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0102/2020

Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für den Mieterverein durch das Jobcenter

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.01.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 16.01.2020, TOP 9.3

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE AN 0027_2020 Übernahme Mitgliedsbeiträge Mieterverein

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE AN 0027_2020 Übernahme Mitgliedsbeiträge Mieterverein

1785 Zeichen

Schriftliche Anfrage der Fraktion Die Linke vom 13.01.2020 für die Sitzung des Aus-
schusses für Soziales und Senioren am 16.01.2020 zum Thema: 
„Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für den Mieterverein durch das Jobcenter“ 
(AN 0027/2020) 
 
 
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
 
1. Übernimmt das Jobcenter den Mitgliedsbeitrag für den Mieterverein? 
 
2. Werden die Kosten pauschal übernommen oder nur bei Konflikten zwischen Mietern 
und Vermietern? 
 
3. Sind in der Vergangenheit schon einmal Kosten für den Mieterverein übernommen 
worden? 
 
4. Wenn sich die Praxis geändert hat, was waren die Gründe dafür? 
 
 
Antwort des Jobcenter Köln 
 
Zu 1.: 
Die Beiträge werden nicht durch das Jobcenter Köln, sondern von der Stadt Köln als nach § 
6 Absatz 1 Nummer 2 SGB II zuständiger Trägerin der Bedarfe für Unterkunft und Heizung 
nach § 22 SGB II übernommen. 
 
Zu 2.: 
Eine pauschale Übernahme der Kosten für alle Leistungsbezieher erfolgt nicht. Vielmehr 
wird der Mieterverein ausnahmslos einzelfall- und anlassbezogen eingeschaltet. 
 
Gründe für die Einschaltung des Mietervereins und damit die Kostenübernahme können 
sein (keine abschließende Aufzählung): 
 Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Kündigungen 
 Geltendmachung von Renovierungsbedarf in einer Bestandswohnung 
 Vorlage von Nebenkostenabrechnungen mit Nachforderungen, in denen die geforderten 
Kaltnebenkosten und Heizkosten bestimmte Beträge übersteigen 
 erhebliche Wohnungsmängel (Schimmel, Feuchtigkeit) 
 Mieterhöhungen, sofern Bedenken an deren Rechtmäßigkeit bestehen. 
 
Zu 3.: 
Ja, das Verfahren zur Einschaltung des Mietervereins wurde in der damaligen ARGE Köln 
im Herbst 2005 eingeführt und gilt seitdem unverändert. 
 
Zu 4.: 
Eine Änderung der Praxis erfolgte bis heute nicht. 
 
 
gez. Martina Würker

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

840 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer  16.01.2020 
 0102/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für 
den Mieterverein durch das Jobcenter 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13.01.2020 auf der Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und Senioren am 16.01.2020 zum Thema: „Übernahme von Mitgliedsbei-
trägen für den Mieterverein durch das Jobcenter“ (AN/0027/2020) 
 
Zur schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13.01.2020 legt die Verwaltung dem Aus-
schuss für Soziales und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. 
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

16.01.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0102/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.01.2020
Erstellt
14.01.2020 11:42