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V/0006/2012

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL Nr. A-R/0068/2011 "Erstellung einer neuen Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Flughafen Münster/Osnabrück"

Vorlagen 03.01.2012

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 08.02.2012, TOP 2.2

Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage 6-2012

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Beschlussvorlage

5520 Zeichen

V/0006/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL Nr. A-R/0068/2011 "Erstellung einer neuen 
Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Flughafen Münster/Osnabrück" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass vor einem möglichen Baubeschluss zur Ve r-
längerung der Start -/Landebahn auf 3.000 m eine Wirtschaftlichkeitsanalyse auf Basis der 
dann aktuellen Fluggastzahlenentwicklung erstellt wird, auf dieser Grundlage Aussagen zur 
mittelfristigen Belastung der Gesellschafter getroffen werden und bis zur Vorlage und Bewe r-
tung dieser Analyse keine über die dritte Tranche hinausgehenden Mittel zur Eigenkapitale r-
höhung bereit gestellt werden. 
 
2.  Der Hauptausschuss bekräftigt weiterhin a ls Ziel, dass sich das Land NRW an dem Projekt 
beteiligt sowie die Offenheit für eine Beteiligung privater Kapitalgeber und der Wirtschaft der 
Region.  
 
3.  Mit Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag Nr. A-R/0068/2011 (Anlage) erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag Nr. A-R/0068/2011 an den Rat ist in der Anlage beigefügt. Er wurde in der Sitzung des 
Rates am 14.12.2011 an den Hauptausschuss verwiesen.  
 
 
zu Beschlusspunkt 1: 
 
Mit diesem Beschlusspunkt werden die Antragsanliegen Nummer I.1, I.3 und I .4 zur Erstellung 
einer Wirtschaftlichkeitsanalyse, zur Vermeidung einer dauerhaften Belastung der Gesellschafter  
sowie dazu, bis zur Vorlage und Bewertung der geforderten Analyse keine weiteren Mittel zur Ei-
genkapitalerhöhung bereitzustellen, aufgegriffen bzw. wird der jeweilige aktuelle Verfahrensstand 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0006/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Haubner 
Ruf: 
492 20 32 
E-Mail: 
HaubnerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0006/2012 
 
So entspricht die Forderung nach einer erneuten Wirtschaftlichkeitsanalyse ohnehin den Planu n-
gen, nach denen vor einem Baubeschluss erneut eine solche Analyse erstellt werden soll. Hi nzu-
weisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass in diese Analyse – wie bei jeder Infrastrukturin-
vestition – nicht nur rein betriebswirtschaftliche, sondern auch volkswirtschaftliche Aspekte einfli e-
ßen werden. Elementare Grundlage werden aktuelle Verkehrs prognosen sein, die in 2012 erstellt 
werden. Im Hinblick auf die fiskalischen Belange der Gesellschafter wird es auf der Grundlage der 
Wirtschaftlichkeitsanalyse Aussagen zur mittelfristigen Belastung der Gesellschafter geben. 
  
Mit der dritten Tranche der  Kapitalerhöhung zum 15. Januar 2012 (Ratsvorlage V/0903/2011 „K a-
pitalerhöhung bei der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH“) sind alle bisherigen und die im Jahr 
2012 anfallenden Kosten im Rahmen des Projektes, wozu auch die neue Befeuerungsanlage g e-
hört - die von Anfang an in den Kapitalbedarf eingerechnet war und durch die Verzögerung des 
Projektes für die Aufrechterhaltung des operativen Flugbetriebes inzwischen vorab unerlässlich 
wurde - durch die Gesellschafter abgedeckt. Die restlichen Tranchen der im Ja hr 2005 im Grun d-
satz beschlossenen Eigenkapitalerhöhung (Ratsvorlage V/0861/2005/1 „Erhöhung des Kapitals 
der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH zur Finanzierung der Verlängerung der Start - und Lan-
debahn“) werden ohnehin erst nach einem Baubeschluss angefordert. 
 
 
zu Beschlusspunkt 2: 
 
Mit diesem Beschlusspunkt wird auf die Antragsanliegen I.2 und I.5 zur Beteiligung des Landes  
sowie privater Kapitalgeber und der Wirtschaft der Region eingegangen. 
 
Eine Beteiligung des Landes NRW wurde zum einen in 2005 per K abinettsbeschluss in Höhe von 
ca. 11 Mio. € zugesagt. Diese Zusage wurde bis zum heutigen Tage von der neuen Landesregi e-
rung nicht zurück genommen. Zum anderen wurde der erste Beschluss zur Finanzierung der Start-
/Landebahn (Ratsvorlage V/0861/2005/1 „Erhö hung des Kapitals der Flughafen Mün s-
ter/Osnabrück GmbH zur Finanzierung der Verlängerung der Start -/Landebahn“) auf einen G e-
samtfinanzierungsbedarf von 60 Mio. € für eine Verlängerung auf 3.000 m hin gefasst und es sollte 
danach zum gegebenen Zeitpunkt der der Höhe nach noch nicht bekannte Landeszuschuss ange-
rechnet werden. Daher bleibt es weiterhin Ziel, dass sich das Land finanziell für das Projekt ei n-
setzt. Die Geschäftsführung des Flughafens wird die Entwicklung hierzu entsprechend intensiv 
verfolgen. 
 
Zur Forderung einer Beteiligung privater Kapitalgeber und der regionalen Wirtschaft  darf darauf 
hingewiesen werden, dass eine entsprechende Einbindung derzeit bereits indirekt über die Anteile 
der IHK Nord Westfalen, der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim, der Handwerk s-
kammer Münster sowie der Handwerkskammer Osnabrück an der Gesellschaft und ihren entspr e-
chenden Anteilen an der Kapitalerhöhung besteht. Ob eine darüber hinausgehende Beteiligung 
der Wirtschaft an einer solchen Infrastruktureinrich tung erwartet werden darf, ist zum gegenwärt i-
gen Zeitpunkt nicht erkennbar. Insofern mag die indirekte Beteiligung über die Kammern bereits 
zumindest dem Grunde nach eine Umsetzung des Anliegens darstellen. Gleichwohl besteht sicher-
lich weiterhin Offenheit für Initiativen durch private Kapitalgeber. 
 
 
Die Ausführungen basieren auf einer entsprechenden Rückkopplung mit der Geschäftsführung des 
Flughafens. 
 
i.V. 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

- 3 - 
V/0006/2012

Anlage zur Vorlage 6-2012

5911 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0068/2011 
 
Antrag 
 
 
Erstellung einer neuen Wirtschaftlichkeitsanalyse  
für den Flughafen Münster-Osnabrück 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung  
 
1. Auf der Basis der aktuellen Fluggastzahlenentwic klungen und des sich 
abzeichnenden Kompromisses zwischen FMO und NABU wi rd eine neue 
Wirtschaftlichkeitsanalyse für die geplante Start- und Landebahnverlängerung auf 
3.000 Meter erstellt.  
2. Ungeachtet des Ergebnisses der Analyse erfolgt e ine Zustimmung zu der 
Maßnahme nur bei entsprechender Beteiligung des Landes NRW.  
3. Eine Zustimmung zum Ausbau erfolgt darüber hinau s nur, wenn die Maßnahme 
nicht zur dauerhaften Belastung der Gesellschafter und damit des städtischen 
Haushalts führt.  
4. Bis zur Vorlage und Bewertung der Analyse werden  keine Mittel zur 
Eigenkapitalerhöhung bereitgestellt. 
5. Unabhängig davon wird sich die Stadt an Maßnahme n zum Ausbau des 
Flughafens nur noch dann beteiligen, wenn private K apitalgeber wesentliche 
Lasten der Finanzierung tragen und wenn die  Wirtsc haft der Region einen Teil der 
wirtschaftlichen Verantwortung für den FMO übernimmt.   
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Keine belastenden Auswirkungen. Für den Fall, dass die Wirtschaftlichkeitsanalyse 
zu einem negativen Ergebnis kommt, spart die Stadt sogar bis zu 20 Mio. €. 
 
Begründung: 
 
Die Startbahnverlängerung am FMO ist gescheitert. Ö kologische Unverträglichkeit 
und fehlender verkehrlicher Nutzen sind die wesentl ichen Argumente gegen das 
Projekt. 
 Gemäß Urteil des OVG Münster vom 31.05.2011 ist der  
„...Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 28 . Dezember 2004 in der 
Fassung der Änderungen vom 6. Juli 2006 […] rechtsw idrig und darf nicht 
vollzogen werden.“ Die öffentlichen Interessen, so das OVG, seien im 
Planfeststellungsbeschluss überbewertet worden, wei l auch in Ansehung der in 
mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen  für den Flughafen nur eine 
geringe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass dort tatsä chlich in Zukunft 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
 
 
22.11.11

Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabli ert werden könne. 
(Pressemeldung des OVG zur Planfeststellung für die  Verlängerung der Start-
/Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück: Aktenzeichen: 20 D 80/05.AK) 
 
Weitere Berichte der Medien gehen davon aus, dass d er NABU und der FMO sich 
außergerichtlich einigen werden und dass damit der Weg zu einer 
Startbahnverlängerung auf 3.000 m geebnet wird. („H arter Start, sanfte Landung“, 
MZ 05.10. 2011) Voraussetzung: Der Eltingmühlenbach  muss auf ganzer Länge 
renaturiert und darf nicht vertunnelt werden. 
 
Gegen die Startbahnverlängerung sprechen auch wirts chaftliche Gründe: Das 
Fluggastpotential  FMO reicht allenfalls für eine „ Nischenfunktion“ des FMO im 
Interkontinentalverkehr aus 
. Die neue Rot/Grüne Koalition im Rat der Stadt 
Osnabrück greift diese Entwicklungen auf und verlan gt eine neue 
Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Startbahnverläng erung. („Ausbau der Startbahn 
weiter auf der Kippe“, MZ 03.11. 2011) Darüber hinaus wird eine weitere finanzielle 
Beteiligung der Stadt am FMO an Bedingungen geknüpf t: Beteiligung des Landes 
NRW an den Baukosten und keine weitere Belastung de s städtischen Haushaltes 
durch Folgekosten der Startbahnverlängerung. Der Text der Koalitionsvereinbarung 
liegt bei (Anlage). 
 
Diese Vereinbarung ist aus unserer Sicht auch für Münster wegweisend. 
 
Bislang wird der Ausbau des FMO ausschließlich aus öffentlichen Haushalten 
finanziert, also mit Steuermitteln. Das gilt auch für Lasten, die sich aus dem Betrieb 
des Flughafens ergeben. Die private Wirtschaft träg t keinerlei Finanzierungslasten 
und keinerlei wirtschaftliche Verantwortung für den  Flughafen. Diese Abstinenz 
steht in krassem Gegensatz zu den Forderungen, die die Wirtschaft an die 
öffentlichen Eigentümer des FMO immer wieder stellt.  
 
Wenn die Bedeutung des Flughafens für die private W irtschaft wirklich so groß ist, 
dann muss auch ein entsprechendes finanzielles Enga gement folgen, dann muss 
sie auch investieren und selbst wirtschaftliche Ver antwortung übernehmen – vor 
allem dann, wenn die öffentlichen Investoren, also Kommunen und Landkreise am 
Ende ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angelangt sind. 
 
Die Wirtschaft der Region muss in die wirtschaftlic he Verantwortung für den FMO 
eintreten und eine Öffentlich-Private-Partnerschaft  begründen. Weitere 
Maßnahmen zum Ausbau des FMO sollen nur noch dann m it Mitteln der Stadt 
unterstützt werden, wenn private Kapitalgeber die L asten der Investitionen und der 
Folgekosten  mit übernehmen.  
 
 
gez. Hery Klas 
        und Fraktion

Anlage 
 
Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen im Rat der Stadt Osnabrück 
 
 
 
In der Stadt Osnabrück haben sich SPD und GRÜNE im Rahmen der am 
28.10.2011 von beiden Seiten unterzeichneten Koalitionsvereinbarung für die 
Ratsperiode 2011-2016 in Sachen FMO-Ausbau auf folgendes verständigt: 
 
FMO 
 
Auf der Basis der aktuellen Fluggastzahlenentwicklu ngen und des sich abzeichnen 
Kompromisses zwischen FMO und NABU wird eine neue 
Wirtschaftlichkeitsanalyse für die geplante Start- und Landebahnverlängerung auf 
3.000 Meter erstellt. Ungeachtet des Ergebnisses de r Analyse erfolgt eine 
Zustimmung zu der Maßnahme nur bei entsprechender B eteiligung des Landes 
NRW. Die entsprechenden Ratsbeschlüsse werden bekrä ftigt. Eine Zustimmung 
zum Ausbau erfolgt darüber hinaus nur, wenn die Maßnahme nicht zur dauerhaften 
Belastung der Gesellschafter und damit des städtisc hen Haushalts führt. Bis zur 
Vorlage und Bewertung der Analyse werden keine Mitt el zur Eigenkapitalerhöhung 
bereitgestellt.

Beratungsverlauf (1)

08.02.2012 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Windthorststraße 7
  • Grafschaft

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0006/2012
Typ
Vorlagen
Datum
03.01.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37