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V/0704/2018/1

Externe Raumvergaben Rathausfestsaal/Rüstkammer

Vorlagen 10.09.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 19.09.2018, TOP 3

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage A

1167 Zeichen

Anlage A zur V/0704/2018/1 
Kurzüberblick 
 
Entscheidung über die Anfragen zur Nutzung der Räumlichkeiten Rathausfestsaal und Rüstkam-
mer im Rathaus. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Bereitstellung der Räumlichkeiten im Rathaus werden mehrere Leitorientierungen aus 
dem ISM-Prozess in Abhängigkeit von den Veranstaltungen unterstützt. Diese Ziele werden mit 
dem Beschluss verfolgt und erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Es werden Einnahmen erzielt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

3511 Zeichen

V/0704/2018 
V/0704/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Externe Raumvergaben Rathausfestsaal/Rüstkammer 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Folgenden Raumvergaben wird zugestimmt: 
 
Veranstalter Veranstaltung/ 
Raum 
Datum Nutzungs-
entgelt 
entspricht Ziffer … der B e-
gründung 
    Selbst-
kosten  
& Miete 
Selbst-
kosten 
Kosten-
freiheit 
Landschaftsver-
band Westfalen-
Lippe 
Fachtagung; 
MehrSprachig-
keit in der frühen 
Kindheit 
 
Rathausfestsaal/ 
Rüstkammer/ 
Hauptauss-
schusszimmer/ 
Lublinzim-
mer/Braunsbegr-
Branjewo-
Zim-
mer/Yorkzimmer
/Kristiansandzim
mer/Rishon Le-
Zion-Zimmer 
07.12.2018 1.210,00 €  X 
2.3 
 
BARMER Zent-
rum Kranken-
haus & Rehabili-
tation 
Personalver-
sammlung 
 
Rathausfestsaal 
16.01.2019 1.050,00 € X   
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
04.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Cosack 
Telefon: 492-3366 
Cosack@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0704/2018 
 
Veranstalter Veranstaltung/ 
Raum 
Datum Nutzungs-
entgelt 
entspricht Ziffer … der B e-
gründung 
    Selbst-
kosten  
& Miete 
Selbst-
kosten 
Kosten-
freiheit 
CDU Münster Neujahrsemp-
fang der CDU 
Münster 
 
Rathausfestsaal 
17.01.2019 1.050,00 € X   
Haus der Woh-
nungslosenhilfe 
Jubiläumsfeier 
25 Jahre Haus 
der Wohnungs-
losenhilfe 
 
Rathausfestsaal/ 
Foyer 
16.05.2019 1.075,00 € X   
Bäcker-Gilde 
Münster 
Die Konditoren-
Innung 
Guter Montag 
2019 
 
Rathausfestsaal 
03.06.2019    X 
3.2 
Hildegardis-
schule Münster 
Übergabe der 
Abiturzeugnisse 
 
Rathausfestsaal 
29.06.2019 1.050,00 € X   
Arbeiterwohl-
fahrt 
Münster 
100 Jahre AWO 
 
Rathausfestsaal/ 
Foyer 
23.11.2019 425,00 €  X 
2.1 
 
BARMER Zent-
rum Kranken-
haus & Rehabili-
tation 
Personalver-
sammlung 
 
Rathausfestsaal 
27.11.2019 1.050,00 € X   
 
 
 
Begründung: 
 
1. volle Kosten einschl. Miete 
 
 Grundsätzlich sind bei Veranstaltungen die vollen Kosten, d.h. die anfallenden Selbstkosten der 
Stadt (Bauunterhaltung, Heizung, Strom, Reinigung, Hausmeister), gegebenenfalls Umräu m-
kosten und eine Miete in Rechnung zu stellen. 
 
2. Reduzierung auf die anfallenden Selbstkosten 
 
2.1 bei Jubiläen von Vereinen und Verbänden ab 100-jährigem Bestehen und für folgende 
Jubiläen, wenn die Jahreszahl durch 50 teilbar ist 
2.2 bei überwiegend karitativem Charakter 
2.3 Kooperationsveranstaltung unter Teilnahme der Stadt Münster 
2.4 besonderes Interesse der Stadt Münster 
 
 Bei einer Reduzierung auf die anfallenden Selbstkosten werden dem Veranstalter/Nutzer die 
entstehenden Selbstkosten der Stadt (Bauunterhaltung, Heizung, Strom, Reinigung, Hausmei s-
ter) und gegebenenfalls Umräumkosten in Rechnung gestellt.

- 3 - 
V/0704/2018 
 
3. Kostenfreiheit 
 
3.1 Außergewöhnliches Interesse der Stadt an der Veranstaltung 
3.2 Traditionsveranstaltung 
3.3 Internationale Beziehungen, Städtepartnerschaften 
3.4 Städtische Veranstaltung 
 
Bei einer Kostenfreiheit wird dem Veranstalter/Nutzer kein Nutzungsentgelt in Re chnung g e-
stellt. Gegebenenfalls werden im Einzelfall aber die Umräumkosten in Rechnung gestellt. 
 
Bei Raumvergaben an externe Veranstalter sind diese bei der eingehenden Raumanfrage über das 
zu entrichtende Nutzungsentgelt, das für die Veranstaltungszeit, für die Zeiten der Vor - und Nachbe-
reitungsarbeiten, für die Umräumarbeiten sowie bei einem weiteren Raumbedarf entsteht, informiert 
worden. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Ergänzungsvorlage Beschluss

3613 Zeichen

V/0704/2018/1 
V/0704/2018/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Externe Raumvergaben Rathausfestsaal/Rüstkammer 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Folgenden Raumvergaben wird zugestimmt: 
 
Veranstalter Veranstaltung/ 
Raum 
Datum Nutzungs-
entgelt 
entspricht Ziffer … der B e-
gründung 
    Selbst-
kosten  
& Miete 
Selbst-
kosten 
Kosten-
freiheit 
Deutsch-
Russische Ge-
sellschaft 
30-jähriges Ju-
biläum 
 
Rüstkammer 
21.11.2018 180,00 €  X 
2.4 
 
Landschaftsver-
band Westfalen-
Lippe 
Fachtagung; 
MehrSprachig-
keit in der frühen 
Kindheit 
 
Rathausfestsaal/ 
Rüstkammer/ 
Hauptauss-
schusszimmer/ 
Lublinzim-
mer/Braunsbegr-
Branjewo-
Zim-
mer/Yorkzimmer
/Kristiansandzim
mer/Rishon Le-
Zion-Zimmer 
07.12.2018 1.210,00 €  X 
2.3 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
10.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Cosack 
Telefon: 492-3366 
Cosack@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0704/2018/1 
Veranstalter Veranstaltung/ 
Raum 
Datum Nutzungs-
entgelt 
entspricht Ziffer … der B e-
gründung 
    Selbst-
kosten  
& Miete 
Selbst-
kosten 
Kosten-
freiheit 
BARMER Zent-
rum Kranken-
haus & Rehabili-
tation 
Personalver-
sammlung 
 
Rathausfestsaal 
16.01.2019 1.050,00 € X   
CDU Münster Neujahrsemp-
fang der CDU 
Münster 
 
Rathausfestsaal 
17.01.2019 1.050,00 € X   
Haus der Woh-
nungslosenhilfe 
Jubiläumsfeier 
25 Jahre Haus 
der Wohnungs-
losenhilfe 
 
Rathausfestsaal/ 
Foyer 
16.05.2019 1.075,00 € X   
Bäcker-Gilde 
Münster 
Die Konditoren-
Innung 
Guter Montag 
2019 
 
Rathausfestsaal 
03.06.2019    X 
3.2 
Hildegardis-
schule Münster 
Übergabe der 
Abiturzeugnisse 
 
Rathausfestsaal 
29.06.2019 1.050,00 € X   
Arbeiterwohl-
fahrt 
Münster 
100 Jahre AWO 
 
Rathausfestsaal/ 
Foyer 
23.11.2019 425,00 €  X 
2.1 
 
BARMER Zent-
rum Kranken-
haus & Rehabili-
tation 
Personalver-
sammlung 
 
Rathausfestsaal 
27.11.2019 1.050,00 € X   
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. volle Kosten einschl. Miete 
 
 Grundsätzlich sind bei Veranstaltungen die vollen Kosten, d.h. die anfallenden Selbstkosten der 
Stadt (Bauunterhaltung, Heizung, Strom, Reinigung, Hausmeister), gegebenenfalls Umräu m-
kosten und eine Miete in Rechnung zu stellen. 
 
2. Reduzierung auf die anfallenden Selbstkosten 
 
2.1 bei Jubiläen von Vereinen und Verbänden ab 100 -jährigem Bestehen und für folgende 
Jubiläen, wenn die Jahreszahl durch 50 teilbar ist 
2.2 bei überwiegend karitativem Charakter 
2.3 Kooperationsveranstaltung unter Teilnahme der Stadt Münster 
2.4 besonderes Interesse der Stadt Münster

- 3 - 
V/0704/2018/1 
 
 Bei einer Reduzierung auf die anfallenden Selbstkosten werden dem Veranstalter/Nutzer die 
entstehenden Selbstkosten der Stadt (Bauunterhaltung, Heizung, St rom, Reinigung, Hausmeis-
ter) und gegebenenfalls Umräumkosten in Rechnung gestellt. 
 
3. Kostenfreiheit 
 
3.1 Außergewöhnliches Interesse der Stadt an der Veranstaltung 
3.2 Traditionsveranstaltung 
3.3 Internationale Beziehungen, Städtepartnerschaften 
3.4 Städtische Veranstaltung 
 
Bei einer Kostenfreiheit wird dem Veranstalter/Nutzer kein Nutzungsentgelt in Rechnung g e-
stellt. Gegebenenfalls werden im Einzelfall aber die Umräumkosten in Rechnung gestellt. 
 
Bei Raumvergaben an externe Veranstalter sind diese bei der eingehenden Raumanfrage über das 
zu entrichtende Nutzungsentgelt, das für die Veranstaltungszeit, für die Zeiten der Vor - und Nachbe-
reitungsarbeiten, für die Umräumarbeiten sowie bei einem weiteren Raumbedarf entsteht, informiert 
worden. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0704/2018/1
Typ
Vorlagen
Datum
10.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37