Mandari Insight

0515/2023

Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.08.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2023, TOP 10.22

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024

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Ansehen

Anlage 4_Bilanz - Kfz-Parkstände

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Ansehen

alt_Sachstandsbericht Rat / Ausschuss - Stand 27.03.2024

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Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 22.08.2023

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Ansehen

Anlage 2_Entwurf Kreisverkehr Neusser Straße_Kempener Straße

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5_Bilanz - Fahrradparkstände

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Ansehen

Anlage 6_Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Anlage 7_Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Anlage 3_Bilanz - Bäume

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024

2002 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0515/2023
Stand: 05.11.2024 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener 
Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von 
signalisierten Knotenpunkten 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung für 
den Knoten Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße die Ausführungsplanung zu er-
stellen und den Ausbau mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.200.000 € (davon rd. 43.000 € 
konsumtive Beleuchtungskosten) durchzuführen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Auf der Grundlage des Baubeschlusses durch den Rat der Stadt Köln aus der Sitzung vom 
07.09.2023 erarbeitet die Verwaltung derzeit die Ausführungsplanung. Dazu gehören u. a. die 
Markierungs- und Beschilderungspläne sowie die Deckenhöhenpläne. 
Im Zusammenhang mit der weiteren Planungsbearbeitung prüfte die Verwaltung ergänzend, 
ob die bisherige Ausbaugrenze in der Kempener Straße um einige Meter in Richtung der 
Cranachstraße erweitert werden kann, um mit einfachen Mitteln (z. B. Plattenumlage, Markie-
rung auf der Fahrbahn) die heutige Verkehrssituation für den Fuß- und Radverkehr in stadt-
auswärtiger Richtung zusätzlich zu verbessern. Die Verwaltung wird die politischen Gremien 
über das Prüfergebnis gesondert in Form einer Mitteilung informieren.  
 
Nächste Schritte: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Ausführungsplanung im ersten Quartal 2025 fertigzustellen. 
Dies beinhaltet u. a. auch die Anordnung der Markierungs- und Beschilderungspläne durch 
die Straßenverkehrsbehörde. Ebenso ist es vorgesehen, die weiteren bauvorbereitenden Ar-
beitsschritte durchzuführen (z. B. Leistungstexte erstellen, Ausschreibung und Vergabe mit-
vorbereiten). 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das IV. Quartal 2025.

Anlage 4_Bilanz - Kfz-Parkstände

423 Zeichen

Anlage 4 
Neusser Straße - nördl. Abschnitt 2 0
Neusser Straße - südl. Abschnitt* 6 0
Kempener Straße 11 0
Auerstraße 3 0
Anzahl Kfz-Parkstände 22 0
Bilanz - 22 
* Ladezone nicht inbegriffen 
Kfz-Parkraumbilanz                                                                                                                              
Annahme: 5 -6 m Länge 
pro Parkstand 
Abschnitt heute geplant 
Bilanz - Kfz-Parkstände

alt_Sachstandsbericht Rat / Ausschuss - Stand 27.03.2024

2090 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
III/66/664/3 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0515/2023 
Stand: 27.03.2024 
Sachstandsbericht 
Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener 
Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von 
signalisierten Knotenpunkten 
Beschluss : 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung für 
den Knoten Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße die Ausführungsplanung zu er- 
stellen und den Ausbau mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.200.000 € (davon rd. 43.000 € 
konsumtive Beleuchtungskosten) durchzuführen. 
 
 
Status   
 in Bearbeitung 
 
   
 erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Auf der Grundlage des Baubeschlusses durch den Rat der Stadt Köln aus der Sitzung vom 
07.09.2023 erarbeitet die Verwaltung derzeit die Ausführungsplanung. Dazu gehören u. a. die 
Markierungs- und Beschilderungspläne sowie die Deckenhöhenpläne. 
Ergänzend prüft die Verwaltung, ob die bisherige Ausbaugrenze in der Kempener Straße um 
einige Meter in Richtung der Cranachstraße erweitert werden kann, um mit einfachen Mitteln 
(z. B. Plattenumlage, Markierung auf der Fahrbahn) die heutige Verkehrssituation für den 
Fuß- und Radverkehr in stadtauswärtiger Richtung zusätzlich zu verbessern. Die Verwaltung 
wird die politischen Gremien über das Prüfergebnis gesondert in Form einer Mitteilung infor- 
mieren. 
 
Nächste Schritte: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Ausführungsplanung im Jahr 2024 fertigzustellen. Dies bein- 
haltet u. a. auch, die Anordnung der Markierungs- und Beschilderungspläne durch die Stra- 
ßenverkehrsbehörde. 
Ebenso ist es vorgesehen, die Ausführungsplanung innerhalb des Amtes für Straßen und 
Radwegebau von der Planungs- an die Ausbauabteilung zu übergeben, um anschließend die 
weiteren bauvorbereitenden Arbeitsschritte durchzuführen (z. B. Leistungstexte erstellen, Aus- 
schreibung und Vergabe mitvorbereiten). 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das I. Quartal 2025.

2

Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 22.08.2023

4837 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 29.08.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 22.08.2023  
öffentlich 
4.5 Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kem-
pener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von in-
vestiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-
6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten 
0515/2023 
RM Wahlen bedankt sich seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die gute 
Vorlage. Allerdings möchte er die Fragen aufwerfen, ob neben der südlichen Mittelin-
sel auch die beiden anderen Mittelinseln begrünt werden können und ob bzw. warum 
die Schleppkurve aus der Holbeinstraße zwingend erweitert werden müsse.  
 
Auch RM De Bellis-Olinger äußert für die CDU-Fraktion Lob und Zustimmung zur Vor-
lage. Jedoch möchte sie wissen, ob der heutige Beschluss Auswirkungen auf den ge-
fassten Planungsbeschluss 3169/2022 haben werde. 
 
RM Jäger macht erneut deutlich, dass die vorliegende Planung des Kreisverkehrs aus 
Sicht der SPD-Fraktion zu einer Verschlechterung des Radverkehrs führe. Nicht nach-
vollziehen könne sie die Angaben zu den erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligungen in 
2017 und 2019. Diese hätten die gesamte Neusser Straße und eine andere Planung 
beinhaltet, nicht jedoch den nun vorgesehenen Kreisverkehr. Sie bittet die Verwaltung 
daher um Auskunft, ob für die Akzeptanz vor Ort eine weitere Öffentlichkeitsbeteili-
gung möglich sei. 
 
SB Dr. Beese signalisiert Zustimmung seitens der FDP; den Wegfall der Parkplätze 
auf der mit Wohnraum bebauten Ostseite halte er allerdings für unsinnig. 
 
Frau Dietz, stellv. Leiterin des Amtes für Straßen und Radwegebau, führt aus, dass 
eine Begrünung der Mittelinseln sicherlich möglich sei. Die Unterhaltung müsse je-
doch zuvor mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgesprochen wer-
den.  
 
Das Thema zur erweiterten Schleppkurve werde sie bilateral mit Herrn Wahlen klären.

2 
 
 
Der heutige Beschluss habe keine Auswirkungen auf die Vorlage 3169/2022; diese 
beiden Maßnahmen seien bewusst getrennt worden, damit es bei der hiesigen Maß-
nahme zügig vorangehen könne.  
 
Dass die Wegnahme der Parkplätze keine optimale Lösung sei, sei der Verwaltung 
bewusst. Allerdings sei hier ein gravierender Konflikt – viele Dooring-Unfälle - zwi-
schen ruhendem Verkehr und fließendem Radverkehr vorhanden, so dass die Verwal-
tung zu Gunsten der Verkehrssicherheit des Radverkehrs entschieden habe.  
 
Eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung würde die Maßnahme erheblich verzögern, zu-
mal aus der Politik vor Ort immer wieder der Wunsch nach der Umgestaltung in einen 
Kreisverkehr geäußert wurde. Frau Dietz wirbt daher eindringlich für eine Beschluss-
fassung in der heutigen Sitzung.  
 
Frau Jäger zeigt sich nicht in Gänze zufrieden mit diesen Ausführungen. Sie regt da-
her nachdrücklich an, zügig dennoch eine Form von zumindest Bürgerinformation vor 
Ort – keine reine Pressemitteilung -  durchzuführen; in dieser sollte beispielsweise 
auch aufgezeigt werden, wohin die Bushaltestelle künftig verlagert werde.  
 
RM Syndicus verweist in diesem Zusammenhang auf einen kürzlich gestellten Antrag 
zum Thema „verbesserte Kommunikation im öffentlichen Raum“; hier würde es nun 
gut passen, nicht nur online zu informieren, sondern auch vor Ort über Bauzaunpla-
kate mit einfachen Worten und vielen Bildern als Erklärung beispielsweise.  
 
Ausschussvorsitzender Hammer fasst zusammen, dass eine weitere Bürgerbeteili-
gung nicht Ziel führend, eine aktive und frühzeitige Kommunikation der Verwaltung vor 
Ort hingegen wünschenswert sei.  
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertre-
tung    Nippes uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Finanzausschuss 
und dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfspla-
nung für den Knoten Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße die Ausfüh-
rungsplanung zu erstellen und den Ausbau mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 
2.200.000 € (davon rd. 43.000 € konsumtive Beleuchtungskosten) durchzuführen. 
 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungser-
mächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 50.000 € für die Umgestaltung 
der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr 
im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 
1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaß-
nahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knoten-
punkten. 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 2_Entwurf Kreisverkehr Neusser Straße_Kempener Straße

4124 Zeichen

Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
Bank 
M
M
M
M
WT 
WT 
M
M
PAut 
PAut 
PAut 
PAut 
M
PAut 
M
PAut 
PAut 
M
M
PAut 
M
M
M
M
M
M
Bank 
M
A
M
M
Lohsestraße
Holbeinstraße
Kempener Straße
Neusser Straße
Auerstraße
Cranachstraße
Schenkendorfstraße
Kuenstraße
350/2 
2469/67 
2231/84 
518 
784 
63/1 
74/3 
2371/84 
463 
3112/74 
513 
2635/353 
2916/74 
3016/74 
3113/74 
1453/353 
2399/353 885 
520 
510 
2331/84 
82/1 
525 
78/1 
785 
2634/353 
604 
2512/79 
637 
79/2 
2901/82 
2370/84 
781 
2229/84 
2372/84 
351/2 
2987/77 
3199/80 
3198/80 
464 
2680/353 
1456/343 
540 
711 
74/2 
2933/81 
538 
638 
2971/82 
330/5 
517 
2645/357 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Stadt Köln 
Rewe City 
Telekom 
Shop 
Imbiss 
Blumen- 
geschäft 
Friseur 
Pfandhaus 
Buchhandlung 
Leerstand 
(19.02.20) 
Barbier 
Vodafone 
   Shop 
Reinigung 
Sportwetten 
Imbiss 
Atelier 
Friseur 
Imbiss 
McDonald's 
Mode- 
geschäft 
Blumen- 
geschäft 
Apotheke 
Kiosk 
Eiscafé 
Imbiss 
Spielhalle 
Handy- 
laden 
Orthopädisches 
Fachgeschäft 
Gaststätte 
Schlüssel- 
  dienst 
Pizzeria 
Raumausstatter 
Raumausstatter 
Orthopäde 
Restaurant 
Matratzen 
Café 
Leerstand 
Juwelier 
Druckerei 
Fahrradgeschäft 
Reisebüro 
Lebensmittel- 
geschäft 
Handyladen/ 
Copyshop 
Kleintierpraxis 
Imbiss 
Dekoration 
Physio- 
therapie 
AUFZUG 2 
AUFZUG 1 
T
A
X
I
(4 St.) 
Ladezone + Außengastro 
Sicherheitsabstand zum Radverkehr 
Ladezone 
Legende: 
               
Fahrbahn, Asphalt 
Planung 
             
S1/-1 
S1,5/-1,5 
S3/-3 
S B B1,5/-1,5 
B0,5/0,25 
B0,75/-0,75 
B 0,5/0,20 
vorh. Grünfläche 
vorh. Baum 
Bestand 
             
vorh. Bestand/Topographie 
vorh. Katastergrenze 
vorh. Zufahrt/Zugang 
gepl. Markierung 
S1/-1 
S1,5/-1,5 
S3/-3 
S B B1,5/-1,5 
Gehweg, Stadtstein 
wassergeb. Deckschicht 
Rundbord (grau) 
Fahrradabstellbügel | Poller 
Baum-Neupflanzung 
Rundbord (weiß) 
Grünfläche (Raseneinsaat) 
Kleinpflasterstreifen 
Hochbord 
Innenring, Prägeasphalt aufgehellt 
Rotmarkierung Radfahrstreifen 
baul. Radweg 
Materialwechsel 
Inselkopf, Betonsteinpflaster 
Taktile Elemente, Noppen/Rillen 
Verkehrsschild 
Litfaßsäule/City-Light-Säule 
Beleuchtung 
Werbetafel 
Poller | Fahrradständer 
Lichtsignalanlage 
Versorgungsschacht 
Abwasser-, Belüftungsschacht 
Sinkkasten 
A M W
T 
Abfallbehälter 
Entfällt 
(in Vollausbaubereichen 
nicht dargestellt) 
X
Verteiler/Postablageschrank 
Beleuchtung 
Stadtbahnanlagen 
Lichtsignalgeber Kfz/Fuß | Blinker 
2 Postk. 
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
  Telekom 
(Telestation) 
  Telekom 
Schaltschrank 
x
x
x
x
M
1 
M
3 
M
4 
M
5 
M
6 
M
7 
M
2 
1.00 
3.00 
0.9m 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
5 -Neusser Straße 
1865 mm 520 mm 
5 - Nippes Lageplan - Entwurf Krüger, 24.10.2022 
Krüger, 24.10.2022 
Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Straße 
24.10.2022 KV-LP 
Krüger 
02.08.2022 
Claußen 
03.08.2022 
Dietz 
04.08.2022 
Stach-Reinartz 
08.09.2022 
- Anpassung Nebenanlagen (Bereich Hnr. 169-173) 
- Anpassung Baumscheiben/Grünflächen (Bereich Hnr. 166-17 8) Krüger Krüger 
X
X
Claußen Dietz 24.10.2022 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
KVB 
642-1 
644-4 
644-5 
664-1 
665-4 
681-3 
682-3 
671-44 
Busverkehr (per Mail) Hr. Bohndorf 01.07.2022 
LSA Hr. Richartz 20.07.2022 
Parkraumbewirtschaftung Hr. Freikamp 
Markierung Fr. Bell 
20.07.2022 
20.07.2022 
Barrierefreiheit/Taktile Elemente Hr. Sämann 14.07.2022 
Ausbau Hr. Queitsch 22.07.2022 
Parkraumkonzepte 
(mit Anmerkungen per Mail vom 11.07.2022) Hr. Özer 20.07.2022 
Radverkehr Hr. Leitow 20.07.2022 
Bäume/Baumscheiben (per Mail) Hr. Gerhardt 
RheinEnergie Beleuchtung Hr. Mavua-Kazai 
28.06.2022 
08.06.2022

Beschlussvorlage Rat

12073 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0515/2023 
Freigabedatum 
 11.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener 
Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von 
signalisierten Knotenpunkten  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfspla-
nung für den Knoten Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße die Ausführungs-
planung zu erstellen und den Ausbau mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.200.000 € 
(davon rd. 43.000 € konsumtive Beleuchtungskosten) durchzuführen. 
 
 Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung    
Nippes uneingeschränkt zustimmt. 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das 
Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 50.000 € für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser 
Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr im Teilfinanzplan des Am-
tes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze 
in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-
1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten. 
 
 
Verkehrsausschuss 22.08.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 
Finanzausschuss 04.09.2023 
Rat 07.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.157.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  43.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   43.140 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Planungshistorie 
Im September 2010 hat die Bezirksvertretung Nippes die Umgestaltung der Neusser Straße 
im Bereich zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg beschlossen (Vorlagen-Nr. 
2257/2010). Die Kreisverkehrsplanung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße war Be-
standteil dieser Planung. Durch einen Grundsatzbeschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 
18.03.2021 wurde die Verwaltung gebeten, den geplanten Kreisverkehr Neusser Straße/Kem-
pener Straße/Auerstraße aus der Gesamtplanung herausgetrennt und priorisiert weiterzubear-
beiten. 
Eine daraufhin von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurfsplanung für den Kreisverkehr wurde 
am 18.01.2022 vom Verkehrsausschuss beschlossen (Verlagen Nr. 2637/2021). Auf Grund-
lage dieses Planungsbeschlusses hat die Verwaltung eine Entwurfsplanung erstellt. 
 
Am 15.08.2022 hat die Verwaltung die Planung dem Verkehrsausschuss sowie am 
25.08.2022 der Bezirksvertretung Nippes im Rahmen eines Fachgespräches vorgestellt und 
dabei offene Punkte und Fragen zur Planung beantwortet sowie die Ergebnisse der Prüfauf-
träge aus dem Planungsbeschluss erläutert.

3 
 
2. Die Planung 
Der geplante kleine Kreisverkehr ersetzt die derzeit vorhandene signalisierte Kreuzung, so-
dass die Lichtsignalanlage im gesamten Knotenpunktbereich abgebaut werden kann. 
 
Der Kreisverkehr ist mit einem Durchmesser von 30 m dimensioniert. Die Dimensionierung 
des Kreisverkehrs richtet sich nach den notwendigen Flächenbedarfen des Bemessungsfahr-
zeugs bei der Durchfahrt. Darin ist auch die zukünftig angedachte Führung der Buslinie 147 
durch den Kreisverkehr berücksichtigt. Die Lage des Kreisverkehres ergibt sich aus den not-
wendigen umliegenden Gehwegbreiten sowie dem geringstmöglichen Einfluss auf den Be-
standsbaum im Eckbereich Neusser Straße/Auerstraße. 
 
Alle vier Knotenpunktarme werden mit Fußgängerüberwegen ausgestattet. Mit Ausnahme des 
Armes Auerstraße werden zudem Mittelinseln als Fahrbahnteiler und Querungshilfen für zu 
Fuß Gehende vorgesehen. 
 
Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. In den Zufahrten Kempener Straße und im 
südlichen Abschnitt der Neusser Straße wird der Radverkehr vor dem Kreisverkehr von den 
dortigen baulichen Radwegen auf entsprechend markierte Radfahrstreifen auf die Fahrbahn 
geführt.  
 
Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung in Abstimmung mit der RheinEnergie AG 
den gültigen DIN-Normen entsprechend angepasst. 
 
Die im Rahmen des Planungsbeschlusses von der Bezirksvertretung Nippes beschlossenen 
Prüfaufträge, sind in die Entwurfsplanung eingeflossen und werden im Folgenden aufgeführt 
und erläutert: 
 
1a. „Die Verwaltung soll alles unternehmen, um den Bestandsbaum an der Ecke Neusser 
Straße/Auerstraße zu erhalten.“ 
Es wurde eine Wurzelschürfung zur Prüfung der vorhandenen Bestandswurzellage durch-
geführt. Die Schürfung hat ergeben, dass sich im Ausbaubereich keine größeren Baum-
wurzeln befinden. Der Bestandsbaum wird durch den Ausbau des Kreisverkehres nicht be-
schädigt und bleibt erhalten. 
 
1b. „Dazu gehört, einen etwas kleineren Kreisverkehr zu prüfen. 
Die Prüfung, den Kreisdurchmesser zu reduzieren, hat ergeben, dass dies zu einer gerin-
geren Ablenkung und damit zu einer höheren Durchfahrgeschwindigkeit der geradeausfah-
renden Fahrzeuge entlang der Neusser Straße führt. Wie zudem unter Punkt 1a darge-
stellt, bleibt der Baum in Höhe Neusser Straße/Auerstraße erhalten. Auf Grund dieser bei-
den Prüfergebnisse verbleibt es bei dem erforderlichen Kreisdurchmesser. 
 
2. „Die Parkplätze auf der Neusser Straße sollen zu Gunsten des Radverkehrs entfallen.“ 
Die Parkplätze auf der Neusser Straße in der südlichen Hinführung werden durch Fahr-
radabstellmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten und Grünflächen ersetzt. 
 
3. „Bei der südlichen Hinführung zum Kreisverkehr soll geprüft werden, ob der Radverkehr auf 
einem (geschützten) Radfahrstreifen bis zum Kreisverkehr geführt werden kann.“ 
Der Querschnitt wurde im südlichen Anschlussbereich der Neusser Straße überarbeitet. 
Sowohl Hin- als auch Abführung des Radverkehrs erfolgt über Radfahrstreifen. Die Rad-
fahrstreifen wurden gegenüber der Vorplanung verbreitert. 
 
4. „Grünbereiche und Baumpflanzungen sollen auch an der südlichen und östlichen Querung 
geplant werden.“ 
An der südlichen und östlichen Querung wurden drei Baumpflanzungen in die Planung auf-
genommen. Zusätzlich sind zwei weitere Baumpflanzungen auf der Kreisinsel vorgesehen. 
Eine weitere Neupflanzung ist im Einmündungsbereich der Holbeinstraße geplant. 
 
5. „Grundsätzlich soll geprüft werden, wie mehr Grünbereiche in diesem Bereich umgesetzt 
werden können.“

4 
Um zusätzliche Grünbereiche umzusetzen, werden auf der Neusser Straße in der südli-
chen Hinführung vereinzelt vorhandene Baumscheiben verbunden bzw. vergrößert. 
 
6. „Die Anwohner*innen der Auerstraße müssen vor einer erheblichen Verkehrszunahme ge-
schützt werden. Dabei soll insbesondere eine Einbahnstraßenregelung geprüft werden, die 
eine Zufahrt vom Kreisel aus nicht zulässt.“ 
Am 28.04.2022 hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung ergänzend beauftragt, die 
Richtung der Einbahnstraße in der Auerstraße zwischen Eichstraße und Niehler Straße zu 
ändern. Der Beschluss wird derzeit geprüft. Die Verwaltung geht zum jetzigen Zeitpunkt 
davon aus, dass sich die Änderung der Einbahnstraße im o. g. Abschnitt der Auerstraße 
nicht auf die Planung des Kreisverkehrsplatzes auswirkt. 
 
3. Kosten und Finanzierung 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich rd. 2.200.000 € und setzen sich 
zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 2.157.000 € für die Umgestaltung der 
Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße und konsumtiven Aufwendungen für 
die Beleuchtung in Höhe von rd. 43.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbe-
leuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nut-
zung in Rechnung gestellt werden. 
Durch Verzögerungen bei der Baugrunduntersuchung verschiebt sich der geplante Baubeginn 
auf 2025/26, die Bauzeit beträgt ca. 20 Monate. 
 
Für die vorbereitenden Arbeiten in 2023, wie Baugrund- und Sinkkastenuntersuchungen, in 
Höhe von rd. 50.000 € steht im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signali-
sierten Knotenpunkten eine entsprechende Auszahlungsermächtigung bereit. 
 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. 
die ab Haushaltsjahr 2026 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von 2.150.000 € im 
Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 
6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten entsprechend einplanen. 
 
Ab dem Jahr 2027 fallen jährliche Abschreibungen in Höhe von 43.140 € an. Darüber hinaus 
sind ebenfalls ab Fertigstellung die über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden Beleuch-
tungskosten in entsprechender Höhe zu berücksichtigen. 
Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2027 erforderlichen Aufwendungen im Rahmen 
der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen 
und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bi-
lanzielle Abschreibungen) sowie im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement 
(Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) jeweils in der Produkt-
gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Das Schreiben vom Rechnungsprüfungsamt und die Stellungnahme der Verwaltung sind der 
Vorlage als Anlagen 6 und 7 beigefügt. 
 
4. Straßenausbaubeiträge 
Der Bau des Kreisverkehrs an der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße 
löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus, da der Kreisverkehr keine Erschließungsfunktion 
ausübt.  
Der sich an den Kreisverkehr anschließende Ausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen bis 
zur Lohsestraße ist nach derzeitigem Kenntnisstand ebenfalls nicht beitragspflichtig. Zum jet-
zigen Zeitpunkt kann weder eine Erneuerungsbedürftigkeit festgestellt noch eine Verbesse-
rung im Sinne des Beitragsrechts angenommen werden. Sollten sich diesbezüglich zu einem 
späteren Zeitpunkt Änderungen ergeben, würden entstehende Beitragspflichten nach der För-
derrichtlinie Straßenausbaubeiträge in der Fassung vom 03.05.2022, durch das Land Nord-
rhein-Westfalen im Zuge von Erstattungen an die Stadt Köln getragen.

5 
5. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent 
und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies 
zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Entwurf Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße 
Anlage 3: Bilanz – Bäume 
Anlage 4: Bilanz – Kfz-Parkstände 
Anlage 5: Bilanz – Fahrradparkstände 
Anlage 6: Schreiben vom Rechnungsprüfungsamt 
Anlage 7: Stellungnahme der Verwaltung

Anlage 5_Bilanz - Fahrradparkstände

506 Zeichen

Anlage 5 
Neusser Straße - nördl. Abschnitt 18 6
Neusser Straße - südl. Abschnitt* 56 68 
Kempener Straße 16 12 
Auerstraße 4 16 
Anzahl Fahrradparkstände 94 102 
Bilanz* + 8 
* einige der geplanten Fahrradparkstände werden im Rahmen der Ausführungspläne nach Prüfung 
und Möglichkeit ggf. durch E-Roller und Leihrad-Stationen ersetzt. 
Bilanz - Fahrradparkstände 
Fahrradparkstandbilanz                                                        
Annahme: 2 Fahrräder pro 
Anlehnbügel 
Abschnitt heute geplant

Anlage 6_Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes

2840 Zeichen

/ 2 
14      .06.2023 
143 
Dezernat III, 
Amt 66  
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0515/2023, Stand 01.06.2023 
Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener 
Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von 
signalisierten Knotenpunkten 
RPA-Nr.: 2023/0332 
Eingereichte Kosten: 1.844.728,52 € (netto) bzw. 2.195.226,94 € (brutto) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Eingang am 07.06.2023 hat 66/Amt für Straßen und Radwegebau die im Betreff 
genannte Maßnahme erneut vorgelegt. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufge-
fallen: 
Die Planung der Entwässerung entspricht derzeit keiner Entwurfsqualität. So kann es 
beispielsweise mangels bestehenden Kenntnisse der vorhandenen Anschlussleitun-
gen oder wegen derzeit fehlender Angaben zur Höhenentwicklung und Querneigung 
der Fahrbahn zu zusätzlichen Leistungen (z. B. der Anordnung von Pendelrinnen 
oder zusätzlichen Straßenabläufen) und Kosten in der Bauausführung kommen. 
Für die Tiefbauleistungen zur Herrichtung der Lichtsignalanlagen (LSA) wurde inner-
halb der Kostenermittlung ein nicht näher begründeter Zuschlag von 34,20% berück-
sichtigt. Bei Gesamtkosten der LSA von 189.975,89 € (netto) entspricht dieser Zu-
schlag einer Summe von 44.441,02 € (netto). Darüber hinaus werden u. a. diese 
Kosten in der Gesamtkostenberechnung nochmals mit einem ebenfalls nicht näher 
erläuterten Sicherheitszuschlag i. H. v. 10% auf die Gesamtmaßnahme beaufschlagt. 
Diese Vorgehensweise ist insgesamt nicht nachvollziehbar und kann daher derzeit 
nicht bestätigt werden. 
Die Kostenberechnung ist nicht unterzeichnet und entspricht nicht den Vorgaben der 
DIN 276 oder der Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von 
Straßenbaumaßnahmen (AKVS). Insofern ist fraglich, wie beispielsweise mangels 
Kostengruppen (DIN) bzw. KBK1-Nr. (AKVS), eine durchgängige Kostensteuerung 
g
ewährleistet werden kann. 
1 Kostenberechnungskatalog, Anlage 2 der AKVS 
21
Anlage 6

- 2 - 
 
 
Die Mengenermittlung ist nur eingeschränkt nachvollziehbar. Insofern können die 
Mengen weiterhin nicht bestätigt werden. 
Bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt kann festgestellt werden, dass im Zuge 
der Maßnahme 6 Bäume neu gepflanzt werden und die versiegelte Fläche sich um 
ca. 450m2 reduziert, was sich insgesamt positiv auswirkt. 
M
it Hinweis auf die bedingte Kostensicherheit und die fachtechnisch angesproche-
nen Punkte ergeben sich anhand der Unterlagen keine erkennbaren Hinweise, die 
einer Fortführung der Maßnahme widersprechen. 
Es wird empfohlen, den Erläuterungsbericht sowie die eigentliche Kostenberech-
nung, einschließlich des Kostenanschlags der Lichtsignalanlage der Beschlussvorla-
ge beizufügen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Sven Genseke

Anlage 7_Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes

4795 Zeichen

Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener 
Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von 
signalisierten Knotenpunkten 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom 
Rechnungsprüfungsamt vom 21.06.2023 (RPA-Nr. 2023/0332, 
Anlage 6 zu der Beschlussvorlage 0515/2023) 
• Hinweis vom Rechnungsprüfungsamt:
„Die Planung der Entwässerung entspricht derzeit keiner Entwurfsqualität. So
kann es beispielsweise mangels bestehenden Kenntnisse der vorhandenen
Anschlussleitungen oder wegen derzeit fehlender Angaben zur
Höhenentwicklung und Querneigung der Fahrbahn zu zusätzlichen Leistungen
(z. B. der Anordnung von Pendelrinnen oder zusätzlichen Straßenabläufen) und
Kosten in der Bauausführung kommen.“
Entgegnung der Verwaltung:
Die Entwässerungsplanung wird grundsätzlich im Rahmen der an die
Entwurfsplanung folgenden Ausführungsplanung erstellt. Zum Zeitpunkt der
Kostenberechnung werden die Kosten für die Entwässerung wie bei den
bisherigen Planungen anhand von Erfahrungswerten sowie
entwässerungstechnischen Vorgaben geschätzt bzw. standardisiert
angenommen.
• Hinweis vom Rechnungsprüfungsamt:
„Für die Tiefbauleistungen zur Herrichtung der Lichtsignalanlagen (LSA) wurde
innerhalb der Kostenermittlung ein nicht näher begründeter Zuschlag von 34,20%
berücksichtigt. Bei Gesamtkosten der LSA von 189.975,89 € (netto) entspricht
dieser Zuschlag einer Summe von 44.441,02 € (netto). Darüber hinaus werden u.
a. diese Kosten in der Gesamtkostenberechnung nochmals mit einem ebenfalls
nicht näher erläuterten Sicherheitszuschlag i. H. v. 10% auf die
Gesamtmaßnahme beaufschlagt. Diese Vorgehensweise ist insgesamt nicht
nachvollziehbar und kann daher derzeit nicht bestätigt werden.“
Entgegnung der Verwaltung: 
Der Zuschlag von 34,20% ergibt sich aus der Tabelle zur Berechnung des 
sogenannten Modifizierungsfaktors. Dabei werden in der Tabelle anhand der vier 
Kriterien 
• geschätzte Summe Kostenanschlag,
• Baustellenbedingungen,
• Lage der Baustelle und
• Besonderheiten der Baustelle
die maßgeblichen baustellenspezifischen Rahmenbedingungen für die 
Maßnahme festgelegt. Aus diesen festgelegten Rahmenbedingungen wird in 
Anlage 7

einem ersten Berechnungsschritt der Modifizierungsfaktor ermittelt. Zusammen 
mit dem standardmäßig festgelegten kalkulatorischen Sicherheitszuschlag von 
10% (entspricht einem Preisanpassungsfaktor von 1,1) ergibt sich aus den 
weiteren Berechnungsschritten (Kostensteigerung für den Zeitraum zwischen 
Baubeschluss und Baubeginn) der Zuschlag für die Preissteigerung für den 
ermittelten Zeitraum in Höhe von 34,20%. 
Die Anwendung der Tabelle zur Berechnung des Modifizierungsfaktors beruht 
auf den zuvor hierzu durchgeführten grundsätzlichen Abstimmungen zwischen 
der Innenrevision und dem Rechnungsprüfungsamt. 
 
• Hinweis vom Rechnungsprüfungsamt: 
„Die Kostenberechnung ist nicht unterzeichnet und entspricht nicht den Vorgaben 
der DIN 276 oder der Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung 
von Straßenbaumaßnahmen (AKVS). Insofern ist fraglich, wie beispielsweise 
mangels Kostengruppen (DIN) bzw. KBK 1-Nr. (AKVS), eine durchgängige 
Kostensteuerung gewährleistet werden kann.“ 
 
1 Kostenberechnungskatalog, Anlage 2 der AKVS  
 
Entgegnung der Verwaltung: 
Die Kostenberechnung wurde am 27.06.2023 unterschrieben (fachtechnisch und 
sachlich richtig). 
Die DIN 276 und die Anweisungen zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung 
von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) wurden beim Amt für Straßen und 
Radwegebau bisher nicht eingeführt. Das Amt für Straßen und Radwegebau 
ermittelt die Kosten für Straßenbaumaßnahmen deshalb nach den Anweisungen 
zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen (AKS 1985). Es ist 
vorgesehen, zum einen das bisherige Verfahren nach AKS auf AKVS 
umzustellen und zum anderen die Einheitspreise zukünftig zu aktualisieren. 
 
• Hinweis vom Rechnungsprüfungsamt: 
„Die Mengenermittlung ist nur eingeschränkt nachvollziehbar. Insofern können 
die Mengen weiterhin nicht bestätigt werden.“ 
 
Entgegnung der Verwaltung: 
Die Verwaltung nimmt den Hinweis zur Kenntnis und wird versuchen, die 
Mengenermittlung bei zukünftigen Kostenberechnungen nachvollziehbarer 
darzustellen. 
 
• Hinweis vom Rechnungsprüfungsamt: 
„Es wird empfohlen, den Erläuterungsbericht sowie die eigentliche 
Kostenberechnung, einschließlich des Kostenanschlags der Lichtsignalanlage 
der Beschlussvorlage beizufügen.“

Entgegnung der Verwaltung: 
Die geplante Baumaßnahme ist bereits in der Beschlussvorlage ausführlich 
beschrieben. Der Erläuterungsbericht wird daher der Vorlage nicht beigefügt. 
Von einer Veröffentlichung der Kostenberechnung wird aus vergaberechtlichen 
Gründen abgesehen.

Anlage 3_Bilanz - Bäume

286 Zeichen

Anlage 3 
Neusser Straße - nördl. Abschnitt 3 3
Neusser Straße - südl. Abschnitt 16 19 
Kempener Straße 0 1
Auerstraße 0 0
Kreisinsel - 2
Anzahl Bäume 19 25 
vorgesehene Bestandsbaumfällungen 0
vorgesehene Neupflanzungen 6
Bilanz + 6 
Baumbilanz 
Abschnitt heute geplant 
Bilanz - Bäume

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

980 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Öffentlichkeit wurde bereits 2017 und 2019 im Rahmen der ursprünglichen Gesamtplanung zur 
Umgestaltung der Neusser Straße beteiligt. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (4)

22.08.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 7.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Innere Kanalstraße
  • Neusser Straße 1865
  • Auerstraße 4
  • Lohsestraße
  • Brückenstraße 5
  • Kempener Straße 16
  • Cranachstraße
  • Holbeinstraße
  • Schenkendorfstraße
  • Niehler Kirchweg
  • Niehler Straße
  • Kuenstraße 350
  • Straße 18
  • Straße 24
  • Straße 16 12
  • Straße 11 0

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Details

Aktenzeichen
0515/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.08.2023
Erstellt
08.02.2023 12:07