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0016/2025

Sachstand zum Modellprojekt "Housing First der Stadt Köln" und Fortführung ab 2025

Mitteilung Ausschuss 19.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.06.2025, TOP 7.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

10500 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer 19.05.2025 
 0016/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.06.2025 
 
Sachstand zum Modellprojekt "Housing First der Stadt Köln" und Fortführung ab 2025 
Die Stadt Köln hat zur Verbesserung des Zugangs von straßenobdachlosen Menschen zum 
Wohnungsmarkt das Förderprogramm „Housing First zur Schaffung von dauerhaftem und 
nachhaltigem Wohnraum für wohnungslose Menschen“ als Ergänzung zu den bereits beste-
henden Angeboten der Wohnungslosenhilfe aufgelegt (1400/2020), welches im Juni 2020 in 
die Umsetzung ging. Die Träger der Wohnungslosenhilfe Vringstreff e.V., SKM Köln e.V. und 
SkF Köln e.V. haben seinerzeit eine Förderung für die Teilnahme am Modellprojekt erhalten 
und dieses Konzept in Köln ab Mitte Juni 2020 bis Ende 2021 erfolgreich erprobt. Mit der in-
haltlichen Arbeit hat der Vringstreff e.V. bereits im Juni 2020 im Kontext des Housing First 
Projektes begonnen. Der SKM Köln e.V. und SkF Köln e.V. folgten in der ersten Jahreshälfte 
2021.  
 
Das Förderprogramm wurde entsprechend weiterentwickelt und um weitere drei Jahre bis 
zum 31.12.2024 verlängert (0783/2022/1) und mit den geförderten Trägern der ersten Förder-
phase von Housing First weiter erfolgreich umgesetzt. 
 
Von Juni 2020 bis Ende 2024 förderte die Stadt Köln den Aufbau und die Umsetzung des Pro-
jektes mit insgesamt 1,8 Mio. Euro. 
 
Im „Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“ der Bundesregierung aus 2024, der 
das Ziel verfolgt, Obdachlosigkeit bis 2030 abzuschaffen, nimmt Housing First ebenfalls einen 
wichtigen Platz ein. Betroffene erhalten eine eigene Wohnung ohne Vorbedingungen und mit 
unbefristetem Mietvertrag. Der Mietvertrag besteht ganz regulär zwischen Mietenden und Ver-
mietenden. Dieses „Sprungbrett“ verschafft den Betroffenen die nötige Ruhe, um sich selbst-
bestimmt wieder ein gesellschaftliches Leben aufbauen zu können. 
Sobald die Wohnung gefunden ist, werden individuell wohnbegleitende Hilfen angeboten, um 
ggf. bestehende weitere Probleme wie Armut, Erwerbslosigkeit, Drogensucht, psychische Auf-
fälligkeiten und Erkrankungen aufzugreifen und zu behandeln. Die angebotenen wohnbeglei-
tenden Hilfen sind jedoch keine Voraussetzung für eine Versorgung mit Wohnraum. Das er-
laubt einen vertrauensvollen Beziehungsaufbau ohne Sanktionen. 
 
 
Situation in Köln 
 
In Köln lebten im März 2024 laut Erhebung der GISS – Gesellschaft für innovative Sozialfor-
schung und Sozialplanung e. V. (siehe Bericht „Befragung zur Lebenslage von obdachlosen 
und wohnungslosen Menschen in Köln“ 2024_giss_wohnungslose-in-koeln.pdf) 397 Woh-
nungslose ohne Unterkunft auf der Straße. Als wohnungslos ohne Unterkunft auf der Straße 
(Straßenobdachlose) in Köln gelten alle, die nicht institutionell untergebracht sind. Das heißt,

2 
 
dass diese Menschen entweder auf der Straße oder in Behelfsunterkünften übernachten, etwa 
unter Brücken, in Hauseingängen, in Kellern, in Abbruchhäusern, Auto(wrack)s, Zelten oder 
Parks. Laut der vorab genannten GISS Befragung beträgt der Anteil der Nichtdeutschen unter 
den Wohnungslosen, die in Köln auf der Straße leben, 46 % (183 Personen). Die überwie-
gende Mehrheit, nämlich 83 % der Nichtdeutschen unter den wohnungslosen Menschen ohne 
Unterkunft, kommen aus einem Mitgliedsland der EU, 63 % sind allein aus Süd-/Osteuropa 
zugewandert. Nur 17 % der Menschen ohne Unterkunft stammen aus dem restlichen Europa 
und den übrigen Staaten der Welt (siehe Bericht „Befragung zur Lebenslage von obdachlosen 
und wohnungslosen Menschen in Köln“ 2024_giss_wohnungslose-in-koeln.pdf). 
 
Charakteristisch für Menschen dieser Gruppe ist, dass sie oft tiefgreifende gesundheitliche 
Einschränkungen, darunter häufig Suchterkrankungen aufweisen. Dies kann dazu führen, 
dass sie aufgrund ihrer individuellen Einschränkungen nicht die Regelversorgungsangebote 
der Wohnungsnotfallhilfe annehmen können oder wollen. In vielen Fällen können sie das Zu-
sammenleben mit anderen Menschen nur sehr schwer oder gar nicht aushalten. Andererseits 
ist diesen Menschen der Zugang zu Wohnraum versperrt. Vermietende erwarten von den Mie-
tenden alle vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag und eine nichtstörende Nutzung der 
überlassenen Mietsache. Diese Hürde können Menschen in Straßenobdachlosigkeit in den 
meisten Fällen, aufgrund ihrer individuellen Einschränkungen, nicht überwinden.  
 
Zugang zu Housing First haben ausschließlich Menschen mit sozialrechtlichen Ansprüchen. 
Dadurch fallen Straßenobdachlose, die beispielsweise aus dem EU-Ausland kommen und 
sich ohne Transferleistungsansprüche in Köln aufhalten, aus dem System und können diese 
Form der Hilfe nicht in Anspruch nehmen. 
 
Das Kölner Modellprojekt “Housing First“ zeigte während seiner Laufzeit seit 2020 wiederkeh-
rend, wie wirkungsvoll der Ansatz der direkten Wohnungsvermittlung in Verbindung mit einer 
begleitenden Hilfe für obdachlose Menschen sein kann. 
 
Bis zum 31.12.2024 konnten 41 Straßenobdachlose eine eigene Wohnung mit einem regulä-
ren Mietvertrag beziehen. Davon konnten 38 Wohnungen erhalten werden (einmal Umzug in 
eine andere Stadt, ein Todesfall, zwei Mal Umzug nach Räumungsklage). Die Wohnungen, in 
die die Angebotsnutzenden von Housing First eingezogen sind, verteilen sich über das ganze 
Stadtgebiet. Durchschnittlich drei Monate mussten Angebotsnutzende bis zum Einzug warten. 
Mittlerweile konnten 15 Mietende aus dem „aktiven Status“ der Begleitung von Housing First 
entlassen werden. Von den 41 Angebotsnutzenden befinden sich insgesamt 39 ununterbro-
chen im Transferleistungsbezug. Zwei Angebotsnutzende sind Selbstzahlende und beziehen 
Wohngeld. 
 
Damit hat das Projekt zwar sein geplantes Ziel, insgesamt 90 Straßenobdachlose mit Regel-
wohnraum zu versorgen, nicht erreicht, es zeichnet sich jedoch ab, dass dieser spezielle Hilfs-
ansatz bei Menschen mit verschiedenen, verfestigten Problemlagen und sozialen Schwierig-
keiten erfolgversprechend ist und die vorrangige Lösung des Wohnproblems die Vorausset-
zung für die Annahme weiterer Hilfen schafft. Schritt für Schritt können so Schwierigkeiten an-
gegangen und an deren Lösung gearbeitet werden. Das ist ganz im Sinne des Hilfeanspru-
ches aus § 67 SGB XII. Denn neben den eindeutigen Erfolgen und Verbesserungen gibt es 
auch Angebotsnutzende, bei denen sich nach Bezug der Wohnung zunächst die individuellen 
Problemlagen verschärfen und eine Stabilisierung der Lebenslage das prioritäre Hilfeziel ist. 
 
Auch Einsamkeit in der eigenen Wohnung stellt für die Teilnehmenden vereinzelt eine Heraus-
forderung dar. Die Träger nutzen zur Überwindung dieser Problematik auch allgemeine sozial-
räumliche und ehrenamtliche Angebote, wie z. B. das Programm „Ehrenamt für alle“. Dies soll 
helfen, Kontakt zu Menschen außerhalb der Wohnungslosenszene aufzubauen und nachhal-
tig soziale Integration im neuen Wohnumfeld ermöglichen. 
 
Ferner traten nach Wohnungsbezug vereinzelt psychische Probleme bis hin zu Depressionen 
auf, die auf der Straße unterdrückt worden waren. Es gab den Rückfall in alte Suchtproblema-
tiken, auch kombiniert mit psychischen Erkrankungen nach Einzug in die Wohnung. Dies er-
forderte spezielle Unterstützungen, die vom Housing First- Team selbst und/oder im Wege der

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verbundenen Hilfen durch die Vermittlung in sozialrechtliche Spezialleistungen z.B. der Sucht-
begleitung – soweit gewünscht – erbracht wurden. Auch wurde im Rahmen des Kölner Hou-
sing First vereinzelt die freiwillige Rückkehr von mit Wohnraum versorgten Personen auf die 
Straße verzeichnet. 
 
Von den 41 vermittelten Personen haben insgesamt fünf Menschen psychische Problematiken 
nach dem Einzug entwickelt. In 11 Fällen der Housing-First-Teilnahme hat eine psychologi-
sche Beratung stattgefunden. Es zeigt sich, dass gerade straßenobdachlose Menschen in die-
ser Thematik vorbelastet sind. Die Ergebnisse der Seewolf-Studie1 können damit deutlich in 
der Praxis beobachtet werden. 
 
Die insgesamt geringe Abbruchquote von gerundet 7,3 % (ohne Berücksichtigung des Todes-
falls) unter den am Housing-First-Programm Teilnehmenden beweist, dass der verfolgte Hil-
feansatz erfolgreich Menschen mit äußerst komplexen Problemlagen wieder in ein Regelwoh-
numfeld integrieren und durch adäquate Unterbreitung der Hilfsangebote deren Lebenslagen 
stabilisieren und verbessern kann. 
 
Die Gewinnung von geeignetem Wohnraum ist auf dem Kölner Wohnungsmarkt jedoch über-
aus herausfordernd für die beteiligten freien Träger. Auch wenn die Zusammenarbeit der 
freien Träger mit der Wohnungswirtschaft sehr gut ist, braucht es in Zukunft mehr Wohnraum, 
speziell für obdachlose Menschen. 
 
 
Kölner Konzept gegen Wohnungslosigkeit 
 
Housing First nimmt einen wichtigen Platz im Kölner Konzept zur Bekämpfung von Woh-
nungslosigkeit ein, dass das Ziel verfolgt, Obdachlosigkeit in Köln bis 2030 abzuschaffen. 
Im Zuge der Umsetzungsmaßnahmen des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungs-
losigkeit (KöKoWo), erfolgt die Weiterentwicklung des Housing First-Ansatzes ab 2025 ff. nicht 
mehr im Rahmen eines Förderprogramms, sondern wurde ab dem 01.01.2025 in den Pflicht-
bereich als Maßnahme nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) nebst Hilfen zur Überwin-
dung sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII überführt und verstetigt. 
 
Im Zuge der Überführung von Housing First in eine pflichtige Leistung wird es eine Leistungs-
vereinbarung der Stadt Köln mit allen Trägern geben. Der geplante Abschluss der Leistungs-
vereinbarung im 1. Quartal 2025 musste aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 
GO NRW verschoben werden. Die Leistungsvereinbarung befindet sich derzeit in Vorberei-
tung. 
 
Zudem wurden die zur Verfügung stehenden Finanzmittel von 500.000 Euro pro Jahr auf 
850.000 Euro jeweils für die Jahre 2025 und 2026 erhöht. Die Aufstockung der Mittel ermög-
licht die Aufnahme einer größeren Zahl Menschen. 
 
Mit der Diakonie Michaelshoven und dem Deutschen Roten Kreuz sind zudem zwei weitere 
Träger gefunden, die sich ab dem 01.01.2025 an dem Hilfsprogramm „Housing First für Köln“ 
beteiligen und innerhalb einer Trägerkooperation miteinander an der Zielerreichung arbeiten 
werden. 
 
 
Gez. Dr. Rau 
                                                 
1 Die SEEWOLF-Studie untersucht den psychischen und  körperlichen Gesundheitszustan d wohnungs-
loser Menschen in Ein richtungen der Wohnungslosenhilfe im Großraum München.

Beratungsverlauf (1)

05.06.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0016/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.05.2025
Erstellt
06.01.2025 11:39