V/0487/2008
Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes
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Berichtsvorlage
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V/0487/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes Beratungsfolge 12.08.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 13.08.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Bericht 13.08.2008 Ausländerbeirat Bericht 14.08.2008 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 20.08.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 27.08.2008 Hauptausschuss Bericht Bericht: Bericht: Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgabenfelder und sozialen Dienstleis- tungen des Sozialamtes. Darüber hinaus fasst er unter dem Stichwort Finanzen alle wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Sozialamtes zusammen und zeigt die interne Struktur in Bezug auf Personal und Organisation auf. Um einen aktuellen Überblick über die Anbieter auf dem örtlichen Pflegemarkt zu vermitteln, sind in diesem Geschäftsbericht die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Ta- gespflege, Hospize und die ambulanten Dienste aufgeführt. Ergänzt werden diese Angaben erstmalig um Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Weitere Anlagen enthalten Auswertungen von Bevölkerungsdaten nach Statistischen Bezirken und verschiedenen Merkmalen. Diese Angaben wurden angesichts der zurzeit lebhaft geführten Diskussion zur Kinderarmut ergänzt um die Zahl der Leistung beziehenden Kinder und Jugendli- chen in den verschiedenen Rechtskreisen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Vorlagen-Nr.: V/0487/2008 Auskunft erteilt: Frau Hamisch Ruf: 492 50 29 E-Mail: HamischB@stadt-muenster.de Datum: 27.05.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0487/2008
Geschäftsbericht Sozialamt 2007
171389 Zeichen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
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Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt
Redaktion: Barbara Hamisch
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning
Münster, Mai 2008
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
3
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Geschäftsbericht 2007 vermittelt Ihnen einen um fassenden
Überblick über die von den Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern
des Sozialamtes für die Bewohnerinnen und Bewohner der
Stadt bearbeiteten und bewilligten Leistungen sowie über die
dafür insgesamt aufgewandten Ressourcen. In den umf assen-
den Übersichten und Tabellen werden die Entwicklung en der
vergangenen Jahre dargestellt, bewertet und - sowei t möglich -
der Versuch eines Ausblickes unternommen.
2007 war für die Gesamtwirtschaft ein sehr erfolgre iches Jahr,
die Wirtschaft prosperierte, die Beschäftigtenzahl stieg und die
Arbeitslosigkeit war weiterhin rückläufig.
Was hat das mit der Arbeit des Sozialamtes zu tun?
Leider nicht viel. Die positiven Entwicklungen könn en keine
Wirkung auf das Geschäftsergebnis des Sozialamtes n ehmen,
weil die Sozialhilfe fast ausschließlich Personen u nterstützt, die
nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen und so ihre N otlage
aus eigener Kraft nicht überwinden können.
Die Zahl der Menschen, die über keine ausreichende Alters-
versorgung verfügen beziehungsweise die bereits in jüngeren
Jahren voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensu nterhalt
nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreite n kön-
nen, ist in Münster auch im vergangenen Jahr um fas t 9 % ge-
stiegen.
Die allgemeine demographische Entwicklung, veränder te Er-
werbsbiographien und die gleichzeitigen Änderungen in den
vorrangigen Systemen der Alterssicherung deuten auf weitere
Steigerungen in den kommenden Jahren und Jahrzehnte n hin.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter
und bei voller Erwerbsminderung stellen für diese M enschen
auf niedrigem Niveau viel zu oft den Einkommensersatz dar.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
4
Auch in dem weiteren Arbeitsschwerpunkt des Amtes, der Hilfe
zur Pflege, ist aufgrund der demographischen Entwic klung ein
Anstieg der Berechtigten zu konstatieren.
Die Kommunen verfügen für beide Aufgabenbereiche n ur über
wenige Instrumente, um den Entwicklungen entgegen w irken
zu können.
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde rung gibt
es im Bereich der Kosten der Unterkunft manchmal di e Mög-
lichkeit, dass die Menschen aus ihrer bisherigen gr oßen Fami-
lienwohnungen in kleinere kostengünstigere Wohneinh eiten
wechseln, von denen es leider immer noch zu wenige in Müns-
ter gibt.
Bei der Hilfe zur Pflege, auf die Menschen einen Re chtsan-
spruch haben, wenn sie nicht pflegeversichert sind oder die
Leistungen der Pflegeversicherung zur Deckung der K osten
nicht ausreichen, können Ausgaben nur begrenzt auf der struk-
turellen Ebene eingespart werden. Durch zielgericht ete Bera-
tung und Steuerung wollen wir aber im Einzelfall de m Grund-
satz „ambulant vor stationär“ noch stärker berücksichtigen.
Es ist zu erwarten, dass sich das inzwischen verabs chiedete
und zum 01.07.2008 in Kraft tretende Gesetz zur str ukturellen
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-We iterent-
wicklungsgesetz) positiv auf die Kostenentwicklung im Bereich
der Hilfe zur Pflege auswirken wird. Ob dadurch allerdings Kos-
tensteigerungen, die durch eine weitere Erhöhung de r Berech-
tigtenzahlen erwartet werden, ausgeglichen werden k önnen, ist
eher fraglich.
Um einen aktuellen Überblick über die Anbieter auf dem örtli-
chen Pflegemarkt zu vermitteln, sind in diesem Gesc häftsbe-
richt die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit-
und Tagespflege, Hospize und die ambulanten Dienste aufge-
führt. Ergänzt werden diese Angaben erstmalig um Wo hnmög-
lichkeiten für Menschen mit Behinderung.
Weitere Anlagen enthalten Auswertungen von Bevölker ungs-
daten nach Statistischen Bezirken und verschiedenen Merkma-
len. Diese Angaben wurden angesichts der zurzeit le bhaft ge-
führten Diskussion zur Kinderarmut ergänzt um die Z ahl der
Leistung beziehenden Kinder und Jugendlichen in den ver-
schiedenen Rechtskreisen.
Das Sozialamt hat zum 1.1.2008 vom Versorgungsamt M üns-
ter die Aufgabe der Feststellung der Schwerbehinder teneigen-
schaft übernommen. Die damit verbundenen organisato rischen
Aufgaben wurden ab Mitte 2007 vorbereitet. Der Über gang ist
ohne größere Schwierigkeiten bewältigt worden. Die Aufgaben
des Sozialamtes sind mit der Ausstellung der Schwer behinder-
tenausweise sinnvoll ergänzt worden.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
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Auch der fast zeitgleiche Umzug des Sozialamtes in das Ge-
bäude an der Hafenstraße 8 ist problemlos vonstatte n gegan-
gen.
Das Sozialamt kann damit ab Anfang des Jahres 2008 alle
Leistungen unter einem Dach anbieten; ein Vorteil v or allem für
die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch die Kolleginn en und
Kollegen sind zufrieden: die kurzen Wege machen den fachli-
chen Austausch einfacher und schneller.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Soziala mtes möch-
te ich für die im vergangenen Jahr geleistete Arbei t und insbe-
sondere für die „nebenbei“ erfolgte Umzugsaktion he rzlich
danken. Den neu hinzugekommenen Kolleginnen und Kol legen
des Teams Schwerbehindertenrecht wünsche ich, dass sie
sich bereits voll integriert fühlen und die Arbeits bedingungen
geeignet sind, die Aufgaben weiterhin professionell und kun-
denorientiert wahrzunehmen
Im Mai 2008
Michael Willamowski
Leiter des Sozialamtes
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
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Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 8
2. Aufgaben und Ziele des Sozialamtes 8
3. Finanzdaten des Sozialamtes 11
4. Umsetzung SGB II 14
4.1 Finanzdaten der Stadt Münster im Bereich des SGB II 14
4.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II 15
5. Sozialhilfe zur Existenzsicherung 16
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 17
5.1.1 Entwicklung in Münster 17
5.1.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen 18
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen 18
5.2.1 Entwicklung in Münster 19
5.2.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 20
5.2.3 Finanztableau 20
5.3 Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen 21
5.4 Zu erwartende Entwicklung der Sozialhilfe zur Existenzsicherung 21
6. Weitere Leistungen nach dem SGB XII und anderen Rechtsvorschriften 22
6.1 Entwicklung in Münster 22
6.2 Hilfen zur Gesundheit 24
6.3 Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 25
6.3.1 Pflegeplanung 26
6.3.2 Pflegekonferenz 29
6.3.3 Informationsbüro Pflege 30
6.3.4 Heimaufsicht 33
6.3.5 Hilfe zur Pflege 34
6.3.6 Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen 36
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung 38
6.4.1 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen 38
6.4.2 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 40
6.4.3 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 41
6.4.4 Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen 42
6.4.5 Eingliederungshilfe 42
7. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten 44
8. Wirtschaftliche Leistungen für Asylsuchende 45
8.1 Überregionale und regionale Entwicklung 45
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 46
8.3 Finanztableau 47
8.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick 47
9. Menschen mit Migrationsvorgeschichte 48
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ 48
9.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration 48
9.3 Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen 49
9.4 Betreuung und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern 51
10. Kriegsopferfürsorge 52
11. BAföG für Schülerinnen und Schüler 53
12. Obdachlose Familien, Wohnungslose 53
13. Schuldnerberatung 55
14. Mieterberatung 57
15. Strukturinformationen zum Sozialamt 58
15.1 Organisation mit Organigramm des Sozialamtes 58
15.2 Personalsituation 61
15.3 Neues Kommunales Finanzmanagement 61
15.4 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilfegesetz 61
15.5 Öffentlichkeitsarbeit 61
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
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16. Kundenzentrum Soziales 63
17. Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 64
18. Aktuelle sozialpolitische Themen 66
19. Statistische Auswertungen 68
19.1 Auswertungen in Statistischen Bezirken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken 68
19.1.1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach verschiedenen Merkmalen 69
19.1.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altersgruppen 70
19.1.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht 71
19.1.4 Arbeitslose nach Empfängergruppen und Geschlecht 72
19.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personengruppen 73
19.3 Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen 74
20. Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize und ambulante Dienste 75
20.1 Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege, ambulant betreute
Wohngemeinschaften, Hospize 75
20.2 Ambulante Dienste 77
21. Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung 78
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
8
1. Einleitung
Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick üb er die
Aufgabenfelder und sozialen Dienstleistungen des So zialam-
tes. Darüber hinaus fasst er unter dem Stichwort Fi nanzen
alle wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Sozial am-
tes zusammen und zeigt die interne Struktur in Bezu g auf
Personal und Organisation auf.
2007 ist das dritte Jahr nach der grundlegenden Re form der
sozialen Sicherungssysteme zum 01.01.2005. Mittlerw eile
können daher auch für die zu diesem Zeitpunkt neu k onzi-
pierten Leistungen Tendenzen und Entwicklungen aufg e-
zeigt werden.
Für fast alle aufgeführten Bereiche sind die Angab en über
Personengruppen auch nach Geschlecht differenziert. So-
weit die Angaben auf externen statistischen Auswert ungen
beruhen, ist die Möglichkeit der geschlechtsspezifi schen
Darstellung nicht immer gegeben.
Ab dem Jahr 2006 sind bei den Gesamtzahlen der Ber ech-
tigten nur noch Personen und Haushalte berücksichti gt, die
Leistungen zu Lasten der Stadt Münster als örtliche m Träger
der Sozialhilfe erhielten. Soweit Leistungen zu Las ten des
überörtlichen Trägers (Landschaftsverband Westfalen -Lippe)
gewährt wurden, sind die entsprechenden Daten nachr icht-
lich aufgeführt. Grund für diese Änderung ist, dass bei den
Finanzstatistiken nur die Ausgaben und Einnahmen zu Las-
ten der Stadt Münster von Interesse sind. Die Ausga ben zu
Lasten des überörtlichen Trägers belasten nicht dir ekt den
städtischen Haushalt.
Der Geschäftsbericht des Sozialamtes gibt auch ein en kur-
zen Überblick über die wesentlichen Leistungsdaten der
Grundsicherung für Arbeitsuchende und zeigt die Aus gaben
und Einnahmen auf, die der Stadt Münster durch die Umset-
zung des SGB II entstehen.
2. Aufgaben und Ziele des Sozialamtes
Die Leistungen des Sozialamtes richten sich in ihr em
Schwerpunkt an ältere und behinderte Menschen. Exis tenz-
sichernde Leistungen der Grundsicherung im Alter un d bei
Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leis-
tungen der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilf e oder Hil-
fen zur Gesundheit erhalten Personengruppen, die in der
Regel die Situation nicht aus eigener Kraft verbess ern kön-
nen. Im Ergebnis gilt das auch für Flüchtlinge, die im Nor-
malfall ihren Lebensunterhalt nicht durch Arbeit si cherstellen
dürfen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
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Die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Ar beit-
suchende werden von der Arbeitsgemeinschaft Münster
(AMS) gewährt. Dem Sozialamt kommen hier Aufgaben z u,
die mit der Trägerverantwortung für die AMS, der ge setzli-
chen festgelegten kommunalen Zuständigkeit für einz elne
Leistungen – vor allem die Unterkunftskosten –, dem Haus-
halt, soweit es sich um Einnahmen und Ausgaben zu L asten
der Stadt Münster handelt, und dem SGB XII als Refe renz-
system für das SGB II zusammenhängen.
Zum 01.01.2008 hat das Sozialamt weitere Aufgaben des
Schwerbehindertenrechts vom ehemaligen Versorgungsa mt
übernommen. Die Feststellung der Schwerbehindertene i-
genschaft und die damit verbundenen Aufgabenfelder run-
den das bisherige Aufgabenspektrum sinnvoll ab.
Die Aufgaben des Sozialamtes können wie folgt gebü ndelt
werden:
Leistungen als Einkommensersatz
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
- Hilfe in Einrichtungen
- Leistungen für Flüchtlinge
Leistungen für Erwerbssuchende SGB II
- Trägerverantwortung für die Arbeitsgemeinschaft
- Unterkunftskosten und einmalige Beihilfen (Richtlinienkompetenz)
- Ergänzende Leistungen zur Eingliederung (§ 16 Abs . 2
Nrn. 1 – 4 SGB II)
Wohnen
- Hilfen bei Wohnungslosigkeit
- Verwaltung von Übergangswohnungen
- Betrieb von Übergangseinrichtungen für Spätaussiedler
und Flüchtlinge
Pflege
- Pflegeplanung
- Wirtschaftliche Leistungen der Pflege in und außerhalb
von Einrichtungen
- Wohnraumanpassungsberatung
- Heimaufsicht
- Pflegeberatung
- Pflegewohngeldgewährung
Seniorenarbeit / Altenhilfe
Förderung von Seniorenbegegnungsstätten
Hilfen zur Teilhabe / Eingliederungshilfe
- Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte
Menschen
- Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen
einschließlich Integrationsfachdienst
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
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- ab 01.01.2008 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Stadtteilarbeit
Koordination des Programms „Soziale Stadt –
Kinderhaus/Brüningheide“
Integration von Einwanderern
- Erstversorgung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern
sowie von Flüchtlingen mit Wohnraum
- Soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen
- Finanzierung der sozialen Betreuung und Beratung von
Aussiedlerinnen und Aussiedlern
- Koordination des Stadtweiten Netzwerks – Integration
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und der AG
„Soziale Integration“
- Betreuung und finanzielle Förderung der ausländischen
Vereine und Initiativen
Zusammenarbeit mit und Förderung der freien
Wohlfahrtspflege
Zusammenarbeit mit
- der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen
mit Behinderungen
- der Pflegekonferenz
- der Gesundheitskonferenz
- dem Beirat der Arbeitsgemeinschaft Münster
- dem Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Münster
Förderung folgender Aufgabenfelder
- Frauenhäuser
- Fachberatungsstellen zur häuslichen Gewalt
- Wohnungslosenhilfe
- Träger / Vereine der Behindertenhilfe
- Beratung und Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen
- Beratung von Selbsthilfeinitiativen
- Angebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
- Schuldnerberatung
- Zielgruppenspezifische Angebote, Stadtteilarbeit und Grundsatzaufgaben
der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- Soziale Begegnungs- und Beratungsangebote in den Stadtteilen
Das Sozialamt verfolgt dabei das Ziel, neben der G ewährung
der wirtschaftlichen Hilfen die sozialen Belange de r Bürge-
rinnen und Bürger der Stadt Münster aufzugreifen, s ie si-
cherzustellen und / oder zu transportieren und zu vernetzen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
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3. Finanzdaten des Sozialamtes
Die Gesamtausgaben und die Gesamteinnahmen (ein-
schließlich Personalausgaben) sowie der sich daraus erge-
bende Zuschussbedarf des Sozialamtes stellen sich für die
Jahre 2005, 2006 und 2007 wie folgt dar:
Finanzdaten des Sozialamtes
Jahr 2005 2006 2007
in €
Verwaltungshaushalt
Ausgaben 100.909.221 104.218.494 103.776.340
Einnahmen 39.358.232 27.330.472 25.487.975
Zuschussbedarf 61.550.989 76.888.022 78.288.365
Vermögenshaushalt
Ausgaben 782.384 676.684 668.590
Einnahmen 0 68.726 0
Zuschussbedarf 782.384 607.958 668.590
Zuschussbedarf
Verwaltungs- und Vermögens-
haushalt zusammen 62.333.373 77.495.980
78.956.955
Die drastische Erhöhung des Zuschussbedarfes in den Jahren 2006
und 2007 im Vergleich zum Jahr 2005 ist in erster L inie auf einen
Rückgang der Einnahmen und erst dann auf eine Ausga bensteige-
rung zurückzuführen. Im Jahr 2005 ist aufgrund eine s Urteils des O-
berverwaltungsgerichts Münster eine rückwirkende ei nmalige Lan-
deserstattung für Ausgaben nach dem Flüchtlingsaufn ahmegesetz in
Höhe von ca. 12,5 Millionen Euro eingegangen.
Die Ausgaben und Einnahmen im Einzelnen finden sic h in den jewei-
ligen Kapiteln. Um einen Überblick zu ermöglichen, sind auf den fol-
genden zwei Seiten tabellenartig dargestellt die wesentlichen
• Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger de r
Sozialhilfe (ohne Kostenerstattungen) für die Jahre 2006
und 2007
• Einnahmen der Stadt Münster als örtlichem Träger d er
Sozialhilfe (ohne Kostenerstattungen) für die Jahre 2006
und 2007
Zuschussb edarf
des Sozialamtes in
2007 im Vergleich
zum Vorjahr um rd.
1,5 Mio Euro erhöht
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
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Auszug der wesentlichen
Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe)
Sozialhilfe örtlicher Träger (SGB XII)
Brutto-Ausgaben
2006 2007
Davon insgesamt
a. v. E.*² i. E. *³
Art der Ausgaben
in €
Insgesamt 33.825.956 34.178.339 21.389.813 12.788.526
Davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 4.876.589 4.552.462 2.935.022 1.617.440
Davon
1. Laufende Leistungen 4.653.504 4.391.034 2.848.546 1.542.488
2. Einmalige Leistungen 223.085 161.428 86.476 74.952
Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 12.8 13.424 13.687.336 12.608.629 1.078.707
Davon
1. Laufende Leistungen 12.745.258 13.647.505 12.570.481 1.077.024
2. Einmalige Leistungen 68.166 39.831 38.148 1.683
Hilfe zur Pflege 9.263.502 9.470.504 2.341.684 7.128.820
Davon
1. in Form von Pflegegeld 278.158 283.690 283.690 0
2. in Form von anderen Leistungen 1.725.136 2.057.994 2.057.994 0
3. teilstationär 170.192 147.717 0 147.717
4. vollstationär 7.090.016 6.981.103 0 6.981.103
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 918.532 1.054.300 531.761 522.539
Davon
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 1.38 7 2.426 0 2.426
2. Heilpädagogische Leistungen für Kinder 91.538 105.757 105.757 0
3. Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung 244.281 389.763 389.763 0
4. Sonstige Eingliederungshilfe 581.326 556.354 36.241 520.113
Hilfen zur Gesundheit 4.791.718 4.237.713 1.905.079 2.332.634
Hilfe in anderen Lebenslagen 1.162.191 1.176.024 1.067.638 108.386
Davon
1. Hilfe zu Weiterführung des Haushalts 1.101 1.397 1.397 0
2. Hilfe in anderen sonstigen Lebenslagen 930.666 891.706 833.314 58.392
3. Bestattungskosten 230.424 282.921 232.927 49.994
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
13
Auszug der wesentlichen
Einnahmen der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe)
Sozialhilfe örtlicher Träger (SGB XII)
- Einnahmen
2006 2007
Davon insgesamt
a.v.E*² i.E.*³
Art der Einnahmen
in €
Insgesamt 3.969.199 2.744.869 1.548.461 1.196.408
Davon
Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz;
Kostene rsatz
636 .532 277.443 91.499 185.944
Davon
1. Hilfe zum Lebensunterhalt 103.457 82.921 82.921 0
2. Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 197 3.182 2.827 355
3. Hilfen zur Gesundheit 8.552 6.627 4.442 2.185
4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 201.70 2 135.573 0 135.573
5. Hilfe zur Pflege 322.624 49.140 1.309 47.831
Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen
Unterhaltspflichtige
591.419 611.555 328.797 282.758
Davon
1. Hilfe zum Lebensunterhalt 304.070 328.597 328.597 0
2. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 45.179 31.864 0 31.864
3. Hilfe zur Pflege 242.170 251.094 200 250.894
Leistungen von Sozialleistungsträgern 1.277.203 639.645 274.061 365.584
Davon
1. Hilfe zum Lebensunterhalt 332.021 175.902 175.868 34
2. Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 179.841 59.599 50.671 8.928
3. Hilfen zur Gesundheit 25.10 8 28.427 28.427 0
4. Hilfe zur Pflege 740.233 375.717 19.095 356.622
Sonstige Ersatzleistungen 564.117 407.313 319.914 87.399
Davon
1. Hilfe zum Lebensunterhalt 431.590 313.517 313.482 35
2. Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 3.187 1.224 1.109 115
3. Hilfen zur Gesundheit 2.705 627 627 0
4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 0 253 253 0
5. Hilfe zur Pflege 126.635 91.692 4.443 87.249
Rückzahlung gewährter Hilfen
(Tilgung und Zinsen von Darlehen) 899.928 808.913 534.190 274.723
Davon
1. Hilfe zum Lebensunterhalt 551.950 442.486 439.995 2.491
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung
56.822 90.393 86.452 3.941
3. Hilfen zur Gesundheit 0 1.476 1.476 0
4. Hilfe zur Pflege 288.522 272.805 4.514 268.291
5. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten
2.634 1.753 1.753 0
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
14
4. Umsetzung SGB II
Die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) wurde zum
01.01.2005 von den Leistungsträgern Stadt Münster u nd
Agentur für Arbeit gemeinsam gegründet, um die Aufg aben
der Grundsicherung für Arbeit nach dem Sozialgesetz buch II
wahrzunehmen.
Die Zusammenarbeit in der AMS erfolgt mit dem Ziel , den
Leistungsberechtigten transparente Zuständigkeiten und Hil-
fen aus einer Hand anzubieten.
Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom
20.12.2007 die einheitliche Wahrnehmung der Aufgabe n
nach dem SGB II durch die kommunalen Träger und die
Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaft en für
nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber b is
zum 31.12.2010 eine Frist eingeräumt, die Umsetzung des
SGB II neu zu regeln.
4.1 Finanzdaten der Stadt Münster im Bereich des SG B II
Der Stadt Münster entstanden in den Jahren 2005, 2 006 und
2007 durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende fo lgende
Ausgaben und Einnahmen:
Art der Leistung Grundsicherung für Arbeitsuchende
Jahr
2005 2006 2007
in €
Ausgaben zu Lasten der Stadt Münster
insgesamt 42.465.112
47.094.637 46.808.642
Davon
1. Laufende Leistungen für Unterkunft und
Heizung 41.283.973
45.787.180 45.447.288
2. Sonstige Leistungen für Unterkunft und
Heizung 470.170
523.803 607.068
3. Einmalige Leistungen (Bekleidung,
Hausrat, Klassenfahrten) 710.969
783.654 754.286
Einnahmen der Stadt Münster insge-
samt 15.730.736
17.951.014 16.245.428
Davon
1. Bundeserstattung (zu den Kosten für
Unterkunft und Heizung) 11.872.818
13.008.252 13.868.390
2. Landeserstattung (aus eingespartem
Wohngeld) 3.322.605
3.888.849 1.333.003
3. Sonstige Einnahmen (Unterhalt, sonsti-
ge Forderungen) 535.313
1.053.913 1.044.035
Nettoausgaben 26.734.376 29.143.623 30.563.214
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
15
In den o. a. Beträgen sind die Kostenerstattungen gemäß §
36a SGB II bei Aufenthalten in Frauenhäusern nicht enthal-
ten, weil sie nach der Gesetzesänderung im Jahr 200 5 erst-
malig im Jahr 2006 geflossen sind und daher der Ver gleich-
barkeit der Zahlen entgegenstehen würden.
Für das Jahr 2007 sind aufgrund von Kostenerstattu ngen
nach § 36a SGB II Einnahmen in Höhe von 273.145 Eur o
(2006: 205.391 Euro) und Ausgaben in Höhe von 31.85 6
(2006: 5.522 Euro) zu verzeichnen.
4.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II
Die Zahl der leistungsberechtigten Haushalte nach dem SGB
II ist im Dezember 2007 gegenüber dem Vergleichsmon at
des Vorjahres um rund 400 gesunken. Auch die Zahl d er an-
spruchsberechtigten Personen ist gesunken.
Leistungsberechtigte Personen und Haushalte
der Grundsicherung für Arbeitsuchende
davon
weiblich männlich
Monat
Personen
insgesamt
absolut
In
Pro-
zent
absolut
In
Pro-
zent
Haushalte
insgesamt
Dezember
2005 ca. 19.600 ca. 10.300
Dezember
2006* 21.034 10.601 50,4 10.433 49,6 10.731
Dezember
2007** 20.829 10.440 50,1 10.389 49,9 10.316
*) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit für Dezember 2006,
endgültige Daten nach einer Wartezeit von 3 Monate n
**) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit für Dezember 2007,
endgültige Daten nach einer Wartezeit von 3 Monate n
Aufgrund der uneinheitlichen Datenlage sind statist ische
Auswertungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende für
das Jahr nur in sehr begrenztem Umfang möglich.
Im Dezember 2007 waren 6.366 Personen mit Leistungs an-
sprüchen nach dem SGB II arbeitslos, davon 2.783 Fr auen
und 3.583 Männer. Dies sind 864 Personen weniger al s im
Vergleichsmonat des Vorjahres (7.230 Personen).
Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch a uf Ar-
beitslosengeld
• vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhält nis
stehen,
• eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und
dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Ar -
beit zur Verfügung stehen und
• sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemelde t ha-
ben.
Kostenerstattu n-
gen bei Aufenthal-
ten in Frauenhäu-
sern bringen Net-
toeinnahmen von
rund 240.000 Euro
Im Deze mber 2007
betrug die Zahl der
Arbeitslosen mit
Ansprüchen nach
dem SGB II 6.366
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
16
Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpo litik,
Schülerinnen und Schüler und sonstige Personen, die den
Vermittlungsbemühungen zurzeit nicht zur Verfügung ste-
hen, gelten als nicht arbeitslos.
Eine Statistik über die Zahl der arbeitslosen Pers onen im
SGB II aufgeteilt nach ausgewählten Personengruppen fin-
det sich unter Nr. 19.2 auf Seite 73 dieses Geschäf tsbe-
richts.
Insgesamt waren im Dezember 2007 in Münster 8.918 Per-
sonen arbeitslos (SGB II und SGB III); die Arbeitsl osenquote
betrug 6,3 %.
5. Sozialhilfe zur Existenzsicherung
Die Sozialhilfe nach dem SGB XII umfasst Leistunge n zur
Existenzsicherung, dazu gehören die Hilfe zum Leben sun-
terhalt, die in Anspruch nehmen kann, wer vorüberge hend
erwerbsgemindert ist und die Grundsicherung im Alte r und
bei Erwerbsminderung.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu ng rich-
tet sich an Personen, die dauerhaft voll erwerbsgem indert
sind. Diese Leistung wurde im Jahr 2001 eingeführt und war
bis Jahresende 2004 eine eigenständige soziale Sich erungs-
leistung neben der Sozialhilfe. Mit der Reform des Sozialhil-
ferechts zum 01.01.2005 wurde die Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung in das Recht der Sozialhil fe (So-
zialgesetzbuch XII – SGB XII) aufgenommen.
Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe Leistungen, die
schwierige soziale oder gesundheitliche Lebenssitua tionen
überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen solle n. Hier-
zu zählen die Eingliederungshilfe für behinderte Me nschen,
die Hilfe zur Pflege, die Hilfen zur Gesundheit und die Hilfen
in anderen Lebenslagen.
Hilfe zum Leben s-
unterhalt und
Grundsicherung im
Alter und bei Er-
werbsminderung
bilden die Sozialhil-
fe zur Existenzsi-
cherung
Arbeitslosenqu ote
SGB II und III zu-
sammen lag bei 6,3 %
im Dezember 2007
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
17
Die Sozialhilfe zur Existenzsicherung stellt sich an den Jah-
resenden 2005, 2006 und 2007 in Münster wie folgt dar:
Anzahl der Personen mit Leistungen zur Existenzsicherung
(Hilfe zum Lebensunterhalt und
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
davon
außerhalb von
Einrichtungen in Einrichtungen
nur
existenz-
sichernde
Leistungen
Existenzsichernde
Leistungen plus
Hilfe zur Pflege oder
Eingliederungshilfe
Stichtag insge-
samt
Anzahl
31.12.2005 2.684 2.398 78 208
31.12.2006 2.897 2.610* 60 227
31.12.2007 3.167 2.866* 69 232
* Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksich tigt, die Leistungen zu
Lasten des örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2007
71 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt a. v. E. und 7 8 Personen existenzsi-
chernde Leistungen in Einrichtungen zu Lasten des L andschaftsverbandes
Westfalen-Lippe.
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrich tungen
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des
SGB XII erhalten ausschließlich Menschen, die vorüb erge-
hend nicht erwerbsfähig sind und die ihren Lebensun terhalt
nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstel len
können. Menschen, die erwerbsfähig sind oder mit ei ner er-
werbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft le ben
und hilfebedürftig sind, erhalten Leistungen für de n Lebens-
unterhalt nach dem SGB II.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt spielt seit der Refo rm der so-
zialen Sicherungssysteme zum 01.01.2005 nur noch ei ne
untergeordnete Rolle. Dies wird auch deutlich an de n Zah-
len, die das Statistische Bundesamt Deutschland für diesen
Bereich veröffentlicht hat. Danach betrugen die Bru ttoaus-
gaben für Hilfe zum Lebensunterhalt bundesweit im J ahr
2004 knapp 10 Milliarden Euro, im Jahr 2005 waren e s noch
knapp 1,2 Milliarden Euro und im Jahr 2006 ist diese Summe
auf unter 1,1 Milliarden Euro zurückgegangen.
5.1.1 Entwicklung in Münster
Am 31.12.2007 erhielten in Münster 415 Menschen in 368
Haushalten Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Ein-
richtungen nach den Bestimmungen des Dritten Kapite ls
SGB XII zu Lasten der Stadt Münster.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
18
In dieser Zahl nicht enthalten sind 71 Personen in 71 Haus-
halten, die diese Leistung von der Stadt Münster zu Lasten
des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe als überör tli-
chem Sozialhilfeträger bekommen.
Die Zahl der Leistungsberechtigten stieg damit im Vergleich
zum Vorjahr um ca. 17 %. Trotz dieses nicht unerheb lichen
Anstiegs der Leistungsberechtigten ist die Hilfe zu m Le-
bensunterhalt nach wie vor oft eine vorübergehende Leis-
tung, an die sich häufig Leistungen der Grundsicher ung im
Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung anschließen.
5.1.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen
Von den 415 Menschen, die am 31.12.2007 laufende H ilfe
zum Lebensunterhalt bezogen haben, waren 227 (54,7% )
männlich und 188 weiblich (45,3%).
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
davon
Stichtag
Gesamt-
zahl der
Personen
0 bis
unter
15
Jahre
15 bis
unter
25
Jahre
25 bis
unter
65
Jahre
65
Jahre
und
älter
mit
deutscher
Staats-
bürger
schaft
ohne
deutsche
Staats-
bürger
schaft
30.11.2004 11.996 4.059 1.963 5.783 191 9.027 2.969
31.12.2005 393 35 19 339 - 325 68
31.12.2006 *354 31 10 304 9 310 44
31.12.2007 *415 40 13 347 15 369 46
* Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksicht igt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen
Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12. 2007 71 Personen (31.12.2006: 51 Personen)
Hilfe zum Lebensunterhalt zu Lasten des überörtlichen Trägers.
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderun g au-
ßerhalb von Einrichtungen
Zum 01.01.2005 wurden die Leistungen der Grundsich erung
im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in das
SGB XII integriert. Die Grundsicherung ist damit ke ine ei-
genständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandtei l der
Sozialhilfe.
Nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten Grundsic herung
im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung Men-
schen, die über 65 Jahre alt oder dauerhaft voll er werbsge-
mindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus ei genen
Mitteln sichern können.
Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Soz ialhilfe
kommt es nicht mehr zu einem gleichzeitigen Bezug v on
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
19
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung un d Hil-
fe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, weil
die gesetzlichen Leistungen angeglichen wurden.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich du rch die
Aufnahme der Leistung in das SGB XII nicht veränder t. E-
benso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalt s unver-
ändert übernommen worden: Im Gegensatz zur Hilfe zu m
Lebensunterhalt findet gegenüber Kindern und Eltern mit ei-
nem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro kein Unterha lts-
rückgriff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicheru ng in An-
spruch nehmen. Zugunsten der Antragsberechtigten wi rd
hierbei widerlegbar vermutet, dass das Einkommen ihrer Kin-
der und Eltern die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu ng ist
eine Sozialleistung, die immer größere Bedeutung be kommt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Deutschl and
wurden bundesweit für die Grundsicherung im Alter u nd bei
Erwerbsminderung im Jahr 2003 1,4 Milliarden Euro a ufge-
wandt. Im Jahr 2006 waren es bereits knapp 3,2 Mill iarden
Euro. Diese bundesweite Entwicklung ist auch in Mün ster zu
beobachten.
5.2.1 Entwicklung in Münster
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten
Kapitel des SGB XII außerhalb von Einrichtungen bel ief sich
in Münster auf 2451 Menschen in 2167 Haushalten.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu ng au-
ßerhalb von Einrichtungen wird ausschließlich zu La sten des
örtlichen Sozialhilfeträgers erbracht.
Die Zahl der Leistungsberechtigten ist gegenüber d em Vor-
jahr um 195 Menschen gestiegen. Die Steigerung bei den
über 65-jährigen Leistungsberechtigten um rund 6,8 % im
Vergleich zum Vorjahr fällt zwar moderater aus als im Vor-
jahr, spiegelt aber gleichwohl die demographische E ntwick-
lung wieder.
Der häufigere Wechsel von Leistungsberechtigten zw ischen
18 und 65 Jahren vom SGB II in das SGB XII und die damit
verbundene Steigerung der Leistungsberechtigten man ifes-
tieren sich im Vierten Kapitel des SGB XII bei der Grundsi-
cherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderu ng und
hier bei den Leistungsberechtigten unter 65 Jahren. Deren
Zahl ist von 885 im Jahr 2006 erneut um 11,2 % auf 987 im
Jahr 2007 gestiegen. Grund hierfür ist dauerhafte E rwerbs-
minderung.
Zahl der Grundsich e-
rungsberechtigten
steigt weiter an
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
20
5.2.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
Von den 2.451 Menschen, die am 31.12.2007 Leistung en
der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft volle r Er-
werbsminderung außerhalb von Einrichtungen bezogen, wa-
ren 1063 (43,4 %) männlich und 1.388 weiblich (56,6 %).
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen
davon Personen
Stichtag
Gesamt-
zahl der
Personen
über 65
Jahre
18 – 65 Jahre und
dauerhaft voll er-
werbsgemindert
mit
deutscher
Staats-
bürgerschaft
ohne
deutsche
Staats-
bürgerschaft
31.12.2004 1.860 1.172 688 1.544 316
31.12.2005 2.005 1.211 794 1.627 378
31.12.2006 2.256 1.371 885 1.855 401
31.12.2007 2.451 1.464 987 2.026 425
Zusätzlich erhalten 310 Personen Grundsicherung im A lter und bei dauerhaft voller Er-
werbsminderung in Einrichtungen (und in der Regel auch Hilfe zum Lebensunterhalt in
Form eines Barbetrages), davon 232 zu Lasten der Sta dt Münster und 78 zu Lasten des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
5.2.3 Finanztableau
Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der A usga-
ben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und b ei
dauerhaft voller Erwerbsminderung für die Jahre 200 5, 2006
und 2007:
Ausgaben 2005 Ausgaben 2006 Ausgaben 2007
a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³
Grundsicherung im
Alter und bei
dauerhaft voller
Erwerbsminderung in €
Personen
über 65 Jahre 5.556.991
839.070 6.034.040 945.776 6.510.878 973.468
18 – 65 Jahre und
dauerhaft voll er-
werbsgemindert
5.245.231
133.787 5.707.791 125.817 6.097.751 105.239
Summe Ausgaben 10.802.222 972.857 11.741.831 1.071.593 12.608.629 1.078.707
Einnahmen 2005 Einnahmen 2006 Einnahmen 2007
Erstattung vom Bund 1.986.211 2.094.422 2.047.805
sonstige
Ersatzleistungen 100.152
5.394 151.699 88.348 141.059 13.339
Summe Einnahmen 2.086.363 5.394 2.246.121 88.348 2.188.864 13.339
Summe
Nettoausgaben 8.715.859
967.463 9.495.710 983.245 10.419.765 1.065.368
Summe Nettoaus-
gaben a.v.E. u. i.E. 9.683.322 10.478.955
11.485.133
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
21
5.3 Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen
Sowohl Hilfe zum Lebensunterhalt als auch Grundsic he-
rungsleistungen werden auch an Leistungsberechtigte er-
bracht, die sich in einer Einrichtung aufhalten. Di e Leistun-
gen für den Lebensunterhalt sind dabei in der Regel ergän-
zend zur Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe zu zahlen.
Ausschließlich Leistungen zur Existenzsicherung in Einrich-
tungen erhielten in Münster lediglich 69 Personen. Es han-
delt sich im Wesentlichen um ehemals wohnungslose P er-
sonen.
5.4 Zu erwartende Entwicklung der Sozialhilfe zur
Existenzsicherung
Auf Grund der demographischen Entwicklung werden d ie
Fallzahlen und damit die Ausgaben bei der Grundsich erung
im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung weiter
steigen.
Im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt ist erstm alig im
letzten Jahr eine deutliche Steigerung festzustelle n, ob die-
ser Trend anhält, bleibt abzuwarten. Nach wie vor w ird beo-
bachtet, dass Personen, die aus dem SGB II ausschei den,
nur kurzfristig Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB
XII erhalten, dann häufig dauerhaft volle Erwerbsmi nderung
festgestellt wird und Leistungen nach dem Vierten K apitel
des SGB XII greifen. Eine Rückführung von Leistungs be-
rechtigten nach dem SGB XII in das SGB II gestaltet sich
wegen der gesundheitlichen Einschränkungen schwierig.
Seit dem Jahr 2006 wird in einem internen Projekt erprobt,
ob über Leistungsabsprachen nach § 12 SGB XII aktiv ieren-
de Hilfen definiert werden können, die die Selbsthi lfepotenti-
ale der Leistungsberechtigten nach dem SGB XII stärken.
Zunächst wurde stichprobenartig bei rd. 30 % der Leis-
tungsberechtigten die Ursache für ihre Erwerbsminde rung
ermittelt. Aufgrund der ausgewerteten Daten wurde ent-
schieden, in einer ersten Erprobungsphase den Foku s auf
Personen zu richten, die ausschließlich aufgrund ei ner
Suchterkrankung erwerbsgemindert sind.
Ab 01.10.2007 werden modellhaft in vier Raten bei Neuan-
trägen von Leistungsberechtigten, die bislang SGB-I I-
Leistungen erhalten haben und die ausschließlich au fgrund
einer Suchterkrankungen erwerbsunfähig sind und Le istun-
gen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, Möglich keiten
der Hilfestellungen und Leistungsabsprachen ausgelo tet und
durchgeführt. Hierbei werden Netzwerke aufgebaut, u m Hil-
festellungen geben zu können. Mit vier Personen wur den in-
tensive Gespräche geführt. Bei zwei Personen konnte in der
Existenzsichernde
Leistungen in Ein-
richtungen ergänzen
häufig die Hilfe zur
Pflege oder die Ein-
gliederungshilfe
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
22
kurzen Erprobungsphase erreicht werden, dass eine e nt-
sprechende Therapie begonnen wurde. Eine Person war be-
reits in stationärer Therapie, so dass eine Kontakt aufnahme
verschoben wurde; eine Person hat das Gesprächsange bot
abgelehnt. Diese Anfangsphase hat gezeigt, dass Hil fean-
gebote angenommen werden und perspektivisch die Le-
benssituationen verbessern können. Das Sozialamt wi rd die-
sen Ansatz weiter verfolgen.
6. Weitere Leistungen nach dem SGB XII und anderen
Rechtsvorschriften
Das SGB XII umfasst neben den Leistungen zur Exist enzsi-
cherung weitere Leistungen, die bei qualifizierten Bedarfsla-
gen einsetzen.
6.1 Entwicklung in Münster
Am 31.12.2007 erhielten insgesamt 1.117 Menschen a ußer-
halb von Einrichtungen Leistungen nach Kapiteln Fün f bis
Neun des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster als ör tlichem
Träger der Sozialhilfe. Darüber hinaus wurde 32 Per sonen
Hilfe zur Pflege zu Lasten des überörtlichen Träger s ge-
währt.
Von diesen insgesamt 1.117 Menschen erhielten 43,7 % Hilfe
zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel, 32,7 % Hil fe zur
Pflege nach dem Siebten Kapitel und 11,3 % Einglied e-
rungshilfe nach dem Sechsten Kapitel. Die restliche n 12,3 %
verteilten sich auf die weiteren Hilfen nach dem SGB XII.
Die prozentuale Verteilung hat sich im Verhältnis zum Vor-
jahr erneut erheblich verschoben. Dies ist darauf z urückzu-
führen, dass die Zahl der Menschen, die Hilfen zur Gesund-
heit erhalten haben, durch das Gesetz zur Stärkung des
Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Ge-
sundheitsreform) stark zurückgegangen ist. Ferner ist die
Zahl der Leistungsberechtigten, die Leistungen der Hilfe zur
Pflege und Eingliederungshilfe erhalten haben, gestiegen.
Personen mit sonstigen Leistungen der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen*
davon
insge-
samt Hilfe zur
Pflege
Eingliederungs-
hilfe für behin-
derte Menschen
Hilfen zur
Gesundheit**
Hilfen in anderen
Lebenslagen
Stichtag
Anzahl
31.12.2005 979 334 89 347 209
31.12.2006 1. 180 333 91 579 177
31.12.2007 1.117 366 126 488 137
*) Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers
erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2007 32 Personen Hilfe zur Pflege/sonstige Hilfen zu
Lasten des überörtlichen Trägers.
**) Ab dem Jahr 2006 sind auch Personen berücksichtigt, die neben den Hilfen zur Gesundheit weite-
re Leistungen nach dem SGB XII erhielten.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
23
Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen*
davon
insge-
samt
Leistungen zur Existenzsiche-
rung
(Hilfe zum Lebensunterhalt und
Grundsicherung im Alter u. bei
Erwerbsminderung)
Eingliederungshilfe
für behinderte
Menschen
Hilfe
zur
Pflege
Sonstige
Hilfen**
Stichtag
Anzahl
31.12.2005 844 78 18 748
31.12.2006 705 60 13 620 12
31.12.2007 730 69 14 630 17
*) Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers
erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2007 107 Personen Hilfe zur Pflege zu Lasten des über-
örtlichen Trägers. Von den 107 Personen bekamen 78 Personen zusätzlich Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung und in der Regel auch Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages.
**) Sonstige Hilfen wurden bislang statistisch nicht erfasst.
Von den insgesamt 661 Personen, die Eingliederungs hilfe
für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege oder sons tige Hil-
fen bekommen, erhalten 232 zusätzlich Grundsicherun g im
Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel auc h Hilfe
zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages.
Sozialhilfeberechtigte innerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen und Geschlecht*
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Ins-
ge-
samt 0-3 3-6 6-10 10-13 13-16 16-18 18-25 25-30 30-45 45-65
65
und
mehr
Stichtag
Anzahl
31.12.2005 844 - - - - - - - 1 21 121 701
31.12.2006 705 - - - - - - - - 4 23 678
31.12.2007 730 4 27 699
Weibliche Sozialhilfeberechtigte innerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Ins-
ge-
samt 0-3 3-6 6-10 10-13 13-16 16-18 18-25 25-30 30-45 45-65
65
und
mehr
Stichtag
Anzahl in %
31.12.2005 556 - - - - - - - - 1,6 6,3 92,1
31.12.2006 501 - - - - - - - - - - 100,0
31.12.2007 516 - - - - - - - - - - 100,0
Männliche Sozialhilfeberechtigte innerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Ins-
ge-
samt 0-3 3-6 6-10 10-13 13-16 16-18 18-25 25-30 30-45 45-65
65
und
mehr
Stichtag
Anzahl in %
31.12.2005 288 - - - - - - - 0,3 4,2 29,9 65,6
31.12.2006 204 - - - - - - - - 2,0 11,3 86,7
31.12.2007 214 - - - - - - - - 1,9 12,6 85,5
*) Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers erhielten.
Darüber hinaus bezogen am 31.12.2007 107 Personen Hilfe zur Pflege zu Lasten des überörtlichen Trägers.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
24
6.2 Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören gemäß SGB XII die
• vorbeugende Gesundheitshilfe
• Hilfe bei Krankheit
• Hilfe zur Familienplanung
• Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
• Hilfe bei Sterilisation
Von den aufgeführten Hilfen zur Gesundheit nimmt di e Hilfe
bei Krankheit einen breiten Raum ein. Die Hilfe bei Krankheit
ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätzlich alle Maß-
nahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie n ot-
wendig und wirtschaftlich sind. Der Leistungsumfang ist i-
dentisch mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen K ran-
kenversicherung.
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) w ur-
den die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen n ach
dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 01.01.2004 in di e ge-
setzliche Krankenversicherung einbezogen. Das bedeu tet,
dass die gesetzlichen Krankenkassen für diesen Pers onen-
kreis gegen Kostenerstattung die Leistungen der Kra nken-
behandlung übernehmen. Damit sind Sozialhilfebezieh ende
zwar nicht Mitglieder der gesetzlichen Krankenversi cherung,
sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen Personen gleichge-
stellt (so genannte „Betreute“).
Zum 01.01.2005 trat nochmals eine gravierende Ände rung
ein. Die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängerinnen u nd So-
zialhilfeempfänger, die ab 01.01.2005 Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben, sind in der gesetzlichen Kran-
kenversicherung pflichtversichert.
Im Rahmen der Gesundheitsreform wurden zum 01.04.2 007
durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in de r ge-
setzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) alle im In land
wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine an der-
weitige Absicherung im Krankheitsfall hatten im Weg e der
Versicherungspflicht in die gesetzliche bzw. privat e Kran-
kenversicherungspflicht einbezogen. Leistungsberech tigte,
die bisher ausschließlich Leistungen nach dem Fünften Kapi-
tel des SGB XII (Hilfen zur Gesundheit) bezogen, ha tten ab
01.04.2007 die Möglichkeit sich bei einer gesetzlic hen oder
einer privaten Krankenkasse zu versichern. Für dies e Per-
sonen konnten die Leistungen der Hilfe zur Gesundhe it zum
01.04.2007 eingestellt werden. In Münster sank die Zahl der
Leistungsberechtigten bei der Hilfe zur Gesundheit um 17 %
von 579 Leistungsberechtigte auf 488 Leistungsberechtigte.
Pflichtversich erung
in der gesetzlichen
Krankenversicherung
ab Jahresbeginn
2005 für Erwerbsfä-
hige
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
25
Leistungsberechtigte, die neben der Hilfe zur Gesu ndheit
auch noch Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leis-
tungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaf ter Er-
werbsminderung, Leistungen der Eingliederungshilfe oder
Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, sind von der Versi-
cherungspflicht des GKV – WSG nicht erfasst und hab en
nicht die Möglichkeit sich in einer gesetzlichen od er privaten
Krankenkasse zu versichern. Für diesen Personenkrei s sind
weiterhin Leistungen der Hilfe zur Gesundheit erforderlich.
Die Bruttoausgaben der Hilfe bei Krankheit nach de n Be-
stimmungen des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster (ohne
Leistungen des überörtlichen Trägers) in den Jahren 2002
bis 2007 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle . In
den Ausgaben sind auch die Abrechnungen mit den Kra n-
kenkassen für die Personen enthalten, die von den K ranken-
kassen betreut werden.
Bruttoausgaben Hilfe bei Krankheit der Stadt Münster als örtlichem Träger
Leistungsart 2002
(T€)
2003
(T€)
2004
(T€)
2005
(T€)
2006
(T€)
2007
(T€)
Hilfe bei Krankheit a.v.E.*² 3.607 3.648 3.507 2.621 1.424 1.903
Hilfe bei Krankheit i.E.*³ 1.981 2.108 2.827 1.830 3.355 2.333
Summe 5.588 5.756 6.334 4.451 4.779 4.236
Veränderungen zum Vor-
jahr in %
+
21,2 %
+
3,0 %
+
10,0 %
-
29,7 %
+
7,4 %
-
11,4 %
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
Die enorme Steigerung der Ausgaben im Bereich der Hilfe
bei Krankheit in Einrichtungen vom Jahr 2005 auf da s Jahr
2006 hat buchungstechnische Gründe.
Der Rückgang der Ausgaben im Jahr 2007 ist zum Tei l auf
die Reduzierung der Anzahl der Leistungsberechtigte n zu-
rückzuführen. Aber auch die zeitversetzte Abrechnun g der
Krankenkosten führt dazu, dass die Auswirkungen der Ge-
setzesänderungen sich erst verspätet bei den Ausgab en
bemerkbar machen.
6.3 Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Münster l iegt bei
ca. 5.400 Personen. Etwa 43 % erhalten Pflegeleistu ngen in
vollstationären Einrichtungen. 32 % erhalten Pflege geld,
werden also ausschließlich von Angehörigen oder Nac hbarn
zu Hause gepflegt und 25 % werden zusätzlich oder a us-
schließlich von ambulanten Pflegediensten hauswirts chaft-
lich und grundpflegerisch versorgt bzw. besuchen ei ne Ta-
gespflegeeinrichtung.
Zahl der pflegeb e-
dürftigen Menschen
nimmt weiter zu
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
26
Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Pfleg ebedürf-
tigen in Münster insgesamt in den nächsten Jahren m oderat
ansteigen wird.
Es ist zu erwarten, dass sowohl die Anzahl der pfle gebedürf-
tigen Menschen als auch der Hilfe- und Pflegebedarf im Ein-
zelfall weiter zunehmen werden. Die Pflegeversicher ung si-
chert nur einen Teil des Bedarfes ab, so dass zusät zlich Ei-
genmittel oder Leistungen der Hilfe zur Pflege eing esetzt
werden müssen. Einige Pflegebedürftige erhalten gar keine
Leistungen von der Pflegeversicherung, weil sie nic ht versi-
chert oder nicht mindestens "erheblich" pflegebedür ftig sind.
In diesen Fällen sind die – verbleibenden - Kosten im Rah-
men der Hilfe zur Pflege zu übernehmen.
Mit der Pflegeplanung ist das Sozialamt maßgeblich an der
Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen I nfra-
struktur beteiligt. Die Angebote und Leistungen des Sozial-
amtes reichen vom Service des Informationsbüros Pfl ege
über die Leistung des Pflegewohngeldes sowie indivi duelle
Leistungen der Hilfe zur Pflege bis zur Heimaufsicht.
Im Geschäftsbericht 2006 waren erstmals die Einrich tungen
der vollstationären Pflege, der Kurzzeit – und Tage spflege,
Hospize und die ambulanten Dienste aufgeführt; sieh e Nrn.
20 und 21 auf den Seiten 75 - 78 dieses Geschäftsberichts.
6.3.1 Pflegeplanung
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen tr ägt die
kommunale Pflegeplanung zu einer ausreichenden Infr a-
struktur und damit zu einer gesicherten Unterstützu ng der
Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei. Sie berücksich-
tigt die gegebenen finanziellen Möglichkeiten der Kommunen
und stärkt mit der ausdrücklichen Einbeziehung von bürger-
schaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, vorpfle geri-
scher und pflegeergänzender Angebote die gesamtgese ll-
schaftliche Verantwortung für ein qualitativ und qu antitativ
ausreichendes Hilfe- und Pflegeangebot.
Durch ein intensives Zusammenwirken der Pflegeplan ung
mit der Pflegekonferenz und dem Informationsbüros P flege
kann die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflege die
örtlichen Anforderungen berücksichtigen und die vor hande-
nen Kompetenzen und Erfahrungen in den Stadtteilen und
Quartieren nutzen.
2007 legte die Verwaltung zum zweiten Mal einen Pf legebe-
richt vor, der sich auf die Pflegestatistik des Lan desamtes für
Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) sowie auf eige-
ne Erhebungen im Bereich vollstationäre Pflege, Tag espfle-
ge und ambulanten Pflege für Münster bezieht.
Übersicht über
Pflegeeinrichtun-
gen, Hospize und
ambulante Dienste
im Anhang
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
27
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, das Münster in annä-
hernd allen Stadtteilen über eine vielfältige und a usdifferen-
zierte ambulante und stationären pflegerische Vers orgungs-
struktur verfügt. So kann fast durchgängig der von der älte-
ren Bevölkerungsgruppe gewünschte und von Politik u nd
Verwaltung mit Nachdruck verfolgte Verbleib im Quar tier si-
chergestellt werden.
Neben der familiären, selbst organisierten häuslic hen Pflege
bilden vollstationäre Pflegeheime, Einrichtungen de r Tages-
und Kurzzeitpflege einen wesentlichen Baustein der pflegeri-
schen Versorgung. Allerdings ist zu erwarten, dass die Aus-
lastung der Pflegeheime, die derzeit zwischen 95 un d 98 %
beträgt, sich in den nächsten zwei bis drei Jahren tendenziell
nach unten entwickeln wird. Der weitere Ausbau des statio-
nären Pflege und des ambulant betreuten Wohnangebot es,
immer kürzer werdende Wohnphasen aufgrund des mög-
lichst langen Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit sowie die
Unterhaltsverpflichtungen der Familien für pflegebe dürftige
Angehörige sind als wesentliche Gründe zu nennen.
Zunehmend positionieren sich hauswirtschaftliche u nd Pfle-
ge ergänzenden Hilfeformen am Markt, um den Verblei b in
der Wohnung und im Quartier zu sichern. Die Entwick lung
neuer Angebotsformen setzt sich im Bereich der ambu lant
betreuten Wohngemeinschaften fort. Inzwischen werde n in
neun Wohngemeinschaften 88 Mietwohneinheiten für ei ne
„Rund-um-die-Uhr“ Versorgung demenziell erkrankter Men-
schen angeboten. Im Austausch mit der Wohnungswirts chaft
und potentiellen Anbietern wird gezielt darauf hing ewirkt,
bisher noch nicht berücksichtigte Stadtteile mit kl einteiligen
Wohn- und Pflegeangeboten auszustatten.
In der Rückmeldung vieler Anbieter kommt deutlich zum
Ausdruck, dass sich der Wettbewerb auf dem Pflegema rkt
deutlich verschärft. Waren vor drei bis fünf Jahren noch eher
lang anhaltende Versorgungsaufträge sowohl im ambul anten
als auch im stationären Bereich die Regel, sind es jetzt ver-
mehrt kurzzeitige Kontakte bzw. Aufenthalte. Profes sionelle
pflegerische Leistungen werden zunehmend erst dann in
Anspruch genommen, wenn die häusliche Versorgung du rch
Familienangehörige an ihre Belastungsgrenze stößt. Nicht
zuletzt werden durch den verstärkten Einsatz von Be treu-
ungs- und Hauswirtschaftskräften in Privathaushalte n, teil-
weise im „Rund-um-die-Uhr“ Einsatz, erhebliche Ante ile an
grundpflegerischen Aufgaben übernommen. Es ist zu e rwar-
ten, dass sogenannte privat organisierte Hilfen in den nächs-
ten Jahren weiter zunehmen werden. Von daher ist vo n ei-
nem steigenden Konkurrenzverhalten sowohl der ambul an-
ten Anbieter untereinander, als auch zu den Mitbewe rbern
im teil- und vollstationären Bereich auszugehen.
Stadtweites und
flächendeckendes
Netz pflegerischer
Versorgungsange-
bote vorhanden
Zunehmender
Wettbewerb
ambulanter und
stationärer Pflege-
einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
28
Ausrichtung kommunaler Seniorenpolitik - Altenhilfe
Die zukünftige seniorenpolitische Ausrichtung wir d sich stär-
ker zu einer präventiven und weniger zu einer rein versor-
genden Ausrichtung entwickeln. Erforderlich ist hie rzu die
schrittweise Entwicklung eines Gesamtkonzeptes, mit dem
den Herausforderungen der zukünftigen demographisch en
Entwicklung und des allgemeinen gesellschaftlichen Wan-
dels Rechnung getragen wird. Eine ressort- und ämte rüber-
greifenden Altenhilfe- und Pflegeplanung umfasst di e Berei-
che:
• soziodemografische und infrastrukturelle Entwicklu ng
• Sicherung der Selbstbestimmung und Selbstständig-
keit durch Hilfen zur Alltagsbewältigung und Grund-
versorgung
• Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement
• Angebote der offenen Altenarbeit im Kontext eines
Zusammenlebens der Generationen
• Präventions-, Gesundheits- und Rehabilitationsange -
bote
• Wohnangebote, Haushaltsnahe Dienstleistungen und
pflegerische Angebote
• Hilfen für besondere Bedarfsgruppen
und schließt hierbei die geschlechterspezifischen, (inter-)
kulturellen Gesichtspunkte sowie die Bedarfe von be hinder-
ten Menschen mit ein. Die stadtteilorientierte vern etzte Ko-
ordinierung der genannten Unterstützungsangebote mi t ei-
nem Anspruch auf begleitenden Hilfen und individuel ler Ver-
sorgungsplanung ist dabei von besonderer Bedeutung.
Case und Care Management
Die Gesamtbevölkerung in Münster bleibt bis zum Ja hr 2015
nahezu konstant, die Gruppe der 60- bis 80- jährige n wächst
in diesem Zeitraum moderat, die absolute Zahl der 8 0- jähri-
gen und Älteren verzeichnet einen deutlichen Anstie g. Der
Anteil der Älteren, Hochbetagten und Demenzerkrankt en an
der Gesamtbevölkerung nimmt kontinuierlich zu, eben so die
Singularisierungstendenzen mit nachlassender bzw. n icht
vorhandener familiärer Unterstützung.
Mit der Zielvorgabe der häuslichen Versorgung sowi e dem
Verbleib im Wohnquartier wird das Instrument des Ca se Ma-
nagement als Angebot für hilfe- und pflegebedürftig en Men-
schen im Stadtteil angeboten und weiter ausgebaut werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schwerpunk tsach-
gebiet des Kommunalen Sozialen Dienst beraten, ermi tteln
Hilfebedarfe, erarbeiten Hilfepläne, stimmen Hilfen ab und
überprüfen die Qualität. Zielvorgabe ist ein flexib ler und res-
Steigender Anteil
von älteren,
hochbetagten und
demenzerkrankten
Menschen ist zu
erwarten
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
29
sourcenorientierter ambulanter Hilfe- und Pflegemix , der mit
Angehörigen, ehrenamtlich Tätigen, Anbietern von ha us-
haltsnahen Dienstleistungen und ambulanter Pflege a bge-
stimmt und vereinbart wird.
Ein solches Fallmanagement setzt die unmittelbare Vernet-
zung und Kooperation mit den beteiligten Hilfeerbringern und
Diensten im Stadtteil voraus. Es erkennt auch recht zeitig die
Grenzen, an die eine an der Häuslichkeit orientiert e Unter-
stützung und Pflege im Einzelfall stoßen kann. In s olchen Si-
tuationen ist dann eine gut organisierte Überleitun g in eine
angemessene ambulante Wohnform oder vollstationäre Ver-
sorgung zu gewährleisten.
Arbeitskreise „Älter werden im Stadtteil“
Der Austausch zwischen und mit den Seniorinnen und Seni-
oren sowie den ehrenamtlich und professionell in de r Alten-
hilfe Tätigen im Stadtteil wird zukünftig eine wese ntliche
Grundlage kommunaler Altenhilfeplanung sein. Mit de m Ziel,
vorhandene Synergieeffekte zu nutzen und auszubauen und
die zum Teil bestehenden Parallelstrukturen auf der Bera-
tungs- und Unterstützungsebene in der Altenhilfe zu identifi-
zieren und sozialräumlich abzugleichen, werden für das Jahr
2008 zunächst modellhaft in zwei Stadtteilen bzw. S tadtbe-
zirken Arbeitskreise initiiert und entsprechende Ra hmenbe-
dingungen geschaffen. Die individuellen Lebensverhä ltnisse
älterer Menschen sind im Quartier zu betrachten, da her sind
die personenbezogenen Hilfen auch immer an den Mögl ich-
keiten innerhalb eines Stadtteiles zu messen.
6.3.2 Pflegekonferenz
Nach Vorgabe des § 5 Landespflegegesetz NRW ist se it
nunmehr 12 Jahren die Pflegekonferenz Münster tätig . Ihr
Ziel ist, eine leistungsfähige und wirtschaftlich a mbulante,
teilstationäre, vollstationäre und komplementäre An gebots-
struktur für alle Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
Mit der Neukonstituierung der Pflegekonferenz vom 15. März
2006 und der Veränderung von der Geschäftsordnung h in zu
den „Grundsätzen der Zusammenarbeit der Pflegekonfe -
renz“ sind Veränderungen in der Zusammensetzung de r
Konferenz und in ihrer Arbeitsweise eingetreten. Di e Erwei-
terung des Gremiums um Vertretungen aus den Bereich en
Hospizarbeit, Selbsthilfeforum, Kommunalpolitik, Au sländer-
beirat, Tagespflege, Fachhochschule und Regionalkon ferenz
zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit
geistiger Behinderung haben sich in der Arbeit des letzten
Jahres bewährt.
Durch die Bearbeitung von jährlichen Schwerpunktth emen
können verschiedene Bereiche intensiver betrachtet und
bewertet werden. Im letzten Jahr hat die Arbeitsgru ppe zum
Versorgung s-
steuerung durch
Bündelung der
Hilfeangebote
Arbeitskreise
Altenhilfe in
Hiltrup und In-
nenstadtbereich
Nord vorgesehen
Grundsätze für
die Arbeit der
Pflegekonferenz
Münster haben
sich bewährt
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
30
Schwerpunktthema „Kultursensible Altenpflege“ ihre Arbeit
aufgenommen und wird die Ergebnisse in 2008 präsentieren.
Wie auch in den vorangegangen Jahren nehmen die Pf lege-
planung und die Vorstellung von Konzeptionen neuer Pfle-
geeinrichtungen einen essentiellen Stellenwert in d er Bera-
tungsarbeit der Pflegekonferenz ein.
Die Protokolle der Sitzungen der Pflegekonferenz s owie die
Ergebnisse der Arbeitsgruppen können auf den Intern et-
Seiten des Sozialamtes eingesehen werden.
6.3.3 Informationsbüro Pflege
Die Aufgaben des Informationsbüros gliedern sich i n die
Pflegeberatung, die Wohnberatung und die Hilfen bei m Um-
zug, ein Angebot des Amtes für Wohnungswesen.
Zielgruppen der Pflegeberatung sind Pflegebedürftige, von
Pflegebedürftigkeit Bedrohte jeden Alters und ihre Angehöri-
gen, Menschen mit Behinderungen, ehrenamtliche und pro-
fessionellen Helfer, Träger, Institutionen im gesam ten Pfle-
gebereich und alle interessierten Bürger.
Pflegeberatung umfasst die persönliche oder telefo nische
Beratung, eine Abfrage nach freien Betreuungs- und Pflege-
kapazitäten im häuslichen, teilstationären und stat ionären
Bereich, hält aktuelles Informationsmaterial vor, b ietet Vor-
träge und Veranstaltungen, kooperiert mit allen Anb ietern
und Einrichtungen im Pflegebereich und koordiniert Angebo-
te.
Seit Juni 2007 werden außerdem kurzfristig Beratun gen im
Zusammenhang mit der Prüfung der Heimnotwendigkeit bei
Pflegestufe I erbracht.
Die Gesamtzahl der Klientenkontakte lag im Jahr 20 07 bei
3.635 und ist damit gegenüber dem Jahr 2006 (4.254 Klien-
tenkontakte) gesunken. Jedoch hat sich die Beratung sinten-
sität erhöht. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die An-
zahl der (zeitintensiveren) persönlichen Kontakte h öher ist
als im Vorjahr, während telefonische, schriftliche und E-Mail-
Kurzkontakte sinken.
Vorherrschende Themen in der Beratung bleiben vorp flege-
rische und Pflege ergänzende Hilfen, pflegerische U nterstüt-
zung im häuslichen Bereich und die Finanzierung von Leis-
tungen.
Weiter zunehmenden Gesprächsbedarf gibt es auch hi n-
sichtlich der Überlastung von Pflegepersonen und be i vorlie-
genden Behinderungen.
Seit Anfang 2007
wird das Bera-
tungsangebot
ergänzt um die
Möglichkeiten
der Terminbera-
tung innerhalb
oder außerhalb
der regulären
Sprechzeiten
oder eines
Hausbesuches
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
31
Darüber hinaus wird die vorsorgliche Information d ringlicher,
während Fragen zur Heimaufnahme weiter sinken.
Insgesamt wird Beratung immer persönlicher und int ensiver,
dauert länger und berührt mehrere Themen.
Zusätzlich zu den Einzelberatungen führt das Infor mations-
büro Pflege Schulungen durch, hält Vorträge und ste llt auf
Tagungen, Messen und Börsen das Beratungsangebot vor.
Nähere Informationen zur Pflegesituation in Münste r können
dem Pflegebericht 2007 des Sozialamtes entnommen we r-
den, der im Internet auf der Homepage des Sozialamt es un-
ter Publikationen abgerufen werden kann.
Die Wohnberatung bietet persönliche Beratung, Hausbesu-
che, Informationsmaterial sowie im Rahmen von Angeb oten
für Gruppen Informationsveranstaltungen und Vorträg e mit
Bildbeispielen zum Thema der Wohnraumanpassung an. Sie
informiert über Einzelaspekte des Wohnens, Hausnotr ufsys-
teme, Möglichkeiten der Wohnraumanpassung von der r oll-
stuhlgerechten Küche bis zu rutschfesten Bodenflies en im
Bad, über Hilfs- und Pflegehilfsmittel vom Handgrif f in der
richtigen Höhe, über den Badewannenlift, bis zur bo denglei-
chen Dusche.
Seit März 2005 hat die Wohnberatung darüber hinaus
schwerpunktmäßig die Analyse der persönlichen Ausga ngs-
situation und der persönlichen Bedarfslage, die Ber atung zu
Möglichkeiten der Wohnumfeldverbesserungen und Entw ick-
lung individueller Lösungsmöglichkeiten zur Optimie rung der
Wohnsituation insbesondere von Menschen mit einge-
schränkter Alltagskompetenz im Blick.
Auch die weitere Vermittlung zu Beratungs- und Dia gnose-
angeboten für Betroffene und Angehörige aus dieser Perso-
nengruppe wurde vor dem Hintergrund bestehender Koo pe-
rationsabsprachen mit den existierenden Institution en und
Beratungsstellen in den betreffenden Fällen regelmä ßig
durchgeführt und weiter ausgebaut.
Das gesamte Beratungsangebot wird abgerundet durch In-
formationen und Unterstützung zur Klärung von Finan zie-
rungsfragen und möglichen Kostenträgern für Anpassu ngs-
maßnahmen im Wohnungsbestand.
Die Wohnberatung wurde auch im Jahr 2007 wieder au f ho-
hem Niveau nachgefragt. Im Jahr 2007 wurden, neben einer
Fülle von telefonischen Anfragen und Informationsge sprä-
chen im Rahmen der Sprechzeiten im Büro (Gesamtzahl der
telefonischen Anfragen 2007: 1115), insgesamt 144 B era-
tungen und Begleitungen (2006: 154, 2005: 152, 2004 : 140,
2003: 156.) zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnah-
men durchgeführt.
Wohnberatung gibt
konkrete Tipps zur
Umgestaltung des
Wohnraums
Wohnberatung gibt
konkrete Tipps zur
Umgestaltung des
Wohnraums und
berät zu Fragen der
Finanzierung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
32
Dabei wurden in 78 Beratungs- und Begleitungssitua tionen
die Leistungen der Wohnberatung durch Frauen und in 66
Fällen durch Männer nachgefragt.
In 70 Fällen handelte es sich dabei um Einpersonen haushal-
te, in 70 Fällen um Zweipersonenhaushalte und ledig lich in 4
Fällen lebten in den betreffenden Haushalten drei o der mehr
Personen.
Die 70 alleinlebenden Personen waren in 54 Fällen weiblich
und nur in 16 Fällen männlich.
Im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit wurden zur Vors tellung
des Angebotes der Wohnberatung und zur Darstellung der
Möglichkeiten der Wohnraumanpassung insgesamt 18 Ve r-
anstaltungen von durchschnittlich 2 Stunden Dauer v or un-
terschiedlichen Personenkreisen durchgeführt.
Als Kooperationspartner des Informationsbüros Pfle ge bietet
das Amt für Wohnungswesen Hilfen beim Umzug an; ein
Beratungsangebot für Menschen, die wissen möchten, wie
ihre persönlichen Wohnbedürfnisse erfüllt werden kö nnen,
welche Wohnformen sich anbieten und welche Hilfen d en
Wohnungswechsel erleichtern können. Auch bei der Su che
nach einer geeigneten Wohnung, bei vertraglichen An gele-
genheiten rund um das Thema „Mietwohnung“, bei der Erle-
digung von An- und Ummeldeformalitäten und bei der Vorbe-
reitung des Umzuges können die Betroffenen hier Unt erstüt-
zung bekommen.
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
An -
zahl
bis 10 11 - 20 21 - 40 41 - 64 65 - 70 71 - 74 75 - 80 81 und älter
Alter in Jahren
Altersstruktur der Adressaten der Beratung
(144 Personen)
Das Amt für
Wohnungswesen
bietet Hilfen beim
Umzug an
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
33
6.3.4 Heimaufsicht
Im Berichtszeitraum hat die Anzahl der Einrichtung en, die
von der Heimaufsicht betreut werden, erneut zugenom men.
Insgesamt unterliegen der Heimaufsicht 123 Einricht ungen
bzw. Einrichtungsteile mit insgesamt 4025 Plätzen g egen-
über 121 Einrichtungen und 3933 Plätzen im Jahr 2006.
Zwei weitere Altenpflegeeinrichtungen wurden im Ja hr 2007
eröffnet. Insgesamt können in Münster 2416 Menschen in 30
Altenpflegeeinrichtungen betreut und versorgt werde n. Wei-
tere 13 Einrichtungen der Kurzzeit- und Tagespflege mit ins-
gesamt 221 Betreuungsplätzen sowie 16 Plätze in zwe i
Hospizen und 261 Altenwohnungen ergänzen das Angebo t.
Zwei weitere vollstationäre Einrichtungen befinden sich in
der konkreten Bauplanung bzw. Bauphase. Umgesetzt w ird
die Umbau- und Modernisierungsmaßnahme einer beste-
henden Einrichtung.
Im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Behi nderun-
gen wurden platzzahlneutral kleinere dezentrale und stadt-
teilorientierte Wohn- und Betreuungsangebote gescha ffen,
um so auf die ständig verändernden Betreuungsbedarf e rea-
gieren zu können. Insgesamt sind 1111 Wohn- und Bet reu-
ungsmöglichkeiten in diesem Bereich vorhanden.
Für demenziell erkrankte Menschen wurde eine weite re am-
bulant betreute Hausgemeinschaft eröffnet, so dass jetzt
neun Hausgemeinschaften auf dem Stadtgebiet Münster zur
Verfügung stehen, die von der Heimaufsicht aufgrund von
Absprachen in den jeweiligen Leistungs-, Vergütungs - und
Qualitätsvereinbarungen begleitet werden.
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 132 Prüf- und Bera-
tungsbesuche (2006: 140) durchgeführt. Der gesetzli che
Auftrag, jede Einrichtung jährlich mindestens einma l zu prü-
fen, konnte dabei erfüllt werden. Insgesamt kann ko nstatiert
werden, dass die Einrichtungen in Münster gute Betr euungs-
und Pflegeleistungen unter Einhaltung der gesetzlic hen
Rahmenbedingungen erbringen.
26 der Prüf- und Beratungsbesuche wurden unangekün digt
durchgeführt. Anlass waren u. a. Regelprüfungen ode r Be-
schwerden von Angehörigen.
Ein wesentlicher Prüfpunkt war u. a. die Einhaltun g der
Fachkraftquote, die mit 50 % für unmittelbare Betre uungs-
leistungen durch Fachkräfte nachzuweisen ist. Im Al tenpfle-
gebereich liegt die Fachkraftquote mit 67, 2 % nur geringfü-
gig unter dem Wert von 68 % im Jahr 2006. Im Bereic h der
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist di e Fach-
kraftquote gegenüber dem Vorjahreswert von 76 % ger ing-
fügig auf 73,5 % gesunken. Auch für die Tages- und Kurz-
zeitpflegeeinrichtungen sowie für beide Hospize kön nen in
Münster sehr hohe Fachkraftquoten von 93,5 bis 95,4 %
bestätigt werden.
Heimaufsicht
betreut 123
Einrichtungen mit
4.025 Plätzen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
34
Abweichungen des tatsächlich vorgehaltenen Persona ls mit
dem durch Pflegesätze refinanzierten Personal konnt en im
Jahresverlauf ebenfalls nicht festgestellt werden.
Beschwerdeinhalte im Berichtszeitraum waren neben der
Personalausstattung auch Kritik an der Speise- oder Wä-
scheversorgung und an der Reinigungsqualität. Einze lprob-
lematiken ergaben sich z. B. durch rauchende Mitbew ohner/-
innen, der Umfang der sozialen Betreuung im Altenpf legebe-
reich und Betreuungsinhalte im Behindertenbereich. Quali-
tätsmängel konnten, soweit prüfbar, i. d. R. nicht festgestellt
werden. Für Beschwerden im zwischenmenschlichen Be-
reich und der Kommunikation gelang es oft für beide Seiten
vertretbare Lösungen zu finden.
Beratungen und Informationen erfolgten zu vielfält igen The-
menbereichen, u. a. Zulässigkeit von Fixierungen, B auliche
Ausstattung von Einrichtungen, Heimmitwirkungsmögli chkei-
ten, Kündigungsmöglichkeiten eines Heimvertrages.
Die Heimaufsicht war neben der Stiftung Magdalenen hospi-
tal, der AG der Heimbeiräte und der Seniorenvertret ung bei
der Vorbereitung und Durchführung des Projektes „He imbei-
räte stärken“ beteiligt. Kerninhalt des Projektes i st es, inte-
ressierte Ehrenamtliche bzw. Freiwillige zu finden, die bereit
sind, vertrauensvoll mit Heimbeiräten und für diese mit den
jeweiligen Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Sie so llen
Heimbeiräte in deren täglicher Arbeit vor Ort unter stützen,
beraten und informieren, ggf. auch als Mitglied in die Beiräte
gewählt werden können. Dafür wurden Schulungen in v er-
schiedenen Themenbereichen durchgeführt. Das Projek t be-
findet sich noch in der Umsetzungsphase.
Im Jahr 2009 soll ein Landesheimgesetzes für NRW i n Kraft
treten. An der Vorbereitung dieses Gesetzes war die Heim-
aufsicht Münster im Rahmen von Expertengesprächen b etei-
ligt.
6.3.5 Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen , die in
ihrer Häuslichkeit auf hauswirtschaftliche oder pfl egerische
Unterstützung angewiesen sind oder die in Pflegeein richtun-
gen wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem E in-
kommen oder Vermögen bzw. durch Leistungen der Pfle ge-
versicherung aufbringen können.
1.127 Personen erhielten zum Stichtag 31.12.2007 i n Müns-
ter Hilfe zur Pflege, davon 390 häusliche Pflege un d 737
Pflege in stationären Einrichtungen.
Die Hilfe zur Pflege wurde für 996 Personen von de r Stadt
Münster finanziert, während der Landschaftsverband Westfa-
len-Lippe für 131 Personen Kostenträger ist.
Hilfe zur Pflege
bekommt, wer die
Pflegekosten
nicht durch eigene
Mittel oder Leis-
tungen aus der
Pflegeversiche-
rung zahlen kann
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
35
Während im Bereich der häuslichen Pflege zu Lasten der
Stadt Münster die Anzahl der Leistungsberechtigten im Be-
reich im Vergleich zum Vorjahr um 9,9 % gestiegen i st, ist
bei der stationären Pflege nur ein moderater Anstie g um 1,6
% zu verzeichnen.
Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen kon zent-
riert sich auf die Leistungserbringung von Pflegege ld, Pfle-
gebeihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pfl ege-
kraft, sofern Leistungsansprüche gegenüber einer Pf lege-
versicherung entweder nicht bestehen oder nicht aus rei-
chend sind.
Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster (ohne Tagespflege)
davon Stichtag Gesamtzahl
der Personen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen
31.12.2006 953* 333 620
31.12.2007 996* 366 630
* Es sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen z u Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen 131 Personen am
31.12.2007 (132 Personen am 31.12.2006) Hilfe zur Pflege zu Lasten des
überörtlichen Trägers.
Die Gesamtzahl der Personen, die Hilfe zur Pflege zu Lasten
der Stadt Münster und des Landschaftsverbandes West fal-
len-Lippe bekommen, ist geschlechtsspezifisch der n achfol-
genden Tabelle zu entnehmen:
Hilfe zur Pflege (ohne Tagespflege)
Stichtag Gesamtzahl
der Personen davon
außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen
390 737
männlich weiblich männlich weiblich
138 252 208 529
Zu Lasten
der Stadt
Münster
Zu Lasten des
LWL
Zu Lasten
der Stadt
Münster
Zu Lasten des
LWL
31.12.2007 1127 *
366 24 630 107
*Davon 131 Personen zu Lasten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
36
Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege stellen sich wie folgt dar:
Ausgaben
2005
Einnahme n
2005
Ausgaben
2006
Einnahmen
2006***
Ausgaben
2007
Einnahmen
2007 Hilfe zur Pflege
In €
i.E.* 7.550.151 829.031 7.260.208 1.706.122 7.128.820 1.010.887
a.v.E.** 1.739.178 10.422 2.003.294 14.062 2.341.684 29.561
Summe 9.289.329 839.453 9.263.502 1.720.184 9.470.504 1.040.448
Nettoausgaben 8.449.876 7.543.318 8.430.056
* in Einrichtungen
** außerhalb von Einrichtungen
*** Die deutlich erhöhten Einnahmen bei der Hilfe zur Pfl ege in Ein-
richtungen im Jahr 2006 haben ihren Grund in einer einmaligen
„Wohngelderstattung für Heimbewohner“ aufgrund eine s Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.2003, das im Neu enten Ände-
rungsgesetz zum Wohngeldgesetz umgesetzt wurde. Im Jahr 2006
wurden die angemeldeten Erstattungsansprüche befriedigt.
6.3.6 Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen
Nach Landespflegegesetz NW ist der örtliche Sozial hilfeträ-
ger verantwortlicher Ansprechpartner für die Planun g und
Abstimmung von Baumaßnahmen für Einrichtungen der T a-
ges-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie von vollstati onären
Dauerpflegeeinrichtungen.
Gemäß § 12 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind d ie In-
vestitionskosten grundsätzlich von den Bewohnerinne n und
Bewohnern zu zahlen. Soweit diese dazu nicht in der Lage
sind, erfolgt die Förderung der Investitionen von v ollstationä-
ren Dauerpflegeeinrichtungen in Form eines bewohner bezo-
genen Aufwendungszuschusses (Pflegewohngeld) .
Den Nutzerinnen und Nutzern von teilstationären Ei nrichtun-
gen dürfen keine Investitionskosten berechnet werden.
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpfleg e erhal-
ten einen Aufwendungszuschuss für alle Plätze, die von
Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im Sinne
des SGB XI anerkannt sind.
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die bet riebsnot-
wendigen Investitionen eine pauschalierte Förderung
durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe.
Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinr ich-
tungen (Pflegewohngeld)
Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und B ewoh-
ner in stationären Pflegeeinrichtungen, die zwische n den
Jahren 1997 und 2007 Pflegewohngeld erhalten haben, zeigt
die folgende Tabelle:
Neben der
Gewährung
von Sozialhilfe
in Pflegeein-
richtungen
werden auch
deren Investiti-
onskosten
gefördert
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
37
davon
Stichtag
Anzahl der Bewohner/innen
mit Pflegewohngeld
insgesamt weiblich männlich
Absolut In
Prozent Absolut In
Prozent
01.12.1997 820
01.12.1998 925
01.12.1999 965
01.12.2000 982
01.12.2001 1039
01.12.2002 1057
01.12.2003 780
01.12.2004 766 608 79,4 158 20,6
01.12.2005 790 629 79,6 161 20,4
01.12.2006 749 592 79,0 157 21,0
01.12.2007 781 627 80,2 154 19,8
Die Zahl der Pflegewohngeldberechtigten ist zum Vo rjahr um
4,3 Prozent gestiegen. Auf Grund der demographische n Ent-
wicklung ist mit einer weiteren Steigerung der Fall zahlen zu
rechnen.
Die Ausgaben für Pflegewohngeld stellten sich in d en Jahren
2001 – 2007 folgendermaßen dar:
Entwicklung des Aufwands an Pflegewohngeldleistungen
2001 - 2007
4459 4214 4247 3968 5030 5191 4356
0
2000
4000
6000
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Jahr
Anzahl Aufwand in
Tsd.
Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienst e
und Aufwendungszuschüsse für Tages- und Kurzzeit-
pflegeeinrichtungen
Die Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienst e hat
sich im Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Die Fördersumme ist leicht gestiegen.
Für die sieben geförderten Tagespflegeeinrichtungen und
die fünfzehn Kurzzeitpflegeeinrichtungen-/plätze wu rden
im Jahr 2006 Aufwendungszuschüsse in Höhe von
255.265 Euro erbracht.
Seit November 2006
werden auch einge-
streute Kurzzeitpfle-
geplätze gefördert
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
38
2003 2004 2005 2006 2007
Anzahl geförderte
ambulante Dienste 28 27 28 25 25
Fördersumme
ambulante Dienste
in €
662.829
635.870
608.965
620.033
622.056
Anzahl geförderte
• Tagespflege-
einrichtungen
• Kurzzeitpflege-
einrichtungen
/plätze*
7
4
7
4
7
4
7
7
7
15
Fördersumme
Tagespflege- und
Kurzzeitpflege-
einrichtungen in €
37.191
197.250
216.015
255.265
358.130
* Seit November 2006 wird der Zuschuss auch für „einge streute“ Kurzzeitpflegeplätze ge-
währt.
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen, die
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf (bisher: Fü r-
sorgestelle) und der Fahrdienst sind beim Sozialamt in
einer Organisationseinheit gebündelt. Bis zum
31.07.2007 gehörte auch der Integrationsfachdienst da-
zu.
Außerdem wird die Kommission zur Förderung der Inte g-
ration von Menschen mit Behinderungen von hier betreut.
Neben diesen Leistungen ist vor allem die Eingliede -
rungshilfe für behinderte Menschen eine wichtige fi nan-
zielle Maßnahme.
6.4.1 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bün delt un-
terschiedliche Aufgaben im Themenfeld:
• Koordinierung der Maßnahmen und Planungen, die die
Anliegen von Menschen mit Behinderungen betreffen,
• Information und Beratung für Menschen mit Behinde-
rungen, ihre Angehörigen und andere Interessierte,
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung
der Integration von Menschen mit Behinderungen,
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
39
• Öffentlichkeitsarbeit: allgemeine Informationsarbe it,
Erstellen von Broschüren und Faltblättern; Initiier ung
von und Beteiligung an Veranstaltungen,
• Mitarbeit in verschiedenen Gremien, Arbeitsgruppen
und Projekten.
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen wirk t darauf
hin, dass die Ziele des Behindertengleichstellungsg esetzes
Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) umgesetzt werden.
Schwerpunktthemen waren unter anderem die barrieref reie
Gestaltung von Schwimmbädern in Münster und die barriere-
freie Gestaltung des neuen Gebäudes des Sozialamtes in
der Hafenstraße 8 (vgl. Nr. 6.4.2 Seite 40 dieses G eschäfts-
berichts).
Auch für die barrierefreie Gestaltung der skulptur projekte
münster 07 wurden Anregungen gegeben. Diese und weitere
Themen wurden gemeinsam mit den Arbeitsgruppen der
Kommission zur Förderung der Integration von Mensch en
mit Behinderungen (KIB) bearbeitet.
Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarb eit wurde
die Broschüre „Barrierefreie Toiletten in Münster“ aktualisiert.
Ferner wurden Daten zur barrierefreien Ausstattung von
Praxen in den Bereichen Allgemein- und Fachmedizin, Lo-
gopädie, Ergo-, Physio- und Psychotherapie erhoben und
zusammengestellt. In Kooperation mit dem Gesundheit samt
wird das Sozialamt dazu in 2008 eine Broschüre hera usge-
ben.
Zu den Aufgaben gehörte auch wie bisher die Zusamm enar-
beit mit dem Zentrum für Planung und Evaluation Soz ialer
Dienste der Universität Siegen (ZPE) im Rahmen des For-
schungsprojektes „Selbstständiges Wohnen behinderte r
Menschen – Individuelle Hilfe aus einer Hand“. Geme insam
mit dem LWL wurde im März 2007 die erste Planungsko nfe-
renz „Eingliederungshilfe Wohnen – Bedarfs- und Str uktur-
planung für Menschen mit geistiger Behinderung in M ünster“
durchgeführt.
2007 war das Europäische Jahr der Chancengleichhei t für
alle. Aus diesem Anlass hat die Behindertenbeauftra gte im
Gesundheitshaus in einem Vortrag mit anschließender Dis-
kussion über das Thema „Chancengleichheit für alle –
Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behi nde-
rungen in Münster“ informiert. Ferner hat sie in üb erregiona-
len Fachtagungen zu den Themen „Barrierefreiheit u nd De-
sign für alle“ und „örtliche Teilhabeplanung“ die H andlungs-
ansätze aus Münster vorgestellt.
Themenschwerpun k-
te:
- Barrierefreiheit in
Schwimmbändern
- barrierefreie Gestal-
tung des neuen
Dienstgebäudes des
Sozialamtes
Bedarfs - und Stru k-
turplanung für Men-
schen mit geistiger
Behinderung
Broschüre zur
barrierefreien
Ausstattung von
Arztpraxen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
40
6.4.2 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen
mit Behinderungen
Die Kommission zur Förderung der Integration von Me n-
schen mit Behinderungen (KIB) hat den Auftrag, alle The-
men und Vorlagen zu beraten, die Belange behinderte r
Menschen betreffen. Sie gibt dazu vor der Beschluss fassung
in den Fachausschüssen bzw. im Hauptausschuss Stell ung-
nahmen und Empfehlungen ab. Ferner initiiert und em pfiehlt
die KIB Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituat ion
behinderter Menschen in Münster, und zwar durch Anf ragen
und Empfehlungen an die Fachausschüsse bzw. die Ver wal-
tung.
Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet:
• Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behin de-
rungen
• Wohnen, Pflege, Betreuung
• Integration in das Erwerbsleben
• Integration in Sport, Freizeit, Kultur und Weiterb ildung
• Stadtplanung und Verkehr
Im Jahr 2007 hat die KIB 6 mal getagt. Ferner habe n die
Arbeitsgruppen jeweils zwischen 2 - 14 Sitzungen du rchge-
führt. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich i m Be-
richtsjahr im Rahmen der Beratung von Vorlagen sowi e dar-
über hinaus mit Schwerpunktthemen beschäftigt und d azu
Anregungen für die weitere Umsetzung gegeben. Ein
Schwerpunktthema war die barrierefreie Gestaltung d er
Schwimmbäder in Münster. Zu diesem Thema wurde eine
Arbeitsgruppe gebildet, die für die zur Sanierung a nstehen-
den Bäder ausgehend von Ortsterminen und/oder einer Vor-
stellung der Planungen Anregungen gegeben hat.
Ferner hat die KIB sich intensiv mit der barrierefr eien Gestal-
tung des zukünftigen Gebäudes des Sozialamtes in de r Ha-
fenstraße 8 beschäftigt. Zum Abschlussbericht der F irma
Rödl & Partner hat die KIB in einem Antrag an den A us-
schuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligung en an-
geregt, einige Maßnahmen mit Blick auf die Auswirku ngen
für Menschen mit Behinderungen nicht bzw. nicht in der vor-
geschlagenen Weise umzusetzen.
Einmal jährlich lädt die KIB die Behindertenverein e und –
verbände sowie Selbsthilfegruppen und Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen zu einer gemeinsamen Sit -
zung ein. Schwerpunktthema der gemeinsamen Sitzung war
in 2007 das Persönliche Budget.
Verbesserung der
Lebenssituation
von Menschen mit
Behinderungen
Sitzung mit den
Behindertenverei-
nen – Thema Per-
sönliches Budget
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
41
6.4.3 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Durch das 2. Gesetz zur Straffung der Behördenstru ktur in
NRW wurde auch die Verordnung zur Regelung von Zust än-
digkeiten nach dem Sozialgesetzbuch IX geändert. Das Wort
Fürsorgestellen wurde durch das Wort „Träger“ erset zt. Die
Leiterinnen und Leiter der örtlichen Fürsorgestelle n im Be-
reich des LWL haben sich in der Leitertagung am
26.11.2007 dafür ausgesprochen, auch zukünftig eine ein-
heitliche Bezeichnung zu wählen und sich auf die Be zeich-
nung „Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf“ gee inigt.
Die Stadt Münster hat diesen Vorschlag umgesetzt, s o dass
die Fürsorgestelle nun die Bezeichnung „Fachstelle Behin-
derte Menschen im Beruf“ führt.
Zu den Aufgaben der Fachstelle Behinderte Menschen im
Beruf gehören die begleitenden Hilfen im Arbeitsleb en für
schwerbehinderte Menschen, der Kündigungsschutz für
schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so-
wie Betriebsbesuche.
2007 hat die Fachstelle 184 Betriebsbesuche durchg eführt
(192 in 2006). Die kontinuierliche Öffentlichkeitsa rbeit wurde
mit Infoständen in der Stadtbücherei und Sprechstun den im
Gesundheitshaus fortgesetzt.
Bis zum 31.07.2007 nahm die Fachstelle auch Aufgab en des
Integrationsfachdienstes wahr. Dazu gehörte die ber ufsbe-
gleitende Beratung und Unterstützung von beschäftig ten
schwerbehinderten Menschen zur Sicherung der Arbeit sver-
hältnisse sowie die Beratung und Unterstützung der Betrie-
be.
Nachdem die Stelleninhaberin in den Ruhestand gega ngen
ist, hat die Stadt Münster in Abstimmung mit dem LW L ent-
schieden, die Stelle des IFD bei der Stadt Münster ange-
sichts des inzwischen gut ausgebauten IFD beim Förderkreis
Sozialpsychiatrie nicht fortzuführen. Aus fachliche r Sicht ist
es sinnvoll, die Aufgaben des IFD „unter einem Dach “ zu
bündeln.
Mit 45 Betreuungen (darunter 20 Frauen) wurde der IFD bis
zur Auflösung kontinuierlich nachgefragt. Die Klientinnen und
Klienten wurden an den IFD beim Förderkreis Sozialp sychi-
atrie weitergeleitet.
Ausführlichere Informationen enthält der Bericht ü ber die
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im B eruf im
Jahr 2007 (Öffentliche Berichtsvorlage V/0095/2008).
Auflö sung des
Integrationsfach-
dienstes bei der
Stadt Münster
zum 01.08.2007
Kontinuierliche
Öffentlich-
keitsarbeit
Örtliche Fürsorg e-
stelle heißt jetzt:
Fachstelle Behin-
derte Menschen im
Beruf
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
42
6.4.4 Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte
Menschen
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die In-
formation und Beratung zum Fahrdienst, die Bearbeit ung
und Bewilligung der Anträge sowie die Annahme von B e-
schwerden. Diese werden im Fahrdienstbeirat erörter t und
zum Anlass genommen, den Fahrdienst kontinuierlich quali-
tativ zu verbessern.
Im Fahrdienstbeirat sind neben dem Leistungsanbiete r (Ar-
beiter-Samariter-Bund) und dem Sozialamt Nutzer und Nut-
zerinnen vertreten. Der Fahrdienstbeirat hat aufgru nd der
geringen Zahl der Beschwerden 2007 nur einmal getagt.
Am 31.12.2007 waren 379 Menschen mit Behinderungen
(darunter 276 Frauen) berechtigt, das Angebot zu nu tzen.
Ca. 53% der Berechtigten zahlt eine Eigenbeteiligun g von 5
Euro. Es wurden 15.350 Fahrten durchgeführt (17.227 in
2006), darunter 6.381 Fahrten (42%), für die eine E igenbe-
teiligung zu zahlen war.
Die Zahl der Fahrten ist im Vergleich zur durchsch nittlichen
jährlichen Fahrtenzahl vor Einführung der Eigenbete iligung
um ca. 20 % zurückgegangen.
Ausführlichere Informationen enthält der Bericht ü ber die
Entwicklung des Fahrdienstes vom 01.07.2006 bis zum
31.12.2007 (Öffentliche Berichtsvorlage V/0096/2008).
6.4.5 Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine drohen de Behin-
derung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung und de-
ren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die be hinder-
ten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den
Leistungen der Eingliederungshilfe zählen Leistunge n zur
medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit Hi lfsmit-
teln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur Integration i n das Ar-
beitsleben, die heilpädagogische Frühförderung von Kindern,
bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung sowie be-
treute Wohnangebote und anderes mehr.
Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das amb ulant
betreute Wohnen vom örtlichen auf den überörtlichen Träger
der Sozialhilfe verlagert. Damit ist der Landschaft sverband
Westfalen-Lippe sachlich zuständig für die Leistung en der
Eingliederungshilfe an Volljährige, die mit dem Zie l geleistet
werden, selbständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu si-
chern.
Der Landschaftsverband ist darüber hinaus zuständi g für die
stationäre Eingliederungshilfe. Allerdings gilt die s seit dem
01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung des
Rückgang der
Fahrten durch
die Einführung
der Eigenbeteili-
gung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
43
65. Lebensjahres. Seit diesem Zeitpunkt ist der ört liche Trä-
ger der Sozialhilfe für die stationäre Eingliederun gshilfe für
Personen zuständig, die das 65. Lebensjahr vollende t und
vorher keine Eingliederungsleistungen des Landschaf tsver-
bandes bekommen haben.
Am 31.12.2007 bezogen insgesamt 126 Menschen Eingl ie-
derungshilfe außerhalb von Einrichtungen und 14 Men schen
erhielten Eingliederungshilfe in Einrichtungen. Bei der ambu-
lanten Eingliederungshilfe ist die Zahl der Leistun gsberech-
tigten gegenüber dem Vorjahr um 38 % gestiegen. Die wei-
tere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe zu Las-
ten des örtlichen Trägers richten sich im Wesentlic hen an
Kinder und junge Menschen und umfassen unter andere m
Kosten für Integrationshelfer, Motopädie, heilpädag ogisches
Reiten, Musiktherapie, Autismusambulanz und heilpäd ago-
gische Familienhilfe.
Die Ausgaben der Eingliederungshilfe stellen sich wie folgt
dar:
Ausgaben
2005 2006 2007
a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³ Leistungsart
in €
Medizinische
Reha, orthopädi-
sche und andere
Hilfsmittel
-104
346 0 1.387 0 2.426
Heilpädagogische
Maßnahmen für
Kinder
70.583
0 91.538 0 105.757 0
Hilfe zu einer
angemessenen
Schulausbildung
68.363
0 244.281 0 389.763 0
Sonstige
Eingliederungs-
hilfe
49.274
0 51.444 0 36.241 33.886
Andere Leistun-
gen zur Teilhabe
am Leben in der
Gemeinschaft
726.941 0 529.882 0 486.227
Summe 188.116 727.287 387.263 531.269 531.761 522.539
Summe
a.v.E. und i.E.
915.403
918.532
1.054.300
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
44
7. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten
Seit dem 01.01.2005 werden von der Fachstelle Rech ts- und
Unterhaltsangelegenheiten die Unterhaltsansprüche für Leis-
tungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem S GB
II, dem SGB XII als auch dem Unterhaltsvorschussges etz
bearbeitet. Die Bearbeitung von Fällen nach dem Unt er-
haltsvorschussgesetz ohne gleichzeitigen Bezug von Leis-
tungen nach dem SGB II oder SGB XII obliegt seit de m
01.03.2008 dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
Die Fachstelle hat auch im Geschäftsjahr 2007 eine n weite-
ren Fallzahlzuwachs erfahren. Insgesamt waren die U nter-
haltsansprüche von ca. 4.270 Bedarfsgemeinschaften (2006:
4.100 Bedarfsgemeinschaften) zu realisieren.
Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Einna hmen aus
Unterhaltsbeiträgen wie folgt dar:
Übergegangene Unterhaltsansprüche
Jahr
2005 2006 2007 Leistungsbereich
In Euro
Grundsicherung für Arbeitsuchende
gemäß SGB II
(Ab 2006 nur die auf die Stadt Müns-
ter entfallenden Einnahmen,
ohne den Anteil der Bundesagentur
für Arbeit)
(556.585)* 308.503
515.920
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß
SGB XII sowie
Altfälle nach BSHG
461.788 289.967
327.753
Hilfe zur Pflege innerhalb und
außerhalb von Einrichtungen sowie
Eingliederungshilfe
270.832 291.762
282.758
Unterhaltsvorschussgesetz 460.491 507.203 630.878
Summe: (1.749.696)* 1.397.435 1.757.309
*Im Jahr 2005 sind bei der Grundsicherung für Arbei tsuchende die Gesamteinnahmen für
die Stadt Münster und die Bundesagentur für Arbeit auf geführt. Dieser Wert sowie die
Summe können daher nicht mit den Angaben zu den Jahr en 2006 und 2007 verglichen wer-
den.
Die für das Geschäftsjahr 2007 aufgeführten Gesamt ein-
nahmen bezüglich des Unterhaltsvorschussgesetzes en thal-
ten auch die von den Beiständen des Amtes für Kinde r, Ju-
gendliche und Familien realisierten Unterhaltsbeitr äge, weil
eine getrennte Ausweisung technisch nicht möglich ist.
Im Geschäftsjahr 2007 konnten auf Veranlassung der Fach-
stelle weiterhin Direktzahlungen der Unterhaltspfli chtigen an
die Leistungsberechtigten bewirkt werden, was Minde raus-
gaben zur Folge hatte.
Durch Einfü hrung
des Arbeitslosen-
geldes II sind Un-
terhaltsüberprü-
fungen stark ge-
stiegen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
45
Wegen einer Softwareumstellung war ab dem 01.08.20 06 für
den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende k eine
Auswertung der angerechneten Beträge mehr möglich.
Hinsichtlich der angerechneten Unterhaltsbeiträge im Rah-
men der Leistungsgewährung nach dem SGB XII stellt sich
die Situation wie folgt dar:
Direktzahlung
von Unterhalt
2005
2006
(bis 31.07.2006)
2007
Grundsicherung für Arbeit-
suchende
gemäß SGB II
1.142.504 € 1.045.005 €
Hilfe zum Lebensunterhalt
gemäß SGB XII 375.680 € 397.372 €
352.356,76 €
Summe: 1.518.184 € 1.442.377 €
Im Jahr 2007 wurden insgesamt 118 Titel (UVG: 79; SGB II:
20; SGB XII: 9) erstritten. Darüber hinaus wirkte d ie Fach-
stelle bei der gerichtlichen Titulierung seitens de r von den
Unterhaltsberechtigten initiierten Unterhaltsprozesse mit.
Ausblick:
Die Fachstelle erwartet für das Jahr 2008 weitere – noch
nicht bezifferbare - Mehreinnahmen durch das mit de r Reali-
sierung unbefristet niedergeschlagener Unterhaltsfo rderun-
gen beauftragte Inkassounternehmen Infoscore.
8. Wirtschaftliche Leistungen für Asylsuchende
Für Asylsuchende sowie für Ausländerinnen und Ausl änder
mit einem bestimmten aufenthaltsrechtlichen Status (z.B.
Bürgerkriegsflüchtlinge) wurde mit dem zum 01.12.19 93 in
Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (Asylb LG) ein
eigenes Leistungsrecht geschaffen. Die Höhe der Lei stun-
gen unterschreitet in der Regel das Niveau der Hilf e zum
Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Das AsylbLG wurde in-
zwischen mehrfach geändert, zuletzt am 28.08.2007.
8.1 Überregionale und regionale Entwicklung
Zum Jahresende 2006 erhielten in Deutschland 194.0 00
Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz in 101.000 Haushalten. Die Zahl der Lei stungs-
bezieherinnen und Leistungsbezieher ist gegenüber d em
Vorjahr um 8,3 % zurückgegangen und liegt damit auf dem
niedrigsten Stand seit Einführung der Asylbewerberl eis-
tungsstatistik im Jahr 1994. Im Jahr 2006 wurden Br uttoaus-
gaben von 1.165 Millionen Euro aufgewandt.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
46
In Nordrhein-Westfalen beliefen sich die Bruttoaus gaben
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2006 a uf
insgesamt 338 Millionen Euro.
Die Zahlen für das Jahr 2007 sind noch nicht veröf fentlicht.
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
In Münster belief sich die Anzahl der Fälle, in de nen Leistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt wu rden,
am 31.12.2007 auf 491 und lag damit im Vergleich zu m glei-
chen Zeitpunkt des Vorjahres um rund 23 % niedriger . Die
Anzahl der Personen ist um 378 gesunken.
In 26 von diesen Fällen wurden für 33 Personen auf grund
der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen analog zu
Leistungen nach dem SGB XII gewährt.
Leistungsberechtigte Haushalte und Personen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Anzahl der Personen
weiblich männlich Stichtag Anzahl der
Haushalte Insgesamt
Absolut In Prozent Absolut In Prozent
31.12.2003 563 1.476 741 50,2 735 49,8
31.12.2004 604 1.517 770 50,8 747 49,2
31.12.2005 667 1.530 731 47,8 799 52,2
31.12.2006 636 1.413 657 46,5 756 53,5
31.12.2007 491 1.035 480 46,4 555 53,6
Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen und Geschlecht
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre
Ins-
ge-
samt
0
-
3
3
-
6
6
-
10
10
-
13
13
-
16
16
-
18
18
-
25
25
-
30
30
-
45
45
-
65
65
und
mehr
Stichtag
Anzahl
31.12.2005 1 497 113 114 190 119 112 57 164 127 361 113 27
31.12.2006 1 413 95 110 192 107 107 64 157 99 331 126 25
31.12.2007 1 035 73 82 128 85 79 55 117 61 236 95 24
Weibliche Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen Stichtag
Anzahl in %
31.12.2005 701 7,6 8,7 11,3 8,1 6,8 4,6 9,3 9,4 24,0 8,1 2,1
31.12.2006 657 5,8 8,7 12,3 8,5 6,8 5,8 10,4 7,2 23,6 9,0 2,0
31.12.2007 480 5,6 9,2 12,3 8,1 7,1 5,6 10,8 6,3 21,9 10,4 2,7
Männliche Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen Jahr
Anzahl in %
31.12.2005 796 7,5 6,7 13,9 7,8 8,0 3,1 12,4 7,7 24,2 7,0 1,5
31.12.2006 756 7,5 7,0 14,7 6,7 8,2 3,4 11,8 6,9 23,3 8,9 1,6
31.12.2007 555 8,3 6,8 12,4 8,3 8,1 5,0 11,7 5,6 23,6 8,1 2,0
Fallzahlen nach
dem AsylbLG um
4,6 % gesunken
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
47
8.3 Finanztableau
Ausgaben
2004 2005 2006 2007 Leistung
in €
Leistungen analog
BSHG /SGB XII 527.405
673.885 460.714 395.974
Grundleistungen 4.515.765 4.892.655 4.773.987 4.117.824
Leistungen bei Krank-
heit 1.949.457
1.883.763 1.739.400 1.595.404
Arbeitsgelegenheiten 49.487 44.694 39.998 32.303
Sonstige Leistungen 2.928 *90.468 91.970 80.987
Summe Ausgaben 7.045.042 7.585.466 7.106.069 6.222.492
Einnahmen
Erstattung vom Land 1.596.672 14.011.734 1.508.631 813.789
Sonstige Einnahmen 908.244 197.411 84.145 101.948
Summe Einnahmen 2.504.916 14.209.145 1.592.776 915.737
Summe
Nettoausgaben
4.540.126
- 6.623.679
5.513.293
5.306.755
* Die dargestellte Steigerung der Ausgaben bei den so nstigen Leistungen beruht auf bu-
chungstechnischen Gründen; es handelt sich nicht um eine tatsächliche Kostensteige-
rung in diesem Bereich.
Aufgrund der sinkenden Fallzahlen sind die Ausgabe n im
AsylbLG deutlich zurückgegangen. Allerdings wurden
deswegen auch die Erstattungen des Landes NRW redu-
ziert, so dass nur eine geringe Nettoentlastung zu ver-
zeichnen ist.
Die Summe der Nettoausgaben nach dem Asylbewerber-
leistungsgesetz liegt im Jahr 2005 deutlich unter d en
Vergleichswerten der anderen Jahre.
Dies liegt darin begründet, dass im Jahr 2005 aufg rund
eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster e ine
rückwirkende einmalige Landeserstattung für Ausgabe n
nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz in Höhe von 12,5
Millionen Euro eingegangen ist.
8.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick
Im Jahr 2007 ist es zu einer schon lange von Flüch tlingen
und Flüchtlingsorganisationen erwarteten Bleiberech ts- bzw.
Altfallregelung gekommen. Dadurch haben viele längj ährig
geduldeten Ausländer die Möglichkeit, unter bestimm ten Be-
dingungen eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Vo rausset-
zung ist ein sechsjähriger Aufenthalt (bei Familien mit Kin-
dern) oder ein achtjähriger Aufenthalt in Deutschla nd sowie
verschiedene andere Kriterien wie Erwerbstätigkeit, Sprach-
kenntnisse, Schulbesuch der Kinder, Straffälligkeit etc.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
48
Ausländer, die nicht sofort eine Erwerbstätigkeit nachweisen
können, haben die Möglichkeit, dies bis Ende 2009 n achzu-
holen, ansonsten kann die Aufenthaltserlaubnis wied er ent-
zogen werden.
Die Bleiberechts- bzw. Altfallregelung erklärt die Reduzie-
rung der Fallzahl.
9. Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Das Sozialamt bietet individuelle Leistungen zur I ntegration
durch Beratung und wirtschaftliche Hilfen, ein Förd erangebot
für Initiativen und Vereine im Feld Migration / Int egration so-
wie Begleitung und Unterstützung von Projekten und Gre-
mien.
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit
Migrationsvorgeschichte“
Das seit August 2006 bestehende Stadtweite Netzwe rk „In-
tegration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ bündelt
professionelle und semiprofessionelle Akteure im Be reich
von Migration und Integration sowie einige Betroffe nengrup-
pen.
Im Jahr 2007 hat das Netzwerk zwei Plenumssitzunge n und
jeweils vier Sitzungen der Arbeitsgruppen Soziale I ntegration
und Sprache/Bildung durchgeführt.
Zu den Arbeitsschwerpunkten des Plenums und der be iden
Arbeitsgruppen zählten insbesondere die Abstimmung zur
Geschäftsordnung des Netzwerkes sowie die Entwicklu ng
eines Internetauftrittes. Zu den inhaltlichen Arbei ten gehör-
ten Themen wie ‚Altfallregelung’, ‚Häusliche Gewalt’, ‚Erfah-
rungen mit der Migrationserstberatung’, ‚Bedarfe von Flücht-
lingen’ und ‚Stärkung der Elternkompetenz’. Darüber hinaus
informierte sich das Netzwerk über Projekte verschi edener
Träger respektive gewonnener Erkenntnisse damit und erör-
terte die Inhalte des Migrationsleitbildes.
Das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien koordinieren das Stadtweite Netzwerk und b ereiten
die Sitzungen vor sowie nach und übernehmen die Koo rdi-
nation aller Schnittstellen.
9.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migratio n / Integration
Selbstorganisationen von Menschen mit Migrationsvo rge-
schichte sind ein wichtiger Faktor im sozialen, kul turellen
und politischen Leben in den Kommunen. Von der Bera tung
und Begleitung ihrer Landsleute bis hin zu Begegnun gs- und
Freizeitmöglichkeiten für Ausländer und Deutsche ne hmen
sie eine Vielzahl von Integrationsaufgaben wahr.
Arbeitsintensives
Jahr für das
Stadtweite
Netzwerk
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
49
Das Sozialamt fördert und betreut im Rahmen ihrer Möglich-
keiten Initiativen im Feld Migration/Integration in Münster.
Die Fördermittel dienen örtlichen Aktivitäten und P rojekten,
die auf ein gleichberechtigtes Miteinander von Mens chen un-
terschiedlicher Nationalität oder ethnisch-kulturel ler Orientie-
rung gerichtet sind.
Anspruchsberechtigt sind Vereine und Gruppen mit s ozial-
oder kulturell-integrativer Zielsetzung und Sitz in Münster
und deren Aktivitäten sich überwiegend auf das Stad tgebiet
Münster richten.
Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten und P rojekte um-
fassen hierbei insbesondere Angebote und Maßnahmen in
den Bereichen Bildung, soziale Betreuung, zielgruppenspezi-
fische Informationen, kulturelle Vermittlung, Stärk ung des
Selbsthilfepotentials und der gesellschaftlichen Be teiligung
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Kooper ation
mit anderen gesellschaftlichen Akteuren.
Die Zuschüsse in 2007 sind für Sachkosten im Zusamm en-
hang mit regelmäßigen Aktivitäten, für projektbezog ene Ho-
norarkosten, für Miet- und Betriebskosten sowie für einmali-
ge Kosten im Zusammenhang mit den Veranstaltungen b e-
willigt werden. Gefördert wurden 14 Vereine und Ini tiativen.
Dem Ausländerbeirat wird jährlich ein Bericht über die För-
derinhalte und das Fördervolumen vorgelegt.
9.3 Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen
Im Jahr 2007 ist die Zahl der in Deutschland aufge nomme-
nen Flüchtlinge zunächst weiter zurückgegangen. Ab Mitte
des Jahres ist jedoch ein Anstieg der Asylerstanträ ge zu
verzeichnen. Eine Auswirkung auf die Zuzugszahlen b ei der
Stadt Münster hatte dies bisher nicht.
Die Stadt Münster befindet sich nach wie vor nicht in der
Aufnahmepflicht für neue Asylbewerber. Allerdings l iegt die
Aufnahmequote nur noch mit fünf Personen über dem A uf-
nahmesoll. In 2007 war das Aufnahmesoll nur in eine m Mo-
nat knapp unterschritten worden. Insgesamt wurden i n 2007
daher nur 76 Personen aufgenommen.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden, wie im Asyl-
verfahrensgesetz vorgesehen, in der Regel in Einric htungen
untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zu ei-
nem späteren Zeitpunkt auch die Anmietung einer Pri vat-
wohnung möglich. Dies gilt auch für sonstige Leistu ngsbe-
rechtigte nach dem AsylbLG.
Für die jüdischen Migrantinnen und Migranten aus d er ehe-
maligen GUS, die bisher in der Kastellstraße 1 (Lin denhof)
untergebracht waren, wurde im Jahr 2007 eine neue Ü ber-
gangseinrichtung an der Von-Esmarch-Straße angemietet.
14 V ereine und
Initiativen im Feld
Migration /
Integration
gefördert
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
50
Aufgenommene Flüchtlinge in Münster
1998 - 2007
535
749
85 76
130 198
264 285
0
200
400
600
800
1998 2000 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Jahr
Anzahl
Flüchtlinge
Wegen der sinkenden Zahl der Flüchtlinge ging auch die
Zahl der Unterbringungen in Übergangseinrichtungen auf
518 Personen zurück (2006: 594; 2005: 668; 2004: 72 9;
2003: 715; 2002: 960; 2000: 1.128; 1998: 998).
Die Platzkapazitäten sanken durch die Aufgabe der Einrich-
tung an der Kastellstraße 1 auf 758 Plätze. (2006: 830;
2005: 1.002; 2004: 967; 2003: 984; 2002: 1.186; 200 0:
1.335; 1998: 998).
Sozialdienst für Flüchtlinge
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Über-
gangseinrichtungen ist Aufgabe der Stadt Münster un d wird
vom Sozialdienst für Flüchtlinge des Sozialamtes wa hrge-
nommen. Für die in Wohnungen lebenden Flüchtlinge i st der
kommunale Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugend liche
und Familien zuständig.
Durch Aufgabenverlagerung wird auch die allgemeine
Betreuung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedle r si-
chergestellt. Neu ankommende Spätaussiedlerinnen un d
Spätaussiedler werden an die zuständigen Betreuerve rbän-
de in den Einrichtungen vermittelt. Aber auch nach dem Um-
zug in eine Privatwohnung bedarf dieser Personenkreis einer
weiteren Betreuung.
Die Betreuungsaufgaben für die Flüchtlinge in den Über-
gangseinrichtungen umfassen:
• Beratung bei Alltagsproblemen Kriseninterventionen
• Beratung bei Erziehungs- und Partnerschaftsproble-
men
• Gemeinwesenarbeit
• Erläuterung der administrativen Strukturen (ein-
schließlich Konventionen des Miteinanders)
Sinkende Zahl
von Flüchtlingen
erfordert weniger
Platzkapazitäten
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
51
Durch die Bleiberechts- und Altfallregelung müssen betroffe-
ne Personen die Übergangseinrichtungen verlassen. D er
Sozialdienst ist daher verstärkt bei der Beschaffun g von pri-
vatem Wohnraum beteiligt.
Als weitere Angebote, die Bestandteil des Betreuung sange-
botes sind, wurden entwickelt:
• Beratung und Betreuung in frauenspezifischen Frage n
wie Familienberatung, Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe
bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen und gesellschaft-
lichen Rollenkonflikten,
• Beratung und Begleitung bei Einschulung, Schullauf -
bahn, Förderung nicht beschulbarer Kinder, außersch uli-
sche Hilfen, vorschulische Förderung und Übersetzun gs-
hilfen.
Im Jahr 2007 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die
Betreuung von Flüchtlingen 36.760 Euro erstattet (2 006:
69.269 Euro). Für Personen nach dem Bleiberechtserlass er-
folgte ein Zuschuss in Höhe von 1.564 Euro.
9.4 Betreuung und Unterbringung von Spätaussiedleri nnen
und Spätaussiedlern
Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Spät aus-
siedlerinnen und Spätaussiedlern ist eine kommunale Auf-
gabe.
Die Zahl der im Jahr 2007 zugewiesenen Spätaussied lerin-
nen und Spätaussiedler ist analog zur Aufnahmesitua tion in
der Bundesrepublik Deutschland stark zurückgegangen.
Die Aufnahmezahl sank um ca. 60 % von 71 Personen im
Jahr 2006 auf 29 Personen im Jahr 2007 (2005: 165; 2004:
207; 2003: 214; 2002: 264; 2000: 367; 1998: 507).
Entsprechend wurden die Platzkapazitäten in Überga ngsein-
richtungen abgebaut. Zurzeit steht noch eine Überga ngsein-
richtung für die Erstunterbringung von Spätaussiedl erinnen
und Spätaussiedlern mit 108 Plätzen zur Verfügung.
In der Übergangseinrichtung können die Spätaussied lerin-
nen und Spätaussiedler Beratung und soziale Betreuu ng in
Anspruch nehmen; diese integrativen Unterstützungsa nge-
bote werden von freien Trägern angeboten. Nach dem spä-
teren Bezug einer Privatwohnung stehen Spätaussiedl erin-
nen und Spätaussiedler in erster Linie die Regeldie nste of-
fen.
Das Sozialamt bietet neben der Sicherung des Leben sunter-
haltes folgende Unterstützung an:
• Beratung zu Sozialleistungen
Zahl der Spätaus-
siedler/innen zu-
rückgegangen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
52
• Informationen über gesetzliche Änderungen in den
Bereichen Aufnahme- und Statusfeststellung
• Orientierungshilfen über die Zuständigkeiten von B e-
hörden
• Beratung in allen Lebensbereichen des Alltags
• Krisenintervention und Weiterleitung an spezielle
Dienste
• Informationen über Sprachkurse
10. Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungs ge-
setz (BVG) ist - im Gegensatz zur Sozialhilfe nach dem SGB
XII - keine Sozialleistung des Typs „sozialer Ausgl eich / so-
ziale Förderung“, sondern eine klassische Entschädi gungs-
leistung.
Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbli ebene)
erhalten bei Vorliegen der wirtschaftlichen Vorauss etzungen
laufende und einmalige Leistungen im Rahmen der Kri egs-
opferfürsorge als Teil der Versorgungsleistungen na ch dem
BVG.
Am 31.12.2007 wurden für 43 Personen (21 weiblich, 22
männlich) ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfen
in besonderen Lebenslagen erbracht.
Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Straffung der B ehör-
denstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2007
hat der LWL die Aufgaben zum 01.01.2008 übernommen.
Finanztableau
Ausgaben
2003 2004 2005 2006 2007
in €
Kriegsopferfürsor-
ge nach dem BVG
348.561
225.255 218.220 197.686 170.865
Einnahmen
Kostenerstattungen 260.540 170.721 141.716 166.228 128.180
Sonstige Einnahmen 4.654 5.735 11.768 13.691 9.442
Summe Einnahmen 265.194 176.456 153.484 179.919 137.622
Summe
Nettoausgaben 83.367 48.799 64.736 17.767 32.243
Die Aufgabe der
Kriegsopferfürsor-
ge wird ab dem
01.01.08 vom LWL
wahrgenommen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
53
11. BAföG für Schülerinnen und Schüler
Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist da s Bun-
desausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ziel des BA föG
ist, jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, unab hängig
von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Aus-
bildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interes-
sen entspricht. Die Förderung der Schülerinnen und Schüler
übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als Au ftrags-
angelegenheit. Die Leistungen für Studierende werde n in
Nordrhein-Westfalen von den Studentenwerken als öff ent-
lich-rechtliche Körperschaften gewährt.
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt als Zu-
schuss, die Leistungen müssen nicht (auch nicht ant eilig) zu-
rückgezahlt werden. Die Gewährung der Leistungen er folgt
für ein Schuljahr (bei weiterem Schulbesuch auch fü r den
Ferienmonat) jeweils für volle Monate.
Im Jahr 2007 haben 1.122 Schülerinnen und Schüler eine
Förderung erhalten (die Zahl bezieht sich auf das K alender-
jahr, nicht das Schuljahr). Die Zahl hat sich gegen über dem
Vorjahr leicht erhöht (2006: 1.089; 2005: 1.087).
Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 3,77 Million en Euro.
Diese Finanzleistungen werden vom Bund bzw. Land No rd-
rhein-Westfalen getragen und vom Gebietsrechenzentr um
des Landes direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt.
Eine geschlechtsspezifische Aufteilung sieht die S tatistik des
Gebietsrechenzentrums nicht vor.
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfo lgt
eine pauschale Personal- und Sachkostenerstattung f ür die
auftragsweise Aufgabenerfüllung.
Der Stadt Münster entstehen daher durch die Durchf ührung
der Leistungsbewilligung keine Kosten.
12. Obdachlose Familien, Wohnungslose
Als obdachlos gilt, wer nach dem Verlust der Wohnu ng
selbst nicht in der Lage ist, eine neue Unterkunfts möglichkeit
für sich und seine Familienangehörigen zu beschaffe n. Die
Stadt Münster ist verpflichtet unfreiwillige Obdach losigkeit zu
vermeiden bzw. zu beheben (kommunale Pflichtaufgabe ).
Darüber hinaus ist die Versorgung allein stehender woh-
nungsloser Menschen bzw. obdachloser Familien unter so-
zialstaatlichen Gesichtspunkten geboten.
Im Jahr 2007 hat das Amtsgericht das Sozialamt übe r 169
Räumungsklagen informiert. Aufgrund rechtskräftiger Urteile
wurden insgesamt 159 Räumungstermine festgesetzt.
Schüler -BAfög be -
lastet nicht städ-
tischen Haushalt
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
54
Hiervon betroffen waren 48 Familien mit Kindern un d 111
Haushalte ohne Kinder.
Im Berichtszeitraum wurde in 71 Fällen durch Übern ahme
von Mietrückständen der Wohnungserhalt gesichert. W irt-
schaftliche Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII
wurden in Höhe von 123.585 Euro gezahlt. Zur Sicher ung
der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbar en Not-
lage war die Gewährung entsprechender Darlehn gerec htfer-
tigt.
37 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß dem Ord-
nungsbehördengesetz (OBG) wurden ausgesprochen, davon
15 in stadteigene Übergangswohnungen, in weiteren 3 2 Fäl-
len wurde Privatwohnraum bis auf Widerruf beschlagn ahmt.
Durch kontinuierliche Gespräche – insbesondere mit den
Wohnungsbaugesellschaften – konnten im Jahr 2007 in sge-
samt in 38 Fällen bestehende ordnungsbehördliche Ei nwei-
sungen in Mietverträge umgewandelt werden.
Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am S tichtag
31.12.2007 auf 197 (2006: 216; 2005: 231) Haushalte . Ins-
gesamt betrug die Zahl der eingewiesenen Personen 5 23
(285 Erwachsene und 238 Kinder / Jugendliche).
Insbesondere dem Arbeitsbereich der „Präventiven O bdach-
losenhilfe“, also der Bündelung von Maßnahmen, die im Er-
gebnis möglicherweise die Obdachlosigkeit verhinder n kön-
nen, ist besondere Bedeutung beizumessen.
In der Kooperation mit den am Hilfesystem „Soziald ienst
Wohnungsnotfälle“ beteiligten Trägern (Arbeiterwohl fahrt,
Caritasverband für die Stadt Münster und den ev. Be ra-
tungsdiensten gGmbH – ehemals Diakonisches Werk -) wird
auf der Grundlage von abgestimmten Hilfeplänen unte r Be-
rücksichtigung der individuellen Handlungsbedarfe e in Stun-
denkontingent für dieses Arbeitsfeld zur Verfügung gestellt.
Die Steuerung und die Finanzierung der Hilfen erfol gt durch
das Sozialamt.
In der Zeit vom 01.10.2006 bis 30.09.2007 wurden a uf der
Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen insgesam t 187
unterschiedliche Fälle betreut. Der Finanzierungsbe darf be-
lief sich auf ca. 132.000 Euro.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt für allein stehende wohnungs-
lose Männer wird in der Außenstelle des Sozialamtes , im
Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW), Bahnhofstr. 62, aus-
gezahlt. Im Jahr 2007 haben dort insgesamt 2.623 Pe rsonen
nach Sozialhilfeleistungen nachgesucht; davon waren 1.623
Personen leistungsberechtigt. Der Gesamtbetrag der ausge-
zahlten Leistungen (sowohl Sozialhilfe nach dem SGB XII
als auch Grundsicherung nach dem SGB II) betrug ca.
453.000 Euro.
Sozialdienst Wo h-
nungsnotfälle erar-
beitet individuelle
Hilfepläne bei dro-
hender Obdachlo-
sigkeit
Mietschulden übe r-
nahme verhinderte
in 71 Fällen die
Obdachlosigkeit
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
55
Die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbes onde-
re für die Zielgruppe einkommensschwacher Einperson en-
haushalte – und die sich daraus ergebende Problemat ik für
die Wohnungslosenhilfe, Fluktuationen in den Einric htungen
sicherzustellen, wird als Thema ganz entscheidend d ie
kommunale Wohnungslosenhilfe in den kommenden Jahre n
beschäftigen.
13. Schuldnerberatung
Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuld nerbera-
tung“ an. Als „anerkannte Stelle“ übernahm die städ tische
Schuldnerberatungsstelle 1999 weitere Aufgaben im R ah-
men des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Rechtsgrund lage
für den Beratungsauftrag war bis Ende 2004 das Bund esso-
zialhilfegesetz. Seit 2005 bilden die Sozialgesetzb ücher II
und XII die Arbeitsgrundlage dieser Beratungseinrichtung.
Im Jahr 2007 nahmen 496 Bürgerinnen und Bürger Kon takt
zur städtischen Schuldnerberatungsstelle auf. Rund die Hälf-
te der ratsuchenden Personen sind 40 Jahre und älte r. Der
Anteil der Single-Haushalte liegt bei 50 %. Arbeits losigkeit,
als Auslöser einer individuellen Überschuldungssitu ation, ist
nach wie vor von zentraler Bedeutung. Rund 40 % der Rat-
suchenden sind ohne Arbeitsplatz.
Anzahl der beratenen Personen in der
städtischen Schuldnerberatungsstelle
Davon
weiblich männlich Jahr
Anzahl
der Personen
insgesamt Abso-
lut
In
Prozent
Abso-
lut
In
Prozent
2003 514
2004 540
2005 513 171 33,3 342 66,7
2006 491 222 45,2 269 54,8
2007 496 204 41.1 292 58,9
Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster das Th ema:
„Trennung / Scheidung und Überschuldung“. Wird bund es-
weit etwa jede dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster
mittlerweile jede zweite. Unterhaltszahlungen, zusä tzliche
Wohnungskosten sowie die Tilgung bestehender Verbin d-
lichkeiten führen die Betroffenen häufig in die Übe rschul-
dung.
Rund 1/4 der langfristig betreuten Schuldner hat V erbindlich-
keiten von über 50.000 Euro. Im Zusammenhang mit di esem
Auch weiterhin
überdurchschnittli-
che Zahl von Ehe-
scheidungen in
Münster
40 % der rat -
suchenden
Personen sind
arbeitslos
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
56
hohen Durchschnittswert spielen allerdings ehemals Selbst-
ständige eine zentrale Rolle.
In 1.135 Beratungsgesprächen und Einzelkontakten ( 2006:
1.164; 2005: 850) wurden Lösungskonzepte gesucht – und
überwiegend auch gefunden. Im Mittelpunkt des Berat ungs-
ansatzes stand dabei stets das Motto: „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Das Beratungsangebot des Sozialamtes wird durch di e wö-
chentliche Außensprechstunde im Jugendinformations- und -
beratungszentrum (Jib) ergänzt. Zielgruppe sind hie r Ju-
gendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre.
Auch eine weitere Entspannung auf dem Arbeitsmarkt und
eine konjunkturelle Aufwärtsbewegung werden nicht d azu
führen, dass sich die große Nachfrage in den Schuld nerbe-
ratungsstellen reduzieren wird. Bestätigt wird dies e Progno-
se durch eine aktuelle Erhebung von Creditreform Mü nster.
Demnach stieg innerhalb eines Jahrs die Überschuldu ngs-
quote in Münster von 3,2 % auf 4 %. Am 31.12.2007 w aren
in Münster 10.804 Privatleute überschuldet.
Als Ansprechpartner stehen diesem Personenkreis di e vor
Ort tätigen Schuldnerberatungsstellen der freien Wo hlfahrts-
pflege, Verbraucherzentrale und der Stadt Münster z ur Ver-
fügung.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende B era-
tungsstellen:
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster-Steinfurt
• Caritasverband Münster
• Diakonisches Werk Münster, Ev. Beratungsdienst gGm bH
• SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in
Münster e. V.
• Verbraucherzentrale Münster
• Schuldnerberatungsstelle, Sozialamt der Stadt Müns ter
Diese sechs Stellen arbeiten, im Gegensatz zu den gewerb-
lichen Schuldenregulierern und Rechtsanwälten, kost enlos.
Sie sind als „anerkannte Stellen“ im außergerichtli chen
Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen.
Die Beratungskapazitäten der einzelnen Beratungsst ellen
sind unterschiedlich und hängen maßgeblich von dere n Per-
sonalausstattung ab.
Lineare, über das Jahr gleichbleibende Wartezeiten sind
nicht zu verzeichnen. Je nach Beratungsstelle ist i n der Re-
gel von einer Wartezeit von vier bis zwölf Wochen a uszuge-
hen. In den Sommerferien ist häufig eine zurückgehe nde
Übersc huldung s-
quote in Münster
innerhalb eines
Jahres von 3,2 %
auf 4 % gestiegen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
57
Nachfrage zu verzeichnen; besonderer Andrang herrsc ht
stets zum Jahreswechsel.
14. Mieterberatung
Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe nach dem
SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben die Möglichkeit, eine Beratung bei einer von zwei in
Münster ansässigen Mieterberatungsorganisationen in An-
spruch zu nehmen, wenn es Probleme gibt vor allem wegen
• Mieterhöhungen
• Nebenkostenabrechnungen
• gravierender Wohnungsmängel
• inakzeptabler Kündigungen sowie
• zurückzufordernder Kautionen
Die Transferleistungsberechtigten erhalten vom Soz ialamt
oder der Arbeitsgemeinschaft Münster einen Mie-
ter/innenberatungsschein, mit dem sie eine einjähri ge Mit-
gliedschaft bei einer Mieterberatungsorganisation e ingehen
können; der Jahresbeitrag in Höhe von zurzeit 52 Eu ro wird
vom Sozialamt übernommen.
In den Jahren 1999 bis 2007 sind für Mieterberatun gsschei-
ne folgende Summen ausgegeben worden:
Ausgaben für Mieterberatungsscheine
Jahr in Euro
1999 2.045,17
2000 4.652,56
2001 5.010,66
2002 5.879,86
2003 4.499,41
2004 3.170,06
2005 3.452,71
2006 3.583,65
2007 6.136,00
Summe 32.294,08
Im Jahr 2007 sind die bislang höchsten Ausgaben fü r Mieter-
beratungsscheine zu verzeichnen. Die erhöhte Nachfr age ist
auf die gestiegenen Neben- und Heizkosten sowie auf die
zusätzlichen Hinweise der Sachbearbeitung auf diese s An-
gebot zu erklären.
Angesichts der Steigerungen im Bereich der Unterku nftskos-
ten gewinnt das Angebot zunehmend an Bedeutung und
Nachfrage nach
Mieterberatungs-
scheinen deutlich
gestiegen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
58
wird von den Leistungsberechtigten, den beiden Vere inen
und dem Sozialamt positiv beurteilt. Die betreffend en Perso-
nen erhalten durch die Mitgliedschaft in den Mieter bera-
tungsorganisationen die Möglichkeit, ihre Rechte ge genüber
den Vermietern selbstständig und eigenverantwortlic h gel-
tend zu machen.
15. Strukturinformationen zum Sozialamt
15.1 Organisation mit Organigramm des Sozialamtes
Die Organisation des Sozialamtes wurde auch im Jah r 2007
weiter entwickelt und entsprechend den sich wandeln den
Aufgaben und den Bedürfnissen der berechtigten Pers onen-
kreise ausgerichtet.
So musste zum einen organisatorisch und personell darauf
reagiert werden, dass die Fallzahlen im SGB XII ins gesamt
weiter steigen und die Fallfluktuation außergewöhnl ich hoch
ist. Hinzu kommt, dass
immer mehr Personen verschiedene
Leistungen nach diesem Gesetzbuch erhalten. Das tri fft ins-
besondere auf die Personen zu, die unter anderem Hi lfe zur
Pflege beziehen. Unter dem Eindruck der steigenden Bedeu-
tung, die die Unterstützung für pflegebedürftige Me nschen
und ihre Angehörigen gewinnt, war eine organisator ische
Neuausrichtung der zuständigen Abteilung zu entwickeln.
Dieses Organisationsmodell wurde abermals weiterent wi-
ckelt und hat jetzt zu einer Einheitssachbearbeitun g geführt,
d. h., alle SGB XII-Hilfen erfolgen nun „aus einer Hand“.
Die Zuständigkeitszuweisung erfolgt ausschließlich nach
dem örtlichen Kriterium, eine Untergliederung in Pf lege- und
Nicht-Pflegefälle gibt es nicht mehr.
Die Bürgerinnen und Bürger haben für alle Leistunge n nach
dem SGB XII nur eine/n Ansprechpartner/in. Die so g ewon-
nenen Synergien können für die steigenden Fallzahle n ge-
nutzt werden.
In den Bezirksverwaltungen Hiltrup und Nord werden jeden
Donnerstag Sprechstunden abgehalten, in denen die B era-
tung und die Sachbearbeitung für die gesamte Leistu ngspa-
lette des SGB XII abdeckt werden. Diese Außensprech stun-
den werden nach wie vor nur zögerlich angenommen; i n der
Bezirksverwaltung Hiltrup ist die Akzeptanz höher a ls in
Nord. Insgesamt betrug die Anzahl der Besucherinnen und
Besucher in den Bezirksverwaltungen aber nur rund 10% der
Gesamtbesucherzahl der Abteilung .
Jeden Donnerstag
Sprechstunden in
den Bezirksver-
waltungen Hiltrup
und Nord
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
59
Besucherinnen und Besucher
für Leistungen nach dem SGB XII
Davon
Zeitraum Gesamtzahl Hiltrup Nord
01.03. - 31.12.2006 3.754 254 182
01.01. - 31.12.2007 4.515 344 128
Eine weitere größere organisatorische Veränderung hat sich
dadurch ergeben, dass zum 01.01.2008 die Aufgaben d er
Versorgungsverwaltung im Bereich Schwerbehindertenr echt
auf die Stadt Münster übergegangen und dem Sozialam t zu-
geordnet worden sind. Für diese neue Aufgabe und di e per-
sonelle Einbeziehung der Bearbeiterinnen und Bearbe iter
des ehemaligen Versorgungsamtes mussten bereits im Jahr
2007 die strukturellen, organisatorischen und perso nellen
Voraussetzungen geschaffen werden.
Da die organisatorische Anbindung der Aufgaben des
Schwerbehindertenrechts und die derzeitige Organisa tion
des Sozialamtes von größerem Interesse sein dürfte als die
vorübergehende – und mittlerweile überholte Aufteil ung des
Jahres 2007 -, gibt das nachfolgende Organigramme d ie ak-
tuelle ( Stand Mai 2008) Struktur des Sozialamtes wieder:
Schwerbehinde r-
tenrecht gehört ab
01.01.2008 zu den
aufgaben des
Sozialamtes
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
60
Amtsleitung
Michael Willamowski
Telefon 492 5000
Vertreterin: Christine Adams
Abteilung 50.1
Einnahmen, Haushalt
Sybille Wermes
Telefon 492 5920
Abteilung 50.2
Hilfe für Flüchtlinge, Wohnraumversorgung,
Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Rolf Finke, Telefon 492 5040
Abteilung 50.3
Hilfen nach dem SGB XII, Pflegewohngeld,
Heimaufsicht, Info-Büro Pflege
Christine Adams 492 5061
Fachstelle 50.01
Sozialplanung,Grundsatzangelegenheiten
Frank Treutler
Telefon: 492 5026
Infobüro Pflege
Bettina Birkefeld
Telefon 492 5004
Heimaufsicht
Heike Pötter
Telefon 492-5028
FSt. 50.31
Hilfen nach dem SGB XII
Brigitte Benneweg
Telefon 492 5090
FSt. 50.32
Hilfen nach dem SGB XII
Gerd Kappel
Telefon 492 5959
FSt. 50.21
Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Doris Rüter
Telefon 492 5027
FSt. 50.22
Hilfe für Flüchtlinge
Ralf Franger
Telefon 492 5041
FSt. 50.23
Wohnraumversorgung,
Hilfe für Wohnungslose
Herbert Berkemeier, Telefon 492 5031
FSt. 50.24
BaföG, KOF, USG
Josef Klümpers
Telefon 492 5982
FSt 50.11
Sozialverwaltung, Rechnungsstelle
Andreas Woltering
Telefon 492 5011
FSt. 50.12
Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten
Birgit Nentwig
Telefon 492 5911
Juristischer Dienst des Sozialamtes
Herr Herberhold
Telefon: 492-3012/3013
FSt. 50.33
Hilfen nach dem SGB XII
Dirk Zurloh
Telefon 492 5028
FSt. 50.25
Schwerbehindertenausweise
Angelika Heinrichsmeyer
Telefon 492 5501
Fachstelle 50.02
Zentrale Dienste
Susanne Havermeier
Telefon 492 5010
Sekretariat
Anne Hemker
Telefon: 492 5001
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
61
15.2 Personalsituation
Einschneidende Veränderungen in der Personalsituati on des
Sozialamtes haben sich im Jahr 2007 nicht ergeben. Die im
Jahr 2006 durchgeführte Rücknahme der Zuweisung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle „Un terhalts-
heranziehung“ zur AMS hat sich im Stellenplan 2007 des
Sozialamtes ausgewirkt. Das Sozialamt hat 100 Planstellen.
15.3 Neues Kommunales Finanzmanagement
Zum 01.01.2008 ist das Sozialamt neben weiteren Ämt ern
auf die kaufmännische doppelte Buchführung umgestel lt
worden. Damit ist die Umstellung der Finanzwirtscha ft in der
Stadt Münster abgeschlossen.
Die Produktbildung für das Sozialamt verlief planmä ßig, alle
weiteren Vorbereitungen zur Umstellung der Haushalt sstel-
len auf das NKF konnten ebenfalls termingerecht und im
Rahmen der gesamtstädtischen Projektsteuerung erfol gen.
Aufgabenbedingte Sonderfragen konnten rechtzeitig u nd
praktikabel gehandhabt werden.
15.4 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilf egesetz
Mit dem Auslaufen der BSHG-Regelungen zum 31.12.20 04
endete nicht automatisch der daraus resultierende H and-
lungsbedarf. Auch im Jahr 2007 wurden die BSHG-
Abschlussarbeiten konsequent weitergeführt und konn ten
zum Jahresende weitgehend abgeschlossen werden.
Ab dem 01.012008 werden die noch anhängigen BSHG-
Verfahren nicht mehr gesondert, sondern in den einz elnen
Sachgebieten abgewickelt.
Die systematische Rückforderung von BSHG-Darlehen er-
folgt seit dem 01.01.2007. Im Jahr 2007 konnten Dar lehns-
rückforderungen in Höhe von knapp 30.000 Euro reali siert
werden.
15.5 Öffentlichkeitsarbeit
In der Öffentlichkeit wurden auch im vergangenen J ahr die
Einsparvorschläge im Bereich der „Kosten der Unterk unft“
und deren Umsetzung diskutiert. Daneben war die Ref orm
der Pflegeversicherung ein Schwerpunkt der Presseberichte.
Aber auch im Bereich der Informationen für behinde rte Men-
schen und deren Umfeld wurde durch verschiedene Ver an-
staltungen in den unterschiedlichsten Örtlichkeiten sowie
durch Zeitungsberichte auf Kontaktmöglichkeiten, Hi lfsange-
bote und Netzwerke hingewiesen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
62
Veröffentlichungen
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sind Bro-
schüren und Faltblätter, die das Sozialamt, auch in Zusam-
menarbeit mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, p ubli-
ziert. Im Jahr 2007 waren folgende Informationsschr iften er-
hältlich:
Alt-Werden in vertrauter Umgebung
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen
mit Demenz
Arbeit und Behinderung
Barrierefreie Toiletten in Münster
Bauen für alle! -barrierefrei-
Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren in
Münster
Behindert und berufstätig
Behindertenparkplätze in Münster im öffentlichen V er-
kehrsraum
Beratung bei Geld- und Kreditproblemen im Stadthau s 2
Die Heimaufsicht
Ehrenamtliche Mithilfe in städtischen Flüchtlingsw ohn-
heimen
Enttäuschte Erwartungen in der Pflege?
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
Flüchtlingssozialarbeit in städtischen Flüchtlings wohn-
heimen
Frauenspezifische Sozialarbeit in städtischen Flüc ht-
lingswohnheimen
Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche m it
Behinderung in Münster
Geschäftsbericht 2004 des Sozialamtes
Geschäftsbericht 2005 des Sozialamtes
Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes
Gut gestaltet – gut zu lesen, Tipps für eine barri erearme
Gestaltung von Printmedien
Informationen für allein stehende wohnungslose Fra uen
und Männer
Informationsbüro Pflege
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
63
Informationsbüro Pflege - Wohnberatung
Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskrimini erung
Mobil mit Behinderung
Mütter mit Behinderungen in Münster
Pflegebericht 2007 des Sozialamtes
Selbstbestimmt leben mit Behinderung
Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung
Service-Wohnen in Münster
Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung
Stadtplan für Menschen mit Behinderungen
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Münst er
2005-2007
Urlaubsangebote für Seniorinnen und Senioren, Men-
schen mit Behinderungen, Menschen mit Hilfe- und
Pflegebedarf in Münster
Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte un d
hörende Menschen in Münster
Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen i n
Münster - Wohnheime und betreute Wohnformen
16. Kundenzentrum Soziales
Das Kundenzentrum Soziales bietet seit dem Jahr 20 05 so-
wohl Serviceleistungen für die Besucherinnen und Be sucher
des Sozialamtes als auch der Arbeitsgemeinschaft Mü nster.
Dadurch hat sich die Bandbreite dessen, was im Kund en-
zentrum abgefragt wird, deutlich erhöht. Neben Frag en zu
den unterschiedlichsten sozialen Aufgabenfeldern do minie-
ren jetzt Fragen zum Arbeitslosengeld II und den Ei ngliede-
rungsleistungen nach dem SGB II.
Nachdem im Jahr 2006 mit 58.002 Besucherinnen und B e-
suchern im Kundenzentrum eine extrem hohe Nachfrage zu
verzeichnen war, beläuft sich die Zahl der Besuche im Jahr
2007 auf 52.602 und liegt damit im dritten Jahr in Folge über
der Grenze von 50.000.
52.602 Bes uche
im Kunden-
zentrum im
Jahr 2007
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
64
Jahr Durchschnittliche monatliche Zahl der Besuche-
rinnen und Besucher
2001 (ab 01.07.) 1.637
2002 3.293
2003 3.495
2004 3.328
2005 4.188
2006 4.834
2007 4.384
Die Entwicklung der Besucherzahlen und die monatlic hen
Schwankungen verdeutlicht das nachfolgende Schau-
bild:
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
Jan Feb März Apri
l
Mai Juni Juli Au
g
Se
pt
Okt
Nov De
z
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Nach dem Umzug des Sozialamtes in das Gebäude Hafen -
straße 8 im Februar 2008 ist das Kundenzentrum Sozi ales
die erste Anlaufstelle für alle Besucherinnen und B esucher
dieses Amtes. Für die Zeit von Februar bis April 20 08 belau-
fen sich die Besucherzahlen auf rund 2.000 im Monat s-
durchschnitt. Ob sich die Zahlen auf diesem Niveau stabili-
sieren werden, bleibt abzuwarten.
17. Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsf örde-
rung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsf ör-
derung (ASGAf) ist ein sogenannter freiwilliger Aus -
schuss des Rates, den der Rat gemäß § 57 der Gemein -
deordnung gebildet hat. Der Ausschuss hat die Aufga be,
Entscheidungsvorlagen an den Hauptausschuss und an
den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die F elder
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung betreffen .
ASGAf:
Fachpolitisches Pen-
dant zum Sozialamt
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
65
Darüber hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungsko m-
petenzen an den Ausschuss delegiert.
Die Beratungszuständigkeiten des ASGAf umfassen fo l-
gende Felder:
• Soziale Angelegenheiten
• Gesundheitswesen
• Familienförderung
• Rettungswesen
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlinien für di e
kommunale Sozial- und Gesundheitspolitik
• Arbeitsförderung
Der ASGAf hat ferner folgende Entscheidungsbefugni s-
se:
• Vergabe von Zuschüssen an Verbände oder Einrich-
tungen der freien Wohlfahrtspflege oder an Vereine
mit sozialpolitischen Zielen
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistungen der
Sozialhilfe sowie der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende (in kommunaler Zuständigkeit)
In seinen sieben öffentlichen Sitzungen im vergang enen
Jahr betrafen die sozialpolitischen Beratungsschwer -
punkte des ASGAf folgende Themen:
• Arbeitsmarktentwicklung in Münster (Rechtskreis
SGB II)
• Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in Münster im
Rechtskreis SGB II
• Zusammenführung der Arbeitsgemeinschaft Münster
(AMS) und Unterbringung des Sozialamtes (Stand-
ortaussage Stadthaus 2 und Hafenstraße 6-8)
• Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung
• Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
• Etatberatungen 2007 inkl. Maßnahmen Im Rahmen
des Spar- und Konsolidierungsprogramms 2007-2010
(Abschlussbericht der Fa. Rödl & Partner GbR vom
24.07.2006) im Rahmen des Spar- und Konsolidie-
rungsprogramms 2006 - 2009
• Pflegebericht für das Jahr 2006
• Pflegebericht 2007
• „Älter werden in Münster“, Leitantrag zur Sozialpo litik
für Seniorinnen und Senioren; „Haushaltsnahe
Dienstleistungen zur Sicherung des selbständigen
Wohnens ausbauen“
Themenschwe r-
punkt 1:
Leistungen und
Angebote für Be-
rechtigte nach dem
SGB II
Themenschwe r-
punkt 2:
AMS: Markt und
Integration ab 2008
unter einem Dach,
Sozialamt: neuer
Standort und neue
Aufgaben
Themenschwe r-
punkt 3:
Leistungen für Senio-
rinnen und Senioren,
Pflege
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
66
• Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2 005
und 2006
• Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der St adt
Münster, Bericht über die Entwicklungen im Jahr
2006
• Umsetzungskonzept zur (gesundheitlichen) Betreu-
ung wohnungsloser Menschen: Beitrittsvereinbarung
zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfa-
len-Lippe und der Stadt Münster
• Fortführung und Weiterentwicklung der Freiwilligen -
agentur Münster durch die Stiftung Siverdes
• Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütte r
zum Schutz ungeborenen Lebens“; Bericht über die
Entwicklung in den Jahren 2005 und 2006
• Soziale Stadt Kinderhaus: Organisationsstrukturen,
Entscheidungskompetenzen und Entscheidungsab-
läufe
• Fortsetzung des Gemeinwesenprojektes „Wald und
Heide“
18. Aktuelle sozialpolitische Themen
Neben vielen anderen aktuellen Themen sind hier in sbeson-
dere die Diskussion über das geplante Heimgesetz NR W,
die Reform der Pflegeversicherung und die Gesundhei tsre-
form 2007 zu nennen.
Heimgesetz NRW
Durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit des
Bundes für das Heimrecht zum 01.09.2006 auf die Län der
übertragen worden. Das Ministerium für Arbeit, Gesu ndheit
und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) hat daher ei n
Heimgesetz für das Land NRW erarbeitet.
Der Entwurf des neuen Wohn- und Teilhabegesetzes w urde
im April 2008 vom Landeskabinett gebilligt. Das Ges etz soll
spätestens zum 01.01.2009 das noch geltende Bundesh eim-
recht in Nordrhein-Westfalen ersetzen.
Im Vorfeld der Erstellung des Gesetzentwurfs haben im
MAGS NRW Expertengespräche zu folgenden Themen
stattgefunden:
• Anwendungsbereich Heimgesetz
• Qualitätsmanagement im Heimrecht - Möglichkeiten
und Grenzen
• Personelle Mindeststandards
• Bauliche Mindeststandards
Heimrecht jetzt
Ländersache
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
67
• Die Heimaufsicht
Die Stadt Münster hat an dem Expertengespräch zum The-
ma „Anwendungsbereich Heimgesetz“ teilgenommen.
Pflegeversicherung
Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung de r Pflege-
versicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) trit t zum
01.07.2008 in Kraft. Es sieht umfangreiche gesetzli che Än-
derungen vor. Schwerpunktmäßig geht es um
• Schrittweise Anhebung und Dynamisierung von Leis-
tungsbeträgen
• Schaffung von Pflegestützpunkten
• Implementierung von Pflegebegleitern
• Einführung einer Pflegezeit
• Ausweitung von Leistungen für Menschen mit einge-
schränkter Alltagskompetenz
Die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist zu-
nächst zurückgestellt worden. Hierzu gibt es eine A rbeits-
gruppe „Formulierung eines Pflegebedürftigkeitsberi chts“,
die beim Bundesministerium für Gesundheit eingerich tet
wurde. Das Sozialamt der Stadt Münster ist in diese r Arbeit-
gruppe vertreten.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
68
19. Statistische Auswertungen
19.1 Auswertungen in Statistischen Bezirken ( = Sta dtteilen) und Stadtbezirken
19.1.1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach ver schiedenen Merkmalen
19.1.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Alt ersgruppen
19.1.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Ges chlecht
19.1.4 Arbeitslose SGB II nach Empfängergruppen und Geschlecht
19.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personeng ruppen
19.3 Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nac h Rechtskreisen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
69
19.1.1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach verschiedenen Merkmalen
in % Anzahl in % Anzahl in % in % Anz. in %
11 Aegidii 1 258 89 7,1 44 3,5 11 0,9 31 19 1,5 12 1,0
12 Überwasser 1 149 132 11,5 38 3,3 14 1,2 24 11 1,0 13 1,1
13 Dom 1 898 156 8,2 56 3,0 15 0,8 41 21 1,1 20 1,1
14 Buddenturm 2 038 158 7,8 66 3,2 20 1,0 48 22 1,1 26 1,3
15 Martini 1 135 116 10,2 39 3,4 18 1,6 30 13 1,1 17 1,5
21 Pluggendorf 3 462 268 7,7 128 3,7 30 0,9 78 33 1,0 45 1,3
22 Josef 7 309 582 8,0 206 2,8 72 1,0 197 81 1,1 116 1,6
23 Bahnhof 906 86 9,5 38 4,2 42 4,6 36 11 1,2 25 2,8
24 Hansaplatz 5 942 411 6,9 203 3,4 110 1,9 212 69 1,2 143 2,4
25 Mauritz - West 5 306 310 5,8 121 2,3 59 1,1 234 54 1,0 180 3,4
26 Schlachthof 4 591 274 6,0 322 7,0 71 1,5 152 43 0,9 109 2,4
27 Kreuz 10 855 490 4,5 266 2,5 106 1,0 224 107 1,0 117 1,1
28 Neutor 3 290 443 13,5 182 5,5 39 1,2 87 31 0,9 56 1,7
29 Schloss 1 766 155 8,8 42 2,4 21 1,2 39 25 1,4 14 0,8
31 Aaseestadt 5 186 529 10,2 296 5,7 70 1,3 125 43 0,8 82 1,6
32 Geist 8 310 542 6,5 379 4,6 133 1,6 300 84 1,0 216 2,6
33 Schützenhof 6 561 755 11,5 391 6,0 149 2,3 284 83 1,3 201 3,1
34 Düesberg 6 462 277 4,3 236 3,7 76 1,2 161 43 0,7 118 1,8
43 Hafen 832 127 15,3 14 1,7 9 1,1 44 13 1,6 31 3,7
44 Herz - Jesu 4 926 338 6,9 166 3,4 94 1,9 146 39 0,8 107 2,2
45 Mauritz - Mitte 9 407 422 4,5 303 3,2 86 0,9 216 83 0,9 133 1,4
46 Rumphorst 7 719 427 5,5 424 5,5 66 0,9 198 73 0,9 125 1,6
47 Uppenberg 6 988 663 9,5 573 8,2 143 2,0 309 80 1,1 229 3,3
Stadtbezirk Mitte 107 296 7 750 7,2 4 533 4,2 1 454 1,4 3 2 16 1 081 1,0 2 135 2,0
51 Gievenbeck 17 601 2 520 14,3 2 049 11,6 240 1,4 547 148 0,8 399 2,3
52 Sentrup 5 449 519 9,5 232 4,3 42 0,8 89 40 0,7 49 0,9
54 Mecklenbeck 8 918 570 6,4 612 6,9 89 1,0 202 92 1,0 110 1,2
56 Albachten 5 367 300 5,6 427 8,0 49 0,9 105 40 0,7 65 1,2
57 Roxel 7 964 535 6,7 413 5,2 81 1,0 231 72 0,9 159 2,0
58 Nienberge 6 252 281 4,5 218 3,5 81 1,3 172 48 0,8 124 2,0
Stadtbezirk West 51 551 4 725 9,2 3 951 7,7 582 1,1 1 346 440 0,9 906 1,8
61 Coerde 9 901 1 427 14,4 1 870 18,9 304 3,1 786 123 1,2 663 6,7
62 Kinderhaus - Ost 4 890 389 8,0 460 9,4 96 2,0 188 39 0,8 149 3,0
63 Kinderhaus - West 10 298 1 313 12,8 1 592 15,5 420 4,1 699 97 0,9 602 5,8
68 Sprakel 2 850 107 3,8 106 3,7 9 0,3 47 25 0,9 22 0,8
Stadtbezirk Nord 27 939 3 236 11,6 4 028 14,4 829 3,0 1 72 0 284 1,0 1 436 5,1
71 Mauritz - Ost 9 706 508 5,2 313 3,2 89 0,9 224 101 1,0 123 1,3
76 Gelmer - Dyckburg 3 368 134 4,0 96 2,9 31 0,9 58 22 0,7 36 1,1
77 Handorf 7 231 288 4,0 288 4,0 65 0,9 178 60 0,8 118 1,6
Stadtbezirk Ost 20 305 930 4,6 697 3,4 185 0,9 460 183 0 ,9 277 1,4
81 Gremmendorf-West 4 705 289 6,1 430 9,1 55 1,2 149 44 0,9 105 2,2
82 Gremmendorf-Ost 6 156 292 4,7 305 5,0 55 0,9 163 52 0,8 111 1,8
86 Angelmodde 7 432 630 8,5 754 10,1 101 1,4 348 72 1,0 276 3,7
87 Wolbeck 8 523 349 4,1 296 3,5 65 0,8 184 58 0,7 126 1,5
Stadtbezirk Südost 26 816 1 560 5,8 1 785 6,7 276 1,0 844 226 0,8 618 2,3
91 Berg Fidel 5 591 867 15,5 929 16,6 135 2,4 322 66 1,2 256 4,6
95 Hiltrup - Ost 6 596 290 4,4 373 5,7 60 0,9 152 44 0,7 108 1,6
96 Hiltrup - Mitte 9 598 709 7,4 602 6,3 164 1,7 375 84 0,9 291 3,0
97 Hiltrup - West 8 774 678 7,7 817 9,3 120 1,4 335 88 1,0 247 2,8
98 Amelsbüren 5 719 252 4,4 335 5,9 32 0,6 126 42 0,7 84 1,5
Stadtbezirk Hiltrup 36 278 2 796 7,7 3 056 8,4 511 1,4 1 3 10 324 0,9 986 2,7
nicht zuzuordnen X X X X X 39 X 22 14 X 8 X
Stadt Münster 270 185 20 997 7,8 18 050 6,7 3 876 1,4 8 918 2 552 0,9 6 366 2,4
Quellen:
HINWEIS: Die %-Angaben beziehen sich jeweils auf di e Bevölkerung mit Hauptwohnsitz insgesamt.
SGB III
Empfänger
SGB II
Empfänger
Bundesagentur für Arbeit und
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung
Sozialhilfebe-
rechtigte plus
Haushaltsan-
gehörige außer-
halb von Ein-
richtungen am
31.12.2007
Anzahl
Sozialamt
Arbeitslose am 31.12.2007
Ins-
gesamt
darunter
Ins-
gesamt
davon
Statistischer Bezirk
Stadtbezirk
Bevölkerung am Ort der
Hauptwohnung am 31.12.2007
Anzahl
Aus-
länder
Deutsche mit
2. ausländi-
scher Staats-
angehörigkeit
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
70
19.1.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altersgruppen
0 - 14
Jahren
15 - 17
Jahren
18 - 24
Jahren
25 - 29
Jahren
30 - 64
Jahren
65 - 79
Jahren
80
Jahren
und älter
11 Aegidii 1 258 78 12 157 187 518 195 111
12 Überwasser 1 149 57 6 204 206 482 138 56
13 Dom 1 898 81 19 270 292 830 285 121
14 Buddenturm 2 038 101 25 306 274 805 193 334
15 Martini 1 135 59 11 158 166 525 159 57
21 Pluggendorf 3 462 166 22 424 557 1 440 485 368
22 Josef 7 309 461 82 954 1 193 3 450 795 374
23 Bahnhof 906 29 7 192 213 353 71 41
24 Hansaplatz 5 942 375 71 822 1 093 2 897 475 209
25 Mauritz - West 5 306 451 72 585 773 2 740 489 196
26 Schlachthof 4 591 580 116 376 446 2 299 537 237
27 Kreuz 10 855 982 194 1 104 1 250 5 612 1 139 574
28 Neutor 3 290 207 29 709 649 1 337 260 99
29 Schloss 1 766 161 26 167 209 857 208 138
31 Aaseestadt 5 186 534 115 510 427 2 289 925 386
32 Geist 8 310 966 206 853 864 4 014 1 033 374
33 Schützenhof 6 561 591 104 795 1 005 3 136 641 289
34 Düesberg 6 462 817 159 563 409 2 955 1 105 454
43 Hafen 832 30 14 116 161 403 79 29
44 Herz - Jesu 4 926 473 98 447 537 2 118 727 526
45 Mauritz - Mitte 9 407 980 231 740 843 4 629 1 401 583
46 Rumphorst 7 719 1 202 277 706 502 3 541 1 063 428
47 Uppenberg 6 988 884 155 711 768 3 369 809 292
Stadtbezirk Mitte 107 296 10 265 2 051 11 869 13 024 50 599 13 212 6 276
51 Gievenbeck 17 601 3 217 513 2 688 2 060 7 308 1 273 542
52 Sentrup 5 449 725 144 956 644 2 163 490 327
54 Mecklenbeck 8 918 1 292 314 1 053 588 4 142 1 147 382
56 Albachten 5 367 989 200 412 235 2 675 679 177
57 Roxel 7 964 1 248 240 662 535 3 867 1 142 270
58 Nienberge 6 252 796 172 593 405 2 983 1 080 223
Stadtbezirk West 51 551 8 267 1 583 6 364 4 467 23 138 5 811 1 921
61 Coerde 9 901 1 803 380 992 662 4 348 1 361 355
62 Kinderhaus - Ost 4 890 663 156 461 361 2 321 728 200
63 Kinderhaus - West 10 298 1 670 408 1 034 613 4 762 1 449 362
68 Sprakel 2 850 416 93 216 120 1 372 515 118
Stadtbezirk Nord 27 939 4 552 1 037 2 703 1 756 12 803 4 053 1 035
71 Mauritz - Ost 9 706 1 296 275 659 461 4 766 1 623 626
76 Gelmer - Dyckburg 3 368 526 111 239 128 1 741 493 130
77 Handorf 7 231 1 166 261 553 293 3 413 1 232 313
Stadtbezirk Ost 20 305 2 988 647 1 451 882 9 920 3 348 1 069
81 Gremmendorf-West 4 705 841 164 386 229 2 335 570 180
82 Gremmendorf-Ost 6 156 1 084 210 478 307 3 045 771 261
86 Angelmodde 7 432 1 091 297 608 436 3 521 1 116 363
87 Wolbeck 8 523 1 240 343 675 391 4 138 1 410 326
Stadtbezirk Südost 26 816 4 256 1 014 2 147 1 363 13 039 3 867 1 130
91 Berg Fidel 5 591 911 185 490 381 2 459 848 317
95 Hiltrup - Ost 6 596 848 268 513 264 3 246 1 237 220
96 Hiltrup - Mitte 9 598 1 285 259 708 657 4 511 1 610 568
97 Hiltrup - West 8 774 1 504 383 764 510 4 513 948 152
98 Amelsbüren 5 719 1 031 170 377 292 2 742 873 234
Stadtbezirk Hiltrup 36 278 5 579 1 265 2 852 2 104 17 471 5 516 1 491
Außenbezirke 162 889 25 642 5 546 15 517 10 572 76 371 22 595 6 646
Stadt Münster 270 185 35 907 7 597 27 386 23 596 126 970 35 807 12 922
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, S tadtplanung, Verkehrsplanung
Statistischer Bezirk
Stadtbezirk
davon im Alter von
Ins-
gesamt
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2007
Anzahl
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
71
19.1.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht
Anzahl Anzahl in % Anzahl in %
11 Aegidii 1 258 588 46,7 670 53,3
12 Überwasser 1 149 503 43,8 646 56,2
13 Dom 1 898 854 45,0 1 044 55,0
14 Buddenturm 2 038 889 43,6 1 149 56,4
15 Martini 1 135 481 42,4 654 57,6
21 Pluggendorf 3 462 1 455 42,0 2 007 58,0
22 Josef 7 309 3 279 44,9 4 030 55,1
23 Bahnhof 906 452 49,9 454 50,1
24 Hansaplatz 5 942 2 855 48,0 3 087 52,0
25 Mauritz - West 5 306 2 393 45,1 2 913 54,9
26 Schlachthof 4 591 2 028 44,2 2 563 55,8
27 Kreuz 10 855 4 914 45,3 5 941 54,7
28 Neutor 3 290 1 632 49,6 1 658 50,4
29 Schloss 1 766 819 46,4 947 53,6
31 Aaseestadt 5 186 2 396 46,2 2 790 53,8
32 Geist 8 310 3 880 46,7 4 430 53,3
33 Schützenhof 6 561 3 042 46,4 3 519 53,6
34 Düesberg 6 462 3 079 47,6 3 383 52,4
43 Hafen 832 441 53,0 391 47,0
44 Herz - Jesu 4 926 2 096 42,5 2 830 57,5
45 Mauritz - Mitte 9 407 4 220 44,9 5 187 55,1
46 Rumphorst 7 719 3 585 46,4 4 134 53,6
47 Uppenberg 6 988 3 366 48,2 3 622 51,8
Stadtbezirk Mitte 107 296 49 247 45,9 58 049 54,1
51 Gievenbeck 17 601 8 476 48,2 9 125 51,8
52 Sentrup 5 449 2 605 47,8 2 844 52,2
54 Mecklenbeck 8 918 4 331 48,6 4 587 51,4
56 Albachten 5 367 2 604 48,5 2 763 51,5
57 Roxel 7 964 3 887 48,8 4 077 51,2
58 Nienberge 6 252 3 120 49,9 3 132 50,1
Stadtbezirk West 51 551 25 023 48,5 26 528 51,5
61 Coerde 9 901 4 796 48,4 5 105 51,6
62 Kinderhaus - Ost 4 890 2 324 47,5 2 566 52,5
63 Kinderhaus - West 10 298 5 007 48,6 5 291 51,4
68 Sprakel 2 850 1 433 50,3 1 417 49,7
Stadtbezirk Nord 27 939 13 560 48,5 14 379 51,5
71 Mauritz - Ost 9 706 4 535 46,7 5 171 53,3
76 Gelmer - Dyckburg 3 368 1 635 48,5 1 733 51,5
77 Handorf 7 231 3 543 49,0 3 688 51,0
Stadtbezirk Ost 20 305 9 713 47,8 10 592 52,2
81 Gremmendorf-West 4 705 2 337 49,7 2 368 50,3
82 Gremmendorf-Ost 6 156 2 990 48,6 3 166 51,4
86 Angelmodde 7 432 3 583 48,2 3 849 51,8
87 Wolbeck 8 523 4 141 48,6 4 382 51,4
Stadtbezirk Südost 26 816 13 051 48,7 13 765 51,3
91 Berg Fidel 5 591 2 667 47,7 2 924 52,3
95 Hiltrup - Ost 6 596 3 199 48,5 3 397 51,5
96 Hiltrup - Mitte 9 598 4 348 45,3 5 250 54,7
97 Hiltrup - West 8 774 4 297 49,0 4 477 51,0
98 Amelsbüren 5 719 2 898 50,7 2 821 49,3
Stadtbezirk Hiltrup 36 278 17 409 48,0 18 869 52,0
Außenbezirke 162 889 78 756 48,3 84 133 51,7
Stadt Münster 270 185 128 003 47,4 142 182 52,6
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, S tadtplanung, Verkehrsplanung
Statistischer Bezirk
Stadtbezirk
davon Insgesamt
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2007
männlich weiblich
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
72
19.1.4 Arbeitslose nach Empfängergruppen und Geschlecht
männl. weibl. männl. weibl.
11 Aegidii 31 13 18 19 7 12 12 6 6
12 Überwasser 24 15 9 11 5 6 13 10 3
13 Dom 41 26 15 21 9 12 20 17 3
14 Buddenturm 48 27 21 22 8 14 26 19 7
15 Martini 30 12 18 13 3 10 17 9 8
21 Pluggendorf 78 47 31 33 20 13 45 27 18
22 Josef 197 113 84 81 45 36 116 68 48
23 Bahnhof 36 23 13 11 4 7 25 19 6
24 Hansaplatz 212 124 88 69 33 36 143 91 52
25 Mauritz - West 234 163 71 54 19 35 180 144 36
26 Schlachthof 152 75 77 43 17 26 109 58 51
27 Kreuz 224 119 105 107 47 60 117 72 45
28 Neutor 87 50 37 31 19 12 56 31 25
29 Schloss 39 23 16 25 13 12 14 10 4
31 Aaseestadt 125 74 51 43 23 20 82 51 31
32 Geist 300 158 142 84 45 39 216 113 103
33 Schützenhof 284 153 131 83 44 39 201 109 92
34 Düesberg 161 99 62 43 15 28 118 84 34
43 Hafen 44 33 11 13 9 4 31 24 7
44 Herz - Jesu 146 86 60 39 15 24 107 71 36
45 Mauritz - Mitte 216 112 104 83 34 49 133 78 55
46 Rumphorst 198 93 105 73 31 42 125 62 63
47 Uppenberg 309 168 141 80 44 36 229 124 105
Stadtbezirk Mitte 3 216 1 806 1 410 1 081 509 572 2 135 1 297 838
51 Gievenbeck 547 260 287 148 60 88 399 200 199
52 Sentrup 89 40 49 40 17 23 49 23 26
54 Mecklenbeck 202 110 92 92 44 48 110 66 44
56 Albachten 105 58 47 40 24 16 65 34 31
57 Roxel 231 133 98 72 39 33 159 94 65
58 Nienberge 172 113 59 48 31 17 124 82 42
Stadtbezirk West 1 346 714 632 440 215 225 906 499 407
61 Coerde 786 424 362 123 65 58 663 359 304
62 Kinderhaus-Ost 188 105 83 39 17 22 149 88 61
63 Kinderhaus-West 699 377 322 97 51 46 602 326 276
68 Sprakel 47 26 21 25 13 12 22 13 9
Stadtbezirk Nord 1 720 932 788 284 146 138 1 436 786 650
71 Mauritz - Ost 224 109 115 101 42 59 123 67 56
76 Gelmer - Dyckburg 58 28 30 22 9 13 36 19 17
77 Handorf 178 89 89 60 28 32 118 61 57
Stadtbezirk Ost 460 226 234 183 79 104 277 147 130
81 Gremmendorf-West 149 72 77 44 20 24 105 52 53
82 Gremmendorf-Ost 163 93 70 52 28 24 111 65 46
86 Angelmodde 348 190 158 72 40 32 276 150 126
87 Wolbeck 184 107 77 58 35 23 126 72 54
Stadtbezirk Südost 844 462 382 226 123 103 618 339 279
91 Berg Fidel 322 168 154 66 35 31 256 133 123
95 Hiltrup - Ost 152 80 72 44 22 22 108 58 50
96 Hiltrup - Mitte 375 201 174 84 48 36 291 153 138
97 Hiltrup - West 335 171 164 88 48 40 247 123 124
98 Amelsbüren 126 59 67 42 17 25 84 42 42
Stadtbezirk Hiltrup 1 310 679 631 324 170 154 986 509 477
nicht zuzuordnen 22 10 12 14 4 10 8 6 2
Stadt Münster 8 918 4 829 4 089 2 552 1 246 1 306 6 366 3 583 2 783
Quelle: Bundesagentur für Arbeit und Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsp lanung
Statistischer Bezirk
Stadtbezirk
Arbeitslose am 31. Dezember 2007
Arbeitslose insgesamt davon
Ins-
gesamt
davon SGB III - Empfänger SGB II - Empfänger
männ-
lich
weib-
lich
Ins-
gesamt
davon Ins-
gesamt
davon
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
73
19.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personengruppen
Arbeitslose nach ausgewählten Personengruppen im Jahr 2007 -
Merkmale Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
F r a u e n u n d M ä n n e r
Arbeitslose 2007 7.467 7.488 7.294 7.226 7.186 7.090 7.250 6.879 6.710 6.515 6.392 6.366
Jüngere unter 25
Jahren
680 648 607 626 640 658 772 645 572 475 453 434
50 Jahre und älter 1.390 1.412 1.366 1.383 1.370 1.365 1.382 1.351 1.338 1.352 1.340 1.312
Ausländer 1.507 1.541 1.508 1.467 1.455 1.412 1.475 1.420 1.382 1.332 1.317 1.296
Schwerbehinderte 305 324 324 330 328 318 318 305 316 307 310 313
F r a u e n
Arbeitslose 2007 3.203 3.213 3.197 3.142 3.118 3.098 3.185 3.040 2.953 2.848 2.775 2.783
Jüngere unter 25
Jahren
315 305 283 284 290 306 367 312 279 226 215 211
50 Jahre und älter 585 598 588 589 575 575 576 569 554 555 550 544
Ausländer 643 667 664 643 640 607 652 631 610 585 582 577
Schwerbehinderte 119 129 135 134 128 123 119 110 115 112 113 113
M ä n n e r
Arbeitslose 2007 4.264 4.275 4.097 4.084 4.068 3.992 4.065 3.839 3.757 3.667 3.617 3.583
Jüngere unter 25
Jahren
365 343 324 342 350 352 405 333 293 249 238 223
50 Jahre und älter 805 814 778 794 795 790 806 782 784 797 790 768
Ausländer 864 874 844 824 815 805 823 789 772 747 735 719
Schwerbehinderte 186 195 189 196 200 195 199 195 201 195 197 200
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
74
19.3 Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Mona t Januar
2008. Zu diesem Zeitpunkt waren insgesamt 7.588 Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren leistungsberechtigt. Di e Aufteilung
auf Leistungsbereiche sieht wie folgt aus:
Berechtigte Personen im Alter von 0 bis unter 18 Jahren
nach Leistungsbereichen ∗∗ ∗∗
Stand: Januar 2008
Leistungsbereich Anzahl
SGB II 7.039
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) 47
Asylbewerberleistungsgesetz 502
Summe 7.588
Nach Altersgruppen und Geschlecht ergibt sich zusam mengefasst
für die drei genannten Leistungsbereiche folgende Klassifikation:
Berechtigte Personen nach dem SGB II, SGB XII (3. Kapitel), AsylbLG
im Alter von 0 bis unter 18 Jahren
nach Altersgruppen und Geschlecht*
Stand: Januar 2008
davon Altersgruppen
von … bis unter … Jahre insgesamt weiblich männlich
0 - 3 1.515 712 803
3 - 6 1.442 707 735
6 - 10 1.690 820 870
10 - 13 1.144 577 567
13 - 16 1.074 532 542
16 - 18 723 351 372
Summe 7.588 3.699 3.889
∗ Es sind Kinder und Jugendliche berücksichtigt, die selbst tatsächlich Leistungen beziehen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
75
20. Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize und ambulante
Dienste
20.1 Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tage spflege, ambulant betreute
Wohngemeinschaften, Hospize
Einrichtung Platz-
zahl Straße, Hausnummer PLZ Stadtbezirk Stadtteil
Vollstationäre Pflege
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegidii
Altenheim St. Elisabeth 115 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck
Friederike-Fliedner-Haus 76 Tannenbergstr. 1 - 11 4 8147 Mitte Kreuz
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte P luggendorf
Westf. Pflegezentrum Münster 80 Kinderhauser Str. 9 0e 48147 Mitte Uppenberg
Haus Heidhorn - Hiltrup 51 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren
Haus Maria Trost 84 Sankt-Mauritz-Freiheit 52 48145 Mitte Herz-Jesu
Haus Simeon 155 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg -Fidel
Haus Wilkinghege 64 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinde rhaus-West
Kardinal-von-Galen-Stift 72 Clemens-August-Platz 8a 48167 Südost Angelmodde
Altenzentrum Klarastift 143 Andreas-Hofer-Str. 70 4 8145 Mitte Herz-Jesu
Altenheim St. Lamberti 83 Scharnhorststr. 4 - 8 481 51 Mitte Pluggendorf
Maria-Hötte-Stift 129 Düesbergweg 143 48153 Mitte D üesberg
Marienheim 83 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup H iltrup-Mitte
Martin-Luther-Haus 161 Fliednerstr. 17 48149 West S entrup
Mathildenstift 28 Münzstr. 38a 48143 Mitte Buddentu rm
Ev. Altenzent. Meckmannshof 171 Meckmannweg 74 4816 3 West Mecklenbeck
Seniorenheim Michaelweg 41 Michaelweg 53 48149 West Gievenbeck
Perthes-Haus 87 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenbe rg
Schölling-Lentze-Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schl achthof
Wohnstift am Südpark 74 Clevornstraße 5 48153 Mitte Schützenhof
DKV-Residenz 49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddentur m
Achatius-Haus Wolbeck 66 Münsterstr. 24 b/c 48167 S üdost Wolbeck
Haus v. Guten Hirten 16 Mauritz-Lindenweg 61 48145 Mitte Herz-Jesu
Handorfer Hof 66 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handor f
Meyer-Suhrheinrich-Haus 42 Marktallee 42 48165 Hilt rup Hiltrup-Mitte
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup H iltrup-Mitte
Seniorenzentrum Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 W est Gievenbeck
Seniorenzentrum Albachten 66 Rottkamp 49 48163 West Albachten
Papst Johannes Paul Stift 72 Culmer Str. 16 48157 Nord Corde
Summe 2416
Kurzzeitpflege
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Dües berg
Raphaelsklinik, Kurzzeitpfl. 23 Klosterstr. 75 4814 3 Mitte Dom
Haus Dominic 20 Alexianerweg 10 48165 Hiltrup Amels büren
Kurzzeitpflege „Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48 165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
76
Einrichtung Platz-
zahl Straße, Hausnummer PLZ Stadtbezirk Stadtteil
Seniorenzentrum Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 W est Gievenbeck
Summe 96
Tagespflege
Clemens-Wallrath-Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Jo sef
Achatiushaus 12 Münsterstr. 48167 Südost Wolbeck
St. Clemens 12 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltru p-Mitte
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauri tz-Mitte
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbe ck
Wohnstift am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte S chützenhof
Summe 95
Wohngemeinschaften
Villa Hittorf 10 Hittorstraße 10 48149 Mitte Schlos s
Taubenstraße 8 Taubenstraße 12 48145 Mitte Herz-Jes u
Casa-Mauritz 15 Andreas-Hofer-Straße 86 48145 Mitte Herz-Jesu
Villa Mauritz 10 Kaiser-Wilhelm-Ring 34 48145 Mitte Mauritz-Mitte
Irmgard-Buschmann-Haus 19 Am Küchenbusch 15 48161 W est Gievenbeck
Kirmstraße – Gartenstiege 14 Kirmstraße 18, Gartens tiege 6 48161 West Nienberge
Josef-Beckmann-Straße 11 Josef-Beckmann-Straße 5-7 48159 Nord Kinderhaus
Summe 87
Hospize
Lebenshaus 8 Dorbaumstr. 215 48157 Ost Handorf
Johannes-Hospiz 8 Hohenzollernring 66 48145 Mitte H erz-Jesu
Summe 16
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
77
20.2 Ambulante Dienste
Dienst Straße Postleitzahl
Acticom Münsterstr. 25 48167
Ambulante Dienste e.V Bohlweg 10 48147
Ambulanter Krankenpflegedienst Julia Spiekerhof 31 48143
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147
Bahrenberg Münster Süd Marktallee 66 48165
Care aktiv Steinfurter Straße 132 48149
Cathamed Pflege GmbH Münsterstr. 52 48565 Steinfurt
Clemenshospital – Ambulanter Dienst Düesbergweg 124 48153
Caritas Münster Josefstraße 2 48151
Causa- Care Kaiser-Wilhelm-Ring 4 – 6 48145
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145
Ev. Diakoniestation Hörsterplatz 2b 48147
DRK-Hiltrup Patronatsstraße 22 48165
DRK-Mitte Zumsandestraße 25 – 27 48145
Humanitas An der Germania Brauerei 8 48159
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße 7 48145
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155
Mathildenstift – Alten- und Krankenpflege Münzstraß e 38 48143
Meinert Hauptstraße 30 48727 Billerbeck
MiCura Tibusplatz 6 48143
Mobile Alten- und Behindertenhilfe Augustastraße 28 48153
Pensler Handorfer Straße 23 48157
Pia causa Josefstraße 4 48151
Pro.cura Hofstraße 17 48167
Raphaelsklinik – Ambulante Krankenpflege Loerstraße 32 48143
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145
VITA-MED Albersloher Weg 539 48167
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
78
21. Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Träger Name der Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Alexianer-Wohnbereiche Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische und geistige
Behinderung,
erworbene Hirnschädigung
Wohngruppe Bernhard-
Poether-Haus
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Wohngruppe Haus Ida Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Pater-Kolbe-Haus
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Georg Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Felix Stationäre Außen-
wohngruppe
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Rilkeweg
Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Wohngruppen Philipp-Neri Stationäre
Außenwohngrup-
pen
Psychische Behinderung
Haus Bonifatius Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Haus Lioba Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Haus Markus Stationäre Außen-
wohngruppe
Psychische Behinderung
Alexianer
Brüdergemein-
schaft
Alexianer Service Wohnen Ambulant betreutes
Wohnen
Geistige Behinderung,
erworbene Hirnschädigung
Sozial-therapeutische
Wohneinrichtung
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
Dezentrales statio-
näres Angebot
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
Bischof-Hermann-
Stiftung
Ambulant betreutes
Wohnen
Psychische Behinderung
und Suchtstoffabhängigkeit
v. Bodel-
schwinghsche
Anstalten Bethel
Ambulant unter-
stütztes Wohnen
Geistige Behinderung, Epilepsie,
autistische Störung
Haus vom
Guten Hirten
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische
Behinderung, leichte geistige
Behinderung und psychische Störung
Deutsche
Provinz der
Schwestern vom
Guten Hirten Ambulant betreutes
Wohnen
geistige oder psychische Behinderungen
Psycho-Soziales Zentrum
gGmbH Münster
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Wohnstätte
Coerde
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung
Förderkreis
Sozial-psychiatrie
e.V., Diakonisches
Werk Münster Wohnstätte
Friedrich-Ebert-Straße
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung
Indro e. V.
ProBeWo
Betreutes Wohnen
Suchtstoffabhängigkeit
Landschafts-
verband
Westfalen-Lippe
Westf. Wohnverbund
Münster
Verschiedene
Wohnformen
Geistige und psychische
Behinderung, Suchterkrankung
Ambulant Unterstütztes
Wohnen
Ambulant unter-
stütztes Wohnen
Geistige Behinderung
Wohngruppe Dachsleite Stationäre
Wohngruppe
Geistige Behinderung
Lebenshilfe
Münster
Wohngruppe Zumsan-
destraße
Stationäre
Wohngruppe
Geistige Behinderung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007
79
Träger Name der Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Wohnstätte Haus Edelbach
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige Behinderung
Wohnnest – Kurzzeitwohn-
heim für Kinder und
Jugendliche mit
Behinderung
Kurzzeitwohn-
angebot
Geistige und mehrfache
Behinderung (ab 4 Jahren)
Lebenshilfe
Münster
Wohnnest – Langzeitwohn-
gruppe für Kinder und Ju-
gendliche mit Behinderung
Stationäre Wohn-
einrichtung
Geistige u. mehrfache Behinderung (ab 4
Jahren)
Netzwerk
Suchthilfe gGmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Suchterkrankung
Sozialdienst Kath.
Frauen e.V.
Anna-Katharinenstift
Karthaus
- Klaragruppe -
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige
Behinderung (nur Frauen)
Start e.V. Betreutes Wohnen Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Ludgerushaus Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und psychische Behinderung
Haus Nikolai Stationäre Außen-
wohngruppe
Geistige und psychische Behinderung Stift Tilbeck GmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Ambulant betreutes
Wohnen
Geistige oder mehrfache Behinderung
St. Rochus-
Hospital Telgte
GmbH
Ambulant
Betreutes Wohnen
Ambulant Betreu-
tes Wohnen
Psychische Behinderung
Verein der
Angehörigen psy-
chisch
Kranker
BEWO Ambulant betreutes
Wohnen
Psychische Erkrankung
Außenwohngruppe
Gustav-Tweer-Weg
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und mehrfache Behinderungen
Haus
Gremmendorf
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Dezentrales
stationäres
Einzelwohnen
Stationäres Einzel-
und Paarwohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Haus Wolbeck Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Am Oedingteich
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Außenwohn-gruppe
Zum Roten Berge
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Haus Wolbeck –
Dezentrales stationäres
Einzelwohnen
Stationäres
Einzelwohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohnstätte
Gut Kinderhaus
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
An der Meerwiese
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Zwi-Schulmann-Weg
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Albersloher Weg
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Westfalenfleiß
gGmbH
Ambulant
Unterstütztes Wohnen
Ambulant unter-
stütztes Wohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (78)
- Hafenstraße 8
- Kastellstraße 1
- Von-Esmarch-Straße
- Bahnhofstraße 62
- Krumme Straße 39
- Tannenbergstraße 1
- Offenbergstraße 19
- Kinderhauser Straße 9
- Westfalenstraße 490
- Andreas-Hofer-Straße 70
- Scharnhorststraße 4
- Fliednerstraße 17
- Münzstraße 38a
- Wienburgstraße 60
- Clevornstraße 5
- Münsterstraße 24b
- Handorfer Straße 24
- Marktallee 42
- Culmer Straße 16
- Klosterstraße 75
- Josefstraße 4
- Taubenstraße 8
- Kirmstraße 18
- Josef-Beckmann-Straße 11
- Dorbaumstraße 215
- Steinfurter Straße 132
- Hofstraße 17
- Friedrich-Ebert-Straße
- Hansaplatz 5
- Südlohnweg 1
- Clemens-August-Platz 8a
- Düesbergweg 143
- Meckmannweg 74
- Michaelweg 53
- Bohlweg 5
- Tibusplatz 1
- Mauritz-Lindenweg 61
- Rottkamp 49
- Alexianerweg 10
- Kortumweg 56
- Prozessionsweg 54
- Kaiser-Wilhelm-Ring 34
- Hohenzollernring 66
- Gustav-Stresemann-Weg 62
- Höltenweg 116
- Albersloher Weg 539
- Rilkeweg
- Gustav-Tweer-Weg
- Zwi-Schulmann-Weg
- Am Berg Fidel 70
- An der Alten Kirche 5
- Am Küchenbusch 15
- An der Germania Brauerei 8
- Am Oedingteich
- Zum Roten Berge
- An der Meerwiese
- Sankt-Mauritz-Freiheit 52
- Geringhoffstraße 45
- Wolbecker Straße 140b
- Augustastraße 34
- Patronatsstraße 22
- Zumsandestraße 25
- Sophienstraße 1
- Brüningheide
- Wilkinghege 64
- Gartenbreie 1
- Gartenstiege 14
- Kanalstraße 30
- Hörsterplatz 2b
- Letterhausweg 103
- Kinderhaus
- Pluggendorf 3
- Spiekerhof 31
- Loerstraße 32
- Pottkamp 15
- Edelbach
- Neutor 3
- Düesberg 6
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0487/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.06.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37