mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer Anfrage: der BV 3 aus Sitzung am 23.09.2024 Kirchenhof, Wendelinstraße AN/1220/2024

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2886/2024 vom 20.09.2024

Stand: Am 12.11.2024 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (BV)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle VI/61/614-3 Vorlagen-Nummer 2886/2024 Freigabedatum 19.09.2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.11.2024 Beantwortung einer Anfrage: der BV 3 aus Sitzung am 23.09.2024 Kirchenhof, Wendelinstraße AN/1220/2024 Anfrage der BV 3 AN/1220/2024 Was ist der aktuelle Sachstand beim Bauvorhaben Kirchenhof, Wendelinstraße 48? Wie wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich um ein denkmalgeschütztes Ensemble handelt und der Kirchenhof im Bereich der Erhaltungssatzung vom 21.04.1988 liegt? Begründung: Bei dem Kirchenhof handelt es sich um eine mittelal- terliche, historisch bedeutsame Hofanlage im Herzen von Müngersdorf. Seine Ge- schichte reicht bis ins 13. Jh. zurück. Das Ensemble ist weithin sichtbar und prägt das Erscheinungsbild von Müngersdorf. Nach dem Eigentümerwechsel im Jahr 2018 soll der Kirchenhof nun einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Bezirksvertretung möchte angesichts der Bedeutung der Immobilie über den aktuellen Sachstand des Bauvorhabens informiert werden Antwort der Verwaltung: Bei der Liegenschaft des Kirchenhofs als denkmalgeschützte Hofanlage, die sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E8 „Müngersdorf Kernbereich“ befindet hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Nach Informationen der Stadtplanung hat im Vorfeld eines zukünftigen Genehmi- gungsverfahrens bei der Bauaufsicht ein Informationsgespräch mit der neuen Eigentü- merin, der Rechtsvertreterin und den Entwurfsverfassenden stattgefunden. In diesem Gespräch wurde darauf hingewiesen, in den folgenden Planungsschritten die Belange des Denkmalschutzes und der Erhaltungssatzung zu berücksichtigen sind. Nach Rückmeldung der Bauaufsicht liegt derzeit kein Antrag auf ein baurechtliches verfahren vor. Bei der Stadtplanung haben zudem bisher keine weiteren Gespräche stattgefunden.

Beratungsverlauf

  1. 12.11.2024

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz