V/0731/2011
Abendgymnasium und Abendrealschule
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Beschlussvorlage
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V/0731/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Abendgymnasium und Abendrealschule; Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Weiterbildungskollegs am Standort des Pascal- Gymnasiums Beratungsfolge 11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 19.10.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für das Abendgymnasium und die Abendrealschule werden folgende Flächen lt. Anlage 1 als Weiterbildungskolleg in einem Anbau und durch Aufstockung des Gebäudes des Pascal- Gymnasiums (Variante D plus lt. Anlage 2) geschaffen: Unterrichtsräume 780 qm Fachräume einschl. Nebenräumen 525 qm Verwaltungsbereich 470 qm Aufenthaltsbereich 345 qm zuzügl. Funktions– und Verkehrsflächen. 2. Zur Deckung der Raumbedarfe des Pascal-Gymnasiums wird das vorhandene Lehrerzimmer durch einen Anbau mit einer Fläche von rd. 60 qm sowie Umbauten im Bestand erweitert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen zur Realisierung dieses Raumpro- gramms auf der Grundlage der Variante „D plus“ weiterzuentwickeln, eine Kostenrechnung nach DIN 276 zu erarbeiten und schnellstmöglich den Baubeschluss herbeizuführen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Bildung eines Weiterbildungskollegs mit den Bildungsgängen des Abendgymnasiums und der Abendrealschule voranzutreiben mit dem Ziel, die organisatorische Zusammenführung der beiden Schulen möglichst spätestens zeitgleich mit dem Bezug des Neubaus umzusetzen Vorlagen-Nr.: V/0731/2011 Auskunft erteilt: Frau Haase Ruf: 492 40 11 E-Mail: Haase@stadt-muenster.de Datum: 23.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0731/2011 II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung der Sachentscheidungen zu Ziffer 1 und 2 erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2012 wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 4360 Neubau Weiterbildungskol- leg Auszahlung für Baumaß- nahmen 2012 2.000.000 VE 3.500.000 2013 3.500.000 2014 1.030.000 gesamt 6.530.000 Auszahlung für den Erwerb von bewegl. Anlagevermö- gen 2014 470.000 insgesamt 7.000.000 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla- nung die Ermächtigungen bereitstellt. Die Finanzierung der ggf. in 2011 anfallenden Planungskosten erfolgt aus der folgenden Finanz- stelle: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 4250 Strukturrelevante Infrastruk- turmaßnahmen 2011 1.000.000 Gesamtansatz Die Folgelastenberechnung, in der auch die Vermarktung einer rd. 3.500 qm großen Teilfläche des derzeitigen Grundstücks des Abendgymnasiums berücksichtigt wird, wird zum Baubeschluss vor- gelegt. - 3 - V/0731/2011 Begründung: 1. Bisherige Beschlüsse Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 den Bericht der Verwaltung über bauliche Perspektiven der Weiterbildungskollegs aus immobilienwirtschaftlicher Sicht zur Kenntnis genommen. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, die Planungen zur Lösung der Raumprobleme voranzutreiben mit dem Ziel, neue Räumlichkeiten in einem Anbau und durch Aufstockung des Gebäudes des Pascal-Gymnasiums zu schaffen (Variante D plus lt. Anlage 2). Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Raumprogramm für das Abendgymnasium und die Abendrealschule zu ent- wickeln sowie eine Planung zu erarbeiten, wie der Raumbedarf des Pascal-Gymnasiums gedeckt werden kann (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0891/2010). Im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung hat der Rat in seiner Sitzung am 16.02.2011 beschlossen, im Zuge der Planung für einen Neubau des Abendgymnasi- ums und der Abendrealschule die Voraussetzungen für die Einrichtung eines kommunalen Weiter- bildungskollegs nach den Vorgaben des Schulgesetzes zu schaffen und diese Einrichtung dann im Einvernehmen mit den Schulen umzusetzen ( vgl. Beschluss zur Vorlage V/0678/2010/1). 2. Bildung eines Weiterbildungskollegs Im Jahr 2000 sind die vormals einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Abendreal- schule, des Abendgymnasiums und des Kollegs in einer neuen gemeinsamen „Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg“ zusammengefasst worden. Ein Weiterbildungskolleg muss mindestens zwei der Bildungsgänge Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg umfassen (vgl. § 23 Schulgesetz NRW). Der Bestand der Abendrealschule und des Abendgymnasiums in Münster ist historisch gewach- sen. Da beide Schulen die erforderliche Mindestgröße haben, können sie getrennt als Weiterbil- dungskolleg weitergeführt werden (§ 82 Abs. 9 SchulG). Eine Fusion erscheint jedoch sinnvoll und wurde auch bereits vom Landesrechnungshof gegen- über der Schulaufsicht angeregt. Aus diesen Gründen und im Hinblick auf den entsprechenden Beschluss im Rahmen der Schul- entwicklungsplanung sind sowohl mit dem Abendgymnasium als auch der Abendrealschule unter Beteiligung der Schulaufsicht Gespräche zur Bildung eines Weiterbildungskollegs geführt worden. Die Schulkonferenzen haben sich in ihren Sitzungen am 08.04.2011 mit der Thematik beschäftigt. Beide Schulkonferenzen haben ein positives Votum abgegeben unter der Voraussetzung, dass für beide Schulen ein gemeinsames Gebäude geschaffen wird. Der Errichtungsbeschluss zum Neubau ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Bildung ei- nes Weiterbildungskollegs mit den Bildungsgängen Abendrealschule und Abendgymnasium. So- bald der Errichtungsbeschluss gefasst ist, werden gemeinsam mit der Schulaufsicht und den bei- den beteiligten Schulen die weiteren Schritte abgestimmt. Es wird angestrebt, den erforderlichen politischen Beschluss so rechtzeitig herbeizuführen, dass eine organisatorische Zusammenführung der beiden Abendschulen möglichst spätestens zeitgleich mit dem Bezug des Neubaus möglich ist. - 4 - V/0731/2011 3. Raumprogramm Weiterbildungskolleg Nach dem Votum der beiden Schulkonferenzen zur Bildung eines Weiterbildungskollegs wurde ein gemeinsames Raumprogramm erarbeitet. Es bestehen keine vom Land vorgegebenen Muster- raumprogramme für Weiterbildungskollegs. In konstruktiven Gesprächen wurde mit den Schullei- tungen beider Schulen ein individuelles Raumprogramm erarbeitet. Dieses Raumprogramm orientiert sich im Wesentlichen an der Gesamtfläche der derzeit für den Vormittagsunterricht vorhandenen Flächen. Diese Flächen sind auch bei der Erarbeitung der Pla- nungsvariante D plus und der darauf basierenden Kostenermittlung zugrunde gelegt worden. Die Variante D plus berücksichtigte jedoch die Unterbringung von 2 eigenständigen Schulen mit ge- trennten Verwaltungsbereichen usw.. Sowohl die Abendrealschule als auch das Abendgymnasium hatten seinerzeit darüber hinausgehende Raumbedarfe angemeldet. Dies wurde bei der Variante D plus nicht berücksichtigt, zumal eine Ausweitung der Flächen zusätzliche Investitions- und Fol- gekosten nach sich ziehen würde (vgl. Ratsvorlage Nr. V/0891/2010). Die Einhaltung der Gesamtfläche war deshalb auch Leitgedanke bei der Entwicklung des nunmehr vorgeschlagenen Raumprogramms für das Weiterbildungskolleg. Durch die Planung als ein Wei- terbildungskolleg konnten insbesondere im Verwaltungsbereich Synergien erzielt werden. Fach- räume und Aufenthaltsbereiche können von den Studierenden beider Bildungsgänge gemeinsam genutzt werden. Das Raumprogramm ist einvernehmlich mit beiden Schulleitungen abgestimmt worden. 4. Raumprogramm Pascal-Gymnasium Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, auch eine Lösung zur Deckung des Raumbedarfs des Pas- cal-Gymnasiums zu erarbeiten. Da die Schülerzahlen in den vergangenen Jahren erheblich ge- stiegen sind, ist auch das Kollegium entsprechend gewachsen. Das Lehrerzimmer ist inzwischen für die Anzahl der Lehrer zu klein. Im Verwaltungsbereich sind keine freien Raumkapazitäten vor- handen. Eine Vergrößerung des Lehrerzimmers kann deshalb nur durch einen Anbau erreicht werden. Mit der Schulleitung wurde inzwischen abgestimmt, dass dies durch Erweiterung des vor- handenen Lehrerzimmers und Umbaumaßnahmen im vo rhandenen Verwaltungsbereich erfolgen soll. 5. Kosten/ weiteres Verfahren Für die Realisierung der Variante D plus wurden die Investitionskosten auf rd. 7 Mio. € geschätzt. Die Kosten für die Erweiterung des Lehrerzimmers des Pascal-Gymnasiums werden auf rd. 200.000 € geschätzt. Die Variante D plus ist unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Raum- programms weiterzuentwickeln. Die geschätzten Kosten müssen –insbesondere unter Berücksich- tigung der nunmehr endgültigen Raumprogramme– im weiteren Verfahren konkretisiert werden. Ziel ist es, die Erweiterung des Lehrerzimmers des Pascal-Gymnasiums innerhalb des Finanzrah- mens zu realisieren. Für die Gesamtmaßnahme sind im Haushaltsplan- Entwurf 2012 insgesamt Mittel in Höhe von 7 Mio. € veranschlagt. Sofern vorab im Jahr 2011 die Finanzierung von Planungsleistungen für den Neubau des Weiter- bildungskollegs erforderlich ist, kann dies entsprechend dem Ratsbeschluss vom 08.12.2010 aus den bei der Investitionsmaßnahme 4250 „Strukturrelevante Infrastrukturmaßnahmen“, Produkt- gruppe 0301 “Leistungen für Schule“ veranschlagten Mitteln erfolgen (Vorlage V/0861/2009/1. Erg.). - 5 - V/0731/2011 Sobald der Neubau für das Weiterbildungskolleg fertig gestellt ist und das Abendgymnasium das bisherige Gebäude frei gesetzt hat, kann eine ca . 3.500 qm große Fläche des bisherigen Schul- grundstückes veräußert werden. Der Verkauf wird im weiteren Verfahren und bei der Erstellung der Folgelastenberechnung mit berücksichtigt. Über das Verfahren zur Veräußerung der Grundstücksteilfläche werden die erforderlichen Be- schlüsse zu gegebener Zeit im Rahmen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster herbeige- führt. Mit Umzug in den Neubau wird die Abendrealschule die bisher von ihr genutzten Räume in den Gebäuden der Erich-Klausener-Schule (Verwaltungsbereich, insgesamt rd. 75 qm) und der Diet- rich-Bonhoeffer-Schule (4 Unterrichtsräume mit je ca. 65 qm, 2 kleinere Unterrichts-/Fachräume und 2 kleine Verwaltungsräume) frei setzen. Der kleine Verwaltungsbereich im Gebäude der Erich- Klausener-Schule kann dann von dieser Realschule genutzt werden. Eine Entscheidung über die weitere Verwendung der Räume im Gebäude der Dietrich-Bonhoeffer-Schule wird zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung getroffen. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlage 1 Raumprogramm Anlage 2 Lageplan Variante D plus
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0731/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37