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2013/0424

Bürgerhaushalt 2013 - Vorschlag # 191/12 (Ahndung des Gehwegparkens)

Magistratsvorlage 28.11.2013

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2013/0424

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2013/0424

6548 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.12.2013 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II Dezernat IV 
Dezernat I 
Dezernat III 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und Ord- 
nungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Be- 
schlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0424 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  122090  
Kostenstelle:  032-002-1000  Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1220-91  Sachkonto:  5150100  
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2013 - Vorschlag # 191/12 (Ahndung des Gehwegparkens) 
 
Vorlage vom: 28.11.2013 
 
Beschlussvorschlag : 
1.  Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur 
Kenntnis. 
 
2.  Der Magistrat stimmt einer Ahndung des Gehwegparkens unter Berücksichtigung und Abwä- 
gung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen zu. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.11.2013: 
 
 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2013 wurde folgender Vorschlag eingebracht: 
 
„In ganz Darmstadt wird es toleriert, mit dem Auto auf dem Bürgersteig zu parken. Dies ist 
aber eine Ordnungswidrigkeit, die in anderen Städten mit mindestens 15,00 € geahndet wird. 
So würden endlich Fußgänger wieder auf dem Bürgersteig laufen können und die Stadt wür-
de Geld einnehmen. Ebenso sollte endlich auf den freien Plätzen Parkgebühren eingeführt 
werden.“ 
 
Der Vorschlag erhielt 109 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen. 
 
 
Das Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten, soweit es nicht durch Zei- 
chen oder Markierungen besonders zugelassen ist, und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet 
werden. Bei der Ahndung des Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeiten das Op- 
portunitätsprinzip. Die Kommunalpolizei erteilt Verwarnungen regelmäßig mit Augenmaß, in- 
dem sie eine Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen vornimmt. Zu Berücksichtigen 
sind insbesondere die Interessen der Anwohner an einem wohnortnahen Abstellplatz für ihr 
Fahrzeug, der Geschäftleute an einer Abstellmöglichkeit für deren Kunden und der anderen 
Verkehrsteilnehmer, vor allem von Fußgängern, an einem gefahrlosen Passieren der abgestell- 
ten Fahrzeuge. 
 
Hinsichtlich des Gehwegparkens gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Ahndung geboten ist. 
Dies belegt die Anzahl von 9132 Verwarnungen, die im Jahr 2013 erteilt worden sind. Eine 
Ahndung erfolgte insbesondere dann, wenn die verbleibende Breite des Gehweges nicht mehr 
ausreicht, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen an dem abgestellten Fahrzeug vorbei zu 
kommen. 
 
Auf der anderen Seite lässt die aktuelle Parkraumsituation mit einem hohen Parkdruck in Be- 
zirken mit einem hohen Anteil an Wohnraum und Geschäften (z. B. Bessungen, Johannesvier- 
tel, Martinsviertel) eine sofortige und umfassende Ahndung des Gehwegparkens nicht zu. Hier 
sind notwendige Alternativen zum Gehwegparken für Anwohnerinnen und Anwohner, Kundinnen 
und Kunden zu entwickeln, denn ohne ausreichende (Park-)alternativen würde eine intensive 
Kontrolle nicht auf die notwendige Akzeptanz bei der Bewohnerschaft stoßen. 
 
Vor diesem Hintergrund wird -in Zusammenarbeit mit dem Dezernat III- an einem integrierten 
Verkehrskonzept gearbeitet. Hierbei sind verkehrsmeidende, verkehrslagernde und verkehrs- 
lenkende Maßnahmen in Vorbereitung. Unter anderem handelt es sich um: 
 
• Die Einführung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts 
• Die Überprüfung, wo das Anwohnerparken eingeführt bzw. ausgeweitet werden sollte 
• Eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und des Car-Sharings 
• Eine stärke Nutzung der vorhandenen Parkhäuser 
• Die Einführung eines Schulwegeverkehrskonzept 
…

- 4 - 
 
Mit der Einführung des Jobtickets für die Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 
1.1.2014 konnte bereits eine wichtige Maßnahme erfolgreich umgesetzt werden. Mit dem An- 
gebot des Jobtickets werden starke Anreize gesetzt, auf alternative Fortbewegungsmittel zum 
Auto umzusteigen. 
 
Der Vorschlag, das Gehwegparken zu reduzieren, ist in diesem Gesamtkonzept zu sehen und 
durch einen angemessenen Vollzug mittels Kontrolle und Bußgeldbescheide zu begleiten.  
 
In vielen Bereichen im Stadtgebiet wird teilweise seit Jahren mit zwei Rädern, in wenigen Fäl- 
len auch mit dem ganzen Fahrzeug, auf dem Gehweg geparkt, ohne dass eine Behinderung des 
Fußgängerverkehrs vorliegt. In diesen Fällen hat es sich bewährt, das Gehwegparken zu tolerie- 
ren, da der hohe Parkdruck vielerorts keine Alternative zulässt, bzw. das Parken am Fahrbahn- 
rand sogar zu Behinderungen führen würde. An dieser Praxis sollte festgehalten werden. 
 
Würde die Kommunalpolizei ihre Praxis ändern und das Gehwegparken künftig ausnahmslos 
ahnden, wäre mit zahlreichen, aus Sicht des Magistrats teilweise berechtigten Beschwerden 
und Einsprüchen zu rechnen. Da bei Einsprüchen gegen Ordnungswidrigkeiten der Vorgang an 
das Regierungspräsidium nach Kassel weitergeleitet wird, würden die strittigen Bußgelder al- 
lenfalls durch das Regierungspräsidium Kassel erhoben und vereinnahmt werden können. Beim 
Bürger- und Ordnungsamt entstünde ein erheblicher personeller Mehraufwand. Gleichzeitig 
würde sich der Druck auf das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt erhöhen, an vielen Stellen im 
Stadtgebiet das Gehwegparken durch die Anordnung entsprechender Verkehrszeichen oder 
Markierungen zuzulassen, was dort wiederum einen zusätzlichen Sach- und Personalaufwand 
verursachen würde. 
 
Zu der ebenfalls vorgeschlagenen Einführung von Parkgebühren auf freien Plätzen ist zu sagen, 
dass der Magistrat bereits mit der Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Flächen be- 
gonnen hat. Zunächst wurden die entsprechende Beschilderung und notwendige Parkscheinau- 
tomaten auf dem Parkplatz der Orangerie aufgestellt. Derzeit wird der östliche Mercksplatz so 
vorbereitet, dass eine Erhebung von Parkgebühren möglich ist. Weitere Flächen werden folgen. 
 
Darmstadt, 28.11.2013 
 
 
Dezernat I  Dezernat II  Dezernat III   Dezernat IV  
      i. V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch Rafael Reißer  André Schellenberg  André Schellenberg 
Oberbürgermeister Bürgermeister  Stadtkämmerer  Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 14
TOP 530
TOP 3
TOP 29 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2013/0424
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.11.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00