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V/0544/2022

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 11 Münster-Handorf

Vorlagen 30.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 03.11.2022, TOP 3.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1988 Zeichen

V/0544/2022 
V/0544/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 11 Münster-Handorf 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 11 Münster-Handorf wird gewählt: 
 
Herr Burkhard Schüttler. 
 
Herr Schüttler ist 54 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Handorf. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Frau Consten ist seit 5 Jahren als stellvertretende Schiedsfrau im Bezirk Handorf tätig. Ihre Amtszeit 
endet im Dezember 2022. Sie steht aus beruflichen Gründen für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur 
Verfügung, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
Herr Schüttler hat sich beworben und steht, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Müns-
ter-Ost, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Le bensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
02.09.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0544/2022 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Schüttler erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

Anlage A

1326 Zeichen

Anlage A zur V/0544/2022 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Handorf. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

03.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0544/2022
Typ
Vorlagen
Datum
30.08.2022
Erstellt
30.08.2022 13:08