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2020/0351

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung eines Bergahorn in der Moltkestraße

Magistratsvorlage 10.11.2020

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.12.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Grünflächenamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0351 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
369 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5510-42 Sachkonto: 6165700 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes 
hier: Fällung eines Bergahorn in der Moltkestraße  
 
Vorlage vom: 10.11.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung des vorgeschädigten Bergahorns (Baum -Nr. 8) in der  
Moltkestraße zu. 
 
 
 
Anlagen: Moltkestr. 3 - 19 - Foto 
Moltkestr. 3 - 19 - Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.11.2020  
 
 
In der Moltkestraße 13 - 19 werden zurzeit von der BVD Immobilien GmbH & Co. KG sechs 
Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage errichtet.  
 
Für diese Häuser muss eine Feuerwehrzufahrt von der Moltkestraße hergestellt werden. Im 
Bereich einer Feuerwehrzufahrt steht ein städtischer Straßenbaum. Es handelt sich um einen 
Bergahorn (Baum Nr.8), der in der geplanten Feuerwehrzufahrt steht und deshalb gefällt 
werden muss. Der Bergahorn hat einen Stammdurchmesser von 25 cm, eine Höhe von 10,0 
m sowie einen Kronendurchmesser von 5,0 m.  Die Krone weist Ästungswunden und 
Trockenschäden auf, der Gesamtzustand des Baumes ist schlecht, es ist davon auszugehen, 
dass er abgängig ist.  Infolge eines Wasserrohrbruches am 11.6.2020 erfolgte eine 
Aufgrabung in ca. 1,00 m Entfernung des Baumes, was zusätzlich zu Wurzelschädigungen 
geführt hat. Der Baum steht in einer unterpflanzten 2,5 x 5,0 m langen Baumscheibe.  
 
Eine Verpflanzung des Baumes macht aufgrund der Vorschäden keinen Sinn. Eine 
Ersatzpflanzung im öffentlichen Straßenraum der Moltkestraße ist leider mangels 
geeignetem Standort nicht möglich.  
 
Vom Bauherrn wurde zwecks Herstellung der Feuerwehrzufahrt die Fällung des Baumes Nr. 8 
beantragt und vom Grünflächenamt deshalb eine Sachwertermittlung  nach FLL-Richtlinie 
durch ein Sachverständigenbüro beauftragt. Gemäß Gutachten beläuft sich der aktuelle 
Baumwert auf 2.455 Euro.  
 
Das Grünflächenamt wird nach Vorliegen eines entsprechenden Magistratsbeschlusses mit 
der Bauherrschaft eine Privatrechtlic he Vereinbarung schließen, in welcher sich die 
Bauherrschaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 2.455 Euro verpflichtet.  
 
 
 
Darmstadt, 10. Nov. 2020 
 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

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3028 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.12.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Grünflächenamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0351 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle:  067-030-0100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-42 Sachkonto: 6165700 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes  
hier: Fällung eines Bergahorn in der Moltkestraße  
 
Vorlage vom: 10.11.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung des vorgeschädigten Bergahorns (Baum -Nr. 8) in der  
Moltkestraße zu.  
 
 
 
Anlagen: Moltkestr. 3 - 19 - Foto 
Moltkestr. 3 - 19 - Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.11.2020  
 
 
In der Moltkestraße 13 - 19 werden zurzeit von der BVD Immobilien GmbH & Co. KG sechs 
Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage errichtet.  
 
Für diese Häuser muss eine Feuerwehrzufahrt von der Moltkestraße hergestellt werden . Im 
Bereich einer Feuerwehrzufahrt steht ein städtischer Straßenbaum. Es handelt sich um einen 
Bergahorn (Baum Nr.8), der in der geplanten Feuerwehrzufahrt steht und deshalb gefällt 
werden muss. Der Bergahorn hat einen Stammdurchmesser von 25 cm, eine Höhe von 10,0 
m sowie einen Kronendurchmesser von  5,0 m.  Die Krone weist Ästungswunden und Tr o-
ckenschäden auf , der Gesamtzustand des Baumes ist schlecht, es ist davon auszugehen , 
dass er abgängig ist.  Infolge eines Wasserrohrbruches am 11.6.2020  erfolgte eine Aufgr a-
bung in ca. 1,00 m Entfernung des Baumes, was zusätzlich zu Wurzelschädigungen geführt 
hat. Der Baum steht in einer unterpflanzten 2,5 x 5,0 m langen Baumscheibe.  
 
Eine Verpflanzung des Baumes macht aufgrund der Vorschäden keinen Sinn. Eine Ersat z-
pflanzung im öffentlichen Straßenraum der Moltkestraße ist leider mangels geeignetem 
Standort nicht möglich.  
 
Vom Bauherrn wurde zwecks Herstellung der Feuerwehrzufahrt die Fä llung des Baumes Nr. 8 
beantragt und vom Grünflächenamt  deshalb eine Sachwertermittlung nach FLL -Richtlinie 
durch ein Sachverständigenbüro beauftragt. Gemäß Gutachten beläuft sich der aktuelle 
Baumwert auf 2.455 Euro.  
 
Das Grünflächenamt wird nach Vorlieg en eines entsprechenden Magistratsbeschlusses mit 
der Bauherrschaft eine Privatrechtliche Vereinbarung schließen , in welcher sich die Bauher r-
schaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 2.455 Euro verpflichtet.  
 
 
 
Darmstadt, 10. Nov. 2020  
 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Stadträtin

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Orte (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0351
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.11.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00