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V/0932/2007/1

Folgeregelung für den Kindertageseinrichtungsstandort Gescherweg, Gievenbeck

Vorlagen 03.12.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 12.12.2007, TOP 7

Beschlussvorlage

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Hauptvorlage V/0932/2007 mit Anlagen

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Ansehen

Beschlussvorlage

4572 Zeichen

V/0932/2007/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Folgeregelung für die Gesamt-Kindertageseinrichtung am Standort Gescherweg 87 - in Träger-
schaft des Kinder- und Jugendhilfeträgers "OUTLAW gGmbH" 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
12.12.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die zwei Kindertageseinrichtungen am Standor t Gescherweg 87 (DRK-Kita und Kita St. Mi-
chael II) werden vom Kinder- und Jugendhilfeträger OUTLAW „gGmbH“ als eine Einrichtung 
zusammengeführt und ab dem 01.01.2008 als eine gemeinsame Einrichtung betrieben (die 
ehemalige DRK-Kita wird bereits seit dem 01.10.2007 von OUTLAW betrieben). 
 
1.1 Für den Betrieb und die Förderung der Einrichtung gelten die jeweils bestehenden gesetzli-
chen Rahmenbedingungen (bis zum 31.07.2008 das GTK; ab dem 01.08.2008 das Kinder-
bildungsgesetz - KiBiz). 
 
1.2 Der Betrieb der Einrichtung am Gescherweg ist bis zum 31.12.2012 befristet. 
 
2. Der nachfolgenden, zum Kindergartenjahr 2008/2009 vorgesehen Angebotsstruktur auf der 
Grundlage des „KiBiz“, mit der zusätzlich zu den Kindergartenplätzen die Betreuung und Bil-
dung für u3-Kinder bedarfsgerecht ausgebaut wird, wird zugestimmt: 
 
• 1 Gruppe mit 10 Plätzen für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren mit einer wöchentlichen 
Betreuungszeit von 35 Stunden (= KiBiz-Modul 2b) 
 
• 1 Gruppe mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Eintritt in die Schule 
mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden (= KiBiz-Modul 1c) 
 
• 1 Gruppe mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Einritt in die Schule mit 
einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden (= KiBiz-Modul 3c) und 
 
• 1 Gruppe mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Einritt in die Schule mit 
einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden (= KiBiz-Modul 3b) 
 
Die im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Trägerübergabezeitpunkten erforderlichen 
Übergänge sind in der Begründung unter Ziff. 3 beschrieben. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0932/2007/1 
Auskunft erteilt: 
Herr  Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.12.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0932/2007/1 
 
3. Für die Aufnahme von u3-Kindern und zur Zusammenführung der bis dahin getrennten zwei 
Einrichtungen sind notwendige bauliche Anpassungen im Bestand erforderlich (s. Anlage 1). 
Im Wesentlichen werden bisher nicht vorhandene Schlaf- und Pflegeräume geschaffen sowie 
die Eingangssituation / der Bring- und Abholbereich umgestaltet. 
 
3.1 Die baulichen Maßnahmen werden auf der Grundlage der mit der Stadt abgestimmten Pla-
nungen vom Träger selbst durchgeführt.  
 
3.2 Für die erforderlichen baulichen Umgestaltungen erhält der Träger einen Zuschuss von ins-
gesamt 180.000 €; darin enthalten sind ein Invest itionskostenzuschuss in Höhe von 150.000 
€ und ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € für die ergänzende Möblierung. 
 
4. Für den Betrieb der Kindertageseinrichtung erhält der Träger den jeweiligen gesetzlichen 
Betriebskostenzuschuss. Für die Übergangszeit vom 01.10.2007 bis zum 31.07.2008 beträgt 
der Trägeranteil 4,5 %. Für den Ausgleich des Differenzbetrages bis zur Höhe des gesetzli-
chen Trägeranteils erhält der Träger einen „freiwilligen Betriebskostenzuschuss“. 
Ab dem 01.08.2008 beteiligt sich der Träger mit dem gesetzlichen Trägeranteil, der für „fi-
nanzschwache Träger“ gültig ist (9 % gem. KiBiz). 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Gebäude Gescherweg 87 möglicher-
weise der Kindergartenträger Outlaw nicht alle Räume nutzt und diese daher dem Ver-
ein "Mütter und Mehr" (MuM) mit einer Befristung bis zum 31.12.2012 zur Verfügung 
gestellt werden können. 
Die geplanten Umbaumaßnahmen, die für die Kita - Nutzung unerlässlich sind, dürfen 
dadurch nicht verschoben werden. Auch der ermittelte Investitionsbedarf darf nicht 
überschritten werden. 
 
 
 
Begründung: 
 
1.  Ausgangslage
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat die o.g. Beschlüsse mit dem ergänzten Beschlusspunkt 
„5“ einstimmig beschlossen. 
 
2.  Stellungnahme der Verwaltung
 
 
Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den bet eiligten Trägern (OUTLAW gGmbH als Träger der 
Kindertageseinrichtung am Gescherweg und „Mütter und Mehr“ – MuM) prüfen, in welchem Rah-
men und in welchem Umfang eine Raumnutzung möglich ist. 
 
Die beteiligten parlamentarischen Gremien erhalten darüber einen Bericht. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete

Hauptvorlage V/0932/2007 mit Anlagen

28107 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0932/2007  
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Auskunft erteilt: 
Herr  Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
 PhilippF@stadt-muenster.de   Datum: 
 07.11.2007  
 
Betrifft 
 
Folgeregelung für die Gesamt-Kindertageseinrichtung am Standort Gescherweg 83 - in Träger-
schaft des Kinder- und Jugendhilfeträgers "OUTLAW gGmbH" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
12.12.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die zwei Kindertageseinrichtungen am Standor t Gescherweg 83 (DRK-Kita und Kita St. Mi-
chael II) werden vom Kinder- und Jugendhilfeträger OUTLAW „gGmbH“ als eine Einrichtung 
zusammengeführt und ab dem 01.01.2008 als eine gemeinsame Einrichtung betrieben (die 
ehemalige DRK-Kita wird bereits seit dem 01.10.2007 von OUTLAW betrieben). 
 
1.1 Für den Betrieb und die Förderung der Einrichtung gelten die jeweils bestehenden gesetzli-
chen Rahmenbedingungen (bis zum 31.07.2008 das GTK; ab dem 01.08.2008 das Kinder-
bildungsgesetz - KiBiz). 
 
1.2 Der Betrieb der Einrichtung am Gescherweg ist bis zum 31.12.2012 befristet. 
 
2. Der nachfolgenden, zum Kindergartenjahr 2008/2009 vorgesehen Angebotsstruktur auf der 
Grundlage des „KiBiz“, mit der zusätzlich zu den Kindergartenplätzen die Betreuung und Bil-
dung für u3-Kinder bedarfsgerecht ausgebaut wird, wird zugestimmt: 
 
• 1 Gruppe mit 10 Plätzen für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren mit einer wöchentlichen 
Betreuungszeit von 35 Stunden (= KiBiz-Modul 2b) 
 
• 1 Gruppe mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Eintritt in die Schule 
mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden (= KiBiz-Modul 1c) 
 
• 1 Gruppe mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Einritt in die Schule mit 
einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden (= KiBiz-Modul 3c) und 
 
• 1 Gruppe mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Einritt in die Schule mit 
einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden (= KiBiz-Modul 3b) 
V/0932/2007

- 2 - 
 
Die im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Trägerübergabezeitpunkten erforderlichen 
Übergänge sind in der Begründung unter Ziff. 3 beschrieben. 
 
3. Für die Aufnahme von u3-Kindern und zur Zusammenführung der bis dahin getrennten zwei 
Einrichtungen sind notwendige bauliche Anpassungen im Bestand erforderlich (s. Anlage 1). 
Im Wesentlichen werden bisher nicht vorhandene Schlaf- und Pflegeräume geschaffen sowie 
die Eingangssituation / der Bring- und Abholbereich umgestaltet. 
 
3.1 Die baulichen Maßnahmen werden auf der Grundlage der mit der Stadt abgestimmten Pla-
nungen vom Träger selbst durchgeführt.  
 
3.2 Für die erforderlichen baulichen Umgestaltungen erhält der Träger einen Zuschuss von ins-
gesamt 180.000 €; darin enthalten sind ein Invest itionskostenzuschuss in Höhe von 150.000 
€ und ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € für die ergänzende Möblierung. 
 
4. Für den Betrieb der Kindertageseinrichtung erhält der Träger den jeweiligen gesetzlichen 
Betriebskostenzuschuss. Für die Übergangszeit vom 01.10.2007 bis zum 31.07.2008 beträgt 
der Trägeranteil 4,5 %. Für den Ausgleich des Differenzbetrages bis zur Höhe des gesetzli-
chen Trägeranteils erhält der Träger einen „freiwilligen Betriebskostenzuschuss“. 
Ab dem 01.08.2008 beteiligt sich der Träger mit dem gesetzlichen Trägeranteil, der für „fi-
nanzschwache Träger“ gültig ist (9 % gem. KiBiz). 
 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass einmalige investive Kosten in Höhe von 180.000,00 € ent-
stehen.  
 
Für den Betrieb der Einrichtung entstehen Betriebskosten, die sich aus rechtlichen Rahmenbe-
stimmungen ergeben und zu denen der Träger einen festgesetzten Betriebskostenzuschuss erhält. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Fortsetzung der Kindertagesbetreuung am Standort 
Gescherweg keine Mehrkosten entstehen. Mit dem Eintritt in die Trägerschaft der DRK-Kita ent-
stehen dieselben Betriebskosten wie zuvor auch. 
Mit Eintritt in die Trägerschaft der bis dahin von „St. Michael II“ als dreigruppige Kita genutzten 
Räume entstehen geringere Betriebskosten, da die Einrichtung zunächst mit einer Gruppe und ab 
dem 01.08.2008 mit zwei Gruppen (und damit mit weniger Gruppen als zuvor) betrieben wird. 
Durch die Verringerung der Anzahl der Gruppen gegenüber den Gruppen beider Einrichtung von 
derzeit fünf auf dann vier ergeben sich auch auf der Grundlage des KiBiz geringere Aufwendun-
gen. 
V/0932/2007

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III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
Investitionshaushalt 
4640.940.0700.8 U3-Ausbauprogramm 2007 180.000 Ansatz 2007 
1.148.110 € 
Verwaltungshaushalt 
4640.718.0200.9 Betriebskostenzuschüsse an Trä-
ger 
ab dem 
1.10.07 
Gesetzlicher 
BK-Zuschuss 
Ansatz 2007: 
35.327.930 € 
4640.718.0100.6 Zus. Betriebskost.Zusch. für GTK-
Tageseinrichtungen
 
bis zum 
31.7.08 
Freiw. BK-
Zuschuss zum 
Ausgleich des 
Trägeranteils 
Ansatz 2007: 
1.901.770 €
 
 
Für die Einrichtung erhält die Stadt Münster Elternbeiträge und eine anteilige Landeförderung in 
vergleichbarer Höhe wie bisher auch. 
 
Die Stadt Münster prüft, ob und in welcher Höhe sowohl die Baukosten für die u3-Betreuung und 
die dafür erforderlichen Betriebskosten vom Bund (entsprechend des zwischen Bund und Ländern 
vereinbarte u3-Ausbauprogramm) mitfinanziert werden können. Dazu der nachfolgende Hinweis: 
Mit dem Beschluss zum Kinderbetreuungsfinanzierung hat der Bund ein Sondervermögen in Höhe 
von 2,15 Milliarden Euro für die erforderlichen Investitionen zum Ausbau der Betreuungsplätze für 
Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt. Ab 2008 stehen damit die Mittel für Neubau-, Aus-
bau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in 
Einrichtungen und für die Kindertagespflege bereit. 
Darüber hinaus wird der Bund die Kommunen ab 2009 bis 2013 mit insgesamt 1,85 Milliarden Eu-
ro und anschließend jährlich in Höhe von 770 Millionen Euro bei den Betriebskosten entlasten. Die 
Investitionsmittel werden unter den Bundesländern nach der Kinderzahl aufgeteilt.  
 
 
 
Begründung: 
 
 
1.  Ausgangssituation 
 
Mit Beschluss über die Betriebsträgerschaft der neuen Kita in Gievenbeck-Südwest „Wickenkamp“ 
(vgl.Vorlage V/0272/2007/1.Erg.) ist entschieden worden, dass der Kinder- und Jugendhilfeträger 
„OUTLAW gGmbH“ die Trägerschaft der aufzugebenden Kindertageseinrichtung „St. Michael II“ 
am Gescherweg 83 übernimmt und die Einrichtung bedarfsgerecht weiterbetreibt. 
Gleichzeitig wurde angestrebt, die ebenfalls am Gescherweg 83 befindliche DRK-Kita mit zurzeit 
noch zwei Gruppen zu integrieren und am Gescherweg eine Einrichtung mit einem  Träger zu 
betreiben.  
 
Zwischenzeitlich hat das DRK die Trägerschaft am Gescherweg aufgegeben. Seit dem 01.10.2007 
ist die Trägerschaft auf „OUTLAW gGmbH“ übergegangen. Dieser wird die zwei Gruppen zunächst 
unverändert weiterbetreiben. 
 
Mit dem Wechsel der Trägerschaft zum 01.01.2008, wenn die katholische Kirchengemeinde St. 
Michael wegen der Übernahme der Trägerschaft der neuen Kita am Wickenkamp den Standort 
„Gescherweg“ aufgibt, werden die ehemals getrennt betriebenen Einrichtung zusammengeführt. 
V/0932/2007

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Alle Beteiligten – Träger, Eltern, Kita-Leitungen und Stadt Münster - haben in mehren Gesprächen 
die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Übergänge besprochen und einvernehmli-
che Regelungen abgestimmt. 
Der Übergangsprozess ist bis zum 31.07.2008 abgeschlossen. Die Einrichtung am Gescherweg 
wird mit einer veränderten Gruppenstruktur zum Kindergartenjahr 2008/2009 betrieben werden, die 
zusätzlich zu den Angeboten für Kindergartenkinder besonders u3-Betreuung anbietet. 
 
Der Betrieb der Kindertageseinrichtung am Gescherweg wird zunächst bis zum 31.12.2012 befris-
tet. 
 
 
2.  Bedarfssituation 
 
Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz wird in Gievenbeck mit einer Ver-
sorgungsquote von 119,3 % auch hinsichtlich der Berücksichtigung des hineinwachsenden Jahr-
gangs gut erreicht. Die Bedarfssituation ist in den einzelnen Stadtteilbereichen differenziert: In 
Gievenbeck-Südwest und auch im Umfeld des Gescherweges (z.B. im Wohnquartier Toppheide) 
besteht noch weiterhin Bedarf für Kindergartenkinder. 
Für den gesamten Stadtteil ist der demografische Trend jedoch rückläufig. 
 
Die aktuelle u3-Betreuungsversorgungsquote liegt bei 13,7 % - davon in Kindertageseinrichtungen 
bei 6,9 % (6,8 % werden über Kindertagespflege abgedeckt). 
Die Gesamtversorgungsquote ist damit, gemessen an der gesamtstädtischen Versorgungsquote 
unterdurchschnittlich; sowohl in der Gesamtversorgung als auch in der Betreuung in Kinderta-
geseinrichtungen. 
 
Mit dem bedarfsgerechten Betreuungsangebot am Gescherweg wird dieser Situation entsprochen 
und die u3-Betreuungssituation kurzfristig verbessert. 
 
Die prognostizierte demografische Entwicklung ist für die Gesamtinfrastrukturplanung zu berück-
sichtigen: Die Verwaltung ist im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung mit den Trägern und 
Einrichtungen im Gespräch, damit die Entwicklungen für den Ausbau der u3-Angebote genutzt 
werden können. 
 
 
3. Übersicht über Maßnahmeplanung und die Angebotsstrukturen 
 
Die beiden Kindertageseinrichtungen am Gescherweg umfassen zurzeit fünf Gruppen für insge-
samt 120 Kindergartenkinder (drei Gruppen von St. Michael II und zwei Gruppen bis zum 
30.09.2007 vom DRK – eine davon als Tagesstättengruppe). 
Die vorgenommene Gruppenreduzierung und die künfti ge Platz- bzw. Gruppenstruktur am Ge-
scherweg orientiert sich an der gesamten demografischen Entwicklung in Gievenbeck und an den 
Bedarfsverschiebungen im Zusammenhang mit den städtebaulichen Entwicklungen in einzelnen 
Wohngebieten. 
 
Für die Einrichtung am Gescherweg in Trägerschaft der OUTLAW gGmbH ist ab dem 01.08.2008 
(mit den zuvor beschriebenen Übergängen) geplant, die Einrichtung auf der Grundlage des KiBiz 
als viergruppige Einrichtung unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchsbedarf wie folgt weiter zu 
betreiben: 
• zwei Kindergartengruppen für Kinder von drei Jahren bis zum Eintritt in die Schule, davon eine 
Gruppe mit einer Betreuungszeit von 35 Std.(25 Plätze) und eine Gruppe mit 45 Std. (20 Plät-
ze), 
• eine Kindertagesstättengruppe (= 45 wöchentliche Betreuungsstunden) mit 20 Kinder im Alter 
von zwei Jahren bis zum Eintritt in die Schule und 
• eine Gruppe für 10 Kinder im Alter von einem bis drei Jahren mit einer Betreuungszeit von 35 
Stunden 
V/0932/2007

- 5 - 
 
Insgesamt werden also in der Einrichtung künftig 75 Kinder in folgender Altersgruppenstruktur be-
treut: 
 
• 59 Kinder von drei Jahren bis zum Eintritt in die Schulen, 
• 16 Kinder im Alter von unter drei Jahren 
 
Für eine Übergangszeit vom 01.10.2007 bis zum 31.07.2008 sind folgende Strukturen erforderli-
che: 
 
• Vom 01.10.2008 bis zum 31.12.2007 wird die ehemalige DRK-Einrichtung von „OUTLAW 
gGmbH“ in der bis zum 30.09.2007 bestehenden Gruppenstruktur (= eine Regelkindergarten-
gruppe und eine Tagesstättengruppe für Kindergartenkinder) gem. dem GTK weitergeführt. 
 
• Vom 01.01.2008 bis zum 31.07.2008 werden in Verbindung mit der Übergabe der Träger-
schaft der „Kita St. Michael II“  an „OUTLAW gGmbH“ die bis dahin trägerschaftlich getrenn-
ten zwei Einrichtungen zu einer Einrichtung zusammengeführt (vgl. Ratsbeschluss vom 
13.6.2007 zur Vorlage „V/0272/2007 – E1“) 
Die Kinder der Kindertageseinrichtung „St. Michael II“, die am Gescherweg verbleiben, werden 
zunächst in einer zusätzlichen Regelkindergartengruppe (gem. dem GTK) mit Über-Mittag-
Betreuung integriert, so dass die Gesamt-Einrichtung am Gescherweg bis zum 31.07.2008 mit 
drei Gruppen betrieben wird. 
 
Im Zusammenhang mit dem u3-Ausbau und mit der beschriebenen Zusammenführung und Integ-
ration von bis dahin trägerschaftlich getrennt betriebenen Einrichtungen, sind die in den Anlagen 
beschriebenen baulichen Anpassungen erforderlich. 
 
 
4. Fazit und weitere Perspektiven 
 
Die Fortsetzung der Kindertagesbetreuung am Gescherweg bietet die Gewähr für die bedarfsge-
rechte Entwicklung der Kindertagesbetreuung in einem sich immer noch baulich entwickelnden 
Stadtteil. 
 
Kurzfristig können für Gievenbeck weitere u3-Angebote geschaffen und ein bestehender Standort 
bis zum Ende 2012 wirtschaftlich weiterbetrieben werden. 
Die im Rahmen von Wohnbereichsgesprächen fortlaufend geführten Gespräche mit allen Kinder-
tageseinrichtungen in Gievenbeck bilden eine verlässliche Grundlage für die bedarfsplanerischen 
und trägerschaftlichen Entwicklungsgrundlagen. 
 
Es ist vorgesehen, dass auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und den jeweils aktu-
ellen Bedarfssituationen mit den Einrichtungen die weiteren Angebotsentwicklungen besprochen 
werden. 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
1. Grundriss 
2. Übersicht über die erforderlichen Arbeiten 
3. Kostenschätzung 
 
V/0932/2007

AS01 AS01
HK
HK
HK
HK
HK
HK
HK
Kinderküche
WC´sstark verschmutzt
HK
HK
HK HK
HK HK
Kinderküche
HK HK HK HK HK HK
WMWT
Du. HKHKHK
Therme
HK HK HK HK
HK
HK Kinderküche
Therme
HK
HK
HK
HK
HK
HK
HK
HK
HK
HK
HK
HK
HK
HK
HKHKHKHK
54.23 m²29.64 m
Snozzelraum6.39 m²10.12 m
57.88 m²30.59 m
44.47 m²27.16 m
Leitung10.43 m²13.05 m
7.44 m²10.96 mBüro
78.10 m²39.36 m
39.78 m²28.35 mLager ­Mehrzweckraum­
13.70 m²18.70 m
3.84 m²7.86 m
40.21 m²25.65 m
Mehrzweckraum 1
Mehrzweckraum 2
Gruppenraum 2
Gruppenraum 2 U3
Nebenraum 1 U3
6.69 m²10.56 m
AnschlüsseWCAnschlüsse2 WaschbeckenVorhang
Spielempore
Holz­Stützen
BestandPlanungBWDLinol.PutzPutz­/­­/­­/­
BestandPlanungBWDLinol.PutzPutz­/­­/­­/­
BestandPlanungBWDLinol.PutzPutz­/­­/­­/­
BestandPlanungBWDPutzPutz­/­­/­­/­
BestandPlanungBWDPutzPutz­/­­/­­/­
18.73 m²17.67 mPersonal
Fliesen
Teppich
BestandPlanungBWDPutzPutz­/­­/­­/­Terraz.
BestandPlanungBWDPutzPutz­/­­/­­/­Terraz.
BestandPlanungBWDPutzPutz­/­­/­­/­Terraz.
BestandPlanungBWD ­/­­/­­/­ParkettKlinkerHolz BestandPlanungBWD ­/­­/­­/­ParkettHolz
BestandPlanungBWD ­/­­/­­/­ParkettHolzPutz Putz
BestandPlanungBWD ­/­­/­Linol.PutzPutz
Abstellraum 2
5.68 m²9.70 mAbstellraum 1
BestandPlanungBWD ­/­HolzPutzDielen
9.17 m²12.21 mWC­Kinder 2 Küche13.95 m²14.94 m
BestandPlanungBWD ­/­Putz
WC­Pers.
Terraz.Putz­/­­/­ BestandPlanungBWD ­/­PutzTerraz.Putz­/­­/­ BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­­/­ BestandPlanungBWD ­/­PutzPutz­/­­/­ParkettHolz Teppich
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­ParkettGitter
Einbauschrank
BestandPlanungBWD ­/­PutzPutz­/­­/­Linol. BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­­/­Linol.Holz
Treppe zumKeller­Betonstufen­
BestandPlanungBWDParkettHolzHolzLinol.PutzAkustik
Plexigl.
BestandPlanungBWDParkettHolzLinol.PutzAkustikPutz
BestandPlanungBWDParkettHolzPutzGK
BestandPlanungBWDParkettHolzPutz­/­­/­­/­
Tür vorhandenBestandPlanungBWDParkettHolzLinol.PutzGK­/­
BestandPlanungBWDParkettHolzPutz­/­­/­­/­
BestandPlanungBWDHolzPutz­/­­/­­/­Fliesen
BestandPlanungBWD ­/­PutzLinol.Holz
BestandPlanungBWD ­/­PutzLinol.HolzBestandPlanungBWD ­/­PutzHolzParkett
BestandPlanungBWD ­/­PutzHolzLinol.­/­
BestandPlanungBWD ­/­PutzPutz­/­­/­Teppich
­/­­/­BestandPlanungBWDParkettHolzPutzGK­/­­/­
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­Akustik­/­Parkett
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­Akustik­/­Linol.
11.79 m²14.32 mNebenraum 2 U3
BestandPlanungBWD ­/­PutzLinol.­/­­/­
BestandPlanungBWDPutzLinol.
Putz
Putz
11.24 m7.66 m²
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­­/­ParkettPutz
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­­/­ParkettPutz
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­PutzLinol.
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­Linol.Holz
BestandPlanungBWD ­/­PutzParkettPutz
AnschlüsseWC
20.95 m²29.57 mWC­Kinder 3
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­PutzLinol.­/­Fliesenspiegel
14.43 m²15.49 mWC­Kinder 4
BestandPlanungBWD ­/­PutzTerraz.Putz­/­­/­
BestandPlanungBWD ­/­PutzTerraz.Putz­/­­/­
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­Linol.­/­Putz
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­­/­FliesenHolz
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­Linol.­/­
FliesenspiegelAnschl. Herd
FliesenspiegelAnschluss Spüle
BestandPlanungBWDHolzLinol.PutzAkustikPutzLinol
Elektro­VerteilungFlur 114.47 m²18.58 m
Flur 310.59 m²13.42 m
6.21 m²9.97 mFlur 10
Flur 15
Flur 16
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­Linol.­/­
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­Linol.­/­Putz
Putz
Putz
BestandPlanungBWD ­/­Putz­/­Linol.­/­Putz
Haupteingang
48.59 m²28.27 m
20.72 m²19.35 m
8.60 m²12.07 m
18.71 m²19.33 m
19.87 m²17.91 m
52.43 m²30.05 m25.59 m²20.31 m Gruppenraum 1Nebenraum 1
Schlafraum 3 U3
WC­Kinder 1
Abstellraum 410.55 m²13.46 mAbstellraum 3
8.37 m²12.87 mAbstellraum 5
14.60 m²15.61 mPflegeraum
Spielflur 2
Spielflur 117.31 m²17.00 m
19.14 m²17.61 mSchlafraum 2 U3
18.08 m²17.07 mSchlafraum 1 U3
Gruppenraum 1 U3
Dach­ luke
­/­
­/­
BestandPlanungBWD ­/­HolzPutzDielenLinol.Akustik
­/­­/­
­/­­/­
­/­
­/­
­/­­/­
­/­­/­
­/­
Flur 1310.00 m²14.77 m
Flur 1411.79 m²16.34 m
Flur 1214.35 m²20.10 m
Nebenraum 216.69 m²19.40 m
­/­­/­­/­
Anschlüsse2 WaschbeckenNebenraum 2a U311.31 m²23.60 m
Flur 46.61 m²12.49 m
Flur 542.14 m²39.31 m
Flur 1226.97 m²27.71 m
Foyer97.97 m²61.94 m
HK
RS
ESG
RSRS
ESG
ESGRS
NA
NA
NA NA
NA
NA
NA
Fliesenspiegel
Fliesenspiegel
Flur 216.03 m²19.90 m
BestandPlanungBWDParkettHolzLinol.PutzAkustikPutzESG
GK
BMZ
Löschdecke
Oberlicht
Oberlicht
2.475
2.35
2.50
2.44
2.50
2.50
2.20
2.305
1.57
1.525
2.94
401.642.195 79281.822890 2.215 1.7840
24.40
13.12 28 4.78 162.2115 3.3040
3.80 665 10.785 282.5046 5.51 40
2.352.09 Oberlicht
2.485
Ausguss
4.28 162.285 162.285 16 4.53
40 10.32 151.4141 19.02 19 4.805 2751.012.01295
15 5.145 282.56165 4.62 28 6.995 40
271.012.01 5.59
Nicht Bestandteil der Planung
Nicht Bestandteil der Planung
StahlstützeStahlstützeStahlstütze
12.68 33.50 12.70
58.88
40.45
40.40
4.34 18 4.73 18 4.73 18 4.59 18 4.705 18 4.625 18 4.705
12.68 33.50 12.70
40 8.55 28 3.0540 4.645 15 9.515 282.075 152.805 152.3215 3.74282.795 15 8.07 281.471.602.302.0216 2.995 40
T 30Bestand T 30Bestand T 30Bestand
Oberlicht
Maßstab:Datum:Plan Nr.:
Planbezeichnung:
Leistungsphase:
Schulze Gronover & GalertDipl.­Ing. ArchitektenKönigstrasse 22 a                48268 GrevenTel 02571 986863            Fax 02571 986873
Architekten:
Bauherr:
Projekt:Bauantrag
Architekt:
Bauherr:
G011 : 100
Genehmigungsplanung
Grundriss EG / Ansicht
Umbau und Renovierung einer bestehenden Kindertagesstätte für die Outlaw gGmbHGescherweg 87       48161 Münster
Outlaw gGmbHMünsterstraße 10548268 Greven
05.11.2007H/B = 594.0 / 841.0 (0.50m²) Allplan 2006
Grundriss EG 1:100
Ansicht Nord­West 1:100
NARS
Feuerlöschergemäß BrandschutzkonzeptLöschdeckegemäß Brandschutzkonzept
Handfeuermeldergemäß BrandschutzkonzeptBrandmeldezentralegemäß Brandschutzkonzept
Notausganggemäß BrandschutzkonzeptRauchschutztürengemäß BrandschutzkonzeptLöschdecke
BMZ

Bauvorhaben: Kita Gescherweg 87, Münster 05.11.2007
Bauherr: Outlaw gGmbH, Münsterstraße 105, Greven
Architekten: Schulze Gronover & Galert, Königstraße 22a, Greven
Kosten / Einheit Kosten  netto
Abbrucharbeiten Baustelleneinrichtung Geräte + Container 1 psch 2.000,00 € 2.000,00 €
Bestand schützen Folie/Matten/Staubwand 1 psch 2.000,00 € 2.000,00 €
Türen ausbauen Foyer 6 st 50,00 € 300,00 €
Demontage Wandverkleidungen Foyer 1 psch 500,00 € 500,00 €
Abbruch Mauerwerk 40 - 50 cm Stärke 52 m² 85,00 € 4.420,00 €
20 - 30 cm Stärke 28,5 m² 70,00 € 1.995,00 €
10 - 20 cm Stärke 33 m² 55,00 € 1.815,00 €
Abstützen der Dachkonstruktion Foyer 3 st 150,00 € 450,00 €
Durchbruch incl. Überdeckung 40 cm Wand
2,47*2,35 1 psch 750,00 € 750,00 €
Tür vergrößern 30cm Wand
1,01 * 2,01 1 psch 400,00 € 400,00 €
Türdurchbruch 30 cm Wand
1,01 *  2,01 1 psch 450,00 € 450,00 €
Türdurchbruch incl.Überdeckung 20 cm Wand
1,60 * 2,30 1 psch 650,00 € 650,00 €
Bodenbelag entfernen (nur Foyer) versch. Materialien 84 m² 5,00 € 420,00 €
Estrich entfernen (nur Foyer) 10 cm Höhe 84 m² 12,00 € 1.008,00 €
Abbruch Sohle für Fundament 10 cm Höhe
1,00 * 1,00 3 psch 200,00 € 600,00 €
Trockenbau Wand entfernen 10 m² 25,00 € 250,00 €
Trockenbau abgeh. Decke entf. 138 m² 12,00 € 1.656,00 €
Demontage Kinderküche + Küche Pflegeraum/Nebenraum 1 psch 500,00 € 500,00 €
Sicherheitszuschlag Umbau 15% 1 psch 3.024,60 € 3.024,60 €
Summe Abbruch 23.188,60 €
Betonarbeiten Ausheben der Stahlbetonfundamente Einzelfundament 3 st 120,00 € 360,00 €
Stahlbeton Einzelfundament 3 st 350,00 € 1.050,00 €
Sicherheitszuschlag Umbau 10% 1 psch 141,00 € 141,00 €
Summe Betonarbeiten 1.551,00 €
Stahlbauarbeiten Stahlträger (nach Statik) Unterzug
2,50 m 1 st 780,00 € 780,00 € 1

Stahlträger (nach Statik) Unterzug
14 m 1 st 3.600,00 € 3.600,00 €
Profilstahl (nach Statik) Stahlstützen 3 st 630,00 € 1.890,00 €
Sicherheitszuschlag Umbau 10% 1 psch 627,00 € 627,00 €
Summe Stahlbauarbeiten 6.897,00 €
Putz- / Stuckarbeiten Gipsputz Foyer
62,00 m x 3,65 m Putz neu 226 m² 9,00 € 2.034,00 €
Zulage Unebenheiten 226 m² 3,00 € 678,00 €
Kleinflächen Türdurchbrüche 1 psch 500,00 € 500,00 €
Kleinflächen Installationen 1 psch 500,00 € 500,00 €
Sicherheitszuschlag Umbau 10% 1 psch 371,20 € 371,20 €
Summe Putzarbeiten 4.083,20 €
Estricharbeiten Zementestrich 10 cm Aufbau 98 m² 23,00 € 2.254,00 €
Kleinflächen Türdurchbrüche 1 psch 900,00 € 900,00 €
Sicherheitszuschlag Umbau 10% 1 psch 315,40 € 315,40 €
Summe Estricharbeiten 3.469,40 €
Tischlerarbeiten Doppelflügeltür Mehrzweckraum 1 psch 1.500,00 € 150,00 €
Tür mit Seitenteil ESG Gruppenraum 1 U3 1 psch 1.200,00 € 1.200,00 €
Gruppentür 1,01x2,01 2 st 600,00 € 1.200,00 €
Rauchschutztüren 4 st 2.250,00 € 9.000,00 €
Sicherheitszuschlag Umbau 10% 1 psch 1.155,00 € 1.155,00 €
Summe Tischlerarbeiten 12.705,00 €
Trockenbauarbeiten Wände Kleinflächen 31 m² 38,00 € 1.178,00 €
Akustikdecken (incl.Randfries) Decken Foyer 79 m² 44,00 € 3.476,00 €
Lichtdecke Foyer 20 m² 75,00 € 1.500,00 €
GK-Decke Flure neben RS-Türen 54 m² 30,00 € 1.620,00 €
Sicherheitszuschlag Umbau 10% 1 psch 777,40 € 777,40 €
Summe Trockenbau 8.551,40 €
Bodenbelagsarbeiten Linoleum Foyer 99 m² 39,00 € 3.861,00 € 2

Sockelleisten Foyer 62 m 6,00 € 372,00 €
Linoleum Kleinflächen 1 psch 700,00 € 700,00 €
Sicherheitszuschlag Umbau 10% 1 psch 493,30 € 493,30 €
Summe Bodenbeläge 5.426,30 €
Malerarbeiten Wände Foyer Tapeten entfernen 226 m² 4,00 € 904,00 €
Wände Foyer Anstrich incl.Spachteln 226 m² 5,00 € 1.130,00 €
Decken Foyer Decken 79 m² 5,50 € 434,50 €
Flur 10 Wände 36 m² 5,00 € 180,00 €
Gruppenraum 2 Wände 112 m² 5,00 € 560,00 €
Flur 4 Wände 46 m² 5,00 € 230,00 €
Flur 5 Wände 143 m² 5,00 € 715,00 €
Flur 12 Wände 74 m² 5,00 € 370,00 €
Flur 14 Wände 60 m² 5,00 € 300,00 €
Spielflur 1 Wände 62 m² 5,00 € 310,00 €
Nebenraum 2 Wände 71 m² 5,00 € 355,00 €
Abstellraum 3 Wände 71 m² 5,00 € 355,00 €
Abstellraum 4 Wände 44 m² 5,00 € 220,00 €
Schlafraum 1 U3 Wände 62 m² 5,00 € 310,00 €
Schlafraum 2 U3 Wände 64 m² 5,00 € 320,00 €
Schlafraum 3 U3 Wände 65 m² 5,00 € 325,00 €
Pflegeraum Wände 57 m² 5,00 € 285,00 €
Holzzarge lackieren GR 1  U3 1 psch 150,00 € 150,00 €
Holzzarge lackieren Mehrzweckr. 1 1 psch 150,00 € 150,00 €
Türen lackieren Foyer 8 st 80,00 € 640,00 €
Stahlkonstruktion lackieren Lichtdecke Foyer 1 psch 400,00 € 400,00 €
Stahlstützen lackieren Foyer 3 st 120,00 € 360,00 €
Eingangstür lackieren Foyer 1 st 250,00 € 250,00 €
Sicherheitszuschlag Umbau 10% 1 psch 925,35 € 925,35 €
Summe Malerarbeiten 10.178,85 €
Reinigungsarbeiten Bauendreinigung 2 Bauabschnitte 2 psch 1.250,00 € 2.500,00 €
Summe Reinigungsarbeiten 2.500,00 €
Summe KG 300 78.550,75 €
3

Projekt: 00023 Outlaw gGmbH, Gescherweg 87, Münster
Kostenschätzung 05.11.2007
Architekten Schulze Gronover & Galert
Königstr. 22a    48268 Greven    Tel. 02571 986863   Fax 986873
Seite: 1
08.11.2007
Kostenschätzung nach DIN 276 (1993)
Die Kostenschätzung ist eine überschlägige Ermittlung der Kosten. (DIN 276/06.93, Ziffer 2.3.1)
Die Kostenschätzung dient als Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung.
In der Kostenschätzung sollen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 1. Ebene der Kostengliederung 
ermittelt werden. (DIN 276/06.93, Ziffer 3.2.1)
Anmerkung:
Allgemeine Angaben
Bauherr
Outlaw gGmbH
Münsterstraße 105
48268 Greven
Entwurfsverfasser
Architekten Schulze Gronover & Galert
Königstraße 22a
48268 Greven
Bezeichnung der Baumaßnahme/Bauabschnitt
Umbau und Renovierung einer  Kindertagesstätte für die Outlaw 
gGmbH
Ort des Baugrundstücks
Münster
Gescherweg 87
Grundlagen für die Kostenschätzung (DIN 276/06.93, Ziffer 3.2.1)
Ergebnisse der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen (Versuchsweise zeichnerische Darstellung, Strichskizzen)
Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen (Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 Teil 1 und Teil 2)
Erläuternde Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen
Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung
Kostenstand (DIN 276/06.93, Ziffer 3.1.6)
Zeitpunkt der Ermittlung
Zeitpunkt der Fertigstellung
Indexstand: 2001 4. Quartal  (98,3) (1995 = 100)
Umsatzsteuer (DIN 276/06.93, Ziffer 3.1.10)
In den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer enthalten ("Brutto-Angabe")
In den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer nicht enthalten ("Netto"-Angabe)
Bei den Kostenangaben wird die Umsatzsteuer ausgewiesen
Aufgestellt
Name, Ort, Datum, Unterschrift

Projekt: 00023 Outlaw gGmbH, Gescherweg 87, Münster
Kostenschätzung 05.11.2007
Architekten Schulze Gronover & Galert
Königstr. 22a    48268 Greven    Tel. 02571 986863   Fax 986873
Seite: 2
08.11.2007
Allgemeine Bemerkungen
Die Kostenschätzung gilt nur für die bisher im Plan dargestellten Maßnahmen.
Sollten zusätzliche Arbeiten im Gebäudebestand erforderlich sein (z.B. im Bereich Brandschutz, 
bestehende Anlagen), entstehen zusätzliche Kosten.
Die in früheren Kostenschätzungen in den Mauerwerksarbeiten enthaltenen 
Positionen für die Baustelleneinrichtung und den Schutz des Bestandes
sind in dieser Kostenschätzung in den Abbruchkosten enthalten.
Die Position für das Einstellen und die Reparatur einzelner Fenster ist 
in dieser Kostenschätzung nicht mehr enthalten, da diese Arbeiten
nach Erfordernis durch das Gebäudemanagement der Stadt Münster 
durchgeführt werden.
Räume, die nicht baulich verändert werden, werden nicht renoviert.

Projekt: 00023 Outlaw gGmbH, Gescherweg 87, Münster
Kostenschätzung 05.11.2007
Architekten Schulze Gronover & Galert
Königstr. 22a    48268 Greven    Tel. 02571 986863   Fax 986873
Seite: 3
08.11.2007
Nr. Text Kosten Summe
Kostenschätzung nach DIN 276 (1993)
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk-Baukonstruktion
1.551,00013 Beton- und Stahlbetonarbeiten
6.897,00017 Stahlbauarbeiten
4.083,20023 Putz- und Stuckarbeiten
3.469,40025 Estricharbeiten
12.705,00027 Tischlerarbeiten
2.500,00033 Gebäudereinigungsarbeiten
10.178,85034 Maler- und Lackiererarbeiten
5.426,30036 Bodenbelagarbeiten
8.551,40039 Trockenbauarbeiten
23.188,60920 Abbrucharbeiten
78.550,75300 Bauwerk-Baukonstruktion
400 Bauwerk-Technische Anlagen
3.000,00041 Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen
1.500,00042 Gas- und Wasserinstallationen, Leitungen/Armaturen
1.000,00044 Abwasserinstallationen, Leitungen/Abläufe
2.500,00045 Gas/Wasser/Abwasser, Einrichtungsgegenstände
1.500,00049 Feuerlöschanlagen, Feuerlöschgeräte
6.500,00052 Mittelspannungsanlagen
2.500,00057 Gebäudesystemtechnik
2.000,00058 Leuchten und Lampen
1.500,00076 Raumlufttechnische Anlagen, Einzelgeräte
22.000,00400 Bauwerk-Technische Anlagen
500 Außenanlagen
2.500,00003 Landschaftsbauarbeiten
2.500,00500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
17.477,46991 Architektenleistungen

Projekt: 00023 Outlaw gGmbH, Gescherweg 87, Münster
Kostenschätzung 05.11.2007
Architekten Schulze Gronover & Galert
Königstr. 22a    48268 Greven    Tel. 02571 986863   Fax 986873
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08.11.2007
Nr. Text Kosten Summe
1.500,00992 Ingenieurleistungen Tragwerksplanung
3.200,00996 Sonstige Fachberater
1.000,00998 Behördliche Prüfung, Abnahme
23.177,46700 Baunebenkosten
Summe KG 300 + 400 (EUR netto) 100.550,75
Summe gesamt (EUR netto) 126.228,21
19,00 MwSt (ohne KG 100) 23.983,36
Summe gesamt (EUR brutto) 150.211,57

Beratungsverlauf (1)

12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Münsterstraße 1054
  • Gescherweg 87
  • Wickenkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0932/2007/1
Typ
Vorlagen
Datum
03.12.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37