0509/2022
OGTS-Bedarfsermittlung für den Standort Rheinkassel
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 25.03.2022 0509/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 OGTS-Bedarfsermittlung für den Standort Rheinkassel Die Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und VOLT haben für die Sitzung des Ausschus- ses Schule und Weiterbildung am 14.02.2022 folgende Fragen an die Verwaltung formuliert: 1. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 04.10.2021 wurde festge- halten, dass sich die GGS Spoerkelhof im offenen Ganztag befindet. Es bestehe eine Versor- gungsquote von 66 Prozent am Standort Rheinkassel. Beziehen sich die 66 Prozent Betreu- ungsquote auf die Gesamtzahl der Betreuungsplätze? Zu welchem Zeitpunkt ist die Betreu- ungsquote ermittelt wurden (während der Auslagerung eines ganzen Jahrgangs)? 2. Die „verlässliche Schule“ soll im kommenden Schuljahr voraussichtlich nicht weiter am Stand- ort angeboten werden können. Wie stellt sich die Unterdeckung der Betreuungsbedarfe (verlässliche Schule/Ganztag) am Standort mit den derzeit vorliegenden Anmeldezahlen dar, bei Beschulung aller 4 Jahrgänge? 3. Wie viele OGTS-Räume stehen am Standort zur Verfügung bei Beschulung von 4 Jahrgängen und welchen Einfluss hat die Raumsituation auf die Qualität der Betreuung und die Vielfältig- keit der Angebote? 4. In der Sitzung am 4.10.2021 wurde von der Verwaltung zugesagt, dass eine Begehung des Schulgebäudes zur Nutzbarmachung der vorhandenen Raumkapazitäten zeitnah vorgesehen sei. Die Begehung hat nach unserer Information stattgefunden – wie ist das Ergebnis und wann beabsichtigt die Gebäudewirtschaft in die Planung zur Nutzbarmachung einzusteigen? 5. Welche rechtlichen Möglichkeit bestehen, unter dem Aspekt der besonderen Ortslage der Rheindörfer, von Seiten des Schulträgers durch ggf. Teilung der Schule (oder andere Alterna- tiven) eine durchgängige Beschulung aller Jahrgänge am Standort sicherzustellen? Antwort der Verwaltung Frage 1: Die Versorgungsquote von 66% wurde im Oktober 2021 auf der Grundlage der vorliegenden Schüler- zahlen ermittelt und bezieht sich auf den gesamten Schulstandort Spoerkelhof. Bei der Berechnung der Versorgungsquote wurden die belegten OGTS- sowie Kurzbetreuungsplätze (108+6) zu der Ge- samtschülerzahl (174) in Relation gesetzt. Es befanden sich keine Kinder auf der Warteliste, sodass die Versorgung aller Bedarfe gewährleistet war. Bei der alleinigen Betrachtung der Nebenstelle Rheinkassel wird einschl. der Kurzbetreuung eine Versorgung von 80 % der Schülerinnen und Schü- ler erzielt. 2 Frage 2: Bislang wird am Standort Rheinkassel eine Kurzbetreuung („Verlässliche Schule“) für eine Gruppe angeboten. Die Entscheidung über die Fortführung der Kurzbetreuung im Schuljahr 2022/23 ist ab- hängig von der tatsächlichen Bedarfslage der Eltern. Sofern der Bedarf für die Fortsetzung weiter gegeben ist, wird diese seitens des Schulträgers zur Deckung der Bedarfe weiterhin befürwortet. Ent- sprechende Gespräche werden bereits mit dem Träger und der Schulleitung geführt. Bei Fortbestand der Kurzbetreuung ergibt sich für das nächste Schuljahr für die Nebenstelle Rheinkassel eine Unter- deckung von 11 OGTS-Plätzen. Im Falle einer Beschulung aller vier Jahrgänge in Rheinkassel erhöht sich die Unterdeckung. Aufgrund aktuell vorhandener Kapazitäten in der Kurzbetreuungsgruppe wäre eine Entspannung der Situation durch die Inanspruchnahme von Plätzen in dieser Gruppe denkbar. Frage 3: Am Standort Spoerkelhof (2-zügig) stehen insgesamt 4 OGTS-Räume und 1 Mensa zur Verfügung. An der Nebenstelle Amandusstraße (1-zügig) steht 1 OGTS-Raum und 1 Haushaltsküche zur Verfü- gung. Die Raumsituation hat durchaus Einfluss auf die Qualität der Betreuung und die Vielfältigkeit der Angebote. Aus diesem Grund ist die Nutzung aller verfügbaren Räumlichkeiten für die OGTS er- strebenswert. Ein entsprechender Ortstermin zur Prüfung der Nutzbarmachung weiterer Räumlichkei- ten ist geplant (siehe Antwort zu Frage 4). Frage 4: Eine Besprechung zum Ausbau der Hausmeisterwohnung für die OGTS- und Klassenräume zur Ne- benstelle Amandusstraße hat am 12.01.2022 mit der Schulleitung stattgefunden. Es wurden Vor- schläge für den Ausbau unterbreitet. Eine Begehung und Festlegung, welche baulichen Maßnahmen in die Planung aufgenommen werden sollen, fand am 21.03.2022 statt. Mit diesen Informationen wird nun in eine Bedarfsplanung für die bauliche Realisierung eingestiegen. Frage 5: Leider kommt es an einigen Stellen im Stadtgebiet immer wieder vor, dass aufgrund der faktisch vor- handenen Kinderzahlen bei der Einschulung extrem große oder extrem kleine Klassen gebildet wer- den müssen. Verändern sich im Laufe der Schulbesuchszeit die Jahrgangsgrößen durch Umzüge, unterschiedliche Verweildauer in der Schuleingangsphase, Klassenwiederholungen oder ähnliches, kann es dann infolge zu Klassenteilungen oder Klassenzusammenlegungen kommen. Hierbei gelten die Ausnahmegenehmigungen, die die § 6a, Satz 6 und 7 der Ausführungsverordnung zu §93 Abs. 2 Schulgesetz NRW vorgibt (https://bass.schul-welt.de/6218.htm). Damit ist es nicht möglich, prinzipiell auszuschließen, dass bei demographisch bedingten kleinen Jahrgängen im Laufe der Schulbesuchszeit an einzelnen Schulstandorten in Köln Klassenzusammen- legungen erforderlich werden.Für die Rheindörfer ist die bestehende Teilstandortlösung die beste und einzige Möglichkeit, ein wohnortnahes Grundschulangebot zu gewährlisten. Nach Einschätzung der Schulverwaltung sollte der Standort Amandusstraße nach wie vor als Teil- standort der GGS Spoerkelhof geführt werden, um eine (grundsätzliche) wohnortnahe Beschulung der Kinder in den Rheindörfern zu gewährleisten (Vgl. Seite 15 des Leitfadens der Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/media/document/2018- 08/leitfaden-schulorganisation.pdf). Die Verwaltung kann bei Ihrer Einschätzung der zukünftigen Anmeldungen für die GGS Spoerkelhof nicht das tatsächliche Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten vorwegnehmen. Nach Einschät- zung der Verwaltung ist in den kommenden Jahren allerdings mit einer ausreichenden Anzahl von Kinder in den Rheindörfern zur rechnen, um die Bildung einer Eingangsklasse am Standort Aman- dusstraße zu ermöglichen. Eine Teilung der Schule stellt im schulrechtlichen Sinne die Veränderung der bestehenden Schule und die Errichtung einer neuen Schule dar. Das schulrechtliche Verfahren ist im Leitfaden der Be- zirksregierung Düsseldorf auf S. 31ff gut beschrieben (vgl. oben genannten Leitfadens). Die Mindest- größe für die Errichtung einer neuen, eigenständigen Grundschule (mindestens 50 Kinder je Jahr- gang) kann für die Rheindörfer nicht nachgewiesen werden. 3 Daher kann die Verwaltung nur durch den Erhalt des Teilstandortes das wohnortnahe Grundschulan- gebot sicherstellen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0509/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.03.2022
- Erstellt
- 11.02.2022 09:32