Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2392/2017 vom 03.08.2017
Stand: Am 21.09.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 2392/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2018 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Haupt- satzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge- nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder recht- lichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Wohnungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufig- keiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Anlagen -
Anlage 1 BV 5 Vorblatt
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S T A D T B E Z I R K 5 -
Anlage 2 BV 5 Legende
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Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 5 -
Anlage 3 BV 5 Zusammenfassung
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Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2018 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Altonaer Str. von Altonaer Platz bis Bielefelder Str. A 1 x bis Hausnr. 65 und gegenüber x x Platzfläche neben der Kirche A 1 Verbindungswege neben Hausnr. 21 und 35 zur Wilhelm-Sollmann- Str. x neu: Altonaer Str. von Altonaer Platz bis Bielefelder Str. A 1 x von Bielefelder Str. bis Hausnr. 65 und gegenüber A 1 8, 6 Platzfläche neben Hausnr. 59 A 1 8 Verbindungswege neben Hausnr. 21 und 35 zur Wilhelm-Sollmann- Str. x alt: Geestemünder Str. H 2 2 entlang Seitenfront Franz-Greiß-Str. 2 H 2 Stichstraße gegenüber Nr. 36-38 bis Industriestr. H 2 x neu: Geestemünder Str. H 2 8 Gehweg rechte Seite von Neusser Landstr. bis St.-Leonardus-Str. H 2 8 Gehweg linke Seite von Neusser Landstr. bis Franz-Greiß-Str. H 2 8 entlang Seitenfront Franz-Greiß-Str. 2 H 2 Gehweg linke Seite von Ende Grundstück Franz-Greiß-Str 2 bis St. Leonardus-Str. H 2 8 Stichstraße gegenüber Nr. 36-38 bis Industriestr. H 2 x alt: Graseggerstr. von Wilhelm-Sollmann-Str. bis Zufahrt Krankenhaus A 1 x von Zufahrt Krankenhaus bis Rambouxstr. A 1 x Stichstraßen x Verbindungswege x Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2018 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Graseggerstr. von Wilhelm-Sollmann-Str. bis Rüdellstr. A 1 1 8 von Rüdellstr. bis Rambouxstr. A 1 x 8 Stichstraßen x Verbindungswege x alt: Industriestr. nur 3. Fahrbahn von Bremerhavener Str. bis Geestemünder Str. A 1 1 neu: Industriestr. nur 3. Führung von Bremerhavener Str. bis Geestemünder Str. A 1 1 8 alt: Kevelaerer Str. A 2 2 Stichstraße x x 2 Streichung neu: Kevelaerer Str. A 2 2 alt: Sebastianstr. H 2 2 Platzfläche von Merkenicher Str. bis Hausnr. 170 G 2 Parkplatz unterhalb der Industriestr. neben Hausnr. 91 H 2 2 Streichung Weg entlang Industriestr. bis einschließlich Hausnr. 71 x Verbindungsweg neben Nr. 224 zum Niehler Damm x neu: Sebastianstr. H 2 2 Platzfläche von Merkenicher Str. bis Hausnr. 170 G 2 Weg entlang Industriestr. bis einschließlich Hausnr. 71 x Verbindungsweg neben Nr. 224 zum Niehler Damm x
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