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A-R/0002/2006

Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen

Antrag an den Rat 03.02.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2006, TOP 25.2

Originalantrag

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Originalantrag

6004 Zeichen

Der Rat möge beschließen: 
 
 
1. Der Rat der Stadt Münster spricht sich dafür aus , dass auf den Flächen, 
die sich im Eigentum der Stadt befinden, keine gentechnisch veränderten Pflanzen 
angebaut werden.  
 
2. Die Pächter kommunaler Flächen werden bei der Ne uverpachtung und Verlängerung 
von Pachtverträgen vertraglich verpflichtet, auf den Anbau gentechnisch veränderter 
Pflanzen zu verzichten.  
 
3. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Umwelt schutz und Bauwesen (AUB) und im 
Liegenschaftsausschuss. 
 
 
Begründung: 
 
Bei kaum einem anderen umweltpolitischen Thema herrscht in Deutschland und Europa so 
viel Einigkeit wie beim Thema Agro-Gentechnik: Vier von fünf Bürgerinnen und Bürgern 
lehnen den Einsatz der Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ab, 95 
Prozent aller Konsumenten verlangen eine klare Kennzeichnung von Produkten, bei deren 
Herstellung Gentechnik mit im Spiel war.  
Diese Einstellung ist seit 15 Jahren nahezu konstant geblieben und zieht sich quer durch 
alle europäischen Länder. Deutlicher kann ein Signal an Politik und Industrie kaum 
ausfallen. Auch der Großteil der Landwirte – unabhängig davon, ob sie ökologisch oder 
konventionell produzieren – lehnt die Agro-Gentechnik ab bzw. steht ihr mit großer Skepsis 
gegenüber.  
Dennoch stehen nun gravierende Änderungen bevor: Mit der EU-Freisetzungsrichtlinie und 
deren Umsetzung in ein nationales Gentechnik-Gesetz endet das seit 1998 bestehende 
De-facto-Moratorium und damit wird in Kürze erstmals in Deutschland der großflächige, 
kommerzielle Anbau von Gentec-Pflanzen in der Landwirtschaft möglich sein.  
Während die Hersteller transgenen Saatguts entgegen dem Willen der Bevölkerung massiv 
auf den Anbau ihrer Pflanzen drängen, sind weder die Auswirkungen gentechnisch 
veränderter Lebensmittel auf die menschliche Gesundheit hinreichend geklärt noch die 
ökologischen Risiken der Agro-Gentechnik auch nur annähernd abzuschätzen. Anders als 
bei der klassischen Züchtung werden einzelne Gene isoliert und zum Teil  artübergreifend 
miteinander kombiniert.  
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag  
 
„Keine Gentechnik auf kommunalen 
Flächen“
 
22.01.2006

So gelangen Gene in die Nahrung, die der Mensch nie zuvor im Essen hatte. Immer wieder 
werden im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln das Entstehen 
neuartiger Allergien und weitere Antibiotikaresistenzen diskutiert.  
Auch für den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft gilt: Wir wissen fast nichts über 
die vielfältigen, langfristigen und äußerst komplexen Auswirkungen von gentechnisch 
veränderten Pflanzen auf das Ökosystem und die sich darauf ergebenden 
Wechselwirkungen. Fest steht unterdessen: Gentechnisch veränderter Pollen, z. B. von 
Raps, kann mit dem Wind und von Insekten viele Kilometer weit fortgetragen werden. Die 
neuen Erbinformationen kreuzen leicht in verwandte Wildpflanzen ein und sind fortan nicht 
mehr rückholbar. Ebenso übertragen sie sich auf Mikroorganismen im Boden.  
Völlig ungeklärt sind nach wie vor die absehbaren Wechselwirkungen beim 
Zusammentreffen mehrerer gentechnisch veränderter Eigenschaften wie z. B. 
Mehrfachresistenzen. In den wenigen Jahren, in denen in den USA und in Kanada 
genetisch veränderte Pflanzen angebaut werden, haben sich bereits jetzt einige 
Ackerkräuter zu „Superunkräutern“ entwickelt, die nur noch mit einer Mischung 
verschiedener Pflanzenschutzmittel bekämpft werden können.  
Bei insektenresistenten Pflanzen zeigt sich, dass das von der Gen-Pflanze produzierte 
Insektengift nicht nur die so genannten „Zielinsekten“ tötet, sondern auch andere Insekten, 
die das Gift der Gen-Pflanze über die Nahrungskette aufgenommen haben.  
Auch die wirtschaftlichen Folgen sind einschneidend: Der Ökologische Anbau, der 
zwingend gentechnikfrei arbeitet, stünde vor dem Aus, da sich kein Landwirt vor 
unerwünschtem Pollenflug auf seinen Flächen schützen kann.  
Dies gilt ebenso für die konventionellen Landwirte, die mehrheitlich weiterhin gentechnikfrei 
produzieren wollen und ihre Ernte bei unerwünschter Kontamination mit gentechnisch 
veränderten Organismen vom Nachbaracker nicht mehr entsprechend vermarkten können. 
Rechtsstreits zwischen den Landwirten um Entschädigungen sind vorprogrammiert, zumal 
sich angesichts der unkalkulierbaren Risiken keine Versicherung bereit erklärt, diese 
Schäden zu versichern.  
Auch die Bauernverbände raten daher derzeit ihren Mitgliedern vom Gentech-Anbau ab.  
Wohin die Reise gehen kann, zeichnet sich in den drei Hauptanbauländern von 
Genpflanzen, den USA, Argentinien und Kanada ab: Hier erfolgt schon heute eine 
flächendeckende, gentechnische Kontamination von konventioneller und ökologischer 
Landwirtschaft; gentechnikfreie Produkte (Saatgut, Futtermittel, Lebensmittel) werden 
immer mehr vom Markt gedrängt. Verbrauchern wie Landwirten wird es zunehmend 
unmöglich gemacht, gentechnikfrei zu leben und selbst hierüber zu entscheiden.  
Auch für das Flächenmanagement der Stadt hat der Gentech-Anbau Folgen: Auf Äckern, 
auf denen auch nur ein einziges mal gentechnisch veränderte Kulturpflanzen angebaut 
wurden, kann wegen der im Boden verbleibenden Samen über viele Jahre hinweg kein 
gentechnikfreier Anbau mehr erfolgen. Gentech-Anbau führt so zu einer Wertminderung 
der betroffenen Flächen als Immobilie und engt ihre Verwendbarkeit als Tausch- und 
Ausgleichsfläche für Naturschutzmaßnahmen dauerhaft ein. Ein Ausschluss von Gentech-
Anbau hingegen bewahrt den Gestaltungsspielraum der Stadt. 
 
 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Helga Bennink 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Manfred Kehr 
gez. Hery Klas 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Claudia Scholz 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Beratungsverlauf (1)

15.02.2006 Rat
TOP 25.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Straße 54

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0002/2006
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37