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2015/0341

Bebauungsplan A 17.2 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 06.08.2015

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2015/0341

5886 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.08.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0341 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan A 17.2  - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee -  (Beschluss 
zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 06.08.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem städtebaulichen und freiraumplanerischen Rahmenplan zum Bebauungsplan A 17.2 
für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans A 17 zwischen der westlichen Grenze 
der Frankfurter Straße, den südlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der 
Kleiststraße, der östlichen Grenze des Schreberwegs und der südlichen Grenze der Straße 
Am Nordbahnhof mit den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlagen1 und 2) 
sowie dem Konzept zum Bebauungsplan A 17.2.1 (mittlerer Teilbereich des A 17.2) 
(Anlage 3) wird zugestimmt. Diese Unterlagen sind der frühzeitigen Unterrichtung der 
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gem. § 4 (1) BauGB zugrunde zu legen.

- 2 - 
 
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan 
A 17.2 erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der oben genannten Planungsunterlagen 
bei der Stadtbauverwaltung   Stadtplanungsamt   auf die Dauer eines Monats. Die 
Auslegung der Planungsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  ist ortsüblich 
bekannt zu machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Städtebaulicher Rahmenplan zum Bebauungsplan A 17.2 - Allg. Ziele 
und Zwecke der Planung  
Anlage 2 Planentwurf des Rahmenplans zum Bebauungsplan A 17.2  
Anlage 3 Konzept zum Bebauungsplan A 17.2.1 (Vorentwurf)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0341 vom 06.08.2015: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.04.2014 einen Aufstellungsbeschluss zur 
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens A 17.2 - Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee - 
gefasst, mit der Zielsetzung eine städtebaulich anspruchsvolle  Entwicklung der Ostseite der 
Frankfurter Straße unter Einbeziehung der Entwicklungsabsichten der Merck KGaA (Sitz der 
globalen Unternehmenszentrale) und unter Berücksichtigung der bestehenden Wohnbebauung 
an der Ricarda-Huch-Straße sowie der bestehenden sozialen Infrastruktur (Kindertagesstätte) 
zu sichern. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 22.04.2014 im Darmstädter Echo 
öffentlich bekannt gemacht. 
 
Planerische Grundlage des vorliegenden Entwicklungskonzeptes ist der Masterplan von HENN 
Architekten, der neben der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den beteiligten Fachämtern 
unter anderem in einem Bürgergespräch und der lokalen Presse sowie im Gestalt ungsbeirat 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgestellt und diskutiert wurde. 
 
Der Gesamtstandort (westlich und östlich der Frankfurter Straße) soll dabei langfristig zu 
einem zukunftsorientierten Forschungs- und Industriestandort ausgebaut werden. Im 
Plangebiet selbst sollen allerdings weder Industrie noch störendes Gewerbe angesiedelt 
werden. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, die Ostseite der Frankfurter Straße stadträumlich 
neu zu definieren und in ihrer Bedeutung aufzuwerten. 
 
 
 
Zu 1 und 2: 
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist ein 
städtebaulicher Rahmenplan zum Plangebiet A 17.2 erstellt worden (Anlage 1), der die 
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung darstellt und als Grundlage dieses 
Verfahrensschrittes verwendet werden soll. Der Planentwurf des städtebaulichen 
Rahmenplans ist als Anlage 2 beigefügt. Darüber hinaus ist für den zeitlich zuerst zu 
entwickelnden mittleren Teilbereich ein Bebauungsplanvorentwurf (Anlage 3) beigefügt, der 
die Planungsziele für dieses Gebiet konkretisiert.  
Eine Aufspaltung des Plangebietes in drei Teilbereiche (Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses) soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, gemeinsam mit der 
Offenlage des Bebauungsplanentwurfs. Der mittlere Teilbereich w ird dann die Bezeichnung 
A 17.2.1 tragen.  
 
 
 
Zu 3.: 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan 
A 17.2 erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der oben genannten Planungsunterlagen 
bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats. Während 
dieser Zeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Auslegung der 
Planungsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu 
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öf fentlicher 
Belange gem. §  4 (1) BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich.

- 4 - 
 
 
Zusätzlich zur frühzeitigen Unterrichtung wird am 15.09.2015 eine 
Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung 
vorgestellt werden sollen. 
 
 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
Darmstadt, den 06.08.2015 
61.2 zim Nst. 2603 
 
 
Hinweis:  
Alle farbigen Unterlagen können in PARLIS eingesehen werden.  
Die Anlagen 2 und 3 werden zusätzlich bei den Sitzungen in Originalgröße aufge hängt.

anlage 3

1249 Zeichen

Geltungsbereich Bebauungsplan A 17.2
Geltungsbereich Bebauungsplan A 17.2.1
SchreberwegFrankfurter
 Straße
Maulbeerallee
Kleine Frankfurter Straße
Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Arheilgen               Flur 31              Maßstab 1:1000
Vorentwurf des Bebauungsplans A 17.2- Östlich der Frankfurter Straße/ Maulbeerallee -Teilbereich A 17.2.1für das Gebiet in Darmstadt-Arheilgen"Südlich der Maulbeerallee"
Planzeichenerklärung
Gewerbliche Bauflächen (mit integriertem Grünordnungsplan) 
(§ 9a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 15.01.2015 undPlanzeichneverordnung 1990 (PlanZV) vom 22.07.2011)
Geltungsbereich des Bebauungsplans A17.2Geltungsbereich des Bebauungsplans A17.2.1
planquadrat Elfers Geskes Krämer PartG Architekten und StadtplanerBDA / DASL / dwb 
Platz der Deutschen Einheit 21D-64293 Darmstadttel +49 (0)6151-81969-34 (-0)fax +49 (0)6151-81969-99
Hansaallee 2D-60322 Frankfurt am Main tel +49 (0)69-210057-10fax +49 (0)6151-81969-99www.planquadrat.com
Erhalt von Bäumen
1 Art der Baulichen Nutzung
2 Maß der Baulichen NutzungBaugrenze3 VerkehrsflächenStraßenverkehrsflächeVerkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
4 Grünflächen
5 sonstige Planzeichen
Stand 06.08.2015
Flächen für Sport, Spiel, Erholung und gärtnerische Nutzung

anlage 1

517 Zeichen

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anlage 2

616 Zeichen

Legende
Abgrenzung
Geltungsbereich Bebauungsplan A17

Geltungsbereich Bebauungsplan A17.2.1

Bebauung

Gebäude - Neubau

Gebäude - Bestand

DIESER

N

j Mn

.. EZ Er

Freiraum

Baum - Planung

Baum - Bestand

Schutzgrün

Rasenfläche

Landschaftsrasen

Pflanzbeete und Sträucher

a; { | —.

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1
m
Zufahrt \
73 \ Sportanlage
N —— — Merck _

Besucherzentrum

Landwirtschaftliche
Fläche

u.

Entwurf Städtebaulicher Rahmenplan mit Teilbereich A 17.2.1

Städtebaulicher Rahmenplan - Merck M1:1000 DinAO | planquadrat I)
Stand: 06.08.2015 planquadrat DU

in Darmstadt-Arheiligen ELFERS GESKES KRÄMER
gez. KW

Beratungsverlauf (4)

TOP 11
TOP 32
TOP 365
TOP 17 zur Kenntnis

Orte (6)

  • Maulbeerallee
  • Frankfurter Straße
  • Kleiststraße
  • Ricarda-Huch-Straße
  • Schreberweg
  • Am Nordbahnhof

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0341
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.08.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00