0575/2025
Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln), AöR: Abwasserbeseitigungskonzept (ABK),
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 0575/2025 Freigabedatum 21.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2026 - 7.Fortschreibung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die 7. Fortschreibung des Kölner Abwasserbeseitigungs- konzeptes (Fortschreibung ABK 2026) nach Kapitel 5.1.2 der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ vom 08.08.2008. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025 Finanzausschuss 26.05.2025 Rat 27.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Die Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan der StEB Köln enthalten und werden zum jeweili- gen Haushaltsplan der Stadt Köln angemeldet Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 46 des Landeswassergesetzes (LWG) Nordrhein-Westfalen (NRW) obliegt den Ge- meinden die Pflicht zur Abwasserbeseitigung, welche auch die Aufstellung und Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) umfasst. Mit dem ABK legen die Gemeinden der zu- ständigen Behörde (hier: Obere Wasserb ehörde bzw. Bezirksregierung Köln) eine Übersicht über den Stand der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnah- men vor (§ 47 Abs. 1 LWG). Insofern handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Die Mindestinhalte sowie die Form und Inhalte der Darstellung eines ABK ist in der „Verwaltungs- vorschrift über die Aufstellung über von Abwasserbeseitigungskonzepten“ (VV ABK) vom 08.08.2008 festgelegt. Der Rat der Stadt Köln hat erstmals am 05.11.1987 das ABK mit dem Ziel beschlossen, d ie Umsetzung des Programms zu den für die einzelnen Abwasseranlagen vorgeschlagenen Zeit- punkten vorzusehen. 3 Ein solches Konzept muss bzgl. seiner strategischen Zielsetzungen und den sich geänderten Gegebenheiten und, wie z. B.: Weiterentwicklung der allgemein anerkannten Regeln der Technik Änderung rechtlicher Vorgaben Änderung der Bauprogramme Zusammenfassung bzw. Auftrennung bisheriger Einzelmaßnahmen städtebaulichen Vorgaben angepasst und alle 6 Jahre der Oberen Wasserbehörde erneut vorgelegt (§ 47 Abs. 1 LWG) werden. Daher wurde das Abwasserbeseitigungskonzept 1992, 1997, 2002, 2007, 2014 und 2020 fortgeschrieben. Die letzte bzw. 6. Fortschreibung des ABK wurde im Mai 2019 der Be- zirksregierung Köln (BR Köln) durch die Stadt Köln als zuständige Körperschaft vorgelegt. Mit Schreiben vom 16.01.2020 bestätigte die BR Köln, dass die Stadt Köln vorbehaltlos über ein gültiges ABK verfügt. Wie oben bereits beschrieben, ist das ABK jeweils im Abstand von 6 Jahren der oberen Was- serbehörde erneut vorzulegen (§ 47 Abs. 1 LWG). Gemäß Kapitel 5.1.1 der VV ABK 2008 soll dies mindestens 6 Monate vor Ablauf der Frist erfolgen, wodurch sichergestellt werden soll, dass rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer ein neues ABK vorliegt. Die Gültigkeitsdauer des aktuellen ABK (6. Fortschreibung) endet am 31.12.2025. Das ABK ist eine Darstellung der wasserwirtschaftlich relevanten Maßnahmen zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht und ist zur Einhaltung der aktuellen rechtlichen Vorgaben zwin- gend. Die relevanten Maßnahmen sind im ABK in einer vorgegebenen, definierten Maßnah- menliste zu führen. Diese muss zusätzlich in digitaler Form an den ABK-Server der Landesver- waltung übermittelt werden. Nach Beschlussfassung des Rates soll die Maßnahmenliste der Fortschreibung, in Anwendung der Regeln zur Übermittlung des jährlichen Berichtes zum Stand der Umsetzung des ABK, grundsätzlich von der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln auf den ABK-Server der Landesverwaltung übermittelt werden. Aus praktischen und EDV-technischen Erwägungen kann die Oberbürgermeisterin sich hierbei den StEB Köln als Verwaltungshelfer bedienen. Dieser Vorgehensweise hatte der Rat der Stadt Köln mit der Beschlussfassung zum ersten Bericht über den Stand der Umsetzung des ABK bereits zugestimmt. Gemäß Kapitel 4 der VV ABK ist der Mindestinhalt des ABK in einem Übersichtsplan (ggf. in einem Übersichtsplan je Klärwerkseinzugsgebiet) darzustellen. Aufgrund der Größe des Stadt- gebietes bzw. der Ausdehnung der jeweiligen Klärwerkseinzugsgebiete sowie der Vielzahl der geforderten, grafisch darzustellenden Elemente, ist eine Darstellung nur in großformatigen Plä- nen sinnvoll. Aus Gründen der Übersichtlichkeit beinhaltet die Fortschreibung mehrere kleinfor- matige Übersichtspläne, in denen die wesentlichen Elemente zur Abwasserbeseitigung auf dem Stadtgebiet der Stadt Köln themendifferenziert dargestellt werden (s. Anlage 1 der 7. Fortschrei- bung). Auf Wunsch können die großformatigen Übersichtspläne zum ABK gerne zur Verfügung gestellt werden. Die Fortschreibung ABK 2026 zeigt den aktuellen Stand der Aufgabenerfüllung an. Sie enthält alle derzeit bekannten Planungs- und Baumaßnahmen am Kanalnetz und an den Klärwerken, welche zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auf dem Kölner Stadtgebiet erforderlich sind. Zudem werden im Abwasserbeseitigungskonzept – auf Anforderung der BR Köln – die in der Verantwortlichkeit der Stadt Köln umzusetzenden Planungs- und Baumaßnahmen zur Stra- ßenentwässerung aufgeführt, die somit Bestandteil der Beschlussfassung durch den Stadtrat sind. Nachrichtlich werden auch die Maßnahmen des sondergesetzlichen Wasser- und Boden- verbandes Wahn (WBV Wahn) aufgeführt. Die Maßnahmen des WBV Wahn sind nicht Bestand- teil des Ratsbeschlusses; sie werden durch die Verbandsversammlung des WBV Wahn be- schlossen. Der Verwaltungsrat der Stadtentwässerungsbetriebe hat die vorliegende 7. Fortschreibung des ABK in seiner Sitzung am 04.12.2024 beschlossen. Wesentliche Schwerpunkte des Maßnahmenprogramms ab dem Jahr 2026 bleiben weiterhin die Umsetzung von Kanalsanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen sowie die Umsetzung der Klärwerksumbau- und Klärwerksinstandhaltungsmaßnahmen (hierzu s. a. Tabelle 1). 4 Die Finanzierung der umzusetzenden Maßnahmen im ABK wird durch den jeweils aktuellen Haushaltsplan der Stadt Köln bzw. den Wirtschaftsplan der StEB Köln gesichert. In den Haus- haltsplänen und Wirtschaftsplänen werden die vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen der ABK-Maßnahmen entsprechend ihrer jeweiligen Zugehörigkeit zum investiven oder operativen bzw. konsumtiven Bereich dargestellt. Aufgrund des reinen Maßnahmenbezugs werden im Ab- wasserbeseitigungskonzept jahres- und einzelmaßnahmenbezogen die Gesamtkosten der er- forderlichen Maßnahmen ausgewiesen, d. h. die Summe der investiven und operativen/kon- sumtiven Bestandteile eines Bauvorhabens. Entsprechend der Regelungen des zwischen der Stadt Köln und den StEB Köln abgeschlosse- nen Vertrags vom 11.05.2001 zur Sicherstellung und Finanzierung der Straßenentwässerung trägt die Stadt Köln den auf die Straßenentwässerung anfallenden Anteil d er Herstellkosten derjenigen Kanalbaumaßnahmen, die beitragsfähig im Sinne der Vorschriften der §§ 127 ff Bau- gesetzbuch (Erschließungsbeiträge) bzw. § 8 Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NW (Straßenbaubeiträge) sind. Neu herzustellende oder sanierungsbed ürftige Straßenanlagen, i.d.R. Straßenentwässerung in Zusammenhang mit beitragsfähigen Kanalbauten, sind ebenfalls von dieser Regelung betroffen. Insofern bedingen ein Teil der im Abwasserbeseitigungskonzept aufgeführten Maßnahmen der StEB Köln auch eine Bereitstellung städtischer Haushaltsmittel. Diese werden entsprechend des Zeitpunktes der Inrechnungstellung für die jährlichen Haus- haltspläne der Stadt Köln angemeldet. Die Refinanzierung dieser Kosten erfolgt dann über die Erhebung von Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgen bzw. den sich daraus ergebenden Landesmitteln. Dies ist erst zeitlich versetzt möglich, da eine Abrechnung erst dann zulässig ist, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und das für die jeweilige Straße geltende Bau- programm vollständig umgesetzt wurde. Zusätzlich ist der Abwasserbeseitigungspflichtige – hier die Stadt Köln – bei zeitlichen und in- haltlichen Änderungen im Abwasserbeseitigungskonzept verpflichtet jährlich über die Verände- rungen zu berichten [gemäß Kapitel 5.1.2 der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten (VV ABK 2008)]. Beim Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Köln ist dies, aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen, regelmäßig der Fall. Der Bericht in Form einer vorgegebenen, definierten Maßnahmenliste (gemäß Kapitel 4.2 und Anlage 1 der VV ABK 2008) ist in digitaler Form bis zum 31.03. eines jeden Jahres an den ABK-Server der Landesverwaltung zu übermitteln. Die Umsetzung der Europäischen Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) in deutsches Recht ist zum Stichtag 30.09.2024 noch nicht erfolgt. Absehbare Maßnahmenentwicklungen und Vorpla- nungen zur KARL sind in der vorliegenden ABK Fortschreibung mit dem aktuellen Kenntnis- stand (30.09.2024) in frühem Stadium in Sammeltiteln, jedoch nicht vollumfänglich, berücksich- tigt. Sobald sich Vorgaben aus der KARL nach Umsetzung in deutsches Recht ergeben, werden diese sukzessive in die Planungen eingearbeitet. 5 Gesamtkosten Stadt Köln und StEB Köln In der nachfolgenden Tabelle ist der aktuelle Stand der erwarteten Gesamtkosten für die erfor- derlichen Baumaßnahmen zur Erfüllung der öffentlichen Abwasserbeseitigungspflicht für den Zeitraum von 2026 bis 2037 dargestellt. Die Gliederung der Kosten erfolgt auf Basis bzw. im Sinne der Verwaltungsvorschrift zur Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten (VV ABK 2008). Art der Maßnahme *1 Fortschreibung ABK 2026 – Plankosten pro Jahr in [T EUR] 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Σ 2026 – 2031 Σ 2032 – 2037 Σ 2026 – 2037 A1 1.689 1.660 1.270 1.269 919 918 7.725 2.600 10.325 A2 7.331 8.736 9.191 10.441 12.501 11.251 59.451 41.606 101.057 A3 51.756 39.893 41.099 35.461 30.599 30.452 229.260 181.064 410.324 A4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 A5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 A6 40.972 43.537 42.168 42.285 33.375 27.325 229.662 217.870 447.532 A7 121 500 3.000 5.000 5.000 8.000 21.621 12.200 33.821 A8 13.663 14.783 13.981 10.748 4.195 2.102 59.472 2.110 61.582 A9 6.823 940 26 16 16 16 7.837 96 7.933 Summe 122.355 110.049 110.735 105.220 86.605 80.064 615.028 457.546 1.072.574 Tabelle 1: Kosten der Stadt Köln und StEB Köln für das Zeitfenster 2026 – 2037 *1 Maßnahmenarten gemäß Kapitel 2.2.5 der VV ABK vom 08.08.2008 A1 Kanalisation – Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation) A2 Kanalisation – Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen A3 Kanalisation – Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen A4 Schmutzwasserkanalisation – Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A5 Mischwasserkanalisation – Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A6 Kommunale Kläranlagen – Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität A7 Kommunale Kläranlagen – Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität A8 Behandlung vom Mischwasser A9 Behandlung vom Niederschlagswasser Die jetzt vorliegende 7. Fortschreibung des ABK (mit Stand 2024) wurde parallel zum jährlichen ABK Bericht (aktuell = Bericht ABK 2025) aufgestellt. Insofern sind die erwarteten Plankosten für den Zeitraum von 2026 bis 2031 identisch. Abweichend zur 6. Fortschreibung bzw. zum Bericht ABK 2025 verschiebt sich der 12-jährige Planungshorizont um sechs Jahre, d.h. vom Zeitraum von 2020 bis 2031 nunmehr auf den Zeitraum von 2026 bis 2037. 6 Kosten Stadt Köln Die Umsetzung des in der Fortschreibung ABK 2026 vorgesehenen Maßnahmenprogramms bedingt auch die Bereitstellung von Mitteln im städtischen Haushaltsplan. Die auf die Stadt Köln entfallenden Kosten zur Fortschreibung des ABK 2026 sind in Tabelle 2 dargestellt (gerundet auf Mio. €). Fortschreibung ABK 2026 Kosten der Stadt Köln und StEB Köln [Mio. €] 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Σ 2026 – 2031 Σ 2032 – 2037 Σ 2026 – 2037 Summe StEB Köln Fortschreibung ABK 2026 118,86 107,31 107,87 102,28 84,15 77,60 598,07 442,79 1.040,86 Summe Stadt Köln Fortschreibung ABK 2026 3,49 2,74 2,87 2,94 2,46 2,46 16,96 14,76 31,72 Ʃ Fortschreibung ABK 2026 (Kostenstand 06/2024) 122,35 110,05 110,74 105,22 86,61 80,06 615,03 457,55 1.072,58 Tabelle 2: Kosten der Stadt Köln und StEB Köln für das Zeitfenster 2026 – 2037 Eine detailliertere Kostenverteilung (gerundet auf Mio. €) für das Maßnahmenprogramm der Stadt Köln kann der Tabelle 3 entnommen werden. Fortschreibung ABK 2026 Kosten der Stadt Köln [Mio. €] 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Σ 2026 – 2031 Σ 2026 – 2037 Σ 2026 – 2037 Beiträge (KAG und BauGB) – investiv 2,83 2,33 2,30 2,25 2,00 2,00 13,71 12,00 25,71 Regenwasserbehandlung in Trennsystemen – konsumtiv 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sinkkästen und Sinkkastenleitun- gen – konsumtiv 0,46 0,39 0,57 0,69 0,46 0,46 3,03 2,76 5,79 Anschluss von Sickergruben an Kanal – konsumtiv 0,21 0,02 0,00 0,00 0,00 0,00 0,23 0,00 0,23 Fortschreibung ABK 2026 Gesamtsumme 3,49 2,74 2,87 2,94 2,46 2,46 16,96 14,76 31,72 Tabelle 3: Kosten der Stadt Köln für das Zeitfenster 2026 bis 2037 7 Informativ: Wasser- und Bodenverband Wahn Um die öffentliche Abwasserbeseitigung für das gesamte Stadtgebiet darzustellen werden im ABK der Stadt Köln auch die Maßnahmen des Wasser - und Bodenverbandes Wahn (WBV Wahn) dargestellt. Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil des Ratsbeschlusses der Stadt Köln bzw. des Verwaltungsratsbeschlusses der StEB Köln und werden vom Wasser- und Bo- denverband Wahn selbstständig beschlossen. In der Sitzung am 26.11.2024 hat die Verbandsversammlung des WBV Wahn die hier nur nach- richtlich ausgewiesenen Kosten (gerundet auf Mio. €) zur Fortschreibung ABK 2026, vorbehalt- lich der Sicherstellung der Finanzierung in den jeweiligen Wirtschaftsplänen, beschlossenen. In gleicher Sitzung wurde auch der Verfahrensweise zur Integration der Textfassung sowie der Maßnahmenliste des WBV Wahn in das ABK der Stadt Köln zugestimmt (analog bisheriges Vorgehen). Fortschrei- bung ABK 2026 Kosten des WBV Wahn [Mio. €] 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Σ 2026 – 2031 Σ 2032 – 2037 Σ 2026 – 2037 Summe 1,0 1,9 1,8 2,4 3,1 2,3 12,5 14,2 26,7 Tabelle 4: jährliche Plankosten des WBV Wahn für das Zeitfenster 2026 bis 2037 Anlage: Anlage 1: „Abwasserbeseitigungskonzept 2026 der Stadt Köln – 7. Fortschreibung“ gemäß den Vorgaben der VV ABK 2008 Die Anlage steht im Ratsinformationssystem der Stadt Köln zur Verfügung.
Anlage 1 Abwasserbeseitungskonzept ABK Bericht 2026
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Abwasserbeseitigungs-
konzept 2026
der Stadt Köln
7. Fortschreibung
2
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Zusammenfassung / Auszug
Mit den in diesem Abwasserbeseitigungskonzept dargestellten Maßnahmenprogramm geht die Stadt Köln aktiv
den nachhaltigen Umgang mit unseren Wasserressourcen an. Es bildet den geplanten Zeitraum von 12 Jahren, von
2026 bis 2037, ab.
3
1. Einleitung 7
1.1 Rechtlicher Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7
1.2 Überlassungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7
1.3 Abwasserbeseitigungspflicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1.4 Inhaber der Abwasserbeseitigungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8
1.4.1 Allgemeines. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1.4.2 Zweckverbände gemäß § 4 GkG NW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1.4.3 Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der Stadt Köln mit Nachbargemeinden gemäß
§ 23 GkG NW (Übergabe oder Übernahme von Abwasser) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9
1.4.4 Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der Stadt Köln mit Nachbargemeinden gem. § 50 LWG NW
(gemeinsame Abwasserbeseitigung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9
1.4.5 Sondergesetzliche Wasserverbände auf dem Kölner Stadtgebiet. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1.5 Abwasserbeseitigungskonzept. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
1.5.1 Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10
1.5.2 Aufbau und Darstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
1.6 Gesamtkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2. Stand der Abwasserbeseitigung in Köln 13
2.1 Allgemeines. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
2.2 Abwasserableitung – Kanalisation und Straßenentwässerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
2.2.1 Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
2.2.2 Wasserwirtschaftliche Funktion der Kanalnetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
2.2.3 Hydraulische Funktion der Kanalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15
2.2.4 Fremdwasser in Kanalnetzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
2.2.5 Bauliche Funktion von Anlagen in den Kanalnetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
2.2.6 Maschinen- und elektrotechnische Funktion der Kanalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
2.2.7 Kosten der Maßnahmen in den Kanalnetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17
2.3 Abwassersammlung – Grundstücksentwässerung u.ä. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20
2.3.1 Umgang mit Schmutzwasser. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20
2.3.2 Umgang mit Niederschlagswasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
2.3.3 Sammelleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22
2.3.4 Schiffsentwässerung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22
Inhalt
4
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
2.4 Abwasserreinigung – Klärwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23
2.4.1 Allgemeines und Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23
2.4.2 Überwachung der Klärwerke. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23
2.4.3 Historie zum Sanierungsbedarf und künftige Herausforderungen an die Klärwerke . . . . . . . . . . . . . . 24
2.4.4 Auslastung der Klärwerke und perspektivische Erweiterung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25
2.4.5 Klärwerksinstandhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26
2.4.6 Perspektivischer Umgang mit Spurenstoffen und anderen Belastungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26
2.4.7 Umgang mit Klärschlamm. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
2.4.8 Kosten der Maßnahmen in den Klärwerken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28
2.5 Übergreifende Themen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28
2.5.1 Kritisverordnung – IT-Sicherheitsgesetzgebung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28
2.5.2 Klimafolgenanpassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29
3. Der Wasser- und Bodenverband Wahn 31
3.1 Historie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
3.2 Abwasseranlagen im Verbandsgebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32
3.3 Regenrückhaltebecken Camp Spich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33
3.4 Anforderungen und Herausforderungen an den WBV Wahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33
3.5 Geplante Maßnahmen des WBV Wahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34
Anlagen 35
Impressum 68
5
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Insgesamt erwartete Kosten der Abwasserbeseitigung 2026 bis 2037 . . . . . . . . . . . . . . . 12
Tabelle 2: Wesentliche Abwasseranlagen zur Abwasserableitung
im Kölner Stadtgebiet (Stand: 31.12.2023) ............................................... 14
Tabelle 3: Erwartete Gesamtkosten der Stadt Köln und StEB Köln
für Maßnahmen in den Kanalnetzen von 2026 bis 2037.................................... 19
Tabelle 4: Verteilung der erwarteten Kosten für Maßnahmen in den
Kanalnetzen bezogen auf die Maßnahmenarten gem. VV ABK ............................... 19
Tabelle 5: Erwartete Kosten für von der Stadt Köln zu finanzierende Maßnahmen der
Abwasserbeseitigung von Straßenflächen für das Zeitfenster 2026 bis 2037 .................. 21
Tabelle 6: Kennzahlen der Kölner Klärwerke .............................................. 26
Tabelle 7: Erwartete Kosten für Maßnahmen in den Klärwerken Stammheim,
Langel, Rodenkirchen und Weiden (ohne KW Wahn) von 2026 bis 2037 ...................... 29
Tabelle 8: Mischwassersammler des WBV Wahn ........................................... 34
Tabelle 9: Erwartete Maßnahmenkosten des WBV Wahn im Zeitraum 2026 bis 2037............ 35
6
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Die Übersichtspläne.......................................................... 36
1.1 Stadtgebiet Köln – Kläranlage, Einzugs- bzw. Entwässerungsgebiete................................ 37
1.2 Stadtgebiet Köln – Einleitungen, Übergabe-, Übernahmestellen ................................... 38
1.3 Stadtgebiet Köln – Bauwerke im Kanalnetz..................................................... 39
1.4 Stadtgebiet Köln – Kleinkläranlagen .......................................................... 40
1.5 Stadtgebiet Köln –
Die Maßnahmen (Kanalnetz) im Zeitraum 2026 bis 2037 ........................................... 41
Anlage 2: Gesamtzusammenstellung der Maßnahmen
der Stadt Köln und StEB Köln im Zeitraum 2026 bis 2037 .................................. 51
Anlage 3: Gesamtzusammenstellung der Maßnahmen
des WBV Wahn im Zeitraum 2026 bis 2037 .............................................. 56
Anlage 4: VV ABK 2008 – Codierungen und ihre Bedeutung ................................ 58
Anlage 5: Tabellarische Aufstellung zu Kleinkläranlagen.................................... 60
Anlage 6: Tabellarische Aufstellung zu Maßnahmen im Kontext
der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Bewirtschaftungsplan 2022 bis 2027 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Anlage 7: Tabellarische Aufstellung zu Zweckverbänden
mit Beteiligung der Stadt Köln bzw. der StEB Köln (Verbände gemäß §§ 4 ff GKG).............. 68
7
1. Einleitung
1.1 Rechtlicher Rahmen
In Einklang mit der in § 55 WHG gestellten Forde-
rung, dass „Abwasser so zu beseitigen ist, dass das
Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird“,
zeigen die StEB Köln mit der nunmehr vorgelegten
7. Fortschreibung des Kölner Abwasserbeseitigungs-
konzepts hierzu den aktuellen Stand der Aufgabener-
füllung gemäß § 47 LWG NW und Ihre mittelfristige
wasserwirtschaftliche Gesamtstrategie an.
1.2 Überlassungspflicht
Gemäß § 48 LWG NW haben die Nutzungsberechtig-
ten der Grundstücke das dort anfallende Abwasser
dem Abwasserbeseitigungspflichtigen zu überlassen.
Dieser regelt in den örtlichen Abwassersatzungen
inwieweit ein Anschlussrecht besteht. Für das Kölner
Stadtgebiet werden alle relevanten Belange in der
Abwassersatzung in der jeweils geltenden Fassung
geregelt.
1.3 Abwasserbeseitigungspflicht
Abwasser im Sinne des § 54 Absatz 1 Wasserhaus-
haltsgesetz (WHG) ist das durch häuslichen, gewerb-
lichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch
in seinen Eigenschaften veränderte und das bei
Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser
(Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus
den Bereichen von bebauten und befestigten Flächen
abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlags-
wasser).
Die Beseitigung des Abwassers gehört zu den Pflicht-
aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung unter
Beachtung der Vorschriften des Wasserhaushaltsge-
setzes, des Landeswassergesetzes (LWG NW) und der
dazu ergangenen Verordnungen und Verwaltungsvor-
schriften. Die Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung
umfasst nach § 46 Absatz 1 LWG NW im Wesent-
lichen:
• das Sammeln, das Fortleiten, das Behandeln
und die Einleitung des auf den Grundstücken im
Gemeindegebiet anfallenden Abwassers,
• die Aufbereitung, die ordnungsgemäße Verwer-
tung und Beseitigung des bei der Abwasserreini-
gung anfallenden Klärschlamms,
• die Planung der abwassertechnischen Erschlie-
ßung von Grundstücken,
• das Einsammeln und Abfahren von in Kleinklär-
anlagen anfallenden Klärschlamms und dessen
Aufbereitung oder Beseitigung sowie
• die Erstellung, Fortschreibung und Vorlage eines
Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK).
Zur Erfüllung dieser Pflichtaufgaben haben die
Abwasserbeseitigungspflichtigen die notwendigen
öffentlichen Anlagen entsprechend den anerkannten
Regeln der Technik zu errichten, zu erweitern, nach-
zurüsten und zu betreiben. Die Abwasserbehandlung
hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Zur
effizienten Ausnutzung der Anlagen und Verbesse-
rung der Umwelt werden darüber hinaus innovative
Entwicklungen nach dem Stand der Wissenschaft be-
obachtet, initiiert oder gefördert und gegebenenfalls
mit in die laufenden Optimierungen einbezogen.
EU-Wasserrahmenrichtlinie1
Wasserhaushaltsgesetz des Bundes²
Landeswassergesetz NRW³
Verwaltungsvorschrift ABK
1 § Richtlinie 2000/60/EG
2 § 54 und 55 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
3 § 46 und 47 des Landeswassergesetzes (LWG)
8
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
1.4 Inhaber der
Abwasserbeseitigungspflicht
1.4.1 Allgemeines
Die Abwasserbeseitigungspflicht wurde 2001 von der
Stadt Köln auf die StEB Köln übertragen. Die Pflicht
zur Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes
verbleibt jedoch bei der Stadt Köln (§ 47 Abs. 1 LWG
NW).
Quelle: www.elwasweb.nrw.de
Im Gebiet von gesetzlichen Abwasserverbänden sind
diese gemäß § 52 Absatz 2 LWG NW insoweit abwas-
serbeseitigungspflichtig, als den Verbänden gemäß §
53 Absatz 1 LWG NW die Übernahme, Behandlung
und Einleitung sowie die Rückhaltung von Abwasser
obliegt. Dies ist in Köln beim Wasser- und Bodenver-
band Wahn der Fall.
Abwasserbeseitigungspflichtige können sich zu
einem Zweckverband nach §§ 4 ff des Gesetzes über
die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NW) mit
der Maßgabe zusammenschließen, dass der Zweck-
verband die Abwasserbeseitigungspflicht für das
gesamte Zweckverbandsgebiet innehat. In Köln wird
diesbezüglich von den Abwasserbeseitigungspflichti-
gen kein Gebrauch gemacht. Allerdings haben sich
die Gewässerunterhaltungspflichtigen in mehreren
Fällen gem. GkG NW zu Zweckverbänden zusammen-
geschlossen und betreiben gemeinsam die Vorfluter
zur gesicherten Ableitung des geklärten und nicht
klärpflichtigen Abwassers der jeweiligen Stadtgebiete
(s. Kapitel 1.4.2 bzw. Anlage 7).
Ausnahmsweise können auch andere die Abwasser-
beseitigungspflicht tragen, wenn dies die zuständige
Wasserbehörde genehmigt. Dies ist der Fall, wenn
• der zuständigen Behörde gegenüber nachgewie-
sen ist, dass das Niederschlagswasser ganz oder
teilweise gemeinwohlverträglich auf dem Grund-
stück versickert oder ortsnah in ein Gewässer
eingeleitet werden kann und die Gemeinde den
Nutzungsberechtigten des Grundstücks von der
Überlassungspflicht nach § 48 LWG NW frei-
gestellt hat (§ 49 Absatz 4 LWG NW).
• die zuständige Wasserbehörde den Abwasser-
beseitigungspflichtigen auf dessen Antrag hin
ganz oder teilweise widerruflich für Grundstü-
cke außerhalb im Zusammenhang bebauter
Grundstücke von der Pflicht zur Beseitigung
von Abwasser freistellt und diese Pflicht dem
Nutzungsberechtigten überträgt (§ 49 Absatz 5
LWG NW).
• die zuständige Wasserbehörde den Abwasser-
beseitigungspflichtigen ganz oder teilweise
widerruflich von der Pflicht zur Beseitigung des
Abwassers aus gewerblichen Betrieben und
von Betriebsgrundstücken freistellt und diese
Pflicht dem Betrieb bzw. dem Betreiber der An-
lage überträgt (§ 49 Absatz 6 LWG NW), sog.
Direkteinleiter.
1.4.2 Zweckverbände gemäß § 4 GkG NW
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Bund,
die Länder und andere Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen des öffentlichen Rechts können sich
nach §§ 4 ff des Gesetztes über kommunale Gemein-
schaftsarbeit (GkG NW) zu Zweckverbänden zusam-
menschließen, um Aufgaben, zu deren Erfüllung sie
berechtigt oder verpflichtet sind, gemeinsam wahrzu-
nehmen. Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang
mit diesen Aufgaben gehen auf den Zweckverband
über. Der Zweckverband ist eine Körperschaft öffent-
lichen Rechts. Er verwaltet seine Angelegenheiten im
Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Die
Rechtsverhältnisse des Zweckverbandes werden durch
eine Verbandssatzung geregelt.
9
Aufgrund der Topografie der Kölner Bucht fließt das
im Umland anfallende Wasser vorwiegend nach Köln
hinunter und hat früher in den Kölner Stadtteilen
am Ortsrand wiederholt zu Überflutungen geführt.
Die erheblichen städtebaulichen Entwicklungen von
Köln und seinen Umlandgemeinden verschärften die
Situation erheblich. Daher wurden entlang fast des
gesamten Stadtrands von Köln künstliche Gerinne an-
gelegt, die das abzuleitende Oberflächenwasser sowie
das geklärte und nicht klärpflichtige Abwasser schad-
los zum Rhein abführen. Dazu gehören der linksrhei-
nische und der rechtsrheinische Kölner Randkanal,
der Südliche Randkanal und der Vorfluter Süd. Für die
Bewirtschaftung und Unterhaltung dieser verrohrten
Gewässer wurden jeweils Zweckverbände gegründet.
Die Verbandsmitglieder, die Zuständigkeiten und Auf-
gaben sind in der Tabelle der Anlage 7 aufgeführt.
1.4.3 Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der
Stadt Köln mit Nachbargemeinden gemäß
§ 23 GkG NW (Übergabe oder Übernahme von
Abwasser)
Gemeinden und Gemeindeverbände können nach §
23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsar-
beit (GkG NW) vereinbaren, dass einer der Beteiligten
einzelne Aufgaben der übrigen Beteiligten durchzu-
führen hat. Übernimmt ein Beteiligter eine solche
Aufgabe in seine Zuständigkeit, so gehen das Recht
und die Pflicht zur Erfüllung dieser Aufgabe auf ihn
über. Verpflichtet sich einer der Beteiligten hingegen
nur eine Aufgabe für die übrigen durchzuführen, so
bleiben deren Rechte und Pflichten als Träger der
Aufgabe unberührt. Durch die Vereinbarung kann
die zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben verpflich-
tete Körperschaft ermächtigt werden, die Benutzung
einer Einrichtung durch eine für das gesamte Gebiet
geltende Satzung zu regeln. Die Körperschaft kann im
Geltungsbereich der Satzung alle zur Erfüllung erfor-
derlichen Maßnahmen wie im eigenen Gebiet treffen.
Die StEB Köln können solche öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen nach § 23 GKG NW nicht schlie-
ßen, da die Anstalten des öffentlichen Rechts in der
Rechtsvorschrift nicht ausdrücklich genannt sind.
Aus diesem Grund konnten die StEB Köln bei ihrer
Gründung auch nicht in die Rechte und Pflichten
der Stadt Köln aus diesen Vereinbarungen eintreten.
Sie erfüllen daher die von der Stadt Köln in einer
Reihe von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen
übernommenen abwasserrechtlichen Verpflichtungen
als Erfüllungsgehilfe. Hierzu sind sie aufgrund einer
entsprechenden Regelung in der Anstaltssatzung aus-
drücklich ermächtigt.
Die Übergabe und Übernahmestellen in dem Plan der
Anlage 1.2 gibt die Örtlichkeit solcher Vereinbarun-
gen wieder.
1.4.4 Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der
Stadt Köln mit Nachbargemeinden gem. § 50
LWG NW (gemeinsame Abwasserbeseitigung)
Die Stadt Köln kann sich mit Genehmigung der zu-
ständigen Wasserbehörde nach § 50 LWG NW mit
Nachbargemeinden zur gemeinsamen Abwasserbesei-
tigung zusammenschließen, wenn nur auf diese Weise
für Teile eines Stadtgebietes eine ordnungsgemäße
Abwasserbeseitigung sichergestellt werden kann.
Eine solche Vereinbarung ist in Köln nicht erfolgt.
1.4.5 Sondergesetzliche Wasserverbände auf
dem Kölner Stadtgebiet
Teile des Kölner Stadtgebietes überschneiden sich mit
den Gebieten folgender sondergesetzlicher Wasserver-
bände
• Erftverband (Grundwassereinzugsgebiet links-
rheinisch)
• Wupperverband (Mutzbach)
Diese Verbände nehmen keine Aufgaben der Kölner
Abwasserbeseitigung wahr.
Lediglich auf dem Gebiet der ehemaligen Stadt Porz
wurde, aufgrund der besonderen örtlichen Situation,
ein Teil der gemeindlichen Abwasserbeseitigungs-
pflicht übertragen. Seit 1924 hat der Wasser- und
10
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Bodenverband Wahn (WBV Wahn) die Aufgabe das
anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser an
definierten Übergabepunkten der Kölner und der
Troisdorfer Kanalnetze zu übernehmen, abzuleiten, in
der verbandseigenen Kläranlage zu reinigen und in
den Rhein einzuleiten. Zudem werden die unterirdisch
verlaufenden Teile der dortigen Gewässer betrieben.
Die StEB Köln nehmen im Auftrag des Verbandes die
Betriebsführung wahr.
1.5 Abwasserbeseitigungskonzept
1.5.1 Zusammenfassung
Gemäß § 46 Absatz 1 Ziffer 6 LWG NW haben die
Gemeinden nach Maßgabe des § 47 LWG NW ein
Abwasserbeseitigungskonzept über den Stand der
öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und
Niederschlagswasserbeseitigung) sowie über die Maß-
nahmen zur Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere
die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der
erforderlichen Maßnahmen, aufzustellen und der
zuständigen Behörde (in Köln Bezirksregierung Köln)
vorzulegen.
Das Abwasserbeseitigungskonzept hat auch Aussa-
gen darüber zu enthalten, wie in den Entwässerungs-
gebieten das Niederschlagswasser beseitigt werden
kann und welche Maßnahmen für die Niederschlags-
wasserbeseitigung noch erforderlich sind. Dabei sind
die Auswirkungen auf die bestehende Entwässe-
rungssituation und auf das Grundwasser und auf die
oberirdischen Gewässer, unter Berücksichtigung von
Maßnahmen, die zum Ausgleich der Wasserführung
in den Gewässern geboten sind sowie der Maßnah-
men zur Klimafolgenanpassung darzustellen. Die
Bezirksregierung Köln fordert, dass der Umgang mit
Niederschlagswasser in einem eigenen Niederschlags-
wasserbeseitigungkonzept (NBK) beschrieben wird.
Die sich daraus ergebenden Planungs- und Baumaß-
nahmen werden im ABK dargestellt.
Mit den bisher durchgeführten und noch vorzuse-
henden Maßnahmen in der Kölner Kanalisation, den
zugehörigen Kläranlagen sowie für die weitergehende
dezentrale und zentrale Niederschlagswasserbehand-
lung werden alle Anstrengungen unternommen, die
in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland und die EU-
weit geforderte Gewässergüte der Grundwässer und
Oberflächengewässer sowie die Qualität der örtlichen
Wasserressourcen zu sichern und hiermit vor allem
auch den Hygieneanforderungen einer gesundheits-
bewussten Gesellschaft Rechnung zu tragen.
Auch nach Übertragung der Abwasserbeseitigungs-
pflicht auf ihr Kommunalunternehmen Stadtent-
wässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) bleibt die
Stadt Köln verpflichtet, das erstmals 1987 aufgestell-
te und in den Jahren 1992, 1997, 2002, 2007, 2014
und 2020 fortgeschriebene Abwasserbeseitigungs-
konzept erneut in der 7. Fortschreibung (ABK 2026)
vorzulegen. Die anschließend nächste Fortschreibung
muss bis spätestens Ende 2031 erfolgen.
Sofern sich zeitlich oder inhaltlich Änderungen im
ABK ergeben, ist die Gemeinde verpflichtet bis zum
31.03. eines jeden Folgejahres über diese Verände-
rungen des ABK zu berichten. In Köln ergeben sich
aufgrund der Größe ständig Änderungen, so dass
jährlich eine Aktualisierung der Maßnahmen notwen-
dig ist. Diese aktualisierten Maßnahmenlisten bilden
die Grundlage für den Veränderungsbericht an die Be-
zirksregierung und gleichzeitig für die Anmeldung in
den jährlichen Wirtschaftsplänen der StEB Köln sowie
den Haushaltsplänen der Stadt Köln.
1.5.2 Aufbau und Darstellung
Zur Erfüllung der rechtlichen Vorschriften muss gem.
Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 ein Abwasser-
beseitigungskonzept mindestens folgende Angaben
enthalten:
• Abwassereinleitungen, Übernahme- und Über-
gabestellen
• Angaben zu Abwasseranlagen – Abwasserbe-
handlung, Misch- und Niederschlagswasserbe-
handlung, Misch- und Niederschlagswasserrück-
haltung, Regenüberläufe und Pumpwerke
• Angaben zu den Entwässerungsgebieten
11
• Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung
• Art der erfassten Maßnahmen
• Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen
• Notwendige Baumaßnahmen und deren Dring-
lichkeit
Insbesondere werden im vorliegenden ABK alle vor-
gesehenen baulichen Maßnahmen zu öffentlichen
Abwasseranlagen dargestellt. Diese Maßnahmen
ergeben sich aus den begleitenden internen Themen-
programmen und Fachkonzepten. In diesen Themen-
programmen und Fachkonzepten werden die wichtigs-
ten Grundlagen und Zusammenhänge aufbereitet,
zielorientiert zusammengestellt und die zur Ziel-
erfüllung nötigen Handlungen ausgearbeitet. Diese
Themen- und Fachkonzepte sind nicht Inhalt des ABK
(Ausnahme: Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
als integraler Bestandteil des ABK), die Ergebnisse
gehen allerdings in das Maßnahmenprogramm des
ABK ein, soweit es die Sammlung, Ableitung oder Be-
handlung von Abwasser betrifft.
Darüber hinaus werden die gemäß VV ABK definier-
ten Inhalte des ABK in den Übersichtsplänen der
Anlage 1 grafisch dargestellt.
1.6 Gesamtkosten
Zur Finanzierung der umzusetzenden Maßnahmen im
Abwasserbeseitigungskonzept werden die benötigten
Haushaltsmittel in den Sparten Abwasser und Stra-
ßenentwässerung zu den jeweiligen Wirtschafts- und
Haushaltsplänen angemeldet. Im Wirtschaftsplan
werden die vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen
der ABK-Maßnahmen in Abhängigkeit der Zugehö-
rigkeit zum investiven oder nicht investiven Bereich
dargestellt.
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben müssen im ABK
alle wesentlichen Maßnahmen einzeln ausgewiesen
und der erwartete Mittelabfluss in den jeweils nächs-
ten 12 Jahren ausgewiesen werden. Hierbei werden
die investiven und operativen Kostenbestandteile
einer Maßnahme summarisch abgebildet.
Zwischen 2026 und 2037 werden derzeit die nach-
folgenden Gesamtkosten aus investiven und opera-
tiven/konsumtiven Baumaßnahmen entsprechend
nachfolgender Tabelle erwartet.
Plankosten pro Jahr in [T EUR]
Art der
Maß-
nahme
2026 2027 2028 2029 2030 2031
∑2026
- 2031
2032 -
2037
∑2026
- 2037
A1 1.689 1.660 1.270 1.269 919 918 7.725 2.600 10.325
A2 7.331 8.736 9.191 10.441 12.501 1 1.251 59.451 41.606 101.057
A3 51.756 39.893 41.099 35.461 30.599 30.452 229.260 181.064 410.324
A4 0 0 0 0 0 0 0 0 0
A5 0 0 0 0 0 0 0 0 0
A6 40.972 43.537 42.168 42.285 33.375 27.325 229.662 217.870 447.532
A7 121 500 3.000 5.000 5.000 8.000 21.621 12.200 33.821
A8 13.663 14.783 13.981 10.748 4.195 2.102 59.472 2 .110 61.582
A9 6.823 940 26 16 16 16 7.837 96 7.933
∑ 122.355 1 10.049 1 10.735 105.220 86.605 80.064 615.028 457.546 1.072.574
Tabelle 1: Insgesamt erwartete Kosten der Abwasserbeseitigung 2026 bis 2037
12
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Plankosten gesamt 2026 bis 2037 [T€]
13
2. Stand der Abwasserbeseitigung in Köln
2.1 Allgemeines
Das Entwässerungsnetz der Stadt Köln ist in dieser
mehr als 2000 Jahre alten Stadt historisch gewach-
sen. Das heutige Entwässerungssystem entstand nach
dem Verfall der ehemaligen römischen Kanalisation
und der anschließenden, ausschließlich oberirdischen
Abwasserableitung mit einem ersten Entwässerungs-
entwurf im Jahr 1881. Daher waren bis zum Ausbruch
des 2. Weltkrieges die Kölner Kerngebiete bereits
kanalisiert. Aufgrund der Tiefenlage vieler Kanäle be-
stehen diese Anlagen auch heute noch.
Das heutige Stadtgebiet hat eine Größe von 405 km²
mit einer entwässerten Fläche von 155 km². Nach
heutigem Stand sind nahezu 100 % der zu entwäs-
sernden Grundstücke mit rd. 1 Mio. Einwohnern an
die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Das im
Stadtgebiet anfallende häusliche, gewerbliche und
industrielle Schmutzwasser wird über das Kanalnetz
abgeleitet und in den Klärwerken gereinigt.
2.2 Abwasserableitung
– Kanalisation und
Straßenentwässerung
2.2.1 Übersicht
Das Abwasser der Stadt Köln wird über ein Kanalnetz
von rund 2.370 Kilometer Länge zu den fünf Kölner
Klärwerken in den Stadtteilen Stammheim, Langel,
Weiden, Rodenkirchen und Wahn abgeleitet, gerei-
nigt und in den Rhein eingeleitet. Die Abwasserablei-
tung im Stadtgebiet von Köln erfolgt zu 99,5 % im
Mischsystem und zu 0,5 % im Trennsystem.
Das in den Kläranlagen behandelte und das nicht
klärpflichtige Abwasser wird ausschließlich in den
Rhein eingeleitet, wobei teilweise oberirdische Grä-
ben oder unterirdische Vorflutkanäle genutzt werden.
Zu den Bauwerken der Abwasseranlagen, die durch
die StEB Köln unterhalten werden, gehören neben
den Kläranlagen, Kanälen und Schachtbauwerken
u.a. auch Pumpwerke und Druckleitungen, Regenrück-
halte-, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Stau-
raumkanäle und Einleitungsbauwerke. Nachfolgende
Tabelle enthält eine Zusammenstellung der wesent-
lichen Entwässerungsanlagen:
Kanalnetze
Kanalnetze gesamt insgesamt 100 Stück
davon Mischwassernetze 10 Stück
davon Regenwassernetze 90 Stück
Kanalhaltungen gesamt ca. 2.422 km
davon begehbar (DN > 1200) 553 km
davon nicht begehbar (DN <= 1200) 1.869 km
Kanalschächte 59.142 Stück
Straßenabläufe 101.976 Stück
Grundstücksanschlüsse 140.928 Stück
Tabelle 2: Wesentliche Abwasseranlagen zur Abwasserableitung im Kölner Stadtgebiet (Stand: 31.12.2023)
14
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
2.2.2 Wasserwirtschaftliche Funktion der
Kanalnetze
Während die Klärwerke, bezogen auf die aktuellen
Reinigungsanforderungen, verfahrenstechnisch
weitgehend optimiert sind, gewinnt die Abwasser-
ableitung hinsichtlich der Rückhaltung von Schmutz-
frachten zunehmend an Bedeutung. Dabei stellt sich
bei den Kanalnetzen die Aufgabe den Abflussbetrieb
zu optimieren, ohne dass das Kanalnetz bautech-
nisch erneuert werden muss. Dies betrifft sowohl die
Rückhaltung von Schmutzstoffen, mit dem Ziel einer
möglichst geringen Belastung der Gewässer, als auch
betriebliche Faktoren wie die Sanierung, Steuerung
oder Bewirtschaftung der Kanalisation.
Insgesamt verfolgen die StEB Köln das Ziel die
Gewässerbelastungen aus den Kanalnetzen entspre-
chend der technischen und wirtschaftlichen Möglich-
keiten zu reduzieren. Die StEB Köln sehen die Zukunft
vor allem darin, dass sie, wie bei den Klärwerken, die
Qualität des in die Gewässer abgeleiteten Abwassers
kontinuierlich messen, auswerten und aus gewonne-
nen Kenntnissen ggf. erforderlichen Handlungsbedarf
ableiten und umsetzen.
Das für die Regenwasserbehandlung erforderliche
Speichervolumen kann entweder durch speziell dafür
ausgelegte Becken oder durch vorhandene Speicher-
kapazitäten im Kanalnetz geschaffen werden. Die
städtischen Kerngebiete von Köln haben einen mittel-
alterlichen Stadtgrundriss mit dichter Bebauung und
engen Straßenräumen. Diese Stadtflächen werden
überwiegend über große, flach verlegte und begehba-
re Hauptsammler entwässert. Aufgrund der fehlenden
Flächenverfügbarkeit ist es gerade in diesen Gebieten
deutlich wirtschaftlicher Speichervolumen in bereits
vorhandenen Kanälen zu aktivieren anstatt neue
Becken für die Niederschlagswasserbehandlung zu
erstellen.
Derzeit erfolgen zunehmend Diskussionen zum Um-
gang mit Niederschlagswasser. Dies sowohl aufgrund
der Klimaänderungen und der Hochwasserereignisse
als auch aktueller Anforderungen an die weitergehen-
de Gewässerreinhaltung, die insbesondere durch die
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgege-
ben sind.
Ziel der derzeitigen und mittelfristigen Ausrichtungen
ist es, die Elemente der Niederschlagswasserbewirt-
schaftung
• Niederschlagswassernutzung /-speicherung,
• Versickerung,
• geordnete Ableitung und
• Niederschlagswasserbehandlung
in den umweltorientierten Kontext aller planerischen,
baulichen und betrieblichen Belange zu stellen.
So wurde auch bei den StEB Köln die strategische
Ausrichtung den aktuellen Erkenntnissen zum Um-
gang mit dem zu erwartenden Klimawandel ange-
passt. Zukünftig soll das Niederschlagswasser noch
mehr als bisher verstärkt vor Ort verbleiben. Dies
nicht nur um den Wasserkreislauf zu schließen, was
in Köln nur bedingt erforderlich ist, sondern vor allem
zur Unterstützung der Schadensprävention und somit
der Resilienzstärkung gegen die Auswirkungen von
Starkregen- und Trockenwetterperioden. Auch sollen
zukünftig mehr Möglichkeiten genutzt werden, bei-
spielsweise bei der Planung von neuen Baugebieten,
das Niederschlagswasser so zwischen zu speichern
oder Wasserflächen anzulegen, dass bei Hitzeperio-
den das örtliche Kleinklima stabilisiert wird. Insofern
wird die blau - grüne Stadtentwicklung aktiv unter-
stützt.
Dazu haben die StEB Köln sowohl in ihrer Strategie
2035 als auch in den maßgeblichen internen Hand-
lungsanweisungen die Vorgaben der § 55 Abs.2
WHG und § 44 LWG NW konsequent verankert.
Konkret bedeutet das, die Eigentümer der Grundstü-
cke sowohl im Zusammenhang mit der Neubebauung
als auch im Zuge der laufenden Bewirtschaftung
dazu anzuhalten, das Niederschlagswasser nicht in
die öffentliche Kanalisation einzuleiten. Vielmehr
werden die o.g. Elemente der Niederschlagswasser-
bewirtschaftung in den Vordergrund gestellt, um das
Niederschlagswasser getrennt von Schmutzwasser zu
halten.
15
Dabei ist die Speicherung des Niederschlagswassers
in Retentionsbehältern oder offenen Teichen und
Tümpeln ein wichtiger Beitrag die negativen Folgen
der klimatischen Entwicklung nachhaltig zu mildern.
Gleichwertig im Verhältnis zur Einleitung in den Bo-
den können hierdurch kleinklimatische Effekte erzielt
werden, da der natürliche Wasserkreislauf im Wesent-
lichen die Verdunstung und Rückhaltung des Nieder-
schlagswassers vorsieht. Der Nachweis der Einhaltung
der wasserwirtschaftlichen Anforderungen bei der
Abwasserableitung und –behandlung im Mischsystem
oder Trennsystem wird hierbei als wesentliche Auf-
gabe angesehen und wahrgenommen.
Die erforderlichen und geplanten Maßnahmen der
StEB Köln zur Behandlung von Niederschlagswasser
sowohl im Misch- als auch im Trennsystem werden
im Niederschlagswasserbeseitigungskonzept konkre-
tisiert und den Aufsichtsbehörden Bezirksregierung
Köln sowie Untere Wasserbehörde hiermit vorgelegt.
2.2.3 Hydraulische Funktion der Kanalisation
Bei Erweiterungen der Kanalnetze durch städtebau-
liche Entwicklungsvorhaben oder größere Arron-
dierungsvorhaben werden die Möglichkeiten einer
getrennten Ableitung von Schmutz- und Regenwasser
untersucht. Neben vermehrter Versickerung auf den
Grundstücken werden auch die Möglichkeiten einer
zentralen Regenwasserversickerung aus technischer,
städtebaulicher und ökonomischer Sicht bewertet und
bei Sinnhaftigkeit umgesetzt. Sofern keine genaueren
Angaben zu den einzelnen Erschließungsgebieten vor-
liegen, wird in den Generalentwässerungsplanungen
ein erhöhter Anteil an Regenwasserversickerungen
angesetzt.
Die einzelnen Kanalnetze werden ergänzend zu den
wasserwirtschaftlichen Nachweisen hinsichtlich ihrer
hydraulischen Funktionsfähigkeit in allen Anlagentei-
len (Haltungen, Schächte, Bauwerke usw.) berechnet
und bewertet. Ergänzend werden eventuelle Schwach-
stellen in der hydraulischen Leistungsfähigkeit durch
regelmäßige Auswertung aller Überflutungsmeldun-
gen, Feuerwehreinsätze sowie die Regenmesser- und
Kanalwasserstandsmessungen identifiziert. Insgesamt
besteht nur ein sehr geringer Umfang an hydrauli-
schen Erneuerungsmaßnahmen, da in den letzten 20
Jahren in einem erheblichen Umfang die wesentlichs-
ten hydraulischen Schwachstellen behoben wurden.
Insofern kann der Entwässerungskomfort der Kölner
Kanalnetze als qualitativ hoch eingestuft werden.
Dieser Standard soll auch künftig beibehalten und
weiter ausgebaut werden, um angesichts sich verän-
dernder klimatischer Bedingungen den Herausforde-
rungen der Zukunft gerecht werden zu können. Daher
werden zunehmend Maßnahmen der Überflutungs-
vorsorge sowohl in den Kanalnetzen, als auch beim
Oberflächenabfluss auf den Grundstücken und im
öffentlichen Raum gesucht, bewertet sowie versucht,
die jeweiligen Beteiligten zur Umsetzung zu motivie-
ren.
Um Änderungen zu bewirken, ist eine stringente und
dauerhafte Kommunikation erforderlich. Dies erfolgt
durch
• Information (über Gefahren durch Wasser)
• Sensibilisierung (Initiierung eines passenden
Problembewusstseins)
• Motivation (Überzeugen selber zu handeln)
Köln war nach Unna die erste Stadt, in der für das
gesamte Stadtgebiet Starkregengefahrenkarten im
Internet veröffentlicht wurden. Ergänzend zu den
Hochwasser- und Grundhochwasserkarten können
nunmehr adressenscharf die jeweiligen Gefahren-
situationen ermittelt werden. Zur Information über
Möglichkeiten der Prävention wurden mehrere
Leitfäden aufgestellt. Diese beschreiben die Möglich-
keiten der Überflutungsvorsorge sowie der Vorsorge
gegen Trockenwetter und Hitze auf Grundstücken und
bei der Bauleitplanung. Diese allgemeinen Informa-
tionen werden durch Veranstaltungen und Aktionen
begleitet und zwischenzeitlich von mehreren Städten
übernommen.
Da in Zukunft vermehrt mit Starkregenereignissen,
bei gleichzeitig steigendem Schadenspotential auf-
grund steigendem Wohlstand und Verdichtung des
16
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Kölner Stadtgebietes durch Bevölkerungswachstum,
gerechnet werden muss, wird in den nächsten Jahren
ein deutlicher Schwerpunkt in der vorausschauenden
Kanalnetzbewirtschaftung sowie klimaangepassten
Stadtentwicklung beigemessen. Insofern werden bei
allen größeren Bauvorhaben bereits in der frühen
Planungsphase sogenannte wasserwirtschaftliche
Fachbeiträge aufgestellt, in denen neben den entwäs-
serungstechnischen Rahmenbedingungen Vorschläge
und Möglichkeiten der Regenwasserbewirtschaftung
und Überflutungsvorsorge vorgeschlagen bzw. be-
ratend in die städtebauliche Planung eingebracht
werden. Zudem werden bei allen neuen Baugebieten
Überflutungsbetrachtungen und Notwasserwege
betrachtet, so dass die Starkregenrisiken zunehmend
reduziert werden können.
2.2.4 Fremdwasser in Kanalnetzen
Als Fremdwasser wird das ungewollt und unerlaubt in
einem Kanalnetz abfließende Wasser verstanden, also
alle Wassermengen, die nicht als Niederschlagswasser
von Oberflächen abfließen oder als Schmutzwasser
nach Gebrauch in das Kanalnetz abgeleitet werden.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Grundwasser
oder um Bachwasser handeln.
Die Schmutzwassermessungen der Kölner Klärwerke
werden kontinuierlich über das gesamte Jahr aus-
gewertet und hinsichtlich der auftretenden Fremd-
wassermengen bewertet. Der dabei ermittelte Anteil
an Fremdwasser schwankt im zeitlichen Jahresverlauf
zwischen 1 und 9 Prozent. Die Fremdwasseranteile in
den Mischwassernetzen variieren zwischen 1 und 16
Prozent. Bei den Fremdwasseranteilen wird zwischen
saisonalem und sonstigem Fremdwasser unter-
schieden. Der sonstige Fremdwasseranteil liegt bei
ca. 2 Prozent. Der saisonale Fremdwasseranteil, der
beispielsweise infolge Hochwasser auftreten kann,
schwankt in Abhängigkeit von der jeweiligen Dauer
und Höhe eines Rheinhochwassers zwischen 1 und
14 Prozent bezogen auf den Trockenwetteranfall im
jeweils betroffenen Mischwassernetz. Die Auswer-
tungen des bei vergangenen Hochwasserereignissen
in Kläranlagen zufließenden Grundwassers zeigen,
dass der Gesamtfremdwasserzufluss sich nur auf den
kurzen Zeitraum des Rheinhochwassers beschränkt
und insofern tolerierbar ist.
Gemäß den Arbeitsanweisungen des Umweltministe-
riums vom Juni 2010 wird der Betrieb von Netzteilen
und Abwasserbehandlungsanlagen als problematisch
angesehen, wenn mehr als 50 Prozent Fremdwasser-
anteile im Trockenwetteranfall vorliegen. Dies ist in
Köln nicht der Fall.
Insgesamt gesehen ist Fremdwasser in den Kölner
Kanalnetzen nur untergeordnet relevant. Lediglich
in wenigen Stadtbereichen können die Grundwasser-
stände unter ungünstigen Bedingungen oberhalb der
Kanalsohlen steigen und ggf. ungewollt als Fremd-
wasser zusammen mit dem Schmutzwasser abfließen.
Der Fremdwasseranteil am Abwasserabfluss wird
weiterhin aufmerksam beobachtet und regelmäßig
ausgewertet. Es bestehen keine Hinweise darauf, dass
die in anderen Städten vorgesehenen Entflechtungen
der Mischwasserkanalisationen in Köln erforderlich
werden könnten.
2.2.5 Bauliche Funktion von Anlagen in den
Kanalnetzen
Auch zukünftig wird die Sanierung der teils über
100 Jahre alten Kanäle ein wesentlicher Arbeits-
schwerpunkt der StEB Köln sein. So werden die aus
der laufenden Inspektion festgestellten Schäden den
Prioritäten der ständig fortgeschriebenen, ganz-
heitlichen Kanalsanierungsstrategie entsprechend
behoben. Um dabei gleichermaßen einen optimalen
Schutz der Gewässer und des Bodens zu gewährleis-
ten, orientiert sich die jeweilige Sanierungsstrategie
an den aktuellen rechtlichen Anforderungen sowie
den Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung.
Dabei werden insbesondere umweltfreundliche und
damit gewässerschonende Verfahren sowie Mate-
rialien berücksichtigt. Demnach werden bauliche
Schäden innerhalb von Wasserschutzzonen aufgrund
des wasserwirtschaftlichen Nutzens vorrangig saniert.
Um die Produktivität und die Effizienz aller Maßnah-
17
men zu steigern, werden regionale Sanierungsgebiete
gebildet.
Zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Betriebs-
sicherheit der jeweiligen Kanalnetze werden, unter
Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange, folgende
Teilziele betrachtet:
• Dichtheit
• Standsicherheit
• Betriebssicherheit
• Gesetzeskonformität
• Dauerhaftigkeit
Hieraus wird der Handlungsbedarf bewertet, die
erforderlichen Sanierungsverfahren entwickelt und
als Baumaßnahmen umgesetzt. Je nach Umfang und
Alter der jeweiligen zu sanierenden Anlage und Art
des Sanierungsverfahrens können sowohl investive als
auch operative (konsumtive) Kosten entstehen.
2.2.6 Maschinen- und elektrotechnische
Funktion der Kanalanlagen
Pumpanlagen für Schmutzwasser, Mischwasser und
zum Hochwasserschutz
Die im Entwässerungssystem der StEB Köln vorhan-
denen Pumpanlagen werden hinsichtlich des Betriebs
der einzelnen Anlagen und Anlagenteile als ganze
Einheit betrachtet. Dies bedeutet, dass die maschi-
nellen und elektrotechnischen Einbauten sowie die
Bautechnik und die Einbindung in die Abflusssyste-
matik der Kanalnetze geprüft werden, um hieraus
entsprechende Sanierungsmaßnahmen ableiten zu
können. Die Zustandserfassung der maschinellen und
elektrotechnischen Einbauten ist für alle Pumpwerke
erfolgt.
Pumpanlagen der Straßenentwässerung
Die Zuständigkeit für die Straßenentwässerungs-
anlagen, mit Ausnahme der Sinkkästen und deren
Zuleitungen zu den Abwasserkanälen, wurde mit
Ratsbeschluss vom 16.06.2014 auf die StEB Köln
übertragen. Seitdem werden die übernommenen
Straßenentwässerungsanlagen hinsichtlich ihrer Funk-
tionstüchtigkeit und Standsicherheit sowie Dichtheit
bewertet sowie erforderliche Sanierungen geplant
und umgesetzt.
Schieberbauwerke
In den Kölner Kanalnetzen befinden sich eine Vielzahl
an Schiebern mit unterschiedlichen Funktionalitäten
(Hochwasser-, Hausanschluss- bzw. Betriebsschie-
ber). Für diese Schieberbauwerke wurden Prioritäten
gebildet, um den Betrieb dauerhaft sicherstellen zu
können. Hierbei wurden auf Basis vorliegender Daten
über den Wartungsaufwand sowie den Risiken bei
Versagen der Schieber sowie der ingenieurmäßigen
Zustandsbetrachtung der Bauwerke die verbleibenden
Standzeiten der Schieber festgelegt, der Sanierungs-
bedarf ermittelt und bei Bedarf die wesentlichsten
Sanierungen umgesetzt. Dieses Grundkonzept wird in
den nächsten Jahren weiter verfeinert und aus den
eigenen Erfahrungen sowie der Erfahrungen anderer
Betreiber aktualisiert. Die Umsetzung der Sanierun-
gen erfolgen sukzessive und in Abhängigkeit der
laufenden Bedarfsermittlungen.
2.2.7 Kosten der Maßnahmen in den
Kanalnetzen
In den Jahren 2026 bis 2037 werden in den Kölner
Kanalnetzen Gesamtkosten für die erforderlichen Bau-
maßnahmen zur Erfüllung der öffentlichen Abwas-
serbeseitigungspflicht entsprechend nachfolgender
Tabelle erwartet.
18
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Fortschreibung ABK 2026 Stadt Köln und StEB – Kosten [T Euro]
2026 2027 2028 2029 2030 2031
∑2026
- 2031
2032 -
2037
∑2026
- 2037
∑ StEB Fortschr.
ABK 2026 77.772 63.272 62.697 54.995 45.770 42.279 346.785 212.716 559.501
∑ Stadt Fortschr.
ABK 2026 3.490 2.740 2.870 2.940 2.460 2.460 16.960 14.760 31.720
∑ Fortschreibung
ABK 2026 81.262 66.012 65.567 57.935 48.230 44.739 363.745 227.476 591.221
Tabelle 3: Erwartete Gesamtkosten der Stadt Köln und StEB Köln für Maßnahmen in den Kanalnetzen von 2026 bis 2037
Bezogen auf die Maßnahmenarten gemäß VV ABK werden die in nachstehender Tabelle dargestellten Kosten er-
wartet.
Plankosten pro Jahr in [T EUR] (investiv + operativ/konsumtiv)
Art der
Maß-
nahme1
2026 2027 2028 2029 2030 2031
∑2026
- 2031
2032 -
2037
∑2026
- 2037
A1 1.689 1.660 1.270 1.269 919 918 7.725 2.600 10.325
A2 7.331 8.736 9.191 10.441 12.501 1 1.251 59.451 41.606 101.057
A3 51.756 39.893 41.099 35.461 30.599 30.452 229.260 181.064 410.324
A4 0 0 0 0 0 0 0 0 0
A5 0 0 0 0 0 0 0 0 0
A8 13.663 14.783 13.981 10.748 4.195 2.102 59.472 2 .110 61.582
A9 6.823 940 26 16 16 16 7.837 96 7.933
∑ 81.262 66.012 65.567 57.935 48.230 44.739 363.745 227.476 591.221
Tabelle 4: Verteilung der erwarteten Kosten für Maßnahmen in den Kanalnetzen bezogen auf die Maßnahmenarten gem. VV ABK
*1 Maßnahmenarten gemäß Kapitel 2.2.5 der VV ABK vom 08.08.2008
A1 Kanalisation – Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2 Kanalisation – Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen
A3 Kanalisation – Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen
A4 Schmutzwasserkanalisation – Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A5 Mischwasserkanalisation – Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A8 Behandlung vom Mischwasser
A9 Behandlung vom Niederschlagswasser
19
Die jetzt vorliegende 7. Fortschreibung des ABK (mit
Stand 2024) wurde parallel zum jährlichen ABK
Bericht (aktuell = Bericht ABK 2025) aufgestellt. Inso-
fern sind die erwarteten Plankosten für den Zeitraum
von 2026 bis 2031 identisch. Abweichend zur 6. Fort-
schreibung bzw. zum Bericht ABK 2025 verschiebt
sich der Planungshorizont um sechs Jahre, d.h. vom
Zeitraum 2020 bis 2031 nunmehr auf den Zeitraum
2026 bis 2037.
Wesentlichste Schwerpunkte des Maßnahmenpro-
gramms ab dem Jahr 2026 bleiben weiterhin die Um-
setzung von baulichen Sanierungen der Kanalnetze
sowie die Maßnahmen zum Klärwerksumbau und zur
Klärwerksinstandhaltung. Die Finanzierung der umzu-
setzenden Maßnahmen im Abwasserbeseitigungskon-
zept wird durch den jeweils aktuellen Wirtschaftsplan
der StEB Köln bzw. den jeweiligen Haushaltsplan der
Stadt Köln gedeckt. Im Wirtschaftsplan bzw. Haus-
haltsplan werden die vorgesehenen Ausgaben und
Einnahmen der ABK-Maßnahmen in Abhängigkeit
der Zugehörigkeit zum investiven oder operativen/
konsumtiven Bereich aufgeteilt dargestellt. Aufgrund
des reinen Maßnahmenbezugs werden im Abwasser-
beseitigungskonzept jahres- und einzelmaßnahmenbe-
zogen die Gesamtkosten der erforderlichen Maßnah-
men ausgewiesen, d. h. die Summe der investiven und
operativen/konsumtiven Bestandteile (s. Anlage 2).
Erwartete Kosten für die Stadt Köln aus eigenen
Maßnahmen der Abwasserbeseitigung infolge Stra-
ßenentwässerung:
Gemäß des zwischen der Stadt Köln und den StEB
Köln abgeschlossenen Vertrages vom 1 1.05.2001
zur Sicherstellung und Finanzierung der Straßenent-
wässerung trägt die Stadt Köln den auf die Straßen-
entwässerung anfallenden Anteil der Herstellkosten
derjenigen Kanalbaumaßnahmen, die beitragsfähig
im Sinne der Vorschriften §§ 127 ff Baugesetzbuch
(Erschließungsbeiträge) bzw. § 8 Abs. 1 Satz 2
Kommunalabgabengesetz NW (Straßenbaubeiträge)
sind. Neu herzustellende oder sanierungsbedürftige
Straßenanlagen, in der Regel Straßenentwässerung
in Zusammenhang mit beitragsfähigen Kanalbauten,
sind ebenfalls von dieser Regelung betroffen. Die im
Abwasserbeseitigungskonzept aufgeführten Maßnah-
men der StEB Köln bedingen damit die Bereitstellung
städtischer Haushaltsmittel für den von der verein-
barten Kostenerstattung betroffenen Investitionsum-
fang. Diese werden entsprechend des Zeitpunktes der
Inrechnungstellung für die jährlichen Haushaltspläne
der Stadt Köln angemeldet Die Refinanzierung dieser
Kosten erfolgt dann über die Erhebung von Erschlie-
ßungs- oder Straßenbaubeiträgen bzw. den sich
daraus ergebenden Landesmitteln. Dies ist erst zeit-
lich versetzt möglich, da eine Abrechnung erst dann
zulässig ist, wenn die rechtlichen Voraussetzungen
vorliegen und das für die jeweilige Straße geltende
Bauprogramm vollständig umgesetzt wurde.
Die Umsetzung des in der Fortschreibung ABK 2026
vorgesehenen Maßnahmenprogramms bedingt auch
die Bereitstellung von Mitteln, die entsprechend des
jährlichen Bedarfs zum städtischen Haushaltsplan an-
gemeldet werden. Eine detailliertere Kostenverteilung
für das Maßnahmenprogramm der Stadt Köln kann
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
20
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Kosten Stadt Köln – Fortschreibung ABK 2026 [T €]
2026 2027 2028 2029 2030 2031
∑2026
- 2031
2032 -
2037
∑2026
- 2037
Beiträge (KAG und
BauGB) - investiv 2.830 2.330 2.300 2.250 2.000 2.000 13.710 12.000 25.710
Regenwasserbehand-
lung in Trennsystemen
– konsumtiv
0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sinkkästen und
Sinkkastenleitun-
gen – konsumtiv
455 390 570 690 460 460 3.025 2.760 5.785
Anschluss von Sicker-
gruben an Kanal –
konsumtiv
205 20 0 0 0 0 225 0 225
Fortschreibung ABK
2026 Gesamtsumme
(konsumtiv)
3.490 2.740 2.870 2.940 2.460 2.460 16.960 14.760 31.720
Tabelle 5: Erwartete Kosten für von der Stadt Köln zu finanzierende Maßnahmen der Abwasserbeseitigung von Straßenflächen für das Zeitfenster
2026 bis 2037
2.3 Abwassersammlung –
Grundstücksentwässerung u.ä.
2.3.1 Umgang mit Schmutzwasser
Entsprechend den Anforderungen der Kommunal-
abwasserverordnung – KomAbwV NW müssen alle
Grundstücke an eine öffentliche Kanalisation ange-
schlossen werden. Ausnahmen bilden Grundstücke
außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile, bei
denen die Heranführung einer öffentlichen Kana-
lisation oder die Erstellung eines privaten Grund-
stücksanschlusses mit einem unzumutbaren Aufwand
verbunden ist. Die Anschlusspflicht betrifft vor allem
den Umgang mit Schmutzwasser.
Abflusslose Gruben, also die Sammlung des anfallen-
den Schmutzwassers in Tanks, wird als gleichwertig
zu einem Kanalanschluss angesehen. So wird das
anfallende Abwasser von den StEB Köln – vergleich-
bar einem Kanal auf Rädern – zu den öffentlichen
Kläranlagen transportiert und dort gereinigt.
Ist ein Kanalanschluss unverhältnismäßig kann die
Wasserbehörde die Abwasserbehandlung in einer
dezentralen Kleinkläranlage genehmigen. Die in Köln
vorhandenen Kleinkläranlagen sind in Anlage 1.4
dargestellt. Zur Gewährleistung einer betriebssicheren
Ableitung und Behandlung von Abwasser müssen
extreme Schadstoffe, hohe Temperaturen und andere
Belastungen des Abwassers vermieden werden. Inso-
fern ist eine Vorbehandlung gewerblichen Abwassers
immer dann nötig, wenn die Belastung des in die
öffentliche Kanalisation abgeleiteten Abwassers
nicht mehr dem aus dem häuslichen Gebrauch ent-
spricht. Dies wird durch Parameter und Kriterien in
der Abwasserverordnung – AbwV – des Bundes, den
technischen Normen sowie der örtlichen Abwasser-
satzung der StEB Köln für die unterschiedlichsten ge-
werblichen Nutzungen und Situationen beschrieben.
Die Überwachung der Einhaltung der zugelassenen
Abwasserbelastungen erfolgt durch das Abwasser-
labor der StEB Köln im Rahmen der Indirekteinleiter-
kontrolle. Hierbei werden oftmals die Unternehmer
21
zum sinnvollen Umgang mit Betriebsstoffen beraten.
Diese Arbeiten ergänzen die Aufgabenwahrnehmung
der Wasserbehörden.
Fehlende, nicht ausreichend ausgelegte oder nicht
ordnungsgemäß betriebene Abscheideanlagen,
beispielsweise von Leichtflüssigkeiten (Mineralöle,
Benzin) oder von Fetten, können die Betriebssicher-
heit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Kanäle
und Kläranlagen deutlich gefährden bzw. beträchtlich
stören. Deshalb werden diese Anlagen im Rahmen
der Indirekteinleiterüberwachung inspiziert.
Wenn betriebliche Probleme im Rahmen der Indirekt-
einleiterüberwachung festgestellt werden, erfolgt eine
Beratung zur Ursachenermittlung und –beseitigung
durch das Abwasserlabor der StEB Köln. Zur Durch-
setzung der Ursachenbeseitigung steht den StEB Köln
ferner die Anwendung des Ordnungsrechtes offen.
2.3.2 Umgang mit Niederschlagswasser
Das WHG schreibt in § 55 Absatz 2 vor, dass das
Niederschlagswasser (möglichst) ortsnah versickert
oder verrieselt werden soll. Die im WHG aufgeführte
Alternative, das Niederschlagswasser direkt oder über
eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwas-
ser in ein Gewässer einzuleiten, ist im Kölner Stadt-
gebiet aufgrund des überwiegenden Mischsystems
weitestgehend nicht umsetzbar und wird zudem aus
Gründen der Hochwasserprävention als nachrangig
umzusetzen angesehen. Zudem verbessert die Ver-
sickerung von Niederschlagswasser und der Verbleib
auf den Grundstücken die Resilienz gegen Auswirkun-
gen des zu erwartenden Klimawandels (Starkregen,
Trockenwetter und Hitze). Insofern fordern die StEB
Köln bei allen neuen Bauvorhaben die Regenwasser-
versickerung auf den Grundstücken und informieren
Grundstückseigentümer gezielt über die Möglichkei-
ten der Regenwasserversickerung einschließlich der
Überflutungsvorsorge.
Bei Änderungen bestehender Gebäude und Bau-
lückenschließungen wird der Vorrang örtlicher
Niederschlagswasserbeseitigung in den Vordergrund
gestellt, so dass auch hier die Versickerung auf den
Grundstücken gefordert wird. Zu Bestandsobjekten
wird aktiv und auf Nachfrage über die Möglichkeiten,
Vorteile und Effekte einer örtlichen Beseitigung oder
Nutzung des Niederschlagswassers aufgeklärt und
unterstützt. Zum Nachweis, dass die örtliche Nieder-
schlagswasserbeseitigung ohne Beeinträchtigung
des Allgemeinwohls möglich ist, führen die StEB Köln
selbst eine interne Prüfung durch. Sofern die Untere
Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis zur
Durchführung des Vorhabens erteilen muss, erhält sie
von den StEB Köln eine entsprechende Nachricht und
der Nutzungsberechtigte wird an die Untere Wasser-
behörde verwiesen.
Sofern die Beseitigung des Niederschlagswassers all-
gemeinwohlverträglich auf dem Grundstück möglich
ist, wird der Nutzungsberechtigte des Grundstücks
von der Überlassungspflicht für das Niederschlags-
wasser ganz oder teilweise befreit (§ 49 Abs. 4 LWG
NW) und dadurch selbst zur Beseitigung des Nieder-
schlagswassers verpflichtet.
Die StEB Köln prüfen von Amtswegen den Umfang
der bebauten und befestigten Flächen, von denen
Niederschlagswasser entweder auf dem Grundstück
beseitigt oder in die Kanalisation eingeleitet wird.
Tendenziell steigt die Anzahl der Maßnahmen ört-
licher Niederschlagswasserbeseitigung bzw. -nutzung
an, da sich auf Grund der konkretisierten Rechtslage
und dem Informationsverhalten der StEB Köln die
Nachfrage verstärkt. Die Grundstücke, auf denen die
Beseitigungspflicht für das Niederschlagswasser auf
den Nutzungsberechtigten ganz oder teilweise über-
gegangen ist, werden georeferenziert erfasst. In allen
anderen Fällen wird das Niederschlagswasser in das
Entwässerungsnetz der StEB Köln eingeleitet, so dass
eine Darstellung entbehrlich ist.
Zur Förderung der Überflutungsvorsorge fordern die
StEB Köln bei allen neuen Bauvorhaben die Vorlage
eines Nachweises der Überflutungssicherheit gemäß
der einschlägigen Grundstücksentwässerungsnorm
(DIN 1986) und überprüfen diese Berechnungen.
Zudem wird bereits seit vielen Jahren kontinuier-
lich auf die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von
funktionierenden Rückstaueinrichtungen sowie – bei
22
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Bedarf – von Hebeanlagen aufmerksam gemacht und
die Grundstückseigentümer entsprechend beraten.
Auch wird vertieft dahingehend beraten, die Entwäs-
serungsleitungen möglichst auf kurzem Weg nach
außen zu führen und nicht unter der Bodenplatte zu
verlegen. Solche Konstruktionen bewirken, dass bei
einer stärkeren Ausnutzung der Entwässerungsanla-
gen Schäden verringert oder sogar gänzlich vermie-
den werden.
2.3.3 Sammelleitungen
Private Abwasserleitungen sind nach § 8 SüwVO
Abw sowie gemäß §§ 60, 61 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) so zu errichten und zu betreiben, dass die
Anforderungen an die Abwasserbeseitigung einge-
halten werden. Sie dürfen nur nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben
und unterhalten werden. Wer eine private Abwasser-
leitung betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand und
ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. Die DIN
1986 Teil 30 und die DIN EN 1610 in Verbindung mit
DWA-A 139 gelten als allgemein anerkannte Regel
der Technik, soweit in der SüwVO Abw keine abwei-
chenden Regelungen getroffen sind.
Für die Einhaltung der Anforderungen zum Betrieb
der privaten Abwasserleitung sind nach § 14 Abwas-
sersatzung die Grundstückseigentümer verantwort-
lich.
Die StEB Köln steuern den Zusammenschluss benach-
barter Grundstücke zur Einleitung des Abwassers in
die öffentliche Abwasseranlage durch die Festlegung
konkreter Voraussetzungen. Diese werden restriktiv
gehandhabt. Ein dauerhafter Zusammenschluss be-
nachbarter Grundstücke setzt voraus, dass der Bau
einer öffentlichen Abwasseranlage zur Vermeidung
des Zusammenschlusses nicht möglich und der Auf-
wand für einen individuellen Anschluss aufgrund
der örtlichen Bedingungen unverhältnismäßig hoch
oder gar nicht möglich ist. Die StEB Köln fordern in
allen Fällen, dass die Teilnahme an der gemeinsamen
Abwasserleitung durch die Eintragung einer Grund-
dienstbarkeit zur Sicherung der Benutzungsrechte
aller daran angeschlossenen Grundstückseigentümer
ebenso wie zur Regelung und Sicherstellung der ge-
meinsamen Unterhaltung erfolgt.
Die genehmigten Sammelanschlüsse werden digital
und georeferenziert erfasst. Die Einhaltung der all-
gemein anerkannten Regeln der Technik bei Herstel-
lung, Unterhaltung und Betrieb der gemeinsamen
privaten Abwasserleitungen wird im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens und der Zustimmung zum
Anschluss der gemeinsamen Abwasserleitung an die
öffentliche Abwasseranlage sichergestellt.
2.3.4 Schiffsentwässerung
Gaststättenschiffe, Hotelschiffe, Wohnschiffe sowie
andere schwimmende Einheiten, die mit Aufenthalts-
räumen ausgestattet und für einen längeren Zeitraum
an einem bestimmten Liegeplatz festgemacht sind,
können das anfallende häusliche Abwasser an die
StEB Köln zur Entsorgung übergeben.
Die häuslichen Abwässer der Gaststättenschiffe in
Köln Rodenkirchen werden durch dauerhafte Ein-
leitungen in die öffentliche Kanalisation (durch
Hausanschlusskanal) beseitigt. Die Universität zu
Köln betreibt ein Hausboot, das dauerhaft an einer
Anlagestelle in Köln-Marienburg festgemacht ist. Die
häuslichen Abwasser des Bootes werden durch eine
Kleinkläranlage beseitigt und der anfallende Klär-
schlamm den StEB Köln zur Beseitigung übergeben.
Mit Inkrafttreten des „Straßburger Abkommens“ wur-
de den Schiffsführern von Kabinenschiffen mit mehr
als 50 Schlafplätzen und Fahrgastschiffen, die zur
Beförderung von mehr als 50 Fahrgästen zugelassen
sind, die Entsorgung des auf den Schiffen anfallen-
den häuslichen Abwassers in den Rhein untersagt.
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwasser-
beseitigung wurden die Betreiber der Anlegestellen
verpflichtet Annahmestellen für häusliches Abwasser
an bestimmten als Stamm- oder Übernachtungsliege-
platz dienenden Anlegestellen für die Schiffstypen
einzurichten.
23
Die häuslichen Abwässer in den übrigen Fällen im
Sinne des „Straßburger Abkommens“ werden nach
Bedarf entsorgt. Im Bereich Frankenwerft (Köln-Düs-
seldorfer Rheinschifffahrt) sowie am Rheinauhafen
(Häfen und Güterverkehr AG) stehen nutzbare
Übergabestellen für häusliches Abwasser von Fahr-
gastschiffen zur Verfügung, bei denen das Abwasser
in die Kanalisation eingeleitet wird. Darüber hinaus
können alle Schiffsführer bei den StEB Köln über
einen rollenden Kanal die Annahme von Abwasser
anfordern.
Von den StEB Köln sind keine weiteren Maßnahmen
zur Schiffsentwässerung geplant, da die ordnungsge-
mäße Abwasserbeseitigung sowohl über feste Abwas-
seranschlüsse als auch über mobile Annahmestellen
(rollender Kanal) sichergestellt wird.
2.4 Abwasserreinigung – Klärwerke
2.4.1 Allgemeines und Grundlagen
Die gesetzlichen Regelungen zur Abwasserbehand-
lung sind im WHG und LWG NW verankert. Die
Rahmengesetzgebung liegt hierfür auf europäischer
Ebene und hier insbesondere in der Wasserrechtsrah-
menrichtlinie (WRRL). In der Praxis ist eine Vielzahl
der Regelungen durch Gesetze aber auch durch Ver-
ordnungen festgeschrieben, z. B. durch die Abwasser-
verordnung (AbwV) und in der SüwV-kom.
Die rechtlichen Genehmigungen für den Bau und
Betrieb sowie die wasserrechtlichen Einleitungserlaub-
nisse liegen für alle Kölner Kläranlagen vor. Dies sind
die Kläranlagen Köln-Stammheim, -Rodenkirchen,
-Langel, und -Weiden. Ebenso erfolgt die Betriebs-
führung für das Klärwerk Köln-Wahn des Wasser- und
Bodenverbandes Wahn durch die StEB Köln. Hierfür
gelten ebenso alle aufgeführten Regelungen für alle
anderen Kölner Kläranlagen.
Mit Ausnahme der Kläranlage Köln-Weiden (Einlei-
tung über den Kölner Randkanal in den Rhein) wird
das gereinigte Abwasser aller Kläranlagen in den
Rhein eingeleitet. Auf Basis eines öffentlich–recht-
lichen Vertrages wird zudem Abwasser der Gemeinde
Frechen in der Kläranlage Köln-Weiden behandelt (für
die Netze Frechen Königsdorf und Marsdorf).
Alle genannten Klärwerke weisen, auch im Ver-
gleich zu anderen Kläranlagen deutschlandweit, eine
optimale Betriebsführung auf und arbeiten äußerst
effizient.
Dabei unterliegen auch Kläranlagen und deren
Reinigungsprozesse vielen Entwicklungen. Diese sind
einerseits durch Veränderungen im Einzugsgebiet und
Entwicklungen der rechtlichen Anforderungen, aber
auch durch Alterung aller Anlagenteile verursacht.
Insbesondere die fortlaufenden Instandhaltungen
und Erneuerungen der Maschinen- und Elektrotechnik
sind hier genannt. Hier ergeben sich gerade auch
durch technische Weiterentwicklungen und Innova-
tionen Möglichkeiten einer dauerhaften Optimierung
der Reinigungsprozesse unter Beachtung wirtschaft-
licher Randbedingungen.
2.4.2 Überwachung der Klärwerke
Die Anforderungen an die Überwachung der Klär-
werke werden in der „Verordnung von kommunalen
Abwasserbehandlungsanlagen und -einleitungen“
(Selbstüberwachungsverordnung Kommunal – SüwV-
kom) geregelt.
Zu den speziellen Aufgaben der für die Abwasser-
behandlungsanlagen Verantwortlichen gehört es,
vorausschauend alle Vorkehrungen zu treffen, um
Beeinträchtigungen der Reinigungsleistung zu vermei-
den. Maßstab für die Leistungsfähigkeit der Klärwer-
ke der StEB Köln ist die sichere Unterschreitung der
behördlich geforderten Überwachungswerte.
Gemäß Selbstüberwachungsverordnung für Abwas-
serbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen
überzeugen sich die StEB Köln täglich durch Kontroll-
gänge oder automatische Überwachungs- und Melde-
einrichtungen vom Zustand und der Funktionstüch-
tigkeit der für den Betrieb der Anlage wesentlichen
klärtechnischen und maschinellen Einrichtungen.
Regelmäßig ermitteln die StEB Köln die Betriebskenn-
daten ihrer Anlagen und zeichnen sie in Betriebstage-
büchern auf. Die Betriebstagebücher können jederzeit
von der zuständigen Wasserbehörde eingesehen
werden.
24
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Die Überwachungsberichte werden jährlich durch die
Stadtentwässerungsbetriebe erstellt und der Auf-
sichtsbehörde vorgelegt.
2.4.3 Historie zum Sanierungsbedarf und
künftige Herausforderungen an die Klärwerke
Die StEB Köln haben sehr früh damit begonnen, die
Kölner Klärwerke an den Stand der Abwassertechnik
anzupassen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Abwasserbeseiti-
gungskonzepts 1987 wurde bereits der Handlungsbe-
darf aufgezeigt. Die Klärwerke der StEB Köln wurden
1992 zur Nährstoffelimination nach dem damaligen
Stand der Technik ausgebaut. Seither erfüllen sie die
Anforderungen, die an eine weitergehende Reini-
gungsleistung gestellt werden. Dabei besteht die
Grundkonzeption von 1992, trotz kontinuierlicher
Anpassung an neuere Technologien, bis heute. Seit-
her erfüllen die Kölner Anlagen die aktuellen gesetz-
lichen Mindestanforderungen an die Einleitung von
Abwasser in den Rhein.
In den Folgejahren investierten die StEB Köln, auf-
grund des erfolgten umfassenden Ausbaus, nur im
notwendigen Umfang in die Modernisierung, Sanie-
rung und Weiterentwicklung der Klärwerke. Hierdurch
war sichergestellt, dass die Klärwerke die aktuellen
gesetzlichen Anforderungen an die Einleitung von
Abwasser in den Rhein erfüllen.
Ab dem Jahr 2008 wurde die Maschinen- und
Elektrotechnik der Klärwerke einer generellen Über-
arbeitung unterzogen und ein Erneuerungsprogramm
aufgestellt. Bei der Aufstellung diente der gesamte
Anlagenzustand der Klärwerke als Planungsgrund-
lage. Betrachtet wurden dabei nicht nur dringend
ersatzbedürftige Anlagen sondern sämtliche betriebs-
notwendige Anlagen und Bauteile. Die Durchführung
erfolgte dabei in einer Großprojektstruktur, womit die
Maßnahmen nicht in kleinen Einheiten, sondern in
großräumigen Planungseinheiten (räumlich und ver-
fahrenstechnisch) umgesetzt wurden. So konnte für
jede Anlage ein Großprojekt entwickelt werden, um
den Gesamtumfang der kompletten Kläranlage pla-
nerisch zu betrachten. Für alle Großprojekte wurden
im Rahmen der Vorplanung entsprechende Planungs-
varianten entwickelt, woraus sich dann die einzelnen
Maßnahmen ableiteten.
Bis auf wenige Maßnahmen im Großklärwerk Stamm-
heim und Klärwerk Rodenkirchen wurde das Pro-
gramm Ende 2017 mit einer Gesamtinvestition von
rund 200 Mio. EUR erfolgreich abgeschlossen.
Zielsetzung der StEB Köln ist es die Funktionalität der
Abwasseranlagen kontinuierlich an den jeweiligen
Stand der Technik anzupassen und eine komplette
Ersatzinvestition der Gesamtanlagen zu irgendeinem
Zeitpunkt zu vermeiden. Vielmehr sollen bei techni-
schem oder wirtschaftlichem Sanierungsbedarf die je-
weiligen Anlagenteile so erneuert werden, dass sie für
eine optimale neue Nutzungsdauer nach den in Frage
kommenden technischen Möglichkeiten mit möglichst
geringen Jahreskosten betrieben werden können.
Nach Abschluss des Maßnahmenprogramms zur Er-
neuerung der Maschinen und Elektrotechnik auf allen
Kölner Kläranlagen, ist der aktuelle Sanierungsbedarf
auf den Anlagen auf einzelne Erneuerungen von An-
lagenteilen beschränkt; in der Regel nach Ablauf der
technischen Nutzungsdauer.
Zielparameter sind hierbei:
• Betriebssicherheit, um den langfristigen Erhalt
der Anlagen und die Optimierung einzelner Ab-
läufe zu gewährleisten
• Umweltqualität und die Einhaltung der Ablauf-
qualität
• Zukunftsfähigkeit zur Förderung zukunftsträchti-
ger und energieeffizienter Technologien
• Langfristige Stabilität der Abwasserbehand-
lungskosten
Die Herausforderungen beim Umgang mit Spuren-
stoffen, Entsorgung von Klärschlamm, der IT-Sicher-
heit sowie die Auswirkungen des demographischen
Wandels sind auf allen Kölner Kläranlagen vorhanden
und werden entsprechend bei Maßnahmenumset-
zung berücksichtigt (s.a. Ausführungen in separaten
Kapiteln).
25
Klärwerk Einwohnerwerte
(Bemessung) [EW]
angeschlossene
Einwohner ** [EZ]
Einwohnerwerte an-
geschlossen * [EW]
Einwohnerwerte
Kapazität [%]
Stammheim 1.570.000 858.990 1.109.386 71
Rodenkirchen 88.000 57.756 76.566 87
Langel 130.000 70.362 93.324 72
Weiden 80.000 55.198 63.938 80
Wahn 92.000 66.562 79.022 86
Summe 1.960.000 1.108.868 1.422.236 73
Tabelle 6: Kennzahlen der Kölner Klärwerke * gemäß hydraulischer Berechnung ** Mittelwert der Jahre 2020 bis 2022
2.4.4 Auslastung der Klärwerke und
perspektivische Erweiterung
Die Kölner Klärwerke einschließlich des Klärwerks
Köln-Wahn weisen derzeit die unten abgebildeten
Ausbaugrößen und Auslastungsgrade auf.
Maßgebend für eine Ausbauplanung ist die Erwar-
tung der Bevölkerungsentwicklung, der Flächenver-
siegelung und der Gewerbeentwicklung. Der Pro-Kopf-
Verbrauch an Trinkwasser liegt derzeit bei ca. 130 l/
(E*d). Die hydraulische Auslastung der Klärwerke
liegt bei 71-87 %. Pumpwerke und Transportgerinne
auf den Klärwerken haben entsprechende Reserven.
Ein Sinken des spezifischen Verbrauches wird nicht
angenommen. Die Entwicklung der Flächenversiege-
lung und des Gewerbebestandes ist langfristig nicht
prognostizierbar.
Es wird hier angenommen, dass die Gewerbeent-
wicklung mit der Bevölkerung korreliert während
die angeschlossenen Flächen nur unterproportional
wachsen. Die Bevölkerungsprognose der Stadt Köln
beziffert vom Bezugsjahr 2021 auf 2050 eine max.
Steigerung von 7,0 %. Das bedeutet eine gemittelte
jährliche Steigerung von 0,24 %.
Seit ca. 2010 ist ein Wachstum der Kölner Bevöl-
kerung zu beobachten. Sowohl die wirtschaftliche
Entwicklung, der Trend zur Verstädterung als auch die
internationale Lage erlauben die Prognose, dass für
den Betrachtungszeitraum von einem Anhalten des
Wachstums auszugehen ist. Diese Prognose fließt in
die Planung der Klärwerke ein.
26
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Alle Klärwerke weisen eine sehr gute Reinigungs-
leistung aus. Ein Kapazitätsengpass ist derzeit nicht
vorhanden. Im Zuge einer vorrausschauenden Be-
trachtung werden in den folgenden Jahren, aufgrund
der Einwohnerzuwachsprognosen, auch Kapazitäts-
betrachtungen der Klärwerke erstellt und hieraus ggf.
Maßnahmen umgesetzt.
Neben der Frage der Auslastung können künftige An-
forderungen an die Kölner Abwasserreinigung sein:
• weitergehende Abwasserbehandlung
• Strengere Grenzwerte für Phosphor und
Stickstoff (EU Kommunalabwasserrichtlinie)
• Rückhalt von Mikroplastik
• Höhere Standards der Energieeffizienz
• Ressourcenschonender Bau und Betrieb der
Anlagen
• Hygienisierung des Kläranlagenablaufes
Die Entwicklung des Kenntnisstandes in Wissenschaft
und technischer Anwendung wird von den StEB Köln
aufmerksam verfolgt. Abgesehen von den ersten
Punkten zeichnen sich allerdings derzeit keine ver-
pflichtenden Regelungen ab, so dass Ausbaumodule
in einem planerisch frühen Stadium erarbeitet wur-
den, aber noch nicht ausformuliert werden können.
Die StEB Köln sind auch hier bereit, erkannten Bedarf
zügig zu decken.
Eine weitergehende Reinigung des Parameters Stick-
stoff wäre nach dem heutigen Stand der Technik nur
über eine Vergrößerung von Beckenvolumina zur er-
reichen. Dies würde eine Vergrößerung der Kläranlage
über ihre jetzige Fläche hinaus bedeuten.
2.4.5 Klärwerksinstandhaltung
Eine Zustandsdokumentation der Kläranlagen erfolgt
im Hinblick auf betriebliche Belange im Rahmen der
regelmäßigen Selbstüberwachung. Da sich allein
hieraus nicht direkt ein Sanierungsbedarf ableiten
lässt, wird für die Bereiche der Klärwerke ein risiko-
basiertes Instandhaltungskonzept genutzt. Ziel ist es
die derzeitige Betriebssicherheit zu erhalten und eine
ausreichende Anlagenverfügbarkeit zu gewährleisten.
Der Funktionstüchtigkeit der Kläranlagen kommt be-
sondere Bedeutung zu.
Auch eine risikobasierte Instandhaltungsstrategie
dient dazu vorbeugend Informationen darüber zu
erhalten, ob Anlagen hinsichtlich der Störanfällig-
keit und Betriebsunsicherheiten aufgrund erhöhter
Instandsetzungskosten und Ausfallrisiken ggf. ganz-
heitlich erneuert werden sollten. Die Umsetzung der
permanenten Klärwerksinstandhaltung wird darüber
hinaus mit weiteren übergeordneten Überlegungen
und Anforderungen an die Klärwerksprozesse gekop-
pelt.
Die erwarteten Kosten für die Maßnahmen auf den
Klärwerken sind in Tabelle 7 zusammengefasst.
Im Focus stehen in den Jahren 2026 bis 2031, neben
der Erneuerung der maschinen-, elektrotechnischen
und bautechnischen Anlagen nach Ablauf der techni-
schen Nutzungsdauer, insbesondere auch Investitio-
nen in die weitere Anpassung der Prozessleittechnik.
Hierbei werden die Maßnahmen zur Umsetzung der
IT-Sicherheit berücksichtigt.
Wesentliche investive Einzelmaßnahmen
• Erneuerung der Prozessleittechnik
(alle Klärwerke)
• Erneuerung der Schwachlastbelebung
(GKW Stammheim)
• Ertüchtigung der Schwachlastbelebung
(GKW Stammheim)
• Bau von energetischen Anlagen wie Photo-
voltaikanlagen (GKW Stammheim und AKWs)
2.4.6 Perspektivischer Umgang mit
Spurenstoffen und anderen Belastungen
Die heute installierte Technologie der Abwasserreini-
gung ist die der weitergehenden Nährstoffelimination
und zielt in erster Linie auf die Nährstoffe Phosphor
und Stickstoff ab.
27
Obgleich derzeit in Deutschland keine rechtlichen
Anforderungen zum Rückhalt von Spurenstoffen
bestehen, sind Entwicklungen zu beobachten, die
eine weitere Entfernung von Spurenstoffen aus dem
Abwasser fordern. Hierunter wird eine Entfernung von
anthropogen freigesetzten Stoffen aus dem Abwasser
verstanden, die trotz ihrer geringen Konzentration
(Spurenstoffe) schädigend auf die aquatische Umwelt
wirken. In der Richtlinie 2013/39EU wurden prio-
ritäre Stoffe als maßgeblich benannt. Im Zuge der
Revision für die Kommunalabwasserrichtlinie ist die
Liste hinsichtlich der Stoffe sowie der Begrenzungen
für die Stoffe im Gespräch.
In NRW und in anderen Bundesländern wird die Ein-
führung einer Spurenstoffelemination für kommunale
Kläranlagen seit mehreren Jahren intensiv diskutiert.
Hinsichtlich einer ganzheitlichen Abschätzung von
Aufwand und Nutzen einer solchen Ertüchtigung
und insbesondere einer ökologisch-ökonomisch
optimierten Auswahl der bekannten Technologie-
optionen besteht weiterhin Unsicherheit. Im Rahmen
des Spurenstoffdialoges des Bundes wird die Frage
diskutiert, wie der Eintrag von Spurenstoffen im Ge-
wässer verringert werden kann. Ansatz ist derzeit ein
Multibarrierenkonzept. Als ein Teil dieses Konzeptes
sollen einheitliche Kriterien für die Erfordernis einer
weitergehenden Spurenstoffelimination, in Abhän-
gigkeit der gewässerbezogenen Anforderungen und
Gewässernutzungen, erfolgen. In Abhängigkeit von
den Ergebnissen der Spurenstoffstrategie des Bun-
des werden die StEB Köln die Entscheidung über die
Erfordernis zur Errichtung entsprechender Anlagen
treffen.
Es zeichnet sich ab, dass sowohl für das GKW Köln-
Stammheim, als auch für die Außenklärwerke Langel,
Weiden, Rodenkirchen und Wahn keine Vergrößerung
der Klärwerksflächen aufgrund einer weitergehen-
den Abwasserbehandlung notwendig sein wird. Eine
Realisierung in den Baukörpern der vorhandenen
Filtrationsanlagen ist möglich.
Darüber hinaus werden derzeit in der Fachöffent-
lichkeit auch Gewässerbelastungen aus resistenten
Keimen und Mikroplastik intensiv diskutiert. Der
Kenntnisstand über die Relevanz, Messverfahren
und mögliche Behandlungsverfahren ist jedoch noch
nicht weit fortgeschritten. Die StEB Köln werden die
Entwicklungen beobachten und sind bereit über eine
Beteiligung an entsprechenden Forschungsvorhaben
den Erkenntnisgewinn aktiv zu unterstützen.
2.4.7 Umgang mit Klärschlamm
Zurzeit sind die Entsorgungswege für Klärschlamm in
Monoklärschlammverbrennungsanlagen, in Mitver-
brennungsanlagen und in der Landwirtschaft unter
den jeweils gültigen Randbedingungen noch gege-
ben. Die StEB Köln lassen den Kölner Klärschlamm
derzeit in den Braunkohlenkraftwerken des Rheini-
schen Reviers verbrennen.
Am 03.10.2017 ist die aktuelle Klärschlammverord-
nung in Kraft getreten. Sie erschwert die landwirt-
schaftliche Verwertung enorm und sieht einen zeitlich
gestaffelten Ausstieg aus der Verwertung für große
Kläranlagen > 100.000 EW ab 2029 sowie mittel-
große > 50.000 EW ab 2032 vor. Außerdem muss ab
2029 der im Klärschlamm vorhandene Phosphor zu
definierten Anteilen zurückgewonnen werden oder
einer späteren Rückgewinnung des endlichen Roh-
stoffes Phosphor zugänglich bleiben.
Dazu haben die StEB Köln mit anderen kommunalen
Betreibern in der Region die KLAR GmbH (Klär-
schlammverwertung am Rhein) gegründet. Die KLAR
wird für ihre Gesellschafter eine Klärschlammver-
brennungsanlage errichten und betreiben und die
gemeinsame Klärschlammentsorgung übernehmen.
Für das sich anschließende P-Recycling aus der Ver-
brennungsasche werden zwei Optionen favorisiert:
Zentrale chemische Aufbereitung an einem möglichst
zentralen Standort in NRW oder Direktverwertung als
Dünger.
28
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
2.4.8 Kosten der Maßnahmen in den Klärwerken
Zwischen 2026 und 2037 werden für die Klärwerke Kosten entsprechend nachfolgender Tabelle erwartet.
Plankosten pro Jahr in [T EUR]
Art der
Maß-
nahme1
2026 2027 2028 2029 2030 2031
∑2026
- 2031
2032 -
2037
∑2026
- 2037
A6 40.972 43.537 42.168 42.285 33.375 27.325 229.662 217.870 447.532
A7 121 500 3.000 5.000 5.000 8.000 21.621 12.200 33.821
∑ 41.093 44.037 45.168 47.285 38.375 35.325 251.283 230.070 481.353
Tabelle 7: Erwartete Kosten für Maßnahmen in den Klärwerken Stammheim, Langel, Rodenkirchen und Weiden (ohne KW Wahn) von 2026 bis 2037
*1 Maßnahmenarten gemäß Kapitel 2.2.5 der VV ABK vom 08.08.2008
A6 Kommunale Kläranlagen – Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität
A7 Kommunale Kläranlagen – Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität
2.5 Übergreifende Themen
2.5.1 Kritisverordnung –
IT-Sicherheitsgesetzgebung
Die StEB Köln fallen mit den Anlagen Großklärwerk
Stammheim, der Abflusssteuerzentrale sowie der
Kanalisation unter die Anforderungen des 2015 in
Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetzes. Für die IT-Inf-
rastrukturen (Prozessleittechnik-Netze) dieser Anlagen
muss alle 2 Jahre, ab Ende 2024 voraussichtlich alle
3 Jahre, der „Stand der Technik“ der Informations-
sicherheit umgesetzt und gegenüber dem Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch
entsprechende Audits nachgewiesen werden. Der
„Stand der Technik“ wird bei den StEB Köln durch
die Umsetzung des vom BSI anerkannten sicherheits-
spezifischen Branchenstandards Wasser / Abwasser
(B3S-WA), dessen Weiterentwicklung die StEB Köln
aktiv mitgestalten, hergestellt.
Im April 2024 wurde das 4. KRITIS –Audit durchge-
führt, welches den StEB Köln einen hohen Reifegrad
der Informationssicherheit im Bereich der Kritischen
Infrastrukturen attestiert.
Neben der Umsetzung technischer Schutzmaßnahmen
wie Virenschutz, Einbau von Firewall-Systemen und
Systemen zur Angriffserkennung etc. wird weiterhin
ein Schwerpunkt auf die ebenso wichtigen organi-
satorischen Informationssicherheits-Maßnahmen
gelegt. Neben dem Betrieb und der kontinuierlichen
Verbesserung des Informationssicherheits-Manage-
mentsystems (ISMS) und der Durchführung von
Awareness- und Schulungsmaßnahmen zum Thema
Informationssicherheit für alle Ebenen der StEB Köln
ist ein Schwerpunkt die Etablierung eines Business
Continuity Management Systems (BCMS), um die
Resilienz der Kritischen Infrastrukturen zu erhöhen
und auch bei einem Ausfall von wichtigen Ressourcen
eine Aufrechterhaltung der kritischen Geschäftspro-
zesse sicherzustellen.
29
Die StEB Köln setzen die Informationssicherheits-Maß-
nahmen über die kritischen Infrastrukturen hinaus
für alle Bereiche (wie die weiteren Prozessleittechnik-
Netze (PLT), „Standalone“-Netze, etc.) um, um ein
unternehmensweit einheitliches und angemessenes
Informationssicherheits-Niveau zu erreichen. Dies ist
eine gute Grundlage, um die durch die nationale Um-
setzung der NIS2-Richtlinie (Oktober 2024) erhöhten
Anforderungen an die Informationssicherheit erfüllen
zu können.
Im Zeitraum von 2026 bis 2035 stehen im Bereich
der Klärwerke und Kanalnetze sowie Pumpanlagen In-
vestitionsprojekte mit signifikantem PLT-Anteil sowie
reine PLT-Projekte an. Hierbei wird der Informationssi-
cherheitsprozess bereits in der Planungs- und Beschaf-
fungsphase integriert.
Die Sicherheitsmaßnahmen müssen einerseits auf-
grund der rasanten Weiterentwicklung der IT-Tech-
nologien und andererseits durch eine sich ständig
ändernde Bedrohungslage regelmäßig neu bewertet
und die erforderlichen Schutzmaßnahmen auf die
aktuelle Situation angepasst werden.
2.5.2 Klimafolgenanpassung
Der Rat der Stadt Köln beschloss am 24.06.2021,
dass die Verwaltung und die stadteigenen Gesell-
schaften bis 2035 klimaneutral wirtschaften sollen.
Die StEB Köln folgen diesem Beschluss und konkreti-
sieren ihn mit folgendem Unternehmensziel: Die StEB
Köln wollen bis 2030 klimaneutral arbeiten im Sinne
eines Netto-Null-Zieles. Dies bedeutet, dass verblei-
bende nicht vermeidbare Emissionen durch Minde-
rungsmaßnahmen ausgeglichen werden.
Dabei gilt bei den StEB Köln die Rangfolge:
1. Minderung bestehender Emissionen durch
Betriebsoptimierung und Energieeffizienzmaß-
nahmen
2. Bezug von Energie aus erneuerbaren Quellen
bevorzugt ortsnah
3. Minderungspotenziale bei Dritten in Köln oder
der Region (z.B. Biogaslieferung an die Stadt
Köln) ermöglichen
4. Kompensation verbleibender Emissionen
Die im Entwurf vorliegende Kommunalabwasserricht-
linie der EU (KARL) stellt Anforderungen, Klima-
neutralität der Mitgliedsstaaten zu unterstützen,
Energieeffizienz mittels Energieaudits zu steigern und
die zum Betrieb der Abwasseranlagen notwendige
Energie aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen. Die
konkrete Umsetzung dieser Pflicht in deutsches Recht
liegt noch nicht vor. Das Klimaziel der StEB Köln er-
füllt aber bereits diese Anforderungen.
Im § 47 Absatz 3 LWG NW wird gefordert, dass im
Abwasserbeseitigungskonzept auch die Maßnahmen
der zur Klimafolgenanpassung dargestellt werden.
Folgen einer Klimaveränderung können vermehrte
Starkregenereignisse und längere Trockenwetterzeiten
sowie höhere Hitzeperioden sein. Darauf deuten die
mit dem DWD, dem LANUV und der Stadt Köln ermit-
telten Klimamodelle hin. Insbesondere in einer histo-
risch gewachsenen und dicht bebauten Großstadt wie
Köln, die zudem einen starken Bevölkerungszuwachs
zu verkraften hat, müssen kontinuierlich und bestän-
dig die vielfältigen Maßnahmen ergriffen werden.
Die Auswirkungen von starken Regenereignissen
werden bei hydraulischen und wasserwirtschaftlichen
Nachweisen der Kanalisationen betrachtet. Da bei
Starkregen die extrem hohen Regenwassermengen
nur zu einem eingeschränkten Teil in die Kanalisation
eintreten und überwiegend an der Oberfläche abflie-
ßen, erscheinen vorrangig Maßnahmen an der Gelän-
deoberfläche sinnvoll. Hierbei sind dann vor allem die
städtischen und privaten Eigentümer gefragt. Diese
gilt es zum eigenen Handeln zu motivieren und bei
der Umsetzung von eigenen Maßnahmen zu unter-
stützen. Daher haben sich die StEB Köln in ihrem
Klimakonzept dazu verpflichtet, eigene wasserwirt-
schaftliche Maßnahmen der Klimafolgenanpassung
umzusetzen und städtische und private Maßnahmen
aktiv zu unterstützen.
30
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Somit ist das Klimakonzept der StEB Köln ein wesent-
licher Bestandteil der gesamtstädtischen Strategie
der Klimafolgenanpassung.
Ein Schwerpunkt der Aktivitäten bildet die Über-
flutungsvorsorge bei Starkregen. Bei Objektschutz-
maßnahmen können die Erfahrungen im Hochwas-
serschutz auf Starkregen übertragen werden. Ein
weiterer Schwerpunkt wird zukünftig die Unterstüt-
zung der städtischen Aktivitäten zur Hitze- und Dürre-
anpassung durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen
sein. Die aktive Teilnahme an vom BMBF geförderten
Forschungsvorhaben unterstützt dies.
Neben der Entwicklung von technischen und operati-
ven Maßnahmen sowie Handlungen ist vor allem die
Kommunikation ein ganz wesentlicher Bestandteil der
Klimafolgenanpassungsstrategie der StEB Köln. Die
Unterstützung Dritter (Stadt und Private) im Bereich
der Klimafolgenanpassung werden von den StEB Köln
in drei Arbeitsphasen aufgegriffen:
1. Informieren (über Gefahren)
In Hochwasser-, Grundhochwasser- und Starkregenge-
fahrenkarten und anderen Veröffentlichungen werden
fachliche Informationen bereitgestellt. Stadtintern
existieren auch Hitzegefahrenkarten und anderes,
so dass ausreichende Grundlagendaten für eigene
Planungen bestehen.
2. Sensibilisieren (zu Möglichkeiten)
In Broschüren und Veröffentlichungen werden die
fachlichen Maßnahmen aufgezeigt. In Veranstaltun-
gen und Schulungen werden den städtischen und pri-
vaten Akteuren das nötige Wissen vermittelt, um die
sinnvollen Maßnahmen auch umsetzen zu können.
3. Motivieren (zum Selbstschutz)
In persönlichen Gesprächen werden Akteure über-
zeugt, sinnvolle Möglichkeiten auch zu realisieren. Bei
allen neuen Baugebieten und allen neuen Bauvorha-
ben erfolgt dies durch aktive Information der Planer.
Die städtischen Dienststellen werden aktiv beraten
und während der gesamten Planungsprozesse be-
gleitet.
Neben der allgemeinen Information und Beratung
von privaten Grundstückseigentümern und deren
Vertreter (Handwerker, Architekten, Ingenieure,
Makler usw.) liegt ein Schwerpunkt in der Beratung
der städtischen Fachämter. Insbesondere städtische
Gebäude gelten oftmals als für die Zivilgesellschaft
wichtige und insofern „sensible Objekte“ und sollten
daher besonders widerstandsfähig gegen Umweltein-
flüsse sein. Die Beschäftigten der Ämter für Stadt-
entwicklung, Stadtplanung, Grünflächen, Straßenbau
und das Gebäudemanagement werden bei ihren
Planungen und Bauvorhaben aktiv beraten und fach-
lich unterstützt.
Weitere Aktivitäten werden derzeit im Rahmen des
Kommunikationskonzeptes der StEB Köln erarbeitet
und umgesetzt.
Auch die StEB Köln betreiben für das Leben in einer
Stadt relevante und insofern „sensible Objekte“. Da-
her untersuchen die StEB Köln in Gefährdungs- und
Risikobewertungen ihre eigenen Anlagen (z. B. Pump-
werke, Klärwerke u.ä.) und entwickeln daraus Maß-
nahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit
sowie zur Reduzierung der Verwundbarkeit. Hierbei
fließen die Vorschläge des Bundesamtes für Bevölke-
rungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie die
Erfahrungen aus dem Objektschutz bei Hochwasser
ein. Die daraus entwickelten Objektschutzmaßnah-
men, beispielsweise damit bei einer Überflutung
durch Starkregen die Anlagen nicht beschädigt und
nach einem Ausfall schnell wieder in Betrieb gehen
können, sind in den Maßnahmen zur Sanierung der
Anlagen enthalten (siehe Kap 2.2.3 und 2.2.5).
31
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Boden-
verbandes Wahn hat in seiner Sitzung am 26.1 1.2024
das nachfolgende Abwasserbeseitigungskonzept
beschlossen.
Zur Erfüllung der in § 2 des Gesetzes über die Wasser-
und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG)
genannten Aufgabe der Abwasserbeseitigung kann
ein Wasser- und Bodenverband als Körperschaft des
öffentlichen Rechts gebildet werden. Die Rechtsver-
hältnisse des Verbandes und die Rechtsbeziehungen
zu den Verbandsmitgliedern werden durch Satzung
geregelt. Verbandsmitglieder sind vorbehaltlich ge-
sonderter Regelungen die Beteiligten, die der Errich-
tung des Verbandes zugestimmt haben oder die zur
Mitgliedschaftherangezogen worden sind sowie deren
jeweilige Rechtsnachfolger.
Der Wasser- und Bodenverband Wahn ist eine Körper-
schaft des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz über
Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz –
WVG). Der Verband hat kein Verbandsgebiet sondern
einen räumlichen Wirkungskreis, aus dem er Schmutz-
und Niederschlagswasser aus den Anlagen seiner Mit-
glieder übernimmt, klärt und in den Rhein ableitet.
Der räumliche Wirkungskreis des Verbandes sind die
südlichen rechtsrheinischen Stadtteile der Stadt Köln
und die nördlichen Stadtteile der Stadt Troisdorf.
U. a. wurden folgende Aufgaben übertragen:
• Erhaltung und Entwicklung des Rheinkanals
sowie des Scheuerbachs, des Asselbachs / Sen-
kelsgrabens auf Kölner Stadtgebiet
• Übernahme, Klärung und Ableitung des
Schmutz- und Niederschlagswassers aus den
Einzugsgebieten
• Schadlose Beseitigung des Klärschlamms und
sonstiger Rückstände
• Herstellung, Betrieb und Unterhaltung der für
die Durchführung der Aufgaben notwendiger
Anlagen
3.1 Historie
Der Wasser- und Bodenverband Wahn wurde am 9.
September 1924 als „Wassergenossenschaft Wahn“
gegründet. Zweck der Gründung war der Bau eines
Vorfluters für die Bäche Butzbach, Scheuerbach und
Asselbach sowie für den Linder Bruch und das Ober-
flächenwasser der Wahner Heide. Keiner der genann-
ten Bäche hatte eine Verbindung zum Rhein, sondern
sie versickerten im Lauf ihrer Fließstrecke bis in die
Senken von Urbach und Elsdorf. Sie erhöhten damit
den Grundwasserspiegel ebenso wie das Bruchwasser
und das Oberflächenwasser der Wahner Heide. Die
schlechten wasserwirtschaftlichen Verhältnisse führ-
ten zu häufigen Überschwemmungen und dadurch
zu Schäden an der Natur und beeinträchtigten die
Nutzung des Gebiets.
Der Bau des auch heute noch im Betrieb befindlichen
Rheinkanal I in den Jahren 1925 und 1926 trug we-
sentlich zur Verbesserung der Grundwasserverhältnis-
se in der Wahner Heide bei und wirkte der Versump-
fung des Gebietes östlich der Bahnlinie zwischen den
Ortsteilen Spich und Elsdorf/Urbach entgegen.
Durch die Entstehung und Vergrößerung der Lie-
genschaften des Bundes in Spich, Altenrath und
Wahnheide sowie das Wachstum der Ortsteile Wahn
und Wahnheide und die dadurch verursachte Ge-
wässerverschmutzung, wurde im Jahre 1957 die erste
Kläranlage für die mechanische Behandlung des
häuslichen Abwassers und des Schmutzwassers aus
Industrieanlagen errichtet. Die Reinigungsleistung
der Anlage war für 42.000 Einwohnerwerte ausge-
legt.
3. Der Wasser- und Bodenverband Wahn
(informativer Bestandteil des Kölner ABK 2026)
Hinweis:
Der Text dieses Kapitels wird zur Information im Kölner Abwasserbeseitigungskonzept 2026 aufgenommen, damit
das gesamte Stadtgebiet einheitlich und zusammengefasst dargestellt werden kann.
32
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Zum Schutz der Umwelt hat der Wasser- und Boden-
verband Wahn seine Anlagen ständig erweitert und
immer an den Stand der Technik angepasst. Von 1976
bis 1981 wurde die mechanische Kläranlage erweitert
und eine vollbiologische Kläranlage mit Schlammbe-
handlung und Schlammentwässerung errichtet.
Aufgrund der weitergehenden Abwasserreinigung
und der neuen rechtlichen Anforderungen wurde
1989 bis 1992 die Kläranlage für eine weitergehende
Stickstoff- und Phosphatentfernung ausgebaut und
um ein Leitsystem mit Online-Analyse erweitert.
Im Rahmen der Fortschreibung aus dem Jahr 2014
wurde ein Großprojekt initiiert mit dem Ziel und
der Priorität 21 Jahre nach den Inbetriebnahmen
der oben genannten Anlagen, durch Ertüchtigung
und Reinvestition für Bau-, Maschinen – Elektro und
Prozessleittechnik, den Stand der Technik auf allen
Anlagenteilen der Kläranlage zu erhalten. Diese Maß-
nahmen werden mit denen an allen anderen Kölner
Klärwerken abgestimmt und durchgeführt.
Die Ertüchtigung aller Anlagen war insbesondere
bedingt durch den Ablauf der technischen und
wirtschaftlichen Lebensdauern. In diesem Zuge wurde
ebenfalls die zugehörige Bautechnik untersucht und
erneuert.
Der Baubeginn dieses Großprojektes war im Jahr
2014 und konnte im Jahr 2018 abgeschlossen wer-
den. Die derzeitige Ausbaukapazität beträgt 92.000
EW.
Die ebenfalls aus dem Großprojekt erzielten Energie-
einsparungen erreichten eine Fremdstromreduzierung
um 44 %. Dabei wurde der Eigenstromversorgungs-
grad von 42 % in 2015 auf 72 % in 2016 erhöht.
Nachdem die Erneuerungsmaßnahmen der M- und
E-Technik erfolgreich abgeschlossen wurden, hat der
Verband die Umsetzung eines ehrgeizigen Photovolta-
ikausbauprogrammes (PV) beschlossen. Die Planung
sieht die Ausführung der PV-Dachanlagen im Bereich
des Zulaufs und des Betriebsgebäudes sowie von zwei
PV-Freiflächen vor. Nach Abschluss der Maßnahme
verfügt die Kläranlage Wahn über PV-Anlagen mit
einer installierten Gesamtleistung von rund 700 kWp.
Kläranlage Wahn
Die Kläranlage Wahn reinigt Schmutz- und Regenwas-
ser für bis zu 92.000 Einwohner bzw. Einwohnerwer-
te. Im Jahr 2016 waren rd. 76.000 Einwohnerwerte
angeschlossen (siehe jährlicher Überwachungsbe-
richt).
Die Ableitung des vollbiologisch und von den Nähr-
stoffen Phosphat und Stickstoff gereinigten Abwas-
sers erfolgt über den ca. 2,5 km langen Rheinkanal
I a in den Rhein. Das neben dem Rheinkanal I a auf
dem Kläranlagengelände erstellte Hochwasserpump-
werk sichert bei einem Rheinpegel von über 8,30 m
Kölner Pegel den biologischen Klärbetrieb und den
Ablauf der verrohrten Gewässer, da diese Wässer
dann mit den Pumpen in den Rhein gedrückt werden.
3.2 Abwasseranlagen im
Verbandsgebiet
Der Wasser- und Bodenverband Wahn betreibt rund
6,6 km Mischwassersammler. An festgelegten Stellen
übernimmt der Verband häusliches und industrielles
Schmutzwasser und Regenwasser aus den Anlagen
seiner Mitglieder und leitet diese zur Kläranlage
Wahn ab.
Die an den Übergabepunkten aufgenommenen Ab-
wässer werden im Mischwasserhauptsammler Trois-
dorf / Kläranlage sowie in den Mischwassersammlern
„Zur Magazinstraße“ und „Neue Heide“ abgeführt. In
nachfolgender Tabelle sind Angaben zu den Samm-
lern enthalten:
33
3.3 Regenrückhaltebecken
Camp Spich
Das parallel zum Spicher Mauspfad gelegene RRB
Camp Spich ist ein Kanalstauraum mit einem Durch-
messer von 3 m und einem Volumen von 2.000 m³.
Es dient der Aufnahme der bei Regen plötzlich an-
fallenden Wassermengen, um diese dann gedrosselt
und gleichmäßig dem Mischwasserhauptsammler
Troisdorf /Kläranlage zuzuführen.
3.4 Anforderungen und
Herausforderungen an den WBV
Wahn
Die Kanalanlagen des Verbandes wurden in der
Vergangenheit mehrmals inspiziert und bei Bedarf
entsprechend saniert.
Nach Abschluss des Großprojektes auf der Kläranlage
ist der aktuelle Sanierungsbedarf auf den Anlagen
auf einzelne Erneuerungen von Anlagenteilen be-
schränkt; in der Regel nach Ablauf der technischen
Nutzungsdauer.
Die Herausforderungen beim Umgang mit Spuren-
stoffen, Entsorgung von Klärschlamm, der IT-Sicher-
heit sowie die Auswirkungen des demographischen
Wandels sind auch auf der Kläranlage Wahn vorhan-
den.
• Durch Inkrafttreten der neuen Klärschlamm-
verordnung wird die landwirtschaftliche Ver-
wertung erschwert und ist ein zeitlich gestaf-
felter Ausstieg aus der Verwertung für große
Kläranlagen > 100.000 EW ab 2029 sowie
mittelgroße > 50.000 EW ab 2032 vorgesehen.
Außerdem muss ab 2029 der im Klärschlamm
vorhandene Phosphor zu definierten Anteilen
zurückgewonnen werden oder einer späteren
Rückgewinnung zugänglich bleiben. Daher muss
die jetzige Klärschlammentsorgung auf ihre
Zukunftsfähigkeit hin untersucht werden. Dazu
wurde die KLAR GmbH gegründet, an welcher
der WBV Wahn indirekt über die KKP beteiligt
ist. Die KLAR GmbH plant die Errichtung einer
Klärschlammverwertungsanlage am Standort
Köln-Merkenich.
• Im Zuge des Forschungsvorhabens der weiterge-
henden Abwasserbehandlung auf dem Klärwerk
der StEB Köln in Köln Rodenkirchen werden ers-
te Praxis- und Betriebserfahrungen gewonnen.
Sofern die zukünftigen gesetzlichen Anforde-
rungen eine Spurenstoffelimination erforderlich
machen, können die gewonnenen Erfahrungen
bei einem Ausbau auf dem KW Wahn verwendet
werden.
• Derzeit wird unter Berücksichtigung der demo-
graphischen Entwicklung eine Machbarkeitsstu-
die zur Klärwerksauslastung durchgeführt.
Name des Sammlers Länge Nennweite Einzugsgebiet
Mischwasserhauptsamm-
ler Troisdorf / Kläranlage ca. 5,35 km DN 1500 bis DN 3000
Teilbereich der Stadt Troisdorf, Dros-
selabfluss des RRB Camp Spich,
Abwässer der MW-Sammler Neue
Heide und Zur Magazinstraße
Mischwassersammler
Zur Magazinstraße ca. 650 m DN 1200 bis DN 1300 Liegenschaften des Bundes, nördlicher
Wahner Bereich, Flughafen Köln-Bonn
Mischwassersammler
Neue Heide ca. 600 m DN 800 bis DN 900 Liegenschaften des Bundes und der
Stadt Köln
Tabelle 8: Mischwassersammler des WBV Wahn
34
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsnot-
wendigkeiten werden dann sukzessive umge-
setzt.
• Besondere Bedeutung kommt im Bereich der
IT-Sicherheit denjenigen Infrastrukturen zu, die
für das Funktionieren des Gemeinwesens zentral
sind. Auch wenn derzeit die IT Infrastruktur des
Klärwerks gemäß IT Sicherheitsgesetz nicht zur
den kritischen Infrastrukturen zählt, wird der
WBV eine Anpassung des bestehenden IT Sicher-
heitsniveaus sowie Gewährleistung der zentralen
und kontinuierlichen Überwachung und Doku-
mentation insbesondere aller Prozessleittechnik
Netze mittels geeigneter Maßnahmen umsetzen.
• Seit Anfang 2023 wird eine Auflösung des WBV
Wahn in Betracht gezogen. Die Rahmenbedin-
gungen wie Auflösungsverträge und Übergabe
an die StEB Köln wurden bereits festgelegt.
Die Mitglieder und auch die Aufsichtsbehörde
(Bezirksregierung Köln) stehen der Maßnahme
offen gegenüber. Eine steuerliche Prüfung steht
noch aus. Die mögliche Auflösung wird zum
01.01.2025 angestrebt.
Es gelten für die Anlagen des WBV Wahn die glei-
chen Anforderungen wie bei den Kölner Anlagen,
welche in vorangehenden Kapiteln der Fortschrei-
bung der Stadt Köln beschrieben sind. Der Umgang,
deren Bewertungen und Ableitung von Maßnahmen
erfolgt wie bei den StEB Köln. Insofern besteht für
alle Kölner Klärwerke eine einheitliche und durchge-
hende Handlungsweise.
3.5 Geplante Maßnahmen des WBV
Wahn
Der Wasser- und Bodenverband wird in den Jahren
2026 bis 2031 insbesondere die PV-Anlagen aus-
bauen und die Gasversorgung erneuern.
Sanierungsbedarf an den Kanalanlagen ist aufgrund
der durchgeführten Untersuchungen nur in sehr gerin-
gem Umfang vorhanden. Zur Sanierung aller Schäden
sind in den Jahren 2020 bis 2025 operative Mittel in
einem Umfang von ca. 150 T EUR und für den Zeit-
raum 2026 bis 2031 sind 120 T EUR eingeplant.
Zwischen 2026 und 2037 werden für die Klärwerke
Kosten entsprechend nachfolgender Tabelle erwartet.
Plankosten pro Jahr in [T EUR]
Art der
Maß-
nahme1
2026 2027 2028 2029 2030 2031
∑2026
- 2031
2032 -
2037
∑2026
- 2037
A3 20 20 20 20 20 20 120 100 220
A6 999 1.879 1.766 2.419 3.077 2.237 12.377 14.071 26.448
∑ 1.019 1.899 1.786 2.439 3.097 2.257 12.497 14.171 26.668
Tabelle 9: Erwartete Maßnahmenkosten des WBV Wahn im Zeitraum 2026 bis 2037
*¹ Maßnahmenarten gemäß Kapitel 2.2.5 der VV ABK vom 08.08.2008
A3 Kanalisation – Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen
A6 Kommunale Kläranlagen – Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität
35
Anlagen
Anlage 1 - Die Übersichtspläne
Die Anlagen 1.1 bis 1.5 implizieren die Übersichtspläne zur 7. Fortschreibung des ABK. Die Übersichtspläne stellen
die im Stadtgebiet der Stadt Köln befindlichen Abwasseranlagen dar, differenziert nach:
Anlage 1.1 Stadtgebiet Köln – Kläranlagen, Einzugs- und Entwässerungsgebiete
Anlage 1.2 Stadtgebiet Köln – Einleitungen, Übergabe-, Übernahmestellen
Anlage 1.3 Stadtgebiet Köln – Bauwerke im Kanalnetz
Anlage 1.4 Stadtgebiet Köln – Kleinkläranlagen
Anlage 1.5 Stadtgebiet Köln – Die Maßnahmen (Kanalnetz) im Zeitraum 2026 bis 2037
36
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
1.1 Stadtgebiet Köln – Kläranlage, Einzugs- bzw. Entwässerungsgebiete
37
1.2 Stadtgebiet Köln – Einleitungen, Übergabe-, Übernahmestellen
Legende
Einleitungsstellen
Stadtgrenze
Kläranlage
Übernahmestellen
Übergabestellen
Übernahme- / Übergabestellen
Misch- / Schmutzwasser (vorhanden)
Niederschlagswasser (vorhanden)
Niederschlagswasser (zukünftig wegfallend)
Niederschlagswasser (zukünftig vorhanden)
38
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
1.3 Stadtgebiet Köln – Bauwerke im Kanalnetz
39
1.4 Stadtgebiet Köln – Kleinkläranlagen
40
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Gemäß Kapitel 4.1 der VV ABK 2008 sind u.a. die für die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht erforderli-
chen Maßnahmen im Kanalnetz in einem Übersichtsplan darzustellen. Die Anlagen 1.5.1 bis 1.5.9 beinhalten die
derzeit im Kanalnetz für den Zeitraum von 2026 bis 2037 bekannten Maßnahmen der 7. ABK Fortschreibung. Die
Darstellung der im Stadtgebiet der Stadt Köln befindlichen Maßnahmen (Kanalnetz), erfolgt differenziert nach
den neun Stadtbezirken:
Anlage 1.5.1 Bezirk Innenstadt
Anlage 1.5.2 Bezirk Rodenkirchen
Anlage 1.5.3 Bezirk Lindenthal
Anlage 1.5.4 Bezirk Ehrenfeld
Anlage 1.5.5 Bezirk Nippes
Anlage 1.5.6 Bezirk Chorweiler
Anlage 1.5.7 Bezirk Porz
Anlage 1.5.8 Bezirk Kalk
Anlage 1.5.9 Bezirk Mülheim
Die in Planung und Vorbereitung befindlichen Erschließungsmaßnahmen werden in den grafischen Übersichts-
plänen nicht dargestellt. Sobald die Kanalbauarbeiten StEB-intern zur Umsetzung freigegeben wurden, werden die
einzelnen Kanalstränge abgebildet.
1.5 Stadtgebiet Köln –
Die Maßnahmen (Kanalnetz) im Zeitraum 2026 bis 2037
41
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
1.5.1 Bezirk Innenstadt - Maßnahmen (Kanalnetz) 2026 bis 2037
0 0,5 1 1,5 20,25
Kilometer
Legende
Art der Abwasseranlage
Art der Maßnahme
A1 - Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme
(Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus hydraulischen Gründen
A3 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus baulichen Gründen
A8 - Behandlung von Mischwasser
A9 - Behandlung von Niederschlagswasser
Bauwerk
Kanalisation
Stadtbezirkgrenze
Stadtgrenze
politische Grenzen
42
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
0 0,5 1 1,5 20,25
Kilometer
Legende
Art der Abwasseranlage
Art der Maßnahme
A1 - Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme
(Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus hydraulischen Gründen
A3 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus baulichen Gründen
A8 - Behandlung von Mischwasser
A9 - Behandlung von Niederschlagswasser
Bauwerk
Kanalisation
Stadtbezirkgrenze
Stadtgrenze
politische Grenzen
1.5.2 Bezirk Rodenkirchen - Maßnahmen (Kanalnetz) 2026 bis 2037
43
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
0 0,5 1 1,5 20,25
Kilometer
Legende
Art der Abwasseranlage
Art der Maßnahme
A1 - Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme
(Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus hydraulischen Gründen
A3 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus baulichen Gründen
A8 - Behandlung von Mischwasser
A9 - Behandlung von Niederschlagswasser
Bauwerk
Kanalisation
Stadtbezirkgrenze
Stadtgrenze
politische Grenzen
1.5.3 Bezirk Lindenthal - Maßnahmen (Kanalnetz) 2026 bis 2037
44
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
0 0,5 1 1,5 20,25
Kilometer
Legende
Art der Abwasseranlage
Art der Maßnahme
A1 - Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme
(Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus hydraulischen Gründen
A3 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus baulichen Gründen
A8 - Behandlung von Mischwasser
A9 - Behandlung von Niederschlagswasser
Bauwerk
Kanalisation
Stadtbezirkgrenze
Stadtgrenze
politische Grenzen
1.5.4 Bezirk Ehrenfeld - Maßnahmen (Kanalnetz) 2026 bis 2037
45
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
0 0,5 1 1,5 20,25
Kilometer
Legende
Art der Abwasseranlage
Art der Maßnahme
A1 - Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme
(Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus hydraulischen Gründen
A3 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus baulichen Gründen
A8 - Behandlung von Mischwasser
A9 - Behandlung von Niederschlagswasser
Bauwerk
Kanalisation
Stadtbezirkgrenze
Stadtgrenze
politische Grenzen
1.5.5 Bezirk Nippes - Maßnahmen (Kanalnetz) 2026 bis 2037
46
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
0 0,5 1 1,5 20,25
Kilometer
Legende
Art der Abwasseranlage
Art der Maßnahme
A1 - Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme
(Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus hydraulischen Gründen
A3 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus baulichen Gründen
A8 - Behandlung von Mischwasser
A9 - Behandlung von Niederschlagswasser
Bauwerk
Kanalisation
Stadtbezirkgrenze
Stadtgrenze
politische Grenzen
1.5.6 Bezirk Chorweiler - Maßnahmen (Kanalnetz) 2026 bis 2037
47
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
0 0,5 1 1,5 20,25
Kilometer
Legende
Art der Abwasseranlage
Art der Maßnahme
A1 - Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme
(Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus hydraulischen Gründen
A3 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus baulichen Gründen
A8 - Behandlung von Mischwasser
A9 - Behandlung von Niederschlagswasser
Bauwerk
Kanalisation
Stadtbezirkgrenze
Stadtgrenze
politische Grenzen
1.5.7 Bezirk Porz - Maßnahmen (Kanalnetz) 2026 bis 2037
48
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
0 0,5 1 1,5 20,25
Kilometer
Legende
Art der Abwasseranlage
Art der Maßnahme
A1 - Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme
(Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus hydraulischen Gründen
A3 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus baulichen Gründen
A8 - Behandlung von Mischwasser
A9 - Behandlung von Niederschlagswasser
Bauwerk
Kanalisation
Stadtbezirkgrenze
Stadtgrenze
politische Grenzen
1.5.8 Bezirk Kalk - Maßnahmen (Kanalnetz) 2026 bis 2037
49
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
0 0,5 1 1,5 20,25
Kilometer
Legende
Art der Abwasseranlage
Art der Maßnahme
A1 - Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme
(Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus hydraulischen Gründen
A3 - Kanalisation - Sanierungsmaßnahme
aus baulichen Gründen
A8 - Behandlung von Mischwasser
A9 - Behandlung von Niederschlagswasser
Bauwerk
Kanalisation
Stadtbezirkgrenze
Stadtgrenze
politische Grenzen
1.5.9 Bezirk Mülheim - Maßnahmen (Kanalnetz) 2026 bis 2037
50
Anlage 2 - Gesamtzusammenstellung der Maßnahmen der Stadt Köln und StEB Köln
im Zeitraum 2026 bis 2037
Gemäß Kapitel 4.2 der VV ABK sind alle für die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Maßnah-
men in einer Liste nach dem Muster der Anlage 1 der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasser-
beseitigungskonzepten (VV ABK – eingeführt durch Runderlass des MUNLV vom 08.08.2008) zusammenzustellen.
Die nachfolgende Maßnahmenliste entspricht den Anforderungen der VV ABK 2008 und beinhaltet alle derzeit
für den Zeitraum 2026 bis 2037 bekannten Maßnahmen der Stadt Köln und der StEB Köln.
51
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Art der Maßnahme Kosten in Tausend Euro [T EUR] Einleitung Gewässer
Ordnungs-
nummer
Träger
der Maß-
nahme Bezeichnung
Berichts-
jahr
Art der
Maß-
nahme NBK
Umset-
zungs-
zustand
Umset-
zungs-
zustand
Bemer-
kung
Baube-
ginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Kosten
Pla-
nungs-
zeitraum
2026
- 2031
Kosten
Folge-
zeitraum
2032
- 2037
Gesamt-
kosten
2026
- 2037
Nummer
Sonder-
bauwerk
Kläran-
lagen-
nummer
Einlei-
tungs-
stellen-
nummer
Ostwert
Einlei-
tungs-
stelle
Nord-
wert
Einlei-
tungs-
stelle
Gewäs-
serkenn-
zahl Auflage
Be-
mer-
kung
Gemein-
degebiet
01-1 1 121081 StEB Köln Netze Langel - hydraulische Sanierung 2026 A2 0 1 2025 1.000 1.500 720 250 1.750 1.000 6.220 5.000 1 1.220 222472 354942 5657150 2 30.1 1.2019 05315000
01 - 11121211 StEB Köln Netze Langel - Regenwasserbehand-
lung MS
2026 A8 1 1 2025 20 10 90 100 300 300 820 300 1.120 222472 354942 5657150 2 30.1 1.2019 05315000
01-1 1 122071 StEB Köln Stürzelberger Weg - MWP 2245 2026 A3 0 1 2025 484 158 0 0 0 0 642 0 642 2225384 351039 56591 12 05315000
01-1 1 124851 StEB Köln Martinusstr. - Damiansweg 2026 A3 0 1 2025 400 0 0 0 0 0 400 0 400 2225385 354397 5656503 05315000
01-1 1 124861 StEB Köln Damianstr. - MWP 2438 2026 A3 0 1 2025 373 155 0 0 0 0 528 0 528 2225386 347088 5652610 273732 30.1 1.2019 05315000
01-1 1 124881 StEB Köln Greesberger Str. - SKU 2450 2026 A8 1 1 2021 3.150 9.000 9.000 7.300 2.000 0 30.450 0 30.450 2225386 347088 5652610 273732 30.1 1.2019 05315000
01-1 1 124901 StEB Köln Orrer Str. - PW 2026 A8 1 1 2023 4.000 4.000 3.500 1.575 0 0 13.075 0 13.075 2225385 354397 5656503 05315000
01 - 11124 911 StEB Köln Auweilerweg - MWP 2446 2026 A3 0 1 2026 373 365 185 0 0 0 923 0 923 2225386 347088 5652610 273732 30.1 1.2019 05315000
01-1 1 125101 StEB Köln Kasseler Weg - MWP 2541 2026 A3 0 1 2024 373 405 85 0 0 0 863 0 863 2225385 354397 5656503 05315000
01-12002261 StEB Köln Martinusstr. - Orrer Str. 2026 A8 1 1 2023 5.250 870 0 0 0 0 6.120 0 6.120 347084 5652585 2737324 30.1 1.2019 05315000
01-12004101 StEB Köln Liverpooler Platz 2026 A3 0 1 2019 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225385 354397 5656503 05315000
01-12004541 StEB Köln Damiansweg - Erschließung 2026 A1 0 1 2022 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225385 354397 5656503 05315000
01-12005701 StEB Köln Gilleshof / Further Str. - Erschließung 2026 A1 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225384 351039 56591 12 05315000
01-12006291 StEB Köln Südlich Baptiststraße - Erschließung 2026 A1 0 1 2024 2 1 0 0 0 0 3 0 3 2225384 05315000
01-15000031 StEB Köln Pestalozzistr. - MWP 241 1 2026 A3 0 1 2027 12 185 145 85 0 0 427 0 427 2225387 347088 5652610 273732 30.1 1.2019 05315000
01-15000791 StEB Köln KWL - Optim. Feststoffabscheidung 2026 A6 0 1 2022 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222472 354942 5657150 2 30.1 1.2019 05315000
01-1500121 1 StEB Köln AKW und PW - Photovoltaikanlagen 2026 A6 0 1 2025 1.963 1.261 0 0 0 0 3.224 0 3.224 222472 05315000
01-15001421 StEB Köln KWL - Zulauf Schieber Biologie 2026 A6 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222472 354258 5656734 05315000
01-15001431 StEB Köln KWL - Brauch- und Trinkwassernetz 2026 A6 0 1 2024 159 0 0 0 0 0 159 0 159 222472 354258 5656734 05315000
01-15001441 StEB Köln USV / PLT-Serverschränke 2026 A6 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222472 354258 5656734 05315000
01-15001521 StEB Köln KLA - stationäre NEA 2026 A6 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222472 354258 5656734 05315000
01-15001561 StEB Köln KWL - Umstellung Brauchwasser-
nutzung
2026 A6 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222472 05315000
01-18300251 StEB Köln Volkhovener Weg - RWP 2523 2026 A3 0 1 2020 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225385 354397 5656503 05315000
01-18300821 StEB Köln Alte Römerstr. - Straßenausbau 2026 A1 0 1 2025 200 50 0 0 0 0 250 0 250 2225405 354398 5656504 05315000
01-1830101 1 StEB Köln Mercatorstr. / Ernstbergstr. - RWP 2547 2026 A3 0 1 2025 200 0 0 0 0 0 200 0 200 2225385 354397 5656503 05315000
01-18301021 StEB Köln Walter-Dodde-Weg - RWP 2236 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225384 351039 56591 12 05315000
01-18301031 StEB Köln Fühlinger Weg - RWP 2529 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225385 354397 5656503 05315000
03-12004181 StEB Köln Am Randkanal - KW Weiden 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 346221 5645416 273732 30.1 1.2019 05315000
03-131 13031 StEB Köln Netze Weiden - hydraulische Sanierung 2026 A2 0 1 2025 0 20 480 500 500 500 2.000 2.000 4.000 222473 346221 5645416 05315000
0 3 - 13113111 StEB Köln Netze Weiden - Regenwasserbehand-
lung MS
2026 A8 1 1 2025 1 1 1 1 1 1 6 6 12 222473 346221 5645416 05315000
03-131 13181 StEB Köln Netze Weiden - Regenwasserbehand-
lung TS
2026 A9 1 1 2025 60 520 0 0 0 0 580 0 580 222473 346221 5645416 05315000
03-15001321 StEB Köln KWW - Profinet 2026 A6 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222473 346213 5645372 05315000
03-1500151 1 StEB Köln KWE - stationäre NEA 2026 A6 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222473 346213 5645372 05315000
04-12003991 StEB Köln Rheinaustr. (Sürth) 2026 A3 0 0 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225390 360467 5636984 05315000
04-12004231 StEB Köln Kapellenstr. - SWP und DL 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225889 356627 5638122 05315000
04-12004801 StEB Köln Heidelweg - Erschließung 2026 A1 0 1 2021 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225392 360876 5637438 05315000
04-12004951 StEB Köln Am Kradepohl - RRB 0331 2026 A2 0 1 2025 2.750 2.860 0 0 0 0 5.610 0 5.610 2225888 354558 5636538 05315000
04-12005541 StEB Köln Mühlengasse (Sürth) 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225392 360876 5637438 05315000
04-12005551 StEB Köln Auf dem Brand (Rodenkirchen) - SBW
0106
2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225855 359075 5640016 05315000
04-12005561 StEB Köln Brückenstr. (Rodenk.) - SBW 0177 +
0178
2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225395 359476 5639551 05315000
04-12005581 StEB Köln Hauptstr. (Rodenkirchen) - SBW 0187 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225395 359476 5639551 05315000
04-12005591 StEB Köln Grüngürtelstr. - SBW 0138 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225393 360145 5639384 05315000
04-12005801 StEB Köln Hauptstr. / Sürther Str. 2026 A3 0 0 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225395 359476 5639551 05315000
04-12006091 StEB Köln Etrusker Str. / Schillingsrotter Str. 2026 A3 0 1 2023 1 1 0 0 0 0 2 0 2 2225395 359476 5639551 05315000
52
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Art der Maßnahme Kosten in Tausend Euro [T EUR] Einleitung Gewässer
Ordnungs-
nummer
Träger
der Maß-
nahme Bezeichnung
Berichts-
jahr
Art der
Maß-
nahme NBK
Umset-
zungs-
zustand
Umset-
zungs-
zustand
Bemer-
kung
Baube-
ginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Kosten
Pla-
nungs-
zeitraum
2026
- 2031
Kosten
Folge-
zeitraum
2032
- 2037
Gesamt-
kosten
2026
- 2037
Nummer
Sonder-
bauwerk
Kläran-
lagen-
nummer
Einlei-
tungs-
stellen-
nummer
Ostwert
Einlei-
tungs-
stelle
Nord-
wert
Einlei-
tungs-
stelle
Gewäs-
serkenn-
zahl Auflage
Be-
mer-
kung
Gemein-
degebiet
04-120061 1 1 StEB Köln Kirschbaumweg - RRK/RRB 0301-Not-
überlauf
2026 A2 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225393 360145 5639384 05315000
04-12006161 StEB Köln Pater-Prinz-Weg 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225854 05315000
04-12006191 StEB Köln Kapellenstr. (Rondorf) 2026 A1 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225854 05315000
04-12006271 StEB Köln Rondorf-Nordwest 1. BA - Erschließung 2026 A1 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225403 05315000
04-12006301 StEB Köln Distelfalterweg - Erschließung 2026 A1 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225390 05315000
04-1410301 1 StEB Köln Netze Rodenkirchen - hydr. Sanierung 2026 A2 0 1 2025 210 420 1.320 2.500 2.000 1.500 7.950 4.500 12.450 222471 360162 5639818 2 30.1 1.2019 05315000
04-14103031 StEB Köln Netze Rodenkirchen - RW-Behand-
lung TS
2026 A9 1 1 2025 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222471 360162 5639818 2 30.1 1.2019 05315000
04-141031 1 1 StEB Köln Netze Rodenkirchen - RW-Behandlung
MS
2026 A8 1 1 2025 1 1 1 1 1 1 6 4 10 222471 360162 5639818 2 30.1 1.2019 05315000
04-14109051 StEB Köln Industriestr. - Godorfer Hauptstr. 2026 A3 0 1 2027 2.000 2.000 2.000 2.067 67 68 8.202 0 8.202 2225388 357649 56341 17 2 30.1 1.2019 05315000
04-15000851 StEB Köln KWR - Kapazitätserweiterung 2026 A6 0 1 2022 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222471 360162 5639818 2 30.1 1.2019 05315000
04-1500131 1 StEB Köln KWR - Profinet 2026 A6 0 1 2021 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222471 360285 5639259 05315000
04-1830051 1 StEB Köln Am Steinneuerhof - Sickergruben 2026 A9 1 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225889 356627 5638122 05315000
04-18300761 StEB Köln Uferstr. (Rodenkirchen) - Sickergruben 2026 A9 1 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 360162 5639818 2 30.1 1.2019 05315000
04-18301361 StEB Köln Am Feldrain - RWP 0339 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225390 360467 5636984 05315000
04-1830141 1 StEB Köln Am Feldrain (Rodenk., Geh- u. Radweg) 2026 A1 0 1 2025 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225390 360467 5636984 05315000
04-18301421 StEB Köln Meschenicher Str. - Sickergruben 2026 A9 1 1 2025 250 0 0 0 0 0 250 0 250 356990 5634967 05315000
04-31001837 StEB Köln Kirschbaumweg - RRK/RRB 0301 2026 A2 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225393 360145 5639384 05315000
04-31001886 StEB Köln Kirschbaumweg - SBW 0301 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225393 05315000
06-12000491 StEB Köln Herbesthaler Str. / Eschweiler Str. 2026 A1 0 1 2 011 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356944 5651 106 2 30.1 1.2019 05315000
06-12002151 StEB Köln Martin-Luther-Platz 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225345 357342 5642731 2 30.1 1.2019 05315000
06-12002191 StEB Köln Sanierung Druckrohrleitungen -
Stadtgeb.
2026 A3 0 1 2015 65 75 530 660 500 500 2.330 3.600 5.930 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
06-12002671 StEB Köln Gottesweg - Erschließung 2026 A1 0 1 2016 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225332 357775 5646891 2 30.1 1.2019 05315000
06-12002891 StEB Köln Longericher Hauptstr.-RWP 4322 /
RWP4220
2026 A3 0 1 2025 1.900 0 0 0 0 0 1.900 0 1.900 2225331 356944 5651 106 2 30.1 1.2019 05315000
06-12002931 StEB Köln Machabäerstr. - RKB 2026 A9 1 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 356962 5645715 2 30.1 1.2019 05315000
06-12002971 StEB Köln Gbf-Ehrenfeld - Erschließung 2026 A1 0 1 2017 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356944 5651 106 2 30.1 1.2019 05315000
06-12003141 StEB Köln Gunther-Plüschow-Str. 2026 A3 0 1 2025 125 0 0 0 0 0 125 0 125 2225331 356944 5651 106 2 30.1 1.2019 05315000
06-12003861 StEB Köln Greinstr. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225332 357123 5647257 05315000
06-12004001 StEB Köln Kostgasse 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225351 356846 56461 17 05315000
06-12004161 StEB Köln Theodor-Heuss-Ring - SBW 3368 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 357230 5646271 2 30.1 1.2019 05315000
06-12004171 StEB Köln Berrenrather Str. (Weyertal-Sülzgürtel) 2026 A3 0 1 2025 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225332 357123 5647257 05315000
06-1200421 1 StEB Köln Agrippinaufer - SBW 3173 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225868 356854 5644346 05315000
06-12004251 StEB Köln Weinsbergstr. 2026 A2 0 1 2025 130 0 0 0 0 0 130 0 130 2225332 357123 5647257 05315000
06-12004291 StEB Köln Wildenburgstr. 2026 A3 0 1 2024 400 0 0 0 0 0 400 0 400 2225331 356869 5650984 05315000
06-12004331 StEB Köln Klosterfraug., Cellitinnenw.+Merh. Str. 2026 A2 0 1 2026 1.800 1.200 600 200 200 200 4.200 0 4.200 2225329 357426 5649296 05315000
06-12004561 StEB Köln Werthmannstr. - Erschließung 2026 A1 0 1 2020 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356869 5650984 05315000
06-12004691 StEB Köln Schemmergasse / Großer Griechen-
markt
2026 A3 0 1 2024 200 0 0 0 0 0 200 0 200 2225403 356577 5644427 05315000
06-12004701 StEB Köln Hohe Pforte 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225403 356577 5644427 05315000
06-1200481 1 StEB Köln Trankgasse - SBW 3329 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 356891 5645345 2 30.1 1.2019 05315000
06-12004821 StEB Köln Titusstr. - SBW 3171 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225868 356854 5644346 05315000
06-12004841 StEB Köln Kostgasse - SBW 3331 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225351 356846 56461 17 05315000
06-12004871 StEB Köln Pantaleonsmühlengasse / Michaelstr. 2026 A3 0 1 2024 100 0 0 0 0 0 100 0 100 2225344 356672 5643072 05315000
06-12004881 StEB Köln Bauwerke - Stadtgebiet 2026 A3 0 1 2022 910 1.170 1.150 1.150 1.200 1.200 6.780 7.200 13.980 222470 357877 5651073 05315000
06-12004891 StEB Köln Linksrh. Bauliche Sanierung 2026 A3 0 1 2022 7.400 8.400 10.600 10.600 10.600 10.600 58.200 64.600 122.800 222470 357877 5651073 05315000
06-12004921 StEB Köln Niederländer Ufer - RBD 3401 2026 A9 1 1 2026 627 0 0 0 0 0 627 0 627 358135 5 6 47110 2 30.1 1.2019 05315000
53
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Art der Maßnahme Kosten in Tausend Euro [T EUR] Einleitung Gewässer
Ordnungs-
nummer
Träger
der Maß-
nahme Bezeichnung
Berichts-
jahr
Art der
Maß-
nahme NBK
Umset-
zungs-
zustand
Umset-
zungs-
zustand
Bemer-
kung
Baube-
ginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Kosten
Pla-
nungs-
zeitraum
2026
- 2031
Kosten
Folge-
zeitraum
2032
- 2037
Gesamt-
kosten
2026
- 2037
Nummer
Sonder-
bauwerk
Kläran-
lagen-
nummer
Einlei-
tungs-
stellen-
nummer
Ostwert
Einlei-
tungs-
stelle
Nord-
wert
Einlei-
tungs-
stelle
Gewäs-
serkenn-
zahl Auflage
Be-
mer-
kung
Gemein-
degebiet
06-12004931 StEB Köln An der Schanz - RBD 3402 2026 A9 1 1 2025 480 0 0 0 0 0 480 0 480 358702 5647434 2 30.1 1.2019 05315000
06-12005031 StEB Köln Koppensteinstr. / Goldenfelsstr. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356869 5650984 05315000
06-12005041 StEB Köln Ölbergstr. / Petersbergstr. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225332 357123 5647257 05315000
06-12005181 StEB Köln Wilhelm-Waldeyer-Str. / Universitätsstr. 2026 A3 0 1 2022 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225332 357123 5647257 05315000
06-12005231 StEB Köln Rheingarten - SBW 3150 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225868 356854 5644346 05315000
06-12005241 StEB Köln Frankenplatz - SBW 3148 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225337 356861 5645246 05315000
06-12005251 StEB Köln Am Frankenturm - SBW 3149 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225337 356861 5645246 05315000
06-12005291 StEB Köln Oskar-Jäger-Str. - SAS 3501 2026 A2 0 1 2025 200 0 0 0 0 0 200 0 200 2225332 357123 5647257 05315000
06-12005321 StEB Köln Im Kamp - RWP 4948 2026 A2 0 1 2025 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356869 5650984 05315000
06-12005351 StEB Köln Merkenicher Str. / Hermesgasse 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356869 5650984 05315000
06-12005371 StEB Köln Am Domhof 2026 A3 0 1 2026 10 0 0 0 0 0 10 0 10 2225348 356664 5645324 05315000
06-12005451 StEB Köln Sachsenbergstr., Römergasse u.a. 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225334 356937 5646322 05315000
06-12005491 StEB Köln Martinstr. 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225348 356664 5645324 05315000
06-1200551 1 StEB Köln Etzelstr. (Mauenheim) - SBW 3902 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225329 357426 5649296 05315000
06-12005531 StEB Köln An der Flora - SBW 3309 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 357769 5646892 2 30.1 1.2019 05315000
06-12005571 StEB Köln Sebastianstr. - SBW 3430 2026 A3 0 1 2025 50 0 0 0 0 0 50 0 50 2225331 356869 5650984 05315000
06-1200561 1 StEB Köln Erlenweg - Erschließung 2026 A1 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356869 5650984 05315000
06-12005621 StEB Köln Hermeskeiler Platz - Erschließung 2026 A1 0 1 2022 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356869 5650984 05315000
06-12005681 StEB Köln Am Duffesbach (Eifelplatz - Saarstr.) 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225345 356760 5642769 05315000
06-12005751 StEB Köln Innere Kanalstr. / Krefelder Str. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225332 357210 5647235 05315000
06-12005761 StEB Köln Sechtemer Str. - Erschließung 2026 A1 0 1 2022 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225340 357183 5642101 05315000
06-12005771 StEB Köln Greinstr. (Zufahrt Unicenter) 2026 A1 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225332 357210 5647235 05315000
06-12005781 StEB Köln Domstr., Heumarkt u.a. 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225348 356664 5645324 05315000
06-12005791 StEB Köln Alteburger Str./Mainzer Str. - RBD 3201 2026 A9 1 1 2025 300 50 0 0 0 0 350 0 350 357335 5642746 2 30.1 1.2019 05315000
06-12005841 StEB Köln Mertener Str. - Erschließung 2026 A1 0 1 2023 1 1 0 0 0 0 2 0 2 2225339 356793 5 6 41116 05315000
06-12005871 StEB Köln Thieboldsgasse, Weyerstr. u.a. 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225334 356937 5646322 05315000
06-12005891 StEB Köln Wasseramselweg 2026 A1 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356869 5650984 05315000
06-12005901 StEB Köln Am Wassermann 2026 A1 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356869 5650984 05315000
06-12005921 StEB Köln Beethovenstr., Kastanienallee u.a. 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225339 356793 5 6 41116 05315000
06-12005931 StEB Köln Clarenbachstr., Merowingerstr. u.a. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225344 356672 5643072 05315000
06-12005941 StEB Köln Von-Werth-Str. 2026 A3 0 1 2025 140 0 0 0 0 0 140 0 140 2225334 356937 5646322 05315000
06-12005971 StEB Köln Gabelsbergerstr. / Eifelwall 2026 A3 0 0 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225332 357210 5647235 05315000
06-12005981 StEB Köln Lentstr. (Süd) 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225336 357184 5646927 05315000
06-12006001 StEB Köln Niehler Damm / Lachsgasse - SBW
3429
2026 A3 0 1 2025 720 50 0 0 0 0 770 0 770 357202 5650562 2 30.1 1.2019 05315000
06-12006031 StEB Köln Elsa-Brändström-Str. - SBW 3369 2026 A3 0 1 2025 665 0 0 0 0 0 665 0 665 357549 5646685 2 30.1 1.2019 05315000
06-12006041 StEB Köln Alfterstr., Bornheimer Str. u.a. 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225341 356277 5640995 05315000
06-12006061 StEB Köln Hoppegartener Str., Pasteurstr. u.a. 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225330 357175 5650506 05315000
06-12006071 StEB Köln GKW - Klärschlammdruckleitung 2026 A6 0 1 2026 3.250 5.230 5.230 1.100 500 0 15.310 0 15.310 222470 357877 5651073 05315000
06-12006121 StEB Köln Subbelrather Str. / Teichstr. - RRB 4202 2026 A2 0 1 2025 1.050 190 150 0 0 0 1.390 0 1.390 2225331 356869 5650984 05315000
06-12006141 StEB Köln Neuenhöfer Allee, Schillerstr. u.a. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225340 05315000
06-12006151 StEB Köln Teichrohrsängerweg / Wasseramselweg 2026 A1 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 05315000
06-12006171 StEB Köln Derkumer Str., Swisttalstr. u.a. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225341 05315000
06-12006201 StEB Köln Auf dem Rosenhügel, Königsb. Str. u.a. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225330 05315000
06-1200621 1 StEB Köln Simonskaul / Neusser Str. - Erschlie-
ßung
2026 A1 0 1 2024 4 1 0 0 0 0 5 0 5 2225331 05315000
06-12006221 StEB Köln Cäcilienstr. / Claudiastr. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225385 05315000
06-12006231 StEB Köln Appelhofplatz, Dahlienweg u.a. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 355822 5644737 05315000
54
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Art der Maßnahme Kosten in Tausend Euro [T EUR] Einleitung Gewässer
Ordnungs-
nummer
Träger
der Maß-
nahme Bezeichnung
Berichts-
jahr
Art der
Maß-
nahme NBK
Umset-
zungs-
zustand
Umset-
zungs-
zustand
Bemer-
kung
Baube-
ginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Kosten
Pla-
nungs-
zeitraum
2026
- 2031
Kosten
Folge-
zeitraum
2032
- 2037
Gesamt-
kosten
2026
- 2037
Nummer
Sonder-
bauwerk
Kläran-
lagen-
nummer
Einlei-
tungs-
stellen-
nummer
Ostwert
Einlei-
tungs-
stelle
Nord-
wert
Einlei-
tungs-
stelle
Gewäs-
serkenn-
zahl Auflage
Be-
mer-
kung
Gemein-
degebiet
06-12006251 StEB Köln Kleiner Griechenmarkt,Kuhlemannstr.
u.a.
2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225348 05315000
06-12006331 StEB Köln Hochwasserschutz - Stadtgebiet 2026 A2 0 1 2025 6 6 51 51 51 51 216 306 522 222470 05315000
06-15000101 StEB Köln Lagerhauskai - MWP 3422 / HWP 3412 2026 A3 0 1 2021 53 681 203 0 0 0 937 0 937 2225330 357208 5650551 2 30.1 1.2019 05315000
06-15001241 StEB Köln Niehler Hafen / Stapelkai - MWP 3435 2026 A3 0 1 2029 0 5 35 171 19 0 230 0 230 2225347 357977 5649323 05315000
06-15001251 StEB Köln Niehler Hafen / Hansekai - MWP 3436 2026 A3 0 1 2029 0 5 32 173 23 4 237 4 241 2225346 358329 5649359 05315000
06-15001341 StEB Köln Archivsystem PLT Stabilisierung 2026 A6 0 1 2021 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222470 357877 5651073 05315000
06-15001491 StEB Köln GKW - Neubau Schlammentwässerung 2026 A6 0 1 2025 1.405 5.190 5.190 5.190 2.000 0 18.975 0 18.975 222470 357877 5651073 05315000
06-15001571 StEB Köln Bremerhavener Str. - MWP 4430 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3577749 5650479 2 30.1 1.2019 05315000
06-15001631 StEB Köln Teichstr. / Subbelrather Str. - MWP
4202
2026 A3 0 1 2025 326 0 0 0 0 0 326 0 326 2225331 05315000
06-16132171 StEB Köln Nord-Süd-Bahn - 3. Baustufe 2026 A3 0 1 2019 0 0 0 0 0 0 0 0 0 357838 5641501 2 30.1 1.2019 05315000
06-16133261 StEB Köln Griechenpforte 2026 A3 0 1 2024 850 0 0 0 0 0 850 0 850 2225403 356573 5644416 27354 30.1 1.2019 05315000
06-16134361 StEB Köln In der Maienkammer - MWP 3429 2026 A3 0 1 2026 399 55 0 0 0 0 454 0 454 2225330 357208 5650551 2 30.1 1.2019 05315000
06-16141401 StEB Köln Nattermannallee - E. BioCampus
Cologne
2026 A1 0 1 2006 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356944 5651 106 2 30.1 1.2019 05315000
06-16142021 StEB Köln Netze Stammheim lrh. - hydr. Sanierung 2026 A2 0 1 2025 125 1.270 2.390 3.140 3.500 3.500 13.925 16.350 30.275 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
06-16142081 StEB Köln Netze Stammheim lrh. - RW-Behand-
lung TS
2026 A9 1 1 2025 51 6 6 6 6 6 81 36 117 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
06-16142121 StEB Köln Rheindüker 2026 A3 0 1 2022 20.000 10.000 7.000 2.000 0 0 39.000 0 39.000 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
06-16142151 StEB Köln Netze Stammheim lrh. - RW-Behand-
lung MS
2026 A8 1 1 2025 0 50 980 1.370 1.500 1.500 5.400 1.500 6.900 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
06-16142231 StEB Köln G.+M.-Park Ossendorf - 1.BA (Ikarosstr.) 2026 A1 0 1 2005 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356944 5651 106 2 30.1 1.2019 05315000
06-16142961 StEB Köln Feldgärtenstr. - MWP 4225 2026 A3 0 1 2024 480 0 0 0 0 0 480 0 480 2225331 356944 5651 106 2 30.1 1.2019 05315000
06-18300001 StEB Köln Sanierung Sickerbrunnen - Stadtgebiet 2026 A9 1 1 2014 20 20 20 10 10 10 90 60 150 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
06-18300101 StEB Köln Heckhofweg (Bilderstöck.) - Sicker-
gruben
2026 A9 1 1 2026 100 30 0 0 0 0 130 0 130 353413 5649970 05315000
06-18300521 StEB Köln Junkersdorfer Str. - Sickergruben 2026 A9 1 1 2026 80 2 0 0 0 0 82 0 82 351397 5644588 05315000
06-18300631 StEB Köln Escher Str. - Sickergruben 2026 A9 1 1 2026 20 0 0 0 0 0 20 0 20 353763 5649185 05315000
06-18300691 StEB Köln Goldammerweg - RWP 4032 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356944 5651 106 2 30.1 1.2019 05315000
06-18300901 StEB Köln Etzelstr./Longericher Str.-Sickergruben 2026 A9 1 1 2025 290 0 0 0 0 0 290 0 290 2225331 356944 5651 106 2 30.1 1.2019 05315000
06-1830121 1 StEB Köln Rheinufertunnel - RWP 3131 2026 A3 0 1 2025 85 0 0 0 0 0 85 0 85 2225868 356854 5644346 05315000
06-18301221 StEB Köln Boltensternstr. - RWP 3428 2026 A3 0 1 2025 150 0 0 0 0 0 150 0 150 357649 5649540 2 30.1 1.2019 05315000
06-18301231 StEB Köln Herkulestunnel 2026 A1 0 1 2025 160 0 0 0 0 0 160 0 160 2225332 357123 5647257 05315000
06-1830131 1 StEB Köln Am Molenkopf - Sickergruben 2026 A3 0 1 2025 38 0 0 0 0 0 38 0 38 358947 5648582 05315000
06-18301321 StEB Köln Neusser Landstr. - Sickergruben 2026 A9 1 1 2025 40 0 0 0 0 0 40 0 40 354871 5652473 05315000
06-18301331 StEB Köln Vogelsanger Str. - Sickergruben 2026 A2 0 1 2025 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356869 5650984 05315000
06-18301371 StEB Köln Venloer Str. - RWP 4218 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356869 5650984 05315000
06-18301381 StEB Köln Heckweg - RWP 4240 2026 A3 0 1 2025 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356869 5650984 05315000
06-18301391 StEB Köln Robert-Perthel-Str. - RWP 4245 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 356869 5650984 05315000
06-18301431 StEB Köln Militärringstr. (Marienburg) 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 358255 5640825 2 30.1 1.2019 05315000
06-18301491 StEB Köln Giershausener Weg - Sickergruben 2026 A9 1 1 2025 360 0 0 0 0 0 360 0 360 352890 5652910 05315000
06-1830151 1 StEB Köln Merkenicher Str., Höhenhauser Ring u.a. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 356876 5651868 2 30.1 1.2019 05315000
06-18301521 StEB Köln Kuhweg - SAS 3401 2026 A1 0 1 2025 5 0 0 0 0 0 5 0 5 2225349 05315000
06-18301531 StEB Köln Hauptstr. / Esch-sur-Alzette-Str. 2026 A9 1 1 2025 80 0 0 0 0 0 80 0 80 2225889 05315000
06-31001601 StEB Köln Frohngasse - RBD 3301 2026 A9 1 1 2025 871 0 0 0 0 0 871 0 871 357775 5646891 2 30.1 1.2019 05315000
06-31001931 StEB Köln Scheibenstr. - HUB 4201 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225331 05315000
06-32000001 Stadt Köln RW-Behandlung Trennsysteme - Stadt
Köln
2026 A9 1 1 2014 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
06-32000004 Stadt Köln Sanierung Sickerbrunnen - Stadtgebiet 2026 A9 1 1 2014 205 20 0 0 0 0 225 0 225 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
55
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Art der Maßnahme Kosten in Tausend Euro [T EUR] Einleitung Gewässer
Ordnungs-
nummer
Träger
der Maß-
nahme Bezeichnung
Berichts-
jahr
Art der
Maß-
nahme NBK
Umset-
zungs-
zustand
Umset-
zungs-
zustand
Bemer-
kung
Baube-
ginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Kosten
Pla-
nungs-
zeitraum
2026
- 2031
Kosten
Folge-
zeitraum
2032
- 2037
Gesamt-
kosten
2026
- 2037
Nummer
Sonder-
bauwerk
Kläran-
lagen-
nummer
Einlei-
tungs-
stellen-
nummer
Ostwert
Einlei-
tungs-
stelle
Nord-
wert
Einlei-
tungs-
stelle
Gewäs-
serkenn-
zahl Auflage
Be-
mer-
kung
Gemein-
degebiet
06-32000009 Stadt Köln Sanierung SK-Leitungen - Stadtgebiet 2026 A3 0 1 2014 445 380 560 680 450 450 2.965 2.700 5.665 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
06-431 10103 StEB Köln Neumarkt - Sickergruben 2026 A9 1 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 355822 5644738 05315000
07-1010081 1 StEB Köln Erschließungen 2026 A1 0 1 2025 940 1.440 650 950 600 600 5.180 2.600 7.780 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
07-1 1 12201 1 StEB Köln Sofortmaßnahmen - Stadtgebiet 2026 A3 0 1 2025 60 100 100 100 100 100 560 600 1.160 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
07-12000561 StEB Köln Berg. Gladb. Str.(Möhlstr.-E.-bruchstr.) 2026 A2 0 1 2026 30 250 280 0 0 0 560 0 560 2225354 360875 5647754 05315000
07-12000871 StEB Köln Infrastrukturmaßnahmen 2026 A3 0 1 2013 1.600 3.500 5.800 6.000 6.000 6.000 28.900 36.000 64.900 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
07-12001 151 StEB Köln ICE-Terminal / Messe City - Erschlie-
ßung
2026 A1 0 1 2016 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225363 359310 5647563 2 30.1 1.2019 05315000
07-12001271 StEB Köln Istanbulstr. 2026 A2 0 1 2013 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225363 359310 5647563 2 30.1 1.2019 05315000
07-12001901 StEB Köln Berger Str. / Humboldtstr. - SKU 584 2026 A8 1 1 2025 102 0 0 0 0 0 102 0 102 2225378 364173 5639535 05315000
07-12002921 StEB Köln Hohenstaufenstr. - SKU 585 2026 A8 1 1 2025 146 0 0 0 0 0 146 0 146 2225379 362684 5639666 2 30.1 1.2019 05315000
07-12002991 StEB Köln Adamsstr. / Seidenstr. 2026 A3 0 1 2025 350 325 200 0 0 0 875 0 875 2225366 359987 5648051 27356 30.1 1.2019 05315000
07-12003121 StEB Köln Vingster Ring (Vingst) - RRB 2026 A9 1 1 2025 965 0 0 0 0 0 965 0 965 357275 5645344 2 30.1 1.2019 05315000
07-12003271 StEB Köln Von-Quadt-Str. - Erschließung 2026 A1 0 1 2017 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225354 360875 5647754 05315000
07-12003661 StEB Köln Mülheimer Brücke - Wallstr. / Biegerstr. 2026 A3 0 1 2018 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225366 360028 5648069 05315000
07-12003821 StEB Köln Ackerstr. (Herler Str. - Caumannsstr.) 2026 A3 0 1 2025 60 0 0 0 0 0 60 0 60 2225364 359795 5647388 05315000
07-12004051 StEB Köln Johann-Mayer-Str. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225363 359879 5647487 05315000
07-12004081 StEB Köln Ostmerheimer Str. - Erschließung 2026 A1 0 1 2020 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225354 360875 5647754 05315000
07-12004351 StEB Köln Cologneo I - Erschließung 2026 A1 0 1 2025 1 0 0 0 0 0 1 0 1 2225363 359879 5647487 05315000
07-12004551 StEB Köln Deutz-Areal - Erschließung 2026 A1 0 1 2025 5 3 1 0 0 0 9 0 9 2225363 359879 5647487 05315000
07-12004591 StEB Köln Gießener Str. / Taunusstr. - SBW 6201 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 357275 5645344 2 30.1 1.2019 05315000
07-12004621 StEB Köln Deutz-Kalker Str. / Deutzer Ring 2026 A3 0 0 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 357275 5645344 2 30.1 1.2019 05315000
07-12004631 StEB Köln Gießener Str. 2026 A3 0 1 2025 300 0 0 0 0 0 300 0 300 357275 5645344 2 30.1 1.2019 05315000
07-12004651 StEB Köln Schwarzburger Str. 2026 A3 0 0 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225363 359879 5647487 05315000
07-12004661 StEB Köln Poller Kirchweg 2026 A3 0 1 2025 55 0 0 0 0 0 55 0 55 2225356 358264 5642837 05315000
07-12004901 StEB Köln Rechtsrh. Bauliche Sanierung 2026 A3 0 1 2022 5.900 6.800 7.500 7.500 7.500 7.500 42.700 45.000 87.700 222470 357877 5651073 05315000
07-12005061 StEB Köln Östliche Zubringerstr. 2026 A3 0 1 2025 5 0 0 0 0 0 5 0 5 357275 5645344 2 30.1 1.2019 05315000
07-12005201 StEB Köln Höhenhauser Ring (Höhe KVB-La-
destation)
2026 A1 0 1 2021 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225355 358429 5650941 05315000
07-12005261 StEB Köln Bergisch Gladbacher Str. - SBW 51 16 2026 A3 0 1 2024 250 0 0 0 0 0 250 0 250 2225354 360875 5647754 05315000
07-12005271 StEB Köln Deutz-Mülheimer Str. (Messe-Kreisel) 2026 A1 0 1 2027 5 90 200 0 0 0 295 0 295 2225363 359879 5647487 05315000
07-1200531 1 StEB Köln An der Kemperwiese (Marktplatz) 2026 A1 0 1 2025 2 0 0 0 0 0 2 0 2 2226420 347664 5648481 05315000
07-12005441 StEB Köln Carlswerkstr. 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225355 358429 5650941 05315000
07-1200571 1 StEB Köln Ensener Weg - SBW 5612 2026 A3 0 1 2024 190 0 0 0 0 0 190 0 190 2225379 363431 5640226 05315000
07-12005851 StEB Köln Freya-von-Moltke-Str. 2026 A3 0 1 2025 351 426 249 5 0 0 1.031 0 1.031 357157 5645358 2 30.1 1.2019 05315000
07-1200591 1 StEB Köln Remscheider Str., Kasernenstr. u.a. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225363 359879 5647487 05315000
07-12005961 StEB Köln Dombacher Str. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225364 359795 5647388 05315000
07-12005991 StEB Köln Frankfurter Str./Am Hochkreuz - SBW
5503
2026 A3 0 1 2026 465 25 0 0 0 0 490 0 490 2225353 362805 5643783 05315000
07-1200601 1 StEB Köln Siegburger Str./Helenenwallstr.-SBW
6358
2026 A3 0 1 2026 350 50 0 0 0 0 400 0 400 357374 5644286 2 30.1 1.2019 05315000
07-12006021 StEB Köln Siegburger Str./Teutonenstr. - SBW
6354
2026 A3 0 1 2025 60 0 0 0 0 0 60 0 60 377413 5644181 2 30.1 1.2019 05315000
07-12006051 StEB Köln Detmolder Str., Olpener Str. u.a. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225354 360875 5647754 05315000
07-12006131 StEB Köln BAB 59 von AD Porz bis AS Flughafen 2026 A3 0 1 2025 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225378 364173 5639535 05315000
07-12006181 StEB Köln Gilgaustr. - SBW 5604 2026 A3 0 1 2025 20 0 0 0 0 0 20 0 20 361340 5640081 2 30.1 1.2019 05315000
07-1200631 1 StEB Köln Leidenhausener Str. - Erschließung 2026 A1 0 1 2024 4 4 0 0 0 0 8 0 8 2225378 05315000
07-1500001 1 StEB Köln GKW - 4. Reinigungsstufe 2026 A7 0 1 2014 121 500 3.000 5.000 5.000 8.000 21.621 12.200 33.821 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
07-15000051 StEB Köln Erneuerung + Weiterentwicklung KW 2026 A6 0 1 2012 4.655 1 1.700 23.155 31.535 30.875 27.325 129.245 217.870 3 47.115 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
07-15000061 StEB Köln Pumpwerke - Stadtgebiet 2026 A3 0 1 2012 923 1.262 1.115 895 840 730 5.765 3.060 8.825 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
56
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Art der Maßnahme Kosten in Tausend Euro [T EUR] Einleitung Gewässer
Ordnungs-
nummer
Träger
der Maß-
nahme Bezeichnung
Berichts-
jahr
Art der
Maß-
nahme NBK
Umset-
zungs-
zustand
Umset-
zungs-
zustand
Bemer-
kung
Baube-
ginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Kosten
Pla-
nungs-
zeitraum
2026
- 2031
Kosten
Folge-
zeitraum
2032
- 2037
Gesamt-
kosten
2026
- 2037
Nummer
Sonder-
bauwerk
Kläran-
lagen-
nummer
Einlei-
tungs-
stellen-
nummer
Ostwert
Einlei-
tungs-
stelle
Nord-
wert
Einlei-
tungs-
stelle
Gewäs-
serkenn-
zahl Auflage
Be-
mer-
kung
Gemein-
degebiet
07-15000081 StEB Köln Schiebererneuerungen Netz - Stadt-
gebiet
2026 A3 0 1 2012 465 3.050 3.300 3.300 3.300 3.300 16.715 18.300 35.015 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
07-15000451 StEB Köln GKW - Klärgasstrecke FB bis KGV 2026 A6 0 1 2020 66 0 0 0 0 0 66 0 66 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
07-15000471 StEB Köln GKW - Optimierung Feststoffabschei-
dung
2026 A6 0 1 2016 49 0 0 0 0 0 49 0 49 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
07-15000551 StEB Köln GKW - Abluftanlagen 2026 A6 0 1 2021 45 0 0 0 0 0 45 0 45 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
07-1500071 1 StEB Köln PLT - Umsetzung BSI Gesetz 2026 A6 0 1 2018 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
07-15000981 StEB Köln GKW - Desintegration 2026 A6 0 1 2021 27 0 0 0 0 0 27 0 27 222470 357877 5651073 05315000
07-15001051 StEB Köln GKW - Schwachlast Nachklärung 2026 A6 0 1 2020 5.378 1.000 0 0 0 0 6.378 0 6.378 222470 357877 5651073 05315000
07-15001061 StEB Köln GKW - Schwachlast Biologie 2026 A6 0 1 2021 12.021 14.660 7.360 4.460 0 0 38.501 0 38.501 222470 357877 5651073 05315000
07-15001 141 StEB Köln GKW - Prozesswasseranlage Optimie-
rung
2026 A6 0 1 2022 163 0 0 0 0 0 163 0 163 222470 357877 5651073 05315000
07-15001 181 StEB Köln GKW - Stammheim Photovoltaikanlagen 2026 A6 0 1 2023 5.427 613 0 0 0 0 6.040 0 6.040 222470 05315000
07-15001301 StEB Köln GKW - Profinet 2026 A6 0 1 2022 12 0 0 0 0 0 12 0 12 222470 357877 5651073 05315000
07-15001331 StEB Köln Lohmühlenstr. - HWP 6003 2026 A3 0 1 2024 328 0 0 0 0 0 328 0 328 2225366 360028 5648069 05315000
07-15001351 StEB Köln Theodor-Heuss-Str. - MWP 5558 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225378 364173 5639535 05315000
07-15001361 StEB Köln Alter Deutzer Postweg - RKB 5520 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225378 364173 5639535 05315000
07-15001531 StEB Köln GKW / KWL Windenergieanlage 2026 A6 0 1 2025 6.163 3.883 1.233 0 0 0 1 1.279 0 1 1.279 222470 05315000
07-1500161 1 StEB Köln GKW - BHKW - Vorabmaßnahme 2026 A6 0 1 2024 189 0 0 0 0 0 189 0 189 222470 05315000
07-1716001 1 StEB Köln Netze Stammheim rrh. - hydr. Sanierung 2026 A2 0 1 2025 30 520 2.200 2.800 3.500 3.500 12.550 10.450 23.000 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
07-17160081 StEB Köln Netze Stammheim rrh. - RW-Behand-
lung TS
2026 A9 1 1 2025 510 220 0 0 0 0 730 0 730 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
07-17160261 StEB Köln Hafenstr. 2026 A1 0 1 2016 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225365 359317 5647563 2 30.1 1.2019 05315000
07-17160301 StEB Köln Netze Stammheim rrh. - RW-Behand-
lung MS
2026 A8 1 1 2025 992 850 408 400 392 0 3.042 0 3.042 222470 357651 5650500 2 30.1 1.2019 05315000
07-18300341 StEB Köln Deutzer Ring 2026 A1 0 1 2015 0 0 0 0 0 0 0 0 0 357275 5645344 2 30.1 1.2019 05315000
07-18300421 StEB Köln Gerhart-Hauptmann-Str. - RWP 5241 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225355 358429 5650941 05315000
07-18300461 StEB Köln Rademacherweg - Sickergruben 2026 A9 1 1 2026 80 2 0 0 0 0 82 0 82 364645 5647656 05315000
07-18300541 StEB Köln Müllergasse - Sickergruben 2026 A9 1 1 2025 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225356 357677 5642681 2 30.1 1.2019 05315000
07-18300671 StEB Köln Ostheimer Str. / V. Ring - Sickergruben 2026 A9 1 1 2025 534 0 0 0 0 0 534 0 534 361087 5643248 05315000
07-18300681 StEB Köln Höhenhauser Ring - Sickergruben 2026 A9 1 1 2026 50 0 0 0 0 0 50 0 50 359934 5650134 05315000
07-18300701 StEB Köln Gremberger Str. - Sickergruben 2026 A9 1 1 2026 50 0 0 0 0 0 50 0 50 360312 5643270 05315000
07-18300731 StEB Köln Höhenhauser Ring (Süd) - Sickergruben 2026 A9 1 1 2025 500 70 0 0 0 0 570 0 570 360661 5649200 05315000
07-18300871 StEB Köln Friedrich-Naumann-Str. 2026 A1 0 1 2025 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225378 364173 5639535 05315000
07-18300931 StEB Köln Buchheimer/Höhenberger Ring-Sicker-
gruben
2026 A9 1 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 361448 5645806 05315000
07-18301081 StEB Köln Am Wildpark / Zeisbuschweg 2026 A1 0 1 2025 40 0 0 0 0 0 40 0 40 2225355 358429 5650941 05315000
07-18301 131 StEB Köln Karlsruher Str. - RWP 6134 2026 A3 0 1 2025 280 0 0 0 0 0 280 0 280 2225363 359879 5647487 05315000
07-18301 141 StEB Köln Berliner Str. - RWP 5243 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225355 358429 5650941 05315000
07-18301 191 StEB Köln Luise-Straus-Ernst-Str. - Erschließung 2026 A1 0 1 2019 0 0 0 0 0 0 0 0 0 357275 5645344 2 30.1 1.2019 05315000
07-18301251 StEB Köln Auenweg - RBD 6031 2026 A9 1 1 2025 300 0 0 0 0 0 300 0 300 358687 5646742 2 30.1 1.2019 05315000
07-18301291 StEB Köln Hans-Schulten-Str. / Rather Kirchweg 2026 A1 0 1 2025 300 50 0 0 0 0 350 0 350 2225920 362601 5643682 05315000
07-18301301 StEB Köln Am Marktplatz 2026 A1 0 1 2030 0 0 69 69 69 68 275 0 275 2225372 361413 5640308 05315000
07-18301451 StEB Köln Mülheimer Süden - Östlicher Ring-
schluss
2026 A1 0 1 2028 20 20 350 250 250 250 1.140 0 1.140 2225363 359879 5647487 05315000
07-18301471 StEB Köln Am Hirschfuß - RWP 5144 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 359428 5653018 05315000
07-31000488 StEB Köln Ensener Weg - SKU 583 2026 A8 1 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225377 362890 5639978 05315000
07-31001932 StEB Köln Glashüttenstr. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225375 05315000
09-12000901 StEB Köln Schilfweg (Lind) - RBD 8220 2026 A9 1 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 366795 5634576 05315000
09-12003431 StEB Köln Friedensstr. - Erschließung 2026 A1 0 1 2020 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225383 365025 5637744 27352 30.1 1.2019 05315000
09-12003561 StEB Köln Alte Magazinstr. - Erschließung 2026 A1 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2226382 364810 5636488 05315000
57
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Art der Maßnahme Kosten in Tausend Euro [T EUR] Einleitung Gewässer
Ordnungs-
nummer
Träger
der Maß-
nahme Bezeichnung
Berichts-
jahr
Art der
Maß-
nahme NBK
Umset-
zungs-
zustand
Umset-
zungs-
zustand
Bemer-
kung
Baube-
ginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Kosten
Pla-
nungs-
zeitraum
2026
- 2031
Kosten
Folge-
zeitraum
2032
- 2037
Gesamt-
kosten
2026
- 2037
Nummer
Sonder-
bauwerk
Kläran-
lagen-
nummer
Einlei-
tungs-
stellen-
nummer
Ostwert
Einlei-
tungs-
stelle
Nord-
wert
Einlei-
tungs-
stelle
Gewäs-
serkenn-
zahl Auflage
Be-
mer-
kung
Gemein-
degebiet
09-1200381 1 StEB Köln Peter-Klein-Weg - Erschließung 2026 A1 0 1 2018 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225382 361444 5636282 05315000
09-12005001 StEB Köln Houdainer Str. - Erschließung 2026 A1 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225382 361444 5636282 05315000
09-12006241 StEB Köln Am Leuschhof, Kaiserstr. u.a. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2226420 05315000
09-12006261 StEB Köln Asternweg, In der Adelenhütte u.a. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225382 05315000
09-15001481 StEB Köln Loorweg - MWP 8027 2026 A2 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2225381 360256 5635242 05315000
09-19181351 StEB Köln In der Adelenhütte - MWP 81 18 2026 A3 0 1 2027 17 265 310 75 0 0 667 0 667 2225380 362831 5637769 2 30.1 1.2019 05315000
09-19182061 StEB Köln Netze Wahn - hydraulische Sanierung 2026 A2 0 1 2025 0 500 1.000 1.000 1.000 1.000 4.500 3.000 7.500 222474 362770 5637704 05315000
09-191821 1 1 StEB Köln Netze Wahn - Regenwasserbehandlung
TS
2026 A9 1 1 2025 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222474 362770 5637704 05315000
09-19182181 StEB Köln Netze Wahn - Regenwasserbehandlung
MS
2026 A8 1 1 2025 1 1 1 1 1 300 305 300 605 222474 362770 5637704 05315000
09-31001763 StEB Köln Kornblumenweg / Heidestr. 2026 A3 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2226382 364810 5636488 05315000
09-31001923 StEB Köln Im Linder Bruch, Sieglarer Str. u.a. 2026 A3 0 1 2024 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2226382 05315000
Gesamtkosten 122.355 1 10.049 1 10.735 105.220 86.605 80.064 615.028 457.546 1.072.574
58
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Anlage 3 - Gesamtzusammenstellung der Maßnahmen des WBV Wahn im Zeitraum
2026 bis 2037
Gemäß Kapitel 4.2 der VV ABK sind alle für die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Maßnah-
men in einer Liste nach dem Muster der Anlage 1 der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasser-
beseitigungskonzepten (VV ABK – eingeführt durch Runderlass des MUNLV vom 08.08.2008) zusammenzustellen.
Die nachfolgende Maßnahmenliste entspricht den Anforderungen der VV ABK 2008 und beinhaltet alle derzeit
für den Zeitraum 2026 bis 2037 bekannten Maßnahmen des WBV Wahn.
59
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Art der Maßnahme Kosten in Tausend Euro [T EUR] Einleitung Gewässer
Ordnungs-
nummer
Träger
der Maß-
nahme Bezeichnung
Berichts-
jahr
Art der
Maß-
nahme NBK
Umset-
zungs-
zustand
Umset-
zungs-
zustand
Bemer-
kung
Baube-
ginn 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Kosten
Pla-
nungs-
zeitraum
2026
- 2031
Kosten
Folge-
zeitraum
2032
- 2037
Gesamt-
kosten
2026
- 2037
Nummer
Sonder-
bauwerk
Kläran-
lagen-
nummer
Einlei-
tungs-
stellen-
nummer
Ostwert
Einlei-
tungs-
stelle
Nord-
wert
Einlei-
tungs-
stelle
Gewäs-
serkenn-
zahl Auflage
Be-
mer-
kung
Gemein-
degebiet
09-771 108985 WBV Wahn Kapazitätserweiterung Kläranlage 2026 A6 0 1 2026 200 0 0 0 0 0 200 0 200 222474 05315000
09-771 108991 WBV Wahn KWA Energieerzeugung PV-Anlage 2026 A6 0 1 2022 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222474 05315000
09-771 108995 WBV Wahn KWA - Erneuerung Gasversorgung 2026 A6 0 1 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 0 222474 05315000
09-780000001 WBV Wahn Sanierung Mischwassersammler 2026 A3 0 1 2014 20 20 20 20 20 20 120 100 220 2226407 05315000
09-780000003 WBV Wahn Erneuerung und Weiterentwicklung
KW Wahn
2026 A6 0 1 2014 799 1.879 1.766 2.419 3.077 2.237 12.177 14.071 26.248 222474 05315000
Gesamtkosten 1.019 1.899 1.786 2.439 3.097 2.257 12.497 14.171 26.668
60
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Anlage 4 - VV ABK 2008 – Codierungen und ihre Bedeutung
VV ABK 2008 – Codierungen und ihre Bedeutung
Art der Maßnahme
Code Bedeutung
A1 Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen
A3 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen
A4 Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A5 Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A6 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität
A7 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität
A8 Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF, etc.)
A9 Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF, etc.)
A10 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung
A 11 Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirkungen von Mischwas-
ser- und Niederschlagswassereinleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind
A12 Versickerungsanlage
A13 Ortsnahe Einleitung
A14 Wegfall einer punktuellen Einleitung
A15 Umbau offener Abwasserkanäle
A16 Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z.B. BWK-M3-Nachweis,
Konzepterstellung, N-A-Modelle
61
Umsetzungszustand
Nr. Bedeutung
0 Durchgeführt
1 Im Bau
2 Realisierung zeitlich verschoben
3 Gestrichen
4 Neue Maßnahme
Art der Stationierung
Nr. Bedeutung
0 Nicht stationiertes Gewässer
1 Stationiertes Gewässer
2 Grundwasser (unterirdisch)
3 Nicht durchflossener See
99 Keine Angabe
NBK (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept)
Nr. Bedeutung für die Niederschlagswasserbeseitigung
0 Nein
1 Ja
62
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Anlage 5 - Tabellarische Aufstellung zu Kleinkläranlagen
Die nachfolgende tabellarische Aufstellung beinhaltet die auf dem Kölner Stadtgebiet befindlichen Anlagen der
örtlichen Entwässerung – hier: Kleinkläranlagen.
63 Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Eigentümer Ordnungsnummer
(StEB Köln) der Anlage
Bezeichnung
der Anlage
Status der Anlage Befreiung des ABP
befristet bis
Wasserrechtliche
Erlaubnis befristet bis
Lage der Anlage weiteres Vorgehen Art der Anlage
privat 684 Aachener Str. vorhanden unbefristet Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 566 Alte Kölnstr. zukünftig wegfallend Innenbereich Umwandlung in AFG Mehrkammersystem
privat 1341 Alte Neusser Landstr. zukünftig wegfallend Außenbereich Niederlegung Mehrkammersystem
privat 976 Am Feldschößchen vorhanden unbefristet 31.12.2029 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 5267 Am Feldschößchen vorhanden unbefristet 31.12.2029 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 977 Am Feldschößchen vorhanden unbefristet 31.12.2029 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 3071 Am Feldschößchen vorhanden unbefristet 31.12.2031 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 978 Am Feldschößchen vorhanden unbefristet 31.12.2029 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2668 Am Königsweg vorhanden unbefristet 31.12.2026 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2996 Am Konraderhof vorhanden unbefristet 31.12.2026 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 3124 Am Konraderhof vorhanden unbefristet 31.12.2026 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 3016 Am Kreuzweg vorhanden unbefristet 31.12.2028 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 3079 Am Nüssenberger Hof vorhanden unbefristet 31.12.2026 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 4610 Am Stammheimer Schloss-
park
zukünftig wegfallend Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 4918 An der Eisenbahn vorhanden unbefristet 31.12.2026 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2994 Baumschulenweg vorhanden unbefristet 31.12.2025 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 3128 Baumschulenweg vorhanden unbefristet 31.12.2025 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 4688 Baumschulenweg vorhanden unbefristet 31.12.2025 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2840 Bergheimer Weg vorhanden unbefristet 31.12.2030 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2298 Bergisch Gladbacher Str. vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2034 Brücker Mauspfad vorhanden unbefristet 31.12.2031 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2854 Brücker Mauspfad vorhanden unbefristet 31.12.2024 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2697 Brücker Mauspfad vorhanden unbefristet 31.12.2025 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2035 Brücker Mauspfad vorhanden unbefristet 31.12.2025 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2036 Brücker Mauspfad vorhanden unbefristet 31.12.2025 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2037 Brücker Mauspfad vorhanden unbefristet 31.12.2025 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2874 Brücker Mauspfad vorhanden unbefristet 31.12.2028 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2038 Brücker Mauspfad vorhanden unbefristet 31.12.2031 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 209 Brühler Landstr. vorhanden unbefristet 31.12.2026 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
64 Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Eigentümer Ordnungsnummer
(StEB Köln) der Anlage
Bezeichnung
der Anlage
Status der Anlage Befreiung des ABP
befristet bis
Wasserrechtliche
Erlaubnis befristet bis
Lage der Anlage weiteres Vorgehen Art der Anlage
privat 3028 Chorbuschstr. vorhanden unbefristet 31.12.2026 Außenbereich KKA auf Dauer
privat 1202 Cosmasweg zukünftig wegfallend Innenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 2871 Dellbrücker Mauspfad vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 2866 Dünnwalder Mauspfad vorhanden unbefristet 31.12.2024 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 3006 Dünnwalder Mauspfad vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 5165 Dürener Str. vorhanden unbefristet 31.12.2031 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 664 Dürener Str. vorhanden unbefristet 31.12.2029 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 561 Engeldorfer Straße vorhanden unbefristet 31.12.2024 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 174 Engeldorfer Straße vorhanden unbefristet 31.12.2025 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 960 Escher Str. vorhanden unbefristet 31.12.2024 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 261 Friedrichshof vorhanden unbefristet 31.12.2025 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 1232 Further Weg vorhanden unbefristet 31.12.2027 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 5226 Further Weg vorhanden unbefristet 31.12.2027 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 5227 Further Weg vorhanden unbefristet 31.12.2027 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2631 Gertrudisstr. vorhanden unbefristet Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 3076 Ginsterpfad vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 4976 Godorfer Hafen vorhanden unbefristet unbefristet Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 536 Godorfer Hauptstr. vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 2437 Goffineweg vorhanden unbefristet 31.12.2030 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 5147 Gottesweg zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 134 Gottesweg zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 2648 Gottesweg zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 138 Gottesweg zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 5198 Grüner Kuhweg vorhanden unbefristet 31.12.2033 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 4687 Haus Rath zukünftig wegfallend Innenbereich Umwandlung in AFG Mehrkammersystem
privat 926 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 5122 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 909 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 890 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
65 Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Eigentümer Ordnungsnummer
(StEB Köln) der Anlage
Bezeichnung
der Anlage
Status der Anlage Befreiung des ABP
befristet bis
Wasserrechtliche
Erlaubnis befristet bis
Lage der Anlage weiteres Vorgehen Art der Anlage
privat 910 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 919 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 892 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 893 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 921 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 895 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 5164 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 894 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 897 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 913 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 898 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 899 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 861 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 862 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 863 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 864 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 866 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 867 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 868 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 887 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 2892 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 2709 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 4644 Heckpfad zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 1476 Hermann-Löns-Str. vorhanden unbefristet 31.12.2029 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 3144 Heumarer Mauspfad vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 2580 Heumarer Mauspfad vorhanden unbefristet 31.12.2027 Innenbereich A&B-Zwang biologische KKA
privat 144 Höninger Weg zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 145 Höninger Weg zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 2628 Höninger Weg zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
66 Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Eigentümer Ordnungsnummer
(StEB Köln) der Anlage
Bezeichnung
der Anlage
Status der Anlage Befreiung des ABP
befristet bis
Wasserrechtliche
Erlaubnis befristet bis
Lage der Anlage weiteres Vorgehen Art der Anlage
privat 2563 Im Gremberg vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 2562 Im Gremberg vorhanden unbefristet 31.12.2024 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2585 Im Wasserfeld zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 3107 Immendorfer Hauptstr. vorhanden unbefristet 31.12.2024 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2851 Kasseler Weg vorhanden unbefristet 31.12.2027 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2852 Kasseler Weg vorhanden unbefristet 31.12.2027 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 9621 Kasseler Weg vorhanden unbefristet 31.12.2028 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 3113 Kiesweg vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 2990 Kiesweg vorhanden unbefristet 31.12.2030 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 3114 Kiesweg vorhanden unbefristet 31.12.2028 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 947 Kiesweg vorhanden unbefristet 31.12.2028 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 5197 Knochenbergsweg vorhanden unbefristet 31.12.2033 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 3137 Kölner Rugby Park vorhanden unbefristet 31.12.2025 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2531 Kratzweg zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 1290 Kurzer Damm zukünftig wegfallend Innenbereich Umwandlung in AFG Mehrkammersystem
privat 602 Langenacker Hof vorhanden unbefristet 31.12.2028 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 3092 Lehmbergweg vorhanden unbefristet Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2858 Liburer Str. zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 2988 Militärringstr. vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 3008 Militärringstr. vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 3133 Militärringstr. vorhanden unbefristet Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 1236 Mottenkaul vorhanden unbefristet 31.12.2028 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 1237 Mottenkaul vorhanden unbefristet 31.12.2024 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 1244 Mottenkaul vorhanden unbefristet 31.12.2024 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 4940 Mottenkaul vorhanden unbefristet 31.12.2028 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 546 Mühlenhof vorhanden unbefristet 31.12.2027 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 964 Müngersdorfer Str. vorhanden unbefristet 31.12.2030 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 1320 Neusser Landstr. zukünftig wegfallend unbefristet Außenbereich Niederlegung biologische KKA
privat 3095 Neusser Landstr. zukünftig wegfallend unbefristet Außenbereich Niederlegung biologische KKA
67 Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Eigentümer Ordnungsnummer
(StEB Köln) der Anlage
Bezeichnung
der Anlage
Status der Anlage Befreiung des ABP
befristet bis
Wasserrechtliche
Erlaubnis befristet bis
Lage der Anlage weiteres Vorgehen Art der Anlage
privat 3054 Neusser Landstr. zukünftig wegfallend Außenbereich Niederlegung biologische KKA
privat 50 Oberländer Ufer vorhanden unbefristet 31.12.2030 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 118 9 Orrer Str. vorhanden unbefristet 31.12.2028 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2356 Paffrather Str. vorhanden unbefristet 31.12.2027 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2357 Paffrather Str. zukünftig wegfallend Innenbereich Umwandlung in AFG Mehrkammersystem
privat 2583 Paffrather Str. zukünftig wegfallend Innenbereich Umwandlung in AFG Mehrkammersystem
privat 2836 Pingenweg vorhanden unbefristet 31.12.2028 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 115 2 Pingenweg vorhanden unbefristet 31.12.2029 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 3142 Poller Holzweg vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 1930 Poll-Vingster-Str. vorhanden unbefristet 31.12.2025 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 4518 Prämonstratenserstr. vorhanden unbefristet Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2538 Rath-Mengenicher-Weg vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2623 Roddergasse vorhanden unbefristet 31.12.2024 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2916 Roddergasse vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 2722 Roddergasse/Becker-
blockweg
vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 4520 Rösrather Str. vorhanden unbefristet 31.12.2026 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 5116 Senfweg vorhanden unbefristet 31.12.2033 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 5121 Senfweg vorhanden unbefristet 31.12.2029 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 1242 Sinnersdorfer Str. vorhanden unbefristet 31.12.2025 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 1245 Sinnersdorfer Str. vorhanden unbefristet 31.12.2029 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 1490 St.-Martin-Str. zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 1431 Steinstr. zukünftig wegfallend Innenbereich A&B-Zwang Mehrkammersystem
privat 3120 Straberger Weg vorhanden unbefristet 31.12.2026 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 4229 Straberger Weg vorhanden unbefristet 31.12.2026 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2629 Unterer Komarweg vorhanden unbefristet 31.12.2031 Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 2987 Venloer Str. vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
privat 3121 Widdersdorfer Landstr. vorhanden unbefristet 31.12.2029 Außenbereich KKA auf Dauer biologische KKA
privat 2794 Worringer Landstraße vorhanden Außenbereich KKA auf Dauer Mehrkammersystem
68
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Anlage 6 - Tabellarische Aufstellung zu Maßnahmen im Kontext der
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Bewirtschaftungsplan 2022 bis 2027
Die nachfolgende tabellarische Aufstellung beinhaltet die Maßnahmen der Fortschreibung ABK 2026 im Kontext
der WasserRahmenRichtLinie (WRRL) – hier: Bewirtschaftungsplan 2022 bis 2027.
69
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Ordnungsnummer Träger der
Maßnahme Bezeichnung Art der
Maßnahme LAWA-Nr.
Umset-
zungs-
zustand
Baube-
ginn [a]
Kosten
Planungs-
zeitraum
2026-2031
Kosten Fol-
gezeitraum
2032-2037
Gesamtkosten
Netz-, Kläranla-
genbezeichnung
(EG=Einzugsgebiet,
KW=Klärwerk))
Einleitung in
Gewässer Wasserkörper-Nr. Bemerkungen / Stand der Umsetzung
(Stand: 06/2024)
Fortschreibung ABK 2026 - Maßnahmen im Kontext WRRL - Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027 - Sammelmaßnahmen
07-1500001 1 StEB Köln GKW - 4. Reinigungsstufe A7 4 1 2014 21.621 T€ 12.200 T€ 33.821 T€ GKW Stammheim
(KW Langel)
Rhein
Rhein
2_639268
2_701494
Alle Kölner Klärwerke weisen eine sehr gute Reinigungsleistung
aus. Für den perspektivischen Umgang mit Spurenstoffen und
anderen Belastungen wird die weitere Entwicklung beobachtet.
Stand der Umsetzung: Grundlagenermittlung/Vorplanung
01 - 11121211 StEB Köln Netze Langel - Regenwasserbehandlung
MS A8 10a/1 1a 1 2025 820 T€ 300 T€ 1.120 T€ EG KW Langel
Rhein
Rhein
Kölner Randkanal
2_639268
2_701494
273732_0
Die in Ansatz gebrachten Kosten betreffen zukünftige Maßnah-
men an öffentlichen Abwasseranlagen. Sobald der erforderliche
Handlungsbedarf hinreichend konkretisiert werden kann, wird
das jeweils erforderliche Budget aus der jeweiligen Sammelmaß-
nahme herausgelöst, der entsprechend definierten Einzelmaß-
nahme zugewiesen und diese als solches weiter beplant/ver-
folgt/umgesetzt.
0 3 - 13113111 StEB Köln Netze Weiden -
Regenwasserbehandlung MS A8 10a/1 1a 1 2025 6 T€ 6 T€ 12 T€ EG KW Weiden Südlicher Randkanal
Kölner Randkanal
2737322_0
273732_10949
03-131 13181 StEB Köln Netze Weiden -
Regenwasserbehandlung TS A9 10b/1 1b 1 2025 580 T€ 0 T€ 580 T€ EG KW Weiden Südlicher Randkanal
Kölner Randkanal
2737322_0
273732_10949
04-141031 1 1 StEB Köln Netze Rodenkirchen -
RW-Behandlung MS A8 10a/1 1a 1 2025 6 T€ 4 T€ 10 T€ EG KW Rodenkirchen Rhein 2_639268
04-14103031 StEB Köln Netze Rodenkirchen -
RW-Behandlung TS A9 10b/1 1b 1 2025 0 T€ 0 T€ 0 T€ EG KW Rodenkirchen Rhein 2_639268
06-16142151 StEB Köln Netze Stammheim lrh. -
RW-Behandlung MS A8 10a/1 1a 1 2025 5.400 T€ 1.500 T€ 6.900 T€ EG KW Stammheim
(lrh.)
Rhein
Duffesbach
Kölner Randkanal
2_639268
27354_0
273732_10949
06-16142081 StEB Köln Netze Stammheim lrh. -
RW-Behandlung TS A9 10b/1 1b 1 2025 81 T€ 36 T€ 1 17 T€ EG KW Stammheim
(lrh.)
Rhein
Duffesbach
Kölner Randkanal
2_639268
27354_0
273732_10949
07-17160301 StEB Köln Netze Stammheim rrh. -
RW-Behandlung MS A8 10a/1 1a 1 2025 3.042 T€ 0 T€ 3.042 T€ EG KW Stammheim
(rrh.)
Rhein
Flehbach
2_639268
27356_0
07-17160081 StEB Köln Netze Stammheim rrh. -
RW-Behandlung TS A9 10b/1 1b 1 2025 730 T€ 0 T€ 730 T€ EG KW Stammheim
(rrh.)
Rhein
Flehbach
2_639268
27356_0
09-19182181 StEB Köln Netze Wahn -
Regenwasserbehandlung MS A8 10a/1 1a 1 2025 305 T€ 300 T€ 605 T€ EG KW Wahn Rhein
Rheinkanal 1
2_639268
2734_0
09-191821 1 1 StEB Köln Netze Wahn -
Regenwasserbehandlung TS A9 10b/1 1b 1 2025 0 T€ 0 T€ 0 T€ EG KW Wahn Rhein
Rheinkanal 1
2_639268
2734_0
06-18300001 StEB Köln Sanierung Sickerbrunnen - Stadtgebiet A9 10b/1 1b 1 2014 90 T€ 60 T€ 150 T€ Stadtgebiet Köln - / - - / -
06-32000001 Stadt Köln RW-Behandlung Trennsysteme - Stadt
Köln A9 10b/1 1b 1 2014 0 T€ 0 T€ 0 T€ Stadtgebiet Köln - / - - / - Erfordernis wegen getrennter Budgetplanung Stadt Köln ó StEB
Köln
06-32000004 Stadt Köln Sanierung Sickerbrunnen - Stadtgebiet A9 10b/1 1b 1 2014 225 T€ 0 T€ 225 T€ Stadtgebiet Köln - / - - / -
Zwischensumme 1 -
Kosten Sammelmaßnahmen 32.906 T€ 14.406 T€ 47.312 T€
70
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Ordnungsnummer Träger der
Maßnahme Bezeichnung Art der
Maßnahme LAWA-Nr.
Umset-
zungs-
zustand
Baube-
ginn [a]
Kosten
Planungs-
zeitraum
2026-2031
Kosten Fol-
gezeitraum
2032-2037
Gesamtkosten
Netz-, Kläranla-
genbezeichnung
(EG=Einzugsgebiet,
KW=Klärwerk))
Einleitung in
Gewässer Wasserkörper-Nr. Bemerkungen / Stand der Umsetzung
(Stand: 06/2024)"
Fortschreibung ABK 2026 - Maßnahmen im Kontext WRRL - Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027 - konkretisierte Einzelmaßnahmen
01-1 1 124881 StEB Köln Greesberger Str. - SKU 2450 A8 10a 1 2021 30.450 T€ 0 T€ 30.450 T€ 22 EG KA Langel HS Rhein
Kölner Randkanal
2_701494
273732_0 Maßnahme in Bau - Baubeginn im Okt. 2021 erfolgt
01-1 1 124901 StEB Köln Orrer Str. - PW A8 10a 1 2023 13.075 T€ 0 T€ 13.075 T€ 22 EG KA Langel HS Rhein
Kölner Randkanal
2_701494
273732_0 Maßnahme in Bau - Baubeginn im Aug. 2023 erfolgt
01-12002261 StEB Köln Martinusstr. - Orrer Str. A8 10a 1 2023 6.120 T€ 0 T€ 6.120 T€ 22 EG KA Langel HS Rhein
Kölner Randkanal
2_701494
273732_0 Maßnahme in Bau - Baubeginn im Aug. 2023 erfolgt
01-18300821 StEB Köln Alte Römerstr. - Straßenausbau A1 -/- (10b) 1 2025 250 T€ 0 T€ 250 T€ 21 EG KA Langel TS Rhein 2_701494
Maßnahme in Planung - Baubeginn im 2. Quartal 2024 geplant. Haupt-
zweck der Maßnahme: Ausbau des Kanalnetzes, begleitend: Sicherstellung
der ordnungsgemäßen Regenwasserbehandlung
04-1830051 1 StEB Köln Am Steinneuerhof - Sickergruben A9 10b 1 2024 0 T€ 0 T€ 0 T€ 00 EG KA Rodenkir-
chen
Rhein und Grund-
wasser (Versicke-
rung)
2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 2. Quartal 2024 geplant
04-18300761 StEB Köln Uferstr. (Rodenkirchen) - Sickergruben A9 10b 1 2024 0 T€ 0 T€ 0 T€ 00 EG KA Rodenkir-
chen Rhein 2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 3. Quartal 2024 geplant
06-12002931 StEB Köln Machabäerstr. - RKB A9 10b 1 2023 0 T€ 0 T€ 0 T€ 340 Machabäerstraße Rhein 2_639268 Maßnahme in Bau - Baubeginn im Jun. 2023 erfolgt
06-12004921 StEB Köln Niederländer Ufer - RBD 3401 A9 10b 1 2026 627 T€ 0 T€ 627 T€ 346 Niederländer Ufer
(Süd) Rhein 2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 1. Quartal 2026 geplant
06-12004931 StEB Köln An der Schanz - RBD 3402 A9 10b 1 2025 480 T€ 0 T€ 480 T€ 348 Niederländer Ufer
(Nord) Rhein 2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 3. Quartal 2025 geplant
06-12005791 StEB Köln Alteburger Str./Mainzer Str. - RBD 3201 A9 10b 1 2025 350 T€ 0 T€ 350 T€ 309 Oberländer Wall Rhein 2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 2. Quartal 2025 geplant
06-18300901 StEB Köln Etzelstr./Longericher Str.-Sickergruben A9 10b 1 2025 290 T€ 0 T€ 290 T€ 30 lrh. EG KA Stamm-
heim Rhein 2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 2. Quartal 2025 geplant
06-18301531 StEB Köln Hauptstr. / Esch-sur-Alzette-Str. A9 10b 1 2025 80 T€ 0 T€ 80 T€ 401 Zum Dammfelde Rhein
Kölner Randkanal
2_639268
273732_10949 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 1. Quartal 2025 geplant
06-31001601 StEB Köln Frohngasse - RBD 3301 A9 10b 1 2025 871 T€ 0 T€ 871 T€ 345 Frohngasse Rhein 2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 3. Quartal 2025 geplant
07-12001901 StEB Köln Berger Str. / Humboldtstr. - SKU 584 A8 11 a 1 2025 102 T€ 0 T€ 102 T€ 50 rrh. EG KA Stamm-
heim HS Rhein 2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 3. Quartal 2025 geplant
07-12002921 StEB Köln Hohenstaufenstr. - SKU 585 A8 11 a 1 2025 146 T€ 0 T€ 146 T€ 50 rrh. EG KA Stamm-
heim HS Rhein 2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 3. Quartal 2025 geplant
07-12003121 StEB Köln Vingster Ring (Vingst) - RRB A9 10b 1 2025 965 T€ 0 T€ 965 T€ 641 Vingster Ring Rhein 2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 1. Quartal 2025 geplant
07-18300541 StEB Köln Müllergasse - Sickergruben A9 10b 1 2025 0 T€ 0 T€ 0 T€ 60 rrh. EG KA Stamm-
heim TS Rhein 2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 4. Quartal 2025 geplant
07-18300671 StEB Köln Ostheimer Str. / V. Ring - Sickergruben A9 10b 1 2025 534 T€ 0 T€ 534 T€ 641 Vingster Ring Rhein 2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 2. Quartal 2025 geplant
07-18301251 StEB Köln Auenweg - RBD 6031 A9 10b 1 2025 300 T€ 0 T€ 300 T€ 631 Auenweg Rhein 2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 2. Quartal 2025 geplant
07-31000488 StEB Köln Ensener Weg - SKU 583 A8 11 a 1 2024 0 T€ 0 T€ 0 T€ 50 rrh. EG KA Stamm-
heim HS Rhein 2_639268 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 2. Quartal 2024 geplant
09-12000901 StEB Köln Schilfweg (Lind) - RBD 8220 A9 10b 1 2024 0 T€ 0 T€ 0 T€ 820 Schilfweg (Ost-
graben)
Rheinkanal 1
Ostgraben (N.N.) 2734_0 Maßnahme in Planung - Baubeginn im 4. Quartal 2024 geplant
Zwischensumme 2 -
Kosten Einzelmaßnahmen 54.640 T€ 0 T€ 54.640 T€
Gesamtsumme - Kosten Sammel- und
Einzelmaßnahmen 87.546 T€ 14.406 T€ 101.952 T€
71
Zweckverband Mitglieder Verbandsgebiet übertragene Aufgaben
Zweckverband
Kölner Randkanal
• der Rhein-ErftKreis
• die RWR Rheinbraun AG
• die Stadtentwässerungs-
betriebe Köln, AöR
„Kölner Randkanal“:
• der künstliche Wasser-
lauf auf der Strecke von
Frechen-Königsdorf
bis zum Rheinhafen in
Köln-Worringen einschl.
seiner Nebenanlagen
und aller dazugehören-
der Grundstücke
• Verwaltung, Betrieb und Unter-
haltung des Kölner Randka-
nals einschl. der zugehörigen
Bauwerke und Nebenanlagen
• Aufnahmen der Abwässer,
Grundwässer, bergbaulichen
Grund- und Grubenwässer,
Oberflächenwässer und
Niederschlagswässer und
Ableitung in den Rhein
Zweckverband
Südlicher
Randkanal
• der Rhein-ErftKreis
• die Stadtwerke Hürth
• die Stadt Frechen
• die Stadtentwässerungs-
betriebe Köln, AöR
„Südlicher Randkanal“:
• der künstliche Wasser-
lauf von der alten Klär-
anlage in Hürth-
Hermülheim bis zur Ein-
mündung in den Kölner
Randkanal in Köln-
Lövenich einschl. aller
Nebenanlagen und zu-
gehöriger Grundstücke
• der Vorfluter Süd
• Verwaltung, Betrieb und Unter-
haltung des Südlichen Randka-
nals und Vorfluter Süd einschl.
der zugehörigen Bauwerke und
Nebenanlagen
• Ableitung der Abwässer der
Verbandsmitglieder und der
auftretenden Hochwässer aus
dem Verbandsgebiet
• Ausführung aller notwendig
werdenden Baumaßnahmen
einschließlich aller Bauwerke
und Nebenanlagen
Zweckverband rrh.
Kölner Randkanal
• die Stadtentwässerungs-
betriebe Köln, AöR
• die Stadt Bergisch
Gladbach
„Rechtsrheinischer
Kölner Randkanal“:
• der künstliche Was-
serlauf vom Franken-
forstbach in Bergisch
Gladbach bis zum Rhein
in Köln-Stammheim
einschl. aller Nebenanla-
gen und dazugehörigen
Grundstücken
• Verwaltung, Betrieb und Unter-
haltung des Rechtsrheinischen
Kölner Randkanals einschl. der
zugehörigen Bauwerke und
Nebenanlagen
• Hochwasservermeidung durch
Spitzenabflussableitung über
den Randkanal
Anlage 7 Tabellarische Aufstellung zu Zweckverbänden mit Beteiligung der Stadt
Köln bzw. der StEB Köln (Verbände gemäß §§ 4 ff GKG)
Die nachfolgende tabellarische Aufstellung beinhaltet die Maßnahmen der Fortschreibung ABK 2026 im Kontext
der WasserRahmenRichtLinie (WRRL) – hier: Bewirtschaftungsplan 2022 bis 2027.
72
Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 7. Fortschreibung
Impressum
Herausgeber
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Ostmerheimer Straße 555
51 109 Köln
E-Mail: steb@steb-koeln.de
www.steb-koeln.de
Fotonachweis
Titelbild: StEB Köln/Peter Jost
Copyright
StEB Köln
Oktober 2024
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (289)
- Orrer Straße 2026A
- Further Straße
- Ernstbergstraße
- Sürther Straße 2026A
- Schillingsrotter Straße 2026A
- Godorfer Hauptstraße 2026A
- Michaelstraße 2026A
- Goldenfelsstraße 2026A
- Petersbergstraße 2026A
- Universitätsstraße 2026A
- Hermesgasse 2026A
- Römergasse
- Saarstraße
- Krefelder Straße 2026A
- Weyerstraße
- Kastanienallee
- Merowingerstraße
- Lachsgasse
- Bornheimer Straße
- Pasteurstraße
- Teichstraße
- Schillerstraße
- Swisttalstraße
- Neusser Straße
- Claudiastraße 2026A
- Kuhlemannstraße
- Subbelrather Straße
- Ikarosstraße
- Möhlstraße
- Humboldtstraße
- Seidenstraße 2026A
- Wallstraße
- Biegerstraße 2026A
- Herler Straße
- Caumannsstraße
- Taunusstraße
- Kasernenstraße
- Olpener Straße
- Kaiserstraße
- Heidestraße 2026A
- Sieglarer Straße
- Aachener Straße
- Alte Kölnstraße
- Alte Neusser Landstraße
- Bergisch Gladbacher Straße
- Brühler Landstraße
- Chorbuschstraße
- Dürener Straße
- Engeldorfer Straße
- Escher Straße
- Gertrudisstraße
- Hermann-Löns-Straße
- Immendorfer Hauptstraße
- Liburer Straße
- Militärringstraße
- Müngersdorfer Straße
- Neusser Landstraße
- Paffrather Straße
- Poll-Vingster Straße
- Prämonstratenserstraße
- Roddergasse
- Rösrather Straße
- Sinnersdorfer Straße
- Steinstraße
- Venloer Straße
- Widdersdorfer Landstraße
- Worringer Landstraße
- Machabäerstraße
- Frohngasse
- Ostmerheimer Straße 555
- Damiansweg 2026A
- Eifelplatz
- Wasseramselweg 2026A
- Dahlienweg
- Höhenhauser Ring
- Deutzer Ring 2026A
- Zeisbuschweg 2026A
- Rather Kirchweg 2026A
- Baumschulenweg
- Bergheimer Weg
- Brücker Mauspfad
- Cosmasweg
- Dellbrücker Mauspfad
- Dünnwalder Mauspfad
- Further Weg
- Ginsterpfad
- Goffineweg
- Gottesweg
- Grüner Kuhweg
- Heckpfad
- Heumarer Mauspfad
- Höninger Weg
- Kasseler Weg
- Kiesweg
- Knochenbergsweg
- Kratzweg
- Kurzer Damm
- Lehmbergweg
- Oberländer Ufer
- Pingenweg
- Poller Holzweg
- Rath-Mengenicher Weg
- Senfweg
- Straberger Weg
- Unterer Komarweg
- Niederländer Ufer
- Vingster Ring
- Auenweg
- Schilfweg
- Am Randkanal
- Am Kradepohl
- Auf dem Brand
- Am Steinneuerhof
- An der Schanz
- Am Frankenturm
- Am Domhof 2026
- An der Flora
- Am Duffesbach
- Am Wassermann 2026
- Auf dem Rosenhügel
- Am Molenkopf
- An der Kemperwiese
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- Am Marktplatz 2026
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- Am Leuschhof
- Am Königsweg
- Am Konraderhof
- Am Kreuzweg
- Am Nüssenberger Hof
- An der Eisenbahn
- Gunther-Plüschow-Straße 2026
- Pantaleonsmühlengasse
- Wilhelm-Waldeyer-Straße
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- Friedrich-Naumann-Straße 2026
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Details
- Aktenzeichen
- 0575/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.03.2025
- Erstellt
- 21.02.2025 10:01