Mandari Insight

2018/0125

Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“,

Magistratsvorlage 18.04.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 2

1.8 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

41.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

20.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 6

20.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 7

20.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 8

20.0 KB · application/pdf

Ansehen

2018/0125

141.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

20.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

666.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

433 Zeichen

i
ne E f F [ F ! F F
Ge A
msn Inomizo + T
+
= En +
un | oyensusupegesig pun syensumun x H-
En az | ;
— oyensunjeo op neanan
g Wweneqaul pun -Saayanusgeng 4
ee | | m
wauza | jszr 2
rer & 1
VossmwpsoBge Banund Br
VogeBoBen, Banumyenyanz + g T
a
®
SF Z
NNVW 1104 Ay Hama aavn B
1 ä
- 8
rs
7
+ oyensiowunz \ \
Sr & 5
=
[_ Send =_».-
Ä 1,1
'B
ee m I +
none De) B Fadal
EL IT 8
m u EL .
ei DI] in
u - | Bene rss}
-@8 7 # |c
SmmessmueT o. 4

anlage 3

837 Zeichen

6HLWHYRQ
6WUD‰HQYHUNHKUVXQG7LHIEDXDPW 'DUPVWDGW
$EW3ODQXQJXWHFKQ9HUZDOWXQJ ,,,6%UR
1VW
Baukosten nach Kostenberechnung 
Kosten in Euro 
9HUPHVVXQJ 
8QWHUJUXQG8QWHUEDX(QWZlVVHUXQJ 
2EHUEDX 
$XVVWDWWXQJ 
6RQVWLJHEHVRQGHUH$QODJHQXQG.RVWHQ 
Summe der Baukosten nach Kostenberechnung 
Gesamtkosten der Maßnahme 
Kosten in Euro
%DXNRVWHQQDFK.RVWHQEHUHFKQXQJ 
3ODQXQJVNRVWHQXQG.RVWHQIU*XWDFKWHQ 
.RVWHQIUMlKULJH3IOHJHGHU%lXPH 
8QYRUKHUJHVHKHQHV 
Summe der Gesamtkosten der Maßnahme: 2.403.000,00
$XIJHVWHOOW
JH].XWVFKHUD
6DFKJHELHWVOHLWXQJ 6DFKEHDUEHLWHU
5HQp.XWVFKHUD ,QJR%URFNKRII
8PJHVWDOWXQJGHU*UDIHQVWUD‰H]ZLVFKHQ5KHLQVWUD‰HXQG=LPPHUVWUD‰H
JH]%URFNKRII

anlage 5

224 Zeichen

Punkt 4: Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“, 
 (V-Nr. 2018/0125) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Enthaltung: SPD-Fraktion

anlage 6

256 Zeichen

Punkt 8: Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“, 
 (V-Nr. 2018/0125) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: FDP  
Stimmenthaltung: SPD, AfD und UWIGA

anlage 7

286 Zeichen

Punkt 4: Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“, 
 (V-Nr. 2018/0125) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: FDP-Fraktion 
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, AfD, Die Linke. und UWIGA

anlage 8

187 Zeichen

Punkt 11: Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“, 
 (V-Nr. 2018/0125) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: FDP  
Stimmenthaltung: SPD

2018/0125

6504 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.05.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0125 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-030-1400 Investitionsnummer:  12061-4606      
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto: 953010 
 
Betreff: Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“ 
 
Vorlage vom: 18.04.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Umgestaltung der Grafenstraße wird zugestimmt.  
 
2. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 2.4 03.000 Euro erfolgt durch Städtebau -
fördermittel aus dem Programm zur Sanierung der Mollerstadt.  
Die Mittel stehen aus bereits bewilligten Städtebaufördermitteln im Haushalt unter der 
Kostenstelle 061 -030-1400, Investitionsnummer 12061 -4606 zur Verfügung.   
 
 
Anlagen: Plan 1 
Plan 2 
Kostenzusammenstellung Grafenstraße nach Kostenberechnung

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.04.2018 
 
Mit der Magistratsvorlage 2015/0103 wurde der Vorplanung zur Umgestaltung der 
Grafenstraße zugestimmt (Stavo-Beschluss vom 25.06.2015). Im Zuge der Sanierung und 
Umgestaltung wird es zur Neuordnung des öffentlichen Raums kommen.  
 
Die Fahrbahnbreite zwischen der Rheinstraße und der Ausfahrt Parkhaus Grafenstraße beträgt 
zukünftig 5,20 m. In diesem Bereich soll Kfz.-Zweirichtungsverkehr stattfinden. Im weiteren 
Verlauf der Grafenstraße wird sich die Breite bis zur Elisabethenstraße auf 4,20 m verringern. 
Der Verkehr soll in diesem Bereich bis zur Elisabethenstraße im Kfz.-Einrichtungsverkehr 
geführt werden. Der Radverkehr soll in beide Richtungen frei gegeben werden. Für den aus der 
Elisabethenstraße kommenden Kfz.-Verkehr Richtung Innenstadt bleibt die Durchfahrt-
möglichkeit in die Fußgängerzone bestehen. Die Abbiegebeziehung von der Elisabethenstraße 
in die Zimmerstraße wird aufrecht erhalten bleiben. Gelegenheit zum Wenden bietet an dieser 
Stelle zukünftig eine asphaltierte Kreisverkehrsfläche. 
 
Die Reduzierung der Fahrbahnbreiten hat eine Verbreiterung der Seitenräume und somit auch 
die Verbreiterung der Gehwege ermöglicht. Die breiteren Gehwege werden zukünftig mehr 
Flächen zur Außenbewirtschaftung bieten und zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität in 
der Grafenstraße führen. Auch ist hier eine deutlich stärkere Durchgrünung des öffentlichen 
Raums möglich. Es können 15 neue Baumpflanzungen realisiert werden. Die Baumbeete in den 
Gehwegbereichen werden quadratische, gusseiserne Baumscheiben erhalten. Der Baumschutz 
wird durch eng anliegende Baumschutzkörbe gewährleistet. Im Bereich der Parkplätze werden 
die Baumscheiben als offene bepflanzte Baumbeete aus gebaut. Rabattengeländer werden in 
diesem Bereich weiträumig um die Baumscheiben gestellt, um die Bäume hier sicher gegen 
Anfahren durch Kraftfahrzeuge zu schützen. 
 
Gehwegbereiche und Platzflächen werden mit einem einheitlichen Material aus Betonpflaster -
steinen ausgebaut. Die Parkstände und Ladezonen werden durch anthrazitfarbenes 
Betonsteinpflaster kenntlich gemacht. 
 
Die Barrierefreiheit und die Belange von mobilitätseingeschränkten Personen wurden in der 
Planung berücksichtigt. 
 
Es sind 3 Kurzzeitparkplätze, 2 Parkplätze für Menschen mit Behinderungen, 5 Stellplätze für 
motorisierte Zweiräder und 62 Fahrradabstellanlagen für 124 Fahrräder vorgesehen.  
 
Eine Kostensteigerung für die Grafenstraße hat sich aus erhöhten Kosten für erforderliche 
Gutachten für Kampfmittel und deren Räumung, Suchgrabungen für mögliche Ba umstandorte, 
Arbeiten an Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie einer zwischenzeitlichen Baukosten-
steigerung ergeben. Die Gesamtkosten für die Maßnahme Grafenstraße belaufen sich nach der 
Kostenberechnung auf 2.403.000 Euro.

- 4 - 
 
 
 
Im Rahmen der weiteren Entwurfs- und Ausführungsplanung wurden die beiden Bereiche 
Grafenstraße und Stadthausplatz aus thematischen Gründen getrennt; die Planung zur 
Grafenstraße wurde vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weiter geführt, die Planung zum 
Stadthausplatz als zukünftige Grün- und Freifläche wurde vom Grünflächenamt weiter 
bearbeitet. Nun soll als 1. Bauabschnitt die Grafenstraße ausgebaut werden. Der Ausbau des 
Stadthausplatzes erfolgt später als 2. Bauabschnitt. In diesem Zusammenhang soll im Zuge 
der Ausführungsplanung der Verkehrsflächen die provisorische Anbindung des Stadthaus-
platzes geprüft und gegebenenfalls erarbeitet werden.  
 
Die Finanzierung zur Neugestaltung der Grafenstraße erfolgt zu 100 Prozent durch Städtebau -
fördermitteln aus dem Programm zur Sanierung der Mollerstadt. Hierzu stehen die Mittel in 
Höhe von 2.650.000 Euro aus bereits bewilligten Städtebaufördermitteln im Haushalt unter der 
Kostenstelle 061-030-1400, Investitionsnummer 12061-4606 zur Verfügung.  
 
Für die Radstellhilfen werden Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Förderung von 
Klimaschutzprojekten beantragt. Die Förderquote der förderfähigen Kosten (Investitionskosten 
ohne Planungskosten) beträgt 50 % bzw. 62,5 % für finanzschwache Kommunen 
(Schutzschirmkommunen). 
 
Die Planung und die Kosten des Stadthausplatzes werden separat in einer Magistratsvorlage 
behandelt und sind nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage. 
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Straßenbeitragspflicht, jedoch werden Ausgleichsbeiträge 
gem. § 154 Baugesetzbuch als Ausgleich für die Erhöhung des Bodenwerts ermittelt, der sich 
durch die Sanierung der Mollerstadt ergibt, die dann von den Eigentümerinnen und 
Eigentümern im Sanierungsgebiet zu entrichten sind.  
 
Der Stadt entstehen Folgekosten für Unterhaltung in Höhe von 8.000,- Euro pro Jahr. Diese 
sind aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066-100-1000, Sachkonto 6165000 
„Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeindegebrauch“ zu finanzieren. 
 
 
Darmstadt, 18.04.2018 
 
 
DIE DEZERNENTIN III    DER DEZERNENT IV 
      i. V. 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek    Jochen Partsch 
Stadträtin     Oberbürgermeister

anlage 4

6561 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.05.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0125 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
174 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-030-1400 Investitionsnummer: 12061-4606      
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 953010 
 
Betreff: Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“ 
 
Vorlage vom: 18.04.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Umgestaltung der Grafenstraße wird zugestimmt.  
 
2. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 2.403.000 Euro erfolgt durch Städtebau-
fördermittel aus dem Programm zur Sanierung der Mollerstadt.  
Die Mittel stehen aus bereits bewilligten Städtebaufördermitteln im  Haushalt unter der 
Kostenstelle 061-030-1400, Investitionsnummer 12061 -4606 zur Verfügung.  
 
 
Anlagen: Plan 1 
Plan 2 
Kostenzusammenstellung Grafenstraße nach Kostenberechnung

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 09.05.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.04.2018  
 
Mit der Magistratsvorlage 2015/0103 wurde der Vorplanung zur Umgestaltung der 
Grafenstraße zugestimmt (Stavo-Beschluss vom 25.06.2015). Im Zuge der Sanierung und 
Umgestaltung wird es zur Neuordnung des öffentlichen Raums kommen.  
 
Die Fahrbahnbreite zwischen der Rheinstraße und der Ausfahrt Parkhaus Grafenstraße beträgt 
zukünftig 5,20 m. In diesem Bereich soll Kfz.-Zweirichtungsverkehr stattfinden. Im weiteren 
Verlauf der Grafenstraße wird sich die Breite bis zur Elisabethenstraße auf 4,20 m verringern. 
Der Verkehr soll in diesem Bereich bis zur Elisabethenstraße im Kfz.-Einrichtungsverkehr 
geführt werden. Der Radverkehr soll in beide Richtungen frei gegeben werden. Für den aus der 
Elisabethenstraße kommenden Kfz.-Verkehr Richtung Innenstadt bleibt die Durchfahrt-
möglichkeit in die Fußgängerzone bestehen. Die Abbiegebeziehung von der Elisabethenstraße 
in die Zimmerstraße wird aufrecht erhalten bleiben. Gelegenheit zum Wenden bietet an dieser 
Stelle zukünftig eine asphaltierte Kreisverkehrsfläche. 
 
Die Reduzierung der Fahrbahnbreiten hat eine Verbreiterung der Seitenräume und somit auch 
die Verbreiterung der Gehwege ermöglicht. Die breiteren Gehwege werden zukünftig mehr 
Flächen zur Außenbewirtschaftung bieten und zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität in 
der Grafenstraße führen. Auch ist hier eine deutlich stärkere Durchgrünung des öffentlichen 
Raums möglich. Es können 15 neue Baumpflanzungen realisiert werden. Die Baumbeete in den 
Gehwegbereichen werden quadratische, gusseiserne Baumscheiben erhalten. Der Baumschutz 
wird durch eng anliegende Baumschutzkörbe gewährleistet. Im Bereich der Parkplätze werden 
die Baumscheiben als offene bepflanzte Baumbeete aus gebaut. Rabattengeländer werden in 
diesem Bereich weiträumig um die Baumscheiben gestellt, um die Bäume hier sicher gegen 
Anfahren durch Kraftfahrzeuge zu schützen. 
 
Gehwegbereiche und Platzflächen werden mit einem einheitlichen Material aus Betonpflaster-
steinen ausgebaut. Die Parkstände und Ladezonen werden durch anthrazitfarbenes 
Betonsteinpflaster kenntlich gemacht. 
 
Die Barrierefreiheit und die Belange von mobilitätseingeschränkten Personen wurden in der 
Planung berücksichtigt. 
 
Es sind 3 Kurzzeitparkplätze, 2 Parkplätze für Menschen mit Behinderungen, 5 Stellplätze für 
motorisierte Zweiräder und 62 Fahrradabstellanlagen für 124 Fahrräder vorgesehen. 
 
Eine Kostensteigerung für die Grafenstraße hat sich aus erhöhten Kosten für erforderliche 
Gutachten für Kampfmittel und deren Räumung, Suchgrabungen für mögliche Baumstandorte, 
Arbeiten an Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie einer zwischenzeitlichen Baukosten-
steigerung ergeben. Die Gesamtkosten für die Maßnahme Grafenstraße belaufen sich nach der 
Kostenberechnung auf 2.403.000 Euro.

- 5 - 
 
 
 
 
Im Rahmen der weiteren Entwurfs- und Ausführungsplanung wurden die beiden Bereiche 
Grafenstraße und Stadthausplatz aus thematischen Gründen getrennt; die Planung zur 
Grafenstraße wurde vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weiter geführt, die Planung zum 
Stadthausplatz als zukünftige Grün- und Freifläche wurde vom Grünflächenamt weiter 
bearbeitet. Nun soll als 1. Bauabschnitt die Grafenstraße ausgebaut werden. Der Ausbau des 
Stadthausplatzes erfolgt später als 2. Bauabschnitt. In diesem Zusammenhang soll im Zuge 
der Ausführungsplanung der Verkehrsflächen die provisorische Anbindung des Stadthaus-
platzes geprüft und gegebenenfalls erarbeitet werden.  
 
Die Finanzierung zur Neugestaltung der Grafenstraße erfolgt zu 100 Prozent durch Städtebau-
fördermitteln aus dem Programm zur Sanierung der Mollerstadt. Hierzu stehen die Mittel in 
Höhe von 2.650.000 Euro aus bereits bewilligten Städtebaufördermitteln im Haushalt unter der 
Kostenstelle 061-030-1400, Investitionsnummer 12061-4606 zur Verfügung.  
 
Für die Radstellhilfen werden Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Förderung von 
Klimaschutzprojekten beantragt. Die Förderquote der förderfähigen Kosten (Investitionskosten 
ohne Planungskosten) beträgt 50 % bzw. 62,5 % für finanzschwache Kommunen 
(Schutzschirmkommunen). 
 
Die Planung und die Kosten des Stadthausplatzes werden separat in einer Magistratsvorlage 
behandelt und sind nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage. 
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Straßenbeitragspflicht, jedoch werden Ausgleichsbeiträge 
gem. § 154 Baugesetzbuch als Ausgleich für die Erhöhung des Bodenwerts ermittelt, der sich 
durch die Sanierung der Mollerstadt ergibt, die dann von den Eigentümerinnen und 
Eigentümern im Sanierungsgebiet zu entrichten sind.  
 
Der Stadt entstehen Folgekosten für Unterhaltung in Höhe von 8.000,- Euro pro Jahr. Diese 
sind aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066-100-1000, Sachkonto 6165000 
„Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeindegebrauch“ zu finanzieren. 
 
 
Darmstadt, 18.04.2018 
 
 
DIE DEZERNENTIN III    DER DEZERNENT IV 
      i. V. 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek    Jochen Partsch 
Stadträtin     Oberbürgermeister

anlage 1

2289 Zeichen






































$


&



.
.

$







$
%




=XID
KUW






 




 



 













,,,'
,9
,,
,,,
,,,'
,,
,
,
,
9
,,
,,,
,9
,
,,
,,
9
,
,
,9'
,,
,,
,9
,
,9'
,, ,
9
9
,9
,9
9
,
,,,
,9'
,,
9
,
,
,,,
,9
,
,9'
,,
,
9
,
,9'
,
,9
,,
,,
,9'
,
,,
9
,,
,,,
,
,9
9
,,
,9
,
,,
,
,
9
,9
,9
,,,'
9
,,
,
,
,
,9
,
,
$P$OWHQ/DQGWDJ
5KHLQVWUD‰H
*UDIHQVWUD‰H
$GHOXQJVWUD‰H
FP
FP
FP
FP
FP
FP
FP
FP
FP
FP
FP
FP
FP
FP
FP
FP
FP
FP

















=XU$XVIKUXQJIUHLJHJHEHQ
3ODQXQJDEJHVFKORVVHQ
'DUPVWDGW
'DWXP
0 
*H]HLFKQHW
3ODQ1U
=0LW]HLFKQXQJ
$QODJH
3ODQDUW
6% 6*/ $%/
:LVVHQVFKDIWVVWDGW
'DUPVWDGW
GHU0DJLVWUDW
6WUD‰HQYHUNHKUVXQG7LHIEDXDPW
-DQXDU
'H]HUQDW,,,
'DUPVWDGW 6WUD‰HQYHUNHKUVXQG
7LHIEDXDPW


,,,
1HXEDXGHU*UDIHQVWUD‰H
]ZLVFKHQ
5KHLQVWUD‰HXQG(OLVDEHWKHQVWUD‰H
(QWZXUIVSODQXQJ
/DJHSODQ
=HLFKHQ'DWXP
JHPHVVHQ
+%*(JH]HLFKQHW
3URMHNW1XPPHU
1DPH'DWXP
EHDUEHLWHW
JHSUIW
+%*(
'$


%UR5KHLQ0DLQ
)UDQNIXUWHU6WUD‰Hā5RGJDX
7HOā)D[
LQIR#KDEHUPHKOIROOPDQQGHāZZZKDEHUPHKOIROOPDQQGH  5D

$PW $PW $PW
'U%DUEDUD%RF]HN
6WDGWUlWLQ
'LSO,QJ6WHIIHQ/DQGVLHGHO
$PWVOHLWHU
JH]'U%RF]HN JH]/DQGVLHGHO
JH].UHKELHO
JH])DWK
JH]3LO]
JH]*URRV
JH]6HOWHU:HLW]HU
JH]*RWWD
JH]%URFNKRII JH].XWVFKHUD JH]5DQO\
*HKZHJ
3DUNVWlQGH/DGH]RQH
5DGZHJE]Z5DPSH
3ODQXQJVOHJHQGH
%DXPEHVWDQG
QHXHU%DXP
%DXPVFKHLEH5RVWP[P
PLW%DXPVFKXW]NRUE
6WUD‰HQDEODXI
)DKUUDGEJHO
)DKUEDKQ
*XVVDVSKDOWULQQH
*XVVDVSKDOWULQQH
WDNWLOH%RGHQLQGLNDWRUHQ
)OXUVWFNVJUHQ]H
)OXUJUHQ]H
9HUZDOWXQJ
*HKZHJ
=XIDKUW
RIIHQH%DXPVFKHLEH
PLW.QLHKROP
:RKQ*HVFKlIWVKDXV
$UNDGH

Beratungsverlauf (5)

TOP 174
TOP 11
TOP 4
TOP 8
TOP 4

Orte (4)

  • Grafenstraße
  • Rheinstraße
  • Elisabethenstraße
  • Zimmerstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0125
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.04.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00