2015/0341
Bebauungsplan A 17.2 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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2015/0341
5886 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.08.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0341
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan A 17.2 - Ostseite Frankfurter Straße / Maulbeerallee - (Beschluss
zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 06.08.2015
Beschlussvorschlag :
1. Dem städtebaulichen und freiraumplanerischen Rahmenplan zum Bebauungsplan A 17.2
für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans A 17 zwischen der westlichen Grenze
der Frankfurter Straße, den südlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der
Kleiststraße, der östlichen Grenze des Schreberwegs und der südlichen Grenze der Straße
Am Nordbahnhof mit den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlagen1 und 2)
sowie dem Konzept zum Bebauungsplan A 17.2.1 (mittlerer Teilbereich des A 17.2)
(Anlage 3) wird zugestimmt. Diese Unterlagen sind der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB zugrunde zu legen.
- 2 -
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan
A 17.2 erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der oben genannten Planungsunterlagen
bei der Stadtbauverwaltung Stadtplanungsamt auf die Dauer eines Monats. Die
Auslegung der Planungsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich
bekannt zu machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich.
Anlagen: Anlage 1 Städtebaulicher Rahmenplan zum Bebauungsplan A 17.2 - Allg. Ziele
und Zwecke der Planung
Anlage 2 Planentwurf des Rahmenplans zum Bebauungsplan A 17.2
Anlage 3 Konzept zum Bebauungsplan A 17.2.1 (Vorentwurf)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0341 vom 06.08.2015:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.04.2014 einen Aufstellungsbeschluss zur
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens A 17.2 - Ostseite Frankfurter Straße/Maulbeerallee -
gefasst, mit der Zielsetzung eine städtebaulich anspruchsvolle Entwicklung der Ostseite der
Frankfurter Straße unter Einbeziehung der Entwicklungsabsichten der Merck KGaA (Sitz der
globalen Unternehmenszentrale) und unter Berücksichtigung der bestehenden Wohnbebauung
an der Ricarda-Huch-Straße sowie der bestehenden sozialen Infrastruktur (Kindertagesstätte)
zu sichern. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 22.04.2014 im Darmstädter Echo
öffentlich bekannt gemacht.
Planerische Grundlage des vorliegenden Entwicklungskonzeptes ist der Masterplan von HENN
Architekten, der neben der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den beteiligten Fachämtern
unter anderem in einem Bürgergespräch und der lokalen Presse sowie im Gestalt ungsbeirat
der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgestellt und diskutiert wurde.
Der Gesamtstandort (westlich und östlich der Frankfurter Straße) soll dabei langfristig zu
einem zukunftsorientierten Forschungs- und Industriestandort ausgebaut werden. Im
Plangebiet selbst sollen allerdings weder Industrie noch störendes Gewerbe angesiedelt
werden. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, die Ostseite der Frankfurter Straße stadträumlich
neu zu definieren und in ihrer Bedeutung aufzuwerten.
Zu 1 und 2:
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist ein
städtebaulicher Rahmenplan zum Plangebiet A 17.2 erstellt worden (Anlage 1), der die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung darstellt und als Grundlage dieses
Verfahrensschrittes verwendet werden soll. Der Planentwurf des städtebaulichen
Rahmenplans ist als Anlage 2 beigefügt. Darüber hinaus ist für den zeitlich zuerst zu
entwickelnden mittleren Teilbereich ein Bebauungsplanvorentwurf (Anlage 3) beigefügt, der
die Planungsziele für dieses Gebiet konkretisiert.
Eine Aufspaltung des Plangebietes in drei Teilbereiche (Änderung des
Aufstellungsbeschlusses) soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, gemeinsam mit der
Offenlage des Bebauungsplanentwurfs. Der mittlere Teilbereich w ird dann die Bezeichnung
A 17.2.1 tragen.
Zu 3.:
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan
A 17.2 erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der oben genannten Planungsunterlagen
bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats. Während
dieser Zeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Auslegung der
Planungsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öf fentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich.
- 4 -
Zusätzlich zur frühzeitigen Unterrichtung wird am 15.09.2015 eine
Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung
vorgestellt werden sollen.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 06.08.2015
61.2 zim Nst. 2603
Hinweis:
Alle farbigen Unterlagen können in PARLIS eingesehen werden.
Die Anlagen 2 und 3 werden zusätzlich bei den Sitzungen in Originalgröße aufge hängt.
anlage 3
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Geltungsbereich Bebauungsplan A 17.2 Geltungsbereich Bebauungsplan A 17.2.1 SchreberwegFrankfurter Straße Maulbeerallee Kleine Frankfurter Straße Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Arheilgen Flur 31 Maßstab 1:1000 Vorentwurf des Bebauungsplans A 17.2- Östlich der Frankfurter Straße/ Maulbeerallee -Teilbereich A 17.2.1für das Gebiet in Darmstadt-Arheilgen"Südlich der Maulbeerallee" Planzeichenerklärung Gewerbliche Bauflächen (mit integriertem Grünordnungsplan) (§ 9a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 15.01.2015 undPlanzeichneverordnung 1990 (PlanZV) vom 22.07.2011) Geltungsbereich des Bebauungsplans A17.2Geltungsbereich des Bebauungsplans A17.2.1 planquadrat Elfers Geskes Krämer PartG Architekten und StadtplanerBDA / DASL / dwb Platz der Deutschen Einheit 21D-64293 Darmstadttel +49 (0)6151-81969-34 (-0)fax +49 (0)6151-81969-99 Hansaallee 2D-60322 Frankfurt am Main tel +49 (0)69-210057-10fax +49 (0)6151-81969-99www.planquadrat.com Erhalt von Bäumen 1 Art der Baulichen Nutzung 2 Maß der Baulichen NutzungBaugrenze3 VerkehrsflächenStraßenverkehrsflächeVerkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung 4 Grünflächen 5 sonstige Planzeichen Stand 06.08.2015 Flächen für Sport, Spiel, Erholung und gärtnerische Nutzung
anlage 1
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anlage 2
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Legende
Abgrenzung
Geltungsbereich Bebauungsplan A17
Geltungsbereich Bebauungsplan A17.2.1
Bebauung
Gebäude - Neubau
Gebäude - Bestand
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Freiraum
Baum - Planung
Baum - Bestand
Schutzgrün
Rasenfläche
Landschaftsrasen
Pflanzbeete und Sträucher
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Besucherzentrum
Landwirtschaftliche
Fläche
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Entwurf Städtebaulicher Rahmenplan mit Teilbereich A 17.2.1
Städtebaulicher Rahmenplan - Merck M1:1000 DinAO | planquadrat I)
Stand: 06.08.2015 planquadrat DU
in Darmstadt-Arheiligen ELFERS GESKES KRÄMER
gez. KW
Beratungsverlauf (4)
Orte (6)
- Maulbeerallee
- Frankfurter Straße
- Kleiststraße
- Ricarda-Huch-Straße
- Schreberweg
- Am Nordbahnhof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0341
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00