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2638/2023

Dritter Risikobericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 11.09.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 21.09.2023, TOP 5.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4996 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer  11.09.2023 
 2638/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 21.09.2023 
 
Dritter Risikobericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln 
Konzeptionelle Grundlage der mindestens halbjährlichen Risikoberichterstattung ist das Risi-
kofrüherkennungssystem (2963/2021). Ausgangspunkt der Berichterstattung sind die zuletzt 
identifizierten und bewerteten Risiken aus der Risikoanalyse. Das Risikofrüherkennungssys-
tem wird jährlich und die Risikoanalyse wird bedarfsweise unterjährig fortgeschrieben. 
 
Die Risikoberichterstattung beschäftigt sich mit Risiken, 
 
 die einen Schaden in kaufmännischer bzw. betriebswirtschaftlicher Hinsicht 
 für den Eigenbetrieb und/oder den allgemeinen städtischen Haushalt 
 das Kostendeckungsprinzip im Gebührenhaushalt betreffend verursachen und 
 trotz Gegenmaßnahmen steuerungswürdige Restrisiken bergen. 
 
Die Berichterstattung konzentriert sich daher auf Risiken, bei denen die Risikoeinstufung min-
destens mit „mittel“ (Risikobedeutung ab 10) zu bewerten ist. 
 
Es besteht aktuell kein Bedarf, das Risikofrüherkennungssystem in seiner Konzeption weiter-
zuentwickeln.  
 
Die Risikoanalyse wurde fortgeschrieben. Gegenüber dem letzten Risikobericht ergibt sich 
keine Änderung. Die Risiken 1, 2 und 3 (s. u.) bleiben in Ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und 
Ihrer Schadenhöhe bestehen. Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine ist immer noch die künf-
tige Entwicklung in vielen Gesellschaftsbereichen von sehr großen Unsicherheiten und Risi-
ken geprägt. Die Teuerungsrate und die angespannte Lage am Energiemarkt wirken sich sehr 
unterschiedlich auf die Abfallwirtschaft aus: Zum einen sind infolge der Inflation starke Ver-
braucherpreiszuwächse zu verzeichnen, die als Kalkulationsbestandteil gebührensteigernd 
wirken. Zum anderen kommen die hohen Erlöse für Verwertungsprodukte des Abfalls am 
hochpreisigen Energiemarkt den Gebührenzahlenden zugute. So steht einer höheren Eintritts-
wahrscheinlichkeit von Risiken eine differenzierte Betrachtung der Schadenshöhe gegenüber. 
Mit der beginnenden Einbeziehung der Restabfallverbrennung in die CO2-Bepreisung ab 2024 
könnten sich allerdings künftig Änderungen an der Bewertung von Risiko 1 ergeben; der Risi-
koverlauf wird beobachtet.

2 
 
Grundsätzlich sind folgende besonders steuerungswürdige Risiken gegeben: 
 
Lfd. Nr. Risikotitel / -bezeichnung und Risikobeschreibung 
1 Akzeptanzrisiken für notwendige Gebührenveränderungen 
Um jährlich kostendeckende Gebühren erzielen zu können, ist es wichtig, trans-
parent Verständnis und Akzeptanz für die dafür notwendigen Gebührenverände-
rungen (hier Gebührensteigerungen) zu schaffen, indem eine mehrheitsfähige 
Entscheidung des Rates über die Gebührensatzungen zustande kommt. Bei Ge-
bührensteigerungen ist eine moderate, stabilisierte Gebührenentwicklung ent-
scheidend. Gebührensteigerungen sind für die Bürger*innen stets als kritisch zu 
bewerten. 
2 Risiken aus nicht tilgbaren Verlusten 
Zum Erhalt des Vermögens und zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit 
sind Verluste aus Vorjahren durch eine entsprechende Ertragslage in späteren 
Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sind in die Gebührenkalkulation 
späterer Jahre als Ausgleichsbetrag einzubringen. Da aus der Bewirtschaftung 
des kostendeckenden Gebührenhaushaltes keine Gewinne erzielt werden kön-
nen, ist mittelfristig auch kein Vermögensaufbau möglich, um Verluste „schlech-
ter“ Jahre damit ausgleichen zu können. Nicht tilgbare Verluste sind – sofern die 
Eigenkapitalausstattung keine Kompensation zulässt – durch Mittel aus dem all-
gemeinen städtischen Haushalt auszugleichen. 
3 Gebührenausfallrisiken 
Gebührenausfälle kommen jährlich vor. Sie können bei der jährlichen Gebühren-
kalkulation nicht berücksichtigt werden. Die Ausfälle können nicht als Aus-
gleichsbetrag in späteren Jahren kompensiert werden. Es kommt vor, dass Ge-
bührenschuldner*innen die Forderungen verspätet begleichen, sodass Gebüh-
ren verzögert vereinnahmt werden können. Es kommt aber auch vor, dass die 
Gebühren endgültig uneinbringbar sind. Die endgültigen Gebührenminderein-
nahmen lasten angesichts der dennoch erbrachten Leistungen, für die Kosten 
entstanden sind, auf dem Betriebsergebnis und können nur über Mittel aus dem 
allgemeinen städtischen Haushalt ausgeglichen werden. 
 
 
Die Risikobewertung, die Gegenmaßnahmen und die Risikoverantwortung sind grundsätzlich: 
 
Lfd. 
Nr. 
Schaden Eintritt Risikobe-
deutung 
Risikoein-
stufung 
Maß-
nahmen 
Risikoverantwortung 
1 mittel bis 
hoch 
wahr-
scheinlich 14 mittel ja Betriebsleitung 
2 mittel wahr-
scheinlich 12 mittel ja Stellvertretene ge-
schäftsführende Be-
triebsleitung / Grund-
satzangelegenheiten, 
Sachgebietsleitung Fi-
nanzen; Steueramt, 
Kasse der Kämmerei 
3 niedrig 
bis mittel 
wahr-
scheinlich 10 mittel ja 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

21.09.2023 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2638/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.09.2023
Erstellt
16.08.2023 15:20