V/0830/2016
Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 9 Münster-Sprakel
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Beschlussvorlage
1776 Zeichen
V/0830/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechts- und Ausländeramt Betrifft Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 9 Münster-Sprakel Beratungsfolge 15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 9 Münster-Sprakel wird wiedergewählt Herr Holger Rohrbach Herr Rohrbach ist 47 Jahre alt und wohnt im Bezirk Münster-Sprakel. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Rohrbach ist bereits seit 5 Jahren als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Sprakel tätig. Seine Amtszeit endet im Dezember 2016. Herr Rohrbach steht für eine weitere Amtszeit zur Verfü- gung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r- son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vol lendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Vorlagen-Nr.: V/0830/2016 Auskunft erteilt: Frau Kistler Ruf: 492-3025 E-Mail: KistlerP@stadt-muenster.de Datum: 27.09.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0830/2016 Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Rohrbach vor. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0830/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37