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0845/2020

Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Verkehrsmanagementsystems und Einrichtung von 80 Dauerzählstellen zur Erfassung von Verkehrsmengen sowie Beschluss zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlungsermächtigung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.04.2020

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Anlage 1 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1518 Zeichen

14 02.04.2020 
142  
 
 
 
 
 
66 
 
 
 
Einrichtung von Dauerzählstellen im Rahmen Digitalisierung kommunaler 
Verkehrssysteme (142/26/13/20) 
hier: Bedarfsprüfung  
 
Voraussichtliche Auftragssumme: 3.342.091,00 EUR brutto/2.808.479,83 EUR netto  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich beziehe mich auf das mir am 25.03.2020 per Mail zugegangene Schreiben zur 
Bedarfsprüfung für die Einrichtung von Dauerzählstellen im Rahmen Digitalisierung 
kommunaler Verkehrssysteme.  
 
Die Maßnahme soll an die Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und 
dem Verkehrsmanagement des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 
ausgerichtet sein. Weiterhin soll sie als Ergänzung zur Digitalisierung im Verkehr (das Green 
City Masterplan) der Stadt Köln beitragen. 
 
Sie haben auch nachvollziehbar dargestellt, dass die Einrichtung von Dauerzählstellen einen 
kontinuierlichen Monitoring des Verkehrsaufkommens auf dem Hauptstreckennetz der Stadt 
Köln ermöglichen wird. 
Der Vorlage ist allerdings nicht zu entnehmen, aus welchen Gründen die Einrichtung der 
Dauerzählstellen mit einer Quote 50 / 50 zwischen der Video/Sensortechnik und der 
Schleifendetektion aufgeteilt wird.  
 
Da Sie die Kostenschätzung u. a. auf Basis eines indikativen Angebots aus dem Jahr 2019 
gefertigt haben, ist es möglich, dass sich die von Ihnen dargestellten Kosten im Wettbewerb 
ändern werden. 
 
Gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Hemsing

Beschlussvorlage Rat

13607 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0845/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Verkehrsmanagementsystems und 
Einrichtung von 80 Dauerzählstellen zur Erfassung von Verkehrsmengen sowie Beschluss zur 
Bereitstellung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlungsermächtigung, hier: 
Finanzstelle 6400-1201-0-0011 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 18. Juni 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang 
entsprechend angepasst. 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt den Bedarf für die Einrichtung von 80 Dauerzählstellen als Grundlage für die Erhe-
bung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten zur Intensivierung des Verkehrsmanage-
ments mit Kosten in Höhe von insgesamt 3.342.091 € (davon 1.933.133 € investiv und 1.408.960 € 
konsumtiv) fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. 
 
2. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszah-
lungsermächtigung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 300.000 € für die Einrichtung von Dauer-
zählstellen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0011, Er-
neuerung Dauerzählstellen, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlage-
vermögen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfi-
nanzplan und in der gleichen Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Rahmen der 
flexiblen Mittelbewirtschaftung.  
 
3. Der Rat beschließt die Freigabe der außerplanmäßig bereitgestellten Mittel in Höhe von 300.000 € 
im Haushaltsjahr 2020 
 
Verkehrsausschuss 26.05.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020 
Rat 18.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.933.133 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 966.567 €   50 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10 x 140.896 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 317.014 €      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.     € 
c) bilanzielle Abschreibungen    193.313  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   96.657 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Ausgangslage 
 
Im Kölner Stadtgebiet besteht, wie auch in anderen Großstädten, eine grenzwertüberschreitende Be-
lastung mit dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Das Landesamt für Natur, Umwelt und Ver-
braucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) betreibt auf Kölner Stadtgebiet ein Messnetz mit 
zehn Passivsammlern und vier Messcontainern.  
 
Für die Stadt Köln wird der maximale NO2-Wert am Clevischen Ring mit 62 µg/m³ im Jahr 2017, 59 
µg/m³ im Jahr 2018 und 44 µg/m³ im Jahr 2019 aufgeführt. Für die Messstelle in der Justinianstraße 
wurde für das Jahr 2019 ein Jahresmittelwert von 43 µg/m³ ermittelt. An allen weiteren Messstellen in 
Köln wird der Grenzwert von 40 µg/m³ inzwischen eingehalten. 
 
Die Einwohnerzahl Kölns wird in den kommenden Jahren weiterhin überdurchschnittlich stark wach-
sen, ebenso die Pendlerbewegungen aus dem Umland. Zusätzlich erschweren viele Baumaßnahmen 
auf dem Autobahnring (z. B. Leverkusener Rheinbrücke) einen ungestörten Verkehrsfluss, in deren 
Folge die städtischen Brücken und Straßen zusätzlich belastet werden. Daher ist nicht zu erwarten, 
dass sich eine Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung ohne umfängliche und gezielte Maßnahmen

3 
von selbst einstellt. 
 
Ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der im Green City Masterplan sowie im Luftreinhalteplan festge-
setzten Ziele ist die Verbesserung der Verkehrsabwicklung und Verminderung der Luftschadstoffbe-
lastung durch die Errichtung von Dauerzählstellen an rund 80 Querschnitten (vgl. Vorlagen-Nr.: 
2637/2018, Maßnahme Nr. M1.3). Dabei besteht das Ziel, den Verkehrsablauf insbesondere an 
hochbelasteten Hauptverkehrsstraßen zu verstetigen.  
Die aus den Dauerzählstellen erhobenen Daten sollen für folgende Anwendungen herangezogen 
werden:  
 
 Zur kontinuierlichen Beobachtung des Verkehrsaufkommens und der Nachverfolgung der Zieler-
reichung; 
 Zur Verwendung im städtischen Verkehrsmanagementsystem Concert zur Darstellung der aktuel-
len Verkehrslage; 
 Zur Weiterverwendung in Prognosemodellen des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbrau-
cherschutz (LANUV) im Rahmen der Luftreinhalteplanung; 
 Zur Weiterverwendung im Verkehrsumlegungsmodell der Stadt Köln, zur Beurteilung von Ände-
rungen der Verkehrsinfrastruktur bzw. der Ansiedlung neuer Nutzungen mit dem Ziel der nach-
haltigen Planung; 
 Zur Weiterverwendung in Prognosemodellen für die Beurteilung städtebaulicher Entwicklungen in 
Fragestellungen zur Änderung der Verkehrs-, Luftschadstoff- und Lärmentwicklung; 
 In der Verkehrstechnik zur Erstellung bedarfsgerechter Verkehrssteuerungen; 
 In der Straßen- und Verkehrsplanung zur bedarfsgerechten und nachhaltigen Planung und zum 
Ausbau der Straßeninfrastruktur. 
 
Technische Umsetzung 
 
Die Dauerzählstellen sollen wie nachfolgend dargestellt installiert werden: 
 
Dauerzählstellen - Innenstadt 
Die Planung sieht vor, im Innenstadtbereich rund 40 Zählstellen zur Erhebung des Rad- und Kfz-
Verkehrs einzurichten. Hier soll Video- bzw. Sensortechnik zum Einsatz kommen, die nach Möglich-
keit sog. 5 +1 Fahrzeugklassen (PKW, PKW mit Anhänger, Busse, LKW, LKW mit Anhä-
nger/Sattelkraftfahrzeuge + nicht klassifizierte Fahrzeuge) unterscheiden kann. Die Dauerzählstellen 
sollen vornehmlich an den bekannten Hot-Spots mit hoher NO2-Belastung, an den Rheinbrücken so-
wie an weiteren Hauptverkehrsachsen installiert werden.  
 
Dauerzählstellen - Induktionsschleifen 
An weiteren 40 Zählstellen soll der Kfz-Verkehr vorzugsweise mit der sog. 8+1 Klassifizierung (wie 
oben zuzüglich Motorräder, Lieferwagen, LKW mit Anhänger, Sattelkraftfahrzeuge) in Anlehnung an 
die technischen Lieferbedingungen für Streckenstationen (TLS) gezählt werden. Diese sollen in Form 
von Induktionsschleifen ausgeführt werden. 
 
 
Die Einrichtung der Dauerzählstellen mit einer Quote 50/50 zwischen Video-/Sensortechnik und 
Schleifendetektion ist wie folgt begründet: 
 
Es werden zahlreiche unterschiedliche Anforderungen bezüglich der Fahrzeugklassen, der Qualität 
an die Datenbasis aus Zählungen und deren hohe Anzahl gestellt. So sind zum Beispiel für Umwelt-
untersuchungen u. ä. detaillierte Fahrzeugklassen im Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Für zahlrei-
che Planungen ist darüber hinaus die Erfassung des Radverkehrs gefordert. Es besteht der Anspruch 
auf hohe Datengenauigkeit. Gemäß aktuellem Stand der Technik existieren keine Systeme, die die-
ses breite Anforderungsspektrum in vollem Umfang abdecken. Daher ist das Ziel des Vorhabens 
bestmögliche Datenqualität zu generieren. 
 
An Hauptverkehrsstraßen ohne Radverkehr sollen daher die Induktionsschleifen mit der Klassifizie-

4 
rung 8+1 in Anlehnung an die technischen Lieferbedingungen für Streckenstationen (TLS) zum Ein-
satz kommen. Es handelt sich hierbei um die aktuell zuverlässigste Möglichkeit zur Erfassung des 
Kraftfahrzeugverkehrs nach Fahrzeugklassen, da dies nach dem allgemein anerkannten Stand der 
Technik und Zertifizierung der Geräte durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erfolgt. 
 
Im innerstädtischen Bereich soll dagegen die Video- bzw. Sensortechnik zum Einsatz kommen, die 
nach Möglichkeit 5 +1 Fahrzeugklassen unterscheidet und dabei auch den Radverkehr erfasst. 
 
Mit der vorliegenden Bedarfsanmeldung sollen 80 Dauerzählstellen zu je 50 % der vorgesehenen 
Systeme eingerichtet werden. Hierbei werden auch Erkenntnisse zur Eignung der Geräte für den Ein-
satz an anderer Stelle und möglichen Einsatzorten im Stadtgebiet gewonnen. Ein nachfolgender wei-
terer Ausbau des Detektionssystems kann dann auf dieser Grundlage vorgenommen werden. 
 
Die Maßnahmen sollen in den Jahren 2020 bis 2022 durchgeführt werden. 
 
Kosten 
 
Die Kosten für die Anschaffung der 80 Dauerzählstellen betragen 1.933.133 €. 
 
Die Kosten für die Wartung und Pflege der Dauerzählstellen wurden für die Dauer von 10 Jahren be-
rechnet und betragen insgesamt 1.408.960 €. Es wird diesbezüglich ein entsprechender Wartungs-
vertrag abgeschlossen. 
 
Förderung 
 
Gemäß der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ und dem daraus resultie-
renden 4. Aufruf zur Förderung kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen aus den Themenbereichen der 
Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und dem Verkehrsmanagement des Bun-
desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde ein Antrag auf Förderung gestellt, 
welcher positiv beschieden wurde. Der Fördersatz beträgt 50 % und ist auf maximal 1.283.581 € be-
grenzt. Von der gesamten Fördersumme entfällt ein Teilbetrag von 966.567 € auf den investiven Teil 
der Beschaffung. Der verbleibende Betrag von 317.014 € ist für die Gegenfinanzierung der Folgeauf-
wendungen (Wartung und Pflege) vorgesehen. Die Mittel werden zeitnah abgerufen. 
Die Projektlaufzeit ist bis 31.12.2024 festgesetzt. 
Entsprechend des Förderaufrufs werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Ver-
kehrsabwicklung und somit zur Minderung der Luftschadstoffbelastung beitragen und bedürfen einem 
zeitnahen Beginn der Umsetzung noch im Jahr 2020. 
 
Anerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt 
 
Die Anerkennung des Gesamtbedarfs durch das Rechnungsprüfungsamt liegt vor (142/26/13/20) und 
ist als Anlage beigefügt.  
Eine Erläuterung bezüglich der 50/50 Aufteilung in Videotechnik-/Sensortechnik und Schleifendetekti-
on findet sich unter dem Pkt. Dauerzählstellen – Induktionsschleifen, 3. Absatz.  
 
Finanzierung 
 
Von den Gesamtkosten in Höhe von 3.342.091 € sind 1.933.131 € für die Anschaffung der Dauer-
zählstellen investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haushaltsjahr 2020 ein Betrag von 
300.000 €, auf das Haushaltsjahr 2021 ein Betrag von 1.333.131 € und auf das Haushaltsjahr 2022 
ein Betrag von 300.000 €. 
 
Die ebenfalls in den Gesamtkosten enthaltenen Beträge in Höhe von 1.408.960 € für die Folgeauf-
wendungen aus Wartung und Pflege für die Dauer von 10 Jahren sind konsumtiv bereitzustellen.  
 
Investive Finanzmittel stehen erst ab dem Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We-
ge, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0011, Erneuerung von Dauerzählstellen in Höhe von 
600.000 € zur Verfügung (300.000 € für 2021 und 300.000 € für 2022). Vor dem Hintergrund, dass

5 
sämtliche geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxidbelastung schnellstmöglich umge-
setzt werden sollen sowie der Tatsache, dass Fördermittel des BMVI zeitnah abzurufen sind, ist eine 
Auftragsvergabe noch in 2020 zwingend geboten. Im Haushaltsjahr 2020 ist daher eine außerplan-
mäßige Ausgabe in Höhe von 300.000 € bei der o. g. Finanzstelle erforderlich. Die Deckung erfolgt 
durch entsprechende Wenigerausgaben in gleicher Höhe sowie im gleichen Teilfinanzplan, in der 
gleichen Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Rahmen der flexiblen Mittelbewirt-
schaftung. 
Auch für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Bereitstellung der über den veranschlagten Betrag hin-
ausgehenden benötigten Mittel im Rahmen der flexiblen Haushaltsbewirtschaftung.  
Die erforderlichen konsumtiven Mittel in Höhe von 1.408.960 € zur Finanzierung der Folgekosten von 
jährlich 140.896 € (für zehn Jahre insgesamt 1.408.960 €) stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklu-
sive Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201, Straßen Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- u. Dienstleistungen zur Verfügung. In den Folgejahren werden die Jahresbedar-
fe bei der Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne budgetneutral eingeplant. 
 
Darüber hinaus wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2021 ein entsprechender Ansatz 
budgetneutral in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 193.313 € sowie in 
der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus der Auflösung von 
Sonderposten in Höhe von 96.657 € berücksichtigt. 
 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise 
 
Das Vorhaben stellt eine Umsetzung von Maßnahmen aus dem Green City Masterplan der Stadt Köln 
zur Reduzierung der Stickoxidbelastung dar. Bei der Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe 
handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen 
zu erfüllen ist. Des Weiteren wurden der Stadt Köln für diese Maßnahme Fördermittel des Bundes 
aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ bewilligt.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei.“ 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlage 
Stellungnahme RPA

Beratungsverlauf (3)

26.05.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0845/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.04.2020
Erstellt
11.03.2020 10:22