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V/0429/2026

Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und Kindertageseinrichtungen

Vorlagen 13.08.2026

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Anlage 1: Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten

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Beschlussvorlage

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Anlage 1: Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten

2801 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0429/2026
Anzahl der 
Schulen Summe
Anzahl der 
Schulen Summe
Anzahl der 
KiTas Summe
Anzahl der 
Schulen Summe
1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 2 500,00 €        1 100,00 €         0 -  €                0 -  €            600,00 €              
DJK GW Amelsbüren 1928 e. V. 2 500,00 €        2 200,00 €         2 200,00 €          0 -  €            900,00 €              
DJK Grün-Weiß Gelmer 1950 e. V. 0 -  €              1 100,00 €         0 -  €                0 -  €            100,00 €              
DJK SC Nienberge e. V. 0 -  €              1 100,00 €         5 500,00 €          0 -  €            600,00 €              
DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e. V. 2 500,00 €        2 200,00 €         3 300,00 €          0 -  €            1.000,00 €           
Paddel Sport Münster von 1923 e.V. 1 250,00 €        3 300,00 €         0 -  €                0 -  €            550,00 €              
RFV Münster Sprakel e. V. 1 250,00 €        0 -  €              0 -  €                0 -  €            250,00 €              
SC Gremmendorf 1946 e. V. 0 -  €              1 100,00 €         0 -  €                1 100,00 €      200,00 €              
SC Münster 08 e.V. 0 -  €              15 1.500,00 €      0 -  €                0 -  €            1.500,00 €           
SC Sprakel 1930 e. V. 0 -  €              2 200,00 €         0 -  €                0 -  €            200,00 €              
SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. 3 750,00 €        14 1.400,00 €      1 100,00 €          0 -  €            2.250,00 €           
Stadtsportbund Münster e. V. 0 -  €              0 -  €              1 100,00 €          0 -  €            100,00 €              
SV Blau-Weiß Aasee Münster e. V. 4 1.000,00 €     5 500,00 €         0 -  €                0 -  €            1.500,00 €           
SV Concordia  Albachten 1955 e. V. 1 250,00 €        1 100,00 €         0 -  €                0 -  €            350,00 €              
SV DJK Borussia 07 e. V. 7 1.750,00 €     3 300,00 €         0 -  €                0 -  €            2.050,00 €           
TSC Münster-Gievenbeck e.V. 1 250,00 €        0 -  €              0 -  €                0 -  €            250,00 €              
TSV Handorf 1926/64 e. V. 3 750,00 €        5 500,00 €         1 100,00 €          0 -  €            1.350,00 €           
Turngemeinde Münster 0 -  €              2 200,00 €         0 -  €                0 -  €            200,00 €              
TuS Saxonia Münster e. V. 1 250,00 €       0 -  €             0 -  €               0 -  €           250,00 €             
Gesamt 7.000,00 €    5.800,00 €     1.300,00 €      100,00 €     14.200,00 €        
Gesamtbetrag
Mitbenutzung KiTas 100 € 
je KiTaVereine
Mitbenutzung Schulen 
250 € je Schule
Bundesjugendspiele 
100 € je Schule
Offener Ganztag 
100 € je Schule

Beschlussvorlage

2851 Zeichen

V/0429/2026 
V/0429/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und 
Kindertageseinrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   17.09.2026 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Stadt Münster zahlt Sportvereinen für die Mitbenutzung ihrer Sportanlagen und Sportgeräte durch 
Schulen und Kindertageseinrichtungen Entschädigungen in Höhe von insgesamt 14.200 € aus. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen  
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 14.200  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
 
 
 
Sportamt 
 
24.08.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Epping  
Telefon: 492-5215 
Epping@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0429/2026 
Begründung: 
 
Gemäß Ziffer III. der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster in der Version vom 29.04.2025 zahlt die 
Stadt Münster Trägern von Sportstätten, die ihre Sportanlagen und Sportgeräte Schulen und Kinder-
tageseinrichtungen zur Verfügung stellen, jährlich eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Ent-
schädigung bemisst sich nach den folgenden Pauschalen für 
 
• Jede nutzende Schule     250 € 
• Bundesjugendspiele und Spielfeste    100 € 
• Schulen, bei denen die OGS die Sportanlage nutzt  100 € 
• Jede nutzende Kindertageseinrichtung   100 €   
 
Auch für die tatsächliche Mitbenutzung vereinseigener Sportgeräte in Kindertageseinrichtungen und 
Schulen wird den Vereinen eine Pauschale in Höhe von 100 € je Standort gewährt. Voraussetzung 
ist, dass es sich um Sportgeräte handelt, die für die schulische bzw. frühkindliche Nutzung geeignet 
sind und deren Anschaffung oder Unterhaltung mit einem angemessenen Kostenaufwand verbunden 
ist. Erfasst sind insbesondere hochwertige Großsportgeräte, die über die übliche Ausstattung einer 
Sportstätte hinausgehen, wie beispielsweise Trampoline, Turngeräte oder vergleichbare Sportgeräte. 
Die Pauschale wird unabhängig von der Anzahl der Nutzungen und der Anzahl der zur Verfügung 
gestellten Geräte einmal je Standort gewährt.  
 
Die Pauschalen werden nebeneinander gewährt. 
 
Für das Schuljahr 2025/2026 haben insgesamt 19 Vereine als Träger von Sportstätten eine Mitbenut-
zung durch Schulen und Kindertageseinrichtungen angezeigt. Die hierfür anfallenden Entschädigun-
gen betragen im Einzelfall zwischen 100 € und 2.250 €. 
 
In der Summe werden 14.200 € an die Sportvereine ausgezahlt. Die Verteilung ist der Anlage 1 zu 
entnehmen. 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten

Beratungsverlauf (1)

17.09.2026 Sportausschuss
TOP 8 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 1920e

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0429/2026
Typ
Vorlagen
Datum
13.08.2026
Erstellt
03.08.2026 10:43