3454/2024
Humanitäre Hilfe für die Partnerstadt Dnipro (Ukraine): Abgabe von außerdienstgestellten Rettungswagen der Feuerwehr Köln für die Partnerstadt Dnipro (Ukraine)
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 3454/2024 Freigabedatum 13.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Humanitäre Hilfe für die Partnerstadt Dnipro (Ukraine): Abgabe von außerdienstgestellten Rettungswagen der Feuerwehr Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Schenkung von bis zu 30 außer Dienst gestellten Ret- tungswagen (RTW) der Feuerwehr an die Partnerstadt Dnipro, vertreten durch den gemein- nützigen Verein Blau-Gelbes Kreuz Deutsch-Ukrainischer Verein e.V.. Die sukzessive Übergabe richtet sich nach der Verfügbarkeit der Fahrzeuge bei der Feuer- wehr Köln und steht in Abhängigkeit zum zugrundeliegenden vierjährigen Rahmenlieferver- trags für Neufahrzeuge. Gesundheitsausschuss 26.11.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 02.12.2024 Finanzausschuss 09.12.2024 Rat 12.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Ukraine wurde vor mehr als zweieinhalb Jahren von Russland angegriffen und ist seitdem landesweit den kriegerischen russischen Handlungen ausgesetzt. Angriffe erfolgen dabei nicht nur auf militärische Ziele, sondern auch völkerrechtswidrig gegen die Bevölkerung und die zi- vile Infrastruktur. Von den landesweiten kriegerischen Handlungen ist auch die Kölner Partnerstadt Dnipro be- troffen. Nach einer vorangegangenen Projektpartnerschaft (Vorlage Nr. 2001/2022) wurde am 28.08.2024 die Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Köln und der Stadt Dnipro geschlos- sen (Vorlage Nr. 2813/2024). Für die Zusammenarbeit im Rahmen der Städtepartnerschaft wurden zahlreiche Themenfelder der öffentlichen Daseinsversorgung vereinbart, hierbei u.a. auch die akute Hilfe im Bereich der medizinischen Versorgung, welche im Zusammenhang mit den kriegerischen Handlungen dringend für die Bevölkerung benötigt wird. Zur humanitären Unterstützung der Partnerstadt Dnipro sollen daher über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt 30 außer Dienst gestellte Rettungswagen (RTW) der Feuerwehr Köln für die Notfallversorgung übergeben werden. Die Abgabe richtet sich dabei nach der Verfüg- barkeit der Fahrzeuge und steht in Abhängigkeit des zugrundeliegenden Rahmenlieferver- trags für Neufahrzeuge. Im vergangenen Jahr wurde bereits ein ausgesondertes Löschfahrzeug mit umfangreicher Ausstattung sowie ein Logistikfahrzeug der Feuerwehr an den Verein Blau-Gelbes Kreuz Deutsch-Ukrainischer Verein e.V. (Blau-Gelbes Kreuz e.V.) übergeben und durch diesen für Zwecke des Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr in die Stadt Dnipro überführt. Fahrzeuge: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die Neu- und Ersatzbeschaffung von 85 Rettungswagen und den Abschluss eines Vier-Jahres-Rahmenliefervertrages be- schlossen (Vorlagen Nr. 1455/2021). Die Auslieferung und Indienststellung der neuen Fahr- zeuge erfolgt sukzessive, so dass außer Dienst gestellte Fahrzeuge kontinuierlich und nach Verfügbarkeit für humanitäre Zwecke abgegeben werden können, ohne dass es zu einer Ein- schränkung für die Notfallversorgung innerhalb der Stadt Köln kommt. Bei den außer Dienst gestellten RTW handelt es sich um Fahrzeuge gem. DIN EN 1789 Typ C mit einem Fahrzeugalter zwischen sechs und zwölf Jahren. Die Fahrzeuge werden in einem fahrbereiten sowie verkehrssicheren Zustand an das Blau-Gelbe-Kreuz e.V. zur Überführung in die Partnerstadt Dnipro übergeben. Zur medizinischen Ausstattung gehören zudem jeweils eine Fahrtrage sowie ein Notfallrucksack. Weitere Medizintechnik wird nicht übergeben, da diese i. d. R. Nachverwendung in den Neufahrzeugen findet. Funktechnik als auch sämtliche Hoheits- zeichen der Stadt Köln werden im Rahmen der Außerdienststellung entfernt. Mit Eigentumsübergang der RTW an die Partnerstadt Dnipro wird die Stadt Köln von weiteren Ansprüchen und Verpflichtungen freigestellt. In Vertretung für die Partnerstadt Dnipro sorgt 3 das Blau-Gelbe Kreuz e.V. für die Überführung der Fahrzeuge sowie deren bestimmungsge- mäßen Einsatz. Im Falle einer positiven Beschlussfassung erfolgt kurzfristig die Bereitstellung der ersten Fahr- zeugcharge mit fünf RTW für die Überführung in die Partnerstadt Dnipro. Finanztechnische Auswirkungen: Die außer Dienst gestellten Fahrzeuge sind buchhalterisch abgeschrieben und haben einen Buchwert i. H. v. 0 €. Der marktübliche Restwert eines Fahrzeuges beträgt je nach Fahrzeugzustand ca.5.000 bis 10.000 €. Mit positiven Beschluss entfällt die sonst übliche Versteigerung über das öffentliche Auktionsportal der Zollauktion. Entsprechende Verkaufserlöse zu Gunsten der Stadt Köln wer- den somit nicht generiert. Im Gegenzug entfallen die notwendigen Sachverständigengutach- ten i. H. v. 500 € je Fahrzeug sowie abhängige Verwaltungsaufwände für die Begleitung der öffentlichen Versteigerung. Anlagen: Anlage 1 – Muster Schenkungsvertrag
Anlage 1 - Muster Schenkungsvertrag
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Schenkungsvertrag zwischen Blau-Gelbes Kreuz Deutsch-Ukrainischer Verein e.V. Unter Taschenmacher 2 50667 Köln in Vertretung für die Stadt Dnipro - nachfolgend Empfänger genannt - und der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, ...................Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Scheibenstraße 13 50737 Köln - nachfolgend Stadt Köln genannt – Die Stadt Köln und die Stadt Dnipro haben am 27.10.2022 einen gemeinsamen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Damit haben sie kundgetan, dass die Stadt Köln beabsichtigt, die Stadt Dnipro durch kurzfristige humanitäre Maßnahmen sowie langfristige Maßnahmen zur Selbstbefähigung und zur Integration in die europäischen Städtepartnerschaften zu unterstützen sowie gemeinsam entwicklungspolitische Zusammenarbeit zu initiieren. Die Stadt Köln übergibt der Stadt Dnipro, vertreten durch das Blau -Gelbe Kreuz Deutsch-Ukrainischer Verein e.V., [XX] Rettungswagen (RTW) für humanitäre Zwecke, den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr in der Stadt Dnipro. § 1 1. Die Stadt Köln bietet die nachfolgend aufgeführten Gegenstände als Geschenk an: - [XX] Rettungswagen (RTW) gem. DIN EN 1789 Typ C Mercedes Benz Sprinter (Diesel) – Fahrzeugident.-Nr. [XXX] jeweils inkl. Fahrtrage und Notfallrucksack 2. Die Stadt Köln erklärt, dass die in Ziffer 1 aufgeführten Gegenstände ihr alleiniges Eigentum und frei von Rechten Dritter sind. § 2 Das Schenkungsversprechen ist mit keinen Auflagen verbunden. § 3 Der Empfänger nimmt dieses Schenkungsversprechen mit Dank an und trägt dafür Sorge, dass die Gegenstände nach § 1 bestimmungsgemäß an die Stadt Dnipro übergeben und für die Zwecke der humanitären Hilfe, des Katastrophenschutzes sowie der Gefahrenabwehr eingesetzt werden. § 4 Die in § 1 aufgeführten Gegenstände befinden sich sämtlich im Besitz der Stadt Köln. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass diese Gegenstände im tatsächlichen oder rechtlichen Zustand mit Übergabe in das Eigentum der Stadt Dnipro übergehen. Gleichzeitig übergibt die Stadt Köln sämtliche Fahrzeugpapiere, insbesondere Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Für die ordnungsgemäße Fahrzeugab- und -ummeldung sowie Ausfuhr hat der Empfänger Sorge zu tragen. Mit Übergabe der Gegenstände nach § 1 entfallen jegliche Verpflichtungen für die Stadt Köln. § 5 Eine Haftung der Stadt Köln für Sach- und Rechtsmängel an den geschenkten Gegenständen wird - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. § 6 1. Nebenabreden bestehen nicht. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. § 7 Auf das Vertragsverhältnis findet das deutsche materielle Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss bilateraler und nationaler Abkommen Anwendung. § 8 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder sollte der Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsschließenden, die unwirksame/n oder fehlenden Bestimmung/en durch eine solche oder durch solche zu ersetzen, welche dem durch diesen Vertrag angestrebten Zweck am ehesten entsprechen. ....................., ........................... Köln, .................................. (Ort) (Datum) (Datum) Empfänger Stadt Köln In Vertretung/Im Auftrag In Vertretung/Im Auftrag ________________________ _____________________ (Unterschrift) (Unterschrift) ................................................. ........................................... (Name in Druckbuchstaben) (Name in Druckbuchstaben)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3454/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.11.2024
- Erstellt
- 02.11.2024 10:23