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Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 01.02.2024 (AN/0138/2024) betreffend "S-Bahnstation Chorweiler"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3176/2024 vom 16.10.2024

Stand: Am 07.11.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 3176/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 01.02.2024 (AN/0138/2024) betreffend "S-Bahnstation Chorweiler" 1. Gibt es einen aktuellen Sanierungsplan? Wenn ja, wie ist der Umsetzungszeitraum? Wenn nein, woran scheitern die Sanierungsmaßnahmen? 2. Finden Begehungen zur Überprüfung der Sicherheit der Örtlichkeit statt, um mögliche Haftungsansprüche auszuschließen? Wenn ja, wer führt diese in welchen Zeitabstän- den durch? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 1: In der Haltestelle Chorweiler musste die Dachabdichtung erneuert werden, da es bereits über einen längeren Zeitraum zu erheblichen Undichtigkeiten und somit Beeinträchtigungen der Nutzung kam. Eine erste Ausschreibung ergab keine verwertbaren Angebote, so dass das Projekt erneut ausgeschrieben werden musste. Nach erfolgreicher Auftragsvergabe konnten die Arbeiten zur Sanierung des Flachdaches im Sommer 2024 durchgeführt werden und sind nun nahezu abgeschlossen. Die Dachflächen wurden gänzlich neu abgedichtet, die Dachabläufe neu eingesetzt und die Fallrohre freigespült. Damit ist die Dichtheit der Haltestellenanlage wiederhergestellt. Antwort zu Frage 2: Die Stadtbahn- und S-Bahnhaltestelle Chorweiler ist ein Gemeinschaftsbauwerk von Stadt Köln, KVB und DB AG. Die jeweiligen Zuständigkeiten sind in einem Vertrag geregelt. Jeder Baulastträger ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Sicherheit der ihm zugeordneten An- lagen verantwortlich. Die Anlagen der Stadt Köln sind als Ingenieurbauwerk klassifiziert und werden gemäß der hierfür geltenden DIN 1076 überwacht. Es finden regelmäßig alle 3 Jahre Bauwerksprüfungen statt und mehrmals im Jahr die vorgeschriebenen Begehungen des Bauwerks.

Beratungsverlauf

  1. 07.11.2024

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.7, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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