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Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für den Mieterverein durch das Jobcenter

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0102/2020 vom 16.01.2020

Stand: Am 16.01.2020 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 16.01.2020 0102/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für den Mieterverein durch das Jobcenter Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13.01.2020 auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 16.01.2020 zum Thema: „Übernahme von Mitgliedsbei- trägen für den Mieterverein durch das Jobcenter“ (AN/0027/2020) Zur schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13.01.2020 legt die Verwaltung dem Aus- schuss für Soziales und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. Anlage Gez. Dr. Rau
  • Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE AN 0027_2020 Übernahme Mitgliedsbeiträge Mieterverein

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    Schriftliche Anfrage der Fraktion Die Linke vom 13.01.2020 für die Sitzung des Aus- schusses für Soziales und Senioren am 16.01.2020 zum Thema: „Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für den Mieterverein durch das Jobcenter“ (AN 0027/2020) Wortlaut der Anfrage: 1. Übernimmt das Jobcenter den Mitgliedsbeitrag für den Mieterverein? 2. Werden die Kosten pauschal übernommen oder nur bei Konflikten zwischen Mietern und Vermietern? 3. Sind in der Vergangenheit schon einmal Kosten für den Mieterverein übernommen worden? 4. Wenn sich die Praxis geändert hat, was waren die Gründe dafür? Antwort des Jobcenter Köln Zu 1.: Die Beiträge werden nicht durch das Jobcenter Köln, sondern von der Stadt Köln als nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 SGB II zuständiger Trägerin der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II übernommen. Zu 2.: Eine pauschale Übernahme der Kosten für alle Leistungsbezieher erfolgt nicht. Vielmehr wird der Mieterverein ausnahmslos einzelfall- und anlassbezogen eingeschaltet. Gründe für die Einschaltung des Mietervereins und damit die Kostenübernahme können sein (keine abschließende Aufzählung):  Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Kündigungen  Geltendmachung von Renovierungsbedarf in einer Bestandswohnung  Vorlage von Nebenkostenabrechnungen mit Nachforderungen, in denen die geforderten Kaltnebenkosten und Heizkosten bestimmte Beträge übersteigen  erhebliche Wohnungsmängel (Schimmel, Feuchtigkeit)  Mieterhöhungen, sofern Bedenken an deren Rechtmäßigkeit bestehen. Zu 3.: Ja, das Verfahren zur Einschaltung des Mietervereins wurde in der damaligen ARGE Köln im Herbst 2005 eingeführt und gilt seitdem unverändert. Zu 4.: Eine Änderung der Praxis erfolgte bis heute nicht. gez. Martina Würker

Beratungsverlauf

  1. 16.01.2020

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 9.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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