A-R/0002/2006
Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen
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Originalantrag
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Der Rat möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Münster spricht sich dafür aus , dass auf den Flächen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. 2. Die Pächter kommunaler Flächen werden bei der Ne uverpachtung und Verlängerung von Pachtverträgen vertraglich verpflichtet, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten. 3. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Umwelt schutz und Bauwesen (AUB) und im Liegenschaftsausschuss. Begründung: Bei kaum einem anderen umweltpolitischen Thema herrscht in Deutschland und Europa so viel Einigkeit wie beim Thema Agro-Gentechnik: Vier von fünf Bürgerinnen und Bürgern lehnen den Einsatz der Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ab, 95 Prozent aller Konsumenten verlangen eine klare Kennzeichnung von Produkten, bei deren Herstellung Gentechnik mit im Spiel war. Diese Einstellung ist seit 15 Jahren nahezu konstant geblieben und zieht sich quer durch alle europäischen Länder. Deutlicher kann ein Signal an Politik und Industrie kaum ausfallen. Auch der Großteil der Landwirte – unabhängig davon, ob sie ökologisch oder konventionell produzieren – lehnt die Agro-Gentechnik ab bzw. steht ihr mit großer Skepsis gegenüber. Dennoch stehen nun gravierende Änderungen bevor: Mit der EU-Freisetzungsrichtlinie und deren Umsetzung in ein nationales Gentechnik-Gesetz endet das seit 1998 bestehende De-facto-Moratorium und damit wird in Kürze erstmals in Deutschland der großflächige, kommerzielle Anbau von Gentec-Pflanzen in der Landwirtschaft möglich sein. Während die Hersteller transgenen Saatguts entgegen dem Willen der Bevölkerung massiv auf den Anbau ihrer Pflanzen drängen, sind weder die Auswirkungen gentechnisch veränderter Lebensmittel auf die menschliche Gesundheit hinreichend geklärt noch die ökologischen Risiken der Agro-Gentechnik auch nur annähernd abzuschätzen. Anders als bei der klassischen Züchtung werden einzelne Gene isoliert und zum Teil artübergreifend miteinander kombiniert. Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene -muenster.de Antrag „Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen“ 22.01.2006 So gelangen Gene in die Nahrung, die der Mensch nie zuvor im Essen hatte. Immer wieder werden im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln das Entstehen neuartiger Allergien und weitere Antibiotikaresistenzen diskutiert. Auch für den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft gilt: Wir wissen fast nichts über die vielfältigen, langfristigen und äußerst komplexen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf das Ökosystem und die sich darauf ergebenden Wechselwirkungen. Fest steht unterdessen: Gentechnisch veränderter Pollen, z. B. von Raps, kann mit dem Wind und von Insekten viele Kilometer weit fortgetragen werden. Die neuen Erbinformationen kreuzen leicht in verwandte Wildpflanzen ein und sind fortan nicht mehr rückholbar. Ebenso übertragen sie sich auf Mikroorganismen im Boden. Völlig ungeklärt sind nach wie vor die absehbaren Wechselwirkungen beim Zusammentreffen mehrerer gentechnisch veränderter Eigenschaften wie z. B. Mehrfachresistenzen. In den wenigen Jahren, in denen in den USA und in Kanada genetisch veränderte Pflanzen angebaut werden, haben sich bereits jetzt einige Ackerkräuter zu „Superunkräutern“ entwickelt, die nur noch mit einer Mischung verschiedener Pflanzenschutzmittel bekämpft werden können. Bei insektenresistenten Pflanzen zeigt sich, dass das von der Gen-Pflanze produzierte Insektengift nicht nur die so genannten „Zielinsekten“ tötet, sondern auch andere Insekten, die das Gift der Gen-Pflanze über die Nahrungskette aufgenommen haben. Auch die wirtschaftlichen Folgen sind einschneidend: Der Ökologische Anbau, der zwingend gentechnikfrei arbeitet, stünde vor dem Aus, da sich kein Landwirt vor unerwünschtem Pollenflug auf seinen Flächen schützen kann. Dies gilt ebenso für die konventionellen Landwirte, die mehrheitlich weiterhin gentechnikfrei produzieren wollen und ihre Ernte bei unerwünschter Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen vom Nachbaracker nicht mehr entsprechend vermarkten können. Rechtsstreits zwischen den Landwirten um Entschädigungen sind vorprogrammiert, zumal sich angesichts der unkalkulierbaren Risiken keine Versicherung bereit erklärt, diese Schäden zu versichern. Auch die Bauernverbände raten daher derzeit ihren Mitgliedern vom Gentech-Anbau ab. Wohin die Reise gehen kann, zeichnet sich in den drei Hauptanbauländern von Genpflanzen, den USA, Argentinien und Kanada ab: Hier erfolgt schon heute eine flächendeckende, gentechnische Kontamination von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft; gentechnikfreie Produkte (Saatgut, Futtermittel, Lebensmittel) werden immer mehr vom Markt gedrängt. Verbrauchern wie Landwirten wird es zunehmend unmöglich gemacht, gentechnikfrei zu leben und selbst hierüber zu entscheiden. Auch für das Flächenmanagement der Stadt hat der Gentech-Anbau Folgen: Auf Äckern, auf denen auch nur ein einziges mal gentechnisch veränderte Kulturpflanzen angebaut wurden, kann wegen der im Boden verbleibenden Samen über viele Jahre hinweg kein gentechnikfreier Anbau mehr erfolgen. Gentech-Anbau führt so zu einer Wertminderung der betroffenen Flächen als Immobilie und engt ihre Verwendbarkeit als Tausch- und Ausgleichsfläche für Naturschutzmaßnahmen dauerhaft ein. Ein Ausschluss von Gentech- Anbau hingegen bewahrt den Gestaltungsspielraum der Stadt. gez. Wilhelm Breitenbach gez. Helga Bennink gez. Christof Hoffmann gez. Manfred Kehr gez. Hery Klas gez. Maria Klein-Schmeink gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Claudia Scholz gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Bremer Straße 54
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0002/2006
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 03.02.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37