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2026/0072

Neuwahl der Mitglieder des Beirates für den Denkmalschutz

Magistratsvorlage 30.07.2026

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2026/0072

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstel le  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 772 
VI 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0072 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
242 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Beirates für den Denkmalschutz  
 
Vorlage vom: 30.07.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode ist der Beirat für den Denkmalschutz neu zu wählen. 
Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat beruft die in der Anlage aufgeführten sachkundigen Einwohnerinnen und 
Einwohner in den Beirat und leitet die Vorlage zur weiteren Beschlussfassung an die 
Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
2. Die Parteien in der Stadtverordnetenversammlung benennen je eine/n Vertreter/in in den 
Beirat.

- 3 - 
 
Anlagen: 2026-03-23 Denkmalbeirat-Neubesetzung Legislatur 20226 Anschreiben UZ MK  
2026-03-23_Denkmalbeirat -Neubesetzung_Legislatur -2026_Vorschlagsliste  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2026  
 
Unter Beachtung des § 3 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz in Verbindung mit § 2 der 
Geschäftsordnung für den Denkmalschutzbeirat der Stadt Darmstadt vom 07.04.1999 wird 
der Beirat wie folgt gebildet:  
 
1. Gemäß § 2 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung für den Denkmalschutzbeirat beruft der 
Magistrat die sachverständigen Mitglieder des Beirates wie aus der Anlage ersic htlich. 
 
2. Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen (Satzungstext: 
„Parteien“; gewollt ist aber sicher Beteiligung aller politischen Kräfte) entsenden je eines 
ihrer Mitglieder oder eine/n fachkundige/n Bürger/in ihres Vertrauens in den 
Denkmalbeirat.  
 
3. 1 weiteres Mitglied wird durch das Landesamt für Denkmalpflege mit beratender Stimme 
in den Beirat entsandt.  
 
Darmstadt, 30.07.2026 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeiste r

2026/0072

2986 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0072 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Beirates für den Denkmalschutz  
 
Vorlage vom: 30.07.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode ist der Beirat für den Denkmalschutz neu zu wählen. 
Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat beruft die in der Anlage aufgeführten sachkundigen Einwohnerinnen und 
Einwohner in den Beirat und leitet die Vorlage zur weiteren Beschlussfassung an die 
Stadtverordnet enversammlung weiter.  
 
2. Die Parteien in der Stadtverordnetenversammlung benennen je eine/n Vertreter/in in den 
Beirat.

- 2 - 
 
Anlagen: 2026-03-23 Denkmalbeirat -Neubesetzung Legislatur 20226 Anschreiben UZ MK  
2026-03-23_Denkmalbeirat -Neubesetzung_Legislatur -2026_Vorschlagsliste  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2026 
 
Unter Beachtung des § 3 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz in Verbindung mit § 2 der 
Geschäftsordnung für den Denkmalschutzbeirat der Stadt Darmstadt vom 07.04.1999 wird 
der Beirat wie folgt gebildet:  
 
1. Gemäß § 2 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung für den Denkmalschutzbeirat beruft der 
Magistrat die sachverständigen Mitglieder des Beirates  wie aus der Anlage ersichtlich.  
 
2. Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen (Satzungstext: 
„Parteien“; gewollt ist aber sicher Beteiligung aller politischen Kräfte) entsenden je eines 
ihrer Mitglieder oder eine/n fachkundige/n Bürger/in  ihres Vertrauens in den 
Denkmalbeirat.  
 
3. 1 weiteres Mitglied wird durch das Landesamt für Denkmalpflege mit beratender Stimme 
in den Beirat entsandt.  
 
Darmstadt, 30.07.2026 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeiste r

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0072
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.07.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00