Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel gem. § 37 GO 2021
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 4070/2021 vom 19.11.2021
Stand: Am 13.12.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-4/0 Vorlagen-Nummer 4070/2021 Freigabedatum 19.11.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel gem. § 37 GO 2021 Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Da die Veranstaltung bereits am 27.11.2021 stattfinden soll, kann die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 13.12.2021 nicht abgewartet werden. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt folgende Vergabe der bezirklichen Finanzmittel für das Jahr 2021: Antrag Nr. 55, Ehrenfelder Bahnbögen e.V., Bogenmarkt Zuschuss: 3.000 Euro Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 18.11.2021 Zugestimmt gez. Spelthann gez. Hanselmann 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie über den Ver- wendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.“ Der Rat der Stadt Köln hat für das Jahr 2021 insgesamt 146.400 Euro bezirksbezogene Mittel für den Stadtbezirk fest- gesetzt. Zusätzlich stehen der Bezirksvertretung 5.555,55 € zur Förderung der Bürgervereine im Stadtbezirk zur Verfügung.
Beratungsverlauf
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13.12.2021
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.4, Genehmigung (DE/EilE). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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