2638/2023
Dritter Risikobericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 11.09.2023 2638/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 21.09.2023 Dritter Risikobericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Konzeptionelle Grundlage der mindestens halbjährlichen Risikoberichterstattung ist das Risi- kofrüherkennungssystem (2963/2021). Ausgangspunkt der Berichterstattung sind die zuletzt identifizierten und bewerteten Risiken aus der Risikoanalyse. Das Risikofrüherkennungssys- tem wird jährlich und die Risikoanalyse wird bedarfsweise unterjährig fortgeschrieben. Die Risikoberichterstattung beschäftigt sich mit Risiken, die einen Schaden in kaufmännischer bzw. betriebswirtschaftlicher Hinsicht für den Eigenbetrieb und/oder den allgemeinen städtischen Haushalt das Kostendeckungsprinzip im Gebührenhaushalt betreffend verursachen und trotz Gegenmaßnahmen steuerungswürdige Restrisiken bergen. Die Berichterstattung konzentriert sich daher auf Risiken, bei denen die Risikoeinstufung min- destens mit „mittel“ (Risikobedeutung ab 10) zu bewerten ist. Es besteht aktuell kein Bedarf, das Risikofrüherkennungssystem in seiner Konzeption weiter- zuentwickeln. Die Risikoanalyse wurde fortgeschrieben. Gegenüber dem letzten Risikobericht ergibt sich keine Änderung. Die Risiken 1, 2 und 3 (s. u.) bleiben in Ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Ihrer Schadenhöhe bestehen. Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine ist immer noch die künf- tige Entwicklung in vielen Gesellschaftsbereichen von sehr großen Unsicherheiten und Risi- ken geprägt. Die Teuerungsrate und die angespannte Lage am Energiemarkt wirken sich sehr unterschiedlich auf die Abfallwirtschaft aus: Zum einen sind infolge der Inflation starke Ver- braucherpreiszuwächse zu verzeichnen, die als Kalkulationsbestandteil gebührensteigernd wirken. Zum anderen kommen die hohen Erlöse für Verwertungsprodukte des Abfalls am hochpreisigen Energiemarkt den Gebührenzahlenden zugute. So steht einer höheren Eintritts- wahrscheinlichkeit von Risiken eine differenzierte Betrachtung der Schadenshöhe gegenüber. Mit der beginnenden Einbeziehung der Restabfallverbrennung in die CO2-Bepreisung ab 2024 könnten sich allerdings künftig Änderungen an der Bewertung von Risiko 1 ergeben; der Risi- koverlauf wird beobachtet. 2 Grundsätzlich sind folgende besonders steuerungswürdige Risiken gegeben: Lfd. Nr. Risikotitel / -bezeichnung und Risikobeschreibung 1 Akzeptanzrisiken für notwendige Gebührenveränderungen Um jährlich kostendeckende Gebühren erzielen zu können, ist es wichtig, trans- parent Verständnis und Akzeptanz für die dafür notwendigen Gebührenverände- rungen (hier Gebührensteigerungen) zu schaffen, indem eine mehrheitsfähige Entscheidung des Rates über die Gebührensatzungen zustande kommt. Bei Ge- bührensteigerungen ist eine moderate, stabilisierte Gebührenentwicklung ent- scheidend. Gebührensteigerungen sind für die Bürger*innen stets als kritisch zu bewerten. 2 Risiken aus nicht tilgbaren Verlusten Zum Erhalt des Vermögens und zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit sind Verluste aus Vorjahren durch eine entsprechende Ertragslage in späteren Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sind in die Gebührenkalkulation späterer Jahre als Ausgleichsbetrag einzubringen. Da aus der Bewirtschaftung des kostendeckenden Gebührenhaushaltes keine Gewinne erzielt werden kön- nen, ist mittelfristig auch kein Vermögensaufbau möglich, um Verluste „schlech- ter“ Jahre damit ausgleichen zu können. Nicht tilgbare Verluste sind – sofern die Eigenkapitalausstattung keine Kompensation zulässt – durch Mittel aus dem all- gemeinen städtischen Haushalt auszugleichen. 3 Gebührenausfallrisiken Gebührenausfälle kommen jährlich vor. Sie können bei der jährlichen Gebühren- kalkulation nicht berücksichtigt werden. Die Ausfälle können nicht als Aus- gleichsbetrag in späteren Jahren kompensiert werden. Es kommt vor, dass Ge- bührenschuldner*innen die Forderungen verspätet begleichen, sodass Gebüh- ren verzögert vereinnahmt werden können. Es kommt aber auch vor, dass die Gebühren endgültig uneinbringbar sind. Die endgültigen Gebührenminderein- nahmen lasten angesichts der dennoch erbrachten Leistungen, für die Kosten entstanden sind, auf dem Betriebsergebnis und können nur über Mittel aus dem allgemeinen städtischen Haushalt ausgeglichen werden. Die Risikobewertung, die Gegenmaßnahmen und die Risikoverantwortung sind grundsätzlich: Lfd. Nr. Schaden Eintritt Risikobe- deutung Risikoein- stufung Maß- nahmen Risikoverantwortung 1 mittel bis hoch wahr- scheinlich 14 mittel ja Betriebsleitung 2 mittel wahr- scheinlich 12 mittel ja Stellvertretene ge- schäftsführende Be- triebsleitung / Grund- satzangelegenheiten, Sachgebietsleitung Fi- nanzen; Steueramt, Kasse der Kämmerei 3 niedrig bis mittel wahr- scheinlich 10 mittel ja Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 2638/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.09.2023
- Erstellt
- 16.08.2023 15:20