Mandari Insight

2848/2019

Forsteinrichtungswerk für den Waldbesitz der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 28.08.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 10.10.2019, TOP 7.3

Anlage 1 Flächen ungelenkte Sukzession

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Flächen ungelenkte Sukzession

380 Zeichen

8
10
2
1
3
9
6
7
4
5
Dokumentpfad: G:\67-ALW\GIS\Arbeitsordner\Landschaftsplanung\Biotope\Waldentwicklungsflächen\Serie\Brachen_in_Naturwald_A0Plan.mxd  Datum: 16.08.2019
0 3 61,5 Kilometer
Maßstab: 1:15.000  Referenzmaßstab ref: 1:10.000
Flächen zur Entwicklung 
Ungelenkte Sukzession
Rhein
Kölner Grün-System
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Landschaftspflege und Grün 
ANLAGE 1

Mitteilung Ausschuss

4001 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer 28.08.2019 
 2848/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 
 
Forsteinrichtungswerk für den Waldbesitz der Stadt Köln 
Flächenkonzept Referenzflächen 
hier: Benennen von Flächen für eine ungelenkte Sukzession 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat auf Basis der Beschlussvorlage 2777/2017 in seiner Sitzung 
am 07.12.2017 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Der Ausschuss beschließt das Flächenkonzept mit folgenden Änderungen und beauftragt die Ver-
waltung die Flächen einzurichten. 
 
 Nr. 6: Retentionsraum ehem. Kasernengelände Brasseur Herausnahme der Aufforstungsflä-
chen in der Mitte der Fläche: Die Festsetzung wiederspräche den Naturschutzzielen für Arten 
wie Wechselkröte, Wiesenpieper, Gelbspötter, Nachtigall etc. 
 Nr. 7: NSG Thielenbruch Herausnahme der Teilfläche Katharinenkammer. Da ein FFH-
Managementplan bzw. PEPL bisher fehlt, sollte hier Raum für möglicherweise notwendige Na-
turschutzmaßnahmen gelassen werden. 
 Nr. 20: NSG Langeler Auwald Die Maßnahme wird vorläufig zurück gestellt, bis der Trassen-
verlauf der neuen Autobahn feststeht. 
 Zusätzlich aufgenommen wird die Fläche Brücker Heide 2 am Frankenforstbach (ca. 6 ha) 
 Des Weiteren bitten wir um eine nachrichtliche Auflistung von bestehenden Sukzessionsflä-
chen (junge Wald-Ökosysteme), die im Konzept noch berücksichtigt werden könnten. (Bsp. 
ehem. Deponie am Hardtgenbuscher Kirchweg, ehem. Deponie am Thuleweg).“ 
 
Hinsichtlich des letzten Unterpunktes hat sich die Verwaltung auf die Suche nach geeigneten Flächen 
gemacht, die einer ungelenkten Sukzession überlassen bleiben und so dem Flächenkonzept der Re-
ferenzflächen zugewiesen werden können. 
 
Bei der Flächenauswahl galt es unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen. Zunächst wurde eine 
Verschneidung von städtischen Flächen vorgenommen, die im Landschaftsplan Köln liegen und auf-
grund ihrer Lage und Größe für die Zielsetzung geeignet zu sein scheinen (insbesondere ehemalige 
Deponieflächen). Des Weiteren wurden Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt, bei denen eine 
freie Sukzession zum Biotopentwicklungsziel erklärt wurde. Die identifizierten Flächen wurden im An-
schluss einer Detailprüfung unterworfen. So mussten die gebietsspezifischen Vorgaben des Land-
schaftsplans dahingehend geprüft werden, ob diese den „Erhalt“ eines bestimmten Sukzessionsstadi-
ums festschreiben oder hier unkonkret bleiben. In einem weiteren Schritt wurden die potentiellen Flä-
chen unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten näher betrachtet. Hier lag die Fragestellung zu 
Grunde, ob aufgrund des vorhandenen Artenspektrums eine ungelenkte Sukzession zulässig ist oder 
ein gewisses Entwicklungsstadium „erhalten“ werden muss. Hinsichtlich in Erwägung gezogener De-
ponieflächen musste geklärt werden, welche Form der Rekultivierungsverpflichtung beschieden wur-
de und ob dauerhafte Unterhaltungsverpflichtungen bestehen. Auch wurde darauf geachtet, ob die 
Flächen beispielsweise von Freileitungen gequert werden, da für diese turnusmäßig Gehölzrück-
schnitte in Ansatz zu bringen sind.

2 
 
 
Als Ergebnis der Prüfung konnten insgesamt 10 Flächen identifiziert werden, die einer ungelenkten 
Sukzession überlassen werden können. Die Flächen verfügen über eine Gesamtgröße von ca. 46 ha 
und sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Die in oben gelistetem Beschluss beispielhaft auf-
geführte ehemalige Deponie am Hardtgenbuscher Kirchweg kann aus artenschutzrechtlichen Grün-
den nicht der freien Sukzession überlassen werden. Die kartographische Zuordnung der Flächen er-
folgt in der Übersichtskarte der Anlage 1.  
 
Nr. Lage Bezirk Größe 
1 Rondorf 2 2,53 ha 
2 Weidenpesch 5 3,58 ha 
3 Longerich 5 7,23 ha 
4 Westhoven 7 4,69 ha 
5 Urbach 7 1,09 ha 
6 Merheim 8 5,15 ha 
7 Rath-Heumar 8 2,38 ha 
8 Höhenhaus 9 16,67 ha 
9 Dünnwald 9 1,79 ha 
10 Flittard 9 0,63 ha 
   45,74 ha 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

10.10.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2848/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.08.2019
Erstellt
19.08.2019 10:45