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2020/0127

Weiterfinanzierung der Schulkinderbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständigkeitsbereich des Schulamtes zunächst bis zum 31.05.2020 und Aussetzung der Elternentgelte für Mai 2020

Magistratsvorlage 28.04.2020

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2020/0127

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.05.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0127 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 243010 
Kostenstelle:  040-026-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2430-12 und 2430-13 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Weiterfinanzierung der Schulkinderbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zustä n-
digkeitsbereich des Schulamtes zunächst bis zum 31.05.2020 und Aussetzung der 
Elternentgelte für Mai 2020  
 
Vorlage vom: 28.04.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt den Regelungen zur Weiterfinanzierung der Schulkinderbetreuung/Pakt für 
den Nachmittag aufgrund der Corona -Krise bis zum 31. Mai 2020 sowie der Aussetzung der E l-
ternentgelt für Mai 2020 zu.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2020 
 
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat die hessische Landesregierung 
umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt.  
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat bereits mit Beschluss vom 08.04.2020 
(MV 2020/0098) den Beschluss gefasst u. a. die Elternanteile zu den Betreuungskosten im 
Bereich der Schulkindbetreuung und des Paktes für den Nachmittag für den Monat April 2020 
durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu übernehmen und den jeweiligen Trägern zur Au s-
zahlung zu bringen.  
 
Die Schulen in Hessen sind weiterhin in großen Teilen geschlossen. Eine Betreuung in der 
Schulkindbetreuung bzw. im Pakt für den Nachmittag findet zur Kontaktminimierung momen-
tan nicht statt. Es findet lediglich eine Notbetreuung für die Kinder eines eingeschränkten Per-
sonenkreises statt. Die Elternanteile zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindb e-
treuung und des Paktes für den Nachmittag können daher von den Trägern nicht eingezogen 
werden.  
 
Die Elternanteile zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindbetreuung und des Paktes 
für den Nachmittag werden daher auch für den Monat Mai 2020 durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt übernommen und den jeweiligen Trägern zur Auszahlung gebracht. Zahlungen von 
Kurzarbeitergeld sind von dem jeweiligen Träger nachzuweisen und in Abzug zu bringen. Die 
Anzahl der Freistellungen sind je Modul für Schulkindbetreuung oder Pakt für den Nachmittag 
im Antrag in Abzug zu bringen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einnahmeausfälle aufgrund 
der gültigen Verordnungen gegenüber dem Land geltend zu machen. 
 
Darmstadt, 28.04.2020 
 
Dezernat II      Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Rafael Reißer      André Schellenberg 
Bürgermeister      Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0127
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.04.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00