2025/0133
Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück und Bessunger Straße 131-157 und Niersteiner Straße 7-17 in 64285 Darmstadt
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Punkt 14: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück und Bessunger Straße 131-157 und Niersteiner Straße 7-17 in 64285 Darmstadt (V-Nr. 2025/0133) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 7: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück und Bessunger Straße 131-157 und Niersteiner Straße 7-17 in 64285 Darmstadt (V-Nr. 2025/0133) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2025/0133
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.04.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen (64) OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0133
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0358010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Bessunger Straße 131 -157 und
Niersteiner Straße 7 -17 in 64285 Darmstadt
Vorlage vom: 28.04.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die
Fördermaßnahme der bauverein AG auf dem Grundstück Bessunger Straße 131-157 und
Niersteiner Straße 7-17 in 64285 Darmstadt mit 9 sozial geförderten Wohnungen für
Haushalte mit geringen Einkommen durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von
345.000,00 Euro
2. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2025
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung (KOV) mit der bauverein AG beschlossen. Zweck der KOV ist die
Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs- und Mietpreisbindungen
pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Wohnungsversorgung wirtschaftlich
und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Im Rahmen dieses Kooperationsvertrages wird das Projekt in Darmstadt in der Bessunger
Straße 131-157 und Niersteiner Straße 7-17 mit insgesamt 20 Wohneinheiten realisiert. Davon
werden 9 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen im Rahmen des
Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im Wohnungsbauprogramm für das Jahr
2021 gefördert.
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt:
1 mal Ein-Zimmer-Wohnung mit 36,11 qm
8 mal Vier-Zimmer-Wohnungen mit 683,76 qm
Im sozial geförderten Wohnungsbau werden insgesamt 9 Wohneinheiten mit insgesamt 719,87
qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen Wohnungen mit Größen zwischen 36,11 qm
und 86,60 qm. 2 der Wohneinheiten übersteigen teilweise die förderfähige Wohnfläche aus
bautechnischen Gründen und sind in diesen beiden Fällen entsprechend der „Richtlinie des
Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung“ durch die bauverein AG nicht herunter zu
rechnen, da es sich hierbei um eine Aufstockung im Bestand handelt. Alle 9 Wohnungen
werden barrierefrei errichtet.
Die Projektkosten in Höhe von rund 17.940.000,00 Euro werden finanziert über ein
Landesbaudarlehen einschließlich „Großer Frankfurter Bogen“ in Höhe von 1.921.100,00 Euro,
ein Kapitalmarktdarlehen in Höhe von 2.770.000,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des
Landes Hessen in Höhe von rund 732.440,00 Euro, einem WIBank Klimabonus in Höhe von
3.273.050,00 Euro, ein KfW Zuschuss in Höhe von 4.338.950,00 Euro, Bargeld und Guthaben
im Wert von 2.248.300,00 Euro, den Wert des Baugrundstücks in Höhe von 2.311.160,00
Euro, sowie einer Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 345.000,00 Euro.
Da es sich hier um ein Projekt des „Großen Frankfurter Bogens“ handelt, werden 90.000,00
Euro in Form eines Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen
Mietwohnraumförderung vom Land Hessen“ übernommen und direkt an die bauverein AG als
Darlehen ausgezahlt, welche die städtische Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst
435.000,00 Euro zu zahlen wären.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 12.11.2024 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Die städtische Förderung in Höhe von 345.000,00 Euro errechnet sich nach den Richtlinien zur
Förderung des Mietwohnungsbaus vom 29.05.2024 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die der
Magistrat in seiner Sitzung am 29.05.2024 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer
Sitzung am 20.06.2024 (Vorlage Nr.2024/0120) beschlossen haben.
- 4 -
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf di e
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in
Höhe von 6,91 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den „Richtlinien der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ als auch der „Richtlinie
des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“.
Darmstadt, 28.04.2025
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.04.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen (64) OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 64
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0133
Magistratsbeschluss -Nr.
165
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0358010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Bessunger Straße 131 -157 und
Niersteiner Straße 7 -17 in 64285 Darmstadt
Vorlage vom: 28.04.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die
Fördermaßnahme der bauverein AG auf dem Grundstück Bessunger Straße 131-157 und
Niersteiner Straße 7-17 in 64285 Darmstadt mit 9 sozial geförderten Wohnungen für
Haushalte mit geringen Einkommen durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von
345.000,00 Euro
2. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 07.05.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2025
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung (KOV) mit der bauverein AG beschlossen. Zweck der KOV ist die
Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs- und Mietpreisbindungen
pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Wohnungsversorgung wirtschaftlich
und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Im Rahmen dieses Kooperationsvertrages wird das Projekt in Darmstadt in der Bessunger
Straße 131-157 und Niersteiner Straße 7-17 mit insgesamt 20 Wohneinheiten realisiert. Davon
werden 9 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen im Rahmen des
Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im Wohnungsbauprogramm für das Jahr
2021 gefördert.
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt:
1 mal Ein-Zimmer-Wohnung mit 36,11 qm
8 mal Vier-Zimmer-Wohnungen mit 683,76 qm
Im sozial geförderten Wohnungsbau werden insgesamt 9 Wohneinheiten mit insgesamt 719,87
qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen Wohnungen mit Größen zwischen 36,11 qm
und 86,60 qm. 2 der Wohneinheiten übersteigen teilweise die förderfähige Wohnfläc he aus
bautechnischen Gründen und sind in diesen beiden Fällen entsprechend der „Richtlinie des
Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung“ durch die bauverein AG nicht herunter zu
rechnen, da es sich hierbei um eine Aufstockung im Bestand handelt. Alle 9 Wohnungen
werden barrierefrei errichtet.
Die Projektkosten in Höhe von rund 17.940.000,00 Euro werden finanziert über ein
Landesbaudarlehen einschließlich „Großer Frankfurter Bogen“ in Höhe von 1.921.100,00 Euro,
ein Kapitalmarktdarlehen in Höhe von 2.770.000,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des
Landes Hessen in Höhe von rund 732.440,00 Euro, einem WIBank Klimabonus in Höhe von
3.273.050,00 Euro, ein KfW Zuschuss in Höhe von 4.338.950,00 Euro, Bargeld und Guthaben
im Wert von 2.248.300,00 Euro, den Wert des Baugrundstücks in Höhe von 2.311.160,00
Euro, sowie einer Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 345.000,00 Euro.
Da es sich hier um ein Projekt des „Großen Frankfurter Bogens“ handelt, werden 90.000,00
Euro in Form eines Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen
Mietwohnraumförderung vom Land Hessen“ übernommen und direkt an die bauverein AG als
Darlehen ausgezahlt, welche die städtische Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst
435.000,00 Euro zu zahlen wären.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 12.11.2024 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Die städtische Förderung in Höhe von 345.000,00 Euro errechnet sich nach den Richtlinien zur
Förderung des Mietwohnungsbaus vom 29.05.2024 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die der
Magistrat in seiner Sitzung am 29.05.2024 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer
Sitzung am 20.06.2024 (Vorlage Nr.2024/0120) beschlossen haben.
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in
Höhe von 6,91 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den „Richtlinien der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ als auch der „Richtlinie
des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“.
Darmstadt, 28.04.2025
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Niersteiner Straße 7
- Bessunger Straße 131
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0133
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.04.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00