V/0429/2026
Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und Kindertageseinrichtungen
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Anlage 1: Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten
2801 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0429/2026 Anzahl der Schulen Summe Anzahl der Schulen Summe Anzahl der KiTas Summe Anzahl der Schulen Summe 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 2 500,00 € 1 100,00 € 0 - € 0 - € 600,00 € DJK GW Amelsbüren 1928 e. V. 2 500,00 € 2 200,00 € 2 200,00 € 0 - € 900,00 € DJK Grün-Weiß Gelmer 1950 e. V. 0 - € 1 100,00 € 0 - € 0 - € 100,00 € DJK SC Nienberge e. V. 0 - € 1 100,00 € 5 500,00 € 0 - € 600,00 € DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e. V. 2 500,00 € 2 200,00 € 3 300,00 € 0 - € 1.000,00 € Paddel Sport Münster von 1923 e.V. 1 250,00 € 3 300,00 € 0 - € 0 - € 550,00 € RFV Münster Sprakel e. V. 1 250,00 € 0 - € 0 - € 0 - € 250,00 € SC Gremmendorf 1946 e. V. 0 - € 1 100,00 € 0 - € 1 100,00 € 200,00 € SC Münster 08 e.V. 0 - € 15 1.500,00 € 0 - € 0 - € 1.500,00 € SC Sprakel 1930 e. V. 0 - € 2 200,00 € 0 - € 0 - € 200,00 € SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. 3 750,00 € 14 1.400,00 € 1 100,00 € 0 - € 2.250,00 € Stadtsportbund Münster e. V. 0 - € 0 - € 1 100,00 € 0 - € 100,00 € SV Blau-Weiß Aasee Münster e. V. 4 1.000,00 € 5 500,00 € 0 - € 0 - € 1.500,00 € SV Concordia Albachten 1955 e. V. 1 250,00 € 1 100,00 € 0 - € 0 - € 350,00 € SV DJK Borussia 07 e. V. 7 1.750,00 € 3 300,00 € 0 - € 0 - € 2.050,00 € TSC Münster-Gievenbeck e.V. 1 250,00 € 0 - € 0 - € 0 - € 250,00 € TSV Handorf 1926/64 e. V. 3 750,00 € 5 500,00 € 1 100,00 € 0 - € 1.350,00 € Turngemeinde Münster 0 - € 2 200,00 € 0 - € 0 - € 200,00 € TuS Saxonia Münster e. V. 1 250,00 € 0 - € 0 - € 0 - € 250,00 € Gesamt 7.000,00 € 5.800,00 € 1.300,00 € 100,00 € 14.200,00 € Gesamtbetrag Mitbenutzung KiTas 100 € je KiTaVereine Mitbenutzung Schulen 250 € je Schule Bundesjugendspiele 100 € je Schule Offener Ganztag 100 € je Schule
Beschlussvorlage
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V/0429/2026 V/0429/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge 17.09.2026 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stadt Münster zahlt Sportvereinen für die Mitbenutzung ihrer Sportanlagen und Sportgeräte durch Schulen und Kindertageseinrichtungen Entschädigungen in Höhe von insgesamt 14.200 € aus. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde- rung, Sportveranstaltungen Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 14.200 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Sportamt 24.08.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Epping Telefon: 492-5215 Epping@stadt -muenster.de - 2 - V/0429/2026 Begründung: Gemäß Ziffer III. der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster in der Version vom 29.04.2025 zahlt die Stadt Münster Trägern von Sportstätten, die ihre Sportanlagen und Sportgeräte Schulen und Kinder- tageseinrichtungen zur Verfügung stellen, jährlich eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Ent- schädigung bemisst sich nach den folgenden Pauschalen für • Jede nutzende Schule 250 € • Bundesjugendspiele und Spielfeste 100 € • Schulen, bei denen die OGS die Sportanlage nutzt 100 € • Jede nutzende Kindertageseinrichtung 100 € Auch für die tatsächliche Mitbenutzung vereinseigener Sportgeräte in Kindertageseinrichtungen und Schulen wird den Vereinen eine Pauschale in Höhe von 100 € je Standort gewährt. Voraussetzung ist, dass es sich um Sportgeräte handelt, die für die schulische bzw. frühkindliche Nutzung geeignet sind und deren Anschaffung oder Unterhaltung mit einem angemessenen Kostenaufwand verbunden ist. Erfasst sind insbesondere hochwertige Großsportgeräte, die über die übliche Ausstattung einer Sportstätte hinausgehen, wie beispielsweise Trampoline, Turngeräte oder vergleichbare Sportgeräte. Die Pauschale wird unabhängig von der Anzahl der Nutzungen und der Anzahl der zur Verfügung gestellten Geräte einmal je Standort gewährt. Die Pauschalen werden nebeneinander gewährt. Für das Schuljahr 2025/2026 haben insgesamt 19 Vereine als Träger von Sportstätten eine Mitbenut- zung durch Schulen und Kindertageseinrichtungen angezeigt. Die hierfür anfallenden Entschädigun- gen betragen im Einzelfall zwischen 100 € und 2.250 €. In der Summe werden 14.200 € an die Sportvereine ausgezahlt. Die Verteilung ist der Anlage 1 zu entnehmen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kinderhaus 1920e
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0429/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.08.2026
- Erstellt
- 03.08.2026 10:43