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V/0230/2025

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 14.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2025, TOP 46.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4109 Zeichen

V/0230/2025 
V/0230/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.05.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1.1. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
von der SPD-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  1. NN 
Liam Demmke 
  2. NN 
Michaela Mignogna 
 
1.2 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
 
Beratende Mitglieder 
auf Vorschlag des Beirates Jobcenter 
 
Mitglied Stellvertretungen 
  4. NN 
Marco Hopp 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
15.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0230/2025 
1.3 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied 
10. RH Bernd Mayweg 
RH Heinrich Götting 
 
1.4 Generalversammlung KoPart eG 
 
Vertretung der Stadt Münster  
 
Mitglied Stellvertretungen 
  1. NN 
Corinna Tingelhoff 
  2. NN 
Hendrik Markert 
 
2. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften 
ermächtigt, die Entscheidungen über die Besetzungen und Umbesetzungen in den o.g. Gremi-
en der Gesellschaften herbei zu führen und entsprechend zu treffen. 
 
3. Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis 
 
3.1  Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
 
von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP 
 
Mitglied Stellvertretungen 
6. RH Michael Krapp 
Jan-Reinhard Kubandt 
  
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.1.: 
Die Umbesetzungen werden von der SPD-Fraktion mit Mail vom 13.05.2025 beantragt. 
 
Zu 1.2: 
Der Rat hat am 11.09.2024 auf Vorschlag des Beirates Jobcenter Nikola Siller als ordentliche sach-
kundige Einwohnerin in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsför-
derung gewählt. Da Frau Siller vorher stellv. Mitglied war, war die Position bislang unbesetzt. 
Der Beirat Jobcenter schlägt mit Mail vom 24.03.2025 dem Rat vor, als stellvertretenden sachkundi-
gen Einwohner Marco Hopp in den Ausschuss zu entsenden. 
 
Zu 1.3: 
Die Umbesetzung wird von der FDP-Fraktion mit Mail vom 13.05.2025 beantragt. 
 
Zu 1.4: 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0118/2023 am 22.03.2023 Frank Möller als ordentli-
ches Mitglied in die Generalversammlung der KoPart e.G. und als Stellvertretung Axel Remmeke ent-
sandt. Als Nachfolge von Herrn Remmeke schlägt die Verwaltung Corinna Tingelhoff, Amt für Finan-
zen und Beteiligungen, vor. Als 2. stellvertretendes Mitglied wird Hendrik Markert, Amt für Finanzen 
und Beteiligungen, vorgeschlagen.

- 3 - 
V/0230/2025 
 
Zu 3.1: 
Jede Fraktion kann ein beratendes Mitglied für den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenar-
beit benennen. Die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP hat mit Mail vom 10.04.2025 die o.g. 
Umbesetzung im Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit mitgeteilt. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden“. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage

Anlage A

1872 Zeichen

Anlage A zur V/0230/2025 
 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs-
sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent-
sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der 
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss   
der Vorlage erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

21.05.2025 Rat
TOP 46.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0230/2025
Typ
Vorlagen
Datum
14.04.2025
Erstellt
14.04.2025 12:20