A-R/0030/2018
Auflösung und Neubildung von Ausschüssen des Rates
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a-r-0030-2018-Ausschüsse
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AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Warendorfer Str. 157 48145 Münster Antrag an den Rat der Stadt Münster zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs.1 GeschORat Der Rat der Stadt Münster beschließt 1. die Auflösung und Neubildung der folgen Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss; Ausschuss für Gleichstellung, Ausschuss für Liegenschaft, Wirtschaft und stategisches Flächenmanagement; Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government; Ausschuss für Schule und Weiterbildung; Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung; Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen; Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen; Betriebsausschuss citeq; Kulturausschuss; Sportausschuss. 2. die Aussetzung der Arbeit der unter Punkt 1.) aufgeführten Ausschüsse bis zur ihrer Neubildung. Begründung: Die gegenwärtige Besetzung der Ausschüsse verstößt gegen das geltende Recht. In seinem Wüppesahl-Urteil (2 BvE 1/88) hat das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit entwickelt. Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages müssen ein verkleinertes Abbild der Kräfteverhältnisse im Deutschen Bundestag selbst sein. Mit Urteil vom 10.12.2003 hat das Bundesverwaltungsgericht den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit auf die Bildung kommunaler Ratsausschüsse übertragen. Auch diese müssen in ihrer Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse im Rat der Gemeinde widerspiegeln. Mit Urteil vom 30.01.2017 hat das Oberverwaltungsgericht NRW geurteilt, dass auch Veränderungen der Kräftekonstellationen in der Zusammensetzung des Gemeinderates während der Wahlperiode grundsätzlich durch eine Anpassung der Ausschussbesetzungen nachvollzogen werden müssen, wenn sie wesentlich sind. Als wesentlich sind Veränderungen in der Zusammensetzung und den Kräfteverhältnissen im Rat der Gemeinde, wenn sie Auswirkungen auf die Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse haben. Hierfür muss die aktuelle Zusammensetzung der vom Rat gebildeten Ausschüsse mit der Zusammensetzung verglichen werden, wie sie sich auf Basis der gegenwärtigen Kräfteverhältnisse darstellt. Weicht dieses Ergebnis voneinander ab, so ist eine Veränderung als wesentlich einzustufen. Dieser Fall liegt hier vor. Denn die Bildung der kommunalen Ausschüsse am 02.07.2014 lag folgende Verteilung der Sitzstärke auf die einzelnen Fraktionen zugrunde. CDU: 25 Sitze SPD: 19 Sitze Grüne: 14 Sitze FDP: 4 Sitze Die Linke: 4 Sitze Piraten/ödp: 3 Sitze AfD: 2 Sitze UWG: 1 Sitz Hieraus leitete sich die Sitzverteilung in den einzelnen Ausschüssen ab. Dies führte auf Basis von §50 Abs.3 GO NRW zu folgender Aufteilung für die Ausschüsse. Haupt- und Finanzausschuss (30 Mitglieder): CDU: 25/72 X 30 = 10 Sitze Restwert: 0,4168 SPD: 19/72 X 30 = 7 Sitze Restwert: 0,9167 Grüne: 14/72 X 30 = 5 Sitze Restwert: 0,8333 FDP: 4/72 X 30 = 1 Sitz Restwert: 0,6667 Die Linke: 4/72 X 30 = 1 Sitz Restwert: 0,6667 Piraten/ ödp: 3/72 X30 = 1 Sitz Restwert: 0,2500 AfD: 2/72 X30 = 0 Sitze Restwert: 0,8333 UWG: 1/72 X30 = 0 Sitze Restwert: 0,4167 Summe: = 25 Sitze Rest: 5,00 Sitze Auf Basis der höchsten Bruchwerte verteilen sich die fünf noch nicht vergebenen Sitze nach der folgenden Reihenfolge: 0,9167 SPD = 1 zusätzlicher Sitz 0,8333 AfD = 1 zusätzlicher Sitz 0,8333 Grüne = 1 zusätzlicher Sitz 0,6667 FDP = 1 zusätzlicher Sitz 0,6667 Die Linke = 1 zusätzlicher Sitz Damit ergab sich für den Haupt- und Finanzausschuss die folgende endgültige Verteilung der Sitze. CDU: 10 Sitze SPD: 8 Sitze Grüne: 6 Sitze FDP: 2 Sitze Die Linke: 2 Sitze Piraten/ödp: 1 Sitz AfD: 1 Sitz Summe: 30 Sitze Das aktuelle Kräfteverhältnis der Fraktionen im Rat der Stadt Münster stellt sich gegenwärtig wie folgt dar: CDU-Fraktion: 25 Mitglieder SPD-Fraktion: 19 Mitglieder Grüne-Fraktion: 15 Mitglieder FDP-Fraktion: 4 Mitglieder Die Linke-Fraktion: 4 Mitglieder AfD-Ratsgruppe: 2 Mitglieder Piraten/ödp-Ratsgruppe: 2 Mitglieder UWG Einzelvertreter: 1 Mitglied Das aktuelle Kräfteverhältnis der Fraktionen im Rat der Stadt Münster stellt sich gegenwärtig wie folgt dar: CDU-Fraktion: 25 Mitglieder SPD-Fraktion: 19 Mitglieder Grüne-Fraktion: 15 Mitglieder FDP-Fraktion: 4 Mitglieder Die Linke-Fraktion: 4 Mitglieder AfD-Ratsgruppe: 2 Mitglieder Piraten/ödp-Ratsgruppe: 2 Mitglieder UWG Einzelvertreter: 1 Mitglied Hieraus errechnet sich die folgende Verteilung der Sitze im Haupt- und Finanzausschuss: CDU: 25/72 X 30 = 10 Sitze Restwert: 0,4168 SPD: 19/72 X 30 = 7 Sitze Restwert: 0,9167 Grüne: 15/72 X 30 = 6 Sitze Restwert: 0,2500 FDP: 4/72 X 30 = 1 Sitz Restwert: 0,6667 Die Linke: 4/72 X 30 = 1 Sitz Restwert: 0,6667 Piraten/ ödp: 2/72 X30 = 0 Sitze Restwert: 0,8333 AfD: 2/72 X30 = 0 Sitze Restwert: 0,8333 UWG: 1/72 X30 = 0 Sitze Restwert: 0,4167 Summe: = 25 Sitze Rest: 5,00 Sitze Die höchsten Bruchwerte sind in absteigender Reihenfolge: 0,9167 SPD = 1 zusätzlicher Sitz 0,8333 AfD = 1 zusätzlicher Sitz 0,8333 Piraten/ödp = 1 zusätzlicher Sitz 0,6667 FDP = 1 zusätzlicher Sitz 0,6667 Die Linke = 1 zusätzlicher Sitz Insgesamt ergibt sich auf Basis der aktuellen Kräfteverhältnisse im Rat der Stadt Münster die folgende Verteilung im Haupt- und Finanzausschuss. CDU: 10 Sitze SPD: 8 Sitze Grüne: 6 Sitze FDP: 2 Sitze Die Linke: 2 Sitze Piraten/ödp: 1 Sitz AfD: 1 Sitz Summe: 30 Sitze Die Fraktion der Grünen/GAL hat gegenwärtig einen Sitz mehr im Haupt- und Finanzausschuss als ihr auf Basis der aktuellen Kräfteverhältnisse im Rat der Gemeinde Münster zusteht. Die Ratsgruppe Piraten/ödp hat gegenwärtig überhaupt keinen Sitz in diesem Gremium. Damit wird ihr zum einen ein ihr zustehender Sitz verweigert. Zum anderen ist sie überhaupt nicht in diesem städtischen Gremium vertreten. Dadurch kann sie ihre Ansichten und Anliegen in diesem Ausschuss überhaupt nicht zur Geltung bringen. Neben der fehlenden Aktualität in der Wiedergabe der aktuellen Kräfteverhältnisse, tritt hier auch noch ein elementare Verletzung des Demokratieprinzips als solchem hinzu. Am 02.07.2014 hat der Rat der Stadt Münster auch über die Besetzung seiner weiteren Ausschüsse entschieden. Auf Basis der bereits dargestellten Kräfteverhältnisse im Rat ergab dies folgendes Ergebnis: CDU: 25/72 = 6,5972 6 Sitze Rest: 0,5972 SPD: 19/72 = 5,0139 5 Sitze Rest: 0,0139 Grüne: 14/72 = 3,9583 3 Sitze Rest: 0,6933 FDP: 4/72 = 1,0556 1 Sitz Rest: 0,0556 Die Linke: 4/72 = 1,0556 1 Sitz Rest: 0,0556 AfD: 2/72 = 0,5277 0 Sitze Rest: 0,5277 Piraten/ödp: 3/72 = 0,5277 0 Sitze Rest: 0,7916 UWG: 1/72 = 0,0139 0 Sitze Rest: 0,0139 Gesamtzahl: 16 Sitze Rest 3 Sitze Die höchsten Bruchteile nach dem Komma haben der Reihenfolge nach die Fraktionen Piraten/ödp (0,7916), die Grünen (0,6933) und die CDU (0,5972). Hieraus errechnet sich dann die endgültige Verteilung der Sitze im Ausschuss wie folgt: CDU: 7 Sitze SPD: 5 Sitze Grüne: 4 Sitze FDP: 1 Sitze Die Linke: 1 Sitze AfD: 0 Sitze Piraten/ödp: 1 Sitze Summe: 19 Sitze. Die 72 Sitze im Rat der Stadt Münster, ohne den Sitz des Oberbürgermeisters, verteilen sich gegenwärtig wie folgt auf die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Münster: CDU: 25 SPD: 19 Grüne: 15 FDP: 4 Die Linke: 4 AfD: 2 Piraten/ödp: 2 UWG: 1 Für die Besetzung eines Ausschusses mit 19 Mitgliedern ergibt dies folgende Verteilung der Sitze im ersten Durchgang: CDU: 25/72 = 6,5972 6 Sitze Rest: 0,5972 SPD: 19/72 = 5,0139 5 Sitze Rest: 0,0139 Grüne: 15/72 = 3,9583 3 Sitze Rest: 0,9583 FDP: 4/72 = 1,0556 1 Sitz Rest: 0,0556 Die Linke: 4/72 = 1,0556 1 Sitz Rest: 0,0556 AfD: 2/72 = 0,5277 0 Sitze Rest: 0,5277 Piraten/ödp: 2/72 = 0,5277 0 Sitze Rest: 0,5277 UWG: 1/72 = 0,0139 0 Sitze Rest: 0,0139 Gesamtzahl: 16 Sitze Rest 3 Sitze Die höchsten Bruchteile nach dem Komma haben der Reihenfolge nach die Partei die Grünen (0,9583), die CDU (0,5972) und mit gleichem Wert die Gruppen AfD und Piraten/ödp (0,5277). Demnach sieht die Verteilung der Sitze nach zwei Runden wie folgt aus: CDU: 7 Sitze SPD: 5 Sitze Grüne: 4 Sitze FDP: 1 Sitze Die Linke: 1 Sitze AfD: 0 Sitze Piraten/ödp: 0 Sitze Summe: 18 Sitze. Es verbleibt ein weiterer Sitz, auf dem die Gruppen von AfD und Piraten/ödp einen gleichwertigen Anspruch haben. Für die AfD- Ratsgruppe melden wir diesen Anspruch an. Es ist davon auszugehen, dass die Vertreter der Gruppe Piraten/ödp dies ebenfalls tun. Beide Gruppen haben also im Ergebnis den gleichen rechnerischen Anspruch auf den letzten zur Verfügung stehenden Sitz in einem Ausschuss. Daher entscheidet in diesem Fall gemäß §50 Abs.3 Satz 6 GO NRW das Los zwischen diesen beiden Gruppen darüber, wer am Ende tatsächlich den entsprechenden Sitz erhält. Hierin liegt das vom Gericht geforderte Merkmal der Wesentlichkeit in den Veränderungen der Kräfteverhältnisse im Rat. Denn auf Basis der aktuellen Kräfteverhältnisse im Rat erfolgt zwischen dem Wahlvorschlag der AfD und dem der Piraten/ödp für jeden der unter dem Beschlusspunkt 1.) aufgeführten Ausschüsse ein Losentscheid. Die AfD wird hierbei in die Entscheidung über die Besetzung aller 10 Ausschüsse einbezogen. Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den Kräfteverhältnissen auf deren Basis die Ausschüsse am 02.07.2014 vom Rat der Stadt Münster gebildet worden sind. Eine Neuwahl der Ausschüsse ist bereits aus diesen Gründen erforderlich. Eine Entscheidung durch das Los könnte im Ergebnis dazu führen, dass die AfD 10mal den Entscheid verliert. Im Ergebnis damit keinen Ausschusssitz erhält. Dann hätten alle Ausschüsse aufgelöst und neugewählt werden müssen und trotzdem wäre es zu keiner Veränderung in der Besetzung der Ausschüsse gekommen. Dem sehr großen logistischen Aufwand stünde dann kein praktisches Ergebnis gegenüber. Das sei der Kommune nicht zuzumuten. Diese Argumentation verkennt zweierlei. Zum einen das es bei der Frage nach der Wesentlichkeit der Veränderung der Kräfteverhältnisse, nicht auf die tatsächlichen Auswirkungen für die Besetzung der Ausschüsse ankommt. Sondern allein darauf, dass sich die Kräfteverhältnisse im Rat geändert haben. Und diese Änderung als wesentlich anzusehen ist. Dies ist sie, wenn eine Partei bei veränderter Kräftekonstellation in den Losentscheid nach §50 Abs.3 Satz 6 GO NRW einbezogen zu werden. Ein Abstellen auf ein rein hypothetisches Ergebnis scheidet daher schon aus diesem Grunde aus. Aber selbst eine mathematische Betrachtung der Sachlage kommt im Ergebnis zu einer wesentlichen Veränderung der Kräfteverhältnisse. Bei einem Losentscheid, hat jede Partei eine Chance von 50% auf Sieg und 50% auf Niederlage. Dies stellt den Standardfall der Binomialverteilung nach Bernoulli dar. Die Erfolgswahrscheinlichkeit für jeden einzelnen Fall kann so ermittelt werden. Hieraus leitet sich die folgende Verteilung für die gleichwertige Erfolgswahrscheinlichkeiten von 0 bis 10 ab: 0 Siege und 10 Niederlagen: 0,000976 1 Sieg und 9 Niederlagen: 0,00976 2 Siege und 8 Niederlagen: 0,044 3 Siege und 7 Niederlagen: 0,1172 4 Siege und 6 Niederlagen: 0,2051 5 Siege und 5 Niederlagen: 0,2461 6 Siege und 4 Niederlagen: 0,2051 7 Siege und 3 Niederlage: 0,1172 8 Siege und 2 Niederlagen: 0,044 9 Siege und 1 Niederlage: 0,00976 10 Siege und 0 Niederlagen: 0,000976 Wenn zur Beurteilung der Wesentlichkeit auf das Eintreffen bestimmter mathematisch möglicher Ergebnisse abgestellt wird, so kann dies nicht auf der Basis nur einer möglichen Ergebniskombination erfolgen. Eine solche Sichtweise muss sich vielmehr an den mathematischen Gesetzmäßigkeiten und den daraus abgeleiteten Wahrscheinlichkeiten orientieren. Hieraus leitet sich dann ab, dass die AfD mit 99,90%iger Wahrscheinlichkeit mindestens einen Sitz gewinnen würde. Die Wahrscheinlichkeit für mindesten 2 Sitze liegt bei gut 95%. Im anderen Fall ergibt sich eine Chance von gut 62% auf den Gewinn von 5 bis 10 Sitzen. Der Erwartungswert errechnet sich in diesem Fall zu 5. Eine sich vom Einzelfall lösende Betrachtung würde unter rationalen Gesichtspunkten diesen als Bezugsgröße wählen. Die AfD-Ratsgruppe könnte demnach davon ausgehen, dass sie 5 Sitze per Losentscheid bei der Neuwahl der kommunalen Ausschüsse gewinnt. Dieser Wert ist wesentlich. Die Ausschüsse sind daher aufzulösen und neu zu bilden. Bis zu einer Neuwahl der Ausschüsse sollten keine weiteren Beratungen und Beschlüsse durch die Ausschüsse erfolgen. Da dies dem Demokratieprinzip widerspricht. Ebenso wären die Entscheidungen dieser Ausschüsse nichtig und müssten dann erneut beschlossen werden. Martin Schiller Richard Mol
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Warendorfer Straße 157
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0030/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 08.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37