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2013/0123

Bebauungsplan O 17 - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich II (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 11.04.2013

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2013/0123

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2013/0123

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.04.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: 61 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
62, 65, 66, 67 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0123 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungspl an O 17  - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich II 
(Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 11.04.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Für das Gebiet zwischen der Erbacher Straße und den Straßen Am Busenberg und Jadeweg des 
Neubaugebiets "Edelsteinviertel" (Bebauungsplan O 17 Teilbereich I) sowie dem Gleisbett der 
Deutschen Bahn und der B 26 ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, mit der 
Zielsetzung, südlich des rechtskräftigen Bebauungsplans O 17  
- Erbacher Straße/Judenteich -  (Teilbereich I) die Wohnbebauung zu arrondieren und das 
Wohnviertel zur Gleisanlage nach Süden städtebaulich abzuschließen. 
 
2. Das Bebauungsplanverfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2013/0123 vom 11.04.2013:  
 
Das Plangebiet liegt südlich der Erbacher Straße sowie des rechtskräftigen Bebauungsplans O 17  - 
Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich I. Es umfasst eine Teilfläche des Grundstücks 
Gemarkung Darmstadt Flur 9 Nr. 339/18 und eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung 
Darmstadt Flur 9 Nr. 339/23 mit einer Fläche von insgesamt ca. 1,1 ha. 
Das Grundstück Flur 9 Nr. 339/18 steht im Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt, das 
Grundstück Flur 9 Nr. 339/23 befindet sich derzeit noch im Besitz der Deutschen Bahn AG, ein 
Erwerb ist beabsichtigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 17 Teilbereich II (ohne Maßstab) 
 
Dem Gebiet Erbacher Straße / Judenteich kommt innerhalb der Stadtstruktur Darmstadts eine 
besondere Bedeutung zu. Es befindet sich am östlichen Rand der Innenstadt, eingebettet in die hier 
von Osten her bis an den Stadtkern heranreichenden Landschaftsräume, die Ausläufer des 
Messeler Hügellandes. Begrenzt wird das Gebiet durch die Erbacher Straße im Norden, das 
Gleisbett der Deutschen Bahn und die B 26 im Westen und Süden sowie die Straßen "Am 
Busenberg" und "Jadeweg" des Neubaugebiets "Edelsteinviertel" (Bebauungsplan O 17 Teilbereich

- 4 - 
I) im Osten. Die östliche Grenze des Geltungsbereiches entspricht der westlichen Grenze des 
bestehenden Bebauungsplans O 17  - Erbacher Straße / Judenteich - Teilbereich I.  
Dieser Bereich ist durch Wohnnutzung, Brachflächen und letzte noch bestehende Gewerbeflächen 
des ehemaligen Gewerbegebiets sowie das südwestlich anschließende Bahngelände 
gekennzeichnet. 
 
Auf der Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs und des prämierten Siegerentwurfs wurde 
für das Gebiet Erbacher Straße / Judenteich in den Jahren 1998 (Aufstellungsbeschluss vom 
22.01.1998) bis 2002 (Satzungsbeschluss vom 07.02.2002) ein Bebauungsplan nach § 30 BauGB 
erarbeitet. Für den südwestlichen Bereich entlang der Bundesstraße B 26 durften zum Zeitpunkt 
des Inkrafttretens des Bebauungsplan die damals noch als Bahnfläche gewidmeten Flächen 
aufgrund der seinerzeitigen Rechtslage nicht rechtskräftig überplant werden und mussten daher aus 
dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan O 17 herausgenommen werden. Im Ergebnis wurden 
zwei Teilbereiche für den Bebauungsplan O 17 gebildet, von denen der Teilbereich I am 16.11.2002 
rechtskräftig wurde. 
 
 
Zu 1.:
 
 
Für das Gebiet des Teilbereichs II konnte zwischenzeitlich ein Teil der nicht mehr zu Bahnzwecken 
benötigten Fläche durch der Wissenschaftsstadt Darmstadt angekauft werden. Diese nun städtische 
Fläche soll zum Großteil an die Wohnungsgenossenschaft Agora eG für die Realisierung eines 
gemeinschaftlichen Wohnungsbauprojektes weiterverkauft werden. 
Die Wohnungsbaugenossenschaft Agora eG ist eine Genossenschaft mit dem Ziel, in einer nach 
Außen offenen Wohnform in Darmstadt zu leben und hierzu ein Wohnbauprojekt mit vier 
Mehrfamilienhäusern mit öffentlich zugänglichen gemeinschaftlichen Freiflächen auf dem Plangebiet 
umzusetzen. Auf den zukünftigen Flächen der Wohnungsbaug enossenschaft Agora eG soll darüber 
hinaus ein für die Öffentlichkeit nutzbarer Weg das Edelsteinviertel mit dem Ostbahnhof verbinden 
und so einen attraktiven Anschluss des Edelsteinviertels an die Innenstadt bieten. 
 
Das südlich an das städtische Grundstück anschließende Grundstück soll in einem nächsten Schritt 
ebenfalls von der Bahn AG durch die Stadt angekauft werden. Die hierzu notwendigen 
Verkaufsgespräche werden zeitnah mit der Bahn AG aufgenommen. Ziel ist, auf diesem Grundstück 
eine öffentliche Grünfläche mit einer Durchwegung für Fußgänger sowie öffentliche 
Kinderspielbereiche zu realisieren, wie dies bereits im ursprünglichen Gesamtbebauungsplan O 17 
angedacht war. 
Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Gesetzeslage (Allg. Eisenbahngesetz) kann bereits im 
Vorfeld der Entwidmung dieser ehemaligen Bahnfläche eine Folgenutzung rechtskräftig festgesetzt 
werden und ist somit Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens. 
 
Die Erschließung des Planungsgebiets erfolgt über die Erbacher Straße. Die interne Erschließung 
erfolgt über die Straßen Am Busenberg und Jadeweg, die im Planungsgebiet entsprechend der 
ursprünglichen Planung zum Bebauungsplan O 17 in den Teilbereich II hinein verlängert werden. 
Auch der von der Erbacher Straße kommende Mondsteinweg soll nach Südwesten bis zur 
zukünftigen öffentlichen Grünfläche fortgeführt werden. 
 
Da dem Projekt der Wohnungsbaugenossenschaft Agora eG zum derzeitigen Zeitpunkt noch kein 
ausreichend konkretes Vorhaben im Sinne des § 12 BauGB mit entsprechender fristgebundener 
Umsetzung zugrunde liegt, sondern lediglich ein Vorentwurf der geplanten Wohnbebauung und 
zudem auch Regelungen städtischer Belange (Grünflächen etc.) erfolgen sollen, wurde vereinbart, 
statt einem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren nach § 12 BauGB ein normales

- 5 - 
Bebauungsplanverfahren nach § 30 BauGB durchzuführen, für das die Wohnungsgenossenschaft 
Agora eG die anteiligen Kosten für ihre Baufelder trägt. Da die abschließenden Kosten des 
Bebauungsplanverfahrens einschließlich der notwendigen Gutachten erst nach der frühzeitigen 
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit konkret beziffert werden können, 
soll erst danach im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags die genaue Höhe der 
Kostenübernahme für das Bebauungsplanverfahren für die Wohnungsgenossenschaft festgelegt 
werden. 
 
Die Wohnungsgenossenschaft Agora eG wird in Abstimmung mit dem Stadtplan ungsamt einen 
Bebauungsplan O 17 Teilbereich II nach § 30 BauGB erstellen lassen. 
 
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch den Aufstellungsbeschluss 
eingeleitet, der nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. 
 
 
Zu 2.:
 
 
Das Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.09.2004 schreibt verbindlich für alle Bauleitplan-
verfahren eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht vor. 
Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der 
Innenentwicklung kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
aufgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:  
 Die im Bebauungsplan festgesetzte überbaubare Grundfläche übersteigt nicht 20.000 m². 
 Die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach 
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, darf nicht begründet 
werden. 
 Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der 
Schutzzwecke der Natura 2000 - Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. 
 
Im beschleunigten Verfahren wird u.a. von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Bau GB und von 
dem Umweltbericht nach § 2a Bau GB abgesehen. Eine eventuell erforderliche Änderung des 
Flächennutzungsplans erfolgt im Wege der Berichtigung ohne förmliches Verfahren. 
 
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren O 17 Teilbereich II erfüllt 
sind, kann hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet 
werden. 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
Darmstadt, den  11.04.2013 
III/61.1 il Nst. 2607 
III/61.2 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 159
TOP 13
TOP 9
TOP 13

Orte (4)

  • Erbacher Straße
  • Jadeweg
  • Mondsteinweg
  • Am Busenberg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2013/0123
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.04.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00