V/0230/2025
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
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V/0230/2025 V/0230/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 21.05.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1.1. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. NN Liam Demmke 2. NN Michaela Mignogna 1.2 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Beratende Mitglieder auf Vorschlag des Beirates Jobcenter Mitglied Stellvertretungen 4. NN Marco Hopp Amt für Bürger - und Ratsservice 15.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0230/2025 1.3 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH von der FDP-Fraktion Mitglied 10. RH Bernd Mayweg RH Heinrich Götting 1.4 Generalversammlung KoPart eG Vertretung der Stadt Münster Mitglied Stellvertretungen 1. NN Corinna Tingelhoff 2. NN Hendrik Markert 2. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften ermächtigt, die Entscheidungen über die Besetzungen und Umbesetzungen in den o.g. Gremi- en der Gesellschaften herbei zu führen und entsprechend zu treffen. 3. Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis 3.1 Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Mitglied Stellvertretungen 6. RH Michael Krapp Jan-Reinhard Kubandt Begründung: Zu 1.1.: Die Umbesetzungen werden von der SPD-Fraktion mit Mail vom 13.05.2025 beantragt. Zu 1.2: Der Rat hat am 11.09.2024 auf Vorschlag des Beirates Jobcenter Nikola Siller als ordentliche sach- kundige Einwohnerin in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsför- derung gewählt. Da Frau Siller vorher stellv. Mitglied war, war die Position bislang unbesetzt. Der Beirat Jobcenter schlägt mit Mail vom 24.03.2025 dem Rat vor, als stellvertretenden sachkundi- gen Einwohner Marco Hopp in den Ausschuss zu entsenden. Zu 1.3: Die Umbesetzung wird von der FDP-Fraktion mit Mail vom 13.05.2025 beantragt. Zu 1.4: Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0118/2023 am 22.03.2023 Frank Möller als ordentli- ches Mitglied in die Generalversammlung der KoPart e.G. und als Stellvertretung Axel Remmeke ent- sandt. Als Nachfolge von Herrn Remmeke schlägt die Verwaltung Corinna Tingelhoff, Amt für Finan- zen und Beteiligungen, vor. Als 2. stellvertretendes Mitglied wird Hendrik Markert, Amt für Finanzen und Beteiligungen, vorgeschlagen. - 3 - V/0230/2025 Zu 3.1: Jede Fraktion kann ein beratendes Mitglied für den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenar- beit benennen. Die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP hat mit Mail vom 10.04.2025 die o.g. Umbesetzung im Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit mitgeteilt. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge- setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden“. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0230/2025 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs- sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent- sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0230/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.04.2025
- Erstellt
- 14.04.2025 12:20