2043/2019
Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Jahresabschluss 2016 - Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Köln
28715 Zeichen
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 Bilanz und G.u.V. der -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln TEEBESIEDZ EZ 66 Ser S GEBOBTIFET De EHO 880% [ER 77 92'880 2v SP'EgE'SPOL 09'9SLOBE'L SL ZIZ'LEEB HE'ZELSZI’E 00'000’2u5 08'068’9pE 2r’iö Bl'zzo 6HZ- EBOBR'ELS’H- 98'S02’6E0% 98'S0Z'6E0'r 00'262°L15 00'z6z'L 15 3 3 Ssrozzi'Le 9LOZ’ZL LE (s2'e0g’zı 3 :yelıoy) OP'6SE'SZ 3 waenays sne vonep - vayayysıpuigsay aBnsuos "€ aqusdI3 ussapue pun ujoy IpeIS Jap Jaqnuaßeß usylayyanpuigay "Z uaßun)s!o7] pun usßunsajar] sne ueayyaıpuiguay "1 usq Z——— EEEBE'SLE'DZ —— EL 6H6 SER S | 9,02 Jaqwezag ‘LE wınz zueig N3LI3YHOITONIBW3A 'D ueßunajsyony abysuog N3ONNTIILSNINY EG ueermaszesieieserae a aeg = EEIEBE'STEDE A332 ZIEHB Ze FI ERBIZAZTA (oe'920'926- 3 syelioy) S0'8Sp‘022'H- 3 :siugaBıg sapueynej uonep - "gec'ces‘c SOIESET — nase Dm—— (25'850 222 3 uelion) 82'220'8P2- 3 ‚Benonuumany-snyay uonep - Iaieesises's SITES B0'ozıLzs 000 yenpenzueng "I o0'sLz'ser z 11'598 1192 “ 36'ZB0 SHE LE'OPB'EES’T abeyony eulswaßlıy Il jeıdeywweais "| TVLIdVAN39I3 'V 3 3 SIOZ ZI LE EINZAUT VAISSVd varnnsun]pa1y !eq uageynng apurjsuaßaßsusßgussy sönsuog 'E ujoy IpeIS aıp uaßab uaßunsapsog °Z uaBunJsIa] pun usBunsajar] sne ueßunsapIog "1 apuejsusßaßsuaßouusA aaNsUos pun usßunsapıoy | N390WY3AANVINN 'Vv VAILYV uJOy ‘UJOY IPEIS Jap gainNagsyeyssumiezgy Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln o ea na ar Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag Verlust-/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Bilanzverlust 2016 2015 € € 209.752.580,36 208.624.911,19 1.466.963,92 2.587.982,29 210.072.791,98 209.356.797,85 5.368.643,60 2.737.223,28 16.166,10 7.693,84 32.400,65 87.254,81 -4.270.458,05 -976.076,30 -249.022.78 727.053,52 -4.519.480,83 -249.022,78 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 1111 Anhang für das Wirtschaftsjahr 2016 Allgemeine Angaben Gemäß 8 21 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) ist durch den Eigenbetrieb AWB für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jah- resabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechung und dem Anhang besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaf- ten im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung, sofern sich aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt. Im Zuge des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vorgenommenen Ausweisän- derungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorjahreszahlen angepasst. Die bisher in den sonstigen betriebliche Erträgen ausgewiesenen Verwertungserlöse für Elektrogeräte werden ab dem Geschäftsjahr 2016 unter den Umsatzerlösen ausgewie- sen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Bilanz Aktiva Mit der bei Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1. Januar 1998 erst- malig gegebenen Bilanzierungspflicht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften und nach 88 21 ff. EigVO NRW wurden die Altdatenbestände des Anlagever- mögens aus den vorherigen Systemen bzw. einer Anlagenkartei zu den dort geführten Buchwerten und Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer/- Restnutzungsdauer übernommen und planmäßig fortgeschrieben. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 112 Bei den zu Anschaffungskosten angesetzten Forderungen und sonstigen Vermögens- gegenständen werden erkennbare Risiken durch angemessene Wertberichtigungen be- rücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Veranlagungen durch die AWB GmbH (TE 1.838,0) sowie durch die Rhein-Cargo GmbH & Co. KG (TE 695,8). Dem in den Forderungen liegenden Risiko wurde durch Wertberichtigungen in Höhe von TE 88,2 Rechnung getragen. Die Forderungen gegen die Stadt Köln betreffen im Wesentlichen Ansprüche gegen das Kassen- und Steueramt (TE 2.144,9.) Die ausgewiesenen Forderungen gegen das Kassen- und Steueramt beruhen auf anteilsmäßiger Zuteilung von Gebühren aus dem Gesamtgebührenaufkommen der Stadt. Das allgemeine Risiko in den Forderungen gegen die Stadt Köln wird im Rahmen der Ge- bührenabwicklung durch Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt TE 63,0 berücksich- tigt. Bei den darin enthaltenen, auf das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln entfallen- den Forderungen wurde der Wertberichtigungsbedarf nach einem pauschalen Verfahren mit 7% des Forderungsbestandes aus Kasseneinnahmeresten berücksichtigt, da sich anhand des bei der Stadt geführten Buchungsverfahrens keine Einzelwertberichtigungs- maßstäbe ableiten lassen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten, wobei die Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Geschäftsjahres 2016 ausgewiesen werden: Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2016 bis 1 Jahr mehr als (31.12.2015) 1 Jahr € € € 1. Forderungen aus Lieferungen und 2.533.840,91 2.533.840,91 0,00 Leistungen (3.445.082,96) (3.445.082,96) (0,00) 2. Forderungen gegen die Stadt Köln 2.677,865,17 2.677.865,17 0,00 (2.485.219,00) (2.485.219,00) (0,00) 3. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 5.231,65 5.231,65 0,00 5.211.706,08 5.211.706,08 0,00 5.935.533,61) (5.935.533,61 0,00 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 113 Der Mittelzufluss aus Gebühreneinnahmen erfolgt vornehmlich über die monatliche bzw. quartalsweise Weiterleitung der Gebühreneinnahmen des Kassen- und Steueramtes der Stadt Köln. Mit diesen Mitteln müssen die Aufwendungen des Eigenbetriebes AWB bis zum nächsten Gebühreneinzug finanziert werden. Die erforderliche Liquidität wird ggfs. durch Aufnahme von Tages- bzw. Termingeld am Geldmarkt sichergestellt. Die über den laufenden Bedarf hinaus zur Verfügung stehenden Mittel wurden kurzfristig als Tages- bzw. Monatsgeld angelegt. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Passiva Entwicklung des Eigenkapitals: Um- Jahres- 1.1.2016 buchung ergebnis 31.12.2016 TE TE TE TE Stammkapital " 511 0 0 511 Allgemeine Rücklage 4.039 0 0 4.039 Gewinnvortrag 727 -976 0 -249 Jahresfehlbetrag -976 976 -4.270 -4.270 Summen 4.301 0 -4.270 31 Gemäß 8 9 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital € 511.292,00. Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Jahr 2016 wie folgt: Inan- spruch- Auf- Zu- 1.1.2016 nahme lösung führung 31.12.2016 TE TE TE TE TE Prozessrisiken 400,0 0,0 300,0 0,0 100,0 Abrechnungsverpflichtung 111,0 0,0 0,0 111,0 222,0 Prüfungs- und Beratungskosten 31,0 28,6 0,0 22,5 24,9 542,0 28,6 300,0 133,3 346,9 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 114 Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt in Höhe der Erfüllungsbeträge, die nach vernünfti- ger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Rückstellung für Prozessrisiken trägt im Wesentlichen den anhängigen Verfahren um die Gebührensätze für die nachsor- tierten Restmüllbehälter sowie den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auf- bau der kommunalen Altkleidersammlung Rechnung. Die Rückstellung für Abrechnungs- verpflichtungen betrifft die ausstehende Rechnung zur Sollveranlagungskorrektur für das Kalenderjahr 2015 und 2016. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten, wo- bei die Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Geschäfts- jahres 2016 ausgewiesen werden: Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2016 bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre (31.12.2015) € € € € 1. Verbindlichkeiten aus Liefe- 3.625.197,34 3.625.197,34 0,00 0,00 rungen und Leistungen (8.397.212,19) (8.397.212,19) (0,00) (0,00) 2. Verbindlichkeiten gegenüber 1.390.756,60 1.390.756,60 0,00 0,00 der Stadt Köln (7.045.363,45) (7.045.363,45) (0,00) (0,00) 3. Sonstige Verbindlichkeiten 42.088,26 42.088,26 0,00 0,00 29.332,61 29.332,61 0,00 0,00 5.058.042,20 5.058.042,20 0,00 0,00 15.471.908,25 15.471.908,25 0,00 0,00 Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln resultieren im Wesentlichen aus der Ab- rechnung der Verwaltungskostenerstattung für die Kosten des Eigenbetriebs in 2016. Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert. Sie sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2016, die nicht in der Bilanz erscheinen, bestehen aus folgenden Verträgen (berücksichtigt bei einem Jahresvolumen > 1 Mio. €): | 2017-2020] nach 2020] Restmüllverbrennung/Kompostierung; Laufzeit bis 01.07.2025 4 Jahre p- a. (Grundlage Plankosten 2016) 57.984 TE 231.936 TE Hausmüll-/Bio-Logistik; Laufzeit bis 31.12.2018 p. a. (Grundlage Plankosten 2016) 75.038 TE 180.076 Te Straßenreinigung; Laufzeit bis 31.12.2018 2 Jahre p. a. (Grundlage Plankosten 2016) 51.266 TE 102,532 TE p. a. (Grundlage Plankosten 2016) 7.783 TE Littering; Laufzeit bis 31.12.2018 p. a. (Grundlage Plankosten 2016) 7.920 TE p- a. (Grundlage Plankosten 2016) 1.203 TE Gelbe Tonne plus; Laufzeit bis 31.12.2018 p. a. (Grundlage Plankosten 2016) 1.872 TE p- a. (Vertrag vom 6. Februar 2013) 3.396. TE Winterdienst/Sonderreinigung; Laufzeit 31.12.2018 bis p- a. (Grundlage Plankosten 2016) 1.208 TE Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IIV6 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Der Eigenbetrieb AWB erbringt ausschließlich Inlands-Umsatzerlöse, die sich wie folgt nach Erlösgruppen untergliedern lassen: 2016 2015 TE TE Müll 155.357 156,082 Straßenreinigung 54.396 52.543 209.753_ 208.625 Die einzelnen Gebührensätze für die Abfallbeseitigung und die Straßenreinigung sind in den jeweiligen Satzungen für 2016 veröffentlicht. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TE 210.073 betreffen im Wesentlichen folgende Positionen: - Verbrennungs-/Kompostierungskosten: TE 60.169 -— Aufwendungen für Abfallsammlung und -transport: TE 95.771 - Aufwendungen für Straßenreinigung: TE 54.133 Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von (TE 1.167) enthalten, die im wesentlichen Kostenerstattungen für Aufwendungen Vor- jahr betreffen. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Verwal- tungskostenerstattungen an verschiedene Dienststellen der Stadt Köln (TE 2.148) und laufende Kosten des Eigenbetriebes AWB für Gebühren und Beiträge, Veranstaltungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses (TE 106) ausgewiesen. Des Weiteren sind peri- odenfremde Aufwendungen in Höhe von (TE 3.084) enthalten. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (TE 16) bilden den Aufwand für die laufende Aufrechterhaltung der erforderlichen Liquidität ab. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/7 Sonstige Angaben Zur Deckung des Aufwands für Prüfungsleistungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 wurden der Rückstellung für Prüfungs- und Beratungskosten € 15.500,00 zuge- führt. Im Geschäftsjahr 2016 waren bei dem Eigenbetrieb AWB keine unmittelbar beschäftig- ten Personen tätig. Während des Wirtschaftsjahres 2016 wurde die Betriebsleitung wie folgt wahrgenom- men: Erste/r Betriebsleiter/-in Frau Henriette Reker bis 30. April 2016 und ab 1. Mai 2016 von Herrn Dr. Harald Rau als Beigeordneter der Stadt Köln für Soziales, Integration und Umwelt als Erster Betriebsleiter wahrgenommen. Geschäftsführender Betriebsleiter war Herr Hans Peter Winkels bis 8. Mai 2019 und ab 9. Mai 2019 Herr Dr. Thomas Kreitsch. Frau Carla Stüwe wurde aufgrund des Pensionseintritts von Herrn Hans Peter Winkels von Oktober 2017 bis März 2019 kommisarisch als geschäftsführende Betriebs- leiterin tätig. Weder den Angehörigen der Betriebsleitung noch den Mitgliedern des Betriebsausschus- ses wurden durch den Eigenbetrieb AWB Bezüge gewährt. Vor dem Hintergrund des kommunalen Wahlergebnisses und der daraus resultierenden konstituierenden Ratssitzung am 1. November 2014 erfolgte ebenfalls die Neubenen- nung der Betriebsausschussmitglieder. Dem Betriebsausschuss gehörten demnach in 2016 folgende stimmberechtigte Mitglie- der an: Rafael Christof Struwe, Rechtsanwalt - Ausschussvorsitzender - Katharina Welcker, Hausfrau Susanne Bercher-Hiss, Referentin Wilfried Becker, Dipl.-Ing. Polina Frebel, Dolmetscherin Karl-Heinz Walter, Dozent Marget Dresler-Graf, Dipl.-Volkswirt Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln 11/8 Stefan Götz, Geschäftsführer Dr. Walter Gutzeit, Pensionär Gerhard Brust, Rentner Mathias Wittmann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Hamide Akbayir, techn. Assistentin Dr. Rolf Albach, Chemiker Ergebnisverwendungsvorschlag Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, den Jahresfehlbetrag 2016 mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr zu verrechnen. Köln, den 1. Dezember 2017 gez. gez. Dr. Harald Rau Dr. Thomas Kreitsch Erster Betriebsleiter Geschäftsführender Betriebsleiter Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln Ivm Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Bereits im Jahre 1993 wurde mit der Fortschreibung des damaligen Abfallwirtschaftskonzeptes entschie- den, dass die Restmüllverbrennungsanlage und die Kompostierungsanlage von der Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (kurz AVG) betrieben werden sollen. Um auf eine weitere Liberalisierung der kommunalen Abfallentsorgung vorbereitet zu sein und um dem weiteren Anstieg der Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung entgegenzuwirken, wurden auch die operativen Aufgaben von Abfallsammlung und -transport sowie der Straßenreinigung in Köln zum 1. Januar 2001 an die privatwirtschaftlich organisierte Unternehmung, die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (kurz AWB KG), übertragen, die zum gleichen Zeitpunkt aus der seit dem 1. Januar 1998 bestehenden eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB ausgegründet wurde. In der eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtung sind keine operativen Aufgaben verblieben. Da sich die Abfallwirtschaft in einem ständigen Wandel befindet, muss kontinuierlich eine Anpassung an neue rechtliche Rahmenbedingungen und die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung erfolgen. So sieht beispielsweise die Abfallrahmenrichtlinie der EU vor, dass ab 2015 eine Verwertungsquote von 65 % er- reicht werden muss. Auf nationaler Ebene trat mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zum 1. Juni 2012 eine weitere Änderung in Kraft. Nach Verabschiedung des KrWG durch den Bundestag (9. Februar 2012) und den Bundesrat (10. Februar 2012) ist das Gesetz am 19. Februar 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Stadt Köln ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gesetzlich verpflichtet, ihr Abfallwirtschafts- konzept (AWK) alle fünf Jahre zu aktualisieren. Dies ist in 2012 mit Unterstützung der AWB GmbH und der AVG GmbH geschehen. Der Entwurf wurde im März 2012 in die politischen Gremien eingebracht und wurde am 15. Mai 2012 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Schwerpunkt der Aktualisierung ist eine Steigerung der Wertstoffquoten und damit verbunden eine Reduzierung der Restmüllmengen. Dies wur- de u. a. dadurch erreicht, dass in der Gelben Tonne seit dem 1. Januar 2014 neben Leichtstoffverpackun- gen auch stoffgleiche Nichtverpackungen sowie Metalle entsorgt werden können (Gelbe Tonne plus). Diese werden dann einer Verwertung zugeführt. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IVI2 Weiterhin wird seit November 2013 ein System zur kommunalen Erfassung von Altkleidern installiert. Die Zielsetzung besteht einerseits darin, das Stadtbild durch Beseitigung von illegalen Containern und damit verbundenen Müllablagerungen zu verbessern sowie andererseits die Verwertungsquote in der Stadt Köln entsprechend den Forderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu steigern. Die Einführung wurde im ersten Halbjahr 2014 abgeschlossen. Bei allen Optimierungsmaßnahmen wird durchgängig das Ziel verfolgt, die Gebühren möglichst stabil zu halten. 2. Allgemeine Geschäftsentwicklung Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWB ist seit 1998 für die Gewährleistung der Abfallbeseitigung und der Straßenreinigung in der Stadt Köln verantwortlich und bedient sich dafür seit 2001 operativ aus- schließlich der Leistungen Dritter (vorwiegend der AWB GmbH und der AVG GmbH). Da die eigenbe- triebsähnliche Einrichtung AWB Aufgabenträger der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung der Stadt Köln ist und nur die Durchführung der operativen Aufgaben und die Entsorgung der Abfälle Dritten übertragen wurde, bestehen an dieser Stelle Leistungsaustauschbeziehungen zu den entsprechenden Geschäftspart- nern. Auf diesem Wege behält die Stadt Köln ihre gesetzliche Verwantwortung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bei und bestimmt nach wie vor die Kölner Abfallpolitik (z. B. Abfallwirtschaftskonzept, Abfallsatzung, Abfallgebührensatzung, Abstimmungen im Rahmen des Dualen Systems Deutschland - DSD) und trägt Sorge für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung. Entsprechende Kontrollrechte sind vertraglich geregelt. 3. Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage im Geschäftsjahr Der Jahresabschluss 2016 weist mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 4.270 gegenüber der Planung ein um TE 2.305 höheren Jahresfehlbetrag aus. Ursächlich hierfür waren verschiedene Einflussfaktoren: Im Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge sind periodenfremde Erträge insbesondere Gutschriften für Altkleidercontainern aus Vorjahren in Höhe von TE 1.142 angefallen. Des Weiteren wurden die Rück- stellungen für Prozesskostenrisiken um T€ 300 herabgesetzt. Die Abweichungen bei den verschiedenen Erlöspositionen und sonstigen betrieblichen Erträgen machen insgesamt Mehreinnahmen gegenüber dem Plan von über T€ 2.457 (Vorjahr T€ 6.399) aus. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IVI3 Bei den bezogenen Leistungen liegen die geplanten Kosten um rd. T€ 2.196 (Vorjahr T€ 4.085) unter den tatsächlich angefallenen Kosten. Die Verwaltungskosten (sonstige betriebliche Aufwendungen) wurden mit T€ 2.837 (Vorjahr T€ 2.789) ge- genüber den tatsächlich angefallenen Kosten TE 5.369 (Vorjahr T€ 2.737) um T€ 2.532 zu niedrig ge- plant. Die höher angefallenen Kosten beruhen insbesondere auf die periodenfremden Aufwendungen in Höhe von T€ 3.084. Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln weist zum 31. Dezember 2016 bilanziell ein Eigenkapital in Höhe von TE 31 (Vorjahr TE 4.301) aus. Die Liquidität des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln war in 2016 durch die verfügbaren flüssigen Mittel in Höhe von TE 224 und eine Kreditlinie bei der Sparkasse KölnBonn in Höhe von TE 50.000 gesi- chert. Der Rückgang ist insbesondere durch die Weiterleitung der Anfang 2015 erhaltenen Erstattung i.H.v. TE 6.232 der Verbrennungsentgelte von der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH an den Kernhaushalt der Stadt Köln zurückzuführen. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Anwendung finanzieller Leistungsindikatoren ist zur Beurteilung der Geschäftstätigkeit in 2016 nicht angemessen, da der Eigenbetrieb AWB der Stadt Köln aufgrund der Regelungen der GO NRW und der EigVO NRW verpflichtet ist, ein nach Aufwendungen und Erträgen ausgeglichenes Ergebnis zu erwirt- schaften bzw. anderenfalls einen Ausgleich gegenüber dem Gebührenzahler in nachfolgenden Jahren vorzunehmen. Insofern sind erwirtschaftete Überschüsse nicht regelmäßig als Leistungssteigerung aufzu- fassen, da sie zunächst ausschließlich eine die bloße Kostendeckung übersteigende Belastung des Ge- bührenzahlers indizieren. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IVI4 5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat im Jahre 2012 festgestellt, dass eine höhere Überdimensionie- rung der Restmüllverbrennungsanlage als vom Verwaltungsgericht (VG) Köln in früheren Urteilen ange- nommen, nicht vorliegt. Das OVG hat ferner zu erkennen gegeben, dass es die vom VG Köln angestell- ten Berechnungen der Preisrechtskonformität der Verbrennungspreise für unzutreffend hält, aber ange- regt, bei der Kalkulation der Verbrennungsentgelte Teilleistungsbereiche nach Vertragspartnern zu bilden. Das OVG Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2015 (Az. 9 A 2813/12) hat hierzu entschieden, dass wenn eine Überkapazität vorliegt, wenn einer nicht sachgerechten Planung eine Anlage zu groß dimensioniert worden ist, dem Bürger eine Erstattung der dadurch verursachten Gebühren zusteht. Das Verwaltungsge- richt Köln hat bereits im Jahr 2007 entschieden, dass die vom Stadtrat beschlossene Kapazität im Ergeb- nis richtig war. Demzufolge wurde der von der AVG an die AWB zurückgezahlte Betrag in Höhe von TE 6.232 nicht dem Gebührenzahler, sondern in 2016 dem Kernhaushalt der Stadt Köln weitergeleitet. Prozessrisiken bestehen zurzeit aufgrund anhängiger Rechtstreitigkeiten betreffend der Gebührensätze für nachsortierte Restmüllbehälter sowie die Einführung einer kommunalen Altkleidersammlung. Ausge- hend von einem 50 %igen Risiko wurden Verfahrenskosten die vom Eigenbetrieb getragen werden müss- ten i.H.v. TE 100 (Vorjahr TE 400) zurückgestellt. Existenzielle Risiken für den Eigenbetrieb AWB erge- ben sich hieraus nicht. Weitere Risiken für das Wirtschaftsjahr 2016 liegen insbesondere in der Mengenentwicklung im Be- reich der Entleerungen und der Sammelmengen von Rest- und Biomüll. Da mit der Umsetzung operativer Aufgaben externe Dienstleister beauftragt wurden, wurde das Risiko- management für den Eigenbetrieb AWB als System zur wirtschaftlichen Steuerung auf der Basis von Kennzahlen entwickelt. Das Risikomanagement verfolgt insbesondere die Zielsetzung einer Bewusstma- chung der im Wirtschaftszeitraum zu erwartenden Risiken bei allen Führungs- und Durchführungsprozes- sen. Wirtschaftliche Risiken für den Eigenbetrieb sind insbesondere in folgenden Bereichen anzutreffen: - Abweichungen der Ist-Werte bei den zu entsorgenden/zu behandelnden Mengen von den Planwer- ten, die zu einer Gefährdung des Plan-Ergebnisses führen, - Entwicklung des Geldmarktzinses, - Abweichungen der veranlagten Leistungsdaten der Abfallbeseitigung zwischen der AWB GmbH und dem Kassen- und Steueramt. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IVIS5 Zur Risikominimierung wurden folgende Maßnahmen ergriffen: - Einrichtung eines Berichtswesens zur Dokumentation von Mengenentwicklung im Abfallbereich incl. Ursachenanalyse und kontinuierlicher Fortführung der Prognose, - Kontinuierliche Beobachtung des Geldmarktzinses und Ausnutzung von Zinsdifferenzen, - Abgleich der Leistungsdaten zwischen dem operativen Bereich der Kölner Abfallwirtschaft und der Dienststelle, der das Gebühren-Inkasso obliegt. Preisänderungsrisiken sind für die Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebes nicht gegeben, da Entgeltanpas- sungsbegehren von Dienstleistern aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen bereits im Vor- jahr mitzuteilen sind und in der Gebührenkalkulation des entsprechenden Wirtschaftsjahres Berücksichti- gung finden können. Die Refinanzierung des aus Preisänderungen resultierenden Mehraufwandes über Gebühreneinnahmen ist damit sichergestellt. Ausfallrisiken aus offenen Forderungen gegen Dritte wurden über entsprechende Wertberichtigungen be- rücksichtigt. Liquiditätsrisiken werden durch angemessene Rahmenvereinbarungen mit verschiedenen Geschäftsban- ken abgesichert, die bei Bedarf die kurzfristige Bereitstellung von Liquidität sicherstellen. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Eigenbetrieb AWB nach dem Schluss des Wirtschaftsjah- res liegen nicht vor. Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/6 7. Zusammenfassung und Ausblick Da der Eigenbetrieb keine operativen Tätigkeiten ausübt, reduziert sich der Einfluss des Eigenbetriebes AWB auf die Beauftragung privater Leistungsanbieter (im Berichtsjahr i. W. AWB GmbH und AVG Köln mbH) bzw. auf die Überwachung und Steuerung der Leistungserstellung im Einzelfall. Die Leistungen der AWB KG werden entsprechend den vertraglichen Regelungen nach den tatsächlich geleerten Behältern und gereinigten Flächen bzw. den auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung veranlagten Front- metern entgolten. Weitere Leistungen wie die Beseitigung von wilden Müllablagerungen im öffentlichen Raum werden auf der Grundlage der geltenden vertraglichen Regelungen abgegolten. Von der AVG wer- den die Entsorgungspreise für Restmüll und kompostierbare Abfälle jährlich entsprechend den (LSP) neu kalkuliert. Gleichzeitig bleibt der Einfluss der Stadt Köln auf alle abfallwirtschaftlichen Entscheidungen durch ihre Vertretung in den entsprechenden Aufsichtsgremien erhalten. Bei dem Eigenbetrieb AWB waren im Berichtsjahr keine Mitarbeiter unmittelbar beschäftigt. Die Aufga- ben des Eigenbetriebes AWB wurden durch Bedienstete des Dezernates für Soziales, Integration und Umwelt wahrgenommen. Köln, den 1. Dezember 2017 gez. gez. Dr. Harald Rau Dr. Thomas Kreitsch Erster Betriebsleiter Geschäftsführender Betriebsleiter DORNBACH 4) Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln vn Bestätigungsvermerk Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung so- wie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden lan- desrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzuge- ben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach $ 317 HGB und 8 106 GO NRW unter Be- achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla- ge wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Er- wartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirk- samkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie- rungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beur- teilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. DORNBACHA)) Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln v2 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent- spricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden lan- desrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermit- telt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Köln, den 3. Juni 2019 DORNBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Siegel) gez. gez. Michels Brendt Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Beschlussvorlage Rat
1341 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 2043/2019 Freigabedatum 07.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt- schaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2016 fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag von 4.270.458,05 € auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 28.11.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist in Anlage beigefügt und besteht aus: Bilanz zum 31.12.2016, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2016, Anhang zum Jahresabschluss 2016 für das Wirtschaftsjahr 2016, Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016, Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Anlage 2 Vorabauszug BA Abfallwirtschaftsbetriebe vom 28.11.2019
17270 Zeichen
Geschäftsführung
Betriebsausschuss
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Frau Bültge-Oswald
Telefon: (0221) 221-23702
E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de
Datum: 05.12.2019
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung Betriebsausschuss
Abfallwirtschaftbetrieb der Stadt Köln vom 28.11.2019
öffentlich
3 Allgemeine Beschlussvorlagen
Gemeinsame Beratung zu den Beschlussvorlagen
3.1 Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
2043/2019
3.2 Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
3274/2019
3.3 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung
3254/2019
3.4 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
3252/2019
3.5 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren
3253/2019
3.6 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft;
Zuführung zur Kapitalrücklage
3734/2019
RM Herr Struwe macht seitens der SPD-Fraktion den Vorschlag zur Geschäftsord-
nung, alle Beschlussvorlagen gemeinsam zu beraten und anschließend alle, außer
TOP 3.3, ohne Votum in die weiteren Gremien zu verweisen. Die Vorlage unter TOP
3.3 könne man heute beschließen.
RM Herr Brust stimmt zu, die Jahresabschlüsse unter TOP 3.1 und 3.2 gerne ohne
Votum zu verweisen. Aber als Betriebsausschuss sollte man schon eine Stellung-
nahme zu den Gebührensatzungen abgeben.
Herr Dr. Kreitsch erläutert, dass zwischen den gebührenrechtlichen Über- bzw. Un-
terdeckungen und den Fehlbeträgen in den Jahresabschlüssen unterschieden wer-
den müsse.
Die gebührenrechtlichen Unterdeckungen müssen laut Kommunalem Abgabenge-
setz NRW jedes Jahr betrachtet und innerhalb von 4 Jahren über die Gebührensat-
zungen ausgeglichen werden. Wenn dies nicht geschehe, laste es auf den Jahreser-
gebnissen des Eigenbetriebs.
Die Fehlbeträge in den Jahresabschlüssen müssen laut Eigenbetriebsverordnung
NRW spätestens nach 5 Jahren über den städtischen Haushalt ausgeglichen wer-
den, wenn Verluste nicht durch eine entsprechende Ertragslage in anderen Jahren
getilgt werden können und die Eigenkapitalausstattung keine Verarbeitung zulässt.
Die Tilgung von Verlustvorträgen sei teilweise gelungen, aber nicht immer. In diesem
Zusammenhang verweist Herr Dr. Kreitsch auf die Beschlussvorlage zum Wirt-
schaftsplan 2019, der in der Sitzung des Betriebsausschusses am 27.06.2019 dem
Rat ungeändert empfohlen und vom Rat am 09.07.2019 ungeändert beschlossen
worden sei. Im Zuge der nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sei
festgestellt worden, dass man die Fehlbeträge aus der Vergangenheit auch unter
Berücksichtigung der notwendigen Ausgleichsbeträge für Unterdeckungen in den
Gebühren für 2020 und vorläufig 2021 nicht aus eigener Kraft bis 2023 ausgleichen
könne. Daher habe man zusammen mit der Kämmerei den Betrag von 4,5 Mio. € als
Kapitalzuführung errechnet.
Man versuche, eine moderate Gebührenentwicklung zu erreichen, sei aber zu einer
kostendeckenden Kalkulation verpflichtet. Allerdings könne es immer wieder Effekte
geben, wo Kosten entstehen, die nicht eingebracht werden dürfen, z. B. Gebühren-
ausfälle oder das Herausnehmen von gewissen Gebührenbelastungen. In diesem
Falle greife unter gewissen Voraussetzungen ein anderer Mechanismus in Form des
Haushaltsausgleichs nach Eigenbetriebsverordnung NRW.
Herr Dr. Kreitsch betont, dass auch wenn die Gebührenvorlagen in dieser Höhe dem
Rat zur Beschlussfassung empfohlen werden, die Eigenkapitalzuführung von
4,5 Mio. € in jedem Fall erforderlich sei. Sollte dann noch eine geringere Gebühren-
steigerung empfohlen werden, entstehe ein zusätzlicher Betrag, der die Eigenkapital-
zuführung entsprechend zusätzlich erhöhe.
Herr Dr. Kreitsch merkt an, dass sich die Gebührenkalkulation auf den Grundvertrag
mit der AWB GmbH berufe, dem alle Ratsfraktionen zugestimmt hätten. Der Gebüh-
renkalkulation liegen das vereinbarte Leistungsspektrum und die vereinbarte Ser-
vicequalität zugrunde. Die Preisgleitung wirke sich bei der Abfallgebühr mit +2,74 %
und bei der Straßenreinigungsgebühr mit +2,83 % aus. Natürlich sei der Gebührenan-
stieg nicht erfreulich. Bereits in Umsetzung und weiter geplant seien Maßnahmen, die
als Kostenbremse für steigende Gebühren wirkten. Dies werde mit der AWB GmbH im
kommenden Jahr bei der Aufstellung einer mittelfristigen Planung in den Blick genom-
men.
RM Frau Frebel wendet ein, dass dem Betriebsausschuss in der Vergangenheit die
Folgen der Unterdeckung so nicht bekannt gegeben worden seien. Zurückblickend
haben sich die Gebühren in den letzten 5 Jahren um 15 % erhöht. Frau Frebel macht
deutlich, dass es dadurch für die Menschen in Köln immer schwerer werde, die Ne-
benkosten zu bezahlen. Ihr sei auch klar, dass die AWB viele Zusatzleistungen er-
bringe. Auf der anderen Seite handle es sich um eine wirtschaftlich höchst erfolgrei-
che Einrichtung, die innerhalb von 5 Jahren über 55 Mio. € an die Stadtwerke abge-
geben habe.
Es müsse auf Dauer ein Weg gefunden werden, die Gebühren wieder stabil zu hal-
ten.
Die SPD-Fraktion werde die Beschlussvorlagen zu den Gebührensatzungen ableh-
nen.
RM Herr Götz merkt für die CDU-Fraktion an, dass man der Verweisung der beiden
Jahresabschlüsse unter TOP 3.1 und 3.2 ohne Votum in die weiteren Gremien zu-
stimmen könne. Die Satzungsvorlagen unter TOP 3.3, 3.4 und 3.5 könne man hinge-
gen beschließen.
SB Herr Dr. Albach merkt kritisch an, dass es in den vergangenen Jahren zu Fehlern
in der Betriebsleitung, aber auch auf Seiten der Ausschussmitglieder gekommen sei.
Er bittet die Verwaltung, bis zur Sitzung des Finanzausschusses darzustellen, wie
hoch die jeweiligen Verluste in den letzten 5 Jahren waren und die Gründe für die
Verluste anzugeben. Er regt an, die AWB in eine Anstalt des öffentlichen Rechts
ähnlich der Stadtentwässerungsbetriebe aufzustellen.
Die FDP-Fraktion werde den Gebührensatzungen zustimmen, nicht jedoch der Vor-
lage hinsichtlich der Zuführung zur Kapitalrücklage.
Hinsichtlich Straßenreinigung bemerkt Herr Dr. Albach, dass den meisten Menschen
die Sauberkeit der Stadt nicht ausreiche, zumal er auch von Kölnerinnen und Kölnern
in seinem Bezirk angesprochen worden sei. Daher möchte er wissen, wie oft die Be-
zirksvertretungen Vorschläge zur Aufnahme von zusätzlichen Straßen bzw. Reini-
gungen im Straßenreinigungsverzeichnis gemacht haben.
RM Frau Akbayir betont, dass es wichtig sei, frühzeitig, d. h. mindestens 3 Monate
vor der Beratung in den Gremien, über die Kalkulation der Gebühren informiert zu
werden. Sie spricht sich namens der Fraktion Die Linke ebenfalls für eine Verwei-
sung der gesamten Beschlussvorlagen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien
aus. So, wie die Gebühren aktuell berechnet worden seien, werde man die Be-
schlussvorlagen ablehnen, da eine Erhöhung der Gebühren nicht auf die Verbrau-
cher abgewälzt werden dürfe.
SB Herr Becker bemerkt kritisch, dass aus dem Wirtschaftsplan 2019 nicht ersichtlich
gewesen sei, dass im Jahresabschluss 2017 ein Eigenkapitalzuschuss von 7 Mio. €
und ein Bankkredit von 5 Mio. € zu verzeichnen sei. Außerdem kalkuliere der Eigen-
betrieb die Gebühren und nicht die AWB.
RM Herr Dr. Gutzeit geht auf das Verfahren und System der Gebührenkalkulation ein,
das auf den Leistungsergebnissen der AWB GmbH basiere und eine 2 %-ige jährliche
Steigerungsrate beinhalte. Das Problem bestehe nur darin, dass die letzten Gebüh-
renberechnungen erst ganz kurzfristig erfolgten, da die Bilanz von 2018 noch nicht und
die von 2017 erst seit ein paar Wochen vorliege. Im Jahr 2015 betrug das Eigenkapital
noch 4 Mio. € und die AWB GmbH habe in den letzten 5 Jahren jeweils 11 Mio. €
Überschuss an den Stadtwerkekonzern übertragen. Die Frage sei, ob man das jetzige
zweigleisige System von AWB GmbH und Eigenbetrieb beibehalten wolle.
RM Herr Brust wendet sich an Frau Frebel, die einen Weg zur Senkung der Gebüh-
ren anmahnte. Er erklärt, dass dann mit den AWB langfristig vertraglich weniger Leis-
tungen vereinbart werden müssen, damit es für die Bürgerinnen und Bürger billiger
werde. Im Kommunalen Abgabengesetz stehe, dass die Leistungen auf die Gebüh-
ren umgelegt werden müssten.
Die Rückführung von Eigenkapital sei ebenfalls absolut erforderlich, weil das nicht in
die Gebühren eingerechnet werden könne. Hier handle es sich um eine außerplan-
mäßige Ausgabe.
Eine von Herrn Dr. Albach geforderte Umorganisation in eine AöR könne nicht erfol-
gen, da man einen Eigenbetrieb wegen der Satzungshoheit benötige.
Er fragt die Verwaltung, weshalb überplanmäßige Ausgaben für die Verwaltung ver-
anschlagt worden seien. Da die Stelle des geschäftsführenden Betriebsleiters der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zwei Jahre unbesetzt gewesen sei, habe er mit
Einsparungen gerechnet.
SB Herr Dr. Albach fragt, wie es zu dem Kredit von 6 Mio. € gekommen sei.
Herr Dr. Kreitsch nimmt umfassend Stellung und erläutert zunächst die Berechnung
der Eigenkapitalzuführung.
Anschließend führt er aus, wie und in welcher Höhe die gebührenkalkulatorischen
Unter- und Überdeckungen in die Gebührensatzungen eingebracht wurden und wie
die Prognose für die nächsten Jahre aussieht.
Der Ausschussvorsitzende bittet, diese Berechnungen als Anlage dem Vorabauszug
beizufügen, um eine wesentliche Grundlage für die Beratungen in den weiteren
Gremien zur Verfügung zu haben. 1
Herr Dr. Kreitsch sagt dies zu und räumt ein, dass es Rückstände bei der Erarbei-
tung der Jahresabschlüsse gegeben habe. Das Personal sei im Bereich des Eigen-
betriebs extrem knapp gewesen. Diese Situation habe sich jedoch glücklicherweise
seit 2019 geändert, da man personell Verstärkung bekommen habe. Der Jahresab-
schluss sei allerdings nicht für die Gebührenkalkulation erheblich.
Natürlich wirkten sich gebührenkalkulatorische Über- und Unterdeckungen auf die
handelsrechtlichen Jahresergebnisse aus. Unterdeckungen seien jedoch nicht mit
Fehlbeträgen im Jahresabschluss gleichzusetzen.
Hinsichtlich des Anstiegs der Verwaltungskosten erklärt Herr Dr. Kreitsch, dass es
sich um periodenfremde Aufwendungen und Erträge handele, so Kosten anderer
Dienststellen, die z. B. durch zu späte Rechnungsstellung von dort verursacht wor-
den seien, da sie nicht mehr im ursächlichen Jahr gebucht werden können, aber na-
türlich trotzdem bezahlt werden müssen.
Der Kredit von 6 Mio. € sei notwendig gewesen, um das laufende Tagesgeschäft ab-
zuwickeln. Dies rühre daher, dass Gebühren quartalsweise abgerechnet, Rechnun-
gen jedoch monatlich bezahlt werden müssen. Um die Liquidität sicherzustellen,
müsse dann schon mal Tagesgeld aufgenommen werden. Er werde hier auch die
Mitteilungspflicht gegenüber dem Betriebsausschuss prüfen.
Abschließend versichert Herr Dr. Kreitsch, dass die Mitarbeitenden in seinem Be-
reich hochengagiert momentan alles dafür tun, um den Jahresabschluss und den
Wirtschaftsplan künftig rechtzeitig vorzulegen; die Quartalsberichte werden natürlich
fortgeführt.
1 Die Berechnung der Eigenkapitalzuführung ist, der Niederschrift und der Beschlussvorlage
3734/2019; Zuführung zur Kapitalrücklage als Anlage 1 beigefügt.
Die Berechnung der gebührenkalkulatorischen Unter- und Überdeckungen ist der Niederschrift und
der Beschlussvorlage 3734/2019 als Anlage 2 beigefügt .
Beigeordneter Herr Dr. Rau hebt einen wichtigen Aspekt hervor.
Mit Herrn Dr. Kreitsch habe man eine Kompetenz gewonnen, die dem Betriebsaus-
schuss einen seriösen und sich auf hoher Qualitätsstufe befindlichen Einblick in die
Datenstruktur ermögliche. Herrn Dr. Rau seien nach der langen Vakanz die juristi-
sche und auch vor allem auch die kaufmännische Kompetenz der Betriebsleitung
wichtig gewesen. Dies zahle sich jetzt aus.
Des Weiteren macht Herr Dr. Rau auf die quartalsweise erstellten Controllingberichte
aufmerksam, so dass es in Zukunft nicht mehr diese Unsicherheiten über die wirt-
schaftliche Situation des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln gebe.
Die von der Kämmerei vorgeschlagenen Eigenkapitalstärkungen seien nicht erst-
und auch nicht einmalig, sondern es gab sie in den vergangenen Jahren immer wie-
der und auch in ähnlicher Höhe.
Das heiße, es gebe keinen Indikator für eine komplett ungeordnete Betriebsführung.
Anschließend stellt der Ausschussvorsitzende die einzelnen Beschlussvorlagen mit
den teilweise mündlich beantragten Verweisen zur Abstimmung:
Abstimmung zu den Beschlussvorlagen
3.1 Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
2043/2019
Beschluss zu TOP 3.1
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die weiteren Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
3.2 Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
3274/2019
Beschluss zu TOP 3.2
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die weiteren Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
3.3 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung
3254/2019
Beschluss zu TOP 3.3
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt
zu beschließen:
Der Rat beschließt die 3. Änderung der Abfallsatzung in der in Anlage 2 beigefügten
Fassung.
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen die Präambeln der Abfall - und Abfallgebührensat-
zungen ohne erneuten Ratsbeschluss durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Köln an die aktuelle Rechtslage anzupassen, sofern sich keine inhaltlichen Änderun-
gen ergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
3.4 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
3252/2019
Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung:
Beschluss zu TOP 3.4:
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion
Die Linke.
Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss zu TOP 3.4:
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt
zu beschließen:
Der Rat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreini-
gung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefüg-
ten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion
Die Linke.
3.5 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren
3253/2019
Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung:
Beschluss zu TOP 3.5:
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion
Die Linke.
Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss zu TOP 3.5:
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt
zu beschließen:
Der Rat beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung in der in
Anlage 4 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion
Die Linke.
3.6 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft;
Zuführung zur Kapitalrücklage
3734/2019
Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung:
Beschluss zu TOP 3.6:
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen gegen die Stimmen von SPD -Fraktion und Fraktion Die Linke
bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss zu TOP 3.6:
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt
zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt eine Eigenkapitalzuführung an die eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln in Höhe von
insgesamt 4.500.000 €.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen gegen die Stimmen von SPD -Fraktion und Fraktion Die Linke
bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2043/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.11.2019
- Erstellt
- 07.06.2019 13:38