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2025/0133

Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück und Bessunger Straße 131-157 und Niersteiner Straße 7-17 in 64285 Darmstadt

Magistratsvorlage 28.04.2025

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2025/0133

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346 Zeichen

Punkt 14: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung 
für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück und Bessunger Straße 
131-157 und Niersteiner Straße 7-17 in 64285 Darmstadt 
 (V-Nr. 2025/0133) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 7: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück und Bessunger Straße 131-157 
und Niersteiner Straße 7-17 in 64285 Darmstadt 
 (V-Nr. 2025/0133) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

2025/0133

6282 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.04.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen (64)  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0133 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002 
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Bessunger Straße 131 -157 und 
Niersteiner Straße 7 -17 in 64285 Darmstadt  
 
Vorlage vom: 28.04.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen 
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
Fördermaßnahme der bauverein AG auf dem Grundstück Bessunger Straße 131-157 und 
Niersteiner Straße 7-17 in 64285 Darmstadt mit 9 sozial geförderten Wohnungen für 
Haushalte mit geringen Einkommen durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von  
 
345.000,00 Euro 
 
2. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und 
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  28.04.2025 
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in 
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss einer 
Kooperationsvereinbarung (KOV) mit der bauverein AG beschlossen. Zweck der KOV ist die 
Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs- und Mietpreisbindungen 
pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Wohnungsversorgung wirtschaftlich 
und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum 
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.  
 
Im Rahmen dieses Kooperationsvertrages wird das Projekt in Darmstadt in der Bessunger 
Straße 131-157 und Niersteiner Straße 7-17 mit insgesamt 20 Wohneinheiten realisiert. Davon 
werden 9 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen im Rahmen des 
Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im Wohnungsbauprogramm für das Jahr 
2021 gefördert. 
 
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
1 mal Ein-Zimmer-Wohnung mit 36,11 qm  
8 mal Vier-Zimmer-Wohnungen mit 683,76 qm  
 
Im sozial geförderten Wohnungsbau werden insgesamt 9 Wohneinheiten mit insgesamt 719,87 
qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen Wohnungen mit Größen zwischen 36,11 qm 
und 86,60 qm. 2 der Wohneinheiten übersteigen teilweise die förderfähige Wohnfläche aus 
bautechnischen Gründen und sind in diesen beiden Fällen entsprechend der „Richtlinie des 
Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung“ durch die bauverein AG nicht herunter zu 
rechnen, da es sich hierbei um eine Aufstockung im Bestand handelt. Alle 9 Wohnungen 
werden barrierefrei errichtet. 
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 17.940.000,00 Euro werden finanziert über ein 
Landesbaudarlehen einschließlich „Großer Frankfurter Bogen“ in Höhe von 1.921.100,00 Euro, 
ein Kapitalmarktdarlehen in Höhe von 2.770.000,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des 
Landes Hessen in Höhe von rund 732.440,00 Euro, einem WIBank Klimabonus in Höhe von 
3.273.050,00 Euro, ein KfW Zuschuss in Höhe von 4.338.950,00 Euro, Bargeld und Guthaben 
im Wert von 2.248.300,00 Euro, den Wert des Baugrundstücks in Höhe von 2.311.160,00 
Euro, sowie einer Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 345.000,00 Euro. 
Da es sich hier um ein Projekt des „Großen Frankfurter Bogens“ handelt, werden 90.000,00 
Euro in Form eines Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen 
Mietwohnraumförderung vom Land Hessen“ übernommen und direkt an die bauverein AG als 
Darlehen ausgezahlt, welche die städtische Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst 
435.000,00 Euro zu zahlen wären. 
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 12.11.2024 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.  
 
Die städtische Förderung in Höhe von 345.000,00 Euro errechnet sich nach den Richtlinien zur 
Förderung des Mietwohnungsbaus vom 29.05.2024 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die der 
Magistrat in seiner Sitzung am 29.05.2024 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 
Sitzung am 20.06.2024 (Vorlage Nr.2024/0120) beschlossen haben.

- 4 - 
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf di e 
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze 
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten. 
 
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in 
Höhe von 6,91 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den „Richtlinien der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ als auch der „Richtlinie 
des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“. 
 
Darmstadt, 28.04.2025 
 
 
Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.04.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen (64)   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 64 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0133 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
165 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002 
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Bessunger Straße 131 -157 und 
Niersteiner Straße 7 -17 in 64285 Darmstadt  
 
Vorlage vom: 28.04.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen 
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
Fördermaßnahme der bauverein AG auf dem Grundstück Bessunger Straße 131-157 und 
Niersteiner Straße 7-17 in 64285 Darmstadt mit 9 sozial geförderten Wohnungen für 
Haushalte mit geringen Einkommen durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von  
 
345.000,00 Euro 
 
2. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und 
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 07.05.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2025  
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in 
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss einer 
Kooperationsvereinbarung (KOV) mit der bauverein AG beschlossen. Zweck der KOV ist die 
Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs- und Mietpreisbindungen 
pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Wohnungsversorgung wirtschaftlich 
und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum 
versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.  
 
Im Rahmen dieses Kooperationsvertrages wird das Projekt in Darmstadt in der Bessunger 
Straße 131-157 und Niersteiner Straße 7-17 mit insgesamt 20 Wohneinheiten realisiert. Davon 
werden 9 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen im Rahmen des 
Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im Wohnungsbauprogramm für das Jahr 
2021 gefördert. 
 
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
1 mal Ein-Zimmer-Wohnung mit 36,11 qm  
8 mal Vier-Zimmer-Wohnungen mit 683,76 qm  
 
Im sozial geförderten Wohnungsbau werden insgesamt 9 Wohneinheiten mit insgesamt 719,87 
qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen Wohnungen mit Größen zwischen 36,11 qm 
und 86,60 qm. 2 der Wohneinheiten übersteigen teilweise die förderfähige Wohnfläc he aus 
bautechnischen Gründen und sind in diesen beiden Fällen entsprechend der „Richtlinie des 
Landes Hessen zur sozialen Mietraumförderung“ durch die bauverein AG nicht herunter zu 
rechnen, da es sich hierbei um eine Aufstockung im Bestand handelt. Alle 9 Wohnungen 
werden barrierefrei errichtet. 
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 17.940.000,00 Euro werden finanziert über ein 
Landesbaudarlehen einschließlich „Großer Frankfurter Bogen“ in Höhe von 1.921.100,00 Euro, 
ein Kapitalmarktdarlehen in Höhe von 2.770.000,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des 
Landes Hessen in Höhe von rund 732.440,00 Euro, einem WIBank Klimabonus in Höhe von 
3.273.050,00 Euro, ein KfW Zuschuss in Höhe von 4.338.950,00 Euro, Bargeld und Guthaben 
im Wert von 2.248.300,00 Euro, den Wert des Baugrundstücks in Höhe von 2.311.160,00 
Euro, sowie einer Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 345.000,00 Euro. 
Da es sich hier um ein Projekt des „Großen Frankfurter Bogens“ handelt, werden 90.000,00 
Euro in Form eines Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen 
Mietwohnraumförderung vom Land Hessen“ übernommen und direkt an die bauverein AG als 
Darlehen ausgezahlt, welche die städtische Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst 
435.000,00 Euro zu zahlen wären. 
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 12.11.2024 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.  
 
Die städtische Förderung in Höhe von 345.000,00 Euro errechnet sich nach den Richtlinien zur 
Förderung des Mietwohnungsbaus vom 29.05.2024 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die der

Magistrat in seiner Sitzung am 29.05.2024 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 
Sitzung am 20.06.2024 (Vorlage Nr.2024/0120) beschlossen haben.  
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die 
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze 
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten. 
 
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in 
Höhe von 6,91 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den „Richtlinien der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ als auch der „Richtlinie 
des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“. 
 
Darmstadt, 28.04.2025 
 
 
Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

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Orte (2)

  • Niersteiner Straße 7
  • Bessunger Straße 131

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0133
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.04.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00