3370/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Unfallprävention im Straßenverkehr"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2292 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/324/1 Vorlagen-Nummer 20.11.2024 3370/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 02.12.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Unfallprävention im Straßenverkehr" In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internatio- nales vom 16.09.2024 bittet die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu TOP 3.4 (Vorlagen-Nr. 1943/2024) um Auskunft darüber, ab wann die Investition in eine Geschwindigkeitsmessan- lage sich erfahrungsgemäß amortisiert haben könnte. Antwort der Verwaltung: Aufgrund der Erfahrungen können für die verschiedenen Messsysteme folgende Grundlagen zu Grunde gelegt werden. Stationäre Messanlagen: Die Investitionskosten für die stationären Anlagen liegen bei rund 100.000 €. Darüber hinaus entstehen jährliche Arbeitsplatzkosten im Technischen Außendienst (TAD) für die Sicherstellung des störungsfreien Betriebes der Messanlagen und in der Bußgeldstelle für die Nachbearbeitung und Verfolgung der festgestellten Verstöße. Die Kosten liegen bei rund 130.000 € jährlich. Im Rahmen der Ahndung der festgestellten Verstöße können Erträge von rund 164.000 € pro Jahr generiert werden. Semistationäre Messanlagen: Für eine semistationäre Anlage sowie anteilig für ein Zugfahrzeug belaufen sich die Investiti- onskosten auf ca. 360.000 €. Da im Vergleich zu den stationären Anlagen mehr Verstöße festgestellt werden und dies zu einem höheren Stellenbedarf führt, liegen die Arbeitsplatzkosten bei rund 290.000 €. Diesen Kosten stehen prognostizierte jährlichen Erträge von rund 315.000 € gegenüber. Mobile Messanlagen Für ein mobiles Messfahrzeug einschließlich Messeinrichtung liegen die Anschaffungskosten bei 110.000 €. Auch bei den mobilen Messanlagen können im Vergleich zu den stationären Anlagen deutlich mehr Verstöße geahndet werden, so dass die jährlichen Arbeitsplatzkosten bei insgesamt rund 450.000 € liegen. 2 Im Hinblick auf die Ertragssituation zeigen die Erfahrungswerte, dass mit durchschnittlich rund 430.000 € kalkuliert werden kann. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3370/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 20.11.2024
- Erstellt
- 28.10.2024 13:33