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0846/2020

Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf – Einstellung des Bauvorhabens und Rückbau

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 10.20

Anlage 1, Übersichtsplan 1.10000

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 , TOP 5.1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll vom SoSeSe am 27.05.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2, Lageplan 1.2000

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Ansehen

Anlage 3, Schrägluftbild 2018

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6, Integrationsrat 01.06.2021

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Ansehen

Anlage 8, Beantwortung der Frage aus dem BauA vom 14.06.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7, Auszug Bauausschuss 14.06.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4, Auszug BV 4 vom 08.07.2019

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Ansehen

Anlage 9, Auszug BV Ehrenfeld 28.06.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1, Übersichtsplan 1.10000

434 Zeichen

400m3002001000 Mittelpunkt: [352551,5648814]   1:10000
 
Übersichtsplan 1.10000
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 02.06.2020

Anlage 5 , TOP 5.1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll vom SoSeSe am 27.05.2021

1797 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren 
Frau Rieckborn 
Telefon:  (0221) 27467  
Fax:   (0221) 27447 
E-Mail:   Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE 
Datum:  28.05.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Soziales, 
Seniorinnen und Senioren vom 27.05.2021 
öffentlich 
5.1 Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen Grundstück 
Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf – Einstellung des 
Bauvorhabens und Rückbau 
0846/2020 
Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt 
AN/1155/2021 
 
I.   Abstimmung über den Änderungsantrag 
 
Beschluss: 
 
Der Beschluss soll wie folgt ergänzt werden: 
 
Ausgenommen von der Zurückversetzung ist die gebaute Infrastruktur (Kanäle, 
Versorgungsleitungen) sowie Bodenplatten, etc., soweit sie für einen späteren 
Schulbau nutzbar sind. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie 
folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt, das Bauvorhaben zur Errichtung einer Geflüchteten-Unterkunft 
auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-
Ossendorf, einzustellen.  
Das Grundstück ist in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, sobald 
es für eine Nachnutzung durch den Schulbereich zwingend in Anspruch genom-
men werden muss oder die durch Covid-19 bedingten Einschränkungen der 
Haushaltsbewirtschaftung aufgehoben worden sind. 
 
Änderung / Ergänzung: 
Ausgenommen von der Zurückversetzung ist die gebaute Infrastruktur (Kanäle, 
Versorgungsleitungen) sowie Bodenplatten, etc., soweit sie für einen späteren 
Schulbau nutzbar sind. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2, Lageplan 1.2000

496 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [352539,5648762]   1:2000
 
Lageplan 1.2000
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 02.06.2020

Anlage 3, Schrägluftbild 2018

507 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [352539,5648787]   1:2000
 
Schrägluftbild 2018
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig),  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 02.06.2020

Beschlussvorlage Rat

15865 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0846/2020 
Freigabedatum 
05.05.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-
Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf – Einstellung des Bauvorhabens und Rückbau 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, das Bauvorhaben zur Errichtung einer Geflüchteten-Unterkunft auf dem städti-
schen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf, einzustellen.  
 
Das Grundstück ist in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, sobald es für eine Nachnut-
zung durch den Schulbereich zwingend in Anspruch genommen werden muss oder die durch Covid-
19 bedingten Einschränkungen der Haushaltsbewirtschaftung aufgehoben worden sind. 
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.05.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021 
Integrationsrat 01.06.2021 
Bauausschuss 14.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  560.000 *)€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
*) voraussichtlich im Haushaltsjahr 2023 (siehe „Kostenbetrachtung“). 
Begründung 
 
Genese des Bauprojekts 
Am 11.07.2017 beschloss der Rat (Vorlage 0567/2017) die Errichtung einer Unterkunft für Geflüchte-
te mit mobilen Wohneinheiten (183 Wohncontainer mit Gemeinschaftssanitär und Gemeinschaftskü-
che für max. 240 Menschen) auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 
50827 Köln-Ossendorf. 
Im Vorgriff auf den Baubeschluss in 2017 wurde Ende 2016 im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein 
Generalunternehmen beauftragt. Der Vertrag mit diesem Unternehmen wurde Ende 2018 wegen 
Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen außerordentlich gekündigt (siehe Vorlage 
0213/2019). Zu diesem Zeitpunkt waren die Erschließung von Gas- und Stromversorgung, drei Bo-
denplatten für die geplanten Gebäude sowie eines der drei Gebäude im Rohbau errichtet. In Abwei-
chung zur Ausschreibung hatte das Unternehmen keine originären Wohncontainer, sondern Gebäude 
in Stahlfachwerk-Bauweise geplant. Dies stellt grundsätzlich keinen Qualitätsmangel dar und wurde 
von der Verwaltung als Bauherrin akzeptiert. Wie sich später jedoch herausstellte, war das vom Un-
ternehmen aufgestellte Gebäude mangels statischer Nachweise nicht verwendbar.

3 
Nach Vertragsende musste das Projekt weitgehend neu betrachtet und geplant werden.  
Die Beendigung des Vertrages hat die Verwaltung insoweit zum Anlass genommen, die Planung im 
Hinblick auf die aktuellen Bedarfe zur Unterbringung Geflüchteter zu überprüfen. Die Bedarfe ergeben 
sich in erster Linie aus den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus 
dem Jahr 2004. Diese beschreiben grundsätzlich ein 3-Stufiges Unterbringungsmodell: Die erstmalige 
Unterbringung von Geflüchteten erfolgt in Erstaufnahmeeinrichtungen. Im Anschluss ziehen die Ge-
flüchteten in reguläre Wohnheime, deren Standard zunehmend dem Charakter von abgeschlossenen 
Wohnungen entsprechen soll. Bei entsprechend positiver Wohn- und Sozialprognose sollen die Ge-
flüchteten in einem dritten Schritt reguläre Mietwohnungen beziehen.  
Zum Planungsbeginn des Objektes in 2016 bestand vorrangig ein Bedarf nach kurzfristig zu errich-
tenden Unterbringungsmöglichkeiten mit großer Kapazität. Zu diesem Zeitpunkt war ein Großteil der 
Geflüchteten noch in Notunterkünften, wie beispielsweise Leichtbauhallen oder Turnhallen, unterge-
bracht. Seit 2018 sinken die Zugangszahlen der Geflüchteten kontinuierlich. Die Zahl an Personen, 
die in Notunterkünften untergebracht sind, liegt seit gut einem Jahr bei weniger als 100 Personen.  
Im Zuge dieser Entwicklung wurden mögliche Veränderungen am Projekt Wilhelm-Schreiber-Straße 
ins Auge gefasst, die dem aktuellen und perspektivischen Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für 
Geflüchtete besser entsprechen könnten. Insbesondere die Zielsetzung, Geflüchteten zur Wahrung 
der Privatsphäre abgeschlossene Unterbringungseinheiten mit eigenem Sanitär- und/oder eigenem 
Küchenbereich zur Verfügung zu stellen, fand hierbei Berücksichtigung. 
Eine derart umfassende Neuplanung weicht dahingehend von dem Baubeschluss aus 2017 ab, als 
dass insgesamt ein deutlich höheres Qualitätsniveau angestrebt wird. Dass derartige Veränderungen 
auch mit einer erneuerten politischen Willensbildung verbunden sein würden, war der Verwaltung 
dabei bewusst. Es bestand insoweit die Absicht, eine neue Beschlusslage herbeizuführen, nachdem 
ein neuer Bauantrag gestellt worden wäre. Für die Neuplanung wurde dementsprechend ein Pla-
nungsbüro beauftragt, das 2019 einen neuen Bauantrag gestellt hat, um die bis dahin noch geltenden 
Sonderregelungen des § 246 Baugesetzbuch noch in Anspruch nehmen zu können. Es war so letzt-
malig möglich, eine unbefristete Baugenehmigung für eine Geflüchteten-Unterkunft an diesem Stand-
ort zu erhalten. 
Die neue Planung weist im Einzelnen folgende Unterschiede zur vorherigen Planung auf: 
1. Bausystem:  
Statt mobiler Wohneinheiten ist eine Systembauweise vorgesehen. Systembauten bieten eine besse-
re Aufenthaltsqualität sowie eine längere Haltbarkeit und Nutzbarkeit als mobile Wohneinheiten, wel-
che im Grunde aus Seefracht-Containern bestehen. Dabei sind die Begriffe „Container“, „mobile 
Wohneinheiten“ und „Systembau“ im Geschäftsverkehr mitunter nicht ganz trennscharf. Sie alle ha-
ben gemein, dass zum Bauen mehr oder weniger vorgefertigte Elemente verwendet werden, und die 
Anlage einen temporären Charakter haben kann. Der Begriff „Systembau“ soll im Rahmen der Neu-
planung verdeutlichen, dass in puncto Variabilität und subjektiver Qualität nun ein höherer Standard 
gefordert ist als er beim Begriff „Container“ allgemein erwartet würde. 
2. Raumprogramm: 
Die 3 identischen Wohnhäuser sind mit je 9 vollwertigen Wohneinheiten mit eigenem Sanitär- und 
Küchenbereich geplant. Zudem sollen alle Einheiten barrierefrei sein. Statt für bis zu 240 Personen 
wäre die Anlage nur noch für bis zu 90 Personen nutzbar.  
3. Freiluftsporthalle 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte am 08.07.2019 um Prüfung gebeten, ob zusätzlich zur vorge-
sehenen Flüchtlingsunterkunft eine Freiluft-Sportanlage errichtet werden kann, siehe Anlage 4. Dieser 
Aspekt wurde mit in die ohnehin notwendigen Umplanungen aufgenommen, ersichtlich im beigefüg-
ten Freianlagenplan. Die Prüfung des Bauantrages hat allerdings ergeben, dass eine derartige Ein-
richtung auf dem hier überplanten Grundstück bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist. Um an dieser 
Stelle eine Freiluftsporthalle zu errichten, müsste entsprechendes Planungsrecht geschaffen werden, 
was aufgrund der Nutzungsperspektive des Grundstücks für Schulzwecke nicht geplant ist. 
4. Höhere Kosten 
Bedingt durch die oben beschriebenen Umplanungen und den zeitlichen Verzug würde sich das neue

4 
Bauvorhaben gegenüber der ursprünglichen Budget-Planung von rund 6,2 Mio. € um rund 1,9 Mio. €, 
also etwa 30 %, auf ca. 8,1 Mio. € brutto verteuern.  
 
Interessenabwägung 
Die Umsetzung des Projekts in seiner ursprünglich geplanten, temporären Form und Bauweise ent-
spricht, wie oben dargestellt, nicht mehr den Bedarfen und Zielsetzungen in der Geflüchtetenhilfe. Die 
Anlage könnte nach ihrer Fertigstellung allenfalls der Reservehaltung dienen. Die Neu-Errichtung 
einer temporären Unterkunft mit großen Aufnahmekapazitäten allein zur Reservehaltung widersprä-
che jedoch dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, da die Verwaltung in den letzten Jahren ausrei-
chend Reserveplätze zur Notunterbringung an anderer Stelle aufgebaut hat. 
Die Umsetzung der veränderten Planungen mit den damit einhergehenden baulichen Mehrkosten 
wäre wiederum nur vertretbar, wenn die Anlage auch dauerhaft bestehen könnte. Eine temporäre 
Nutzung des neu geplanten Bauvorhabens mit abgeschlossenen Wohneinheiten kann wirtschaftlich 
nur über eine Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren betrieben werden. Aus schulpolitischer Sicht 
kann auf das Teilgrundstück an der Wilhelm-Schreiber-Straße jedoch nicht dauerhaft verzichtet wer-
den. Derzeit gibt es konkreten Bedarf, um Lösungen für den Interimsstart einer zusätzlichen Schule 
zu ermöglichen. Hier könnte diese Fläche einen wichtigen Baustein darstellen. Darüber hinaus gibt es 
ein großes Defizit an Sportübungseinheiten. 
Aufgrund der aktuellen Situation sowie der endgültig zeitlich befristeten Nutzungsmöglichkeit des 
Grundstücks stehen die investiven Bau- und Planungskosten in keinem angemessenen Verhältnis zur 
vorgesehenen Nutzungsdauer. Auch wenn bereits Bau- und Planungskosten angefallen sind, sollte 
eine weitere Investition, deren Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist, nicht weiter vorangetrieben wer-
den. 
Das Bauprojekt sollte daher eingestellt und das Grundstück in seinen ursprünglichen Zustand zurück-
versetzt werden. Diese Maßnahme kann, unter Berücksichtigung sämtlicher Zeitfenster für Planung, 
Vergaben und Bauausführung, voraussichtlich in einem Zeitraum von 18 Monaten erfolgen. 
 
Kostenbetrachtung 
Für das Projekt sind bislang bereits Kosten in erheblichem Maße angefallen.  
Im Zusammenhang mit der ursprünglichen Planung und der Zusammenarbeit mit dem Generalunter-
nehmen wurden rund 1.439.600 € brutto ausbezahlt, die sich in etwa wie folgt zusammensetzen: 
Beratungs- und Ingenieurleistungen, Planungsleistungen 272.800 € 
Leistungsverzeichnis für GU 6.300 € 
Bauantragsplanung inkl. Statik, Wärmeschutznachweis (durch GU) 94.700 € 
Planung techn. Gebäudeausrüstung (durch GU) 9.600 € 
Brandschutzkonzept 11.300 € 
Planung Außenanlagen 51.800 € 
Nachtrag Planungskosten (durch GU) 80.100 € 
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 4.300 € 
sonstiges 14.700 € 
stadtinterne Verrechnungen (inkl. Gebäudewirtschaft) 26.700 € 
Tiefbau 74.300 € 
Erschließung 194.200 € 
Bauleistungen des GU 805.700 €

5 
Baustelleneinrichtung 37.500 € 
Erdarbeiten 102.300 € 
Grundleitungen 121.900 € 
Streifenfundamente 41.100 € 
Bodenaustausch, Verrohrung, Logistik 179.600 € 
Baustellenverlängerung 45.100 € 
Stahlfachwerkgebäude 245.800 € 
sonstige Kosten GU 32.400 € 
Landschaftsbau 52.600 € 
Kosten im Zusammenhang mit Insolvenz (Sachverständigengutachten, 
Entsorgungskosten) 
11.200 € 
Sonstige Bauleistungen 2.100 € 
  
Summe 1.439.600 € 
 
Bei den Auszahlungen an das Generalunternehmen von rund 806.000 € ist allerdings zu berücksich-
tigen, dass hiervon 178.326,50 € überzahlte Mittel sind, denen kein entsprechender Baufortschritt 
gegenüberstand. Diese überzahlten Mittel sind uneinbringlich, da das Unternehmen zahlungsunfähig 
ist. Bereits während der Vertragslaufzeit wurden die Werklohnforderungen des Unternehmens ge-
genüber der Stadt Köln mehrfach von der Finanzverwaltung gepfändet. 
Neben der Kündigung des Generalunternehmers musste auch die Beauftragung weiterer Firmen vor 
Bauabschluss beendet werden. Zahlungen an diese Unternehmen korrelieren ebenfalls nicht gänzlich 
mit dem Baufortschritt, da bedingt durch die stadtseitige Kündigung auch entgangene Gewinne und 
Ausgleichsrechnungen durch die Unternehmen geltend gemacht werden.  
Im Zusammenhang mit der Neuplanung sind Kosten in Höhe von rund 153.300 € brutto angefallen: 
Beratungs- und Ingenieurleistungen, Planungsleistungen 138.600 € 
Bauantragsplanung 121.500 € 
Anpassung Außenraumplanung 8.600 € 
Brandschutzkonzept 8.500 € 
stadtinterne Verrechnungen (inkl. Gebäudewirtschaft) 13.200 € 
Sonstiges, z. B. Kopierkosten, Miete Bauzaun 1.500 € 
    
Summe 153.300 € 
 
Die investiven Gesamt-Auszahlungen liegen zum Stichtag 18.03.2021 bei rund 1.592.900 € brutto. 
Für den Rückbau der bereits erstellten baulichen Anlagen werden weitere Kosten von insgesamt rund 
560.000 € brutto veranschlagt. Da das Stahlfachwerkgebäude aus Gründen der Verkehrssicherheit 
bereits zurückgebaut werden musste, bzw. dieses mangels statischer Nachweise ohnehin nicht ver-
wendbar war, fielen hierfür bereits Aufwendungen in Höhe von 17.686,58 € an. 
Um den städtischen Haushalt in Zeiten der Corona-Pandemie nicht weiter zu belasten, können die 
weiteren Rückbaumaßnahmen erst dann in Angriff genommen werden, wenn sie unaufschiebbar sind 
oder die durch Covid-19 bedingten Einschränkungen der Haushaltsbewirtschaftung generell aufgeho-
ben worden sind. Derzeit sind die Planungen hinsichtlich einer Nachnutzung noch nicht so weit fort-
geschritten, dass ein kurzfristiger Abbruch der vorhandenen Gebäude zwingend erforderlich ist. Der

6 
Rückbau wird insoweit wahrscheinlich erst ab 2023 erfolgen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Aus diesem Beschluss ergeben sich mehrschichtige Auswirkungen auf den Klimaschutz, die an die-
ser Stelle nicht exakt aufgerechnet werden können, im Ergebnis allerdings wohl eher positiv sind.  
Die Entsorgung der erst wenige Jahre alten Betonplatten verursacht zwar unmittelbare eine Umwelt-
belastung. Die Einstellung des Bauprojekts an sich bedeutet allerdings positive Auswirkungen auf den 
Klimaschutz, da auf weiteren Ressourcenverbrauch durch Bautätigkeit verzichtet wird. Die Entsiege-
lung der Fläche trägt zudem zu einer Verbesserung des Naturhaushalts bei. Es wäre ferner aus kli-
matechnischer Perspektive falsch, ein Bauprojekt fortzusetzen mit dem Wissen, dass die Gebäude 
vor Ablauf ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer wieder zurückgebaut werden müssten. 
 
Finanzierung 
Für das Projekt fallen nach dieser Entscheidung keine investiven Auszahlungen mehr an. 
Die bislang auf die Anlage im Bau gebuchten Auszahlungen in Höhe von 1.414.593,93 € werden 
beim Abgang dieses Vermögengegenstandes aus dem Anlagevermögen im Rahmen des Rückbaus 
direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet und sind somit nicht ergebniswirksam. Die Überzahl-
ten Mittel von 178.326,50 € befinden sich nicht im Anlagevermögen. 
Für die eigentliche Rückbau-Maßnahme ist, wie oben beschrieben, ergebniswirksam mit einem Auf-
wand von rund 560.000 € brutto zu rechnen.  
Da die Rückbauarbeiten aus den benannten Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wer-
den, fallen im laufenden Haushaltsjahr 2021 keine Kosten an. Im Rahmen der Haushaltsplan-
Aufstellung für das Jahr 2022 wurde der Rückbau aus diesen Gründen ebenfalls nicht berücksichtigt. 
Sollte sich die Haushaltslage insgesamt entspannen oder eine Umsetzung bereits in 2022 wider Er-
warten zwingend notwendig sein, erfolgt der Rückbau unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen 
Deckungsfähigkeit zu diesem Zeitpunkt. 
Bei einer Umsetzung in den Jahren 2023 ff. sind die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 
560.000 € brutto für den Rückbau der baulichen Anlagen bei der weiteren Haushaltsplanung für die 
Haushaltsjahre 2023 ff. zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und 
Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zu-
gewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 
Anlage 1:  Übersichtsplan 1:10.000 
Anlage 2:   Lageplan 1:2.000 
Anlage 3:  Schrägluftbild 2018 
Anlage 4: Auszug BV 4 vom 08.07.2019

Anlage 6, Integrationsrat 01.06.2021

1327 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE 
Datum: 07.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
01.06.2021 
öffentlich 
8.5 Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen 
Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf – 
Einstellung des Bauvorhabens und Rückbau 
0846/2020 
 
 
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, das Bauvorhaben zur Errichtung einer Geflüchteten-Unterkunft 
auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-
Ossendorf, einzustellen.  
 
Das Grundstück ist in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, sobald es 
für eine Nachnutzung durch den Schulbereich zwingend in Anspruch genommen 
werden muss oder die durch Covid-19 bedingten Einschränkungen der Haushalts-
bewirtschaftung aufgehoben worden sind. 
 
Änderung / Ergänzung wie Anlage 5  (TOP 5.1 Auszug aus dem Beschlusspro-
tokoll vom SoSe am 27.05.2021) :  
 
Ausgenommen von der Zurückversetzung ist die gebaute Infrastruktur (Kanäle, Ver-
sorgungsleitungen) sowie Bodenplatten, etc., soweit sie für einen späteren Schulbau 
nutzbar sind. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 8, Beantwortung der Frage aus dem BauA vom 14.06.2021

1227 Zeichen

Anlage 8 – Beantwortung der Frage aus dem Bauausschuss vom 
14.06.2021 
 
In der Sitzung des Bauausschusses vom 14.06.2021 hat die Ausschussvorsitzende Frau 
Ruffen die Frage gestellt, warum es für das Stahlfachwerk-Gebäude keinen statischen 
Nachweis gegeben habe, welcher normalerweise im Vorfeld zur Baugenehmigung hätte 
erbracht werden müssen. 
Hierzu führt die Verwaltung aus: 
Für die ursprüngliche Gebäudeplanung war der obligatorisch zu erstellende und den 
Bauantragsunterlagen beizufügende statische Nachweis vorhanden. Dieser bezog sich auf 
Gebäude in Modulbauweise. Wie in der Beschlussvorlage ausgeführt, hatte das beauftragte 
Totalunternehmen im weiteren Verlauf jedoch keine originären Wohncontainer, sondern 
Gebäude in Stahlfachwerk-Bauweise geplant. Aufgrund dieser und weiterer Änderungen 
(insbesondere Anpassung der Grundrisse hin zu abgeschlossenen Wohneinheiten, 
zusätzliche Brandschutzverkleidung des gesamten Tragwerks, Änderung der Dachhaut) war 
eine Anpassung und erneute Prüfung der Statik nach bereits erteilter Baugenehmigung 
erforderlich. Die Überarbeitung dieser Statik wurde von dem Unternehmen jedoch nicht 
fachgerecht ausgeführt, sodass die erneute Prüfung ohne positives Ergebnis war.

Anlage 7, Auszug Bauausschuss 14.06.2021

1832 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 22344 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 17.06.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des 
Bauausschusses vom 14.06.2021 
öffentlich 
5.1 Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen 
Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf – 
Einstellung des Bauvorhabens und Rückbau 
0846/2020 
RM Brust beantragt, in der Fassung des Beschlusses des Sozialausschusses zu be-
schließen.  
 
Vorsitzende Ruffen bringt ihre Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass es keinen 
statischen Nachweis gebe, welcher normalerweise im Vorfeld zur Baugenehmigung 
hätte erbracht werden müssen. Da kein Vertreter der Fachverwaltung anwesend ist, 
um den Hintergrund zu erläutern, bittet sie, die Frage schriftlich zu beantworten.  
 
Anschließend lässt sie gem. Antrag von RM Brust abstimmen.  
Geänderter Beschluss- in der Fassung des Beschlusses des Ausschusses So-
ziales, Seniorinnen und Senioren: 
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat beschließt, das Bauvorhaben zur Errichtung einer Geflüchteten-Unterkunft 
auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-
Ossendorf, einzustellen.  
 
Das Grundstück ist in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, sobald es 
für eine Nachnutzung durch den Schulbereich zwingend in Anspruch genommen 
werden muss oder die durch Covid-19 bedingten Einschränkungen der Haushalts-
bewirtschaftung aufgehoben worden sind.

Änderung / Ergänzung: 
Ausgenommen von der Zurückversetzung ist die gebaute Infrastruktur (Kanäle, Versor-
gungsleitungen) sowie Bodenplatten, etc., soweit sie für einen späteren Schulbau nutzbar 
sind. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4, Auszug BV 4 vom 08.07.2019

1178 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 07.08.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 08.07.2019 
öffentlich 
8.4.3 Prüfantrag der CDU-Fraktion: Modellprojekt "Sport im Sozialraum", 
Wilhelm-Schreiber-Straße, Ossendorf 
AN/1035/2019 
Beschluss: 
 
1. Es ist zu prüfen ob und wo, zusätzlich zur vorgesehenen Flüchtlingsun-
terkunft eine Freiluft-Sportanlage errichtet werden kann. Der Bau soll 
sich an dem Modell „Sport im Sozialraum“ Rendsburger Platz, Köln-
Mülheim nach dem Gutachten Sportentwicklung 2019 ausrichten. 
2. Nach Prüfung des möglichen Hallenbaus ist die Planung im Rahmen ei-
ner Veranstaltung der Peter-Lustig-Schule (Leitung und Schulpflegs-
chaft) und dem unmittelbaren Anwohner/innen vorzustellen und Ideen 
zur Nutzung zusammenzutragen. Die Ergebnisse sind nach Prüfung der 
BV zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig geändert beschlossen. 
 
Frau stellv. Bezirksbürgermeisterin Kaiser hat an der Abstimmung nicht teilgenom-
men.

Anlage 9, Auszug BV Ehrenfeld 28.06.2021

2014 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 30.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 7. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 28.06.2021 
öffentlich 
10.1 Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen 
Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf – 
Einstellung des Bauvorhabens und Rückbau 
0846/2020 
 
Beschluss:  
 
Der Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänder-
ten Beschluss zu fassen:  
 
Der Rat beschließt, das Bauvorhaben zur Errichtung einer Geflüchteten-Unterkunft auf 
dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln- Ossendorf, 
einzustellen.  
Das Grundstück ist in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, sobald es für 
eine Nachnutzung durch den Schulbereich zwingend in Anspruch genommen werden 
muss oder die durch Covid-19 bedingten Einschränkungen der Haushaltsbewirtschaf-
tung aufgehoben worden sind.  
 
Ausgenommen von der Zurückversetzung ist die gebaute Infrastruktur (Kanäle, 
Versorgungsleitungen) sowie Bodenplatten, etc., soweit sie für einen späteren 
Schulbau nutzbar sind. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP). 
 
Zuvor wurde folgender Änderungsantrag von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP): 
 
„Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, dass Grundstück Wilhelm-Schreiber-
Str 49a-c in Köln-Ossendorf für die Nutzung durch die KOGS Peter-Lustig-Schule 
vorzusehen und ein Konzept für die weitere Nutzung, z.B. „grünes Klassenzimmer“

oder Erweiterung der Übermittag-Betreuung für die KOGS Peter-Lustig-Schule, in 
Abstimmung mit der Peter-Lustig-Schule zu erarbeiten.“  
 
mehrheitlich gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthaltung 
der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke/Die Partei und Bezirksvertreter Scholz 
(GUT) abgelehnt.

Beratungsverlauf (6)

27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.06.2021 Integrationsrat
TOP 8.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2021 Bauausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0846/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.05.2021
Erstellt
11.03.2020 10:57