0845/2020
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Verkehrsmanagementsystems und Einrichtung von 80 Dauerzählstellen zur Erfassung von Verkehrsmengen sowie Beschluss zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlungsermächtigung
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Anlage 1 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 02.04.2020 142 66 Einrichtung von Dauerzählstellen im Rahmen Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (142/26/13/20) hier: Bedarfsprüfung Voraussichtliche Auftragssumme: 3.342.091,00 EUR brutto/2.808.479,83 EUR netto Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf das mir am 25.03.2020 per Mail zugegangene Schreiben zur Bedarfsprüfung für die Einrichtung von Dauerzählstellen im Rahmen Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme. Die Maßnahme soll an die Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und dem Verkehrsmanagement des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ausgerichtet sein. Weiterhin soll sie als Ergänzung zur Digitalisierung im Verkehr (das Green City Masterplan) der Stadt Köln beitragen. Sie haben auch nachvollziehbar dargestellt, dass die Einrichtung von Dauerzählstellen einen kontinuierlichen Monitoring des Verkehrsaufkommens auf dem Hauptstreckennetz der Stadt Köln ermöglichen wird. Der Vorlage ist allerdings nicht zu entnehmen, aus welchen Gründen die Einrichtung der Dauerzählstellen mit einer Quote 50 / 50 zwischen der Video/Sensortechnik und der Schleifendetektion aufgeteilt wird. Da Sie die Kostenschätzung u. a. auf Basis eines indikativen Angebots aus dem Jahr 2019 gefertigt haben, ist es möglich, dass sich die von Ihnen dargestellten Kosten im Wettbewerb ändern werden. Gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Gez. Hemsing
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 0845/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Verkehrsmanagementsystems und Einrichtung von 80 Dauerzählstellen zur Erfassung von Verkehrsmengen sowie Beschluss zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlungsermächtigung, hier: Finanzstelle 6400-1201-0-0011 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Hinweis: Kann die Beschlussvorlage am 18. Juni 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf für die Einrichtung von 80 Dauerzählstellen als Grundlage für die Erhe- bung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten zur Intensivierung des Verkehrsmanage- ments mit Kosten in Höhe von insgesamt 3.342.091 € (davon 1.933.133 € investiv und 1.408.960 € konsumtiv) fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. 2. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszah- lungsermächtigung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 300.000 € für die Einrichtung von Dauer- zählstellen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0011, Er- neuerung Dauerzählstellen, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlage- vermögen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfi- nanzplan und in der gleichen Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung. 3. Der Rat beschließt die Freigabe der außerplanmäßig bereitgestellten Mittel in Höhe von 300.000 € im Haushaltsjahr 2020 Verkehrsausschuss 26.05.2020 Finanzausschuss 15.06.2020 Rat 18.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.933.133 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 966.567 € 50 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10 x 140.896 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 317.014 € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 193.313 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 96.657 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Ausgangslage Im Kölner Stadtgebiet besteht, wie auch in anderen Großstädten, eine grenzwertüberschreitende Be- lastung mit dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Das Landesamt für Natur, Umwelt und Ver- braucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) betreibt auf Kölner Stadtgebiet ein Messnetz mit zehn Passivsammlern und vier Messcontainern. Für die Stadt Köln wird der maximale NO2-Wert am Clevischen Ring mit 62 µg/m³ im Jahr 2017, 59 µg/m³ im Jahr 2018 und 44 µg/m³ im Jahr 2019 aufgeführt. Für die Messstelle in der Justinianstraße wurde für das Jahr 2019 ein Jahresmittelwert von 43 µg/m³ ermittelt. An allen weiteren Messstellen in Köln wird der Grenzwert von 40 µg/m³ inzwischen eingehalten. Die Einwohnerzahl Kölns wird in den kommenden Jahren weiterhin überdurchschnittlich stark wach- sen, ebenso die Pendlerbewegungen aus dem Umland. Zusätzlich erschweren viele Baumaßnahmen auf dem Autobahnring (z. B. Leverkusener Rheinbrücke) einen ungestörten Verkehrsfluss, in deren Folge die städtischen Brücken und Straßen zusätzlich belastet werden. Daher ist nicht zu erwarten, dass sich eine Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung ohne umfängliche und gezielte Maßnahmen 3 von selbst einstellt. Ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der im Green City Masterplan sowie im Luftreinhalteplan festge- setzten Ziele ist die Verbesserung der Verkehrsabwicklung und Verminderung der Luftschadstoffbe- lastung durch die Errichtung von Dauerzählstellen an rund 80 Querschnitten (vgl. Vorlagen-Nr.: 2637/2018, Maßnahme Nr. M1.3). Dabei besteht das Ziel, den Verkehrsablauf insbesondere an hochbelasteten Hauptverkehrsstraßen zu verstetigen. Die aus den Dauerzählstellen erhobenen Daten sollen für folgende Anwendungen herangezogen werden: Zur kontinuierlichen Beobachtung des Verkehrsaufkommens und der Nachverfolgung der Zieler- reichung; Zur Verwendung im städtischen Verkehrsmanagementsystem Concert zur Darstellung der aktuel- len Verkehrslage; Zur Weiterverwendung in Prognosemodellen des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbrau- cherschutz (LANUV) im Rahmen der Luftreinhalteplanung; Zur Weiterverwendung im Verkehrsumlegungsmodell der Stadt Köln, zur Beurteilung von Ände- rungen der Verkehrsinfrastruktur bzw. der Ansiedlung neuer Nutzungen mit dem Ziel der nach- haltigen Planung; Zur Weiterverwendung in Prognosemodellen für die Beurteilung städtebaulicher Entwicklungen in Fragestellungen zur Änderung der Verkehrs-, Luftschadstoff- und Lärmentwicklung; In der Verkehrstechnik zur Erstellung bedarfsgerechter Verkehrssteuerungen; In der Straßen- und Verkehrsplanung zur bedarfsgerechten und nachhaltigen Planung und zum Ausbau der Straßeninfrastruktur. Technische Umsetzung Die Dauerzählstellen sollen wie nachfolgend dargestellt installiert werden: Dauerzählstellen - Innenstadt Die Planung sieht vor, im Innenstadtbereich rund 40 Zählstellen zur Erhebung des Rad- und Kfz- Verkehrs einzurichten. Hier soll Video- bzw. Sensortechnik zum Einsatz kommen, die nach Möglich- keit sog. 5 +1 Fahrzeugklassen (PKW, PKW mit Anhänger, Busse, LKW, LKW mit Anhä- nger/Sattelkraftfahrzeuge + nicht klassifizierte Fahrzeuge) unterscheiden kann. Die Dauerzählstellen sollen vornehmlich an den bekannten Hot-Spots mit hoher NO2-Belastung, an den Rheinbrücken so- wie an weiteren Hauptverkehrsachsen installiert werden. Dauerzählstellen - Induktionsschleifen An weiteren 40 Zählstellen soll der Kfz-Verkehr vorzugsweise mit der sog. 8+1 Klassifizierung (wie oben zuzüglich Motorräder, Lieferwagen, LKW mit Anhänger, Sattelkraftfahrzeuge) in Anlehnung an die technischen Lieferbedingungen für Streckenstationen (TLS) gezählt werden. Diese sollen in Form von Induktionsschleifen ausgeführt werden. Die Einrichtung der Dauerzählstellen mit einer Quote 50/50 zwischen Video-/Sensortechnik und Schleifendetektion ist wie folgt begründet: Es werden zahlreiche unterschiedliche Anforderungen bezüglich der Fahrzeugklassen, der Qualität an die Datenbasis aus Zählungen und deren hohe Anzahl gestellt. So sind zum Beispiel für Umwelt- untersuchungen u. ä. detaillierte Fahrzeugklassen im Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Für zahlrei- che Planungen ist darüber hinaus die Erfassung des Radverkehrs gefordert. Es besteht der Anspruch auf hohe Datengenauigkeit. Gemäß aktuellem Stand der Technik existieren keine Systeme, die die- ses breite Anforderungsspektrum in vollem Umfang abdecken. Daher ist das Ziel des Vorhabens bestmögliche Datenqualität zu generieren. An Hauptverkehrsstraßen ohne Radverkehr sollen daher die Induktionsschleifen mit der Klassifizie- 4 rung 8+1 in Anlehnung an die technischen Lieferbedingungen für Streckenstationen (TLS) zum Ein- satz kommen. Es handelt sich hierbei um die aktuell zuverlässigste Möglichkeit zur Erfassung des Kraftfahrzeugverkehrs nach Fahrzeugklassen, da dies nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik und Zertifizierung der Geräte durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erfolgt. Im innerstädtischen Bereich soll dagegen die Video- bzw. Sensortechnik zum Einsatz kommen, die nach Möglichkeit 5 +1 Fahrzeugklassen unterscheidet und dabei auch den Radverkehr erfasst. Mit der vorliegenden Bedarfsanmeldung sollen 80 Dauerzählstellen zu je 50 % der vorgesehenen Systeme eingerichtet werden. Hierbei werden auch Erkenntnisse zur Eignung der Geräte für den Ein- satz an anderer Stelle und möglichen Einsatzorten im Stadtgebiet gewonnen. Ein nachfolgender wei- terer Ausbau des Detektionssystems kann dann auf dieser Grundlage vorgenommen werden. Die Maßnahmen sollen in den Jahren 2020 bis 2022 durchgeführt werden. Kosten Die Kosten für die Anschaffung der 80 Dauerzählstellen betragen 1.933.133 €. Die Kosten für die Wartung und Pflege der Dauerzählstellen wurden für die Dauer von 10 Jahren be- rechnet und betragen insgesamt 1.408.960 €. Es wird diesbezüglich ein entsprechender Wartungs- vertrag abgeschlossen. Förderung Gemäß der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ und dem daraus resultie- renden 4. Aufruf zur Förderung kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen aus den Themenbereichen der Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und dem Verkehrsmanagement des Bun- desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde ein Antrag auf Förderung gestellt, welcher positiv beschieden wurde. Der Fördersatz beträgt 50 % und ist auf maximal 1.283.581 € be- grenzt. Von der gesamten Fördersumme entfällt ein Teilbetrag von 966.567 € auf den investiven Teil der Beschaffung. Der verbleibende Betrag von 317.014 € ist für die Gegenfinanzierung der Folgeauf- wendungen (Wartung und Pflege) vorgesehen. Die Mittel werden zeitnah abgerufen. Die Projektlaufzeit ist bis 31.12.2024 festgesetzt. Entsprechend des Förderaufrufs werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Ver- kehrsabwicklung und somit zur Minderung der Luftschadstoffbelastung beitragen und bedürfen einem zeitnahen Beginn der Umsetzung noch im Jahr 2020. Anerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt Die Anerkennung des Gesamtbedarfs durch das Rechnungsprüfungsamt liegt vor (142/26/13/20) und ist als Anlage beigefügt. Eine Erläuterung bezüglich der 50/50 Aufteilung in Videotechnik-/Sensortechnik und Schleifendetekti- on findet sich unter dem Pkt. Dauerzählstellen – Induktionsschleifen, 3. Absatz. Finanzierung Von den Gesamtkosten in Höhe von 3.342.091 € sind 1.933.131 € für die Anschaffung der Dauer- zählstellen investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haushaltsjahr 2020 ein Betrag von 300.000 €, auf das Haushaltsjahr 2021 ein Betrag von 1.333.131 € und auf das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von 300.000 €. Die ebenfalls in den Gesamtkosten enthaltenen Beträge in Höhe von 1.408.960 € für die Folgeauf- wendungen aus Wartung und Pflege für die Dauer von 10 Jahren sind konsumtiv bereitzustellen. Investive Finanzmittel stehen erst ab dem Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0011, Erneuerung von Dauerzählstellen in Höhe von 600.000 € zur Verfügung (300.000 € für 2021 und 300.000 € für 2022). Vor dem Hintergrund, dass 5 sämtliche geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxidbelastung schnellstmöglich umge- setzt werden sollen sowie der Tatsache, dass Fördermittel des BMVI zeitnah abzurufen sind, ist eine Auftragsvergabe noch in 2020 zwingend geboten. Im Haushaltsjahr 2020 ist daher eine außerplan- mäßige Ausgabe in Höhe von 300.000 € bei der o. g. Finanzstelle erforderlich. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerausgaben in gleicher Höhe sowie im gleichen Teilfinanzplan, in der gleichen Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Rahmen der flexiblen Mittelbewirt- schaftung. Auch für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Bereitstellung der über den veranschlagten Betrag hin- ausgehenden benötigten Mittel im Rahmen der flexiblen Haushaltsbewirtschaftung. Die erforderlichen konsumtiven Mittel in Höhe von 1.408.960 € zur Finanzierung der Folgekosten von jährlich 140.896 € (für zehn Jahre insgesamt 1.408.960 €) stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklu- sive Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201, Straßen Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Auf- wendungen für Sach- u. Dienstleistungen zur Verfügung. In den Folgejahren werden die Jahresbedar- fe bei der Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne budgetneutral eingeplant. Darüber hinaus wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2021 ein entsprechender Ansatz budgetneutral in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 193.313 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 96.657 € berücksichtigt. Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise Das Vorhaben stellt eine Umsetzung von Maßnahmen aus dem Green City Masterplan der Stadt Köln zur Reduzierung der Stickoxidbelastung dar. Bei der Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu erfüllen ist. Des Weiteren wurden der Stadt Köln für diese Maßnahme Fördermittel des Bundes aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ bewilligt. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei.“ Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlage Stellungnahme RPA
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0845/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.04.2020
- Erstellt
- 11.03.2020 10:22