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4282/2021

Beantwortung der Anfrage 2561/2021, Gewerbesteuer im Stadtbezirk Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.10.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2665 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/21/211 
 
Vorlagen-Nummer 
 4282/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.01.2022 
 
Gewerbesteuer im Stadtbezirk Chorweiler 
hier: Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler am 09.12.2021 (Vorlagen-Nummer 2561/2021) 
 
Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie hoch sind absolut und prozentual die Gewerbesteuereinnahmen der neun Stadtbezirke in 
Köln? 
 
2. Aus welchen verschiedenen Branchen werden die Gewerbesteuereinnahmen im Stadtbezirk 
Chorweiler generiert und zu welchem Anteil? 
 
3. Wofür werden die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Köln eingesetzt? 
a. Gibt es Bereiche, die schwerpunktmäßig bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt 
werden? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu den Fragen 1 und 2: 
 
Statistische Auswertungen zum Gewerbesteueraufkommen je nach Kölner Stadtbezirk bestehen nicht 
und können nicht mit vertretbarem Aufwand erstellt werden.  
 
Die Gewerbesteuer fällt für jede einzelne Betriebsstätte eines Unternehmens an, wird jedoch in einer 
Summe für das gesamte Unternehmen festgesetzt. Eine Betriebsstätte kann beispielsweise eine 
Zweigstelle, eine Baustelle, ein Lager oder eine Energieversorgungseinrichtung wie eine Windkraftan-
lage sein. Viele, insbesondere größere Unternehmen haben Betriebsstätten in mehreren Städten und 
Gemeinden oder an mehreren Stellen innerhalb einer Stadt oder Gemeinde. Die verschiedenen Be-
triebsstätten werden nur beim Finanzamt erfasst und nicht bei den Städten und Gemeinden. Den 
Städten und Gemeinden wird lediglich die Adresse der Unternehmenszentrale mitgeteilt, die in einer 
anderen Stadt liegen kann. Aktuell liegt bei 5.996 Kölner Gewerbesteuerzahlern die Unternehmens-
zentrale außerhalb Kölns. Das Steueramt und die Finanzämter müssten in allen diesen Fällen auf-
wändig ermitteln, wo genau sich die Kölner Betriebsstätten dieser Gewerbesteuerzahler befinden. Bei 
Betriebsstätten in mehreren Kölner Stadtbezirken müsste zudem die Verteilung des Gewerbeertrags 
(Gewinns) auf die einzelnen Stadtbezirke beim Unternehmen selbst erfragt werden.

2 
 
Zur Frage 3: 
 
Steuern dienen nach dem Gesetz ohne Zweckbindung dem allgemeinen Finanzbedarf der Körper-
schaft (Bund, Land, Stadt, Gemeinde o. a.), welcher die Steuer zusteht. Gewerbesteuer, die der Stadt 
Köln zusteht, wird daher insgesamt für die Aufwendungen der Stadt verwendet. Prioritäten für die 
Verwendung der Erträge ergeben sich aus dem städtischen Haushaltsplan. 
 
 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4282/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.10.2022
Erstellt
07.12.2021 18:19