2026/0072
Neuwahl der Mitglieder des Beirates für den Denkmalschutz
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anlage 3
3053 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstel le OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 772
VI 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0072
Magistratsbeschluss -Nr.
242
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Beirates für den Denkmalschutz
Vorlage vom: 30.07.2026
Beschlussvorschlag :
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode ist der Beirat für den Denkmalschutz neu zu wählen.
Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Magistrat beruft die in der Anlage aufgeführten sachkundigen Einwohnerinnen und
Einwohner in den Beirat und leitet die Vorlage zur weiteren Beschlussfassung an die
Stadtverordnetenversammlung weiter.
2. Die Parteien in der Stadtverordnetenversammlung benennen je eine/n Vertreter/in in den
Beirat.
- 3 -
Anlagen: 2026-03-23 Denkmalbeirat-Neubesetzung Legislatur 20226 Anschreiben UZ MK
2026-03-23_Denkmalbeirat -Neubesetzung_Legislatur -2026_Vorschlagsliste
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2026
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2026
Unter Beachtung des § 3 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz in Verbindung mit § 2 der
Geschäftsordnung für den Denkmalschutzbeirat der Stadt Darmstadt vom 07.04.1999 wird
der Beirat wie folgt gebildet:
1. Gemäß § 2 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung für den Denkmalschutzbeirat beruft der
Magistrat die sachverständigen Mitglieder des Beirates wie aus der Anlage ersic htlich.
2. Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen (Satzungstext:
„Parteien“; gewollt ist aber sicher Beteiligung aller politischen Kräfte) entsenden je eines
ihrer Mitglieder oder eine/n fachkundige/n Bürger/in ihres Vertrauens in den
Denkmalbeirat.
3. 1 weiteres Mitglied wird durch das Landesamt für Denkmalpflege mit beratender Stimme
in den Beirat entsandt.
Darmstadt, 30.07.2026
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeiste r
2026/0072
2986 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0072
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Beirates für den Denkmalschutz
Vorlage vom: 30.07.2026
Beschlussvorschlag :
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode ist der Beirat für den Denkmalschutz neu zu wählen.
Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Magistrat beruft die in der Anlage aufgeführten sachkundigen Einwohnerinnen und
Einwohner in den Beirat und leitet die Vorlage zur weiteren Beschlussfassung an die
Stadtverordnet enversammlung weiter.
2. Die Parteien in der Stadtverordnetenversammlung benennen je eine/n Vertreter/in in den
Beirat.
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Anlagen: 2026-03-23 Denkmalbeirat -Neubesetzung Legislatur 20226 Anschreiben UZ MK
2026-03-23_Denkmalbeirat -Neubesetzung_Legislatur -2026_Vorschlagsliste
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2026
Unter Beachtung des § 3 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz in Verbindung mit § 2 der
Geschäftsordnung für den Denkmalschutzbeirat der Stadt Darmstadt vom 07.04.1999 wird
der Beirat wie folgt gebildet:
1. Gemäß § 2 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung für den Denkmalschutzbeirat beruft der
Magistrat die sachverständigen Mitglieder des Beirates wie aus der Anlage ersichtlich.
2. Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen (Satzungstext:
„Parteien“; gewollt ist aber sicher Beteiligung aller politischen Kräfte) entsenden je eines
ihrer Mitglieder oder eine/n fachkundige/n Bürger/in ihres Vertrauens in den
Denkmalbeirat.
3. 1 weiteres Mitglied wird durch das Landesamt für Denkmalpflege mit beratender Stimme
in den Beirat entsandt.
Darmstadt, 30.07.2026
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeiste r
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0072
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.07.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00