2017/0257
Entwurf 3. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main -Teilplan Darmstadt
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1.1 UBA-Maßnahmenliste Luftreinhaltung Zusammenstellung der Maßnahmen in den Aktionsplänen und Luftreinhalteplänen für die Stadt Darmstadt: LRP 2005: Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rh ein-Main, 2005 AP 2005: Aktionsplan Darmstadt 2005 AP 2007: Aktionsplan Darmstadt 2007 LRP (1.Fts.) 2011: 1. Fortschreibung Luftreinhalt eplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt, 2011 LRP (2.Fts.) 2015: 2. Fortschreibung Luftreinhalt eplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt, 2015 (dieser Plan) Wurden bzw. werden Maßnahmen in den Plänen berücksi chtigt, sind sie mit einem „X“ gekennzeichnet. Nr. Maßnahme LRP 2005 AP 2005 AP 2007 LRP (1.Fts.) 2011 LRP (2.Fts.) 2015 1 Emissionsarme Antriebsarten im ÖPNV und bei städtischen Fahrzeugen X X X X X 2 Verkehrsflussoptimierung X X 1.Stufe, 2.Stufe vorbereitet X Gutachten Verkehrsverflü ssigung 3 Attraktivitätssteigerung ÖPNV X X X X X 4 Fahrradverkehr, Attraktivitätssteigerung X X X 5 Baustellenrichtlinie, Staubminderungsplan X X 6 Bau Ring-, Ausfall- oder Umgehungsstraße X X X 7 Öffentlichkeitsarbeit X X X X X 8 Lkw-Durchfahrtsverbot X X X X X 9 Umweltzone mit zeitlicher Staffelung s. Nr. 41 10 Fußgängerverkehr, Attraktivitätssteigerung X X Schulwege- konzept X 11 Mobilitätsberatung X X X X 12 Begrünung X geplant X geplant X geplant X 13 Fernwärmenetze / Nahwärmenetze, Ausbau X X 14 ÖPNV, Streckennetzausbau X X geplant X geplant X 1.Bauabschnitt X 2.Bauabschnitt 15 Lkw-Routenkonzept X X X X X 16 Energieeinsparung X X 17 Parkraum-Bewirtschaftung X X X X X 18 Stadtplanung, Immissionsschutzbelange X X X X X 19 Umstellung auf regenerative oder emissionsarme Energieträger X X X 20 Anlagensanierung – Beste verfügbare Technik im Rahmen der behördlichen Zulassung und Überwachung von Anlagen 21 Tempo 30 X nachts auf Hauptverkehrs- straßen, geplant Nr. Maßnahme LRP 2005 AP 2005 AP 2007 LRP (1.Fts.) 2011 LRP (2.Fts.) 2015 22 ÖPNV, Fahrtzeitverkürzung s. Nr. 3, 14 23 Festbrennstoff-Feuerung s. gesetzliche Grundlage, 1. BImSchV 24 Klimatologische Zusammenhänge 25 Tangentiale Ableitung des Durchgangsverkehrs X Lkw X Lkw 26 Verkehrsentwicklungsplan X 27 Verkehrslenkung, dynamisch X X X 28 Erdgasfahrzeuge 29 Parkraum-Management X X X X X 30 Car-Sharing X X 31 Fahrbahnbelag, Sanierung X geplant X erfolgt 32 Festbrennstoff-Feuerung / Öffentlichkeitsarbeit 33 Grüngut-Verbrennung, Verbot in Ausnahmefällen gem. hessischer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (PflAbfV) 34 Emissionsgrenzwerte, EU X 35 Mobile Maschinen und Geräte, emissionsarm X X 36 EU-Emissionsgrenzwerte Verkehr X X 37 Straßennassreinigung X X Hügelstr. X Hügelstr. X Hügelstr. 38 Straßenreinigung X 39 Fahrgemeinschaften / Pendlerportal X X X X 40 Kreisverkehr statt Ampel (X) s. Nr. 2 41 Umweltzone ohne zeitliche Staffelung X geplant für 2008 zw. Kasinostra ße und Cityring X Prüfung im Hinblick auf Grenz- werte X 42 Lkw-Mautpflicht auf Abschnitten von Bundes- und Landesstraßen X 43 Elektromobilität X 44 Emissionsarme ÖPNV- und städtische Fahrzeuge;: Einsatz in belasteten Bereichen X X X X X 45 Müllabfuhr / Straßenreinigung außerhalb Hauptverkehrszeiten In den Plänen der EAD werden arbeitszeitrechtliche und verkehrstechnische Anforderungen berücksichtigt. 46 Staubemissionsreduktion diffuse Quellen X s. Nr. 5, 37, 38 47 Geschwindigkeitsreduzierung Wirksamkeit in Abhängigkeit des Verkehrsflusses, s. Nr. 2 48 Maßnahmenumsetzung, Berichterstattung X X X 49 City-Logistik X X 50 Partikelfilter und Abgasentstickungseinrichtungen bei Dieselfahrzeugen X X X X X 51 Emissionsarme Fahrzeug – Schnelle Flottenerneuerung X X X X X 52 Dienstwagen-Besteuerung bezogen auf CO 2-Emissionen Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers 53 Neuaufteilung / Neugestaltung Der Straßenraum wird insgesamt betrachtet. Es erfolgt bereits eine Nr. Maßnahme LRP 2005 AP 2005 AP 2007 LRP (1.Fts.) 2011 LRP (2.Fts.) 2015 Straßenraum Neuaufteilung in der Regel zu Lasten des Individualverkehrs und zu Gunsten von Radfahrern und Busspuren. Hierbei gilt es jedoch die alten Alleen zu erhalten und die Leitungsrechte und Kanäle zu beachten 54 Tempo 30 oder 40 auf Hauptverkehrsstraßen nur wirksam bei gleichzeitiger Verkehrsverflüssigung, s. Gutachten in Nr. 2 X nachts auf Hauptverkehrs- straßen, wird geprüft 55 Tunnel-Bau City-Tunnel vorhanden, lokal problematisch 56 Kraftstoffe, emissionsarme X X X X 57 Schiffsmotoren, emissionsarm kein Schiffsverkehr vorhanden 58 Verkehrsberuhigung s. Nr. 2 (Verkehrsflussoptimierung) 59 Verkehrsleitsystem s. Nr. 2 (Verkehrsflussoptimierung) 60 Gütertransport mit Bahn oder Schiff innerstädtisch nicht geeignet 61 Integrative Planung für Stadt und Region X 62 Energie- und umweltschonendes Fahren X 63 Mobile Geräte bei Baumaßnahmen, emissionsarm s. Nr. 5 64 Fahrbahnbelag, Erneuerung in kritischen Bereichen X 65 Winterdienst Beim Streuen wird möglichst wenig Salz verwendet, hauptsächlich Splitt und Sand. 66 Schiffsanlageplätze, innerstädtisch – Emissionsminderung kein Schiffsverkehr vorhanden 67 Sekundär-Aerosole NO 2 maßgeblich 68 Photokatalytischer Abbau von Stickoxiden X 69 Lärmminderung teilweise konkurrierende Anforderungen, z.B. zu Geschwindigkeitsreduzierung / Verkehrsqualität 70 Geschwindigkeitskontrolle X X X X 71 Sperrung für gesamten Kfz-Verkehr X 72 Autobahn-Bau kein Bedarf 73 Standortverlegung 74 Abstellen des Motors bei Wartezeiten technische Weiterentwicklung, Start-Stopp-Automatik 75 Schienenverkehr, emissionsarm s. Nr. 3, 14 bzgl. Straßenbahnlinien 76 Spezielle Maßnahmen für Industrie- Unternehmen im Rahmen der behördlichen Zulassung und Überwachung von Anlagen 77 Güterverkehrszentrum X 78 Einbahnstraßenregelung s. Nr. 4 79 Anwohner-Parkgebiete Bewohnerparken wird derzeit in Darmstadt sukzessive eingeführt. 80 Fahrbahnbelag, Zuschlagsstoffe abriebarm s. Nr. 31 81 Emissionsgrenzwerte, national X X 82 Lkw-Durchfahrtsverbot, emissionsabhängig 83 Lkw-Durchfahrtsverbot, immissionsabhängig 84 Störungs- und Überlastungsmanagem. s. Nr. 2 85 Vorbehaltsnetz (Festlegung von innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen) (X) s. Nr. 2 86 City-Maut / Gebietsbezogene Maut mit Anwohnervorteilen X 87 Kontrolle der verkehrlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit X X X Nr. Maßnahme LRP 2005 AP 2005 AP 2007 LRP (1.Fts.) 2011 LRP (2.Fts.) 2015 Luftreinhalteplänen angeordnet wurden 88 Parkraum-Rückbau Der Rückbau erfolgt sukzessive bei Neubaugebieten w ird nur noch ein Anteil von 0,4 % je Wohnung als Parkraum ausgewiese n, siehe Bebauungsplan für Lincoln-Siedlung. 89 Leihfahrräder X X 90 Information über verkehrslenkende Maßnahmen X 91 Lärmschutzwand an innerstädtischen Belastungsschwerpunkten räumlich nicht realisierbar 92 Schienenverkehr, Elektrifizierung Straßenbahnen werden alle elektrisch betrieben, kein Bahnverkehr durch die Innenstadt 93 Anlagensanierung – über den Stand der Technik hinausgehend im Rahmen der behördlichen Zulassung und Überwachung von Anlagen 94 Spezielle Maßnahmen für ein Bergbauunternehmen kein Bergbau 95 Festbrennstoff-Feuerung / Novellierung 1. BImSchV X X 96 Brauchtumsfeuer gem. hessischer Erlasslage 97 Reisebus-Konzept s. Nr. 8 98 Tempo 40 (X) s. Nr. 2 99 Tempo 30 für Lkw (X) s. Nr. 2 100 Vergünstigte Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone für emissionsarme Kfz kein Kfz-Verkehr in Fußgängerzonen außerhalb bestehender Ausnahmen 101 Abdeckung Lkw-Ladung 102 Kfz-Steuer, emissionsorientiert Zuständigkeit Bundesgesetzgeber 103 Müllanlieferung per Bahn 104 PM 10 -Bindemittel 105 Freiwillige Maßnahmen X X X X 106 Osteuropäische Nachbarstaaten, Einwirkung auf schnellere Minderung deren Industrie- und Kraftwerksemissionen Zuständigkeit der Bundesregierung bzw. der EU 107 Laubpuster, Verbot gesetzliche Grundlage nicht vorhanden 108 Tempo 20 (X) s. Nr. 2 109 Fahrverbote abwechselnd für gerade und ungerade Kennzeichen keine Rechtsgrundlage 110 Autofreies Wohnen In Planungsgebieten wird dieser Aspekt als Grundlage beachtet. 111 Baumschutzsatzung Die Stadt Darmstadt hat eine Baumschutzsatzung, die konsequent umgesetzt wird. 112 Vorgartensatzung In einzelnen Bebauungsplänen sind die Vorgärten durch Festsetzung als Grünfläche geschützt. 113 Tunnelabluft, Entstaubung X X 114 Kennzeichnungsverordnung X (BR einge- bracht) X 115 Schadstoffgruppe 5 – Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung X (BR einge- bracht) s. Nr. 114 116 Vignettenpflicht, Aufhebung kein direkt benachbarter Staat mit Vignettenpflicht auf Autobahnen 117 Einzelfeuerungsanlagen X X X 118 Wohnungsbelüftungssysteme 119 Asphaltierung, provisorische s. Nr. 31 120 Reifenwaschanlage s. Nr. 5 Nr. Maßnahme LRP 2005 AP 2005 AP 2007 LRP (1.Fts.) 2011 LRP (2.Fts.) 2015 121 Straßennassreinigung im Baustellenbereich s. Nr. 5 122 Ad-hoc-Maßnahmen bei hoher Belastung X X 123 Sonderfahrstreifen s. Nr. 4 Teilweise sind Sonderspuren für ÖPNV / Busspuren vorhanden sowie extra Straßenbahngleise außerhalb des Straßenraumes. 124 Verkehrsbeschränkung, emissionsabhängig X X X 125 Verkehrsbeschränkung, immissionsabhängig 126 Bus-Durchfahrtsverbot s. Nr. 8 127 Unterrichtsbeginn, zeitlich versetzt Die Idee wird durch die Stadt Darmstadt nachdrückli ch begrüßt und sollte auf Landesebene aufgegriffen werden. 128 Immissionsschutzwall an innerstädtischen Belastungsschwerpunkten räumlich nicht realisierbar 129 Satzung zur Solaren Baupflicht 130 Tempo 30 im Baustellenbereich nur wirksam bei gleichzeitiger Verkehrsverflüssigung, s. Nr. 2
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Darmstadt-Hügelstraße 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 NO2 62 65 67 64 61 58 60 62 67 74 70 74 67 66 65 66,7 65,4 63,4 62,3 58,9 59,5 60,5 55,5 NOx 370,2 371,6 379,8 349,2 274,1 268,0 283,8 275,0 272,0 282,0 248,0 257,0 212,0 201,0 194,0 201,8 197,4 194,9 187,0 175,0 181,0 176,7 160,8 Grenzwert NO2 und PM10 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 PM10 32,8 37 40 43 34 34 29 27 27 31,6 29,6 29,2 24,7 25,4 23,6 24 21,5 Benzol 4 4 4 3,2 3,3 2,66 2,1 2,43 2,51 2,04 1,63 1,36 1,29 1,21 1,55 1,3 CO 2,7 2,5 2,5 2,5 1,7 1,5 1,4 1,2 1,1 1,1 1 0,9 0,8 0,7 0,66 0,69 0,63 0,61 0,53 0,5 0,51 0,49 0,43 Überschreitungen NO2-Stundenmittelwert 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Darmstadt-Hügelstraße 43 44 44 44 31 57 28 Überschreitungen PM10-Tagesmittelwert 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Darmstadt-Hügelstraße 37 64 85 106 60 42 33 29 22 41 31 40 15 17 13 12 4 Grenzwert 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 0 10 20 30 40 50 60 70 80 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahresmittelwert [µg/m³] NO2 PM10 Grenzwert NO2 und PM10
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Punkt 29: Entwurf 3. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main - Teilplan Darmstadt (V-Nr. 2017/0257) Stadträtin Akdeniz erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der Anwesenden. Stadtv. Hang (UFFBASSE) bittet zu Protokoll zu nehmen, dass Stadträtin Akdeniz mitteilte, dass der Beschluss dieser Vorlage keine Magistratsvorlage der Einzelmaßnahme ersetzt, sondern die Maßnahme in Erwartung der Fachbeschlüsse aufgenommen sind. Stadtve. Hübscher-Paul bittet um Sachstandsberichte zu folgenden Punkten des Luftreinhalteplans: 1.) Punkt 1 – Kontrollmaßnahmen zum Durchfahrtsverbot für LKW 2.) Sachstand zu Punkt 6 Festlegung im Nahverkehrsplan Darmstadt und Darmstadt-Dieburg von hohen Umweltstandards bei Ausschreibungen 3.) Sachstand zu Punkt 23 Erstellung eines regionalen Mobilitäts- und Verkehrskonzept im Rahmen des Masterplans 2030 – Stadt Darmstadt und Region ergänzend zum Stadtentwicklungsplan 2030 4.) Sachstand zu Punkt 26 Der Fragen könnten im Rahmen des nächsten Umweltausschusses beantwortet werden. Stadtv. Nissen (UWIGA) beantragt, den Punkt 26 aus Anlage 1 zu streichen. Der Antrag wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: SPD, Die Linke. FDP und UWIGA Stimmenthaltung: AfD und UFFBASSE Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD und UWIGA Stimmenthaltung: Die Linke. und FDP
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat III
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II 32
III 66 61
IV 20
V 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0257
Magistratsbeschluss -Nr.
288
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 061-004-000/066-101-
1000/066-100-1000
Investitionsnummer: 16061-6003/15066-6003
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6120000
Betreff: Entwurf 3. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein -Main -
Teilplan Darmstadt
Vorlage vom: 03.08.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Bericht zur
Kenntnis und stimmen der Durchführung der Maßnahmen gemäß
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu.
2. Der Maßnahmenkatalog wird dem Hessischen Umweltministerium zum Zweck der
dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Rhein-Main – Teilplan Darmstadt
zugeleitet.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1 Maßnahmenkatalog
Anlage 2 _UBA_Maßnahmenliste
Anlage 3_Entwicklung Schadstoffbelastung an den Darmstädter Messstationen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 23.08.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.08.2017:
Die hohe Belastung mit NOx insbesondere NO2 wird in Städten überwiegend durch den Verkehr
verursacht. Hauptemittenten sind Dieselfahrzeuge. Darüber besteht unter Experten und
Expertinnen Einigkeit.
Für eine Reduzierung oder gar ein Verbot von Dieselfahrzeugen in (Innen)-Städten gibt es
aktuell keine gesetzliche Grundlage und nur eine geringe gesellschaftliche Akzeptanz. Um ein
mögliches Dieselfahrverbot vermeiden zu können, müssen alle Kräfte an einem Strang ziehen,
insbesondere die Automobilindustrie muss mit reellen Abgaswerten agieren. Trotz aller
Bemühungen der Kommunen bei der Luftreinhaltung ist allerdings ein Dieselfahrverbot eine
nicht ausgeschlossene Maßnahme, wie auch Gerichte aktuell bestätigen. Um ein solches
Fahrverbot umsetzen zu können, bedarf es einer klaren Regelung, die in Form der „Blauen
Plakette“ geschaffen werden könnte, wie der Deutsche Städtetag seit geraumer Zeit fordert.
Unabhängig von bundespolitischen Regelungen sind zur Minimierung der Schadstoffbelastung
weiterhin Einzelmaßnahmen notwendig, die für die Stadt Darmstadt im Teilplan Darmstadt des
Luftreinhalteplan Rhein-Main festgelegt sind und federführend durch das Umweltamt unter
Beteiligung des Straßenverkehrs-und Tiefbauamtes, des Stadtplanungsamtes und des
Ordnungsamtes regelmäßig fortgeschrieben werden. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten,
dass viele Maßnahmen zur Reduktion von Belastungen an einzelnen Punkten in Darmstadt
möglicherweise zu einer Verlagerung der Belastungen an anderer Stelle führen und keine
Verbesserung für die gesamte Stadt darstellen, wie dies durch ein Dieselfahrverbot
gewährleistet werden könnte.
Mit der Magistratsvorlage vom 20.08.2015 wurde der zweiten Fortschreibung des
Luftreinhalteplans Rhein-Main – Teilplan Darmstadt mit der Fortschreibung der umfangreichen
bisherigen Maßnahmen und der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Verkehrsverflüssigung
und Ampelschaltung im innerstädtischen Straßennetz zugestimmt (Vorlagen : Nr. 2015/0370).
Vor dem Hintergrund eines Verwaltungsstreitverfahrens des Verkehrsclub Deutschland e.V.
gegen das Land Hessen, betreffend den Luftreinhalteplan der Stadt Darmstadt, wurde die
Stadt Darmstadt vom federführenden Hessischen Umweltministerium in Wiesbaden
aufgefordert, parallel zu dem Verwaltungsgerichtsverfahren weitere Maßnahmen im
Stadtgebiet Darmstadt zur Reduktion der Luftbelastung durch NO 2 zu ergreifen. Die Stadt
Darmstadt ist vom Verwaltungsgericht dem Verfahren beigeladen worden. In einer
umfangreichen Stellungnahme an das Gericht hat die Stadt Darmstadt die bisherigen
Aktivitäten aufgezeigt und dargelegt.
In Anlage 1 der Vorlage ist die Fortschreibung der derzeit in Arbeit befindlichen Maßnahmen
aufgelistet. In Anlage 2 ist eine Übersicht der vom Umweltbundesamt für sinnvoll erachteten
- 5 -
Maßnahmen der Luftreinhalteplanung betreffend NO2-Reduktion aufgeführt und der
Umsetzungsstand für die Stadt Darmstadt dargelegt.
Die umfangreichen Kataloge zeigen, dass die Stadt Darmstadt viele Maßnahmen ergriffen hat.
Bereits die Einführung des LKW-Durchfahrtsverbotes ab 01.11.2015 des letzten
Luftreinhalteplans hat eine Reduktion der NO2-Werte in der Hügelstraße im Jahr 2016 um ca. 5
µg/m³ gegenüber 2015 bewirkt (vgl. Anlage 3).
Das Hessische Umweltministerium hat darüber hinaus die Stadt Darmstadt aufgefordert, den
City-Tunnel daraufhin zu untersuchen, ob Maßnahmen zur Reduktion der
Schadstoffemissionen durch den einfahrenden Verkehr mit Verschleppung der Schadstoffe in
die Hügelstraße denkbar sind.
Dieser Aufforderung ist die Stadt nachgekommen und hat 2 Varianten untersuchen lassen:
Variante 1 Tunnelabdeckung: Bezugnehmend auf Untersuchungen anderer Städte wurde die
Möglichkeit einer Absaugung der Schadstoffe in Kombination mit einer Überbauung der
Hügelstraße untersucht. Die Variante ist für ca. 5 Mio € Netto-Baukosten zzgl. jährlich
anfallenden Stromkosten von ca. 900.000 € realisierbar. Mit einer deutlichen
Geräuschentwicklung durch die Absauggeräte und einem stark sichtbaren Eingriff in das
Stadtbild ist bei dieser Variante zu rechnen.
Variante 2 Entlüftung über Nordportal: Die NO2-Ausbreitung im Tunnelbereich und dessen Ein-
und Ausfahrten soll unter der Vorgabe der Drehung der bereits im Tunnel vorhandenen
Strahlenventilatoren mit längeren täglichen Laufzeiten der Ventilatoren simuliert werden. Das
Ausblasen der Abgase durch die Ventilatoren würde in Richtung Mathildenplatz, wo keine
Wohnbebauung betroffen ist und eine bessere Durchlüftung herrscht, erfolgen. Mit der
Untersuchung wurde die Universität Graz beauftragt. Erste vorläufige Ergebnisse zeigen, dass
eine deutliche Reduktion der Schadstoffe in der Hügelstraße erzielt werden kann. Das
endgültige Ergebnis wird im Herbst 2017 vorliegen.
Sobald die Ergebnisse für Variante 2 vorliegen, wird eine weitere Vorlage für den Magistrat und
die Stadtverordnetenversammlung erstellt, um über die Varianten und das weitere Vorgehen zu
entscheiden.
Eine weitere, im engeren Fokus stehende Einzelmaßnahme, sind die Belastungen in der
Heinrichstraße. Im Bereich der unteren Heinrichstraße, dem Steigungsbereich ab der
Heidelberger Straße, entsteht häufig eine Stop-and-Go-Fahrweise, was zu einer Erhöhung von
Luftschadstoffen führt. Für diesen Teilabschnitt werden zurzeit Maßnahmen, die zu einer
Verkehrsverflüssigung führen könnten, geprüft. Weitere Maßnahmen werden unter Koordination
des Dezernats V in einem ämterübergreifenden „Arbeitskreis NO x –Reduzierung – Fokus
Heinrichstraße“ entwickelt und koordiniert.
Sobald die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betreffend des Fahrverbotes für
Dieselfahrzeuge in Düsseldorf vorliegt – mit der Entscheidung wird im Herbst 2017 gerechnet –
wird voraussichtlich auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Verfahren für eine mündliche
Verhandlung aufrufen. Nach Vorliegen einer Entscheidung des VG Wiesbaden erfolgt ein
weiterer Bericht.
Die Verwaltung wird zunächst die in Anlage 1 genannten Maßnahmen weiter fortführen, da
bereits im Vorfeld das Hessische Umweltministerium die Wirksamkeit der Maßnahmen
bestätigt hat.
Neuerungen die u.U. eine etwaige Fahrverbotszone betreffen, bzw. die so genannte „Blaue
Plakette“, werden ebenfalls dem Magistrat umgehend berichtet werden.
Jedwede Förder- oder Fondsmittel, die durch den Bund zur Verfügung gestellt werden sollen,
werden unverzüglich von der Stadt Darmstadt zu einer Reduktion der Schadstoffbelastung in
der Stadt beantragt und genutzt.
Darmstadt, 03.08.2017
56 lu
Dezernat I Dezernat V Dezernat III
Jochen Partsch Barbara Akdeniz Barbara Boczek
Oberbürgermeister Stadträtin Stadträtin
2017/0257
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat III
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0257
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 061-004-000/066-101-
1000/066-100-1000
Investitionsnummer: 16061-6003/15066-6003
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6120000
Betreff: Entwurf 3. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein -Main -
Teilplan Darmstadt
Vorlage vom: 03.08.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Bericht zur
Kenntnis und stimmen der Durchführung der Maßnahmen gemäß
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu.
2. Der Maßnahmenkatalog wird dem Hessischen Umweltministerium zum Zweck der
dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Rhein-Main – Teilplan Darmstadt
zugeleitet.
- 2 -
Anlagen: Anlage 1 Maßnahmenkatalog
Anlage 2 _UBA_Maßnahmenlis te
Anlage 3_Entwicklung Schadstoffbelastung an den Darmstädter Messstationen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.08.2017:
Die hohe Belastung mit NOx insbesondere NO2 wird in Städten überwiegend durch den Verkehr
verursacht. Hauptemittenten sind Dieselfahrzeuge. Darüber besteht unter Experten und
Expertinnen Einigkeit.
Für eine Reduzierung oder gar ein Verbot von Dieselfahrzeugen in (Innen)-Städten gibt es
aktuell keine gesetzliche Grundlage und nur eine geringe gesellschaftliche Akzeptanz. Um ein
mögliches Dieselfahrverbot vermeiden zu können, müssen alle Kräfte an einem Strang zieh en,
insbesondere die Automobilindustrie muss mit reellen Abgaswerten agieren. Trotz aller
Bemühungen der Kommunen bei der Luftreinhaltung ist allerdings ein Dieselfahrverbot eine
nicht ausgeschlossene Maßnahme, wie auch Gerichte aktuell bestätigen. Um ein solches
Fahrverbot umsetzen zu können, bedarf es einer klaren Regelung, die in Form der „Blauen
Plakette“ geschaffen werden könnte, wie der Deutsche Städtetag seit geraumer Zeit fordert.
Unabhängig von bundespolitischen Regelungen sind zur Minimierung der Schadstoffbelastung
weiterhin Einzelmaßnahmen notwendig, die für die Stadt Darmstadt im Teilplan Darmstadt des
Luftreinhalteplan Rhein-Main festgelegt sind und federführend durch das Umweltamt unter
Beteiligung des Straßenverkehrs-und Tiefbauamtes, des Stadtplanungsamtes und des
Ordnungsamtes regelmäßig fortgeschrieben werden. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten,
dass viele Maßnahmen zur Reduktion von Belastungen an einzelnen Punkten in Darmstadt
möglicherweise zu einer Verlagerung der Belastungen an anderer Stelle führen und keine
Verbesserung für die gesamte Stadt darstellen, wie dies durch ein Dieselfahrverbot
gewährleistet werden könnte.
Mit der Magistratsvorlage vom 20.08.2015 wurde der zweiten Fortschreibung des
Luftreinhalteplans Rhein-Main – Teilplan Darmstadt mit der Fortschreibung der umfangreichen
bisherigen Maßnahmen und der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Verkehrsverflüssigung
und Ampelschaltung im innerstädtischen Straßennetz zugestimmt (Vorlagen : Nr. 2015/0370).
Vor dem Hintergrund eines Verwaltungsstreitverfahrens des Verkehrsclub Deutschland e.V.
gegen das Land Hessen, betreffend den Luftreinhalteplan der Stadt Darmstadt, wurde die
Stadt Darmstadt vom federführenden Hessischen Umweltministerium in Wiesbaden
aufgefordert, parallel zu dem Verwaltungsgerichtsverfahren weitere Maßnahmen im
Stadtgebiet Darmstadt zur Reduktion der Luftbelastung durch NO 2 zu ergreifen. Die Stadt
Darmstadt ist vom Verwaltungsgericht dem Verfahren beigeladen worden. In einer
umfangreichen Stellungnahme an das Gericht hat die Stadt Darmstadt die bisherigen
Aktivitäten aufgezeigt und dargelegt.
In Anlage 1 der Vorlage ist die Fortschreibung der derzeit in Arbeit befindlichen Maßnahmen
aufgelistet. In Anlage 2 ist eine Übersicht der vom Umweltbundesamt für sinnvoll erachteten
- 4 -
Maßnahmen der Luftreinhalteplanung betreffend NO2-Reduktion aufgeführt und der
Umsetzungsstand für die Stadt Darmstadt dargelegt.
Die umfangreichen Kataloge zeigen, dass die Stadt Darmstadt viele Maßnahmen ergriffen hat.
Bereits die Einführung des LKW-Durchfahrtsverbotes ab 01.11.2015 des letzten
Luftreinhalteplans hat eine Reduktion der NO2-Werte in der Hügelstraße im Jahr 2016 um ca. 5
µg/m³ gegenüber 2015 bewirkt (vgl. Anlage 3).
Das Hessische Umweltministerium hat darüber hinaus die Stadt Darmstadt aufgefordert, den
City-Tunnel daraufhin zu untersuchen, ob Maßnahmen zur Reduktion der
Schadstoffemissionen durch den einfahrenden Verkehr mit Verschleppung der Schadstoffe in
die Hügelstraße denkbar sind.
Dieser Aufforderung ist die Stadt nachgekommen und hat 2 Varianten untersuchen lassen:
Variante 1 Tunnelabdeckung: Bezugnehmend auf Untersuchungen anderer Städte wurde die
Möglichkeit einer Absaugung der Schadstoffe in Kombination mit einer Überbauung der
Hügelstraße untersucht. Die Variante ist für ca. 5 Mio € Netto-Baukosten zzgl. jährlich
anfallenden Stromkosten von ca. 900.000 € realisierbar. Mit einer deutlichen
Geräuschentwicklung durch die Absauggeräte und einem stark sichtbaren Eingriff in das
Stadtbild ist bei dieser Variante zu rechnen.
Variante 2 Entlüftung über Nordportal: Die NO2-Ausbreitung im Tunnelbereich und dessen Ein-
und Ausfahrten soll unter der Vorgabe der Drehung der bereits im Tunnel vorhandenen
Strahlenventilatoren mit längeren täglichen Laufzeiten der Ventilatoren simuliert werden. Das
Ausblasen der Abgase durch die Ventilatoren würde in Richtung Mathildenplatz, wo keine
Wohnbebauung betroffen ist und eine bessere Durchlüftung herrscht, erfolgen. Mit der
Untersuchung wurde die Universität Graz beauftragt. Erste vorläufige Ergebnisse zeigen, dass
eine deutliche Reduktion der Schadstoffe in der Hügelstraße erzielt werden kann. Das
endgültige Ergebnis wird im Herbst 2017 vorliegen.
Sobald die Ergebnisse für Variante 2 vorliegen, wird eine weitere Vorlage für den Magistrat und
die Stadtverordnetenversammlung erstellt, um über die Varianten und das weitere Vorgehen zu
entscheiden.
Eine weitere, im engeren Fokus stehende Einzelmaßnahme, sind die Belastungen in der
Heinrichstraße. Im Bereich der unteren Heinrichstraße, dem Steigungsbereich ab der
Heidelberger Straße, entsteht häufig eine Stop-and-Go-Fahrweise, was zu einer Erhöhung von
Luftschadstoffen führt. Für diesen Teilabschnitt werden zurzeit Maßnahmen, die zu einer
Verkehrsverflüssigung führen könnten, geprüft. Weitere Maßnahmen werden unter Koordination
des Dezernats V in einem ämterübergreifenden „Arbeitskreis NOx –Reduzierung – Fokus
Heinrichstraße“ entwickelt und koordiniert.
- 5 -
Sobald die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betreffend des Fahrverbotes für
Dieselfahrzeuge in Düsseldorf vorliegt – mit der Entscheidung wird im Herbst 2017 gerechnet –
wird voraussichtlich auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Verfahren für eine mündliche
Verhandlung aufrufen. Nach Vorliegen einer Entscheidung des VG Wiesbaden erfolgt ein
weiterer Bericht.
Die Verwaltung wird zunächst die in Anlage 1 genannten Maßnahmen weiter fortführen, da
bereits im Vorfeld das Hessische Umweltministerium die Wirksamkeit der Maßnahmen
bestätigt hat.
Neuerungen die u.U. eine etwaige Fahrverbotszone betreffen, bzw. die so genannte „Blaue
Plakette“, werden ebenfalls dem Magistrat umgehend berichtet werden.
Jedwede Förder- oder Fondsmittel, die durch den Bund zur Verfügung gestellt werden sollen,
werden unverzüglich von der Stadt Darmstadt zu einer Reduktion der Schadstoffbelastung in
der Stadt beantragt und genutzt.
Darmstadt, 03.08.2017
56 lu
Dezernat I Dezernat V Dezernat III
Jochen Partsch Barbara Akdeniz Barbara Boczek
Oberbürgermeister Stadträtin Stadträtin
anlage 1
30142 Zeichen
Anlage 1 1 + Maßnahmen zur Luftreinhaltung Maßnahme Bearbeitungsstand 2017 1. Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 t in Westost und Ostwest-Richtung mit Ausnahmeregelung für die Landkreise Darmstadt-Dieburg und Odenwald Durchfahrtsverbot bleibt in gleicher Zone, Be- und Entlader Darmstadt Innenstadt frei. 2. Nachtfahrverbot für LKW > 3,5 t wird beibehalten 3. LKW-Fahrverbot ab 3,5 t mittlere Rheinstraße wird beibehalten 4. Feuchtkehren in der Hügelstraße wird beibehalten 5. Einsatz abgasarmer Busse im ÖPNV Alle Busse erfüllen min. die Abgasnorm Euro 5. Mit den letzten Busbeschaffungen von HEAG mobiBus im Juni 2017 beträgt der Anteil der Euro 6-Fahrzeuge 65%. Im Herbst 2017 erfolgt die Anschaffung von 2 Elektrobussen, die im innerstädtischen Verkehr einge- setzt werden. Sämtliche Straßenbahnen fahren mit Öko-Strom. Ausbau von 15 Prozent des Gesamtnetzes durch Heag-Mobilo mit Rasengleis (Bindung von Feinstaub), der Ausbau ist nur bei separatem Gleis möglich. 6. Festlegung im Nahverkehrsplan Darmstadt und Landkreis Darm- stadt-Dieburg von hohen Umwelt- standards bei Ausschreibung wird beibehalten 7. Umrüstung des städtischen Fuhr- parks Daueraufgabe: Fuhrparkumstellung Die Fuhrparkumstellung ist ein Teil des betrieblichen Mobilitätsmanagements, dessen gesamtplanerische bzw. konzeptionelle Zuständigkeit beim Stadtpla- nungsamt liegt, die Bereitstellung der Fahrzeuge er- folgt durch den EAD. Vorbereitung der neuen Dienstmobilitätsordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (MoBo), die die bishe- rige Kraftfahrzeugordnung (KfZO) ablösen soll. Sie ist darauf ausgerichtet, die Mobilität aller dienstlichen Belange unter innovativer, nachhaltiger und wirtschaft- licher Ressourcenoptimierung zur Verfügung zu stel- len. Sie enthält die ausdrückliche Anforderung, dass – gemessen am jeweiligen Stand der Technik – entweder möglichst umweltverträgliche oder emissionsfreie Dienstfahrzeuge für den Fuhrpark beschafft werden sollen. Die Fahrzeuge sollen zentral über den EAD beschafft werden, der in den letzten 18 Monaten bereits einen eigenen Fahrzeugpool eingerichtet hat. Ziel ist es die bisher ämterweise zugeordneten Dienst- fahrzeuge sukzessive in (standortbezogene) Dienstwa- genpools zu integrieren, um so die Gesamtanzahl der Dienstfahrzeuge reduzieren zu können. Die zu erset- zenden Fahrzeuge sollen möglichst durch die Anschaf- fung von Elektrofahrzeugen erfolgen. Anlage 1 2 8. ÖPNV Ausbau In 2012 fertig gestellt: Straßenbahnerweiterung Richtung Alsbach, mit Park & Ride-Parkplatz an Endhaltestelle Ausbau und Verlängerung der Straßenbahn in den Norden von Arheilgen mit Einrichtung eines Park & Ride-Parkplatzes an der Endhaltestelle 2017: Bau neuer Haltestelle für Straßenbahn in Höhe der Lincoln- Siedlung , zur optimalen ÖPNV- Erschließung der Lincoln Siedlung (Konversionsflä- che) bereits zu Beginn des Einzuges der ersten Be- wohnerInnen Kontinuierlicher Ausbau des barrierefreien Zugangs an Haltestellen. 9. Neueinführung und Erschließungs- ergänzungen folgender Buslinien: Linie KU ab 2013 und zusätzliche Verstärkerfahrten der Linie K : verbesserte ÖPNV Erschließung zwischen TU-Standorten Lichtwiese und Stadtmitte. Erschließung Edelsteinviertel durch Buslinien K56 (2013) und zusätzlich ab 2015 Linie K55 Neue Linienführung Linie U ab 2014 Linie U erschließt im Landkreis das Besucherzentrum Weltnaturerbe Grube Messel und hat 2 neue Haltestel- len am Badesee Grube Prinz von Hessen und am Forsthaus Einsiedel. Neueinführung Linie G ab Fahrplanwechsel 2015 zur verbesserten ÖPNV Erschließung der Stadtteile Darm- stadt Arheilgen und Wixhausen sowie dem GSI Helm- holtzzentrum/FAIR 2016 Verlängerung der Buslinie AIR von Frankfurt Flughafen bis zum Kongresszentrum Darmstadtium in die Innenstadt. Geplante Durchbindung in 2017 der Linien F und U als sog. „Kulturlinie“. Erschließung projektiertes Weltkul- turerbe „Mathildenhöhe“ und Weltnaturerbe „Grube Messel“. 10. Errichtung von Park & Ride- Parkplätzen Daueraufgabe 2013: Erweiterung des P+R-Platzes an der Haltestelle Am Hinkelstein in Alsbach (Linie 8) 2015: Ausbau Bahnhof Eberstadt: Standort für P+R-Platz noch im Findungsprozess Im Bereich Ostbahnhof/Einmündung Aschaffenburger Straße soll ein P+R-Parkplatz/ Parkhaus errichtet werden. 11. Eingrünung Tunnelausgang Hügel- straße Eingrünung ist oberhalb des Tunnels erfolgt 12. Eingrünung Lärmschutzwand Hü- gelstraße, Ausfahrt West Begrünung ist erfolgt Anlage 1 3 13. Straßensanierungen Straßensanierungen stellen eine Daueraufgabe dar, 2015 erfolgten 21 Sanierungen, 2016 19 und bis Juni 2017 17 Sanierungen – in den Zahlen sind die grund- haften Erneuerungen enthalten. 14. Verbesserung des Verkehrsflusses Versatzzeitenoptimierung Verkehrsverflüssigung Verkehrsuntersuchung Hügelstraße Die Umsetzung der Versatzzeitoptimierung in einem Teilnetz der westlichen Kernstadt befindet sich in der Umsetzung. Die Maßnahme soll einen Beitrag zur Verkehrsverflüssigung und damit zu einer Reduktion der Schadstoffemissionen führen. Hierzu soll eine Vorher-Nachher-Untersuchung beauftragt werden. Aufgabenstellung gemäß MV 2015/0370: Bestandsaufnahme: Das Gutachten von ZIV GmbH liegt vor und dient als Grundlage für die Formulierung der nächsten Untersu- chungsschritte. Hierbei werden die Maßnahmen be- treffend Verkehrsführung und Lichtsignalsteuerung weiter untersucht, die zu einer Verkehrsverflüssigung unter Berücksichtigung aller VerkehrsteilnehmerInnen- gruppen führen können. Eine weitergehende Untersu- chung wird zu den Fragen beauftragt. Konzeptentwicklung für die Gewichtung unterschied- licher Ziele und Kriterien bezüglich der verschiede- nen VerkehrsteilnehmerInnen - In Arbeit, Ergebnisse Herbst 2017 erwartet Kauf von Verkehrsfluss-Simulationssoftware mit zu- gehörigen Emissionsmodulen Ist 2017 erfolgt, eine Stelle zur Ausführung dieser Arbeiten ist seit 1.4.2017 bei der Straßenverkehrs- technik eingerichtet und besetzt. Die wesentlichen Ergebnisse sind: - Die Schadstoffbelastung steigt mit zunehmendem Verkehrsaufkommen (also in der Hauptverkehrs- zeit) - Die Verflechtungen im Rampenbereich, also insbe- sondere die Abbremsvorgänge, haben in dieser Zeit nur marginale Auswirkungen auf die Schadstoffbe- lastung. - In der Hauptverkehrszeit kommt es in Folge der ÖPNV-Anforderungen am Knotenpunkt Hügelstra- ße/Karlstraße zeitweise zu kurzfristigen Rückstaus bis zum Tunnelmund. Diese haben aber auch nur marginale Auswirkungen auf die Schadstoffbelas- tung. Anlage 1 4 Verkehrssimulation Konversion Süd Open-Data-Plattform für Verkehrs- daten Verkehrsleitzentrale Aufbauend auf der verkehrstechnischen Untersuchung im Untersuchungsgebiet der Konversionsflächen Lin- coln-Siedlung, Cambrai-Fritsch-Kaserne /Jefferson- Siedlung (T+T, 2017) werden die Ergebnisse derzeit in einer Mikrosimulation detailliert überprüft. Bei der Simulation können u.a. auch die ÖPNV- Bevorrechtigung sowie die Zwischenzeitanforderung durch den Radverkehr verkehrsabhängig dargestellt bzw. simuliert werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt eine Vorreiterrolle mit der im Dezember 2015 in Betrieb genommenen Open-Data-Plattform (Digital Leader Preis, 2016). Über die an den Lichtsignalanlagen in Echtzeit erhobenen Verkehrsdaten dient sie als Daten- grundlage für die Entwicklung einer App, die Informa- tionen als Basis für Bürgerdienste, innovative Ver- kehrsanwendungen für die Privatwirtschaft und wei- tergehende Forschungsprojekte zur Verfügung stellt. Sie bildet die Voraussetzung für einen besseren Ver- kehrsfluss. In Zusammenarbeit mit dem Urban Institut Darmstadt gibt es bereits eine innerstädtische Teststrecke. Es haben erste Abstimmungen bzgl. einer gemeinsa- men Verkehrsleitzentrale (Stadt und HEAG mobilo) stattgefunden, mit dem Ziel eine Verknüpfung der Verkehrsrechner der Stadt mit dem Betriebsleitsystem von HEAG mobilo einzurichten. Dies wäre ein weiterer Baustein zur Verkehrsverflüssigung, da dadurch die Bevorrechtigungen des ÖPNV und die Anforderungen des MIV an den Knotenpunkten optimiert werden kön- nen. 15. Förderung des Radverkehrs – Einrichtung von Fahrradstraßen Kontinuierlicher Ausbau des Rad- wegenetzes inkl. Lückenschlüsse und Instandsetzungen Daueraufgabe Umgesetzt: Wilhelminenstraße 2015 Pankratiusstraße 2016 Geplant: 2017: Heinrich-Fuhr-Straße mit Neuordnung der Zu- fahrt zum Breslauer Platz danach: Im Ehrlich, Schreberweg Daueraufgabe Umgesetzt: 2014: Hindemithstraße 2016: Bismarckstraße West 2016: Verbindung zw. Robert-Bosch-Str. und Rhein- straße 2016: Eugen-Kogon-Straße und gemeinsamer Geh- und Radweg von Breslauer Platz in Richtung Vivarium Anlage 1 5 Errichtung von Fahrradabstellanla- gen Bike- und Ride Anlagen Fahrradvermietsystem: Einrichtung von 2 Radverkehrszähl- stellen Radroutenplaner Geplant: 2017: Heidelberger Straße –Teilabschnitt zw. Lands- kronstraße und Herrmannstraße 2017: Heidelberger Straße zw. Landskronstraße und Grenzweg 2017: Rheinstraße zw. Neckarstraße und Fußgänger- zone 2018: Schutzstreifen Heinrichstraße 2018: Grafenstraße 2018: Zimmerstraße Daueraufgabe Umgesetzt: 2015+2016: 1.800 neue Fahrradabstellanlagen (auch an Schulen) Geplant: 2017: 750 neue Fahrradabstellanlagen (auch an Schu- len) Planung einer zentralen Fahrradabstellanlage in der Innenstadt (Umsetzung über genehmigten Förderan- trag) 2016-2021: In der Lincoln-Siedlung, als Modellprojekt für autoar- mes und nachhaltiges Wohnen, wird mit im städtebau- lichen Vertrag geregelten 2,4 Fahrrad-Abstellanlagen pro Wohneinheit ein erhöhter Stellplatznachweis er- bracht. Dies betrifft die privaten Abstellanlagen sowie die Abstellanlagen im öffentlichen Raum. Daueraufgabe: Im Rahmen des sukzessiven, barrierefreien Haltestel- lenumbaus werden auch die bike+ride Anlagen ausge- baut 2017: bike+ride Anlagen an der Haltestelle Marienhö- he und an der neuen Haltestelle Lincoln (im Rahmen des Förderprogramms für das Modellquartier zum autoarmen Wohnen in der Lincoln- Siedlung). 2017: bike+ride-Anlage am P+R-Platz Wixhausen Daueraufgabe bzw. kontinuierlicher Ausbau: Stand 1.3.2017: 37 Stationen, 435 Fahrräder Im Rahmen des o.g. Förderprogramms werden in der Heidelberger Straße 2 Radverkehrszählstellen zum Monitoring der Entwicklung des Radverkehrs einge- richtet Der Radroutenplaner Hessen ist der Routenplaner für Radfahrende in Hessen. Ob der Weg zu Schule, Arbeit und Einkauf oder die sportliche Tour, alles lässt sich über www.radroutenplaner.hessen.de planen. Anlage 1 6 Meldeplattform Radverkehr Die Meldeplattform Radverkehr ermöglicht es den Radfahrenden, Mängel auf Radwegen kostenfrei im Internet über www.meldeplattform-radverkehr.de zu melden. Die AnsprechpartnerInnen bei der Stadt Darmstadt verwalten die Meldungen online bzw. initi- ieren die Bearbeitung der Mängel. 16. Schulisches Mobilitätsmanagement Netzwerk Schulmobilitätspläne Unterstützung der Aktion „Zu Fuß zur Schule“ Fortbildung für LehrerInnen Kinderunfallkommission in Darm- stadt Daueraufgabe Die seit 2010 regelmäßige tagende Netzwerkrunde „Schule und Mobilität“ unterstützt Schulen und Lehre- rInnen bei Fragen zur Mobilitätsbildung. Die NetzwerkteilnehmerInnen setzen sich aus Vertre- terInnen von staatl. Schulamt, Polizei, Jugendver- kehrsschule, LehrerInnen, Eltern- und Schülervertrete- rInnen, Verkehrswacht, HEAG mobilo, DADINA, Stra- ßenverkehrsbehörde, Stadtplanungsamt sowie Ver- kehrsplanerInnen zusammen. Neben den städtischen VertreterInnen nehmen auch VertreterInnen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg teil. Das Netzwerk initiiert, unterstützt bzw. begleitet fol- gende Aufgaben: Daueraufgabe: Begleitung von Schulen aus Stadt und Landkreis bei der Erstellung von Schulwegeplänen, inkl. Curriculum. Hierzu wird gemeinsam mit den Schulleitungen, Leh- rerInnen, Eltern- und SchülerInnen in mehreren Pro- jektsitzungen die jeweilige Situation der Schule analy- siert (Befragung der SchülerInnen und Eltern, Ortsbe- gehung). Je nach Schule wird das Thema auch in den Unterricht integriert. Mittlerweile konnten an 12 Schulen in Darmstadt und 12 Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Schul- mobilitätspläne umgesetzt werden. Initiierung von Fuß- und Bus-Projekten (z. B. in Wixhausen, Bessunger Schule, u.m.) für die jährlich stattfindende Aktion „Zur Fuß zur Schule“. Die Schu- len mit den besten Ideen werden in einer Preisverlei- hung durch das Netzwerk ausgezeichnet. Daueraufgabe zum Thema Mobilitätsbildung Daueraufgabe Derzeit erfolgt die Auswertung der aktuellen Daten zu Unfällen mit Kindern und Jugendlichen in Darmstadt. Auf der Basis sollen dann an gefährdeten Stellen im Straßenraum Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden, um den Schulweg sicherer zu gestalten, um auf diesem Weg die Anzahl der Elterntaxen zu reduzie- ren. Anlage 1 7 Schülerradroutenplaner Wettbewerb Schulradeln Verkehrssicherheitstag Entwicklung der Internetplattform Einführung des Schülertickets Hes- sen für alle hessischen Schüler und Schülerinnen zum 01.08.2017 Daueraufgabe Seit 2013, online verfügbar, kontinuierliche Bewer- bung erfolgt über das Netzwerk Schule und Mobilität Schulwettbewerb der parallel zum Stadtradeln seit 2015 stattfindet. Zur Förderung der Teilnahme findet im Rahmen eines Netzwerktreffens eine Preisverleihung für die erfolg- reichsten Schulen aus Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg statt. Erstmals für 2017 geplant http://www.netzwerk-move.de/ Bietet Informationsmaterial für LehrerInnen und Eltern zum schulischen Mobilitätsmanagement Maßnahme zu einer nachhaltigen Mobilitätsbildung 17. Sonstige Maßnahmen zur NO2- Reduktion Gebäudebereich/ Klimaschutzkonzept Daueraufgabe Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten/teilweise be- reits erfolgte Umsetzung folgender Vorschläge des integrierten Klimaschutzkonzeptes, das 2013 fertig gestellt worden ist: Systematische Prüfung des Einsatzes Erneuerbarer Energien bei Bau und Sanierung öffentlicher Gebäude – wird durch städtisches Immobilienmanagement be- reits umgesetzt- (Passivhaus-Bürogebäude des EAD) Weitere öffentliche Gebäude für die Nutzung von So- laranlagen erschließen – durch verringerte Vergütung schwierige Umsetzung Verstärkte energetische Sanierung von Wohngebäuden der großen Wohnungsunternehmen – Beratung und Informationen Aufbau eines kommunalen Beratungsnetzwerkes ener- getische Gebäudesanierung – 2014 umgesetzt durch HSE/HBK, siehe http://www.effizienz-klasse.de Aufsuchende Vor-Ort-Energieberatung „Sanierungs- Konvoi“ erstmals 2016 in einem Stadtquartier umge- setzt, wird weiter fortgesetzt. Anlage 1 8 18. Förderung von Elektromobilität Ladesäulen-Infrastruktur Elektromobilitätskonzept E-Lotse Einrichtung von E-CarPooling / E-CarSharing Daueraufgabe Umgesetzt: 2016: 1 Ladesäule in der Schulstraße 2017: 1 Ladesäule am RP in der Bleichstraße 2016: 3 Ladesäulen in der Lincoln-Siedlung als Mo- dellquartier für autoarmes Wohnen, die u.a. von dem mieterbezogenen Elektro-Carpool genutzt werden. Insgesamt gibt es derzeit 27 Ladestationen, von de- nen 9 öffentlich zugänglich sind. Geplant: 2017: Errichtung von mind. 10-12 neuen Ladesäulen, verteilt über das Stadtgebiet teilweise aus dem För- derprogramm der ENTEGA Förderantrag zur Erstellung eines Elektromobilitäts- konzeptes beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist gestellt: Zusage in Kürze er- wartet. Ziel soll es sein, begleitet durch eine Ämterübergrei- fende Arbeitsgruppe, die Ladeinfrastruktur in Darm- stadt auszubauen. Zwei städtische VertreterInnen (Stadtplanungsamt und Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung) haben an dem vom Land Hessen initiierten Ausbildungspro- gramm zum E-Lotsen teilgenommen und stehen mit dem dortigen Netzwerk in kontinuierlichem Aus- tausch. Die E-Lotsen stehen in der Stadt als Erst- AnsprechpartnerInnen sowohl für die eigene Verwal- tung als auch für Unternehmen und Privathaushalte zur Verfügung. In der Lincoln-Siedlung wurde 2016 ein mieterbezo- genes e-CarPooling-System eingeführt. Als Anreiz zur Nutzung können die Bauvereinsmiete- rInnen die Fahrzeuge bis zu 4 Stunden pro Woche kostenfrei nutzen. Darüber hinaus fallen entsprechen- de Gebühren an Die Entega plant für 2017 zwei öffentliche e-CarSharing Standorte (Ladesäule incl. E-Fahrzeug). Derzeit laufen die Abstimmungen mit der Stadt. 19. Energetische Sanierung von Nicht- Wohngebäuden Unterstützung durch entsprechende Beratungsange- bote durch die städtische Tochter Entega, http://www.entega.de/weitereprodukte/energieeffizie nz-pk/beratung/fördermittel/geförderteProdukte Erdgasförderprogramme (Heizungsaustausch) - wird bei Beratung angeboten. Anlage 1 9 20. Nutzung von Fernwärme Mehr als 10 % aller Haushalte in Darmstadt werden durch die ENTEGA mit Fernwärme versorgt, sowie Gewerbe in der Weststadt, Weiternutzung des beste- henden Wärmenetzes in der Konversionsfläche Lin- colnsiedlung. 21. Ausbau von Wärmenetzen für Nut- zung von KWK-Techniken mit Bio- maße/Biogas als Energieträger entsprechende Anlagen gibt es bereits, so Biogas in HKW Arheilgen, Umsetzung bei der Lincolnsiedlung geplant (Biogas-BHKW) 22. Baustellenmanagement, Anforde- rung bei Ausschreibung im öffentli- chen Bereich Die bei der Fortschreibung zum Luftreinhalteplan 2010 für den Hochbau und den Tiefbau in der Stadt Darmstadt eingeführten Merkblätter werden weiterhin verwendet. Inhalt: Aussagen zu den mechanischen Arbeitsprozessen, Anforderungen an Baumaschi- nen/Geräten, Anforderung an die Art der Bauausfüh- rung (Staubvermeidung), Einweisung des Bauperso- nals 23. Erstellung eines regionalen Mobili- täts- und Verkehrskonzepts im Rahmen des Masterplans Mobilität 2030 – Stadt Darmstadt und Region ergänzend zum Stadtentwicklungs- plan 2030 2017/2018: Identifizierung von Zielen und Anforderungen (Ver- kehrsmittel- und Zielgruppenspezifische Angaben er- arbeiten), Definition von ausgewählten Modulen mit besonderen Handlungserfordernissen 24. Schulung für Kraftstoff sparende Fahrweise und Förderung von Fahr- gemeinschaften Als ein Baustein des betrieblichen Mobilitätsmanage- ments sollen die Schulungen im Rahmen des städti- schen Fortbildungsprogramms angeboten werden. 25. Betriebliches Mobilitätsmanage- ment (in Stadt und Region) http://www.suedhessen-effizient- mobil.de/ Daueraufgabe Das vom Netzwerk „Südhessen effizient mobil“ entwi- ckelte Beratungsprogramm für Unternehmen und In- stitutionen geht dieses Jahr bereits in die 7.Runde. NetzwerkpartnerInnen sind neben der Wissenschafts- stadt Darmstadt, DADINA, Landkreis Darmstadt- Dieburg und Groß-Gerau, RMV, ivm und die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar. Bisher haben 70 Unternehmen und Institutionen, da- von 22 Arbeitgeber aus Darmstadt mit insgesamt ca. 18.000 Beschäftigten an dem Programm teilgenom- men, d.h. eine ausführliche Bestandsanalyse (u.a. mit Beschäftigtenbefragung, Standortanalyse usw.) durchgeführt und einen Mobilitätsplan erstellt sowie erste Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität umgesetzt. Die IHK hat in Zusammenarbeit mit den kommunalen Gebietskörperschaften ein Audit „Betriebliches Mobili- tätsmanagement“ erarbeitet. Eine Erstauditierung wurde mittlerweile von 9 Betrieben und Institutionen durchgeführt, ein Arbeitgeber hat bereits ein Reaudit nach 3 Jahren erstellt. Das Audit ist ein strategisches Instrument für Ent- scheiderInnen in Unternehmen und Behörden, um nachhaltige Strategien für die eigene Mobilität zu ent- Anlage 1 10 Betriebliches Mobilitätsmanage- ment in der Stadtverwaltung Darm- stadt wickeln und um Verbindlichkeit für die Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zu schaffen. (TeilnehmerInnen waren u.a. TU Darmstadt, GSI, Fi- nanzamt, Alnatura, Landeswohlfahrtsverband, Plan- quadrat und andere) Die Stadtverwaltung der Wissenschaftsstadt Darm- stadt hat an dem Programm „Südhessen Effizient mobil“ ebenfalls teilgenommen. 2014 Erstellung des Mobilitätsplans und Einführung des JobTickets 2015 erfolgte die Analyse – und eine Konzeptentwick- lung zum städtischen Fuhrpark und zur Dienstwege- mobilität 2017 geplant: Auditierung sowie weitere Umsetzung von Bausteinen des Gesamtkonzeptes zur betriebli- chen Mobilität der Stadt Darmstadt als Vorbildfunkti- on. Das Hessische Jobticket für die Landesbediensteten wird ebenfalls eine Reduktion von Einzelfahrten bewir- ken 26. Geplante Maßnahmen im ÖPNV Innerstädtisch - Verlängerung der Linie 3 bis zu den Konversionsflächen Süd Neubau einer Straßenbahnlinie 2 zur TU-Lichtwiese Überörtlich - HEAG-Mobi-Bus - Neuanschaffung von Bussen Kontinuierliche Verbesserung des ÖPNV Angebotes Nutzen-Kosten-Untersuchung in Bearbeitung Nutzen-Kosten-Untersuchung abgeschlossen. Zur Zeit in der öffentlichen Diskussion- Machbarkeitsstudie abgeschlossen, Planfeststellungsbeschluss wird Ende 2017 erwartet Prüfung einer verbesserten ÖPNV-Anbindung im Kor- ridor Darmstadt-Roßdorf-Groß-Zimmern. Machbarkeitsstudie Straßenbahnverlängerung bis Ortseingang B26 mit Park & Ride-Parkplatz an End- haltestelle Kontinuierliche Beschaffung von weiteren Euro 6 Bus- sen als Austausch von älteren Bussen. 2016 Testfahrten mit Elektrobussen 2017 Anschaffung von zwei Elektrobussen Umstellung der HEAG mobibus Busflotte auf Elektro- betrieb bis 2025 27. Öffentlichkeitsarbeit zur Mobilität Daueraufgabe Eine zentrale Aufgabe des Mobilitätsmanagements. Im Rahmen des Modellprojektes Lincoln Siedlung werden gezielte Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit Anlage 1 11 ergriffen, die auf Bestandsquartiere übertragen wer- den sollen. 28. Pendlernetz und Fahrradrouten Informationen LKW-Lotse Daueraufgabe Vom IVM GmbH für den Ballungsraum Rhein-Main entwickelt: Internetbasierter Routenplaner für LKW www.lkw-lotse.de 29. . Information der Öffentlichkeit bei hoher Luftbelastung Erfolgt über Internet, Verlinkung Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie. 30. Ausbau von CarSharing Unterstützung durch Sonderrecht, bis zur Umsetzung des neuen CarSharing-Gesetzes. Derzeit gibt es in Darmstadt 40 Stationen mit 65 Fahrzeugen Es erfolgt ein kontinuierlicher Ausbau an Stationen. Gründung der HEAG book-n-drive CarSharing GmbH 31. Lastenradverleihsystem „Heinerbike“ Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird dieses Jahr ein „freies Lastenradverleihsystem“ mit zunächst mindestens vier bis sechs Lastenrädern einrichten. Die Anschaffungskosten werden über eine Förderung aus dem Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radver- kehr“ (Lincoln by bike) mitfinanziert. Für den Betrieb des Lastenradsystems „Heinerbike“ ist ebenfalls ein Förderbescheid eingegangen. Hierzu wird den parla- mentarischen Gremien eine gesonderte Magistratsvor- lage vorgelegt. 32. City-Logistik mit Lastenrädern 2017: Modellprojekt mit GLS (ein Elektro-Lastenrad ersetzt einen Sprinter) Ausweitung wird angestrebt 33. Mobilitätsstationen (ÖPNV-Haltestelle, CarSharing, BikeSharing, bike+ride, Ladestationen Entlang der Straßenbahnachse Linie 7/8, zunächst am Goldenen Löwen in Arheilgen, an der Wartehalle in Ebertstadt sowie an Haltestellen im Landkreis 34. Lincoln-Siedlung Autoarmes Modellquartier mit Schwerpunkt Mobilitätsmanage- ment und Elektromobilität Die Lincoln-Siedlung wird derzeit als innovatives Quar- tier mit einem nachhaltigen Mobilitätsmix und redu- ziertem Pkw-Stellplatz-Schlüssel mit Fokus auf den Radverkehr entwickelt. Folgende Maßnahmen liegen dem Mobilitätskonzept und der Infrastrukturplanung zugrunde und sind in einer Zusammenwirkung von Bauleitplanung, Ein- schränkungssatzung zur Stellplatzregelung, städte- baulichem Vertrag sowie Durchführungsvertrag zum Mobilitätsmanagement beschlossen worden: Flächensparsame Erschließung für Kfz-Verkehr bei gleichzeitig dichtem Netz für den Fuß- und Radver- kehr Anlage 1 12 Verkehrsberuhigter Ausbau aller Straßen im Quar- tier (Tempo 30 oder Spielstraße) zur "Entschleuni- gung" und Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öf- fentlichen Raum. Ertüchtigung der Fahrradinfrastruktur / Lücken- schlüsse ab der Lincoln-Siedlung in die Innenstadt und die Nachbarstadtteile Neue Übergänge an den angrenzenden Hauptver- kehrsstraßen zur Anschlusssicherung an das über- geordnete Fuß- und Radverkehrsnetz Erhöhtes Angebot an hochwertigen Fahrradabstell- anlagen auf Privatgrundstücken (2,4 Fahrradab- stellplätze je Wohneinheit) und im öffentlichen Raum Bau einer neuen Straßenbahnhaltestelle in Höhe des Quartiersplatzes zur Verdichtung der ÖPNV- Anbindungen mit umsteigefreien Direktverbindun- gen in die City, zum Hauptbahnhof und in die Nachbarstadtteile Ausbau aller Haltestellen im Umfeld des Quartiers zu multimodalen Verknüpfungspunkten, insbeson- dere mit dem Radverkehr / B+R Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahr- zeuge an den wohnungsnahen Stellplätzen, in den Sammelgaragen und im öffentlichen Straßenraum Ausweitung des vorhandenen Fahrradvermietsys- tems auf das Quartier mit mehreren Stationen Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für Car Sharing-Angebote im öffentlichen Straßenraum Bereitstellung von Lastenrädern und Zubehör (z.B. Fahrradanhänger) sowie von Elektroautos zunächst für die MieterInnen der bauverein AG, später für al- le BewohnerInnen Einrichtung einer Mobilitätszentrale für die Bewoh- nerInnen der Lincoln-Siedlung Reduzierter Stellplatzschlüssel: 0,65 Stellplätze pro Wohneinheit: davon sind 0,5 SP/WE in Sam- melgaragen überwiegend am Quartiersrand ange- ordnet, die übrigen 0,15 SP/WE sind wohnungsnah Die 0,15 SP/W stehen vorwiegend CarPool- Fahrzeugen und mobilitätseingeschränkten Perso- nen zu Verfügung Die Vergabe der Stellplätze erfolgt zentral, nach zu entwickelnden und abzustimmenden Vergabekrite- rien Die Umsetzung des Mobilitätskonzepts wird von Anlage 1 13 Anfang an durch ein aktives, vor Ort (in der Mobili- tätszentrale) angesiedeltes Mobilitätsmanagement begleitet. Das Mobilitätsmanagement stellt eine Ansprechpart- nerIn für MieterInnen, BauherrInnen, Planende und ProjektentwicklerInnen. Um die BewohnerInnen in der Lincoln-Siedlung bereits beim Einzug aktiv und dauer- haft in der Nutzung des multi-modalen Angebots zu unterstützen, wird für das Mobilitätsmanagement eine Geschäftsstelle in der Quartiersmitte eingerichtet. Hier erfolgt die Beratung rund ums Thema Mobilität. Ein Buchungsservice für alle Mobilitätsangebote wird ein- gerichtet und es sollen neue Mobilitätsservices zu- sammen mit der Bewohnerschaft und weiteren Akteu- rInnen entwickelt werden (z.B. Lieferdienste von Ge- schäften, Paketannahme). Das Mobilitätsmanagement ist auch für die Zuteilung der Kfz-Stellplätze zuständig. Das Konzept für die Lincoln-Siedlung beinhaltet die Entkopplung von Woh- nen und Parkraum, d.h. wer in das Quartier einzieht, kauft oder mietet nicht automatisch einen Stellplatz, sondern kann sich darum bewerben (Nur wer einen Stellplatz benötigt muss auch dafür zahlen). Die Vergabe der Stellplätze erfolgt nach festgelegten Vergabekriterien. Eine weitere Aufgabe des Mobilitätsmanagements ist die Kommunikation. Hierzu gehören die Verteilung von Welcome Sets an neue BewohnerInnen, die Erarbei- tung von Infobroschüren und die Durchführung von Infoveranstaltungen und Workshops für die Bewohner- schaft, Informationsschreiben zur Stellplatzvergabe (insbesondere für Interimslösungen während der Ent- wicklung der Baufelder) sowie die mediale Öffentlich- keitsarbeit. Die Stadt Darmstadt hat mit dem umfangreichen Maßnahmenprogramm für den Radverkehr in und um das Konversionsgebiet Lincoln-Siedlung herum in dem Programm „Klimaschutz im Radverkehr“ beim Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen Förderantrag genehmigt be- kommen. Neben den bereits beschriebenen baulichen Maßnah- men wird das Projekt auch durch eine begleitende Image-Kampagne begleitet, die folgende Bausteine beinhaltet: - Info Tafeln im Quartier - Entwicklung von Neubürgerbroschüre - Thementage, Aktionen zur nachhaltigen Mobi- lität mit dem Fahrrad im Rahmen des schuli- schen Mobilitätsmanagements (an Schulen im Umfeld der Lincoln-Siedlung) - 35. Parkraumbewirtschaftung Die Einführung von Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparken zur Reduzierung der Langzeitparker Anlage 1 14 und somit Veränderung des Mobilitätsverhalten der Pendler, wird derzeit sukzessive in Darmstadt umge- setzt: 2016: Ausweitung der Innenstadtzone 2017: Kapellplatzviertel 2017/2018: Bessungen Nord 2018: Johannesviertel 36. Stellplatzsatzung Neufassung der Stellplatzsatzung ist geplant mit: - Einem reduzierten Stellplatznachweis bei guter ÖPNV-Anbindung - Reduziertem Stellplatznachweis bei Vorlage eines Mobilitätskonzeptes, z.B. CarSharing - Höherer Komfort und Erreichbarkeit von Fahr- radabstellanlagen 37. City-Trees Errichtung von 3 City-Trees (die Finanzierung und Ausführung erfolgt durch die HEAG). Die Ausgestal- tung und Verortung wird nach fachlicher Prüfung und Beteiligung im Einvernehmen mit dem Umwelt- und Verkehrsdezernat festgelegt.
Beratungsverlauf (4)
Orte (23)
- Hügelstraße 1994
- Heinrichstraße 2018
- Heidelberger Straße 2
- Rheinstraße
- Wilhelminenstraße 2015
- Pankratiusstraße 2016
- Heinrich-Fuhr-Straße
- Bismarckstraße
- Robert-Bosch-Straße
- Eugen-Kogon-Straße
- Landskronstraße
- Neckarstraße
- Zimmerstraße
- Breslauer Platz
- Schreberweg
- Aschaffenburger Straße
- Hindemithstraße 2016
- Mathildenplatz
- Grafenstraße 2018
- Schulstraße 2017
- Bleichstraße 2016
- Karlstraße
- Grenzweg 2017
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0257
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.08.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00