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V/0731/2011

Abendgymnasium und Abendrealschule

Vorlagen 23.09.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.10.2011, TOP 21

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Lageplan_Anlage_Vorlage731

742 Zeichen

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Wasser- und Schifffahrtsdirektion

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Maßstab 1 1000

Lageplan Entwurf

Beschlussvorlage

11046 Zeichen

V/0731/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abendgymnasium und Abendrealschule; 
Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Weiterbildungskollegs am Standort des Pascal-
Gymnasiums 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
19.10.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für das Abendgymnasium und die Abendrealschule werden folgende Flächen lt. Anlage 1 
als Weiterbildungskolleg in einem Anbau und durch Aufstockung des Gebäudes des Pascal-
Gymnasiums (Variante D plus lt. Anlage 2) geschaffen: 
 
Unterrichtsräume     780 qm 
Fachräume einschl. Nebenräumen   525 qm 
Verwaltungsbereich      470 qm 
Aufenthaltsbereich      345 qm 
 
zuzügl. Funktions– und Verkehrsflächen. 
 
 
2. Zur Deckung der Raumbedarfe des Pascal-Gymnasiums wird das vorhandene Lehrerzimmer 
durch einen Anbau mit einer Fläche von rd. 60 qm sowie Umbauten im Bestand erweitert. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen zur Realisierung dieses Raumpro-
gramms auf der Grundlage der Variante „D plus“ weiterzuentwickeln, eine Kostenrechnung 
nach DIN 276 zu erarbeiten und schnellstmöglich den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Bildung eines Weiterbildungskollegs mit 
den Bildungsgängen des Abendgymnasiums und der Abendrealschule voranzutreiben mit 
dem Ziel, die organisatorische Zusammenführung der beiden Schulen möglichst spätestens 
zeitgleich mit dem Bezug des Neubaus umzusetzen 
Vorlagen-Nr.: 
V/0731/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0731/2011 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung der Sachentscheidungen zu Ziffer 1 und 2 erforderlichen Ermächtigungen 
sind im Haushaltsplan-Entwurf 2012 wie folgt veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4360 Neubau Weiterbildungskol-
leg  
   
  Auszahlung für Baumaß-
nahmen 
2012 2.000.000  
   VE 3.500.000  
   2013 3.500.000  
   2014 1.030.000  
   gesamt 6.530.000  
  Auszahlung für den Erwerb 
von bewegl. Anlagevermö-
gen 
2014 470.000  
   insgesamt 7.000.000  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Die Finanzierung der ggf. in 2011 anfallenden Planungskosten erfolgt aus der folgenden Finanz-
stelle:  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4250 Strukturrelevante Infrastruk-
turmaßnahmen  
2011 1.000.000 Gesamtansatz 
 
 
Die Folgelastenberechnung, in der auch die Vermarktung einer rd. 3.500 qm großen Teilfläche des 
derzeitigen Grundstücks des Abendgymnasiums berücksichtigt wird, wird zum Baubeschluss vor-
gelegt.

- 3 - 
V/0731/2011 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bisherige Beschlüsse 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 den Bericht der Verwaltung über 
bauliche Perspektiven der Weiterbildungskollegs aus immobilienwirtschaftlicher Sicht zur Kenntnis 
genommen. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, die Planungen zur Lösung der Raumprobleme 
voranzutreiben mit dem Ziel, neue Räumlichkeiten in einem Anbau und durch Aufstockung des 
Gebäudes des Pascal-Gymnasiums zu schaffen (Variante D plus lt. Anlage 2). Die Verwaltung 
wurde beauftragt, ein Raumprogramm für das Abendgymnasium und die Abendrealschule zu ent-
wickeln sowie eine Planung zu erarbeiten, wie der Raumbedarf des Pascal-Gymnasiums gedeckt 
werden kann (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0891/2010).  
 
Im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung hat der Rat in seiner 
Sitzung am 16.02.2011 beschlossen, im Zuge der Planung für einen Neubau des Abendgymnasi-
ums und der Abendrealschule die Voraussetzungen für die Einrichtung eines kommunalen Weiter-
bildungskollegs nach den Vorgaben des Schulgesetzes zu schaffen und diese Einrichtung dann im 
Einvernehmen mit den Schulen umzusetzen ( vgl. Beschluss zur Vorlage V/0678/2010/1). 
 
 
 
2. Bildung eines Weiterbildungskollegs 
 
Im Jahr 2000 sind die vormals einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Abendreal-
schule, des Abendgymnasiums und des Kollegs in einer neuen gemeinsamen „Ausbildungs- und 
Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg“ zusammengefasst worden. Ein Weiterbildungskolleg muss 
mindestens zwei der Bildungsgänge Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg umfassen 
(vgl. § 23 Schulgesetz NRW).  
 
Der Bestand der Abendrealschule und des Abendgymnasiums in Münster ist historisch gewach-
sen. Da beide Schulen die erforderliche Mindestgröße haben, können sie getrennt als Weiterbil-
dungskolleg weitergeführt werden (§ 82 Abs. 9 SchulG). 
 
Eine Fusion erscheint jedoch sinnvoll und wurde auch bereits vom Landesrechnungshof gegen-
über der Schulaufsicht angeregt.  
 
Aus diesen Gründen und im Hinblick auf den entsprechenden Beschluss im Rahmen der Schul-
entwicklungsplanung sind sowohl mit dem Abendgymnasium als auch der Abendrealschule unter 
Beteiligung der Schulaufsicht Gespräche zur Bildung eines Weiterbildungskollegs geführt worden. 
Die Schulkonferenzen haben sich in ihren Sitzungen am 08.04.2011 mit der Thematik beschäftigt. 
Beide Schulkonferenzen haben ein positives Votum abgegeben unter der Voraussetzung, dass für 
beide Schulen ein gemeinsames Gebäude geschaffen wird. 
 
Der Errichtungsbeschluss zum Neubau ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Bildung ei-
nes Weiterbildungskollegs mit den Bildungsgängen Abendrealschule und Abendgymnasium. So-
bald der Errichtungsbeschluss gefasst ist, werden gemeinsam mit der Schulaufsicht und den bei-
den beteiligten Schulen die weiteren Schritte abgestimmt. Es wird angestrebt, den erforderlichen 
politischen Beschluss so rechtzeitig herbeizuführen, dass eine organisatorische Zusammenführung 
der beiden Abendschulen möglichst spätestens zeitgleich mit dem Bezug des Neubaus möglich ist.

- 4 - 
V/0731/2011 
3. Raumprogramm Weiterbildungskolleg 
 
Nach dem Votum der beiden Schulkonferenzen zur Bildung eines Weiterbildungskollegs wurde ein 
gemeinsames Raumprogramm erarbeitet. Es bestehen keine vom Land vorgegebenen Muster-
raumprogramme für Weiterbildungskollegs. In konstruktiven Gesprächen wurde mit den Schullei-
tungen beider Schulen ein individuelles Raumprogramm erarbeitet. 
Dieses Raumprogramm orientiert sich im Wesentlichen an der Gesamtfläche der derzeit für den 
Vormittagsunterricht vorhandenen Flächen. Diese Flächen sind auch bei der Erarbeitung der Pla-
nungsvariante D plus und der darauf basierenden Kostenermittlung zugrunde gelegt worden. Die 
Variante D plus berücksichtigte jedoch die Unterbringung von 2 eigenständigen Schulen mit ge-
trennten Verwaltungsbereichen usw.. Sowohl die Abendrealschule als auch das Abendgymnasium 
hatten seinerzeit darüber hinausgehende Raumbedarfe angemeldet. Dies wurde bei der Variante 
D plus nicht berücksichtigt, zumal eine Ausweitung der Flächen zusätzliche Investitions- und Fol-
gekosten nach sich ziehen würde (vgl. Ratsvorlage Nr. V/0891/2010).  
 
Die Einhaltung der Gesamtfläche war deshalb auch Leitgedanke bei der Entwicklung des nunmehr 
vorgeschlagenen Raumprogramms für das Weiterbildungskolleg. Durch die Planung als ein Wei-
terbildungskolleg konnten insbesondere im Verwaltungsbereich Synergien erzielt werden. Fach-
räume und Aufenthaltsbereiche können von den Studierenden beider Bildungsgänge gemeinsam 
genutzt werden.  
Das Raumprogramm ist einvernehmlich mit beiden Schulleitungen abgestimmt worden.  
 
 
4. Raumprogramm Pascal-Gymnasium 
 
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, auch eine Lösung zur Deckung des Raumbedarfs des Pas-
cal-Gymnasiums zu erarbeiten. Da die Schülerzahlen in den vergangenen Jahren erheblich ge-
stiegen sind, ist auch das Kollegium entsprechend gewachsen. Das Lehrerzimmer ist inzwischen 
für die Anzahl der Lehrer zu klein. Im Verwaltungsbereich sind keine freien Raumkapazitäten vor-
handen. Eine Vergrößerung des Lehrerzimmers kann deshalb nur durch einen Anbau erreicht 
werden. Mit der Schulleitung wurde inzwischen abgestimmt, dass dies durch Erweiterung des vor-
handenen Lehrerzimmers und Umbaumaßnahmen im vo rhandenen Verwaltungsbereich erfolgen 
soll.  
 
 
5. Kosten/ weiteres Verfahren   
 
Für die Realisierung der Variante D plus wurden die Investitionskosten auf rd. 7 Mio. € geschätzt. 
Die Kosten für die Erweiterung des Lehrerzimmers des Pascal-Gymnasiums werden auf rd. 
200.000 € geschätzt. Die Variante D plus ist unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Raum-
programms weiterzuentwickeln. Die geschätzten Kosten müssen –insbesondere unter Berücksich-
tigung der nunmehr endgültigen Raumprogramme– im weiteren Verfahren konkretisiert werden. 
Ziel ist es, die Erweiterung des Lehrerzimmers des Pascal-Gymnasiums innerhalb des Finanzrah-
mens zu realisieren.  
 
Für die Gesamtmaßnahme sind im Haushaltsplan- Entwurf 2012 insgesamt Mittel in Höhe von 7 
Mio. € veranschlagt.  
 
Sofern vorab im Jahr 2011 die Finanzierung von Planungsleistungen für den Neubau des Weiter-
bildungskollegs erforderlich ist, kann dies entsprechend dem Ratsbeschluss vom 08.12.2010 aus 
den bei der Investitionsmaßnahme 4250 „Strukturrelevante Infrastrukturmaßnahmen“, Produkt-
gruppe 0301 “Leistungen für Schule“ veranschlagten Mitteln erfolgen (Vorlage V/0861/2009/1. 
Erg.).

- 5 - 
V/0731/2011 
Sobald der Neubau für das Weiterbildungskolleg fertig gestellt ist und das Abendgymnasium das 
bisherige Gebäude frei gesetzt hat, kann eine ca . 3.500 qm große Fläche des bisherigen Schul-
grundstückes veräußert werden. Der Verkauf wird im weiteren Verfahren und bei der Erstellung 
der Folgelastenberechnung mit berücksichtigt. 
Über das Verfahren zur Veräußerung der Grundstücksteilfläche werden die erforderlichen Be-
schlüsse zu gegebener Zeit im Rahmen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster herbeige-
führt. 
 
Mit Umzug in den Neubau wird die Abendrealschule die bisher von ihr genutzten Räume in den 
Gebäuden der Erich-Klausener-Schule (Verwaltungsbereich, insgesamt rd. 75 qm) und der Diet-
rich-Bonhoeffer-Schule (4 Unterrichtsräume mit je ca. 65 qm, 2 kleinere Unterrichts-/Fachräume 
und 2 kleine Verwaltungsräume) frei setzen. Der kleine Verwaltungsbereich im Gebäude der Erich-
Klausener-Schule kann dann von dieser Realschule genutzt werden. Eine Entscheidung über die 
weitere Verwendung der Räume im Gebäude der Dietrich-Bonhoeffer-Schule wird zu gegebener 
Zeit unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung getroffen. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Raumprogramm 
Anlage 2 Lageplan Variante D plus

Beratungsverlauf (4)

11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2011 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2011 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0731/2011
Typ
Vorlagen
Datum
23.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37