2848/2019
Forsteinrichtungswerk für den Waldbesitz der Stadt Köln
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Anlage 1 Flächen ungelenkte Sukzession
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8 10 2 1 3 9 6 7 4 5 Dokumentpfad: G:\67-ALW\GIS\Arbeitsordner\Landschaftsplanung\Biotope\Waldentwicklungsflächen\Serie\Brachen_in_Naturwald_A0Plan.mxd Datum: 16.08.2019 0 3 61,5 Kilometer Maßstab: 1:15.000 Referenzmaßstab ref: 1:10.000 Flächen zur Entwicklung Ungelenkte Sukzession Rhein Kölner Grün-System Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grün ANLAGE 1
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/1 Vorlagen-Nummer 28.08.2019 2848/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 Forsteinrichtungswerk für den Waldbesitz der Stadt Köln Flächenkonzept Referenzflächen hier: Benennen von Flächen für eine ungelenkte Sukzession Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat auf Basis der Beschlussvorlage 2777/2017 in seiner Sitzung am 07.12.2017 folgenden Beschluss gefasst: „Der Ausschuss beschließt das Flächenkonzept mit folgenden Änderungen und beauftragt die Ver- waltung die Flächen einzurichten. Nr. 6: Retentionsraum ehem. Kasernengelände Brasseur Herausnahme der Aufforstungsflä- chen in der Mitte der Fläche: Die Festsetzung wiederspräche den Naturschutzzielen für Arten wie Wechselkröte, Wiesenpieper, Gelbspötter, Nachtigall etc. Nr. 7: NSG Thielenbruch Herausnahme der Teilfläche Katharinenkammer. Da ein FFH- Managementplan bzw. PEPL bisher fehlt, sollte hier Raum für möglicherweise notwendige Na- turschutzmaßnahmen gelassen werden. Nr. 20: NSG Langeler Auwald Die Maßnahme wird vorläufig zurück gestellt, bis der Trassen- verlauf der neuen Autobahn feststeht. Zusätzlich aufgenommen wird die Fläche Brücker Heide 2 am Frankenforstbach (ca. 6 ha) Des Weiteren bitten wir um eine nachrichtliche Auflistung von bestehenden Sukzessionsflä- chen (junge Wald-Ökosysteme), die im Konzept noch berücksichtigt werden könnten. (Bsp. ehem. Deponie am Hardtgenbuscher Kirchweg, ehem. Deponie am Thuleweg).“ Hinsichtlich des letzten Unterpunktes hat sich die Verwaltung auf die Suche nach geeigneten Flächen gemacht, die einer ungelenkten Sukzession überlassen bleiben und so dem Flächenkonzept der Re- ferenzflächen zugewiesen werden können. Bei der Flächenauswahl galt es unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen. Zunächst wurde eine Verschneidung von städtischen Flächen vorgenommen, die im Landschaftsplan Köln liegen und auf- grund ihrer Lage und Größe für die Zielsetzung geeignet zu sein scheinen (insbesondere ehemalige Deponieflächen). Des Weiteren wurden Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt, bei denen eine freie Sukzession zum Biotopentwicklungsziel erklärt wurde. Die identifizierten Flächen wurden im An- schluss einer Detailprüfung unterworfen. So mussten die gebietsspezifischen Vorgaben des Land- schaftsplans dahingehend geprüft werden, ob diese den „Erhalt“ eines bestimmten Sukzessionsstadi- ums festschreiben oder hier unkonkret bleiben. In einem weiteren Schritt wurden die potentiellen Flä- chen unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten näher betrachtet. Hier lag die Fragestellung zu Grunde, ob aufgrund des vorhandenen Artenspektrums eine ungelenkte Sukzession zulässig ist oder ein gewisses Entwicklungsstadium „erhalten“ werden muss. Hinsichtlich in Erwägung gezogener De- ponieflächen musste geklärt werden, welche Form der Rekultivierungsverpflichtung beschieden wur- de und ob dauerhafte Unterhaltungsverpflichtungen bestehen. Auch wurde darauf geachtet, ob die Flächen beispielsweise von Freileitungen gequert werden, da für diese turnusmäßig Gehölzrück- schnitte in Ansatz zu bringen sind. 2 Als Ergebnis der Prüfung konnten insgesamt 10 Flächen identifiziert werden, die einer ungelenkten Sukzession überlassen werden können. Die Flächen verfügen über eine Gesamtgröße von ca. 46 ha und sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Die in oben gelistetem Beschluss beispielhaft auf- geführte ehemalige Deponie am Hardtgenbuscher Kirchweg kann aus artenschutzrechtlichen Grün- den nicht der freien Sukzession überlassen werden. Die kartographische Zuordnung der Flächen er- folgt in der Übersichtskarte der Anlage 1. Nr. Lage Bezirk Größe 1 Rondorf 2 2,53 ha 2 Weidenpesch 5 3,58 ha 3 Longerich 5 7,23 ha 4 Westhoven 7 4,69 ha 5 Urbach 7 1,09 ha 6 Merheim 8 5,15 ha 7 Rath-Heumar 8 2,38 ha 8 Höhenhaus 9 16,67 ha 9 Dünnwald 9 1,79 ha 10 Flittard 9 0,63 ha 45,74 ha Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2848/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.08.2019
- Erstellt
- 19.08.2019 10:45