0846/2020
Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf – Einstellung des Bauvorhabens und Rückbau
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Anlage 1, Übersichtsplan 1.10000
434 Zeichen
400m3002001000 Mittelpunkt: [352551,5648814] 1:10000 Übersichtsplan 1.10000 Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 02.06.2020
Anlage 5 , TOP 5.1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll vom SoSeSe am 27.05.2021
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Frau Rieckborn Telefon: (0221) 27467 Fax: (0221) 27447 E-Mail: Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE Datum: 28.05.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 27.05.2021 öffentlich 5.1 Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf – Einstellung des Bauvorhabens und Rückbau 0846/2020 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt AN/1155/2021 I. Abstimmung über den Änderungsantrag Beschluss: Der Beschluss soll wie folgt ergänzt werden: Ausgenommen von der Zurückversetzung ist die gebaute Infrastruktur (Kanäle, Versorgungsleitungen) sowie Bodenplatten, etc., soweit sie für einen späteren Schulbau nutzbar sind. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt, das Bauvorhaben zur Errichtung einer Geflüchteten-Unterkunft auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln- Ossendorf, einzustellen. Das Grundstück ist in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, sobald es für eine Nachnutzung durch den Schulbereich zwingend in Anspruch genom- men werden muss oder die durch Covid-19 bedingten Einschränkungen der Haushaltsbewirtschaftung aufgehoben worden sind. Änderung / Ergänzung: Ausgenommen von der Zurückversetzung ist die gebaute Infrastruktur (Kanäle, Versorgungsleitungen) sowie Bodenplatten, etc., soweit sie für einen späteren Schulbau nutzbar sind. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2, Lageplan 1.2000
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80m6040200 Mittelpunkt: [352539,5648762] 1:2000 Lageplan 1.2000 Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 02.06.2020
Anlage 3, Schrägluftbild 2018
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80m6040200 Mittelpunkt: [352539,5648787] 1:2000 Schrägluftbild 2018 Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig), u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 02.06.2020
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/562/4
Vorlagen-Nummer
0846/2020
Freigabedatum
05.05.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-
Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf – Einstellung des Bauvorhabens und Rückbau
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beschließt, das Bauvorhaben zur Errichtung einer Geflüchteten-Unterkunft auf dem städti-
schen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf, einzustellen.
Das Grundstück ist in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, sobald es für eine Nachnut-
zung durch den Schulbereich zwingend in Anspruch genommen werden muss oder die durch Covid-
19 bedingten Einschränkungen der Haushaltsbewirtschaftung aufgehoben worden sind.
Ausschuss Soziales und Senioren 27.05.2021
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021
Integrationsrat 01.06.2021
Bauausschuss 14.06.2021
Finanzausschuss 21.06.2021
Rat 24.06.2021
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 560.000 *)€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
*) voraussichtlich im Haushaltsjahr 2023 (siehe „Kostenbetrachtung“).
Begründung
Genese des Bauprojekts
Am 11.07.2017 beschloss der Rat (Vorlage 0567/2017) die Errichtung einer Unterkunft für Geflüchte-
te mit mobilen Wohneinheiten (183 Wohncontainer mit Gemeinschaftssanitär und Gemeinschaftskü-
che für max. 240 Menschen) auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c,
50827 Köln-Ossendorf.
Im Vorgriff auf den Baubeschluss in 2017 wurde Ende 2016 im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein
Generalunternehmen beauftragt. Der Vertrag mit diesem Unternehmen wurde Ende 2018 wegen
Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen außerordentlich gekündigt (siehe Vorlage
0213/2019). Zu diesem Zeitpunkt waren die Erschließung von Gas- und Stromversorgung, drei Bo-
denplatten für die geplanten Gebäude sowie eines der drei Gebäude im Rohbau errichtet. In Abwei-
chung zur Ausschreibung hatte das Unternehmen keine originären Wohncontainer, sondern Gebäude
in Stahlfachwerk-Bauweise geplant. Dies stellt grundsätzlich keinen Qualitätsmangel dar und wurde
von der Verwaltung als Bauherrin akzeptiert. Wie sich später jedoch herausstellte, war das vom Un-
ternehmen aufgestellte Gebäude mangels statischer Nachweise nicht verwendbar.
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Nach Vertragsende musste das Projekt weitgehend neu betrachtet und geplant werden.
Die Beendigung des Vertrages hat die Verwaltung insoweit zum Anlass genommen, die Planung im
Hinblick auf die aktuellen Bedarfe zur Unterbringung Geflüchteter zu überprüfen. Die Bedarfe ergeben
sich in erster Linie aus den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus
dem Jahr 2004. Diese beschreiben grundsätzlich ein 3-Stufiges Unterbringungsmodell: Die erstmalige
Unterbringung von Geflüchteten erfolgt in Erstaufnahmeeinrichtungen. Im Anschluss ziehen die Ge-
flüchteten in reguläre Wohnheime, deren Standard zunehmend dem Charakter von abgeschlossenen
Wohnungen entsprechen soll. Bei entsprechend positiver Wohn- und Sozialprognose sollen die Ge-
flüchteten in einem dritten Schritt reguläre Mietwohnungen beziehen.
Zum Planungsbeginn des Objektes in 2016 bestand vorrangig ein Bedarf nach kurzfristig zu errich-
tenden Unterbringungsmöglichkeiten mit großer Kapazität. Zu diesem Zeitpunkt war ein Großteil der
Geflüchteten noch in Notunterkünften, wie beispielsweise Leichtbauhallen oder Turnhallen, unterge-
bracht. Seit 2018 sinken die Zugangszahlen der Geflüchteten kontinuierlich. Die Zahl an Personen,
die in Notunterkünften untergebracht sind, liegt seit gut einem Jahr bei weniger als 100 Personen.
Im Zuge dieser Entwicklung wurden mögliche Veränderungen am Projekt Wilhelm-Schreiber-Straße
ins Auge gefasst, die dem aktuellen und perspektivischen Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für
Geflüchtete besser entsprechen könnten. Insbesondere die Zielsetzung, Geflüchteten zur Wahrung
der Privatsphäre abgeschlossene Unterbringungseinheiten mit eigenem Sanitär- und/oder eigenem
Küchenbereich zur Verfügung zu stellen, fand hierbei Berücksichtigung.
Eine derart umfassende Neuplanung weicht dahingehend von dem Baubeschluss aus 2017 ab, als
dass insgesamt ein deutlich höheres Qualitätsniveau angestrebt wird. Dass derartige Veränderungen
auch mit einer erneuerten politischen Willensbildung verbunden sein würden, war der Verwaltung
dabei bewusst. Es bestand insoweit die Absicht, eine neue Beschlusslage herbeizuführen, nachdem
ein neuer Bauantrag gestellt worden wäre. Für die Neuplanung wurde dementsprechend ein Pla-
nungsbüro beauftragt, das 2019 einen neuen Bauantrag gestellt hat, um die bis dahin noch geltenden
Sonderregelungen des § 246 Baugesetzbuch noch in Anspruch nehmen zu können. Es war so letzt-
malig möglich, eine unbefristete Baugenehmigung für eine Geflüchteten-Unterkunft an diesem Stand-
ort zu erhalten.
Die neue Planung weist im Einzelnen folgende Unterschiede zur vorherigen Planung auf:
1. Bausystem:
Statt mobiler Wohneinheiten ist eine Systembauweise vorgesehen. Systembauten bieten eine besse-
re Aufenthaltsqualität sowie eine längere Haltbarkeit und Nutzbarkeit als mobile Wohneinheiten, wel-
che im Grunde aus Seefracht-Containern bestehen. Dabei sind die Begriffe „Container“, „mobile
Wohneinheiten“ und „Systembau“ im Geschäftsverkehr mitunter nicht ganz trennscharf. Sie alle ha-
ben gemein, dass zum Bauen mehr oder weniger vorgefertigte Elemente verwendet werden, und die
Anlage einen temporären Charakter haben kann. Der Begriff „Systembau“ soll im Rahmen der Neu-
planung verdeutlichen, dass in puncto Variabilität und subjektiver Qualität nun ein höherer Standard
gefordert ist als er beim Begriff „Container“ allgemein erwartet würde.
2. Raumprogramm:
Die 3 identischen Wohnhäuser sind mit je 9 vollwertigen Wohneinheiten mit eigenem Sanitär- und
Küchenbereich geplant. Zudem sollen alle Einheiten barrierefrei sein. Statt für bis zu 240 Personen
wäre die Anlage nur noch für bis zu 90 Personen nutzbar.
3. Freiluftsporthalle
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte am 08.07.2019 um Prüfung gebeten, ob zusätzlich zur vorge-
sehenen Flüchtlingsunterkunft eine Freiluft-Sportanlage errichtet werden kann, siehe Anlage 4. Dieser
Aspekt wurde mit in die ohnehin notwendigen Umplanungen aufgenommen, ersichtlich im beigefüg-
ten Freianlagenplan. Die Prüfung des Bauantrages hat allerdings ergeben, dass eine derartige Ein-
richtung auf dem hier überplanten Grundstück bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist. Um an dieser
Stelle eine Freiluftsporthalle zu errichten, müsste entsprechendes Planungsrecht geschaffen werden,
was aufgrund der Nutzungsperspektive des Grundstücks für Schulzwecke nicht geplant ist.
4. Höhere Kosten
Bedingt durch die oben beschriebenen Umplanungen und den zeitlichen Verzug würde sich das neue
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Bauvorhaben gegenüber der ursprünglichen Budget-Planung von rund 6,2 Mio. € um rund 1,9 Mio. €,
also etwa 30 %, auf ca. 8,1 Mio. € brutto verteuern.
Interessenabwägung
Die Umsetzung des Projekts in seiner ursprünglich geplanten, temporären Form und Bauweise ent-
spricht, wie oben dargestellt, nicht mehr den Bedarfen und Zielsetzungen in der Geflüchtetenhilfe. Die
Anlage könnte nach ihrer Fertigstellung allenfalls der Reservehaltung dienen. Die Neu-Errichtung
einer temporären Unterkunft mit großen Aufnahmekapazitäten allein zur Reservehaltung widersprä-
che jedoch dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, da die Verwaltung in den letzten Jahren ausrei-
chend Reserveplätze zur Notunterbringung an anderer Stelle aufgebaut hat.
Die Umsetzung der veränderten Planungen mit den damit einhergehenden baulichen Mehrkosten
wäre wiederum nur vertretbar, wenn die Anlage auch dauerhaft bestehen könnte. Eine temporäre
Nutzung des neu geplanten Bauvorhabens mit abgeschlossenen Wohneinheiten kann wirtschaftlich
nur über eine Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren betrieben werden. Aus schulpolitischer Sicht
kann auf das Teilgrundstück an der Wilhelm-Schreiber-Straße jedoch nicht dauerhaft verzichtet wer-
den. Derzeit gibt es konkreten Bedarf, um Lösungen für den Interimsstart einer zusätzlichen Schule
zu ermöglichen. Hier könnte diese Fläche einen wichtigen Baustein darstellen. Darüber hinaus gibt es
ein großes Defizit an Sportübungseinheiten.
Aufgrund der aktuellen Situation sowie der endgültig zeitlich befristeten Nutzungsmöglichkeit des
Grundstücks stehen die investiven Bau- und Planungskosten in keinem angemessenen Verhältnis zur
vorgesehenen Nutzungsdauer. Auch wenn bereits Bau- und Planungskosten angefallen sind, sollte
eine weitere Investition, deren Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist, nicht weiter vorangetrieben wer-
den.
Das Bauprojekt sollte daher eingestellt und das Grundstück in seinen ursprünglichen Zustand zurück-
versetzt werden. Diese Maßnahme kann, unter Berücksichtigung sämtlicher Zeitfenster für Planung,
Vergaben und Bauausführung, voraussichtlich in einem Zeitraum von 18 Monaten erfolgen.
Kostenbetrachtung
Für das Projekt sind bislang bereits Kosten in erheblichem Maße angefallen.
Im Zusammenhang mit der ursprünglichen Planung und der Zusammenarbeit mit dem Generalunter-
nehmen wurden rund 1.439.600 € brutto ausbezahlt, die sich in etwa wie folgt zusammensetzen:
Beratungs- und Ingenieurleistungen, Planungsleistungen 272.800 €
Leistungsverzeichnis für GU 6.300 €
Bauantragsplanung inkl. Statik, Wärmeschutznachweis (durch GU) 94.700 €
Planung techn. Gebäudeausrüstung (durch GU) 9.600 €
Brandschutzkonzept 11.300 €
Planung Außenanlagen 51.800 €
Nachtrag Planungskosten (durch GU) 80.100 €
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 4.300 €
sonstiges 14.700 €
stadtinterne Verrechnungen (inkl. Gebäudewirtschaft) 26.700 €
Tiefbau 74.300 €
Erschließung 194.200 €
Bauleistungen des GU 805.700 €
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Baustelleneinrichtung 37.500 €
Erdarbeiten 102.300 €
Grundleitungen 121.900 €
Streifenfundamente 41.100 €
Bodenaustausch, Verrohrung, Logistik 179.600 €
Baustellenverlängerung 45.100 €
Stahlfachwerkgebäude 245.800 €
sonstige Kosten GU 32.400 €
Landschaftsbau 52.600 €
Kosten im Zusammenhang mit Insolvenz (Sachverständigengutachten,
Entsorgungskosten)
11.200 €
Sonstige Bauleistungen 2.100 €
Summe 1.439.600 €
Bei den Auszahlungen an das Generalunternehmen von rund 806.000 € ist allerdings zu berücksich-
tigen, dass hiervon 178.326,50 € überzahlte Mittel sind, denen kein entsprechender Baufortschritt
gegenüberstand. Diese überzahlten Mittel sind uneinbringlich, da das Unternehmen zahlungsunfähig
ist. Bereits während der Vertragslaufzeit wurden die Werklohnforderungen des Unternehmens ge-
genüber der Stadt Köln mehrfach von der Finanzverwaltung gepfändet.
Neben der Kündigung des Generalunternehmers musste auch die Beauftragung weiterer Firmen vor
Bauabschluss beendet werden. Zahlungen an diese Unternehmen korrelieren ebenfalls nicht gänzlich
mit dem Baufortschritt, da bedingt durch die stadtseitige Kündigung auch entgangene Gewinne und
Ausgleichsrechnungen durch die Unternehmen geltend gemacht werden.
Im Zusammenhang mit der Neuplanung sind Kosten in Höhe von rund 153.300 € brutto angefallen:
Beratungs- und Ingenieurleistungen, Planungsleistungen 138.600 €
Bauantragsplanung 121.500 €
Anpassung Außenraumplanung 8.600 €
Brandschutzkonzept 8.500 €
stadtinterne Verrechnungen (inkl. Gebäudewirtschaft) 13.200 €
Sonstiges, z. B. Kopierkosten, Miete Bauzaun 1.500 €
Summe 153.300 €
Die investiven Gesamt-Auszahlungen liegen zum Stichtag 18.03.2021 bei rund 1.592.900 € brutto.
Für den Rückbau der bereits erstellten baulichen Anlagen werden weitere Kosten von insgesamt rund
560.000 € brutto veranschlagt. Da das Stahlfachwerkgebäude aus Gründen der Verkehrssicherheit
bereits zurückgebaut werden musste, bzw. dieses mangels statischer Nachweise ohnehin nicht ver-
wendbar war, fielen hierfür bereits Aufwendungen in Höhe von 17.686,58 € an.
Um den städtischen Haushalt in Zeiten der Corona-Pandemie nicht weiter zu belasten, können die
weiteren Rückbaumaßnahmen erst dann in Angriff genommen werden, wenn sie unaufschiebbar sind
oder die durch Covid-19 bedingten Einschränkungen der Haushaltsbewirtschaftung generell aufgeho-
ben worden sind. Derzeit sind die Planungen hinsichtlich einer Nachnutzung noch nicht so weit fort-
geschritten, dass ein kurzfristiger Abbruch der vorhandenen Gebäude zwingend erforderlich ist. Der
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Rückbau wird insoweit wahrscheinlich erst ab 2023 erfolgen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Aus diesem Beschluss ergeben sich mehrschichtige Auswirkungen auf den Klimaschutz, die an die-
ser Stelle nicht exakt aufgerechnet werden können, im Ergebnis allerdings wohl eher positiv sind.
Die Entsorgung der erst wenige Jahre alten Betonplatten verursacht zwar unmittelbare eine Umwelt-
belastung. Die Einstellung des Bauprojekts an sich bedeutet allerdings positive Auswirkungen auf den
Klimaschutz, da auf weiteren Ressourcenverbrauch durch Bautätigkeit verzichtet wird. Die Entsiege-
lung der Fläche trägt zudem zu einer Verbesserung des Naturhaushalts bei. Es wäre ferner aus kli-
matechnischer Perspektive falsch, ein Bauprojekt fortzusetzen mit dem Wissen, dass die Gebäude
vor Ablauf ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer wieder zurückgebaut werden müssten.
Finanzierung
Für das Projekt fallen nach dieser Entscheidung keine investiven Auszahlungen mehr an.
Die bislang auf die Anlage im Bau gebuchten Auszahlungen in Höhe von 1.414.593,93 € werden
beim Abgang dieses Vermögengegenstandes aus dem Anlagevermögen im Rahmen des Rückbaus
direkt mit der allgemeinen Rücklage verrechnet und sind somit nicht ergebniswirksam. Die Überzahl-
ten Mittel von 178.326,50 € befinden sich nicht im Anlagevermögen.
Für die eigentliche Rückbau-Maßnahme ist, wie oben beschrieben, ergebniswirksam mit einem Auf-
wand von rund 560.000 € brutto zu rechnen.
Da die Rückbauarbeiten aus den benannten Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wer-
den, fallen im laufenden Haushaltsjahr 2021 keine Kosten an. Im Rahmen der Haushaltsplan-
Aufstellung für das Jahr 2022 wurde der Rückbau aus diesen Gründen ebenfalls nicht berücksichtigt.
Sollte sich die Haushaltslage insgesamt entspannen oder eine Umsetzung bereits in 2022 wider Er-
warten zwingend notwendig sein, erfolgt der Rückbau unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen
Deckungsfähigkeit zu diesem Zeitpunkt.
Bei einer Umsetzung in den Jahren 2023 ff. sind die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von
560.000 € brutto für den Rückbau der baulichen Anlagen bei der weiteren Haushaltsplanung für die
Haushaltsjahre 2023 ff. zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und
Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zu-
gewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan 1:10.000
Anlage 2: Lageplan 1:2.000
Anlage 3: Schrägluftbild 2018
Anlage 4: Auszug BV 4 vom 08.07.2019
Anlage 6, Integrationsrat 01.06.2021
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 07.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 01.06.2021 öffentlich 8.5 Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf – Einstellung des Bauvorhabens und Rückbau 0846/2020 Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat beschließt, das Bauvorhaben zur Errichtung einer Geflüchteten-Unterkunft auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln- Ossendorf, einzustellen. Das Grundstück ist in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, sobald es für eine Nachnutzung durch den Schulbereich zwingend in Anspruch genommen werden muss oder die durch Covid-19 bedingten Einschränkungen der Haushalts- bewirtschaftung aufgehoben worden sind. Änderung / Ergänzung wie Anlage 5 (TOP 5.1 Auszug aus dem Beschlusspro- tokoll vom SoSe am 27.05.2021) : Ausgenommen von der Zurückversetzung ist die gebaute Infrastruktur (Kanäle, Ver- sorgungsleitungen) sowie Bodenplatten, etc., soweit sie für einen späteren Schulbau nutzbar sind. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 8, Beantwortung der Frage aus dem BauA vom 14.06.2021
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Anlage 8 – Beantwortung der Frage aus dem Bauausschuss vom 14.06.2021 In der Sitzung des Bauausschusses vom 14.06.2021 hat die Ausschussvorsitzende Frau Ruffen die Frage gestellt, warum es für das Stahlfachwerk-Gebäude keinen statischen Nachweis gegeben habe, welcher normalerweise im Vorfeld zur Baugenehmigung hätte erbracht werden müssen. Hierzu führt die Verwaltung aus: Für die ursprüngliche Gebäudeplanung war der obligatorisch zu erstellende und den Bauantragsunterlagen beizufügende statische Nachweis vorhanden. Dieser bezog sich auf Gebäude in Modulbauweise. Wie in der Beschlussvorlage ausgeführt, hatte das beauftragte Totalunternehmen im weiteren Verlauf jedoch keine originären Wohncontainer, sondern Gebäude in Stahlfachwerk-Bauweise geplant. Aufgrund dieser und weiterer Änderungen (insbesondere Anpassung der Grundrisse hin zu abgeschlossenen Wohneinheiten, zusätzliche Brandschutzverkleidung des gesamten Tragwerks, Änderung der Dachhaut) war eine Anpassung und erneute Prüfung der Statik nach bereits erteilter Baugenehmigung erforderlich. Die Überarbeitung dieser Statik wurde von dem Unternehmen jedoch nicht fachgerecht ausgeführt, sodass die erneute Prüfung ohne positives Ergebnis war.
Anlage 7, Auszug Bauausschuss 14.06.2021
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 22344 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 17.06.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Bauausschusses vom 14.06.2021 öffentlich 5.1 Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf – Einstellung des Bauvorhabens und Rückbau 0846/2020 RM Brust beantragt, in der Fassung des Beschlusses des Sozialausschusses zu be- schließen. Vorsitzende Ruffen bringt ihre Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass es keinen statischen Nachweis gebe, welcher normalerweise im Vorfeld zur Baugenehmigung hätte erbracht werden müssen. Da kein Vertreter der Fachverwaltung anwesend ist, um den Hintergrund zu erläutern, bittet sie, die Frage schriftlich zu beantworten. Anschließend lässt sie gem. Antrag von RM Brust abstimmen. Geänderter Beschluss- in der Fassung des Beschlusses des Ausschusses So- ziales, Seniorinnen und Senioren: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt, das Bauvorhaben zur Errichtung einer Geflüchteten-Unterkunft auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln- Ossendorf, einzustellen. Das Grundstück ist in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, sobald es für eine Nachnutzung durch den Schulbereich zwingend in Anspruch genommen werden muss oder die durch Covid-19 bedingten Einschränkungen der Haushalts- bewirtschaftung aufgehoben worden sind. Änderung / Ergänzung: Ausgenommen von der Zurückversetzung ist die gebaute Infrastruktur (Kanäle, Versor- gungsleitungen) sowie Bodenplatten, etc., soweit sie für einen späteren Schulbau nutzbar sind. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 4, Auszug BV 4 vom 08.07.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 07.08.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.07.2019 öffentlich 8.4.3 Prüfantrag der CDU-Fraktion: Modellprojekt "Sport im Sozialraum", Wilhelm-Schreiber-Straße, Ossendorf AN/1035/2019 Beschluss: 1. Es ist zu prüfen ob und wo, zusätzlich zur vorgesehenen Flüchtlingsun- terkunft eine Freiluft-Sportanlage errichtet werden kann. Der Bau soll sich an dem Modell „Sport im Sozialraum“ Rendsburger Platz, Köln- Mülheim nach dem Gutachten Sportentwicklung 2019 ausrichten. 2. Nach Prüfung des möglichen Hallenbaus ist die Planung im Rahmen ei- ner Veranstaltung der Peter-Lustig-Schule (Leitung und Schulpflegs- chaft) und dem unmittelbaren Anwohner/innen vorzustellen und Ideen zur Nutzung zusammenzutragen. Die Ergebnisse sind nach Prüfung der BV zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig geändert beschlossen. Frau stellv. Bezirksbürgermeisterin Kaiser hat an der Abstimmung nicht teilgenom- men.
Anlage 9, Auszug BV Ehrenfeld 28.06.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 30.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 7. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.06.2021 öffentlich 10.1 Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf – Einstellung des Bauvorhabens und Rückbau 0846/2020 Beschluss: Der Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänder- ten Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt, das Bauvorhaben zur Errichtung einer Geflüchteten-Unterkunft auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln- Ossendorf, einzustellen. Das Grundstück ist in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, sobald es für eine Nachnutzung durch den Schulbereich zwingend in Anspruch genommen werden muss oder die durch Covid-19 bedingten Einschränkungen der Haushaltsbewirtschaf- tung aufgehoben worden sind. Ausgenommen von der Zurückversetzung ist die gebaute Infrastruktur (Kanäle, Versorgungsleitungen) sowie Bodenplatten, etc., soweit sie für einen späteren Schulbau nutzbar sind. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP). Zuvor wurde folgender Änderungsantrag von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP): „Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, dass Grundstück Wilhelm-Schreiber- Str 49a-c in Köln-Ossendorf für die Nutzung durch die KOGS Peter-Lustig-Schule vorzusehen und ein Konzept für die weitere Nutzung, z.B. „grünes Klassenzimmer“ oder Erweiterung der Übermittag-Betreuung für die KOGS Peter-Lustig-Schule, in Abstimmung mit der Peter-Lustig-Schule zu erarbeiten.“ mehrheitlich gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke/Die Partei und Bezirksvertreter Scholz (GUT) abgelehnt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0846/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.05.2021
- Erstellt
- 11.03.2020 10:57