2018/0125
Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“,
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Punkt 4: Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“, (V-Nr. 2018/0125) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Enthaltung: SPD-Fraktion
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Punkt 8: Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“, (V-Nr. 2018/0125) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: SPD, AfD und UWIGA
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Punkt 4: Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“, (V-Nr. 2018/0125) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: FDP-Fraktion Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, AfD, Die Linke. und UWIGA
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Punkt 11: Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“, (V-Nr. 2018/0125) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: SPD
2018/0125
6504 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.05.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0125
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-030-1400 Investitionsnummer: 12061-4606
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 953010
Betreff: Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“
Vorlage vom: 18.04.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der Umgestaltung der Grafenstraße wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 2.4 03.000 Euro erfolgt durch Städtebau -
fördermittel aus dem Programm zur Sanierung der Mollerstadt.
Die Mittel stehen aus bereits bewilligten Städtebaufördermitteln im Haushalt unter der
Kostenstelle 061 -030-1400, Investitionsnummer 12061 -4606 zur Verfügung.
Anlagen: Plan 1
Plan 2
Kostenzusammenstellung Grafenstraße nach Kostenberechnung
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.04.2018
Mit der Magistratsvorlage 2015/0103 wurde der Vorplanung zur Umgestaltung der
Grafenstraße zugestimmt (Stavo-Beschluss vom 25.06.2015). Im Zuge der Sanierung und
Umgestaltung wird es zur Neuordnung des öffentlichen Raums kommen.
Die Fahrbahnbreite zwischen der Rheinstraße und der Ausfahrt Parkhaus Grafenstraße beträgt
zukünftig 5,20 m. In diesem Bereich soll Kfz.-Zweirichtungsverkehr stattfinden. Im weiteren
Verlauf der Grafenstraße wird sich die Breite bis zur Elisabethenstraße auf 4,20 m verringern.
Der Verkehr soll in diesem Bereich bis zur Elisabethenstraße im Kfz.-Einrichtungsverkehr
geführt werden. Der Radverkehr soll in beide Richtungen frei gegeben werden. Für den aus der
Elisabethenstraße kommenden Kfz.-Verkehr Richtung Innenstadt bleibt die Durchfahrt-
möglichkeit in die Fußgängerzone bestehen. Die Abbiegebeziehung von der Elisabethenstraße
in die Zimmerstraße wird aufrecht erhalten bleiben. Gelegenheit zum Wenden bietet an dieser
Stelle zukünftig eine asphaltierte Kreisverkehrsfläche.
Die Reduzierung der Fahrbahnbreiten hat eine Verbreiterung der Seitenräume und somit auch
die Verbreiterung der Gehwege ermöglicht. Die breiteren Gehwege werden zukünftig mehr
Flächen zur Außenbewirtschaftung bieten und zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität in
der Grafenstraße führen. Auch ist hier eine deutlich stärkere Durchgrünung des öffentlichen
Raums möglich. Es können 15 neue Baumpflanzungen realisiert werden. Die Baumbeete in den
Gehwegbereichen werden quadratische, gusseiserne Baumscheiben erhalten. Der Baumschutz
wird durch eng anliegende Baumschutzkörbe gewährleistet. Im Bereich der Parkplätze werden
die Baumscheiben als offene bepflanzte Baumbeete aus gebaut. Rabattengeländer werden in
diesem Bereich weiträumig um die Baumscheiben gestellt, um die Bäume hier sicher gegen
Anfahren durch Kraftfahrzeuge zu schützen.
Gehwegbereiche und Platzflächen werden mit einem einheitlichen Material aus Betonpflaster -
steinen ausgebaut. Die Parkstände und Ladezonen werden durch anthrazitfarbenes
Betonsteinpflaster kenntlich gemacht.
Die Barrierefreiheit und die Belange von mobilitätseingeschränkten Personen wurden in der
Planung berücksichtigt.
Es sind 3 Kurzzeitparkplätze, 2 Parkplätze für Menschen mit Behinderungen, 5 Stellplätze für
motorisierte Zweiräder und 62 Fahrradabstellanlagen für 124 Fahrräder vorgesehen.
Eine Kostensteigerung für die Grafenstraße hat sich aus erhöhten Kosten für erforderliche
Gutachten für Kampfmittel und deren Räumung, Suchgrabungen für mögliche Ba umstandorte,
Arbeiten an Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie einer zwischenzeitlichen Baukosten-
steigerung ergeben. Die Gesamtkosten für die Maßnahme Grafenstraße belaufen sich nach der
Kostenberechnung auf 2.403.000 Euro.
- 4 -
Im Rahmen der weiteren Entwurfs- und Ausführungsplanung wurden die beiden Bereiche
Grafenstraße und Stadthausplatz aus thematischen Gründen getrennt; die Planung zur
Grafenstraße wurde vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weiter geführt, die Planung zum
Stadthausplatz als zukünftige Grün- und Freifläche wurde vom Grünflächenamt weiter
bearbeitet. Nun soll als 1. Bauabschnitt die Grafenstraße ausgebaut werden. Der Ausbau des
Stadthausplatzes erfolgt später als 2. Bauabschnitt. In diesem Zusammenhang soll im Zuge
der Ausführungsplanung der Verkehrsflächen die provisorische Anbindung des Stadthaus-
platzes geprüft und gegebenenfalls erarbeitet werden.
Die Finanzierung zur Neugestaltung der Grafenstraße erfolgt zu 100 Prozent durch Städtebau -
fördermitteln aus dem Programm zur Sanierung der Mollerstadt. Hierzu stehen die Mittel in
Höhe von 2.650.000 Euro aus bereits bewilligten Städtebaufördermitteln im Haushalt unter der
Kostenstelle 061-030-1400, Investitionsnummer 12061-4606 zur Verfügung.
Für die Radstellhilfen werden Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Förderung von
Klimaschutzprojekten beantragt. Die Förderquote der förderfähigen Kosten (Investitionskosten
ohne Planungskosten) beträgt 50 % bzw. 62,5 % für finanzschwache Kommunen
(Schutzschirmkommunen).
Die Planung und die Kosten des Stadthausplatzes werden separat in einer Magistratsvorlage
behandelt und sind nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Die Maßnahme unterliegt keiner Straßenbeitragspflicht, jedoch werden Ausgleichsbeiträge
gem. § 154 Baugesetzbuch als Ausgleich für die Erhöhung des Bodenwerts ermittelt, der sich
durch die Sanierung der Mollerstadt ergibt, die dann von den Eigentümerinnen und
Eigentümern im Sanierungsgebiet zu entrichten sind.
Der Stadt entstehen Folgekosten für Unterhaltung in Höhe von 8.000,- Euro pro Jahr. Diese
sind aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066-100-1000, Sachkonto 6165000
„Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeindegebrauch“ zu finanzieren.
Darmstadt, 18.04.2018
DIE DEZERNENTIN III DER DEZERNENT IV
i. V.
Dr. Barbara Boczek Jochen Partsch
Stadträtin Oberbürgermeister
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6561 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
02.05.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0125
Magistratsbeschluss-Nr.
174
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-030-1400 Investitionsnummer: 12061-4606
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 953010
Betreff: Umgestaltung Grafenstraße Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“
Vorlage vom: 18.04.2018
Beschlussvorschlag:
1. Der Umgestaltung der Grafenstraße wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 2.403.000 Euro erfolgt durch Städtebau-
fördermittel aus dem Programm zur Sanierung der Mollerstadt.
Die Mittel stehen aus bereits bewilligten Städtebaufördermitteln im Haushalt unter der
Kostenstelle 061-030-1400, Investitionsnummer 12061 -4606 zur Verfügung.
Anlagen: Plan 1
Plan 2
Kostenzusammenstellung Grafenstraße nach Kostenberechnung
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 09.05.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.04.2018
Mit der Magistratsvorlage 2015/0103 wurde der Vorplanung zur Umgestaltung der
Grafenstraße zugestimmt (Stavo-Beschluss vom 25.06.2015). Im Zuge der Sanierung und
Umgestaltung wird es zur Neuordnung des öffentlichen Raums kommen.
Die Fahrbahnbreite zwischen der Rheinstraße und der Ausfahrt Parkhaus Grafenstraße beträgt
zukünftig 5,20 m. In diesem Bereich soll Kfz.-Zweirichtungsverkehr stattfinden. Im weiteren
Verlauf der Grafenstraße wird sich die Breite bis zur Elisabethenstraße auf 4,20 m verringern.
Der Verkehr soll in diesem Bereich bis zur Elisabethenstraße im Kfz.-Einrichtungsverkehr
geführt werden. Der Radverkehr soll in beide Richtungen frei gegeben werden. Für den aus der
Elisabethenstraße kommenden Kfz.-Verkehr Richtung Innenstadt bleibt die Durchfahrt-
möglichkeit in die Fußgängerzone bestehen. Die Abbiegebeziehung von der Elisabethenstraße
in die Zimmerstraße wird aufrecht erhalten bleiben. Gelegenheit zum Wenden bietet an dieser
Stelle zukünftig eine asphaltierte Kreisverkehrsfläche.
Die Reduzierung der Fahrbahnbreiten hat eine Verbreiterung der Seitenräume und somit auch
die Verbreiterung der Gehwege ermöglicht. Die breiteren Gehwege werden zukünftig mehr
Flächen zur Außenbewirtschaftung bieten und zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität in
der Grafenstraße führen. Auch ist hier eine deutlich stärkere Durchgrünung des öffentlichen
Raums möglich. Es können 15 neue Baumpflanzungen realisiert werden. Die Baumbeete in den
Gehwegbereichen werden quadratische, gusseiserne Baumscheiben erhalten. Der Baumschutz
wird durch eng anliegende Baumschutzkörbe gewährleistet. Im Bereich der Parkplätze werden
die Baumscheiben als offene bepflanzte Baumbeete aus gebaut. Rabattengeländer werden in
diesem Bereich weiträumig um die Baumscheiben gestellt, um die Bäume hier sicher gegen
Anfahren durch Kraftfahrzeuge zu schützen.
Gehwegbereiche und Platzflächen werden mit einem einheitlichen Material aus Betonpflaster-
steinen ausgebaut. Die Parkstände und Ladezonen werden durch anthrazitfarbenes
Betonsteinpflaster kenntlich gemacht.
Die Barrierefreiheit und die Belange von mobilitätseingeschränkten Personen wurden in der
Planung berücksichtigt.
Es sind 3 Kurzzeitparkplätze, 2 Parkplätze für Menschen mit Behinderungen, 5 Stellplätze für
motorisierte Zweiräder und 62 Fahrradabstellanlagen für 124 Fahrräder vorgesehen.
Eine Kostensteigerung für die Grafenstraße hat sich aus erhöhten Kosten für erforderliche
Gutachten für Kampfmittel und deren Räumung, Suchgrabungen für mögliche Baumstandorte,
Arbeiten an Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie einer zwischenzeitlichen Baukosten-
steigerung ergeben. Die Gesamtkosten für die Maßnahme Grafenstraße belaufen sich nach der
Kostenberechnung auf 2.403.000 Euro.
- 5 -
Im Rahmen der weiteren Entwurfs- und Ausführungsplanung wurden die beiden Bereiche
Grafenstraße und Stadthausplatz aus thematischen Gründen getrennt; die Planung zur
Grafenstraße wurde vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weiter geführt, die Planung zum
Stadthausplatz als zukünftige Grün- und Freifläche wurde vom Grünflächenamt weiter
bearbeitet. Nun soll als 1. Bauabschnitt die Grafenstraße ausgebaut werden. Der Ausbau des
Stadthausplatzes erfolgt später als 2. Bauabschnitt. In diesem Zusammenhang soll im Zuge
der Ausführungsplanung der Verkehrsflächen die provisorische Anbindung des Stadthaus-
platzes geprüft und gegebenenfalls erarbeitet werden.
Die Finanzierung zur Neugestaltung der Grafenstraße erfolgt zu 100 Prozent durch Städtebau-
fördermitteln aus dem Programm zur Sanierung der Mollerstadt. Hierzu stehen die Mittel in
Höhe von 2.650.000 Euro aus bereits bewilligten Städtebaufördermitteln im Haushalt unter der
Kostenstelle 061-030-1400, Investitionsnummer 12061-4606 zur Verfügung.
Für die Radstellhilfen werden Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Förderung von
Klimaschutzprojekten beantragt. Die Förderquote der förderfähigen Kosten (Investitionskosten
ohne Planungskosten) beträgt 50 % bzw. 62,5 % für finanzschwache Kommunen
(Schutzschirmkommunen).
Die Planung und die Kosten des Stadthausplatzes werden separat in einer Magistratsvorlage
behandelt und sind nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Die Maßnahme unterliegt keiner Straßenbeitragspflicht, jedoch werden Ausgleichsbeiträge
gem. § 154 Baugesetzbuch als Ausgleich für die Erhöhung des Bodenwerts ermittelt, der sich
durch die Sanierung der Mollerstadt ergibt, die dann von den Eigentümerinnen und
Eigentümern im Sanierungsgebiet zu entrichten sind.
Der Stadt entstehen Folgekosten für Unterhaltung in Höhe von 8.000,- Euro pro Jahr. Diese
sind aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066-100-1000, Sachkonto 6165000
„Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeindegebrauch“ zu finanzieren.
Darmstadt, 18.04.2018
DIE DEZERNENTIN III DER DEZERNENT IV
i. V.
Dr. Barbara Boczek Jochen Partsch
Stadträtin Oberbürgermeister
anlage 1
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Beratungsverlauf (5)
Orte (4)
- Grafenstraße
- Rheinstraße
- Elisabethenstraße
- Zimmerstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0125
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.04.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00