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A-R/0048/2024

Münster lehnt Bezahlkarte für Geflüchtete ab und beschließt die Nutzung der Opt-Out-Regelung

Antrag an den Rat 03.12.2024

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A-R-0048-2024

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A-R-0048-2024

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Münster, den 3.Dezember 2024 
 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung  
 
Münster lehnt Bezahlkarte für Geflüchtete ab und beschließt die 
Nutzung der Opt-Out-Regelung 
 
Der Rat beschließt: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster sieht keine Notwendigkeit für die Einführung einer so-
genannten Bezahlkarte für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Kommune. 
Nach aktuellem Stand geht der Rat davon aus, dass jede Kommune selbst über 
die Einführung entscheiden kann. Daher beabsichtigt der Rat für die Stadt Müns-
ter die Nutzung der Opt-Out-Regelung, die im Entwurf der Landesregierung zur 
Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes 
NRW1 vorgesehen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, alle dafür notwendigen 
Schritte vorzunehmen und weitere Beschlüsse, sofern erforderlich, vorzubereiten.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auch in Münster einige Geflüchtete (z.B. in der 
Landeseinrichtung ZUE oder Menschen, die keinen Anspruch oder faktischen Zu-
gang zu einem Bankkonto haben) die geplante landesweit gültige Bezahlkarte er-
halten werden. Der Rat fordert von der Landesregierung, dass eine solche  
Bezahlkarte die Nutzer*innen nicht diskriminiert. 
 
Begründung: 
 
Am 9. Oktober 2024 wurde im Landtag NRW ein Gesetzentwurf eingebracht, der die 
Bezahlkarte als Regelfall der Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz – im Land wie in den Kommunen – ermöglicht.2 Allerdings haben einige Kom-
munen zuvor deutlich gemacht, dass sie bereits über erprobte Möglichkeiten der 
Leistungserbringung verfügen und daran festhalten wollen. Daher sieht der Gesetz-
entwurf eine sog. Opt-Out-Regelung vor, von der auch die Stadt Münster Gebrauch 
machen wird. Denn Münster ist sehr erfolgreich damit, dass kommunal zugewiesene 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0048/2024

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Asylbewerber*innen in der Regel über ein Bankkonto verfügen und finanzielle Hilfen 
möglichst unkompliziert und unbürokratisch über dieses Konto erhalten. 
 
Die Bezahlkarte für Geflüchtete steht nicht nur in Münster, sondern aus unterschiedli-
chen Gründen bundesweit in der Kritik: 
 
 So kann die Migrationsforschung zeigen, dass die damit verbundene Hoffnung, 
die Migration von Menschen ohne gültige Einreisepapiere zu beschränken, eher 
unrealistisch ist. Auch wenn Leistungen nicht mehr bar ausgezahlt und Rücküber-
weisungen an die Familien oder an „Schlepper“ unmöglich werden, werden sich 
Menschen weiter auf den Weg machen, weil Stabilität, Schutz vor Verfolgung o-
der bereits in Deutschland lebende Verwandte wichtigere Migrationsgründe sind – 
und vor allem die Aussicht, durch reguläre Jobs auch die Familie zu Hause unter-
stützen zu können.  
 NGOs, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen kritisieren eine diskri-
minierende und integrationshemmende Wirkung: Die Bezahlkarte stigmatisiere 
geflüchtete Menschen, bevormunde sie in ihrer Lebensführung, erschwere ihre 
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und behindere so nicht zuletzt auch die Ar-
beit der in der Integrationsarbeit Tätigen. So tragen auch in Münster Organisatio-
nen ihren Protest unter der Losung „Die beste Bezahlkarte ist das Bankkonto! 
Münster braucht keine Sonderkarte für Geflüchtete“ an die Öffentlichkeit. Der zu-
letzt von zwölf Organisationen (u.a. Der Paritätische, Kreisgruppe Münster, AWO 
Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Caritasverband für die Stadt Münster, 
DGB u.a.) unterschriebene Aufruf wurde am 12. Juni 2024 auch vom Integrations-
rat unterstützt.  
 Auch die Verwaltung der Stadt Münster steht einer Einführung zurückhaltend ge-
genüber. Sie sieht keine Verwaltungsvereinfachung, sondern erwartet eher Mehr-
arbeit und höhere Kosten: „Schon seit langem setzt Münster vorrangig auf Geld-
leistungen – erfolgreich, denn es sind keine Hinweise auf missbräuchliche Hand-
lungen in nennenswertem Umfang erkennbar. Belastbare Hinweise zum Transfer 
von Leistungen ins Ausland liegen nicht vor. Demgegenüber teilt die Verwaltung 
die Bedenken vieler Kommunen, dass die Einführung der Karte den bürokrati-
schen und finanziellen Aufwand in die Höhe treiben könnte. Für Münster ist we-
gen des seit vielen Jahren praktizierten Vorrangs von Geldleistungen keine Lö-
sung absehbar, die den Aufwand nicht erhöhen würde“ (Mitteilung des Sozialam-
tes für den ASGVA am 19.9.2024). 
 
Der Rat der Stadt Münster kommt zu dem Schluss, die bisherige Praxis der Leis-
tungserbringung für kommunal untergebrachte Geflüchtete beizubehalten. Die Ge-
flüchteten sollen weiterhin so schnell wie möglich über ein Konto verfügen, das sie 
mit den üblichen Karten nutzen und auf das Transferleistungen problemlos überwie-
sen werden können. Daher spricht sich der Rat der Stadt Münster nachdrücklich ge-
gen die Einführung einer Bezahlkarte aus und beschließt, die Opt-Out-Regelung zu 
nutzen, sobald das Gesetz zur Einführung der NRW-Bezahlkarte als Regelfall in Kraft 
getreten ist.

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Zum 2. Beschlusspunkt: Nach aktuellem Stand wird die Bezahlkarte für Geflüchtete 
landesweit eingeführt. Nach Gesetzesbeschluss, der die landesrechtliche Grundlage 
schafft, kommt es dann auf die Ausgestaltung dieses gesetzlichen Rahmens an. Der 
Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Bezahlkarte sieht zum Beispiel eine 
einheitliche monatliche 50 € - Bargeldobergrenze für Erwachsene vor, welche die Au-
tonomie und Freiheit der Geflüchteten – vielleicht unzulässig (es laufen Gerichtsent-
scheide) – begrenzen würde. Pro Asyl e.V. konstatiert nach Sichtung der ersten Er-
fahrungen mit der Bezahlkarte, dass die alltägliche Lebensführung der  
Nutzer*innen in der Regel erheblich erschwert wird; in Hamburg und in bayrischen 
Großstädten werden bereits Gutscheine, die Geflüchtete mit ihrer Bezahlkarte in  
Supermärkten erwerben können, gegen Bargeld getauscht.3  
 
Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der einschlägigen  
Forschungsergebnisse fordert der Rat der Stadt Münster die Landesregierung daher 
auf, eine Bezahlkarte zu gestalten, die diskriminierungsfrei und ohne Einschränkun-
gen nutzbar ist. Das beinhaltet insbesondere die unbeschränkte Abhebung von  
Bargeld, die Möglichkeit von Überweisungen, keine Einschränkung von mit der Karte 
zu tätigenden Einkäufen und keine örtliche oder regionale Beschränkung der  
Nutzung der Karte.4  
 
Sofern die Stadt Münster Bezahlkarten an Menschen ohne eigenes Konto ausgeben 
wird, wird sie bestehende Ermessensspielräume zugunsten einer möglichst ein-
schränkungsfreien Ausgestaltung nutzen. 
 
 
 
gez.:      gez.:    gez.:  
Brigitte Hasenjürgen  Lia Kirsch   Helene Goldbeck 
Sylvia Rietenberg   Thomas Kollmann  und Gruppe 
Harald Wölter   Maria Winkel  
und Fraktion    und Fraktion    
     
gez.:      gez.:  
Dr. Georgios Tsakalidis  Katharina Geuking 
und Fraktion    und Fraktion 
1   Gesetzentwurf der Landesregierung: „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des 
Asylbewerberleistungsgesetzes“. Siehe: Landtag Nordrhein-Westfalen, 18. Wahlperiode, Drucksache 
18/10926 vom 4.10.2024. Der Entwurf einer Bezahlkartenverordnung (MKJFGFI, Ref. 534, Stand: 
22.10.2024) führt die Bezahlkarte als Regelfall der Leistungsgewährung nach AsylbLG ein (§ 1). Die sog. 
Opt-Out-Regelung ermöglicht den Kommunen, abweichend von dieser Verordnung, „dass die Leistungen 
nach dem AsylbLG im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte erbracht werden.“ (§ 4). 
2   Im Vorlauf hatte der Bundestag am 12. April 2024 den gesetzlichen Rahmen dafür geschaffen, dass 
finanzielle Hilfen nach AsylbLG auch in Form der sog. Bezahlkarte ausbezahlt werden können. Daraufhin

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haben sich 14 Länder (auch NRW) für die möglichst einheitliche Ausgestaltung einer Bezahlkarte ausge-
sprochen; Hamburg hat als erstes Land die Bezahlkarte umgesetzt, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern 
gehen eigene Wege. 
3 Auch in NRW konnten Geflüchtete lange nicht frei über Bargeld verfügen; an der Uni Münster, FH und Ka-
tHO und vielen weiteren Orten entstanden Tauschbörsen. Die Praxis der Ausgabe von Gutscheinen statt 
Bargeld wurde dann aber landesweit 2016 abgeschafft. Seit dem 1. September 2016 erhalten Asylbewer-
ber*innen statt Sach- oder Gutscheinleistungen grundsätzlich Geldleistungen, um ihren Lebensunterhalt zu 
bestreiten. Diese Änderung erfolgte nach einer Anpassung des AsylbLG. Ziel war es, den bürokratischen 
Aufwand zu verringern und die Integration von Geflüchteten zu erleichtern. In Münster wurde die Ausgabe 
von Gutscheinen bereits zum Haushaltsjahr 2007 weitgehend abgeschafft, nachdem die Unternehmensbe-
ratung Rödl & Partner in der Umstellung auf Geldleistungen ein Einsparpotential von jährlich 27.000 Euro 
für den städtischen Haushalt identifiziert hatte. 
4    Ein positives Beispiel findet sich in Hannover. Dort werden seit Ende 2022 mit einer diskriminierungs-
freien Bezahlkarte (Bargeldabhebungen ohne Obergrenze, in allen Geschäften und auf dem Flohmarkt ein-
setzbar, Überweisungen sind möglich, Karten sind von EC-Karten nicht zu unterscheiden usw.) für Men-
schen ohne eigenes Konto gute Erfahrungen gemacht; der grüne OB Belit Onay kann dank dieses Digitali-
sierungsschubs sogar die versprochene Verwaltungsvereinfachung verbuchen.

Beratungsverlauf (1)

11.12.2024 Rat
TOP 12.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0048/2024
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.12.2024
Erstellt
03.12.2024 15:28