2020/0351
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung eines Bergahorn in der Moltkestraße
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3052 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
V 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0351
Magistratsbeschluss-Nr.
369
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-42 Sachkonto: 6165700
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes
hier: Fällung eines Bergahorn in der Moltkestraße
Vorlage vom: 10.11.2020
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stimmt der Fällung des vorgeschädigten Bergahorns (Baum -Nr. 8) in der
Moltkestraße zu.
Anlagen: Moltkestr. 3 - 19 - Foto
Moltkestr. 3 - 19 - Lageplan
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.11.2020
In der Moltkestraße 13 - 19 werden zurzeit von der BVD Immobilien GmbH & Co. KG sechs
Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage errichtet.
Für diese Häuser muss eine Feuerwehrzufahrt von der Moltkestraße hergestellt werden. Im
Bereich einer Feuerwehrzufahrt steht ein städtischer Straßenbaum. Es handelt sich um einen
Bergahorn (Baum Nr.8), der in der geplanten Feuerwehrzufahrt steht und deshalb gefällt
werden muss. Der Bergahorn hat einen Stammdurchmesser von 25 cm, eine Höhe von 10,0
m sowie einen Kronendurchmesser von 5,0 m. Die Krone weist Ästungswunden und
Trockenschäden auf, der Gesamtzustand des Baumes ist schlecht, es ist davon auszugehen,
dass er abgängig ist. Infolge eines Wasserrohrbruches am 11.6.2020 erfolgte eine
Aufgrabung in ca. 1,00 m Entfernung des Baumes, was zusätzlich zu Wurzelschädigungen
geführt hat. Der Baum steht in einer unterpflanzten 2,5 x 5,0 m langen Baumscheibe.
Eine Verpflanzung des Baumes macht aufgrund der Vorschäden keinen Sinn. Eine
Ersatzpflanzung im öffentlichen Straßenraum der Moltkestraße ist leider mangels
geeignetem Standort nicht möglich.
Vom Bauherrn wurde zwecks Herstellung der Feuerwehrzufahrt die Fällung des Baumes Nr. 8
beantragt und vom Grünflächenamt deshalb eine Sachwertermittlung nach FLL-Richtlinie
durch ein Sachverständigenbüro beauftragt. Gemäß Gutachten beläuft sich der aktuelle
Baumwert auf 2.455 Euro.
Das Grünflächenamt wird nach Vorliegen eines entsprechenden Magistratsbeschlusses mit
der Bauherrschaft eine Privatrechtlic he Vereinbarung schließen, in welcher sich die
Bauherrschaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 2.455 Euro verpflichtet.
Darmstadt, 10. Nov. 2020
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
2020/0351
3028 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0351
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-42 Sachkonto: 6165700
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes
hier: Fällung eines Bergahorn in der Moltkestraße
Vorlage vom: 10.11.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Fällung des vorgeschädigten Bergahorns (Baum -Nr. 8) in der
Moltkestraße zu.
Anlagen: Moltkestr. 3 - 19 - Foto
Moltkestr. 3 - 19 - Lageplan
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.11.2020
In der Moltkestraße 13 - 19 werden zurzeit von der BVD Immobilien GmbH & Co. KG sechs
Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage errichtet.
Für diese Häuser muss eine Feuerwehrzufahrt von der Moltkestraße hergestellt werden . Im
Bereich einer Feuerwehrzufahrt steht ein städtischer Straßenbaum. Es handelt sich um einen
Bergahorn (Baum Nr.8), der in der geplanten Feuerwehrzufahrt steht und deshalb gefällt
werden muss. Der Bergahorn hat einen Stammdurchmesser von 25 cm, eine Höhe von 10,0
m sowie einen Kronendurchmesser von 5,0 m. Die Krone weist Ästungswunden und Tr o-
ckenschäden auf , der Gesamtzustand des Baumes ist schlecht, es ist davon auszugehen ,
dass er abgängig ist. Infolge eines Wasserrohrbruches am 11.6.2020 erfolgte eine Aufgr a-
bung in ca. 1,00 m Entfernung des Baumes, was zusätzlich zu Wurzelschädigungen geführt
hat. Der Baum steht in einer unterpflanzten 2,5 x 5,0 m langen Baumscheibe.
Eine Verpflanzung des Baumes macht aufgrund der Vorschäden keinen Sinn. Eine Ersat z-
pflanzung im öffentlichen Straßenraum der Moltkestraße ist leider mangels geeignetem
Standort nicht möglich.
Vom Bauherrn wurde zwecks Herstellung der Feuerwehrzufahrt die Fä llung des Baumes Nr. 8
beantragt und vom Grünflächenamt deshalb eine Sachwertermittlung nach FLL -Richtlinie
durch ein Sachverständigenbüro beauftragt. Gemäß Gutachten beläuft sich der aktuelle
Baumwert auf 2.455 Euro.
Das Grünflächenamt wird nach Vorlieg en eines entsprechenden Magistratsbeschlusses mit
der Bauherrschaft eine Privatrechtliche Vereinbarung schließen , in welcher sich die Bauher r-
schaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 2.455 Euro verpflichtet.
Darmstadt, 10. Nov. 2020
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Moltkestraße 3
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0351
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.11.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00