EF/0002/2006
Haushaltssanierung/Erzieherinnenstellen
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Originaleinwohnerfrage
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Klaus Glatzel Heinrich-von-Stephan-Ring 43 48167 Münster k_glatzel t-online.de Tel.: 0251-58604 Klaus Glatzel - Heinrich-von-Stephan-Ring 43 - 48167 Münster An den Oberbürgermeister der Stadt Münster Dr. Berthold Tillmann Stadthaus 1 48127 Münster Münster, 2006-02-01 Beantragung einer Fragestunde für die Ratssitzung am 15.02.2006 Sehr geehrter Herr Dr. Tillmann, hiermit beantrage ich als Münsteraner Bürger und Vertreter des Stadtelternrates im Rahmen der Ratssitzung am 15.02.2006 Fragen zur Haushaltssanierung und insbesondere zu den Sparmaßnahmen in der Kinderbetreuung an die Verwaltung zu stellen. Im einzelnen sollen folgende Fragen gestellt werden: 1. Welche Prioritäten setzt die Stadt Münster bei der Haushaltssanierung mit besonderem Bezug zu pädagogische und sozialen Maßnahmen und den Aufgaben, die dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zugeschrieben werden? Wie verhält sich die Verwaltung zur Prioritätenliste von CDU-Ratsherr Rickfelder (Wirtschaftsinteresse gehen immer vor Interessen der Kinder, Jugendlichen und Familien), der in der Kinder-, Jugend- und Familienausschusssitzung am 31.01.2006 Kosten für eine zweifelhafte Spielplatzverlegung am Iduna-Haus in Höhe von 190.000,- € damit begründet, dass diese Maßnahme zur "Schöpfung von Wirtschaftskraft" hervorragend geeignet sei und im gleichen Atemzug die von allen anderen Fraktionen einschließlich der FDP geforderte Zuständigkeit des Wirtschaftsausschusse und der Wirtschaftsförderung in Fragen der Schöpfung von Wirtschaftskraft vom Tisch wischt? Gibt es einen Spareffekt und wie groß wird er im laufenden Jahr und dann in den Folgejahren sein, wenn alle Stellen in der Kindertagesstättenbetreuung auf den neuen Tarifvertrag TVöD umgestellt sind? Mit welchem Arbeitsaufwand (Arbeitszeit in Stunden) und mit welchen internen (Kosten für den Personaleinsatz im Personalamt, Kinder- und Jugendamt, Bürgermeisteramt und allen betroffenen Ämtern und Dienststellen) wie externen Kosten (Rechtsanwaltskosten, Beratungskosten etc.) rechnen Sie im laufenden Haushaltsjahr allein für die angekündigte Umsetzung der Beschäftigungsunterbrechungen und der dadurch verursachten Vertretungsregelung für die 60 Erzieherinnen und die weiteren rund 275 befristet Angestellten der Stadt? Wie schätzen Sie die arbeitsrechtlichen Chancen als Arbeitgeber ein, wenn für die Befristung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses nicht mehr der ursprüngliche Befristungsgrund (z.B. die Elternzeit der ursprünglichen Stelleninhaberin) sondern nun der Grund herhalten muss, dass die Stelle bis zu den Ferien besetzt werden muss, um sie danach vakant zu halten, um dann einen neuen Tarif durchsetzen zu können? 6. Welche Pläne existieren für die Kindertagesstätten, um die Motivation der Erzieherinnen und damit die Qualität aufrecht zu erhalten sowohl während der Umstellungsphase als auch danach, wenn höchst unterschiedliche Gehälter für gleiche Arbeit gezahlt werden? 7. Wie gedenkt die Verwaltung, dem Abwandern der durch städtische Gelder gut aus- und fortgebildeten Erzieherinnen zu anderen Arbeitgebern entgegenzuwirken und welchen Anreiz bietet die Stadt zukünftigen Auszubildenden, den Beruf der Erzieherin zu ergreifen? 8. Freut sich die Stadt Münster über die Ankündigungen finanziell besser gestellter Eltern, ihre Kinder aus den städtischen Kindertagesstätten herauszunehmen und in privaten Einrichtungen anzumelden, oder gibt es Überlegung dem entgegenzuwirken? 9. Ist ein drittklassiger Fußballverein mehr wert als die Kinder dieser Stadt und warum muss Preussen Münster von den jährlichen Zuwendungen in Höhe ‚von 250.000,- € nichts zurückgeben, auch wenn - wie in 2005 geschehen - ein Überschuss von 200.000,- € erwirtschaftet wurde? 10. Wie verantwortet die Verwaltung gegenüber der Arbeitsagentur und der Öffentlichkeit die Tatsache, dass die Arbeitsiosenkasse in insgesamt rund 335 Fällen (Angestellte mit befristeten Verträge bei der Stadt insgesamt) ganz bewusst die Haushaltssanierung mittragen muss und es hier zu einer Umschichtung von Kosten zu Lasten anderer Sozialkassen kommt? 11. Mit welchen Gegenmaßnahmen der Arbeitsverwaltung gegen die "Tarifumstellungs- Tricksereien" rechnet die Verwaltung? 12. Stimmt es, dass Erzieherinnen ihr Urlaubsgeld ausgezahlt werden soll, statt ihnen den zustehenden Jahresurlaub zu gewähren, um Ausfallzeiten zu reduzieren? 13.Wenn diese Erzieherinnen dann damit rechnen müssen, dass ihnen diese Sonderzahlung auf die Ansprüche an Arbeitslosengeld angerechnet werden, wird die Stadt Münster dann die verlorengegangenen Ansprüche an Arbeitslosengeld kompensieren? 14. Warum stellt die Verwaltung und der oberste Dienstherr Herr Dr. Tillmann die mögliche Haushaltskontrolle durch die Bezirksregierung als so bedrohlich dar, wo sie doch auch durchaus positive Chancen bietet, viele Ungereimtheiten im Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung durch eine fundierte Beratung und Kontrolle auszuräumen? £ 15. Sollen die Öffentlichkeit und die kritischen Ratsmitglieder durch die seinerzeit von Margaret Thatcher schon wenig erfolgreich eingeführte und notorisch wiederholten TINA-Formel („There is no alternative.“ OB Tillmann laut WN vom 14.12.2005 „Das ist so. Das ist so. Das ist so.“) eingelullt und von vernünftigen Alternativen zum Sparen bei den Kindern und der Bildung abgehalten werden? 16. Wo bleibt eigentlich die Forderung nach der Eigenverantwortung, wenn es um vergeudeten Gelder (z. B. Badsanierung Amelsbüren) oder um die Stadtmarketingmaßnahmen für die Citykaufleute wie „Maxi-Sand“ und „Maxi-Turm“ geht, die nicht aus dem Wirtschaftsetat, wo sie hingehören, sondern aus dem Etat für Kinder und Jugendliche gefördert werden? Mit dan Grüßen aus kl ut
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Heinrich-von-Stephan-Ring 43
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Details
- Vorlagen-Nr.
- EF/0002/2006
- Typ
- Einwohnerfragen
- Datum
- 03.02.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37