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A-R/0030/2018

Auflösung und Neubildung von Ausschüssen des Rates

Antrag an den Rat 08.05.2018

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a-r-0030-2018-Ausschüsse

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a-r-0030-2018-Ausschüsse

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AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster    Warendorfer Str. 157    48145 Münster 
 
Antrag  an den Rat der Stadt Münster zur sofortigen 
Beschlussfassung nach §3 Abs.1 GeschORat 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt 
 
1. die Auflösung und Neubildung der folgen Ausschüsse: 
Haupt- und Finanzausschuss; Ausschuss für Gleichstellung, 
Ausschuss für Liegenschaft, Wirtschaft und stategisches 
Flächenmanagement; Ausschuss für Personal, Organisation, 
Sicherheit, Ordnung und E-Government; Ausschuss für Schule 
und Weiterbildung; Ausschuss für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung; 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wohnen; Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und 
Bauwesen; Betriebsausschuss citeq; Kulturausschuss; 
Sportausschuss. 
 
2. die Aussetzung der Arbeit der unter Punkt 1.) aufgeführten 
Ausschüsse bis zur ihrer Neubildung. 
 
Begründung: Die gegenwärtige Besetzung der Ausschüsse 
verstößt gegen das geltende Recht.

In seinem Wüppesahl-Urteil (2 BvE 1/88) hat das 
Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der 
Spiegelbildlichkeit entwickelt. Die Ausschüsse des Deutschen 
Bundestages müssen ein verkleinertes Abbild der 
Kräfteverhältnisse im Deutschen Bundestag selbst sein. 
 
Mit Urteil vom 10.12.2003 hat das Bundesverwaltungsgericht 
den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit auf die Bildung 
kommunaler Ratsausschüsse übertragen. Auch diese müssen 
in ihrer Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse im Rat der 
Gemeinde widerspiegeln. 
 
Mit Urteil vom 30.01.2017 hat das Oberverwaltungsgericht 
NRW geurteilt, dass auch Veränderungen der 
Kräftekonstellationen in der Zusammensetzung des 
Gemeinderates während der Wahlperiode grundsätzlich durch 
eine Anpassung der Ausschussbesetzungen nachvollzogen 
werden müssen, wenn sie wesentlich sind. Als wesentlich sind 
Veränderungen in der Zusammensetzung und den 
Kräfteverhältnissen im Rat der Gemeinde, wenn sie 
Auswirkungen auf die Zusammensetzung der einzelnen 
Ausschüsse haben. Hierfür muss die aktuelle 
Zusammensetzung der vom Rat gebildeten Ausschüsse mit der 
Zusammensetzung verglichen werden, wie sie sich auf Basis 
der gegenwärtigen Kräfteverhältnisse darstellt. Weicht dieses 
Ergebnis voneinander ab, so ist eine Veränderung als 
wesentlich einzustufen.

Dieser Fall liegt hier vor. Denn die Bildung der kommunalen 
Ausschüsse am 02.07.2014 lag folgende Verteilung der 
Sitzstärke auf die einzelnen Fraktionen zugrunde. 
 
CDU:   25 Sitze 
SPD:   19 Sitze 
Grüne:   14 Sitze 
FDP:   4 Sitze 
Die Linke:  4 Sitze 
Piraten/ödp:  3 Sitze 
AfD:   2 Sitze 
UWG:   1 Sitz 
 
Hieraus leitete sich die Sitzverteilung in den einzelnen 
Ausschüssen ab. Dies führte auf Basis von §50 Abs.3 GO NRW 
zu folgender Aufteilung für die Ausschüsse. 
 
Haupt- und Finanzausschuss (30 Mitglieder): 
 
CDU: 25/72 X 30 = 10 Sitze Restwert: 0,4168 
SPD: 19/72 X 30 =   7 Sitze Restwert: 0,9167 
Grüne: 14/72 X 30 =   5 Sitze Restwert: 0,8333 
FDP:   4/72 X 30 =   1 Sitz  Restwert: 0,6667 
Die Linke:  4/72 X 30 =   1 Sitz  Restwert: 0,6667 
Piraten/ 
ödp:    3/72 X30 =    1 Sitz  Restwert: 0,2500 
AfD:    2/72 X30 =    0 Sitze Restwert: 0,8333

UWG:    1/72 X30 =    0 Sitze Restwert: 0,4167 
Summe:    = 25 Sitze Rest:        5,00 Sitze 
 
Auf Basis der höchsten Bruchwerte verteilen sich die fünf noch 
nicht vergebenen Sitze nach der folgenden Reihenfolge: 
 
0,9167 SPD  = 1 zusätzlicher Sitz 
0,8333 AfD  = 1 zusätzlicher Sitz 
0,8333 Grüne  = 1 zusätzlicher Sitz 
0,6667 FDP  = 1 zusätzlicher Sitz 
0,6667 Die Linke = 1 zusätzlicher Sitz 
 
Damit ergab sich für den Haupt- und Finanzausschuss die 
folgende endgültige Verteilung der Sitze. 
 
CDU:  10 Sitze 
SPD:    8 Sitze 
Grüne:    6 Sitze 
FDP:    2 Sitze 
Die Linke:   2 Sitze 
Piraten/ödp:   1 Sitz 
AfD:     1 Sitz 
Summe:  30 Sitze 
 
Das aktuelle Kräfteverhältnis der Fraktionen im Rat der Stadt 
Münster stellt sich gegenwärtig wie folgt dar:

CDU-Fraktion:    25 Mitglieder 
SPD-Fraktion:    19 Mitglieder 
Grüne-Fraktion:   15 Mitglieder 
FDP-Fraktion:      4 Mitglieder 
Die Linke-Fraktion:     4 Mitglieder 
AfD-Ratsgruppe:     2 Mitglieder 
Piraten/ödp-Ratsgruppe:    2 Mitglieder 
UWG Einzelvertreter:    1 Mitglied 
 
Das aktuelle Kräfteverhältnis der Fraktionen im Rat der Stadt 
Münster stellt sich gegenwärtig wie folgt dar: 
 
CDU-Fraktion:    25 Mitglieder 
SPD-Fraktion:    19 Mitglieder 
Grüne-Fraktion:   15 Mitglieder 
FDP-Fraktion:      4 Mitglieder 
Die Linke-Fraktion:     4 Mitglieder 
AfD-Ratsgruppe:     2 Mitglieder 
Piraten/ödp-Ratsgruppe:    2 Mitglieder 
UWG Einzelvertreter:    1 Mitglied 
 
Hieraus errechnet sich die folgende Verteilung der Sitze im 
Haupt- und Finanzausschuss: 
 
CDU: 25/72 X 30 = 10 Sitze Restwert: 0,4168 
SPD: 19/72 X 30 =   7 Sitze Restwert: 0,9167 
Grüne: 15/72 X 30 =   6 Sitze Restwert: 0,2500 
FDP:   4/72 X 30 =   1 Sitz  Restwert: 0,6667 
Die Linke:  4/72 X 30 =   1 Sitz  Restwert: 0,6667

Piraten/ 
ödp:    2/72 X30 =    0 Sitze Restwert: 0,8333 
AfD:    2/72 X30 =    0 Sitze Restwert: 0,8333 
UWG:    1/72 X30 =    0 Sitze Restwert: 0,4167 
Summe:    = 25 Sitze Rest:        5,00 Sitze 
 
Die höchsten Bruchwerte sind in absteigender Reihenfolge: 
 
0,9167 SPD   = 1 zusätzlicher Sitz 
0,8333 AfD   = 1 zusätzlicher Sitz 
0,8333 Piraten/ödp  = 1 zusätzlicher Sitz 
0,6667 FDP   = 1 zusätzlicher Sitz 
0,6667 Die Linke  = 1 zusätzlicher Sitz 
 
Insgesamt ergibt sich auf Basis der aktuellen Kräfteverhältnisse 
im Rat der Stadt Münster die folgende Verteilung im Haupt- und 
Finanzausschuss. 
 
CDU:  10 Sitze 
SPD:    8 Sitze 
Grüne:    6 Sitze 
FDP:    2 Sitze 
Die Linke:   2 Sitze 
Piraten/ödp:   1 Sitz 
AfD:     1 Sitz 
Summe:  30 Sitze

Die Fraktion der Grünen/GAL hat gegenwärtig einen Sitz mehr 
im Haupt- und Finanzausschuss als ihr auf Basis der aktuellen 
Kräfteverhältnisse im Rat der Gemeinde Münster zusteht. Die 
Ratsgruppe Piraten/ödp hat gegenwärtig überhaupt keinen Sitz 
in diesem Gremium. Damit wird ihr zum einen ein ihr 
zustehender Sitz verweigert. Zum anderen ist sie überhaupt 
nicht in diesem städtischen Gremium vertreten. Dadurch kann 
sie ihre Ansichten und Anliegen in diesem Ausschuss 
überhaupt nicht zur Geltung bringen. Neben der fehlenden 
Aktualität in der Wiedergabe der aktuellen Kräfteverhältnisse, 
tritt hier auch noch ein elementare Verletzung des 
Demokratieprinzips als solchem hinzu. 
 
 
Am 02.07.2014 hat der Rat der Stadt Münster auch über die 
Besetzung seiner weiteren Ausschüsse entschieden. Auf Basis 
der bereits dargestellten Kräfteverhältnisse im Rat ergab dies 
folgendes Ergebnis: 
 
CDU:  25/72 = 6,5972 6 Sitze Rest: 0,5972 
SPD:  19/72 = 5,0139 5 Sitze Rest: 0,0139 
Grüne:  14/72 = 3,9583 3 Sitze Rest: 0,6933 
FDP:    4/72 = 1,0556 1 Sitz Rest: 0,0556 
Die Linke:   4/72 = 1,0556 1 Sitz Rest: 0,0556 
AfD:     2/72 = 0,5277 0 Sitze Rest: 0,5277 
Piraten/ödp:   3/72 = 0,5277 0 Sitze Rest: 0,7916 
UWG:    1/72 = 0,0139 0 Sitze Rest: 0,0139 
Gesamtzahl:      16 Sitze Rest 3 Sitze

Die höchsten Bruchteile nach dem Komma haben der 
Reihenfolge nach die  Fraktionen Piraten/ödp (0,7916), die 
Grünen (0,6933) und die CDU (0,5972). 
 
Hieraus errechnet sich dann die endgültige Verteilung der Sitze 
im Ausschuss wie folgt: 
 
CDU:  7 Sitze 
SPD:  5 Sitze 
Grüne:  4 Sitze 
FDP:  1 Sitze 
Die Linke: 1 Sitze 
AfD:   0 Sitze 
Piraten/ödp: 1 Sitze 
Summe:   19 Sitze. 
 
 
Die 72 Sitze im Rat der Stadt Münster, ohne den Sitz des 
Oberbürgermeisters, verteilen sich gegenwärtig wie folgt auf die 
Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Münster: 
 
CDU:   25 
SPD:   19 
Grüne:   15 
FDP:     4 
Die Linke:    4 
AfD:     2

Piraten/ödp:   2 
UWG:     1 
 
Für die Besetzung eines Ausschusses mit 19 Mitgliedern ergibt 
dies folgende Verteilung der Sitze im ersten Durchgang: 
 
CDU:  25/72 = 6,5972 6 Sitze Rest: 0,5972 
SPD:  19/72 = 5,0139 5 Sitze Rest: 0,0139 
Grüne:  15/72 = 3,9583 3 Sitze Rest: 0,9583 
FDP:    4/72 = 1,0556 1 Sitz Rest: 0,0556 
Die Linke:   4/72 = 1,0556 1 Sitz Rest: 0,0556 
AfD:     2/72 = 0,5277 0 Sitze Rest: 0,5277 
Piraten/ödp:   2/72 = 0,5277 0 Sitze Rest: 0,5277 
UWG:    1/72 = 0,0139 0 Sitze Rest: 0,0139 
Gesamtzahl:      16 Sitze Rest 3 Sitze 
 
Die höchsten Bruchteile nach dem Komma haben der 
Reihenfolge nach die Partei die Grünen (0,9583), die CDU 
(0,5972) und mit gleichem Wert die Gruppen AfD und 
Piraten/ödp (0,5277). 
 
Demnach sieht die Verteilung der Sitze nach zwei Runden wie 
folgt aus: 
 
CDU:  7 Sitze 
SPD:  5 Sitze 
Grüne:  4 Sitze 
FDP:  1 Sitze

Die Linke: 1 Sitze 
AfD:   0 Sitze 
Piraten/ödp: 0 Sitze 
Summe:   18 Sitze. 
 
Es verbleibt ein weiterer Sitz, auf dem die Gruppen von AfD und 
Piraten/ödp einen gleichwertigen Anspruch haben. Für die AfD-
Ratsgruppe melden wir diesen Anspruch an. Es ist davon 
auszugehen, dass die Vertreter der Gruppe Piraten/ödp dies 
ebenfalls tun. 
 
Beide Gruppen haben also im Ergebnis den gleichen 
rechnerischen Anspruch auf den letzten zur Verfügung 
stehenden Sitz in einem Ausschuss. Daher entscheidet in 
diesem Fall gemäß §50 Abs.3 Satz 6 GO NRW das Los 
zwischen diesen beiden Gruppen darüber, wer am Ende 
tatsächlich den entsprechenden Sitz erhält. 
 
Hierin liegt das vom Gericht geforderte Merkmal der 
Wesentlichkeit in den Veränderungen der Kräfteverhältnisse im 
Rat. Denn auf Basis der aktuellen Kräfteverhältnisse im Rat 
erfolgt zwischen dem Wahlvorschlag der AfD und dem der 
Piraten/ödp für jeden der unter dem Beschlusspunkt 1.) 
aufgeführten Ausschüsse ein Losentscheid. Die AfD wird 
hierbei in die Entscheidung über die Besetzung aller 10 
Ausschüsse einbezogen. 
 
Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den 
Kräfteverhältnissen auf deren Basis die Ausschüsse am 
02.07.2014 vom Rat der Stadt Münster gebildet worden sind.

Eine Neuwahl der Ausschüsse ist bereits aus diesen Gründen 
erforderlich. 
 
Eine Entscheidung durch das Los könnte im Ergebnis dazu 
führen, dass die AfD 10mal den Entscheid verliert. Im Ergebnis 
damit keinen Ausschusssitz erhält. Dann hätten alle 
Ausschüsse aufgelöst und neugewählt werden müssen und 
trotzdem wäre es zu keiner Veränderung in der Besetzung der 
Ausschüsse gekommen. 
 
Dem sehr großen logistischen Aufwand stünde dann kein 
praktisches Ergebnis gegenüber. Das sei der Kommune nicht 
zuzumuten. 
 
Diese Argumentation verkennt zweierlei. Zum einen das es bei 
der Frage nach der Wesentlichkeit der Veränderung der 
Kräfteverhältnisse, nicht auf die tatsächlichen Auswirkungen für 
die Besetzung der Ausschüsse ankommt. Sondern allein 
darauf, dass sich die Kräfteverhältnisse im Rat geändert haben. 
Und diese Änderung als wesentlich anzusehen ist. Dies ist sie, 
wenn eine Partei bei veränderter Kräftekonstellation in den 
Losentscheid nach §50 Abs.3 Satz 6 GO NRW einbezogen zu 
werden. 
 
Ein Abstellen auf ein rein hypothetisches Ergebnis scheidet 
daher schon aus diesem Grunde aus. Aber selbst eine 
mathematische Betrachtung der Sachlage kommt im Ergebnis 
zu einer wesentlichen Veränderung der Kräfteverhältnisse. 
 
Bei einem Losentscheid, hat jede Partei eine Chance von 50% 
auf Sieg und 50% auf Niederlage. Dies stellt den Standardfall 
der Binomialverteilung nach Bernoulli dar.

Die Erfolgswahrscheinlichkeit für jeden einzelnen Fall kann so 
ermittelt werden. Hieraus leitet sich die folgende Verteilung für 
die gleichwertige Erfolgswahrscheinlichkeiten von 0 bis 10 ab: 
 
0 Siege und 10 Niederlagen: 0,000976 
1 Sieg  und 9 Niederlagen: 0,00976 
2 Siege und 8 Niederlagen: 0,044 
3 Siege und 7 Niederlagen: 0,1172 
4 Siege und 6 Niederlagen: 0,2051 
5 Siege und 5 Niederlagen: 0,2461 
6 Siege und 4 Niederlagen: 0,2051 
7 Siege und 3 Niederlage: 0,1172 
8 Siege und 2 Niederlagen: 0,044 
9 Siege und 1 Niederlage: 0,00976 
10 Siege und 0 Niederlagen: 0,000976 
 
Wenn zur Beurteilung der Wesentlichkeit auf das Eintreffen 
bestimmter mathematisch möglicher Ergebnisse abgestellt wird, 
so kann dies nicht auf der Basis nur einer möglichen 
Ergebniskombination erfolgen. Eine solche Sichtweise muss 
sich vielmehr an den mathematischen Gesetzmäßigkeiten und 
den daraus abgeleiteten Wahrscheinlichkeiten orientieren. 
 
Hieraus leitet sich dann ab, dass die AfD mit 99,90%iger 
Wahrscheinlichkeit mindestens einen Sitz gewinnen würde. Die 
Wahrscheinlichkeit für mindesten 2 Sitze liegt bei gut 95%. Im 
anderen Fall ergibt sich eine Chance von gut 62% auf den 
Gewinn von 5 bis 10 Sitzen.

Der Erwartungswert errechnet sich in diesem Fall zu 5. Eine 
sich vom Einzelfall lösende Betrachtung würde unter rationalen 
Gesichtspunkten diesen als Bezugsgröße wählen. 
 
Die AfD-Ratsgruppe könnte demnach davon ausgehen, dass 
sie 5 Sitze per Losentscheid bei der Neuwahl der kommunalen 
Ausschüsse gewinnt. Dieser Wert ist wesentlich. Die 
Ausschüsse sind daher aufzulösen und neu zu bilden. 
 
Bis zu einer Neuwahl der Ausschüsse sollten keine weiteren 
Beratungen und Beschlüsse durch die Ausschüsse erfolgen. Da 
dies dem Demokratieprinzip widerspricht. Ebenso wären die 
Entscheidungen dieser Ausschüsse nichtig und müssten dann 
erneut beschlossen werden. 
 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

16.05.2018 Rat
TOP 32.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Warendorfer Straße 157

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Details

Aktenzeichen
A-R/0030/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
08.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37