0898/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Bezirk Porz - Sauberkeit, Verkehrsführung, Ahndung von Verstößen, Anwohnerparken, E-Scooter“, Aktenzeichen 155/25
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0898/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Bezirk Porz - Sauberkeit, Verkehrsführung, Ahndung von Verstößen, Anwohnerparken, E-Scooter„, Aktenzeichen 155/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 155/25 18.03.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Bezirk Porz - Sauberkeit, Verkehrsführung, Ahn- dung von Verstößen, Anwohnerparken, E-Scooter“, Aktenzeichen 155/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.10.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein- gangsbestätigung mitgeteilt hatte, waren vorerst Stellungnahmen bei den zuständigen Fachämtern einzuholen. In den mir nun vorliegenden Rückmeldungen wird Folgendes mitgeteilt: Amt für Verkehrsmanagement: „Der beklagte Abschnitt der Rathausstraße ist zu Beginn und Ende eindeutig sowie gut erkennbar zu beiden Straßenseiten als Einbahnstraße ausgewiesen. An der Ein- mündung Friedrich-Ebert-Ufer ist das Verbot der Einfahrt unmittelbar mit den Zeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung beschildert, so dass bei Zuwiderhandlungen von be- wussten Verkehrsverstößen auszugehen ist. Einem solchen Verhalten im Straßenver- kehr kann allein mit Verkehrszeichen nicht abgeholfen werden. Die Verwaltung bittet die Polizei Köln als zuständige Behörde für die Überwachung des fließenden Verkehrs um Überprüfung etwaiger Verstöße.“ Amt für öffentliche Ordnung: „Die Mitarbeiter*innen des Verkehrsdienstes sind ausschließlich für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Eingriffe in den fließenden Verkehr, also z.B. fah- ren entgegen der Einbahnstraße, liegen ausschließlich in der Zuständigkeit der Poli- zei. Diese hat die Befugnis Personen im fließenden Verkehr anhalten und deren Per- sonalien festzustellen oder Fahrzeuge anzuhalten, zu kontrollieren und ggf. zu ahn- den. Seite 2/2 Bezüglich der unberechtigten Durchfahrt in der Fußgängerzone liegt die Zuständigkeit ebenfalls bei der Polizei. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet. Eine dauerhafte Überwa- chung einzelner Straßenzüge ist angesichts der Vielzahl an Schwerpunkten im ge- samten Bezirk jedoch nicht möglich.“ Von der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH erhielt ich außerdem die Information, dass bereits am 12.11.2025 Kontakt zu Ihnen aufgenommen wurde und am gleichen Tag im Wendehammer am Bezirksrathaus Porz, auf der Rathausstraße ein Papier- korb aufgestellt wurde. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau , Telefonnummer 0221/221- , per E- Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de, an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau , Telefonnummer 0221/221- , per E-Mail: verkehrsdienst@stadt-koeln.de sowie an die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb, Frau , Telefonnum- mer 0221/221- , per E-Mail: abfallwirtschaftsbetrieb@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
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Von: Datum: 22. Oktober 2025 um 10:29:08 MESZ An: "Stiller, Sabine" <Sabine.Stiller@stadt-koeln.de>, geschaeftstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de Betreff: Beschwerden Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Anwohner in der Rathausstraße. ich möchte mich über den Dreck in Porz beschweren. Egal wo man hinschaut wird der Unrat hingeworfen. Es fängt bei den canabis Tütchen an und endet bei dem Restmüll der Döner-, Pommes und Gyrosbuden. Jeden Abend wird z.B. der Müll im Wendehammer am Bezirksrathaus von Jugendliche die dort abhängen einfach unter den Wagen oder Fussweg geworfen. Stellen Sie doch endlich dort wieder Mülltonne auf oder machen Sie mit Aufdrucken auf dem Boden darauf aufmerksam das der Müll in die Tonne gehört. Es ist einfach nur beschämend das die Stadt das nicht in den Griff bekommt. Mein zweites Anliegen betrifft das Fahren gegen die Einbahnstraße in der Rathausstr. Es fahren jeden Tag, ich betone jeden Tag min. zwei PKWs die Einbahnstraße hoch bis zur Hauptstraße. Mir fällt es schwer zu glauben das Sie eine ausreichende Beschilderung angebracht haben. Hier gehen viele Kinder durch die Straße. Muss denn erst wieder ein Kind angefahren werden bis die Verwaltung reagiert? Mein drittes Anliegen betrifft das Parken in der Rathausstr. Die Stadtverwaltung hat die Anwohnerparkausweise um 300% erhöht aber ich habe null Mehrwert erhalten. Ganz im Gegenteil. Abends parken hier nun Sprinter und kleinere LKWs die bis auf die Straße stehen und nehmen den Leuten die Parkplätze weg. Ich habe mehrfach das Ordnungsamt darauf hingewiesen aber es interessiert dort nicht wirklich. Ich beantragen das sich die Anwohner mit Parkausweis sich auch tagsüber überall in der Rathausstraße auf die gebührenpflichtigen Parkplätze stellen dürfen. Dann möchte ich darauf Hinweisen das der Cannabis Verkauf rund um das Rathaus nur so blüht und ohne schlechtes Gewissen angeboten oder verkauft wird. Ich würde mir hier eine häufigere Polizeipräsenz wünschen. Auch das Thema Scooter möchte ich ansprechen, ich möchte Sie bitten die Abstellplätze wie in der Innenstadt einzuschränken. Sie werden überall einfach abgestellt oder hingeworfen. Wenn das in der Innenstadt funktioniert muss das hier auch gehen. Mein letztes Anliegen betrifft die Fahrzeuge in der Fußgängerzone: Warum wird nicht gegen das fahren oder abstellen der Fahrzeuge im Fußgängerbereich unternommen. Als ich vor 20 Jahren mal einen Anwohner nachts Bis vor die Tür in der Fußgängerzone gebraucht habe wurde ich ich von der Polizei angehalten. Ich betone das es mitten in der Nacht war. Jetzt wird dort auch tagsüber einfach reingefahren oder am Citycenter oder von der Bank geparkt. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0898/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 26.03.2026
- Erstellt
- 26.03.2026 08:23