2013/0424
Bürgerhaushalt 2013 - Vorschlag # 191/12 (Ahndung des Gehwegparkens)
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2013/0424
6548 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.12.2013
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat IV
Dezernat I
Dezernat III
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2013/0424
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 122090
Kostenstelle: 032-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1220-91 Sachkonto: 5150100
Betreff: Bürgerhaushalt 2013 - Vorschlag # 191/12 (Ahndung des Gehwegparkens)
Vorlage vom: 28.11.2013
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis.
2. Der Magistrat stimmt einer Ahndung des Gehwegparkens unter Berücksichtigung und Abwä-
gung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen zu.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.11.2013:
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2013 wurde folgender Vorschlag eingebracht:
„In ganz Darmstadt wird es toleriert, mit dem Auto auf dem Bürgersteig zu parken. Dies ist
aber eine Ordnungswidrigkeit, die in anderen Städten mit mindestens 15,00 € geahndet wird.
So würden endlich Fußgänger wieder auf dem Bürgersteig laufen können und die Stadt wür-
de Geld einnehmen. Ebenso sollte endlich auf den freien Plätzen Parkgebühren eingeführt
werden.“
Der Vorschlag erhielt 109 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen.
Das Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten, soweit es nicht durch Zei-
chen oder Markierungen besonders zugelassen ist, und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet
werden. Bei der Ahndung des Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeiten das Op-
portunitätsprinzip. Die Kommunalpolizei erteilt Verwarnungen regelmäßig mit Augenmaß, in-
dem sie eine Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen vornimmt. Zu Berücksichtigen
sind insbesondere die Interessen der Anwohner an einem wohnortnahen Abstellplatz für ihr
Fahrzeug, der Geschäftleute an einer Abstellmöglichkeit für deren Kunden und der anderen
Verkehrsteilnehmer, vor allem von Fußgängern, an einem gefahrlosen Passieren der abgestell-
ten Fahrzeuge.
Hinsichtlich des Gehwegparkens gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Ahndung geboten ist.
Dies belegt die Anzahl von 9132 Verwarnungen, die im Jahr 2013 erteilt worden sind. Eine
Ahndung erfolgte insbesondere dann, wenn die verbleibende Breite des Gehweges nicht mehr
ausreicht, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen an dem abgestellten Fahrzeug vorbei zu
kommen.
Auf der anderen Seite lässt die aktuelle Parkraumsituation mit einem hohen Parkdruck in Be-
zirken mit einem hohen Anteil an Wohnraum und Geschäften (z. B. Bessungen, Johannesvier-
tel, Martinsviertel) eine sofortige und umfassende Ahndung des Gehwegparkens nicht zu. Hier
sind notwendige Alternativen zum Gehwegparken für Anwohnerinnen und Anwohner, Kundinnen
und Kunden zu entwickeln, denn ohne ausreichende (Park-)alternativen würde eine intensive
Kontrolle nicht auf die notwendige Akzeptanz bei der Bewohnerschaft stoßen.
Vor diesem Hintergrund wird -in Zusammenarbeit mit dem Dezernat III- an einem integrierten
Verkehrskonzept gearbeitet. Hierbei sind verkehrsmeidende, verkehrslagernde und verkehrs-
lenkende Maßnahmen in Vorbereitung. Unter anderem handelt es sich um:
• Die Einführung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts
• Die Überprüfung, wo das Anwohnerparken eingeführt bzw. ausgeweitet werden sollte
• Eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und des Car-Sharings
• Eine stärke Nutzung der vorhandenen Parkhäuser
• Die Einführung eines Schulwegeverkehrskonzept
…
- 4 -
Mit der Einführung des Jobtickets für die Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum
1.1.2014 konnte bereits eine wichtige Maßnahme erfolgreich umgesetzt werden. Mit dem An-
gebot des Jobtickets werden starke Anreize gesetzt, auf alternative Fortbewegungsmittel zum
Auto umzusteigen.
Der Vorschlag, das Gehwegparken zu reduzieren, ist in diesem Gesamtkonzept zu sehen und
durch einen angemessenen Vollzug mittels Kontrolle und Bußgeldbescheide zu begleiten.
In vielen Bereichen im Stadtgebiet wird teilweise seit Jahren mit zwei Rädern, in wenigen Fäl-
len auch mit dem ganzen Fahrzeug, auf dem Gehweg geparkt, ohne dass eine Behinderung des
Fußgängerverkehrs vorliegt. In diesen Fällen hat es sich bewährt, das Gehwegparken zu tolerie-
ren, da der hohe Parkdruck vielerorts keine Alternative zulässt, bzw. das Parken am Fahrbahn-
rand sogar zu Behinderungen führen würde. An dieser Praxis sollte festgehalten werden.
Würde die Kommunalpolizei ihre Praxis ändern und das Gehwegparken künftig ausnahmslos
ahnden, wäre mit zahlreichen, aus Sicht des Magistrats teilweise berechtigten Beschwerden
und Einsprüchen zu rechnen. Da bei Einsprüchen gegen Ordnungswidrigkeiten der Vorgang an
das Regierungspräsidium nach Kassel weitergeleitet wird, würden die strittigen Bußgelder al-
lenfalls durch das Regierungspräsidium Kassel erhoben und vereinnahmt werden können. Beim
Bürger- und Ordnungsamt entstünde ein erheblicher personeller Mehraufwand. Gleichzeitig
würde sich der Druck auf das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt erhöhen, an vielen Stellen im
Stadtgebiet das Gehwegparken durch die Anordnung entsprechender Verkehrszeichen oder
Markierungen zuzulassen, was dort wiederum einen zusätzlichen Sach- und Personalaufwand
verursachen würde.
Zu der ebenfalls vorgeschlagenen Einführung von Parkgebühren auf freien Plätzen ist zu sagen,
dass der Magistrat bereits mit der Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Flächen be-
gonnen hat. Zunächst wurden die entsprechende Beschilderung und notwendige Parkscheinau-
tomaten auf dem Parkplatz der Orangerie aufgestellt. Derzeit wird der östliche Mercksplatz so
vorbereitet, dass eine Erhebung von Parkgebühren möglich ist. Weitere Flächen werden folgen.
Darmstadt, 28.11.2013
Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV
i. V.
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0424
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.11.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00