Mandari Insight

2021/0117

Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 10.05.2021

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1473 Zeichen

Punkt 4: Bebauungsplan O 31  - Mathildenhöhe Nordwest - (Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2021/0117) 
 
 Stadtv. Prof. Dr. Petry (Fraktion Bü 90/Grüne) begründet den Antrag. 
 
 Die Fraktionen Bü 90Grüne, CDU und Volt stellen folgenden Maßgabeantrag: 
 
 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeiten für die Installation 
von Solarenergie (Photovoltaik oder Solarthermie) im Bebauungsplan O 31 - 
Mathildenhöhe Nordwest ausgeweitet und festgeschrieben werden können.  
2. Die Verwaltung prüft, ob und gegebenenfalls welche Beschränkungen der Solar - 
 nutzung im Gebiet Mathildenhöhe Nordwest unter Abwägung von Umweltschutz- 
 und Denkmalschutzaspekten notwendig sind; die Solarnutzung wird nur dort be- 
 schränkt, wo dies in begründeten Einzelfällen aus denkmalschutzrechtlicher 
 Sicht unverzichtbar ist. 
 
Stadtv. Lehmann (SPD-Fraktion) bittet im Rahmen der Prüfung des 
Maßgabeantrages noch zu prüfen, ob bei Schrägdächern, wo kein PV-Zeichen auf 
dem Bebauungsplan steht, Solarziegelanlagen auf das Dach gelegt werden können. 
Dies sei in der Satzung nicht eindeutig beschrieben.   
 
Dem Antrag wird mit der Ergänzung der SPD-Fraktion zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: Fraktionen Die Linke. und UFFBASSE 
 
 Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Stadtverord-
netenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
   
Gegenstimme: Fraktion UFFBASSE 
Stimmenthaltung : Fraktion Die Linke.

anlage 10

362 Zeichen

Punkt 12: Bebauungsplan O 31  - Mathildenhöhe Nordwest - (Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2021/0117) 
 
In den Fachausschüssen wurde hierzu ein Ergänzungsantrag gestellt und 
zugestimmt. Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt im Sinne der Beschlüsse 
der Fachausschüsse. 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: AfD  
Stimmenthaltung: 1 stimme UWIGA/WGD

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1160 Zeichen

Punkt 13: Bebauungsplan O 31  - Mathildenhöhe Nordwest - (Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2021/0117) 
 
Stadtve. Böhler (Fraktion Bü 90/Grüne) begründet den Antrag. 
 
Die Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt stellen folgenden Antrag: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeiten für die Installation 
von Solarenergie (Photovoltaik oder Solarthermie) im Bebauungsplan O 31 - 
Mathildenhöhe Nordwest ausgeweitet und festgeschrieben werden können.  
2. Die Verwaltung prüft, ob und gegebenenfalls welche Beschränkungen der 
Solar-nutzung im Gebiet Mathildenhöhe Nordwest unter Abwägung von 
Umweltschutz- und Denkmalschutzaspekten notwendig sind; die Solarnutzung 
wird nur dort beschränkt, wo dies in begründeten Einzelfällen aus denkmal-
schutzrechtlicher Sicht unverzichtbar ist. 
 
Dem Antrag wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen FDP und UWIGA/WGD 
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.  
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen UFFBASSE und Die Linke.

anlage 5

5770 Zeichen

4015
4026
19306
19327
17
8A
Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
25
Platanenhain
2411
2451
2482
2484
2501
251
2521
2563
2571260
371
374
375
376
Dreibrunnenstraße
2
4
45
8
57
8
41
43
43A
14
6
K
8
16821
2431
29422962
3048
3049
305306
3084
3103
3105
3126
3127
31813211
25442546
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2581
2595
2633
2656
2657
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2696
27012
2722 322
3231
3232
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326
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3291132912
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408
41024121
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42414272 4294
3701
3724
3751
3761
3
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4037
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40548967
8995
9009
10532 10551056
1057
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10611
10645
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10511 10531
11
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3343
71
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171 201211 241
251
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334 335
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903
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921922
923
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1529
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14622
15662 15663
15681
15692
1594
16010
16011
1614
15701
1572
1574
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1629
10
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R
14
1
5
3
8
10
12
1A6
21
19
18
20
5
7
11
9
13 K
2
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3
1
4
10
68
17
19
1
753
7
5A
14
38
40
42
36
15
34
16
13
46
52
54
29
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18
17
19
48
50
26
16
18
22
24
23
21
27
4244
30
1
4648
20
22
K
1
5B5A
8
10
3
3
5
6
9
4
6
8
27
5C
5
15
32
7A
11A
12
14
38
25 16
14
2
1
6
3
1
6
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8
5
13
6
11
13
17
14
9
13A
16
6
40
1
23
18
6C
7
18
40
1
11Hochzeitsturm
4
2
66A
2A
4
4A
4
2
60
62
64
56
66
68
72 74
70
75
T.
9
73
T.
Erbacher Straße
Prinz-Christians-Weg
Erbacher Straße
Erich-Ollenhauer-Promenade
Erich-Ollenhauer-Promenade
Heinheimer
 Straße
Benglerweg
Mauerstraße
Merckstraße
Erbacher Straße
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Bauhausweg
Dieburger Straße
Dieburger Straße
Nikolaiweg Nikolaiweg
Eugen-Bracht-Weg
Eugen-Bracht-Weg
Gutenbergstraße
Kranichsteiner
 Straße
Kopernikusplatz
Dieburger Straße
Spirwesweg
Lichtenbergstraße
Olbrichweg
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
3155
3156
316
3191
3211
324
326
3271
329
3301
3313
33143341
3342
19719
3123
3351
3352 6261
6304 6358
640
6411
6137
6201
6221
1923819242
1981
19843 19323
2007 2008
2009
21211
2122
21241
2125
Beckstraße
Merckstraße
Stiftskirche
17
29
12
1
11
10
9C
9D
9
9A
9B
35
14 16
11
13
17
17A
5
3
16
20
31
19
5 7
31
33
6A 22
22
9
30
24
2932
HsNr. 62A
4203
4202
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
H
H
H
H
H
PV
PV
PV
PVPV
PV
 Erich-Ollenhauer-Promenade
Th max=183,50 m ü.NHN
Th max=190,30 m ü.NHN
Th max=186,80 m ü.NHN
Ga
Ga
StStStStStStSt
StSt
StStStStStStStStSt
StSt
18,0 m
31D
61
9
15
13
17
7
11
19
5
69 1
365
31C
23
21
Alice-Hospital
2
5
12A
39
1
3
13
2
15
6 8 10
4
3
6
8
5
2
4
31
29
19
7
9
11
13
16
4
15
6
8
10
12
14
6A
31E
6B
1
3
15
Parkdeck
5T
T
4-4B
Prinzessin MargaretKinderklinik
31B
55
Stiftstraße
Pützerstraße
Dieburger Straße
39VFD
IVWD
IIISD oD
IIISD
IV
IVSD
IV
IVSD
IV
IVFD
VIIIFD
D
IVFD
IIIFD
IVWD oD
VIFD  oS
IIFD
IIFD oS
IVFD  oS
VIFD
I
VWDD
IV
IV
IIIWD-K
IIWD
V
D
IIIFD oS
II
V
IIIWD-MIIIWDIVWD
IIIWD
II
IVFD oS
IIIFD
WA o ISD
FD
I
IVFD
TG 
WD
FDI
Dieburger Straße
IIFD
IIFD
TG
II
TG 
oD
D
FD
FD
FD oS
IIIWD
DStadtbrunnen
IIID
FD oSI
Th max=169
,41 m ü.NHN
Th max=169
,79 m ü.NHN
IVWDoDTh max=171
,05 m ü.NHN
IIIFD
SD
Th max=174
,47 m ü.NHN
WD oDTh max=174
,19 m ü.NHN
Th max=172
,08 m ü.NHNSD oD
IVTh max=174
,15 m ü.NHN
SD oD
IVTh max=174
,15 m ü.NHN
SD oD
Gh max= 9,0 m ü.NHN
Gh max=190,10 m ü.NHN
Th max=187,00 m ü.NHN
Th max=180,50 m ü.NHN
IIISD
TG 
TG 
FDIV
St
34,0 m
Treppenhaus
Treppenhaus
FDoSIGh max=189,52 m ü.NHN
Gh max=189,52 m ü.NHN
Gh max=191,10 m ü.NHN
Gh max=190,10 m ü.NHN
12,96 m
34,75 m
91,95 m
Gh max=187,74 m ü.NHN
VFD
VFD
5,20
3,60
4,875
IGaGa
Ga
Ga
DD
Treppenhaus
TreppenhausTreppenhaus
Th max=172
,70 m ü.NHN
Th max=174
,25 m ü.NHNTh max=174
,25 m ü.NHN
10
2
IVSD
7,00
StStStStStStStStStStStStSt
StStStSt
5,125
WD
Th max=187,40 m ü.NHN
Th max=183,50 m ü.NHN
Th max=170,50 m ü.NHN
28,50
8,70
17,30
11,0019,00
I
48,55
47,45
27,50
TG 
DD D
 Erich-Ollenhauer-Promenade
18011813 1661
1666
1667
1673 1674
16751676
1677
1683
1691
1692
17031732
17511771
171
1724
1733
1651806
1836
1823
1837
1822
1842
1872
1883
1892
1944
19451953
2023
2033
2077
2078
2079
2151
2185 2191
2201
22542291
2343
2344
236237
238239
178
179
1834
240
241
242
2432
2461
2473 248
2492
2493
2502
2511
2523
2531
15572
15573
15141
15151
15152
15632
15646
3157
3158
3162
3163
4
19801
19802
WA o
WA o
WB g
WB g
WA aWA g
 
WA o
 
Wissenschaftsstadt   DarmstadtGemarkung: Darmstadt                            Flur: 2       Entwurf zum Bebauungsplan  O 31- Mathildenhöhe  - Nord-West -   Maßstab 1 : 500mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
Planteil 1/2Der Planteil 1/2 ist nur in Verbindung mit Planteil 2/2 gültigTh max=183,50 m ü.NHN
Alice-Hospital31
31B
FD
VWDD
IV
TG FD oS
Th max=180,50 m ü.NHN
St
Treppenhaus
Treppenhaus
Gh max=189,52 m ü.NHN
12,96 m
34,75 m
91,95 m
StStStStSt
5,125
TG 
6
1823
1837
1822
187
Teilplan A: Mindestaufbauhöhen der TG-Alice-Hospital 
Aufbaudicke: 1,0 - 1,5 m
Aufbaudicke: 0,3 - 1,0 m
Aufbaudicke: 
0,3 - 1,0 m
Aufbaudicke: 
> 1,5 m Aufbaudicken der intensiven TG-BegrünungAufbaudicken 0,3 - 1,0 m
Aufbaudicken 1,0 - 1,5 m
Aufbaudicken > 1,5 m
Diese Ausfertigung ( Planteil 1/2 ) stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den __.__.____Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
                 ______________________ Die Dezernentin
Darmstadt, den __.__.____ Stadtplanungsamt
Jochen Krehbiehl__________________
50403020100
Maßstab im Original  1 : 500

anlage 9

271 Zeichen

Punkt 13: Bebauungsplan O 31  - Mathildenhöhe Nordwest - (Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2021/0117) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: UFFBASSE  
Stimmenthaltung: Die Linke. und UWIGA/WGD

2021/0117

9090 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dez. V 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0117 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 31  - Mathildenhöhe Nordwest - (Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 10.05.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan O 31 gingen im 
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der 
vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt. 
 
2. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen 
zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan O 3 1 –
 Mathildenhöhe Nordwest – die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der 
vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) wird 
zugestimmt. 
 
3. Der vorliegenden Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) sowie dem Entwurf zum 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – (Anlage 4, Planteile 1 und 2) mit den im

- 2 - 
Entwurf zum Bebauungsplan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen 
und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird 
zugestimmt (Anlage 4 ist einsehbar in PARLIS und wird im Falle von Präsenzveranstaltungen 
aufgehängt/ausgelegt). Sie sind der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §  3 Abs. 2 BauGB 
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 2 
BauGB zugrunde zu legen.  
 
4. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest –  für das Gebiet 
an der Nordwestseite der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Olbrichweg, 
Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße, und Merckstraße einschließlich der 
westlichen Eckbebauung Merckstraße/Alexanderstraße (Grundstück Alexanderstraße 39) ist 
mit seiner Begründung mit Umweltbericht und den im Plan enthaltenen Satzungen über die 
Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden 
von Niederschlagswasser gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 
BauGB in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB  
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit 
(datenschutzrelevante Anlage)  
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan O 31  
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 31 Planteil 1  
Anlage 4: Bebauungsplanentw urf O 31 Planteil 2  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2021/0117 vom 10.05.2021: 
 
Anlass der Planung  
Für den Kernbereich der Mathildenhöhe mit seinen bedeutenden Denkmälern liegt die 
Bewerbung zur Aufnahme in die Liste der Welterbestätten bei der UNESCO vor . Ein Ziel des 
Magistrats ist es, die Entwicklung der Bereiche innerhalb der Pufferzone, die das 
Nominierungsgebiet zum Welterbeantrag umgibt, durch Bauleitplanung zu sichern und  
künftige Planungen mit den Zielen des Welterbeantrages zu synchronisieren. Von besonderer 
Bedeutung ist die Entwicklung der Flächen des Alice -Hospitals am Nordhang.  
 
Ziele des Bebauungsplans  
Aufgabe des Bebauungsplanes O 31 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble 
Mathildenhöhe (Künstlerkolonie) und seine Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft zu 
vermeiden. Der Antrag zur Nominierung der Mathildenhöhe Darmstadt mit seinen bedeutenden 
Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO unterstreicht das Ziel der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, die Bereiche, welche sich innerhalb der Pufferzone um das Nominierungsgebiet  
( = Kernzone) befinden, durch Bauleitplanung zu sichern und zukünftige Planungen auch mit 
den Zielen des Welterbeantrags in Einklang zu bringen. 
 
Die unterschiedlichen Bereiche am Nordwesthang der Mathildenhöhe sollen, auch mit Blick 
auf den beantragten Welterbebereich, weiter entwickelt werden  können. Doch auch jenseits 
der Bewerbung für eine Welterbestätte ist die rechtliche Absicherung der  baulichen 
Entwicklung entlang der Freianlagen der Erich -Ollenhauer-Promenade und des Platanenhains 
von besonderer Bedeutung für das zukünftige Siedlungsbild im Bereich der Stadtkrone.  
 
Ziel der Entwurfsplanung ist die behutsame Weiterentwicklung und Stärk ung des Wohn- 
Geschäfts- und Klinikstandortes am nördlichen und westlichen Rand der Mathildenhöhe. 
Bauliche Entwicklungen und Nutzungen müssen den Bestand berücksichtigen und sich in das 
angrenzende historische und kulturelle Umfeld einfügen. Ein besondere s Augenmerk der 
Planung gilt dem Schutz und der Wiederherstellung der gewachsenen Flora und Fauna im 
Innenbereich des Hospitalgeländes.  
 
Das Alicehospital wird als wichtige Krankenhauseinrichtung erachtet. Gleichzeitig ist d ie 
weitere Expansion und Bebauun g der Krankenhauseinrichtungen des Alice -Hospitals durch 
die innerstädtische Lage begrenzt. Mit den Ausweisungen zukünftiger Über - und 
Unterbauungen wird unter Abwägung aller Belange (Nutzungsdruck, Verdichtung, Grün - und 
Freiflächen, ruhender Verkehr, Sichtbeziehungen und Durchlüftung) die notwendige 
Weiterentwicklung des Hospitals planungsrechtlich gesichert. Dazu gehört auch die 
Errichtung einer Tiefgarage unter dem bisherigen Park. Dieser zentrale Parkbereich soll als 
historisch und ökologisch wertvolle  Freifläche wieder hergestellt werden  und auch zukünftig 
erhalten bleiben . 
 
Die auf beiden Seiten an das Alice -Hospital angrenzende Wohnbebauung soll grundsätzlich in 
ihrer heutigen Form  gesichert und erhalten werden.  
 
Verfahren 
Am 17.05.2018 wurde der Auf stellungsbeschluss ( Vorlage Nr. 2018/0110 ) für den 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordost – von der Stadtverordnetenversammlung 
gefasst und öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für das 
Plangebiet beschlossen, die inzwi schen bis zum 05.06.2022 verlängert wurde .

- 4 - 
Die frühzeitige Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan O 31 nach § 3 
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand nach Magistratsbeschluss vom 30.05.2018 und 
öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vo m 05.06.2018 bis einschließlich 05.07.2018 
statt. 
 
Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf O 31 soll nach Beschluss die Öffentlichkeits - 
und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.  
 
Zu 1.: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB eingegangenen 
Stellungnahmen zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung des Bebauungsplans 
O 31 zusammengefasst und en tsprechend geprüft.  
 
Zu 2: 
 
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen i m Rahmen der frühzeitigen Unterrichtun g gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan 
O 31 die in der Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage)  zusammengefassten und 
entsprechend geprüften Stellungnahmen ein . 
 
Bei den Tabellen der Anlagen 1 und 2 handelt sich um vorläufige Abwägungstabellen , die 
nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortgeschrieben werden . Über die 
endgültige Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen ist erst im Rahmen des 
Satzungsbeschlusses zu entscheiden. 
 
Zu 3. und 4.:  
 
Der Entwurf zum Bebauungsplan O 3 1 – Mathildenhöhe  Nordwest –  (Anlage 4 mit den 
Planteilen 1 und 2) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) 
wurden erarbeitet.  
 
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Offenlage erfolgt die öffentliche 
Bekanntmachung  der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der 
zugehörigen Begründung sowie de r wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. §  3 
Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.  
 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden 
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Offenlage beteiligt.  
 
Dezernat III Dezernat V 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  Barbara Akdeniz  
Stadträtin Stadträtin 
 
Vorab werden übersandt: 
 9 Exemplare des Entwurfs zum Bebauungsplan O 31 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. der/des Berichterstattenden

anlage 4

359299 Zeichen

Anlage 3 
 
Wissenschaftstadt Darmstadt       10.05.2021 
Der Magistrat 
– Stadtplanungsamt –  
 
BEGRÜNDUNG 
 
gem. § 2a BauGB  
 
ZUM ENTWURF FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN O 31 
 – MATHILDENHÖHE-NORDWEST – 
 
 
 Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 – Mathilde nhöhe Nordwest – 
 
 
Dezernat III: 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 2 
TEIL A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG 
 
I.  PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK .......................................................... 5 
 
1. 
 Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung ............................................................... 5 
2.  Planungsanlass/Erfordernis der Planung .............................................................. 6 
3.  Aufgabenstellung/Ziel der Planung ....................................................................... 6 
3.1  Städtebauliche Entwicklung des Gebietes......................................................... 6 
3.2  Integration in das Stadtbild ............................................................................. 7 
4.  Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet ................................................................... 8 
5.  Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situation ....................................... 9 
5.2  Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan – FNP) ............................ 9 
5.3  Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) ............................................... 10  
5.4  Fluchtlinienpläne ........................................................................................... 10  
5.5  Denkmalschutz .............................................................................................. 11  
6.  Weitere bestehende Planungen und Gutachten .................................................... 12  
6.1  Rahmenplan Mathildenhöhe 2006 ................................................................. 12  
6.2  UNESCO-Weltkulturerbe ................................................................................ 13  
7.  Bestandsanalyse Planungsgebiet ........................................................................ 13  
7.1  Planungsgebiet .............................................................................................. 13  
7.2  Gebäude und ihre Grundstücke ...................................................................... 14 
7.3  Nutzung/Ausnutzung ..................................................................................... 15  
7.4  Private Freiflächen ......................................................................................... 15  
7.5  Öffentliche Grün- und Freiflächen ................................................................... 17  
7.6  Verkehr/Erschließung .................................................................................... 17  
7.7  Altflächen ...................................................................................................... 19  
7.8  Kampfmittel .................................................................................................. 19  
8.  Ziel der Planung ................................................................................................. 20  
8.1  Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und Klinikstandort ...................... 20  
8.2  Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und Wegebeziehungen ..................... 20  
8.3  Festlegung von baulichen Erweiterungsmöglichkeiten für  
private Flächen und im Klinikbereich ............................................................. 21  
8.4  Sicherung der Grünanlagen im Hospitalgelände und den  
öffentlichen Freiflächen durch Festsetzungen ................................................. 21  
8.5  Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verkehr im öffentlichen 
Straßenraum ................................................................................................. 21  
8.6  Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Besonderheiten  
durch eine inte-grierte Gestaltungssatzung .................................................... 21  
9.  Artenschutzrechtliche Beurteilung....................................................................... 22  
10.  Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung ...................................... 23  
11.  Biodiversität ....................................................................................................... 23  
12.  Wasserwirtschaftliche Belange ............................................................................ 24

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 3 
II.  FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES ................. .............................. 26  
 
A. 
 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN .......................................................... 26  
 
1. 
 Art der baulichen Nutzung .................................................................................. 26  
1.1  Allgemeines Wohngebiet WA .......................................................................... 26  
1.2  Besonderes Wohngebiet WB .......................................................................... 26 
1.3  Fläche für Gemeinbedarf ................................................................................ 27  
2.  Maß der baulichen Nutzung ................................................................................ 27  
2.1  Grundflächenzahl (GRZ) / Geschossflächenzahl (GFZ) .................................... 27  
2.2  Zahl der Vollgeschosse .................................................................................. 28  
2.3  Höhe baulicher Anlagen ................................................................................. 28  
3.  Bauweise ............................................................................................................ 28  
3.1  Geschlossene Bauweise „g“ ........................................................................... 29  
3.2  Offene Bauweise „o“ ...................................................................................... 29  
3.3  Abweichende Bauweise „a“ ............................................................................ 29  
4.  Überbaubare Grundstücksflächen ....................................................................... 29  
5.  Flächen für Nebenanlagen Stellplätze und Tiefgaragen ........................................ 29  
6.  Verkehrsflächen .................................................................................................. 30  
7.  Flächen für Versorgungsanlagen ......................................................................... 30  
8.  Grünflächen ........................................................................................................ 31  
8.1  Öffentliche Grünflächen ................................................................................. 31  
8.2  Private Grünflächen ....................................................................................... 31  
8.3  Spielplatz ...................................................................................................... 31  
9.  Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen  
Immissionsschutz – Lärm ................................................................................... 31  
10.  Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur  
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ................................................... 32  
10.1  Oberflächenbefestigung – Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen ....... 32  
10.2  Insektenfreundliche/fledermausfreundliche/Außenbeleuchtung ..................... 32  
10.3  Schutz vor Vogelschlag .................................................................................. 33  
10.4  Nist- und Quartierhilfen ................................................................................. 33  
10.5  Kontrolle von potentiellen Tierquartieren ........................................................ 33  
10.6  Dachbegrünung ............................................................................................. 34  
10.7  Vorgartenzone ............................................................................................... 34  
10.8  Begrünung von Tiefgaragendachflächen ......................................................... 34  
10.9  Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital ............................................ 34  
10.10  Fassadenbegrünung ...................................................................................... 34  
11.  Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzungen ........ 35  
11.1  Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen ..................................................... 35  
11.2  Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen .................................. 35  
11.3  Baumschutzmaßnahmen ............................................................................... 35

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 4 
B.  AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHRENDEN REGELUNGEN IN DEN 
BEBAUUNGSPLAN ................................................................................................. 35  
 
1. 
 Gestaltung der baulichen Anlagen ....................................................................... 35  
1.1  Dachgestaltung ............................................................................................. 35  
1.2  Gebäudefassaden .......................................................................................... 36  
1.3  Antennenanlagen ........................................................................................... 36  
1.4  Werbeanlagen und Warenautomaten .............................................................. 37  
1.5  Solaranlagen ................................................................................................. 37  
2.  Grundstücksfreiflächen ....................................................................................... 37  
2.1  Einfriedungen ................................................................................................ 37  
2.2  Stützmauern ................................................................................................. 37  
2.3  Private Grundstücksfreiflächen ...................................................................... 38  
3.  Erhaltenswerte Bausubstanz ............................................................................... 38  
 
C. 
 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN ......................................................................... 39 
 
1. 
 Denkmalschutz ................................................................................................... 39  
 
D. 
 HINWEISE .............................................................................................................. 39  
 
Statistische Angaben ..................................................................................................... 39 
 
 
 
TEIL B UMWELTBERICHT 
 
 
 
Folgende Gutachten und Untersuchungen liegen zur Pl anung vor: 
 
 
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan O 31 Ma thildenhöhe Nord-West vom 
04.11.2018, Dr. Gruschka, Ingenieurgesellschaft mbH , Schalltechnisches Büro, Strohweg 45, 
64297 Darmstadt 
 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nord-West – Arte nschutzrechtliche Potentialab-
schätzung vom 19.12.2016, Institut für Gewässer- un d Auenökologie GbR, Karlstraße 12, 
64293 Darmstadt 
 
Artenschutzfachbeitrag-Bebauungsplan O 31 Mathilden höhe Nordwest vom 26.09.2019, 
naturplan GbR, An der Eschollmühle 30, 
64297 Darmstadt

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 5 
TEIL A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG 
 
I. PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK 
 
 
 
 
 
 
1. Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung 
 
Das Planungsgebiet liegt im östlichen Bereich des S tadtgebietes der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und befindet sich nordwestlich der Mathil denhöhe. Die Mathildenhöhe selbst ist 
als Kulturdenkmal und städtebaulich geschlossenes E nsemble aus der Zeit des Jugendstils 
einzigartig und von internationalem Rang. Der Geltu ngsbereich für den zukünftigen 
Bebauungsplan schließt sich nördlich an die Freianl agen von Platanenhain und Erich-
Ollenhauer-Anlage sowie westlich an den Südhang mit  der Villenbebauung an. 
 
Nachdem für den Kernbereich der Mathildenhöhe mit s einen bedeutenden Denkmälern die 
Bewerbung zur Aufnahme in die Liste der Welterbestä tten bei der UNESCO vorliegt, ist es 
auch ein Ziel der Stadtentwickung, die Bereiche, we lche sich innerhalb der Pufferzone um 
das Nominierungsgebiet zum Welterbeantrag befinden,  durch Bauleitplanung zu sichern und 
zukünftige Planungen mit den Zielen des Welterbeant rags in Einklang zu bringen. 
 
Doch auch unabhängig von dem Bewerbungsverfahren fü r die Mathildenhöhe ist es aus 
städebaulicher Sicht eine Notwendigkeit, unter Beac htung des gestiegenen Nutzungsdruckes 
innerhalb des Stadtgebietes insbesondere in der Umg ebung des bedeutenden 
Denkmalensembles klare Richtlinien für die weitere städtebauliche Entwicklung zu definieren. 
Daher kommt diesem Quartier bei der städtebaulichen  Entwicklung und der bauhistorischen 
Erhaltung eine besondere Bedeutung zu. 
 
 
Abb. 1: Luftbild der Mathildenhöhe

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 6 
2. Planungsanlass/Erfordernis der Planung 
 
Für den Bereich liegt derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. 
Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, die beantragt w erden, sind nach § 34 BauGB 
(Einfügen in die Umgebung) zu beurteilen. Durch die  besondere Lage des Quartiers, welches 
den Übergang von der Mathildenhöhe zu den angrenzen den Wohnquartieren bildet sowie 
durch anstehende Bauvorhaben wird die bestehende ba urechtliche Situation den 
Anforderungen nicht mehr gerecht. 
 
Um Fehlentwicklungen bei der Integration des zentra len Bereichs des Ensembles 
Mathildenhöhe in seine Umgebung zu vermeiden und um  eine übergeordnete Planungs- und 
Entwicklungskonzeption zu sichern, ist es deshalb n otwendig, mit der Aufstellung dieses 
Bebauungsplanes Planungssicherheit und Verbindlichk eit für alle Planungsbeteiligten zu 
schaffen. 
 
Der Aufstellung des Bebauugsplanes O 31 liegen die Vorschriften des Baugesetzbuches 
(BauGB) und die hierzu ergangenen Rechtsverordnunge n zugrunde. 
 
 
3.  Aufgabenstellung/Ziel der Planung 
 
3.1 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes 
 
Ziel des Bebauungsplanes O 31 ist, die heterogene S iedlungsstruktur an Nord- und Westhang 
der Mathildenhöhe zwischen Dieburger- und Erbacher Straße sowie Pützerstraße und 
Lucasweg im Sinne einer geordneten Umgebung für die  Künstlerkolonie weiter zu entwickeln. 
Dies soll auch mit Blick auf den möglichen Welterbe bereich geschehen, um den 
Anforderungen an die Bereiche um das Nominierungsge biet zu entsprechen. 
 
   
Abb. 2: Blick in den Lucasweg        Abb. 3: Wohnan lage an der Pützerstraße 
 
Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Entwicklun g der dominierenden Flächen des Alice-
Hospitals entlang der zentralen Freiflächen von Eri ch-Ollenhauer-Promenade und 
Platanenhain. Auch jenseits der Bewerbung ist die r echtliche Absicherung der baulichen 
Entwicklung als Nordkante zu den Freianlagen hin vo n besonderer Bedeutung für das 
zukünftige Siedlungsbild im Bereich der Stadtkrone.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 7 
 
Abb. 4: Blick vom Park im Alice-Hospital auf den Ho chzeitsturm 
 
Der Bereich des Alice-Hospitals selbst ist darauf h in zu untersuchen, in welcher Form eine 
weitere Intensivierung der Nutzung mit Blick auf di e benachbarten, historischen Freianlagen 
und Gebäudegruppen vertretbar ist. Dabei ist zu bea chten, dass perspektivisch ein 
städtebauliches Gesamtbild entsteht, welches den Zu sammenhang der einzelnen Bereiche 
deutlich herausstellt. 
 
Die auf beiden Seiten östlich und westlich an das A lice-Hospital angrenzende Wohnbebauung 
soll grundsätzlich in ihrer heutigen Form gesichert  und erhalten werden. Die strukturelle und 
räumliche Gliederung der verschiedenen Bautypen (Bl ockrandbebauung, Zeilenbauten, 
Einzelhausbebauung) und Bauepochen bildet die Grund lage für die getroffenen 
planungsrechtlichen Festsetzungen.  
 
Der Übergang zu den angrenzenden unterschiedlichen Gebieten, sei es im östlichen Bereich 
der gründerzeitlichen Blockrandbebauung, im Bereich  der Zeilenbauten an der Pützer- und 
Merckstraße oder zu den Freiflächen der Mathildenhö he im Süden, ist zu berücksichtigen 
und muss sich in den Zielen und Festsetzungen des B ebauungsplanes niederschlagen. 
 
3.2 Integration in das Stadtbild 
 
Die Übergänge zum zentralen Bereich des Ensembles M athildenhöhe sind klar zu definieren. 
Dabei ist besonders auf die wichtigen Blickachsen z um Ensemble und seinen dominanten 
Bauten (Hochzeitsturm, Ausstellungsgebäude) zu acht en.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 8 
 
Abb. 5: Blick auf die Mathildenhöhe von Westen 
 
4. Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet 
 
Der Geltungsbereich umfasst den nordwestlichen Teil  der Mathildenhöhe, die sich heute 
zwischen der Pützerstraße und dem Fiedlerweg sowie der Dieburger Straße und der Erbacher 
Straße erstreckt. Sie ist Teil der kulturhistorisch  bedeutsamen Entwicklungsachse, die vom 
historischen Zentrum um das Schloss über Mathildenh öhe und Rosenhöhe zum Oberfeld in 
den östlichen Landschaftsraum führt. 
 
Im Westen grenzt das Planungsgebiet an eine heterog ene Wohnbebauung zur Innenstadt hin, 
im Norden an die geschlossenen Blockstrukturen des Martinsviertels. Östlich grenzt das 
Gebiet an die großmaßstäbliche Wohnbebauung der 197 0er Jahre, an der Südseite verläuft 
der Geltungsbereich entlang des Kernbereichs der Ma thildenhöhe mit dem Platanenhain und 
der Erich-Ollenhauer-Promenade sowie als westliche Begrenzung zum Geltungsbereich des 
Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd –. Ein klei nes Stück des Planungsgebietes 
tangiert die Erbacher Straße im Süden und die sich anschließende Ergänzungsbebauung des 
Elisabethenstiftes. 
 
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 5,57 ha.  Den größten zusammenhängenden Teil 
mit ca. 2,72 ha überdeckt die Fläche mit den Nutzun gen, die dem Alice-Hospital zugeordnet 
sind. Der Geltungsbereich wird im Norden (Dieburger  Straße), im Osten (Lucasweg), im 
Westen (Pützerstraße) und teilweise im Süden (Erbac her Straße) von öffentlichen Straßen 
begrenzt. Im zentralen südlichen Bereich wird das G ebiet durch die Freiflächen der 
Mathildenhöhe und der Erich-Ollenhauer-Promenade be grenzt.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 9 
 
Abb. 6: Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 – M athildenhöhe Nordwest – 
 
 
5.  Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situ ation 
 
5.1  Regionalplan Südhessen 2010 
 
Für die Planungsregion Südhessen gilt der Regionalp lan Südhessen 2010 (für den 
Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main der Regionale Flä chennutzungsplan 2010). Er wurde am 
17. Dezember 2010 von der Regionalversammlung besch lossen und im Juni 2011 von der 
Landesregierung genehmigt. Mit der Bekanntmachung a m 17. Oktober 2011 (Staatsanzeiger 
42/2011) ist der Plan für die vorbereitende Bauleit planung verbindlich geworden. 
 
Im Regionalplan Südhessen 2010 wird das Planungsgeb iet als „Vorranggebiet Siedlung -
 Bestand“ dargestellt. Der Bebauungsplan ist mit se inen Festsetzungen an die Ziele des 
Regionalplanes angepasst und entspricht damit dem E rfordernis des § 1 Abs. 4 BauGB. 
 
5.2  Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsp lan – FNP) 
 
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darm stadt ist seit dem 01.04.2006 
rechtswirksam. Er weist das Plangebiet als „Wohnbau fläche“ aus. Der Bereich des Alice-
Hospitals ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweck bestimmung „Krankenhäuser“ 
dargestellt. Der Bebauungsplan O 31 berücksichtigt diese Vorgaben mit den entsprechenden 
Festsetzungen. Die Entwicklung aus dem Flächennutzu ngsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist 
somit gewährleistet.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 10 
 
Abb. 7: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Flächenn utzungsplan 2006 (FNP) mit dem Geltungsbereich 
des Bebauungsplans O 31 (o. Maßstab) 
 
5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan)  
 
Für das Gebiet existiert derzeit kein rechtsverbind licher Bebauungsplan. Am 17.05.2018 
wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Aufst ellungsbeschluss für den zukünftigen 
Bebauungsplan „O 31 – Mathildenhöhe Nordwest –“ gef asst. Die frühzeitige Beteiligung der 
Öffentlichkeit fand vom 05.06.2018 bis zum 05.07.20 18 statt. Mit dem 
Aufstellungsbeschluss wurde zur Sicherung der Panun gsziele gleichzeitig eine 
Veränderungssperre für den gesamten Geltungsbereich  beschlossen. Diese wurde bis zum 
05.06.2022 verlängert. 
 
5.4 Fluchtlinienpläne 
 
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Wiederaufbau d urch sog. Baufluchtlinienpläne 
gesteuert, welche die Häuserfluchten, die Verkehrs-  sowie öffentliche und private Freiflächen 
festsetzen. Diese zur Satzung beschlossenen Pläne w erden heute gem. § 33 Baugesetzbuch 
(BauGB) als „einfache Bebauungspläne“ weitergeführt , da sie weder Art und Maß der 
baulichen Nutzung, noch die Gebäudestruktur festgel egen. Sie dienten vor allem zur 
Sicherung der Straßenflächen und Baufluchten. 
 
In Teilen des Geltungsbereichs des zukünftigen Beba huungsplans gilt derzeit der 
Baufluchtlinienplan Nr. 161 von 1954. Der Fluchtlin ienplan Nr. 161 stellt für den zentralen 
Bereich der Erich-Ollenhauer-Anlage mit der Russisc hen Kapelle, dem Platanenhain und dem 
Austellungsgebäude mit Hochzeitsturm seit dieser Ze it die verbindliche Rechtsgrundlage dar. 
Im Bereich des Olbrichwegs entlang des Platanenhain s und an der Stiftstraße wird dieser

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 11 
Baufluchtlinienplan z. T. durch den Geltungsbereich  des zukünftigen Bebauungsplans O 31 
überdeckt. 
 
 
Abb. 8: Fluchtlinienplan Nr. 161 
 
Weiterhin wird der Baufluchtlinienplan Nr. 53 überd eckt, durch welchen die Pützerstraße 
angelegt wurde, die vorher nicht existierte. Ebenfa lls eingeschlossen wird der 
Fluchtlinienplan Nr. 193, der die Ecksituation von Alexander- und Merckstraße regelt. 
Tangiert wird der Fluchlinienplan Nr. 11 für die Di eburger Straße sowie ein minimaler Teil 
des Fluchtlinienplans Nr. 300 an der Einmündung der  Erich-Ollenhauer-Promenade in die 
Merckstraße. Die Ziele dieser Fluchtlinierpläne sin d unter Berücksichtung erfolgter 
Änderungen in die Bauleitplanung eingeflossen.  
 
Weitere Grundlage sind die Ortsbaupläne, nach denen  vor dem 2. Weltkrieg Teile der heute 
vorhandenen Straßen angelegt worden sind. Diese Plä ne sind vergleichbar mit den 
Baufluchtlinienplänen, stammen aber aus der Zeit zw ischen 1903 und 1937 (hier: Nr. 334 
und 355). Die Ortsbaupläne Nr. 100 und 334 werden v ollständig vom zukünftigen 
Geltunsgbereich überdeckt, der Ortsbauplan Nr. 355 teilweise. 
 
5.5 Denkmalschutz 
 
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich vier G ebäude, die als Kulturdenkmal gem. 
§ 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) unter Denkmalschutz stehen. Es sind 
dies das zentrale Hauptgebäude des Alice-Hospitals (Dieburger Straße 31), die freistehende 
zweigeschossige Villa von 1888 (Dieburger Straße 55 ), das Ledigenwohnheim von Ernst-
Neufert, welches im Rahmen der sogenannten Meisterb auten errichtet worden ist 
(Pützerstraße 6), sowie das Gebäude Erbacher Straße  Nr. 4. 
 
Weiterhin stehen unter Denkmalschutz der Stadtbrunn en in der Merckstraße sowie die 
beiden Brunnen von Joseph-Maria-Olbrich, die für di e Gartenbauausstellung 1905 in der 
Orangerie entworfen wurden und sich zur Zeit an der  Kreuzung von Stiftstraße und Erich-
Ollenhauer-Promenade befinden.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 12 
 
In der Dieburger Straße befindet sich der Brauereik anal, der zusammen mit den 
angeschlossenen Brauereikellern (Dieburger Str. 55 und 61) ebenfalls denkmalgschützt ist. 
 
Das Ensemble Mathildenhöhe, welches als Gesamtanlag e unter Denkmalschutz steht, 
schließt entlang der Freiflächen von Platanenhain u nd Erich-Ollenhauer-Anlage sowie entlang 
der Stiftstraße direkt an den Geltungsbereich des B ebauungsplanes O 31 an. 
 
 
Abb.9: Denkmalschutz im Bereich der Mathildenhöhe: Gesamtanlage (hellrosa), Einzeldenkmäler (rot), 
Grünanlagen, Parks (grün) 
 
 
6.  Weitere bestehende Planungen und Gutachten 
 
6.1  Rahmenplan Mathildenhöhe 2006  
 
Im Rahmen des Workshops „Forum Entwicklung Mathilde nhöhe“ waren im Jahr 2006 
Fachleute und Anlieger aus allen betroffenen Bereic hen zusammengekommen, um die 
Rahmenbedingungen für eine zukünftige Entwicklung d er Mathildenhöhe zu diskutieren.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 13 
Auf Fachbeiträgen und Anliegerwünschen aufbauend wu rden im Rahmen einer Planungs-
werkstatt in vier Arbeitsgruppen Planungsansätze un d Denkanstöße erarbeitet, diskutiert und 
als Leitlinien für die weitere Entwicklung zusammen getragen.  
 
Ein Ergebnis dieses Verfahrens war die Bedeutung de r städtebaulichen Entwicklung entlang 
der Erich-Ollenhauer-Promenade, die eine wichtige S ichtachse und Wegeführung zur 
Mathildenhöhe darstellt. Deshalb sind besondere Anf orderungen an die Gestaltung und die 
städtebauliche Einbettung zu stellen. 
 
6.2  UNESCO-Weltkulturerbe 
 
Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt auf die Tentati vliste der Welterbestätten gesetzt 
wurde, hat die Stadt ein Bewerbungsverfahren zur Au fnahme der Mathildenhöhe in die Liste 
der UNESCO-Welterbestätten durchgeführt. Der Antrag  wurde fristgerecht abgegeben und 
stand im Juni/Juli 2020 zur Entscheidung an. Aufgru nd der COVID-19-Pandemie wurde das 
Entscheidungsgremium um ein Jahr vertagt. Das Nomin ierungsgebiet umfasst alle noch 
erhaltenen Teile der vier Ausstellungen von 1901 bi s 1914. Um das Nominierungsgebiet 
herum wurde entsprechend den Verfahrensbedingungen der UNESCO eine Pufferzone gelegt. 
Diese Zone dient dazu, die beantragte Stätte entspr echend den hohen Anforderungen an eine 
Welterbestätte in die Umgebung einzubetten. 
 
Alle Teile der Pufferzone sollen deshalb durch Baul eitplanung gesichert werden, um den 
Ansprüchen einer qualitativ hochwertigen Umgebung g erecht zu werden. Durch die 
Bauleitplanung sollen neben gestalterischen Qualitä ten auch Sichtbeziehungen von und zur 
Mathildenhöhe gesichert werden. Dazu gehört insbeso ndere auch die Sichtachse von der 
Alexanderstraße zum Hochzeitsturm sowie von der Mat hildenhöhe (Ausstellungsgebäude und 
Platanenhain) entlang der Erich-Ollenhauer-Promenad e in die Stadt. 
 
Diese Sicherungen sind mit Blick auf die Bedeutung des Ensembles ohnehin ein notwendiger 
Schritt, um Entwicklungen auszuschießen, welche die  Einbettung der Stätte in die 
Stadtlandschaft gefährden könnten.  
 
 
7. Bestandsanalyse Planungsgebiet 
 
7.1 Planungsgebiet 
 
Das Gebiet und seine bauliche Entwicklung ist geprä gt von der z. T. starken Hanglage. Im 
Bereich des Planungsgebietes befinden sich der nörd liche Abhang sowie das etwas flachere, 
westliche Vorfeld zum Kernbereich der Mathildenhöhe .  
 
Die Stiftstraße stellte bis zum 2. Weltkrieg die ös tliche Grenze der weitgehend geschlossenen 
Blockrandbebauung aus der Gründerzeit dar. Mit dem Durchbruch der Pützerstraße 
entstanden nach den Kriegszerstörungen zwei schmale  Baublöcke, die zwischen Pützer- und 
Stiftstraße z. T nur einseitig randständig bebaut w urden. Hier entstanden typische 
Zeilenbauten der Wiederaufbauzeit, die heute einen Teil der Pützerstraße prägen. 
 
An der Erich-Ollenhauer-Promenade, die in diesem Be reich die Pützerstraße quert, entstand 
infolge der Darmstädter Gespräche der Meisterbau fü r das Ledigenwohnheim von Ernst 
Neufert. Er bildet heute einen markanten Punkt am E ingang zum zentralen Bereich der 
Mathildenhöhe.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 14 
Das größte zusammenhängende Grundstücks- und Nutzun gsgelände befindet sich mit dem 
Alice-Hospital entlang der Dieburger Straße im Nord en des Planungsgebietes. Das Gelände 
des Alice-Hospitals mit seinen vielen Solitären beh erbergt eine Vielzahl von medizinischen 
Einrichtungen wie Altenwohnstift, Dialysezentrum, Ä rztehaus und Kinderklinik. 
 
Die Geschichte des Alice-Hospitals ist eng mit der Geschichte der Mathildenhöhe verbunden. 
Seit 1883 befindet sich das Alice-Hospital an seine m heutigen Standort. 1935/36 wurde ein 
Neubau errichtet, für welchen der Schollweg, die sü dliche Verlängerung der 
Lichtenbergstraße und damals ein Zugang zur Mathild enhöhe von Norden her, geschlossen 
wurde. Damit hatte sich die Fläche des Hospitals st ark vergrößert und dehnte sich auch im 
Folgenden noch weiter nach Osten aus. 
 
Mit dem Altenwohnheim, dem Dialysezentrum, dem Ärzt ehaus und der Kinderklinik entlang 
der Erich-Ollenhauer-Promenade bestimmt das Alice-H ospital die randständige Bebauung zu 
den historischen Freiflächen der Mathildenhöhe.  
 
Im Osten wird das Planungsgebiet am Lucasweg durch eine geschlossene Häuserzeile 
begrenzt. Die nur zum Teil erhaltene, gründerzeitli che Wohnbebauung wurde nach dem Krieg 
auf den bestehenden Parzellen wiederaufgebaut. Die schmalen Grundstücke mit kleinen 
rückwärtigen Freiflächen kontrastieren stark mit de r großflächigen Grundstücksstruktur des 
Alice-Hospitals. 
 
7.2 Gebäude und ihre Grundstücke 
 
Von der Bebauung her lässt sich das Planungsgebiet in vier einzelne Bereiche gliedern, in der 
sich die Bautypologien unterscheiden und das Stadtb ild unterschiedlich prägen. 
 
Im Westen entlang der Pützerstraße dominiert beidse itig die zusammenhängende 
mehrgeschossige offene Wohnbebauung der Wiederaufba uzeit. Die durchweg einheitlich 
gestalteten Mehrfamilienhäuser sind viergeschossig ohne Kniestock mit nicht ausgebauten 
Sattel- oder Walmdächern. Die Gestaltung ist sehr s chlicht und funktional, ein 
Charakteristikum der Wohnbebauungen der Nachkriegsz eit. Die Qualität der Bebauung liegt 
nicht so sehr im Einzelgebäude, sondern viel mehr i n der Geschlossenheit der Gruppe und 
bestimmt entscheidend diesen Straßenabschnitt. Die Freiflächen sind einfach angelegte 
Grün- und Erschließungsflächen, es gibt keine Neben gebäude auf den Grundstücken. 
 
Eine zweite Bautypologie befindet sich im Bereich M erckstraße/Erbacher Straße und Ecke 
Dieburger Straße/Pützerstraße. Hier dominiert die B lockrandbebauung mit 3-4-geschossigen 
Wohngebäuden aus unterschiedlichen Epochen. Die rüc kwärtigen Grundstücksflächen sind 
meistens mit Nebengebäuden, Werkstätten und Garagen  bebaut. Gärten oder Grünflächen 
sind nicht vorhanden. 
 
Die dritte Bautypolgie ist ebenfalls eine Blockrand bebauung entlang des Lucaswegs, die 
jedoch keine Durchfahrten und durchgrünten Gärten a n der Rückseite aufweist. Die in großen 
Teilen noch erhaltene gründerzeitliche Bebauung wur de durch neuere Bauten in der 
Nachkriegszeit ergänzt, sodass das geschlossene Ers cheinungsbild wieder hergestellt werden 
konnte. Die schmale Parzellenstruktur spiegelt sich  in den relativ kleinen 
Grundstücksfreiflächen wieder. 
 
Der vierte und durch seine Größe der Bebauung domin ierende Bereich ist das Gelände des 
Alice-Hospitals. Neben dem großen denkmalgeschützte n Hauptgebäude an der Dieburger

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 15 
Straße wurden über die vielen Jahrzehnte viele groß e Solitäre auf dem Gelände errichtet, um 
dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Alle wicht igen Gebäude sind mindestens 
fünfgeschossig, das Baualter lässt sich deutlich an  den verschiedenen Stil- und 
Gestaltungsmerkmalen der einzelnen Gebäude ablesen.  
 
Zentraler Bereich ist der kleine, gestaltete Park d irekt hinter dem Hauptgebäude, welcher 
direkt an die Anlagen der Mathildenhöhe angrenzt. U m den Anforderunngen gerecht zu 
werden, befindet sich das Grundstück in einem ständ igen Veränderungsprozess. Kleinere und 
alte Gebäude werden durch Neubauten ersetzt, unteri rdische Parkierungsanlagen sollen 
zukünftig den steigenden Stellplatzbedarf versorgen . 
 
7.3 Nutzung/Ausnutzung 
 
Während an der Pützerstraße und dem Lucasweg reine Wohnnutzungen z. T. in 
mehrgeschossigen Zeilenbauten überwiegen, befinden sich an der Dieburger Straße mit ihrer 
örtlichen Nahversorungsfunktion in den Erdgeschosse n einige Geschäfte oder andere 
Dienstleistungen. 
 
Auf dem Gelände des Alice-Hospitals befinden sich d ie medizinischen und sozialen 
Einrichtungen des Krankehauses und ein Café, welche s auch der Öffentlichkeit zur Verfügung 
steht. 
 
Ein Verbindungshaus, eine Bank und vier Gastronomie betriebe („Glasschrank“, „Mokka 
Mathilda“, „Blumen & Café“, „Babbel Café“) ergänzen  das Nutzungsangebot in diesem 
Gebiet. 
 
    
Abb. 10: Gebäudenutzungen         Abb. 11: Grundstü cksausnutzungen GRZ 
 
 
7.4 Private Freiflächen 
 
Die größte und qualitativ hochwertigste private Gru ndstücksfreifläche ist die parkartig 
gestaltete Freifläche des Alice-Hospitals. Der rück wärtig an das Haupthaus anliegende 
Krankenhauspark fungiert als halböffentlicher Freir aum und bildet durch seinen 
baumdominierten Innenraum eine stadtteilrelevante G rünverbindung bis an den südlichen 
Rand des Martinsviertels bzw. zum Außenbereich der Mathildenhöhe. Der alte, aus

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 16 
ehemaligen Waldungen entstandene Buchen-Hainbuchen- Hain bildet zusammen mit den 
beiden Platanen, sowie einem an der Mauer der Erich -Ollenhauer-Anlage begrenzten 
Baumgürtel, die maßgebliche nördliche Grünkulisse z ur Mathildenhöhe. Einzelne 
Gehölzpflanzungen sowie Pflanzflächen ergänzen den Gartenpark, der neben günstigen 
klimatischen Wirkungen für den Krankenhausbetrieb, gerade für Patienten und Besucher des 
Krankenhauses, einen enormen Erholungswert besitzt.  Von untergeordneter Bedeutung sind 
die der Dieburger Straße zugewandten jüngeren Baumr eihen mit linearer Ausprägung. 
Ebenfalls eine besondere Markanz weist der ehemals private Villengarten an der Dieburger 
Straße 55 auf, der mit seinem Laubbaumaltbestand un d der naturnahen Anlage von alten 
und wertvollen Eibenbäumen die Villa dreiseitig umf asst. 
 
Östlich des Alice-Hospitals schließen sich als Rück seite der Häuserzeile des Lucasweges 
Hausgartengrundstücke mit ebenfalls wertvollen ausg ewachsenen Baumbeständen an. Die 
Gärten bestechen durch ihre Vielfältigkeit, finden sich dort auch einige für das Stadtbild und 
den Lebensraum der Tiere relevante Großbäume wie ei ne alte Zeder, ein die Gebäudehöhen 
weit überragender alter Mammutbaum und eine sehr we rtvolle Eiche. In Verbindung mit der 
naturnahen, baumdominierten Abpflanzung an der Osts eite des Alice-Hospitals besteht hier 
neben dem Krankenhauspark, ein zweiter nicht wenige r bedeutender großräumiger 
Baumbestand innerhalb privater Freiflächen. 
 
Die Außenflächen des Ledigenwohnheims weisen zwar d rei markante Großbäume auf, die 
allerdings artspezifisch (Zuckerahorne – Acer sacch arum) in absehbarer Zeit aus Verkehrs-
sicherungsgründen durch neue Bäume zu ersetzen sind . Insbesondere der straßenseitig 
stehende Ahorn hat aufgrund seiner Größe und Auslad ung eine besondere Markanz auf der 
oberen Geländeterrasse. Die bestehenden Freiflächen  bieten hier noch Potentiale, den 
Westzugang zur Mathildenhöhe zu stärken. 
 
Das an der westlichen Stiftsstraße befindliche Park deck zeigt sich gegenüber dem südlich 
bestehenden Wasserspielplatz (aus den 1960er Jahren  von Walter Naß) stark versiegelt. 
Demgegenüber steht eine umlaufende, lineare Durchgr ünung aus zum Teil 
durchgewachsenen Hecken- und Baumarten an der Grund stücksgrenze zum Geschoss-
wohnungsbau. Der Spielplatz weist überwiegend Sand und Kiesflächen auf. 
 
An der Erbacher Straße findet sich östlich der Pütz erstraße an der Stirnseite des 
Geschosswohnungsbaus eine baumdominierte Kulisse au s drei Götterbäumen und einer 
Bauminsel aus gemischten Arten in Höhe des Spielpla tzes. Diese bilden eine grüne Einfahrt 
in die Richtung des Prinz-Christians-Weges und fass en den Blick auf den Straßenplatz vor 
der Stiftskirche des Elisabethenstifts. 
 
Die privaten Freiflächen zwischen den Zeilenbauten des Geschosswohnungsbaus zwischen 
der Pützerstraße und der Merckstraße bilden großzüg ige Rasenflächen mit vereinzelten 
Vogelgehölzpflanzungen und kleineren Bauminseln und  Baumsolitären. Die Rasenflächen 
haben aktuell einen sehr geringen stadtbildwirksame n und ökologischen Wert. 
 
Der Biotop- und Baumbestand wurde gesondert erfasst  und wird im Baum- und 
Biotopbestandsplan zum Umweltbericht dargestellt (s . Anhang IV, Umweltbericht 
Mathildenhöhe Nord-West). Für den Baumbestand wurde  ergänzend eine Baumliste 
(s. Anhang II, Umweltbericht) erstellt, die u. a. A rt, Größe und Zustand des Baumbestandes 
abbilden.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 17 
7.5 Öffentliche Grün- und Freiflächen 
 
Im Geltungsbereich finden sich z. T. untergeordnete , kleine öffentliche Grünflächen, die eher 
den Charakter von fuß- und radwegebegleitenden Grün verbindungen haben. Im westlichen 
Geltungsbereich befindet sich ein Teil der Erich-Ol lenhauer-Promenade, die zusammen mit 
der gärtnerischen Freifläche des Ledigenwohnheims e ine wichtige Grünverbindung von der 
Stadt als Zugang zur Mathildenhöhe darstellt. Die d arin liegenden Freiflächen mit 
Zierkirschen zeigen mit formalen Beeten aus der Zei t der 1960er Jahre eher einen 
artifiziellen Charakter. 
 
Die zwischen Erich-Ollenhauer-Promenade und Alexand raweg liegende Grünverbindung 
konnte in ihrer Ausgestaltung der Grünkulissenwirku ng zur Mathildenhöhe hin und Stützung 
der Achse ‚Stiftskirche‘ – Stiftstraße – Erich-Olle nhauer-Promenade in den letzten Jahren 
jedoch verbessert werden. 
 
Entlang des westlichen Drittels der Dieburger Straß e und im nordwestlichen Ende der 
Pützerstraße finden sich straßenraumbegleitende Bau mreihen. Zusammen mit den privaten 
Freiflächen bieten sie Entwicklungspotential für zu künftige lineare Binnendurchgrünung des 
Straßenraums, sofern die Standorte ausreichende Dim ensionierungen für die 
Baumentwicklung bieten und die Bäume vital sind. De r Paula-Ludwig-Platz bietet zusammen 
mit den vorgelagerten Flächen der Stiftstraße 5 als  größte öffentliche Platzfläche derzeit 
wenig Aufenthaltsqualität und damit Aufwertungspote ntial für eine neue Platzgestaltung als 
westlicher Zugang zur Mathildenhöhe. Insgesamt weis en die öffentlichen Platz- und 
Freiflächen noch Potential für eine freiraumgestalt erische Aufwertung mit weiteren 
Begrünungsmaßnahmen wie Baum- und Gehölzpflanzungen  auf. 
 
7.6 Verkehr/Erschließung 
 
Das umgebende Straßen- und Wegenetz besteht aus den  historischen, überörtlichen 
Verbindungswegen wie der Dieburger Straße und der E rbacher Straße mit z. T. sehr hohem 
Verkehrsaufkommen. 
 
Durch die Neuordnung der Verkehrsströme nach dem zw eiten Weltkrieg wurden Merck- und 
Stiftstraße, welche das Martinsviertel mit den südl ich der Mathildenhöhe liegenden 
Stadtteilen verbunden haben, in ihrer Funktion durc h die Pützerstraße als neue, zentrale 
Verkehrsader ersetzt. Sie stellt heute eine wichtig e Nord-Süd-Verbindung dar. 
 
Der Lucasweg am östlichen Rand des Geltungsbereichs  erschließt die Mathildenhöhe u. a. 
mit dem Ausstellungsgebäude und dem Hochzeitsturm a ls Anliegerstraße. 
 
Neben der Stiftstraße, die als Stichstraße an die D ieburger Straße und die Erbacher Straße 
angeschlossen ist, gibt es als öffentlichen Verkehr sweg innerhalb des Geltungsbereichs nur 
die Erich-Ollenhauer-Promenade, die dem Fußgänger- und Fahrradverkehr in Ost-West-
Richtung vorbehalten ist. 
 
7.6.1 Öffentlicher Nahverkehr 
 
Das Planungsgebiet wird im Norden in der Dieburger Straße durch die Buslinie F mit den 
Haltestellen „Alice-Hospital“ und „Mathildenhöhe“ a m Lucasweg erschlossen. In der Pützer-
straße befindet sich die gleichnamige, fakultative Haltestelle für Umleitungsverkehre, die

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 18 
derzeit während der laufenden Semester an der Techn ischen Universität auch durch die 
Buslinie KU angedient wird. 
 
Die Anbindung an den ÖPNV ist mit den vorhandenen H altestellen ausreichend hergestellt. 
Für den südlichen Bereich der Stiftstraße steht auß erdem alternativ die unweit des 
Planungsgebietes befindliche Haltestelle „Jugendsti lbad“ am Mecksplatz zur Verfügung, die 
von den Bussen des Regionalverkehrs bedient wird. A llein durch die beiden Haltestellen in 
der Dieburger Straße wird das Gebiet durch die im N ahverkehrsplan festgelegten 300-m-
Radien vollständig abgedeckt. Der Ostbahnhof mit ei ner direkten Anbindung nach Frankfurt 
liegt rund einen Kilometer östlich vom Planungsgebi et entfernt. 
 
7.6.2 Ruhender Verkehr 
 
Im gesamten Bereich der Mathildenhöhe herrscht ein hoher Parkdruck. Die Hochschule 
Darmstadt mit ihren Mitarbeitern und Studierenden, die Nutzer des Alice-Hospitals und des 
benachbarten Elisabethenstiftes, die Besucher und M itarbeiter der kulturellen Einrichtungen 
auf der Mathildenhöhe sowie die Anwohner und deren Besucher nutzen Parkplätze im 
öffentlichen Straßenraum. 
 
Im Planungsgebiet ist nur teilweise straßenbegleite ndes Parken möglich. In einigen Fällen 
sind speziell ausgebaute Parkplatzflächen vorhanden  (Pützerstraße, Dieburger Straße und 
Sitftstraße) während in der südlichen Stiftstraße, der Erbacher Straße und im Lucasweg am 
Fahrbahnrand geparkt wird. 
 
Zusätzlich steht in dem Gebiet das Parkhaus der stä dtischen Bauverein AG zur Verfügung, in 
welchem sich öffentlich nutzbare Parkplätze sowie D auerparkplätze befinden. Auf dem 
Gelände des Alice-Hospitals werden ebenfalls Stellp lätze für die Besucher und Mitarbeiter zur 
Verfügung gestellt. Weitere notwendige Stellplätze werden durch den Neubau der Tiefgarage 
im rückwärtigen Grundstücksbereich geschaffen. 
 
Im Bereich der Erich-Ollenhauer-Promenade ist der d ort vorhandene Parkplatz durch die 
Neubebauung an der Nordseite der Freiflächen entfal len. Die noch vorhandenen Parkplätze 
im Bereich der nur provisorisch ausgebauten Freiflä chen in der Promenade sollen ebenfalls 
aufgehoben werden. Für die Neubebauung sowie als Er gänzung für den bestehenden 
Wohnraum wurden Tiefgaragen angelegt. Dadurch wird der Promenade der entsprechende 
Raum gegeben, der ihrer Bedeutung als Auftakt zu de n historischen Freianlagen der 
Mathildenhöhe gerecht wird. 
 
7.6.3 Radverkehr 
 
Grundsätzlich ist das Plangebiet aus der Stadt und dem Umland gut mit dem Fahrrad zu 
erreichen.  
 
Während in der Pützerstraße durch zwei von der Fahr bahn abgesetzte Radwege gute und 
sichere Radverbindungen bestehen, müssen sich in de r Dieburger Straße, bedingt durch den 
geringen Straßenquerschnitt im Bereich des Krankenh auses und der Haltestelle, die 
Radfahrer die Nutzflächen teilweise mit den Fußgäng ern (Radstreifen auf dem Gehwegniveau) 
oder den Autofahrern (Radspur auf der Fahrbahn mark iert) teilen. Im Bereich der Stiftstraße 
ist die Querung des Quartiers für Radfahrer problem los gesichert. Die Erich-Ollenhauer-
Promenade ist nicht als Radweg vorgesehen.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 19 
7.7 Altflächen 
 
Im Bereich des Geltungsbereichs liegen Eintragungen  zu Altstandorten gemäß 
Altlasteninformationssystem (ALTIS) vor, die auf Gr undlage des Branchenkatalogs zur 
Erfassung von Altstandorten (Handbuch Altlasten Ban d 2 Teil 4 / HLUG) mit jeweils einer 
max. Branchenklasse eingestuft werden. Die Branchen klasse spiegelt die mögliche Gefahr 
wieder, welche von einem Altstandort mit einem Betr ieb der jeweiligen Branche ausgehen 
kann. Ab einer Branchenklasse von 4 oder 5 ist eine  Einzelfallrecherche durchzuführen. 
 
Liegenschaft ehem. Nutzung Branchenklasse  Gefährdungspotential  
 
Alexanderstraße 37-39 Chemische Reinigung  Br.-Kl.:  5 sehr hoch 
Merckstraße 8, Wäscherei, Plätterei Br.-Kl.: 2 geri ng 
Erbacher Straße 2 1. Spedition  Br.-Kl.: 4 hoch 
 2. Spedition Br.-Kl.: 4 hoch 
 3. GH und EH mit neuen Br.-Kl.: 2 gering 
 und gebrauchten Kfz. und 
 Ersatzteilen 
 4. Entwicklung Herstellung Br.-Kl.: 4 hoch 
 und Handel von und mit  
 Geräten der Meß- und  
 Regelungstechnik  
Erbacher Straße 4 Bauunternehmen  Br.-Kl.: 4 hoch 
Pützerstraße 1 Bautentrocknung, Br.-Kl.: 3 normal 
 Bodenleger, Holz- und 
 Bautenschutz, EH mit 
 Farben und Tapeten 
Pützerstraße 2 Kurierdienst Br.-Kl.: 2 gering 
Pützerstraße 6 1. Bauunternehmen  Br.-Kl.: 4 hoch 
 2. Autoaufbereitung  Br.-Kl.: 4 hoch 
Pützerstraße 6A 1. Kleintransporte Br.-Kl.: 2 gerin g 
 2. Handel mit Neuwagen Br.-Kl.: 2 gering 
 sowie Beratung im Be- 
 reich Kfz 
Pützerstraße 7 Kleintransporte Br.-Kl.: 4 hoch 
Stiftstraße 3 Lichtpauserei  Br.-Kl.: 3 normal 
Lucasweg 11 Schlosserei  Br.-Kl.: 3 normal 
 
Abschließende Erkenntnisse über die Altstandorte li egen nicht vor, jedoch ist derzeit nicht 
von einer konkreten Gefährdung auszugehen. Bei spät erer Feststellung von Kontaminationen 
sind die einschlägigen umweltrechtlichen Vorschrift en zu beachten. 
 
7.8 Kampfmittel 
 
Das Plangebiet liegt nach Auswertung der bei dem Re gierungspräsidium vorliegenden 
Kriegsluftbilder in einem Bombenabwurfgebiet. Vom V orhandensein von Kampfmitteln auf 
solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werd en. In Bereichen mit einer 
Nachkriegsbebauung, bei der bodeneingreifende Maßna hmen bis zu einer Tiefe von 5,0 m 
durchgeführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßn ahmen notwendig. Bei allen anderen 
Fällen ist vor Beginn von Bauarbeiten eine systemat ische Überprüfung (Sondierung) und

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 20 
Baugrunduntersuchung auf den Grundstücksflächen erf orderlich. Die „Allgemeinen Bestim-
mungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachten. 
 
 
8. Ziel der Planung 
 
Ziel der Entwurfsplanung ist die behutsame Weiteren twicklung und Stärkung des Wohn- 
Geschäfts- und Klinikstandortes am nördlichen und w estlichen Rand der Mathildenhöhe. 
Bauliche Entwicklungen und Nutzungen müssen den Bes tand berücksichtigen und sich in das 
angrenzende historische und kulturelle Umfeld einfü gen. Ein besonderes Augenmerk der 
Planung gilt dem Schutz der gewachsenen Flora und F auna im Innenbereich des Hospi-
talgeländes. 
 
Alle Planungsziele werden Bestandteil des Bebauungs planentwurfs, zu dem auch ein Umwelt-
bericht und ein Grünordnungsplan gehört. Am Ende de s Bauleitplanverfahrens wird der 
Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen und so mit Grundlage für alle baulichen 
Erhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen sein. 
 
Die wichtigsten Planungsprämissen sind: 
 
8.1 Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und K linikstandort 
 
Neben der Bedeutung des Klinikstandorts ist die Erh altung und Sicherung der vielfältigen 
Wohnnutzungen in diesem Quartier das wichtigste Zie l der Bauleitplanung. Innerhalb dieses 
Quartiers als südwestlicher Ausläufer des Wohnquart iers Martinsviertel überwiegen die 
Geschosswohnungen innerhalb der unterschiedlichen M ehrfamilienhäuser. Der 
innenstadtnahe und beliebte Wohnstandort soll durch  die Festsetzungen gesichert werden. 
Eine großflächige Erweiterung oder Ausdehnung der W ohnnutzung ist auf Grund der 
bestehenden intensiven Bebauung in Zukunft nicht zu  erwarten. Die für die weitere 
Entwicklung gewählten Festsetzungen dienen vorwiege nd der Bestandssicherung und 
orientieren sich am Bestand. 
 
Die weitere Expansion und Bebauung der Krankenhause inrichtungen des Alice-Hospitals ist 
durch die innerstädtische Lage begrenzt. Mit den Au sweisungen zukünftiger Über- und 
Unterbauungen wird unter Abwägung aller Belange (Nu tzungsdruck, Verdichtung, Grün- und 
Freiflächen, Sichtbeziehungen und Durchlüftung) die  notwendige Weiterentwicklung des 
Hospitals planungsrechtlich gesichert. 
 
8.2 Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und Wegeb eziehungen 
 
Durch die exponierte Lage am Rande der Mathildenhöh e haben Ausstellungsgebäude und 
Hochzeitsturm durch die freien Sichtbeziehungen auc h über das Gebiet hinweg eine 
besondere Bedeutung. Sowohl bei den Festlegungen de r An- und Neubaumöglichkeiten als 
auch bei den Festlegungen zu den Bepflanzungen wird  explizit auf die noch intakten 
Sichtbeziehungen Rücksicht genommen, so wie dies au ch im Managementplan der Welterbe-
bewerbung ausdrücklich formuliert wurde.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 21 
8.3 Festlegung von baulichen Erweiterungsmöglichkei ten für private Flächen und im 
Klinikbereich 
 
Ziel der Planung ist keine Nachverdichtung des Wohn quartiers, sondern die Erhaltung und 
maßvolle Ergänzung. Die Festlegungen zur Bebauung u nd damit zur Ausnutzung orientieren 
sich am Bestand und an den Unterschieden im Bestand . Insbesondere ist dabei auf den 
Erhalt der bestehenden Höhenentwicklung und Sichtbe züge zu achten. Dabei liegt der 
Schwerpunkt in der Definition der überbaubaren/nich t überbaubaren Grundstücksflächen, in 
der Festlegung zu Größe, Gestaltung und Orientierun g der Neubebauung  
 
8.4 Sicherung der Grünanlagen im Hospitalgelände un d den öffentlichen Freiflächen 
durch Festsetzungen 
 
Mit den landschaftsplanerischen Festsetzungen zur F reiraumgestaltung und Durchgrünung 
wird angestrebt, die vorhandene Vielfalt zu erhalte n. Mit Ausnahme der Parkanlage im 
südlichen Bereich des Alice-Hospitals und einigen G rünstrukturen im öffentlichen Raum 
(Erich-Ollenhauer-Promenade, Spielplatzanlage an de r Stiftstraße, sowie Straßenbegleitgrün) 
befinden sich im Planungsgebiet keine größeren zusa mmenhängenden Grünflächen. 
 
Mit dem Neubau der Tiefgarage auf dem Gelände des A lice-Hospitals wird stark in die 
parkähnliche Bepflanzung eingegriffen. Mit den land schaftsplanerischen Festsetzungen des 
Bebauungsplanes wird eine optimale Wiederbepflanzun g unter den veränderten Bedingungen 
sichergestellt. Die verbleibenden bzw. neu entstehe nden Grünanlagen werden planungs-
rechtlich gesichert. 
 
8.5 Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verke hr im öffentlichen Straßenraum 
 
Alle Verkehrsflächen werden als öffentliche Verkehr sflächen gekennzeichnet und klassifiziert 
festgelegt. Aussagen zur Aufteilung der Verkehrsflä chen sind nicht Bestandteil der 
Festsetzungen des Bebauungsplans. 
 
Es ist jedoch vorgesehen, den Übergang der Erich-Ol lenhauer-Promenade über die 
Pützerstraße zu verbessern. Ebenso soll der Übergan g über die Merckstraße hervorgehoben 
werden. Diese Vorhaben sind innerhalb der geplanten  Festsetzungen möglich. 
 
8.6 Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Be sonderheiten durch eine inte-
grierte Gestaltungssatzung 
 
Auch wenn das Quartier im Gegensatz zum Südhang der  Mathildenhöhe weniger auffallende 
architektonische Besonderheiten besitzt, gibt es im  Detail und in Teilbereichen gestalterische 
Merkmale oder Gemeinsamkeiten, die es zu erhalten g ilt. Dies ist auch mit Blick auf eine 
hochwertige Umgebung des Ensembles Mathildenhöhe zu  sehen, die in einen gestalterisch 
anspruchsvollen Stadtraum eingebunden sein soll. Mi t Hilfe der integrierten Gestaltungs-
satzung werden diese Merkmale lokalisiert und gesch ützt. 
 
Dazu werden für die erhaltenswerte Bausubstanz aus der Zeit bis 1900 (Gründerzeitbauten) 
architektonische Elemente genannt, die erhalten ode r wieder hergestellt werden sollen. Die 
Zeit vor den ikonischen Bauten der Künstlerkolonie stellt hierzu eine eindrucksvolle 
Gegenposition dar, welche sich in unmittelbarer Näh e zu den Bauten des Ensembles 
Mathildenhöhe erhalten hat. Damit wird der Neubegin n in der architektonischen Entwicklung 
unmittelbar erfahrbar.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 22 
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung 
 
Die Ergebnisse der Prüfung der artenschutzrechtlich en Belange nach § 44 BNatSchG werden 
im nachfolgenden zusammenfassend wiedergegeben. Dar über hinaus wird auf den 
Umweltbericht (Teil III, Kap. 6.1) verwiesen. Die a rtenschutzrechtliche Beurteilung baut auf 
der im Jahr 2017 durchgeführten „artenschutzrechtli chen Potentialabschätzung“ auf, die für 
den Geltungsbereich „nur“ eine potentielle Betroffe nheit für die beiden Artengruppen Vögel 
und Fledermäuse zum Ergebnis hatte. Für weitere art enschutzrechtlich relevante 
Artengruppen wie u.a. Reptilien oder Amphibien best ehen innerhalb des Geltungsbereichs 
grundsätzlich keine geeigneten Habitatstrukturen wo mit deren Betroffenheit im Rahmen des 
Planvorhabens von Anfang an ausgeschlossen werden k onnte. 
 
Aufbauend auf diesen Ergebnissen der artenschutzrec htlichen Potentialabschätzung wurde 
im Frühjahr 2019 die Erfassung der beiden Artengrup pen Vögel und Fledermäuse für die 
Teilbereiche mit baulichen Entwicklungsmöglichkeite n und deren unmittelbarem Umfeld, 
durchgeführt. 
 
Im Ergebnis stellt der Geltungsbereich einen Lebens raum für weit verbreitete Vogelarten 
innerhalb von Siedlungsgebieten dar, welche insbeso ndere die stärker durchgrünten 
Bereiche, wie die Parkanlage des Alice-Hospitals al s Nahrungs- und Bruthabitat nutzen. 
Insgesamt konnten 18 Vogelarten erfasst werden. Von  diesen wurden vier Arten (Girlitz, 
Haussperling, Stieglitz und Türkentaube) aufgrund i hres ungünstigen Erhaltungszustandes 
und ihrer Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben ei ner artenschutzrechtlichen Prüfung 
unterzogen. 
 
Zeitgleich findet eine stetige Nutzung in weiten Te ilen des Gebietes als Jagdhabitat von 
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und Müc kenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) 
statt. Eine Empfindlichkeit dieser Arten gegenüber dem Vorhaben ist somit potentiell 
gegeben. Der Abendsegler (Nyctalus spec.) konnte ei nmalig nachgewiesen werden, jedoch ist 
davon auszugehen, dass dieser aufgrund seiner nur s ehr seltenen Anwesenheit keine 
relevante Bindung an das Bebauungsplangebiet hat. 
 
Durch das Vorhaben werden in der Hauptsache Rodunge n von älteren Bäumen im Bereich 
der geplanten Tiefgarage des Alice-Hospitals notwen dig. Ein Abriss von Gebäuden wird durch 
den neuen Bebauungsplan nur östlich des Krankenhaus es in geringem Umfang vorbereitet. 
Da nicht alle Bäume mit Strukturen, die als Quartie r für Fledermäuse geeignet sind, zum 
Erhalt festgeschrieben werden können, könnte es bei  einer Fällung dieser Bäume zu einem 
Verstoß gegen die Verbotstatbestände nach § 44 BNat SchG kommen. 
 
Mit Maßnahmen wie einer zeitlichen Beschränkung von  Rodungs- und 
Rückschnittmaßnahmen, Baumhöhlenkontrolle vor Entna hme der Bäume oder dem Ausgleich 
bzw. der Neuschaffung von künstlichen Nistquartiere n im zeitlichen Vorlauf des Eingriffs 
sowie dem Erhalt von Bestandsgrün, kann ein Verstoß  gegen die Verbotstatbestände des 
§ 44 BNatSchG sowohl in Bezug auf die ansässige Vog elfauna als auch auf die 
Fledermausindividuen nahezu ausgeschlossen werden. Verstöße gegen die 
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG lassen sich so  mit im Umweltbericht formulierten 
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen vermeiden. 
 
Da sich aus den möglichen baulichen Veränderungen k eine bedeutenden Störwirkungen in 
Bezug auf den Sommerlebensraum ableiten lassen, ist  somit mit keiner vorhabensbedingten

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 23 
Beeinträchtigung oder Verschlechterung der lokalen Populationen von Zwerg- und 
Mückenfledermaus oder der ansässiger Vögel zu rechn en. 
 
Weitere artenschutzrechtlich relevante Artengruppen  konnten nicht nachgewiesen werden 
und können auch langfristig ausgeschlossen werden. Eine negative Beeinträchtigung des 
rund 200 m entfernten Brauereikellers, der eine her ausragende Funktion als Winterquartier 
für die Darmstädter Fledermauspopualtion besitzt, k ann von den Planungsvorhaben 
ausgeschlossen werden. 
 
 
10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetr achtung 
 
Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen vo n Eingriffen in Natur und Landschaft 
vermieden und minimiert werden. Dies wird entsprech end im § 1a des BauGB geregelt. Bei 
der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1a BauGB sind die voraussichtlichen erheblichen 
Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landsch aft (Eingriffsregelung nach dem 
BNatSchG) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. 
 
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt auf Grundlage des Biotopwertverfahrens 
der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) i.d.F. vom 01. September 2015. Die 
zugrunde gelegten Flächengrößen ergeben sich aus de r Planunterlage Anhang II (KV-Tabelle 
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung; Flächenbilanz:  Bestand und Planung) und Anhang IV 
(Biotopplan) des Umweltberichts O 31 Mahtildenhöhe Nord-West. 
 
Flächenbilanz – Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung  nach KV 
 
Nach Umsetzung des Bebauungsplans O 31 Mahtildenhöh e Nord-West kommt es gemäß der 
durchgeführten Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung na ch der KV-Hessen, zu einem 
Wertpunktedefizit von -26.278 Wertpunkten (WP). Die  Baumneupflanzungen sowie die 
Wiederherstellung der Parkanlage des Alice-Hospital s gemäß Freiflächenkonzept 
1 wurden in 
die Bilanzierung mit einbezogen. Der Ausgleich des Wertpunktedefizit erfolgt auf städtischen 
Flächen  Die abschließende Festlegung wie der Ausgl eich des Wertpunktedefizits erfolgt, ist 
bis zum Satzungsbeschluss herbeizuführen. 
 
 
11. Biodiversität 
 
Biodiversität – die Vielfalt an Tier und Pflanzenar ten sowie ihre genetische Variabilität – ist 
die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur,  die wiederum Lebensgrundlage für den 
Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sicher t sauberes Trinkwasser, saubere Luft 
zum Atmen, fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsg rundlage und Rohstoffe zur 
Herstellung von Gebrauchsgütern sowie die erfolgrei che Anpassung an Veränderungen wie sie 
z. B. der Klimawandel erfordert. 
 
Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökono mischer, sozialer und kultureller 
Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität i st deshalb eine gesamtgesellschaftliche 
Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für kü nftige Generationen sowohl im 
besiedelten als auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs . 1 BNatSchG). Dies ist auch in der Hess. 
Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Min isterium für Umwelt, Klimaschutz, 
                                           
1 Gemäß Freiflächenkonzept vom 26.10.2020

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 24 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) un d deren Weiterentwicklung 
(Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentie rt. 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Bericht zum Erhalt der 
Biodiversität in Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12 .02.2014 zur Kenntnis genommen. 
 
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurden in diesem Bebauungsplan u.a. folgende 
Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversit ät getroffen: 
 
- Festsetzung von Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft (Pflanzbindungsflächen) 
- Festsetzung von teilversiegelten Flächen auf privat en Grundstücken und öffentlichen 
Grundstücken, 
- Festsetzung von insektenfreundlicher Außenbeleuchtu ng, 
- Festsetzungen zum Schutz vor Vogelschlag und zu Nis thilfen, 
- Festsetzungen zur Fassaden- und Dachbegrünung, 
- Erhalt der Vorgartenzone, 
- Pflanzliste, 
- Ausschluss von geschlossenen Einfriedungen zwischen  privaten Gartengrundstücken 
(Biotopverbund). 
 
 
12. Wasserwirtschaftliche Belange  
 
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sind gem äß dem hydrologischen Kartenwerk 
der HLNUG Grundwasserflurabstände von ca. 20,0–25,0  m angegeben. Hinweise auf aktuelle 
Belastungen des Grundwassers liegen nicht vor. Vorb elastungen sind durch die vorhandenen 
Versiegelungen gegeben, weitere aktuelle Gefährdung en sind jedoch nicht bekannt. 
 
Aufgrund des hohen Grundwasserflurabstandes mit ein em gleichzeitig durchlässigen 
Grundwasserleiter mit geringmächtigen Deckschichten  ist gegenüber eintretenden 
Stoffeinträgen von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen. Bei zukünftigen Bau- und 
Erdarbeiten sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Bee inträchtigung des Grundwassers 
beispielsweise durch den Eintrag von Baustoffen, Öl en und Schmierstoffen als 
grundwassergefährdende Stoffe verhindern. Mit der E inhaltung der im Bebauungsplan 
festgesetzten Maßnahmen sind keine negativen Beeint rächtigungen zu erwarten. 
 
Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengewässer ( Fließ- und Stillgewässer) vorhanden. 
Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasser- od er Heilquellenschutzgebiet oder 
sonstigem Wasserschutzgebiet. Gleichzeitig liegt de r Geltungsbereich weder in einem 
Überschwemmungsgebiet noch in einem überschwemmungs gefährdeten Gebiet. 
 
Da es sich bei dem Plangebiet um ein überwiegend be bautes Gebiet handelt, welches nur 
vereinzelt Neubaumöglichkeiten vorsieht, ist die Ve rsickerungsfähigkeit im Einzelfall im 
Rahmen des jeweiligen Bauvorhabens zu prüfen. Eine Versickerung kann dann zugelassen 
werden, wenn nachweisbar ist, dass eine schadlose A bleitung von Regenwasser gewährleistet 
ist und Vernässungsschäden angrenzender Gebäudekomp lexe auszuschließen sind. 
 
Die Versorgung von Neubauten und aller zugehörigen Einrichtungen mit Wasser sind über die 
bestehenden Leitungsanlagen gesichert. Nebenanlagen , die zur Ableitung von Abwasser 
dienen, sind überall im Plangebiet möglich und zulä ssig. Mit Löschwasser kann das Gebiet

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 25 
über das vorhandene Netz versorgt werden. Erforderl iche Standorte von Hydranten werden 
im Zuge der Objektplanung mit der zuständigen Feuer wehr abgestimmt. 
 
Sofern im Zusammenhang mit Neubauvorhaben die Erric htung und der Betrieb von Anlagen 
zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgesehe n ist, müssen die einschlägigen 
Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Hessi schen Wassergesetzes und der 
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefähr deten Stoffen (AwSV) der 
Bundesregierung in der jeweils gültigen Fassung sow ie ergänzender Rechtsverordnungen bei 
Planung, Ausführung und Nutzung der Anlagen beachte t werden. 
 
Umgang mit Grundwasser 
Für bauliche Anlagen unterhalb des mittleren Grundw asserabstandes und für im 
Zusammenhang mit baulichen Anlagen erforderliche Gr undwasserabsenkungen ist von der 
zuständigen Unteren Wasserbehörde eine Genehmigung einzuholen. 
 
Verwertung von Niederschlagswasser 
Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetz ( WHG) soll Niederschlagswasser ortsnah 
versickert werden, soweit dem weder wasserrechtlich e noch sonstige öffentlich-rechtliche 
Vorschriften noch wasserrechtliche Belange entgegen stehen.  
Zum Zwecke der Verwertung (Nutzung) von Niederschla gswasser als Brauch- und / oder 
Beregnungswasser können Zisternen errichtet werden.  Die Anlagen sind durch einen Überlauf 
an das örtliche Entwässerungssystem anzuschließen. Bei entsprechender Eignung des 
Untergrundes kann der Überlauf auch mit einer Sicke reinrichtung als Mulden- oder 
Rigolenversickerung kombiniert werden.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 26 
II. FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 
 
 
 
A.  PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN  
 (§ 9 BauGB) 
 
Nachfolgend werden die planungsrechtlichen Festsetz ungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB 
erläutert: 
 
1.  Art der baulichen Nutzung  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 und 6 Ba uNVO) 
 
1.1 Allgemeines Wohngebiet WA  
 (§ 4 BauNVO) 
 
Entsprechend dem Planungsziel, hier am Rande der Ma thildenhöhe neben den kulturellen 
und gesundheitlichen Einrichtungen (Klinik Alice-Ho spital) auch das qualitätsvolle 
Wohnquartier zu erhalten, wird ein Teil des Geltung sbereichs als Allgemeines Wohngebiet 
(WA) festgesetzt. Das allgemeine Wohngebiet dient v orwiegend dem Wohnen. Gemäß § 9 
Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO sind nur zul ässig: 
 
 
1. Wohngebäude, 
2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden,  Schank- und Speisewirtschaften 
sowie nicht störende Handwerksbetriebe, 
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, ges undheitliche und sportliche Zwecke. 
 
 
Die unter § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzten ausnahmsw eise zulässigen Nutzungen werden, 
bis auf Nr. 1 und Nr. 3, Betriebe des Beherbergungs gewerbes und Anlagen für Verwaltungen, 
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie nicht  dem gewünschten Planungsziel eines 
ruhigen Wohnquartiers entsprechen und somit zu uner wünschten Störungen führen können. 
 
1.2 Besonderes Wohngebiet WB  
 (§ 4a BauNVO) 
 
Mit Rücksicht auf die heterogenen Quartiere mit ges chlossener Blockrandbebauung an der 
Dieburger Straße und der Merckstraße, die auch eine  höhere Dichte aufweisen als die 
Bereiche mit offener Bebauung oder rückwärtigen Gär ten, wird ein Teil des Geltungsbereichs 
als Besonderes Wohngebiet (WB) festgesetzt. Das bes ondere Wohngebiet dient vorwiegend 
dem Wohnen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §  4a BauNVO sind nur zulässig: 
 
 
1. Wohngebäude, 
2. Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schan k- und Speisewirtschaften, 
3. sonstige Gewerbebetriebe, 
4. Geschäfts- und Bürogebäude, 
5. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, ges undheitliche und sportliche Zwecke.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 27 
Die unter § 4a Abs. 3 BauNVO festgesetzten ausnahms weise zulässigen Nutzungen werden 
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie nicht  dem gewünschten Planungsziel eines 
Wohnquartiers entsprechen und somit zu unerwünschte n Störungen führen können. 
 
1.3 Fläche für Gemeinbedarf  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) 
 
Mit der Ausweisung und Festsetzung einer Fläche für  Gemeinbedarf – Gesundheitlichen 
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen –, werde n der Bestand und die notwendigen 
baulichen Erweiterungen des Alice-Hospitals und des sen Einrichtungen unter besonderer 
Berücksichtigung der räumlichen Rahmenbedingungen ( Mathildenhöhe) planungsrechtlich 
gesichert. 
 
2. Maß der baulichen Nutzung  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff BauNVO) 
 
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die überba ubaren Grundstücksflächen 
(Baugrenze/Baulinie), durch die Zahl der Vollgescho sse als Höchstgrenze und durch die 
Angabe zur Höhe der baulichen Anlagen bestimmt. Da es sich im Bereich des 
Bebauungsplans O 31 weitestgehend um bebaute Grunds tücke handelt, werden mit den 
gewählten Festsetzungen überwiegend die bestehenden  Bauformen gesichert und 
festgesetzt. Lediglich im Blockinnenbereich zwische n Pützerstraße und Merckstraße wird 
eine Neubaufläche ausgewiesen. 
 
Größere zusammenhängende Neubaumöglichkeiten werden  auf dem Gelände des Alice-
Hospitals ausgewiesen und somit die für die betrieb liche Existenz und Weiterentwicklung 
notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Die neuen B aumöglichkeiten stehen in baulicher 
Verbindung mit dem bestehenden Ensemble (z. T. denk malgeschützt) an der Dieburger 
Straße oder ersetzen alte vor kurzem abgerissene Ge bäude im Innenbereich. 
 
Im übrigen soll der Bebauungsplan im Sinne des Schu tzes der Umgebung des Ensembles 
Mathildenhöhe weitestgehend den Bestand sichern und  festsetzen, um Fehlentwicklungen in 
Bezug auf Blickachsen und angrenzende Gebäudehöhen zu vermeiden. Dieser notwendige 
Schutz des Ensembles entspricht auch dem Ziel, die Pufferzone für den beantragten 
Welterbebereich für die Mathildenhöhe Darmstadt dur ch Bauleitplanung im Sinne der 
Forderung der UNESCO sicherzustellen. 
 
2.1 Grundflächenzahl (GRZ) / Geschossflächenzahl (G FZ) 
 
Auf die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) wird 
verzichtet, da sich durch die Altbebauung sehr unte rschiedliche Dichten ergeben. Ergänzt 
durch Aussagen der maximalen Gebäudehöhe wurden aus reichend Festsetzungen getroffen, 
um die dem Bebauungsplan zugrunde liegende städteba uliche Konzeption der erhaltenden 
Erneuerung umsetzen und sichern zu können. 
 
Das nach § 17 Abs. 1 BauNVO max zulässige Maß der b aulichen Nutzung für allgemeine 
Wohngebiete (GRZ = 0,4 / GFZ = 1,2) und für besonde re Wohngebiete (GRZ = 0,6 / GFZ = 
1,6) wird im Bereich der Bestandsbebauung in einzel nen Fällen überschritten. 
 
Bei den neu ausgewiesenen überbaubaren Flächen sind  zur besseren Orientierung und 
Nachprüfbarkeit Maßketten eingetragen.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 28 
 
2.2 Zahl der Vollgeschosse 
 
Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landes rechtlichen Vorschriften Vollgeschosse 
sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. 
 
Die Geschosszahlen und damit auch die Gebäudehöhen sind wesentliche Faktoren für das 
Erscheinungsbild des Baugebietes. Zur Sicherung des  bestehenden Erscheinungsbildes 
orientieren sich die Höchstwerte der festgesetzten maximalen Geschosszahlen am Bestand 
des jeweiligen Gebäudes. 
 
Nichtvollgeschosse 
 
Nichtvollgeschosse können als Staffelgeschosse auf Flachdächern sowie bei vorhandenen, 
ungenutzten Dachgeschossen mit geneigten Dächern di e Geschossfläche erweitern. Durch 
die Schaffung von Staffelgeschossen kann nicht nur das Erscheinungsbild sondern auch die 
Höhenentwicklung eines Quartiers entscheidend verän dert werden. Im Sinne einer auf das 
Ensemble abgestimmten Höhenentwicklung soll in best immten Bereichen die Errichtung von 
Staffelgeschossen ausgeschlossen werden. Dies betri fft mehrere Gebäude auf dem 
Hospitalgelände in direkter Nachbarschaft zum Ensem ble Mathildenhöhe, um 
Einschränkungen der Sichtbezüge und Sichtachsen zu verhindern. 
 
In den Fällen, in welchen Staffelgeschosse zulässig  sind, sollen sie allseitig zurückspringen, 
um eine einheitliche Wirkung der Traufhöhe zu errei chen. Die nach Landesrecht geltenden 
Bestimmungen sind nicht ausreichend, um die Wirkung  eines zusätzlichen Geschosses mit 
durchlaufender Fassade zu vermeiden. 
 
2.3 Höhe baulicher Anlagen 
 
Da bei bestimmten Gebäudenutzungen und Gebäudeforme n (gesundheitliche Einrichtungen – 
Alice-Hospital) die Festsetzung der zulässigen Zahl  der Vollgeschosse für die Höhenent-
wicklung der Gebäude aufgrund vom Regelfall abweich ender Geschosshöhen nicht aus-
reichend ist, werden Festsetzungen zur maximalen Ge bäudehöhe getroffen, um eine Störung 
des Ensembles am Olbrichweg durch unverhältnismäßig e Gebäudehöhen zu vermeiden. 
 
Die einheitliche Zeilenwohnbebauung beidseitig der Pützerstrasse, die mit ihrer klaren und 
einheitlichen Dachform prägend für das Stadtbild un d entlang der Straße ist, soll als 
Ensemble geschützt werden. Außerdem liegt diese Beb auung in der direkten Sichtachse im 
Zugangsbereich aus der Innenstadt (Erich-Ollenhauer -Promenade) sowie umgekehrt zur 
Stadtmitte. Dies lässt keine zusätzlichen Veränderu ngen der Dachhöhen und -formen zu. 
 
 
3. Bauweise 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 2 bis 4 B auNVO) 
 
Für das Gebiet werden in Abhängigkeit der vorhanden en Bebauung die geschlossene, die 
offene oder die abweichende Bauweise festgesetzt.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 29 
3.1 Geschlossene Bauweise „g“ 
 
Im östlichen Teil des Plangebietes am Lucasweg und im Bereich der Dieburger Straße wurde 
teilweise die geschlossene Bauweise gemäß § 22 Abs.  3 BauNVO festgesetzt, um die z.T. 
gründerzeitlichen geschlossenen Blockrandbebauungen  planungsrechtlich zu sichern. 
 
3.2 Offene Bauweise „o“ 
 
In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seit lichem Grenzabstand errichtet. Die 
Länge der in § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO bezeichneten  Hausformen darf höchstens 50 m 
betragen. 
 
Im Bereich des WA-Gebietes beidseitig der Pützerstr aße unterstreicht diese Festsetzung 
zusammen mit der Ausweisung der überbaubaren Fläche n das Planungsziel, den Charakter 
des offenen, durchgrünten Gebietes mit freistehende n Zeilenbauten und Solitären zu sichern. 
 
3.3 Abweichende Bauweise „a“ 
 
Aufgrund einer vorhandenen Mischung aus offener Beb auung und Grenzbebauung wird im 
nordöstlichen Bereich die abweichende Bauweise fest gesetzt. 
 
 
4. Überbaubare Grundstücksflächen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) 
 
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Ba ulinien und Baugrenzen festgelegt. 
Damit wird bestimmt, wo auf dem jeweiligen Grundstü ck die zulässige Bebauung verwirklicht 
werden kann. 
 
Da es sich im gesamten Planungsbereich vor allem um  die Sicherung und Bewahrung des 
Bestandes handelt, orientieren sich die Festsetzung en dieses Bebauungsplanes sehr stark an 
der Bebauung im Bestand. Dort wo aus städtebauliche r und denkmalpflegerischer Sicht 
nichts dagegen spricht, sind Anbau- und Erweiterung smöglichkeiten gegeben. 
 
Im mittleren Teilbereich auf dem Gelände des Alice- Hospitals werden Flächen für Neubau-
möglichkeiten sehr genau auf Grundlage vorliegender  Planungsentwürfe festgelegt und 
gekennzeichnet. Diese Ausweisungen sichern ausreich ende Entwicklungsmöglichkeiten für 
den Betrieb des Hospitals und seiner Mitarbeiter, s chützen aber gleichzeitig die Bereiche 
und zusammenhängenden Grün- und Freiflächen, die au ch im Rahmen der Biotopvernetzung 
und des Klimaaustauschs für die Gesamtstadt von Bed eutung sind. 
 
Bei der Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstüc ksfreiflächen sind gemäß den festge-
setzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwic klung von Boden, Natur und Land-
schaft die Befestigungen auf das zwingend erforderl iche Maß zu reduzieren. 
 
 
5. Flächen für Nebenanlagen Stellplätze und Tiefgar agen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB i.V.m. §§ 12 und 14  BauNVO) 
 
Die Anlage von Stellplätzen und Garagen prägen das städtebauliche Erscheinungsbild 
entscheidend. Bestehende Garagen und Stellplätze wu rden im Rahmen der allgemeinen

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 30 
Zielsetzungen (Stadtbild, Umweltbelange) berücksich tigt. Große Stellplatzflächen wie die 
Tiefgaragenanlage an der Stiftstraße, werden planun gsrechtlich gesichert.  
 
Die neue Tiefgarage im Innenbereich des Hospitals u nterhalb der Parkanlage wird nach 
vorliegenden Planungsunterlagen genau definiert und  festgelegt. Besonderes Augenmerk gilt 
den grünplanerischen Festlegungen oberhalb dieser A nlage, um den parkartigen Charakter 
im Innenbereich trotz Errichtung einer Tiefgarage w ieder herzustellen und zu schützen. 
 
Private Erschließungsflächen, Stellplätze und Zufah rten zu Stellplatzanlagen sowie sonstige 
zu befestigende Grundstücksfreiflächen sind so herz ustellen, dass Niederschlagswasser 
versickern kann (z. B. Schotterrasen, Pflaster mit Rasen- oder Splittfugen). 
 
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO  
 
Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren G rundstücksflächen eingeschränkt für 
Anlagen zur Gartenbewirtschaftung und zur Garten- u nd Freiflächengestaltung sowie als 
Standplätze für Fahrräder und Abfallbehälter zuläss ig. Hierdurch soll gewährleistet sein, 
dass auf den Grundstücksfreiflächen Nebenanlagen in  einer dem Gebietscharakter 
verträglichen Form möglich sind. 
 
Die Größe der Anlagen wird außer auf den Gemeinbeda rfsflächen auf jeweils 15,0 m² 
Grundfläche sowie 45,0 m³ umbauten Raum begrenzt. E inrichtungen und Anlagen für die 
Kleintierhaltung sind aus Gründen der Gebietsverträ glichkeit (Welterbeantrag) in diesem 
Plangebiet ausgeschlossen, da sie nicht dem vorhand enen Gebietscharakter entsprechen. 
 
 
6. Verkehrsflächen  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 
 
Die im Bebauungsplan dargestellten öffentlichen Ver kehrsflächen entsprechen den 
vorhandenen Straßenflächen, über die alle Grundstüc ke im Planungsgebiet erschlossen 
werden.  
 
Die Stiftstraße wird zwischen Dieburger Straße und Paula-Ludwig-Platz als Verkehrsfläche 
mit besonderer Zweckbestimmung – Verkehrsberuhigter  Bereich – ausgewiesen, um die 
Erschließungsfunktion für diesen Straßenteil, der a uch Teile des Alice-Hospitals andient, 
sicher zu stellen. Südlich des Paula-Ludwig-Platzes  wird die Stiftstraße als Fußgängerbereich 
ausgewiesen, um aus dieser Richtung den besonderen Zugang zur Erich-Ollenhauer- 
Promenade und der Mathildenhöhe zu betonen. 
 
 
7. Flächen für Versorgungsanlagen  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) 
 
Für die Flächen von Versorgungsanlagen werden die b estehenden Standorte festgesetzt und 
damit gesichert.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 31 
8. Grünflächen  
 (§ 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB) 
 
8.1 Öffentliche Grünflächen 
 
Die im Plan gekennzeichneten öffentlichen Grünfläch en sind als Straßenbegleitgrün entlang 
der Erich-Ollenhauer-Promenade und der Stiftstraße dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Es 
wurden die bestehenden Grünflächen festgesetzt, um den vorhandenen Bestand dauerhaft zu 
sichern. Darüber hinaus soll in der Erich-Ollenhaue r-Promenade ein Grünflächenanteil von 
ca. 30 % sichergestellt werden, um den Charakter al s Grünverbindung zu verdeutlichen.  
 
8.2 Private Grünflächen  
 
Die Mathildenhöhe und die angrenzenden Bereiche ent lang der Erich-Ollenhauer-Promenade 
und der Pützerstraße im Bereich der offenen Bebauun g weisen durchgrünte Gartenbereiche 
auf. Sie prägen den angrenzenden Straßenraum und üb ernehmen damit den Charakter der 
Villengärten auf der Mathildenhöhe. Deshalb werden in der Vorgartenzone bis zu einer Tiefe 
von 6,0 m Nebenanlagen ausgeschlossen. Auch sind Sc hottergärten hier nicht zulässig. 
 
8.3 Spielplatz 
 
Der Wasserspielplatz mit künstlerischer Gestaltung von Walter Naß sowie der Ballspielplatz 
an der Stiftstraße werden entsprechend festgesetzt und sind dauerhaft zu erhalten und zu 
pflegen. Sie stellen ein wichtiges und attraktives Angebot insbesodere für Familien in den 
westlich der Stiftstraße liegenden Geschosswohnunge n dar. 
 
 
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltei nwirkungen Immissions-
schutz – Lärm 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
 
Zu Prüfung potentieller Lärmwirkungen innerhalb des  Geltungsbereichs, wurde ein 
Lärmgutachten erstellt. Im Ergebnis werden Bereiche  aufgezeigt, die Maßnahmen zum 
Schutz gegen negative Lärmeinwirkungen erforderlich  machen. Es wurde den Ausführungen 
des Lärmgutachtens entsprechend gefolgt. 
 
Da im Tageszeitraum und im Nachtzeitraum an den str aßenseitigen Fassaden der Gebäude 
entlang der Dieburger Strasse und im Kreuzungsberei ch der Pützerstraße die Orientierungs-
werte der DIN 18005/1 für ein Allgemeines Wohngebie t überschritten werden, sind 
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinfl üssen zu treffen. 
 
Da im Planungsgebiet in den straßenabgewandten Bere ichen ausreichend geschützte Außen-
wohnbereiche (Gärten, Terrassen) zur Verfügung steh en, kann an Fassaden mit 
Orientierungswertüberschreitungen das in der DIN 10 085/1 formulierte Ziel „Schutz der 
Außenbereiche“ auf das Ziel „Schutz der Aufenthalts räume“ hin verlagert werden. 
Aufenthaltsräume in Gebäuden können wirksam durch p assive Maßnahmen geschützt 
werden. Die aufgeführten passiven Schutzmaßnahmen ( Ausbildung der Außenbauteile, 
schalldämmende Lüftungseinrichtungen) sind bei der Änderung oder Errichtung von 
Gebäuden zu beachten.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 32 
Es ist zu beachten, dass das Gebiet zum Zeitpunkt d er Planaufstellung überwiegend bebaut 
ist. Schutzmaßnahmen sind daher bezüglich der Grund rissausrichtung nur eingeschränkt 
möglich. Bei Neubauvorhaben sind diese zu beachten.  
 
 
10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u nd zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 
 
10.1 Oberflächenbefestigung – Verwendung von wasser durchlässigen Belägen 
 
 
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundst ücke und öffentliche Flächen sind, 
soweit wasserrechtliche Belange nicht entgegenstehe n, als teilversiegelte Flächen anzulegen 
(Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, K ies- und Plat-tenwege). Bei Flächen, die 
nicht teilversiegelt sind, ist das anfallende Niede rschlagswasser in angrenzende 
Grundstücksfreiflächen zu versickern. 
 
Diese Maßnahmen dienen auch dem Erhalt des naturnah en Wasserhaushaltes sowie der 
Regenrückhaltung und Förderung der Verdunstung von Niederschlagswasser sowie zur 
Verbesserung des lokalen Klimas. Der Versiegelungsg rad soll so niedrig wie möglich gehalten 
werden. Dadurch wird der Wasserabfluss im Gebiet ve rlangsamt und das örtliche 
Kanalsystem entlastet. Der natürliche Wasserhaushal t wird geschont. 
 
10.2 Insektenfreundliche/fledermausfreundliche/Auße nbeleuchtung 
 
Sofern keine historischen Beleuchtungsarten gewählt  werden sind zur Vermeidung von 
Beeinträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten u nd Fledermäusen für die 
Außenbeleuchtung ausschließlich Natriumdampf-Hochdr ucklampen, Natriumdampf-
Niederdrucklampen oder LED-Leuchtmittel mit Richtch arakteristik und unter Verwendung 
vollständig gekapselter Lampengehäuse zulässig. Die  Farbtemperatur von max. 3.500 Kelvin 
(warmweiße Lichtfarbe) darf unter Verwendung vollst ändig gekapselter Leuchtengehäuse 
(Full-Cut-Off), die kein Licht nach oben emittieren , nicht überschritten werden. 
 
Das Verwenden von Halogenstrahlern an Gebäuden, Weg en und im Bereich von 
zusammenhängenden Gehölzstrukturen ist zum Schutz v on Insekten zu vermeiden. 
Künstliche Lichtquellen irritieren nachtaktive Inse kten oder locken sie an, sodass sie in ihrem 
natürlichen Verhalten beeinträchtigt werden. Beim U mkreisen der Lampen verlieren sie viel 
Energie und es besteht die Gefahr, dass sie gegen d ie Lampengehäuse prallen und zu Boden 
fallen oder sich an der heißen Lampe verletzen oder  umkommen. Auswirkungen auf die 
Nahrungssuche, Partnerfindung oder Eiablage sind ab zusehen. Die Festsetzung dient der 
Vermeidung und Minimierung dieser Risiken für die n achtaktiven Insekten. Gleichzeitig beugt 
eine Verringerung der Verwendung von künstlichem Li cht einer Veränderung oder Störung 
der Ökologie der ortsansässigen Fledermausgemeinsch aft vor.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 33 
10.3 Schutz vor Vogelschlag 
 
Zur Vermeidung von Vogelschlag ist bei großen ungeg liederten Glasflächen mit einer Größe 
von mehr als 3 m² (bspw. Übereckfassaden oder Glasf assaden in denen sich Vegetation 
spiegelt) ausschließlich die Verwendung von Vogelsc hutzglas zulässig. 
 
Großflächige Glasflächen können Vögel gefährden. Di e Scheiben täuschen den Tieren eine 
freie Flugbahn vor. Eine besondere Gefahr stellen G lasfronten vor nahen Bäumen dar. 
Hilfreich sind alle Maßnahmen, die dazu führen, das s die Vögel die Glasscheiben erkennen. 
Am einfachsten ist es, Vogelschutzmaßnahmen bereits  vor dem Bau eines Gebäudes 
einzuplanen. 
 
10.4 Nist- und Quartierhilfen 
 
Zur Förderung von Brutbiotopen für Vogelarten sind bei Neubauten bauseitig an allen 
Gebäuden Einbau-Nistkästen für Mauersegler, Schwalb enarten oder Haussperlinge vorzusehen 
(Zwei Nistkästen je Gebäude). 
 
Im Zusammenhang mit den planungsrechtlich zulässige n Rodungs- und Bauarbeiten gehen 
Nistmöglichkeiten und Quartiere für Baum-, Höhlen-,  Nischen- und Gebäudebrüter verloren. 
Hierfür muss ein Ersatz für die Aufrechterhaltung d es Angebots an Quartieren innerhalb des 
Geltungsbereichs geschaffen werden. Hierzu sind Nis t- oder Quartiershilfen für Baum-, 
Höhlen- und Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse als Ersatz in einem zeitlich vorgezogenen 
Zeitraum in räumlicher Umgebung anzubringen. 
 
Um den Verlust eines Höhlenquartiers (Baum Nr. 159 und 202) auszugleichen, sind innerhalb 
der Gartenanlage des Alice-Hospitals 3 Fledermauskä sten an geeigneter Stelle vor Fällung des 
Baumes anzubringen. Eine Umweltbaubegleitung (UBB) hat den Ort der Anbringung der 
Fledermauskästen zu bestimmen und zu dokumentieren.  Sollten weitere Höhlenbäume im 
Zuge der Fällung von der UBB erfasst werden, so sin d auch hier je Höhlenquartier mindestens 
2 Fledermauskästen an geeigneter Stelle anzubringen . Die Dokumentation über die Anbringung 
der Kästen ist selbständig an die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) weiterzuleiten. 
 
10.5 Kontrolle von potentiellen Tierquartieren 
 
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese zu jeder Zei t auf Tierbesatz (Fledermäuse, Bilche, 
gebäudebrütende Vogelarten) zu untersuchen. Potenti elle Quartiere sind unmittelbar vor 
Beginn der Abrissarbeiten zu verschließen, um einen Besatz ausschließen zu können. 
 
Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Unte rsuchung auf Höhlen und andere 
Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten für  Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten 
können, durchzuführen. Falls Tiere vorgefunden werd en, muss auf deren selbstständigen 
Auszug gewartet und die Höhle anschließend verschlossen werden. 
 
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müss en vor Baufeldfreimachung händisch 
beräumt werden; werden dabei besonders geschützte A rten wie Gartenschläfer, Igel oder 
Blindschleichen während der Winterruhe angetroffen,  ist dies der Unteren Naturschutzbehörde 
zu melden und das weitere Vorgehen festzulegen. 
Die Tötung einzelner Tierindividuen kann so minimiert bzw. ausgeschlossen werden. 
 
Hierauf wird im Bebauungsplan (Ziffer V. 2) hingewiesen.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 34 
 
10.6 Dachbegrünung 
 
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Min destgröße von 20 m² sind extensiv als 
Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschich t muss eine Mächtigkeit von 
mindestens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlü ftungsöffnungen, Dachterrassen und 
technische Aufbauten, sind ausgenommen. Anlagen für  Solarthermie und 
Photovoltaikanlagen müssen mit der Dachbegrünung ko mbiniert werden können und 
schließen sich gegenseitig nicht aus. Die Dachbegrü nung ist dauerhaft zu erhalten. 
Die Dachbegrünung kann das lokale Klima positiv bee influssen, während sie gleichzeitig der 
Fauna als Lebensraum und Nahrungshabitat dient. Auß erdem trägt sie zur Rückhaltung und 
Reinigung von Niederschlagswasser bei und verzögert  dessen Abfluss. 
 
10.7 Vorgartenzone 
 
Die mit 6,0 m ab der Straßengrenze definierte Vorga rtenzone (außer in den 
Gemeinbedarfsflächen) ist gärtnerisch anzulegen und  dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. 
Innerhalb der Vorgartenzonensind nur die notwendige n Hauszugänge sowie Zufahrten zu den 
Stellplätzen und Tiefgaragen zulässig. Alle anderen  baulichen Anlagen einschließlich der 
gem. Ziff. 6.3 zulässigen Nebenanlagen sind in der Vorgartenzone ebenso wie Schottergärten 
nicht zulässig. Gärtnerisch angelegte Flächen haben  durch ihren Vegetationsanteil positive 
Auswirkungen auf das lokale Klima. Sie können auch Habitate für Tiere darstellen oder der 
Biotopvernetzung dienen. Ein geringer Versiegelungs grad steigert die jeweiligen positiven 
Auswirkungen noch. Vorgartenzonen prägen das Stadtb ild mitunter ganz entscheidend, 
weshalb dort keine weiteren Nebenanlagen und Arbeit s- oder Lagerflächen entstehen 
sollen.Die Vorgartenzone definiert sich durch den B ereich von 5,0 m gemessen ab der 
Grundstücksgrenze an der öffentlichen Verkehrsfläch e. 
 
10.8 Begrünung von Tiefgaragendachflächen 
 
Tiefgaragen und andere bauliche Anlagen unterhalb d er Geländeoberfläche, die nicht durch 
oberirdische bauliche Anlagen oder Erschließungsflä chen überdeckt sind, sind mit einer 
Vegetationsschicht von mind. 0,8 m Stärke (zuzüglic h Filter- und Drainageschicht) zu 
überdecken und gärtnerisch anzulegen. Für die neu g eplante Tiefgarage auf dem Gelände des 
Alicen-Hospitals sind unterschiedliche Überdeckungs stärken für die Vegetationsschichten 
verbindlich nach dem Detailplan „Vegetationsschicht en TG-Alice-Hospital“ vorzusehen. 
 
10.9 Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospita l 
 
Um den Verlust von Gehölzen auszugleichen, ist die Anzahl der gerodeten Bäume sowie 
Sträucher innerhalb der Parkanlage mindestens in gl eicher Anzahl zu ersetzen. Hierfür sind 
ausschließlich heimische und standortgerechte Sträu cher und Bäume zu verwenden. Zur 
Wiederherstellung der Parkanlage sind die Vorgaben des „Freiflächengestaltungsplan (Kresse 
2020)“ sowie der Detailplan „Vegetationsschichten TG Alice-Hospital“ anzuwenden.  
 
10.10 Fassadenbegrünung 
 
Die Begrünung von Fassaden bzw. Fassadenteilen hat einen positiven microklimatischen 
Effekt auf die Umgebung und bedingt gleichzeitig ei ne Erhöhung des Lebensraumanteils für 
Vögel, Insekten und vereinzelt kleine Säugetiere. D ie Fassaden sind daher zu mindestens

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 35 
25 % zu begrünen, sofern bautechnische und brandtec hnische Regelungen dem nicht 
widersprechen. Es wird empfohlen, Arten aus der Pfl anzliste zu verwenden. 
 
 
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern un d sonstigen Pflanzungen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) 
 
11.1 Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen 
 
Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgeset zten Einzelbäume und Baumgruppen sind 
dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erk rankung durch geeignete Maßnahmen 
zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs ist durch einhe imische und standortgerechte 
Neupflanzungen entsprechend Auswahlliste A zu erset zen und dauerhaft zu erhalten. Der 
Erhalt von für Tiere wichtigen innerstädtischen Bio topstrukturen (Lebensraum- und 
Nahrungshabitate), sowie der Erhalt der klimatische n Ausgleichfunktion und ortsbild-
prägenden Baumstrukturen wird durch diese Festsetzu ng angestrebt. 
 
11.2 Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzun gen 
 
Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen  des Bebauungsplans dem nicht 
entgegenstehen, vorwiegend einheimische, standortge rechte Laubbäume und Sträucher 
entsprechend der Artenempfehlung zu verwenden. Darü ber hinaus sind Flächen naturnah mit 
gebietsheimischen Kräutern und Gräsern zu bepflanze n. Bäume und Sträucher tragen zur 
Produktion von Frisch- und Kaltluft bei, spenden Sc hatten und besitzen eine Filterfunktion 
gegenüber Feinstaubpartikeln. Außerdem stellen insb esondere heimische Arten und ältere 
Großbäume für viele Tierarten Habitate zur Verfügun g. Durch den entsprechenden 
Substrataufbau über der Tiefgarage sind Bepflanzung en mit Bäumen und Großsträuchern 
realisierbar. 
 
11.3 Baumschutzmaßnahmen 
 
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im  Bereich der Baustelle vor 
Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch Siche rungsmaßnahmen entsprechend 
der DIN 18920 zu schützen. 
 
 
B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHRENDEN REGELUN GEN IN 
DEN BEBAUUNGSPLAN 
 
1. Gestaltung der baulichen Anlagen 
 
1.1 Dachgestaltung 
 
1.1.1 Dachform 
 
Die Gestaltung der Dachlandschaft ist besonders in Gebieten mit niedriger Bebauung und 
Hanglagen von besonderer gestalterischer und städte baulicher Bedeutung. 
 
Für die denkmalgeschützten Gebäude sind die jeweils  vorhandene Dachform zu schützen und 
zu erhalten. Für alle weiteren Gebäuden wurde die i m Bestand dominierende Dachform

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 36 
festgeschrieben. Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dä chern ist die für den jeweiligen 
Gebäudtyp charakteristische Dachform zu erhalten un d ggf. wiederherzustellen. 
 
Während im östlichen Teilbereich am Lucasweg mit de r gründerzeitlichen Bebauung das 
steilere Satteldach vorzufinden ist, ist für die Na chkriegsarchitektur entlang der Pützerstraße 
und auch an der Dieburger Straße das flacher geneig te Satteldach gestaltsprägend. Mögliche 
Neubauten sollen sich mit der Dachform an die Umgeb ung anpassen. 
 
Bei geneigten Dächern sind die Dachneigungen der Ha uptbaukörper symmetrisch auszu-
bilden. Als Dachneigung sind mindestens 30° und höc hstens 45° zulässig. Bei 
eingeschossigen Anbauten können auch flacher geneig te Dächer und Flachdächer zugelassen 
werden. 
 
1.1.2 Dachaufbauten und Dachgauben 
 
Die Festsetzungen zu den Dachelementen (Dachaufbaut en) orientieren sich an den 
Elementen, die im Planungsgebiet vorliegen. In den überwiegenden Fällen sind die 
Dachaufbauten im Bestand eher zurückhaltend, die Da chflächen dominieren. Um den 
Dachausbau für zeitgemäßes Wohnen nicht zu erschwer en, wird  die Maximalbreite für 
Dachgauben mit 2,50 m festgesetzt. Mit dieser mittl eren Größe soll ein Bezug zur 
vorhandenen Bebauung sichergestellt werden. 
 
Auch werden als Grundregel die Abstände zu den jewe iligen Dachenden als auch die 
Abstände zum First und zur Traufe definiert. Die Da chfläche soll als Hauptelement weiterhin 
erhalten bleiben. 
 
Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Sc hleppgauben auszubilden und an der 
Oberseite mit Ziegeln, Schindel oder Kupfer-/Zinkbl ech einzudecken. Dacheinschnitte sind 
nicht zulässig. 
 
Für die Wohnbebauung beidseitig der Pützerstraße we rden Dachgauben und Dachaufbauten 
grundsätzlich ausgeschlossen. Damit soll der einhei tlichen und typischen Dachlandschaft 
dieser geschlossenen Bebauung mit Mehrfamilienhäuse rn aus den 1950er Jahren Rechnung 
getragen werden und mögliche Beeinträchtigungen der  Sichtbeziehungen zur Mathildenhöhe 
verhindert werden. 
 
1.2 Gebäudefassaden 
 
Die Vorgaben zur Fassadengestaltung und zum Fassade nmaterial orientieren sich an den 
vorhandenen Materialien der überwiegenden Lochfassa den. Ortsuntypische Materialien 
werden im Interesse der Bedeutung des Quartiers aus geschlossen. 
 
1.3 Antennenanlagen 
 
Technische Anlagen, welche an den Fassaden angebrac ht werden, können das 
Erscheinungsbild des Stadtraums negativ beeinlussen . Daher wird das Errichten von Antennen 
und Parabolspiegeln auf die Fassadenteile beschränk t, welche vom öffentlichen Straßenraum 
aus nicht einsehbar sind. So soll gewährleistet wer den, dass keine störenden Einflüsse den 
Stadtraum mit seinen Sichtbeziehungen prägen, der a n das Denkmal-Ensemble der 
Künstlerkolonie Mathildenhöhe anschließt.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 37 
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten 
 
Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und ausschaltbare 
Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizier ende Lichtbänder und als spiegelunterlegte 
Schilder sowie freistehende Werbeanlagen oder Werbe anlagen auf oder über Dach sind 
unzulässig, da sie gebietsuntypisch sind und den Ge samteindruck dieses Wohnquartiers am 
nördlichen und westlichen Rand der Mathildenhöhe nachteilig beeinträchtigen. 
 
Gerade im Zusammenhang mit der überregionalen kultu rellen Bedeutung der angrenzenden 
Mathildenhöhe und deren Gebäude und Anlagen sollen Werbeanlagen den optischen Zugang 
und die Wertigkeit des gesamten Quartiers nicht neg ativ beeinflussen. Aus diesem Grund 
wurden differenzierte Festsetzungen zur Größe und z ur Anbringungshöhe der Werbeanlagen 
festgelegt. 
 
1.5 Solaranlagen 
 
Solaranlagen haben aufgrund ihrer Größe und Gestalt ung eine starke optische Wirkung auf das 
Erscheinungsbild des Quartiers. Eine unruhige Gesta ltung der Dachflächen sowie die 
Blendwirkung über weite Distanzen soll in der Schut zzone des Ensembles Mathildenhöhe 
vermieden werden. Gleichwohl sollen Solaranlagen al s Beitrag zum Klimaschutz auf 
Flachdächern zugelassen werden, da sie hier aufgrun d der geringeren, direkten Sichtbarkeit 
weniger störend in Erscheinung treten. Deshalb sind  sie auf Flachdächern bei den dafür 
gekennzeichneten Gebäuden zulässig. 
 
Solaranlagen können auch auf geneigten Dächern zuge lassen werden, wenn sie sich in 
Bauweise und Farbgebung in das vorhandene Ziegeldac h einfügen. Neuere Bauarten können 
bündig in die Dachflächen eingesetzt werden und wei sen eine weitgehend gleiche Struktur wie 
die Dachziegel auf. Die Zulässigkeit wird daher bes timmt durch die optische Wirkung, welche 
keine grundlegende Störung für die Dachlandschaft darstellen darf. 
 
2. Grundstücksfreiflächen 
 
2.1 Einfriedungen 
 
Einfriedungen und deren Gestaltung sind von großer Bedeutung für das Erscheinungsbild eines 
Quartiers. Mit den differenzierten Festsetzungen zu Material und Höhe der Einfriedungen sollen 
negative Auswirkungen auf das Stadtbild verhindert werden. 
 
2.2 Stützmauern 
 
Auf Grund der starken Topografie und der starken Ge ländemodellierung sind im Geltungs-
bereich Stützmauern teilweise notwendig. Charakteri stisch sind die historische 
denkmalgeschützte Stützmauer an der Dieburger Straß e sowie die Mauer auf der Rückseite 
des Alice-Hospitals parallel zum Platanenhain und z ur Erich-Ollenhauer-Promenade. 
 
Grundsätzlich soll zur Sicherung eines einheitliche n Erscheinungsbildes an den öffentlichen 
Verkehrsflächen nur eine begrenzte Auswahl an Mater ialien zur Anwendung kommen. 
Zulässig sind Trockenmauerwerk, Natursteinmauerwerk  und Blendmauerwerk aus 
Naturstein. Innerhalb und zwischen den Grundstücken  sind auch Ziegelmauern sowie im 
Bereich der Hochhausbebauung an der Dieburger Straß e Betonstützmauern bis zu einer 
Höhe von 0,5 m zulässig.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 38 
 
2.3 Private Grundstücksfreiflächen 
 
Aus stadtgestalterischen Gründen sowie zur Steigeru ng der Qualität der Freiräume und der 
Aufenthaltsqualität sind die Grundstücksfreiflächen  gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. 
Die Gebäudevorflächen dürfen aus diesen Gründen nic ht als Arbeits- oder Lagerflächen benutzt 
werden und sind, soweit sie nicht Zuwege oder Zufah rten sind, gärtnerisch zu gestalten und zu 
erhalten. Diese Festsetzung dient der Aufwertung des Stadtbildes. 
 
Von besonderer Bedeutung sind die privaten Grünfläc hen der gestalterisch prägenden 
Wohnanlage entlang der Pützerstraße und der westlic hen Dieburger Straße. Der offene 
zusammenhängende Charakter dieser Grünflächen, der mit den Gebäuden zusammen ein 
Dokument der Wohnanlagen der 50er Jahre darstellt, darf nicht durch einschränkenden und 
parzellierenden Bewuchs innerhalb der Gesamtanlage zerstört werden. 
 
Die nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind gä rtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und 
als Grünflächen dauerhaft zu erhalten. Notwendige Z uwegungen und zulässige Nebenanlagen 
sind davon ausgenommen. Ausnahmen bilden auch die z ur Erschließung notwendigen Flächen, 
Terrassenflächen, Fahrradstellflächen und Kinderspielflächen. 
 
Mit der Festsetzung eines Baumes pro 200 m
2 Grundstücksfläche wird der durchgrünte und 
teilweise parkartige Charakter des Gebietes gestützt. 
 
2.3.1 Stellplätze/Oberflächen 
 
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundst ücke sowie private Stellplätze sind 
wasserdurchlässig auszuführen; als wasserdurchlässi ge Beläge gelten u.a. wasserdurchlässige 
Pflastersysteme, Porenpflaster, Pflasterbeläge mit einem Fugenanteil von mind. 20 % und 
Einfachbefestigungen wie z.B. Schotterrasen und wassergebundene Wegedecken. 
 
Damit wird eine übermäßige Versiegelung der Grundst ücksfreiflächen verhindert und der 
gewünschte Charakter der einheitlichen, die Gebäude  umgebenden Grünanlage unterstützt. 
 
2.3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen 
 
Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstü cksflächen sind Abgrabungen zulässig. 
Diese Geländeabgrabungen, Geländemodellierungen sin d bis maximal 0,5 m, bezogen auf den 
natürlichen Geländeverlauf zulässig. Diese Geländea bgrabungen sind hier als weich 
ausgezogene Böschungen mit einer Böschungsneigung v on max. 35° zu gestalten. 
Abgrabungen sind bis zu einer max. Breite von 40 % der jeweiligen Gebäudeseite zulässig. 
 
3. Erhaltenswerte Bausubstanz 
 
Das Gebiet ist im Bereich der geschlossenen Bebauun g geprägt von einigen Gebäuden aus 
der Zeit vor 1900. Diese Bebauung ist kennzeichnend  für die Architektur, die bis zum 
Aufbruch in eine neue Architekturepoche durch die K ünstlerkolonie maßgebend war und dem 
inhaltlich einen neuen Ansatz gegenüberstellt. Die Architektur der Gründerzeit um und vor 
1900 ist geprägt von reichhaltiger Ornamentik aus S andstein, materialsichtigen Fassaden 
oder auch Dachzierwerk. Diese Elemente sollen erhal ten bleiben, um die gestalterischen 
Qualitäten dieser Zeit zu bewahren und zu pflegen.

Entwurf zum Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 39 
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN 
 (§ 9 Abs. 6 BauGB) 
 
1. Denkmalschutz 
 
Zum Zeitpunkt des Austellungsverfahrens zum Bebbauu ngsplan sind folgende Gebäude als 
Kulturdenkmäler (Einzeldenkmäler) gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz 
(HDSchG) ausgewiesen: 
 
- Pützerstraße 6, 6a, 6b, (Ledigenwohnheim von Erns t Neufert) 
- Dieburger Straße Nr. 31 (Hauptgebäude Alice-Hospi tal), 
- Dieburger Straße 55 (Stadtvilla) 
- Erbacher Straße 4 mit Hinterhofbebauung (Baubüro für die Künstlerkolonie) 
 
Als Sachteile sind gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG ausgewie sen: 
 
- Stadtbrunnen Merckstraße  
- Brunnen von Joseph-Maria-Olbrich  
 
Weiterhin sind die unterirdischen Anlagen der ehema ligen Brauereikeller in der Dieburger 
Straße 55 und 61 sowie der diese unterhalb der Dieb urger Straße verbindende Brauereikanal 
als Kulturdenkmäler ausgewiesen.  
 
D. HINWEISE 
 
In den Bebauungsplan O 31 sind Hinweise aufgenommen  worden, um planungsrelevante 
Informationen zum besseren Verständnis und zur Beac htung zur Verfügung zu stellen. 
 
Die Hinweise beziehen sich auf Artenschutz, Biodive rsität,Umweltschhutz, Bodendenkmäler, 
Bodenveränderungen, Altflächen, Altstandorte, Kampf mittelbelastung, Klimaschutz, 
Leitungsschutzmaßnahmen, geltende Satzungen und ein e Pflanzliste. 
 
 
Statistische Angaben 
 
Fläche des Geltungsbereichs:   76.930 m2 
Wohngebiet e (WA  und WB ) 30.629 m2 
Öffentliche Verkehrsfläche  17.803 m2 
Fläche für Gemein bedarf  
Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einri chtungen 28.498 m2

TEIL B: UMWELTBERICHT 
GEMÄß §§ 2 ABS. 4 UND 2A BAUGB 
 
O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST  
MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNGPLANUNG  
 
IN DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
7. MAI 2021

Erstellt von: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Auftrag von:  WerkStadt Architekten+ Stadtplaner 
Magdalenenstraße 17 
64289  Darmstadt

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  1 
Inhaltsverzeichnis  
I Einleitung .............................................................................................................. 4 
1 Beschreibung des Planungsvorhabens .............................................................. 4 
 Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs ...................................................................... 4 
 Anlass und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes sowie der  
Grünordnungsplanung ................................................................................................................. 5 
 Bedarf an Grund und Boden ....................................................................................................... 8 
 Zu erwartende Wirkfaktoren und Vorbelastungen ......................................................... 10 
2 In den Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele ................................ 11 
 Übergeordnete Fachplanungen ............................................................................................. 12 
 Schutzgebiete und -objekte .................................................................................................... 17 
 Naturräumliche Zuordnung und Gliederung .................................................................... 18 
 Verwendete Datengrundlagen................................................................................................ 19 
3 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes 
(Basisszenario) im Wirkungsbereich des Bauleitplans ................................... 20 
 Tiere und artenschutzrechtliche Belange ............................................................................ 20 
 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ...................................................................................... 26 
 Biologische Vielfalt ...................................................................................................................... 29 
 Boden ............................................................................................................................................... 29 
 Fläche................................................................................................................................................ 31 
 Wasser .............................................................................................................................................. 31 
 Klima ................................................................................................................................................. 32 
 Stadtbild .......................................................................................................................................... 35 
 Mensch und Gesundheit ........................................................................................................... 35 
 Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) ............................................................................... 37 
 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren 
Umweltbelangen .......................................................................................................................... 39 
4 Entwicklungsprognosen bei Durchführung der Planung .............................. 40 
 Tiere und artenschutzrechtliche Belange ............................................................................ 40 
4.1.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 42 
 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ...................................................................................... 43 
4.2.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 44 
 Biologische Vielfalt ...................................................................................................................... 44 
4.3.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 44 
 Boden ............................................................................................................................................... 45 
4.4.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 45 
 Fläche................................................................................................................................................ 46 
4.5.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................ 46 
 Wasser .............................................................................................................................................. 46 
4.6.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 46 
 Klima ................................................................................................................................................. 47 
4.7.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 48 
 Landschafts- bzw. Stadtbild ..................................................................................................... 48 
4.8.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 49 
 Mensch und Gesundheit ........................................................................................................... 49

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  2 
4.9.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 51 
 Kultur und Sachgüter.................................................................................................................. 51 
4.10.1 Umweltschützende Maßnahmen ...................................................................................... 51 
 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .............................................................. 51 
4.11.1 Umweltschützende Maßnahmen ...................................................................................... 52 
5 Weitere zu betrachtende Umweltbelange ...................................................... 52 
 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, 
Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen ....................... 52 
 Art und Menge der erzeugten Abfälle/Abwässer und ihrer Beseitigung und 
Verwertung ..................................................................................................................................... 53 
 Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima und Anfälligkeit des Vorhabens 
gegenüber den Folgen des Klimawandels ......................................................................... 53 
 Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle (Störfälle) und Katastrophen .... 54 
6 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN .................................................................... 54 
 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB ... 54 
 Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich .................. 55 
 Übersicht über die Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Ausgleich55 
 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung ............................................................. 56 
 Zusammenfassung der Artenschutzrechtliche Prüfung ................................................ 60 
7 Vorschläge für grünordnerische Festsetzungen zur Aufnahme in den 
Bebauungsplan .................................................................................................. 63 
8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ................................ 69 
9 Übersicht bei Nichtdurchführung der Planung (Umweltzustand) und 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................ 69 
10 Hinweise auf Schwierigkeiten, Lücken oder fehlende Erkenntnisse hinsichtlich 
der Angaben der verwendeten technischen Verfahren ................................. 70 
11 Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................. 70 
 
 
Abbildungsverzeichnis: 
Abbildung 1:  Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 Mathildenhöhe Nord-West 
 der Wissenschaftsstadt Darmstadt ............................................................................ 5 
Abbildung 2: Flächennutzungsplan (FNP) zum Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt 
 Darmstadt, Stand 2018................................................................................................ 14 
Abbildung 3:  Naturräumliche Gliederung Darmstadts (Ausschnitt aus dem 
 Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
 Darmstadt 2015) ............................................................................................................. 18 
Abbildung 4:  Ausschnitt aus der Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt 
 Darmstadt, Institut für Klima- und Energiekonzepte (2016) .......................... 33 
Abbildung 5:  Lärmkartierung (tagsüber) (HLUG 2017) ............................................................... 36

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  3 
Abbildung 6:  Auszug aus der Denkmaltopgrafie 2018, Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 2018   (Geltungsbereich blau dargestellt) ............................................................ 38 
Abbildung 7:  MGI, Lärmempfindlichkeit, Fluchtdistanz und Darlegung der 
 Empfindlichkeit   (naturplan 2019) .......................................................................... 40 
Abbildung 8:  Maßgebliche Außenlärmpegel nachts, Gruschka 2018 ................................... 50 
 
Tabellenverzeichnis: 
Tabelle 1: Verteilung der Biotoptypen (Nutzungstypen) innerhalb des 
 Geltungsbereichs vor Planungszustand (Bestand) ............................................. 9 
Tabelle 2:  Verteilung der Biotoptypen (Nutzungstypen) innerhalb des 
Geltungsbereichs nach Planungzustand (Planung) ............................................ 9 
Tabelle 3:   Übersicht der voraussichtlich zu erwartenden Wirkfaktoren im bau-, 
anlage-und betriebsbedingten Zustand............................................................... 11 
Tabelle 4:   Wesentliche übergeordnete Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und  
  Verordnungen für die jeweiligen Schutzgüter und Kurzbeschreibung der  
  Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ...................... 11 
Tabelle 5:   Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs .......................................... 18 
Tabelle 6: Im Rahmen der Untersuchungen erfasste Vogelarten (naturplan 2019) . 23 
Tabelle 7:  Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2019 festgestellte Fledermausarten 
(naturplan 2019) ............................................................................................................ 25 
Tabelle 8: Zusammenfassung der wichtigsten meterologischen Parameter............... 32 
Tabelle 9: Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der 
Auswirkungen auf die Schutzgüter ........................................................................ 56 
Tabelle 10:   Beschreibung der Ausgleichsmaßnahem im Geltungsbereich..................... 62 
 
Anhang: 
I. Pflanzliste 
II. Baumliste (Tabelle) 
III. Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV-Tabelle Bestand/Planung) nach Hessi-
scher Kompensationsverordnung 
IV. Baum- und Biotopbestandsplan Mathildenhöhe O 31 (Bestand/Planung) 
V. Grünordnungsplan

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  4 
Teil III UMWELTBERICHT 
I EINLEITUNG 
Im Bauleitplanverfahren O 31 Mathildenhöhe Nord-West ist gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetz-
buch (BauGB) eine Umweltprüfung durchzuführen. Als selbstständiger Bestandteil im Bau-
leitplanverfahren, fasst die Umweltprüfung alle umweltrelevanten Belange im Umweltbericht 
für die Behörden und die Öffentlichkeit zusammen und wird im Laufe des Verfahrens fort-
geschrieben. Inhaltliches Ziel ist die Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes (Ba-
sisszenario) sowie die Darstellung und Bewertung (Prognose) möglicher Auswirkungen des 
Bebauungsplanentwurfes auf die Umwelt.  
Die zu prüfenden Inhalte richten sich dabei nach Anlage 1 BauGB und Anhang 1 der EU-
SUP-Richtlinie sowie nach den festgelegten Zielen der einschlägigen Fachgesetze und -plä-
nen. Die landschaftspflegerischen Belange von Natur und Landschaft sind nach § 1 Abs. 6 
Nr. 7 BauGB sowie nach den Belangen des Bodenschutzes gemäß § 1a Abs. 2 BauGB für den 
Geltungsbereich (Planungsgebiet) zu beachten. Bei erheblichen Auswirkungen des Pla-
nungsvorhabens auf die Umwelt hat nach § 1a Abs. 3 BauGB ein Ausgleich durch geeignete 
Darstellungen und Festsetzungen im Bebauungsplan nach §§ 5 und 9 (Flächen und Maßnah-
men) oder anhand von vertraglichen Vereinbarungen (§ 11) zu erfolgen. Die Eingriffsrege-
lung gilt es dabei gemäß § 7 Abs. 6 Ziff. 7 BauGB zu berücksichtigen.  
Grundlage zur Beurteilung der Auswirkung auf die Umwelt ist der Bebauungsplanentwurf  
O 31 Mathildenhöhe Nord-West zum Stand der Offenlage des Büros WERKSTADT ARCHITEK-
TEN UND STADTPLANER aus Darmstadt. 
1 BESCHREIBUNG DES PLANUNGSVORHABENS 
 Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs 
Der rund 7,65 ha große Geltungsbereich liegt zwischen dem Martins- und Woogsviertel 
rund ein Kilometer fußläufig von der Darmstädter Innenstadt entfernt. Der Geltungsbereich 
wird nach Norden von der Dieburger Straße, nach Süden vom Olbrichweg, der Erich-Ollen-
hauer-Promenade und Erbacher Straße, nach Osten bzw. Westen vom Lucasweg bzw. der 
Merckstraße eingegrenzt. 
Zwischen dem Lucasweg und der Stiftstraße liegt als größtes zusammenhängendes Grund-
stück das Alice-Hospital. Seit 1883 ist das Grundstück Standort d er Klinik, dessen 1935 fer-
tiggestelltes, heute denkmalgeschützte Haupthaus, den zentralen Punkt des Klinikareals 
bildet. Über die Jahre ergänzten sich weitere medizinische Einrichtungen und Gebäude 
rund um das Haupthaus. Seit kurzem gehört auch das denkmalgeschützte Gründerzeit-
bäude an der Dieburger Straße 61 zum Alice-Hospital-Komplex. Rückseitig des Haupthauses 
schließt sich die Parkanlage des Krankenhauses an, die bis an den Olbrichweg und an die 
denkmalgeschützte Freifläche der Mathildenhöhe angrenzt. Im Osten wird der Geltungsbe-
reich durch eine geschlossene Häuserzeile entlang des Lucasweges begrenzt. Die in Teilen

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  5 
gut erhaltene gründerzeitliche Wohnbebauung wurde nach dem Krieg auf den bestehenden 
Parzellen wieder aufgebaut. Die schmalen Grundstücke mit rückwärtigen Privatgärten kon-
trastieren im östlichen Bereich stark mit der großmaßstäblichen Gebäudestrukturen des be-
nachbarten Alice-Hospitals. Im westlichen Geltungsbereich dominieren zwischen der Merk- 
und Pützerstraße bis zu fünfstöckige kasernenartige Zeilenbauten aus den 60er Jahren. Zwi-
schen den nord-süd ausgerichteten Gebäuden liegen größere Rasenflächen mit alternie-
rendnen Baum- und Gehölzstandorten.  
 
Abbildung 1:  Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 Mathildenhöhe Nord-West der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Während an der Pützerstraße und dem Lucasweg reine Wohnnutzungen überwiege n, be-
finden sich in den Erdgeschossbereichen der  Dieburger Straße vornehmlich Gewerbeflä-
chen mit örtlicher Nahversorungsfunktion sowie kleine Dienstleistungsbetriebe. Durch die 
Nähe zur Innenstadt ist der Bereich gerade an der Dieburger Straße stark durch Fuß- und 
Radfahrer sowie durch motorisierten Individualverkehr (MIV) frequentiert und bildet einen 
verkehrlichen Knotenpunkt im Bereich der Pützerstraße. Insgesamt stellt sich der Geltungs-
bereich gegenüber den umgebenden Stadtquartieren als weniger dicht bebaut und stadt-
strukturell inhomogener dar.  
 Anlass und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes sowie der Grünordnungsplanung 
Für den Geltungsbereich gibt es aktuell keinen rechtsgültigen Bebauungsplan. Ziel des Be-
bauungsplanentwurfes O 31 Mathildenhöhe Nord-West, ist die Erhaltung und geordnete

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  6 
Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur, unter Berücksichtigung denkmalpflegeti-
scher und grünordnerischer Belange.  
Als Maßgabe des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes wurde durch die Stadt- und Land-
schaftsplanung die folgenden Zielvorgaben definiert: 
- Steuerung einer geordneten baulichen innerstädtischen Nachverdichtung mit Neuaus-
weisung von Bauflächen für notwendigen Wohnungsbau in Darmstadt,  
- Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit des Alice-Hospital-Standortes durch Erweiterung/ 
Veränderung der baulichen Anlagen, 
- Sicherung, Erweiterung und Aufwertung der öffentlichen und privaten Frei- und Grünflä-
chenstruktur unter Anerkennung zukünftiger klimatischer Veränderungen und Heraus-
forderungen, 
- Sicherung und Verbesserung vorhandener Sichtachsen und Wegebeziehungen, 
- Sicherung einzelner Kulturdenkmäler und deren Umgebung mit Schutz der angrenzen-
den Künstlerkolonie Mathildenhöhe mit Sonderstellungsmerkmal. 
Auf Grund der vorwiegend auf Sicherung und Erhaltung ausgerichteten Ziele des Bebau-
ungsplanentwurfes sowie der bereits bestehenden räumlichen Stadtstruktur, ermöglicht der 
Planentwurf nur in drei Bereichen wesentliche bauliche Veränderungen. Dieser sieht auf den 
derzeit unbebauten Rasenflächen zwischen den Zeilenbauten der Merck- und Pützerstraße, 
den Neubau eines max. zweigeschossigen Mehrfamiliengebäudes vor. Die mit der Wohnbe-
bauung nachzuweisenden Stellplätze sollen über eine sich südlich anschließende neu zu 
bauende Tiefgarage geschaffen werden. Die Erschließung der Tiefgarage soll weiterhin über 
die Einfahrt aus der Pützerstraße erfolgen. Die Dachfläche wird anschließend mit Erdboden 
von mindestens 0,80 m aufgefüllt und gärtnerisch begrünt werden. Der aktuell dort beste-
hende Kleinkinderspielplatz soll auf der Rasenflächen weiter nördlich wiederhergestellt wer-
den.  
Als zweite bauliche Maßnahmen sollen östlich des bestehenden Hauptgebäudes des Alice-
Hospitals, zwei neue Funktionsgebäude gebaut werden. Dafür wurde bereits das ehemalige 
Technikgebäude sowie das Ludwighaus abgebrochen. Die Realisierung der Gebäudeneu-
bauten soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Die Gebäude dürfen jeweils vier Vollgeschosse 
nicht überschreiten und sind mit einem Flachdach auszubilden.  
Als dritte bauliche Maßnahme soll zur Steigerung des PKW-Stellplatzangebots, rückseitig 
des Klinikhaupthauses, ein Tiefgaragendeck auf dem Gelände der bestehenden Parkanlage 
gebaut werden. Das Tiefgaragendeck soll anschließend wieder mit Erdreich aufgefüllt und 
entsprechend der derzeit bestehenden Parkanlage in gleichartiger weise wiederhergestellt 
werden. Damit sich ein entsprechender Großbaumbestand wieder etablieren kann, ist eine 
Erdauffüllung von 0,8 m bis >1,5 m hier vorgesehen.  
Weitere bauliche Entwicklungsmöglichkeiten beziehen sich neben der Festsetzung eines 
„Allgemeinen Wohngebietes“ und einer Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus“ auf die Aus-
weisung von privaten und öffentlichen Grünflächen im Bereich der Erich-Ollenhauer-Prome-
nade bzw dem Ernst-Neufert-Platz.

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  7 
Grünordnungsplanung 
Im Zuge des Planungsprozesses wurden die Vorgaben und Zielsetzungen des Landschafts-
plans der Wissenschaftsstadt Darmstadt1 als wesentliche Grundlage für die Entwicklung ei-
ner ordnungsgemäßen Freiflächen bzw. Grünordnungsplanung mit in den Bebauungsplan-
entwurf integriert.  
Klimatisch fungiert der Geltungsbereich als Bindeglied zwischen den äußeren kaltluftprodu-
zierenden Stadtrandbereichen und den z.T. überwärmten Innenstadtbereichen (Herrngarten 
– Erich-Ollenhauer-Promenade – Platanenhain – Olbrich- und Seitersweg – Rosenhöhe). 
Diese klimatisch wichtige Achse entspricht der Grünverbindung 3 „Erich Ollenhauer-Prome-
nade“, die im Landschaftsplan als eine der wichtigsten Grünverbindungen Darmstadts be-
wertet wird. Die Parkanlagen des Alice-Hospitals mit Altholzbeständen oder die unbebauten 
Freiflächen der Mathildenhöhe wirken dabei selbst als klimaaktive Grünflächen. Hingegen 
bilden andere Teile des Geltungsbereichs wie der Kreuzungsbereich Pützer- und Dieburger 
Straße thermische Belastungsgebiete, die in den Sommermonaten die Lebensbedingungen 
der Quartiersbewohner und Gewerbetreibenden negativ beeinträchtigen können.  
Als eines der Primärziele gilt es die privaten und öffentlichen Freiflächen für stadtklimatische 
Veränderungen durch Vorgaben der Grünordnungsplanung zu sichern bzw. weiterzuentwi-
ckeln. Klimatisch wirksame Grünstrukturen (Biotopergänzungsflächen) sind bauleitplanerisch 
zu sichern und in stärker versiegelten Bereichen zu vergrößern und in ihrer Wirksamkeit 
durch Vebesserung der Pflege, Aufwertung durch Pflanzungen und Sicherung des Grünflä-
chenangebots zu stärken. Daneben bieten die bestehenden Freiflächen entlang der Erich-
Ollenhauer-Promenade das Potenzial, den Westzugang zur Mathildenhöhe durch eine neue 
Begrünungskonzeption zu stärken bzw. aufzuwerten.  
Für den Geltungsbereich wurden dabei die folgenden raumwirksamen grünordnerischen 
Ziele abgeleitet: 
- Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital mit gleichartigen Baumstrukturen und 
Bodenauffüllungen (Aufbauhöhen) im Bereich des geplanten Tiefgaragendecks entspre-
chend den Zielvorgaben des Freiflächengestaltungsplans, 
- Sicherung stadtbildprägender und ortsteilgliedernder Gehölzbestände im südöstlichen 
Grundstücksteil des Alice-Hospitals entlang des Olbrichweges, 
- Sicherung bestehender Freiflächen mit Baumstandorten durch flächenhafte Festsetzung 
von privaten Grünflächen im Bereich des Geschosswohnungsbau zwischen Erich-Ollen-
hauer-Promenade und Dieburger Straße, 
- Verbesserung der Grünkulissenwirkung zur Mathildenhöhe durch Stützung der Achse 
Stiftskirche-Stiftsweg-Erich-Ollenhauer-Promenade durch Erhöhung des Grünanteils mit 
Festsetzung öffentlicher Grünflächen und Zielvorgaben zur Aufwertung und Pflege,  
- Sicherung des Fußwegenetzes entlang der Erich-Ollenhauer Promenade als wichtige 
Ost-Westverbindung (Öffenliche Verkehrsfläche mit Zweckbindung Fußweg), 
                                                 
1 Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2004

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
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- Stärkung von gesamtstädtisch relevanter klimatischer Ausgleichsströmungen und Kalt-
luftentstehungsgebieten, 
- Klimaangepasstes Bauen mit Vorgaben zur Begrünung von Fassaden, Dächern und örtli-
cher Versickerung von Niederschlagswasser. 
 Bedarf an Grund und Boden 
Die nachfolgenden Tabellen (Tab.1 und 2) zeigen die Verteilung der vorkommenden Bio-
tope (Nutzungstypen nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV Hessen)) inner-
halb des Geltungsbereichs im derzeitigen Zustand (Bestand) und nach der Umsetzung des 
Bebauungsplanentwurf (Planung).

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartGmbB       9 
Tabelle 1: Flächenanteile der Biotoptypen (Nutzungstypen) innerhalb des Geltungsbereichs vor Planungszustand (Bestand) 
Nutzungstypen (nach KV-Hessen 2005) Bestand 
[m²] Anteil [%] 
10.510 - Sehr stark o. völlig versiegelte Flächen  11.433 14,9 41,4 Befestigte Flächen ohne Boden-
versickerung 
68,2 
unbe-
grünte 
Flächen 
10.710 - Dachflächen nicht begrünt 20.309 26,5 
10.520 - Nahezu versiegelte Flächen 18.391 24,1 
26,8 Befestigte Flächen mit Boden-
versickerung 10.530 - Wasserdurchlässige Flächenbefestigung 2.062 2,7 
10.720 - Dachflächen extensiv begrünt 1.772 2,3 2,4 Grünfläche ohne Bodenanschluss 
31,8 
be-
grünte 
Flächen 
10.730 - Dachflächen intensiv begrünt 70 0,1 
11.221 - Arten- und strukturarme Hausgärten 18.536 24,2 
29,4 Grünfläche mit Bodenanschluss 1.222 B - Arten- und strukturreiche Hausgärten 2.855 3,7 
11.231 - Parks, Villensiedlungen mit Großbaumbe
 stand 1.157 1,5 
Gesamt: 76.585 m² ~ 100 %  ~ 100 %  
 
 
Tabelle 2:  Flächenanteile der Biotoptypen (Nutzungstypen) innerhalb des Geltungsbereichs nach Planungzustand (Planung) 
Nutzungstypen (nach KV-Hessen 2005) Bestand in 
[m²] Anteil [%] 
10.510 - Sehr stark o. völlig versiegelte Flächen  11.202 14,6 41,3 Befestigte Flächen ohne Boden-
versickerung 
67,5 
unbe-
grünte 
Flächen 
10.710 - Dachflächen nicht begrünt 20.409 26,7 
10.520 - Nahezu versiegelte Flächen 16.836 22,0 
25,3 Befestigte Flächen mit Boden-
versickerung 10.530 - Wasserdurchlässige Flächenbefestigung 2.500 3,3 
10.720 - Dachflächen extensiv begrünt 3.013 3,9 8,2 Grünfläche ohne Bodenanschluss 
32,5 
be-
grünte 
Flächen 
10.730 – Dachflächen intensiv begrünt (u.a. TG) 3.309 4,3 
11.221 - Arten- und strukturarme Hausgärten 15.625 21,3 
25,2 Grünfläche mit Bodenanschluss 1.222 B - Arten- und strukturreiche Hausgärten 2.335 3,0 
11.231 - Parks, Villensiedlungen mit Großbaumbe
 stand 712 0,9 
Gesamt: 76.585 m² ~ 100 %  ~ 100 %

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  10 
 Zu erwartende Wirkfaktoren und Vorbelastungen  
Im Rahmen der bauplanerischen Entwicklungsmöglichkeiten mit der Neuausweisung von 
Bauflächen und den dazu notwendigen Erschließungsmaßnahmen, ergeben sich die fol-
genden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren2 bei der Umsetzung des Be-
bauungsplanes (s. Tab. 3).  
Aufgrund der innerstädtischen Lage gilt es bei der Wirkungsanalyse anthropogene Vor-
belastungen zu berücksichtigen. So entsprechen u.a. die Böden nicht mehr ihrem ur-
sprünglichen Zustand oder Vegetation wurde künstlich eingebracht. Das Vorkommen 
von Tierarten beschränkt sich zumeist auf ubiqitäre Arten und weisen gegenüber 
menschlicher Siedlungsaktivitäten eine geringere Störungempfindlichkeit als andere Ar-
ten auf. 
Baubedingte Wirkfaktoren 
Baubedingte Wirkfaktoren beschränken sich ausschließlich auf den Zeitraum der Bautä-
tigkeit. Insbesondere Lärmeinwirkungen, Erschütterungen, Gehölzrodungen, optische 
Störwirkungen durch Licht oder Reflexionen, zusätzlicher Verkehr durch Baumaschinen 
(Baustellenverkehr) sowie Stoffeinträge in Böden oder Wasserkreisläufe sind gegenüber 
dem Ausgangszustand zu bewerten. Zu berücksichtigen gilt es auch Baustelleneinrich-
tungsflächen oder zusätzliche zu schaffenden Zufahrten, die außerhalb des Geltungsbe-
reich liegen können und zur Umsetzung des Bauvorhabens neu angelegt werden. Für 
Tierarten können die o.g. Wirkfaktoren eine kurzeitige oder aber auch eine zeitlich über 
die Bauphase hinausgehende, verdrängende Wirkung (auch lokalen Populationen) ent-
falten. Dabei ist in beiden Fällen immer zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung des Fort-
pflanzungserfolgs eintreten kann.  
Innerhalb der Gartenanlage des Alice-Hospitals kommt es zu Gehölzrodungen für den 
Bau des Tiefgaragendecks. Darüben hinaus sind Bäume im Bereich der Neuausweisung 
der Baugrundstücke zwischen der Pützer- und Merckstraße von einer Rodung betroffen. 
Neben bautypischen Lärm- und Erschütterungen wird es zu zusätzlichem Baustellenver-
kehr während der Bautätigkeiten kommen. Es gilt zu beachten dass sich Baustellenlärm 
inbesondere im Bereich des Krankenhausgeländes negativ auf den Krankenhausbetrieb 
und dessen Patienten auswirken kann. 
Anlagebedingte Wirkfaktoren 
Anlagebedingte Wirkfaktoren beziehen sich auf von Bauwerken oder Anlagen ausgehen-
den (Ein-)Wirkungen auf die unmittelbare Umgebung. I.d.R. haben die anlagebedingen 
Wirkfaktoren Lebensraumverluste von Vegetation und Tierarten zur Folge. Des Weiteren 
geht durch bauliche Überprägung ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen einher 
was i.d.R. eine Minderung der Grundwasserneubildungsrate zu Folge hat. Gleichzeitig er-
geben sich zumeist Lichtemissionen welche sich negativ auf die örtlichen Lebensbedin-
gungen der ortsansässigen Tierfauna auswirkt. 
                                                 
2 Im Rahmen der Analyse der Schutzgüter werden die vorhabenbedingten Wirkungen weiter ausgeführt.

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  11 
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der innerstädtischen Bestandssitua-
tion hier weniger von Bedeutung und wirken sich im Wesentlichen nur auf das Schutzgut 
Tiere aus. Ein zusätzlicher Eintrag an Licht sowie neuen Bewegungsprofilen durch den 
Menschen, kann die örtliche Fauna jedoch zusätzlich beeinträchtigen, was im Bereich der 
baulichen Nachverdichtung der Pützerstraße zu erwarten ist.  
Betriebsbedingte Wirkfaktoren 
Betriebsbedingte Wirkfaktoren beziehen sich auf Auswirkungen, die durch die Nutzung 
eines (neu errichteten) Bauwerks oder einer Anlage entstehen können. Mit der Inbetrieb-
nahme geht i.d.R. die Zunahme an Auto-, Rad- und Fußgängerbewegungen einher. Diese 
Lärm- und Bewegungsmuster können eine verdrängende Wirkung auf ortsansässige 
Tierindividuen oder -populationen haben oder den Fortpflanzungserfolg negativ beein-
trächigen. Des Weiteren kann ein künstlicher Lichteintrag die Orientierung von Tieren be-
einträchtigen oder eine verdrängende Wirkung haben. Daneben kann es aber auch zu 
Störwirkungen bezogen auf den Menschen und dessen Lebenbedingungen kommen.  
Tabelle 3:  Übersicht der voraussichtlich zu erwartenden Wirkfaktoren im bau-, anlage- und 
betriebsbedingten Zustand 
Baubedingt (temporär): Anlagebedingt: Betriebsbedingt: 
- Lärm-, Licht- und Staubemis-
sionen,  
- Bewegungen 
- Erschütterungen (temporär) 
- Bodenabtrag, -umlagerung 
und -verdichtung  
- Verlust von Biotoptypen und 
Lebensstätten von Tier- und 
Pflanzenarten 
- Lärm-, Licht- und Stau-
bemissionen,  
- Neuversiegelung 
- Umnutzung von Flächen 
- Dauerhafter Verlust der 
natürlichen Bodenfunkti-
onen 
- Verlust von Biotoptypen 
und Lebensstätten von 
Tier- und Pflanzenarten 
- Lärm-, Licht- und Stau-
bemissionen,  
- Bewegungen  
- Erschütterungen (dau-
erhaft) 
- Dauerhafter Verlust 
der natürlichen Boden-
funktionen 
- Verlust von Biotopty-
pen und Lebensstätten 
von Tier- und Pflan-
zenarten 
2 IN DEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTE ZIELE  
Tabelle 4:  Wesentliche übergeordnete Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verord-
nungen für die jeweiligen Schutzgüter und Kurzbeschreibung der Berücksichti-
gung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 
Fachgesetz: Inhalt: 
§ 1 Abs. 5 BauGB 
Nachhaltige städtebauliche Entwicklung; Gewährleistung einer 
dem Wohl der Allgemeinheit dienenden, sozialgerechten Bo-
dennutzung; Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt; Dau-
erhafter Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen 
§1 Abs. 6 BauGB 
Zu berücksichtigende Umweltbelange bei der Aufstellung von 
Bebauungsplänen (Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse, Eingriffsregelung, FFH-/Vogelschutzgebiete,

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  12 
Fachgesetz: Inhalt: 
technischer Umweltschutz, Nutzung erneuerbarer Energien, 
Hochwasserschutz) 
§ 1a Abs. 2 BauGB Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Nachverdichtung/ 
Maßnahmen zur Innenentwicklung  
§ 1 BBodSchG Abwehr schädlicher Bodenveränderungen,Sanierung von Alt-
lasten, Bodenschutz 
§ 55 Abs. 2 WHG Niederschlagsversickerung 
§§ 6 Abs. 1, 31 WHG, § 3a 
Abs. 1, 2 WG 
Schutz/Renaturierung von Gewässern, Rückhaltung von  
Wasser, Vorbeugungen zum Klimawandel 
§ 1 Abs. 1 BNatSchG Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft 
§ 18 Abs. 1 BNatSchG, § 1a 
Abs. 3 BauGB 
Eingriffsregelung 
§ 44 BNatSchG Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten 
30 BNatSchG 
§ 13 HAGBNatSchG 
Gesetzlich geschützte Biotope 
§§ 33, 34 BNatSchG FFH-/Vogelschutzgebiete, Verträglichkeitsprüfung 
§ 61 BNatSchG Erholungsschutzstreifen an Gewässern erster Ordnung 
§ 47 BImSchG Luftreinhalteplan 
§ 50 BImSchG Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen für den  
Menschen, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität 
§ 3 der 22. BImSchV Grenzwerte für Luftschadstoffe 
DIN 18005-1 Orientierungswerte für Luftschall 
§ 2 Abs. 1 der 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte für Verkehrslärm 
Freizeitlärm-Richtlinie Immissionsrichtwerte für die Beurteilung von Freizeitlärm in der 
Nachbarschaft 
18. BImSchV Sportanlagen Lärmschutzverordnung 
26. BImSchV Grenzwerte für elektromagnetische Felder 
DIN 4150-2 Orientierungswerte für Erschütterungen 
Geruchsimmissionsrichtli-
nie 
Grenzwerte für Geruchsbelastungen 
 Übergeordnete Fachplanungen  
Landesentwicklungsprogramm (LEP) Hessen 
Allgemeine Grundsätze (Städtebau): „Die wesentliche Aufgabe des Städtebaus ist die 
Fortentwicklung der Siedlungs- und Baustrukturen unter Berücksichtigung der sich ver-
ändernden Bedürfnisse in Wirtschaft und Gesellschaft und unter weitgehender Vermei-
dung von Umweltbelastungen. Dies erfordert sowohl gezielte Maßnahmen des Stadtum-
baus als auch der Siedlungserweiterung. Städtebauliche Strukturen sind insbesondere an 
die Bedürfnisse von Familien, aber auch den speziellen Belangen von Frauen anzupassen.

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  13 
Eine durch städtebauliche Strukturen bedingte Ausgrenzung Behinderter ist zu vermei-
den. Im Rahmen der Landesentwicklungsplanung steht der Schutz bedeutender histori-
scher Ortsansichten oder denkmalgeschützter Landschaftsbestandteile im Vordergrund“ 
(LEP 2000). 
Regionalplan Südhessen 2000 (RPS 2000) / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (Reg-
FNP) 
Der Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP Planstand 2010) 
weist das Vorhabengebiet als Fläche für den „Wohnungsbau“ aus. Darüber hinaus hat 
das Planungsgebiet eine hohe Bedeutung für die innerstädtische Klimafunktion (Über-
gang Innen- und Außenbereich). Als übergeordnetes Ziel der Standortverbesserung wird 
eine nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen angestrebt. Ein sparsamer 
und schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen wie Grundwasser, Boden und 
Klima sowie die Erhaltung der Artenvielfalt wird dabei angestrebt. Weitere Ziele sind 
demnach: 
- die Inanspruchnahme von Freiflächen durch Nutzung der Möglichkeiten zur Innen-
entwicklung und eine angemessene bauliche Verdichtung zu begrenzen, 
- überörtliche Grün, Freizeit-, Sport- und Erholungsanlagen in ihrem Bestand und not-
wendigem Ausbau zu sichern.  
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2018) 
Übergeordnete Ziele zum Erhalt und der Weiterentwicklung von Freiraum- und Grün-
strukturen werden u.a. wie folgt beschrieben:  
- Die Umweltqualität und die städtische Lebensqualität sollen erhalten und soweit 
möglich verbessert werden. Dazu gehören der Schutz der Landschaft, die Sicherung 
der natürlichen Ressourcen und die Verbesserung der Situation im unmittelbaren 
Umfeld der Wohnquartiere. Eine wesentliche Bedeutung haben historische Ensem-
bles und Einzeldenkmale, die den städtischen Lebensraum prägen, 
- Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere die Inanspruchnahme von Boden für 
neue Baugebiete oder Verkehrstrassen, sind nur nach sorgfältiger Prüfung der Um-
weltverträglichkeit vorzunehmen. Solche Eingriffe sind durch Ausgleichsmaßnahmen 
zu kompensieren im Sinne der Zielsetzung einer „nachhaltigen Stadtentwicklung“,  
- der Ausbau der innerstädtischen Grünzüge und Grünanlagen soll zur Verbesserung 
der Arbeits- und Wohnqualität in stadtklimatischer und stadtgestalterischer Hinsicht 
erfolgen. 
Der Flächennutzungsplan (FNP) weist die Bereiche im Osten und Westen des Plangebie-
tes als „Wohnbaufläche“ aus (s. Abb.2, orangene Flächen). Das Gelände des Alice-Hospi-
tals ist als „Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ ausgewiesen 
(s. Abb. 2, roter Flächen mit „+“). Südlich des Geltungsbereichs, entlang des Olbrichts-
weg, schließt sich der „Platanenhain“ der Mathildenhöhe an, bevor die parkartige Grün-
fläche des Westhanges der Mathildenhöhen zum Paula-Ludwig-Platz führt. Diese Flächen 
sind als „Parkanlage und sonstige öffentlich und private Grünflächen“ ausgewiesen.

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  14 
Gleichzeitig weist der FNP diese Grünflächen als „ausgewählte Grünverbindung“ im 
Übergangsbereich zwischen der Innenstadt und den umgebenden Grünflächen im Au-
ßenbereich aus (s. Abb. 2, zentrale grüne Flächen mit gelber Punktlinie). Als Ziel der 
Grünverbindung ist die Erreichbarkeit von wohnungs- und siedlungsnahen Freiräumen 
angeführt. In „gelb“ dargestellt sind die Hauptverkehrsstraßen Pützerstraße und Diebur-
ger Straße. Weitere Flächenkategorien wie Schutzflächen anderer gesetzlicher Vorschrif-
ten nach § 5 Abs. 4 BauGB, werden für das Gebiet keine aufgeführt 
Die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten des Bebauungsplanenwurf O 31 Mathilenhöhe 
Nord-West wiedersprechen damit nicht den Aussagen des aktuell rechtsgültigen Flä-
chennutzungsplans. Ein Änderungserfordernis des FNPs bleibt damit unbebrüht.  
 
Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Der Landschaftsplan (LP) zum FNP der Wissenschaftsstadt Darmstadt, formuliert die fol-
genden Entwicklungsprioritäten in Bezug auf grünordnerischen Ziele und Prioritätenset-
zungen (Naturschutz und Landschaftspflege), die es im Rahmen bauleitplanerischer Ver-
fahren zu berücksichtigen gilt: 
Tier- und Pflanzenwelt 
- Größtmögliche Erhaltung bestehender Baum- und Gehölzbestände auf privaten und 
öffentlichen Frei- und Bauflächen, mit Ergänzung durch Baum- und Gehölzpflanzun-
gen sowie Dachbegrünungen, 
- Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen der Tierwelt. 
Boden 
- Maximal mögliche Erhaltung von natürlichem Boden mit seinen Regulations- und 
Lebensraumfunktionen in Form von privaten und öffentlichen Grünflächen, 
Abbildung 2: Flächennutzungsplan (FNP) zum Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, Stand 2018

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  15 
Schaffung von Ersatzstandorten mit Regulations- und Lebensraumfunktionen durch 
Begrünung von Gebäude- und Tiefgaragendächern. 
Wasserhaushalt 
- Vermeidung von Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes durch Maßnah-
men zur Niederschlagsretention (Dachbegrünung, versickerungsfähige Oberflächen-
befestigung) und Niederschlagsversickerung. 
Klima 
- Erhaltung der plangebietsinternen klimawirksamen Ausgleichsflächen und -struktu-
ren (öffentliche und private Grünflächen, Gehölzstrukturen, Dachbegrünungen etc.). 
Landschafts- /Stadtbild und Erholungswert 
- Erhaltung der großzügig dimensionierten, begrünten Freiflächen im öffentlichen und 
privaten Raum zur Wohnumfelderholung (Wege, Plätze, öffentliche und private 
Grünflächen, Spielplätze), 
- Erhaltung des wertvollen Orts- bzw. Quartiersbildes durch die Erhaltung der kultur-
historisch bedeutsamen Bausubstanz und die Durchgrünung der öffentlichen und 
privaten Freiflächen, 
- Erhalt bzw. Verbesserung der Durchgängigkeit des Ortsteils durch Schaffung neuer 
Wegebeziehungen, 
- Wiederherstellung historischer Sichtbeziehungen. 
 
Landschaftsplan Darmstadt – Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten 
Auf den Freiflächen im Geltungsbereich wird in der Karte Entwicklungsprioritäten (s. 
Abb.3) u.a. folgende Ziele für den Geltungsbereich angegeben: 
- Schaffung eines vernetzten Grünsystems 
- Erhalt stadtbildprägender Alleen, auch als Biotopvernetzungselemente 
- Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bau- und Sportflä-
chen (Klima- und Wasserschutz, Erholung) 
- Sicherung stadtbildprägender und stadt- und ortteilgliedernder Grünzüge 
Die o.g. Punkte beziehen sich u.a auf die nachfolgend genannten Teilbereiche  
- Verbesserung von Grünstrukturen auf den Freiflächen östlich des Alice-Hospitals,  
- Erhalt/Ausbau von wichtigen Grünverbindungen im Bereich nord-westlich der Püt-
zerstraße, 
- Erhalt/Ausbau von Grünflächen im Bereich der Parkanlage des Alice-Hospitals sowie 
nord-westlich Ecke Pützerstraße/Alexanderstraße, 
- Erhalt von wertvollen Freiflächen und Altholzbeständen sowie Biotopergänzungsflä-
chen im Siedlungsbereich um den Kern des Alice-Hospital-Parks herum. 
- Erhalt und Sicherung der Alleebäume in der Pützerstraße

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  16 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Landschaftsplan Darmstadt -Entwicklungskarte 
Für den Geltungsbereich ergeben sich aus der Entwicklungskarte Mitte des Landschafts-
plans Darmstadts weitere Vorgaben zur Verbesserung der Freiraumstruktur. Auf den Frei-
flächen im Geltungsbereich wird in der Entwicklungszielkarte (s. Abb.4) u.a. eine 
- Erhalt und Schutz von Gründ auf Bauflächen 
- Verbesserung von Grün auf Bauflächen 
- Neuschaffung von Grün auf Bauflächen 
- Schutz von Grün auf Bauflächen“ ausgewiesen. Dort soll eine Fußwegeverbindung 
zwischen den Grünflächen „Erich-Ollenhauer-Promenade“, „Olbrichweg“ und „Ober-
feld-Rosenhöhe“ entwickelt werden.  
Abbildung 3: Landschaftsplan Darmstadt - Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten, 1997

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  17 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Baumschutzsatzung  
Für den Geltungsbereich gilt die aktuelle „Satzung zum Schutze des Baumbestandes in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ vom 05. April 2004, die alle Bäume mit einem 
Stammumfang von mindestens 0,6 m bei Laubbäumen bzw. 0,8 m bei Nadelbäumen, ge-
messen in 1,0 m Höhe, unter Schutz stellt.  
 Schutzgebiete und -objekte 
Es befindet sich eine straßenbegleitende, nach § 13 des hessischen Ausführungsgesetz 
zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) geschützt Allee im oberen Drittel der 
Pützerstraße. Nordöstlich zum Geltungsbereiches befindet sich entlang der Dieburger 
Straße, Darmstadts älteste Platanenallee. Diese ist als Naturdenkmal geschützt und wird 
von den PLanungen nicht betroffen sein.  
Abbildung 4:  Landschaftsplan Darmstadt – Entwicklungskarte, 2003

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  18 
Im Geltungsbereich selbst, sind keine Natura 2000-, Wasserschutz-, Landschafts- oder 
Naturschutzgebiete ausgewiesen. Die Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglich-
keitsprüfung bei Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1a Abs. 
4 BauGB sind damit nicht anzuwenden. Einzelne Gebäude sowie die Gesamtanlage der 
ehemaligen Künstlersiedlung Mathildenhöhe stehen unter Denkmalschutz. Hierzu wird 
auf das nachfolgende Kapitel 3 verwiesen. 
 Naturräumliche Zuordnung und Gliederung 
Naturräumlich gliedert sich Darmstadt in fünf Haupteinheiten. Das Planungsgebiet selbst 
liegt im Übergangsbereich des Vorderen Odenwalds und des Messeler Hügellands  
(s. Tab.5). Als potentiell natürliche Vegetation käme ohne die Besiedlung des Menschens 
innerhalb des Planungsgebiets, ein Perlgras-Buchenwald (Melico-Fagetum-Typicum) vor. 
Tabelle 5:  Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs 
Naturräumliche Gliederung Gebietskennzahl Naturräumliche Einheit 
Haupteinheitengruppe: 23 Rhein-Main-Tiefland 
Haupteinheit: 230 Messeler Hügelland 
Naturraum: 230 Messeler Hügelland 
 
Vorderer Odenwald (Darmstädter Bessunger Rücken, Trautheimer Wald) 
Die südöstlichen Stadtteile gehören geologisch noch zum Vorderen Odenwald. Hier tre-
ten die nördlichste Ausläufer des kristallinen Odenwaldes gegenüber der Rheinebe als 
ein tektonisch herausgehobener Grundgebirgsstock heraus, der entlang einer nach Os-
ten verlaufenden Achse zur Untermainebene abfällt. Das im Süden steil aus dem Rheintal 
Abbildung 5:  Naturräumliche Gliederung Darmstadts, Ausschnitt aus dem Landschaftsplan 
zum Flächennutzungsplan (Wissenschaftsstadt Darmstadt 2015)

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  19 
aufsteigende Gebirge sinkt nördlich des Modau- und Mühltals als flacher werdender Hö-
henrücken zum Trautheimer Wald, der in den spornartig angesetzten Bessunger Rücken 
mündet. Dieser als „Darmstadt-Bessunger Rücken“ bezeichnete Naturraum reicht als 
südwest-exponierter Flachhang bis ins Stadtzentrum bzw. zur Mathildenhöhe. 
Verwendete Datengrundlagen  
Bei der Eingriffsbewertung gilt es die Beurteilung der Erheblichkeit zu ermitteln. Die Be-
wertung der Auswirkungen auf die Schutzgütern und deren Wechselwirkungen (Mensch, 
Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgü-
ter) wird schutzgutbezogen verbal-argumentativ durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Erar-
beitung des Umweltberichts wurden die nachfolgend aufgeführten Gutachten und Da-
tengrundlagen herangezogen: 
- Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung mit Einschätzung der Gefährdung der 
Tatbestände nach § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 (Säugetiere, Fledermäuse, Vö-
geln, Amphibien und Reptilien auf dem vom B-Plan betroffenen Gelände); Institut für 
Gewässer- und Auenökologie GbR, Darmstadt,19.12.2016 
- Artenschutzfachbeitrag - Bebauungsplan O 31 Mathilenhöhe Nordwest; naturplan, 
Darmstadt, 26.09.2019  
- Bestandsaufnahme und -bewertung des Baumbestandes sowie Aufnahme der Bio-
tope durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau-Bartfelder+PartmbB, 
Mainz 2019 
- Bestandsaufnahme der Nutzungstypen gemäß Hessischer Kompensationsverord-
nung von 2005 durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau-Bartfel-
der+PartmbB, Wiesbaden 2019 
- Freiflächengestaltungsplan Alice-Hospital Darmstadt, H. Kresse, Darmstadt, 26.10.20 
- Konzeptstudie Neubau Tiefgarage der WRL Architektengruppe GmbH, 2019 
- Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2004 
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan O 31 „Mathildenhöhe Nord-
West“, Wissenschaftsstadt Darmstadt; Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka Ingenieur-
gesellschaft mbH, Darmstadt, 04.11.2018 
- Viewer des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Stand 
2020): Umweltatlas, Natureg-Viewer, Bodenviewer, WRRL-Viewer, GruSchu-Viewer 
- Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (Klimafunktionskarte, Planungshinweis-
karte etc.) Institut für Klima- und Energiekonzepte, Lohfelden 2016 
- Online-Denkmalverzeichnis DenkXweb des Landesamts für Denkmalpflege Hessen, 
2018 
- Kampfmittelräumdienst des Regierungspräsidiums Darmstadt mit der Stellung-
nahme vom 11.06.2018 (Da 1793-2018) 
- Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen (DATUS-Abfrage 
HLNUG am 10.06.18)

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  20 
3 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES (BA-
SISSZENARIO) IM WIRKUNGSBEREICH DES BAULEITPLANS 
 Tiere und artenschutzrechtliche Belange 
Für den Geltungsbereich wurde im Jahr 2016 eine artenschutzrechtliche Potentialab-
schätzung3 zur Prüfung des Artvorkommens bzw. der Habitateignung von streng oder 
besonders geschützten Arten innerhalb des Geltungsbereichs durchgeführt. Im Ergebnis 
wurden die beiden Artengruppen Vögel und Fledermäuse als artenschutzrechtlich rele-
vant zu prüfende Arten für das Bebauungsplangebiet benannt. Auf Grundlage der Ergeb-
nisse der Potentialabschätzung wurde im Jahr 2019 ein Artenschutzfachbeitrag (ASB)4 er-
stellt. Bei insgesamt 6 Begehungen im Jahr 2019 (3x für Vögel, 2x für Fledermäuse und 1x 
für Baumhöhlen), wurde der Artenbestand im Bereich geplanter baulichen Veränderun-
gen untersucht. Potentielle Habitatstrukturen der beiden Artengruppen wurden dabei 
gesondert erfasst.  
Vögel 
Im Rahmen der Vogelkartierungen wurden die baulichen Entwicklungsbereiche auf die 
Nutzung als Brut-, Nahrungshabitat oder als Rastgebiet heimischer Vogelarten hin unter-
sucht. Als Status der jeweiligen Art wurde unterschieden zwischen Brutvogel (BV), Brut-
vogelverdacht (BV?), Nahrungsgast (NG) Durchzügler (DZ) und „ohne Gebietsbezug 
überfliegend“ (ÜF). Hierfür wurden die Beobachtungshäufigkeit und der Beobachtungs-
zeitpunkt, das Verhalten sowie mögliche Direktbeobachtungen von Jungvögeln oder 
Nestern herangezogen. Zwischen April bis Mitte Juni erfolgten die 3 Begehungsterminen 
jeweils in den frühen Morgenstunden, da hier die Aktivitätszeit mit am höchsten ist.  
Im Ergebnis konnten insgesamt 18 Vogelarten innerhalb der beiden Untersuchungsge-
biete festgestellt werden (s. Tab.6). Hierunter sind 14 Arten als Brutvögel des Gebietes 
einzustufen, wobei nur 12 Arten ihr Revierzentrum innerhalb des Untersuchungsgebietes 
hatten. In der Parkanlage des Alice-Hospitals (Teilgebiet 1) konnten mit 11 Arten deutlich 
mehr Brutvögel festgestellt werden als im Bereich zwischen Merck- und Pützerstraße 
(Teilgebiet 2) mit 5-6 Arten.  
Das Artenspektrum setzt sich aus ubiquitären Arten zusammen, die häufig im Siedlungs-
bereich anzutreffen sind. Dazu zählt bspw. die Amsel (Turdus merula), die Kohlmeise (Pa-
rus major) und der Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruos). Besonders im Teilgebiet 2 
kommen zusätzlich Arten halboffener Parklandschaften vor, wie etwa der Buchfink 
(Fringilla coelebs) und die Mönchsgrasmücke (Silvia atricapilla).  
 
 
                                                 
3 Bobbe 2016 
4 vgl. naturplan 2019

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  21 
 
 
 
Abbildung 6: Untersuchungsergebnisse Vogel, Fledermäuse und Baumhöhlen mit den  
  Teilgebieten 1 und 2 (naturplan 2019)

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  22 
In Teilgebiet 1 finden sich aufgrund der dichten Bebauung nur wenige Brutvogelarten. So 
konnten im Juni juvenile Kohlmeisen (Parus major), sowie das Nest einer Ringeltaube 
(Columba palumbus) in einer Kastanie beobachtet werden. Die einmalige Beobachtung 
einer singenden Mönchsgrasmücke, sowie einer einzelnen Blaumeise (Parus caerulus) 
und einem singenden Buchfink ist für eine sichere Einschätzung als Brutvögel nicht aus-
reichend. Sicher ist dagegen die Brut von 2 Türkentaubenpaaren (Streptopelia decaocto). 
Die Türkentaube wird nach VSW (2014) als Art in einem ungünstig-unzureichenden („gel-
bem“) Erhaltungszustand eingestuft.  
Zusätzlich fand sich in Teilgebiet 1 eine Kolonie des Haussperlings (Passer domesticus), 
ebenfalls eine Art in einem ungünstig-unzureichendem („gelben“) Erhaltungszustand in 
Hessen, am Nordrand eines Gebäudekomplexes zwischen Merck- und Pützerstraße. An 
der Gebäudemauer mit Efeubewuchs am westlichen Rand des Teilgebiets konnten regel-
mäßig etwa 5 Brutpaare beobachtet werden. Haussperlinge nisten häufig als Gruppen 
meist in Nischen an Gebäuden, unter Dächern und in unmittelbarer Nähe menschlicher 
Siedlungen. Zur Deckung sind sie auch auf dichte Gebüsche und auf Hecken oder ähnli-
che Strukturen in der näheren Umgebung mehr oder weniger angewiesen, die aber auch 
sehr klein sein können. Auch in Teilgebiet 2 konnte der Haussperling als Brutvogel mit 1-
2 Einzelpaaren nördlich des Parkhauses an der Stiftstraße beobachtet werden.  
Neben den häufigen Arten des Siedlungsbereichs (Kohlmeise, Amsel, Hausrotschwanz) 
konnten auch Arten halboffener Parklandschaften als Brutvögel festgestellt werden. Dazu 
zählen die Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), das Rotkehlchen (Erithacus rubecula) 
und der Star (Sturnus vulgaris) mit jeweils einem Brutpaar. Beim Grünfink (Chloris chloris), 
Buchfink (Fringilla coelebs) und beim Zilpzalp (Phylloscopus collybita) ist eine Brut inner-
halb des Untersuchungsgebiets wahrscheinlich, dies konnte jedoch aufgrund geringer 
Gesangsaktivität nicht sicher festgestellt werden. Der Stieglitz (Carduelis carduelis) brütet 
außerhalb des Untersuchungsgebietes, nutzt dieses allerdings auch zur Nahrungssuche. 
Da sich diese Vögel zur Brutzeit von Sämereien und zumindest zur Brutzeit auch von In-
sekten und anderen Wirbellosen ernähren, sind sie auf eine ausreichend naturnahe 
Kraut- bzw. Strauch- und Baumschicht angewiesen. Der Star (Sturnus vulgaris) nutzte 
eine Baumhöhle im südlichen Gehölzbestand des Teilgebiets 2 als Bruthöhle.  
Der Mauersegler (Apus apus) nutzte die Fläche im Juli bei der Nahrungssuche. Bei ihm 
konnte aber keine Brut- und keine geeigneten Niststandorte festgestellt werden. Auch 
der Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) kann lediglich als Durchzügler einge-
stuft werden, da er nur einmal und nur außerhalb des Untersuchungsgebietes beobach-
tet wurde. Von allen Brutvogelarten des Untersuchungsgebietes zählen 4 Arten zu den 
„gelben“ einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand in Hessen (Haussperling, 
Türkentaube, Girlitz, Stieglitz (Brut außerhalb)). Der Gartenrotschwanz als Durchzügler 
des Teilgebiets 2 ist als „rot“ ungünstig bis schlecht eingestuft. Zusätzlich dazu steht der 
Haussperling in Hessen und Deutschland auf der Vorwarnliste. Der Stieglitz steht in

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  23 
Hessen auf der Vorwarnliste. Dem Geltungsbereich und dessen Umfeld kommt eine dur-
schnittliche Bedeutung für strukturreiche Siedlungsflächen zu.5 
  
                                                 
5 vgl.naturplan 2019, S. 11,12 
Tabelle 6: Im Rahmen der Untersuchungen erfasste Vogelarten (naturplan 2019)

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  24 
Fledermäuse 
Im Geltungsbereich und dessen unmittelbaren Umfeld konnten im Rahmen der Detek-
torerfassung 3 Fledermausarten nachgewiesen werden (s. Tab.7). Am häufigsten trat hier-
bei die Zwergfledermaus (Pipistreullus pipistrellus, durchschnittlich 22,9 Kontakte je h) 
auf. Die Mückenfledermaus (Pipistreullus pygmaeus) wurde nur einmal mit einem Kontakt 
(durchschnittlich 3 Kontake je h) detektiert. Gleiches gilt für den Abendsegler (Nyctalus 
spec.). Die Zwergfledermaus konnte bei beiden Begehungen in jeweils allen Teiltransek-
ten nachgewiesen werden. Die höchste Dichte ergab sich hierbei während der Begehun-
gen jeweils im Transekt 2, welches durch die Mitte des Parks in Teilgebiet 2 verläuft. 
(durchschnittlich 93 Kontakte je h). Hier ist allerdings anzumerken, dass das Transekt le-
diglich 50 m umfasst und für 10 Minuten begangen wurde. Es handelt sich dabei höchst-
wahrscheinlich um einzelne Tiere, welche das Transekt mehrmals bei der Nahrungssuche 
durchflogen haben.  
Die Anzahl der Kontakte steht demnach nicht für die Individuenzahl, sondern gibt Aus-
künfte über ungefähre Häufigkeit der Nutzung des Transekts. Entlang der benachbarten 
Transekte 2 und 3 konnte hingegen nur ein einzelner Kontakt während der zweiten Be-
gehung im Juli festgestellt werden. Weiterhin wurden hohe Dichten der Zwergfleder-
maus im Transekt 7 des Teilgebiets 1 festgestellt (30 Kontakte je h). Auch hier wurden in 
den benachbarten Transekten deutlich weniger und teilweise nur ein einzelner Kontakt 
festgestellt. Insgesamt wurden in vier Transekten nur 1 Kontakt festgestellt. Sowohl die 
Mückenfledermaus als auch der Abendsegler wurden im Teilgebiet 1 festgestellt. Da die 
Mückenfledermaus als typische Siedlungsart in Darmstadt verbreitet ist, kann hier trotz 
der geringen Anzahl an Kontakten von einem geringen aber regelmäßigen Vorkommen 
innerhalb des Geltungsbereichs ausgegangen werden. Der Abendsegler, der ebenfalls 
nur mit einem Individuum an einem Erfassungstermin festgestellt wurde, wird kaum eine 
relevante Bindung an das B-Plangebiet besitzen. Die genannten Beobachtungen belegen, 
dass die Grünflächen in der Mitte des Parks des Teilgebiets 2, sowie die Grünfläche ent-
lang der Gebäude der Pützerstraße stetig frequentierte Jagdhabitate von Zwergfleder-
mäusen sind. Eine zu dichte Gehölzbepflanzung am Transekt 3, oder das Fehlen naturna-
her Strukturen etwa entlang der Pützerstraße könnten der Grund für die geringe Anzahl 
der Kontakte sein.  
Während bei der ersten Begehung im Juni insgesamt bereits eine hohe Aktivität festge-
stellt werden konnte (durchschnittlich 111 Kontakte je h), lag diese im Juli noch deutlich 
höher (223 Kontakte je h; alle Zahlen hochgerechnete Werte). Die partiell hohe Dichte an 
Fledermauskontakten der Zwergfledermaus lässt vermuten, dass im Umfeld Quartiere 
vorhanden sind. Diese Art bevorzugt Nischen und Spalten an Gebäuden. Generell bieten 
verschiedene Gebäude innerhalb des Gebietes hierfür scheinbar geeignete Strukturen. 
Dies sind beispielsweise die Wohngebäude entlang der Pützerstraße. Auch die Mücken-
fledermaus bezieht bevorzugt Gebäudequartiere. 
Baumhöhlen oder sonstige Strukturen an Bäumen, die als Fledermausquartier dienen 
können, wurden nur sehr vereinzelt festgestellt. In Teilgebiet 1 befindet sich eine größere

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  25 
Kastanie, wobei Baumhöhlen hier nicht festgestellt wurden. In Teilgebiet 2 befinden sich 
entlang der südlichen Steinmauer zum Plantanenhain hin einige Gehölze in denen auch 
der Star (Sturnus vulgaris) eine Baumhöhle als Bruthöhle nutzte, welche nach Ende der 
Brutzeit auch für Fledermäuse geeignet wäre. Vor der Anhöhe zwischen Park und südli-
cher Mauer befindet sich zudem eine Platane ebenfalls mit geeigneter Baumhöhle. Theo-
retisch nutzen sowohl Mücken- als auch Zwergfledermaus zusätzlich auch Baumquar-
tiere. Alle nachgewiesenen Arten sind in Südhessen stetig und relativ individuenreich ver-
treten, wobei die Zwergfledermaus generell die häufigste Fledermausart in Deutschland 
ist und gerade auch in Siedlungsbereichen verbreitet ist. Die Erhaltungszustände sind 
entsprechend in Hessen als günstig eingestuft (für die Mückenfledermaus fehlt aufgrund 
mangelnder Datengrundlage eine Einschätzung). Die Mückenfledermaus bevorzugt zur 
Jagd häufig Gewässernähe, so ist beispielsweise eine hohe Jagdaktivität vom nahegele-
genen Großen Woog bekannt. Dennoch nutzen auch einzelne Individuen das hier be-
trachtete Gebiet. Theoretisch sind auch von dieser Art Quartiere innerhalb des Gebäude-
bestandes sowie in sehr vereinzelten Bäumen möglich. Mit dem Brauereikeller an der 
Dieburger Straße, nordöstlich des Untersuchungsgebietes, gibt es in der Umgebung des 
Geltungsbereichs des B-Plangebiets ein weitläufiges und strukturreiches mögliches Win-
terquartier, das für eine Vielzahl von Feldermausarten geeignet ist (mündl. Mitteilung 
DIEHL). Es gibt hier aus der Vergangenheit gesicherte Nachweise von Pipistrelliden (Pi-
pistrellus spec.) aus den Monaten August und September. Dies deutet auf eine Nutzung 
als Winterquartier hin. Dies ist die typische Jahreszeit in der viele Fledermausarten Win-
terquartiere auskundschaften.  
Insgesamt sind im Geltungsbereich somit drei Fledermausarten nachgewiesen bzw. sehr 
wahrscheinlich anzunehmen, von denen bei zwei Arten ein regelmäßiges Vorkommen 
anzunehmen ist. Zusammenfassend kommt dem Geltungsbereich als Sommerlebens-
raum eine durchschnittliche Bedeutung vorwiegend für die Zwergfledermaus zu.6 
Tabelle 7:  Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2019 festgestellte Fledermausarten 
  (naturplan 2019) 
 
 
 
 
                                                 
6 vgl. naturplan 2019 S.16, 17

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  26 
Weitere Arten und Artengruppen 
Für Amphibien und Reptilien finden sich innerhalb des Geltungsbereichs keine geeigneten Ha-
bitatstrukturen7. Dies kann auf den hohen Versiegelungsgrad mit fehlenden Wasserflächen als 
auch auf die Stadtinsellage des Geltungsbereichs zurückgeführt werden. Ein Vorkommen von 
Blindschleichen kann hingegen nicht ausgeschlossen werden, ist jedoch als wenig wahrschein-
lich anzunehmen. Artenschutzrechtlich relevante Heuschreckenarten, Säugetiere (z.B. Hasel-
maus) oder Tagfalter kommen innerhalb des Plangebiets nicht vor bzw. sind diese nicht zu er-
warten. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb bzw. im näheren Umfeld des Plangebiets, je-
doch weitere Tierarten vorkommen, die in gutachterlichen Kartierungen nicht erfasst werden 
konnten. Wahrscheinlich sind z.B. Kleinsäugerarten (z.B. Mäuse, Igel), Libellen, Spinnen oder 
Wildbienen/Hummeln. Es handelt sich dabei i.d.R. jedoch um weit verbreitete kulturfolgende 
Arten, welche zumeist an Siedlungsnähe angepasst und nicht besonders gefährdet sind.  
Die NATIS-Artendatenbankabfrage (Hessisches Naturschutzinformationssystem) ver-
zeichnet 50 m nördlich der Dieburger Straße sowie südlich des Großen Woogs ein 
Hirschkäfervorkommen. Diese Art kommt im ganzen Stadtgebiet vor, weshalb auch Alt- 
und Totholz im Planungsgebiet potentiell besiedelt sein können. Die ausgewachsenen 
Käfer ernähren sich von Baumsäften, die Larven entwickeln sich unter der Erdoberfläche 
in morschen Wurzelstöcken oder anderem Holz. Alle Entwicklungsstadien des Hirschkä-
fers bevorzugen alte Eichen, aber auch andere Laub-, Obst- und Nadelbäume insbeson-
dere in alten Parkanlagen in sonnenexponierter Lage werden als Habitate angenommen.8 
Für den Hirschkäfer (keine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie), konnten innerhalb des 
Plangebiet keine geeignete Habitatbäume erfasst werden. Im Zuge der Baumhöhlenkar-
tierungen wurden zwar keine Bilche wie beispielsweise Gartenschläfer aufgefunden, den-
noch ist ein Vorkommen nicht auszuschließen. Gleiches gilt für Igel und Eichhörnchen.  
➔ Dem Geltungsbereich und dessen Umfeld kommt für das Schutzgut Vögel und Fle-
dermäuse jeweils eine durchschnittliche Bedeutung für strukturreiche Siedlungsflä-
chen zu. Für weitere artenschutzrechtliche relevante Arten ergeben sich innerhalb des 
Geltungsbereichs grundsätzlich keine geeigneten Habitatstrukturen. Weitere sied-
lungsangepasste Tierarten können partiell innerhalb des Geltungsbereichs vorkom-
men. Als potentiell wertvollste Nahrungs- und Habitaträume sind die Grünbestände-
der Parkanlage des Alice-Hospitals sowie die Freiflächen zwischen den Zeilenbauten 
entlang der Pützerstraße zu nennen. 
 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) 
Neben den Baumstandorten wurden alle Biotopstrukturen und Grünbestände in einem 
Bestandsplan9 erfasst. Die Parkanlage des Alice-Hospitals bildet innerhalb des Geltungs-
bereichs und im städtebaulichen Umfeld der Mathildenhöhe den ausgeprägtesten Grün-
bestand. Der wohl noch aus ehemaligen Waldungen entstandene Buchen-Hainbuchen-
                                                 
7 vgl. Bobbe 2016 
8 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie 2017 
10ebd.

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  27 
Hain im zentralen Bereich der Parkanlage, wirkt zusammen mit den beiden großen Plata-
nen entlang der alten Mauer an der Erich-Ollenhauer-Anlage, als eine natürlich gewach-
sene Grundstücksgrenze zur Freianlage der Mathildenhöhe. Demgegenüber steht ein 
ähnlicher Laubbaumaltbestand mit alten Eibenbäumen am dreiseitig umfasste Privatvil-
lengarten der Dieburger Straße 55 sowie an den rückwärtigen Gärten der Blockrandbe-
bauung des Lucasweges 17. Hier finden sich stadtbild- und artenschutzrelevante Groß-
bäume wie zwei Zedern, einen Mammutbaum und eine ältere Eiche.  
Weiter im Westen stehen auf den Freiflächen des Neufert-Hauses drei markante Groß-
bäume. Insbesondere der straßenseitig auf der oberen Geländeterrasse stehende Ahorn, 
entfaltet aufgrund seiner Größe und Ausladung eine besondere Markanz. Die halböffent-
lichen Freiflächen der nordwestlichen Blockrandbebauung an der Dieburger/Ecke Pützer-
straße und mit den halböffentlichen Freiflächen des Geschosswohnungsbaus an der süd-
lichen Pützerstraße, entfalten aktuell nur ein sehr geringes stadtbildwirksames Grünflä-
chenpotential.  
Das an der südlichen Stiftsstraße befindliche Parkdeck, zeigt sich zusammen mit dem 
weiter südlich bestehenden Wasserspielplatz (aus den 60er Jahren) als stark versiegelt 
und ausgeräumt. Demgegenüber steht eine umlaufende, lineare Durchgrünung aus 
durchgewachsenen Hecken- und Baumarten. Zur Einfahrt an der Erbacher Straße finden 
sich an der Stirnseite des Geschosswohnungsbaus drei große Götterbäume, die zusam-
men mit einer Bauminsel aus gemischten Arten des kleinen Spielplatzes, den straßenab-
gewandten Freiraum in diesem Bereich prägen.  
Die Grünflächen, Gebüsche und Bäume sind im Westen und auf dem Gelände des Alice-
Hospitals meist intensiv gepflegt, nur im Osten zwischen Alice-Hospital und der Wohn-
blockbebauung findet eine reduzierte Gehölzpflege statt. Rund um das Ernst-Neufert-
Haus, sind in Teilen strukturreiche Gärten vorzufinden, wo meist heimische Heckenpflan-
zungen und Stauden vorherrschen. Das zentrale Pflanzbeet auf dem Paula-Ludwig-Platz 
erscheint in seiner Bepflanzung als auch in seiner Pflege als nicht mehr zeitgemäß. 
Baumbestand und Baumhöhlen (Quartierspotentiale) 
Es wurde eine Kartierung aller Bäume10 innerhalb des Geltungsbereichs durchgeführt. 
Dabei wurden Art, Höhe, Kronen- und Stammdurchmesser, Vitalität sowie Besonderhei-
ten aller Bäume einzeln erfasst und bewertet. Besonders markante ortsbildprägende 
Bäume (i.d.R. mit einem Kronendurchmesser >10 m) wurden dabei in der Baumliste (An-
hang II) mit der Wertstufe „D“, besonders wertvoll, bewertet und im Grünordnungsplan 
gelb umrandet. 
Der Baumbestand stellt sich innerhalb des Geltungsbereichs mit rund 312 Bäumen für 
einen Stadtinnenbereich als hoch dar (davon 209 heimisch und 103 nicht heimisch)11.  
33 Bäume wurden dabei aufgrund ihrer Größe (Alters) und ihres Habitus als besonders 
ortsbildprägend bewertet. 20 dieser Bäume weise aufgrund eines besonderen Standortes 
                                                 
10 s. Baumliste (Tabelle), Anhang II - die Baumlisten wurde mit dem Baumkataster der Stadt Darmstadt abgeglichen 
11 s. Baum- und Biotopbestandsplan Mathildenhöhe O 31 (Bestand/Planung), Anhang IV

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oder Habituses eine besondere Markanz innerhalb des Geltungsbereichs auf. Neben ei-
ner visuellen Wirkung, die sich im Geltungsbereich positiv bemerkbar macht, bilden diese 
Baumbestände i.d.R. wichtige innerstädtische Nist- und Nahrungsquartiere (Habitate) 
aus. Rund die Hälfte dieser Bäume finden sich auf dem Grundstück des Alice-Hospitals. 9 
der Bäume stehen an der südlichen Geltungsbereichsgrenze entlang der Mauer am Ol-
brichweg. Zwei weitere Bäume befinden sich im zentralen Bereich der Gartenanlage des 
Hospitals.  
Innerhalb des Geltungsbereiches konnten mehrere als Bruthöhle geeignete Baumhöhlen 
festgestellt werden. Baumhöhlen werden zum einen von verschiedenen Fledermausarten 
als Sommerquartiere genutzt, zum anderen können die Höhlen von verschiedenen Vo-
gelarten als Bruthöhle, darunter auch häufige und im Geltungsbereich festgestellte Arten 
wie bspw. Kohlmeisen, Verwendung finden. Hervorzuheben ist dabei eine Platane im öst-
lichen Teil des Parks, sowie Einzelbäume am südlichen Hang am Rande der Mauer zur 
Mathildenhöhe. Weitere Höhlenbäume konnten nicht festgestellt werden. Jedoch lässt 
die Beobachtung von einem weiteren Brutpaar der Kohlmeise sowie deren flüggen (flug-
fähigen) Jungvögeln im südöstlichen Teil des Geltungsbereichs darauf schließen, dass es 
möglicherweise weitere Höhlenbäume innerhalb des Geltungsbereichs oder in dessen 
unmittelbarer Nähe vorhanden sind. 
➔ In den Freiflächen des Geltungsbereichs überwiegen Siedlungsbiotope in Form von 
privaten Hausgärten, halb-öffentlichen und öffentlichen Grünflächen bzw. Straßenbe-
gleitgrün. Die öffentlichen Grünflächen haben eher den Charakter von fuß- und rad-
wegbegleitenden Grünverbindungen. Bspw. zeigt sich die Freifläche auf Höhe des 
Neufert-Hauses im Bereich des Paula-Ludwig-Platzes, als eine eher ausgeräumtes, 
formales Begleitgrün aus den 60iger Jahren. Die zwischen Erich-Ollenhauer-Prome-
nade und Alexandra-Weg liegende Grünverbindung, zeigt sich als inhomogene Grün-
struktur. Naturnahe Biotoptypen wie z.B. Ruderalflächen, verwilderte Gebüsche, He-
cken- und Saumstrukturen sind innerhalb des Geltungsbereichs nahezu nicht anzu-
treffen, was auf die Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte baulichen Nutzung und anthropo-
genen Überprägung des Gebietes zurückgeführt werden kann (vgl. Kap. 1.3, Tab.1). 
Durch die innerstädtische Lage des Planungsgebietes und die dort bestehenden Bio-
top- bzw. Nutzungstypen ist ein Vorkommen von besonders geschützten Pflanzenar-
ten nicht wahrscheinlich. 
Insgesamt lassen sich die vorkommenden Pflanzen - und Gehölzstrukturen als 
mäßig vielfältig beschreiben. Als wertvoll erweisen sich die großgewachsenen 
Baumbestände im südlichen Bereich der Parkanlage des Alice -Hospitals (Buchen-
wäldchen) sowie auf dem Grundstück von Haus Eleonore (Dieburger Str. 55) und 
der rückwertigen Gärten des Lucasweges. Dieser Laubbaumaltbestand ist gerade 
für Vögel als Nist- und Nahrungsquartier von einer hohen Bedeutung. Gleichzeitig 
geht von diesem Großbaumbestand eine positive visuelle Wirkung aus, die das an-
grenzenden Nachbargrundstück der Mathildenhöhe auf natürlich e Weise ein-
fasst. Von untergeordneter Bedeutung sind die zur Dieburger Straße bestehenden 
linearen Ausprägungen straßenzugewandter jüngerer Baumreihen sowie die

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Rasenfläche zwischen den Geschosswohnungsbauten der Pützer- bzw. der Merck-
straße. Öffentliche Wegverbindungen wie bspw. die Erich-Ollenhauer-Promenade 
und im Alexandra-Weg liegende Grünverbindung zeigen sich zumeist als inhomo-
gene Grünstruktur mit wenig Strukturvielfalt. 
Die Baumallee entlang der Pützerstraße ist nach § 13 HAGBNatSchG bzw. § 30 
BNatSchG gestzlich als besonders geschütztes Biotop unter Schutz gestellt. Natur-
denkmale befinden sich keine innerhalb des Gebiets. 
 Biologische Vielfalt 
Das Vorkommen von Pflanzen und Gehölzen beschränkt sich auf typische Arten sied-
lungsgeprägter Gärten und Freiflächen. Daneben sind teil- bis starkversiegelte Flächen 
stark überrepräsentiert. Der Baumbestand stellt sich im östlichen Bereich mit älteren 
Großbäumen als biologisch wertvoll dar. Die Mehrheit der im Untersuchungsgebiet brü-
tenden Vögeln gehören zu den allgemein häufigen und ungefährdeten Arten. In Teilen 
wird das Gebiet von Fledermäusen besiedelt.  
➔ Insgesamt ist die biologische Vielfalt aufgrund einer anhaltenden Siedlungstätigkeit 
mit mittel zu bewerten. Der Altbaumbestand der Parkanlage des Alice-Hosptials so-
wie der angrenzenden Gärten des Lucasweges bzw. Dieburger-Straße 55, bilden ei-
nen wertvollen und großräumigen Baum- und Biotopverbund innerhalb des Gel-
tungsbereichs sowie für die umgebenden Stadtquartiere. Die öffentlichen Freifächen 
sind dagegen meist wenig strukturreich in Form von Rasenflächen und Straßenbe-
gleitgrün. Eine Verbesserung und den Ausbau der Grünstruktur im Bereich der Erich-
Ollenhauer-Promenade, die zusammen mit den Freiflächen des Neufert-Hauses ein 
zu verbesserndes Potenzial im westlichen Zugang zur Mathildenhöhe darstellen, ist 
anzustreben.  
 Boden  
Das Schutzgut Boden ist gemäß § 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) nach seiner 
Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen (Ausgleichskörper im 
Wasserkreislauf, Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe sowie natürliche Bodenfrucht-
barkeit) zu bewerten. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob der Boden einen Sonderstand-
ort für die naturnahe Vegetation darstellt oder ob ein Archiv der Natur- und Kulturge-
schichte vorliegen. Daneben steht der Aspekt der Versiegelung bzw. Befestigung von Flä-
chen beim Schutzgut Boden im Vordergrund. Eine Versiegelung von Boden hat immer 
auch Auswirkungen auf das Klima, die Wasserfunktionen, das Landschaftsbild sowie auf 
die Pflanzen- und Tierwelt sowie die biologische Vielfalt.  
Infolge einer andauernden Stadtentwicklung, mit Abgrabungen und Auffüllungen sowie 
des Ausbaues von Straßen- und Kanalsystemen sind die ehemals natürlichen Bodenver-
hältnisse innerhalb des Geltungsbereich vielfach gestört bzw. großflächig verändert wor-
den und nahezu nicht mehr vorhanden. Der Bodenviewer-Hessen weist das Gebiet mit 
vorkommenden Pararendzinen, Braunerden mit Bändern, örtl. Bänder-Parabraunerden, 
aus. Diese Böden haben hier eine Mächtigkeit von run 3,5 m. Sie bestehen zumeist aus

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schluffigen, teils kiesigen Fein- bis Mittelsanden. In Teilen können dabei auch punktuell 
Schlacken, Ziegelreste und Bauschutt vorkommen. Darunter weist das Planungsgebiet 
kristallines Grundgebirge (Magmatite), teilweise metamorphiert (Diabas, Granit, Diorit) 
auf. Das Filtervermögen des Bodens, die Fähigkeit zur Absorption gelöster Stoffe aus 
dem Boden, wird nach dem HLNUG (2017a) mit „mittel“ angegeben. Ein Sonderstandort 
für die naturnahe Vegetation und ein Archiv der Natur- und Kulturgeschichte liegen im 
gesamten Plangebiet nicht vor. Böden mit naturhistorischer Bedeutung oder Geotope 
sind für den Geltungsbereich nicht verzeichnet.  
Altlasten  
Vorbelastungen durch Düngemittel oder durch den Krankenhausbetrieb hervorgerufe-
nen Verunreinigungen können nicht eindeutig nachgewiesen werden. Eine Abfrage12 der 
Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen, konnte für die Bereiche, in denen 
bauliche Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind, keinen Hinweis auf Altlasten erbrin-
gen.  
Kampfmittel 
Um mögliche Gefährdungen durch Kampfmittel ausschließen zu können, erfolgte eine 
Abfrage beim Kampfmittelräumdienst des Regierungspräsidiums Darmstadt. Die Stel-
lungnahme vom 12.06.2018 lautete dabei wie folgt: „Die Auswertung der beim Kampf-
mittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das im Lageplan 
näher bezeichnete Gelände in Teilbereichen in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Die 
belasteten Bereiche sind im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet. Vom Vorhanden-
sein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In 
den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Bau-
maßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 5 Metern durchgeführt wurden sind keine 
Kampfmittelräummaßnahmen notwendig.  
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmit-
tel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchun-
gen auf den Grundstücksflächen bis in einer Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforder-
lich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich 
eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein 
sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstige magnetischen Anomalien), 
sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifen-
den Bauarbeiten erforderlich“.13 
➔ Aktuell ist das Gebiet sehr stark versiegelt. Einzig die privaten Gartengrundstücke an 
der Lucasstraße, die halb-öffentlichen Grünflächen zwischen der Stift-und Merck-
straße, sowie die Parkanlage des Alice-Hospitals, tragen zur Grundwasserneubil-
dungsrate bei. Die natürliche Fruchtbarkeit (Ertragsfunktion) ist als sehr gering zu 
                                                 
12 DATUS-Abfrage HLNUG am 10.06.18 
13 Regierungspräsidium Darmstadt 2018

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beschreiben. Aufgrund von Luftbildauswertungen gilt das Plangebiet als Verdachts-
gebiet von Kampfmitteln aus dem zweiten Weltkrieg. 
 Fläche  
Das Schutzgut Fläche bezieht sich auf die Thematik des Flächenverbrauchs und Nut-
zungsänderung von Flächen. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 
soll die Neuinanspruchnahmen und Neuversiegelung von Flächen bis 2020 auf max. 30 
ha/Tag reduziert werden.14 Die für den Flächenverbrauch herangezogene Kategorie der 
Siedlungs- und Verkehrsfläche umfasst neben versiegelten, unversiegelten und überbau-
ten Flächen auch Grünflächen im Siedlungsbereich (Abstandsgrün, Gärten, Erholungsflä-
chen, Campingplätze, Friedhöfe). Auf Aspekte wie Veränderungen durch den Klimawan-
del und Anfälligkeiten des Planes/Vorhabens gegenüber potentieller Gefahren durch 
durch umliegende Anlagen und Infrastruktureinrichtungen oder Naturkatastrophen ist 
hinzuweisen.  
Der Geltungsbreich ist ein typisch verdichteter Stadtraum mit dem Nutzungsschwerpunkt 
Wohnen. Entlang der Dieburger-Straße finden sich im Erdgeschoss in der Hauptsache 
Gewerbeeinheiten mit Einzelhandel oder Gastronomie. Der Großteil des Gebietes nimmt 
jedoch das Gelände des Alice-Hospitals als sog. Gemeinbedarfsfläche „Krankenhausge-
biet“ ein. Von diesen o.g. Nutzungen gehen i.d.R. keine Gefahren für die umgebenden 
Siedlungsbereiche aus. Betriebe die nach der SEVESO-Richtlinie gefährliche Stoffe lagern 
oder verarbeiten sind weder im Geltungsbereich noch in der näheren Umgebung vor-
handen. Gefahren durch Naturkatastrophen wie Erdrutsche sind für den Geltungsbereich 
nicht zu erwarten. Der Geltungsbereich befindet sich auch in keiner Einflugschneise des 
Flughafens Rhein-Main.   
➔ Insgesamt stellt sich der Geltungsbereich als typische innerstädtische Siedlungsfläche 
mit dem Schwerpunkt Wohnen dar. Als Gemeinbedarfsfläche steht das Krankenhaus-
geländes des Alice-Hospitals im Zentrum des Geltungsbereichs und stellt einen wich-
tigen Teil der medizinischen Versorung innerhalb Darmstadts dar. Eine wichtige Ver-
kehrsachse für den Rad- und Fußgängerverkehr bildet die Erich-Ollenauer-Prome-
nade. Gleichzeitig bildet diese einen wichtigen Teil des klimatischen Ausgleichsströ-
mungssystems der Stadt (Ost-West) dar (s. Kap. 3.7).  
 Wasser 
Der Grundwasserkörper der Stadt Darmstadt ist hydrologisch an die nördliche Ober-
rheinebene angebunden. Nach der Standortkarte Hessen wird die Grundwasserergiebig-
keit der Lockergesteine (Sande) mit < 2l/s mit einer mittleren Ergiebigkeit pro Hauptwas-
serstock eingestuft. Die mittlere jährliche Versickerung liegt bei rund 0-50 mm/a. Grund-
wasserflurabstände werden gemäß dem hydrologischen Kartenwerk der HLNUG15 in ei-
ner Tiefe von ca. 20 - 25 m angegeben. Bedingt durch die bauliche Überprägung sind die 
Grundwasserverhältnisse im Gebiet gestört. Hinweise auf Belastungen des Grundwassers 
                                                 
14 vgl. Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme UBA-FB 002601; Umweltbundesamt 2017 
15 HLNUG (2016), HLNUG (2017b)

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liegen nicht vor. Der Versiegelungsgrad kann für das Gebiet gegenüber der umgendenen 
Stadtquartiere als mäßig hoch beschrieben werden. Nach der HLNUG liegt die Grund-
wasserneubildungsrate für den Stadtbereich Darmstadt bei rund 1-50mm/Jahr. Im Gel-
tungsbereich sind keine Fließ- oder Stillgewässer vorhanden. Als einziges offenes Fließ-
gewässer ist der rund 300 m südöstlich gelegene Landgraben (Großer Woog) zu nennen. 
Schutzgebiete für Gewässer wie u.a. auch Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebiete 
sind innerhalb und im nahem Umfeld des Geltungsbereichs keine ausgewiesen.  
➔ Aufgrund der innnerstädtischen Lage, trägt das Plangebiet nur in einem geringem 
Umfang zur Grundwasserneubildung bei. Die bisher unversiegelten Flächen tragen je-
doch zur Verlangsamung des Niederschlagsabflusses bei, was gerade bei Starkregen-
ereignissen von wichtiger Bedeutung für die Entlastung der Kanalisation sein kann. 
Bedingt durch die bauliche Überprägung sind die Grundwasserverhältnisse im Gebiet 
voraussichtlich gestört. Hinweise auf Belastungen des Grundwassers durch bauliche 
Nutzungen liegen keine vor. 
 Klima  
Darmstadt und der Geltungsbereich liegen unmittelbar zwischen der wärmeren, klima-
tisch gemäßigten Rheinebene und dem etwas kühleren, niederschlagsreicheren Oden-
wald. Je nach Wetterlage kommen die Windströmungen aus südwestlicher, westlicher 
(SW, W), bzw. östlicher Richtung. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt für Darmstadt 
bei 3,3 m/s16. Dies hat zur Folge, dass es im Stadtgebiet weniger zu Niederschlägen 
kommt. Die niederschlagsreichsten Monate sind Mai, Juni und Juli. Die Lufttemperatur 
der Stadt beträgt im Jahresmittel rund 9,5 °C. Der Mittelwert für die Vegetationsperiode 
(April-September) beträgt 13°C. Die Niederschlagshöhe liegt bei rund 959 mm/Jahr. Die 
Anzahl der wärmebelasteten Tage pro Jahr beträgt 23,6 Tage. Der Kältestress pro Jahr 
liegt bei 6,5 Tagen. 
Tabelle 8: Zusammenfassung der wichtigsten meterologischen Parameter17 
Parameter Referenzperiode 2019 
Lufttemperatur, Jahresmittel (°C): 11,0 
Tropennächte (> 20°C): 2 
Heiße Tage (> 35°C): 27 
Frosttage (mind. 0°C): 79 
Eistage (max. 0°C): 4 
Jahresniederschlag LjM18 (mm) 748,6 
Starker Niederschlag:(N>30mm/d): 0 
Starkniederschlag (N/Jahr): 0 
 
                                                 
16 AM ONLINE PROJECTS (O.J) 
17 Wissenschaftsstadt Darmstadt Datenreport 2020 
18 LjM -Langjähriges Mittel

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Neben steigender Mitteltemperaturen ist im Stadtbereich Darmstadt künftig vermehrt 
mit anhaltenden Hitzeperioden zu rechnen. Nächte mit über 25°C (Tropennächten>25°C) 
wird es im Mittel jährlich zu einer fünfmal höheren Anzahl kommen. Sog. „Heiße Tage“ 
mit über 30°C, liegen mit einer steigenden Tendenz aktuell bei rund 23 Tagen. Die Belas-
tung für die Stadtbevölkerung und der Gefahr gesundheitlicher Schäden davon zu tra-
gen, erhöht sich damit insbesondere bei empfindlichen Bevölkerungsgruppen (Kleinkin-
der, hochaltrige Menschen), was gerade den Bereich von Krankenhäusern (Alice-Hospi-
tal) und Altersheimen miteinschließt.  
Während die Jahresniederschläge tendenziell zunehmen, ändert sich das Niederschlags-
muster hin zu trockeneren Sommern und feuchteren Wintern. In Kombination mit den 
steigenden Temperaturen spiegelt sich dies auch in der klimatischen Wasserbilanz wider 
und sorgt für eine stärkere Gefährdung der innerstädtischen Flora und Fauna durch som-
merliche Trockenheit. Im Stadtraum bedeutet dies eine (noch) stärkere Beanspruchung 
des Stadtgrüns. Entsprechend ist eine steigende Pflege des Stadtgrüns erforderlich, um 
dessen klimaökologische Funktionen zu erhalten.  
Zukünftig ist von einer höheren Niederschlagsintensität auszugehen, auch die Zunahme 
von Starkregenereignissen deutet sich an, sodass bei den geplanten Bauvorhaben Maß-
nahmen zur Starkregenvorsorge getroffen werden müssen.  
Der Geltungsbereich profitiert klimatisch von den unversiegelten Bereichen zwischen der 
Pützer- und Merkstraße sowie von der Parkanlage des Alice-Hosptials mit für 
Abbildung 7:  Ausschnitt aus der Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut 
für Klima- und Energiekonzepte (2016)

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  34 
Innenstadtbereiche als hoch zu beschreibenden Baumbestand positiv auf das lokale 
Klima aus. Gleichzeitig liegt der Geltungsbereich im Einflussbereich einer Luftleitbahn mit 
klimatischer Ausgleichsfunktion für den Innenstadtbereich. Die Parkanlage des Alice-
Hospitals sowie der südlich gelegene Platanenhain der Mathildenhöhe selbst, wirken als 
lokaler innerstädtischer klimatischer Ausgleichsraum für die umgebenden Stadtquartiere. 
Für den Krankenhausbetrieb entfaltet dies wichtige microklimatische Gunstwirkungen, 
welche sich gerade an heißen Sommernächten (Tropennächten) bemerkbar machen.  
Die bebauten Bereiche rund um die Pützerstraße und Dieburger Straße weisen nach der 
Klimafunktionskarte eine „moderate bis starke Überwärmung“ auf und gelten in Teilbe-
reichen als thermisches Belastungsgebiet (s. Abb.4). Diese stark versiegelten, asphaltier-
ten bzw. gepflasterten Flächen heizen sich stark auf und führen zu thermischen Sperren, 
die i.d.R. eine Beeinträchtigung der lokalen Windaustauschsysteme zur Folge haben. 
Lufthygiene 
Nach § 3 Abs. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Luftverunreinigungen 
Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, 
Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. Aktuell treten innerhalb des Gel-
tungsbereichs typische Luftverunreinigungen wie sie in innerstädtischen Siedlungsgebie-
ten, bestehend aus Kfz-Emissionen, Heizungsanlagen und Hausbränden auftreten, auf. 
Die aktuell rechtsgültige 39. Verordnung19 über Luftqualitätsstandards und Emissions-
höchstmengen der Bundesrepublik Deutschlands (BRD) legt Ziel- bzw. Grenzwerte für 
Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Partikel (PM10), Blei, 
Benzol und Kohlenmonoxid (CO) sowie Ozon und Partikel bis 2,5PM zum Schutz der 
menschlichen Gesundheit fest.  
Gemäß der Luftmesswerte der Luftmessstationen des Hessischen Ministeriums für Um-
welt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) wird der motorisier-
ten Individualverkehr (MIV) an der Dieburger Straße bzw. Pützerstraße als Haupt-Emissi-
onsquelle für lufthygienische Vorbelastungen für das Gebiet angegeben. Durch den Ver-
kehr gelangen hohe Feinstaubkonzentrationen bzw. Feinstaubwerte in die Innenstadtbe-
reiche bzw. auch in den Geltungsbereich. Dabei ist die Fraktion PM10 (Feinstaubkonzent-
rationen >PM10 μg/m³) besonders gefährlich, da diese Feinstaubteilchen Atemwegser-
krankungen wie Asthma oder Bronchitis auslösen können. Konkrete Messungen wurden 
für das Planungsgebiet nicht durchgeführt und sind kein Bestandteil dieser Beurteilung. 
➔ Die bestehenden Grünstrukturen haben für den Geltungsbereich als auch für die um-
gebenden Stadtquartiere eine wichtige Bedeutung. Die unbebauten und unversiegel-
ten Flächen haben eine schadstoffabsorbierenden und klimarelevante Funktion als 
Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiet. Die Freiflächen mit Ausgleichsfunktion gilt 
es durch klimabegünstigende Maßnahmen zu sichern bzw. zu verbessern. 
                                                 
19 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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Lufthygienische Vorbelastungen wirken von der Dieburger Straße als auch von der 
Pützerstraße auf den Geltungsbereich negativ ein. 
 Stadtbild  
Die Gebäudestrukturen lassen sich innerhalb des Geltungsbereichs als recht heterogen 
beschreiben, was unmittelbar mit dem unterschiedlichen Alter der Siedlungsstruktur zu-
sammenhängt. Nach Norden grenzt die nahezu geschlossene Gebäudezeilen des Mar-
tinsviertel an den Geltungsbereich. Östlich grenzt der Geltungsbereich an eine großmaß-
stäbliche Wohnbebauung aus den 70iger Jahren, welche sich deutlich von der gründer-
zeitlichen Bebauung an der Lucasstraße in Größe und Architektur unterscheiden.  
Ein Großteil des Stadtbildes wird vom Alice-Hospital mit seinen nach und nach ergänzten 
Funktionsgebäuden eingenommen. Mit der gegenüber der Gesamtstadt erhöhten Lage 
und Mauereinfassung hat das Grundstück wenig Anbindung an das umgebende Stadt-
gebiet. In Richtung Süden bildet der Altbaumbestand einen natürliche Grenze zur Mathil-
denhöhe, die in unmittelbarer Nachbarschaft kulturhistorisch und stadtbildprägend in 
Erscheinung tritt. Daneben gilt die straßenbegleitenden Allee entlang der Pützerstraße 
als stadtbildprägendes Grünstruktur hervorzuheben. Blickachsen zur Mathildenhöhe bzw. 
zum Fünffingerturm als Hochpunkt, ergeben sich von der Erich-Ollenauer-Promenade 
bzw. ab dem Paula-Ludwig Platz (Ost-West).   
➔ Die Parkanlage des Alice-Hospitals bildet zusammen mit den beiden großen Platanen 
die maßgeblichsten Grünkulissen entlang der Erich-Ollenhauer-Anlage und grenzt so 
das Gelände zur Mathildenhöhe relativ homogen ab. Des Weiteren finden sich unter-
schiedliche Baustile die von gründerzeitlicher Bauten am Lucasweg bis hin zu den for-
malistisch funktionalen Wohnungsbau der 60er Jahre reicht. Als positiv hervorzuhe-
ben gilt es das benachbarte Viertel der Darmstädter Künstlerkolonie im Süden. 
 Mensch und Gesundheit 
Lärm 
Gemäß der Schalltechnischen Untersuchung20 wirken die funktionsbedingten Lärmemis-
sionen der Dieburger-/ und Pützerstraße als Hauptlärmquelle innerhalb des Geltungsbe-
reichs. Im Tagzeitraum wird im Kreuzungsbereich Dieburger Straße / Pützerstraße an den 
straßenseitigen Fassaden mit Beurteilungspegeln von bis zu ca. 70 dB(A) der Orientie-
rungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A) um bis zu 
ca. 15 dB(A) überschritten. Im weiteren Verlauf der Dieburger Straße und der Pützer-
straße sind die straßenseitigen Fassaden mit Tag-Beurteilungspegeln zwischen ca. 60 - 
65 dB(A) beaufschlagt, d. h. mit Orientierungswertüberschreitungen um bis zu ca. 10 
dB(A). In den straßenabgewandten Bereichen ist der Tag-Orientierungswert dagegen ein-
gehalten. Somit sind insbesondere hier gelegene Außenwohnbereiche (z. B. Terrassen, 
Balkone, Gärten, Parkanlagen) ausreichend vor Verkehrslärmeinwirkungen geschützt. 
                                                 
20 Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft 2018: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan O 31 „Mathildenhöhe Nord-
West“, Wissenschaftsstadt Darmstadt (Bericht Nr.18-2822)

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Im Nachtzeitraum wird im Kreuzungsbereich Dieburger Straße / Pützerstraße an den 
straßenseitigen Fassaden mit Beurteilungspegeln von bis zu ca. 63 dB(A) der Orientie-
rungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine Wohngebiete (WA) von nachts 45 dB(A) um 
bis zu ca. 18 dB(A) überschritten. Im weiteren Verlauf der Dieburger Straße und der Püt-
zerstraße sind die straßenseitigen Fassaden mit Nacht-Beurteilungspegeln zwischen ca. 
55 - 60 dB(A) beaufschlagt, d.h. mit Orientierungswertüberschreitungen um bis zu ca. 15 
dB(A). In den straßenabgewandten Bereichen ist der Nacht-Orientierungswert dagegen 
eingehalten.21 
Die in der Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgezeigten Vorbelastun-
gen weisen an den der Dieburger Straße zugewandten Fassaden gemäß der DIN 18005 
„Schallschutz im Städtebau“ erhöhte Werte auf. Auf den von der Dieburger Straße abge-
wandten Bereichen können die Orientierungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) 
nachts eingehalten werden. 
Erholung 
Die Freianlage der Mathildenhöhe grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich und bildet 
einen innerörtlichen Naherholungsschwerpunkt im östlichen Stadtbereich. Gleichzeitig 
ergibt sich durch die Einzigartigkeit der Mathildenhöhe ein regionales bis überregionales 
bekanntes Ausflugsziel. Die Erich-Ollenhauer-Promenade fungiert dabei als wichtiger Zu-
bringer für die Mathildenhöhe die stark von Rad- und Fußverkehr frequentiert wird.  
➔ Die straßenbedingten Lärmeinwirkungen machen sich negativ innerhalb des Gel-
tungsbereichs bemerkbar. Insbesondere entlang der Dieburger Straße und der 
                                                 
21 vgl. Schalltechnischen Untersuchung Bebauungsplan O 31 „Mathildenhöhe Nord-West“, Wissenschaftsstadt  
 Darmstadt, 04.11.2018 (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft, 2018) 
Dieburger Straße 
Abbildung 8:  Lärmkartierung (tagsüber) (HLUG 2017) 
Pützerstraße

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Pützerstraße bestehen durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) erhöhte Lärm-
belastungen (s. Abb. 5). Weitere negative Einwirkungen von Schall oder Lärm durch 
Sportanlagen, Gewerbebetriebe bestehen nicht. Als wichtige Grünverbindung, welche 
den Innenstadtbereich mit dem Außenbereich verbindet, ist der rückwärtige Bereich 
der Gartenanlage des Alice-Hospitals zu nennen. In Verbindung mit dem Platanenhain 
der Mathildenhöhe, dem Paula-Ludwig-Platz und der Erich-Ollenhauer-Promenade, 
stellt diese eine wichtige Ost-West-Verbindung für den gesamten Stadtraum dar.  
 Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) 
Das Areal rund um den Hochzeitsturm wurde als „Gesamtanlage Ensemble Mathilden-
höhe“ 1994 (nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz HDSchG) unter Denk-
malschutz gestellt und grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich an. Weiterhin befindet 
sich ein westlicher Ausläufer des denkmalgeschützten unterirdisch verlaufenden Braue-
reikanals mit Eingang an der Dieburger Straße Nr. 55 im Geltungsbereich. Daneben be-
finden sich zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens vier Gebäude sowie ein Stadtbrun-
nen, die als Einzeldenkmal22 gem. § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) 
unter Denkmalschutz stehen im Plangebiet (s. Abb. 6). 
Ernst Neufert Haus (Pützerstraße 6) 
Das Gebäude wurde 1952–55 nach den Plänen von Ernst Neufert erbaut. Es gehört zu 
den fünf realisierten sog. „Meisterbauten“ auf der Mathildenhöhe in Darmstadt. Damals 
entstand ein sechsstöckiges Wohngebäude mit 156 kleinen Wohnungen, die ursprüng-
lich als kleine Appartements für Alleinstehende in der Nachkriegszeit gedacht waren. Das 
Gebäude beherbergte ursprünglich eine Wäscherei, einen Laden und ein Restaurant. An-
fang des 21. Jahrhunderts erfolgte eine Gesamtsanierung des Gebäudes, in deren Rah-
men größere Wohneinheiten geschaffen wurden. Dabei wurde die Haustechnik auf einen 
modernen Stand gebracht. Aus denkmalpflegerischen Gründen blieb der Zuschnitt eini-
ger Wohnungen im Original erhalten.  
Hauptgebäude Alice-Hospital und Einfriedung (Dieburger Straße 31) 
Von 1935 bis 1936 wurde das heutige Hauptgebäude errichtet, welches damals die Heil-
anstalt selbst, die Krankenpflegeschule und das Mutterhaus der Schwesternschaft ver-
einte. Das Hospital ist mit anderen Gebäuden zusammen ein ensemblegeschützter Teil 
der Darmstädter Mathildenhöhe. Es wurde nach den Plänen von Georg Markwort und 
Eugen Seibert errichtet und nach dem Zweiten Weltkrieg nach den Plänen des 
Darmstädter Architekten Ernst Samesreuther wiederaufgebaut. Neben dem Hauptge-
bäude steht die aus dem 1900 stammende an der Dieburger Straße verlaufende Mauer 
(Einfriedungen) ebenfalls unter Denkmalschutz. 
Haus Eleonore (Dieburger Straße 55) 
Die zweigeschossige Villa wurde im Jahre 1888 erbaut. Stilistisch gehört die Villa zum 
Historismus. Zurückhaltende, Renaissance und Barock zitierende Dekorationen betonen 
                                                 
22 Denkmaltopografie der Wissenschaftsstadt Darmstadt ausgewiesen

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  38 
die Fenster und Gebäudekanten. Aufwändiger gestaltet war der im Jahre 1944 bei einem 
Luftangriff beschädigte Zwerchhausgiebel. Im Inneren der Villa befindet sich eine gut er-
haltene, aufwändige Ausstattung mit Stuck und Supraporten. Die Villa ist ein typisches 
Beispiel für den historisierenden Baustil in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in 
Darmstadt. Aus architektonischen und stadtgeschichtlichen Gründen ist die Villa ein Kul-
turdenkmal. Aktuell wird das Haus durch privat praktizierende Ärzte genutzt. 
Erbacher Straße 4 
Das Wohn- und Bürohaus ist ein typisches Beispiel für den Jugendstil in Darmstadt. Aus 
architektonischen, baukünstlerischen und stadtgeschichtlichen Gründen ist das in den 
Jahren 1894/1895 und 1904 erbaute Haus ein Kulturdenkmal. Das Vorderhaus hat eine 
historisierende Fassade in gelben Klinker mit Sandsteindekor. Das zweigeschossige 1904 
erbaute Hintergebäude erhielt eine zeitgemäße Neugestaltung der Fassade mit einer ju-
gendstiligen Putzornamentik und Stuckdekor im Risalit. Die dekorativen blauglasierten 
Klinker gehen auf eine Zusammenarbeit mit Joseph Maria Olbrich zurück.  
Felsenkeller mit Futtermauer  
Die Kühlkeller, die sich ca. 10 m unterhalb der Dieburger Straße befinden, stammen von 
der alten Brauerei Heinrich Orlemann. Das Kellersystem umfasst einen ca. 25 m langen 
Hauptkeller, einige Seitenkeller, eine gemauerte Kuppel und mittlerweile verschüttete 
Gänge. Die Kellerdecke, die sich im Bereich des Hauptkellers in einer Höhe von 4 m be-
findet, ist teilweise mit Entlastungsbögen gestützt oder ist gemauert. Die nördliche Ein-
friedung dieser alten Brauerei entlang der Dieburger Straße wurde ebenfalls unter Denk-
malschutz gestellt. Die historische Backsteinmauer wurde im Zuge der damaligen 
Abbildung 9:  Auszug aus der Denkmaltopgrafie 2018, Wissenschaftsstadt Darmstadt 2018 
  (Geltungsbereich blau dargestellt)

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  39 
Grundstücksbegrenzung der Brauerei gebaut und ist in diesem Bereich erhalten. Die 
Brauerei „Zum Goldenen Anker“ wurde damals an den Osthang verlegt. Dessen Kühlkel-
ler befindet sich in ca. 12 m Tiefe und ist erhalten geblieben. Seine gewölbten Keller-
räume weisen bis zu 5 m hohe Räume auf und reihen sich um eine gemauerte Kuppel, 
der über 11 m hohe „Eisdom“. 
➔ Der Bestand an unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden und Anlagen ist grund-
sätzlich als positiv zu bewerten. Die Weiterentwicklung der Gebäude und ihrer Gär-
ten sowie hinzukommende Neubauten müssen entsprechend abgestimmt werden, 
um keine negativen Beeinträchtigungen hervorzurufen. Insbesondere die Nachbar-
schaft zur Mathildenhöhe gilt es bei einer baulichen Weiterentwicklung innerhalb 
des Geltungsbereichs zu beachten. 
 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbe-
langen 
Im Rahmen der Wechselwirkungsanalyse werden die Ebenen der Folgewirkungen, Wir-
kungsketten, Summationswirkungen und die Gesamtbelastung berücksichtigt. Es gilt ab-
zuprüfen, ob durch die Störung einzelner Schutzgüter Veränderungen im Wirkungsge-
füge anderer Schutzgüter ausgelöst werden können. Die Berücksichtigung der Wechsel-
wirkungen zwischen den Schutzgütern soll damit eine schutzgutübergreifende Betrach-
tung als Ergänzung der zuvor durchgeführten einzelschutzgutbezogenen Bestandsauf-
nahmen und Bewertungen beinhalten. Es sollen die zumeist komplexen Strukturen der 
betroffenen Teilökosysteme mit ihren vielfältigen Funktionsbeziehungen zwischen den 
biotischen (Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen) und abiotischen Faktoren 
(Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft) vollständiger erfasst werden. 
➔ Im Planungsgebiet ist das Wirkungsgefüge bereits aufgrund der Inanspruchnahme 
von Fläche in Form von Versiegelungen sowie der damit verbundenen Beseitigung 
von Vegetation, Zerstörung von Habitaten, Beeinflussung des Bodens und des Was-
serhaushaltes sowie den damit verbundenen Auswirkungen auf die Luftqualität und 
das Klima stark vorbelastet.  
Eine Empfindlichkeit besteht hinsichtlich zusätzlicher Versiegelungen im Bereich bis-
her unversiegelter Flächen.

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  40 
4 ENTWICKLUNGSPROGNOSEN BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG  
 Tiere und artenschutzrechtliche Belange 
Vögel 
Eine Konfliktanalyse auf Artebene erfolgte unter Verwendung des „Musterbogens für die 
artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen“ (HMUELV 2015, 3. Fassung). Für Vogelarten, die 
sich in Hessen in einem günstigen Erhaltungszustand befinden („grün“ gemäß Ampelliste 
der Vogelschutzwarte, VSW 2014), erfolgte eine vereinfachte artbezogene Prüfung23 in 
tabellarischer Form. Eine Empfindlichkeit von Vögeln ist insbesondere dann anzunehmen, 
wenn Niststandorte betroffen sind. Bei Arten, die innerhalb des Geltungsbereichs nur als 
sporadische Nahrungsgäste oder gar nicht auftreten, ist von keiner Empfindlichkeit ge-
genüber den Wirkfaktoren des Vorhabens auszugehen. Eine Ausnahme hiervon bilden 
regelmäßige Nahrungsgäste, die wesentliche Habitate ihres Gesamtlebensraumes inner-
halb des Gebietes haben, ohne selbst hier zu brüten, sowie störungsempfindliche Arten, 
die durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt werden können.  
Die Empfindlichkeit der im Geltungsbereich vorkommenden Arten wird in der nachfol-
genden Abbildung 7 anhand der Kriterien Brutstatus und der oben genannten Literatur 
und Fachkonventionen bewertet. Das Ergebnis wird dort in den beiden letzten Spalten 
mitgeteilt. 
                                                 
23 gemäß Leitfaden des HMUELV 2011 
Abbildung 10:  MGI, Lärmempfindlichkeit, Fluchtdistanz und Darlegung der Empfindlichkeit  
 (naturplan 2019)

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  41 
Gerade im Westen und an der Nordflanke der Krankenhausanlage bzw. Häuserfront zur 
Dieburger Straße besteht trotz hohen Baumbestands aufgrund der hohen Lärmbelastung 
wenig Eignung für Baumbrüter (z.B. für Rabenkrähe). Mittelwertige Habitatstrukturen für 
Gebüsch- und Baumbrüter bestehen punktuell vorwiegend am südlichen und östlichen 
Rand des Krankenhauskomplexes (bspw. Mauer zur Mathildenhöhe), in den zur Mathil-
denhöhe angrenzenden schmalen Gärten und im Bereich der östlichen Blockrandbebau-
ung. Mittel bis hochwertige Habitatpotentiale ergeben sich gerade für Höhlen-, Baum- 
und Gebüschbrüter an den Altbaumbeständen (z.B. Lebensbaum) mit strukturieren Ge-
büschen rund um das Haus Eleonore an der Dieburger Straße 55 als auch an den Bu-
chenwäldchen am Rande des Parkgeländes des Alice-Hospitals.24 
Fledermäuse 
Das Habitatpotential des Untersuchungsgebiets für Fledermäuse wird insgesamt mit ei-
ner mittleren Bedeutung eingeschätzt. Im Westen zwischen Pützer- und Stiftstraße sind 
überwiegend Mietshausblöcke sowie ein denkmalgeschützter Klinkerbau vorhanden, die 
als komplexe große Gebäude und Dachböden Quartierpotentiale aufweisen dürften. Die 
Gebäude des Alice-Hospitals sind zwar als Gebäudekomplex attraktiv, jedoch aufgrund 
der moderneren Gebäude vermutlich ohne Quartierspotentiale. Dagegen sind die mo-
mentan im Umbau befindlichen Gebäude am östlichen Rand des Hospitalgeländes auf-
grund ihres Alters und wahrscheinlich vorkommenden Quartierspotentiale mit einem 
mittleren Habitatpotential zu betrachten. Relativ hohe Potentiale dürften die Villen ent-
lang der Dieburger Straße sowie die Blockbebauung entlang des Lucasweges haben, so-
fern die Dachstühle dieser Altgebäude noch nicht renoviert wurden. Die unter Denkmal-
schutz stehenden Kelleranlagen unter der Dieburger Straße wurden nicht auf mögliche 
Zugänge für Fledermäuse hin untersucht. Dort sind jedoch auch keine baulichen Maß-
nahmen geplant, welche Einfluss auf die Kelleranlagen haben könnten. Der Artenschutz-
fachbeitrag konnte in 2 Ortsbegehungen insgesamt 3 Arten innerhalb des Geltungsbe-
reich und dessen unmittelbarem Umfeld nachweisen. Besonders häufig trat hierbei die 
Zwergfledermaus (Pipistreullus pipistrellus) auf. Der Abendsegler (Nyctalus spec.) und die 
Mückenfledermaus (Pipistreullus pygmaeus) konnte nur einmal detektiert werden. Beson-
ders im Transekt 7 des Teilgebiets 1 und Transekt 7 des Teilgebiets 2 wurde eine hohe 
Dichte nachgewiesen. Die partiell hohe Dichte lässt hier auf Wohnquartiere im unmittel-
baren Umfeld schließen. Innerhalb der benachbarten Transekten konnte teilweise nur bis 
zu ein einzelnen Kontakt detektiert werden. In den Transekten 5 konnte der Abendsegler 
und in Transekt 3 die Mückenfledermaus vereinzelt auf den Grünflächen zwischen den 
Wohngebäuden entlang der Pfützenstraße und der Merckstraße bei der Nahrungssuche 
beobachtet werden. Zwei vereinzelte Baumhöhlen im Teilgebiet 2 könnten als potenzielle 
Baumquartiere für die Zwerg- und Mückenfledermaus dienen.25 
 
                                                 
24 vgl. naturplan 2019 
25 ebd.

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  42 
 
Weitere Tierarten 
Neben Vögeln und Fledermäuse ist ein Vorkommen besonders oder streng geschützter 
Arten weiterer Tiergruppen aufgrund fehlender Habitateignung innerhalb des Planungs-
gebiets als nicht wahrscheinlich anzunehmen. Maßnahmen wie das Roden von Gehölzen, 
der Abriss von Gebäuden oder das Freimachen der Baufelder können aber dennoch Ha-
bitate von besonders geschützten Arten wie Hirschkäfer, Gartenschläfer, Eichhörnchen, 
Igel und Blindschleiche betreffen.  
➔ Mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens kommt es zu keinen Verlusten von es-
sentiellen Nahrungs- und Fortpflanzungsräumen für die Vogel-oder Fledermausfauna. 
Für weitere nach § 44 BNatSchG geschützten Tierarten wurden keine Vorkommen er-
fasst. Insgesamt kann ein Rückgang oder gar erhebliche Beeinträchtigungen der Arten 
ausgeschlossen werden. Wichtige Altbäume mit Habitatpotential in der Dieburger 
Straße sowie entlang des Olbrichwegs können erhalten bleiben. Bei Rodungs- oder 
Abrissarbeiten kann ein vorangestelltes Absuchen potentieller Bruträume (Ökologi-
sche Baubegleitung), ein Auslösen des Verbotstatbestands nach § 44 BNatSchG Abs. 1 
verhindern26. Eine Tötung von Tierarten kann damit nahezu ausgeschlossen werden. 
Eine Empfindlichkeit der 14 kartierten Vogelarten und der beiden kartieren Fleder-
mausarten ist grundsätlich nur während der Bauarbeiten zu rechnen. Mit Maßnahmen 
wie Baumausgleichspflanungen, dem Anbingen von Nistkästen ist grundsätzlich von 
einer Nutzung des Gebiets als Nahrungs- und/oder Bruthabitat weiterhin auszugehen. 
Insgesamt hat der Bebauungsplan keine erheblichen Auswirkungen auf die örtliche 
Fauna. Der Verlust an potentiellen Vogel- und Fledermausquartieren kann mit dem 
Aufhängen von Nistkästen sowie der Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern in-
nerhalb des Geltungsbereich ausgeglichen werden. Das im Kellergewölbe an der Die-
burger Straße 95 nachgewiesene Winterquartier der örtlichen Fledermauspopulation 
wird aufgrund der Entfernung nicht beeinträchtigt.  
4.1.1 Umweltschützende Maßnahmen 
M [1] Beschränkung von Zeiten für Rodungsarbeiten und Vegetationsdeckenbe-
seitigung (Bauzeitenregelung) 
M [2]  Umweltbaubegleitung (Baumhöhlenkontrolle) 
M [4]  Insektenfreundliche/Fledermausfreundliche Außenbeleuchtung 
M [5]  Schutz gegen Vogelschlag 
M [11] Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderung der Stadtbildbeein-
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile – Fassadenbegrünung 
(hier: Schaffung von zusätzlichen Nahrungs- und Nistflächen) 
                                                 
26 s. Kap.6.4 Zusammenfassung Artenschutz

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  43 
M [12]  Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzelbäumen und Gehölzen. Schutz 
der bestehenden Einzelbäume während und nach Fertigstellung der Bau-
arbeiten  
 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) 
Innerhalb des Alice-Hospitals kommt es durch den Bau des geplanten Tiefgaragendecks 
zu einem Eingriff auf rund 3.000 qm in die bestehende Parkanlage. Maßgeblich ist hierbei 
der Verlust des Biotoptyps „strukturreiche Gärten und Parks“ und ein direkter Verlust von 
15 heimischen Bäumen. Der als wertvoll beschriebene randliche Altbaumbestand mit Bu-
chenhain, kann hingegen erhalten werden- beschränkt sich der Anteil der zu rodenenden 
Bäume auf den zentralen Bereich der Gartenanlage. Im nordöstlichen Bereich des Alice-
Grundstückes kommt es durch die Ausweisung der beiden Baufelder zu einem Verlust 
von 2 weiteren Bäumen. Insgesamt kommt es durch die geplanten Baumaßnahmen da-
mit auf dem Grundstück des Alice-Hospital zu einem Verlust von 17 Bäumen.  
Auf der geplanten Neubaufläche zwischen der Merck- und Pützerstraße müssen 5 Bäume 
gerodet werden. Der Verlust von rund 210 qm Rasenfläche ist dabei zu vernachlässigen, 
wenn auch ein dauerhafter Verlust von Vegetationsfläche mit Bodenanschluss damit ein-
hergeht.  
➔ Mit der einhergehenden innerstädtischen Nachverdichtung auf bisher unversiegel-
ten Flächen, kommt es bei Umsetzung des Bebauungsplans zu einem Verlust von 35 
Bäumen (ca. 11,2 % - Verlust im Bezug auf den Gesamtbestand). Im Bereich des 
Alice-Hospitals stellt sich der geplante Eingriff auf rund 3000 qm in die Vegetations-
flächen als massiv dar. Ein Ausgleich der zu rodenden Bäumen sowie verlorengehen-
den Baumhöhlen kann unmittelbar innerhalb des Geltungsbereichs erfolgen. Für den 
Ausgleich des Eingriffs in der Parkanlage des Alice-Hospitals, wurde eine Ausgleichs-
konzept für den Neubau des Tiefgaragendecks27 erarbeitet. Dieser beinhaltet die 
Neupflanzung im Bereich gerodeter Bäume und Anpassung der Bodenauflage bis zu 
1,50 m auf dem geplanten Tiefgaragendach, um einen gleichwertiger Vegetations-
bestand wieder herstellen zu können. Die Entwicklung zu Großbäumen soll durch 
eine entsprechende Aufbaudicke ermöglicht werden.28 Diese neue Pflanzfläche wird 
allerdings keinen Bodenanschluss haben und die dauerhafte Erhaltung und Entwick-
lung der Bäume kann nur mit erhöhtem Unterhaltungsaufwand sicher gestellt wer-
den. Ohne eine dauerhafte Pflege mit u.a. einer bedarfsgerechten Bewässerung, ge-
raden in den Sommermonaten, ist die Wiederanlage der Parkanlage kaum möglich. 
Der einhergehende Verlust an Höhlen und Spalten ist ebenfalls auszugleichen.  
Insgesamt kommt es zwar mit der Neupflanzung von Bäumen zu einem Ausgleich 
der gerodeten Bäumen und Gehölzen jedoch wird es mehrere Jahre andauern bis 
die neugepflanzten Bäume eine entsprechenden Wohlfühlwirkung in Bezug auf 
Stadtklima und Stadtbild entfalten. Genauso wird es Jahre dauern bis der Verlust von 
potentiellen Höhlen und Spaltenquartieren für die örtliche Fauna auf natürliche 
                                                 
27 Freiflächengestaltungsplan Kresse 26.10.20  
28 s. Kap.4.1.1

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  44 
Weise wieder ausgeglichen ist. Die Umwandlung der Flächen wird indirekt über die 
Eingriffs-/Ausgleichabgabe in Form von Ökopunkten ausgeglichen29. 
Mit erheblichen Beeinträchtigungen ist bei Umsetzung der Baumaßnahmen jedoch 
nicht zu rechnen. 
4.2.1 Umweltschützende Maßnahmen 
M [11]  Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderung der Stadtbildbeein-
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile - Fassadenbegrünung 
M [12]  Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzelbäumen- Schutz der bestehen-
den Einzelbäume während und nach Fertigstellung der Bauarbeiten  
M [13]  Festsetzung von Flächen die von der Bebauung freigehalten werde - Erhalt 
und Ausbau von wichtigen Grünverbindungen 
M [14]   Dachbegrünung 
 Biologische Vielfalt 
Der Verlust der gewachsenen Vegetationsstruktur in der Parkanlage des Alice-Hospitals 
stellt innerhalb des Geltungsbereichs einen massiven, wenn auch nur temporären Verlust 
der biologisch wertvollen Flächen dar. Mit einer Neuanlage der örtlichen Grünstrukturen, 
kann die biologische Vielfalt in Form von Baumneupflanzungen grundsätzlich, wenn auch 
erst nach mehreren Jahren, wieder hergestellt werden. Der Flächenverlust der südwestli-
chen Rasenflächen im Bereich der Pützerstraße stellt hingegen keinen gravierenden Ver-
lust dar.  
➔ Aufgrund der innerstädtischen Lage, mit einer starken anthropogenen Überprägung, 
besteht innerhalb des Geltungsbereichs eine grundsätzlich verminderte biologische 
Vielfalt. Grundsätzlich gehen im Zuge der geplanten Baumaßnahmen keine natürli-
chen Lebensräume bzw. Biotoptpyen verloren. Mit Umsetzung ist mit keiner erhebli-
che Verschlechterung der biologischen Vielfalt zu rechnen. Die biologische Struktur-
vielfalt wird grundsätzlich gemindert kann sich aber nach Jahren dem Ausgangszu-
stand wieder annähern und wird damit nur temporär beeinträchtigt. Der Baumverlust 
kann innherhalb des Geltungsbereich durch Baumneupflanzungen ausgeglichen wer-
den. 
4.3.1 Umweltschützende Maßnahmen 
M [11]  Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderung der Stadtbildbeein-
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile - Fassadenbegrünung 
M [12]  Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzelbäumen- Schutz der bestehen-
den Einzelbäume während und nach Fertigstellung der Bauarbeiten  
M [13]  Festsetzung von Flächen die von der Bebauung freigehalten werde - Erhalt 
und Ausbau von wichtigen Grünverbindungen 
                                                 
29 s. Kap.6

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  45 
M [14]   Dachbegrünung 
 Boden  
Mit der geplanten innerstädtischen Nachverdichtung wird der Bodenschutzklausel nach  
§ 1a Abs. 2 BauGB entsprochen und damit dem Grundsatz, mit Boden sparsam umzuge-
hen, Rechnung getragen. Aufgrund der innerstädtischen Lage des Geltungsbereichs ist 
davon auszugehen, dass die Böden nicht mehr dem ursprünglichen Bodenprofil entspre-
chen und vormals anthropogen verändert wurden.  
In den Bereichen der geplanten Nachverdichtung, mit notwendigen Erschließungs- und 
Infrastrukturmaßnahmen, geht eine Umlagerung, Modellierung, Verdichtung und ein 
Verlust von Böden einher. Der Anteil von Grünflächen mit natürlichem Bodenanschluss 
verringert sich flächenmäßig gegenüber dem Ausgangszustand um rund 4 %30, was rund 
3.259 qm Boden mit nahezu natürlicher Bodenfunktionen entspricht. Als Maßnahmen zur 
Minderung des Verlustes der Bodenfunktion, ist, zur Verlangsamung des Niederschlags-
abflusses und zur Beibehaltung von klimawirksamen Verdunstungseffekten, eine Begrü-
nung der Dachflächen vorgesehen. Des Weiteren sind Bodenflächen mindestens als teil-
versiegelte Flächen (z.B. Pflasterflächen) anzulegen, sodass die Versickerung von Nieder-
schlag in einem gewissen Umfang gewährleistet bleibt und ein Einfluss auf die Grund-
wasseneubildungsrate so gering wie möglich gehalten wird. Mit der Verpflichtung zur 
Durchführung des Freiflächengestaltungskonzept31 zur Wiederanlage der Parkanlage des 
Alice-Hospital, kann mit entsprechenden Bodenauffüllung auch die Funktion als „Aus-
gleichskörper im Wasserkreislauf“ gewährleistet bleiben.  
➔ Mit entsprechenden Maßnahmen zur Minimierung wie Dachbegrünung und einer 
großschichtigen Bodenauflage auf dem geplanten Tiefgaragendeck sowie der Ver-
wendung von offenporigen Bodenbelägen, kann der Eingriff innerhalb des Geltungs-
bereich merklich minimiert werden. Das Wasserrückhaltevermögen als auch die natür-
liche Filter- und Pufferfunktion wird durch Dachbegrünung und Einbringung von Bo-
dendecklagen (Tiefgaragendeck) nur unwesentlich beeinträchtigt. Der Einfluss des 
Vorhabens auf die Grundwasserneubildungsrate ist als nicht erheblich zu bewerten. 
Insgesamt sind mit dem Eingriff, bei Durchführung von Minimierungsmaßnahmen, 
keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten.  
4.4.1 Umweltschützende Maßnahmen 
M [3] Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von Tiefgaragen und Begrü-
nung von Tiefgaragendachflächen 
M [6]  Bodenschonende Baudurchführung und Wiederverwendung des  
  Bodenaushubs 
M [7]  Verwertung, Versickerung und Ableitung von Niederschlagswasser  
M [8]  Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen  
                                                 
30 s. Tab.1 und 2, Kap.1.3 
31 Freiflächengestaltungskonzept, Kresse 26.10.20

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  46 
 Fläche 
Mit der Ausweisung neuer Bauflächen bzw. der Erweiterung der Gemeinbedarfsflä-
che „Krankenhaus“, kommt es zu keiner Nutzungsänderung innerhalb des Geltungs-
bereichs. Mit Umsetzung des B-Planentwurfs wird die innerstädtische Stadtstruktur als 
Wohnstandort und als Standort für das Alice-Hospital weiter gefestigt. Die Ansiedlung 
von nicht gebietsverträglichem Gewerbe ist damit nicht möglich. Die Erschließung 
neuer innerstädtischer Baufelder zur Nachverdichtung erfolgt insgesamt auf weniger 
wertvollen Flächenteilen im Geltungsbereich. Negative Einwirkungen auf das Gesamten-
semble „Mathildenhöhe“ sind mit den im Bebauungsplan zulässigen Nutzungen nicht zu 
erwarten.  
➔ Eine Nachverdichtung im Innenbereich ist grundsätzlich einer Ausweisung von Bauflä-
chen im Stadtaußenbereich vorzuziehen. Diesen Grundsatz wird hier Rechnung getra-
gen. Insgesamt hat der Bebauungsplanentwurf einen bestandssichernden Charakter 
und damit keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche.  
4.5.1 Umweltschützende Maßnahmen  
M [3]  Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von Tiefgaragen und Begrü-
nung von Tiefgaragendachflächen 
M [15]   Maßnahmen zum passiven Lärmschutz  
 Wasser 
Ein vorhabenbedingter Einfluss auf die Grundwasserqualität ist unter Berücksichtigung 
der zulässigen Flächennutzung nicht anzunehmen. Das Eintragsrisiko von grundwasser-
gefährdenden Stoffen kann aufgrund der zulässigen Nutzungen innerhalb des Geltungs-
bereich mit gering bewertet werden. Eine Beeinträchtigung der natürlichen Grundwas-
serdynamik durch Gebäudefundamente ist aufgrund des Grundwasserflurabstands von 
>10 m nicht zu erwarten. Oberflächengewässer werden durch die Planungen nicht beein-
trächtigt. Die Zunahme der Versiegelung und eine damit einhergehenden Minderung der 
Grundwasserneubildungsrate sowie die Erhöhung des Oberflächenabfluss kann durch 
Maßnahmen bzw. Vorgaben zur Versickerung von Niederschlagswasser oder Begrünung 
eine Verzögerungen des Niederschlagsabflusses stark verringert werden.  
➔ Aufgrund der innerstädtischen Lage ist der Geltungsbereich stark vorbelastet. Bei Um-
setzung der umweltschützenden Maßnahmen wie Reduzierung der Versiegelung bzw. 
Verlangsamung des Abflusses des Niederschlagswassers erhöht sich der Anteil an ver-
siegelter Flächen nur sehr geringfügig. Eine erheblichen Beeinträchtigungen das 
Schutzguts Wasser ist damit nicht zu erwarten und kann nahezu vollständig ausge-
schlossen werden.  
4.6.1 Umweltschützende Maßnahmen 
M [7] Verwertung, Versickerung und Ableitung von Niederschlagswasser  
M [14]  Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  47 
M [20]   Begrünung von Dachflächen 
 Klima  
Durch die Standortwahl der neuauszuweisenden Baufelder sowie die Ausrichtung der ge-
planten Gebäude, bleibt eine Durchlüftung des Plangebiets weiterhin gewährleistet. Eine 
Barrierewirkungen bezüglich lokaler klimatischer Luftleitbahnen tritt nicht ein. Mit der 
Wiederanlage eines entsprechenden Grünanteils durch eine Dach- und Fassadenbegrü-
nung und der Neupflanzung von Bäume sowie der Verwendung von wasserdurchlässi-
gen Belägen und nicht glänzenden Materialien ist davon auszugehen, dass keine klimati-
schen Negativeffekten gegenüber dem Bestandsklima hervortreten. Wichtig erscheint bei 
der Wiederanlage der Parkanlage des Alice-Hospital die Dicke der Bodenüberdeckung 
auf dem geplanten Tiefgaragendeck. Werden diese nicht umgesetzt, so kommt es vo-
raussichtlich an Hitzetagen bzw. Tropennächten zu einer lokalen Überwärmung, was u.a. 
einen neagtiven Einfluss auf den Krankenhausbetrieb bzw. gegen hitzeanfällige Perso-
nengruppen haben kann.  
Im Bereich der Pützerstraße, welcher als thermisches Belastungsgebiet gilt, kann mit der 
Ausweisung einer privaten Grünfläche in der Wohnsiedlung auf Höhe der Erich-Ollen-
hauer-Promenade, sowie der Neupflanzung von Bäumen eine Erhöhung thermischer Be-
lastungen, langfristig verhindert werden. Mit Festsetzungen zur Dach- und Fassadenbe-
grünung sowie der Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenüberdeckungen, ist mit 
keiner signifikanten klimatischen Änderung des Lokalklimas gegenüber dem Ausgangs-
zustands zu rechnen.  
Lufthygienisch ist der Geltungsbereich durch seine innerstädtische Lage durch den moto-
risierten Individualverkehr als von Heizungsanlage vorbelastet. Aufgrund der geringen 
Nachverdichtung ist mit keiner essentiellen Steigerung an Luftschadstoffen zu rechnen. 
Bei der geplanten Nachverdichtung kommt es zu einer geringfügigen wohngebietstypi-
schen Mehrbelastung an Schadstoffemissionen durch Anliegerverkehr und Gebäudehei-
zungen. Eine Prognose über die Menge an zu erwartenden Schadstoffausstößen liegt 
nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass durch die Mehrbelastung, keine erhebli-
chen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Es wird die Verwendung von Partikelfiltern 
bei der Installation von privaten Holzkaminen oder -öfen empfohlen. 
➔ Durch die geplante Bebauung kommt es zu keiner wesentlichen Verschlechterung der 
klimatischen Bedingungen gegenüber dem Ausgangszustand. Mit der Dimensionie-
rung der Überdeckung des geplanten Tiefgaragendecks des Alice-Hospitals, kann eine 
erheblichen Beeinträchtigung des Microklimas innerhalb der Gemeinbedarfsfläche vo-
raussichtlich verhindert werden.  
Insgesamt ist mit keiner erheblichen Verschlechterung der klimatischen als auch luft-
hygienischen Verhältnisse bei Durchführung der umweltschützenden Maßnahmen zu 
rechnen.

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4.7.1 Umweltschützende Maßnahmen 
M [3]  Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von Tiefgaragen und Begrü-
nung von Tiefgaragendachflächen 
M [7] Verwertung, Versickerung und Ableitung von Niederschlagswasser  
M [8]   Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen  
M [10]  Vermeidung von dunklen und glänzenden Oberflächenmaterialien und -
farben  
M [11]  Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderung der Stadtbildbeein-
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile - Fassadenbegrünung 
M [14]   Dachbegrünung 
 Landschafts- bzw. Stadtbild 
Die Standorte der geplanten baulichen Nachverdichtung fügen sich insgesamt verträg-
lich in das bestehende Stadtgefüge ein. Die Vorgaben des Bebauungsplanentwurfs zur 
Dimensionierung- und Ausnutzung der neugeplanten Baufelder, lehnen sich in Art und 
Maß an die umgebenden Gebäude bzw. das bestehende Stadtbild an. Mit einer gebiets-
unverträglichen Nachverdichtung ist nicht zu rechnen. Blickbeziehungen an und zur An-
lage der Mathildenhöhen werden nicht negativ beeinflusst.  
Der Verlust der z.T sehr großgewachsenen Bäume in der Parkanlage des Alice-Hospitals 
wirkt sich nicht auf die Baumkulissenwirkung entlang des Olbrichwegs aus. Der visuelle 
Einschnitt durch die Entnahme der Bäume beschränkt sich auf den zentralen Bereich der 
Krankenhausparkanlage. Mit Wiederanlage der Parkanlage und der geplanten Neuanlage 
der Gehölze und Bäume wird sich die Grünkulisse nach einigen Jahren wieder dem aktu-
ellen Zustand annähern. Die Neuausweisung bzw. Festsetzung von privaten und öffentli-
chen Grünflächen wie im Bereich des Geschosswohnungsbau an der Pützer- und Merck-
straße verhindert langfristig eine weitere bauliche Nachverdichtung. Mit der Erweiterung 
des öffentlichen Grünanteils im Bereich des Paula-Ludwig-Platzes verbessert sich grund-
sätzlich die Grünstruktur im Bereich der Erich-Ollenhauer-Allee und des westlichen Ent-
rées zur Mathildenhöhe. 
➔ Mit der Ausweisung neuer Wohnbau- und Gemeinbedarfsflächen sowie mit Vorgaben 
der Dimensionierung als auch Angabe von bauordnungrechtlichen als auch gestalteri-
schen Hinweisen werden indirekt Maßnahmen formuliert, die eine homogenen Wei-
terentwicklung des Stadtteils bewirken. Insgesamt ist mit einer positiven Entwicklung 
des Stadtquartiers bzw. des Stadtbildes zu rechnen. Die bauliche Verdichtung des 
Krankenhausgeländes wird sich nicht negativ auf das Stadtbild auswirken. Erhebliche 
Beeinträchtigungen sind durch die baulichen Maßnahmen nicht zu erwarten. Mit der 
Festsetzung der Grünflächen mittig der Erich-Ollenhauer-Promenade, am Paula- 
Ludwig-Platz und mittig der Stiftstraße sowie einer maßvollen Nachverdichtung, ist 
grundsätzlich von einer positiven Entwicklung des Stadtbildes auszugehen.

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  49 
4.8.1 Umweltschützende Maßnahmen 
M [3]   Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von Tiefgaragen  
M [17] Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderung der Stadtbildbeein-
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile und potentieller Habi-
tatstrukturen 
M [18]  Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital, Erhalt und Sicherung 
von Einzelbäumen und Gehölzen. Schutz der bestehenden Einzelbäume 
während und nach Fertigstellung der Bauarbeiten  
 Mensch und Gesundheit 
Lärm  
Mit einer Zunahme an Lärmemissionen durch motorisierte Individualverkehr (MIV) ist im 
Geltungsbereich durch die geplante Nachverdichtung nicht zu rechnen. Zur Konfliktbe-
wältigung der auf das Plangebiet einwirkenden Straßenverkehrsgeräusche werden im er-
stellten Lärmgutachten verschiedene Schallschutzmaßnahmen diskutiert. Da im Plange-
biet in den straßenabgewandten Bereichen ausreichend geschützte Außenwohnbereiche 
(z.B. Terrassen, Balkone, Gärten, Parkanlagen) zur Verfügung stehen, kann an Fassaden 
mit Orientierungswertüberschreitungen das in der DIN 18005 /1/ formulierte Ziel „Schutz 
der Außenwohnbereiche“ auf das Ziel „Schutz der Aufenthaltsräume“ hin verlagert wer-
den. Aufenthaltsräume in Gebäuden können wirksam durch passive Maßnahmen ge-
schützt werden. Die im Lärmgutachten für den Bebauungsplan vorgeschlagenen Festset-
zungen zu Lärm bzw. Lärmschutzmaßnahmen wurden im Bebauungsplanentwurf über-
nommen. Ein negativer Einfluss auf auf die menschlichen Gesundheit ist bei Umsetzung 
nicht zu erwarten.

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  50 
Erholung 
Zu negativen Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion wird es im öffentlichen Raum 
bei Umsetzung der im Bebauungplanentwurfs zulässigen Maßnahmen nicht kommen. Im 
Bereich der privaten Parkanlage des Alice-Hospitals, wird es jedoch im Rahmen der ge-
planten baulichen Maßnahmen zu einer massiven Einschränkung der Erholungsfunktion 
über die Dauer der Bauzeit kommen. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist davon 
auszugehen, dass mit der gelanten Wiederhestellung der Parkanlage die Erholungsfunk-
tion langfristig wiederhergestellt werden kann. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei den 
geplanten Baumaßnahmen auf der Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus“, eine Umwelt-
baubegleitung (UBB) mit in die Baumaßnahmen miteinzubeziehen ist. Die Baumaßnah-
men sind unter dem Aspekt der Lärmminderung durchzuführen.  
➔ Mit einer Steigerung der bestehenden siedlungsbedingten Vorbelastungen wie Ver-
kehrslärm oder sonstigem Lärmeinwirkungen durch Gewerbe o.ä. ist bei Umsetzung 
des Bebauungsplanentwurfs nicht zu rechnen. Bei Druchführung der gutachterlich 
vorgeschlagenen schalltechnischen Maßnahmen, ist mit keinen erheblichen Beein-
trächtigungen der menschliche Gesundheit zu rechnen. Im Rahmen der Baumaßnah-
men auf der Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus“ hat eine Umweltbaubegleitung si-
cherzustellen, dass die Bauausführungen unter Beachtung von den geringsten Aus-
wirkungen auf den Krankenhausbetrieb umgesetzt werden. Unter Beachtung der 
vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist mit keinen nega-
tiven Beeinträchtigungen auf den Menschen zu rechnen. 
Abbildung 11:  Maßgebliche Außenlärmpegel nachts, Gruschka 2018

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  51 
4.9.1 Umweltschützende Maßnahmen 
M [17]  Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderung der Stadtbildbeein-
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile  
M [15]   Maßnahmen zum passiven Lärmschutz  
M [21]   Umweltbaubegeleitung (UBB) Alice-Hospital 
 Kultur und Sachgüter 
Aufgrund des bewahrenden und schützenden Charakters des Bebauungsplanentwurfes 
ist mit keiner negativen Belastung auf die umgebenden Kultur- und Sachgüter bzw. 
denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen zu rechnen. Die zulässige Nachverdichtung 
wird keine negativen Einflüsse auf das Gesamtensembel Mathildenhöhe haben. Unter 
dem Aspekt der bauhistorischen Erhaltung ist mit einer Steigerung der Wertschätzung 
des Gebietes im Zusammenhang mit der zu erwartenden Auszeichnung der Mathilden-
höhe als Weltkulturerbe zu rechnen.  
➔ Mit Umsetzung des Bebauungsplanes kann langfrstig sichergestellt werden, dass 
keine negativen Beeiniträchtigungen baulicher Art, Einfluss auf denkmalgeschützten 
Gebäude bzw. das Gesamtensemble der Mathildenhöhen haben werden. Insgesamt 
ist von einer positiven Wirkung des Bebaungsplanes auf den Geltungsbereich sowie 
auf die umgebenden Stadtquartiere auszugehen.  
4.10.1 Umweltschützende Maßnahmen 
M [18]  Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital, Erhalt und Sicherung 
von Einzelbäumen. Schutz der bestehenden Einzelbäume während und 
nach Fertigstellung der Bauarbeiten  
 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern  
Die Wechselwirkungen sind bei den durchgeführten einzelnen schutzgutbezogenen Ana-
lysen und Bewertungen (Kap. 4.1- 4.10) behandelt worden. Auf die Schutzgüter bzw. die 
Umweltfunktionen des Wasserhaushalts, des Lokalklimas und der biologischen Vielfalt ist 
mit keinen erheblichen negativen Auswirkungen zu rechnen. Die Wechselwirkungen be-
ziehen sich im Wesentlichen auf die Flächeninanspruchnahme mit der Folge der Bo-
denzerstörung durch Überbauung bzw. Versiegelung und somit primär auf den Boden-
haushalt. Hierdurch werden naturgemäß gleichzeitig die bekannten Sekundärwirkungen 
auf den Wasserhaushalt, auf Lebensräume (Pflanzen und Tiere), auf das lokale Klima 
(Mikro-, Kleinklima) sowie auf die Landschaft und letztlich auch auf den Menschen aus-
gelöst; die hier jedoch – über die bereits bei den einzelnen Schutzgütern genannten Be-
einträchtigungen hinaus - insgesamt von geringer Bedeutung sind. Bei der Umsetzung 
der baulichen Maßnahmen kommt es zwar zu einem Verlust von Bäumen, doch können 
diese durch Neupflanzungen langfristig kompensiert werden. 
➔ Mit der Entwicklung des Gebiets sind aufgrund der Eigenart des Geltungsbereichs so-
wie Wahrung des Gebietscharakters, keine negativen Änderungen der

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  52 
Wechselwirkungen verbunden. Infolge der erläuterten sehr geringen biologischen 
Vielfalt im Plangebiet und dem Nicht-Vorhanden-sein seltener oder gefährdeter Arten 
ist die Beeinträchtigung der Biotopdiversität durch die Planung als äußerst gering zu 
bezeichnen; erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind nicht festzustel-
len. 
Im Zusammenwirken sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der bestehenden 
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu erwarten.  
4.11.1 Umweltschützende Maßnahmen 
Siehe Maßnahmen Kap. 4.1.1- 4.10.1 sowie Kapitel 6. 
5 WEITERE ZU BETRACHTENDE UMWELTBELANGE 
 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, 
Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen 
Neben Luftschadstoffen definiert das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 3 BImSchG), Er-
schütterungen, Wärme und Strahlung als Schadstoffe, welche zu erhebliche Belästigun-
gen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft führen können.  
Erschütterungen  
Erhebliche Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind bei der Umsetzung des Plan-
vorhabens nicht zu erwarten. Bohrungen ins Felsgestein oder Sprengungen sind nicht 
vorgesehen. Während der Bauphase kann es jedoch zu lokalen und temporär auftreten-
den Erschütterungen hervorgerufen durch Bautätigkeiten wie bei Hausbauarbeiten kom-
men. Eine Gefährdung der allgemeinen menschlichen Gesundheit und Sicherheit kann 
mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.  
Die Unterkellerungen in der Dierburger Straße 95 mit Winterquartiersfunktion für die ört-
liche Fledermausfauna, wird durch baubedingten Erschütterungen nicht betroffen sein. 
Für den Krankenhausbetrieb und zur Minderung der Auswirkungen ruhebedüftiger Kran-
kenhauspatienten ist sicherzustellen, dass die Erschütterungen auf das geringst mögliche 
Maß durch eine entsprechenden Bauweise verringert werden.  
Prozesswärme 
Eine durch gewerbliche Nutzung möglicherweise entstehende Prozesswärme ist inner-
halb eines Allgemeinen Wohngebiets bzw. im Rahmen eines Krankenhausbetriebes nicht 
zu erwarten. 
Strahlung  
Von einer Emission radioaktiver Strahlung ist im Wohngebiet nicht auszugehen. Hoch-
spannungsleitungen, die Strahlung durch Elektromagnetismus erzeugen können, sind 
nicht vorhanden. Grundsätzlich wird empfohlen keine dunklen und glänzenden Materia-
lien innerhalb des Plangebiets zu verwenden. Verwendete Gerätschaften innerhalb des

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  53 
Krankenhausesbetriebes können zwar radiotaktive Strahlung absondern, eine lebend-
bedrohliche Auswirkung ist dadurch jedoch nicht zu erwarten. 
 Art und Menge der erzeugten Abfälle/Abwässer und ihrer Beseitigung und Verwer-
tung  
Es ist mit typischen anfallenden Abfallfraktionen aus privaten Haushalten (Haus- und 
Sperrmüll) sowie einem geringfügigen Anteil an Gastronomie- oder Gewerbeabfälle zu 
rechnen. Die Abfälle sind nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) 
bzw. der städtischen Abfallwirtschaftssatzung getrennt zu sammeln (u.a. Restabfalltonne, 
Biotonne, Altpapiertonne, Wertstofftonne etc.) und von den örtlichen Entsorgungsbetrie-
ben abzuholen. 
Gefährliche Abfälle nach § 3 Abs. 5 KrWG und/oder über das normale Maß hinausge-
hende Abfallmengen sind im Geltungsbereich bzw. für das Wohnquartier nicht zu erwar-
ten. Die im Krankenhaus anfallenden Abfälle sind je nach Klassifizierung gesondert zu 
entsorgen. Mit der Erweiterung der Klinikanlage erhöhen sich die Aballmengen nur ge-
ringfügig sodass eine Entsorgung weiterhin gewährleistet bleiben kann. Für das Wohn-
gebiet ist weiterhin davon auszugehen, dass die fachgerechte Abholung bzw. Entsorgung 
der unterschiedlichen Müllfraktionen weiterhin gesichert ist. Bei Abriss von Gebäude sind 
die anfallenden Abfallfraktionen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu berpoben 
und ggf. zu verwerten bzw. zu entsorgen. 
Abwasser 
Innerhalb des Geltungsbereichs wird der anfallende Niederschlag größtenteils in das lo-
kale Mischwasserkanalsystem geleitet. Die Nennweiten der Mischwasserkanäle sind für 
das Gebiet nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass bei der vorgesehenen 
Nachverdichtung die Einleitung von Niederschlagswasser keine signifikante Veränderung 
auf das lokale Kanalsystem haben wird. Darüber hinaus werden Festsetzungen getroffen, 
die mit Vorgaben zu einer bodengebundenen Versickerung von Niederschlagswasser, 
das örtliche Kanalsystem entlasten.  
 Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima und Anfälligkeit des Vorhabens gegen-
über den Folgen des Klimawandels 
Der Geltungsbereich profitiert aktuell von den für Innenstadtlagen ausgeprägten Baum-
bestand. Teilbereiche wie an Dieburger Straße /Pützerstraße weisen jedoch bereits schon 
jetzt eine moderate Überwärmung auf. Demnach gilt es grundsätzlich eine weitere Ver-
siegelung von Flächen auf lange Sicht zu vermeiden. Die im Bebauungsplan vorgesehe-
nen baulichen Maßnahmen finden jedoch teilweise auf bereits versiegelten Flächen statt 
und erhöhen den Versiegelungsgrad insgesamt nur minimal. Eine Erhöhung des Grünan-
teils sowie die Vermeidung von reflextierenden dunklen, glänzenden Fassaden können 
die Auswirkungen weiter minimieren. 
Auch Starkregenereignisse und Unwetter nehmen bedingt durch den Klimawandel zu. 
Durch die im Bebauungsplan vorgesehene Dachbegrünung kann ein Teil des

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  54 
Niederschlagswassers auf der Fläche zurückgehalten werden. Sonstiges anfallendes Nie-
derschlagswasser, das nicht auf Grünflächen versickern kann, wird in das Kanalsystem 
eingeleitet. Bei Starkregenereignissen könnte das Kanalsystem generell an seine Grenzen 
gelangen. Erosion und Abschwemmen der Bodenauflage auf dem neu angelegten Tief-
garagendach ist bei der entsprechenden Anlage von Grünflächen nicht zu erwarten. Eine 
besondere Anfälligkeit des geplanten Wohnquartiers gegenüber den Folgen des Klima-
wandels ist nicht erkennbar.   
Treibhausgasemissionen 
Es ist davon auszugehen, dass bezüglich der im Wohnquartier produzierten Emissionen, 
u.a. auch durch die Verbesserung technischer Standards, keine wesentlichen quantitati-
ven Unterschiede zur Emissionssituation der benachbarten Wohngebiete ergeben.  
Eingesetzte Techniken und Stoffe  
Beim Bau des Quartiers ist davon auszugehen, dass nach den gültigen Bauvorschriften 
des Landes Hessens (Hessiche Bauordnung) sowie den gültigen technischen Regelwer-
ken und Normen sowie Bauweisen nach dem neusten Stand der Technik Anwendung fin-
den. 
 Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle (Störfälle) und Katastrophen 
Für den Geltungsbereich bzw. das geplante Wohngebiet liegen aktuell keine Hinweise für 
eine besondere Anfälligkeit gegenüber schweren Unfällen oder Katastrophen vor. Stör-
fallbetriebe nach der SEVESO-III-Richtlinie, für die nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 c) der BauGB-
Novelle Festsetzungen zur Vermeidung oder Minderung der Folgen von Störfällen zu 
treffen sind, befinden sich keine in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes. 
Ebenso sind keine übergeordneten Straßen mit Schwerlastverkehr in unmittelbarer Nähe 
vorhanden, womit Risiken von Unfällen mit Gefahrguttransporten für das Planungsgebiet 
ausgeschlossen werden können. Gefahren durch Hochwasser ist aufgrund der fehlenden 
Fließgewässer im Gebiet selbst und der näheren Umgebung nicht zu rechnen. Erdrutsche 
oder Hangrutschungen sind aufgrund der topografischen und geologischen Verhältnisse 
im Gebiet nicht zu erwarten.  
Der Bebauungsplan beinhalten keine signifikante Änderung der Nutzungen (hier: Wohn-
bebauung und Gemeinbedarfsflächen „Krankenhaus“) und lässt keine Gefahr durch Stör-
fällen oder Katastrophen erwarten. Für den Krankenhausbetrieb sind keine gefährlichen 
Stoffe oder Techniken notwendig, welche eine Gefährdung oder Katastrophenwirkung 
für die Bevölkerung erwarten lassen.  
6 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN 
 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB 
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1a BauGB sind die voraussichtlichen er-
heblichen Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach 
dem BNatSchG) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.

UMWELTBERICHT 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  55 
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt auf Grundlage des Biotopwertverfah-
rens der hessischen Kompensationsverordnung (KV) i.d.F. vom 01. September 2005. Die 
zugrunde gelegten Flächengrößen ergeben sich aus der Planunterlage Anhang II (KV-Ta-
belle Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung) und Anhang IV (Biotopplan). 
Flächenbilanz - Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung nach KV 
Nach Umsetzung des Bebauungsplans O 31 kommt es gemäß der vorliegenden Eingriffs-
/Ausgleichsbilanzierung nach der KV zu einem Wertpunktedefizit von -26.278 Wer-
punkten (WP). Die Baumneupflanzungen sowie die Wiederherstellung der Parkanlage 
des Alice-Hospitals gemäß des Freiflächenkonzeptes32 wurden in die Bilanzierung mit 
einbezogen. 
Die abschließende Festlegung wie der Eingriffsausgleich bewerkstelligt wird und wie der 
Ausgleich erfolgt, ist bis zum Satzungsbeschluss herbeizuführen. 
 Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich 
Die Eingriffe in Natur und Landschaft beziehen sich auf innerstädtische Bereiche die all-
gemein nicht mehr ihrem natürlichen Zustand entsprechen. Aktuell stellt sich der Baum-
bestand im gesamten Geltungsbereich Mathildenhöhe O 31 Nord-West mit 209 einhei-
mische Bäumen und 103 nicht-heimischen Bäumen als hoch dar. Bei Umsetzung aller zu-
lässigen Maßnahmen werden voraussichtlich 35 Bäume (davon 6 Bäume nicht-heimisch 
und 20 Bäume heimisch) aus dem Bestand entnommen. Durch 54 im Bebauungsplan 
festgesetzte Baumneupflanzungen, kann der tatsächliche Verlust an Bäume mehr als er-
setzt werden. 
Insgesamt kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen. Zwar stellt sich der Ein-
griff innerhalb des Alice-Hospitals als relativ massiv dar, kann aber durch Ausgleichsmaß-
nahmen langfrstig kompensiert werden. Mit dem Ausgleich von 26.278 Wertpunkten 
kann der Eingriff grundsätzlich ausgeglichen werden. 
 Übersicht über die Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Ausgleich  
Zur Minderung des Eingriffs werden nachfolgend Umweltschutzmaßnahmen (Verminde-
rung/Vermeidung [M] und Ausgleich [A]) näher beschrieben (s. Tab.9 und Tab.10).  
Kapitel 6.5 bezieht sich auf die Ergebnisse des Artenschutzfachbeitrag (ASB) und daraus 
hervorgehende artenschutzrechtlich erforderliche Ausgleichsmaßnahmen [Acef]33. 
                                                 
32 gemäß F6reiflächenkonzept Kresse vom 26.10.2020 
33 CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) zur Sicherung einer dauerhaften ökologische Funktion

UMWELTBERICHT   O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB   56 
 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 
Tabelle 9: Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf die Schutzgüter  
Schutzgut: Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung [M]: 
Tiere  
M [1] Beschränkung von Zeiten für Rodungsarbeiten und Vegetationsdeckenbeseitigung (Bauzeitenregelung) 
Zur Verhinderung von Störungen, Verletzungen und Tötungen von Tierindividuen ist das Roden von Bäumen, Hecken und anderen 
Gehölzen sowie das Entfernen der Vegetationsdecke in der Zeit vom 1. März bis zum 30.  September verboten. Die Vorschriften des  
§ 39 Abs. 5 BNatSchG sind zu beachten. Die Rodungsarbeiten oder das Entfernen von von Gartenschuppen sollten möglichst frühze i-
tig im Herbst, zwischen Anfang Oktober und Mitte November an Tagen mit mindestens 10°C Außentemperatur erfolgen. Sog. Forst-
mulcher sind so einzustellen, dass der Boden nicht gegrubbert/zerhackt wird. Rodungsarbeiten und Vegetationsdeckenbeseitigung  
sind nach Einbruch der Dunkelheit nicht gestattet.  
Tiere  
M [2] Umweltbaubegleitung UBB (Baumhöhlenkontrolle und Baubegleitung Alice-Hospital) 
Im Vorfeld von Baumfällungen (Stammumfang >0,6 m) ist eine erneute Erfassung von Höhlen oder sonstigen Strukturen, die Fort-
pflanzungs- oder Ruhestätten für Vögel oder Fledermäuse darstellen können, durchzuführen. Sollten nach fachkundiger Einschätzung 
hierunter Höhlen sein, die auch eine Überwinterung von Fledermäusen zulassen, ist unabhängig von der Jahreszeit, eine Kontrol le 
dieser Höhlen auf einen Besatz notwendig. Sollten hierbei Tiere festgestellt werden, ist bis auf einen selbstständigen Ausflug dieser zu 
warten. Die Höhle darf nach der Kontrolle nur verschlossen werden, wenn in einem zeitlichen Vorlauf ein entsprechender Ausgle ich an 
Höhlen in Form von Nistkästen/Fledermauskästen geschaffen wurde. 
Boden,  
Klima  
M [3] Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von Tiefgaragen und Begrünung von Tiefgaragendachflächen 
Müssen PKW-Stellplatzflächen geschaffen werden, so sind diese zur Vermeidung von Bodenversiegelung und Minderung von Flä-
chenverbrauch, überwiegend in Tiefgaragen herzustellen. Aus diesem Grund sind Flächen für Tiefgaragen innerhalb des Bebauungspl-
angebiets auszuweisen. Die Dachflächen der Tiefgaragen, die nicht überbaut werden oder als Erschließungs- und Wegeflächen die-
nen, sind mit einer Bodensubstratschicht zu überdecken und als Vegetationsflächen anzulegen, dauerhaft zu unterhalten und bei  Ab-
gang gleichwertig zu ersetzen. Bei Rasen und niedrigen Sträuchern ist eine Bodensubstratschicht von 0,8 m, bei hochwachsenden 
Sträuchern von 1,0 m und bei Bäumen von 1,5 m zu verwenden. (Hinweis: Ab 1. Dezember 2020 haben Bewohner das Recht auf eine 
Ladestationen für Elektroautos. Dies gilt es beim Bau von Tiefgaragen zu berücksichtigen). 
Tiere, Biol. 
Vielfalt  
M [4] Insektenfreundliche/Fledermausfreundliche Außenbeleuchtung 
Im Geltungsbereich dürfen nur voll abgeschirmte, warm-weiß getönte LED-Außenbeleuchtungen (Wellenlänge über 500 nm, für Stra-
ßenbeleuchtung max. 3.000 Kelvin Farbtemperatur, für sonstige Beleuchtung max. 2.700 Kelvin Farbtemperatur) verwendet werden. 
Die Abstrahlung der Leuchten ist zum Boden zu richten (Abstrahlwinkel max. 70 Grad) und auf Nutzflächen zu beschränken.

UMWELTBERICHT   O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB   57 
Schutzgut: Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung [M]: 
Tiere  
M [5] Schutz gegen Vogelschlag 
Zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasbauteilen sind ungegliederte, großflächige Glasflächen ab 3 m² vorsorglich mit geeignet en, 
für Vögel sichtbaren Oberflächen auszuführen. Hierzu zählen insbesondere reflexionsarme Gläser mit einem Refl exionsgrad von max. 
10 %, Glasbausteine, transluzente, mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte Glasflächen, Sandstrahlungen, Siebdru cke, far-
bige Folien oder feste vorgelagerte Konstruktionen wie z.B. Rankgitterbegrünungen oder Brise Soleil (fe ststehender Sonnenschutz). 
Boden  
M [6] Bodenschonende Baudurchführung und Wiederverwendung des Bodenaushubs  
Bei den geplanten Baumaßnahmen ist der Eingriff in den Boden weitestgehend zu minimieren. Der anfallende Oberboden  ist abzu-
schieben, zu sichern, sachgerecht zu bewirtschaften und wiederzuverwenden (z.B. zur Anlage der Freiflächen). Dabei gilt es die ein-
schlägigen Fachempfehlungen im Umgang mit Boden zu beachten. Der Einsatz von bodenschonenden Maschinen zur Verhinderung 
von Verdichtungen im Unterboden sowie ein fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial bei Umlagerungen (DIN 19731) ist sicherzu-
stellen. Verdichtungen des Unterbodens sind nach Abbau der Baustelleneinrichtung vor dem Auftrag von Oberboden zu beseitigen.   
Wasser,  
Klima 
M [7] Verwertung, Versickerung und Ableitung von Niederschlagswasser  
Aufgrund § 55 Abs.2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasser-haushaltsgesetz - WHG) soll Niederschlagswasser orts-
nah versickert werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich -rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche 
Belange entgegenstehen. Sofern es die Bodenverhältnisse ermöglichen, ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser (z.B. 
von Dachflächen) breitflächig und unter Ausnutzung der belebten Bodenzone z.B. über flach angelegte Versickerungsmulden auf d en 
Grundstücken, auf denen es anfällt, dem Grundwasser zuzuführen.  
Die gezielte Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund über Schluckbrunnen bzw. Rigolen bedarf wegen der damit ver-
bundenen Verunreinigungsgefahr nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wass erhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) 
einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Standorteignung, die technische Ausführung der Versickerungsanlage sowie die formalen Erfor-
dernisse für das Erlaubnisverfahren sind mit der Stadtverwaltung Darmstadt abzustimmen. Ab 500 m² angeschlossene abflusswirk-
same Fläche je Versickerungsanlage ist die obere Wasserbehörde für das Erlaubnisverfahren zuständig. Zum Zwecke der Verwertun g 
(Nutzung) von Niederschlagswasser als Brauch- und/oder Beregnungswasser können Zisternen errichtet werden. 
Wasser, Klima  
M [8] Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen  
Wasserdurchlässige Beläge sind, soweit aus technischen Gründen möglich, insbesondere auf öffentlichen Flächen zu verwenden. D ar-
über hinaus sind sämtliche oberirdische Hof-, Parkplatz-, Fahrradstellflächen und Mülltonnenstellplätze mit wasserdurchlässigen Belä-
gen herzustellen (u.a. wassergebundene Wegedecken, Schotterrasen, Rasengittersteine, Pflaster mit mindestens 30 % Fugenanteil , 
Drainasphalt etc.). Diese Maßnahmen dienen auch dem Erhalt des naturnahen Wasserhaushaltes sowie der Regenrückhaltung und 
Förderung der Verdunstung von Niederschlagswasser sowie zur Verbesserung des lokalen Klimas.

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB   58 
Schutzgut: Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung [M]: 
Mensch  
M [9] Maßnahmen zum passiven Lärmschutz - Schalldämmende Lüftungseinrichtungen 
Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern südlich  bzw. innerhalb der im Plan gekennzeichneten 
50-dB(A)-NachtIsophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungseinrich-
tungen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage ausge stattet ist und hierdurch ein ausreichen-
der und schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist. Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht -Beur-
teilungspegel fassadenweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen w erden (Bericht Nr. 18-2822, Dr. 
Gruschka Ingenieurgesellschaft, 64297 Darmstadt). 
Mensch, 
Klima 
M [10] Vermeidung von dunklen und glänzenden Oberflächenmaterialien und -farben  
Die Verwendung von Materialien und Oberflächen mit glänzender und lichtreflektierender Wirkung ist im Plangebiet nicht erlaubt. 
Diese sind nur dann zulässig, wenn sie zur aktiven oder passiven Nutzung von Sonnenenergie dienen. Bei Fassaden und Außenflächen 
inklusive der Straßen- und Platzbeläge sind zur Vermeidung einer unnötigen Aufheizung, warme (nicht dunkle) Farbtöne und zu ver-
wenden. Die Fassaden sind grundsätzlich in möglichst hellen, warmen Farbtönen zu gestalten (bspw. Putzfassaden in entsprechenden 
Farbtönen, Klinkerfassaden, Natursteinfassaden, Holzfassaden etc).  
Landschafts-
bild,  
Tiere, Klima  
M [11] Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderung der Stadtbildbeeinträchtigung und Erhöhung klimaaktiver Grün-
anteile - Fassadenbegrünung 
Fassaden sind insgesamt zu mind. 25 %, mit rankenden, schlingenden oder kletternden Pflanzen flächig und dauerhaft zu begrünen, 
sofern dem keine brandschutzrechtlichen Regelungen entgegenstehen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu  
ersetzen. Je Kletterpflanze ist eine Pflanzfläche mit Bodenanschluss von mind. 1 m² herzustellen. Als Richtwert gilt eine Pflanze pro 2 
m Wandlänge. Abweichend hiervon kann auf einen Bodenanschluss verzichtet werden, wenn artspezifisch ein ausreichend durchwur-
zelbarer Raum zur Verfügung gestellt wird. Es sind Arten aus der Pflanzliste (s. Hinweis V.15) zu verwenden.  
Pflanzen und 
Biotope, Tiere  
M [12] Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzelbäumen- Schutz der bestehenden Einzelbäume während und nach Fertig-
stellung der Bauarbeiten  
Bäume, die unmittelbar an den Geltungsbereich grenzen oder zu erhalten sind, sind während der Durchführung von Erd - und Bauar-
beiten vor Beschädigungen des Stamms, Kronen- und Wurzelraumes gemäß DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und 
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu schützen.  
Bei der Anpflanzung von Bäumen innerhalb befestigter Flächen sind offene, gegen Überfahren zu schützende, begrünte Pflanzfläc hen 
(Baumscheiben) mit einer Fläche von mindestens 8 m² und entsprechende unterirdische Baumquartiere mit mindestens 12 m³ ver-
dichtbarem Baumsubstrat herzustellen. Die Bäume benötigen einen ausreichenden Wurzelraum (mind. 12 m³); und ggf. Anfahrschutz  
(Hochbordstein, Schutzbügel, dichte Unterpflanzung). Die Flächen des engeren Wurzelraums (min. 8 m²) sind vor Überfahren zu

UMWELTBERICHT   O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB   59 
Schutzgut: Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung [M]: 
schützen und mit einer offenen, begrünten Pflanzfläche zu überdecken. Bäume, die im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt werd en, 
sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. 
Tiere, Pflan-
zen, Klima, Bi-
ologische 
Vielfalt, 
Mensch 
M [13] Festsetzung von Flächen die von der Bebauung freigehalten werden – Erhalt und Ausbau von wichtigen Grünverbin-
dungen 
Im Rahmen der Neuausweisung von Flächen, sind Flächen festzusetzen, die dauerhaft für Fuß - und Radfahrer vorbehalten werden 
und/oder gegen eine weitere Nachverdichtung gesichert werden. Als Teil einer übergeordneten Grünverbindung ist die Verkehrsfläche 
mit der Zweckbestimmung „Erich-Ollenhauer-Promenade“ auch eine wichtige fußläufige Verbindung zwischen der Innenstadt und der 
Mathildenhöhe. Sie ist mindestens zu 30 % als Grünfläche herzustellen und dauerhaft zu erhalten.  
Tiere, Pflan-
zen, Klima, Bi-
ologische 
Vielfalt, 
Mensch 
M [14] Dachbegrünung 
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als Gras -Staudendach zu begrünen. Die Vege-
tationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und 
technische Aufbauten, sind ausgenommen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.  Anlagen für Solarthermie und Photovoltaik-
anlagen müssen mit der Dachbegrünung kombiniert werden und schließen sich gegenseitig nicht aus. Verglaste Dachteile, technische 
Dachein- und -aufbauten sind von der Begrünungspflicht anteilig ausgeschlossen. 
Mensch  
M [15] Schalldämmende Lüftungseinrichtungen 
Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern südlich bzw. innerhalb der im Plan gekennzeichneten 50-
dB(A)-NachtIsophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungseinrichtun-
gen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender 
und schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist. Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht -Beurtei-
lungspegel fassadenweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entn ommen werden (Bericht Nr. 18-2822, Dr. 
Gruschka Ingenieurgesellschaft, 64297 Darmstadt). 
Mensch 
M [2] Umweltbaubegleitung während der Bauarbeiten am Alice-Hospital 
Um die Auswirkungen auf den Krankenhausbetrieb des Alice-Hospitals sowie dessen Patienten so gering wie möglich zu halten, sollte 
im Vorfeld zur Minderung und Vermeidung von baubedingen Auswirkungen ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) unter dem 
Aspekt der Lärmminderung erstellt werden. Dazu hat eine Umweltbaubegleitung sicherzustellten das Maßnahmen zur Lärmminderung 
eingehalten werden.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  60 
 Zusammenfassung der Artenschutzrechtliche Prüfung  
Bei der Ermittlung, Darstellung und Bewertung artenschutzrechtlich relevanter Arten sind 
die nach § 44 BNatSchG rechtlichen Vorgaben zu den Verbotstatbeständen zu berück-
sichtigen. Allgemein ist es nach § 44 BNatSchG „verboten,  
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fan-
gen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu ent-
nehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelar-
ten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-
rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch 
die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütz-
ten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsfor-
men aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu 
zerstören“.  
Gemäß den Begriffsbestimmungen § 7 BNatSchG sind „besonders geschützte Arten  
a. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 
338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzen-
arten durch Überwachung des Handels (…) aufgeführt sind, 
b. nicht unter Buchstabe a fallende 
aa. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt 
sind, 
bb. europäische Vogelarten, 
c. Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 aufge-
führt sind“. 
(Anmerkung: eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 existiert bislang nicht.) Unter 
den streng geschützten Arten befinden sich Arten, „die, 
a. in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97, 
b. in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), 
c. in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 2 
aufgeführt sind“. 
Europäische Vogelarten sind gemäß Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments 
und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) 
geschützt. § 1a BauGB enthält weitere Vorgaben zur Verträglichkeitsprüfung bei Beein-
trächtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten.  
Mit Umsetzung des Bebauungsplanes gilt es zu prüfen, inwieweit es zu Verstößen gegen 
die arteschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 BNatSchG kommen kann. 
Werden Verbotstatbestände erfüllt so sind Maßnahmen zur Vermeidung oder zum

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  61 
vorgezogenenen Ausgleich zu formulieren bzw. festzusetzen um einen Verbotsatbestand 
nicht zu erfüllen 
Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 31 Mathildenhöhe Nord-West stellt einen 
Lebensraum für verschiedene, in der Mehrzahl, weit verbreitete, Vogelarten dar. Insbe-
sondere sind die stärker durchgrünten Bereiche als Lebensraum, wie die Parkanlage des 
Alice-Hospitals wichtig als Nahrungs- und Bruthabitat. Zudem findet eine stetige Nut-
zung als Jagdhabitat von Zwerg- und Mückenfledermaus in diesem Bereich statt. Hier 
sind auch vereinzelte Quartiere an den Gebäuden zu erwarten, konnten im Einzelnen je-
doch nicht nachgewiesen werden. Der nahegelegene ehemalige Keller der Brauerei, der 
eine herausragenden Funktion als Winterquartier für Fledermäuse in Darmstadt besitzt, 
wird von den Planungen jedoch in keiner Weise beeinträchtigt.  
- Das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG tritt für die Artengruppen Vögel 
und Fledermäuse, bei Durchführung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnah-
men, nicht ein. 
- Das Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG tritt für die Artengruppe Vögel 
und Fledermäuse, bei Durchführung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnah-
men, nicht ein.  
- Das Zerstörungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) tritt für die Arten Gehölzbrüter 
(Gilde), Nahrungsgäste (Gilde) sowie für die Fledermausarten Bechsteinfledermaus 
(Myotis bechsteinii) bei Durchführung von vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen (CEF-
Maßnahmen) nicht ein.  
Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange 
nach § 44 BNatSchG  
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, 
wurde zur Wahrung der ökologischen Kohärenz in der nachfolgenden Tabelle die not-
wendigen Ausgleichemaßnahmen zusammengefasst dargestellt. Verstöße gegen die Ver-
botstatbestände des § 44 BNatSchG lassen sich sowohl in Bezug auf Vögel als auch auf 
Fledermäusen vermeiden. Arten aus anderen Artengruppen, die unter den § 44 
BNatSchG fallen, wurden keine nachgewiesen. 
Bei Durchführung der unter Tabelle 9 und 10 vorgeschlagenen Maßnahmen werden die 
Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht berührt. Vom einer Beeinträchtigung ar-
tenschutzrechtlich relevanter Arten ist nicht auszugehen.  
 
.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 62 
 
 
 
Ausgleichsmaßnahmen 
Schutzgut Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung: 
Tiere, Biologische 
Vielfalt, Pflanzen 
A [1] Pflanzung heimischer Gehölze (Geltungsbereich) 
Um den Verlust von Gehölzen zumindest in geringem Umfang auszugleichen, ist die Anzahl der gerode ten Bäume sowie Sträu-
cher innerhalb des Geltungsbereichs mindestens in gleicher Anzahl zu ersetzen. Hierfür sind ausschließlich heimische und stand-
ortgerechte und Bäume zu verwenden. Die Flächen sollten nur extensiv gepflegt werden.  
 
Tiere, Biologische 
Vielfalt  
A [2] Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital  
Um den Verlust von Gehölzen auszugleichen, ist die Anzahl der gerodeten Bäume sowie Sträucher innerhalb der Parkanlage min-
destens in gleicher Anzahl zu ersetzen. Hierfür sind ausschließlich heimische und sta ndortgerechte und Bäume zu verwenden. Zur 
Wiederherstellung der Parkanlage sind die Vorgaben des „Freiflächengestaltungsplan (Kresse 2020)“ sowie der Detailplan „Vege-
tationsschichten TG Alice-Hospital“ anzuwenden. 
  
Tiere, Biologische 
Vielfalt, Pflanzen 
A [3] Schaffung von künstlichen Quartieren  
Die Fällung der Höhlenbäume (Baum Nr. 202 und Nr. 159) und dem damit einhergehenden Verlust des Höhlenquartiers gilt es 
innerhalb der Gartenanlage des Alice-Hospitals auszugleichen. Es sind min. 4 Fledermauskästen vor Fällung der Bäume an geeig-
neter Stelle anzubringen. Verwendung finden können beispielsweise Kästen des Typs „Fledermaushöhle 2F“ der Firma Schwegler 
oder vergleichbare Produkte. Eine Umweltbaubegleitung (UBB) hat den Ort der Anbringung der Fledermaus kästen zu bestimmen 
und zu dokumentieren. Die Maßnahmen dienen dem Artenschutz und ist als CEF-Maßnahmen (continuous ecological functiona-
lity-measures) vor Rodung der Bäume durchzuführen. Sollten weitere Höhlenbäume im Zuge der Fällung von der UBB erfasst 
werden, so sind auch hier je Höhlenquartier mindestens 2 Fledermauskästen an geeigneter Stelle anzubringen. Die Dokumenta-
tion über die Anbringung der Kästen ist selbständig an die zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) weiterzuleiten.  
 
Tabelle 10:  Beschreibung der Ausgleichsmaßnahem im Geltungsbereich

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  63 
7 VORSCHLÄGE FÜR GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN ZUR AUFNAHME IN DEN 
BEBAUUNGSPLAN  
10. Grünflächen (§ 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB)  
Öffentliche Grünflächen 
Die in der Planzeichnung festgesetzten öffentlichen Grünflächen sind als Park- und Grün-
anlagen sowie Kinderspielplätze zu erhalten. Die Befestigung von Flächen außerhalb der 
Wege- und Spielbereiche ist unzulässig.Die neu ausgewiesenen öffentlichen Grünflächen 
auf dem Paula-Ludwig-Platz sowie die nördlich daran anliegende Fläche ist zu 70 % mit 
Bäumen, Sträuchern oder bodendeckender Vegetation zu bepflanzen und dauerhaft zu er-
halten und zu pflegen.  
Private Grünflächen  
Steingärten sind innerhalb des Geltungsbereichs nicht zulässig 
➔ [Begründung] Die Neuanlage und der Erhalt von Grünflächen wirkt sich positiv auf das 
örtliche Klima, die Artenvielfalt in der Stadt sowie visuell positiv auf das Stadtbild aus.   
 
11. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
Maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche  
Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern südlich bzw. 
innerhalb der im Plan gekennzeichneten 50-dB(A)-NachtIsophonen sind schalldämmende 
Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungseinrichtungen 
kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestat-
tet ist und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet 
ist. 
➔ Zu Prüfung potentieller Lärmwirkungen innerhalb des Geltungsbereichs wurde ein 
Lärmgutachten erstellt. Im Ergebnis werden Bereichen aufgezeigt, die Maßnahmen 
zum Schutz gegen negative Lärmeinwirkungen erforderlich machen. Es wurden ent-
sprechend den Ausführungen des Lärmgutachtens gefolgt.  
 
12. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo-
den, Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB) 
Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen  
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit wasserrechtliche Be-
lange nicht entgegenstehen, als teilversiegelte Flächen anzulegen (Rasenpflaster, Rasengit-
tersteine, Schotterrasen, Kies- und Plat-tenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, 
ist das anfallende Nieder-schlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versi-
ckern.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  64 
➔ Die Verwendung von durchlässigen Oberflächen verlangsamen den Abfluss von Nie-
derschlagswasser und lassen einen Teil davon im Gebiet versickern. Mit der Festset-
zung wird neben der Entlastung der Kanalisation indirekt das lokale Klima durch Ver-
dunstungseffekte verbessert.  
 
Insektenfreundliche/Fledermausfreundliche Außenbeleuchtung  
Im Geltungsbereich dürfen nur voll abgeschirmte, warm-weiß getönte LED-Außenbeleuch-
tungen (Wellenlänge über 500 nm, für Straßenbeleuchtung max. 3.000 Kelvin Farbtempe-
ratur, für sonstige Beleuchtung max. 2.700 Kelvin Farbtemperatur) verwendet werden. Die 
Abstrahlung der Leuchten ist zum Boden zu richten (Abstrahlwinkel max. 70 Grad) und auf 
Nutzflächen zu beschränken.  
➔ Je weniger Licht künstlich gestreut und je geringer die Farbtemperatur (<3.000 Kel-
vin), desto kleiner wird die Anzahl an Insekten die durch Licht künstlich angelockt 
werden und ggf. sterben. Gleichzeitig werden weniger Fledermäuse durch künstli-
ches Licht gestört. 
 
Schutz gegen Vogelschlag  
Zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasbauteilen sind ungegliederte, großflächige Glas-
flächen ab 3 m² vorsorglich mit geeigneten, für Vögel sichtbaren Oberflächen auszuführen. 
Hierzu zählen insbesondere reflexionsarme Gläser mit einem Reflexionsgrad von max. 10 
%, Glasbausteine, transluzente, mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte Glasflä-
chen, Sandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien oder feste vorgelagerte Konstruktionen 
wie z.B. Rankgitterbegrünungen oder Brise Soleil (feststehender Sonnenschutz).  
➔ Großflächige Glasflächen können Vögel gefährden. Die Scheiben täuschen den Tieren 
eine freie Flugbahn vor. Eine besondere Gefahr stellen Glasfronten vor nahen Bäumen 
dar. Hilfreich sind alle Maßnahmen, die dazu führen, dass die Vögel die Glasscheiben 
erkennen. Am einfachsten ist es, Vogelschutzmaßnahmen bereits vor dem Bau eines 
Gebäudes einzuplanen.  
 
Nist- und Quartierhilfen  
Zur Förderung von Brutbiotopen für Vogelarten sind bei Neubauten bauseitig an allen Ge-
bäuden Einbau-Nistkästen für Mauersegler, Schwalbenarten oder Haussperlinge vorzuse-
hen (Zwei Nistkösten je Gebäude) 
Um den Verlust der Höhlenquartiere (Baum Nr. 159 und 202) auszugleichen, gilt es inner-
halb der Gartenanlage des Alice-Hospitals min. 4 Fledermauskästen an geeigneter Stelle 
vor Fällung der Bäume anzubringen (Bspw. „Fledermaushöhle 2F“ der Firma Schwegler o-
der vergleichbare Produkte) vor Fällung . Eine Umweltbaubegleitung (UBB) hat den Ort der 
Anbringung der Fledermauskästen zu bestimmen und zu dokumentieren. Sollten weitere 
Höhlenbäume im Zuge der Fällung von der UBB erfasst werden, so sind auch hier je

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  65 
Höhlenquartier mindestens 2 Fledermauskästen an geeigneter Stelle anzubringen. Die Do-
kumentation über die Anbringung der Kästen ist selbständig an die zuständigen Unteren 
Naturschutzbehörde (UNB) weiterzuleiten.  
➔ Da mit der Fällung von Bäumen potentielle Quartiere für Vögel und Fledermäuse 
zerstört werden, sind zum Ausgleich im Vorfeld Fledermauskästen innerhalb des 
Alice-Hospital-Grundstückes anzubringen. 
 
Kontrolle von potentiellen Tierquartieren 
Abriss von Gebäuden 
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese zu jeder Zeit auf Tierbesatz (Fledermäuse, Bilche, 
gebäudebrütende Vogelarten) zu untersuchen. Potentielle Quartiere sind unmittelbar vor 
Beginn der Abrissarbeiten zu verschließen, um einen Besatz ausschließen zu können. 
Baumhöhlenkontrolle  
Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Untersuchung auf Höhlen und andere 
Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten 
können, durchzuführen. Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen 
Auszug gewartet und die Höhle anscvhließend verschlossen werden.  
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müssen vor Baufeldfreimachung hän-
disch beräumt werden; werden dabei besonders geschützte Arten wie Gartenschläfer, Igel 
oder Blindschleichen während der Winterruhe angetroffen, ist dies der Unteren Natur-
schutzbehörde zu melden und das weitere Vorgehen festzulegen. 
➔ Die Tötung einzelner Individuen kann so minimiert bzw. ausgeschlossen werden. 
 
Dachbegrünung 
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als 
Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von min-
destens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und tech-
nische Aufbauten, sind ausgenommen. Die Ausführung und dauerhafte Pflege ist nach der 
aktuellen FLL-Richtlinie durchzuführen bzw. zu gewährleisten. Anlagen für Solarthermie 
und Photovoltaikanlagen müssen mit der Dachbegrünung kombiniert werden können und 
schließen sich gegenseitig nicht aus. 
➔ Die Dachbegrünung kann das lokale Klima positiv beeinflussen, während sie gleichzei-
tig der Fauna als Lebensraum und Nahrungshabitat dient. Außerdem trägt sie zur 
Rückhaltung und Reinigung von Niederschlagswasser bei und verzögert dessen Ab-
fluss. Die Festsetzungen zur Dachbegrünung nehmen Bezug auf eine für das Quartier 
ökologische und klimafreundliche Wirkungsweise.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  66 
 
Vorgartenzone 
Die Vorgartenzone definiert sich durch den Bereich von 5,0 mgemessen ab der Grund-
stücksgrenze an der öffentlichen Verkehrsfläche. Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen und 
dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendi-
gen Hauszugänge sowie Zufahrten zu den Stellplätzen und Garagen zulässig. Alle anderen 
baulichen Anlagen einschließlich der gem. Ziff. 6.3 zulässigen Nebenanlagen sind in der 
Vorgartenzone nicht zulässig. Schottergärten sind nicht zulässig. 
➔ Gärtnerisch angelegte Flächen haben durch ihren Vegetationsanteil positive Auswir-
kungen auf das lokale Klima. Sie können auch Habitate für Tiere darstellen oder der 
Biotopvernetzung dienen. Ein geringer Versiegelungsgrad steigert die jeweiligen po-
sotiven Auswirkungen noch. Vorgartenzonen prägen das Stadtbild mitunter ganz ent-
scheidend, weshalb dort keine weiteren Nebenanlagen und Arbeits- oder Lagerflä-
chen entstehen sollen. 
 
Begrünung von Tiefgaragendachflächen 
Tiefgaragen und andere bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, die nicht 
durch oberirdische bauliche Anlagen oder Erschließungsflächen überdeckt sind, sind mit 
einer Vegetationsschicht von mind. 0,8 m Stärke (zuzüglich Filter- und Drainageschicht) zu 
überdecken und zu begrünen.  
➔ Für die neu geplante Tiefgarage auf dem Gelände des Alicen-Hospitals sind unter-
schiedliche Überdeckungsstärken für die Vegetationsschichten verbindlich nach dem 
Detailplan „Vegetationsschichten TG-Alice-Hospital“ vorzusehen. 
 
Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital  
Um den Verlust von Gehölzen auszugleichen, ist die Anzahl der gerodeten Bäume sowie 
Sträucher innerhalb der Parkanlage mindestens in gleicher Anzahl zu ersetzen. Hierfür sind 
ausschließlich heimische und standortgerechte Sträucher und Bäume zu verwenden. Zur 
Wiederherstellung der Parkanlage sind die Vorgaben des „Freiflächengestaltungsplan 
(Kresse 2020)“ sowie der Detailplan „Vegetationsschichten TG-Alice-Hospital“ anzuwenden. 
➔ Die Wiederherstellung der Parkanlage trägt entscheidend für den klimatischen Aus-
gleich an Hitzetagen auf dem Krankenhausgelände bei und hat eine Wohlfahrtswir-
kung für die Genesung der örtlichen Patienten.  
Fassadenbegrünung  
Fassaden sind insgesamt zu mind. 25 %, mit rankenden, schlingenden oder kletternden 
Pflanzen flächig und dauerhaft zu begrü-nen, sofern dem keine brandschutzrechtlichen Re-
gelungen entgegenstehen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu er-
setzen. Je Kletterpflanze ist eine Pflanzfläche mit Bodenanschluss von mind. 1 m²

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  67 
herzustellen. Als Richtwert gilt eine Pflanze pro 2 m Wandlänge. Abweichend hiervon kann 
auf einen Bodenanschluss verzichtet werden, wenn artspezifisch ein aus-reichend durch-
wurzelbarer Raum zur Verfügung gestellt wird. Es sind Arten aus der Pflanzliste (s. Hinweis 
V.15) zu verwenden.  
➔ Die Festsetzungen zur Fassadenbegrünung nehmen Bezug auf eine für das Quartier 
ökologische und klimafreundliche Wirkungsweise. 
 
Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) 
Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen  
Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und Baumgruppen 
sind dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkrankung durch geeignete Maß-
nahmen zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs ist durch einheimische und standortge-
rechte Neupflanzungen entsprechend Auswahlliste A zu ersetzen und dauerhaft zu erhal-
ten. Bei Neupflanzungen als Ersatz für zu erhaltende Einzelbäume ist eine Abweichung von 
dem zeichnerisch festgesetzten Standort um bis zu 2,5 m zulässig. 
Bäume, die nicht aufgrund des Vorhabens entnommen werden müssen, sind nach den Vor-
gaben der DIN 18920 und RAS: LP 4 vor Beginn der Bauarbeiten durch einen Schutz um 
die Traufbereiche zu sichern. 
➔ Der Erhalt von für Tiere wichtigen innerstädtischen Biotopstrukturen (Lebensraum- 
und Nahrungshabitate), sowie der Erhalt der klimatischen Ausgleichfunktion und orts-
bildprägenden Baumstrukturen wird hierdurch angestrebt. 
 
Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen 
Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen des Bebauungsplans dem nicht ent-
gegenstehen, vorwiegend einheimische, standortgerechte Laubbäume und Sträucher ent-
sprechend der Artenempfehlung zu verwenden (s. Hinweis V. 15). Darüber hinaus sind Flä-
chen naturnah mit gebietsheimischen Kräutern und Gräsern zu bepflanzen. 
➔ Bäume und Sträucher tragen zur Produktion von Frisch- und Kaltluft bei, spenden 
Schatten und besitzen eine Filterfunktion gegenüber Feinstaubpartikeln. Außerdem 
stellen insbesondere heimische Arten und ältere Großbäume für viele Tierarten Habi-
tate zur Verfügung. Durch den entsprechenden Substrataufbau über der Tiefgarage 
sind Bepflanzungen mit Bäumen und Großsträuchern realisierbar. 
 
Baumschutzmaßnahmen 
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschä-
digungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen entsprechend der 
DIN 18920 zu schützen.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  68 
Tiefwurzelnde Bäume müssen laut DIN 18920 und den techn. Richtlinien GW 125 einen 
Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen der E-Netz Südhessen aufweisen. Wird 
dieser Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern 
oder die Standorte der Bäume zu verschieben (s. Hinweis V. 11). 
➔ Die Festsetzung trägt dazu bei den einzelne Bäume während der Bauarbeiten vor 
Schäden wie Wurzelverdichtungen oder Astbruch oder Anfahrschäden zu bewahren.  
 
V HINWEISE 
Neben den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans (Ermächti-
gungsgrundlage BauGB) sind weitere Rechtsvorschriften, Regelungen und Planungen 
beim Vollzug des Bebauungsplans zu beachten. Die am Vollzug der Planung Beteiligten 
müssen in eigener Verantwortung prüfen, welche davon im Einzelnen zu beachten sind. 
Satzungen – Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Für den Schutz des Baumbestandes innerhalb des Geltungsbereiches ist die „Satzung 
zum Schutz des Baumbestandes des Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (Baumschutzsat-
zung) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. 
Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energien (§ 
9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) 
Bei der Errichtung von Gebäuden im Geltungsbereich sind bauliche und sonstige techni-
sche Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder 
Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung zu treffen. Die Vorgaben 
der jeweils gültigen Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Ener-
gien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind einzuhalten. 
➔ Bauleitpläne sollen nach heutigem gesetzlichen Auftrag explizit „auch in Verantwor-
tung für den allgemeinen Klimaschutz“ entwickelt werden (§1a Abs.5 Satz 2 BauGB). 
Umweltschutzbelange sollen auch in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien 
berücksichtigt werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB). 
Artenschutz – Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG wird hingewie-
sen. Verboten ist demnach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- 
und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder Tötung von 
Tieren oder ihrer Entwicklungsfomen, sowie die erhebliche Störung von Tieren während 
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. 
Ebenso ist es gemäß § 39 BNatSchG verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von 
Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, le-
bende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Sep-
tember abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  69 
8 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)  
Maßnahmen zum Monitoring sind nicht notwendig, da keine erheblichen artenschutz-
rechtlichen Auswirkungen zu erwarten sind.  
 
9 ÜBERSICHT BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (UMWELTZUSTAND) UND 
ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN 
Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung 
Bei einer Nichtumsetzung des Bebauungsplanes, kann der beschriebene Umweltzustand 
(s .Kap. 3) grundsätzlich erhalten bleiben. Eine Änderung oder Veschlechterung der Ar-
tenzusammensetzung ist nicht zu erwarten. Teile des wertvollen Altbaumbestands in der 
Parkanlage des Alice-Hospitals könnte weiterhin ihre Funktion als Brut- und Nahrungs-
habitat für Vögel und Kleinsäuger sowie klimaaktive Gunstwirkungen erfüllen. Die Funk-
tion des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt bliebe nahezu vollständig er-
halten.  
In Bezug auf bauliche Veränderungen auf das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt kann eine Nichtfestsetzung des Bebauungsplans dazu führen, dass zukünftige  
Bauvorhaben bzw. Baugesuche innerhalb des bestehenden Planungsgebietes nach § 34 
BauGB zu beurteilen wären. Hiernach hat sich die Genehmigung des Bauvorhabens am 
umgebenden Gebäudebestand zu orientieren. Dies kann dazu führen, dass bei einer feh-
lenden Vorgabe durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan bspw. der bauliche Schutz 
der Denkmale mit Gesamtensembles der Mathildenhöhe innerhalb des Geltungsbereich 
nicht mehr ausreichend gewährleistet bzw. aktiv verhindert werden kann. Insgesamt ist-
davon auszugehen, dass sich das Planungsgebiet ohne einen Bebauungsplan heteroge-
ner entwickeln würde und damit nicht im Sinne einer geordnneten Stadtentwicklung. Au-
ßerdem ist anzunehmen, dass mehr Fläche für die Umsetzung von Vorhaben in Anspruch 
genommen werden würde und so ggf. mehr Bäume gerodet werden müssten. 
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete und An-
derweitige Planungsmöglichkeiten 
Um den denkmalgeschützten Bereich der Mathildenhöhe herum, sollen mehrere Bebau-
ungspläne festgesetzt werden. Diese dienen dem Schutz der Denkmale, dem Erhalt der 
Blickachsen und einer gebietsverträglichen Weiterentwicklung der bestehenden Wohn-
bebauung. Insgesamt haben die Bebauungspläne vorwiegend einen bewahrenden Cha-
rakter: sie sollen sicherstellen, dass sich die jeweiligen Planungsgebiete nicht in größerem 
Maße verändern. Somit sind keine weiteren negativen Auswirkungen zu erwarten, auch 
wenn man bei dieser Einschätzung die Bebauungspläne der benachbarten Plangebiete 
miteinschließt.  
Aufgrund der Lage des Geltungsbereichs und der Ziele, welche durch die Festsetzungen 
des Bebauungsplanes erreicht werden sollen, wäre eine räumliche Verschiebung des

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  70 
Geltungsbereiches nicht möglich. Beispielweise wäre eine Weiterentwicklung des Alice-
Hospitals an anderer, weiter entfernter Stelle aus Gründen der medizinischen Versorgung 
vor Ort ohne lange Verkehrswege weder sozial noch wirtschaftlich vertretbar. Gleichzeitig 
wären alternative Entwicklungen innerhalb des Geltungsbereichs nicht sinnvoll, da dieser 
aufgrund seiner innerstädtischen Lage bereits stark verdichtet ist. Den aufgezeigten Pla-
nung mit vorgeschlagenen Maßnahmen zur Minderung stehen keine Alternativen ge-
genüber. 
10 HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN, LÜCKEN ODER FEHLENDE ERKENNTNISSE HIN-
SICHTLICH DER ANGABEN DER VERWENDETEN TECHNISCHEN VERFAHREN 
In Kapitel 2.4 werden alle verwendeten Gutachten und Datengrundlagen zur Bestands-
aufnahme dargelegt. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Grundlagen erga-
ben sich grundsätzlich nicht. Insgesamt konnten mit den vorhandenen Gutachten und 
Datengrundlagen die möglichen Auswirkungen für den Geltungsbereich abgeschätzt 
werden. Zur Prognoseunsicherheit auf der Ebene der Bauleitplanung gehört es jedoch, 
dass eine sichere Quantifizierung nicht für alle Bereiche von Umweltauswirkungen (z.B. 
Zunahme von Immissionen, Veränderung der Grundwasserneubildungsrate, Veränderung 
des Lokalklimas durch Klimawandel) möglich ist.  
11 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG  
Die vorliegende Umweltprüfung wurde auf Grundlage der Anlage 1 zu § 2 Absatz 4 und 
den §§ 2a und 4c BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens O 31 Mathildenhöhe 
Nord-West erarbeitet und stellt den zu erwartenden Eingriff des Bebauungsplanentwurfs 
mit dessen Auswirkungen auf die Umwelt dar. Dazu wird der Umweltzustand vor (Ba-
sisszenario) und nach der Planung (Prognose) beschrieben und bewertet sowie darüber 
hinaus werden nach den gesetzlichen Vorgaben, die Erfordernisse einer möglichen Be-
wältigung der Eingriffsfolgen dargelegt. Zur Abwendung negativer Auswirkungen des 
Plans auf Mensch und Umwelt werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und 
zum Ausgleich/Minderung der Umweltauswirkungen formuliert und in den Bebauungs-
planentwurf integriert. Ergebnisse des 2019 durchgeführten artenschutzrechtlichen Fach-
beitrages34, sind in die Betrachtungen einer Eingrifffolgenbewältigung bzw. der Vermei-
dung von potentiellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen in den Umweltbericht 
integriert worden. Weitergehende verwendete Methoden sowie technische Verfahren 
werden in den einzelnen zugrunde gelegten Fachgutachten erläutert.  
Neben einer Beurteilung möglicher Eingriffswirkungen auf die Schutzgüter integriert der 
Bebauungsplan im Sinne von § 1 Abs. 5 BauGB die Belange einer geforderten, nachhalti-
gen städtebaulichen Entwicklung sowie Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und  
Lebensgrundlagen durch Ausformulierung und Einbezug grünordnerische Balange (inte-
grierte Gründordnungsplanung). 
                                                 
34 naturplan 2019

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  71 
Ziel der Stadtentwicklung ist es mit dem Bebauungsplanentwurf O 31 Mathildenhöhe 
Nord-West, die zukünftige bauliche Entwicklung dahingehend zu steuern, dass neben 
einer gebietsverträglichen wohnbaulichen Nachverdichtung, eine Gewährleistung der 
Entwicklung des Krankenhausstandortes Alice-Hospitals weiterhin bestehen bleiben kann 
sowie einer Realisierung der kulturell herausragenden Nachbarschaftsfläche Mathilden-
höhe einer möglichen UNESCO-Welterbestatus baulich nicht negativ beeinträchtigt wer-
den kann. Inhaltlich erlaubt der Bebauungsplan dazu in der Hauptsache Veränderungen 
in From einer gebietsverträglcihen baulichen Nachverdichtungen auf dem Grundstück 
des Alice-Hospitals sowie im südwestlichen Bereich an der Pützerstraße. Die Neuversie-
gelung wird im Wesentlichen auf bereits versiegelten, teilversiegelten oder anthropogen 
überprägten Flächen durchgeführt.  
Innerhalb des rund 7,64 ha großen Geltungsbereichs überwiegen Wohnnutzungen mit 
typischen innerstädtischen gemischten Gewerbeeinheiten bestehend aus Dienstleis-
tungs-, Gastronomie und Einzelhandelsflächen. Einen flächemäßigen Schwerpunkt bildet 
das Grundstück des Krankenhauskomplex des Alice-Hospitals. In Bezug auf die vorkom-
mende Flora sind allen voran die Baumbestände in und rund um das Alice-Hospital als 
besonders wertvoll zu beschreiben. Das Buchenwäldchen in der Parkanlage des Alice-
Hospitals wurde als besonders wertvoller Lebensraum mit hohem Habitatpotential für 
einzelne Vogel- und Fledermausarten identifiziert. Darüber hinaus wirkt die Grünstruktur 
mit alteingewachsenem Baumbestand als klimaaktive Freifläche mit Ausgleichfunktion 
und hat eine hohe Bedeutung für das örtliche Stadtbild. Die öffentlichen Freiflächen set-
zen sich aus typischen städtischen Freiflächen in Form von öffentlichen Wegen, Straßen 
und kleineren Platzflächen mit wegbegleitenden öffentlichen und halböffentlichen Grün-
flächen zusammen.  
Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, sind bei Durchführung 
einer Umweltbaubegleitung vor und während der Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Die 
wesentlichen Verluste von Baumstandorten können durch Ersatzpflanzungen ausgegli-
chen werden. Alle grünordnerischen Planungsempfehlungen aus dem Umweltbericht 
wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Weiterhin ist anzuneh-
men, dass bei einer Umsetzung der beschriebenen Maßvorschläge mit keinen erhebli-
chen negativen Auswirkungen auf die umweltrelevanten Schutzgüter zu rechnen ist. Für 
die geschützten Arten- bzw. Tiergruppen Fledermäuse, Mauersegler und weitere Vogel-
arten werden Ersatzhabitate geschaffen. Mit nachteiligen Auswirkungen auf die Schutz-
güter Boden, Fläche und biologische Vielfalt ist ebenfalls nicht zu rechnen. Mit der Bil-
dung von Wärmeinseln sowie einer Beeinträchtigung des lokalen Klimas ist bei Beibehal-
tung des Durchgrünungsgrad nicht zu rechnen.  
Insgesamt kann eine behutsame Fortentwicklung des Stadtteils konstatiert werden, die 
darüber hinaus den gemachten Zielvorstellungen übergeordneter Fachplanungen insge-
samt Rechnung tragen.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  72 
LITERATUR 
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (2004): Interaktive CD-ROM zur Karte der natürlichen 
Vegetation Europas / Interactive CD-Rom Map of the Natural Vegetation of Europe. 
Maßstab / Scale 1:2500000 Erläuterungstext, Legende, Karten Explanatory Text, Le-
gend, Maps 2004. CD-ROM, ISDN: 3-7843-3848-8 
DR. GRUSCHKA INGENIEURSGESELLSCHAFT (2018): Schalltechnische Untersuchung zum Bebau-
ungsplan: Bericht Nr. 18-2822, vom 04.11.2018 
HESSISCHES LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (2018): Abfrage der Alt-
lasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen (DATUS-Abfrage HLNUG am 
10.06.18) 
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG, WOHNEN, LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN 
UND NATURSCHUTZ (1995): Hessische Biotopkartierung (HB) – Kartieranleitung, 3. 
Fassung, unveröff., Wiesbaden. 
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (HRSG.) (2017): Der 
Hirschkäfer in Hessen. Reihe: Artenschutzinfo Nr. 1., Mai 2017, Wiesbaden, 23 S. 
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHER-
SCHUTZ (2015): Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen, 3. Fas-
sung, Wiesbaden, 33 S. 
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2005): 
Arbeitshilfe zur Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, 
Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben (Kom-
pensationsverordnung – KV). Vom 01.09.2005 
INSTITUT FÜR GEWÄSSER- UND AUENÖKOLOGIE GBR (2016): Artenschutzrechtliche Potenzialab-
schätzung -Bebauungsplan Mahtildenhöhe N O 31, 19.12.2016 
INSTITUT FÜR KLIMA- UND ENERGIEKONZEPTE (2016): Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darm-
stadt (Klimafunktionskarte Endbericht, Planungshinweiskarte etc.) 
NATURPLAN (2019): Artenschutzfachbeitrag-Bebauungsplan O 31 Mathildenhöhe Nordwest, 
26.09.2019 
REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT (2018): Auskunft des Kampfmittelräumdienstes des Lan-
des Hessen, Stellungnahme vom 12.06.2018. 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2009): Rahmen-Konzeption Mathildenhöhe. Zwischen-
bericht Juli 2009. 59 Seiten. 
WERKSTADT ARCHITEKTEN+STADTPLANER (2016): Entwurf Erläuterungsbericht zum B-Plan 
„O 31 – Mathildenhöhe Nord-West“ mit Stand vom 08.11.2016 
WERKSTADT ARCHITEKTEN+STADTPLANER (2016): Begründung zum B-Plan „O 31 – Mathil-
denhöhe Nord-West“ vom 02.12.2020 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 2018a): Landschaftsplan zum Flächennutzungs-
plan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 2018b): Baumkataster 
WRL ARCHITEKTENGRUPPE GMBH (2020): Konzeptstudie Tiefgarage

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  73 
GESETZE UND VERORDNUNGEN 
BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 
 (BGBl. I S. 3634). 
BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), 
 die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geän-
dert worden ist. 
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt 
 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert 
 worden ist. 
HESSISCHE KOMPENSATIONSVERORDNUNG vom 1.September 2005 (Gültigkeit vom 29.12.2010 
 bis 31.12.2015). 
HESSISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (HAGBNatSchG) vom 20. 
 Dez. 2010 
HESSISCHES WASSERGESETZ (HWG) vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Art. 4 
 des Gesetzes vom 22. August 2018. 
WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Arti
 kel 2 des Gesetzes vom 04. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist. 
 
VERZEICHNIS DER QUELLEN AUS DEM INTERNET: 
AM ONLINE PROJECTS (O.J): Klima und Wetter in Darmstadt. URL: https://de.climate-
 data.org/location/2129/ (letzter Aufruf: 10.05.2018). 
HLNUG (2016): WRRL Hessen. Stand 2016 URL: http://wrrl.hessen.de/ (letzter Aufruf: 
 04.05.2018). 
HLNUG (2017a): Bodenviewer Hessen. Stand Mai 2018. URL: http://bodenviewer.hes
 sen.de/mapapps/resources/apps/bodenviewer/index.html?lang=de (letzter Aufruf: 
 20.05.2018). 
HLNUG (2017B): Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz Hessen 
 (GruSchu). URL: http://gruschu.hessen.de/mapapps/resources/apps/gruschu/in
 dex.html?lang=de (letzter Aufruf: 13.05.2018). 
HLNUG B (2015): Umweltatlas Hessen. Stand 2017. URL: http://atlas.umwelt.hessen.de/at
 las/ (letzter Aufruf: 20.05.2018). 
HMUKLV - HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VER-
BRAUCHERSCHUTZ (O.J.): Naturschutzinformationssystem NATUREG (NATUrschutzREGister 
 Hessen). Aktualitätsstand 15.05.2018. URL. http://natureg.hes
 sen.de/Main.html?role=default (letzter Aufruf: 13.05.2018). 
HMUKLV - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VER-
BRAUCHERSCHUTZ (O.J.): Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-
 Maßnahmen – HALM. Stand 2017. URL: http://halm.hessen.de/mapapps/re
 sources/apps/halm/index.html?lang=de (letzter Aufruf: 12.05.2018). 
LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE HESSEN (o.J.): DenkXweb. Stand 2017. URL: 
 http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/objekte/ (letzter Aufruf August 2017). 
REGIONALVERBAND FRANKFURTRHEINMAIN (O.J.): WebSUP - Interaktive Umweltprüfung. 
 Stand Juni 2015. URL: http://mapview.region-frankfurt.de/websup/webSup.html 
 (letzter Aufruf: 11.05.2018).

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  74 
PFLANZLISTE (ANHANG 1) 
1. Ordnung   2. Ordnung  
Acer platanoi-
des 
Spitz-Ahorn  Acer campestre Feld-Ahorn  
Acer pseu-
doplatanus 
Berg-Ahorn  Carpinus betulus Hainbuche  
Alnus glutinosa Schwarzerle  Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn  
Aesculus  
hippocastanum 
Gewöhnliche Rosskas-
tanie 
Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn  
Prunus avium Vogelkirsche  Prunus padus Traubenkirsche  
Betula pendula Hängebirke  Sorbus aria Mehlbeere  
Fagus sylvatica Rotbuche  Sorbus aucuparia Gewöhnliche Eberesche  
Fraxinus excel-
sior 
Gewöhnliche Esche  Sorbus domestica Speierling  
Juglans regia Walnuss 
Quercus pet-
raea 
Traubeneiche    
Quercus robur Stieleiche    
Tilia cordata Winterlinde    
Tilia platyphyl-
los Sommerlinde  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PFLANZENLISTE 2: HEIMISCHE STRÄU-
CHER 
Acer campestre  Feld-Ahorn  
 Amelanchier lamarckii Felsenbirne  
 Carpinus betulus Hainbuche  
 Cornus mas  Kornelkirsche 
 
Cornus sanguinea Roter Hartriegel 
Corylus avellana  Haselnuss 
Rosa multiflora  Büschelrose 
Rosa pimpinellifolia Bibernell Rose 
Viburnum opulus Gew. Schneeball

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  1     07.05.2021
1 830002030001 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,23 o A zurückgehend - Baumscheibe vergrößern heimisch Erhalt
2 830002030002 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,25 o A zurückgehend - Baumscheibe vergrößern heimisch Erhalt
3 830002030003 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,25 o A zurückgehend - Sehr enge Baumscheibe
- Standort sehr mauernah heimisch Erhalt
4 607801010027 Ginkgo biloba Ginkgo-Baum 10 4 0,23 o A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
5 / Acer saccharinum Silber-Ahorn 4 2 0,12 A zurückgehend - Neupflanzung
- Schadhafte Krone nicht heimisch Erhalt
6 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 8 0,26 o C zurückgehend - Standort nah an Bürgersteig heimisch Erhalt
7 287002010037 Tilia x euchlora Krim-Linde 10 5 0,24 o A vital - offene Baumscheibe heimisch Erhalt
8 287002010036 Tilia x euchlora Krim-Linde 8 4 0,22 o A zurückgehend - offene Baumscheibe heimisch Erhalt
9 287002010035 Tilia x euchlora Krim-Linde 10 5 0,23 o A vital - offene Baumscheibe heimisch Erhalt
10 287002010034 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital - offene Baumscheibe heimisch Erhalt
11 287002010033 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital - offene Baumscheibe mit Bodendeckern heimisch Erhalt
12 / Betula pendula Hänge-Birke 10 5 0,21
0,27 o A vital - 2-stämmig heimisch Erhalt
13 / Ulmus i. S. Ulme 9 5 0,21 o C vital - Standort zu nah an Mauer
- Grenzabstände! heimisch Erhalt
14 / Ulmus i. S. Ulme 9 3 0,2 o C vital - Standort zu nah an Mauer
- Grenzabstände! heimisch Erhalt
15 fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt Erhalt
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
Anhang II

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  2     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
16 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 14 7 0,20
0,30 o A absterbend - 2-stämmig heimisch Erhalt
17 / Acer campestre Feld-Ahorn 12 9 0,15
0,30 o C vital - 3-stämmig
- Standort zu nah an Mauer heimisch Erhalt
18 / Picea abies Gemeine
Fichte 14 9 0,30 o A vital - Standort zu nah an Mauer
- Grenzabstände! heimisch Erhalt
19 707002010063 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 14 10 0,55 o A/D vital - 
zurückgehend
- Efeubewuchs an Stamm
- ortsbildprägend heimisch Erhalt
20 707002010062 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 9 5 0,19 o A vital - Straßenraumgliedernd heimisch Erhalt
21 707002010061 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 12 5 0,25 o A vital - Straßenraumgliedernd heimisch Erhalt
22 707002010060 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 8 4 0,16 A vital - Straßenraumgliedernd heimisch Erhalt
23 707002010059 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 11 6 0,25 o A zurückgehend - Straßenraumgliedernd
- Stammschäden/ Astlöcher heimisch Erhalt
24 607801010047 Amelanchier arborea
 'Robin Hill' Felsenbirne 6 2,50 - 3,00 0,09 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
25 607801010046 Amelanchier arborea
 'Robin Hill' Felsenbirne 6 2,50 - 3,00 0,09 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
26 607801010045 Amelanchier arborea
 'Robin Hill' Felsenbirne 6 2,50 - 3,00 0,09 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
27 607801010044 Catalpa bignonioides 'Nana' Trompetenbaum 4 2 0,08 A zurückgehend - Neupflanzung
- Schadhafte Krone nicht heimisch Erhalt
28 607801010043 Davidia involucrata Taschentuchbaum 4 1,50 0,06 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
29 607801010041 Magnolia Magnolie 5 5 0,19 o C vital
- Teil der Grünanlagengestaltung 
- Ersatz im Zuge der 
Grünanlagenumgestaltung
nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  3     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
30 607801010042 Punus avium Vogel-Kirsche 6 9 0,19 -
0,25 o C vital
- 3-stämmig
- Teil der Grünanlagengestaltung 
- Ersatz im Zuge der 
Grünanlagenumgestaltung
heimisch Erhalt
31 607801010028 Quercus robur Stiel-Eiche 11 12 0,41 o A/D vital
- Bei Neugestaltung der Grünanlage 
Vergrößerung der Baumscheibe
- besondere Markanz, ortsbildprägend
nicht heimisch Erhalt
32 607801010053 Acer saccharinum Silber-Ahorn 12 15 0,30 - 0,40 o A/D zurückgehend
- 4-stämmig, 1 Stamm abgängig
- Verkehrssicherung                                      
- besondere Markanz für den Aufgang 
zur Mathildenhöhe
nicht heimisch Erhalt
33 607801010056 Laburnum angyroides Goldregen 11 7 0,19 - 0,25 o - zurückgehend
- 3-stämmig
- Entnahme zugunsten des Ahorns + des 
angrenzenden Mauerwerkes heimisch Erhalt
34 607801010052 Taxus baccata Eibe 7 6 0,27 o B vital - Aufwuchs aus ehem. Strauchpflanzung
- Standort zu nah am Gebäude heimisch Erhalt
35 / Carpinus betulus Hainbuche 8 3 0,09 A vital - Neupflanzung
- Baumrost heimisch Erhalt
36 / Acer saccharinum 'Wieri' Geschlizter
Silberahorn 18 - 20 12- 
15 0,37 - 0,47 o A/D zurückgehend - 3-stämmig
- besondere Markanzortsbildprägend nicht heimisch Erhalt
37 / Punus serrulata Japanische
Blüten-Kirsche 6 10 0,17 - 0,23 o B zurückgehend - 2-stämmig
- Ersatz im Rahmen einer Neugestaltung nicht heimisch Erhalt
38 / Acer saccharinum 'Wieri' Geschlizter
Silber-Ahorn 11 6 0,36 o B absterbend
- Asthöhlen
- Lichtkonkurrenz Rosskastanien
- Freistellung/ Sichtbarkeit des Ernst-
Neufert-Hauses
nicht heimisch Erhalt
39 / Ailanthus altissima Götterbaum 12 10 0,40 o A zurückgehend - Efeubewuchs
- Sichtschutz zu Tiefgarage/ Parkplatz nicht heimisch Erhalt
40 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 4 0,17 - 0,25 o A absterbend
- Efeubewuchs
- Sichtschutz zu Tiefgarage/ Parkplatz
- 2-stämmig
heimisch Erhalt
41 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 6 0,35 o A absterbend - Efeubewuchs
- Sichtschutz zu Tiefgarage/ Parkplatz heimisch Erhalt
42 / Sorbus intermedia Schwedische 
Mehlbeere 10 5 0,30 o A zurückgehend - Efeubewuchs
- Sichtschutz zu Tiefgarage/ Parkplatz nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  4     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
43 830003010038 Acer campestre Feld-Ahorn 11 8 0,26 o A vital heimisch Erhalt
44 / Ailanthus altissima Götterbaum 14 7 0,55 o A/D vital - Wichtige Ensemblewirkung im 
Straßenraum nicht heimisch Erhalt
45 / Ailanthus altissima Götterbaum 14 7 0,54 o A/D vital - Wichtige Ensemblewirkung im 
Straßenraum nicht heimisch Erhalt
46 / Ailanthus altissima Götterbaum 14 7 0,56 o A/D vital - Wichtige Ensemblewirkung im 
Straßenraum nicht heimisch Erhalt
47 830003010012 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 10 0,4 A vital
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in 
Verbindung mit der 
Villendurchgrünung
nicht heimisch Erhalt
48 830003010013 Ulmus Ulme 16 8 0,35 o A vital - 
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in 
Verbindung mit der 
Villendurchgrünung
heimisch Erhalt
49 830003010010 Ulmus Ulme 17 8 0,35 o A vital - 
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in 
Verbindung mit der 
Villendurchgrünung
heimisch Erhalt
50 830003010009 Acer campestre Feld-Ahorn 17 5 0,21 o A vital - 
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in 
Verbindung mit der 
Villendurchgrünung
heimisch Erhalt
51 830003010008 Populus simonii Birken-Pappel 19 10 0,60 o A vital - 
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in 
Verbindung mit der 
Villendurchgrünung
nicht heimisch Erhalt
52 830003010011 Acer campestre Feld-Ahorn 17 3 0,18 A vital - 
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in 
Verbindung mit der 
heimisch Erhalt
53 830003010006 Acer campestre Feld-Ahorn 14 7 0,21 -0,23 o A zurückgehend - Optimierung zu Baumreihe
- 2-stämmig heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  5     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
54 830003010005 Acer campestre Feld-Ahorn 13 7 0,30 o A zurückgehend - Optimierung zu Baumreihe heimisch Erhalt
55 830003010003 Carpinus betulus Hainbuche 11 5 0,26 o A absterbend - Optimierung zu Baumreihe heimisch Erhalt
56 830003010002 Carpinus betulus Hainbuche 11 5 0,26 o A absterbend - Optimierung zu Baumreihe heimisch Erhalt
57 830003010052 Robinia pseudoacacia Robinie 20 10 0,70 o A/D vital - 
zurückgehend
- Verkehrssicherung
- Besondere Markanz nicht heimisch Erhalt
58 830003010051 Acer campestre Feld-Ahorn 9 8 0,20 - 0,26 o A vital - 3-stämmig heimisch Erhalt
59 830003010050 Acer campestre Feld-Ahorn 11 5 0,22 o A vital heimisch Erhalt
60 380003010048/49 Robinia pseudoacacia Robinie 18 9 0,48 - 0,55 o A/D vital - 
zurückgehend
- 2-stämmig
- besondere Markanz nicht heimisch Erhalt
61 830003010014 Acer campestre Feld-Ahorn 8 3 0,19 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung
- Astlöcher heimisch Erhalt
62 830003010015 Robinia pseudoacacia Robinie 21 11 0,30 -0,40 o A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
63 830003010017 Robinia pseudoacacia Robinie 21 13 0,35 o A vital - 
zurückgehend - 2-stämmig nicht heimisch Erhalt
64 83000310018 Robinia pseudoacacia Robinie 21 10 0,45 o A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
65 83000310019 Acer campestre Feld-Ahorn 10 3 0,18 A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  6     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
66 83000130020 Robinia pseudoacacia Robinie 21 07. Aug 0,40 o A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
67 83000130022 Populus simonii Birken-Pappel 18 10 0,35 o A zurückgehend - Schrägstand
- Verkehrssicherung nicht heimisch Erhalt
68 83000130025 Acer campestre Feld-Ahorn 12 4 0,21 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
69 83000130026 Acer campestre Feld-Ahorn 12 4 0,21 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
70 830001030027 Acer campestre Feld-Ahorn 9 4 0,15 A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
71 830003010028 Acer campestre Feld-Ahorn 10 6 0,17 - 0,20 o A vital - 
zurückgehend
- 2-stämmig
- Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
72 830003010030 Acer campestre Feld-Ahorn 15 6 0,26 A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
73 830003010031 Acer campestre Feld-Ahorn 15 6 0,25 o A vital - 
zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
74 830003010032 Acer campestre Feld-Ahorn 16 5 0,25 o A vital - 
zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
75 830003010033 Punus serotina Spätblühende
Trauben-Kirsche 16 7 0,23 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung nicht heimische Erhalt
76 830003010034 Acer campestre Feld-Ahorn 13 5 0,25 o A vital - 
zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
77 830003010035 Acer campestre Feld-Ahorn 13 4 0,19 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  7     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
78 830003010039 Prunus mahaleb Felsen-Kirsche 11 5 0,19 - 0,20 o A zurückgehend - 2-stämmig
- Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
79 830003010039a Acer campestre Feld-Ahorn 4 3 0,14 A absterbend heimisch Erhalt
80 830003010041 Acer campestre Feld-Ahorn 11 4 0,12 - 0,18 o A zurückgehend - 2-stämmig heimisch Erhalt
81 830003010042 Acer campestre Feld-Ahorn 12 4 0,22 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
82 830003010043 Acer campestre Feld-Ahorn 9 2 0,19 o A zurückgehend heimisch Erhalt
83 830003010045 Populus simonii Birken-Pappel 18 8 0,40 o A zurückgehend - 
absterbend
- Abpflanzung Parkplatz/ Spielplatz
- Durchgrünung heimisch Erhalt
84 830003010046 Acer campestre Feld-Ahorn 8 4 0,15 A zurückgehend - Abpflanzung Parkplatz/ Spielplatz
- Durchgrünung heimisch Erhalt
85 830003010047 Acer campestre Feld-Ahorn 11 5 0,19 o A vital - 
zurückgehend
- Abpflanzung Parkplatz/ Spielplatz
- Durchgrünung heimisch Erhalt
86 830002020001 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,14 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
87 830002020003 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,11 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
88 830002020005 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,11 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
89 830002020006 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,11 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  8     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
90 / Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,10 A vital - Neupflanzung
- Bedrängt durch Kiefer nicht heimisch Erhalt
91 830002020002 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 5 0,14 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
92 830002020004 Catalpa bignonioides Trompetenbaum 5 4 0,13 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
93 830002020008 Pinus nigra Schwarzkiefer 13 6 0,28 o A zurückgehend - Bei Ersatz, Ersatz durch Laubbaum nicht heimisch Erhalt
94 830002020009 Pinus nigra Schwarz-Kiefer 14 6 0,31 o A vital - 
zurückgehend - Bei Ersatz, Ersatz durch Laubbaum nicht heimisch Erhalt
95 / Catalpa bignonioides Trompetenbaum 5 3 0,11 A zurückgehend - Neupflanzung
- Schadhafte Krone nicht heimisch Erhalt
96 / Acer grosseri Schlangenhaut-Ahorn 5 3 0,13 A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
97 / Cercis siliquastrum Judasbaum 16 12 0,20 - 0,30 o A zurückgehend - 4-stämmig
- Solitär nicht heimisch Erhalt
98 / Acer grosseri Schlangenhaut- 
Ahorn 4 2 0,1 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
99 / Taxus baccata Eibe 5 4 0,15 - 0,20 o A vital
- Aufwuchs aus Strauchpflanzung
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
100 / Prunus avium Vogel-Kirsche 5 4 0,12 A vital
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
nicht heimisch Erhalt
101 / Prunus avium Vogel-Kirsche 5 4 0,08 A vital
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  9     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
102 / Carpinus betulus Hainbuche 5 3 0,07 A vital
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
103 / Tilia cordata Winter-Linde 11 10 0,19 - 0,30 o A zurückgehend
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
- 5-stämmig
- trockene Äste
heimisch Erhalt
104 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 11 8 0,50 o C absterbend
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
- Standort zu nah an Mauer
heimisch Erhalt
105 / Sorbus intermedia Schwedische 
Mehlbeere 10 6 0,35 o A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
106 / Pinus wallichiana Tränen-Kiefer 11 7 0,40 o C vital - 
zurückgehend
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
- Standort zu nah an Mauer
nicht heimisch Erhalt
107 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 15 10 0,45 o A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
108 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 15 8 0,30 o A zurückgehend
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
nicht heimisch Erhalt
109 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 15 10 0,45 o C zurückgehend
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
- Krone einseitig aufgrund des 
hausnahen Standortes
nicht heimisch Erhalt
110 / Prunus avium Vogel-Kirsche 7 4 0,12 A vital nicht heimisch Erhalt
111 / Sorbus intermedia Schwedische 
Mehlbeere 8 3 0,17 A zurückgehend - Astbrüche
- Astlöcher nicht heimisch Erhalt
112 / Sorbus intermedia Schwedische 
Mehlbeere 8 3 0,17 A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
113 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,40 o A vital - 
zurückgehend - Hausgarten heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  10     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
114 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 15 10
einseitg 0,40 o C vital - 
zurückgehend
- Schrägstand
- Standort zu nah an Mauer
- Verkehrssicherung
heimisch Erhalt
115 / Prunus avium Vogel-Kirsche 7 3 0,15 A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
116 / Prunus avium Vogel-Kirsche 7 3 0,15 A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
117 / Tilia cordata
Baumhecke (12 Stk.)
Winter-Linde
Baumhecke 6 Breite:
2 0,15 A vital
- Neupflanzung 
- Sichtschutz/ Abpflanzung zu 
Schwesternwohnheim 
heimisch Erhalt
118 / Quercus robur Stiel-Eiche 14 10 0,50 o C zurückgehend - 
absterbend
- Ggfs. Wurzelschäden durch temp.
Lagerfläche
- Ersatz nicht zwingend an Standort
heimisch Erhalt
119 / Quercus robur Stiel-Eiche 14 8 0,50 o C  absterbend
- Ggfs. Wurzelschäden durch temp.
Lagerfläche
- Ersatz nicht zwingend an Standort
heimisch Erhalt
120 / Punus serrulata Japanische
Blüten-Kirsche 8 8 0,40 o A vital nicht heimisch Erhalt
121 / Prunus domestica Pflaume 6 5 0,20 o A vital heimisch Erhalt
122 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,30 o A zurückgehend - Verkehrssicherung
- Abgrabung des Wurzelbereichs heimisch Erhalt
123 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 12 8 0,15 - 0,17 A vital - 3-stämmig heimisch Erhalt
124 / Quercus robur Stiel-Eiche 15 - 18 20 0,80 o A/D vital - 
zurückgehend
- 3-stämmig
- Standort sehr hausnah
- Besondere Markanz durch Größe
heimisch Erhalt
125 / Cedrus atlantica Atlas-Zeder 16 12 0,40 - 0,60 o A/D vital nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  11     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
126 / Larix decidua Europäische
Lärche 15 10 - 12 0,40 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
127 / Quercus robur Stiel-Eiche 12 6 0,30 o A vital - 2-stämmig heimisch Erhalt
128 / Tsuga canadensis Kanadische
 Hemlocktanne 10 6 0,25 - 0,30 o A vital nicht heimisch Erhalt
129 / Sequoiadendron giganteum Riesen-
Mammutbaum 18 - 20 12 1,00 o A/D vital nicht heimisch Erhalt
130 / Cedrus atlantica Atlas-Zeder 15 20 0,60 o A/D vital nicht heimisch Erhalt
131 / Picea pungens 'Glauca' Blaufichte 10 5 0,30 o A vital nicht heimisch Erhalt
132 287002010038 Tilia cordata Winter-Linde 8 4,5 0,21 o A zurückgehend - Baumrost
- keine durchgehende Terminale heimisch Erhalt
133 287002010039 Tilia cordata Winter-Linde 8 4,5 0,21 o A zurückgehend
- Bei Ersatz Vergrößerung der 
Baumscheibe
- Baumscheibe offen
heimisch Erhalt
134 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 8 - 10
einseitig 0,40 o B vital - 
zurückgehend - Standort zu hausnah heimisch Erhalt
135 / Prunus Obstbaum 6 4 0,12 A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
136 / Taxus baccata Eibe
6. Stk 8 - 0,19 - 0,30 o - vital
- Baumgruppe
- Schutz der Rosskastanie Nr. 136 
vorrangig
heimisch Erhalt
137 / Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 12 0,55 o A/D vital - Wichtige Binnendurchgrünung heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  12     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
138 / Tilia platyphyllos Sommer-Linde 15 6 0,40 o A vital - Wichtige Binnendurchgrünung heimisch Erhalt
139 / Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 6 0,55 o A vital - Wichtige Binnendurchgrünung heimisch Erhalt
140 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 7 0,50 o A vital - 
zurückgehend - Wichtige Binnendurchgrünung heimisch Verlust
141 / Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 12 5 0,6 o B vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Grenzabstände!                                            
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
142 / Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 3,5 3 0,08 A vital
- Neupflanzung
- Ersatz für Rosskastanie Nr. 141               - 
inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
143 / Picea abies Rotfichte 8 5 0,3 o A vital - Efeubewuchs heimisch Verlust
144 / Picea omorika Serbische Fichte 7 1,5 0,18 A zurückgehend - Ersatz durch Laubbaum                             
- inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
145 / Picea omorika Serbische Fichte 7 1,5 0,18 A zurückgehend - Ersatz durch Laubbaum                             
- inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
146 / Picea abies Rotfichte 9 4 0,3 o A zurückgehend - Ersatz durch Laubbaum heimisch Verlust
147 / Pinus nigra Schwarz-Kiefer 11 7 0,3 o B zurückgehend - Standort zu nah an Gebäude nicht heimisch Verlust
148 / Taxus baccata Eibe 8 4,5 0,25 o - vital heimisch Verlust
149 / Taxus baccata Eibe 10 6 - 7 0,35 o - vital heimisch Verlust
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  13     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
150 / Tilia tomentosa Silber-Linde 15 12 0,80 - 1,00 o A/D vital
- Besondere Markanz
- Kulissenwirkung                                                                      
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
150a / Taxus baccata Eibe 7 5 0,2 o A vital heimisch Verlust
151 / Fagus sylvatica Rot-Buche 13 8 0,50 - 0,60 o A/D vital - 
zurückgehend
- Besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Pflegedefizit
heimisch Verlust
152 / Taxus baccata Eibe 7 4 0,15 - 0,20 o A zurückgehend - Mehrstamm heimisch Erhalt
153 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 10 0,50 - 0,60 o A absterbend - Verkehrssicherung
- Bereits kupiert heimisch Erhalt
154 * Tilia cordata Winter-Linde 10 8 0,48 o A zurückgehend - 
absterbend
- Verkehrssicherung
- Standort auf Granodiorit                             
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
155 * Tilia cordata Winter-Linde 10 6 0,33 o A  absterbend
- Verkehrssicherung
- Standort auf Granodiorit                                
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
156 * Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 12 7
einseitg 1,20 o A  absterbend
- Verkehrssicherung
- Pilzbefall
- Mehrstamm                                                   
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
157 / Picea pungens 'Glauca' Blaufichte 17 4 - 5 0,50 o A  absterbend - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
158 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 9 12 0,40 o C vital - 
zurückgehend - Standort zu nah an Mauer heimisch Verlust
159 * Tilia platyphyllos Sommer-Linde 7 10 0,60 o B zurückgehend - 
absterbend
- Bereits kupiert
- Asthöhlen heimisch Verlust
160 / Prunus serrulata Zier-Kirsche 2 5 0,08 A vital
- Neupflanzung
- Ersatz für Blaufichte Nr. 161                       
- inzwischen gefällt
nicht heimisch nicht 
vorhanden
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  14     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
161 / Picea pungens 'Glauca' Blaufichte 12 4 0,40 o B vital - 
zurückgehend nicht heimisch Verlust
162 / Fagus sylvatica Rot-Buche 12 8
einseitig 0,40 o A vital - Standort zu nah an Gebäude heimisch Erhalt
163 * Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,30 o A zurückgehend - 
absterbend
- Schrägstand 
- Asthöhlen
- Erforderliche Randkulisse zum 
Olbrich Weg/ Hervorhebung der 
heimisch Erhalt
164 * Quercus robur Stiel-Eiche 15 6 0,52 o A vital
- Asthöhlen
- Erforderliche Randkulisse zum 
Olbrich Weg/ Hervorhebung der 
Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
165 / Carpinus betulus Hainbuche 12,5 4 0,24 o A vital - 
zurückgehend
- Erforderliche Randkulisse zum 
Olbrich Weg/ Hervorhebung der 
Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
166 * Quercus robur Stiel-Eiche 12,5 5 0,35 o A zurückgehend - 
absterbend
- Asthöhlen
- Stark kupiert
- Erforderliche Randkulisse zum 
Olbrich Weg/ Hervorhebung der 
heimisch Erhalt
167 / Carpinus betulus Hainbuche 12,5 3 - 4 0,30 o A absterbend
- Verkehrssicherung
- Erforderliche Randkulisse zum 
Olbrich Weg/ Hervorhebung der 
Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
168 / Tilia cordata Winter-Linde 7 5 0,15 A vital heimisch Verlust
169 / Tilia cordata Winter-Linde 7 5 0,17 A vital heimisch Verlust
170 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 4 2 0,10 A zurückgehend heimisch Verlust
171 / Catalpa bignonioides Trompetenbaum 7 5 0,15 A vital - 
zurückgehend - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
172 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 9 1,5 0,13 A vital - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  15     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
173 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 9 2 0,13 A vital - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
174 / Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 8 6 0,13 A vital - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
175 / Liquidambar styraciflua Amerikan.
Amberbaum 7 3 0,13 A vital - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
176 / Liriodendron tulipifera Tulpenbaum 6 3 0,10 A vital - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
177 / Picea pungens 'Glauca' Blaufichte 12 4 0,37 o A vital nicht heimisch Verlust
178 / Liquidambar styraciflua Amerikan.
Amberbaum 7 3 0,10 A vital - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
179 / Magnolia i. S. Magnolie 4 1,5 0,08 A vital - 
zurückgehend - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
180 / Fagus sylvatica Rot-Buche 6 2,5 0,11 A vital - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
181 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 15 5 0,33 o A zurückgehend nicht heimisch Erhalt
182 / Carpinus betulus Hainbuche 14 5 0,30 o A zurückgehend - 
absterbend heimisch Erhalt
183 / Carpinus betulus Hainbuche 14 8 0,36 o A vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Schrägstand heimisch Erhalt
184 * Fagus sylvatica Rot-Buche 14 8 0,40 o A vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Astlöcher heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  16     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
185 / Carpinus betulus Hainbuche 14 5 0,20 - 0,27 o A vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Mehrstamm heimisch Erhalt
186 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 8
einseitig 0,45 o A/D vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Verkehrssicherung
- Besondere Markanz
heimisch Erhalt
187 / Tilia cordata Winter-Linde 14 6 0,40 o A/D vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Besondere Markanz heimisch Erhalt
188 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 12 0,60 o A/D vital - Standort zu nah an Mauer
- Besondere Markanz heimisch Erhalt
189 / Carpinus betulus Hainbuche 14 5 0,30 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
190 / Carpinus betulus Hainbuche 14 3 0,30 o A absterbend - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
191 / Carpinus betulus Hainbuche 14 5 0,21 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
192 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,30 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
193 / Carpinus betulus Hainbuche 10 7 0,32 o A vital - 
zurückgehend - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
194 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 10 0,40 o A vital - 
zurückgehend - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
195 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 10 0,36 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
196 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 10 0,40 o A/D vital - Standort zu nah an Mauer
- Besondere Markanz heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  17     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
197 / Fagus sylvatica Rot-Buche 10 4 0,21 o C vital - 
zurückgehend - Schrägstand heimisch Erhalt
198 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 10 0,36 o A vital heimisch Erhalt
199 / Fagus sylvatica Rot-Buche 10 4 0,19 o C vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Schrägstand heimisch Erhalt
200 / Fagus sylvatica Rot-Buche 12 7 0,36 o A vital - Schrägstand heimisch Erhalt
201 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 12 0,62 o A/D vital - Standort zu nah an Mauer
- leichter Schrägstand heimisch Erhalt
202 * Carpinus betulus Hainbuche 12 6 0,28 o A vital - 
zurückgehend - Astlöcher heimisch Verlust
203 / Carpinus betulus Hainbuche 12 8 0,40 o A zurückgehend heimisch Verlust
204 / Fagus sylvatica Rot-Buche 10 6 0,27 o A vital heimisch Verlust
205 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 4 3,5 0,07 o A zurückgehend - Ersatz aufgrund des Eschensterbens heimisch Verlust
206 / Platanus x hispanica Gewöhnliche 
Platane 15 18 0,70 o A/D vital - 
zurückgehend
- Verkehrssicherung
- Besondere Markanz heimisch Verlust
207 / Fagus sylvatica Rot-Buche 15 12 0,36 - 0,40 
(0,70) o A/D vital
- Verkehrssicherung
- Besondere Markanz
- 2-stämmig
heimisch Verlust
208 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 4,5 2 0,08 A zurückgehend - Neupflanzung                                                
- inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  18     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
209 / Ginkgo biloba Ginkgobaum 6 2 0,09 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Verlust
210 / Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 7 4 0,14 A vital - Neupflanzung                                                
- inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
211 / Catalpa bignonioides Trompetenbaum 8 6 0,21 o A vital - 
zurückgehend - Neupflanzung nicht heimisch Verlust
212 / Betula pendula Hänge-Birke
(5 Stk.) 3,5 4 0,12 A vital - Baumgrupppe heimisch Verlust
213 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 10 1,5 0,11 A vital heimisch Verlust
214 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 10 1,5 0,11 A vital heimisch Verlust
215 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 5,5 4 0,14 A vital heimisch Erhalt
216 / Fagus sylvatica Rot-Buche 5 4 0,21 o A vital
- Integriert in Spielgerät
- Bohlenbretter prüfen                                     
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
217 / Corylus colurna Baum-Hasel 4 3 0,09 A vital - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
218 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 9 3 0,14 A vital heimisch Erhalt
219 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 9 3 0,14 A vital heimisch Erhalt
220 / Quercus robur Stiel-Eiche 9 3 0,50 o A zurückgehend heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  19     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
221 / Taxus baccata Eibe
(3 Stk.) 10 4 0,30 - 0,40 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
222 / Robinia pseudoacacia Robinie 15 5 0,40 o B zurückgehend - Standort zu nah an Mauer
- Verkehrssicherung nicht heimisch Erhalt
223 / Tilia cordata Winter-Linde 6 4 0,50 o A zurückgehend heimisch Erhalt
224 / Robinia pseudoacacia Robinie 15 8 0,40 o A zurückgehend
- Astbruch
- Verkehrssicherung
- Efeubewuchs
nicht heimisch Erhalt
225 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 10 0,30 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
226 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 8 0,34 o A vital - 
zurückgehend - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
227 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 15 0,50 o A/D vital
- Besondere Markanz
- Kulissenwirkung                                          
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
228 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 15 0,50 o A/D vital
- Besondere Markanz
- Kulissenwirkung                                          
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
229 / Taxus baccata Eibe 6 5 0,30 o A vital - 
zurückgehend
- Mehrstamm                                                   
- inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
230 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 12 1,00 o A/D vital - 
zurückgehend
- Schrägstand                                                  
- inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
231 * Robinia pseudoacacia Robinie 7 4 0,60 o A absterbend - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
232 * Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 15 6 0,80 o A/D zurückgehend - Verkehrssicherung                                      
- inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  20     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
233 / Robinia pseudoacacia Robinie 9 8 0,40 o A zurückgehend - 
absterbend
- Efeubewuchs                                                
- inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
234 / Tilia cordata Winter-Linde 10 8 0,40 o A zurückgehend - Aufastung heimisch Erhalt
235 / Liquidambar styraciflua Amerikan.
Amberbaum 6 2,5 0,11 A vital nicht heimisch Erhalt
236 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle - - 0,14 A absterbend - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
237 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 3 0,14 A vital - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
238 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 2 0,14 A vital - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
239 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 3 0,14 A vital - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
240 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 3 0,14 A vital - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
241 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 4 0,8 0,07 A vital - Symmetrie
- Portalwirkung mit Säuleneiche Nr. 242 heimisch Erhalt
242 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 6 1 0,12 A vital
- Symmetrie
- Portalwirkung mit Säuleneiche Nr. 241       
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
243 / Punus serrulata 
'Amanogawa' Säulen-Kirsche 6 2 0,14 A vital nicht heimisch Erhalt
244 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 3 0,14 A vital nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  21     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
245 / Styphnolobium japonicum Schnurbaum 4,5 4 0,12 A vital nicht heimisch Erhalt
246 / Tilia tomemtosa Silber-Linde 5 2 0,11 A vital heimisch Erhalt
247 / Tilia tomemtosa Silber-Linde 5 2 0,11 A vital heimisch Erhalt
248 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 6 5 0,21 o A zurückgehend - 
absterbend heimisch Erhalt
249 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 6 5 0,21 o A zurückgehend - 
absterbend
- Bereits kupiert
- Kronenschnitt heimisch Erhalt
250 / Carpinus betulus Hainbuche 7 5 0,12 - 0,18 A zurückgehend - 
absterbend - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
251 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 7 5 0,40 o A zurückgehend - 
absterbend heimisch Erhalt
252 / Taxus baccata Eibe 8,5 4,5 0,70 o A vital heimisch Erhalt
253 / Taxus baccata Eibe 8,5 4,5 0,70 o A vital heimisch Erhalt
254 / Amelanchier arborea 'Robin 
Hill' Felsenbirne 4 1 0,40 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
255 / Amelanchier arborea 'Robin 
Hill' Felsenbirne 4 1 0,40 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
256 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 4 1 0,40 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  22     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
257 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 4 1 0,40 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
258 / Populus simonii Birken-Pappel 18 7 1,20 o A zurückgehend nicht heimisch Erhalt
259 / Amelanchier ovalis Felsenbirne 9 6 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
260 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 1,00 o A vital nicht heimisch Erhalt
261 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
262 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
263 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
264 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
265 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 4 2 0,50 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
266 / Taxus baccata Eibe 3 2 0,50 A vital heimisch Erhalt
267 / Robinia pseudoacacia Robinie 10 6 0,90 o A vital nicht heimisch Erhalt
268 / Tilia x euchlora Krim-Linde 16 5 1,00 o A zurückgehend heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  23     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
269 / Aesculus hippocastanum Rosskastanie 10 9 1,00 o A zurückgehend heimisch Erhalt
270 / Picea abies Fichte 10 5 0,80 o A vital heimisch Erhalt
271 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 6 0,60 o B zurückgehend Beschädigung am Stamm heimisch Verlust
272 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 5 0,60 o A vital heimisch Verlust
273 / Betula pendula Hänge-Birke 8 7 0,60 o A vital heimisch Verlust
274 / Prunus Obstbaum 10 6 0,50 o A vital heimisch Verlust
275 / Robinia pseudacacia Robinie 9 5 0,50 o A vital nicht heimisch Verlust
276 / Robinia pseudacacia Robinie 9 5 0,50 o A vital nicht heimisch Verlust
276a / Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 3 0,50 o B zurückgehend Beschädigung am Stamm heimisch Erhalt
277 / Robinia pseudacacia Robinie 10 5 0,50 o A vital nicht heimisch Verlust
278 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 3 0,50 o A vital heimisch Verlust
279 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 3 0,60 o A vital heimisch Verlust
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  24     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
280 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 3 0,50 o A vital heimisch Erhalt
281 / Tilia x euchlora Krim-Linde 10 6 1,20 o A vital heimisch Erhalt
282 / Carpinus betulus Hainbuche 9 7 0,70 o A vital heimisch Erhalt
283 / Carpinus betulus Hainbuche 9 7 0,70 o A vital heimisch Erhalt
284 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 9 6 0,50 o A vital nicht heimisch Erhalt
285 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 10 1,00 o A vital heimisch Erhalt
286 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 6 1 0,4 A vital nicht heimisch Erhalt
287 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 6 1 0,4 A vital nicht heimisch Erhalt
288 317001010006 Amelanchier arborea 'Robin 
Hill'
Baumartige Felsenbirne 
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
289 317001010007 Amelanchier arborea 'Robin 
Hill'
Baumartige Felsenbirne 
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
290 317001010008 Amelanchier arborea 'Robin 
Hill'
Baumartige Felsenbirne 
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
291 317001010009 Amelanchier arborea 'Robin 
Hill'
Baumartige Felsenbirne 
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  25     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
292 317001010010 Amelanchier arborea 'Robin 
Hill'
Baumartige Felsenbirne 
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
293 317001010011 Amelanchier arborea 'Robin 
Hill'
Baumartige Felsenbirne 
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
294 317001010005 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
295 317001010004 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
296 317001010003 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
297 317001010012 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
298 317001010013 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
299 317001010002 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
300 317001010001 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
301 707002010001 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 12 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
302 707002010002 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 13 8 0,9 o A _ heimisch Erhalt
303 707002010003 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 13 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  26     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
304 707002010004 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 12 6 0,9 o A _ heimisch Erhalt
305 707002010005 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 11 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
306 707002010006 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 14 8 0,9 o A _ heimisch Erhalt
307 7070020100007 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 14 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
308 707002010008 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 13 7 0,8 o A _ heimisch Erhalt
309 707002010009 Aesculus x carnea 'Briotii' Scharlach
Rosskastanie 4 1 0,5 o A _ heimisch Erhalt
310 707002010010 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 5 3 0,5 o A _ heimisch Erhalt
311 707002010011 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 12 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
312 707002010012 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 17 8 1,2 o A _ heimisch Erhalt
313 707002010013 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 10 1,2 o A _ heimisch Erhalt
314 707002010014 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 8 1,2 o A _ heimisch Erhalt
315 707002010015 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 8 1,2 o A _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  27     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
316 707002010016 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 9 1,2 o A _ heimisch Erhalt
317 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 6 3 0,6 o A _ heimisch Erhalt
318 707002010017 Aesculus x carnea 'Briotii' Scharlach
Rosskastanie 6 3 0,6 o A _ heimisch Erhalt
319 707002010018 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 7 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
320 707002010019 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 17 8 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
321 70700201020 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 17 9 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
322 707002010021 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 9 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
323 707002010022 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 8 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
324 / Tilia x euchlora Krim-Linde 9 4 0,6 o _ _ heimisch Erhalt
325 / Tilia x euchlora Krim-Linde 7 4 0,5 o _ _ heimisch Erhalt
326 / Tilia x euchlora Krim-Linde 12 8 0,8 o _ _ heimisch Erhalt
327 287002010030 Tilia x euchlora Krim-Linde 12 8 0,9 o _ _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  28     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
328 287002010031 Tilia x euchlora Krim-Linde 13 7 1 o _ _ heimisch Erhalt
329 287002010032 Tilia x euchlora Krim-Linde 13 7 0,4 o _ _ heimisch Erhalt
330 707002010058 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 10 5 0,19 o _ _ heimisch Erhalt
331 707002010057 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 12 6 0,29 o _ _ heimisch Erhalt
332 707002010056 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 16 9 0,42 o _ _ heimisch Erhalt
333 707002010055 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 13 8 0,38 o _ _ heimisch Erhalt
334 707002010054 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 16 9 0,41 o _ _ heimisch Erhalt
335 707002010053 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 14 9 0,39 o _ _ heimisch Erhalt
336 707002010052 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 6 3 0,8 o _ _ heimisch Erhalt
337 707002010051 Aesculus x carnea 'Briotii' Scharlach Roßkastanie 15 9 0,41 o _ _ heimisch Erhalt
338 707002010050 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 16 9 0,42 o _ _ heimisch Erhalt
339 707002010049 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 15 9 0,4 o _ _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  29     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
340 707002010048 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 16 9 0,47 o _ _ heimisch Erhalt
341 707002010047 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 15 9 0,43 o _ _ heimisch Erhalt
342 707002010046 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 16 10 0,5 o _ _ heimisch Erhalt
343 707002010045 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 16 10 0,46 o _ _ heimisch Erhalt
344 707002010044 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 14 8 0,46 o _ _ heimisch Erhalt
345 707002010043 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 15 9 0,45 o _ _ heimisch Erhalt
346 707002010042 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 15 9 0,45 o _ _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

Ermittlung  der Ersatzzahlung nach § 15 BNatSchG und der Kompensationsverordnung (KV) Hessen 2005
Blatt Nr.1
WP
/qm vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 - Sp. 10
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Bitte gliedern in: Übertrag
     1.  Bestand von Blatt:
     2.  Zustand nach Ausgleich
1. Bestand
04.110 31 7.784 241.293 241.293
-7.784 0
04.120 26 3.457 89.894 89.894
-3.457 0
10.510 3 11.433 34.300 34.300
10.520 3 18.391 55.174 55.174
10.530 6 2.062 12.371 12.371
10.710 3 20.309 60.927 60.927
10.720 19 1.772 33.663 33.663
10.730 13 70 913 913
11.221 14 18.536 259.503 259.503
11.222 B 25 2.855 71.386 71.386
11.231 B 38 1.157 43.955 43.955
04.110 31 6.726 208.521 -208.521
-6.726 0 0
04.120 26 3.323 86.402 -86.402
-3.323 0 0
04.110 31 270 8.370 -8.370
-270 0 0
10.510 3 11.202 33.606 -33.606
10.520 3 16.836 50.508 -50.508
10.530 6 2.500 15.000 -15.000
10.710 3 20.409 61.227 -61.227
10.720 19 3.013 57.241 -57.241
10.730 13 3.309 43.021 -43.021
11.221 14 16.269 227.762 -227.762
11.222 B Arten- und strukturreiche Hausgärten 25 2.335 58.382 -58.382
11.231 B 38 712 27.059 -27.059
Wertpunkte 
Bestand:
Wertpunkte 
Planung:
Wertpunkte 
Differenz:
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr_____ 76.585 76.585           903.378            877.100    26.278
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr.: )
Artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme
Summe 26.278
x (angenommener) Kostenindex 0,40 EUR               
Wiesbaden, 07. Mai 2021
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben 10.511 EUR
EURO Ersatzgeld
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Arten- und strukturarme Hausgärten
Flächenkorrektur
Flächenkorrektur
Wasserdurchlässige Flächenbefestigung (u.a. Schotterwege)
Dachfläche nicht begrünt
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt, ggf. Pflaster)
Dachfläche extensiv begrünt
Parks, Villensiedlung mit Großbaumbestand
Insgesamt verbleibt ein Wertpunktedefizit von:
Arten- und sturkturarme Hausgärten
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht, (faktische Kronenprojektion), (Stk. 96)
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Neupflanzung (StU ab 20 cm, 5 m² pro Baum), (faktische 
Kronenprojektion, (54 Stk.))
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Wasserdurchlässige Flächenbefestigung (u.a. Schotterwege)
Dachfläche intensiv begrünt
Dachfläche intensiv begrünt
Bebauungsplan Nr. O 31 Nord-West Mathildenhöhe
Flächenbilanz: Bestand und Planung
F
L
Ä
C
H
E
N
B
I
L
A
N
Z
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV  Fläche je Nutzungstyp  in qm Biotopwert Differenz
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (faktische Kronenprojektion), (Stk.209)
Flächenkorrektur
2. Zustand nach Planung
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (faktische Kronenprojektion) (Stk. 103)
Flächenkorrektur
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Parks, Villensiedlung mit Großbaumbestand
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, (faktische Kronenprojektion), (Stk. 181)
Flächenkorrektur
Anhang III

Parkdeck 
und 
T 
135
213
218220
221
235
234
236
237
238
239
240241
243
244
246
247
248249251
99
245
132 133
34
33
17
35
1413
16
12
7
8
4
3
2
16
51811
10
9
19
20
21
22
23
2524 26
27
28
3029
32
36
3738
44
5960
58
57
5655
54
53
67
697071
74
7677
78
798082
838485
86
87
88
89
91
92
9394
96
97
98
95
39
4140
42
43
61
626364
6566
100
101
102
103
104
105
123
125127
126
128
129
130 131
136 137
139
138
143
146
148
149151
150a
152
153
158
159
162
168169 134
106
109
108
107
110111
112
117 114115
116
120122
118119121
124
161
163164
165166167
170
182
183
184185186187188
189
191192
197
199
198
200
201
202
206
31
4645 49
5148
252
253
254
255
256257258
259261262
263
264
265266 267
276a268 269270
271272
273274
275276277
278279
280
281282283
284
285
286
287
288290
291292293 294
295296
300299298297
301
302
303
304
289 305
306
307
308
309
310311312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324325326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
260
207
113
181
215
222223224
140
195
204
203205
210
216
217
225
226227228229230
232
233
231
242
250
171
141
142
144
145
154155
160
157
174172173
175
176
178179
180
190
193194
208
147
209211
212214
219
75
81
177
90
5247 50
7273
68
196
156
150
Parkdeck 
und 
T 
135
213
218220
221
235
234
236
237
238
239
240241
243
244
246
247
248249251
99
245
132 133
34
33
17
35
1413
16
12
7
8
4
3
2
16
51811
10
9
19
20
21
22
23
2524 26
27
28
3029
32
36
3738
44
5960
58
57
5655
54
53
67
697071
74
7677
78
798082
838485
86
87
88
89
91
92
9394
96
97
98
95
39
4140
42
43
61
626364
6566
100
101
102
103
104
105
123
125127
126
128
129
130 131
136 137
139
138
143
146
148
149151150a
152
153
158
159
162
168169 134
106
109
108
107
110111
112
117 114115
116
120122
118119121
124
161
163164
165166167
170
182
183
184185186187188
189
191192
197
199
198
200
201
202
206
31
4645 49
5148
252
253
254
255
256257258
259261262
263
264
265266 267
276a268 269270
271272
273274
275276277
278279
280
281282283
284
285
286
287
288290
291292293 294
295296
300299298297
301
302
303
304
289 305
306
307
308
309
310311312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324325326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
260
207
113
181
215
222223224
140
195
204
203205
225
147
209211
212214
219
75
81
177
90
5247 50
7273
68
196
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungsnummer)
Arten- und strukturarme Hausgärten,kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrünt
Dachflächen nicht begrünt
Wasserdurchlässige Flächen-befestigung
Nahezu versiegelte Flächen
Sehr stark o. völlig versiegelte Flächen
Geltungsbereich Bebauungsplan O 31
Legende
10.510
10.520
10.530
10.710
10.720
11.221
11.222 B
Einordnung nach Hessischer KompensationsverordnungAnlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Heimischer BaumVerlustNicht heimischer BaumVerlust
vorher*nachher
Parkanlage mit Großbaumbestand11.231 B
Flächengrößen
Neupflanzungheimischer Baum (ohne Nummer)
Einzelbaum mit besonderer Markanz Höhlenbäume
123
11.433 m²
18.391 m²
2.062 m²
20.309 m²
1.772 m²
18.536 m²
2.855 m²
1.157 m²
Baumnummer (Kartierungsnummer)Baum nicht mehr existent123
Dachflächen intensiv begrünt10.730 70 m²
11.202 m²
16.836 m²
2.500 m²
20.409 m²
3.013 m²
16.269 m²
   2.335 m²
3.309 m²
Erich-Ollenhauer-Promenade (30 % davon zu 11.221 gezählt) 2.146 m²
   712 m²
Maßstab:     1:1000 Plangröße:       DIN A0
Datum:      07.05.2021Gez.: Ad
im Auftrag für: Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 17, 64489 Darmstadt
Projekt: Bebauungsplan O 31 Mathildenhöhe Nord-West
Planinhalt: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer                             Kompensationsverordnung (2005), Nutzungstypen
Planung
Bestand (Realgrundlage)
Änderungsvermerke
DatumName
Index
01
02
03
04
05
06
Änderungen / Ergänzungen / Stand
Anhang IV

Maßstab:      1:1000
Plangröße:       DIN 970 x 594 
Datum:       12.05.2021
Gez.:      Ad/Bue
Im Auftrag für:Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 1764489 Darmstadt
Projekt: Bebauungsplan O 31 Mathildenhöhe Nord-West 
Planinhalt: Grünordnungsplan (Anhang V)
Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und und für die Erhaltung von Bäumen Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; hier: Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzel-bäumen (M12)* / Schaffung von künstl. Nistquartieren (A3)*
PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN, MAßNAHMEN UND FLÄCHEN FÜR MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)
Bäume mit besonderer Markanz 
Verlust von Bäumen 
SONSTIGE PLANZEICHEN
Abgrenzung von Baufeldern
Erhalt von Bäumen
A1A2
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Höhlenbäume 
Erhalt und Ausbau von wichtigen Grünverbindungen*
Anpflanzen von Bäumen 
* gemäß Kap.6.4 und 6.5 Umweltbericht O 31 Mathildenhöhe Nord-West
M13
Standort Brunnen
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; hier: Anpflanzen von heimischen Gehölzen (A1)* /         Wiederherstellen der Parkanlage Alice-Hospital (A2)* 
M12A3
Grünachse (potentiell): Überörtliche Funktion als Kaltluftleitbahn und Vernetzung von stadtrelevanten Grünstrukturen 
Allee (gesetzlich geschützt nach § 30 BNatSchG)
StStStStStStStStStSt
TG / St
TG/ Gga 
TG 
TG Ga Ga
Ga
Ga
Treppenhaus
TreppenhausTreppenhaus
TG / Gga
St
St
StStStStStSt
6,67
M13
A1A2
A3
Stadtbrunnen
WWWW
W
W
W
W
W
W
M12
M12
135
218220
221
235
234
236
237
238
239
240241
243
244
246
247
248249251
99
245
132 133
34
33
17
35
1413
16
12
7
8
4
3
2
16
51811
10
9
19
20
21
22
23
2524 26
27
28
3029
32
36
3738
44
59
60
58
57
5655
54
53
67
697071
74
7677
789 8082
838485
86
87
88
89
91
92
9394
96
97
98
95
39
41
40
4243
616263646566
100101
102
103
104
105
123
125127
126
128
129
130 131136137
139
138
143
146
148
149151150a
152
153
159
162
134
106
109
108
107
110111
112
117 114115
116
120122
118119121
124
161
163164
165166167
182
183
184185186187188
189
191192
197199198
200
201
31
4645 49
51
48
252
253
254
255
256257258
259261262263
264
265266 267
276a268 269270
280
281282283
284
285
286
287
288290
291292293 294
295296
300299298297
301
302
303
304
289
306
307
308
309
310311312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324325326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
260
113
181
215
222223224
140
195
225
219
75
81
90
5250
7273
68
196
47
213
158
168169
170
202
206
271272
273274
275276277
278279
207
204
203205
147
209211
212214
177
M13
M12Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Grünfläche öffentlich
BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN (§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)
Baulinie
Baugrenze
NEBENANLAGEN, STELLPLÄTZE UND GARAGEN(§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB, §§ 21a BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Stellplätze, Garagen und deren Zufahrten
Tiefgarage
Stellplätze
TG
St
VERKEHRSFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
Öffentliche Verkehrsfläche
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
Fußgängerbereich
GRÜNFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Grünflächen privat
PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN, MAßNAHMEN UND FLÄCHEN FÜR MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)
Zeichenerklärung
Verkehrsberuhigt
GarageGa
GGa
Spielplatz
Gebäude (Bestand)
(Planung)
Gemeinschaftsgarage
ExtensiveDachbegrünung
(Planung)
Intensive Dachbegrünung (TG)
Parkanlage
W Hauptwegeverbindung: Fußweg
Grünachse (vorhanden): Überörtliche Funktion als Kaltluftleitbahn und Vernetzung von stadtrelevanten Grünstrukturen 
Grünachse (potentiell): Überörtliche Funktion als Kaltluftleitbahn und Vernetzung von stadtrelevanten Grünstrukturen 
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung "Erich-Ollenhauer-Promenade"
Anhang V

anlage 2

36509 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
1.1  Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 12.07.2018: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Bauleitplanung in- 
nerhalb des im Regionalplan Südhessen/Regionalen Fl ächennutzungsplan 
– RPS/RegFNP – 2010 ausgewiesenen “Vorranggebietes Siedlung, Be- 
stand“ keine Bedenken. 
 
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass aufgrund der in- 
nerstädtischen Lage durch die Bauleitplanung keine Natur- oder Land- 
schaftsschutzgebiete betroffen sind. 
 
Bezüglich weiterer zu vertretender naturschutzfachl icher Belange wird auf 
die Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschu tzbehörde verwie- 
sen. 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie 
folgt Stellung genommen: 
 
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- 
gen erhoben. Es besteht die Nachforderung von Einze lfallbewertungen. 
Außerdem bitte ich folgende Hinweise aufzunehmen: 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
 
In dem Bebauungsplan ist auf die Grundwassersituati on im Bereich der 
Planung einzugehen. Zur Vermeidung von Setzrissschä den bzw. Vernäs- 
sungsschäden sind grundsätzlich die minimalen und m aximalen Grund- 
wasserflurabstände zu berücksichtigen. Hierzu sind die Grundwasserver- 
hältnisse (minimal und maximal zu erwartende Grundw asserstände, ggf. 
Auftreten von Schichtenwasser) zu untersuchen, um d iese angemessen 
berücksichtigen zu können. 
 
In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmerkmal 
Grundwasser angemessen einzugehen: Beschreibung und  Bewertung des 
Bestands (z. B. Grundwasserflurabstände, Grundwasse rneubildung, Ver- 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
Der Bebauungsplan O 31 regelt die Bebauung in einem  vollständig bebau- 
ten Gebiet. Es werden nur marginale Neubebauungsmög lichkeiten zuge- 
lassen. Das einzige neue Baufeld liegt in einem vol lständig bebauten Block, 
der auch eine Hofbebauung aufweist. Für einen Neuba u ist ein eigenstän- 
diges Bodengutachten einzuholen. Mit Blick auf die bestehende Bebauung 
ist nicht davon auszugehen, dass das einzelne Baufe ld wesentliche Aus- 
wirkungen auf die Bodenfunktion hat. 
 
Die Thematik Grundwasser wurde im Kapitel 3.1.7 des  Umweltberichts 
ausführlich behandelt. Nach Aussage der Unteren Was serbehörde sind für 
das Planungsgebiet keine Grundwasserflurabstände an gegeben. Aufgrund 
Anlage 1

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
schmutzungsempfindlichkeit, Bedeutung des Grundwass ervorkommens), 
Darstellung der bau-, anlage- und nutzungsbedingten  Auswirkungen (quali- 
tativ und quantitativ) der Planung auf das Grundwas ser (z. B. Verminde- 
rung der Grundwasserneubildung, mögliche Stoffeintr äge ins Grundwasser, 
Versickerung von Niederschlagswasser), Beschreibung  der Maßnahmen 
zur Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen. 
 
Bodenschutz  
 
Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten): 
 
Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baug esetzbuch) sind bei 
der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforde- 
rungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und  die Sicherheit der 
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berück- 
sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bod enbelastungen nicht 
ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung v on Belastungen das 
bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Sc hwelle der Gefahren- 
abwehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein V ertrauen, dass die 
ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Stadt Darm- 
stadt Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nac h, haben Eigentümer, 
Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. 
 
In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energ ie, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in der 
Bauleitplanung“ (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen zum 
Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hes s. Landesamtes für 
Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. 
 
Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist fest zustellen, dass sich für 
das Plangebiet elf Einträge ergeben (siehe beiliege nde Listen). Darunter 
befinden sich Betriebe, die gemäß Handbuch Altlaste n, Band 2, Teil 4 des 
HLUG mit einem hohen bzw. sehr hohen Gefährdungspotential für die 
Umwelt bewertet werden. 
m Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägung einer möglichen 
Gefahr bei der Nutzung der Standorte mit hohem bzw.  sehr hohem Gefähr- 
dungspotential Einzelfallrecherchen bzw. ggf. ansch ließende orientierende 
Untersuchungen gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. 
eines hohen Grundwasserflurabstandes mit einem glei chzeitig durchlässi- 
gen Grundwasserleiter mit geringmächtigen Deckschic hten ist gegenüber 
eintretenden Stoffeinträgen von einer mittleren Emp findlichkeit auszuge- 
hen. Grundwasserflurabstände werden gemäß hydrologi schem Kartenwerk 
der HLNUG in einer Tiefe von ca. 20 bis 25 m beschr ieben. Ausführliche 
Angaben hierzu finden sich in Kapitel 2.7 des Umweltberichts. 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
 
Es handelt sich bei dem Gebiet um ein städtisches W ohn- und Mischgebiet, 
welches vollständig mit Wohn- und Geschäftshäusern bebaut ist. Gewer- 
bebetriebe waren nur in kleinem Maßstab vorhanden u nd wurden in der 
Wiederaufbauzeit nach 1950 weitgehend aufgegeben. D ie hohe Anzahl der 
genannten Betriebe erklärt sich nur durch das Vorha ndensein von Firmen- 
sitzen, welche als Adresse für die an einem anderen  Ort liegenden Gewer- 
bebetriebe angegeben wurden. Auf die angegebenen Be triebe wird im Ein- 
zelnen eingegangen. Das Vorhandensein von großfläch igen Gewerbebe- 
trieben kann in dem z. T. sehr kleinteilig struktur ierten Stadtgebiet ausge- 
schlossen werden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
Band 3, Teil 2 des HLUG durchzuführen. Die Einzelfa llbewertung hat ge- 
mäß der Handbücher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erf olgen. Hierzu ist ein 
Fachgutachter in Altlastenfragen zu beauftragen. Da s Ergebnis der Unter- 
suchungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Ab teilung Arbeits- 
schutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5; B odenschutz, vorzu- 
legen. 
 
Erst nach Auswertung der Einzelfallbewertung kann d arüber entschieden 
werden, ob ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht  und eine orientieren- 
de Untersuchung erforderlich wird oder das Bauleitp lanverfahren weiter 
fortgeführt werden kann. 
 
Auszüge aus der Altflächendatei: 
 
ALTIS-Nr. 411.000.010-001.022 Alexanderstraße 37-39 : 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.077 Merckstraße 8: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzung in den Räumen des Wohngebäudes   (Ehemaliger Gewerbebe- 
trieb in den Erdgeschossräumen des Studentenwohnhei ms. Dieses Ge- 
bäude wurde entkernt und umfassend saniert. Eine Ge fährdung ist nicht 
bekannt.) 
 
 
 
 
 
 
 
Neubebauung    (Gewerbliche Nutzung in der Nachkriegszeit. Das Gru nd- 
stück ist 1963 mit einem Neubau für eine Wohnnutzun g sowie einem Gara- 
gengebäude bebaut worden.)

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.021 Erbacher Straße 2: 
 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.160 Erbacher Straße 4: 
 
 
 
 
 
 
 
 
Firmensitz    (Das Eckgebäude Erbacher Straße 2, Laubenganghaus m it 
Wohnnutzung, wird heute primär als Wohngebäude genu tzt. Die Immobilie 
wurde zwischenzeitlich renoviert. Aufgrund der örtl ichen Situation ist das 
eng bebaute Grundstück für den Betrieb einer Spedit ion nicht geeignet, da 
der Hof nur von PKW angefahren werden kann. Es wird  sich daher in bei- 
den Fällen um den Sitz der Firma bzw. die Verwaltun gsräume der Speditio- 
nen gehandelt haben.) 
 
Firmensitz    (Das Gelände mit einer Grundfläche von 478 m² verfü gt über 
ein Nebengebäude im Innenhof mit 44 m² Grundfläche.  Der dreigeschossi- 
ge Seitenbau, der heute als Wohngebäude genutzt wir d, hat eine Grundflä- 
che von 92 m². Räumlichkeiten für einen Großhandel mit sperrigen Gütern 
sind nicht vorhanden. Auch hier wird es sich um den  Sitz der Firma bzw. 
Verwaltungsräume gehandelt haben.) 
 
Firmensitz    (Die o. a. Gründe sind auch für den Betrieb des Mes stechnik- 
herstellers anzusetzen. Es ist nicht davon auszugeh en, dass ein hochspe- 
zialisierter, produzierender Betrieb in größerem Um fang auf dem engen 
Grundstück vorhanden war. Für den kurzen Zeitraum w ird es sich um den 
Sitz der Gesellschaft gehandelt haben.) 
 
 
 
 
Z. T. Neubebauung    (Das Bauunternehmen Ganß ist ein traditioneller 
Baubetrieb in Darmstadt, der bereits um 1900 an der  Bebauung der Villen- 
kolonie auf der Mathildenhöhe beteiligt war. Das eh emalige Geschäftsge- 
bäude (Baubüro) mit den Baumerkmalen des Jugendstil s steht unter 
Denkmalschutz. Das Vorderhaus ist ein gründerzeitli ches Wohngebäude 
(nach Kriegsschaden wieder aufgestockt). Das Hinter gebäude wurde als 
Wohnhaus 1971/72 errichtet. Eine gewerbliche Nutzun g des Grundstücks 
war spätestens zu dieser Zeit eingestellt. Es war n ur noch eine Verwal- 
tungsnutzung vorhanden.)

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.189 Pützerstraße 1: 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.263 Pützerstraße 2: 
 
 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.089 Pützerstraße 6: 
 
 
 
 
 
 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Pützerstraße 1 ist ein reines Mietwohngebäude 
einer Wohnungsgesellschaft mit einer Ladennutzung a m nördlichen Ende. 
Für einen gewerblichen Betrieb existieren keine Räu mlichkeiten. Auch auf- 
grund der sehr kurzen Nutzungsdauer von etwas über zwei Jahren ist hier 
nur von dem Sitz des Unternehmens auszugehen.) 
 
 
 
 
 
 
Dienstleistungsbetrieb – Nutzung des bestehenden Wo hn- und Ge- 
schäftshauses    (Das Gebäude Pützerstraße 2 ist ein Wohn- und Ge- 
schäftshaus aus der Wiederaufbauzeit. Das Eckgebäud e hat einen engen 
Hof, der z. T. mit Garagen bebaut ist. Es ist nicht  auszuschließen, dass ein 
Kurierdienst die engen Räumlichkeiten genutzt hat. Die Nutzung fand im 
Rahmen von üblichen städtischen Wohn- und Geschäftshäusern statt.) 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Pützerstraße 6/6A ist ein Kulturdenkma l von 
besonderem Rang. Es wurde von Ernst Neufert als Led igenwohnheim mit 
Kleinstwohnungen, einem Restaurant und einem Ladeng eschäft als sog. 
„Meisterbau“ errichtet. Das Haus hat nie Räume für gewerbliche Betriebe 
enthalten. Das Ladengeschäft wurde nach Aufgabe der  Einzelhandelsnut- 
zung durch Büros genutzt. Nach einer Zeit des Leers tands wird das Laden- 
geschäft heute als temporäres Besucherzentrum für d ie Mathildenhöhe 
genutzt. Das Gebäude wurde lange Zeit durch den stä dtischen Bauverein 
vermietet und befindet sich heute z. T. in Privatei gentum. Mieter bzw. Ei- 
gentümer werden ihren Firmensitz mit der dortigen A dresse angegeben 
haben.)

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.264 Pützerstraße 6A: 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.192 Pützerstraße 7: 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.126 Stiftstraße 3: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
s. o. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Pützerstraße 7 ist ein reines Mietwohngebäude 
einer Wohnungsgesellschaft. Es sind keine gewerblic hen Räume oder Be- 
triebsflächen vorhanden. Es ist von dem Sitz des Un ternehmens auszuge- 
hen.) 
 
 
 
 
 
 
Dienstleistungsbetrieb – Nutzung des bestehenden Wo hn- und Ge- 
schäftshauses    (Das Gebäude wird heute als reines Wohngebäude ge- 
nutzt. Es hat sich um einen Dienstleistungsbetrieb in den Räumen des 
Wohnhauses gehandelt. Gewerbliche Nutzflächen (Hof)  sind nicht vorhan- 
den. Hinter dem Haus befindet sich der Garten zu de n Wohnungen. Es ist 
von einer Nutzung im Rahmen der vorhandenen Räumlic hkeiten auszuge- 
hen [Entwässerung/Entsorgung in üblicher Form].)

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.072 Lucasweg 11: 
 
 
Vorsorgender Bodenschutz: 
 
Nachverdichtung im Innenbereich 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen Um- 
gangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung 
im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine n eugeordnete Nutzung 
mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Redukti- 
on weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich gelei stet. Daher wird der 
Bebauungsplan unter Gesichtspunkten des vorsorgende n Bodenschutzes 
ausdrücklich begrüßt. 
 
Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begründ ung zum Bebau- 
ungsplanentwurf hinreichend berücksichtigt. 
 
Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer, Ab wasser und Immis- 
sionsschutz werden keine Bedenken und Anmerkungen g egen den Bebau- 
ungsplanentwurf vorgebracht. 
 
Von der Bergbehörde wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die St el- 
lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden:  
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Sü dhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des 
HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehend en Betriebe: vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Lucasweg 11 ist ein gründerzeitliches Wohn- 
haus in geschlossener Bauweise mit einem Hauszugang  zur Straße. Es 
existieren keine gewerblichen Nutzflächen, der Gart en ist von der Straße 
aus nicht zugänglich. Es wird sich – auch bei der k urzen Nutzungsdauer 
von rund einem Jahr – um den Sitz der Firma gehandelt haben.) 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- 
gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informati onen, Kurzübersichten 
des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Berg bau. Die Recherche 
beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten 
Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe 
und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellung- 
nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus  auf einer unvoll- 
ständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- 
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- 
chen betroffen.  
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell u nter Bergaufsicht stehen- 
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- 
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine  Sachverhalte ent- 
gegen. 
 
Nachträgliche Äußerung des Kampfmittelräumdienstes vom 
21.08.2018 zur frühzeitigen Beteiligung: 
 
Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorli egenden Kriegsluft- 
bilder hat ergeben, dass sich das im Lageplan näher  bezeichnete Gelände 
in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhanden sein von Kampf- 
mitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. 
 
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauung en bereits boden- 
eingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mi nd. 5 Metern durch- 
geführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. 
 
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Üb erprüfung (Sondieren 
auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbruchar beiten, Bauarbeiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Bei dem Bebauungsplan O 32 handelt es sich weitgehe nd um einen Plan 
zur Bestandssicherung mit nur wenigen Neubaumöglichkeiten. 
 
Ein Hinweis auf die Untersuchungspflicht zum Vorhan densein von Kampf- 
mitteln wurde unter Ziffer V. 9 in den Bebauungspla nentwurf aufgenom- 
men.

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Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksfläch en bis in einer 
Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf d enen bodeneingreifen- 
de Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlic h eine EDV-gestützte 
Datenaufnahme erfolgen. 
 
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z . B. wg. Auffüllungen, 
Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalie n), sind aus Si- 
cherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen v or bodeneingrei- 
fenden Bauarbeiten erforderlich. 
 
Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Bau grubenverbau 
(Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungs bohrungen in der 
Verbauachse abzusichern. 
 
Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, solle n die Erdaushubarbei- 
ten mit einer Flächensondierung begleitet werden. 
 
Teilbereiche wurden bereits überprüft. Die untersuc hten Flächen (Tiefen- 
angaben in Meter) sind im beiliegenden Lageplan grü n dargestellt. Auf die- 
sen Flächen sind keine weiteren Kampfmittelräummaßnahmen erforderlich. 
 
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich besche inigen lassen, dass die 
Kampfmittelräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand  der Technik 
durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lage plan beizufügen, auf 
dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Wei terhin ist das ver- 
wendete Detektionsverfahren anzugeben. 
 
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des 
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickel t. Wir bitten Sie, 
bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Ver wendung des Datenmo- 
duls KMIS-R hinzuweisen. 
 
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen 
örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. 
 
Wir bitten Sie nach Abschluss der Arbeiten um Übersendung des La- 
geplans und der KMIS-R-Datei, welche Sie durch die von Ihnen beauf- 
tragte Fachfirma erhalten.

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Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
Das Datenmodul KMIS-R können Sie kostenlos von der nachstehenden 
Internetseite des Kampfmittelräumdienstes downloaden: 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de 
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) 
 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, B ergen, Zwischenla- 
gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Inter essenten/Interessentin 
oder sonstigen Berechtigten (z. B. Eigentümer/Eigen tümerin, Inves- 
tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten s ind daher von diesen 
selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. 
 
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die 
örtlichen Gauß-Krüger-Koordinaten benötigt. 
 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma bitte ich 
immer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05- Da 1790-2018 anzugeben 
und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. 
 
Als Anlage übersende ich Ihnen die Allgemeinen Best immungen für die 
Kampfmittelräumung im Lande Hessen. (Merkblatt hier nicht abgedruckt)  
 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu bere chnen sind, halte 
ich die Abrechnung der Leistungen nach tatsächliche m Aufwand für unum- 
gänglich. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für  eine positive Rech- 
nungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. 
Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. 
 
Eine Kopie des Auftrages bitte ich mir zur Kenntnisnahme zuzusenden. 
 
Den Abtransport – ggf. auch die Entschärfung – und die Vernichtung der 
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfm ittelräumdienst- 
weiterhin auf eigene Kosten übernehmen.

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Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen:

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Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
1.2  Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte, 
Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt am Main   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 15.06.2018: 
 
Auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersende t die DB Immobilien 
als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevo llmächtigtes Un- 
ternehmen hiermit folgende Stellungnahme als Träger  öffentlicher Belange 
zum o. g. Verfahren: 
 
Das Plangebiet liegt von unseren Anlagen ca. 250 m entfernt und umfasst 
bereits bebaute Flächen, deren Nutzung und Bebauung  neu geregelt wer- 
den sollen. 
 
Unsere Belange werden deshalb durch die Planung nicht berührt. 
 
Wir weisen allerdings darauf hin, dass durch den Ei senbahnbetrieb und die 
Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen entstehen (ins besondere Luft- und 
Körperschall), die zu Immissionen an benachbarter B ebauung führen kön- 
nen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
1.3  Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 18.06.2018: 
 
Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung geste llten Angaben emp- 
fehle ich Ihnen, bei Vorliegen konkreter Bauplanung en mit Höhen über 
20 m (z.B. Windkraftanlagen, Hochspannungsfreileitu ngen, Masten, hohe 
Gebäude, Industrie- und Gewerbeanlagen etc.) sowie für Photovoltaikanla- 
gen mit einer Fläche ab ca. 200 qm, die Bundesnetzagentur zu beteiligen. 
 
Die Beteiligung sollte möglichst elektronisch (E-Ma il-Adresse: 
226.Postfach@BNetzA.de ) unter Beifügung folgender Angaben und Doku- 
mente erfolgen: 
 
• Art der Planung 
• geografische Koordinaten des Baugebiets (NW- / SO -Werte in WGS 84 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
 
Der Bebauungsplan dient zur Sicherung des Bestandes . Insbesondere soll 
die Höhenentwicklung mit Blick auf das Denkmalensem ble Künstlerkolonie 
Mathildenhöhe in seinem Bestand festgesetzt werden. Die angesprochenen 
Höhen werden dadurch nicht erreicht oder überschritten.

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
in Grad/Min./Sek .) 
• Maß der baulichen Nutzung (Bauhöhe) 
• topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet  und Orientierungs-  
punkten (keine Katasterkarten) 
• mehrere zu prüfende Gebiete sind einzeln zu bezei chnen. 
 
Da die von Ihnen angefragte Standortplanung ggf. au ch in der Nähe lie- 
gende Messeinrichtungen des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetza- 
gentur beeinflusst, habe ich Ihre Anfrage zur ergän zenden Prüfung weiter- 
geleitet an die Bundesnetzagentur Referat 511 (5110 -5) Canisiusstr. 21, 
55122 Mainz. 
 
Durch das Referat 511 wird noch untersucht, ob die notwendigen Schutz- 
abstände zu den vorhandenen funktechnischen Messein richtungen der 
Bundesnetzagentur eingehalten werden. Sollten hier noch besondere Fest- 
legungen zu berücksichtigen sein, werden Sie darübe r in einem gesonder- 
ten Schreiben in Kenntnis gesetzt. 
 
Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zu sammenhang mit 
Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auf der Inter- 
netseite der Bundesnetzagentur 
www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung zur Verfügung. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Seitens der Bundesnetzagentur Referat 511 ging kein e zusätzliche Stel- 
lungnahme ein. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
1.4 Landesamt für Denkmalpflege Hessen (hessenARCHÄOLOGIE), Ida-
Rhodes-Straße 1 (jetzt Berliner Allee 58), 64295 Darmstadt   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 27.06.2018: 
 
Gegen den o.g. Entwurf des Bebauungsplans werden von Seiten unserer 
Behörde keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. 
 
Die Stadterweiterung 
vom spätmittelalterlichen Darmstadt reicht in den 
westlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans hinein (Bereich Erich-
Ollenhauer-Promenade und  Merckstraße sowie nördlich bzw. westlich an- 
schließender Bereich). Teile der zugehörigen Stadtmauer sind entlang der 
Erich-Ollenhauer-Promenade erhalten. 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
Es muss deshalb damit gerechnet werden , dass im genannten Bereich 
durch Erdarbeiten jederzeit Bodendenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 2 
HDSchG aufgedeckt und zerstört werden  können . 
 
Die Schutzwürdigkeit dieser Denkmäler ergibt sich a us dem genannten 
Paragraphen, so dass sämtliche geplante Erdeingriff e deshalb einer Ge- 
nehmigung gemäß § 
18 HDSchG bedürfen . 
 
Wir bitten daher, diesen Genehmigungsvorbehalt im Text des B-Planes 
rechtlich festzusetzen. 
 
Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschli eßlich zu den 
öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenk- 
malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Bel angen des Bau- 
denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sic h die Denkmalfach- 
behörde vor. 
 
Die Genehmigungspflicht nach § 18 DSchG besteht kra ft Gesetzes und 
kann nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden. Es wurde jedoch ein 
Hinweis mit folgendem Wortlaut in den Bebauungsplan , Ziffer V. 5, aufge- 
nommen:  
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (z. B. Mauern, Verfärbungen, Grä- 
ber, Scherben, Knochen) bekannt werden, so ist dies  dem Landesamt für 
Denkmalpflege (hessenARCHÄOLOGIE) oder der Unteren Denkmal- 
schutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 21 HDSchG) . Der Genehmi- 
gung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kultu rdenkmal oder Teile 
davon zerstören oder beseitigen, an einen anderen O rt verbringen oder 
umgestalten will und wer in der Umgebung eines unbe weglichen Kultur- 
denkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitig en will, wenn sich dies 
auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kultu rdenkmals auswirken 
kann (§ 18 HDSchG). 
1.5  e-netz Südhessen GmbH & Co. KG,  Postfach 101142, 64211 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.07.2018: 
 
Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und  der ENTEGA Netz 
AG sowie deren Tochterunternehmen e-netz Südhessen GmbH & Co 
. KG 
und ENTEGA Medianet GmbH . Je nach Areal beinhaltet die Stellungnahme 
die Medien Strom, Gas , Trinkwasser, Fernwärme, Straßenbeleuchtung , 
Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik . 
 
In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Str om, Telekomunikation 
sowie Fernwirktechnik, Gas, Wasser und Fernwärme. 
 
Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Bedenken 
. 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten 
: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- 
ternehmens bzw . der ENTEGA AG . Bei einer Entwidmung von Wegepar- 
zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern . 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
Bei den als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt en Wegeparzellen wird 
keine Veränderung gegenüber dem Bestand vorgenommen.

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist  abhängig von der 
zukünftigen Nutzung und erfolgt nach den Vorgaben d er örtlichen Feuer- 
wehr. 
 
Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebä ude, wie Sie dies 
in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müsse n wir leider aus ver- 
sorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen 
. 
 
 
 
 
 
 
 
Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansie dlungen kann der 
Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden . 
 
 
 
Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahm en im Bereich 
der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu- 
me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW  125 einen Mindest- 
abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen a ufweisen müssen. 
Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei tungen gegen Wur- 
zeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementspre- 
chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich  unserer Be- 
triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen.  
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Die Anregung wurde berücksichtigt. 
Eine Wand- und insbesondere Dachbegrünung ist wicht iger Teil einer öko- 
logisch orientierten Stadtplanung, die in Zeiten vo n klimatischen Verände- 
rungen unerlässlich ist. Diese sollte auch bei tech nischen Gebäuden zur 
Versorgung berücksichtigt werden. Für bestehende Ge bäude gibt es einen 
Bestandsschutz. Von einer Begrünung kann jedoch abg esehen werden, 
wenn bautechnische und brandschutztechnische Regelu ngen dem wider- 
sprechen. Eine entsprechende Formulierung wurde in den Bebauungsplan 
aufgenommen. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Es sind zwar keine zusätzlichen Gewerbeansiedlungen  vorgesehen, für die 
baulichen Ergänzungen im Bereich des Alice-Hospital s wird die vorhande- 
ne Trafostation erweitert. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
Grundsätzlich werden die schon bestehenden Baumstan dorte festgesetzt. 
Schutzmaßnahmen werden im Rahmen von Pflanzungen zu  berücksichti- 
gen sein. Der Bebauungsplan legt nur die prinzipiellen Standorte fest. 
 
Ein Hinweis zum Leitungsschutz wurde unter Ziffer V . 11 in den Bebau- 
ungsplanentwurf aufgenommen. 
 
1.6 IHK Darmstadt,  Postfach 10 07 05, 64207 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 05.07.2018: 
 
Die Erhöhung der Kapazität des Alice-Hospitals um w eitere 400 Betten wird 
die bereits bestehende Parkplatzproblematik im gesa mten Viertel weiter 
massiv verschärfen. Das Vorhaben der Stadt Darmstad t, dem Problem mit 
einer Parkraumbewirtschaftung zu begegnen, wird die  angespannte Situa- 
tion nicht auflösen können. 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
Für die Neubaumaßnahmen des Krankenhauses ist im Ra hmen der An- 
tragstellung der Stellplatznachweis gemäß Stellplat zsatzung zu erbringen. 
Es ist geplant, auf dem Gelände des Hospitals eine Tiefgarage zu errichten, 
welche dieser Anforderung entspricht. Eine Parkraum bewirtschaftung soll

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
 
 
 
 
Das Betriebliche Mobilitätsmanagement kann die Mita rbeitermobilität hin 
zum Umweltverbund verschieben und einen Beitrag zur  Entschärfung leis- 
ten. 
 
 
 
Im Bebauungsplangebiet liegt in der Dieburger Straß e 55 ein Gebäude aus 
dem Jahr 1888. Der – nicht nur monetäre – Wertverlu st dieser alten Bau- 
substanz durch das Heranrücken des Neubaus sollte b ei den Planungen 
berücksichtigt werden. 
 
Wir schließen nicht aus, dass kammerzugehörige Unte rnehmen Einwände 
haben können, die uns nicht bekannt sind. 
ebenfalls eingeführt werden, um für Anlieger besser e Bedingungen für das 
Abstellen ihrer Fahrzeuge zu schaffen. Anlass hierf ür sind auch Berufs- 
pendler zu weiteren Arbeitgebern und Einrichtungen sowie nicht zuletzt der 
Touristik-Verkehr zur Mathildenhöhe. Das Dauerparke n soll nur für Bewoh- 
ner und Bewohnerinnen im Quartier reserviert bleiben. 
Ein Betriebliches Mobilitätsmanagement wurde im Ber icht zur Verkehrs- 
entwicklung im Bereich der Mathildenhöhe für die be iden Krankenhäuser 
empfohlen. Alternativen bieten sich an, da das Hosp ital im Stadtgebiet gut 
zu erreichen ist und durch die Buslinie F gut ersch lossen ist (Haasstr.-
Hauptbahnhof-Fasanerie-Messel). Die Gespräche hierzu stehen noch aus. 
 
Die Annahme für einen Wertverlust bei der Liegensch aft Dieburger Stra- 
ße 55 ist eine Hypothese. Die Sicherung des Baurech tes stellt regelmäßig 
eine Stabilisierung der Werthaltigkeit dar. Die Lag egunst des gesamten 
Gebietes wird durch die Erweiterung des Hospitals n icht in Frage gestellt. 
Vielmehr stellt die gute Versorgung des Quartiers m it den Nutzungen ent- 
lang der Dieburger Straße einen Wert an sich dar. D as Grundstück Diebur- 
ger Straße 55 wurde zwischenzeitlich vom Alice-Hosp ital erworben und in 
dessen Gelände integriert. 
 
1.7 Deutsche Telekom Technik GmbH, Poststraße 20-28, 55545 Bad Kreuz- 
nach 
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 05.07.2018: 
 
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom g enannt) – als 
Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. §  68 Abs. 1 TKG – hat 
die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und be vollmächtigt, alle 
Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen  sowie alle Plan- 
verfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprech end die erforderli- 
chen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung  nehmen wir wie 
folgt Stellung: 
 
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslini en der Telekom, die 
aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Die Aufwendu ngen der Telekom 
müssen bei der Verwirklichung des Bebauungsplans so  gering wie möglich 
gehalten werden. 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
 
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan O 31 um einen  Plan zur Sicherung 
des Bestandes. Es werden keine neuen Straßen oder Wege festgesetzt.

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 10.05.2021 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 17 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
Anlagen:

anlage 6

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WB
10.1	 Öffentliche	Grünflächen
 
10.2	 Private	Grünflächen	einschließlich	privater	Spielmöglichkeiten
 
11.  Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
11.1	 Objektbezogene	(passive)	Schallschutzmaßnahmen
	 Die	nachfolgenden	Festsetzungen	zum	Schutz	vor	Verkehrslärmeinwir -
kungen	gelten	für	den	aus	schalltechnischer	Sicht	ungünstigsten	Lastfall:	
	 -	freie	Schallausbreitung	nachts
	 -	Immissionshöhe	4	m	über	Gelände.
11.1.1	 Maßgeblicher	 Außenlärmpegel,	Lärmpegelbereiche
	 Bei	der	Errichtung	oder	der	Änderung	von	Gebäuden	mit	schutzbedürftigen	
Aufenthaltsräumen	sind	die	Außenbauteile	entsprechend	den	Anforderungen	
der	DIN	4109-1:2018-01,	„Schallschutz	im	Hochbau	-	T eil	1:	Mindestanforde-
rungen“,	und	DIN	4109-2:2018-01,	„Schallschutz	im	Hochbau	-	T eil	2:	Rech-
nerische	Nachweise	der	Erfüllung	der	Anforderungen“,	auszubilden.	Grundla-
ge	hierzu	sind	die	im	Plan	gekennzeichneten	maßgeblichen	Außenlärmpegel	
La	bzw.	Lärmpegelbereiche,	die	gemäß	T ab.	7	der	DIN	4109-1:2018-01	
einander	wie	folgt	zugeordnet	sind.
             
 
	 Die	erforderlichen	Schalldämm-Maße	der	 Außenbauteile	sind	in	Abhängigkeit	
von	der	Raumnutzungsart	und	Raumgröße	im	Baugenehmigungsverfahren	
gemäß	DIN	4109-1:2018-01	und	DIN	4109-2:2018-01	nachzuweisen.
	 Von	dieser	Festsetzung	kann	gemäß	§	31	 Abs.	1	BauGB	ausnahmsweise	
abgewichen	werden,	wenn	im	Baugenehmigungsverfahren	der	Nachweis	er-
bracht	wird,	dass	im	Einzelfall	geringere	maßgebliche	Außenlärmpegel	bzw.	
Lärmpegelbereiche	an	den	Fassaden	anliegen	(z.	B.	unter	Berücksichtigung	
der	Abschirmung	durch	Gebäude).	Die	Anforderungen	an	die	Schalldäm-
mung	der	Außenbauteile	können	dann	entsprechend	den	Vorgaben	der	DIN	
4109-1:2018-01	und	DIN	4109-2:2018-01	reduziert	werden.	
	 Unter	Berücksichtigung	der	Gebäudeabschirmung	können	die	maßgeblichen	
Außenlärmpegel	bzw.	Lärmpegelbereiche	tags	und	nachts	fassadenweise	
der	schalltechnischen	Untersuchung	zum	Bebauungsplan	entnommen	wer-
den	(Bericht	Nr.	18-2822,	Dr.	Gruschka	Ingenieurgesellschaft,	64297	Darm-
stadt).
	 Von	dieser	Festsetzung	kann	auch	abgewichen	werden,	wenn	zum	Zeitpunkt	
des	Baugenehmigungsverfahrens	die	DIN	4109	in	der	dann	gültigen	Fas-
sung	ein	anderes	Verfahren	als	Grundlage	für	den	Schallschutznachweis	
gegen	Außenlärm	vorgibt.
		11.1.2	 Schalldämmende	Lüftungseinrichtungen
	 Bei	der	Errichtung	oder	der	Änderung	von	Schlafräumen	und	Kinderzim -
mern	zwischen	der	im	nachfolgenden	Kartenausschnitt	gekennzeichneten	
50-dB(A)-Nacht-Isophonen	und	der	Dieburger	Straße	sind	schalldämmende	
Lüftungseinrichtungen	vorzusehen.	Auf	dezentrale	schallgedämmte	Lüf-
tungseinrichtungen	kann	verzichtet	werden,	wenn	das	Gebäude	mit	einer	
zentralen	Lüftungsanlage	ausgestattet	ist	und	hierdurch	ein	ausreichender	
und	schallgedämmter	Luftaustausch	gewährleistet	ist.
 
 
	 Unter	Berücksichtigung	der	Gebäudeabschirmung	können	die	Nacht-Beurtei -
lungspegel	fassadenweise	der	schalltechnischen	Untersuchung	zum	Bebau-
ungsplan	entnommen	werden	(Bericht	Nr.	18-2822,	Dr.	Gruschka	Ingenieur-
gesellschaft,	64297	Darmstadt).	
	 Von	dieser	Festsetzung	kann	gemäß	§	31	 Abs.	1	BauGB	ausnahmsweise	
abgewichen	werden,	wenn	im	Baugenehmigungsverfahren	der	Nachweis	
erbracht	wird,	dass	im	Einzelfall	geringere	Nacht-Beurteilungspegel	als	50	
dB(A)	an	den	zur	Belüftung	von	Schlafräumen	und	Kinderzimmern	erfor-
derlichen	Fenstern	anliegen	(z.B.	unter	Berücksichtigung	der	Abschirmung	
durch	Gebäude).	
 
 
12.  Flächen	oder	Maßnahmen	zum	Schutz,	zur	Pflege	und	zur	Entwicklung	von	
Boden,	Natur	und	Landschaft	(§	9	Abs.1	Nr.	20	BauGB)
	 Die	nicht	überbauten	Grundstücksfreiflächen	sind	gärtnerisch	anzulegen,	zu	
bepflanzen	und	als	Grünflächen	dauerhaft	zu	erhalten.	Notwendige	Zuwe-
gungen	und	zulässige	Nebenanlagen	gem.	I.	Nr.	6	sind	davon	ausgenom-
men.
12.1	 Umgrenzung	von	Flächen	zum	Schutz,	zur	Pflege	und	zur	Entwicklung	von	
Boden,	Natur	und	Landschaft.	Die	Flächen	sind	dauerhaft	zu	pflegen	und	zu	
erhalten.
12.2	 Oberflächenbefestigung	
	 Befestigte,	nicht	überdachte	Flächen	der	Baugrundstücke	und	öffentliche	
Flächen	sind,	soweit	wasserrechtliche	Belange	nicht	entgegenstehen	und	die	
Neigung	nicht	mehr	als	6	%	beträgt,	als	teilversiegelte	Flächen	anzulegen	
(Rasenpflaster	mit	einem	Fugenanteil	von	mind.	20	%	,	Rasengittersteine,	
Schotterrasen,	Kies-	und	Plattenwege).	Bei	Flächen,	die	nicht	teilversiegelt	
sind,	ist	das	anfallende	Niederschlagswasser	in	angrenzende	Grundstücks-
freiflächen	zu	versickern,	soweit	keine	geologischen	Bedingungen	dem	
widersprechen.
12.3	 Insektenfreundliche	Beleuchtung
	 Im	Geltungsbereich	dürfen	nur	voll	abgeschirmte,	warm-weiß	getönte	LED-
Außenbeleuchtungen	(Wellenlänge	über	500	nm,	für	Straßenbeleuchtung	
max.	3.000	Kelvin	Farbtemperatur,	für	sonstige	Beleuchtung	max.	2.700	
Kelvin	Farbtemperatur)	verwendet	werden.	Die	Abstrahlung	der	Leuchten	ist	
zum	Boden	zu	richten	(Abstrahlwinkel	max.	70	Grad)	und	auf	Nutzflächen	zu	
beschränken.
12.4	 Zur	Vermeidung	von	Vogelschlag	ist	bei	großen	ungegliederten	Glasflächen	
mit	einer	Größe	von	mehr	als	3	m²	(bsw.	Übereckfassaden	oder	Glasfassa-
den	in	denen	sich	Vegetation	spiegelt),	ausschließlich	die	Verwendung	von	
Vogelschutzglas	zulässig.	Hierzu	zählen	insbesondere	reflexionsarme	Gläser	
mit	einem	Reflexionsgrad	von	max.	10	%,	Glasbausteine,	trtansluzente,	
mattierte,	eingefärbte,	bombierte	oder	strukturierte	Glasflächen,	Sandstrah-
lungen,	Siebdrucke,	farbige	Folien	oder	fest	vorgelagerte	Konstruktionen	wie	
z.B.	Rankgitterbegrünungen	oder	Brise	Soleil	(feststehender	Sonnenschutz).
 
12.5	 Nisthilfen	
	 Zur	Förderung	von	Brutbiotopen	für	Vogelarten	sind	bei	Neubauten	bauseitig	
an	allen	Gebäuden	Einbau-Nistkästen	für	Mauersegler,	Schwalbenarten	oder	
Haussperlinge	vorzusehen	(zwei	Nistkästen	je	Gebäude).	
	 Durch	die	Fällung	von	2	Höhlenbäums	(Baum	Nr.159	und	Nr.202)	und	dem	
damit	einhergehenden	Verlust	eines	Höhlenquartiers,	ist	innerhalb	der	Gar-
tenanlage	des	Alice-Hospitals	ein	Ausgleich	(4	Fledermauskästen)	zu	schaf-
fen.
12.6	 Dachbegrünung		
	 Flachdächer	und	flach	geneigte	Dächer	entsprechend	II.1.1.4	mit	einer	
Mindestgröße	von	20	m
2	sind	extensiv	als	Gras-Staudendach	zu	begrünen,	
sofern	bautechnische	und	brandschutztechnische	Regelungen	dem	nicht	
widersprechen.	Die	Vegetationsschicht	muss	eine	Mächtigkeit	von	minde-
stens	0,12	m	aufweisen.	Fenster,	Be-	und	Entlüftungsöffnungen,	Dachter-
rassen	und	technische	Aufbauten,	sind	ausgenommen.	Die	Dachbegrünung	
ist	dauerhaft	zu	erhalten.	Anlagen	für	Solarthermie	und	Photovoltaikanlagen	
müssen	mit	der	Dachbegrünung	kombiniert	werden	und	schließen	sich	ge-
genseitig	nicht	aus.
12.7	 Vorgartenzone
	 Die	Vorgartenzone	definiert	sich	durch	den	Bereich	von	6,0	m	gemessen	ab	
der	Grundstücksgrenze	an	der	öffentlichen	Verkehrsfläche.
1.5.2	 Auf	Gebäuden	mit	geneigten	Dächern	sind	Solaranlagen	zulässig,	wenn	sie	
als	Solardachziegel,	die	flächenbündig	in	der	Dachfläche	liegen,	ausgeführt	
werden.	Die	Zulässigkeit	otientiert	sich	an	der	Lage	im	Stadtbild,	der	Fernwir-
kung	und	der	jeweiligen	Bauart.	
1.5.3	 Im	übrigen	richtet	sich	die	Zulässigkeit	von	Solaranlagen	bei	Flachdächern	
und	flach	geneigten	Dächern	nach	den	Festsetzungen	II.1.1.5.2	ohne	Be-
schränkung	der	Grundfläche	auf	25%	der	Dachfläche.
 
2.  Grundstücksfreiflächen
2.1	 Einfriedungen
2.1.1	 Die	Mindesthöhe	der	Einfriedungen	beträgt	1,0	m,	die	Maximalhöhe	beträgt	
1,6	m,	jeweils	gemessen	von	der	Gehwegoberkante	an	der	Grundstücks-
grenze.	Bei	Einfriedungen	mit	Stützmauern	ist	auf	der	höher	gelegenen	Seite	
die	Absturzhöhe	von	0,90	m	einzuhalten.
2.1.2	 Einfriedungen,	die	ausschließlich	als	geschlossene	Mauer	ausgeführt	wer -
den,	dürfen	eine	maximale	Höhe	von	1,0	m	nicht	überschreiten.
2.1.3	 Als	Einfriedung	zulässig	sind:
	 -	Zäune	(Metall)	auf	Sockel	mit	Mauerpfosten,	max.	Höhe	des	Sockels	1,0	m,
	 -	Mauern	aus	Naturstein	oder	verputzt,
	 -	Hecken	(frei	wachsend	oder	geschnitten)	aus	Laubgehölzen	
	 		gemäß	Pflanzliste	(siehe	Hinweis	V.15).
2.1.4	 Einfriedungen	zwischen	Grundstücksfreiflächen,	die	ausschließlich	als	ge -
schlossene	Mauer	ausgeführt	werden,	sind	nicht	zulässig.
 
2.2	 Stützmauern
2.2.1	 Die	historischen	Stützmauern	in	der	Dieburger	Straße,	Stiftstraße,	Erich-Ol -
lenhauer-Promenade	und	Olbrichweg	sind	in	ihren	jeweiligen	Abschnitten	als	
Sichtmauerwerk,	Ziegelmauer	oder	Putzmauer	mit	Gliederungselementen		
als	geschichtliche	und	stadtbildprägende	Zeugnisse	zu	erhalten.
2.2.2	 Für	Stützmauern	zur	Befestigung	von	Geländestufen	sind	folgende	Bauwei -
sen	zulässig:
	 -	Natursteinmauerwerk
	 -	Blendmauerwerk	mit	Natursteinverblendung
	 -	 Trockenmauerwerk
2.3	 Abgrabungen,	 Aufschüttungen
	 Außerhalb	der	als	überbaubar	ausgewiesenen	Grundstücksflächen	sind	
Abgrabungen	zulässig.	Diese	Geländeabgrabungen,	Geländemodellierungen	
sind	bis	maximal	0,5	m,	bezogen	auf	den	natürlichen	Geländeverlauf	zuläs-
sig.	Die	Böschungsneigung	darf	max.	35	%	betragen.	Abgrabungen	sind	bis	
zu	einer	max.	Breite	von	40	%	der		jeweiligen	Gebäudeseite	zulässig.	Ausge-
nommen	sind	notwendige	Gebäudezufahrten.
2.4	 Abfallbehälter
	 Müll-	und	 Abfallanlagen	sind	soweit	möglich	in	Gebäude	zu	integrieren	oder	
mit	ortsfesten	Anlagen	(Mauern,	Zäune,	etc)	und	geeigneten	immergrünen	
Pflanzen	ausreichend	abzuschirmen.
3.	 Erhaltenswerte	Bausubstanz
	 Gebäude	aus	der	Gründerzeit	sind	z.T .	prägend	für	den	Straßenraum.	Sie	
stammen	aus	der	Zeit	vor	1900	und	weisen	besondere	architektonische	
Merkmale	auf.	Die	Gebäude	stellen	aus	städtebaulichen	und	kulturhisto-
rischen	Gründen	einen	wertvollen	Baubestand	dar,	da	sie	die	architekto-
nische	Entwicklung	vor	der	Entstehung	der	ikonischen	Bauten	der	Künstler-
kolonie	(Jugendstil)	dokumentieren	und	als	Gegenposition	darstellen.
 
	 Die	charakteristischen	Elemente	wie	reduzierte	Sockel,	materialsichtige	Fas -
saden,	Brüstungsdekor	und	Zierfelder,	Gesimse	und	Fensterwände,	ange-
schnitzte	Dachbalken	und	Holzdekor,	profilierte	Dachkästen	sowie	Erker	und	
Balkone	sind	zu	erhalten	oder	wieder	herzustellen.
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser
	 Aufgrund	§	37	 Abs.	4	Hessisches	Wassergesetz	(HWG)	i.d.F .	vom	
14.12.2010	(GVBl	I	S.	548)	i.V.m.	§	9	Abs.	4	BauGB	wird	festgesetzt:
 
	 Zur	Schonung	des	natürlichen	Wasserhaushaltes	sind	auf	Baugrundstücken	
Zisternen	zu	errichten	und	das	auf	Dachflächen	anfallende	Niederschlags-
wasser	darin	zu	sammeln.	Dieses	Niederschlagswasser	soll	als	Brauch-
wasser	(z.B.	Gartenbewässerung,	WC-Spülung	etc.)	genutzt	werden,	wenn	
wasserwirtschaftliche	und	gesundheitliche	Belange	nicht	entgegenstehen.
	 Ausgenommen	sind:
	 begrünte	Dächer,	sofern	sie	nicht	an	den	öffentlichen	Kanal	angeschlossen	
sind,	Retensionsgründächer	mit	einer	Abflussdrosselung	auf	≥		2	l/s,	Inten-
sivgründächer.
                      
		 Das	Fassungsvermögen	der	Zisternen	soll:
	 mindestens	25	l/m
2  horizontal	projizierte,	unbegrünte	Dachfläche
	 mindestens	10	l/m 2	extensiv	begrünte	Dachfläche
	 betragen.
	 Hinweis:
	 Der	Überlauf	der	Zisterne	ist,	soweit	dem	weder	wasserrechtliche,	noch	son -
stige	öffentlich-rechtliche	Vorschriften	noch	wasserwirtschaftliche	Belange	
entgegenstehen,	auf	dem	Grundstück	einzuleiten.	Hierzu	wird	auf	die	Fest-
setzung	I.12.2	verwiesen.
	 An	die	Zisterne	angeschlossene,	begrünte	Dachflächen	sind	mit	Dachab -
dichtungsbahnen	auszustatten,	die	keine	Wurzelhemmstoffe	oder	Biozide	
nach	der	Definition	der	Biozid-Verordnung	(EU)	Nr.	528/2012	enthalten.
IV. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 
 (§	9	(6)	BauGB)
1.	 Denkmalschutz
1.1	 Hinweis	zu	Kulturdenkmalen	und	Gesamtanlagen
	 Zum	Zeitpunkt	des	 Aufstellungsverfahrens	zum	Bebauungsplan	sind	fol-
gende	Gebäude	als	Kulturdenkmal	(§	2	Abs.	1	Hessisches	Denkmalschutz-
gesetz)	ausgewiesen:
	 -	Pützerstraße	6,	6A,	6B
	 -	Dieburger	Straße	31
	 -	Dieburger	Straße	55
	 -	Erbacher	Straße	4		
	 -	Die	Brauereikeller	in	der	Dieburger	Straße	55	und	61
	 -	Brauereikanal	in	der	Dieburger	Straße
   
	 -	Stadtbrunnen	Merckstraße
	 -	Brunnen	von	Joseph	Maria	Olbrich
2.	 Die	entlang	der	Pützerstraße	verlaufende	Baumallee	ist	nach	§	13	
HAGBNatSchG	in	Verbindung	mit	§	30	BNatSchG	unter	Schutz	gestellt.
V. Hinweise
1. Gesetze,	Verordnungen,	DIN-Normen	und	Vorschriften
	 Die	genannten	Gesetze,	Verordnungen,	DIN-Normen	und	die	sonstigen	
zitierten	Vorschriften	können	im	Stadtplanungsamt,	Mina-Rees-Straße	12,	
64295	Darmstadt,	nach	vorheriger	T erminvereinbarunng		zu	den	üblichen	
Bürozeiten	eingesehen	werden.
2. Artenschutz
2.1	 Vermeidung	artenschutzrechtlicher	Verbotstatbestände
	 Auf	die	artenschutzrechtlichen	Verbotstatbestände	von	europarechtlich	und	
streng	geschützten	Arten	gemäß	§	44	BNatSchG	wird	hingewiesen.	Verbo-
ten	ist	danach	die	Beschädigung	oder	die	Zerstörung	von	Fortpflanzungs-	
und	Ruhestätten	und	die	damit	verbundene	unvermeidbare	Verletzung	oder	
Tötung	von	Tieren	oder	ihrer	Entwicklungsformen,	sowie	die	erhebliche	
Störung	von	Tieren	während	der	Fortpflanzungs-,	Aufzucht-,	Mauser-,	Über-
winterungs-	und	Wanderungszeiten.	
	 Folgende	Maßnahmen	zur	Vermeidung,	zur	Verminderung	und	zum	 Aus-
gleich	von	Beeinträchtigungen	der	Tierwelt	sind	einzuhalten:	
 Vögel:	Durch	die	Rodung	in	dem	Zeitraum	gemäß	§	39	Abs.	5	BNatSchG	
vom	1.10.	bis	28.2.	werden	Tötungen	und	Verletzungen	an	Jungvögeln	und	
Eiern	vermieden.	Adulte	Vögel	können	dem	Eingriff	zu	jeder	Zeit	rechtzeitig	
ausweichen.	
 Abriss	von	Gebäuden:	Vor	dem	Abriss	von	Gebäuden	sind	diese	zu	jeder	
Zeit	auf	Tierbesatz	(Fledermäuse,	Bilche,	gebäudebrütende	Vogelarten)	zu	
untersuchen.	Potenzielle	Quartiere	sind	zu	verschließen,	um	einen	Tierbe-
satz	zu	verhindern.
 Baumhöhlenkontrolle:	Bei	der	Fällung	von	Bäumen	ist	im	Vorfeld	eine	Unter-
suchung	auf	Höhlen	und	andere	Strukturen,	die	Ruhe-	und	Fortpflanzungs-
stätten	für	Fledermäuse,	Vögel	oder	Bilche	bieten	können,	durchzuführen.	
Falls	Tiere	vorgefunden	werden,	muss	auf	deren	selbstständigen	Auszug	
gewartet	und	die	Höhle	anschließend	verschlossen	werden.
 Baumfällungen:	Vor	der	Entnahme	der	Bäume	sind	diese	auf	ein	Vorkommen	
von	besonders	geschützten	Flechtenarten	fachmännisch	zu	untersuchen.
Bei	einem	Vorkommen	von	entsprechenden	Flechtenarten	sind	T eile	des	
Stammes	oder	des	Astes	auszusägen	und	an	einer	geeigneten	Stelle	in	der	
näheren	Umgebung	im	Gebiet	auszubringen.
	 Es	ist	ein	Bericht	zu	erstellen,	der	den	Nachweis	erbringt,	dass	artenschutz -
rechtliche	Belange	eingehalten	werden,	welcher	selbständig	der	zuständigen	
Naturschutzbehörde	zukommen	zu	lassen	ist.
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss	der	Stadtverordnetenversammlung	vom	17.05.2018.
Bekanntmachung	des	Aufstellungsbeschlusses	gem.	§	2	Abs.	1	BauGB	im	„Darmstädter	Echo“	
am	25.05.2018.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss	des	Magistrats	vom	30.05.2018.
Bekanntmachung	der	öffentlichen	Unterrichtung	über	die	allgemeinen	Ziele	und	Zwecke	der	Pla-
nung	und	über	die	Gelegenheit	zur	Anhörung	im	„Darmstädter	Echo“	am	04.06.2018.
Öffentliche	Unterrichtung	über	die	allgemeinen	Ziele	und	Zwecke	der	Planung	und	Anhörung	gem.	
§	3	Abs.	1	BauGB	im	T echnischen	Stadthaus,	Block	D,	Bessunger	Straße	125	in	der	Zeit	vom	
05.06.2018	bis	einschließlich	05.07.2018.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung	über	die	allgemeinen	Ziele	und	Zwecke	der	Planung	mit	Aufforderung	zur	Äußerung	
bezüglich	Umfang	und	Detaillierungsgrad	des	Umweltberichts	gem.	§	4	Abs.	1	BauGB	und	Abstim-
mung	mit	den	Nachbargemeinden	mit	Schreiben	vom	05.06.2018.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss	der	Stadtverordnetenversammlung	vom	__.__.____.		
Bekanntmachung	der	öffentlichen	Auslegung	im	„Darmstädter	Echo“	am	__.__.____
Öffentliche	Auslegung	des	Entwurfs	dieses	Bebauungsplans	mit	Begründung	sowie	den	wesent-
lichen	umweltbezogenen	Stellungnahmen	gem.	§	3	Abs.	2	BauGB	i.V.m.	§§	2	und	3	PlanSiG	im	
Internet	in	der	Zeit	vom	__.__.____	bis	einschließlich	__.__.____	und	zusätzlich	Einsichtnahme	im	
o.g.	Zeitraum	nach	vorheriger	T erminvereinbarung	im	Stadtplanungsamt,	Stadthaus	West,	Mina-
Rees-Straße	12.	
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung	gem.	§	4	Abs.	2	BauGB	und	Abstimmung	mit	den	Nachbargemeinden	mit	Schreiben	
vom	__.__.____.
Satzungsbeschluss:
Dieser	Bebauungsplan	mit	den	im	Plan	enthaltenen	Satzungen	wurde	gem.	§	10	Abs.	1	BauGB	
von	der	Stadtverordnetenversammlung	zur	Satzung	beschlossen	am	__.__.____.	
Er	besteht	aus	den	Planteilen	1/2	und	2/2.
    .
Diese	Ausfertigung	stimmt	mit	dem	zur	Satzung	beschlossenen	Plan	überein.
Ausgefertigt:	Darmstadt,	den	__.__._____	.
Der	Magistrat	der	Wissenschaftsstadt	Darmstadt
     
   Die Dezernentin
Bekanntmachung:
Bekanntmachung	des	Satzungsbeschlusses	dieses	Bebauungsplans	gem.	§	10	Abs.	3	BauGB	und	
der	öffentlichen	Auslegung	im	„Darmstädter	Echo“	am	__.__.____	.
Öffentliche	Auslegung	zum	Zweck	der	Bekanntmachung	gem.	§	7	Hess.	Gemeindeordnung	(HGO)	
i.V.m.	§	7	Abs.	3	Hauptsatzung	der	Wissenschaftsstadt	Darmstadt	i.V.m.	§§	2	und	3	PlanSiG	im	
Internet	in	der	Zeit	vom	__.__.____	bis	einschließlich	__.__:____	und	zusätzliche	Einsichtnahme	
im	o.	g.	Zeitraum	nach	vorheriger	T erminvereinbarung	im	Stadtplanungsamt,	Stadthaus	West,	Mina-
Rees-Straße	12.
Entwurf zum Bebauungsplan  O 31
- Mathildenhöhe - Nord-West -
mit	Satzungen	über	die	Gestaltung	baulicher	Anlagen	und	zur	Schaffung	von	
Anlagen	zum	Sammeln	oder	Verwenden	von	Niederschlagswasser.
Planteil	2/2
Der	Planteil	2/2	ist	nur	in	Verbindung	mit	dem	Planteil	1/2	gültig.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB)	i.d.F .	vom	03.11.2017	(BGBl.	I	S.	3634),	zuletzt	geändert	durch	Art.	2	des	
Gesetzes	vom	08.08.2020	(BGBI.	I	S.	1728)
Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)	i.d.F .	vom	20.05.2020	(BGBi.	I	S.	1041),	zuletzt	geändert	
durch	Art.	1	des	Gesetzes	vom	18.03.2021	(BGBi.	I	S.	353)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)	i.d.F .	vom	21.11.2017	(BGBl.	I	S.	3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV)	vom	18.12.1990	(BGBl.	1991	I	S.	58),	zuletzt	geändert	durch	
Art.	3	des	Gesetzes	vom	04.05.2017	(BGBl.	I	S.	1057)
Hess. Bauordnung (HBO)	i.d.F .	vom	28.05.2018	(GVBl.	S.	198),	zuletzt	geändert	durch	Gesetz	
vom	03.06.2020	(GVBI.	S.	378)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F .	vom	07.03.2005	(GVBl.	I	S.	142),	zuletzt	geändert	durch	
Art.	1	des	Gesetzes	vom	07.05.2020	(GVBl.	S.	318)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)	i.d.F .	vom	29.07.2009	(BGBl.	I	S.	2542),	zuletzt	geändert	
durch	Art.	5	des	Gesetzes	vom	25.02.2021	(BGBl.	I	S.	306)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)	i.d.F .	vom	
20.12.2010	(GVBl.	I	S.	629),	berichtigt	am	14.02.2011	(GVBl.	I	S.	43),	zuletzt	geändert	durch	Art.	17	
des	Gesetzes	vom	07.05.2020	(GVBl.	S.	318)
 
Hess. Wassergesetz (HWG)	i.d.F .	vom	14.12.2010	(GVBl.	I	S.	548),	zuletzt	geändert	durch	Art.	11	
des	Gesetzes	vom	04.09.2020	(GVBl.	S.	573)
 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG)	i.d.F .	vom	28.11.2016	(GVBl.	S.	211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)	i.d.F .	vom	17.05.2013	(BGBl.	I	S.	1274),	zuletzt	
geändert	durch	Art.	2	des	Gesetzes	vom	09.12.2020	(BGBl.	I	S.	2873)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)	i.d.F .	vom	18.03.2021	(BGBl.	I	S.	540)
  
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
	 Aufgrund	des	§	9	BauGB	i.d.F .	vom	03.11.2017	(BGBl.	I	S.	3634)	in	Ver-
bindung	mit	der	Baunutzungsverordnung	(BauNVO)	i.d.F .	vom	21.11.2017	
(BGBl.	I	S.	3786)	und	der	Planzeichenverordnung	(PlanzV)	vom	18.12.1990	
(BGBl.	1991	I	S.	58)	werden	festgesetzt:	
1. Grenzen	des	Geltungsbereichs	
1.1	 Abgrenzung	unterschiedlicher	Nutzung
2. Art	der	baulichen	Nutzung	
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	1	BauGB	i.	V.	m.	§	1	Abs.	4	und	Abs.	6	BauNVO)
2.1	 Allgemeines	Wohngebiet		(§	4	BauNVO)
       
2.1.1	 Die	 Ausnahmen	nach	§	4	Abs.	3	Nr.		2.,	4.	und	5.	BauNVO	sind	nicht	
zulässig.	
2.2	 Besonderes	Wohngebiet	(§	4a	BauNVO)
2.2.1	 Die	 Ausnahmen	nach	§	4a	Abs.	3	Nr.		1.,	2.	und	3.	BauNVO	sind	nicht	
zulässsig.
2.3	 Flächen	für	den	Gemeinbedarf
 (§	9	Abs.	1	Nr.	5	BauGB)
	 Gesundheitlichen	Zwecken	dienende	Gebäude	und	Einrichtungen.
	 Die	Fläche	für	Gemeinbedarf	dient	der	Unterbringung	einer	Klinikanlage.
3.	 Maß	der	baulichen	Nutzung	
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	1	BauGB	i.	V.	m.	§§	16	ff	BauNVO)	
3.1	 Zahl	der	Vollgeschosse
3.1.1	 Zahl	der	Vollgeschosse	als	Höchstgrenze	(§	16	 Abs.	2	Nr.	3	BauNVO)	
3.2	 Spitzbodenausbau
3.2.1	 Werden	 Aufenthaltsräume	im	Dachraum	eingebaut,	so	müssen	die	Räume	
unmittelbar	über	dem	Geschoss	angeordnet	werden,	welches	unterhalb	des	
Dachraumes	liegt.
    
3.3	 Staffelgeschosse	müssen	von	allen	Fassadenseiten	um	mindestens	1,5	m	
zurückspringen.
3.4	 Gebäude	auf	denen	Staffel-	und	 T echnikgeschosse	nicht	zulässig	sind.
3.5	 Höhe	baulicher	 Anlagen	(§§	16	Abs.	3	und	18	BauNVO) 
Alle	Höhen	entsprechen	dem	DHHN	92.
	 -	max.	Gebäudehöhe	(Gh	max)
	 -	max.	 Traufhöhe	(Attikahöhe	der	aufgehenden	Außenwand	und	Dachhaut	
	 		bei	geneigten	Dächern)	(Th	max)
3.5.1	 Es	gelten	die	in	der	Planzeichnung	festgeschriebenen	maximalen	 Trauf-
höhen.	
3.5.2	 Die	max.	Geschosshöhe	von	zulässigen	Vollgeschossen	und	Staffelgeschos -
sen	darf	3,0	m	nicht	überschreiten,	Bezugsebenen	sind	die	Oberkanten	der	
Rohdecken	(OKRD).	Diese	Festsetzung	gilt	nicht	bei	Gebäuden	innerhalb	
der	Flächen	für	den	Gemeinbedarf	(Alice-Hospital).
3.5.3	 Im	obersten	zulässigen	Vollgeschoss	sowie	bei	Staffelgeschossen	darf	bei	
Gebäuden	mit	Flachdach	eine	max.	Außenwandhöhe	von	3,5	m	gemessen	
von	der	Oberkante	Rohdecke	(OKRD)	des	Geschosses	nicht	überschritten	
werden.
4.	 Bauweise,	Stellung	der	baulichen	Anlagen
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.		2	BauGB	i.V.m.	§	22	BauNVO	)
4.1	 Offene	Bauweise
	 In	der	offenen	Bauweise	o	sind	die	Gebäude	mit	seitlichem	Grenzabstand	
als	Einzelgebäude	zu	errichten.	
4.2	 Geschlossene	Bauweise
	 In	der	geschlossenen	Bauweise	g	werden	die	Gebäude	ohne	seitlichen	
Grenzabstand	errichtet
4.3	 Abweichende	Bauweise
	 In	der	abweichenden	Bauweise	ist	innerhalb	des	Baufeldes	auch	unterhalb	
der	Länge	von	50	m	ein	Grenzanbau	zulässig.
 
5. Überbaubare	Grundstücksflächen 
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	2	BauGB	i.V.m.	§	23	BauNVO)
	 Die	überbaubaren	Grundstücksflächen	werden	durch	Baulinien	und	
Baugrenzen	festgesetzt.
5.1	 Baulinien
5.2	 Baugrenzen
5.3	 Unterbaubare	Flächen
	 Die	gekennzeichneten	Flächen,	die	nicht	überbaut	sind	und	außerhalb	der	
als	überbaubar	ausgewiesenen	Flächen	liegen,	können	1-	geschossig	unter-
baut	werden.
 
5.4	 T errassenflächen
	 Versiegelte	 T errassenflächen	sind	bis	zu	einer	Fläche	von	15	m
2	auch	außer-
halb	der	Baugrenzen	und	Baulinien	zulässig.
6.					 Flächen	für	Nebenanlagen,	Stellplätze	und	Tiefgaragen 
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	4	und	22	BauGB	i.V.m.	§	12	und	§	14	BauNVO)
6.1	 Stellplätze	und	Garagen	im	Sinne	des	§	12	BauNVO,	ausgenommen	not -
wendige	Zufahrten	und	Zuwege,	sind	nur	innerhalb	der	als	überbaubar	aus-
gewiesenen	Grundstücksflächen	sowie	auf	den	dafür	festgesetzten	Flächen	
zulässig.
 
	 Stellplätze	
	 Tiefgarage	incl.	Fahrradstellplätze	
	 Garagen
6.2	 Einrichtungen	und	 Anlagen	für	die	Kleintierhaltung	sind	innerhalb	des	Gel-
tungsbereiches	gemäß	§	14	Abs.1	BauNVO	nicht	zulässig.
6.3	 Außerdem	sind	auf	den	nicht	überbaubaren	Grundstücksflächen	Nebenanla -
gen	i.S.d.	§	14	Abs.	1	BauNVO	eingeschränkt	zulässig	als:	
	 -	Fahrradstellpätze
	 -	 Anlage	zur	Gartenbewirtschaftung,(z.B.	Geräteschuppen,	Gewächshäuser),	
	 -	 Anlage	zur	Garten-	und	Freiflächengestaltung,	(z.B.	Lauben,	Pavillons,	
	 		Pergolen),
	 -	Standplätze	für	 Abfallbehälter.
	 Innerhalb	der	Gemeinbedarfsflächen	sind	Flächen	für	Fahrradabstellplätze	
bis	zu	einer	Größe	von	60	m2	zulässig.
6.4	 Die	Summe	aller	Nebenanlagen	(i.S.d.	§	14	 Abs.1	BauNVO)	ist	pro	Grund-
stück	auf	15	m2	Grundfläche	sowie	45	m3	umbauten	Raum	begrenzt.	Dies	
gilt	nicht	für	die	Gemeinbedarfsflächen.
7.	 Flächen	für	Sport-	und	Spielanlagen
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	5	BauGB)
	 Spielplätze
8.		 Verkehrsflächen	
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	11	BauGB)
8.1	 Öffentliche	Straßenverkehrsflächen
8.2	 Verkehrsfläche	mit	besonderer	Zweckbestimmung
	 -	Verkehrsberuhigter	Bereich
	 -	Fußgängerbereich	(Fuß-	und	Radwege)
	 -	Erich-Ollenhauer-Promenade								
	 -	Öffentliche	Parkplätze
 
	 Als	 T eil	einer	übergeordneten	Grünverbindung	ist	die	Verkehrsfläche	mit	der	
Zweckbestimmung	„Erich-Ollenhauer-Promenade“	auch	eine	wichtige	fuß-
läufige	Verbindung	zwischen	der	Innenstadt	und	der	Mathildenhöhe.	Sie	ist	
mindestens	zu	30	%	als	Grünfläche	herzustellen	und	dauerhaft	zu	erhalten.
8.3	 Einfahrt
9.	 Flächen	für	Versorgungsanlagen
 (§	9	Abs.	1	Nr.	12	BauGB)
	 Zweckbestimmung	Elektrizität
      
10. Grünflächen 
 (§	9	Abs.	1	Nr.	15	BauGB)
	 Die	in	der	Planzeichnung	festgesetzten	öffentlichen	Grünflächen	sind	als	
Park-	und	Grünanlagen	sowie	Kinderspielplätze	zu	erhalten.	Die	Befestigung	
von	Flächen	außerhalb	der	Wege-	und	Spielbereiche	ist	unzulässig.	
	 Vorgärten	sind	gärtnerisch	anzulegen	und	dauerhaft	zu	pflegen	und	zu	
erhalten.	Innerhalb	der	Vorgartenzone	sind	nur	die	notwendigen	Hauszugän-
ge	sowie	Zufahrten	zu	den	Stellplätzen	und	Garagen	zulässig.	Alle	anderen	
baulichen	Anlagen	einschließlich	der	gem.	Ziff.	6.3	zulässigen	Nebenanlagen	
sind	in	der	Vorgartenzone	nicht	zulässig.	Schottergärten	sind	nicht	zulässig.
	 Diese	Festsetzung	gilt	nicht	für	Gemeinbedarfsflächen	gemäß	Ziffer	I.2.3
12.8	 Tiefgaragen
	 Tiefgaragen	und	andere	bauliche	 Anlagen	unterhalb	der	Geländeoberfläche,	
die	nicht	durch	oberirdische	bauliche	Anlagen	oder	Erschließungsflächen	
überdeckt	sind,	sind	mit	einer	Vegetationsschicht	von	mind.	0,8	m	Stärke	
(zuzüglich	Filter-	und	Drainageschicht)	zu	überdecken	und	gärtnerisch	anzu-
legen.
	 Für	die	 Tiefgarage	auf	dem	Gelände	des	Alice-Hospitals	sind	unterschied-
liche	Überdeckungsstärken	für	die	Vegetationsschichten	vorzusehen	(siehe	
T eilplan	A	im	Planteil1).
12.9	 Fassadenbegrünung
	 Fassaden	sind	insgesamt	mindestens	zu	25	%	mit	rankenden,	schlingenden	
oder	kletternden	Pflanzen	flächig	und	dauerhaft	zu	begrünen,	sofern	dem	
keine	brandschutztechnischen	Regelungen	entgegenstehen.	Die	Begrü-
nung	ist	dauerhaft	zu	erhalten	und	bei	Verlust	zu	ersetzen.	Je	Kletterpflanze	
ist	eine	Pflanzfläche	mit	Bodenanschluss	von	mind.	1	m
2	herzustellen.	Als	
Richtwert	gilt	eine	Pflanze	pro	2	m	Wandlänge.	Abweichend	hiervon	kann	auf	
den	Bodenanschluss	verzichtet	werden,	wenn	artspezifisch	ein	ausreichend	
durchwurzelter	Raum	zur	Verfügung	gestellt	wird.
13.		 Anpflanzen	und	Erhalten	von	Bäumen,	Sträuchern	und	sonstigen	 
Bepflanzungen  
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	25a	und	b	BauGB)
13.1	 Umgrenzung	von	Flächen	zum	 Anpflanzen	von	Bäumen,	Sträuchern	und	
sonstigen	Bepflanzungen
	 Wiederherstellung	der	Parkanlage	 Alice-Hospital	
	 Um	den	Verlust	von	Gehölzen	auszugleichen,	ist	die	 Anzahl	der	gerodeten	
Bäume	sowie	Sträucher	innerhalb	der	Parkanlage	mindestens	in	gleicher	An-
zahl	zu	ersetzen.	Hierfür	sind	ausschließlich	heimische	und	standortgerechte	
Sträucher	und	Bäume	zu	verwenden.
13.2	 Erhaltung	von	Bäumen	und	Baumgruppen
13.2.1	 Die	in	der	Planzeichnung	als	zu	erhaltend	festgesetzten	Einzelbäume	und	
Baumgruppen	sind	dauerhaft	zu	erhalten	und	bei	Beschädigung	oder	Erkran-
kung	durch	geeignete	Maßnahmen	zu	behandeln.	Ausgefallener	Bewuchs	
ist	durch	einheimische	und	standortgerechte	Neupflanzungen	entsprechend		
der	Pflanzliste	(siehe	Hinweis	V.15)	zu	ersetzen.	Bei	Neupflanzungen	als	
Ersatz	für	zu	erhaltende	Einzelbäume	ist	eine	Abweichung	von	dem	zeichne-
risch	festgesetzten	Standort	um	bis	zu	2,5	m	zulässig.
13.3		 Anpflanzen	von	Bäumen	und	sonstigen	Bepflanzungen
13.3.1		 Bei	 Anpflanzungen	sind,	soweit	andere	Festsetzungen	des	Bebauungsplans	
dem	nicht	entgegenstehen,	vorwiegend	einheimische,	standortgerechte	
Laubbäume	und	Sträucher	entsprechend	der	Artenempfehlung	zu	verwen-
den	(s.	Hinweis	V.15).	Darüber	hinaus	sind	Flächen	naturnah	mit	gebietshei-
mischen	Kräutern	und	Gräsern	zu	bepflanzen.
13.3.2	 Unter	Berücksichtigung	der	festgesetzten	Bäume	ist	je	angefangenen	
 200 m
2	nicht	überbaubare	Grundstücksfläche	mindestens	ein	einheimischer,	
standortgerechter	Laubbaum	entsprechend	der	Artenempfehlung	(s.	Hinweis	
V.15)	mit	mindestens	25	cm	Stammumfang	zu	pflanzen	und	zu	erhalten.	
Erhaltene	Bäume	sind	auf	diese	Festsetzung	anrechenbar.
 
13.4	 Baumschutzmaßnahmen
13.4.1	 Während	der	Bauphase	sind	gefährdete	Einzelbäume	im	Bereich	der	Bau -
stelle	vor	Beschädigungen	von	Stamm	und	Wurzelraum	durch	Sicherungs-
maßnahmen	entsprechend	der	DIN	18920	zu	schützen.
13.4.2	 Tiefwurzelnde	Bäume	 müssen	laut	DIN	18920	und	den	techn.	Richtlinien	GW	
125	einen	Mindestabstand	von	2,5	m	zu	Versorgungsleitungen	aufweisen.	
Wird	dieser	Abstand	unterschritten,	so	sind	die	Leitungen	gegen	Wurzel-
	 einwirkungen	zu	sichern	oder	die	Standorte	der	Bäume	zu	verschieben	
	 (s.	Hinweis	V.11).
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
	 Aufgrund	§	91	Hessische	Bauordnung	(HBO)	i.d.F .	vom	28.05.2018	(GVBl.
	 S.	198)	i.V.m.	§	9	 Abs.	4	BauGB	wird	festgesetzt:	
1.  Gestaltung	baulicher	Anlagen	
1.	1	 Dachgestaltung
1.1.1 Dachform
	 -	Flachdach	und	flach	geneigtes	Dach
	 -	Satteldach
	 -	Walmdach
	 -	Mansardwalmdach
	 -	Krüppelwalmdach
1.1.2	 Bei	Baumaßnahmen	an	bestehenden	Dächern	ist	die	für	den	jeweiligen	Ge -
bäudetyp	vorhandene	Dachform	zu	erhalten	und	ggf.	wiederherzustellen.	
1.1.3	 Hauptfirstrichtung
1.1.4	 Geneigte	Dächer
1.1.4.1	 First	und	 Traufe	dürfen	durch	Dachgauben,	Dacheinschnitte,	Aufbauten,	Bal-
konanlagen	und	andere	untergeordnete	Bauteile	nicht	unterbrochen	werden.
 
1.1.4.2	 Als	Dachneigung	sind	mindestens	30
0 	und	höchstens	450  zulässig.	Als	
Ausnahme	sind	bei	Baumaßnahmen	an	bestehenden	Dächern	auch	davon	
abweichende	Dachneigungen	zulässig,	wenn	die	vorh.	Dachneigung	dies	
vorgibt.
1.1.4.3	 Dachaufbauten,	Dachgauben
 Dachgauben	sind	als	Einzelgauben	anzuordnen.	Sie	dürfen	eine	Breite	
von	2,50	m	nicht	überschreiten	und	ihre	Vorderfronten	müssen	mindestens				
0,80	m	hinter	der	Flucht	der	Gebäudeaußenwand	zurückliegen.
	 Als	 Ausnahme	können	bei	geneigten	Dächern	bereits	bestehende	Dachauf-
bauten	für	technische	Zwecke	angepasst	werden.
1.1.4.4	 Zwischen	den	Dachaufbauten	und	den	jeweiligen	Dachenden	(Ortgang,	
First,	Traufe,	Grat)	sowie	zwischen	den	Dachaufbauten	untereinander	muss	
ein	Mindestabstand	von	1,20	m	eingehalten	werden.
1.1.4.5	 Bei	geneigten	Dächern	darf	die	gesamte	Breite	der	Dachaufbauten	oder	
Dachgauben	pro	Fassadenseite	max.	50%	der	Dachbreite	(Traufe)	betragen.
1.1.4.6	 Die	Dachaufbauten	sind	als	Giebel-,	Kasten-	oder	Schleppgauben	auszubi -
4den	und	mit	Ziegel,	Schindel,	Schiefer	oder	Kupfer-	/	Zinkblech	zu	verklei-
den.
1.1.4.7	 Auf	den	mit	oD	bezeichneten	Dachflächen	sind	Dachgauben	und	Dachein -
schnitte	nicht	zulässig.	Die	max.	Dachneigung	darf	bei	diesen	Gebäuden	 
35	°	nicht	überschreiten.
1.1.5	 Flachdächer	und	flach	geneigte	Dächer
1.1.5.1	 Bei	den	mit	FD	gekennzeichneten	Gebäuden	sind	die	Dächer	als	Flachdach	
oder	flach	geneigtes	Dach	mit	einer	max.	Neigung	von	5°	auszubilden.
 
1.1.5.2	 Bei	Flachdächern	und	flach	geneigten	Dächern	darf	der	 Anteil	der	Dachauf-
bauten	25	%	der	Dachfläche	nicht	überschreiten.	Die	Höhe	aller	Dachauf-
bauten	darf	1,2	m	über	OK	Dachhaut	nicht	überschreiten.	Dachaufbauten	
müssen	mindestens	2,0	m	von	der	Traufkante	zurückspringen.
1.2	 Gebäudefassaden
1.2.1	 Als	Fassadenmaterialien	sind	ausschließlich	helle	Putzflächen	oder	Natur -
steine	zulässig.	Unzulässig	sind	Verkleidungen	mit	Metall,	Kunststoff,	po-
lierten	Natursteinen,	Keramikplatten	oder	Metallimitationen,	die	mehr	als	
	 20	%	der	Fassade	einnehmen	(s.	auch	Ziffer	I.12.9).
1.2.2	 Vorgesetzte	Rolladenkästen	sind	nicht	zulässig.
1.3	 Antennen
1.3.1	 Parabolantennen	und	Funkantennen	sind	nur	dann	zulässig,	wenn	sie	nicht	
von	den	angrenzenden	öffentlichen	Verkehrsflächen	einsehbar	sind.
1.3.2	 Bei	Mehrfamilienhäusern	sind	nur	Gemeinschaftsantennenanlagen	zulässig.
1.4	 Werbeanlagen	und	Warenautomaten
1.4.1	 Werbeanlagen	sind	nur	an	der	Stätte	der	Leistung	zulässig.	Sie	dürfen	
entlang	der	Dieburger	Straße	eine	Fläche	von	2	m
2  nicht	überschreiten.	Im	
restlichen	Geltungsbereich	darf	eine	Fläche	von	max.	1,0	m2  und	einer	sicht-
baren	Höhe	von	0,60	m	nicht	überschritten	werden.
1.4.2	 Werbeanlagen	in	Form	von	Blinklichtern,	im	Wechsel	oder	in	Stufen	ein-	und	
ausschaltbare	Leuchten,	als	laufende	Schriftbänder,	als	projizierende	Licht-
bänder	und	als	spiegelunterlegte	Schilder	sowie	freistehende	Werbeanlagen	
oder	Werbeanlagen	auf	oder	über	Dach	sind	unzulässig.
1.5	 Solaranlagen
1.5.1	 Solaranlagen	sind	in	den	den	gekennzeichneten	Baufeldern	zulässig.	
Inkrafttreten:
Inkrafttreten	dieses	Bebauungsplans	am			__.__.____				
 
Darmstadt,	den	__.__.____		
Der	Magistrat	der	Wissenschaftsstadt	Darmstadt
 
  
   Die Dezernentin
    
Wissenschaftsstadt																				Darmstadt
Gemarkung	Darmstadt																																																									Flur	2
2.2 Maßnahmen	zur	Verminderung	von	Gefahren	für	Kleintiere
	 Die	Gestaltung	der	überbaubaren	Flächen	stellt	für	die	heimische	 Tierwelt	
(Kleintiere)	häufig	Gefahren	dar	und	soll	durch	geeignete	Maßnahmen	ent-
schärft	werden.	Hofabläufe,	Hauskellerschächte	und	ähnliche	Anlagen	sollen	
durch	geeignete	Mittel	gegen	das	Hineinfallen	und	Verenden	von	Kleintieren	
gesichert	werden.	Dachrinnenabläufe	sollen	durch	Drahtvorsätze	gesichert	
werden.	Kellertreppenabgänge	sollen	an	einer	Wangenseite	mit	einer	wasch-
betonrauen	Rampe	von	10	cm	Breite	als	Kleintierfluchtweg	versehen	werden.	
Zierteiche	sowie	andere	offene	Wasserflächen	sollen	mit	rauen	Fluchtrampen	
für	Kleintiere	versehen	werden.
3.	 Biodiversität
	 Die	Ziele	des	Magistratsbeschlusses	der	Wissenschaftsstadt	Darmstadt	vom	
12.02.2014	zur	Erhaltung	und	zum	Schutz	der	Biodiversität	sowie	die	Hess.	
Biodiversitätsstrategie	sind	bei	der	Umsetzung	dieses	Bebauungsplans	zu	
berücksichtigen.
	 Es	wird	auf	die	Checkliste	zur	Erhaltung	der	biologischen	Vielfalt	für	Neu -
bauprojekte	verwiesen.	Eine	Umsetzung	von	T eilen	dieser	Maßnahmen	wird	
empfohlen.	
	 (https:/www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/naturschutz-und-biolo -
gische-vielfalt/biologische-vielfalt/mitwirken/)
4.	 Umweltschutz
	 Im	Interesse	des	Umweltschutzes	wird	empfohlen,	Flächenversiegelungen,	
Wasser-	und	Energieverbrauch	durch	geeignete	Maßnahmen	soweit	wie	mög-
lich	einzuschränken.	
5. Bodendenkmäler
	 Wenn	bei	Erdarbeiten	Bodendenkmale	(z.B.	Mauern,	Verfärbungen,	Gräber,	
Scherben,	Knochen)	bekannt	werden,	so	ist	dies	dem	Landesamt	für	Denk-
malpflege	(hessenARCHÄLOGIE)	oder	der	Unteren	Denkmalschutzbehörde	
unverzüglich	anzuzeigen	(§	21	HDSchG).	Der	Genehmigung	der	Denkmal-
schutzbehörde	bedarf,	wer	ein	Kulturdenkmal	oder	T eile	davon	zerstören	oder	
beseitigen,	an	einen	anderen	Ort	verbringen	oder	umgestalten	will	und	wer	in	
der	Umgebung	eines	unbeweglichen	Kulturdenkmal	Anlagen	errichten,	verän-
dern	oder	beseitigen	will,	wenn	sich	dies	auf	den	Bestand	oder	das	Erschei-
nungsbild	des	Kulturdenkmals	auswirken	kann	(§	18	HDSchG).	
6.	 Bodenveränderungen
	 Bei	allen	Maßnahmen,	die	einen	Eingriff	in	den	Boden	erfordern,	ist	auf	
	 sensorische	 Auffälligkeiten	zu	achten.	Werden	solche	Auffälligkeiten	des	Un-
tergrundes	festgestellt,	die	auf	das	Vorhandensein	von	schädlichen	Bodenver-
änderungen	hinweisen,	ist	umgehend	das	Regierungspräsidium	Darmstadt,	
Abteilung	Arbeitsschutz	und	Umwelt	Darmstadt,	Dez.	IV/DA	41.5,	zu	infor-
mieren.	Darüber	hinaus	ist	ein	Fachgutachter	in	Altlastenfragen	hinzuzuzie-
hen. 
7.	 Altflächen	/	Altlasten 
	 Bei	Baugenehmigungsverfahren,	die	 Altflächen	und	insbesondere	die	Verfül-
lung	von	Gruben	(vorsorgender	Bodenschutz)	betreffen,	ist	die	Untere	Boden-
schutzbehörde	zu	beteiligen.
	 Bei	Baugenehmigungsverfahren,	die	 Altflächen,	schädliche	Bodenverände-
rungen	und/oder	Grundwasserschäden	betreffen,	ist	das	Regierungspräsidi-
um	Darmstadt,	Abteilung	Arbeitsschutz	und	Umwelt	Darmstadt,	Dez.	IV/DA	
41.5	(zuständige	Bodenschutzbehörde),	zu	beteiligen.
8.	 Altstandorte
	 Im	Bereich	des	Bebauungsplanes	liegen	folgende	 Altstandorte	gemäß	Altla-
steninformationssystem	(ALTIS):
	 -	 Alexanderstraße	37-39,	max.	Branchenklasse	5	(sehr	hohes	Gefährdungs
	 		potential),	ALTIS-Nr.	411.000.010-001.022
	 -	Merckstraße	8,	max.	Branchenklasse	2	(geringes	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001-077
	 -	Erbacher	Straße	2,	max.	Branchenklasse	4	(hohes	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001.021
	 -	Erbacher	Straße	4,	max.	Branchenklasse	4	(hohes	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001.160
	 -	Pützerstraße	1,	max.	Branchenklasse	3	(normales	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001.189
	 -	Pützerstraße	2,	max.	Branchenklasse	2	(geringes	Gefährdungspotential),
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030001.263
	 -	Pützerstraße	6,	max.	Branchenklasse	4	(hohes	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001.089
	 -	Pützerstraße	6A,	max.	Branchenklasse	2	(geringes	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030001.264
	 -	Pützerstraße	7,	max.	Branchenklasse	4	(hohes	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030001.192
	 -	Stiftstraße	3,	max.	Branchenklasse	3	(normales	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001.126
 -	Lucasweg	11,	max.	Branchenklasse	3	(normales	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001.072
	 Abschließende	Erkenntnisse	über	die	 Altstandorte	liegen	nicht	vor,	jedoch	
ist	derzeit	nicht	von	einer	konkreten	Gefährdung	auszugehen.	Bei	späterer	
Feststellung	von	Kontaminationen	sind	die	einschlägigen	umweltrechtlichen	
Vorschriften	zu	beachten.		
9.	 Kampfmittelbelastung	und	-räumung
 
	 Der	Geltungsbereich	des	Bebauungsplans	liegt	in	einem	Bombenabwurfge -
biet	und	es	muss	grundsätzlich	vom	Vorhandensein	von	Kampfmitteln	ausge-
gangen	werden.	Bei	allen	Flächen,	bei	denen	bodeneingreifende	Maßnahmen	
stattfinden,	sind	systematische	Überprüfungen	(Sondierungen	auf	Kampfmit-
tel)	vor	Beginn	der	Bauarbeiten	und	Baugrunduntersuchungen	erforderlich.	
Die	„Allgemeinen	Bestimmungen	für	die	Kampfmittelräumung	im	Lande	Hes-
sen“	sind	zu	beachten.
10. Klimaschutz 
	 Als	Maßnahmen	zum	Klimaschutz	müssen	die	 Anforderungen	des	Gebäude-
	 energiegesetzes	(GEG)	in	der	jeweils	gültigen	Fassung	nachgewiesen	wer -
den.
11. Leitungsschutzmaßnahmen 
	 Tiefwurzelnde	Bäume	müssen	lt.	DIN	18920	und	den	technischen	Richtlinien	
GW	125	einen	Mindestabstand	von	2,5	m	zu	Versorgungsleitungen	aufwei-
sen.	Wird	dieser	Abstand	unterschritten,	so	sind	die	Ver-	und	Entsorgungslei-
tungen	gegen	Wurzeleinwirkungen	zu	sichern	oder	die	Standorte	der	Bäume	
entsprechend	zu	verschieben.		
	 Pflanzmaßnahmen	im	Nahbereich	zu	Versorgungsleitungen	sind	mit	dem	
Versorgungsträger	abzustimmen.
12. Öffentliche	Verkehrsflächen	
	 Die	innerhalb	der	öffentlichen	Verkehrsflächen	dargestellten	Einrichtungen	
(Fahrbahn,	Gehwege	etc.)	sind	unverbindliche	Eintragungen	des	Bestands	
oder	des	Ausbauvorschlags.	Sie	dienen	nur	zur	Erläuterung	der	Planung,	sind	
nicht	Bestandteil	der	Festsetzungen	dieses	Bebauungsplanes	und	können	
bei	der	weiteren	Ausführungsplanung	besonderen	örtlichen	Gegebenheiten	
angepasst	werden.	
13.	 Stellplätze
 
	 Bei	der	Herstellung	von	Stellplätzen	ist	die	Einstellplatzsatzung	der	Wissen -
schaftsstadt	Darmstadt	vom	26.06.2019	zu	beachten.
14.	 Baumschutzsatzung 
	 Auf	die	Verpflichtung	zur	Einhaltung	der	städtischen	Satzung	zum	Schutze	
des	Baumbestandes	vom	05.04.2004	wird	hingewiesen.
15. Pflanzliste
	 Bäume	1.	und	2.	Ordnung:
	 Spitz-Ahorn	(Acer	platanoides),	Berg-Ahorn	(Acer	pseudoplatanus),	
	 Schwarzerle	(Alnus	glutinosa),	Gewöhnliche	Rosskastanie	(Aesculus	hippo -
castanum),	Vogelkirsche	(Prunus	avium),	Hängebirke	(Betula	pendula),	Rot-
buche	(Fagus	sylvatica),	Gewöhnliche	Esche	(Fraxinus	excelsior),	Walnuss	
(Juglans	regia),	Traubeneiche	(Quercus	petraea),	Stieleiche	(Quercus	robur),	
Winterlinde	(Tilia	cordata),	Sommerlinde	(Tilia	platyphyllos),	Feld-Ahorn	(Acer	
campestre),	Hainbuche	(Carpinus	betulus),	Zweigriffeliger	Weißdorn	(Cra-
taegus	laevigata),	Eingriffeliger	Weißdorn	(Crataegus	monogyna),	Trauben-
kirsche	(Prunus	padus),	Mehlbeere	(Sorbus	aria),	Gewöhnliche	Eberesche	
(Sorbus	aucuparia),	Speierling	(Sorbus	domestica)
	 Sträucher:
	 Feld-Ahorn	(Acer		campestre	als	Heckenpflanze),	Felsenbirne	(Amelanchier	
lamarckii),	Hainbuche	(Carpinus	betulus	als	Heckenpflanze),	Kornelkirsche	
(Cornus	mas),	Roter	Hartriegel	(Cornus	sanguinea),	Haselnuss	(Corylus	
avellana),	Weißdorn	(Crataegus	spec.),	Pfaffenhütchen	(Euonymus	europae-
us),	Wild-Apfel	(Malus	communis),	Schlehdorn	(Prunus	spinosa),	Faulbaum	
(Rhamnus	frangula),	Feld-Rose	(Rosa	arvensis),	Hunds-Rose	(Rosa	canina),	
Büschelrose	(Rosa	multiflora),	Bibernell-Rose	(Rosa	pimpinellifolia),	Gewöhn-
licher	Schneeball	(Viburnum	opulus)
	 Fassadenbegrünung:
	 Pfeifenwinde(Aristolochia	macrophylla),	Baumwürger	(Celastrus	orbiculatus),
	 Waldrebe	i.S.	(Clematis	spec.),	Efeu	(Hedera	helix),	Kletter-Hostensie	(Hy -
dragea	petiolaris),	Hecken-Kirsche	i.S.	(Lonicera	spec.),	Wilder	Wein	i.S.	
(Parthenocissus	spec.),	Knöterich	(Polygonatum	aubertii),	Kletter-Rosen	i.S.	
(Rosa	spec.).
 
            
55
55
55
60
60
60
60
60
60
65
65
65
65
65
65
65
65
65
65 65
70
70
70
70
70
70
70
70 70
70
75
75
75
75
75
75
75
75
80
Zeichenerklärung
Geltungsbereich
Pegelwerte
in dB(A)
I <= 55
55 < II <= 60
60 < III <= 65
65 < IV <= 70
70 < V <= 75
75 < VI <= 80
80 < VII
Abb. 1
Maßgebliche Außenlärmpegel nachts / Lärmpegelbereiche
gemäß DIN 4109-01/-02:2018-01
Immissionshöhe 4 m
Abgreifmaßstab
0 25 50 75 100
m
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
Pegelwerte
in dB(A)
<= 50
50 <
Zeichenerklärung
Geltungsbereich
Abb. 2
Beurteilungspegel "Straße" nachts
Immissionshöhe 4 m
Abgreifmaßstab
0 25 50 75 100
m
a
Th max =   m
FD
 Darmstadt den __.__.____      Stadtplanungsamt
     
              Jochen Krehbiehl
WD
Ga 
PV

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0117
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00