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Erlass von Miet- bzw. Pachtzahlungen von Gastronomiebetrieben in städtischen Gebäuden

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 AN/0800/2020 vom 09.06.2020

Stand: Am 09.06.2020 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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    An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.06.2020 AN/0800/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 09.06.2020 Erlass von Miet- bzw. Pachtzahlungen von Gastronomiebetrieben in städtischen Gebäuden Sehr geehrter Herr Frank, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 09.06.2020 aufzunehmen: Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss bittet die Verwaltung, für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Ok- tober 2020 Miet- bzw. Pachtzahlungen von Gastronomiebetrieben in städtischen Gebäuden (z.B. Museen, Bürgerzentren, Bezirksrathäusern) zu erlassen und bisher geleistete Zahlun- gen zu erstatten. Begründung: Erfolgt mündlich. Begründung der Dringlichkeit: Um für die Betroffenen wirtschaftliche und finanzielle Nachteile abzuwenden, ist eine schnel- le Unterstützung der Mieter*innen und Pächter*innen, die gastronomisch tätig sind, erforder- lich. Mit freundlichen Grüßen gez. Rafael Struwe SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 09.06.2020

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 3.1, Entscheidung.

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