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0898/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Bezirk Porz - Sauberkeit, Verkehrsführung, Ahndung von Verstößen, Anwohnerparken, E-Scooter“, Aktenzeichen 155/25

Mitteilung BV 26.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 23.04.2026, TOP 10.2.3

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

929 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0898/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Bezirk Porz - Sauberkeit, 
Verkehrsführung, Ahndung von Verstößen, Anwohnerparken, E-Scooter„, Aktenzeichen 
155/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

3861 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 155/25 18.03.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Bezirk Porz - Sauberkeit, Verkehrsführung, Ahn-
dung von Verstößen, Anwohnerparken, E-Scooter“, Aktenzeichen 155/25 
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.10.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein-
gangsbestätigung mitgeteilt hatte, waren vorerst Stellungnahmen bei den zuständigen 
Fachämtern einzuholen. In den mir nun vorliegenden Rückmeldungen wird Folgendes 
mitgeteilt: 
Amt für Verkehrsmanagement: 
„Der beklagte Abschnitt der Rathausstraße ist zu Beginn und Ende eindeutig sowie 
gut erkennbar zu beiden Straßenseiten als Einbahnstraße ausgewiesen. An der Ein-
mündung Friedrich-Ebert-Ufer ist das Verbot der Einfahrt unmittelbar mit den Zeichen 
267 Straßenverkehrs-Ordnung beschildert, so dass bei Zuwiderhandlungen von be-
wussten Verkehrsverstößen auszugehen ist. Einem solchen Verhalten im Straßenver-
kehr kann allein mit Verkehrszeichen nicht abgeholfen werden. Die Verwaltung bittet 
die Polizei Köln als zuständige Behörde für die Überwachung des fließenden Verkehrs 
um Überprüfung etwaiger Verstöße.“ 
Amt für öffentliche Ordnung: 
„Die Mitarbeiter*innen des Verkehrsdienstes sind ausschließlich für die Überwachung 
des ruhenden Verkehrs zuständig. Eingriffe in den fließenden Verkehr, also z.B. fah-
ren entgegen der Einbahnstraße, liegen ausschließlich in der Zuständigkeit der Poli-
zei. Diese hat die Befugnis Personen im fließenden Verkehr anhalten und deren Per-
sonalien festzustellen oder Fahrzeuge anzuhalten, zu kontrollieren und ggf. zu ahn-
den.

Seite 2/2 
Bezüglich der unberechtigten Durchfahrt in der Fußgängerzone liegt die Zuständigkeit 
ebenfalls bei der Polizei. 
Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt 
und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet. Eine dauerhafte Überwa-
chung einzelner Straßenzüge ist angesichts der Vielzahl an Schwerpunkten im ge-
samten Bezirk jedoch nicht möglich.“ 
Von der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH erhielt ich außerdem die Information, 
dass bereits am 12.11.2025 Kontakt zu Ihnen aufgenommen wurde und am gleichen 
Tag im Wendehammer am Bezirksrathaus Porz, auf der Rathausstraße ein Papier-
korb aufgestellt wurde. 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau   , Telefonnummer 0221/221-   , per E-
Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de, an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau   
, Telefonnummer 0221/221-   , per E-Mail: verkehrsdienst@stadt-koeln.de sowie an 
die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb, Frau    , Telefonnum-
mer 0221/221-   , per E-Mail: abfallwirtschaftsbetrieb@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz zur 
Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

2795 Zeichen

Von:  
Datum: 22. Oktober 2025 um 10:29:08 MESZ 
An: "Stiller, Sabine" <Sabine.Stiller@stadt-koeln.de>, geschaeftstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de 
Betreff: Beschwerden 
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Anwohner in der Rathausstraße. 
 
ich möchte mich über den Dreck in Porz beschweren. Egal wo man hinschaut wird der Unrat 
hingeworfen. Es fängt bei den canabis Tütchen an und endet bei dem Restmüll der Döner-, 
Pommes und Gyrosbuden. Jeden Abend wird z.B. der Müll im Wendehammer am 
Bezirksrathaus von Jugendliche die dort abhängen einfach unter den Wagen oder Fussweg 
geworfen. Stellen Sie doch endlich dort wieder Mülltonne auf oder machen Sie mit 
Aufdrucken auf dem Boden darauf aufmerksam das der Müll in die Tonne gehört. Es ist 
einfach nur beschämend das die Stadt das nicht in den Griff bekommt.  
 
Mein zweites Anliegen betrifft das Fahren gegen die Einbahnstraße in der Rathausstr. Es 
fahren jeden Tag, ich betone jeden Tag min. zwei PKWs die Einbahnstraße hoch bis zur 
Hauptstraße. Mir fällt es schwer zu glauben das Sie eine ausreichende Beschilderung 
angebracht haben. Hier gehen viele Kinder durch die Straße. Muss denn erst wieder ein Kind 
angefahren werden bis die Verwaltung reagiert? 
 
Mein drittes Anliegen betrifft das Parken in der Rathausstr. Die Stadtverwaltung hat die 
Anwohnerparkausweise um 300% erhöht aber ich habe null Mehrwert erhalten. Ganz im 
Gegenteil. Abends parken hier nun Sprinter und kleinere LKWs die bis auf die Straße stehen 
und nehmen den Leuten die Parkplätze weg. Ich habe mehrfach das Ordnungsamt darauf 
hingewiesen aber es interessiert dort nicht wirklich. Ich beantragen das sich die Anwohner mit 
Parkausweis sich auch tagsüber überall in der Rathausstraße auf die gebührenpflichtigen 
Parkplätze stellen dürfen.  
 
Dann möchte ich darauf Hinweisen das der Cannabis Verkauf rund um das Rathaus nur so 
blüht und ohne schlechtes Gewissen angeboten oder verkauft wird. Ich würde mir hier eine 
häufigere Polizeipräsenz wünschen. 
 
Auch das Thema Scooter möchte ich ansprechen, ich möchte Sie bitten die Abstellplätze wie 
in der Innenstadt einzuschränken. Sie werden überall einfach abgestellt oder hingeworfen.  
Wenn das in der Innenstadt funktioniert muss das hier auch gehen. 
 
Mein letztes Anliegen betrifft die Fahrzeuge in der Fußgängerzone: Warum wird nicht gegen 
das fahren oder abstellen der Fahrzeuge im Fußgängerbereich unternommen. Als ich vor 20 
Jahren mal einen Anwohner nachts Bis vor die Tür in der Fußgängerzone gebraucht habe 
wurde ich ich von der Polizei angehalten. Ich betone das es mitten in der Nacht war. Jetzt 
wird dort auch tagsüber einfach reingefahren oder am Citycenter oder von der Bank geparkt.  
 
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

23.04.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0898/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
26.03.2026
Erstellt
26.03.2026 08:23