0515/2023
Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024
2002 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/664/3
Vorlagen-Nummer
0515/2023
Stand: 05.11.2024
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener
Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von
signalisierten Knotenpunkten
Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung für
den Knoten Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße die Ausführungsplanung zu er-
stellen und den Ausbau mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.200.000 € (davon rd. 43.000 €
konsumtive Beleuchtungskosten) durchzuführen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Auf der Grundlage des Baubeschlusses durch den Rat der Stadt Köln aus der Sitzung vom
07.09.2023 erarbeitet die Verwaltung derzeit die Ausführungsplanung. Dazu gehören u. a. die
Markierungs- und Beschilderungspläne sowie die Deckenhöhenpläne.
Im Zusammenhang mit der weiteren Planungsbearbeitung prüfte die Verwaltung ergänzend,
ob die bisherige Ausbaugrenze in der Kempener Straße um einige Meter in Richtung der
Cranachstraße erweitert werden kann, um mit einfachen Mitteln (z. B. Plattenumlage, Markie-
rung auf der Fahrbahn) die heutige Verkehrssituation für den Fuß- und Radverkehr in stadt-
auswärtiger Richtung zusätzlich zu verbessern. Die Verwaltung wird die politischen Gremien
über das Prüfergebnis gesondert in Form einer Mitteilung informieren.
Nächste Schritte:
Die Verwaltung beabsichtigt, die Ausführungsplanung im ersten Quartal 2025 fertigzustellen.
Dies beinhaltet u. a. auch die Anordnung der Markierungs- und Beschilderungspläne durch
die Straßenverkehrsbehörde. Ebenso ist es vorgesehen, die weiteren bauvorbereitenden Ar-
beitsschritte durchzuführen (z. B. Leistungstexte erstellen, Ausschreibung und Vergabe mit-
vorbereiten).
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das IV. Quartal 2025.
Anlage 4_Bilanz - Kfz-Parkstände
423 Zeichen
Anlage 4 Neusser Straße - nördl. Abschnitt 2 0 Neusser Straße - südl. Abschnitt* 6 0 Kempener Straße 11 0 Auerstraße 3 0 Anzahl Kfz-Parkstände 22 0 Bilanz - 22 * Ladezone nicht inbegriffen Kfz-Parkraumbilanz Annahme: 5 -6 m Länge pro Parkstand Abschnitt heute geplant Bilanz - Kfz-Parkstände
alt_Sachstandsbericht Rat / Ausschuss - Stand 27.03.2024
2090 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 Vorlagen-Nummer 0515/2023 Stand: 27.03.2024 Sachstandsbericht Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten Beschluss : 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung für den Knoten Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße die Ausführungsplanung zu er- stellen und den Ausbau mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.200.000 € (davon rd. 43.000 € konsumtive Beleuchtungskosten) durchzuführen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Auf der Grundlage des Baubeschlusses durch den Rat der Stadt Köln aus der Sitzung vom 07.09.2023 erarbeitet die Verwaltung derzeit die Ausführungsplanung. Dazu gehören u. a. die Markierungs- und Beschilderungspläne sowie die Deckenhöhenpläne. Ergänzend prüft die Verwaltung, ob die bisherige Ausbaugrenze in der Kempener Straße um einige Meter in Richtung der Cranachstraße erweitert werden kann, um mit einfachen Mitteln (z. B. Plattenumlage, Markierung auf der Fahrbahn) die heutige Verkehrssituation für den Fuß- und Radverkehr in stadtauswärtiger Richtung zusätzlich zu verbessern. Die Verwaltung wird die politischen Gremien über das Prüfergebnis gesondert in Form einer Mitteilung infor- mieren. Nächste Schritte: Die Verwaltung beabsichtigt, die Ausführungsplanung im Jahr 2024 fertigzustellen. Dies bein- haltet u. a. auch, die Anordnung der Markierungs- und Beschilderungspläne durch die Stra- ßenverkehrsbehörde. Ebenso ist es vorgesehen, die Ausführungsplanung innerhalb des Amtes für Straßen und Radwegebau von der Planungs- an die Ausbauabteilung zu übergeben, um anschließend die weiteren bauvorbereitenden Arbeitsschritte durchzuführen (z. B. Leistungstexte erstellen, Aus- schreibung und Vergabe mitvorbereiten). Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das I. Quartal 2025. 2
Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 22.08.2023
4837 Zeichen
Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 29.08.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.08.2023 öffentlich 4.5 Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kem- pener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von in- vestiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0- 6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten 0515/2023 RM Wahlen bedankt sich seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die gute Vorlage. Allerdings möchte er die Fragen aufwerfen, ob neben der südlichen Mittelin- sel auch die beiden anderen Mittelinseln begrünt werden können und ob bzw. warum die Schleppkurve aus der Holbeinstraße zwingend erweitert werden müsse. Auch RM De Bellis-Olinger äußert für die CDU-Fraktion Lob und Zustimmung zur Vor- lage. Jedoch möchte sie wissen, ob der heutige Beschluss Auswirkungen auf den ge- fassten Planungsbeschluss 3169/2022 haben werde. RM Jäger macht erneut deutlich, dass die vorliegende Planung des Kreisverkehrs aus Sicht der SPD-Fraktion zu einer Verschlechterung des Radverkehrs führe. Nicht nach- vollziehen könne sie die Angaben zu den erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligungen in 2017 und 2019. Diese hätten die gesamte Neusser Straße und eine andere Planung beinhaltet, nicht jedoch den nun vorgesehenen Kreisverkehr. Sie bittet die Verwaltung daher um Auskunft, ob für die Akzeptanz vor Ort eine weitere Öffentlichkeitsbeteili- gung möglich sei. SB Dr. Beese signalisiert Zustimmung seitens der FDP; den Wegfall der Parkplätze auf der mit Wohnraum bebauten Ostseite halte er allerdings für unsinnig. Frau Dietz, stellv. Leiterin des Amtes für Straßen und Radwegebau, führt aus, dass eine Begrünung der Mittelinseln sicherlich möglich sei. Die Unterhaltung müsse je- doch zuvor mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgesprochen wer- den. Das Thema zur erweiterten Schleppkurve werde sie bilateral mit Herrn Wahlen klären. 2 Der heutige Beschluss habe keine Auswirkungen auf die Vorlage 3169/2022; diese beiden Maßnahmen seien bewusst getrennt worden, damit es bei der hiesigen Maß- nahme zügig vorangehen könne. Dass die Wegnahme der Parkplätze keine optimale Lösung sei, sei der Verwaltung bewusst. Allerdings sei hier ein gravierender Konflikt – viele Dooring-Unfälle - zwi- schen ruhendem Verkehr und fließendem Radverkehr vorhanden, so dass die Verwal- tung zu Gunsten der Verkehrssicherheit des Radverkehrs entschieden habe. Eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung würde die Maßnahme erheblich verzögern, zu- mal aus der Politik vor Ort immer wieder der Wunsch nach der Umgestaltung in einen Kreisverkehr geäußert wurde. Frau Dietz wirbt daher eindringlich für eine Beschluss- fassung in der heutigen Sitzung. Frau Jäger zeigt sich nicht in Gänze zufrieden mit diesen Ausführungen. Sie regt da- her nachdrücklich an, zügig dennoch eine Form von zumindest Bürgerinformation vor Ort – keine reine Pressemitteilung - durchzuführen; in dieser sollte beispielsweise auch aufgezeigt werden, wohin die Bushaltestelle künftig verlagert werde. RM Syndicus verweist in diesem Zusammenhang auf einen kürzlich gestellten Antrag zum Thema „verbesserte Kommunikation im öffentlichen Raum“; hier würde es nun gut passen, nicht nur online zu informieren, sondern auch vor Ort über Bauzaunpla- kate mit einfachen Worten und vielen Bildern als Erklärung beispielsweise. Ausschussvorsitzender Hammer fasst zusammen, dass eine weitere Bürgerbeteili- gung nicht Ziel führend, eine aktive und frühzeitige Kommunikation der Verwaltung vor Ort hingegen wünschenswert sei. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertre- tung Nippes uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfspla- nung für den Knoten Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße die Ausfüh- rungsplanung zu erstellen und den Ausbau mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.200.000 € (davon rd. 43.000 € konsumtive Beleuchtungskosten) durchzuführen. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungser- mächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 50.000 € für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaß- nahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knoten- punkten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2_Entwurf Kreisverkehr Neusser Straße_Kempener Straße
4124 Zeichen
Bank
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WT
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PAut
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PAut
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Bank
M
A
M
M
Lohsestraße
Holbeinstraße
Kempener Straße
Neusser Straße
Auerstraße
Cranachstraße
Schenkendorfstraße
Kuenstraße
350/2
2469/67
2231/84
518
784
63/1
74/3
2371/84
463
3112/74
513
2635/353
2916/74
3016/74
3113/74
1453/353
2399/353 885
520
510
2331/84
82/1
525
78/1
785
2634/353
604
2512/79
637
79/2
2901/82
2370/84
781
2229/84
2372/84
351/2
2987/77
3199/80
3198/80
464
2680/353
1456/343
540
711
74/2
2933/81
538
638
2971/82
330/5
517
2645/357
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Stadt Köln
Rewe City
Telekom
Shop
Imbiss
Blumen-
geschäft
Friseur
Pfandhaus
Buchhandlung
Leerstand
(19.02.20)
Barbier
Vodafone
Shop
Reinigung
Sportwetten
Imbiss
Atelier
Friseur
Imbiss
McDonald's
Mode-
geschäft
Blumen-
geschäft
Apotheke
Kiosk
Eiscafé
Imbiss
Spielhalle
Handy-
laden
Orthopädisches
Fachgeschäft
Gaststätte
Schlüssel-
dienst
Pizzeria
Raumausstatter
Raumausstatter
Orthopäde
Restaurant
Matratzen
Café
Leerstand
Juwelier
Druckerei
Fahrradgeschäft
Reisebüro
Lebensmittel-
geschäft
Handyladen/
Copyshop
Kleintierpraxis
Imbiss
Dekoration
Physio-
therapie
AUFZUG 2
AUFZUG 1
T
A
X
I
(4 St.)
Ladezone + Außengastro
Sicherheitsabstand zum Radverkehr
Ladezone
Legende:
Fahrbahn, Asphalt
Planung
S1/-1
S1,5/-1,5
S3/-3
S B B1,5/-1,5
B0,5/0,25
B0,75/-0,75
B 0,5/0,20
vorh. Grünfläche
vorh. Baum
Bestand
vorh. Bestand/Topographie
vorh. Katastergrenze
vorh. Zufahrt/Zugang
gepl. Markierung
S1/-1
S1,5/-1,5
S3/-3
S B B1,5/-1,5
Gehweg, Stadtstein
wassergeb. Deckschicht
Rundbord (grau)
Fahrradabstellbügel | Poller
Baum-Neupflanzung
Rundbord (weiß)
Grünfläche (Raseneinsaat)
Kleinpflasterstreifen
Hochbord
Innenring, Prägeasphalt aufgehellt
Rotmarkierung Radfahrstreifen
baul. Radweg
Materialwechsel
Inselkopf, Betonsteinpflaster
Taktile Elemente, Noppen/Rillen
Verkehrsschild
Litfaßsäule/City-Light-Säule
Beleuchtung
Werbetafel
Poller | Fahrradständer
Lichtsignalanlage
Versorgungsschacht
Abwasser-, Belüftungsschacht
Sinkkasten
A M W
T
Abfallbehälter
Entfällt
(in Vollausbaubereichen
nicht dargestellt)
X
Verteiler/Postablageschrank
Beleuchtung
Stadtbahnanlagen
Lichtsignalgeber Kfz/Fuß | Blinker
2 Postk.
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Telekom
(Telestation)
Telekom
Schaltschrank
x
x
x
x
M
1
M
3
M
4
M
5
M
6
M
7
M
2
1.00
3.00
0.9m
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in
250
5 -Neusser Straße
1865 mm 520 mm
5 - Nippes Lageplan - Entwurf Krüger, 24.10.2022
Krüger, 24.10.2022
Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Straße
24.10.2022 KV-LP
Krüger
02.08.2022
Claußen
03.08.2022
Dietz
04.08.2022
Stach-Reinartz
08.09.2022
- Anpassung Nebenanlagen (Bereich Hnr. 169-173)
- Anpassung Baumscheiben/Grünflächen (Bereich Hnr. 166-17 8) Krüger Krüger
X
X
Claußen Dietz 24.10.2022
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
KVB
642-1
644-4
644-5
664-1
665-4
681-3
682-3
671-44
Busverkehr (per Mail) Hr. Bohndorf 01.07.2022
LSA Hr. Richartz 20.07.2022
Parkraumbewirtschaftung Hr. Freikamp
Markierung Fr. Bell
20.07.2022
20.07.2022
Barrierefreiheit/Taktile Elemente Hr. Sämann 14.07.2022
Ausbau Hr. Queitsch 22.07.2022
Parkraumkonzepte
(mit Anmerkungen per Mail vom 11.07.2022) Hr. Özer 20.07.2022
Radverkehr Hr. Leitow 20.07.2022
Bäume/Baumscheiben (per Mail) Hr. Gerhardt
RheinEnergie Beleuchtung Hr. Mavua-Kazai
28.06.2022
08.06.2022
Beschlussvorlage Rat
12073 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 Vorlagen-Nummer 0515/2023 Freigabedatum 11.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten Beschlussorgan Finanzausschuss Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfspla- nung für den Knoten Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße die Ausführungs- planung zu erstellen und den Ausbau mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.200.000 € (davon rd. 43.000 € konsumtive Beleuchtungskosten) durchzuführen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes uneingeschränkt zustimmt. 2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 50.000 € für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr im Teilfinanzplan des Am- tes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601- 1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten. Verkehrsausschuss 22.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 Finanzausschuss 04.09.2023 Rat 07.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.157.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 43.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 43.140 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Planungshistorie Im September 2010 hat die Bezirksvertretung Nippes die Umgestaltung der Neusser Straße im Bereich zwischen Innere Kanalstraße und Niehler Kirchweg beschlossen (Vorlagen-Nr. 2257/2010). Die Kreisverkehrsplanung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße war Be- standteil dieser Planung. Durch einen Grundsatzbeschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 18.03.2021 wurde die Verwaltung gebeten, den geplanten Kreisverkehr Neusser Straße/Kem- pener Straße/Auerstraße aus der Gesamtplanung herausgetrennt und priorisiert weiterzubear- beiten. Eine daraufhin von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurfsplanung für den Kreisverkehr wurde am 18.01.2022 vom Verkehrsausschuss beschlossen (Verlagen Nr. 2637/2021). Auf Grund- lage dieses Planungsbeschlusses hat die Verwaltung eine Entwurfsplanung erstellt. Am 15.08.2022 hat die Verwaltung die Planung dem Verkehrsausschuss sowie am 25.08.2022 der Bezirksvertretung Nippes im Rahmen eines Fachgespräches vorgestellt und dabei offene Punkte und Fragen zur Planung beantwortet sowie die Ergebnisse der Prüfauf- träge aus dem Planungsbeschluss erläutert. 3 2. Die Planung Der geplante kleine Kreisverkehr ersetzt die derzeit vorhandene signalisierte Kreuzung, so- dass die Lichtsignalanlage im gesamten Knotenpunktbereich abgebaut werden kann. Der Kreisverkehr ist mit einem Durchmesser von 30 m dimensioniert. Die Dimensionierung des Kreisverkehrs richtet sich nach den notwendigen Flächenbedarfen des Bemessungsfahr- zeugs bei der Durchfahrt. Darin ist auch die zukünftig angedachte Führung der Buslinie 147 durch den Kreisverkehr berücksichtigt. Die Lage des Kreisverkehres ergibt sich aus den not- wendigen umliegenden Gehwegbreiten sowie dem geringstmöglichen Einfluss auf den Be- standsbaum im Eckbereich Neusser Straße/Auerstraße. Alle vier Knotenpunktarme werden mit Fußgängerüberwegen ausgestattet. Mit Ausnahme des Armes Auerstraße werden zudem Mittelinseln als Fahrbahnteiler und Querungshilfen für zu Fuß Gehende vorgesehen. Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. In den Zufahrten Kempener Straße und im südlichen Abschnitt der Neusser Straße wird der Radverkehr vor dem Kreisverkehr von den dortigen baulichen Radwegen auf entsprechend markierte Radfahrstreifen auf die Fahrbahn geführt. Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung in Abstimmung mit der RheinEnergie AG den gültigen DIN-Normen entsprechend angepasst. Die im Rahmen des Planungsbeschlusses von der Bezirksvertretung Nippes beschlossenen Prüfaufträge, sind in die Entwurfsplanung eingeflossen und werden im Folgenden aufgeführt und erläutert: 1a. „Die Verwaltung soll alles unternehmen, um den Bestandsbaum an der Ecke Neusser Straße/Auerstraße zu erhalten.“ Es wurde eine Wurzelschürfung zur Prüfung der vorhandenen Bestandswurzellage durch- geführt. Die Schürfung hat ergeben, dass sich im Ausbaubereich keine größeren Baum- wurzeln befinden. Der Bestandsbaum wird durch den Ausbau des Kreisverkehres nicht be- schädigt und bleibt erhalten. 1b. „Dazu gehört, einen etwas kleineren Kreisverkehr zu prüfen. Die Prüfung, den Kreisdurchmesser zu reduzieren, hat ergeben, dass dies zu einer gerin- geren Ablenkung und damit zu einer höheren Durchfahrgeschwindigkeit der geradeausfah- renden Fahrzeuge entlang der Neusser Straße führt. Wie zudem unter Punkt 1a darge- stellt, bleibt der Baum in Höhe Neusser Straße/Auerstraße erhalten. Auf Grund dieser bei- den Prüfergebnisse verbleibt es bei dem erforderlichen Kreisdurchmesser. 2. „Die Parkplätze auf der Neusser Straße sollen zu Gunsten des Radverkehrs entfallen.“ Die Parkplätze auf der Neusser Straße in der südlichen Hinführung werden durch Fahr- radabstellmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten und Grünflächen ersetzt. 3. „Bei der südlichen Hinführung zum Kreisverkehr soll geprüft werden, ob der Radverkehr auf einem (geschützten) Radfahrstreifen bis zum Kreisverkehr geführt werden kann.“ Der Querschnitt wurde im südlichen Anschlussbereich der Neusser Straße überarbeitet. Sowohl Hin- als auch Abführung des Radverkehrs erfolgt über Radfahrstreifen. Die Rad- fahrstreifen wurden gegenüber der Vorplanung verbreitert. 4. „Grünbereiche und Baumpflanzungen sollen auch an der südlichen und östlichen Querung geplant werden.“ An der südlichen und östlichen Querung wurden drei Baumpflanzungen in die Planung auf- genommen. Zusätzlich sind zwei weitere Baumpflanzungen auf der Kreisinsel vorgesehen. Eine weitere Neupflanzung ist im Einmündungsbereich der Holbeinstraße geplant. 5. „Grundsätzlich soll geprüft werden, wie mehr Grünbereiche in diesem Bereich umgesetzt werden können.“ 4 Um zusätzliche Grünbereiche umzusetzen, werden auf der Neusser Straße in der südli- chen Hinführung vereinzelt vorhandene Baumscheiben verbunden bzw. vergrößert. 6. „Die Anwohner*innen der Auerstraße müssen vor einer erheblichen Verkehrszunahme ge- schützt werden. Dabei soll insbesondere eine Einbahnstraßenregelung geprüft werden, die eine Zufahrt vom Kreisel aus nicht zulässt.“ Am 28.04.2022 hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung ergänzend beauftragt, die Richtung der Einbahnstraße in der Auerstraße zwischen Eichstraße und Niehler Straße zu ändern. Der Beschluss wird derzeit geprüft. Die Verwaltung geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass sich die Änderung der Einbahnstraße im o. g. Abschnitt der Auerstraße nicht auf die Planung des Kreisverkehrsplatzes auswirkt. 3. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich rd. 2.200.000 € und setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 2.157.000 € für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von rd. 43.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbe- leuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nut- zung in Rechnung gestellt werden. Durch Verzögerungen bei der Baugrunduntersuchung verschiebt sich der geplante Baubeginn auf 2025/26, die Bauzeit beträgt ca. 20 Monate. Für die vorbereitenden Arbeiten in 2023, wie Baugrund- und Sinkkastenuntersuchungen, in Höhe von rd. 50.000 € steht im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Aus- zahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signali- sierten Knotenpunkten eine entsprechende Auszahlungsermächtigung bereit. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. die ab Haushaltsjahr 2026 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von 2.150.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten entsprechend einplanen. Ab dem Jahr 2027 fallen jährliche Abschreibungen in Höhe von 43.140 € an. Darüber hinaus sind ebenfalls ab Fertigstellung die über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden Beleuch- tungskosten in entsprechender Höhe zu berücksichtigen. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2027 erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bi- lanzielle Abschreibungen) sowie im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) jeweils in der Produkt- gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Das Schreiben vom Rechnungsprüfungsamt und die Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage als Anlagen 6 und 7 beigefügt. 4. Straßenausbaubeiträge Der Bau des Kreisverkehrs an der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus, da der Kreisverkehr keine Erschließungsfunktion ausübt. Der sich an den Kreisverkehr anschließende Ausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen bis zur Lohsestraße ist nach derzeitigem Kenntnisstand ebenfalls nicht beitragspflichtig. Zum jet- zigen Zeitpunkt kann weder eine Erneuerungsbedürftigkeit festgestellt noch eine Verbesse- rung im Sinne des Beitragsrechts angenommen werden. Sollten sich diesbezüglich zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen ergeben, würden entstehende Beitragspflichten nach der För- derrichtlinie Straßenausbaubeiträge in der Fassung vom 03.05.2022, durch das Land Nord- rhein-Westfalen im Zuge von Erstattungen an die Stadt Köln getragen. 5 5. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Entwurf Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße Anlage 3: Bilanz – Bäume Anlage 4: Bilanz – Kfz-Parkstände Anlage 5: Bilanz – Fahrradparkstände Anlage 6: Schreiben vom Rechnungsprüfungsamt Anlage 7: Stellungnahme der Verwaltung
Anlage 5_Bilanz - Fahrradparkstände
506 Zeichen
Anlage 5 Neusser Straße - nördl. Abschnitt 18 6 Neusser Straße - südl. Abschnitt* 56 68 Kempener Straße 16 12 Auerstraße 4 16 Anzahl Fahrradparkstände 94 102 Bilanz* + 8 * einige der geplanten Fahrradparkstände werden im Rahmen der Ausführungspläne nach Prüfung und Möglichkeit ggf. durch E-Roller und Leihrad-Stationen ersetzt. Bilanz - Fahrradparkstände Fahrradparkstandbilanz Annahme: 2 Fahrräder pro Anlehnbügel Abschnitt heute geplant
Anlage 6_Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 14 .06.2023 143 Dezernat III, Amt 66 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0515/2023, Stand 01.06.2023 Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten RPA-Nr.: 2023/0332 Eingereichte Kosten: 1.844.728,52 € (netto) bzw. 2.195.226,94 € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang am 07.06.2023 hat 66/Amt für Straßen und Radwegebau die im Betreff genannte Maßnahme erneut vorgelegt. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufge- fallen: Die Planung der Entwässerung entspricht derzeit keiner Entwurfsqualität. So kann es beispielsweise mangels bestehenden Kenntnisse der vorhandenen Anschlussleitun- gen oder wegen derzeit fehlender Angaben zur Höhenentwicklung und Querneigung der Fahrbahn zu zusätzlichen Leistungen (z. B. der Anordnung von Pendelrinnen oder zusätzlichen Straßenabläufen) und Kosten in der Bauausführung kommen. Für die Tiefbauleistungen zur Herrichtung der Lichtsignalanlagen (LSA) wurde inner- halb der Kostenermittlung ein nicht näher begründeter Zuschlag von 34,20% berück- sichtigt. Bei Gesamtkosten der LSA von 189.975,89 € (netto) entspricht dieser Zu- schlag einer Summe von 44.441,02 € (netto). Darüber hinaus werden u. a. diese Kosten in der Gesamtkostenberechnung nochmals mit einem ebenfalls nicht näher erläuterten Sicherheitszuschlag i. H. v. 10% auf die Gesamtmaßnahme beaufschlagt. Diese Vorgehensweise ist insgesamt nicht nachvollziehbar und kann daher derzeit nicht bestätigt werden. Die Kostenberechnung ist nicht unterzeichnet und entspricht nicht den Vorgaben der DIN 276 oder der Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS). Insofern ist fraglich, wie beispielsweise mangels Kostengruppen (DIN) bzw. KBK1-Nr. (AKVS), eine durchgängige Kostensteuerung g ewährleistet werden kann. 1 Kostenberechnungskatalog, Anlage 2 der AKVS 21 Anlage 6 - 2 - Die Mengenermittlung ist nur eingeschränkt nachvollziehbar. Insofern können die Mengen weiterhin nicht bestätigt werden. Bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt kann festgestellt werden, dass im Zuge der Maßnahme 6 Bäume neu gepflanzt werden und die versiegelte Fläche sich um ca. 450m2 reduziert, was sich insgesamt positiv auswirkt. M it Hinweis auf die bedingte Kostensicherheit und die fachtechnisch angesproche- nen Punkte ergeben sich anhand der Unterlagen keine erkennbaren Hinweise, die einer Fortführung der Maßnahme widersprechen. Es wird empfohlen, den Erläuterungsbericht sowie die eigentliche Kostenberech- nung, einschließlich des Kostenanschlags der Lichtsignalanlage der Beschlussvorla- ge beizufügen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Anlage 7_Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes
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Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße zu einem Kreisverkehr sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom Rechnungsprüfungsamt vom 21.06.2023 (RPA-Nr. 2023/0332, Anlage 6 zu der Beschlussvorlage 0515/2023) • Hinweis vom Rechnungsprüfungsamt: „Die Planung der Entwässerung entspricht derzeit keiner Entwurfsqualität. So kann es beispielsweise mangels bestehenden Kenntnisse der vorhandenen Anschlussleitungen oder wegen derzeit fehlender Angaben zur Höhenentwicklung und Querneigung der Fahrbahn zu zusätzlichen Leistungen (z. B. der Anordnung von Pendelrinnen oder zusätzlichen Straßenabläufen) und Kosten in der Bauausführung kommen.“ Entgegnung der Verwaltung: Die Entwässerungsplanung wird grundsätzlich im Rahmen der an die Entwurfsplanung folgenden Ausführungsplanung erstellt. Zum Zeitpunkt der Kostenberechnung werden die Kosten für die Entwässerung wie bei den bisherigen Planungen anhand von Erfahrungswerten sowie entwässerungstechnischen Vorgaben geschätzt bzw. standardisiert angenommen. • Hinweis vom Rechnungsprüfungsamt: „Für die Tiefbauleistungen zur Herrichtung der Lichtsignalanlagen (LSA) wurde innerhalb der Kostenermittlung ein nicht näher begründeter Zuschlag von 34,20% berücksichtigt. Bei Gesamtkosten der LSA von 189.975,89 € (netto) entspricht dieser Zuschlag einer Summe von 44.441,02 € (netto). Darüber hinaus werden u. a. diese Kosten in der Gesamtkostenberechnung nochmals mit einem ebenfalls nicht näher erläuterten Sicherheitszuschlag i. H. v. 10% auf die Gesamtmaßnahme beaufschlagt. Diese Vorgehensweise ist insgesamt nicht nachvollziehbar und kann daher derzeit nicht bestätigt werden.“ Entgegnung der Verwaltung: Der Zuschlag von 34,20% ergibt sich aus der Tabelle zur Berechnung des sogenannten Modifizierungsfaktors. Dabei werden in der Tabelle anhand der vier Kriterien • geschätzte Summe Kostenanschlag, • Baustellenbedingungen, • Lage der Baustelle und • Besonderheiten der Baustelle die maßgeblichen baustellenspezifischen Rahmenbedingungen für die Maßnahme festgelegt. Aus diesen festgelegten Rahmenbedingungen wird in Anlage 7 einem ersten Berechnungsschritt der Modifizierungsfaktor ermittelt. Zusammen mit dem standardmäßig festgelegten kalkulatorischen Sicherheitszuschlag von 10% (entspricht einem Preisanpassungsfaktor von 1,1) ergibt sich aus den weiteren Berechnungsschritten (Kostensteigerung für den Zeitraum zwischen Baubeschluss und Baubeginn) der Zuschlag für die Preissteigerung für den ermittelten Zeitraum in Höhe von 34,20%. Die Anwendung der Tabelle zur Berechnung des Modifizierungsfaktors beruht auf den zuvor hierzu durchgeführten grundsätzlichen Abstimmungen zwischen der Innenrevision und dem Rechnungsprüfungsamt. • Hinweis vom Rechnungsprüfungsamt: „Die Kostenberechnung ist nicht unterzeichnet und entspricht nicht den Vorgaben der DIN 276 oder der Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS). Insofern ist fraglich, wie beispielsweise mangels Kostengruppen (DIN) bzw. KBK 1-Nr. (AKVS), eine durchgängige Kostensteuerung gewährleistet werden kann.“ 1 Kostenberechnungskatalog, Anlage 2 der AKVS Entgegnung der Verwaltung: Die Kostenberechnung wurde am 27.06.2023 unterschrieben (fachtechnisch und sachlich richtig). Die DIN 276 und die Anweisungen zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) wurden beim Amt für Straßen und Radwegebau bisher nicht eingeführt. Das Amt für Straßen und Radwegebau ermittelt die Kosten für Straßenbaumaßnahmen deshalb nach den Anweisungen zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen (AKS 1985). Es ist vorgesehen, zum einen das bisherige Verfahren nach AKS auf AKVS umzustellen und zum anderen die Einheitspreise zukünftig zu aktualisieren. • Hinweis vom Rechnungsprüfungsamt: „Die Mengenermittlung ist nur eingeschränkt nachvollziehbar. Insofern können die Mengen weiterhin nicht bestätigt werden.“ Entgegnung der Verwaltung: Die Verwaltung nimmt den Hinweis zur Kenntnis und wird versuchen, die Mengenermittlung bei zukünftigen Kostenberechnungen nachvollziehbarer darzustellen. • Hinweis vom Rechnungsprüfungsamt: „Es wird empfohlen, den Erläuterungsbericht sowie die eigentliche Kostenberechnung, einschließlich des Kostenanschlags der Lichtsignalanlage der Beschlussvorlage beizufügen.“ Entgegnung der Verwaltung: Die geplante Baumaßnahme ist bereits in der Beschlussvorlage ausführlich beschrieben. Der Erläuterungsbericht wird daher der Vorlage nicht beigefügt. Von einer Veröffentlichung der Kostenberechnung wird aus vergaberechtlichen Gründen abgesehen.
Anlage 3_Bilanz - Bäume
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Anlage 3 Neusser Straße - nördl. Abschnitt 3 3 Neusser Straße - südl. Abschnitt 16 19 Kempener Straße 0 1 Auerstraße 0 0 Kreisinsel - 2 Anzahl Bäume 19 25 vorgesehene Bestandsbaumfällungen 0 vorgesehene Neupflanzungen 6 Bilanz + 6 Baumbilanz Abschnitt heute geplant Bilanz - Bäume
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Öffentlichkeit wurde bereits 2017 und 2019 im Rahmen der ursprünglichen Gesamtplanung zur Umgestaltung der Neusser Straße beteiligt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (16)
- Innere Kanalstraße
- Neusser Straße 1865
- Auerstraße 4
- Lohsestraße
- Brückenstraße 5
- Kempener Straße 16
- Cranachstraße
- Holbeinstraße
- Schenkendorfstraße
- Niehler Kirchweg
- Niehler Straße
- Kuenstraße 350
- Straße 18
- Straße 24
- Straße 16 12
- Straße 11 0
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Details
- Aktenzeichen
- 0515/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.08.2023
- Erstellt
- 08.02.2023 12:07