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3370/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Unfallprävention im Straßenverkehr"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 02.12.2024, TOP 3.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2292 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/324/1 
 
Vorlagen-Nummer 20.11.2024 
 3370/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 02.12.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
betreffend "Unfallprävention im Straßenverkehr" 
In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internatio-
nales vom 16.09.2024 bittet die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu TOP 3.4 (Vorlagen-Nr. 
1943/2024) um Auskunft darüber, ab wann die Investition in eine Geschwindigkeitsmessan-
lage sich erfahrungsgemäß amortisiert haben könnte. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aufgrund der Erfahrungen können für die verschiedenen Messsysteme folgende Grundlagen 
zu Grunde gelegt werden.  
 
Stationäre Messanlagen: 
 
Die Investitionskosten für die stationären Anlagen liegen bei rund 100.000 €.  
Darüber hinaus entstehen jährliche Arbeitsplatzkosten im Technischen Außendienst (TAD) für 
die Sicherstellung des störungsfreien Betriebes der Messanlagen und in der Bußgeldstelle für 
die Nachbearbeitung und Verfolgung der festgestellten Verstöße. Die Kosten liegen bei rund 
130.000 € jährlich. 
Im Rahmen der Ahndung der festgestellten Verstöße können Erträge von rund 164.000 € pro 
Jahr generiert werden. 
 
Semistationäre Messanlagen: 
 
Für eine semistationäre Anlage sowie anteilig für ein Zugfahrzeug belaufen sich die Investiti-
onskosten auf ca. 360.000 €.  
Da im Vergleich zu den stationären Anlagen mehr Verstöße festgestellt werden und dies zu 
einem höheren Stellenbedarf führt, liegen die Arbeitsplatzkosten bei rund 290.000 €.  
Diesen Kosten stehen prognostizierte jährlichen Erträge von rund 315.000 € gegenüber.  
 
 
Mobile Messanlagen 
 
Für ein mobiles Messfahrzeug einschließlich Messeinrichtung liegen die Anschaffungskosten 
bei 110.000 €.  
Auch bei den mobilen Messanlagen können im Vergleich zu den stationären Anlagen deutlich 
mehr Verstöße geahndet werden, so dass die jährlichen Arbeitsplatzkosten bei insgesamt 
rund 450.000 € liegen.

2 
 
Im Hinblick auf die Ertragssituation zeigen die Erfahrungswerte, dass mit durchschnittlich rund 
430.000 € kalkuliert werden kann.  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3370/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.11.2024
Erstellt
28.10.2024 13:33