Mandari Insight

V/0487/2008

Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes

Vorlagen 06.06.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 27.08.2008, TOP 4

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Geschäftsbericht Sozialamt 2007

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

1735 Zeichen

V/0487/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.08.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
13.08.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Bericht 
13.08.2008 Ausländerbeirat Bericht
14.08.2008 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
20.08.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
27.08.2008 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Bericht: 
 
Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgabenfelder und sozialen Dienstleis-
tungen des Sozialamtes. Darüber hinaus fasst er unter dem Stichwort Finanzen alle wesentlichen 
Einnahmen und Ausgaben des Sozialamtes zusammen und zeigt die interne Struktur in Bezug 
auf Personal und Organisation auf.  
 
Um einen aktuellen Überblick über die Anbieter auf dem örtlichen Pflegemarkt zu vermitteln, sind 
in diesem Geschäftsbericht die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Ta-
gespflege, Hospize und die ambulanten Dienste aufgeführt. Ergänzt werden diese Angaben 
erstmalig um Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung.  
 
Weitere Anlagen enthalten Auswertungen von Bevölkerungsdaten nach Statistischen Bezirken 
und verschiedenen Merkmalen. Diese Angaben wurden angesichts der zurzeit lebhaft geführten 
Diskussion zur Kinderarmut ergänzt um die Zahl der Leistung beziehenden Kinder und Jugendli-
chen in den verschiedenen Rechtskreisen.  
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtrat 
Vorlagen-Nr.: 
V/0487/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Hamisch 
Ruf: 
492 50 29 
E-Mail: 
HamischB@stadt-muenster.de 
Datum: 
27.05.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0487/2008

Geschäftsbericht Sozialamt 2007

171389 Zeichen

    

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt 
Redaktion: Barbara Hamisch 
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning 
Münster, Mai 2008

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
3
 
 
Vorwort 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
der Geschäftsbericht 2007 vermittelt Ihnen einen um fassenden 
Überblick über die von den Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern 
des Sozialamtes für die Bewohnerinnen und Bewohner der 
Stadt bearbeiteten und bewilligten Leistungen sowie  über die 
dafür insgesamt aufgewandten Ressourcen. In den umf assen- 
den Übersichten und Tabellen werden die Entwicklung en der 
vergangenen Jahre dargestellt, bewertet und - sowei t möglich -
der Versuch eines Ausblickes unternommen.  
2007 war für die Gesamtwirtschaft ein sehr erfolgre iches Jahr, 
die Wirtschaft prosperierte, die Beschäftigtenzahl stieg und die 
Arbeitslosigkeit war weiterhin rückläufig.  
Was hat das mit der Arbeit des Sozialamtes zu tun?  
Leider nicht viel. Die positiven Entwicklungen könn en keine 
Wirkung auf das Geschäftsergebnis des Sozialamtes n ehmen, 
weil die Sozialhilfe fast ausschließlich Personen u nterstützt, die 
nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen und so ihre N otlage 
aus eigener Kraft nicht überwinden können. 
Die Zahl der Menschen, die über keine ausreichende Alters- 
versorgung verfügen beziehungsweise die bereits in jüngeren 
Jahren voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensu nterhalt 
nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreite n kön- 
nen, ist in Münster auch im vergangenen Jahr um fas t 9 % ge- 
stiegen.  
Die allgemeine demographische Entwicklung, veränder te Er- 
werbsbiographien und die gleichzeitigen Änderungen in den 
vorrangigen Systemen der Alterssicherung deuten auf  weitere 
Steigerungen in den kommenden Jahren und Jahrzehnte n hin. 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter 
und bei voller Erwerbsminderung stellen für diese M enschen 
auf niedrigem Niveau viel zu oft den Einkommensersatz dar.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
4
 
 
Auch in dem weiteren Arbeitsschwerpunkt des Amtes, der Hilfe 
zur Pflege, ist aufgrund der demographischen Entwic klung ein 
Anstieg der Berechtigten zu konstatieren. 
Die  Kommunen verfügen für beide Aufgabenbereiche n ur über 
wenige Instrumente, um den Entwicklungen entgegen w irken 
zu können.  
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde rung gibt 
es im Bereich der Kosten der Unterkunft manchmal di e Mög- 
lichkeit, dass die Menschen aus ihrer bisherigen gr oßen Fami- 
lienwohnungen in kleinere kostengünstigere Wohneinh eiten 
wechseln, von denen es leider immer noch zu wenige in Müns- 
ter gibt. 
Bei der Hilfe zur Pflege, auf die Menschen einen Re chtsan- 
spruch haben, wenn sie nicht pflegeversichert sind oder die 
Leistungen der Pflegeversicherung zur Deckung der K osten 
nicht ausreichen, können Ausgaben nur begrenzt auf der struk- 
turellen Ebene eingespart werden. Durch zielgericht ete Bera- 
tung und Steuerung wollen wir aber im Einzelfall de m Grund- 
satz „ambulant vor stationär“ noch stärker berücksichtigen.  
Es ist zu erwarten, dass sich das inzwischen verabs chiedete 
und zum 01.07.2008 in Kraft tretende Gesetz zur str ukturellen 
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-We iterent-
wicklungsgesetz) positiv auf die Kostenentwicklung im Bereich 
der Hilfe zur Pflege auswirken wird. Ob dadurch allerdings Kos- 
tensteigerungen, die durch eine weitere Erhöhung de r Berech- 
tigtenzahlen erwartet werden, ausgeglichen werden k önnen, ist 
eher fraglich.  
Um einen aktuellen Überblick über die Anbieter auf dem örtli- 
chen Pflegemarkt zu vermitteln, sind in diesem Gesc häftsbe- 
richt die Einrichtungen der vollstationären Pflege,  der Kurzzeit- 
und Tagespflege, Hospize und die ambulanten Dienste  aufge- 
führt. Ergänzt werden diese Angaben erstmalig um Wo hnmög- 
lichkeiten für Menschen mit Behinderung.  
Weitere Anlagen enthalten Auswertungen von Bevölker ungs- 
daten nach Statistischen Bezirken und verschiedenen  Merkma- 
len. Diese Angaben wurden angesichts der zurzeit le bhaft ge- 
führten Diskussion zur Kinderarmut ergänzt um die Z ahl der 
Leistung beziehenden Kinder und Jugendlichen in den  ver- 
schiedenen Rechtskreisen.  
Das Sozialamt hat zum 1.1.2008 vom Versorgungsamt M üns- 
ter die Aufgabe der Feststellung der Schwerbehinder teneigen- 
schaft übernommen. Die damit verbundenen organisato rischen 
Aufgaben wurden ab Mitte 2007 vorbereitet. Der Über gang ist 
ohne größere Schwierigkeiten bewältigt worden. Die Aufgaben 
des Sozialamtes sind mit der Ausstellung der Schwer behinder- 
tenausweise sinnvoll ergänzt worden.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
5
 
 
Auch der fast zeitgleiche Umzug des Sozialamtes in das Ge- 
bäude an der Hafenstraße 8 ist problemlos vonstatte n gegan- 
gen.  
Das Sozialamt kann damit ab Anfang des Jahres 2008 alle 
Leistungen unter einem Dach anbieten; ein Vorteil v or allem für 
die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch die Kolleginn en und 
Kollegen sind zufrieden: die kurzen Wege machen den  fachli- 
chen Austausch einfacher und schneller.  
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Soziala mtes möch- 
te ich für die im vergangenen Jahr geleistete Arbei t und insbe- 
sondere für die „nebenbei“ erfolgte Umzugsaktion he rzlich 
danken. Den neu hinzugekommenen Kolleginnen und Kol legen 
des Teams Schwerbehindertenrecht wünsche ich, dass sie 
sich bereits voll integriert fühlen und die Arbeits bedingungen 
geeignet sind, die Aufgaben weiterhin professionell  und kun- 
denorientiert wahrzunehmen 
 
Im Mai 2008 
 
 
Michael Willamowski 
Leiter des Sozialamtes

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
6
 
 
Inhaltsverzeichnis: 
 
1.  Einleitung 8 
2.  Aufgaben und Ziele des Sozialamtes 8 
3.  Finanzdaten des Sozialamtes 11  
 
4.  Umsetzung SGB II 14  
4.1  Finanzdaten der Stadt Münster im Bereich des SGB II 14  
4.2  Weitere Leistungsdaten zum SGB II 15  
 
5.  Sozialhilfe zur Existenzsicherung 16  
5.1  Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 17  
5.1.1  Entwicklung in Münster 17  
5.1.2  Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen 18  
5.2  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen 18  
5.2.1  Entwicklung in Münster 19  
5.2.2  Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 20  
5.2.3  Finanztableau 20  
5.3  Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen 21  
5.4  Zu erwartende Entwicklung der Sozialhilfe zur Existenzsicherung 21  
 
6.  Weitere Leistungen nach dem SGB XII und anderen Rechtsvorschriften 22  
6.1  Entwicklung in Münster 22  
6.2  Hilfen zur Gesundheit 24  
6.3  Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 25  
6.3.1  Pflegeplanung 26  
6.3.2  Pflegekonferenz 29  
6.3.3  Informationsbüro Pflege 30  
6.3.4  Heimaufsicht 33  
6.3.5  Hilfe zur Pflege 34  
6.3.6  Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen 36  
6.4  Beratung und Leistungen bei Behinderung 38  
6.4.1  Koordinierungsstelle für Behindertenfragen 38  
6.4.2  Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 40  
6.4.3  Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 41  
6.4.4  Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen 42  
6.4.5  Eingliederungshilfe 42  
 
7.  Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten 44  
 
8.  Wirtschaftliche Leistungen für Asylsuchende 45  
8.1  Überregionale und regionale Entwicklung 45  
8.2  Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 46  
8.3  Finanztableau 47  
8.4  Aktuelle Entwicklung, Ausblick 47  
 
9.  Menschen mit Migrationsvorgeschichte 48  
9.1  Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ 48  
9.2  Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration 48  
9.3  Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen 49  
9.4  Betreuung und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern 51  
 
10.  Kriegsopferfürsorge 52  
11.  BAföG für Schülerinnen und Schüler 53  
12.  Obdachlose Familien, Wohnungslose 53  
13.  Schuldnerberatung 55  
14.  Mieterberatung 57  
 
15.  Strukturinformationen zum Sozialamt 58  
15.1  Organisation mit Organigramm des Sozialamtes 58  
15.2  Personalsituation 61  
15.3  Neues Kommunales Finanzmanagement 61  
15.4  Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilfegesetz 61  
15.5  Öffentlichkeitsarbeit 61

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
7
 
 
16.  Kundenzentrum Soziales 63  
17.  Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 64  
18.  Aktuelle sozialpolitische Themen 66  
 
19.  Statistische Auswertungen 68  
19.1  Auswertungen in Statistischen Bezirken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken 68  
19.1.1  Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach verschiedenen Merkmalen 69  
19.1.2  Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altersgruppen 70  
19.1.3  Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht 71  
19.1.4  Arbeitslose nach Empfängergruppen und Geschlecht 72  
19.2  Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personengruppen 73  
19.3  Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen 74  
 
20.  Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize und ambulante Dienste 75  
20.1  Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege, ambulant betreute 
Wohngemeinschaften, Hospize 75  
20.2  Ambulante Dienste 77  
 
21.  Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung 78

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
8
 
 
1. Einleitung 
 Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick üb er die 
Aufgabenfelder und sozialen Dienstleistungen des So zialam- 
tes. Darüber hinaus fasst er unter dem Stichwort Fi nanzen 
alle wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Sozial am- 
tes zusammen und zeigt die interne Struktur in Bezu g auf 
Personal und Organisation auf.  
 
 2007 ist das dritte Jahr nach der grundlegenden Re form der 
sozialen Sicherungssysteme zum 01.01.2005. Mittlerw eile 
können daher auch für die zu diesem Zeitpunkt neu k onzi- 
pierten Leistungen Tendenzen und Entwicklungen aufg e- 
zeigt werden.  
 
 Für fast alle aufgeführten Bereiche sind die Angab en über 
Personengruppen auch nach Geschlecht differenziert.  So- 
weit die Angaben auf externen statistischen Auswert ungen 
beruhen, ist die Möglichkeit der geschlechtsspezifi schen 
Darstellung nicht immer gegeben.  
 
 Ab dem Jahr 2006 sind bei den Gesamtzahlen der Ber ech- 
tigten nur noch Personen und Haushalte berücksichti gt, die 
Leistungen zu Lasten der Stadt Münster als örtliche m Träger 
der Sozialhilfe erhielten. Soweit Leistungen zu Las ten des 
überörtlichen Trägers (Landschaftsverband Westfalen -Lippe) 
gewährt wurden, sind die entsprechenden Daten nachr icht- 
lich aufgeführt. Grund für diese Änderung ist, dass  bei den 
Finanzstatistiken nur die Ausgaben und Einnahmen zu  Las- 
ten der Stadt Münster von Interesse sind. Die Ausga ben zu 
Lasten des überörtlichen Trägers belasten nicht dir ekt den 
städtischen Haushalt.  
 
 Der Geschäftsbericht des Sozialamtes gibt auch ein en kur- 
zen Überblick über die wesentlichen Leistungsdaten der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende und zeigt die Aus gaben 
und Einnahmen auf, die der Stadt Münster durch die Umset- 
zung des SGB II entstehen.  
  
 
2. Aufgaben und Ziele des Sozialamtes 
 Die Leistungen des Sozialamtes richten sich in ihr em 
Schwerpunkt an ältere und behinderte Menschen. Exis tenz- 
sichernde Leistungen der Grundsicherung im Alter un d bei 
Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt,  Leis- 
tungen der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilf e oder Hil- 
fen zur Gesundheit erhalten Personengruppen, die in  der 
Regel die Situation nicht aus eigener Kraft verbess ern kön- 
nen. Im Ergebnis gilt das auch für Flüchtlinge, die  im Nor- 
malfall ihren Lebensunterhalt nicht durch Arbeit si cherstellen 
dürfen.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
9
 
 
 Die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Ar beit- 
suchende werden von der Arbeitsgemeinschaft Münster  
(AMS) gewährt. Dem Sozialamt kommen hier Aufgaben z u, 
die mit der Trägerverantwortung für die AMS, der ge setzli- 
chen festgelegten kommunalen Zuständigkeit für einz elne 
Leistungen – vor allem die Unterkunftskosten –, dem  Haus- 
halt, soweit es sich um Einnahmen und Ausgaben zu L asten 
der Stadt Münster handelt, und dem SGB XII als Refe renz- 
system für das SGB II zusammenhängen.  
 
 Zum 01.01.2008 hat das Sozialamt weitere Aufgaben des 
Schwerbehindertenrechts vom ehemaligen Versorgungsa mt 
übernommen. Die Feststellung der Schwerbehindertene i- 
genschaft und die damit verbundenen Aufgabenfelder run- 
den das bisherige Aufgabenspektrum sinnvoll ab.  
  
 Die Aufgaben des Sozialamtes können wie folgt gebü ndelt 
werden: 
 
 Leistungen als Einkommensersatz 
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 
- Hilfe in Einrichtungen 
- Leistungen für Flüchtlinge 
 
 Leistungen für Erwerbssuchende SGB II 
- Trägerverantwortung für die Arbeitsgemeinschaft 
- Unterkunftskosten und einmalige Beihilfen (Richtlinienkompetenz) 
- Ergänzende Leistungen zur Eingliederung (§ 16 Abs . 2 
   Nrn. 1 – 4 SGB II) 
 
 Wohnen 
- Hilfen bei Wohnungslosigkeit 
- Verwaltung von Übergangswohnungen 
- Betrieb von Übergangseinrichtungen für Spätaussiedler 
  und Flüchtlinge 
 
 Pflege 
- Pflegeplanung 
- Wirtschaftliche Leistungen der Pflege in und außerhalb 
 von Einrichtungen 
- Wohnraumanpassungsberatung 
- Heimaufsicht 
- Pflegeberatung 
- Pflegewohngeldgewährung 
 
 Seniorenarbeit / Altenhilfe  
Förderung von Seniorenbegegnungsstätten  
 
 Hilfen zur Teilhabe / Eingliederungshilfe 
- Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte 
Menschen 
- Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen 
  einschließlich Integrationsfachdienst

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
10 
 
 
- ab 01.01.2008 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft 
 
 Stadtteilarbeit  
Koordination des Programms „Soziale Stadt –  
Kinderhaus/Brüningheide“  
 
 Integration von Einwanderern 
- Erstversorgung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern  
 sowie von Flüchtlingen mit Wohnraum 
- Soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen 
- Finanzierung der sozialen Betreuung und Beratung von 
  Aussiedlerinnen und Aussiedlern 
- Koordination des Stadtweiten Netzwerks – Integration 
  von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und der AG  
  „Soziale Integration“ 
- Betreuung und finanzielle Förderung der ausländischen 
  Vereine und Initiativen  
 
 Zusammenarbeit mit und Förderung der freien  
Wohlfahrtspflege 
 
Zusammenarbeit mit  
- der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen 
  mit Behinderungen 
- der Pflegekonferenz 
- der Gesundheitskonferenz  
- dem Beirat der Arbeitsgemeinschaft Münster  
- dem Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Münster  
 
Förderung folgender Aufgabenfelder  
- Frauenhäuser 
- Fachberatungsstellen zur häuslichen Gewalt 
- Wohnungslosenhilfe 
- Träger / Vereine der Behindertenhilfe 
- Beratung und Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen 
- Beratung von Selbsthilfeinitiativen 
- Angebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen 
- Schuldnerberatung 
- Zielgruppenspezifische Angebote, Stadtteilarbeit und Grundsatzaufgaben 
 der Verbände der freien Wohlfahrtspflege 
- Soziale Begegnungs- und Beratungsangebote in den Stadtteilen 
 
 
 Das Sozialamt verfolgt dabei das Ziel, neben der G ewährung 
der wirtschaftlichen Hilfen die sozialen Belange de r Bürge- 
rinnen und Bürger der Stadt Münster aufzugreifen, s ie si- 
cherzustellen und / oder zu transportieren und zu vernetzen.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
11 
 
 
3. Finanzdaten des Sozialamtes 
 Die Gesamtausgaben und die Gesamteinnahmen (ein- 
schließlich Personalausgaben) sowie der sich daraus  erge- 
bende Zuschussbedarf des Sozialamtes  stellen sich für die 
Jahre 2005, 2006 und 2007 wie folgt dar:  
 
Finanzdaten des Sozialamtes 
Jahr 2005 2006 2007 
 in € 
Verwaltungshaushalt    
Ausgaben 100.909.221 104.218.494 103.776.340 
Einnahmen 39.358.232 27.330.472 25.487.975 
Zuschussbedarf 61.550.989 76.888.022 78.288.365 
    
Vermögenshaushalt    
Ausgaben 782.384 676.684 668.590 
Einnahmen 0 68.726 0 
Zuschussbedarf 782.384 607.958 668.590 
    
Zuschussbedarf 
Verwaltungs- und Vermögens- 
haushalt zusammen 62.333.373 77.495.980 
 
78.956.955 
 
 Die drastische Erhöhung des Zuschussbedarfes in den  Jahren 2006 
und 2007 im Vergleich zum Jahr 2005 ist in erster L inie auf einen 
Rückgang der Einnahmen und erst dann auf eine Ausga bensteige- 
rung zurückzuführen. Im Jahr 2005 ist aufgrund eine s Urteils des O- 
berverwaltungsgerichts Münster eine rückwirkende ei nmalige Lan- 
deserstattung für Ausgaben nach dem Flüchtlingsaufn ahmegesetz in 
Höhe von ca. 12,5 Millionen Euro eingegangen. 
 
 Die Ausgaben und Einnahmen im Einzelnen finden sic h in den jewei- 
ligen Kapiteln. Um einen Überblick zu ermöglichen, sind auf den fol- 
genden zwei Seiten tabellenartig dargestellt die wesentlichen  
• Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger de r 
Sozialhilfe (ohne Kostenerstattungen) für die Jahre  2006 
und 2007 
• Einnahmen der Stadt Münster als örtlichem Träger d er 
Sozialhilfe (ohne Kostenerstattungen) für die Jahre  2006 
und 2007 
 
 
 
 
 
Zuschussb edarf 
des Sozialamtes in 
2007 im Vergleich 
zum Vorjahr um rd. 
1,5 Mio Euro erhöht

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
12 
 
 
Auszug der wesentlichen  
Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe  
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe) 
 
Sozialhilfe örtlicher Träger (SGB XII) 
Brutto-Ausgaben 
2006 2007 
Davon insgesamt 
a. v. E.*² i. E. *³  
Art der Ausgaben 
in € 
Insgesamt 33.825.956  34.178.339  21.389.813  12.788.526  
Davon         
Hilfe zum Lebensunterhalt 4.876.589  4.552.462  2.935.022  1.617.440  
Davon         
1. Laufende Leistungen  4.653.504  4.391.034  2.848.546  1.542.488  
2. Einmalige Leistungen  223.085   161.428   86.476   74.952  
Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 12.8 13.424  13.687.336  12.608.629  1.078.707  
Davon         
1. Laufende Leistungen  12.745.258  13.647.505  12.570.481  1.077.024  
2. Einmalige Leistungen  68.166   39.831   38.148    1.683  
Hilfe zur Pflege 9.263.502  9.470.504  2.341.684  7.128.820  
Davon         
1. in Form von Pflegegeld 278.158   283.690   283.690  0  
2. in Form von anderen Leistungen 1.725.136  2.057.994  2.057.994  0  
3. teilstationär 170.192   147.717  0  147.717  
4. vollstationär 7.090.016  6.981.103  0  6.981.103  
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen  918.532  1.054.300   531.761   522.539  
Davon         
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 1.38 7   2.426  0   2.426  
2. Heilpädagogische Leistungen für Kinder 91.538   105.757   105.757  0  
3. Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung 244.281   389.763   389.763  0  
4. Sonstige Eingliederungshilfe 581.326   556.354   36.241   520.113  
Hilfen zur Gesundheit  4.791.718  4.237.713  1.905.079  2.332.634  
Hilfe in anderen Lebenslagen 1.162.191  1.176.024  1.067.638   108.386  
Davon         
1. Hilfe zu Weiterführung des Haushalts 1.101   1.397   1.397  0 
2. Hilfe in anderen sonstigen Lebenslagen 930.666   891.706   833.314   58.392  
3. Bestattungskosten 230.424   282.921   232.927   49.994  
  *² außerhalb von Einrichtungen  
*³ in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
13
 
 
Auszug der wesentlichen 
Einnahmen der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe  
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe) 
Sozialhilfe örtlicher Träger (SGB XII) 
- Einnahmen 
2006 2007 
Davon insgesamt 
a.v.E*² i.E.*³  
Art der Einnahmen 
in € 
Insgesamt  3.969.199  2.744.869  1.548.461  1.196.408  
Davon         
Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz;  
Kostene rsatz  
     
636 .532     277.443   91.499   185.944  
Davon          
     1. Hilfe zum Lebensunterhalt 103.457     82.921   82.921  0  
     2. Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 197      3.182    2.827  355  
     3. Hilfen zur Gesundheit   8.552    6.627   4.442   2.185  
     4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen  201.70 2    135.573  0   135.573  
     5. Hilfe zur Pflege  322.624     49.140   1.309   47.831  
Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen  
Unterhaltspflichtige 
           
591.419     611.555   328.797   282.758  
Davon          
    1. Hilfe zum Lebensunterhalt  304.070     328.597   328.597  0  
    2. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen   45.179     31.864  0   31.864  
    3. Hilfe zur Pflege   242.170     251.094  200   250.894  
Leistungen von Sozialleistungsträgern 1.277.203    639.645   274.061   365.584  
Davon          
    1. Hilfe zum Lebensunterhalt 332.021     175.902   175.868   34  
    2. Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 179.841     59.599   50.671   8.928  
    3. Hilfen zur Gesundheit  25.10 8    28.427   28.427    0  
    4. Hilfe zur Pflege  740.233     375.717   19.095   356.622  
Sonstige Ersatzleistungen 564.117     407.313   319.914   87.399  
Davon         
    1. Hilfe zum Lebensunterhalt  431.590     313.517   313.482    35  
    2. Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung  3.187     1.224   1.109    115  
    3. Hilfen zur Gesundheit   2.705     627   627  0  
    4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen  0    253   253  0  
    5. Hilfe zur Pflege   126.635     91.692    4.443   87.249  
Rückzahlung gewährter Hilfen                                                  
(Tilgung und Zinsen von Darlehen)    899.928    808.913   534.190   274.723  
Davon          
    1. Hilfe zum Lebensunterhalt 551.950     442.486   439.995   2.491  
    2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- 
        minderung 
             
56.822     90.393   86.452  3.941  
    3. Hilfen zur Gesundheit  0    1.476   1.476   0  
    4. Hilfe zur Pflege  288.522     272.805   4.514   268.291  
    5. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer  
        Schwierigkeiten 
                  
2.634     1.753   1.753  0  
  *² außerhalb von Einrichtungen  
*³ in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
14 
 
 
4. Umsetzung SGB II  
 Die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) wurde zum 
01.01.2005 von den Leistungsträgern Stadt Münster u nd 
Agentur für Arbeit gemeinsam gegründet, um die Aufg aben 
der Grundsicherung für Arbeit nach dem Sozialgesetz buch II 
wahrzunehmen.  
 
 Die Zusammenarbeit in der AMS erfolgt mit dem Ziel , den 
Leistungsberechtigten transparente Zuständigkeiten und Hil- 
fen aus einer Hand anzubieten.  
 
 Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 
20.12.2007 die einheitliche Wahrnehmung der Aufgabe n 
nach dem SGB II durch die kommunalen Träger und die  
Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaft en für 
nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt hat.  
 
 Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber b is 
zum 31.12.2010 eine Frist eingeräumt, die Umsetzung  des 
SGB II neu zu regeln.  
 
 
4.1 Finanzdaten der Stadt Münster im Bereich des SG B II 
 Der Stadt Münster entstanden in den Jahren 2005, 2 006 und 
2007 durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende fo lgende 
Ausgaben und Einnahmen:  
 
Art der Leistung Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Jahr 
2005 2006 2007  
in € 
Ausgaben zu Lasten der Stadt Münster 
insgesamt  42.465.112 
 47.094.637  46.808.642  
Davon    
1. Laufende Leistungen für Unterkunft und 
Heizung 41.283.973 
 45.787.180  45.447.288  
2. Sonstige Leistungen für Unterkunft und 
Heizung 470.170 
 523.803  607.068  
    
3. Einmalige Leistungen (Bekleidung, 
Hausrat, Klassenfahrten) 710.969 
 783.654  754.286  
    
    Einnahmen der Stadt Münster insge- 
samt 15.730.736 
 17.951.014  16.245.428  
Davon    
1. Bundeserstattung (zu den Kosten für 
Unterkunft und Heizung) 11.872.818 
 13.008.252  13.868.390  
2. Landeserstattung (aus eingespartem 
Wohngeld) 3.322.605 
 3.888.849  1.333.003  
3. Sonstige Einnahmen (Unterhalt, sonsti- 
ge Forderungen) 535.313 
 1.053.913  1.044.035  
    
Nettoausgaben 26.734.376  29.143.623  30.563.214

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
15 
 
 
 In den o. a. Beträgen sind die Kostenerstattungen gemäß § 
36a SGB II bei Aufenthalten in Frauenhäusern nicht enthal- 
ten, weil sie nach der Gesetzesänderung im Jahr 200 5 erst- 
malig im Jahr 2006 geflossen sind und daher der Ver gleich- 
barkeit der Zahlen entgegenstehen würden.  
 
 Für das Jahr 2007 sind aufgrund von Kostenerstattu ngen 
nach § 36a SGB II Einnahmen in Höhe von 273.145 Eur o 
(2006: 205.391 Euro) und Ausgaben in Höhe von 31.85 6 
(2006: 5.522 Euro) zu verzeichnen. 
 
 
4.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II 
 Die Zahl der leistungsberechtigten Haushalte nach dem SGB 
II ist im Dezember 2007 gegenüber dem Vergleichsmon at 
des Vorjahres um rund 400 gesunken. Auch die Zahl d er an- 
spruchsberechtigten Personen ist gesunken.  
  
Leistungsberechtigte Personen und Haushalte 
der Grundsicherung für Arbeitsuchende 
davon 
weiblich männlich 
Monat 
Personen 
insgesamt 
absolut 
In 
 Pro- 
zent 
absolut 
In 
 Pro- 
zent 
Haushalte 
insgesamt  
Dezember 
2005 ca. 19.600     ca. 10.300 
Dezember 
2006* 21.034 10.601 50,4 10.433 49,6 10.731 
Dezember 
2007** 20.829 10.440 50,1 10.389 49,9 10.316 
*) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit für Dezember 2006,  
 endgültige Daten nach einer Wartezeit von 3 Monate n 
**) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit für Dezember 2007,  
 endgültige Daten nach einer Wartezeit von 3 Monate n 
 
 Aufgrund der uneinheitlichen Datenlage sind statist ische 
Auswertungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende für 
das Jahr nur in sehr begrenztem Umfang möglich.  
  
 
Im Dezember 2007 waren 6.366 Personen mit Leistungs an- 
sprüchen nach dem SGB II arbeitslos, davon 2.783 Fr auen 
und 3.583 Männer. Dies sind 864 Personen weniger al s im 
Vergleichsmonat  des Vorjahres (7.230 Personen). 
 
 Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch a uf Ar- 
beitslosengeld 
• vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhält nis 
stehen, 
• eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und 
dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Ar - 
beit zur Verfügung stehen und 
• sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemelde t ha- 
ben. 
Kostenerstattu n- 
gen bei Aufenthal- 
ten in Frauenhäu- 
sern bringen Net- 
toeinnahmen von 
rund 240.000 Euro 
Im Deze mber 2007 
betrug die Zahl der  
Arbeitslosen mit 
Ansprüchen nach 
dem SGB II 6.366

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
16 
 
 
 Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpo litik, 
Schülerinnen und Schüler und sonstige Personen, die  den 
Vermittlungsbemühungen zurzeit nicht zur Verfügung ste- 
hen, gelten als nicht arbeitslos. 
  
 Eine Statistik über die Zahl der arbeitslosen Pers onen im 
SGB II aufgeteilt nach ausgewählten Personengruppen  fin- 
det sich unter Nr. 19.2 auf Seite 73 dieses Geschäf tsbe- 
richts.  
 
 Insgesamt waren  im Dezember 2007 in Münster 8.918 Per- 
sonen arbeitslos (SGB II und SGB III); die Arbeitsl osenquote 
betrug 6,3 %.  
 
  
5. Sozialhilfe zur Existenzsicherung  
 Die Sozialhilfe nach dem SGB XII umfasst Leistunge n zur 
Existenzsicherung, dazu gehören die Hilfe zum Leben sun- 
terhalt, die in Anspruch nehmen kann, wer vorüberge hend 
erwerbsgemindert ist und die Grundsicherung im Alte r und 
bei Erwerbsminderung.  
 
 Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu ng rich- 
tet sich an Personen, die dauerhaft voll erwerbsgem indert 
sind. Diese Leistung wurde im Jahr 2001 eingeführt und war 
bis Jahresende 2004 eine eigenständige soziale Sich erungs- 
leistung neben der Sozialhilfe. Mit der Reform des Sozialhil- 
ferechts zum 01.01.2005 wurde die Grundsicherung im  Alter 
und bei Erwerbsminderung in das Recht der Sozialhil fe (So- 
zialgesetzbuch XII – SGB XII) aufgenommen.  
 
 Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe Leistungen,  die 
schwierige soziale oder gesundheitliche Lebenssitua tionen 
überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen solle n. Hier- 
zu zählen die Eingliederungshilfe für behinderte Me nschen, 
die Hilfe zur Pflege, die Hilfen zur Gesundheit und  die Hilfen 
in anderen Lebenslagen. 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hilfe zum Leben s- 
unterhalt und 
Grundsicherung im 
Alter und bei Er- 
werbsminderung 
bilden die Sozialhil- 
fe zur Existenzsi- 
cherung 
Arbeitslosenqu ote 
SGB II und III zu- 
sammen lag bei 6,3 % 
im Dezember 2007

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
17 
 
 
 Die Sozialhilfe zur Existenzsicherung stellt sich an den Jah- 
resenden 2005, 2006 und 2007 in Münster wie folgt dar:  
 
 
 Anzahl der Personen mit Leistungen zur Existenzsicherung  
(Hilfe zum Lebensunterhalt und 
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) 
davon 
außerhalb von  
Einrichtungen in Einrichtungen 
 
nur 
 existenz- 
sichernde 
 Leistungen 
Existenzsichernde 
 Leistungen plus  
Hilfe zur Pflege oder  
Eingliederungshilfe 
Stichtag insge- 
samt 
Anzahl 
31.12.2005  2.684   2.398 78 208 
31.12.2006  2.897    2.610* 60 227 
31.12.2007  3.167    2.866* 69 232 
 * Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksich tigt, die Leistungen zu 
Lasten des örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2007 
71 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt a. v. E. und 7 8 Personen existenzsi- 
chernde Leistungen in Einrichtungen zu Lasten des L andschaftsverbandes 
Westfalen-Lippe.  
 
  
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrich tungen 
 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel  des 
SGB XII erhalten ausschließlich Menschen, die vorüb erge- 
hend nicht erwerbsfähig sind und die ihren Lebensun terhalt 
nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstel len 
können. Menschen, die erwerbsfähig sind oder mit ei ner er- 
werbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft le ben 
und hilfebedürftig sind, erhalten Leistungen für de n Lebens- 
unterhalt nach dem SGB II.  
 
 Die Hilfe zum Lebensunterhalt spielt seit der Refo rm der so- 
zialen Sicherungssysteme zum 01.01.2005 nur noch ei ne 
untergeordnete Rolle. Dies wird auch deutlich an de n Zah- 
len, die das Statistische Bundesamt Deutschland für  diesen 
Bereich veröffentlicht hat. Danach betrugen die Bru ttoaus- 
gaben für Hilfe zum Lebensunterhalt bundesweit im J ahr 
2004 knapp 10 Milliarden Euro, im Jahr 2005 waren e s noch 
knapp 1,2 Milliarden Euro und im Jahr 2006 ist diese Summe 
auf unter 1,1 Milliarden Euro zurückgegangen.  
 
   
5.1.1 Entwicklung in Münster  
 Am 31.12.2007 erhielten in Münster 415 Menschen in  368 
Haushalten Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Ein- 
richtungen nach den Bestimmungen des Dritten Kapite ls 
SGB XII zu Lasten der Stadt Münster.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
18 
 
 
 In dieser Zahl nicht enthalten sind 71 Personen in  71 Haus- 
halten, die diese Leistung von der Stadt Münster zu  Lasten 
des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe als überör tli- 
chem Sozialhilfeträger bekommen.  
 
 Die Zahl der Leistungsberechtigten stieg damit im Vergleich 
zum Vorjahr um ca. 17 %. Trotz dieses nicht unerheb lichen 
Anstiegs der Leistungsberechtigten ist die Hilfe zu m Le- 
bensunterhalt nach wie vor oft eine vorübergehende Leis- 
tung, an die sich häufig Leistungen der Grundsicher ung im 
Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung anschließen. 
 
  
5.1.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen  
 Von den 415 Menschen, die am 31.12.2007 laufende H ilfe 
zum Lebensunterhalt bezogen haben, waren 227 (54,7% ) 
männlich und 188 weiblich (45,3%). 
 
  
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 
davon 
Stichtag 
Gesamt-
zahl der 
Personen 
0 bis 
unter 
15 
Jahre 
15 bis 
unter 
25 
Jahre 
25 bis 
unter 
65 
Jahre 
65 
Jahre 
und 
älter 
mit  
deutscher 
Staats-
bürger 
schaft 
ohne  
deutsche 
Staats-
bürger 
schaft 
30.11.2004  11.996  4.059  1.963  5.783  191  9.027  2.969  
31.12.2005  393  35  19  339  - 325  68  
31.12.2006  *354  31  10  304  9 310  44  
31.12.2007  *415  40  13  347  15  369  46  
 * Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksicht igt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen 
Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12. 2007 71 Personen (31.12.2006: 51 Personen) 
Hilfe zum Lebensunterhalt zu Lasten des überörtlichen Trägers.  
 
 
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderun g au- 
ßerhalb von Einrichtungen 
 Zum 01.01.2005 wurden die Leistungen der Grundsich erung 
im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in das 
SGB XII integriert. Die Grundsicherung ist damit ke ine ei- 
genständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandtei l der 
Sozialhilfe. 
 
 Nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten Grundsic herung 
im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung Men- 
schen, die über 65 Jahre alt oder dauerhaft voll er werbsge- 
mindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus ei genen 
Mitteln sichern können.  
 
 Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Soz ialhilfe 
kommt es nicht mehr zu einem gleichzeitigen Bezug v on

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
19 
 
 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung un d Hil- 
fe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen,  weil 
die gesetzlichen Leistungen angeglichen wurden.  
 
 Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich du rch die 
Aufnahme der Leistung in das SGB XII nicht veränder t. E- 
benso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalt s unver- 
ändert übernommen worden: Im Gegensatz zur Hilfe zu m 
Lebensunterhalt findet gegenüber Kindern und Eltern  mit ei- 
nem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro kein Unterha lts- 
rückgriff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicheru ng in An- 
spruch nehmen. Zugunsten der Antragsberechtigten wi rd 
hierbei widerlegbar vermutet, dass das Einkommen ihrer Kin- 
der und Eltern die Einkommensgrenze nicht überschreitet. 
 
 Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu ng ist 
eine Sozialleistung, die immer größere Bedeutung be kommt. 
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Deutschl and 
wurden bundesweit für die Grundsicherung im Alter u nd bei 
Erwerbsminderung im Jahr 2003 1,4 Milliarden Euro a ufge- 
wandt. Im Jahr 2006 waren es bereits knapp 3,2 Mill iarden 
Euro. Diese bundesweite Entwicklung ist auch in Mün ster zu 
beobachten.  
 
 
5.2.1 Entwicklung in Münster 
 Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten 
Kapitel des SGB XII außerhalb von Einrichtungen bel ief sich 
in Münster auf 2451 Menschen in 2167 Haushalten.  
 
 Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu ng au- 
ßerhalb von Einrichtungen wird ausschließlich zu La sten des 
örtlichen Sozialhilfeträgers erbracht. 
 
 Die Zahl der Leistungsberechtigten ist gegenüber d em Vor- 
jahr um 195 Menschen gestiegen. Die Steigerung bei den 
über 65-jährigen Leistungsberechtigten um rund 6,8 % im 
Vergleich zum Vorjahr fällt zwar moderater aus als im Vor- 
jahr, spiegelt aber gleichwohl die demographische E ntwick- 
lung wieder.  
 
 Der häufigere Wechsel von Leistungsberechtigten zw ischen 
18 und 65 Jahren vom SGB II in das SGB XII und die damit 
verbundene Steigerung der Leistungsberechtigten man ifes- 
tieren sich im Vierten Kapitel des SGB XII bei der Grundsi- 
cherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderu ng und 
hier bei den Leistungsberechtigten unter 65 Jahren.  Deren 
Zahl ist von 885 im Jahr 2006 erneut  um 11,2 % auf  987 im 
Jahr 2007 gestiegen. Grund hierfür ist dauerhafte E rwerbs- 
minderung.  
 
 
 
Zahl der Grundsich e- 
rungsberechtigten 
steigt weiter an

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
20 
 
 
5.2.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten  
 Von den 2.451 Menschen, die am 31.12.2007 Leistung en 
der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft volle r Er- 
werbsminderung außerhalb von Einrichtungen bezogen,  wa- 
ren 1063 (43,4 %) männlich und 1.388 weiblich (56,6 %). 
  
 Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung  
außerhalb von Einrichtungen 
davon Personen 
Stichtag 
Gesamt-
zahl der 
Personen  
über 65 
Jahre 
18 – 65 Jahre und 
dauerhaft voll er- 
werbsgemindert 
mit   
deutscher 
Staats-
bürgerschaft  
ohne   
deutsche  
Staats-
bürgerschaft  
31.12.2004  1.860  1.172  688  1.544  316  
31.12.2005  2.005  1.211  794  1.627  378  
31.12.2006  2.256  1.371 885  1.855  401  
31.12.2007  2.451  1.464  987  2.026  425  
 
 Zusätzlich erhalten 310 Personen Grundsicherung im A lter und bei dauerhaft voller Er- 
werbsminderung in Einrichtungen (und in der Regel auch Hilfe zum Lebensunterhalt in  
Form eines Barbetrages), davon 232 zu Lasten der Sta dt Münster und 78 zu Lasten des 
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.  
 
5.2.3 Finanztableau 
 Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der A usga- 
ben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und b ei 
dauerhaft voller Erwerbsminderung für die Jahre 200 5, 2006 
und 2007:  
 
Ausgaben 2005 Ausgaben 2006 Ausgaben 2007 
a.v.E.*²  i.E.*³  a.v.E.*²  i.E.*³  a.v.E.*²  i.E.*³  
Grundsicherung im 
Alter und bei  
dauerhaft voller 
Erwerbsminderung  in € 
Personen  
über 65 Jahre 5.556.991 
 839.070  6.034.040  945.776  6.510.878  973.468  
18 – 65 Jahre und 
dauerhaft voll er- 
werbsgemindert 
5.245.231 
 133.787  5.707.791  125.817  6.097.751  105.239  
Summe Ausgaben 10.802.222  972.857  11.741.831  1.071.593  12.608.629  1.078.707  
 Einnahmen 2005 Einnahmen 2006 Einnahmen 2007 
Erstattung vom Bund 1.986.211   2.094.422   2.047.805   
sonstige  
Ersatzleistungen 100.152 
 5.394  151.699  88.348  141.059  13.339  
Summe Einnahmen 2.086.363  5.394  2.246.121  88.348  2.188.864  13.339  
Summe  
Nettoausgaben 8.715.859 
 967.463  9.495.710  983.245  10.419.765  1.065.368  
Summe Nettoaus- 
gaben a.v.E. u. i.E. 9.683.322 10.478.955 
11.485.133 
  *² außerhalb von Einrichtungen  
*³ in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
21 
 
 
5.3 Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im  Alter 
und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen 
 Sowohl Hilfe zum Lebensunterhalt als auch Grundsic he- 
rungsleistungen werden auch an Leistungsberechtigte  er- 
bracht, die sich in einer Einrichtung aufhalten. Di e Leistun- 
gen für den Lebensunterhalt sind dabei in der Regel  ergän- 
zend zur Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe zu zahlen. 
 
 Ausschließlich Leistungen zur Existenzsicherung in  Einrich- 
tungen erhielten in Münster lediglich 69 Personen. Es han- 
delt sich im Wesentlichen um ehemals wohnungslose P er- 
sonen. 
 
 
5.4 Zu erwartende Entwicklung der Sozialhilfe zur 
Existenzsicherung  
 Auf Grund der demographischen Entwicklung werden d ie 
Fallzahlen und damit die Ausgaben bei der Grundsich erung 
im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung weiter 
steigen. 
 
 Im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt ist erstm alig im 
letzten Jahr eine deutliche Steigerung festzustelle n, ob die- 
ser Trend anhält, bleibt abzuwarten. Nach wie vor w ird beo- 
bachtet, dass Personen, die aus dem SGB II ausschei den, 
nur kurzfristig Leistungen nach dem Dritten Kapitel  des SGB 
XII erhalten, dann häufig dauerhaft volle Erwerbsmi nderung 
festgestellt wird und Leistungen nach dem Vierten K apitel 
des SGB XII greifen. Eine Rückführung von Leistungs be- 
rechtigten nach dem SGB XII in das SGB II gestaltet  sich 
wegen der gesundheitlichen Einschränkungen schwierig.  
 
 Seit dem Jahr 2006 wird in einem internen Projekt erprobt, 
ob über Leistungsabsprachen nach § 12 SGB XII aktiv ieren- 
de Hilfen definiert werden können, die die Selbsthi lfepotenti- 
ale der Leistungsberechtigten nach dem SGB XII stärken. 
 
 Zunächst wurde stichprobenartig bei rd. 30  % der Leis- 
tungsberechtigten die Ursache für ihre Erwerbsminde rung 
ermittelt.  Aufgrund der ausgewerteten Daten wurde ent- 
schieden, in einer ersten  Erprobungsphase den Foku s auf 
Personen zu richten, die ausschließlich aufgrund ei ner 
Suchterkrankung  erwerbsgemindert sind. 
 
 Ab 01.10.2007 werden modellhaft in vier Raten bei Neuan- 
trägen von Leistungsberechtigten, die bislang SGB-I I-
Leistungen erhalten haben und die ausschließlich au fgrund 
einer  Suchterkrankungen erwerbsunfähig sind und Le istun- 
gen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, Möglich keiten 
der Hilfestellungen und Leistungsabsprachen ausgelo tet und 
durchgeführt. Hierbei werden Netzwerke aufgebaut, u m Hil- 
festellungen geben zu können. Mit vier Personen wur den in- 
tensive Gespräche geführt. Bei zwei Personen konnte  in der 
Existenzsichernde 
Leistungen in Ein- 
richtungen ergänzen 
häufig die Hilfe zur 
Pflege oder die Ein- 
gliederungshilfe

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
22 
 
 
kurzen Erprobungsphase erreicht werden, dass eine e nt- 
sprechende Therapie begonnen wurde. Eine Person war  be- 
reits in stationärer Therapie, so dass eine Kontakt aufnahme 
verschoben wurde; eine Person hat das Gesprächsange bot 
abgelehnt. Diese Anfangsphase hat gezeigt, dass Hil fean- 
gebote angenommen werden und perspektivisch die Le-
benssituationen verbessern können. Das Sozialamt wi rd die- 
sen Ansatz weiter verfolgen.   
 
6. Weitere Leistungen nach dem SGB XII und anderen 
Rechtsvorschriften 
 Das SGB XII umfasst neben den Leistungen zur Exist enzsi- 
cherung weitere Leistungen, die bei qualifizierten Bedarfsla- 
gen einsetzen.  
 
6.1 Entwicklung in Münster 
 Am 31.12.2007 erhielten insgesamt 1.117 Menschen a ußer- 
halb von Einrichtungen Leistungen nach Kapiteln Fün f bis 
Neun des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster als ör tlichem 
Träger der Sozialhilfe. Darüber hinaus wurde 32 Per sonen 
Hilfe zur Pflege zu Lasten des überörtlichen Träger s ge- 
währt.  
 
 Von diesen insgesamt 1.117 Menschen erhielten 43,7 % Hilfe 
zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel, 32,7 % Hil fe zur 
Pflege nach dem Siebten Kapitel und 11,3 % Einglied e- 
rungshilfe nach dem Sechsten Kapitel. Die restliche n 12,3 % 
verteilten sich auf die weiteren Hilfen nach dem SGB XII. 
 Die prozentuale Verteilung hat sich im Verhältnis zum Vor- 
jahr erneut erheblich verschoben. Dies ist darauf z urückzu- 
führen, dass die Zahl der Menschen,  die Hilfen zur  Gesund- 
heit erhalten haben,  durch das Gesetz zur Stärkung  des 
Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung  (Ge- 
sundheitsreform) stark zurückgegangen ist.  Ferner ist die 
Zahl der Leistungsberechtigten,  die Leistungen der  Hilfe zur 
Pflege und Eingliederungshilfe erhalten haben,  gestiegen.    
 
 
Personen mit sonstigen Leistungen der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen*  
davon  
insge- 
samt Hilfe zur  
Pflege 
Eingliederungs- 
hilfe für behin- 
derte Menschen  
Hilfen zur 
 Gesundheit** 
Hilfen in anderen 
Lebenslagen 
Stichtag 
Anzahl  
31.12.2005  979  334  89  347  209 
31.12.2006 1. 180  333  91  579  177 
31.12.2007 1.117  366  126  488  137  
*) Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers 
erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2007 32 Personen Hilfe zur Pflege/sonstige Hilfen zu 
Lasten des überörtlichen Trägers.  
**) Ab dem Jahr 2006 sind auch Personen berücksichtigt, die neben den Hilfen zur Gesundheit weite- 
re Leistungen nach dem SGB XII erhielten.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
23 
 
 
Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen*  
davon 
insge- 
samt 
Leistungen zur Existenzsiche- 
rung 
(Hilfe zum Lebensunterhalt und 
Grundsicherung im Alter u. bei 
Erwerbsminderung) 
Eingliederungshilfe  
für behinderte 
Menschen 
Hilfe 
zur 
Pflege 
Sonstige 
Hilfen** 
Stichtag 
Anzahl 
31.12.2005  844   78   18   748    
31.12.2006  705   60   13   620   12  
31.12.2007 730  69  14  630  17  
*) Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers 
erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2007 107 Personen Hilfe zur Pflege zu Lasten des über- 
örtlichen Trägers. Von den 107 Personen bekamen 78 Personen zusätzlich Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung und in der Regel auch Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages. 
**) Sonstige Hilfen wurden bislang statistisch nicht erfasst.  
 
 Von den insgesamt 661 Personen, die Eingliederungs hilfe 
für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege oder sons tige Hil- 
fen bekommen, erhalten 232 zusätzlich Grundsicherun g im 
Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel auc h Hilfe 
zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages. 
 
Sozialhilfeberechtigte innerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen und Geschlecht* 
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Ins- 
ge- 
samt 0-3 3-6 6-10  10-13 13-16 16-18 18-25 25-30 30-45 45-65 
65 
 und 
mehr 
Stichtag 
Anzahl 
31.12.2005   844  -  -  -  -  -  -  -   1   21   121   701  
31.12.2006   705  -  -  -  -  -  -  -  -   4   23   678  
31.12.2007   730                   4   27   699  
Weibliche Sozialhilfeberechtigte innerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen 
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Ins- 
ge- 
samt 0-3 3-6 6-10  10-13 13-16 16-18 18-25 25-30 30-45 45-65 
65 
 und 
mehr 
Stichtag 
Anzahl in % 
31.12.2005  556  -  -  -  -  -  -  -  -  1,6  6,3  92,1  
31.12.2006  501  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  100,0  
31.12.2007  516  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  100,0  
Männliche Sozialhilfeberechtigte innerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen 
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Ins- 
ge- 
samt 0-3 3-6 6-10  10-13 13-16 16-18 18-25 25-30 30-45 45-65 
65 
 und 
mehr 
Stichtag 
Anzahl in % 
31.12.2005  288  -  -  -  -  -  -  -  0,3  4,2  29,9  65,6  
31.12.2006  204  -  -  -  -  -  -  -  -  2,0  11,3  86,7  
31.12.2007  214  -  -  -  -  -  -  -  -  1,9  12,6  85,5  
*) Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers erhielten. 
Darüber hinaus bezogen am 31.12.2007 107 Personen Hilfe zur Pflege zu Lasten des überörtlichen Trägers.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
24 
 
 
6.2 Hilfen zur Gesundheit 
 Zur Hilfe zur Gesundheit gehören gemäß SGB XII die  
• vorbeugende Gesundheitshilfe 
• Hilfe bei Krankheit 
• Hilfe zur Familienplanung 
• Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft  
• Hilfe bei Sterilisation 
 
Von den aufgeführten Hilfen zur Gesundheit nimmt di e Hilfe 
bei Krankheit einen breiten Raum ein. Die Hilfe bei  Krankheit 
ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätzlich alle Maß- 
nahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie n ot- 
wendig und wirtschaftlich sind. Der Leistungsumfang  ist i- 
dentisch mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen K ran- 
kenversicherung.   
 
 Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) w ur- 
den die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen n ach 
dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 01.01.2004 in di e ge- 
setzliche Krankenversicherung einbezogen. Das bedeu tet, 
dass die gesetzlichen Krankenkassen für diesen Pers onen- 
kreis gegen Kostenerstattung die Leistungen der Kra nken- 
behandlung übernehmen. Damit sind Sozialhilfebezieh ende 
zwar nicht Mitglieder der gesetzlichen Krankenversi cherung, 
sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen Personen gleichge- 
stellt (so genannte „Betreute“). 
 
 Zum 01.01.2005 trat nochmals eine gravierende Ände rung 
ein. Die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängerinnen u nd So- 
zialhilfeempfänger, die ab 01.01.2005 Anspruch auf Leistun- 
gen nach dem SGB II haben, sind in der gesetzlichen  Kran- 
kenversicherung pflichtversichert. 
 
 Im Rahmen der Gesundheitsreform wurden zum 01.04.2 007 
durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in de r ge- 
setzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) alle im In land 
wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine an der- 
weitige Absicherung im Krankheitsfall hatten im Weg e der 
Versicherungspflicht in die gesetzliche bzw. privat e Kran- 
kenversicherungspflicht einbezogen. Leistungsberech tigte, 
die bisher ausschließlich Leistungen nach dem Fünften Kapi- 
tel des SGB XII (Hilfen zur Gesundheit) bezogen, ha tten ab 
01.04.2007 die Möglichkeit sich bei einer gesetzlic hen oder 
einer privaten Krankenkasse zu versichern. Für dies e Per- 
sonen konnten die Leistungen der Hilfe zur Gesundhe it zum 
01.04.2007 eingestellt werden. In Münster sank die Zahl der 
Leistungsberechtigten bei der Hilfe zur Gesundheit um 17 %  
von 579 Leistungsberechtigte auf 488 Leistungsberechtigte.  
 
 
 
Pflichtversich erung 
in der gesetzlichen 
Krankenversicherung 
ab Jahresbeginn 
2005 für Erwerbsfä- 
hige

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
25 
 
 
 Leistungsberechtigte, die neben der Hilfe zur Gesu ndheit 
auch noch Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt,  Leis- 
tungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaf ter Er- 
werbsminderung, Leistungen der Eingliederungshilfe oder 
Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, sind von der Versi- 
cherungspflicht des GKV – WSG nicht erfasst und hab en 
nicht die Möglichkeit sich in einer gesetzlichen od er privaten 
Krankenkasse zu versichern. Für diesen Personenkrei s sind 
weiterhin Leistungen der Hilfe zur Gesundheit erforderlich. 
  
 Die Bruttoausgaben der Hilfe bei Krankheit nach de n Be- 
stimmungen des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster (ohne 
Leistungen des überörtlichen Trägers) in den Jahren  2002 
bis 2007 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle . In 
den Ausgaben sind auch die Abrechnungen mit den Kra n- 
kenkassen für die Personen enthalten, die von den K ranken- 
kassen betreut werden.  
 
 Bruttoausgaben Hilfe bei Krankheit der Stadt Münster als örtlichem Träger  
 
Leistungsart 2002 
(T€) 
2003 
(T€) 
2004 
(T€) 
2005 
(T€) 
2006 
(T€) 
2007 
(T€) 
Hilfe bei Krankheit a.v.E.*² 3.607  3.648  3.507  2.621  1.424  1.903  
Hilfe bei Krankheit i.E.*³ 1.981  2.108  2.827     1.830  3.355  2.333  
Summe 5.588  5.756  6.334  4.451  4.779  4.236  
Veränderungen zum Vor- 
jahr in % 
+
 
21,2 % 
+ 
3,0 %  
+ 
10,0 %  
- 
29,7 %  
+ 
7,4 %  
- 
11,4 %  
  *² außerhalb von Einrichtungen  
  *³ in Einrichtungen  
 
 Die enorme Steigerung der Ausgaben im Bereich der Hilfe 
bei Krankheit in Einrichtungen vom Jahr 2005 auf da s Jahr 
2006 hat buchungstechnische Gründe.  
 
 Der Rückgang der Ausgaben im Jahr 2007 ist zum Tei l auf 
die Reduzierung der Anzahl der Leistungsberechtigte n zu- 
rückzuführen. Aber auch die zeitversetzte Abrechnun g der 
Krankenkosten führt dazu, dass die Auswirkungen der  Ge- 
setzesänderungen sich erst verspätet bei den Ausgab en 
bemerkbar machen.  
 
6.3 Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit  
 Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Münster l iegt bei 
ca. 5.400 Personen. Etwa 43 % erhalten Pflegeleistu ngen in 
vollstationären Einrichtungen. 32 % erhalten Pflege geld, 
werden also ausschließlich von Angehörigen oder Nac hbarn 
zu Hause gepflegt und 25 % werden zusätzlich oder a us- 
schließlich von ambulanten Pflegediensten hauswirts chaft- 
lich und grundpflegerisch versorgt bzw. besuchen ei ne Ta- 
gespflegeeinrichtung.   
Zahl der pflegeb e- 
dürftigen Menschen  
nimmt weiter zu

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
26 
 
 
 Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Pfleg ebedürf- 
tigen in Münster insgesamt in den nächsten Jahren m oderat 
ansteigen wird. 
 
 
Es ist zu erwarten, dass sowohl die Anzahl der pfle gebedürf- 
tigen Menschen als auch der Hilfe- und Pflegebedarf  im Ein- 
zelfall weiter zunehmen werden. Die Pflegeversicher ung si- 
chert nur einen Teil des Bedarfes ab, so dass zusät zlich Ei- 
genmittel oder Leistungen der Hilfe zur Pflege eing esetzt 
werden müssen. Einige Pflegebedürftige erhalten gar  keine 
Leistungen von der Pflegeversicherung, weil sie nic ht versi- 
chert oder nicht mindestens "erheblich" pflegebedür ftig sind. 
In diesen Fällen sind die – verbleibenden - Kosten im Rah- 
men der Hilfe zur Pflege zu übernehmen.  
 
 Mit der Pflegeplanung ist das Sozialamt maßgeblich  an der 
Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen I nfra- 
struktur beteiligt. Die Angebote und Leistungen des  Sozial- 
amtes reichen vom Service des Informationsbüros Pfl ege 
über die Leistung des Pflegewohngeldes sowie indivi duelle 
Leistungen der Hilfe zur Pflege bis zur Heimaufsicht.  
 
 
Im Geschäftsbericht 2006 waren erstmals die Einrich tungen 
der vollstationären Pflege, der Kurzzeit – und Tage spflege, 
Hospize und die ambulanten Dienste aufgeführt; sieh e Nrn. 
20 und 21 auf den Seiten 75 - 78 dieses Geschäftsberichts.  
  
 
6.3.1 Pflegeplanung 
 Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen tr ägt die 
kommunale Pflegeplanung zu einer ausreichenden Infr a- 
struktur und damit zu einer gesicherten Unterstützu ng der 
Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei. Sie berücksich- 
tigt die gegebenen finanziellen Möglichkeiten der Kommunen 
und stärkt mit der ausdrücklichen Einbeziehung von bürger- 
schaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, vorpfle geri- 
scher und pflegeergänzender Angebote die gesamtgese ll- 
schaftliche Verantwortung für ein qualitativ und qu antitativ 
ausreichendes Hilfe- und Pflegeangebot. 
 
 Durch ein intensives Zusammenwirken der Pflegeplan ung 
mit der Pflegekonferenz und dem Informationsbüros P flege 
kann die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflege  die 
örtlichen Anforderungen berücksichtigen und die vor hande- 
nen Kompetenzen und Erfahrungen in den Stadtteilen und 
Quartieren nutzen.  
 
 2007 legte die Verwaltung zum zweiten Mal einen Pf legebe- 
richt vor, der sich auf die Pflegestatistik des Lan desamtes für 
Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) sowie auf  eige- 
ne Erhebungen im Bereich vollstationäre Pflege, Tag espfle- 
ge und ambulanten Pflege für Münster bezieht.  
 
Übersicht über  
Pflegeeinrichtun- 
gen, Hospize und 
ambulante Dienste 
im Anhang

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
27 
 
 
 Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, das Münster in annä- 
hernd allen Stadtteilen über eine vielfältige und a usdifferen- 
zierte ambulante und stationären pflegerische  Vers orgungs- 
struktur verfügt. So kann fast durchgängig der von der älte- 
ren Bevölkerungsgruppe gewünschte und von Politik u nd 
Verwaltung mit Nachdruck verfolgte Verbleib im Quar tier si- 
chergestellt werden.   
 
 Neben der familiären, selbst organisierten häuslic hen Pflege 
bilden vollstationäre Pflegeheime, Einrichtungen de r Tages- 
und Kurzzeitpflege einen wesentlichen Baustein der pflegeri- 
schen Versorgung. Allerdings ist zu erwarten, dass die Aus- 
lastung der Pflegeheime, die derzeit zwischen 95 un d 98 % 
beträgt, sich in den nächsten zwei bis drei Jahren tendenziell 
nach unten entwickeln wird. Der weitere Ausbau des statio- 
nären Pflege und des ambulant betreuten Wohnangebot es, 
immer kürzer werdende Wohnphasen aufgrund des mög- 
lichst langen Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit  sowie die 
Unterhaltsverpflichtungen der Familien für pflegebe dürftige 
Angehörige sind als wesentliche Gründe zu nennen. 
 
 Zunehmend positionieren sich hauswirtschaftliche u nd Pfle- 
ge ergänzenden Hilfeformen am Markt, um den Verblei b in 
der Wohnung und im Quartier zu sichern. Die Entwick lung 
neuer Angebotsformen setzt sich im Bereich der ambu lant 
betreuten Wohngemeinschaften fort. Inzwischen werde n in 
neun Wohngemeinschaften 88 Mietwohneinheiten für ei ne 
„Rund-um-die-Uhr“ Versorgung demenziell erkrankter Men- 
schen angeboten. Im Austausch mit der Wohnungswirts chaft 
und potentiellen Anbietern wird gezielt darauf hing ewirkt, 
bisher noch nicht berücksichtigte Stadtteile mit kl einteiligen 
Wohn- und Pflegeangeboten auszustatten.  
 
 In der Rückmeldung vieler Anbieter kommt deutlich zum 
Ausdruck, dass sich der Wettbewerb auf dem Pflegema rkt 
deutlich verschärft. Waren vor drei bis fünf Jahren  noch eher 
lang anhaltende Versorgungsaufträge sowohl im ambul anten 
als auch im stationären Bereich die Regel, sind es jetzt ver- 
mehrt kurzzeitige Kontakte bzw. Aufenthalte. Profes sionelle 
pflegerische Leistungen werden zunehmend erst dann in 
Anspruch genommen, wenn die häusliche Versorgung du rch 
Familienangehörige an ihre Belastungsgrenze stößt. Nicht 
zuletzt werden durch den verstärkten Einsatz von Be treu- 
ungs- und Hauswirtschaftskräften in Privathaushalte n, teil- 
weise im „Rund-um-die-Uhr“ Einsatz, erhebliche Ante ile an 
grundpflegerischen Aufgaben übernommen. Es ist zu e rwar- 
ten, dass sogenannte privat organisierte Hilfen in den nächs- 
ten Jahren weiter zunehmen werden. Von daher ist vo n ei- 
nem steigenden Konkurrenzverhalten sowohl der ambul an- 
ten Anbieter untereinander, als auch zu den Mitbewe rbern 
im teil- und vollstationären Bereich auszugehen. 
  
 
 
Stadtweites und 
flächendeckendes 
Netz pflegerischer 
Versorgungsange- 
bote vorhanden 
 
Zunehmender  
Wettbewerb 
ambulanter und 
stationärer Pflege- 
einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
28 
 
 
 Ausrichtung kommunaler Seniorenpolitik - Altenhilfe 
  Die zukünftige seniorenpolitische Ausrichtung wir d sich stär- 
ker zu einer präventiven und weniger zu einer rein versor- 
genden Ausrichtung entwickeln. Erforderlich ist hie rzu die 
schrittweise Entwicklung eines Gesamtkonzeptes, mit  dem 
den Herausforderungen der zukünftigen demographisch en 
Entwicklung und des allgemeinen gesellschaftlichen Wan- 
dels Rechnung getragen wird. Eine ressort- und ämte rüber- 
greifenden Altenhilfe- und Pflegeplanung umfasst di e Berei- 
che: 
 
• soziodemografische und infrastrukturelle Entwicklu ng 
• Sicherung der Selbstbestimmung und Selbstständig- 
keit durch Hilfen zur Alltagsbewältigung und Grund-
versorgung 
• Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement 
• Angebote der offenen Altenarbeit im Kontext eines 
Zusammenlebens der Generationen 
• Präventions-, Gesundheits- und Rehabilitationsange - 
bote 
• Wohnangebote, Haushaltsnahe Dienstleistungen und 
pflegerische Angebote 
• Hilfen für besondere Bedarfsgruppen  
 
 und schließt hierbei die geschlechterspezifischen,  (inter-) 
kulturellen Gesichtspunkte sowie die Bedarfe von be hinder- 
ten Menschen mit ein. Die stadtteilorientierte vern etzte Ko- 
ordinierung der genannten Unterstützungsangebote mi t ei- 
nem Anspruch auf begleitenden Hilfen und individuel ler Ver- 
sorgungsplanung ist dabei von besonderer Bedeutung. 
 
 Case und Care Management  
 Die Gesamtbevölkerung in Münster bleibt bis zum Ja hr 2015 
nahezu konstant, die Gruppe der 60- bis 80- jährige n wächst 
in diesem Zeitraum moderat, die absolute Zahl der 8 0- jähri- 
gen und Älteren verzeichnet einen deutlichen Anstie g. Der 
Anteil der Älteren, Hochbetagten und Demenzerkrankt en an 
der Gesamtbevölkerung nimmt kontinuierlich zu, eben so die  
Singularisierungstendenzen mit nachlassender bzw. n icht 
vorhandener familiärer Unterstützung.  
 
 Mit der Zielvorgabe der häuslichen Versorgung sowi e dem 
Verbleib im Wohnquartier wird das Instrument des Ca se Ma- 
nagement als Angebot für hilfe- und pflegebedürftig en Men- 
schen im Stadtteil angeboten und weiter ausgebaut werden.  
 
 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schwerpunk tsach- 
gebiet des Kommunalen Sozialen Dienst beraten, ermi tteln 
Hilfebedarfe, erarbeiten Hilfepläne, stimmen Hilfen  ab und 
überprüfen die Qualität. Zielvorgabe ist ein flexib ler und res- 
Steigender Anteil 
von älteren,  
hochbetagten und 
demenzerkrankten 
Menschen ist zu  
erwarten

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
29 
 
 
sourcenorientierter ambulanter Hilfe- und Pflegemix , der mit 
Angehörigen, ehrenamtlich Tätigen, Anbietern von ha us- 
haltsnahen Dienstleistungen und ambulanter Pflege a bge- 
stimmt und vereinbart wird.  
 
 Ein solches Fallmanagement setzt die unmittelbare Vernet- 
zung und Kooperation mit den beteiligten Hilfeerbringern und 
Diensten im Stadtteil voraus. Es erkennt auch recht zeitig die 
Grenzen, an die eine an der Häuslichkeit orientiert e Unter- 
stützung und Pflege im Einzelfall stoßen kann. In s olchen Si- 
tuationen ist dann eine gut organisierte Überleitun g in eine 
angemessene ambulante Wohnform oder vollstationäre Ver- 
sorgung zu gewährleisten. 
 
 Arbeitskreise „Älter werden im Stadtteil“ 
 Der Austausch zwischen und mit den Seniorinnen und  Seni- 
oren sowie den ehrenamtlich und professionell in de r Alten- 
hilfe Tätigen im Stadtteil wird zukünftig eine wese ntliche 
Grundlage kommunaler Altenhilfeplanung sein. Mit de m Ziel, 
vorhandene Synergieeffekte zu nutzen und auszubauen  und 
die zum Teil bestehenden Parallelstrukturen auf der  Bera- 
tungs- und Unterstützungsebene in der Altenhilfe zu  identifi- 
zieren und sozialräumlich abzugleichen, werden für das Jahr 
2008 zunächst modellhaft in zwei Stadtteilen bzw. S tadtbe- 
zirken Arbeitskreise initiiert und entsprechende Ra hmenbe- 
dingungen geschaffen. Die individuellen Lebensverhä ltnisse 
älterer Menschen sind im Quartier zu betrachten, da her sind 
die personenbezogenen Hilfen auch immer an den Mögl ich- 
keiten innerhalb eines Stadtteiles zu messen.  
 
 
6.3.2 Pflegekonferenz 
 Nach Vorgabe des § 5 Landespflegegesetz NRW ist se it 
nunmehr 12 Jahren die Pflegekonferenz Münster tätig . Ihr 
Ziel ist, eine leistungsfähige und wirtschaftlich a mbulante, 
teilstationäre, vollstationäre und komplementäre An gebots- 
struktur für alle Pflegebedürftigen zu gewährleisten.  
 
 Mit der Neukonstituierung der Pflegekonferenz vom 15. März 
2006 und der Veränderung von der Geschäftsordnung h in zu 
den „Grundsätzen der Zusammenarbeit der Pflegekonfe - 
renz“ sind Veränderungen  in der Zusammensetzung de r 
Konferenz und in ihrer Arbeitsweise eingetreten. Di e Erwei- 
terung des Gremiums um Vertretungen aus den Bereich en 
Hospizarbeit, Selbsthilfeforum, Kommunalpolitik, Au sländer- 
beirat, Tagespflege, Fachhochschule und Regionalkon ferenz 
zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen  mit 
geistiger Behinderung haben sich in der Arbeit des letzten 
Jahres bewährt.  
 
 Durch die Bearbeitung von jährlichen Schwerpunktth emen 
können verschiedene Bereiche intensiver betrachtet und 
bewertet werden. Im letzten Jahr hat die Arbeitsgru ppe zum 
Versorgung s- 
steuerung durch 
Bündelung der 
Hilfeangebote 
 
Arbeitskreise 
Altenhilfe in 
Hiltrup und In- 
nenstadtbereich 
Nord vorgesehen 
 
Grundsätze für 
die Arbeit der 
Pflegekonferenz  
Münster haben 
sich bewährt

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
30 
 
 
Schwerpunktthema „Kultursensible Altenpflege“ ihre Arbeit 
aufgenommen und wird die Ergebnisse in 2008 präsentieren.   
 
 Wie auch in den vorangegangen Jahren nehmen die Pf lege- 
planung und die Vorstellung von Konzeptionen neuer Pfle- 
geeinrichtungen einen essentiellen Stellenwert in d er Bera- 
tungsarbeit der Pflegekonferenz ein.  
 
 Die Protokolle der Sitzungen der Pflegekonferenz s owie die 
Ergebnisse der Arbeitsgruppen können auf den Intern et-
Seiten des Sozialamtes eingesehen werden.  
 
6.3.3 Informationsbüro Pflege 
 Die Aufgaben des Informationsbüros gliedern sich i n die 
Pflegeberatung, die Wohnberatung und die Hilfen bei m Um- 
zug, ein Angebot  des Amtes für Wohnungswesen. 
 
 Zielgruppen der Pflegeberatung  sind Pflegebedürftige, von 
Pflegebedürftigkeit Bedrohte jeden Alters und ihre Angehöri- 
gen, Menschen mit Behinderungen, ehrenamtliche und pro- 
fessionellen Helfer, Träger, Institutionen im gesam ten Pfle- 
gebereich und alle interessierten Bürger. 
 
 Pflegeberatung umfasst die persönliche oder telefo nische 
Beratung, eine Abfrage nach freien Betreuungs- und Pflege- 
kapazitäten im häuslichen, teilstationären und stat ionären 
Bereich, hält aktuelles Informationsmaterial vor, b ietet Vor- 
träge und Veranstaltungen, kooperiert mit allen Anb ietern 
und Einrichtungen im Pflegebereich und koordiniert Angebo- 
te. 
 
 Seit Juni 2007 werden außerdem kurzfristig Beratun gen im 
Zusammenhang  mit der Prüfung der Heimnotwendigkeit  bei 
Pflegestufe I erbracht.  
 
 Die Gesamtzahl der Klientenkontakte lag im Jahr 20 07 bei 
3.635 und ist damit gegenüber dem Jahr 2006 (4.254 Klien- 
tenkontakte) gesunken. Jedoch hat sich die Beratung sinten- 
sität erhöht. Dies wird auch dadurch deutlich, dass  die An- 
zahl der (zeitintensiveren) persönlichen Kontakte h öher ist 
als im Vorjahr, während telefonische, schriftliche und E-Mail-
Kurzkontakte sinken.  
 
 Vorherrschende Themen in der Beratung bleiben vorp flege- 
rische und Pflege ergänzende Hilfen, pflegerische U nterstüt- 
zung im häuslichen Bereich und die Finanzierung von  Leis- 
tungen.  
 
 Weiter zunehmenden Gesprächsbedarf gibt es auch hi n- 
sichtlich der Überlastung von Pflegepersonen und be i vorlie- 
genden Behinderungen. 
 
Seit Anfang 2007 
wird das Bera- 
tungsangebot 
ergänzt um die 
Möglichkeiten 
der Terminbera- 
tung innerhalb 
oder außerhalb 
 
der regulären 
Sprechzeiten 
oder eines 
Hausbesuches

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
31 
 
 
 Darüber hinaus wird die vorsorgliche Information d ringlicher, 
während Fragen zur Heimaufnahme weiter sinken.   
 
 Insgesamt wird Beratung immer persönlicher und int ensiver, 
dauert länger und berührt mehrere Themen.  
 
 Zusätzlich zu den Einzelberatungen führt das Infor mations- 
büro Pflege Schulungen durch, hält Vorträge und ste llt auf 
Tagungen, Messen und Börsen das Beratungsangebot vor.  
 
 Nähere Informationen zur Pflegesituation in Münste r können 
dem Pflegebericht 2007 des Sozialamtes entnommen we r- 
den, der im Internet auf der Homepage des Sozialamt es un- 
ter Publikationen abgerufen werden kann.  
 
 Die Wohnberatung  bietet persönliche Beratung, Hausbesu- 
che, Informationsmaterial sowie im Rahmen von Angeb oten 
für Gruppen Informationsveranstaltungen und Vorträg e mit 
Bildbeispielen zum Thema der Wohnraumanpassung an. Sie 
informiert über Einzelaspekte des Wohnens, Hausnotr ufsys- 
teme, Möglichkeiten der Wohnraumanpassung von der r oll- 
stuhlgerechten Küche bis zu rutschfesten Bodenflies en im 
Bad, über Hilfs- und Pflegehilfsmittel vom Handgrif f in der 
richtigen Höhe, über den Badewannenlift, bis zur bo denglei- 
chen Dusche. 
 
 Seit März 2005 hat die Wohnberatung darüber hinaus  
schwerpunktmäßig die Analyse der persönlichen Ausga ngs- 
situation und der persönlichen Bedarfslage, die Ber atung zu 
Möglichkeiten der Wohnumfeldverbesserungen und Entw ick- 
lung individueller Lösungsmöglichkeiten zur Optimie rung der 
Wohnsituation insbesondere von Menschen mit einge- 
schränkter Alltagskompetenz im Blick. 
  
 Auch die weitere Vermittlung zu Beratungs- und Dia gnose- 
angeboten für Betroffene und Angehörige aus dieser Perso- 
nengruppe wurde vor dem Hintergrund bestehender Koo pe- 
rationsabsprachen mit den existierenden Institution en und 
Beratungsstellen in den betreffenden Fällen regelmä ßig 
durchgeführt und weiter ausgebaut.  
  
 Das gesamte Beratungsangebot wird abgerundet durch  In- 
formationen und Unterstützung zur Klärung von Finan zie- 
rungsfragen und möglichen Kostenträgern für Anpassu ngs- 
maßnahmen im Wohnungsbestand. 
  
 Die Wohnberatung wurde auch im Jahr 2007 wieder au f ho- 
hem Niveau nachgefragt. Im Jahr 2007 wurden, neben einer 
Fülle von telefonischen Anfragen und Informationsge sprä- 
chen im Rahmen der Sprechzeiten im Büro (Gesamtzahl  der 
telefonischen Anfragen 2007: 1115), insgesamt 144 B era- 
tungen und Begleitungen (2006: 154, 2005: 152, 2004 : 140, 
2003: 156.) zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnah- 
men durchgeführt.  
Wohnberatung gibt 
konkrete Tipps zur 
Umgestaltung des 
Wohnraums 
Wohnberatung gibt 
konkrete Tipps zur 
Umgestaltung des 
Wohnraums und 
berät zu Fragen der 
Finanzierung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
32 
 
 
 Dabei wurden in 78 Beratungs- und Begleitungssitua tionen 
die Leistungen der Wohnberatung durch Frauen und in  66 
Fällen durch Männer nachgefragt.  
 
 
 
 
 In 70 Fällen handelte es sich dabei um Einpersonen haushal- 
te, in 70 Fällen um Zweipersonenhaushalte und ledig lich in 4 
Fällen lebten in den betreffenden Haushalten drei o der mehr 
Personen.  
 
 Die 70 alleinlebenden Personen waren in 54 Fällen weiblich 
und nur in 16 Fällen männlich.  
 
Im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit wurden zur Vors tellung 
des Angebotes der Wohnberatung und zur Darstellung der 
Möglichkeiten der Wohnraumanpassung insgesamt 18 Ve r- 
anstaltungen von durchschnittlich 2 Stunden Dauer v or un- 
terschiedlichen Personenkreisen durchgeführt.  
 
 Als Kooperationspartner des Informationsbüros Pfle ge bietet 
das Amt für Wohnungswesen Hilfen beim Umzug  an; ein 
Beratungsangebot für Menschen, die wissen möchten, wie 
ihre persönlichen Wohnbedürfnisse erfüllt werden kö nnen, 
welche Wohnformen sich anbieten und welche Hilfen d en 
Wohnungswechsel erleichtern können. Auch bei der Su che 
nach einer geeigneten Wohnung, bei vertraglichen An gele- 
genheiten rund um das Thema „Mietwohnung“, bei der Erle- 
digung von An- und Ummeldeformalitäten und bei der Vorbe- 
reitung des Umzuges können die Betroffenen hier Unt erstüt- 
zung bekommen.  
 
 
 
 
0 
5 
10 
15 
20 
25 
30 
35 
40 
45 
An -
zahl  
bis 10 11 - 20  21 - 40  41 - 64  65 - 70  71 - 74  75 - 80  81 und älter  
Alter in Jahren 
Altersstruktur der Adressaten der Beratung  
(144 Personen) 
Das Amt für 
Wohnungswesen 
bietet Hilfen beim 
Umzug an

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
33 
 
 
6.3.4 Heimaufsicht 
 Im Berichtszeitraum hat die Anzahl der Einrichtung en, die 
von der Heimaufsicht betreut werden, erneut zugenom men. 
Insgesamt unterliegen der Heimaufsicht 123 Einricht ungen 
bzw. Einrichtungsteile mit insgesamt 4025 Plätzen g egen- 
über 121 Einrichtungen und 3933 Plätzen im Jahr 2006.  
 Zwei weitere Altenpflegeeinrichtungen wurden im Ja hr 2007 
eröffnet. Insgesamt können in Münster 2416 Menschen  in 30 
Altenpflegeeinrichtungen betreut und versorgt werde n. Wei- 
tere 13 Einrichtungen der Kurzzeit- und Tagespflege  mit ins- 
gesamt 221 Betreuungsplätzen sowie 16 Plätze in zwe i 
Hospizen und 261 Altenwohnungen ergänzen das Angebo t. 
Zwei weitere vollstationäre Einrichtungen befinden sich in 
der konkreten Bauplanung bzw. Bauphase. Umgesetzt w ird 
die Umbau- und Modernisierungsmaßnahme einer beste-
henden Einrichtung. 
 Im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Behi nderun- 
gen wurden platzzahlneutral kleinere dezentrale und  stadt- 
teilorientierte Wohn- und Betreuungsangebote gescha ffen, 
um so auf die ständig verändernden Betreuungsbedarf e rea- 
gieren zu können. Insgesamt sind 1111 Wohn- und Bet reu- 
ungsmöglichkeiten in diesem Bereich vorhanden.  
 Für demenziell erkrankte Menschen wurde eine weite re am- 
bulant betreute Hausgemeinschaft eröffnet, so dass jetzt 
neun Hausgemeinschaften auf dem Stadtgebiet Münster  zur 
Verfügung stehen, die von der Heimaufsicht aufgrund  von 
Absprachen in den jeweiligen Leistungs-, Vergütungs - und 
Qualitätsvereinbarungen begleitet werden.  
 Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 132 Prüf- und  Bera- 
tungsbesuche (2006: 140) durchgeführt. Der gesetzli che 
Auftrag, jede Einrichtung jährlich mindestens einma l zu prü- 
fen, konnte dabei erfüllt werden. Insgesamt kann ko nstatiert 
werden, dass die Einrichtungen in Münster gute Betr euungs- 
und Pflegeleistungen unter Einhaltung der gesetzlic hen 
Rahmenbedingungen erbringen. 
 26 der Prüf- und Beratungsbesuche wurden unangekün digt 
durchgeführt. Anlass waren u. a. Regelprüfungen ode r Be- 
schwerden von Angehörigen.   
 Ein wesentlicher Prüfpunkt war u. a. die Einhaltun g der 
Fachkraftquote, die mit 50 % für unmittelbare Betre uungs- 
leistungen durch Fachkräfte nachzuweisen ist. Im Al tenpfle- 
gebereich liegt die Fachkraftquote mit 67, 2 % nur geringfü- 
gig unter dem Wert von 68 % im Jahr 2006. Im Bereic h der 
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist di e Fach- 
kraftquote gegenüber dem Vorjahreswert von 76 % ger ing- 
fügig auf 73,5 % gesunken. Auch für die Tages- und Kurz- 
zeitpflegeeinrichtungen sowie für beide Hospize kön nen in 
Münster sehr hohe Fachkraftquoten von 93,5 bis 95,4  % 
bestätigt werden.   
Heimaufsicht  
betreut 123  
Einrichtungen mit 
4.025 Plätzen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
34 
 
 
 Abweichungen des tatsächlich vorgehaltenen Persona ls mit 
dem durch Pflegesätze refinanzierten Personal konnt en im 
Jahresverlauf ebenfalls nicht festgestellt werden.  
 Beschwerdeinhalte im Berichtszeitraum waren neben der 
Personalausstattung auch Kritik an der Speise- oder  Wä- 
scheversorgung und an der Reinigungsqualität. Einze lprob- 
lematiken ergaben sich z. B. durch rauchende Mitbew ohner/-
innen, der Umfang der sozialen Betreuung im Altenpf legebe- 
reich und Betreuungsinhalte im Behindertenbereich. Quali- 
tätsmängel konnten, soweit prüfbar, i. d. R. nicht festgestellt 
werden. Für Beschwerden im zwischenmenschlichen Be-
reich und der Kommunikation gelang es oft für beide  Seiten 
vertretbare Lösungen zu finden.   
 Beratungen und Informationen erfolgten zu vielfält igen The- 
menbereichen, u. a. Zulässigkeit von Fixierungen, B auliche 
Ausstattung von Einrichtungen, Heimmitwirkungsmögli chkei- 
ten, Kündigungsmöglichkeiten eines Heimvertrages. 
 Die Heimaufsicht war neben der Stiftung Magdalenen hospi- 
tal, der AG der Heimbeiräte und der Seniorenvertret ung bei 
der Vorbereitung und Durchführung des Projektes „He imbei- 
räte stärken“ beteiligt. Kerninhalt des Projektes i st es, inte- 
ressierte Ehrenamtliche bzw. Freiwillige zu finden,  die bereit 
sind, vertrauensvoll mit Heimbeiräten und für diese  mit den 
jeweiligen Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Sie so llen 
Heimbeiräte in deren täglicher Arbeit vor Ort unter stützen, 
beraten und informieren, ggf. auch als Mitglied in die Beiräte 
gewählt werden können. Dafür wurden Schulungen in v er- 
schiedenen Themenbereichen durchgeführt. Das Projek t be- 
findet sich noch in der Umsetzungsphase. 
 Im Jahr 2009 soll ein Landesheimgesetzes für NRW i n Kraft 
treten. An der Vorbereitung dieses Gesetzes war die  Heim- 
aufsicht Münster im Rahmen von Expertengesprächen b etei- 
ligt.    
 
6.3.5 Hilfe zur Pflege 
 Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen , die in 
ihrer Häuslichkeit auf hauswirtschaftliche oder pfl egerische 
Unterstützung angewiesen sind oder die in Pflegeein richtun- 
gen wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem E in- 
kommen oder Vermögen bzw. durch Leistungen der Pfle ge- 
versicherung aufbringen können. 
 1.127 Personen erhielten zum Stichtag 31.12.2007 i n Müns- 
ter Hilfe zur Pflege, davon 390 häusliche Pflege un d 737 
Pflege in stationären Einrichtungen.   
 Die Hilfe zur Pflege wurde für 996 Personen von de r Stadt 
Münster finanziert, während der Landschaftsverband Westfa- 
len-Lippe für 131 Personen Kostenträger ist.  
 
Hilfe zur Pflege 
bekommt, wer die 
Pflegekosten  
nicht durch eigene 
Mittel oder Leis- 
tungen aus der 
Pflegeversiche- 
rung zahlen kann

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
35 
 
 
 Während im Bereich der häuslichen Pflege zu Lasten  der 
Stadt Münster die Anzahl der Leistungsberechtigten im Be- 
reich im Vergleich zum Vorjahr um 9,9 % gestiegen i st, ist 
bei der stationären Pflege nur ein moderater Anstie g um 1,6 
% zu verzeichnen.  
 
  Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen kon zent- 
riert sich auf die Leistungserbringung von Pflegege ld, Pfle- 
gebeihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pfl ege- 
kraft, sofern Leistungsansprüche gegenüber einer Pf lege- 
versicherung entweder nicht bestehen oder nicht aus rei- 
chend sind. 
 
Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster (ohne Tagespflege) 
davon Stichtag Gesamtzahl 
der Personen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen 
31.12.2006 953* 333 620 
31.12.2007 996* 366 630 
 * Es sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen z u Lasten des örtli- 
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen 131 Personen am 
31.12.2007 (132 Personen am 31.12.2006) Hilfe zur Pflege zu Lasten  des 
überörtlichen Trägers. 
 
 Die Gesamtzahl der Personen, die Hilfe zur Pflege zu Lasten 
der Stadt Münster und des Landschaftsverbandes West fal- 
len-Lippe bekommen, ist geschlechtsspezifisch der n achfol- 
genden Tabelle zu entnehmen:  
 
 
Hilfe zur Pflege (ohne Tagespflege) 
Stichtag Gesamtzahl 
der Personen davon 
außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen 
390  737 
männlich weiblich männlich weiblich 
138 252 208 529 
Zu Lasten 
der Stadt 
Münster 
Zu Lasten des 
LWL 
Zu Lasten 
der Stadt 
Münster 
Zu Lasten des 
LWL 
31.12.2007 1127 * 
366 24 630 107 
*Davon 131 Personen zu Lasten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
36 
 
 
 Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege stellen sich wie  folgt dar:  
 
Ausgaben 
2005 
Einnahme n    
2005 
Ausgaben 
2006 
Einnahmen    
2006*** 
Ausgaben 
2007 
Einnahmen 
2007 Hilfe zur Pflege 
In € 
i.E.* 7.550.151  829.031  7.260.208  1.706.122  7.128.820  1.010.887  
a.v.E.**  1.739.178  10.422  2.003.294  14.062  2.341.684  29.561  
Summe 9.289.329  839.453  9.263.502  1.720.184  9.470.504  1.040.448  
Nettoausgaben 8.449.876 7.543.318 8.430.056 
  *   in Einrichtungen  
 ** außerhalb von Einrichtungen  
 *** Die deutlich erhöhten Einnahmen bei der Hilfe zur Pfl ege in Ein- 
richtungen im Jahr 2006 haben ihren Grund in einer einmaligen 
„Wohngelderstattung für Heimbewohner“ aufgrund eine s Urteils des 
Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.2003, das im Neu enten Ände- 
rungsgesetz zum Wohngeldgesetz umgesetzt wurde. Im Jahr 2006 
wurden die angemeldeten Erstattungsansprüche befriedigt.  
 
 
6.3.6  Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen 
 Nach Landespflegegesetz NW ist der örtliche Sozial hilfeträ- 
ger verantwortlicher Ansprechpartner für die Planun g und 
Abstimmung von Baumaßnahmen für Einrichtungen der T a- 
ges-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie von vollstati onären 
Dauerpflegeeinrichtungen. 
 
 Gemäß § 12 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind d ie In- 
vestitionskosten grundsätzlich von den Bewohnerinne n und 
Bewohnern zu zahlen. Soweit diese dazu nicht in der  Lage 
sind, erfolgt die Förderung der Investitionen von v ollstationä- 
ren Dauerpflegeeinrichtungen in Form eines bewohner bezo- 
genen Aufwendungszuschusses (Pflegewohngeld) . 
 
 Den Nutzerinnen und Nutzern von teilstationären Ei nrichtun- 
gen dürfen keine Investitionskosten berechnet werden. 
 
 Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpfleg e erhal- 
ten einen Aufwendungszuschuss  für alle Plätze, die von 
Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im  Sinne 
des SGB XI anerkannt sind. 
 
 Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die bet riebsnot- 
wendigen Investitionen eine pauschalierte Förderung  
durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe. 
 
 Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinr ich- 
tungen (Pflegewohngeld) 
 Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und B ewoh- 
ner in stationären Pflegeeinrichtungen, die zwische n den 
Jahren 1997 und 2007 Pflegewohngeld erhalten haben, zeigt 
die folgende Tabelle: 
  
 
Neben der  
Gewährung 
von Sozialhilfe 
in Pflegeein- 
richtungen 
werden auch 
deren Investiti- 
onskosten  
gefördert

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
37 
 
 
davon 
Stichtag 
Anzahl der Bewohner/innen 
mit Pflegewohngeld  
insgesamt  weiblich männlich 
  Absolut In  
Prozent Absolut In  
Prozent 
01.12.1997  820     
01.12.1998  925     
01.12.1999  965     
01.12.2000  982     
01.12.2001  1039     
01.12.2002  1057     
01.12.2003  780     
01.12.2004  766 608 79,4 158 20,6 
01.12.2005  790 629 79,6 161 20,4 
01.12.2006  749 592 79,0 157 21,0 
01.12.2007  781 627 80,2 154 19,8 
   
 Die Zahl der Pflegewohngeldberechtigten ist zum Vo rjahr um 
4,3 Prozent gestiegen. Auf Grund der demographische n Ent- 
wicklung ist mit einer weiteren Steigerung der Fall zahlen zu 
rechnen.  
 
 Die Ausgaben für Pflegewohngeld stellten sich in d en Jahren 
2001 – 2007 folgendermaßen dar:  
 
 
Entwicklung des Aufwands an Pflegewohngeldleistungen 
2001 - 2007 
4459 4214 4247 3968 5030 5191 4356 
0
2000 
4000 
6000 
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 
Jahr 
Anzahl Aufwand in 
Tsd. 
 
 Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienst e 
und Aufwendungszuschüsse für Tages- und Kurzzeit- 
pflegeeinrichtungen 
 Die Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienst e hat 
sich im Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. 
Die Fördersumme ist leicht gestiegen.  
Für die sieben geförderten Tagespflegeeinrichtungen und 
die fünfzehn Kurzzeitpflegeeinrichtungen-/plätze wu rden 
im Jahr 2006 Aufwendungszuschüsse in Höhe von 
255.265 Euro erbracht.  
 
 
Seit November 2006 
werden auch einge- 
streute Kurzzeitpfle- 
geplätze gefördert

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
38 
 
 
 2003 2004 2005 2006 2007 
Anzahl geförderte  
ambulante Dienste 28 27 28 25 25 
Fördersumme  
ambulante Dienste 
in € 
 
 
662.829 
 
 
 
635.870 
 
 
 
608.965 
 
 
 
620.033 
 
 
 
622.056  
Anzahl geförderte 
• Tagespflege-
einrichtungen 
• Kurzzeitpflege- 
   einrichtungen 
/plätze* 
 
 
7 
 
 
4 
 
 
7 
 
 
4 
 
 
7 
 
 
4 
 
 
7 
 
 
7 
 
 
7 
 
 
15 
Fördersumme  
Tagespflege- und 
Kurzzeitpflege-
einrichtungen in € 
 
 
 
37.191 
 
 
 
197.250 
 
 
 
 
216.015 
 
 
 
 
255.265 
 
 
 
 
358.130  
 * Seit November 2006 wird der Zuschuss auch für „einge streute“ Kurzzeitpflegeplätze ge- 
währt.  
 
 
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung 
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen, die  
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf (bisher: Fü r- 
sorgestelle) und der Fahrdienst sind beim Sozialamt  in 
einer Organisationseinheit gebündelt. Bis zum 
31.07.2007 gehörte auch der Integrationsfachdienst da- 
zu.  
 
Außerdem wird die Kommission zur Förderung der Inte g- 
ration von Menschen mit Behinderungen von hier betreut.  
 
Neben diesen Leistungen ist vor allem die Eingliede - 
rungshilfe für behinderte Menschen eine wichtige fi nan- 
zielle Maßnahme.  
 
 
6.4.1 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen 
 Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bün delt un- 
terschiedliche Aufgaben im Themenfeld: 
  
• Koordinierung der Maßnahmen und Planungen, die die  
Anliegen von Menschen mit Behinderungen betreffen,  
• Information und Beratung für Menschen mit Behinde-
rungen, ihre Angehörigen und andere Interessierte,  
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung 
der Integration von Menschen mit Behinderungen,

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
39 
 
 
• Öffentlichkeitsarbeit: allgemeine Informationsarbe it, 
Erstellen von Broschüren und Faltblättern; Initiier ung 
von und Beteiligung an Veranstaltungen, 
• Mitarbeit in verschiedenen Gremien, Arbeitsgruppen  
und Projekten. 
 
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen wirk t darauf 
hin, dass die Ziele des Behindertengleichstellungsg esetzes 
Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) umgesetzt werden. 
Schwerpunktthemen waren unter anderem die barrieref reie 
Gestaltung von Schwimmbädern in Münster und die barriere- 
freie Gestaltung des neuen Gebäudes des Sozialamtes  in 
der Hafenstraße 8 (vgl. Nr. 6.4.2 Seite 40 dieses G eschäfts- 
berichts). 
 
Auch für die barrierefreie Gestaltung der skulptur projekte 
münster 07 wurden Anregungen gegeben. Diese und weitere 
Themen wurden gemeinsam mit den Arbeitsgruppen der 
Kommission zur Förderung der Integration von Mensch en 
mit Behinderungen (KIB) bearbeitet. 
 
 Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarb eit wurde 
die Broschüre „Barrierefreie Toiletten in Münster“ aktualisiert. 
Ferner wurden  Daten zur barrierefreien Ausstattung  von 
Praxen in den Bereichen Allgemein- und Fachmedizin,  Lo- 
gopädie, Ergo-, Physio- und Psychotherapie erhoben und 
zusammengestellt. In Kooperation mit dem Gesundheit samt 
wird das Sozialamt dazu in 2008 eine Broschüre hera usge- 
ben. 
 
 Zu den Aufgaben gehörte auch wie bisher die Zusamm enar- 
beit mit dem Zentrum für Planung und Evaluation Soz ialer 
Dienste der Universität Siegen (ZPE) im Rahmen des For- 
schungsprojektes „Selbstständiges Wohnen behinderte r 
Menschen – Individuelle Hilfe aus einer Hand“. Geme insam 
mit dem LWL wurde im März 2007 die erste Planungsko nfe- 
renz „Eingliederungshilfe Wohnen – Bedarfs- und Str uktur- 
planung für Menschen mit geistiger Behinderung in M ünster“ 
durchgeführt.  
 
 2007 war das Europäische Jahr der Chancengleichhei t für 
alle. Aus diesem Anlass hat die Behindertenbeauftra gte im 
Gesundheitshaus in einem Vortrag mit anschließender  Dis- 
kussion über das Thema „Chancengleichheit für alle – 
Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behi nde- 
rungen in Münster“ informiert. Ferner hat sie in üb erregiona- 
len Fachtagungen zu den Themen  „Barrierefreiheit u nd De- 
sign für alle“ und „örtliche Teilhabeplanung“ die H andlungs- 
ansätze aus Münster vorgestellt. 
 
 
Themenschwerpun k- 
te:  
- Barrierefreiheit in 
Schwimmbändern 
- barrierefreie Gestal- 
tung des neuen 
Dienstgebäudes des 
Sozialamtes  
Bedarfs - und Stru k- 
turplanung für Men- 
schen mit geistiger 
Behinderung 
 
Broschüre zur 
barrierefreien 
Ausstattung von 
Arztpraxen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
40 
 
 
6.4.2 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen 
mit Behinderungen  
Die Kommission zur Förderung der Integration von Me n- 
schen mit Behinderungen (KIB) hat den Auftrag, alle  The- 
men und Vorlagen zu beraten, die Belange behinderte r 
Menschen betreffen. Sie gibt dazu vor der Beschluss fassung 
in den Fachausschüssen bzw. im Hauptausschuss Stell ung- 
nahmen und Empfehlungen ab. Ferner initiiert und em pfiehlt 
die KIB Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituat ion 
behinderter Menschen in Münster, und zwar durch Anf ragen 
und Empfehlungen an die Fachausschüsse bzw. die Ver wal- 
tung.  
 
Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet: 
 
• Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behin de- 
rungen  
• Wohnen, Pflege, Betreuung 
• Integration in das Erwerbsleben 
• Integration in Sport, Freizeit, Kultur und Weiterb ildung 
• Stadtplanung und Verkehr 
 
Im Jahr 2007 hat die KIB 6 mal  getagt. Ferner habe n die 
Arbeitsgruppen jeweils zwischen 2 - 14 Sitzungen du rchge- 
führt. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich i m Be- 
richtsjahr im Rahmen der Beratung von Vorlagen sowi e dar- 
über hinaus mit Schwerpunktthemen beschäftigt und d azu 
Anregungen für die weitere Umsetzung gegeben. Ein 
Schwerpunktthema war die barrierefreie Gestaltung d er 
Schwimmbäder in Münster. Zu diesem Thema wurde eine  
Arbeitsgruppe gebildet, die für die zur Sanierung a nstehen- 
den Bäder ausgehend von Ortsterminen und/oder einer  Vor- 
stellung der Planungen Anregungen gegeben hat.  
 
Ferner hat die KIB sich intensiv mit der barrierefr eien Gestal- 
tung des zukünftigen Gebäudes des Sozialamtes in de r Ha- 
fenstraße 8 beschäftigt. Zum Abschlussbericht der F irma 
Rödl & Partner hat die KIB in einem Antrag an den A us- 
schuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligung en an- 
geregt, einige Maßnahmen mit Blick auf die Auswirku ngen 
für Menschen mit Behinderungen nicht bzw. nicht in der vor- 
geschlagenen Weise umzusetzen.  
 
 Einmal jährlich lädt die KIB die Behindertenverein e und –
verbände sowie Selbsthilfegruppen und Einrichtungen  für 
Menschen mit Behinderungen zu einer gemeinsamen Sit - 
zung ein. Schwerpunktthema der gemeinsamen Sitzung war 
in 2007 das Persönliche Budget. 
 
 
Verbesserung der 
Lebenssituation 
von Menschen mit 
Behinderungen 
Sitzung mit den 
Behindertenverei- 
nen – Thema Per- 
sönliches Budget

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
41 
 
 
6.4.3 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
 Durch das 2. Gesetz zur Straffung der Behördenstru ktur in 
NRW wurde auch die Verordnung zur Regelung von Zust än- 
digkeiten nach dem Sozialgesetzbuch IX geändert. Das Wort 
Fürsorgestellen wurde durch das Wort „Träger“ erset zt. Die 
Leiterinnen und Leiter der örtlichen Fürsorgestelle n im Be- 
reich des LWL haben sich in der Leitertagung am 
26.11.2007 dafür ausgesprochen, auch zukünftig eine  ein- 
heitliche Bezeichnung zu wählen und sich auf die Be zeich- 
nung  „Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf“ gee inigt. 
Die Stadt Münster hat diesen Vorschlag umgesetzt, s o dass 
die Fürsorgestelle nun die Bezeichnung „Fachstelle Behin- 
derte Menschen im Beruf“ führt. 
 
Zu den Aufgaben der Fachstelle Behinderte Menschen im 
Beruf gehören die begleitenden Hilfen im Arbeitsleb en für 
schwerbehinderte Menschen, der Kündigungsschutz für  
schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  so- 
wie Betriebsbesuche.  
 
 2007 hat die Fachstelle 184 Betriebsbesuche durchg eführt 
(192 in 2006). Die kontinuierliche Öffentlichkeitsa rbeit wurde 
mit Infoständen in der Stadtbücherei und Sprechstun den im 
Gesundheitshaus fortgesetzt.  
 
 Bis zum 31.07.2007 nahm die Fachstelle auch Aufgab en des 
Integrationsfachdienstes wahr. Dazu gehörte die ber ufsbe- 
gleitende Beratung und Unterstützung von beschäftig ten 
schwerbehinderten Menschen zur Sicherung der Arbeit sver- 
hältnisse sowie die Beratung und Unterstützung der Betrie- 
be.  
 
 Nachdem die Stelleninhaberin in den Ruhestand gega ngen 
ist, hat die Stadt Münster in Abstimmung mit dem LW L ent- 
schieden, die Stelle des IFD bei der Stadt Münster ange- 
sichts des inzwischen gut ausgebauten IFD beim Förderkreis 
Sozialpsychiatrie nicht fortzuführen. Aus fachliche r Sicht ist 
es sinnvoll, die Aufgaben des IFD „unter einem Dach “ zu 
bündeln.  
 
 Mit 45 Betreuungen (darunter 20 Frauen) wurde der IFD bis 
zur Auflösung kontinuierlich nachgefragt. Die Klientinnen und 
Klienten wurden an den IFD beim Förderkreis Sozialp sychi- 
atrie weitergeleitet.  
 
 Ausführlichere Informationen enthält der Bericht ü ber die 
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im B eruf im 
Jahr 2007 (Öffentliche Berichtsvorlage V/0095/2008). 
 
 
 
 
 
Auflö sung des 
Integrationsfach- 
dienstes bei der 
Stadt Münster 
zum 01.08.2007 
Kontinuierliche 
Öffentlich- 
keitsarbeit 
 
Örtliche Fürsorg e- 
stelle heißt jetzt: 
Fachstelle Behin- 
derte Menschen im 
Beruf

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
42 
 
 
6.4.4 Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte 
Menschen 
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die In- 
formation und Beratung zum Fahrdienst, die Bearbeit ung 
und Bewilligung der Anträge sowie die Annahme von B e- 
schwerden. Diese werden im Fahrdienstbeirat erörter t und 
zum Anlass genommen, den Fahrdienst kontinuierlich quali- 
tativ zu verbessern.  
 
Im Fahrdienstbeirat sind neben dem Leistungsanbiete r (Ar- 
beiter-Samariter-Bund) und dem Sozialamt Nutzer und  Nut- 
zerinnen vertreten. Der Fahrdienstbeirat hat aufgru nd der 
geringen Zahl der Beschwerden 2007 nur einmal getagt. 
 
 Am 31.12.2007 waren 379 Menschen mit Behinderungen  
(darunter 276 Frauen) berechtigt, das Angebot zu nu tzen. 
Ca. 53% der Berechtigten zahlt eine Eigenbeteiligun g von 5 
Euro. Es wurden 15.350 Fahrten durchgeführt (17.227  in 
2006), darunter 6.381 Fahrten (42%), für die eine E igenbe- 
teiligung zu zahlen war. 
 
 Die Zahl der Fahrten ist im Vergleich zur durchsch nittlichen 
jährlichen Fahrtenzahl vor Einführung der Eigenbete iligung 
um ca. 20 % zurückgegangen. 
 
 Ausführlichere Informationen enthält der Bericht ü ber die 
Entwicklung des Fahrdienstes vom 01.07.2006 bis zum  
31.12.2007 (Öffentliche Berichtsvorlage V/0096/2008). 
 
 
6.4.5 Eingliederungshilfe 
 Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine drohen de Behin- 
derung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung und  de- 
ren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die be hinder- 
ten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den 
Leistungen der Eingliederungshilfe zählen Leistunge n zur 
medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit Hi lfsmit- 
teln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur Integration i n das Ar- 
beitsleben, die heilpädagogische Frühförderung von Kindern, 
bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung sowie be- 
treute Wohnangebote und anderes mehr.  
 
 Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das amb ulant 
betreute Wohnen vom örtlichen auf den überörtlichen  Träger 
der Sozialhilfe verlagert. Damit ist der Landschaft sverband 
Westfalen-Lippe sachlich zuständig für die Leistung en der 
Eingliederungshilfe an Volljährige, die mit dem Zie l geleistet 
werden, selbständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu  si- 
chern. 
 
 Der Landschaftsverband ist darüber hinaus zuständi g für die 
stationäre Eingliederungshilfe. Allerdings gilt die s seit dem 
01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung  des 
Rückgang der 
Fahrten durch 
die Einführung 
der Eigenbeteili- 
gung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
43 
 
 
65. Lebensjahres. Seit diesem Zeitpunkt ist der ört liche Trä- 
ger der Sozialhilfe für die stationäre Eingliederun gshilfe für 
Personen zuständig, die das 65. Lebensjahr vollende t und 
vorher keine Eingliederungsleistungen des Landschaf tsver- 
bandes bekommen haben.  
 
 Am 31.12.2007 bezogen insgesamt 126 Menschen Eingl ie- 
derungshilfe außerhalb von Einrichtungen und 14 Men schen 
erhielten Eingliederungshilfe in Einrichtungen. Bei  der ambu- 
lanten Eingliederungshilfe ist die Zahl der Leistun gsberech- 
tigten gegenüber dem Vorjahr um 38 % gestiegen. Die  wei- 
tere Entwicklung bleibt abzuwarten. 
 
 Die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe zu Las- 
ten des örtlichen Trägers richten sich im Wesentlic hen an 
Kinder und junge Menschen und umfassen unter andere m 
Kosten für Integrationshelfer, Motopädie, heilpädag ogisches 
Reiten, Musiktherapie, Autismusambulanz und heilpäd ago- 
gische Familienhilfe.  
  
 Die Ausgaben der Eingliederungshilfe stellen sich wie folgt 
dar: 
 
Ausgaben 
2005 2006 2007 
a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³ Leistungsart 
in € 
Medizinische 
Reha, orthopädi- 
sche und andere 
Hilfsmittel 
-104 
 346  0 1.387  0 2.426  
Heilpädagogische      
Maßnahmen für     
Kinder 
70.583 
 0 91.538  0 105.757  0 
Hilfe zu einer  
angemessenen 
Schulausbildung 
68.363 
 0 244.281  0 389.763  0 
Sonstige                           
Eingliederungs-
hilfe 
49.274 
 0 51.444  0 36.241  33.886  
Andere Leistun- 
gen zur Teilhabe 
am Leben in der 
Gemeinschaft 
 726.941  0 529.882  0 486.227  
Summe  188.116  727.287  387.263  531.269  531.761  522.539  
Summe  
a.v.E. und i.E.  
 
915.403 
 
918.532 
 
1.054.300 
   *² außerhalb von Einrichtungen  
*³ in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
44 
 
 
7. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten 
 Seit dem 01.01.2005 werden von der Fachstelle Rech ts- und 
Unterhaltsangelegenheiten die Unterhaltsansprüche für Leis- 
tungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem S GB 
II, dem SGB XII als auch dem Unterhaltsvorschussges etz 
bearbeitet. Die Bearbeitung von Fällen nach dem Unt er- 
haltsvorschussgesetz ohne gleichzeitigen Bezug von Leis- 
tungen nach dem SGB II oder SGB XII obliegt seit de m 
01.03.2008 dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
 Die Fachstelle hat auch im Geschäftsjahr 2007 eine n weite- 
ren Fallzahlzuwachs erfahren. Insgesamt waren die U nter- 
haltsansprüche von ca. 4.270 Bedarfsgemeinschaften (2006: 
4.100 Bedarfsgemeinschaften) zu realisieren. 
 
 Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Einna hmen aus 
Unterhaltsbeiträgen wie folgt dar: 
 
 
Übergegangene Unterhaltsansprüche 
Jahr 
2005 2006 2007 Leistungsbereich 
In Euro 
Grundsicherung für Arbeitsuchende 
gemäß SGB II 
(Ab 2006 nur die auf die Stadt Müns- 
ter entfallenden Einnahmen, 
ohne den Anteil der Bundesagentur 
für Arbeit) 
(556.585)* 308.503  
515.920  
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß 
SGB XII sowie  
Altfälle nach BSHG 
461.788  289.967  
327.753  
Hilfe zur Pflege innerhalb und  
außerhalb von Einrichtungen sowie  
Eingliederungshilfe 
270.832  291.762  
282.758  
Unterhaltsvorschussgesetz 460.491  507.203  630.878  
Summe: (1.749.696)*  1.397.435  1.757.309  
 *Im Jahr 2005 sind bei der Grundsicherung für Arbei tsuchende die Gesamteinnahmen für 
die Stadt Münster und die Bundesagentur für Arbeit auf geführt. Dieser Wert sowie die 
Summe können daher nicht mit den Angaben zu den Jahr en 2006 und 2007 verglichen wer- 
den.  
 
 Die für das Geschäftsjahr 2007 aufgeführten Gesamt ein- 
nahmen bezüglich des Unterhaltsvorschussgesetzes en thal- 
ten auch die von den Beiständen des Amtes für Kinde r, Ju- 
gendliche und Familien realisierten Unterhaltsbeitr äge, weil 
eine getrennte Ausweisung technisch nicht möglich ist.  
 
 Im Geschäftsjahr 2007 konnten auf Veranlassung der  Fach- 
stelle weiterhin Direktzahlungen der Unterhaltspfli chtigen an 
die Leistungsberechtigten bewirkt werden, was Minde raus- 
gaben zur Folge hatte. 
 
Durch Einfü hrung 
des Arbeitslosen- 
geldes II sind Un- 
terhaltsüberprü- 
fungen stark ge- 
stiegen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
45 
 
 
 Wegen einer Softwareumstellung war ab dem 01.08.20 06 für 
den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende k eine 
Auswertung der angerechneten Beträge mehr möglich. 
 
 Hinsichtlich der angerechneten  Unterhaltsbeiträge  im Rah- 
men der Leistungsgewährung nach dem SGB XII stellt sich 
die Situation wie folgt dar: 
 
  
Direktzahlung 
von Unterhalt 
2005 
 
2006 
(bis 31.07.2006) 
2007 
 
Grundsicherung für Arbeit- 
suchende 
gemäß SGB II 
1.142.504 € 1.045.005 € 
 
Hilfe zum Lebensunterhalt 
gemäß SGB XII 375.680 € 397.372 € 
 
352.356,76 € 
Summe: 1.518.184 € 1.442.377 €  
 
 Im Jahr 2007 wurden insgesamt 118 Titel (UVG: 79; SGB II: 
20; SGB XII: 9) erstritten. Darüber hinaus wirkte d ie Fach- 
stelle bei der gerichtlichen Titulierung seitens de r von den 
Unterhaltsberechtigten initiierten Unterhaltsprozesse mit. 
 
 Ausblick: 
 Die Fachstelle erwartet für das Jahr 2008 weitere – noch 
nicht bezifferbare - Mehreinnahmen durch das mit de r Reali- 
sierung unbefristet niedergeschlagener Unterhaltsfo rderun- 
gen beauftragte Inkassounternehmen Infoscore. 
 
 
8. Wirtschaftliche Leistungen für Asylsuchende  
 Für Asylsuchende sowie für Ausländerinnen und Ausl änder 
mit einem bestimmten aufenthaltsrechtlichen Status (z.B. 
Bürgerkriegsflüchtlinge) wurde mit dem zum 01.12.19 93 in 
Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (Asylb LG) ein 
eigenes Leistungsrecht geschaffen. Die Höhe der Lei stun- 
gen unterschreitet in der Regel das Niveau der Hilf e zum 
Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Das AsylbLG wurde  in- 
zwischen mehrfach geändert, zuletzt am 28.08.2007.  
 
8.1 Überregionale und regionale Entwicklung 
 Zum Jahresende 2006 erhielten in Deutschland 194.0 00 
Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz in 101.000 Haushalten. Die Zahl der Lei stungs- 
bezieherinnen und Leistungsbezieher ist gegenüber d em 
Vorjahr um 8,3 % zurückgegangen und liegt damit auf  dem 
niedrigsten Stand seit Einführung der Asylbewerberl eis- 
tungsstatistik im Jahr 1994. Im Jahr 2006 wurden Br uttoaus- 
gaben von 1.165 Millionen Euro aufgewandt.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
46 
 
 
 In Nordrhein-Westfalen beliefen sich die Bruttoaus gaben 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2006 a uf 
insgesamt 338 Millionen Euro.   
 
 Die Zahlen für das Jahr 2007 sind noch nicht veröf fentlicht.  
 
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 
 In Münster belief sich die Anzahl der Fälle, in de nen Leistun- 
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt wu rden, 
am 31.12.2007 auf 491 und lag damit im Vergleich zu m glei- 
chen Zeitpunkt des Vorjahres um rund 23 % niedriger . Die 
Anzahl der Personen ist um 378 gesunken.  
 
 In 26 von diesen Fällen wurden für 33 Personen auf grund 
der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen analog zu 
Leistungen nach dem SGB XII gewährt. 
 
 
Leistungsberechtigte Haushalte und Personen  
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
Anzahl der Personen 
weiblich männlich Stichtag Anzahl der 
Haushalte Insgesamt 
Absolut In Prozent Absolut  In Prozent 
31.12.2003  563 1.476 741 50,2 735 49,8 
31.12.2004  604 1.517 770 50,8 747 49,2 
31.12.2005  667 1.530 731 47,8 799 52,2 
31.12.2006  636 1.413 657 46,5 756 53,5 
31.12.2007  491 1.035 480 46,4 555 53,6 
 
 
Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen und Geschlecht 
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre 
Ins- 
ge- 
samt 
0 
- 
3 
3 
- 
6 
6 
- 
10 
10 
- 
13 
13 
- 
16 
16 
- 
18 
18 
- 
25 
25 
- 
30 
30 
- 
45 
45 
- 
65 
65 
und  
mehr 
Stichtag 
Anzahl 
31.12.2005  1 497   113   114   190   119   112   57   164   127   361   113   27  
31.12.2006  1 413   95   110   192   107   107   64   157   99   331   126   25  
31.12.2007  1 035   73   82   128   85   79   55   117   61   236   95   24  
Weibliche Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen  Stichtag 
Anzahl in % 
31.12.2005   701  7,6  8,7  11,3  8,1  6,8  4,6  9,3  9,4  24,0  8,1  2,1  
31.12.2006   657  5,8  8,7  12,3  8,5  6,8  5,8  10,4  7,2  23,6  9,0  2,0  
31.12.2007   480  5,6  9,2  12,3  8,1  7,1  5,6  10,8  6,3  21,9  10,4  2,7  
Männliche Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen Jahr 
Anzahl in % 
31.12.2005   796  7,5  6,7  13,9  7,8  8,0  3,1  12,4  7,7  24,2  7,0  1,5  
31.12.2006   756  7,5  7,0  14,7  6,7  8,2  3,4  11,8  6,9  23,3  8,9  1,6  
31.12.2007   555  8,3  6,8  12,4  8,3  8,1  5,0  11,7  5,6  23,6  8,1  2,0  
Fallzahlen nach 
dem AsylbLG um 
4,6 % gesunken

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
47 
 
 
8.3 Finanztableau 
 
Ausgaben  
2004 2005 2006 2007 Leistung  
in € 
Leistungen analog 
BSHG /SGB XII 527.405 
 673.885  460.714  395.974  
Grundleistungen 4.515.765  4.892.655  4.773.987  4.117.824  
Leistungen bei Krank- 
heit 1.949.457 
 1.883.763  1.739.400  1.595.404  
Arbeitsgelegenheiten 49.487  44.694  39.998  32.303  
Sonstige Leistungen 2.928  *90.468  91.970  80.987  
Summe Ausgaben 7.045.042  7.585.466  7.106.069  6.222.492  
 Einnahmen  
Erstattung vom Land 1.596.672  14.011.734  1.508.631  813.789  
Sonstige Einnahmen 908.244  197.411  84.145  101.948  
Summe Einnahmen 2.504.916  14.209.145  1.592.776  915.737  
Summe 
Nettoausgaben 
 
4.540.126  
 
- 6.623.679  
 
5.513.293  
 
5.306.755  
* Die dargestellte Steigerung der Ausgaben bei den so nstigen Leistungen beruht auf bu- 
chungstechnischen Gründen; es handelt sich nicht um  eine tatsächliche Kostensteige- 
rung in diesem Bereich.  
 
 Aufgrund der sinkenden Fallzahlen sind die Ausgabe n im 
AsylbLG deutlich zurückgegangen. Allerdings wurden 
deswegen auch die Erstattungen des Landes NRW redu-
ziert, so dass nur eine geringe Nettoentlastung zu ver- 
zeichnen ist.   
 
 Die Summe der Nettoausgaben nach dem Asylbewerber-
leistungsgesetz liegt im Jahr 2005 deutlich unter d en 
Vergleichswerten der anderen Jahre.  
 
 Dies liegt darin begründet, dass im Jahr 2005 aufg rund 
eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster e ine 
rückwirkende einmalige Landeserstattung für Ausgabe n 
nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz in Höhe von 12,5  
Millionen Euro eingegangen ist.   
 
8.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick 
 Im Jahr 2007 ist es zu einer schon lange von Flüch tlingen 
und Flüchtlingsorganisationen erwarteten Bleiberech ts- bzw. 
Altfallregelung gekommen. Dadurch haben viele längj ährig 
geduldeten Ausländer die Möglichkeit, unter bestimm ten Be- 
dingungen eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Vo rausset- 
zung ist ein sechsjähriger Aufenthalt (bei Familien  mit Kin- 
dern) oder ein achtjähriger Aufenthalt in Deutschla nd sowie 
verschiedene andere Kriterien wie Erwerbstätigkeit,  Sprach- 
kenntnisse, Schulbesuch der Kinder, Straffälligkeit etc.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
48 
 
 
 Ausländer, die nicht sofort eine Erwerbstätigkeit nachweisen 
können, haben die Möglichkeit, dies bis Ende 2009 n achzu- 
holen, ansonsten kann die Aufenthaltserlaubnis wied er ent- 
zogen werden.  
 
 Die Bleiberechts- bzw. Altfallregelung erklärt die  Reduzie- 
rung der Fallzahl.  
 
  
9. Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
 Das Sozialamt bietet individuelle Leistungen zur I ntegration 
durch Beratung und wirtschaftliche Hilfen, ein Förd erangebot 
für Initiativen und Vereine im Feld Migration / Int egration so- 
wie Begleitung und Unterstützung von Projekten und Gre- 
mien.  
 
 
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte“ 
 Das seit  August 2006 bestehende Stadtweite Netzwe rk „In- 
tegration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ bündelt 
professionelle und semiprofessionelle Akteure im Be reich 
von Migration und Integration sowie einige Betroffe nengrup- 
pen.  
 
 Im Jahr 2007 hat das Netzwerk zwei Plenumssitzunge n und 
jeweils vier Sitzungen der Arbeitsgruppen Soziale I ntegration 
und  Sprache/Bildung durchgeführt.  
 Zu den Arbeitsschwerpunkten des Plenums und der be iden 
Arbeitsgruppen zählten insbesondere die Abstimmung zur 
Geschäftsordnung des Netzwerkes sowie die Entwicklu ng 
eines Internetauftrittes. Zu den inhaltlichen Arbei ten gehör- 
ten Themen wie ‚Altfallregelung’, ‚Häusliche Gewalt’, ‚Erfah- 
rungen mit der Migrationserstberatung’,  ‚Bedarfe von Flücht- 
lingen’ und ‚Stärkung der Elternkompetenz’. Darüber hinaus 
informierte sich das Netzwerk über Projekte verschi edener 
Träger respektive gewonnener Erkenntnisse damit und  erör- 
terte die Inhalte des Migrationsleitbildes.  
 
 Das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien koordinieren das Stadtweite Netzwerk und b ereiten 
die Sitzungen vor sowie nach und übernehmen die Koo rdi- 
nation aller Schnittstellen.  
 
 
9.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migratio n / Integration  
 Selbstorganisationen von Menschen mit Migrationsvo rge- 
schichte sind ein wichtiger Faktor im sozialen, kul turellen 
und politischen Leben in den Kommunen. Von der Bera tung 
und Begleitung ihrer Landsleute bis hin zu Begegnun gs- und 
Freizeitmöglichkeiten für Ausländer und Deutsche ne hmen 
sie eine Vielzahl von Integrationsaufgaben wahr.   
Arbeitsintensives 
Jahr für das 
Stadtweite 
 Netzwerk

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
49 
 
 
 Das Sozialamt fördert und betreut im Rahmen ihrer Möglich- 
keiten Initiativen im Feld Migration/Integration in  Münster. 
Die Fördermittel dienen örtlichen Aktivitäten und P rojekten, 
die auf ein gleichberechtigtes Miteinander von Mens chen un- 
terschiedlicher Nationalität oder ethnisch-kulturel ler Orientie- 
rung gerichtet sind. 
 
 Anspruchsberechtigt sind Vereine und Gruppen mit s ozial- 
oder kulturell-integrativer Zielsetzung und Sitz in  Münster 
und deren Aktivitäten sich überwiegend auf das Stad tgebiet 
Münster richten. 
 
Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten und P rojekte um- 
fassen hierbei insbesondere Angebote und Maßnahmen in 
den Bereichen Bildung, soziale Betreuung, zielgruppenspezi- 
fische Informationen, kulturelle Vermittlung, Stärk ung des 
Selbsthilfepotentials und der gesellschaftlichen Be teiligung 
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Kooper ation 
mit anderen gesellschaftlichen Akteuren. 
 
Die Zuschüsse in 2007 sind für Sachkosten im Zusamm en- 
hang mit regelmäßigen Aktivitäten, für projektbezog ene Ho- 
norarkosten, für Miet- und Betriebskosten sowie für  einmali- 
ge Kosten im Zusammenhang mit den Veranstaltungen b e- 
willigt werden. Gefördert wurden 14 Vereine und Ini tiativen. 
Dem Ausländerbeirat wird jährlich ein Bericht über die För- 
derinhalte und das Fördervolumen vorgelegt.  
 
 
9.3 Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen 
 Im Jahr 2007 ist die Zahl der in Deutschland aufge nomme- 
nen Flüchtlinge zunächst weiter zurückgegangen. Ab Mitte 
des Jahres ist jedoch ein Anstieg der Asylerstanträ ge zu 
verzeichnen. Eine Auswirkung auf die Zuzugszahlen b ei der 
Stadt Münster hatte dies bisher nicht.  
 
 Die Stadt Münster befindet sich nach wie vor nicht  in der 
Aufnahmepflicht für neue Asylbewerber. Allerdings l iegt die 
Aufnahmequote nur noch mit fünf Personen über dem A uf- 
nahmesoll. In 2007 war das Aufnahmesoll nur in eine m Mo- 
nat knapp unterschritten worden. Insgesamt wurden i n 2007 
daher nur 76 Personen aufgenommen.  
 
 Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden, wie im Asyl- 
verfahrensgesetz vorgesehen, in der Regel in Einric htungen 
untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist  zu ei- 
nem späteren Zeitpunkt auch die Anmietung einer Pri vat- 
wohnung möglich. Dies gilt auch für sonstige Leistu ngsbe- 
rechtigte nach dem AsylbLG.  
 
 Für die jüdischen Migrantinnen und Migranten aus d er ehe- 
maligen GUS, die bisher in der Kastellstraße 1 (Lin denhof) 
untergebracht waren, wurde im Jahr 2007 eine neue Ü ber- 
gangseinrichtung an der Von-Esmarch-Straße angemietet.  
14 V ereine und 
Initiativen im Feld 
Migration / 
 Integration 
gefördert

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
50 
 
 
 
Aufgenommene Flüchtlinge in Münster 
 1998 - 2007 
535 
749 
85 76 
130 198 
264 285 
0
200 
400 
600 
800 
1998 2000 2002 2003 2004 2005 2006 2007 
Jahr 
Anzahl 
Flüchtlinge 
 
Wegen der sinkenden Zahl der Flüchtlinge ging auch die 
Zahl der Unterbringungen in Übergangseinrichtungen auf 
518 Personen zurück (2006: 594; 2005: 668; 2004: 72 9; 
2003: 715; 2002: 960; 2000: 1.128; 1998: 998). 
 
 Die Platzkapazitäten sanken durch die Aufgabe der Einrich- 
tung an der Kastellstraße 1 auf 758 Plätze. (2006: 830; 
2005: 1.002; 2004: 967; 2003: 984; 2002: 1.186; 200 0: 
1.335; 1998: 998). 
 
 Sozialdienst für Flüchtlinge  
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Über-
gangseinrichtungen ist Aufgabe der Stadt Münster un d wird 
vom Sozialdienst für Flüchtlinge des Sozialamtes wa hrge- 
nommen. Für die in Wohnungen lebenden Flüchtlinge i st der 
kommunale Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugend liche 
und Familien zuständig. 
 
Durch Aufgabenverlagerung wird auch die allgemeine 
Betreuung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedle r si- 
chergestellt. Neu ankommende Spätaussiedlerinnen un d 
Spätaussiedler werden an die zuständigen Betreuerve rbän- 
de in den Einrichtungen vermittelt. Aber auch nach dem Um- 
zug in eine Privatwohnung bedarf dieser Personenkreis einer 
weiteren Betreuung.  
  
 Die Betreuungsaufgaben für die Flüchtlinge in den Über- 
gangseinrichtungen umfassen: 
• Beratung bei Alltagsproblemen Kriseninterventionen   
• Beratung bei Erziehungs- und Partnerschaftsproble-
men  
• Gemeinwesenarbeit 
• Erläuterung der administrativen Strukturen (ein- 
schließlich Konventionen des Miteinanders)  
Sinkende Zahl 
von Flüchtlingen 
erfordert weniger 
Platzkapazitäten

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
51 
 
 
 Durch die Bleiberechts- und Altfallregelung müssen  betroffe- 
ne Personen die Übergangseinrichtungen verlassen. D er 
Sozialdienst ist daher verstärkt bei der Beschaffun g von pri- 
vatem Wohnraum beteiligt.  
 
Als weitere Angebote, die Bestandteil des Betreuung sange- 
botes sind, wurden entwickelt: 
• Beratung und Betreuung in frauenspezifischen Frage n 
wie Familienberatung, Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe 
bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen und gesellschaft- 
lichen Rollenkonflikten, 
• Beratung und Begleitung bei Einschulung, Schullauf - 
bahn, Förderung nicht beschulbarer Kinder, außersch uli- 
sche Hilfen, vorschulische Förderung und Übersetzun gs- 
hilfen. 
 
 Im Jahr 2007 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die 
Betreuung von Flüchtlingen 36.760 Euro erstattet (2 006: 
69.269 Euro). Für Personen nach dem Bleiberechtserlass er- 
folgte ein Zuschuss in Höhe von 1.564 Euro.  
  
 
9.4 Betreuung und Unterbringung von Spätaussiedleri nnen 
und Spätaussiedlern 
 Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Spät aus- 
siedlerinnen und Spätaussiedlern ist eine kommunale  Auf- 
gabe. 
  
 Die Zahl der im Jahr 2007 zugewiesenen Spätaussied lerin- 
nen und Spätaussiedler ist analog zur Aufnahmesitua tion in 
der Bundesrepublik Deutschland stark zurückgegangen.  
 
 Die Aufnahmezahl sank um ca. 60 % von 71 Personen im 
Jahr 2006 auf 29 Personen im Jahr 2007 (2005: 165; 2004: 
207; 2003: 214; 2002: 264; 2000: 367; 1998: 507). 
 
 Entsprechend wurden die Platzkapazitäten in Überga ngsein- 
richtungen abgebaut. Zurzeit steht noch eine Überga ngsein- 
richtung für die Erstunterbringung von Spätaussiedl erinnen 
und Spätaussiedlern mit 108 Plätzen zur Verfügung. 
 
 In der Übergangseinrichtung können die Spätaussied lerin- 
nen und Spätaussiedler Beratung und soziale Betreuu ng in 
Anspruch nehmen; diese integrativen Unterstützungsa nge- 
bote werden von freien Trägern angeboten. Nach dem spä- 
teren Bezug einer Privatwohnung stehen Spätaussiedl erin- 
nen und Spätaussiedler in erster Linie die Regeldie nste of- 
fen.  
 Das Sozialamt bietet neben der Sicherung des Leben sunter- 
haltes folgende Unterstützung an: 
• Beratung zu Sozialleistungen  
 
Zahl der Spätaus- 
siedler/innen zu- 
rückgegangen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
52 
 
 
• Informationen über gesetzliche Änderungen in den 
Bereichen Aufnahme- und Statusfeststellung  
• Orientierungshilfen über die Zuständigkeiten von B e- 
hörden  
• Beratung in allen Lebensbereichen des Alltags  
• Krisenintervention und Weiterleitung an spezielle 
Dienste  
• Informationen über Sprachkurse  
 
  
10. Kriegsopferfürsorge 
 Die Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungs ge- 
setz (BVG) ist - im Gegensatz zur Sozialhilfe nach dem SGB 
XII - keine Sozialleistung des Typs „sozialer Ausgl eich / so- 
ziale Förderung“, sondern eine klassische Entschädi gungs- 
leistung.  
 
 Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbli ebene) 
erhalten bei Vorliegen der wirtschaftlichen Vorauss etzungen 
laufende und einmalige Leistungen im Rahmen der Kri egs- 
opferfürsorge als Teil der Versorgungsleistungen na ch dem 
BVG.  
 
 Am 31.12.2007 wurden für 43 Personen (21 weiblich,  22 
männlich) ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfen 
in besonderen Lebenslagen erbracht.  
 
 Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Straffung der B ehör- 
denstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2007 
hat der LWL die Aufgaben zum 01.01.2008 übernommen.  
  
 Finanztableau 
 
Ausgaben 
2003 2004  2005 2006 2007 
in € 
Kriegsopferfürsor- 
ge nach dem BVG 
348.561 
 225.255  218.220  197.686  170.865  
 Einnahmen 
Kostenerstattungen 260.540  170.721  141.716  166.228  128.180  
Sonstige Einnahmen 4.654  5.735  11.768  13.691  9.442  
Summe Einnahmen 265.194  176.456  153.484  179.919  137.622  
Summe 
Nettoausgaben 83.367  48.799  64.736  17.767  32.243  
 
 
Die Aufgabe der 
Kriegsopferfürsor- 
ge wird ab dem 
01.01.08 vom LWL 
wahrgenommen.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
53 
 
 
11. BAföG für Schülerinnen und Schüler 
 Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist da s Bun- 
desausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ziel des BA föG 
ist, jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, unab hängig 
von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Aus- 
bildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interes- 
sen entspricht. Die Förderung der Schülerinnen und Schüler 
übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als Au ftrags- 
angelegenheit. Die Leistungen für Studierende werde n in 
Nordrhein-Westfalen von den Studentenwerken als öff ent- 
lich-rechtliche Körperschaften gewährt.  
 
 Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt  als Zu- 
schuss, die Leistungen müssen nicht (auch nicht ant eilig) zu- 
rückgezahlt werden. Die Gewährung der Leistungen er folgt 
für ein Schuljahr (bei weiterem Schulbesuch auch fü r den 
Ferienmonat) jeweils für volle Monate. 
 
 Im Jahr 2007 haben 1.122 Schülerinnen und Schüler eine 
Förderung erhalten (die Zahl bezieht sich auf das K alender- 
jahr, nicht das Schuljahr). Die Zahl hat sich gegen über dem 
Vorjahr leicht erhöht (2006: 1.089; 2005: 1.087).  
 
 Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 3,77 Million en Euro. 
Diese Finanzleistungen werden vom Bund bzw. Land No rd- 
rhein-Westfalen getragen und vom Gebietsrechenzentr um 
des Landes direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt.  
 
 Eine geschlechtsspezifische Aufteilung sieht die S tatistik des 
Gebietsrechenzentrums nicht vor.  
 
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfo lgt 
eine pauschale Personal- und Sachkostenerstattung f ür die 
auftragsweise Aufgabenerfüllung.  
  
 Der Stadt Münster entstehen daher durch die Durchf ührung 
der Leistungsbewilligung keine Kosten.  
 
 
12. Obdachlose Familien, Wohnungslose 
 Als obdachlos gilt, wer nach dem Verlust der Wohnu ng 
selbst nicht in der Lage ist, eine neue Unterkunfts möglichkeit 
für sich und seine Familienangehörigen zu beschaffe n. Die 
Stadt Münster ist verpflichtet unfreiwillige Obdach losigkeit zu 
vermeiden bzw. zu beheben (kommunale Pflichtaufgabe ). 
Darüber hinaus ist die Versorgung allein stehender woh- 
nungsloser Menschen bzw. obdachloser Familien unter  so- 
zialstaatlichen Gesichtspunkten geboten.  
  
 Im Jahr 2007 hat das Amtsgericht das Sozialamt übe r 169 
Räumungsklagen informiert. Aufgrund rechtskräftiger  Urteile 
wurden insgesamt 159 Räumungstermine festgesetzt.  
Schüler -BAfög be - 
lastet nicht städ- 
tischen Haushalt

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
54 
 
 
 Hiervon betroffen waren 48 Familien mit Kindern un d 111 
Haushalte ohne Kinder. 
 
 Im Berichtszeitraum wurde in 71 Fällen durch Übern ahme 
von Mietrückständen der Wohnungserhalt gesichert. W irt- 
schaftliche Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII 
wurden in Höhe von 123.585 Euro gezahlt. Zur Sicher ung 
der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbar en Not- 
lage war die Gewährung entsprechender Darlehn gerec htfer- 
tigt. 
 
 37 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß dem Ord- 
nungsbehördengesetz (OBG) wurden ausgesprochen, davon 
15 in stadteigene Übergangswohnungen, in weiteren 3 2 Fäl- 
len wurde Privatwohnraum bis auf Widerruf beschlagn ahmt. 
Durch kontinuierliche Gespräche – insbesondere mit den 
Wohnungsbaugesellschaften – konnten im Jahr 2007 in sge- 
samt in 38 Fällen bestehende ordnungsbehördliche Ei nwei- 
sungen in Mietverträge umgewandelt werden.  
   
 Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am S tichtag 
31.12.2007 auf 197 (2006: 216; 2005: 231) Haushalte . Ins- 
gesamt betrug die Zahl der eingewiesenen Personen 5 23 
(285 Erwachsene und 238 Kinder / Jugendliche).  
 
 Insbesondere dem Arbeitsbereich der „Präventiven O bdach- 
losenhilfe“, also der Bündelung von Maßnahmen, die im Er- 
gebnis möglicherweise die Obdachlosigkeit verhinder n kön- 
nen, ist besondere Bedeutung beizumessen.  
 
 In der Kooperation mit den am Hilfesystem „Soziald ienst 
Wohnungsnotfälle“ beteiligten Trägern (Arbeiterwohl fahrt, 
Caritasverband für die Stadt Münster und den ev. Be ra- 
tungsdiensten gGmbH – ehemals Diakonisches Werk -) wird 
auf der Grundlage von abgestimmten Hilfeplänen unte r Be- 
rücksichtigung der individuellen Handlungsbedarfe e in Stun- 
denkontingent für dieses Arbeitsfeld zur Verfügung gestellt. 
Die Steuerung und die Finanzierung der Hilfen erfol gt durch 
das Sozialamt.  
 
 In der Zeit vom 01.10.2006 bis 30.09.2007 wurden a uf der 
Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen insgesam t 187 
unterschiedliche Fälle betreut. Der Finanzierungsbe darf be- 
lief sich auf ca. 132.000 Euro.  
 
 Die Hilfe zum Lebensunterhalt für allein stehende wohnungs- 
lose Männer wird in der Außenstelle des Sozialamtes , im 
Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW), Bahnhofstr. 62, aus- 
gezahlt. Im Jahr 2007 haben dort insgesamt 2.623 Pe rsonen 
nach Sozialhilfeleistungen nachgesucht; davon waren  1.623 
Personen leistungsberechtigt. Der Gesamtbetrag der ausge- 
zahlten Leistungen (sowohl Sozialhilfe nach dem SGB  XII  
als auch Grundsicherung nach dem SGB II) betrug ca.  
453.000 Euro. 
Sozialdienst Wo h- 
nungsnotfälle erar- 
beitet individuelle 
Hilfepläne bei dro- 
hender Obdachlo- 
sigkeit  
Mietschulden übe r- 
nahme verhinderte 
in 71 Fällen die 
Obdachlosigkeit

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
55 
 
 
 Die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbes onde- 
re für die Zielgruppe einkommensschwacher Einperson en- 
haushalte – und die sich daraus ergebende Problemat ik für 
die Wohnungslosenhilfe, Fluktuationen in den Einric htungen 
sicherzustellen, wird als Thema ganz entscheidend d ie 
kommunale Wohnungslosenhilfe in den kommenden Jahre n 
beschäftigen.   
 
 
13. Schuldnerberatung 
 Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuld nerbera- 
tung“ an. Als „anerkannte Stelle“ übernahm die städ tische 
Schuldnerberatungsstelle 1999 weitere Aufgaben im R ah- 
men des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Rechtsgrund lage 
für den Beratungsauftrag war bis Ende 2004 das Bund esso- 
zialhilfegesetz. Seit 2005 bilden die Sozialgesetzb ücher II 
und XII die Arbeitsgrundlage dieser Beratungseinrichtung. 
 
 Im Jahr 2007 nahmen 496 Bürgerinnen und Bürger Kon takt 
zur städtischen Schuldnerberatungsstelle auf. Rund die Hälf- 
te der ratsuchenden Personen sind 40 Jahre und älte r. Der 
Anteil der Single-Haushalte liegt bei 50 %. Arbeits losigkeit, 
als Auslöser einer individuellen Überschuldungssitu ation, ist 
nach wie vor von zentraler Bedeutung. Rund 40 % der  Rat- 
suchenden sind ohne Arbeitsplatz.  
 
 
Anzahl der beratenen Personen in der 
 städtischen Schuldnerberatungsstelle  
Davon 
weiblich männlich Jahr 
Anzahl  
der Personen 
 insgesamt  Abso- 
lut 
In  
Prozent 
Abso- 
lut 
In  
Prozent 
2003 514     
2004 540     
2005 513 171 33,3 342 66,7 
2006 491 222 45,2 269 54,8 
2007 496 204 41.1 292 58,9 
 
 
 Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster das Th ema: 
„Trennung / Scheidung und Überschuldung“. Wird bund es- 
weit etwa jede dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster 
mittlerweile jede zweite. Unterhaltszahlungen, zusä tzliche 
Wohnungskosten sowie die Tilgung bestehender Verbin d- 
lichkeiten führen die Betroffenen häufig in die Übe rschul- 
dung. 
 
 Rund 1/4 der langfristig betreuten Schuldner hat V erbindlich- 
keiten von über 50.000 Euro. Im Zusammenhang mit di esem 
Auch weiterhin  
überdurchschnittli- 
che Zahl von Ehe- 
scheidungen in 
Münster  
40 % der rat -
suchenden  
Personen sind 
arbeitslos

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
56 
 
 
hohen Durchschnittswert spielen allerdings ehemals Selbst- 
ständige eine zentrale Rolle. 
 
 In 1.135 Beratungsgesprächen und Einzelkontakten ( 2006: 
1.164; 2005: 850) wurden Lösungskonzepte gesucht – und 
überwiegend auch gefunden. Im Mittelpunkt des Berat ungs- 
ansatzes stand dabei stets das Motto: „Hilfe zur Selbsthilfe“. 
 
 Das Beratungsangebot des Sozialamtes wird durch di e wö- 
chentliche Außensprechstunde im Jugendinformations- und -
beratungszentrum (Jib) ergänzt. Zielgruppe sind hie r Ju- 
gendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre.  
 
 Auch eine weitere Entspannung auf dem Arbeitsmarkt  und 
eine konjunkturelle Aufwärtsbewegung werden nicht d azu 
führen, dass sich die große Nachfrage in den Schuld nerbe- 
ratungsstellen reduzieren wird. Bestätigt wird dies e Progno- 
se durch eine aktuelle Erhebung von Creditreform Mü nster. 
Demnach stieg innerhalb eines Jahrs die Überschuldu ngs- 
quote in Münster von 3,2 % auf 4 %. Am 31.12.2007 w aren 
in Münster 10.804 Privatleute überschuldet.  
 
 Als Ansprechpartner stehen diesem Personenkreis di e vor 
Ort tätigen Schuldnerberatungsstellen der freien Wo hlfahrts- 
pflege, Verbraucherzentrale und der Stadt Münster z ur Ver- 
fügung.  
 
 Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende B era- 
tungsstellen:  
 
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster-Steinfurt  
• Caritasverband Münster 
• Diakonisches Werk Münster, Ev. Beratungsdienst gGm bH  
• SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in 
Münster e. V.  
• Verbraucherzentrale Münster 
• Schuldnerberatungsstelle, Sozialamt der Stadt Müns ter  
 
 Diese sechs Stellen arbeiten, im Gegensatz zu den gewerb- 
lichen Schuldenregulierern und Rechtsanwälten, kost enlos. 
Sie sind als „anerkannte Stellen“ im außergerichtli chen 
Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen.  
 
 Die Beratungskapazitäten der einzelnen Beratungsst ellen 
sind unterschiedlich und hängen maßgeblich von dere n Per- 
sonalausstattung ab.  
 
 Lineare, über das Jahr gleichbleibende Wartezeiten  sind 
nicht zu verzeichnen. Je nach Beratungsstelle ist i n der Re- 
gel von einer Wartezeit von vier bis zwölf Wochen a uszuge- 
hen. In den Sommerferien ist häufig eine zurückgehe nde 
Übersc huldung s- 
quote in Münster 
innerhalb eines 
Jahres von 3,2 % 
auf 4 % gestiegen.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
57 
 
 
Nachfrage zu verzeichnen; besonderer Andrang herrsc ht 
stets zum Jahreswechsel.  
  
 
14. Mieterberatung 
 Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe nach dem 
SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz 
haben die Möglichkeit, eine Beratung bei einer von zwei in 
Münster ansässigen Mieterberatungsorganisationen in  An- 
spruch zu nehmen, wenn es Probleme gibt vor allem wegen  
• Mieterhöhungen  
• Nebenkostenabrechnungen 
• gravierender Wohnungsmängel 
• inakzeptabler Kündigungen sowie 
• zurückzufordernder Kautionen  
 
 Die Transferleistungsberechtigten erhalten vom Soz ialamt 
oder der Arbeitsgemeinschaft Münster einen Mie- 
ter/innenberatungsschein, mit dem sie eine einjähri ge Mit- 
gliedschaft bei einer Mieterberatungsorganisation e ingehen 
können; der Jahresbeitrag in Höhe von zurzeit 52 Eu ro wird 
vom Sozialamt übernommen.  
 
 In den Jahren 1999 bis 2007 sind für Mieterberatun gsschei- 
ne folgende Summen ausgegeben worden:   
 
 
Ausgaben für Mieterberatungsscheine 
Jahr  in Euro 
1999 2.045,17 
2000 4.652,56 
2001 5.010,66 
2002 5.879,86 
2003 4.499,41 
2004 3.170,06 
2005 3.452,71 
2006 3.583,65 
2007 6.136,00  
Summe 32.294,08 
 
 Im Jahr 2007 sind die bislang höchsten Ausgaben fü r Mieter- 
beratungsscheine zu verzeichnen. Die erhöhte Nachfr age ist 
auf die gestiegenen Neben- und Heizkosten sowie auf  die 
zusätzlichen Hinweise der Sachbearbeitung auf diese s An- 
gebot zu erklären.  
 
 Angesichts der Steigerungen im Bereich der Unterku nftskos- 
ten gewinnt das Angebot zunehmend an Bedeutung und 
Nachfrage nach 
Mieterberatungs- 
scheinen deutlich 
gestiegen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
58 
 
 
wird von den Leistungsberechtigten, den beiden Vere inen 
und dem Sozialamt positiv beurteilt. Die betreffend en Perso- 
nen erhalten durch die Mitgliedschaft in den Mieter bera- 
tungsorganisationen die Möglichkeit, ihre Rechte ge genüber 
den Vermietern selbstständig und eigenverantwortlic h gel- 
tend zu machen.  
 
 
15. Strukturinformationen zum Sozialamt 
15.1 Organisation mit Organigramm des Sozialamtes 
 Die Organisation des Sozialamtes wurde auch im Jah r 2007 
weiter entwickelt und entsprechend den sich wandeln den 
Aufgaben und den Bedürfnissen der berechtigten Pers onen- 
kreise ausgerichtet.  
 
 So musste zum einen organisatorisch und personell darauf 
reagiert werden, dass die Fallzahlen im SGB XII ins gesamt 
weiter steigen und die Fallfluktuation außergewöhnl ich hoch 
ist. Hinzu kommt, dass 
 immer mehr Personen verschiedene 
Leistungen nach diesem Gesetzbuch erhalten. Das tri fft ins- 
besondere auf die Personen zu, die unter anderem Hi lfe zur 
Pflege beziehen. Unter dem Eindruck der steigenden Bedeu- 
tung, die die Unterstützung für pflegebedürftige Me nschen 
und ihre Angehörigen gewinnt,  war eine organisator ische 
Neuausrichtung der zuständigen Abteilung zu entwickeln.  
 
 Dieses Organisationsmodell wurde abermals weiterent wi- 
ckelt und hat jetzt zu einer Einheitssachbearbeitun g geführt, 
d. h., alle SGB XII-Hilfen erfolgen nun „aus einer Hand“.  
 
 
Die Zuständigkeitszuweisung erfolgt ausschließlich nach 
dem örtlichen Kriterium, eine Untergliederung in Pf lege- und 
Nicht-Pflegefälle gibt es nicht mehr.  
 
 
Die Bürgerinnen und Bürger haben für alle Leistunge n nach 
dem SGB XII nur eine/n Ansprechpartner/in. Die so g ewon- 
nenen Synergien können für die steigenden Fallzahle n ge- 
nutzt werden.  
 
 In den Bezirksverwaltungen Hiltrup und Nord werden  jeden 
Donnerstag Sprechstunden abgehalten, in denen die B era- 
tung und die Sachbearbeitung für die gesamte Leistu ngspa- 
lette des SGB XII abdeckt werden. Diese Außensprech stun- 
den werden nach wie vor nur zögerlich angenommen; i n der 
Bezirksverwaltung Hiltrup ist die Akzeptanz höher a ls in 
Nord. Insgesamt betrug die Anzahl der Besucherinnen  und 
Besucher in den Bezirksverwaltungen aber nur rund 10% der 
Gesamtbesucherzahl der Abteilung .  
 
 
 
 
Jeden Donnerstag 
Sprechstunden in 
den Bezirksver- 
waltungen Hiltrup 
und Nord

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
59 
 
 
Besucherinnen und Besucher 
für Leistungen nach dem SGB XII  
Davon 
Zeitraum Gesamtzahl Hiltrup Nord 
01.03. - 31.12.2006 3.754 254 182 
01.01. - 31.12.2007 4.515 344 128 
 
  
 Eine weitere größere organisatorische Veränderung hat sich 
dadurch ergeben, dass zum 01.01.2008 die Aufgaben d er 
Versorgungsverwaltung im Bereich Schwerbehindertenr echt 
auf die Stadt Münster übergegangen und dem Sozialam t zu- 
geordnet worden sind. Für diese neue Aufgabe und di e per- 
sonelle Einbeziehung der Bearbeiterinnen und Bearbe iter 
des ehemaligen Versorgungsamtes mussten bereits im Jahr 
2007 die strukturellen, organisatorischen und perso nellen 
Voraussetzungen geschaffen werden.  
 
 Da die organisatorische Anbindung der Aufgaben des 
Schwerbehindertenrechts und die derzeitige Organisa tion 
des Sozialamtes von größerem Interesse sein dürfte als die 
vorübergehende – und mittlerweile überholte Aufteil ung des 
Jahres 2007 -, gibt das nachfolgende Organigramme d ie ak- 
tuelle ( Stand Mai 2008) Struktur des Sozialamtes wieder: 
 
  
 
Schwerbehinde r- 
tenrecht gehört ab  
01.01.2008 zu den 
aufgaben des 
Sozialamtes

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   60 
 
Amtsleitung 
Michael  Willamowski 
Telefon 492 5000 
Vertreterin: Christine Adams  
Abteilung 50.1 
Einnahmen, Haushalt 
Sybille Wermes 
Telefon 492 5920  
Abteilung 50.2 
Hilfe für Flüchtlinge, Wohnraumversorgung,  
Hilfe für Menschen mit Behinderungen 
Rolf Finke,  Telefon 492 5040  
Abteilung 50.3 
Hilfen nach dem SGB XII, Pflegewohngeld, 
Heimaufsicht, Info-Büro Pflege 
Christine Adams 492 5061  
Fachstelle 50.01 
Sozialplanung,Grundsatzangelegenheiten 
Frank Treutler 
Telefon: 492 5026  
Infobüro Pflege 
Bettina Birkefeld 
Telefon 492 5004 
Heimaufsicht 
Heike Pötter 
Telefon 492-5028  
FSt. 50.31 
Hilfen nach dem SGB XII  
Brigitte Benneweg  
Telefon 492 5090  
FSt. 50.32 
Hilfen nach dem SGB XII 
Gerd Kappel 
 Telefon 492 5959  
FSt. 50.21 
Hilfe für Menschen mit Behinderungen 
Doris Rüter 
Telefon 492 5027  
FSt. 50.22 
Hilfe für Flüchtlinge 
Ralf Franger 
Telefon 492 5041  
FSt. 50.23 
Wohnraumversorgung, 
Hilfe für Wohnungslose 
Herbert Berkemeier, Telefon 492 5031  
FSt. 50.24 
BaföG, KOF, USG 
Josef Klümpers 
Telefon 492 5982  
FSt 50.11 
Sozialverwaltung, Rechnungsstelle 
Andreas Woltering 
Telefon 492 5011  
FSt. 50.12 
Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten 
Birgit Nentwig 
Telefon 492 5911  
Juristischer Dienst des Sozialamtes 
Herr Herberhold 
Telefon: 492-3012/3013 
 
FSt. 50.33 
Hilfen nach dem SGB XII 
Dirk Zurloh  
Telefon 492 5028  
FSt. 50.25 
Schwerbehindertenausweise 
Angelika Heinrichsmeyer 
Telefon 492  5501  
Fachstelle 50.02 
Zentrale Dienste 
Susanne Havermeier 
Telefon 492 5010  
Sekretariat 
Anne Hemker 
Telefon: 492 5001

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   61 
 
15.2 Personalsituation  
 Einschneidende Veränderungen in der Personalsituati on des 
Sozialamtes haben sich im Jahr 2007 nicht ergeben. Die im 
Jahr 2006 durchgeführte Rücknahme der Zuweisung der  
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle „Un terhalts- 
heranziehung“ zur AMS hat sich im Stellenplan 2007 des 
Sozialamtes ausgewirkt. Das Sozialamt hat 100 Planstellen. 
 
 
15.3 Neues Kommunales Finanzmanagement 
Zum 01.01.2008 ist das Sozialamt neben weiteren Ämt ern 
auf die kaufmännische doppelte Buchführung umgestel lt 
worden. Damit ist die Umstellung der Finanzwirtscha ft in der 
Stadt Münster abgeschlossen.  
 
Die Produktbildung für das Sozialamt verlief planmä ßig, alle 
weiteren Vorbereitungen zur Umstellung der Haushalt sstel- 
len auf das NKF konnten ebenfalls termingerecht und  im 
Rahmen der gesamtstädtischen Projektsteuerung erfol gen. 
Aufgabenbedingte Sonderfragen konnten rechtzeitig u nd 
praktikabel gehandhabt werden. 
 
 
15.4 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilf egesetz 
 Mit dem Auslaufen der BSHG-Regelungen zum 31.12.20 04 
endete nicht automatisch der daraus resultierende H and- 
lungsbedarf. Auch im Jahr 2007 wurden die BSHG-
Abschlussarbeiten konsequent weitergeführt und konn ten 
zum Jahresende weitgehend abgeschlossen werden.  
 
 Ab dem 01.012008 werden die noch anhängigen BSHG-
Verfahren nicht mehr gesondert, sondern in den einz elnen 
Sachgebieten abgewickelt.  
  
 Die systematische Rückforderung von BSHG-Darlehen er- 
folgt seit dem 01.01.2007. Im Jahr 2007 konnten Dar lehns- 
rückforderungen in Höhe von knapp 30.000 Euro reali siert 
werden.   
  
 
15.5 Öffentlichkeitsarbeit 
 In der Öffentlichkeit wurden auch im vergangenen J ahr die 
Einsparvorschläge im Bereich der „Kosten der Unterk unft“ 
und deren Umsetzung diskutiert. Daneben war die Ref orm 
der Pflegeversicherung ein Schwerpunkt der Presseberichte.  
 Aber auch im Bereich der Informationen für behinde rte Men- 
schen und deren Umfeld wurde durch verschiedene Ver an- 
staltungen in den unterschiedlichsten Örtlichkeiten  sowie 
durch Zeitungsberichte auf Kontaktmöglichkeiten, Hi lfsange- 
bote und Netzwerke hingewiesen.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   62 
 
 Veröffentlichungen 
 Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit  sind Bro- 
schüren und Faltblätter, die das Sozialamt, auch in  Zusam- 
menarbeit mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, p ubli- 
ziert. Im Jahr 2007 waren folgende Informationsschr iften er- 
hältlich:  
 Alt-Werden in vertrauter Umgebung 
 Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen 
mit Demenz 
 Arbeit und Behinderung  
 Barrierefreie Toiletten in Münster 
 Bauen für alle! -barrierefrei- 
 Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren in 
Münster  
 Behindert und berufstätig 
 Behindertenparkplätze in Münster im öffentlichen V er- 
kehrsraum 
 Beratung bei Geld- und Kreditproblemen im Stadthau s 2 
 Die Heimaufsicht 
 Ehrenamtliche Mithilfe in städtischen Flüchtlingsw ohn- 
heimen 
 Enttäuschte Erwartungen in der Pflege? 
 Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen 
 Flüchtlingssozialarbeit in städtischen Flüchtlings wohn- 
heimen 
 Frauenspezifische Sozialarbeit in städtischen Flüc ht- 
lingswohnheimen 
 Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche m it 
Behinderung in Münster 
 Geschäftsbericht 2004 des Sozialamtes 
 Geschäftsbericht 2005 des Sozialamtes 
 Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes 
 Gut gestaltet – gut zu lesen, Tipps für eine barri erearme 
Gestaltung von Printmedien 
 Informationen für allein stehende wohnungslose Fra uen 
und Männer 
 Informationsbüro Pflege

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   63 
 
 Informationsbüro Pflege - Wohnberatung 
 Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskrimini erung 
 Mobil mit Behinderung 
 Mütter mit Behinderungen in Münster 
 Pflegebericht 2007 des Sozialamtes 
 Selbstbestimmt leben mit Behinderung 
 Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung 
 Service-Wohnen in Münster 
 Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung 
 Stadtplan für Menschen mit Behinderungen 
 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Münst er 
2005-2007 
 Urlaubsangebote für Seniorinnen und Senioren, Men-
schen mit Behinderungen, Menschen mit Hilfe- und 
Pflegebedarf in Münster  
 Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte un d 
hörende Menschen in Münster  
 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen i n 
Münster - Wohnheime und betreute Wohnformen 
 
 
16. Kundenzentrum Soziales 
 Das Kundenzentrum Soziales bietet seit dem Jahr 20 05 so- 
wohl Serviceleistungen für die Besucherinnen und Be sucher 
des Sozialamtes als auch der Arbeitsgemeinschaft Mü nster. 
Dadurch hat sich die Bandbreite dessen, was im Kund en- 
zentrum abgefragt wird, deutlich erhöht. Neben Frag en zu 
den unterschiedlichsten sozialen Aufgabenfeldern do minie- 
ren jetzt Fragen zum Arbeitslosengeld II und den Ei ngliede- 
rungsleistungen nach dem SGB II. 
 
Nachdem im Jahr 2006 mit 58.002 Besucherinnen und B e- 
suchern im Kundenzentrum eine extrem hohe Nachfrage  zu 
verzeichnen war, beläuft sich die Zahl der Besuche im Jahr 
2007 auf 52.602 und liegt damit im dritten Jahr in Folge über 
der Grenze von 50.000.  
 
 
 
 
 
 
 
52.602 Bes uche 
im Kunden-
zentrum im  
Jahr 2007

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   64 
 
Jahr Durchschnittliche monatliche Zahl der Besuche- 
rinnen und Besucher  
2001 (ab 01.07.) 1.637 
2002 3.293 
2003 3.495 
2004 3.328 
2005 4.188 
2006 4.834 
2007 4.384 
 
Die Entwicklung der Besucherzahlen und die monatlic hen 
Schwankungen verdeutlicht das nachfolgende Schau- 
bild:
0
1000 
2000 
3000 
4000 
5000 
6000 
Jan Feb März Apri
l 
Mai Juni Juli Au
g 
Se
pt 
Okt 
Nov De
z 
2001 
2002 
2003 
2004 
2005 
2006 
2007 
 
Nach dem Umzug des Sozialamtes in das Gebäude Hafen - 
straße 8 im Februar 2008 ist das Kundenzentrum Sozi ales 
die erste Anlaufstelle für alle Besucherinnen und B esucher 
dieses Amtes. Für die Zeit von Februar bis April 20 08 belau- 
fen sich die Besucherzahlen auf rund 2.000 im Monat s- 
durchschnitt. Ob sich die Zahlen auf diesem Niveau stabili- 
sieren werden, bleibt abzuwarten.  
 
  
17. Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsf örde- 
rung 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsf ör- 
derung (ASGAf) ist ein sogenannter freiwilliger Aus - 
schuss des Rates, den der Rat gemäß § 57 der Gemein - 
deordnung gebildet hat. Der Ausschuss hat die Aufga be, 
Entscheidungsvorlagen an den Hauptausschuss und an 
den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die F elder 
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung betreffen . 
ASGAf:  
Fachpolitisches Pen- 
dant zum Sozialamt

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   65 
 
Darüber hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungsko m- 
petenzen an den Ausschuss delegiert.  
 Die Beratungszuständigkeiten des ASGAf umfassen fo l- 
gende Felder:  
• Soziale Angelegenheiten  
• Gesundheitswesen  
• Familienförderung  
• Rettungswesen  
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlinien für di e 
kommunale Sozial- und Gesundheitspolitik  
• Arbeitsförderung 
 Der ASGAf hat ferner folgende Entscheidungsbefugni s- 
se:  
• Vergabe von Zuschüssen an Verbände oder Einrich- 
tungen der freien Wohlfahrtspflege oder an Vereine 
mit sozialpolitischen Zielen  
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistungen der 
Sozialhilfe sowie der Grundsicherung für Arbeitsu- 
chende (in kommunaler Zuständigkeit) 
 In seinen sieben öffentlichen Sitzungen im vergang enen 
Jahr betrafen die sozialpolitischen Beratungsschwer - 
punkte des ASGAf folgende Themen: 
• Arbeitsmarktentwicklung in Münster (Rechtskreis 
SGB II) 
• Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in Münster im 
Rechtskreis SGB II  
• Zusammenführung der Arbeitsgemeinschaft Münster 
(AMS) und Unterbringung des Sozialamtes (Stand- 
ortaussage Stadthaus 2 und Hafenstraße 6-8) 
• Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung  
• Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006 
• Etatberatungen 2007 inkl. Maßnahmen Im Rahmen 
des Spar- und Konsolidierungsprogramms 2007-2010 
(Abschlussbericht der Fa. Rödl & Partner GbR vom 
24.07.2006) im Rahmen des Spar- und Konsolidie- 
rungsprogramms 2006 - 2009 
• Pflegebericht für das Jahr 2006 
• Pflegebericht 2007 
• „Älter werden in Münster“, Leitantrag zur Sozialpo litik 
für Seniorinnen und Senioren; „Haushaltsnahe 
Dienstleistungen zur Sicherung des selbständigen 
Wohnens ausbauen“ 
Themenschwe r- 
punkt 1: 
Leistungen und 
Angebote für Be- 
rechtigte nach dem 
SGB II  
Themenschwe r- 
punkt 2: 
 AMS: Markt und 
Integration ab 2008 
unter einem Dach, 
 Sozialamt: neuer 
Standort und neue 
Aufgaben 
Themenschwe r- 
punkt 3: 
Leistungen für Senio- 
rinnen und Senioren, 
Pflege

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   66 
 
• Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2 005 
und 2006 
• Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der St adt 
Münster, Bericht über die Entwicklungen im Jahr 
2006 
• Umsetzungskonzept zur (gesundheitlichen) Betreu- 
ung wohnungsloser Menschen: Beitrittsvereinbarung 
zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfa- 
len-Lippe und der Stadt Münster 
• Fortführung und Weiterentwicklung der Freiwilligen - 
agentur Münster durch die Stiftung Siverdes 
• Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütte r 
zum Schutz ungeborenen Lebens“; Bericht über die 
Entwicklung in den Jahren 2005 und 2006 
• Soziale Stadt Kinderhaus: Organisationsstrukturen,  
Entscheidungskompetenzen und Entscheidungsab- 
läufe 
• Fortsetzung des Gemeinwesenprojektes „Wald und 
Heide“ 
 
 
18. Aktuelle sozialpolitische Themen 
 Neben vielen anderen aktuellen Themen sind hier in sbeson- 
dere die Diskussion über das geplante Heimgesetz NR W, 
die Reform der Pflegeversicherung und die Gesundhei tsre- 
form 2007 zu nennen.  
 
 Heimgesetz NRW 
 
 
 Durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit  des 
Bundes für das Heimrecht zum 01.09.2006 auf die Län der 
übertragen worden. Das Ministerium für Arbeit, Gesu ndheit 
und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) hat daher ei n 
Heimgesetz für das Land NRW erarbeitet.  
 
 Der Entwurf des neuen Wohn- und Teilhabegesetzes w urde 
im April 2008 vom Landeskabinett gebilligt. Das Ges etz soll 
spätestens zum 01.01.2009 das noch geltende Bundesh eim- 
recht in Nordrhein-Westfalen ersetzen.  
 
 Im Vorfeld der Erstellung des Gesetzentwurfs haben  im 
MAGS NRW Expertengespräche zu folgenden Themen 
stattgefunden: 
• Anwendungsbereich Heimgesetz 
• Qualitätsmanagement im Heimrecht - Möglichkeiten 
und Grenzen 
• Personelle Mindeststandards 
• Bauliche Mindeststandards 
Heimrecht jetzt  
Ländersache

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   67 
 
• Die Heimaufsicht 
 
 Die Stadt Münster hat an dem Expertengespräch  zum  The- 
ma „Anwendungsbereich Heimgesetz“ teilgenommen.  
  
 
 Pflegeversicherung 
 
 
  Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung de r Pflege- 
versicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) trit t zum 
01.07.2008 in Kraft. Es sieht umfangreiche gesetzli che Än- 
derungen vor. Schwerpunktmäßig geht es um  
 
• Schrittweise Anhebung und Dynamisierung von Leis- 
tungsbeträgen 
• Schaffung von Pflegestützpunkten 
• Implementierung von Pflegebegleitern 
• Einführung einer Pflegezeit 
• Ausweitung von Leistungen für Menschen mit einge- 
schränkter Alltagskompetenz 
 
 Die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs  ist zu- 
nächst zurückgestellt worden. Hierzu gibt es eine A rbeits- 
gruppe „Formulierung eines Pflegebedürftigkeitsberi chts“, 
die beim Bundesministerium für Gesundheit eingerich tet 
wurde. Das Sozialamt der Stadt Münster ist in diese r Arbeit- 
gruppe vertreten.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   68 
 
19. Statistische Auswertungen 
19.1 Auswertungen in Statistischen Bezirken ( = Sta dtteilen) und Stadtbezirken 
 
19.1.1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach ver schiedenen Merkmalen 
 
19.1.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Alt ersgruppen 
 
19.1.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Ges chlecht 
 
19.1.4 Arbeitslose SGB II nach Empfängergruppen und  Geschlecht 
 
 
19.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personeng ruppen  
 
19.3 Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nac h Rechtskreisen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   69 
 
19.1.1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach verschiedenen Merkmalen 
 
in % Anzahl in % Anzahl in % in % Anz. in % 
11 Aegidii 1 258  89 7,1  44 3,5  11 0,9  31  19 1,5  12 1,0 
12 Überwasser 1 149  132 11,5  38 3,3  14 1,2  24  11 1,0  13 1,1 
13 Dom 1 898  156 8,2  56 3,0  15 0,8  41  21 1,1  20 1,1 
14 Buddenturm 2 038  158 7,8  66 3,2  20 1,0  48  22 1,1  26 1,3 
15 Martini 1 135  116 10,2  39 3,4  18 1,6  30  13 1,1  17 1,5 
21 Pluggendorf 3 462  268 7,7  128 3,7  30 0,9  78  33 1,0  45 1,3 
22 Josef 7 309  582 8,0  206 2,8  72 1,0  197  81 1,1  116 1,6 
23 Bahnhof  906  86 9,5  38 4,2  42 4,6  36  11 1,2  25 2,8 
24 Hansaplatz 5 942  411 6,9  203 3,4  110 1,9  212  69 1,2  143 2,4 
25 Mauritz - West 5 306  310 5,8  121 2,3  59 1,1  234  54 1,0  180 3,4 
26 Schlachthof 4 591  274 6,0  322 7,0  71 1,5  152  43 0,9  109 2,4 
27 Kreuz 10 855  490 4,5  266 2,5  106 1,0  224  107 1,0  117 1,1 
28 Neutor 3 290  443 13,5  182 5,5  39 1,2  87  31 0,9  56 1,7 
29 Schloss 1 766  155 8,8  42 2,4  21 1,2  39  25 1,4  14 0,8 
31 Aaseestadt 5 186  529 10,2  296 5,7  70 1,3  125  43 0,8  82 1,6 
32 Geist 8 310  542 6,5  379 4,6  133 1,6  300  84 1,0  216 2,6 
33 Schützenhof 6 561  755 11,5  391 6,0  149 2,3  284  83 1,3  201 3,1 
34 Düesberg 6 462  277 4,3  236 3,7  76 1,2  161  43 0,7  118 1,8 
43 Hafen  832  127 15,3  14 1,7  9 1,1  44  13 1,6  31 3,7 
44 Herz - Jesu 4 926  338 6,9  166 3,4  94 1,9  146  39 0,8  107 2,2 
45 Mauritz - Mitte 9 407  422 4,5  303 3,2  86 0,9  216  83 0,9  133 1,4 
46 Rumphorst 7 719  427 5,5  424 5,5  66 0,9  198  73 0,9  125 1,6 
47 Uppenberg 6 988  663 9,5  573 8,2  143 2,0  309  80 1,1  229 3,3 
Stadtbezirk Mitte 107 296 7 750 7,2 4 533 4,2 1 454 1,4 3 2 16 1 081 1,0 2 135 2,0 
51 Gievenbeck 17 601 2 520 14,3 2 049 11,6  240 1,4  547  148 0,8  399 2,3 
52 Sentrup 5 449  519 9,5  232 4,3  42 0,8  89  40 0,7  49 0,9 
54 Mecklenbeck 8 918  570 6,4  612 6,9  89 1,0  202  92 1,0  110 1,2 
56 Albachten 5 367  300 5,6  427 8,0  49 0,9  105  40 0,7  65 1,2 
57 Roxel 7 964  535 6,7  413 5,2  81 1,0  231  72 0,9  159 2,0 
58 Nienberge 6 252  281 4,5  218 3,5  81 1,3  172  48 0,8  124 2,0 
Stadtbezirk West 51 551 4 725 9,2 3 951 7,7  582 1,1 1 346  440 0,9  906 1,8 
61 Coerde 9 901 1 427 14,4 1 870 18,9  304 3,1  786  123 1,2  663 6,7 
62 Kinderhaus - Ost 4 890  389 8,0  460 9,4  96 2,0  188  39 0,8  149 3,0 
63 Kinderhaus - West 10 298 1 313 12,8 1 592 15,5  420 4,1  699  97 0,9  602 5,8 
68 Sprakel 2 850  107 3,8  106 3,7  9 0,3  47  25 0,9  22 0,8 
Stadtbezirk Nord 27 939 3 236 11,6 4 028 14,4  829 3,0 1 72 0  284 1,0 1 436 5,1 
71 Mauritz - Ost 9 706  508 5,2  313 3,2  89 0,9  224  101 1,0  123 1,3 
76 Gelmer - Dyckburg 3 368  134 4,0  96 2,9  31 0,9  58  22 0,7  36 1,1 
77 Handorf 7 231  288 4,0  288 4,0  65 0,9  178  60 0,8  118 1,6 
Stadtbezirk Ost 20 305  930 4,6  697 3,4  185 0,9  460  183 0 ,9  277 1,4 
81 Gremmendorf-West 4 705  289 6,1  430 9,1  55 1,2  149  44 0,9  105 2,2 
82 Gremmendorf-Ost 6 156  292 4,7  305 5,0  55 0,9  163  52 0,8  111 1,8 
86 Angelmodde 7 432  630 8,5  754 10,1  101 1,4  348  72 1,0  276 3,7 
87 Wolbeck 8 523  349 4,1  296 3,5  65 0,8  184  58 0,7  126 1,5 
Stadtbezirk Südost 26 816 1 560 5,8 1 785 6,7  276 1,0  844  226 0,8  618 2,3 
91 Berg Fidel 5 591  867 15,5  929 16,6  135 2,4  322  66 1,2  256 4,6 
95 Hiltrup - Ost 6 596  290 4,4  373 5,7  60 0,9  152  44 0,7  108 1,6 
96 Hiltrup - Mitte 9 598  709 7,4  602 6,3  164 1,7  375  84 0,9  291 3,0 
97 Hiltrup - West 8 774  678 7,7  817 9,3  120 1,4  335  88 1,0  247 2,8 
98 Amelsbüren 5 719  252 4,4  335 5,9  32 0,6  126  42 0,7  84 1,5 
Stadtbezirk Hiltrup 36 278 2 796 7,7 3 056 8,4  511 1,4 1 3 10  324 0,9  986 2,7 
nicht zuzuordnen X X X X X  39 X  22  14 X  8 X
Stadt Münster 270 185 20 997 7,8 18 050 6,7 3 876 1,4 8 918 2 552 0,9 6 366 2,4 
Quellen: 
HINWEIS: Die %-Angaben beziehen sich jeweils auf di e Bevölkerung mit Hauptwohnsitz insgesamt. 
SGB III 
Empfänger 
SGB II 
Empfänger 
Bundesagentur für Arbeit und 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Sozialhilfebe- 
rechtigte plus 
Haushaltsan- 
gehörige außer- 
halb von Ein- 
richtungen am 
31.12.2007 
Anzahl 
Sozialamt 
Arbeitslose am 31.12.2007 
Ins- 
gesamt 
darunter 
Ins- 
gesamt 
davon 
Statistischer Bezirk 
Stadtbezirk 
Bevölkerung am Ort der 
Hauptwohnung am 31.12.2007 
Anzahl 
Aus- 
länder 
Deutsche mit 
2. ausländi- 
scher Staats- 
angehörigkeit

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   70 
 
19.1.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altersgruppen 
 
0 - 14 
Jahren 
15 - 17 
Jahren 
18 - 24 
Jahren 
25 - 29 
Jahren 
30 - 64 
Jahren 
65 - 79 
Jahren 
80 
Jahren 
und älter 
11 Aegidii 1 258  78  12  157  187  518  195  111 
12 Überwasser 1 149  57  6  204  206  482  138  56 
13 Dom 1 898  81  19  270  292  830  285  121 
14 Buddenturm 2 038  101  25  306  274  805  193  334 
15 Martini 1 135  59  11  158  166  525  159  57 
21 Pluggendorf 3 462  166  22  424  557 1 440  485  368 
22 Josef 7 309  461  82  954 1 193 3 450  795  374 
23 Bahnhof  906  29  7  192  213  353  71  41 
24 Hansaplatz 5 942  375  71  822 1 093 2 897  475  209 
25 Mauritz - West 5 306  451  72  585  773 2 740  489  196 
26 Schlachthof 4 591  580  116  376  446 2 299  537  237 
27 Kreuz 10 855  982  194 1 104 1 250 5 612 1 139  574 
28 Neutor 3 290  207  29  709  649 1 337  260  99 
29 Schloss 1 766  161  26  167  209  857  208  138 
31 Aaseestadt 5 186  534  115  510  427 2 289  925  386 
32 Geist 8 310  966  206  853  864 4 014 1 033  374 
33 Schützenhof 6 561  591  104  795 1 005 3 136  641  289 
34 Düesberg 6 462  817  159  563  409 2 955 1 105  454 
43 Hafen  832  30  14  116  161  403  79  29 
44 Herz - Jesu 4 926  473  98  447  537 2 118  727  526 
45 Mauritz - Mitte 9 407  980  231  740  843 4 629 1 401  583 
46 Rumphorst 7 719 1 202  277  706  502 3 541 1 063  428 
47 Uppenberg 6 988  884  155  711  768 3 369  809  292 
Stadtbezirk Mitte 107 296 10 265 2 051 11 869 13 024 50 599 13 212 6 276 
51 Gievenbeck 17 601 3 217  513 2 688 2 060 7 308 1 273  542 
52 Sentrup 5 449  725  144  956  644 2 163  490  327 
54 Mecklenbeck 8 918 1 292  314 1 053  588 4 142 1 147  382 
56 Albachten 5 367  989  200  412  235 2 675  679  177 
57 Roxel 7 964 1 248  240  662  535 3 867 1 142  270 
58 Nienberge 6 252  796  172  593  405 2 983 1 080  223 
Stadtbezirk West 51 551 8 267 1 583 6 364 4 467 23 138 5 811 1 921 
61 Coerde 9 901 1 803  380  992  662 4 348 1 361  355 
62 Kinderhaus - Ost 4 890  663  156  461  361 2 321  728  200 
63 Kinderhaus - West 10 298 1 670  408 1 034  613 4 762 1 449  362 
68 Sprakel 2 850  416  93  216  120 1 372  515  118 
Stadtbezirk Nord 27 939 4 552 1 037 2 703 1 756 12 803 4 053 1 035 
71 Mauritz - Ost 9 706 1 296  275  659  461 4 766 1 623  626 
76 Gelmer - Dyckburg 3 368  526  111  239  128 1 741  493  130 
77 Handorf 7 231 1 166  261  553  293 3 413 1 232  313 
Stadtbezirk Ost 20 305 2 988  647 1 451  882 9 920 3 348 1 069 
81 Gremmendorf-West 4 705  841  164  386  229 2 335  570  180 
82 Gremmendorf-Ost 6 156 1 084  210  478  307 3 045  771  261 
86 Angelmodde 7 432 1 091  297  608  436 3 521 1 116  363 
87 Wolbeck 8 523 1 240  343  675  391 4 138 1 410  326 
Stadtbezirk Südost 26 816 4 256 1 014 2 147 1 363 13 039 3 867 1 130 
91 Berg Fidel 5 591  911  185  490  381 2 459  848  317 
95 Hiltrup - Ost 6 596  848  268  513  264 3 246 1 237  220 
96 Hiltrup - Mitte 9 598 1 285  259  708  657 4 511 1 610  568 
97 Hiltrup - West 8 774 1 504  383  764  510 4 513  948  152 
98 Amelsbüren 5 719 1 031  170  377  292 2 742  873  234 
Stadtbezirk Hiltrup 36 278 5 579 1 265 2 852 2 104 17 471 5 516 1 491 
Außenbezirke 162 889 25 642 5 546 15 517 10 572 76 371 22 595 6 646 
Stadt Münster 270 185 35 907 7 597 27 386 23 596 126 970 35 807 12 922 
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, S tadtplanung, Verkehrsplanung 
Statistischer Bezirk 
Stadtbezirk 
davon im Alter von 
Ins- 
gesamt 
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2007 
Anzahl

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   71 
 
19.1.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Geschlecht 
 
Anzahl Anzahl in % Anzahl in % 
11 Aegidii 1 258  588 46,7  670 53,3 
12 Überwasser 1 149  503 43,8  646 56,2 
13 Dom 1 898  854 45,0 1 044 55,0 
14 Buddenturm 2 038  889 43,6 1 149 56,4 
15 Martini 1 135  481 42,4  654 57,6 
21 Pluggendorf 3 462 1 455 42,0 2 007 58,0 
22 Josef 7 309 3 279 44,9 4 030 55,1 
23 Bahnhof  906  452 49,9  454 50,1 
24 Hansaplatz 5 942 2 855 48,0 3 087 52,0 
25 Mauritz - West 5 306 2 393 45,1 2 913 54,9 
26 Schlachthof 4 591 2 028 44,2 2 563 55,8 
27 Kreuz 10 855 4 914 45,3 5 941 54,7 
28 Neutor 3 290 1 632 49,6 1 658 50,4 
29 Schloss 1 766  819 46,4  947 53,6 
31 Aaseestadt 5 186 2 396 46,2 2 790 53,8 
32 Geist 8 310 3 880 46,7 4 430 53,3 
33 Schützenhof 6 561 3 042 46,4 3 519 53,6 
34 Düesberg 6 462 3 079 47,6 3 383 52,4 
43 Hafen  832  441 53,0  391 47,0 
44 Herz - Jesu 4 926 2 096 42,5 2 830 57,5 
45 Mauritz - Mitte 9 407 4 220 44,9 5 187 55,1 
46 Rumphorst 7 719 3 585 46,4 4 134 53,6 
47 Uppenberg 6 988 3 366 48,2 3 622 51,8 
Stadtbezirk Mitte 107 296 49 247 45,9 58 049 54,1 
51 Gievenbeck 17 601 8 476 48,2 9 125 51,8 
52 Sentrup 5 449 2 605 47,8 2 844 52,2 
54 Mecklenbeck 8 918 4 331 48,6 4 587 51,4 
56 Albachten 5 367 2 604 48,5 2 763 51,5 
57 Roxel 7 964 3 887 48,8 4 077 51,2 
58 Nienberge 6 252 3 120 49,9 3 132 50,1 
Stadtbezirk West 51 551 25 023 48,5 26 528 51,5 
61 Coerde 9 901 4 796 48,4 5 105 51,6 
62 Kinderhaus - Ost 4 890 2 324 47,5 2 566 52,5 
63 Kinderhaus - West 10 298 5 007 48,6 5 291 51,4 
68 Sprakel 2 850 1 433 50,3 1 417 49,7 
Stadtbezirk Nord 27 939 13 560 48,5 14 379 51,5 
71 Mauritz - Ost 9 706 4 535 46,7 5 171 53,3 
76 Gelmer - Dyckburg 3 368 1 635 48,5 1 733 51,5 
77 Handorf 7 231 3 543 49,0 3 688 51,0 
Stadtbezirk Ost 20 305 9 713 47,8 10 592 52,2 
81 Gremmendorf-West 4 705 2 337 49,7 2 368 50,3 
82 Gremmendorf-Ost 6 156 2 990 48,6 3 166 51,4 
86 Angelmodde 7 432 3 583 48,2 3 849 51,8 
87 Wolbeck 8 523 4 141 48,6 4 382 51,4 
Stadtbezirk Südost 26 816 13 051 48,7 13 765 51,3 
91 Berg Fidel 5 591 2 667 47,7 2 924 52,3 
95 Hiltrup - Ost 6 596 3 199 48,5 3 397 51,5 
96 Hiltrup - Mitte 9 598 4 348 45,3 5 250 54,7 
97 Hiltrup - West 8 774 4 297 49,0 4 477 51,0 
98 Amelsbüren 5 719 2 898 50,7 2 821 49,3 
Stadtbezirk Hiltrup 36 278 17 409 48,0 18 869 52,0 
Außenbezirke 162 889 78 756 48,3 84 133 51,7 
Stadt Münster 270 185 128 003 47,4 142 182 52,6 
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, S tadtplanung, Verkehrsplanung 
Statistischer Bezirk 
Stadtbezirk 
davon Insgesamt 
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2007 
männlich weiblich

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   72 
 
19.1.4 Arbeitslose nach Empfängergruppen und Geschlecht 
 
männl. weibl. männl. weibl. 
11 Aegidii   31   13   18   19   7   12   12   6   6 
12 Überwasser   24   15   9   11   5   6   13   10   3 
13 Dom   41   26   15   21   9   12   20   17   3 
14 Buddenturm   48   27   21   22   8   14   26   19   7 
15 Martini   30   12   18   13   3   10   17   9   8 
21 Pluggendorf   78   47   31   33   20   13   45   27   18 
22 Josef   197   113   84   81   45   36   116   68   48 
23 Bahnhof   36   23   13   11   4   7   25   19   6 
24 Hansaplatz   212   124   88   69   33   36   143   91   52 
25 Mauritz - West   234   163   71   54   19   35   180   144   36 
26 Schlachthof   152   75   77   43   17   26   109   58   51 
27 Kreuz   224   119   105   107   47   60   117   72   45 
28 Neutor   87   50   37   31   19   12   56   31   25 
29 Schloss   39   23   16   25   13   12   14   10   4 
31 Aaseestadt   125   74   51   43   23   20   82   51   31 
32 Geist   300   158   142   84   45   39   216   113   103 
33 Schützenhof   284   153   131   83   44   39   201   109   92 
34 Düesberg   161   99   62   43   15   28   118   84   34 
43 Hafen   44   33   11   13   9   4   31   24   7 
44 Herz - Jesu   146   86   60   39   15   24   107   71   36 
45 Mauritz - Mitte   216   112   104   83   34   49   133   78   55 
46 Rumphorst   198   93   105   73   31   42   125   62   63 
47 Uppenberg   309   168   141   80   44   36   229   124   105 
Stadtbezirk Mitte  3 216  1 806  1 410  1 081   509   572  2 135  1 297   838 
51 Gievenbeck   547   260   287   148   60   88   399   200   199 
52 Sentrup   89   40   49   40   17   23   49   23   26 
54 Mecklenbeck   202   110   92   92   44   48   110   66   44 
56 Albachten   105   58   47   40   24   16   65   34   31 
57 Roxel   231   133   98   72   39   33   159   94   65 
58 Nienberge   172   113   59   48   31   17   124   82   42 
Stadtbezirk West  1 346   714   632   440   215   225   906   499   407 
61 Coerde   786   424   362   123   65   58   663   359   304 
62 Kinderhaus-Ost   188   105   83   39   17   22   149   88   61 
63 Kinderhaus-West   699   377   322   97   51   46   602   326   276 
68 Sprakel   47   26   21   25   13   12   22   13   9 
Stadtbezirk Nord  1 720   932   788   284   146   138  1 436   786   650 
71 Mauritz - Ost   224   109   115   101   42   59   123   67   56 
76 Gelmer - Dyckburg   58   28   30   22   9   13   36   19   17 
77 Handorf   178   89   89   60   28   32   118   61   57 
Stadtbezirk Ost   460   226   234   183   79   104   277   147   130 
81 Gremmendorf-West   149   72   77   44   20   24   105   52   53 
82 Gremmendorf-Ost   163   93   70   52   28   24   111   65   46 
86 Angelmodde   348   190   158   72   40   32   276   150   126 
87 Wolbeck   184   107   77   58   35   23   126   72   54 
Stadtbezirk Südost   844   462   382   226   123   103   618   339   279 
91 Berg Fidel   322   168   154   66   35   31   256   133   123 
95 Hiltrup - Ost   152   80   72   44   22   22   108   58   50 
96 Hiltrup - Mitte   375   201   174   84   48   36   291   153   138 
97 Hiltrup - West   335   171   164   88   48   40   247   123   124 
98 Amelsbüren   126   59   67   42   17   25   84   42   42 
Stadtbezirk Hiltrup  1 310   679   631   324   170   154   986   509   477 
nicht zuzuordnen   22   10   12   14   4   10   8   6   2 
Stadt Münster  8 918  4 829  4 089  2 552  1 246  1 306  6 366  3 583  2 783 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit und Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsp lanung 
Statistischer Bezirk 
Stadtbezirk 
Arbeitslose am 31. Dezember 2007 
Arbeitslose insgesamt davon 
Ins- 
gesamt 
davon SGB III - Empfänger SGB II - Empfänger 
männ- 
lich 
weib- 
lich 
Ins- 
gesamt 
davon Ins- 
gesamt 
davon

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   73 
 
19.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personengruppen  
 
Arbeitslose nach ausgewählten Personengruppen im Jahr 2007 - 
Merkmale Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 
  F r a u e n   u n d   M ä n n e r  
Arbeitslose 2007  7.467  7.488  7.294  7.226  7.186  7.090  7.250  6.879  6.710  6.515  6.392  6.366  
Jüngere unter 25 
Jahren 
680  648  607  626  640  658  772  645  572  475  453  434  
 50 Jahre und älter  1.390  1.412  1.366  1.383  1.370  1.365  1.382  1.351  1.338  1.352  1.340  1.312  
Ausländer 1.507  1.541  1.508  1.467  1.455  1.412  1.475  1.420  1.382  1.332  1.317  1.296  
Schwerbehinderte 305  324  324  330  328  318  318  305  316  307  310  313  
  F r a u e n 
Arbeitslose 2007  3.203  3.213  3.197  3.142  3.118  3.098  3.185  3.040  2.953  2.848  2.775  2.783  
Jüngere unter 25 
Jahren 
315  305  283  284  290  306  367  312  279  226  215  211  
 50 Jahre und älter  585  598  588  589  575  575  576  569  554  555  550  544  
Ausländer 643  667  664  643  640  607  652  631  610  585  582  577  
Schwerbehinderte 119  129  135  134  128  123  119  110  115  112  113  113  
   M ä n n e r  
Arbeitslose 2007  4.264  4.275  4.097  4.084  4.068  3.992  4.065  3.839  3.757  3.667  3.617  3.583  
Jüngere unter 25 
Jahren 
365  343  324  342  350  352  405  333  293  249  238  223  
 50 Jahre und älter  805  814  778  794  795  790  806  782  784  797  790  768  
Ausländer 864  874  844  824  815  805  823  789  772  747  735  719  
Schwerbehinderte 186  195  189  196  200  195  199  195  201  195  197  200  
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   74 
 
19.3 Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen  
 
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Mona t Januar 
2008. Zu diesem Zeitpunkt waren insgesamt 7.588  Kinder und 
Jugendliche unter 18 Jahren leistungsberechtigt. Di e Aufteilung 
auf Leistungsbereiche sieht wie folgt aus:  
 
 
Berechtigte Personen im Alter von 0 bis unter 18 Jahren 
nach Leistungsbereichen ∗∗ ∗∗ 
Stand: Januar 2008 
Leistungsbereich Anzahl 
SGB II 7.039 
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)      47 
Asylbewerberleistungsgesetz   502 
Summe 7.588 
 
 
 
Nach Altersgruppen und Geschlecht ergibt sich zusam mengefasst 
für die drei genannten Leistungsbereiche folgende Klassifikation:  
 
Berechtigte Personen nach dem SGB II, SGB XII (3. Kapitel), AsylbLG 
im Alter von 0 bis unter 18 Jahren 
nach Altersgruppen und Geschlecht* 
Stand: Januar 2008 
davon Altersgruppen 
von … bis unter … Jahre  insgesamt weiblich männlich 
  0 - 3 1.515   712   803 
  3 - 6  1.442   707   735 
  6 - 10  1.690   820   870 
10 - 13 1.144   577   567 
13 - 16 1.074   532   542 
16 - 18    723   351   372 
Summe 7.588 3.699  3.889 
 
 
 
 
 
                                                
 
∗ Es sind Kinder und Jugendliche berücksichtigt, die selbst tatsächlich Leistungen beziehen.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   75 
 
20. Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize  und ambulante 
Dienste 
20.1 Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tage spflege, ambulant betreute 
Wohngemeinschaften, Hospize 
 
Einrichtung Platz- 
zahl Straße, Hausnummer PLZ Stadtbezirk  Stadtteil 
Vollstationäre Pflege  
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte  Aegidii 
Altenheim St. Elisabeth 115 Südlohnweg 1 48161 West  Gievenbeck 
Friederike-Fliedner-Haus 76 Tannenbergstr. 1 - 11 4 8147 Mitte Kreuz 
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte P luggendorf 
Westf. Pflegezentrum Münster 80 Kinderhauser Str. 9 0e 48147 Mitte Uppenberg 
Haus Heidhorn - Hiltrup 51 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren 
Haus Maria Trost 84 Sankt-Mauritz-Freiheit 52 48145  Mitte Herz-Jesu 
Haus Simeon 155 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg -Fidel 
Haus Wilkinghege 64 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinde rhaus-West 
Kardinal-von-Galen-Stift 72 Clemens-August-Platz 8a  48167 Südost Angelmodde 
Altenzentrum Klarastift 143 Andreas-Hofer-Str. 70 4 8145 Mitte Herz-Jesu 
Altenheim St. Lamberti 83 Scharnhorststr. 4 - 8 481 51 Mitte Pluggendorf 
Maria-Hötte-Stift 129 Düesbergweg 143 48153 Mitte D üesberg 
Marienheim 83 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup H iltrup-Mitte 
Martin-Luther-Haus 161 Fliednerstr. 17 48149 West S entrup 
Mathildenstift 28 Münzstr. 38a 48143 Mitte Buddentu rm 
Ev. Altenzent. Meckmannshof 171 Meckmannweg 74 4816 3 West Mecklenbeck 
Seniorenheim Michaelweg 41 Michaelweg 53 48149 West  Gievenbeck 
Perthes-Haus 87 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenbe rg 
Schölling-Lentze-Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schl achthof 
Wohnstift am Südpark 74 Clevornstraße 5 48153 Mitte  Schützenhof 
DKV-Residenz  49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddentur m 
Achatius-Haus Wolbeck 66 Münsterstr. 24 b/c 48167 S üdost Wolbeck 
Haus v. Guten Hirten  16 Mauritz-Lindenweg 61 48145  Mitte Herz-Jesu 
Handorfer Hof 66 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handor f 
Meyer-Suhrheinrich-Haus 42 Marktallee 42 48165 Hilt rup Hiltrup-Mitte 
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup H iltrup-Mitte 
Seniorenzentrum Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 W est Gievenbeck 
Seniorenzentrum Albachten 66 Rottkamp 49 48163 West  Albachten 
Papst  Johannes Paul Stift 72 Culmer Str. 16 48157 Nord Corde 
Summe 2416        
 Kurzzeitpflege           
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Dües berg 
Raphaelsklinik, Kurzzeitpfl. 23 Klosterstr. 75 4814 3 Mitte Dom 
Haus Dominic 20 Alexianerweg 10 48165 Hiltrup Amels büren 
Kurzzeitpflege „Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48 165 Hiltrup Hiltrup-Mitte

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   76 
 
Einrichtung Platz- 
zahl Straße, Hausnummer PLZ Stadtbezirk  Stadtteil 
Seniorenzentrum Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 W est Gievenbeck 
Summe 96       
 Tagespflege          
Clemens-Wallrath-Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Jo sef 
Achatiushaus  12 Münsterstr.  48167 Südost Wolbeck 
St. Clemens 12 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltru p-Mitte 
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauri tz-Mitte 
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbe ck 
Wohnstift am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte S chützenhof 
Summe 95         
 Wohngemeinschaften           
Villa Hittorf 10 Hittorstraße 10 48149 Mitte Schlos s 
Taubenstraße 8 Taubenstraße 12 48145 Mitte Herz-Jes u 
Casa-Mauritz 15 Andreas-Hofer-Straße 86 48145 Mitte  Herz-Jesu 
Villa Mauritz 10 Kaiser-Wilhelm-Ring 34 48145 Mitte  Mauritz-Mitte 
Irmgard-Buschmann-Haus 19 Am Küchenbusch 15 48161 W est Gievenbeck 
Kirmstraße – Gartenstiege 14 Kirmstraße 18, Gartens tiege 6 48161 West Nienberge 
Josef-Beckmann-Straße 11 Josef-Beckmann-Straße 5-7 48159 Nord Kinderhaus 
Summe 87     
 Hospize           
Lebenshaus 8 Dorbaumstr. 215 48157 Ost Handorf 
Johannes-Hospiz 8 Hohenzollernring 66 48145 Mitte H erz-Jesu 
Summe 16

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   77 
 
20.2 Ambulante Dienste 
 
Dienst Straße Postleitzahl 
Acticom Münsterstr. 25 48167 
Ambulante Dienste e.V Bohlweg 10 48147 
Ambulanter Krankenpflegedienst Julia Spiekerhof 31 48143 
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155 
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155 
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153 
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147 
Bahrenberg Münster Süd Marktallee 66 48165 
Care aktiv Steinfurter Straße 132 48149 
Cathamed Pflege GmbH Münsterstr. 52 48565 Steinfurt  
Clemenshospital – Ambulanter Dienst Düesbergweg 124  48153 
Caritas Münster Josefstraße 2 48151 
Causa- Care Kaiser-Wilhelm-Ring 4 – 6 48145 
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145 
Ev. Diakoniestation Hörsterplatz 2b 48147 
DRK-Hiltrup Patronatsstraße 22 48165 
DRK-Mitte Zumsandestraße 25 – 27 48145 
Humanitas An der Germania Brauerei 8 48159 
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163 
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße  7 48145 
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167 
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155 
Mathildenstift – Alten- und Krankenpflege Münzstraß e 38 48143 
Meinert Hauptstraße 30 48727 Billerbeck 
MiCura Tibusplatz 6 48143 
Mobile Alten- und Behindertenhilfe Augustastraße 28  48153 
Pensler Handorfer Straße 23 48157 
Pia causa Josefstraße 4 48151 
Pro.cura Hofstraße 17 48167 
Raphaelsklinik – Ambulante Krankenpflege Loerstraße  32 48143 
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145 
VITA-MED Albersloher Weg 539 48167 
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   78 
 
21. Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung 
 
Träger Name der Einrichtung Wohnform Art der Behinderung 
Alexianer-Wohnbereiche Stationäre  
Wohneinrichtung 
 
Psychische und geistige  
Behinderung,  
erworbene Hirnschädigung 
Wohngruppe Bernhard-
Poether-Haus 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
 
Wohngruppe Haus Ida Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Wohngruppe  
Pater-Kolbe-Haus 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Haus Georg Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Haus Felix Stationäre Außen- 
wohngruppe 
Geistige Behinderung 
Wohngruppe  
Rilkeweg 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Psychische Behinderung 
Wohngruppen Philipp-Neri Stationäre  
Außenwohngrup- 
pen 
Psychische Behinderung 
Haus Bonifatius Stationäre  
Außenwohngruppe 
Psychische Behinderung 
Haus Lioba Stationäre  
Außenwohngruppe 
Psychische Behinderung 
Haus Markus Stationäre Außen- 
wohngruppe 
Psychische Behinderung 
Alexianer  
Brüdergemein- 
schaft  
Alexianer Service Wohnen Ambulant betreutes 
Wohnen 
Geistige Behinderung,  
erworbene Hirnschädigung 
Sozial-therapeutische 
Wohneinrichtung 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung und  
Suchtstoffabhängigkeit 
 Dezentrales statio- 
näres Angebot 
Psychische Behinderung und  
Suchtstoffabhängigkeit 
Bischof-Hermann-
Stiftung 
 Ambulant betreutes 
Wohnen 
Psychische Behinderung  
und Suchtstoffabhängigkeit 
v. Bodel- 
schwinghsche 
Anstalten Bethel 
 
Ambulant unter- 
stütztes Wohnen 
Geistige Behinderung, Epilepsie,  
autistische Störung  
Haus vom  
Guten Hirten 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische  
Behinderung, leichte geistige  
Behinderung und psychische Störung 
Deutsche  
Provinz der 
Schwestern vom 
Guten Hirten  Ambulant betreutes 
Wohnen 
geistige oder psychische Behinderungen 
Psycho-Soziales Zentrum 
gGmbH Münster 
Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Wohnstätte 
Coerde 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung 
Förderkreis  
Sozial-psychiatrie 
e.V., Diakonisches 
Werk Münster  Wohnstätte  
Friedrich-Ebert-Straße 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung 
Indro e. V. 
ProBeWo  
Betreutes Wohnen  
 Suchtstoffabhängigkeit 
Landschafts-
verband  
Westfalen-Lippe  
Westf. Wohnverbund  
Münster 
Verschiedene 
Wohnformen 
Geistige und psychische  
Behinderung, Suchterkrankung 
Ambulant Unterstütztes 
Wohnen 
Ambulant unter- 
stütztes Wohnen 
Geistige Behinderung 
Wohngruppe Dachsleite Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige Behinderung 
 
 
 
Lebenshilfe  
Münster   
 
 
 
Wohngruppe Zumsan- 
destraße 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige Behinderung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2007  
 
 
   79 
 
Träger Name der Einrichtung Wohnform Art der Behinderung 
Wohnstätte Haus Edelbach 
 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige Behinderung 
Wohnnest – Kurzzeitwohn- 
heim für Kinder und  
Jugendliche mit  
Behinderung 
Kurzzeitwohn-   
angebot 
 
 
Geistige und mehrfache  
Behinderung (ab 4 Jahren) 
 
 
Lebenshilfe  
Münster   
 
Wohnnest – Langzeitwohn- 
gruppe für Kinder und Ju- 
gendliche mit Behinderung 
Stationäre Wohn- 
einrichtung 
Geistige u. mehrfache Behinderung (ab 4 
Jahren) 
 
Netzwerk  
Suchthilfe gGmbH 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
Suchterkrankung 
Sozialdienst Kath. 
Frauen e.V. 
Anna-Katharinenstift  
Karthaus  
- Klaragruppe -  
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige  
Behinderung (nur Frauen) 
Start e.V.  Betreutes Wohnen Ambulant 
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Ludgerushaus Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige und psychische Behinderung  
Haus Nikolai Stationäre Außen- 
wohngruppe 
Geistige und psychische Behinderung Stift Tilbeck GmbH  
Ambulant  
betreutes Wohnen 
Ambulant betreutes 
Wohnen 
Geistige oder mehrfache Behinderung 
St. Rochus-
Hospital Telgte 
GmbH 
Ambulant 
Betreutes Wohnen 
Ambulant Betreu- 
tes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Verein der  
Angehörigen psy- 
chisch  
Kranker 
BEWO  Ambulant betreutes 
Wohnen 
Psychische Erkrankung 
Außenwohngruppe  
Gustav-Tweer-Weg 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
 
Geistige und mehrfache Behinderungen 
 
Haus  
Gremmendorf 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Dezentrales  
stationäres  
Einzelwohnen 
Stationäres Einzel- 
und Paarwohnen 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Haus Wolbeck Stationäre 
Wohneinrichtung 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft  
Am Oedingteich 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Außenwohn-gruppe  
Zum Roten Berge 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Haus Wolbeck –  
Dezentrales stationäres 
Einzelwohnen 
Stationäres  
Einzelwohnen 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
 
Wohnstätte  
Gut Kinderhaus 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft  
An der Meerwiese 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft  
Zwi-Schulmann-Weg 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft  
Albersloher Weg 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Westfalenfleiß  
gGmbH 
Ambulant  
Unterstütztes Wohnen 
Ambulant unter- 
stütztes Wohnen 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
 


Beratungsverlauf (6)

12.08.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.08.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.08.2008 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.08.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.08.2008 Sitzung
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.08.2008 Hauptausschuss
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (78)

  • Hafenstraße 8
  • Kastellstraße 1
  • Von-Esmarch-Straße
  • Bahnhofstraße 62
  • Krumme Straße 39
  • Tannenbergstraße 1
  • Offenbergstraße 19
  • Kinderhauser Straße 9
  • Westfalenstraße 490
  • Andreas-Hofer-Straße 70
  • Scharnhorststraße 4
  • Fliednerstraße 17
  • Münzstraße 38a
  • Wienburgstraße 60
  • Clevornstraße 5
  • Münsterstraße 24b
  • Handorfer Straße 24
  • Marktallee 42
  • Culmer Straße 16
  • Klosterstraße 75
  • Josefstraße 4
  • Taubenstraße 8
  • Kirmstraße 18
  • Josef-Beckmann-Straße 11
  • Dorbaumstraße 215
  • Steinfurter Straße 132
  • Hofstraße 17
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Hansaplatz 5
  • Südlohnweg 1
  • Clemens-August-Platz 8a
  • Düesbergweg 143
  • Meckmannweg 74
  • Michaelweg 53
  • Bohlweg 5
  • Tibusplatz 1
  • Mauritz-Lindenweg 61
  • Rottkamp 49
  • Alexianerweg 10
  • Kortumweg 56
  • Prozessionsweg 54
  • Kaiser-Wilhelm-Ring 34
  • Hohenzollernring 66
  • Gustav-Stresemann-Weg 62
  • Höltenweg 116
  • Albersloher Weg 539
  • Rilkeweg
  • Gustav-Tweer-Weg
  • Zwi-Schulmann-Weg
  • Am Berg Fidel 70
  • An der Alten Kirche 5
  • Am Küchenbusch 15
  • An der Germania Brauerei 8
  • Am Oedingteich
  • Zum Roten Berge
  • An der Meerwiese
  • Sankt-Mauritz-Freiheit 52
  • Geringhoffstraße 45
  • Wolbecker Straße 140b
  • Augustastraße 34
  • Patronatsstraße 22
  • Zumsandestraße 25
  • Sophienstraße 1
  • Brüningheide
  • Wilkinghege 64
  • Gartenbreie 1
  • Gartenstiege 14
  • Kanalstraße 30
  • Hörsterplatz 2b
  • Letterhausweg 103
  • Kinderhaus
  • Pluggendorf 3
  • Spiekerhof 31
  • Loerstraße 32
  • Pottkamp 15
  • Edelbach
  • Neutor 3
  • Düesberg 6

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0487/2008
Typ
Vorlagen
Datum
06.06.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37