Mandari Insight

3454/2024

Humanitäre Hilfe für die Partnerstadt Dnipro (Ukraine): Abgabe von außerdienstgestellten Rettungswagen der Feuerwehr Köln für die Partnerstadt Dnipro (Ukraine)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.11.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 10.33

Anlage 1 - Muster Schenkungsvertrag

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Muster Schenkungsvertrag

3855 Zeichen

Schenkungsvertrag 
 
 
 
 
zwischen 
 
Blau-Gelbes Kreuz Deutsch-Ukrainischer Verein e.V. 
Unter Taschenmacher 2 
50667 Köln 
 
in Vertretung für die Stadt Dnipro 
 
- nachfolgend Empfänger genannt - 
 
 
und 
 
 
der Stadt Köln, 
vertreten durch die Oberbürgermeisterin, 
...................Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 
Scheibenstraße 13 
50737 Köln 
 
- nachfolgend Stadt Köln genannt –

Die Stadt Köln und die Stadt Dnipro haben am 27.10.2022 einen gemeinsamen 
Kooperationsvertrag unterzeichnet. Damit haben sie kundgetan, dass die Stadt Köln 
beabsichtigt, die Stadt Dnipro durch kurzfristige humanitäre Maßnahmen sowie 
langfristige Maßnahmen zur Selbstbefähigung und zur Integration in die europäischen 
Städtepartnerschaften zu unterstützen sowie gemeinsam entwicklungspolitische 
Zusammenarbeit zu initiieren. 
 
Die Stadt Köln übergibt der Stadt Dnipro, vertreten durch das Blau -Gelbe Kreuz 
Deutsch-Ukrainischer Verein e.V., [XX] Rettungswagen (RTW)  für humanitäre 
Zwecke, den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr in der Stadt Dnipro. 
 
 
 
§ 1 
 
1. Die Stadt Köln bietet die nachfolgend aufgeführten Gegenstände als Geschenk 
an: 
 
- [XX] Rettungswagen (RTW) gem. DIN EN 1789 Typ C Mercedes Benz 
Sprinter (Diesel) – Fahrzeugident.-Nr. [XXX] jeweils inkl. Fahrtrage und 
Notfallrucksack 
 
 
2. Die Stadt Köln erklärt, dass die in Ziffer 1 aufgeführten Gegenstände ihr alleiniges 
Eigentum und frei von Rechten Dritter sind. 
 
§ 2 
 
Das Schenkungsversprechen ist mit keinen Auflagen verbunden. 
 
§ 3 
 
Der Empfänger nimmt dieses Schenkungsversprechen mit Dank an und trägt dafür 
Sorge, dass die Gegenstände nach § 1 bestimmungsgemäß an die Stadt Dnipro 
übergeben und für die Zwecke der humanitären Hilfe, des Katastrophenschutzes 
sowie der Gefahrenabwehr eingesetzt werden.  
 
 
§ 4 
 
Die in § 1 aufgeführten Gegenstände befinden sich sämtlich im Besitz der Stadt Köln. 
Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass diese Gegenstände im 
tatsächlichen oder rechtlichen Zustand mit Übergabe in das Eigentum der Stadt 
Dnipro übergehen. Gleichzeitig übergibt die Stadt Köln sämtliche Fahrzeugpapiere, 
insbesondere Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Für die ordnungsgemäße 
Fahrzeugab- und -ummeldung sowie Ausfuhr hat der Empfänger Sorge zu tragen. 
Mit Übergabe der Gegenstände nach § 1 entfallen jegliche Verpflichtungen für die 
Stadt Köln. 
 
§ 5

Eine Haftung der Stadt Köln für Sach- und Rechtsmängel an den geschenkten 
Gegenständen wird - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. 
 
§ 6 
 
1. Nebenabreden bestehen nicht.  
 
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies 
gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 
 
 
§ 7 
 
Auf das Vertragsverhältnis findet das deutsche materielle Recht unter Ausschluss 
des deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss bilateraler und 
nationaler Abkommen Anwendung. 
 
§ 8 
 
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise 
unwirksam oder sollte der Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch die Wirksamkeit der 
anderen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die 
Vertragsschließenden, die unwirksame/n oder fehlenden Bestimmung/en durch eine 
solche oder durch solche zu ersetzen, welche dem durch diesen Vertrag 
angestrebten Zweck am ehesten entsprechen. 
 
 
 
 
 
....................., ...........................   Köln, .................................. 
(Ort)   (Datum)    (Datum) 
 
 
 
 
Empfänger      Stadt Köln 
In Vertretung/Im Auftrag    In Vertretung/Im Auftrag 
 
________________________   _____________________ 
(Unterschrift)      (Unterschrift) 
 
.................................................   ........................................... 
(Name in Druckbuchstaben)   (Name in Druckbuchstaben)

Beschlussvorlage Rat

5114 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 
 3454/2024 
Freigabedatum 
13.11.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Humanitäre Hilfe für die Partnerstadt Dnipro (Ukraine): Abgabe von 
außerdienstgestellten Rettungswagen der Feuerwehr Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Schenkung von bis zu 30 außer Dienst gestellten Ret-
tungswagen (RTW) der Feuerwehr an die Partnerstadt Dnipro, vertreten durch den gemein-
nützigen Verein Blau-Gelbes Kreuz Deutsch-Ukrainischer Verein e.V.. 
 
Die sukzessive Übergabe richtet sich nach der Verfügbarkeit der Fahrzeuge bei der Feuer-
wehr Köln und steht in Abhängigkeit zum zugrundeliegenden vierjährigen Rahmenlieferver-
trags für Neufahrzeuge.  
 
 
 
Gesundheitsausschuss 26.11.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 02.12.2024 
Finanzausschuss 09.12.2024 
Rat 12.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Ukraine wurde vor mehr als zweieinhalb Jahren von Russland angegriffen und ist seitdem 
landesweit den kriegerischen russischen Handlungen ausgesetzt. Angriffe erfolgen dabei nicht 
nur auf militärische Ziele, sondern auch völkerrechtswidrig gegen die Bevölkerung und die zi-
vile Infrastruktur.  
Von den landesweiten kriegerischen Handlungen ist auch die Kölner Partnerstadt Dnipro be-
troffen. Nach einer vorangegangenen Projektpartnerschaft (Vorlage Nr. 2001/2022) wurde am 
28.08.2024 die Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Köln und der Stadt Dnipro geschlos-
sen (Vorlage Nr. 2813/2024). Für die Zusammenarbeit im Rahmen der Städtepartnerschaft 
wurden zahlreiche Themenfelder der öffentlichen Daseinsversorgung vereinbart, hierbei u.a. 
auch die akute Hilfe im Bereich der medizinischen Versorgung, welche im Zusammenhang mit 
den kriegerischen Handlungen dringend für die Bevölkerung benötigt wird. 
Zur humanitären Unterstützung der Partnerstadt Dnipro sollen daher über einen Zeitraum von 
vier Jahren insgesamt 30 außer Dienst gestellte Rettungswagen (RTW) der Feuerwehr Köln 
für die Notfallversorgung übergeben werden. Die Abgabe richtet sich dabei nach der Verfüg-
barkeit der Fahrzeuge und steht in Abhängigkeit des zugrundeliegenden Rahmenlieferver-
trags für Neufahrzeuge. 
 
Im vergangenen Jahr wurde bereits ein ausgesondertes Löschfahrzeug mit umfangreicher 
Ausstattung sowie ein Logistikfahrzeug der Feuerwehr an den Verein Blau-Gelbes Kreuz 
Deutsch-Ukrainischer Verein e.V. (Blau-Gelbes Kreuz e.V.) übergeben und durch diesen für 
Zwecke des Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr in die Stadt Dnipro überführt. 
 
 
Fahrzeuge: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Neu- und Ersatzbeschaffung 
von 85 Rettungswagen und den Abschluss eines Vier-Jahres-Rahmenliefervertrages be-
schlossen (Vorlagen Nr. 1455/2021). Die Auslieferung und Indienststellung der neuen Fahr-
zeuge erfolgt sukzessive, so dass außer Dienst gestellte Fahrzeuge kontinuierlich und nach 
Verfügbarkeit für humanitäre Zwecke abgegeben werden können, ohne dass es zu einer Ein-
schränkung für die Notfallversorgung innerhalb der Stadt Köln kommt. 
 
Bei den außer Dienst gestellten RTW handelt es sich um Fahrzeuge gem. DIN EN 1789 Typ C 
mit einem Fahrzeugalter zwischen sechs und zwölf Jahren. Die Fahrzeuge werden in einem 
fahrbereiten sowie verkehrssicheren Zustand an das Blau-Gelbe-Kreuz e.V. zur Überführung in 
die Partnerstadt Dnipro übergeben. Zur medizinischen Ausstattung gehören zudem jeweils eine 
Fahrtrage sowie ein Notfallrucksack. Weitere Medizintechnik wird nicht übergeben, da diese 
i. d. R. Nachverwendung in den Neufahrzeugen findet. Funktechnik als auch sämtliche Hoheits-
zeichen der Stadt Köln werden im Rahmen der Außerdienststellung entfernt. 
 
Mit Eigentumsübergang der RTW an die Partnerstadt Dnipro wird die Stadt Köln von weiteren 
Ansprüchen und Verpflichtungen freigestellt. In Vertretung für die Partnerstadt Dnipro sorgt

3 
das Blau-Gelbe Kreuz e.V. für die Überführung der Fahrzeuge sowie deren bestimmungsge-
mäßen Einsatz. 
 
Im Falle einer positiven Beschlussfassung erfolgt kurzfristig die Bereitstellung der ersten Fahr-
zeugcharge mit fünf RTW für die Überführung in die Partnerstadt Dnipro. 
 
 
Finanztechnische Auswirkungen: 
Die außer Dienst gestellten Fahrzeuge sind buchhalterisch abgeschrieben und haben einen 
Buchwert i. H. v. 0 €. 
Der marktübliche Restwert eines Fahrzeuges beträgt je nach Fahrzeugzustand ca.5.000 bis 
10.000 €. Mit positiven Beschluss entfällt die sonst übliche Versteigerung über das öffentliche 
Auktionsportal der Zollauktion. Entsprechende Verkaufserlöse zu Gunsten der Stadt Köln wer-
den somit nicht generiert. Im Gegenzug entfallen die notwendigen Sachverständigengutach-
ten i. H. v. 500 € je Fahrzeug sowie abhängige Verwaltungsaufwände für die Begleitung der 
öffentlichen Versteigerung.  
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Muster Schenkungsvertrag

Beratungsverlauf (4)

26.11.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 5.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.12.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 10.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3454/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.11.2024
Erstellt
02.11.2024 10:23