V/0006/2012
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL Nr. A-R/0068/2011 "Erstellung einer neuen Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Flughafen Münster/Osnabrück"
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Beschlussvorlage
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V/0006/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL Nr. A-R/0068/2011 "Erstellung einer neuen Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Flughafen Münster/Osnabrück" Beratungsfolge 08.02.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass vor einem möglichen Baubeschluss zur Ve r- längerung der Start -/Landebahn auf 3.000 m eine Wirtschaftlichkeitsanalyse auf Basis der dann aktuellen Fluggastzahlenentwicklung erstellt wird, auf dieser Grundlage Aussagen zur mittelfristigen Belastung der Gesellschafter getroffen werden und bis zur Vorlage und Bewe r- tung dieser Analyse keine über die dritte Tranche hinausgehenden Mittel zur Eigenkapitale r- höhung bereit gestellt werden. 2. Der Hauptausschuss bekräftigt weiterhin a ls Ziel, dass sich das Land NRW an dem Projekt beteiligt sowie die Offenheit für eine Beteiligung privater Kapitalgeber und der Wirtschaft der Region. 3. Mit Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag Nr. A-R/0068/2011 (Anlage) erledigt. Begründung: Der Antrag Nr. A-R/0068/2011 an den Rat ist in der Anlage beigefügt. Er wurde in der Sitzung des Rates am 14.12.2011 an den Hauptausschuss verwiesen. zu Beschlusspunkt 1: Mit diesem Beschlusspunkt werden die Antragsanliegen Nummer I.1, I.3 und I .4 zur Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse, zur Vermeidung einer dauerhaften Belastung der Gesellschafter sowie dazu, bis zur Vorlage und Bewertung der geforderten Analyse keine weiteren Mittel zur Ei- genkapitalerhöhung bereitzustellen, aufgegriffen bzw. wird der jeweilige aktuelle Verfahrensstand zur Kenntnis gegeben. Vorlagen-Nr.: V/0006/2012 Auskunft erteilt: Frau Haubner Ruf: 492 20 32 E-Mail: HaubnerG@stadt-muenster.de Datum: 18.01.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0006/2012 So entspricht die Forderung nach einer erneuten Wirtschaftlichkeitsanalyse ohnehin den Planu n- gen, nach denen vor einem Baubeschluss erneut eine solche Analyse erstellt werden soll. Hi nzu- weisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass in diese Analyse – wie bei jeder Infrastrukturin- vestition – nicht nur rein betriebswirtschaftliche, sondern auch volkswirtschaftliche Aspekte einfli e- ßen werden. Elementare Grundlage werden aktuelle Verkehrs prognosen sein, die in 2012 erstellt werden. Im Hinblick auf die fiskalischen Belange der Gesellschafter wird es auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeitsanalyse Aussagen zur mittelfristigen Belastung der Gesellschafter geben. Mit der dritten Tranche der Kapitalerhöhung zum 15. Januar 2012 (Ratsvorlage V/0903/2011 „K a- pitalerhöhung bei der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH“) sind alle bisherigen und die im Jahr 2012 anfallenden Kosten im Rahmen des Projektes, wozu auch die neue Befeuerungsanlage g e- hört - die von Anfang an in den Kapitalbedarf eingerechnet war und durch die Verzögerung des Projektes für die Aufrechterhaltung des operativen Flugbetriebes inzwischen vorab unerlässlich wurde - durch die Gesellschafter abgedeckt. Die restlichen Tranchen der im Ja hr 2005 im Grun d- satz beschlossenen Eigenkapitalerhöhung (Ratsvorlage V/0861/2005/1 „Erhöhung des Kapitals der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH zur Finanzierung der Verlängerung der Start - und Lan- debahn“) werden ohnehin erst nach einem Baubeschluss angefordert. zu Beschlusspunkt 2: Mit diesem Beschlusspunkt wird auf die Antragsanliegen I.2 und I.5 zur Beteiligung des Landes sowie privater Kapitalgeber und der Wirtschaft der Region eingegangen. Eine Beteiligung des Landes NRW wurde zum einen in 2005 per K abinettsbeschluss in Höhe von ca. 11 Mio. € zugesagt. Diese Zusage wurde bis zum heutigen Tage von der neuen Landesregi e- rung nicht zurück genommen. Zum anderen wurde der erste Beschluss zur Finanzierung der Start- /Landebahn (Ratsvorlage V/0861/2005/1 „Erhö hung des Kapitals der Flughafen Mün s- ter/Osnabrück GmbH zur Finanzierung der Verlängerung der Start -/Landebahn“) auf einen G e- samtfinanzierungsbedarf von 60 Mio. € für eine Verlängerung auf 3.000 m hin gefasst und es sollte danach zum gegebenen Zeitpunkt der der Höhe nach noch nicht bekannte Landeszuschuss ange- rechnet werden. Daher bleibt es weiterhin Ziel, dass sich das Land finanziell für das Projekt ei n- setzt. Die Geschäftsführung des Flughafens wird die Entwicklung hierzu entsprechend intensiv verfolgen. Zur Forderung einer Beteiligung privater Kapitalgeber und der regionalen Wirtschaft darf darauf hingewiesen werden, dass eine entsprechende Einbindung derzeit bereits indirekt über die Anteile der IHK Nord Westfalen, der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim, der Handwerk s- kammer Münster sowie der Handwerkskammer Osnabrück an der Gesellschaft und ihren entspr e- chenden Anteilen an der Kapitalerhöhung besteht. Ob eine darüber hinausgehende Beteiligung der Wirtschaft an einer solchen Infrastruktureinrich tung erwartet werden darf, ist zum gegenwärt i- gen Zeitpunkt nicht erkennbar. Insofern mag die indirekte Beteiligung über die Kammern bereits zumindest dem Grunde nach eine Umsetzung des Anliegens darstellen. Gleichwohl besteht sicher- lich weiterhin Offenheit für Initiativen durch private Kapitalgeber. Die Ausführungen basieren auf einer entsprechenden Rückkopplung mit der Geschäftsführung des Flughafens. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer - 3 - V/0006/2012
Anlage zur Vorlage 6-2012
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0068/2011
Antrag
Erstellung einer neuen Wirtschaftlichkeitsanalyse
für den Flughafen Münster-Osnabrück
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Auf der Basis der aktuellen Fluggastzahlenentwic klungen und des sich
abzeichnenden Kompromisses zwischen FMO und NABU wi rd eine neue
Wirtschaftlichkeitsanalyse für die geplante Start- und Landebahnverlängerung auf
3.000 Meter erstellt.
2. Ungeachtet des Ergebnisses der Analyse erfolgt e ine Zustimmung zu der
Maßnahme nur bei entsprechender Beteiligung des Landes NRW.
3. Eine Zustimmung zum Ausbau erfolgt darüber hinau s nur, wenn die Maßnahme
nicht zur dauerhaften Belastung der Gesellschafter und damit des städtischen
Haushalts führt.
4. Bis zur Vorlage und Bewertung der Analyse werden keine Mittel zur
Eigenkapitalerhöhung bereitgestellt.
5. Unabhängig davon wird sich die Stadt an Maßnahme n zum Ausbau des
Flughafens nur noch dann beteiligen, wenn private K apitalgeber wesentliche
Lasten der Finanzierung tragen und wenn die Wirtsc haft der Region einen Teil der
wirtschaftlichen Verantwortung für den FMO übernimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Keine belastenden Auswirkungen. Für den Fall, dass die Wirtschaftlichkeitsanalyse
zu einem negativen Ergebnis kommt, spart die Stadt sogar bis zu 20 Mio. €.
Begründung:
Die Startbahnverlängerung am FMO ist gescheitert. Ö kologische Unverträglichkeit
und fehlender verkehrlicher Nutzen sind die wesentl ichen Argumente gegen das
Projekt.
Gemäß Urteil des OVG Münster vom 31.05.2011 ist der
„...Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 28 . Dezember 2004 in der
Fassung der Änderungen vom 6. Juli 2006 […] rechtsw idrig und darf nicht
vollzogen werden.“ Die öffentlichen Interessen, so das OVG, seien im
Planfeststellungsbeschluss überbewertet worden, wei l auch in Ansehung der in
mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine
geringe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass dort tatsä chlich in Zukunft
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48143 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene -muenster.de
22.11.11
Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabli ert werden könne.
(Pressemeldung des OVG zur Planfeststellung für die Verlängerung der Start-
/Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück: Aktenzeichen: 20 D 80/05.AK)
Weitere Berichte der Medien gehen davon aus, dass d er NABU und der FMO sich
außergerichtlich einigen werden und dass damit der Weg zu einer
Startbahnverlängerung auf 3.000 m geebnet wird. („H arter Start, sanfte Landung“,
MZ 05.10. 2011) Voraussetzung: Der Eltingmühlenbach muss auf ganzer Länge
renaturiert und darf nicht vertunnelt werden.
Gegen die Startbahnverlängerung sprechen auch wirts chaftliche Gründe: Das
Fluggastpotential FMO reicht allenfalls für eine „ Nischenfunktion“ des FMO im
Interkontinentalverkehr aus
. Die neue Rot/Grüne Koalition im Rat der Stadt
Osnabrück greift diese Entwicklungen auf und verlan gt eine neue
Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Startbahnverläng erung. („Ausbau der Startbahn
weiter auf der Kippe“, MZ 03.11. 2011) Darüber hinaus wird eine weitere finanzielle
Beteiligung der Stadt am FMO an Bedingungen geknüpf t: Beteiligung des Landes
NRW an den Baukosten und keine weitere Belastung de s städtischen Haushaltes
durch Folgekosten der Startbahnverlängerung. Der Text der Koalitionsvereinbarung
liegt bei (Anlage).
Diese Vereinbarung ist aus unserer Sicht auch für Münster wegweisend.
Bislang wird der Ausbau des FMO ausschließlich aus öffentlichen Haushalten
finanziert, also mit Steuermitteln. Das gilt auch für Lasten, die sich aus dem Betrieb
des Flughafens ergeben. Die private Wirtschaft träg t keinerlei Finanzierungslasten
und keinerlei wirtschaftliche Verantwortung für den Flughafen. Diese Abstinenz
steht in krassem Gegensatz zu den Forderungen, die die Wirtschaft an die
öffentlichen Eigentümer des FMO immer wieder stellt.
Wenn die Bedeutung des Flughafens für die private W irtschaft wirklich so groß ist,
dann muss auch ein entsprechendes finanzielles Enga gement folgen, dann muss
sie auch investieren und selbst wirtschaftliche Ver antwortung übernehmen – vor
allem dann, wenn die öffentlichen Investoren, also Kommunen und Landkreise am
Ende ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angelangt sind.
Die Wirtschaft der Region muss in die wirtschaftlic he Verantwortung für den FMO
eintreten und eine Öffentlich-Private-Partnerschaft begründen. Weitere
Maßnahmen zum Ausbau des FMO sollen nur noch dann m it Mitteln der Stadt
unterstützt werden, wenn private Kapitalgeber die L asten der Investitionen und der
Folgekosten mit übernehmen.
gez. Hery Klas
und Fraktion
Anlage
Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen im Rat der Stadt Osnabrück
In der Stadt Osnabrück haben sich SPD und GRÜNE im Rahmen der am
28.10.2011 von beiden Seiten unterzeichneten Koalitionsvereinbarung für die
Ratsperiode 2011-2016 in Sachen FMO-Ausbau auf folgendes verständigt:
FMO
Auf der Basis der aktuellen Fluggastzahlenentwicklu ngen und des sich abzeichnen
Kompromisses zwischen FMO und NABU wird eine neue
Wirtschaftlichkeitsanalyse für die geplante Start- und Landebahnverlängerung auf
3.000 Meter erstellt. Ungeachtet des Ergebnisses de r Analyse erfolgt eine
Zustimmung zu der Maßnahme nur bei entsprechender B eteiligung des Landes
NRW. Die entsprechenden Ratsbeschlüsse werden bekrä ftigt. Eine Zustimmung
zum Ausbau erfolgt darüber hinaus nur, wenn die Maßnahme nicht zur dauerhaften
Belastung der Gesellschafter und damit des städtisc hen Haushalts führt. Bis zur
Vorlage und Bewertung der Analyse werden keine Mitt el zur Eigenkapitalerhöhung
bereitgestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Windthorststraße 7
- Grafschaft
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0006/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.01.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37