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2941/2024

Tierhaltung in Unterbringungsunterkünften für Geflüchtete

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.10.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 10.10.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5538 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer 30.09.2024 
 2941/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.10.2024 
Integrationsrat 08.10.2024 
 
Tierhaltung in Unterbringungsunterkünften für Geflüchtete 
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt bitten mit der Anfrage AN/1310/2024 
gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates um die Beantwortung der folgenden Fragen:  
 
1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die Entscheidung, die Haltung von Hau-
stieren in Unterbringungseinrichtungen zu untersagen? 
 
2. Welche Versuche wurden bisher unternommen, um die Ungleichbehandlung aufzulö-
sen, ohne das Menschen und ihre Haustiere getrennt werden? 
 
3. Wie werden die, von der gewährten Ausnahme betroffenen, Menschen jetzt besonders 
unterstützt, um eine neue Wohnung zu finden, in welcher sie zusammen mit ihren Tie-
ren wohnen können? 
 
4. Gibt es grundsätzliche Überlegungen der Verwaltung, in bestimmten Ausnahmerege-
lungen, die Haltung von Haustieren in Unterkünften zu ermöglichen, etwa bei nachge-
wiesener medizinischer Notwendigkeit? Und wenn nein, warum nicht? 
 
 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:  
 
Frage 1:  
 
Das Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW verpflichtet die Kommunen geflüchtete Menschen un-
terzubringen, keine Haustiere und andere Tiere, welche von den Geflüchteten mitgebracht 
werden. Es besteht im Umkehrschluss keine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen zur Un-
terbringung von Haustieren. Nur für die Unterbringung von Menschen erfolgt eine finanzielle 
Erstattung für die Kommune (§ 4 FlüAG). Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterbringung 
von Haustieren teilweise erhebliche Zusatzkosten verursacht, die etwa von Beherbergungsbe-
trieben geltend gemacht werden.  
  
Die Untersagung der Tierhaltung erfolgt im Rahmen der Regelung der öffentlich-rechtlichen 
Unterbringung von Geflüchteten in der vom Rat beschlossenen städtischen Errichtungssat-
zung für die Unterkünfte ( § 5 Abs.1 Buchstabe f). Diese Satzung regelt die Erfüllung der ge-
setzlichen Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW für die 
Stadt Köln. Außerdem findet sich eine entsprechende Regelung in § 10 der Hausordnung für

2 
 
die Unterkünfte der Geflüchteten. Die Hausordnung beruht auf dem Hausrecht der Stadtver-
waltung in städtischen Gebäuden.  
 
Die räumlichen Bedingungen in den Unterbringungseinrichtungen sind nicht auf eine Haustier-
haltung ausgelegt. Problematisch sind die Hygiene, der fehlende Platz und die mangelnde 
Möglichkeit, Tiere artgerecht zu halten. Es entstehen Konflikte mit anderen Bewohnenden, die 
keine Haustiere haben – auch weil diese zum Teil ängstlich auf Tiere reagieren oder Allergien 
haben. Alle schutzbedürftigen Menschen sollen sicher in den städtischen Unterkünften unter-
gebracht werden. Daher erklärt sich die Rückkehr zur ursprünglichen Regelung, die für alle 
Bewohnenden gleichermaßen gilt. 
 
Es wird zum Thema "Geflüchtete aus der Ukraine und Haustiere" auch auf eine noch aktu-
elle Website der NRW-Landesregierung vom 18. März 2022 verwiesen: 
https://www.land.nrw/pressemitteilung/tierschutz-hilfe-fuer-mitgebrachte-heimtiere-von-ukra-
ine-fluechtenden 
Darin wird bestätigt, dass Einrichtungen für Geflüchtete nicht für die Haltung von Tieren aus-
gelegt sind. Zudem wird auf potentielle Gesundheitsgefahren für andere Bewohnende hinge-
wiesen. 
 
Frage 2: 
 
Die ukrainischen Geflüchteten wurden bei der Unterbringung mit Tieren darauf hingewiesen, 
dass es sich um eine Ausnahme von den üblichen Regelungen handelt. Die Ungleichbehand-
lung kann nur beseitigt werden, indem der Tierhaltungs-Regelung in der Satzung wieder allge-
meine Geltung verschafft wird.  
Es wurde mit einer halbjährigen Vorlaufzeit den Tierbesitzer*innen ausreichend Zeit einge-
räumt, sich auf die Veränderung einzustellen und für sich und das Tier eine gute Lösung zu 
entwickeln. Es halten sich 11.200 nicht städtisch untergebrachte Geflüchtete aus der Ukraine 
in der Stadt auf, darunter viele mit Haustieren. Dies bedeutet, dass es erstens grundsätzlich 
möglich ist, mit Haustier eine eigene Wohnung in Köln zu finden, und zweitens Landsleute in 
der Stadt leben, die eventuell bereit sind, ein Haustier zu betreuen. Es besteht auch die Mög-
lichkeit, sich an ukrainische Vereine und Gruppen in Köln zu wenden.  
 
Frage 3 
 
Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen allen Geflüchteten beratend zur Seite, auch was die 
Wohnungssuche betrifft (etwa Beantragung WBS). Auch das städtische Projekt Auszugsma-
nagement unterstützt bei der Wohnungssuche und den Formalitäten der Anmietung einer pri-
vaten Mietwohnung. Eine besondere psychologische Betreuung bei zeitweiser Trennung von 
einem Haustier erfolgt nicht. Auf Anfrage werden Beratungsangebote vermittelt. 
 
 
Frage 4:  
 
Von dem Verbot der Tierhaltung sind selbstverständlich Tiere ausgeschlossen, die behinderte 
Geflüchtete zur Bewältigung ihres Alltags benötigen (etwa ausgebildete Assistenz- und Blin-
denhunde). Ansonsten können aus Gründen der Gleichbehandlung keine Ausnahmen gelten.  
 
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass in seltenen, besonders gelagerten Einzel-
fällen eine einvernehmliche Regelung aufgrund medizinischer Atteste gefunden wird. Es wird 
jedoch keine Umkehrung des Regel-Ausnahmeverhältnisses aufgrund von ärztlichen Attesten 
wegen einer sich im normalen Rahmen bewegenden psychischen Belastung geben.  
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

08.10.2024 Integrationsrat
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.10.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2941/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.10.2024
Erstellt
24.09.2024 14:28