2020/0127
Weiterfinanzierung der Schulkinderbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständigkeitsbereich des Schulamtes zunächst bis zum 31.05.2020 und Aussetzung der Elternentgelte für Mai 2020
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2020/0127
3137 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0127
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 243010
Kostenstelle: 040-026-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2430-12 und 2430-13 Sachkonto: 7128000
Betreff: Weiterfinanzierung der Schulkinderbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zustä n-
digkeitsbereich des Schulamtes zunächst bis zum 31.05.2020 und Aussetzung der
Elternentgelte für Mai 2020
Vorlage vom: 28.04.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt den Regelungen zur Weiterfinanzierung der Schulkinderbetreuung/Pakt für
den Nachmittag aufgrund der Corona -Krise bis zum 31. Mai 2020 sowie der Aussetzung der E l-
ternentgelt für Mai 2020 zu.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2020
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat die hessische Landesregierung
umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat bereits mit Beschluss vom 08.04.2020
(MV 2020/0098) den Beschluss gefasst u. a. die Elternanteile zu den Betreuungskosten im
Bereich der Schulkindbetreuung und des Paktes für den Nachmittag für den Monat April 2020
durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu übernehmen und den jeweiligen Trägern zur Au s-
zahlung zu bringen.
Die Schulen in Hessen sind weiterhin in großen Teilen geschlossen. Eine Betreuung in der
Schulkindbetreuung bzw. im Pakt für den Nachmittag findet zur Kontaktminimierung momen-
tan nicht statt. Es findet lediglich eine Notbetreuung für die Kinder eines eingeschränkten Per-
sonenkreises statt. Die Elternanteile zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindb e-
treuung und des Paktes für den Nachmittag können daher von den Trägern nicht eingezogen
werden.
Die Elternanteile zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindbetreuung und des Paktes
für den Nachmittag werden daher auch für den Monat Mai 2020 durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt übernommen und den jeweiligen Trägern zur Auszahlung gebracht. Zahlungen von
Kurzarbeitergeld sind von dem jeweiligen Träger nachzuweisen und in Abzug zu bringen. Die
Anzahl der Freistellungen sind je Modul für Schulkindbetreuung oder Pakt für den Nachmittag
im Antrag in Abzug zu bringen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einnahmeausfälle aufgrund
der gültigen Verordnungen gegenüber dem Land geltend zu machen.
Darmstadt, 28.04.2020
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0127
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.04.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00