4282/2021
Beantwortung der Anfrage 2561/2021, Gewerbesteuer im Stadtbezirk Chorweiler
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2665 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/211 Vorlagen-Nummer 4282/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.01.2022 Gewerbesteuer im Stadtbezirk Chorweiler hier: Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 09.12.2021 (Vorlagen-Nummer 2561/2021) Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie hoch sind absolut und prozentual die Gewerbesteuereinnahmen der neun Stadtbezirke in Köln? 2. Aus welchen verschiedenen Branchen werden die Gewerbesteuereinnahmen im Stadtbezirk Chorweiler generiert und zu welchem Anteil? 3. Wofür werden die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Köln eingesetzt? a. Gibt es Bereiche, die schwerpunktmäßig bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden? Antwort der Verwaltung: Zu den Fragen 1 und 2: Statistische Auswertungen zum Gewerbesteueraufkommen je nach Kölner Stadtbezirk bestehen nicht und können nicht mit vertretbarem Aufwand erstellt werden. Die Gewerbesteuer fällt für jede einzelne Betriebsstätte eines Unternehmens an, wird jedoch in einer Summe für das gesamte Unternehmen festgesetzt. Eine Betriebsstätte kann beispielsweise eine Zweigstelle, eine Baustelle, ein Lager oder eine Energieversorgungseinrichtung wie eine Windkraftan- lage sein. Viele, insbesondere größere Unternehmen haben Betriebsstätten in mehreren Städten und Gemeinden oder an mehreren Stellen innerhalb einer Stadt oder Gemeinde. Die verschiedenen Be- triebsstätten werden nur beim Finanzamt erfasst und nicht bei den Städten und Gemeinden. Den Städten und Gemeinden wird lediglich die Adresse der Unternehmenszentrale mitgeteilt, die in einer anderen Stadt liegen kann. Aktuell liegt bei 5.996 Kölner Gewerbesteuerzahlern die Unternehmens- zentrale außerhalb Kölns. Das Steueramt und die Finanzämter müssten in allen diesen Fällen auf- wändig ermitteln, wo genau sich die Kölner Betriebsstätten dieser Gewerbesteuerzahler befinden. Bei Betriebsstätten in mehreren Kölner Stadtbezirken müsste zudem die Verteilung des Gewerbeertrags (Gewinns) auf die einzelnen Stadtbezirke beim Unternehmen selbst erfragt werden. 2 Zur Frage 3: Steuern dienen nach dem Gesetz ohne Zweckbindung dem allgemeinen Finanzbedarf der Körper- schaft (Bund, Land, Stadt, Gemeinde o. a.), welcher die Steuer zusteht. Gewerbesteuer, die der Stadt Köln zusteht, wird daher insgesamt für die Aufwendungen der Stadt verwendet. Prioritäten für die Verwendung der Erträge ergeben sich aus dem städtischen Haushaltsplan. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4282/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.10.2022
- Erstellt
- 07.12.2021 18:19