Beantwortung der Anfrage AN/0179/2026 von Marlis Pöttgen, FDP-Fraktion, bezüglich der Elektroladesäule an der Subbelrather Straße 533, 50827 Köln
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0284/2026 vom 10.02.2026
Stand: Am 16.03.2026 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0284/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 Beantwortung der Anfrage AN/0179/2026 von Marlis Pöttgen, FDP-Fraktion, bezüglich der Elektroladesäule an der Subbelrather Straße 533, 50827 Köln Text der Anfrage 1. Für welchen Zeitraum ist die Sperrung der Elektroladestation im Bereich vor der Subbel- rather Straße 533 geplant ? 2. Falls diese Elektroladestation für einen längeren Zeitraum nicht zu nutzen ist, ist die Ein- richtung einer Ersatz-Ladestation im näheren Umfeld der Subbelrather Straße 533 vorgese- hen ? 3. Für welchen Zeitraum ist die Nutzung des Fußgängerüberwegs im Bereich der Schule Lind- weilerhof eingeschränkt? Ist für die Zeit während der Abrissarbeiten und des Neubaus eine temporäre Verlegung des Fußgängerüberwegs vorgesehen ? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Die Sperrung im Bereich der Subbelrather Straße wurde von dem Totalunternehmen bean- tragt, um den Verbau für den Abbruch sowie die Herstellung des Regenrückhaltebeckens durchführen zu können. Die Sperrung (insgesamt 10 Parkplätze) ist derzeit bis einschließlich 05.03.2026 genehmigt. Aufgrund einer vorliegenden Bürgereingabe sowie der bislang nicht erteilten Fällgenehmigung durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld kann sich der Zeitraum der Sperrung jedoch verlän- gern. Zu 2.) Ein Ersatz der Elektroladestation ist derzeit nicht vorgesehen. Zu 3.) Die Sperrung des Fußgängerüberwegs ist derzeit bis zum 05.03.2026 genehmigt. Dieser wird nicht temporär verlegt, da die anderen drei Überwege am Kreisverkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Beratungsverlauf
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16.03.2026
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.9.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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