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2025/0185

Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Ludwigshöhviertel auf den Baufeldern B2 und B3 "Mariengärten"

Magistratsvorlage 10.06.2025

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370 Zeichen

Punkt 7: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung 
für das Projekt der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und 
Entwicklungsgesellschaft mbH im Ludwigshöhviertel auf den Baufeldern B2 und 
B3 "Mariengärten" 
 (V-Nr. 2025/0185) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

2025/0185

6177 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.06.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen (64)  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0185 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002   
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Nassauischen Heimstätte Wohnungs - und Entwicklungsgesellschaft 
mbH im Ludwigshöhviertel auf den Baufeldern B2 und B3 "Mariengärten"   
  
Vorlage vom: 10.06.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung 
das im Mietwohnungsbau von der Nassauischen Heimstätte Wohnungs - und 
Entwicklungsgesellschaft mbH das zu realisierende Bauvorhaben auf den Baufeldern B2 
und B3 Mariengärten i m Ludwigshöhviertel in Darmstadt mit 126 sozial geförderten 
Wohnungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen durch die Bereitstellung 
eines Zuschusses in Höhe von  
3.930.000,00 Euro.  
 
2. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064 -003-1000 und 
unter der Investitionsnummer 17064 -8002 etatisiert.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.06.2025  
 
Am Standort Ludwigshöhviertel, Baufelder B2 und B3 „Mariengärten“ errichtet die 
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH insgesamt 154 
Wohnungen. Davon werden 71 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen und 55 
Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Rahmen der Richtlinien des Landes 
Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung des Landes Hessen im Wohnungsbauprogramm 
für das Jahr 2022 gefördert.  
 
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
14 mal 1-Zimmer-Wohnungen  
43 mal 3-Zimmer-Wohnungen 
47 mal 4-Zimmer-Wohnungen 
22 mal 5-Zimmer-Wohnungen  
 
Das Projekt besteht zu 81,82 % aus sozial geförderten Wohnungen. Insgesamt werden 154 
Wohneinheiten mit insgesamt 12.197,91 qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen 
sozial geförderte Wohnungen mit Größen zwischen 40,29 qm und 96,41 qm. Das Bauvorhaben 
entspricht mindestens dem Effizienzhausstandard 40EE. Demnach kann die Einstiegsmiete 
nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ um bis zu 0,30 
Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat erhöht werden. Alle sozial geförderten 126 
Wohnungen werden barrierefrei errichtet. 
 
Die Projektkosten in Höhe von 60.750.000,00 Euro werden finanziert über Kapitalmarktmittel 
in Höhe von 3.500.000,00 Euro, einem Baudarlehen vom Land Hessen in Höhe von 
16.951.600,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des Landes Hessen in Höhe von 
6.153.670,00 Euro, einem Klimabonus des Landes Hessen in Höhe von 3.953.220,00 Euro, 
einem Darlehen nach dem Großer Frankfurter Bogen (GFB) in Höhe von 1.040.000,00 Euro, 
einem Schuldscheindarlehen in Höhe von 13.000.000,00 Euro, einer Beteiligung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 3.930.000,00 Euro, sowie Bargeld und Guthaben in 
Höhe von 12.221.510,00 Euro. 
 
Da es sich hier um ein Projekt des Großen Frankfurter Bogens (GFB) handelt, werden 
1.040.000,00 Euro in Form eines Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinie des Landes 
Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ übernommen und vom Land Hessen direkt an 
die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH als Darlehen 
ausgezahlt, welche direkt die städtische Finanzierungsbeteiligung reduzieren. 
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 23.12.2024 die 
Landesmittel beantragt. Mit Zuwendungsbescheid der WIBank vom 20.02.2025, dessen 
Klagefrist am 23.03.2025 abgelaufen war, wurde der Antrag entsprechend beschieden. 
Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune angemessen an der Finanzierung 
beteiligt. 
 
Die städtische Förderung in Höhe von 3.930.000,00 Euro erfolgt nach den „Richtlinien zur 
Förderung des Mietwohnungsbaus der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, Stand 29.05.2024, die 
der Magistrat in seiner Sitzung am 29.05.2024 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 
Sitzung am 20.06.2024 (Vorlage Nr. 2024/0120) beschlossen haben.

- 4 - 
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die 
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze 
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.  
 
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in 
Höhe von 7,21 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine 
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,59 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den 
„Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ als auch 
der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“. 
 
Darmstadt, 10.06.2025 
 
Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

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6245 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.06.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen (64)   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 64 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0185 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
231 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002   
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Nassauischen Heimstätte Wohnungs - und Entwicklungsgesellschaft 
mbH im Ludwigshöhviertel auf den Baufeldern B2 und B3 "Mariengärten"   
  
Vorlage vom: 10.06.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung 
das im Mietwohnungsbau von der Nassauischen Heimstätte Wohnungs - und 
Entwicklungsgesellschaft mbH das zu realisierende Bauvorhaben auf den Baufeldern B2 
und B3 Mariengärten i m Ludwigshöhviertel in Darmstadt mit 126 sozial geförderten 
Wohnungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen durch die Bereitstellung 
eines Zuschusses in Höhe von  
3.930.000,00 Euro.

- 3 - 
2. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064 -003-1000 und 
unter der Investitionsnummer 17064 -8002 etatisiert.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 25.06.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.06.2025  
 
Am Standort Ludwigshöhviertel, Baufelder B2 und B3 „Mariengärten“ errichtet die 
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH insgesamt 154 
Wohnungen. Davon werden 71 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen und 55 
Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Rahmen der Richtlinien des Landes 
Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung des Landes Hessen im Wohnungsbauprogramm 
für das Jahr 2022 gefördert.  
 
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
14 mal 1-Zimmer-Wohnungen  
43 mal 3-Zimmer-Wohnungen 
47 mal 4-Zimmer-Wohnungen 
22 mal 5-Zimmer-Wohnungen  
 
Das Projekt besteht zu 81,82 % aus sozial geförderten Wohnungen. Insgesamt werden 154 
Wohneinheiten mit insgesamt 12.197,91 qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen 
sozial geförderte Wohnungen mit Größen zwischen 40,29 qm und 96,41 qm. Das Bauvorhaben 
entspricht mindestens dem Effizienzhausstandard 40EE. Demnach kann die Einstiegsmiete 
nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ um bis z u 0,30 
Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat erhöht werden. Alle sozial geförderten 126 
Wohnungen werden barrierefrei errichtet. 
 
Die Projektkosten in Höhe von 60.750.000,00 Euro werden finanziert über Kapitalmarktmittel 
in Höhe von 3.500.000,00 Euro, einem Baudarlehen vom Land Hessen in Höhe von 
16.951.600,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des Landes Hessen in Höhe von 
6.153.670,00 Euro, einem Klimabonus des Landes Hessen in Höhe von 3.953.220,00 Euro, 
einem Darlehen nach dem Großer Frankfurter Bogen (GFB) in Höhe von 1.040.000,00 Euro, 
einem Schuldscheindarlehen in Höhe von 13.000.000,00 Euro, einer Beteiligung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 3.930.000,00 Euro, sowie Bargeld und Guthaben in 
Höhe von 12.221.510,00 Euro. 
 
Da es sich hier um ein Projekt des Großen Frankfurter Bogens (GFB) handelt, werden 
1.040.000,00 Euro in Form eines Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinie des Landes 
Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ übernommen und vom Land Hessen direkt an 
die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH als Darlehen 
ausgezahlt, welche direkt die städtische Finanzierungsbeteiligung reduzieren. 
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 23.12.2024 die 
Landesmittel beantragt. Mit Zuwendungsbescheid der WIBank vom 20.02.2025, dessen 
Klagefrist am 23.03.2025 abgelaufen war, wurde der Antrag entsprechend beschieden. 
Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune angemessen an der Finanzierung 
beteiligt. 
 
Die städtische Förderung in Höhe von 3.930.000,00 Euro erfolgt nach den „Richtlinien zur 
Förderung des Mietwohnungsbaus der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, Stand 29.05.2024, die 
der Magistrat in seiner Sitzung am 29.05.2024 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 
Sitzung am 20.06.2024 (Vorlage Nr. 2024/0120) beschlossen haben.

Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf di e 
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze 
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.  
 
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in 
Höhe von 7,21 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine 
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,59 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den 
„Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ als auch 
der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“. 
 
Darmstadt, 10.06.2025 
 
Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

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300 Zeichen

Punkt 12: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und 
Entwicklungsgesellschaft mbH im Ludwigshöhviertel auf den Baufeldern B2 und 
B3 "Mariengärten" 
 (V-Nr. 2025/0185) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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366 Zeichen

Punkt 6: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung 
für das Projekt der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und 
Entwicklungsgesellschaft mbH im Ludwigshöhviertel auf den Baufeldern B2 und 
B3 "Mariengärten" 
 (V-Nr. 2025/0185) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0185
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.06.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00