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2017/0257

Entwurf 3. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main -Teilplan Darmstadt

Magistratsvorlage 03.08.2017

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10016 Zeichen

1.1 UBA-Maßnahmenliste Luftreinhaltung 
Zusammenstellung der Maßnahmen in den Aktionsplänen  und Luftreinhalteplänen für die Stadt 
Darmstadt:    
LRP 2005: Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rh ein-Main, 2005 
AP 2005:  Aktionsplan Darmstadt 2005 
AP 2007:  Aktionsplan Darmstadt 2007 
LRP (1.Fts.) 2011:   1. Fortschreibung Luftreinhalt eplan für den Ballungsraum Rhein-Main,  
  Teilplan Darmstadt, 2011 
LRP (2.Fts.) 2015:   2. Fortschreibung Luftreinhalt eplan für den Ballungsraum Rhein-Main,  
  Teilplan Darmstadt, 2015 (dieser Plan) 
Wurden bzw. werden Maßnahmen in den Plänen berücksi chtigt, sind sie mit einem „X“ 
gekennzeichnet. 
  
Nr. Maßnahme LRP 
2005 
AP 
2005 
AP 
2007 
LRP (1.Fts.) 
2011 
LRP (2.Fts.) 
2015 
1 Emissionsarme Antriebsarten im ÖPNV 
und bei städtischen Fahrzeugen X X X X X 
2 Verkehrsflussoptimierung X   
X 
1.Stufe, 2.Stufe 
vorbereitet 
X 
Gutachten 
Verkehrsverflü 
ssigung 
3 Attraktivitätssteigerung ÖPNV X X X X X 
4 Fahrradverkehr, Attraktivitätssteigerung X   X X 
5 Baustellenrichtlinie, 
Staubminderungsplan    X X 
6 Bau Ring-, Ausfall- oder 
Umgehungsstraße X X X   
7 Öffentlichkeitsarbeit  X X X X X 
8 Lkw-Durchfahrtsverbot X X X X X 
9 Umweltzone mit zeitlicher Staffelung     s. Nr. 41 
10 Fußgängerverkehr, 
Attraktivitätssteigerung X   
X 
Schulwege-
konzept 
X 
11 Mobilitätsberatung X X  X X 
12 Begrünung  X 
geplant 
X 
geplant 
X 
geplant X 
13 Fernwärmenetze / Nahwärmenetze, 
Ausbau    X X 
14 ÖPNV, Streckennetzausbau X X 
geplant 
X 
geplant 
X 
1.Bauabschnitt 
X 
2.Bauabschnitt 
15 Lkw-Routenkonzept X X X X X 
16 Energieeinsparung    X X 
17 Parkraum-Bewirtschaftung X X X X X 
18 Stadtplanung, Immissionsschutzbelange X X X X X 
19 Umstellung auf regenerative oder 
emissionsarme Energieträger X   X X 
20 Anlagensanierung – Beste verfügbare 
Technik 
im Rahmen der behördlichen Zulassung und Überwachung  
von Anlagen  
21 Tempo 30    
X 
nachts auf 
Hauptverkehrs-
straßen, 
geplant

Nr. Maßnahme LRP 
2005 
AP 
2005 
AP 
2007 
LRP (1.Fts.) 
2011 
LRP (2.Fts.) 
2015 
22 ÖPNV, Fahrtzeitverkürzung s. Nr. 3, 14 
23 Festbrennstoff-Feuerung s. gesetzliche Grundlage, 1. BImSchV 
24 Klimatologische Zusammenhänge      
25 Tangentiale Ableitung des 
Durchgangsverkehrs 
X 
Lkw    X 
Lkw 
26 Verkehrsentwicklungsplan X     
27 Verkehrslenkung, dynamisch X   X X 
28 Erdgasfahrzeuge      
29 Parkraum-Management X X X X X 
30 Car-Sharing    X X 
31 Fahrbahnbelag, Sanierung    X 
geplant 
X 
erfolgt 
32 Festbrennstoff-Feuerung / 
Öffentlichkeitsarbeit      
33 Grüngut-Verbrennung, Verbot 
 in Ausnahmefällen gem. hessischer Verordnung über die Beseitigung von 
pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen 
(PflAbfV) 
34 Emissionsgrenzwerte, EU     X 
35 Mobile Maschinen und Geräte, 
emissionsarm    X X 
36 EU-Emissionsgrenzwerte Verkehr    X X 
37 Straßennassreinigung X  X 
Hügelstr. 
X 
Hügelstr. 
X 
Hügelstr. 
38 Straßenreinigung X     
39 Fahrgemeinschaften / Pendlerportal  X X X X 
40 Kreisverkehr statt Ampel     (X) 
s. Nr. 2 
41 Umweltzone ohne zeitliche Staffelung  
X 
geplant für 
2008 zw. 
Kasinostra 
ße und 
Cityring 
X 
Prüfung im 
Hinblick 
auf Grenz-
werte 
 X 
42 Lkw-Mautpflicht auf Abschnitten von 
Bundes- und Landesstraßen     X 
43 Elektromobilität     X 
44 
Emissionsarme ÖPNV- und städtische 
Fahrzeuge;: Einsatz in belasteten 
Bereichen 
X X X X X 
45 Müllabfuhr / Straßenreinigung außerhalb 
Hauptverkehrszeiten 
In den Plänen der EAD werden arbeitszeitrechtliche und 
verkehrstechnische Anforderungen berücksichtigt.   
46 Staubemissionsreduktion diffuse Quellen    X s. Nr. 5, 37, 38 
47 Geschwindigkeitsreduzierung Wirksamkeit in Abhängigkeit des Verkehrsflusses, s. Nr. 2 
48 Maßnahmenumsetzung, 
Berichterstattung    X X X 
49 City-Logistik X    X 
50 
Partikelfilter und 
Abgasentstickungseinrichtungen bei 
Dieselfahrzeugen 
X X X X X 
51 Emissionsarme Fahrzeug – Schnelle 
Flottenerneuerung X X X X X 
52 Dienstwagen-Besteuerung bezogen auf 
CO 2-Emissionen 
 
Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers 
 
 
53 Neuaufteilung / Neugestaltung Der Straßenraum wird insgesamt betrachtet. Es erfolgt bereits eine

Nr. Maßnahme LRP 
2005 
AP 
2005 
AP 
2007 
LRP (1.Fts.) 
2011 
LRP (2.Fts.) 
2015 
Straßenraum Neuaufteilung in der Regel zu Lasten des Individualverkehrs und zu 
Gunsten von Radfahrern und Busspuren. Hierbei gilt es jedoch die alten 
Alleen zu erhalten und die Leitungsrechte und Kanäle zu beachten 
54 Tempo 30 oder 40 auf 
Hauptverkehrsstraßen 
nur wirksam bei gleichzeitiger 
Verkehrsverflüssigung, s. Gutachten 
in Nr. 2 
X 
nachts auf 
Hauptverkehrs-
straßen, wird 
geprüft 
 
55 Tunnel-Bau City-Tunnel vorhanden, lokal problematisch 
56 Kraftstoffe, emissionsarme X  X X X 
57 Schiffsmotoren, emissionsarm kein Schiffsverkehr vorhanden 
58 Verkehrsberuhigung s. Nr. 2 (Verkehrsflussoptimierung) 
59 Verkehrsleitsystem s. Nr. 2 (Verkehrsflussoptimierung) 
60 Gütertransport mit Bahn oder Schiff innerstädtisch nicht geeignet 
61 Integrative Planung für Stadt und Region X     
62 Energie- und umweltschonendes Fahren X     
63 Mobile Geräte bei Baumaßnahmen, 
emissionsarm s. Nr. 5 
64 Fahrbahnbelag, Erneuerung in kritischen 
Bereichen     X 
65 Winterdienst Beim Streuen wird möglichst wenig Salz verwendet, hauptsächlich Splitt 
und Sand. 
66 Schiffsanlageplätze, innerstädtisch – 
Emissionsminderung kein Schiffsverkehr vorhanden 
67 Sekundär-Aerosole NO 2 maßgeblich 
68 Photokatalytischer Abbau von 
Stickoxiden     X 
69 Lärmminderung teilweise konkurrierende Anforderungen, z.B. zu 
Geschwindigkeitsreduzierung / Verkehrsqualität 
70 Geschwindigkeitskontrolle  X X X X 
71 Sperrung für gesamten Kfz-Verkehr     X 
72 Autobahn-Bau kein Bedarf 
73 Standortverlegung  
74 Abstellen des Motors bei Wartezeiten technische Weiterentwicklung, Start-Stopp-Automatik 
75 Schienenverkehr, emissionsarm s. Nr. 3, 14 bzgl. Straßenbahnlinien 
76 Spezielle Maßnahmen für Industrie-
Unternehmen 
im Rahmen der behördlichen Zulassung und Überwachung  
von Anlagen  
77 Güterverkehrszentrum     X 
78 Einbahnstraßenregelung     s. Nr. 4 
79 Anwohner-Parkgebiete Bewohnerparken wird derzeit in Darmstadt sukzessive eingeführt. 
80 Fahrbahnbelag, Zuschlagsstoffe 
abriebarm     s. Nr. 31 
81 Emissionsgrenzwerte, national    X X 
82 Lkw-Durchfahrtsverbot, 
emissionsabhängig      
83 Lkw-Durchfahrtsverbot, 
immissionsabhängig      
84 Störungs- und Überlastungsmanagem.     s. Nr. 2 
85 Vorbehaltsnetz (Festlegung von 
innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen)     (X) 
s. Nr. 2 
86 City-Maut / Gebietsbezogene Maut mit 
Anwohnervorteilen     
 
X 
 
87 Kontrolle der verkehrlichen Maßnahmen, 
die im Zusammenhang mit   X X X

Nr. Maßnahme LRP 
2005 
AP 
2005 
AP 
2007 
LRP (1.Fts.) 
2011 
LRP (2.Fts.) 
2015 
Luftreinhalteplänen angeordnet wurden 
88 Parkraum-Rückbau 
Der Rückbau erfolgt sukzessive bei Neubaugebieten w ird nur noch ein 
Anteil von 0,4 % je Wohnung als Parkraum ausgewiese n, siehe 
Bebauungsplan für Lincoln-Siedlung. 
89 Leihfahrräder X    X 
90 Information über verkehrslenkende 
Maßnahmen     X 
91 Lärmschutzwand an innerstädtischen Belastungsschwerpunkten räumlich nicht realisierbar 
92 Schienenverkehr, Elektrifizierung Straßenbahnen werden alle elektrisch betrieben, kein Bahnverkehr durch 
die Innenstadt 
93 Anlagensanierung – über den Stand der 
Technik hinausgehend 
im Rahmen der behördlichen Zulassung und Überwachung  
von Anlagen 
94 Spezielle Maßnahmen für ein 
Bergbauunternehmen kein Bergbau 
95 Festbrennstoff-Feuerung / Novellierung 
1. BImSchV X    X 
96 Brauchtumsfeuer gem. hessischer  Erlasslage 
97 Reisebus-Konzept s. Nr. 8  
98 Tempo 40     (X) 
s. Nr. 2 
99 Tempo 30 für Lkw     (X) 
s. Nr. 2 
100 
Vergünstigte Ausnahmegenehmigung 
zum Befahren der Fußgängerzone für 
emissionsarme Kfz 
kein Kfz-Verkehr in Fußgängerzonen außerhalb bestehender Ausnahmen 
101 Abdeckung Lkw-Ladung      
102 Kfz-Steuer, emissionsorientiert Zuständigkeit Bundesgesetzgeber 
103 Müllanlieferung per Bahn      
104 PM 10 -Bindemittel      
105 Freiwillige Maßnahmen  X X X X 
106 
Osteuropäische Nachbarstaaten, 
Einwirkung auf schnellere Minderung 
deren Industrie- und 
Kraftwerksemissionen 
Zuständigkeit der Bundesregierung bzw. der EU 
107 Laubpuster, Verbot gesetzliche Grundlage nicht vorhanden  
108 Tempo 20     (X) 
s. Nr. 2 
109 Fahrverbote abwechselnd für gerade 
und ungerade Kennzeichen keine Rechtsgrundlage 
110 Autofreies Wohnen In Planungsgebieten wird dieser Aspekt als Grundlage beachtet.  
111 Baumschutzsatzung Die Stadt Darmstadt hat eine Baumschutzsatzung, die konsequent 
umgesetzt wird. 
112 Vorgartensatzung In einzelnen Bebauungsplänen sind die Vorgärten durch Festsetzung als 
Grünfläche geschützt.  
113 Tunnelabluft, Entstaubung  X   X 
114 Kennzeichnungsverordnung 
X (BR 
einge-
bracht) 
   X 
115 Schadstoffgruppe 5 – Erweiterung der 
Kennzeichnungsverordnung 
X (BR 
einge-
bracht) 
   s. Nr. 114 
116 Vignettenpflicht, Aufhebung kein direkt benachbarter Staat mit Vignettenpflicht auf Autobahnen 
117 Einzelfeuerungsanlagen  X  X X 
118 Wohnungsbelüftungssysteme      
119 Asphaltierung, provisorische s. Nr. 31 
120 Reifenwaschanlage s. Nr. 5

Nr. Maßnahme LRP 
2005 
AP 
2005 
AP 
2007 
LRP (1.Fts.) 
2011 
LRP (2.Fts.) 
2015 
121 Straßennassreinigung im 
Baustellenbereich s. Nr. 5 
122 Ad-hoc-Maßnahmen bei hoher 
Belastung  X X   
123 Sonderfahrstreifen 
s. Nr. 4 
Teilweise sind Sonderspuren für ÖPNV / Busspuren vorhanden sowie 
extra Straßenbahngleise außerhalb des Straßenraumes. 
124 Verkehrsbeschränkung, 
emissionsabhängig   X X X 
125 Verkehrsbeschränkung, 
immissionsabhängig      
126 Bus-Durchfahrtsverbot s. Nr. 8 
127 Unterrichtsbeginn, zeitlich versetzt Die Idee wird durch die Stadt Darmstadt nachdrückli ch begrüßt und sollte 
auf Landesebene aufgegriffen werden.  
128 Immissionsschutzwall an innerstädtischen Belastungsschwerpunkten räumlich nicht realisierbar 
129 Satzung zur Solaren Baupflicht      
130 Tempo 30 im Baustellenbereich nur wirksam bei gleichzeitiger Verkehrsverflüssigung, s. Nr. 2

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1396 Zeichen

Darmstadt-Hügelstraße
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
NO2 62 65 67 64 61 58 60 62 67 74 70 74 67 66 65 66,7 65,4 63,4 62,3 58,9 59,5 60,5 55,5
NOx 370,2 371,6 379,8 349,2 274,1 268,0 283,8 275,0 272,0 282,0 248,0 257,0 212,0 201,0 194,0 201,8 197,4 194,9 187,0 175,0 181,0 176,7 160,8
Grenzwert NO2 und PM10 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0
PM10 32,8 37 40 43 34 34 29 27 27 31,6 29,6 29,2 24,7 25,4 23,6 24 21,5
Benzol 4 4 4 3,2 3,3 2,66 2,1 2,43 2,51 2,04 1,63 1,36 1,29 1,21 1,55 1,3
CO 2,7 2,5 2,5 2,5 1,7 1,5 1,4 1,2 1,1 1,1 1 0,9 0,8 0,7 0,66 0,69 0,63 0,61 0,53 0,5 0,51 0,49 0,43
Überschreitungen NO2-Stundenmittelwert
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Darmstadt-Hügelstraße 43 44 44 44 31 57 28
Überschreitungen PM10-Tagesmittelwert
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Darmstadt-Hügelstraße 37 64 85 106 60 42 33 29 22 41 31 40 15 17 13 12 4
Grenzwert 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
1994 
1995 
1996 
1997 
1998 
1999 
2000 
2001 
2002 
2003 
2004 
2005 
2006 
2007 
2008 
2009 
2010 
2011 
2012 
2013 
2014 
2015 
2016 
Jahresmittelwert [µg/m³] 
NO2 PM10 Grenzwert NO2 und PM10

anlage 5

1371 Zeichen

Punkt 29: Entwurf 3. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main -
Teilplan Darmstadt 
 (V-Nr. 2017/0257) 
 
Stadträtin Akdeniz erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der Anwesenden.  
 
Stadtv. Hang (UFFBASSE) bittet zu Protokoll zu nehmen, dass Stadträtin Akdeniz 
mitteilte, dass der Beschluss dieser Vorlage keine Magistratsvorlage der 
Einzelmaßnahme ersetzt, sondern die Maßnahme in Erwartung der Fachbeschlüsse 
aufgenommen sind. 
 
Stadtve. Hübscher-Paul bittet um Sachstandsberichte zu folgenden Punkten des 
Luftreinhalteplans: 
 
1.) Punkt 1 – Kontrollmaßnahmen zum Durchfahrtsverbot für LKW 
2.) Sachstand zu Punkt 6 Festlegung im Nahverkehrsplan Darmstadt und  
Darmstadt-Dieburg von hohen Umweltstandards bei Ausschreibungen 
3.) Sachstand zu Punkt 23 Erstellung eines regionalen Mobilitäts- und 
Verkehrskonzept im Rahmen des Masterplans 2030 – Stadt Darmstadt und 
Region ergänzend zum Stadtentwicklungsplan 2030 
4.)  Sachstand zu Punkt 26 
Der Fragen könnten im Rahmen des nächsten Umweltausschusses beantwortet 
werden.  
 
Stadtv. Nissen (UWIGA) beantragt, den Punkt 26 aus Anlage 1 zu streichen.  
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: SPD, Die Linke. FDP und UWIGA  
Stimmenthaltung: AfD und UFFBASSE  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD und UWIGA  
Stimmenthaltung: Die Linke. und FDP

anlage 4

8454 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat III 
 
Amt: Umweltamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I II 32 
III 66 61 
IV 20 
V 56 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0257 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
288 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  061-004-000/066-101-
1000/066-100-1000 
Investitionsnummer:  16061-6003/15066-6003 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6120000 
 
Betreff: Entwurf 3. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein -Main -
Teilplan Darmstadt  
 
Vorlage vom: 03.08.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1.  Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Bericht zur 
Kenntnis und stimmen der Durchführung der Maßnahmen gemäß 
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu. 
2. Der Maßnahmenkatalog wird dem Hessischen Umweltministerium zum Zweck der 
dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Rhein-Main – Teilplan Darmstadt 
zugeleitet.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Maßnahmenkatalog  
Anlage 2 _UBA_Maßnahmenliste  
Anlage 3_Entwicklung Schadstoffbelastung an den Darmstädter Messstationen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 23.08.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.08.2017:  
 
Die hohe Belastung mit NOx insbesondere NO2 wird in Städten überwiegend durch den Verkehr 
verursacht. Hauptemittenten sind Dieselfahrzeuge. Darüber besteht unter Experten und 
Expertinnen Einigkeit.  
Für eine Reduzierung oder gar ein Verbot von Dieselfahrzeugen in (Innen)-Städten gibt es 
aktuell keine gesetzliche Grundlage und nur eine geringe gesellschaftliche Akzeptanz. Um ein 
mögliches Dieselfahrverbot vermeiden zu können, müssen alle Kräfte an einem Strang ziehen, 
insbesondere die Automobilindustrie muss mit reellen Abgaswerten agieren. Trotz aller 
Bemühungen der Kommunen bei der Luftreinhaltung ist allerdings ein Dieselfahrverbot eine 
nicht ausgeschlossene Maßnahme, wie auch Gerichte aktuell bestätigen. Um ein solches 
Fahrverbot umsetzen zu können, bedarf es einer klaren Regelung, die in Form der „Blauen 
Plakette“ geschaffen werden könnte, wie der Deutsche Städtetag seit geraumer Zeit fordert.  
Unabhängig von bundespolitischen Regelungen sind zur Minimierung der Schadstoffbelastung 
weiterhin Einzelmaßnahmen notwendig, die für die Stadt Darmstadt im Teilplan Darmstadt des 
Luftreinhalteplan Rhein-Main festgelegt sind und federführend durch das Umweltamt unter 
Beteiligung des Straßenverkehrs-und Tiefbauamtes, des Stadtplanungsamtes und des 
Ordnungsamtes regelmäßig fortgeschrieben werden. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, 
dass viele Maßnahmen zur Reduktion von Belastungen an einzelnen Punkten in Darmstadt 
möglicherweise zu einer Verlagerung der Belastungen an anderer Stelle führen und keine 
Verbesserung für die gesamte Stadt darstellen, wie dies durch ein Dieselfahrverbot 
gewährleistet werden könnte. 
Mit der Magistratsvorlage vom 20.08.2015 wurde der zweiten Fortschreibung des 
Luftreinhalteplans Rhein-Main –  Teilplan Darmstadt mit der Fortschreibung der umfangreichen 
bisherigen Maßnahmen und der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Verkehrsverflüssigung 
und Ampelschaltung im innerstädtischen Straßennetz zugestimmt (Vorlagen : Nr. 2015/0370).  
Vor dem Hintergrund eines Verwaltungsstreitverfahrens des Verkehrsclub Deutschland e.V. 
gegen das Land Hessen, betreffend den Luftreinhalteplan der Stadt Darmstadt, wurde die 
Stadt Darmstadt vom federführenden Hessischen Umweltministerium in Wiesbaden 
aufgefordert, parallel zu dem Verwaltungsgerichtsverfahren weitere Maßnahmen im 
Stadtgebiet Darmstadt zur Reduktion der Luftbelastung durch NO 2 zu ergreifen. Die Stadt 
Darmstadt ist vom Verwaltungsgericht dem Verfahren beigeladen worden. In einer 
umfangreichen Stellungnahme an das Gericht hat die Stadt Darmstadt die bisherigen 
Aktivitäten aufgezeigt und dargelegt.  
In Anlage 1 der Vorlage ist die Fortschreibung der derzeit in Arbeit befindlichen Maßnahmen 
aufgelistet. In Anlage 2 ist eine Übersicht der vom Umweltbundesamt für sinnvoll erachteten

- 5 - 
Maßnahmen der Luftreinhalteplanung betreffend NO2-Reduktion aufgeführt und der 
Umsetzungsstand für die Stadt Darmstadt dargelegt.  
Die umfangreichen Kataloge zeigen, dass die Stadt Darmstadt viele Maßnahmen ergriffen hat. 
Bereits die Einführung des LKW-Durchfahrtsverbotes ab 01.11.2015 des letzten 
Luftreinhalteplans hat eine Reduktion der NO2-Werte in der Hügelstraße im Jahr 2016 um ca. 5 
µg/m³ gegenüber 2015 bewirkt (vgl. Anlage 3).  
Das Hessische Umweltministerium hat darüber hinaus die Stadt Darmstadt aufgefordert, den 
City-Tunnel daraufhin zu untersuchen, ob Maßnahmen zur Reduktion der 
Schadstoffemissionen durch den einfahrenden Verkehr mit Verschleppung der Schadstoffe in 
die Hügelstraße denkbar sind.  
Dieser Aufforderung ist die Stadt nachgekommen und hat 2 Varianten untersuchen lassen:  
Variante 1 Tunnelabdeckung: Bezugnehmend auf Untersuchungen anderer Städte wurde die 
Möglichkeit einer Absaugung der Schadstoffe in Kombination mit einer Überbauung der 
Hügelstraße untersucht. Die Variante ist für ca. 5 Mio € Netto-Baukosten zzgl. jährlich 
anfallenden Stromkosten von ca. 900.000 € realisierbar. Mit einer deutlichen 
Geräuschentwicklung durch die Absauggeräte und einem stark sichtbaren Eingriff in das 
Stadtbild ist bei dieser Variante zu rechnen.   
Variante 2 Entlüftung über Nordportal: Die NO2-Ausbreitung im Tunnelbereich und dessen Ein- 
und Ausfahrten soll unter der Vorgabe der Drehung der bereits im Tunnel vorhandenen 
Strahlenventilatoren mit längeren täglichen Laufzeiten der Ventilatoren simuliert werden. Das 
Ausblasen der Abgase durch die Ventilatoren würde in Richtung Mathildenplatz, wo keine 
Wohnbebauung betroffen ist und eine bessere Durchlüftung herrscht, erfolgen. Mit der 
Untersuchung wurde die Universität Graz beauftragt. Erste vorläufige Ergebnisse zeigen, dass 
eine deutliche Reduktion der Schadstoffe in der Hügelstraße erzielt werden kann. Das 
endgültige Ergebnis wird im Herbst 2017 vorliegen.  
Sobald die Ergebnisse für Variante 2 vorliegen, wird eine weitere Vorlage für den Magistrat und 
die Stadtverordnetenversammlung erstellt, um über die Varianten und das weitere Vorgehen zu 
entscheiden. 
Eine weitere, im engeren Fokus stehende Einzelmaßnahme, sind die Belastungen in der 
Heinrichstraße. Im Bereich der unteren Heinrichstraße, dem Steigungsbereich ab der 
Heidelberger Straße, entsteht häufig eine Stop-and-Go-Fahrweise, was zu einer Erhöhung von 
Luftschadstoffen führt. Für diesen Teilabschnitt werden zurzeit Maßnahmen, die zu einer 
Verkehrsverflüssigung führen könnten, geprüft. Weitere Maßnahmen werden unter Koordination 
des Dezernats V in einem ämterübergreifenden „Arbeitskreis NO x –Reduzierung – Fokus 
Heinrichstraße“ entwickelt und koordiniert.

Sobald die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betreffend des Fahrverbotes für 
Dieselfahrzeuge in Düsseldorf vorliegt – mit der Entscheidung wird im Herbst 2017 gerechnet – 
wird voraussichtlich auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Verfahren für eine mündliche 
Verhandlung aufrufen. Nach Vorliegen einer Entscheidung des VG Wiesbaden erfolgt ein 
weiterer Bericht.  
Die Verwaltung wird zunächst die in Anlage 1 genannten Maßnahmen weiter fortführen, da 
bereits im Vorfeld das Hessische Umweltministerium die Wirksamkeit der Maßnahmen 
bestätigt hat.  
Neuerungen die u.U. eine etwaige Fahrverbotszone betreffen, bzw. die so genannte „Blaue 
Plakette“, werden ebenfalls dem Magistrat umgehend berichtet werden.  
Jedwede Förder- oder Fondsmittel, die durch den Bund zur Verfügung gestellt werden sollen, 
werden unverzüglich von der Stadt Darmstadt zu einer Reduktion der Schadstoffbelastung in 
der Stadt beantragt und genutzt.  
 
Darmstadt, 03.08.2017 
56 lu 
Dezernat I   Dezernat V    Dezernat III  
   
 
 
 
Jochen Partsch   Barbara Akdeniz   Barbara Boczek 
Oberbürgermeister  Stadträtin    Stadträtin

2017/0257

8367 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat III 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0257 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  061-004-000/066-101-
1000/066-100-1000 
Investitionsnummer:  16061-6003/15066-6003 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6120000 
 
Betreff: Entwurf 3. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein -Main -
Teilplan Darmstadt  
 
Vorlage vom: 03.08.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Bericht zur 
Kenntnis und stimmen der Durchführung der Maßnahmen gemäß 
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu. 
2. Der Maßnahmenkatalog wird dem Hessischen Umweltministerium zum Zweck der 
dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Rhein-Main – Teilplan Darmstadt 
zugeleitet.

- 2 - 
Anlagen: Anlage 1 Maßnahmenkatalog  
Anlage 2 _UBA_Maßnahmenlis te 
Anlage 3_Entwicklung Schadstoffbelastung an den Darmstädter Messstationen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.08.2017: 
 
Die hohe Belastung mit NOx insbesondere NO2 wird in Städten überwiegend durch den Verkehr 
verursacht. Hauptemittenten sind Dieselfahrzeuge. Darüber besteht unter Experten  und 
Expertinnen Einigkeit.  
Für eine Reduzierung oder gar ein Verbot von Dieselfahrzeugen in (Innen)-Städten gibt es 
aktuell keine gesetzliche Grundlage und nur eine geringe gesellschaftliche Akzeptanz. Um ein 
mögliches Dieselfahrverbot vermeiden zu können, müssen alle Kräfte an einem Strang zieh en, 
insbesondere die Automobilindustrie muss mit reellen Abgaswerten agieren. Trotz aller 
Bemühungen der Kommunen bei der Luftreinhaltung ist allerdings ein Dieselfahrverbot eine 
nicht ausgeschlossene Maßnahme, wie auch Gerichte aktuell bestätigen. Um ein solches 
Fahrverbot umsetzen zu können, bedarf es einer klaren Regelung, die in Form der „Blauen 
Plakette“ geschaffen werden könnte, wie der Deutsche Städtetag seit geraumer Zeit fordert. 
Unabhängig von bundespolitischen Regelungen sind zur Minimierung der Schadstoffbelastung 
weiterhin Einzelmaßnahmen notwendig, die für die Stadt Darmstadt im Teilplan Darmstadt des 
Luftreinhalteplan Rhein-Main festgelegt sind und federführend durch das Umweltamt unter 
Beteiligung des Straßenverkehrs-und Tiefbauamtes, des Stadtplanungsamtes und des 
Ordnungsamtes regelmäßig fortgeschrieben werden. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, 
dass viele Maßnahmen zur Reduktion von Belastungen an einzelnen Punkten in Darmstadt 
möglicherweise zu einer Verlagerung der Belastungen an anderer Stelle führen und keine 
Verbesserung für die gesamte Stadt darstellen, wie dies durch ein Dieselfahrverbot 
gewährleistet werden könnte. 
Mit der Magistratsvorlage vom 20.08.2015 wurde der zweiten Fortschreibung des 
Luftreinhalteplans Rhein-Main –  Teilplan Darmstadt mit der Fortschreibung der umfangreichen 
bisherigen Maßnahmen und der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Verkehrsverflüssigung 
und Ampelschaltung im innerstädtischen Straßennetz zugestimmt (Vorlagen : Nr. 2015/0370).  
Vor dem Hintergrund eines Verwaltungsstreitverfahrens des Verkehrsclub Deutschland e.V. 
gegen das Land Hessen, betreffend den Luftreinhalteplan der Stadt Darmstadt, wurde die 
Stadt Darmstadt vom federführenden Hessischen Umweltministerium in Wiesbaden 
aufgefordert, parallel zu dem Verwaltungsgerichtsverfahren weitere Maßnahmen im 
Stadtgebiet Darmstadt zur Reduktion der Luftbelastung durch NO 2 zu ergreifen. Die Stadt 
Darmstadt ist vom Verwaltungsgericht dem Verfahren beigeladen worden. In einer 
umfangreichen Stellungnahme an das Gericht hat die Stadt Darmstadt die bisherigen 
Aktivitäten aufgezeigt und dargelegt.  
In Anlage 1 der Vorlage ist die Fortschreibung der derzeit in Arbeit befindlichen Maßnahmen 
aufgelistet. In Anlage 2 ist eine Übersicht der vom Umweltbundesamt für sinnvoll erachteten

- 4 - 
Maßnahmen der Luftreinhalteplanung betreffend NO2-Reduktion aufgeführt und der 
Umsetzungsstand für die Stadt Darmstadt dargelegt.  
Die umfangreichen Kataloge zeigen, dass die Stadt Darmstadt viele Maßnahmen ergriffen hat. 
Bereits die Einführung des LKW-Durchfahrtsverbotes ab 01.11.2015 des letzten 
Luftreinhalteplans hat eine Reduktion der NO2-Werte in der Hügelstraße im Jahr 2016 um ca. 5 
µg/m³ gegenüber 2015 bewirkt (vgl. Anlage 3).  
Das Hessische Umweltministerium hat darüber hinaus die Stadt Darmstadt aufgefordert, den 
City-Tunnel daraufhin zu untersuchen, ob Maßnahmen zur Reduktion der 
Schadstoffemissionen durch den einfahrenden Verkehr mit Verschleppung der Schadstoffe in 
die Hügelstraße denkbar sind.  
Dieser Aufforderung ist die Stadt nachgekommen und hat 2 Varianten untersuchen lassen:  
Variante 1 Tunnelabdeckung: Bezugnehmend auf Untersuchungen anderer Städte wurde die 
Möglichkeit einer Absaugung der Schadstoffe in Kombination mit einer Überbauung der 
Hügelstraße untersucht. Die Variante ist für ca. 5 Mio € Netto-Baukosten zzgl. jährlich 
anfallenden Stromkosten von ca. 900.000 € realisierbar. Mit einer deutlichen 
Geräuschentwicklung durch die Absauggeräte und einem stark sichtbaren Eingriff in das 
Stadtbild ist bei dieser Variante zu rechnen.   
Variante 2 Entlüftung über Nordportal: Die NO2-Ausbreitung im Tunnelbereich und dessen Ein- 
und Ausfahrten soll unter der Vorgabe der Drehung der bereits im Tunnel vorhandenen 
Strahlenventilatoren mit längeren täglichen Laufzeiten der Ventilatoren simuliert werden. Das 
Ausblasen der Abgase durch die Ventilatoren würde in Richtung Mathildenplatz, wo keine 
Wohnbebauung betroffen ist und eine bessere Durchlüftung herrscht, erfolgen. Mit der 
Untersuchung wurde die Universität Graz beauftragt. Erste vorläufige Ergebnisse zeigen, dass 
eine deutliche Reduktion der Schadstoffe in der Hügelstraße erzielt werden kann. Das 
endgültige Ergebnis wird im Herbst 2017 vorliegen.  
Sobald die Ergebnisse für Variante 2 vorliegen, wird eine weitere Vorlage für den Magistrat und 
die Stadtverordnetenversammlung erstellt, um über die Varianten und das weitere Vorgehen zu 
entscheiden. 
Eine weitere, im engeren Fokus stehende Einzelmaßnahme, sind die Belastungen in der 
Heinrichstraße. Im Bereich der unteren Heinrichstraße, dem Steigungsbereich ab der 
Heidelberger Straße, entsteht häufig eine Stop-and-Go-Fahrweise, was zu einer Erhöhung von 
Luftschadstoffen führt. Für diesen Teilabschnitt werden zurzeit Maßnahmen, die zu einer 
Verkehrsverflüssigung führen könnten, geprüft. Weitere Maßnahmen werden unter Koordination 
des Dezernats V in einem ämterübergreifenden „Arbeitskreis NOx –Reduzierung – Fokus 
Heinrichstraße“ entwickelt und koordiniert.

- 5 - 
Sobald die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betreffend des Fahrverbotes für 
Dieselfahrzeuge in Düsseldorf vorliegt – mit der Entscheidung wird im Herbst 2017 gerechnet – 
wird voraussichtlich auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Verfahren für eine mündliche 
Verhandlung aufrufen. Nach Vorliegen einer Entscheidung des VG Wiesbaden erfolgt ein 
weiterer Bericht.  
Die Verwaltung wird zunächst die in Anlage 1 genannten Maßnahmen weiter fortführen, da 
bereits im Vorfeld das Hessische Umweltministerium die Wirksamkeit der Maßnahmen 
bestätigt hat.  
Neuerungen die u.U. eine etwaige Fahrverbotszone betreffen, bzw. die so genannte „Blaue 
Plakette“, werden ebenfalls dem Magistrat umgehend berichtet werden.  
Jedwede Förder- oder Fondsmittel, die durch den Bund zur Verfügung gestellt werden sollen, 
werden unverzüglich von der Stadt Darmstadt zu einer Reduktion der Schadstoffbelastung in 
der Stadt beantragt und genutzt.  
 
Darmstadt, 03.08.2017 
56 lu 
Dezernat I   Dezernat V    Dezernat III  
   
 
 
 
Jochen Partsch   Barbara Akdeniz   Barbara Boczek 
Oberbürgermeister  Stadträtin    Stadträtin

anlage 1

30142 Zeichen

Anlage 1 
1 
 
+ 
Maßnahmen zur Luftreinhaltung 
 
Maßnahme  Bearbeitungsstand 2017 
1.  Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 t 
in Westost und Ostwest-Richtung 
mit Ausnahmeregelung für die 
Landkreise Darmstadt-Dieburg und 
Odenwald 
Durchfahrtsverbot bleibt in gleicher Zone, Be- und 
Entlader Darmstadt Innenstadt frei. 
2.  Nachtfahrverbot für LKW > 3,5 t wird beibehalten 
3.  LKW-Fahrverbot ab 3,5 t mittlere 
Rheinstraße 
wird beibehalten 
4.  Feuchtkehren in der Hügelstraße wird beibehalten 
5. Einsatz abgasarmer Busse im 
ÖPNV 
 
 
Alle Busse erfüllen min. die Abgasnorm Euro 5.   
Mit den letzten Busbeschaffungen von HEAG mobiBus 
im Juni 2017  beträgt der Anteil der Euro 6-Fahrzeuge 
65%. Im Herbst 2017 erfolgt die Anschaffung von 2 
Elektrobussen, die im innerstädtischen Verkehr einge-
setzt werden. 
Sämtliche Straßenbahnen fahren mit Öko-Strom. 
Ausbau von 15 Prozent des Gesamtnetzes durch 
Heag-Mobilo mit Rasengleis (Bindung von Feinstaub), 
der Ausbau ist nur bei separatem Gleis möglich.   
6. Festlegung im Nahverkehrsplan 
Darmstadt und Landkreis Darm-
stadt-Dieburg von hohen Umwelt-
standards bei Ausschreibung 
 
 
wird beibehalten 
7. Umrüstung des städtischen Fuhr-
parks  
Daueraufgabe: Fuhrparkumstellung 
 
Die Fuhrparkumstellung ist ein Teil des betrieblichen 
Mobilitätsmanagements, dessen gesamtplanerische 
bzw. konzeptionelle Zuständigkeit beim Stadtpla-
nungsamt liegt, die Bereitstellung der Fahrzeuge er-
folgt durch den EAD. 
Vorbereitung der neuen Dienstmobilitätsordnung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (MoBo), die die bishe-
rige Kraftfahrzeugordnung (KfZO) ablösen soll. Sie ist 
darauf ausgerichtet, die Mobilität aller dienstlichen 
Belange unter innovativer, nachhaltiger und wirtschaft-
licher Ressourcenoptimierung zur Verfügung zu stel-
len. Sie enthält die ausdrückliche Anforderung, dass – 
gemessen am jeweiligen Stand der Technik – entweder 
möglichst umweltverträgliche oder emissionsfreie 
Dienstfahrzeuge für den Fuhrpark beschafft werden 
sollen. 
Die Fahrzeuge sollen zentral über den EAD beschafft 
werden, der in den letzten 18 Monaten bereits einen 
eigenen Fahrzeugpool eingerichtet hat. 
Ziel ist es die bisher ämterweise zugeordneten Dienst-
fahrzeuge sukzessive in (standortbezogene) Dienstwa-
genpools zu integrieren, um so die Gesamtanzahl der 
Dienstfahrzeuge reduzieren zu können. Die zu erset-
zenden Fahrzeuge sollen möglichst durch die Anschaf-
fung von Elektrofahrzeugen erfolgen.

Anlage 1 
2 
 
8. ÖPNV Ausbau 
 
 
In 2012 fertig gestellt: 
Straßenbahnerweiterung Richtung Alsbach, mit Park & 
Ride-Parkplatz an Endhaltestelle  
Ausbau und Verlängerung der Straßenbahn in den 
Norden von Arheilgen mit Einrichtung eines Park & 
Ride-Parkplatzes an der Endhaltestelle 
 
2017: Bau neuer Haltestelle für Straßenbahn in Höhe 
der Lincoln- Siedlung , zur optimalen ÖPNV-
Erschließung der Lincoln Siedlung  (Konversionsflä-
che) bereits zu Beginn des Einzuges der ersten Be-
wohnerInnen 
 
Kontinuierlicher Ausbau des barrierefreien Zugangs an 
Haltestellen.  
9. Neueinführung und Erschließungs-
ergänzungen folgender Buslinien: 
 
 
Linie KU ab 2013 und zusätzliche Verstärkerfahrten 
der Linie K : verbesserte ÖPNV Erschließung zwischen 
TU-Standorten Lichtwiese und Stadtmitte. 
 
Erschließung Edelsteinviertel durch Buslinien K56 
(2013) und zusätzlich ab 2015 Linie K55 
 
Neue Linienführung Linie U ab 2014 
Linie U erschließt im Landkreis das Besucherzentrum 
Weltnaturerbe Grube Messel und hat 2 neue Haltestel-
len am Badesee Grube Prinz von Hessen und am 
Forsthaus Einsiedel.  
 
Neueinführung Linie G ab Fahrplanwechsel 2015 zur 
verbesserten ÖPNV Erschließung der Stadtteile Darm-
stadt Arheilgen und Wixhausen sowie dem GSI Helm-
holtzzentrum/FAIR 
 
2016 Verlängerung der Buslinie AIR von Frankfurt 
Flughafen bis zum Kongresszentrum Darmstadtium in 
die Innenstadt. 
 
Geplante Durchbindung in 2017 der Linien F und U als 
sog. „Kulturlinie“. Erschließung projektiertes Weltkul-
turerbe „Mathildenhöhe“ und Weltnaturerbe „Grube 
Messel“.  
 
10.  Errichtung von Park & Ride-
Parkplätzen 
Daueraufgabe  
 
2013: Erweiterung des P+R-Platzes an der Haltestelle 
Am Hinkelstein in Alsbach (Linie 8)  
 
2015: Ausbau Bahnhof Eberstadt:  
Standort für P+R-Platz noch im Findungsprozess 
 
Im Bereich Ostbahnhof/Einmündung Aschaffenburger 
Straße soll ein P+R-Parkplatz/ Parkhaus errichtet 
werden. 
11. Eingrünung Tunnelausgang Hügel-
straße  
Eingrünung ist  oberhalb des Tunnels erfolgt 
12. Eingrünung Lärmschutzwand Hü-
gelstraße, Ausfahrt West  
Begrünung ist erfolgt

Anlage 1 
3 
 
13. Straßensanierungen Straßensanierungen stellen eine Daueraufgabe dar,  
2015 erfolgten 21 Sanierungen, 2016 19 und bis Juni 
2017 17 Sanierungen – in den Zahlen sind die grund-
haften Erneuerungen enthalten. 
 
14. Verbesserung des Verkehrsflusses  
 
Versatzzeitenoptimierung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verkehrsverflüssigung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verkehrsuntersuchung Hügelstraße 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Umsetzung der Versatzzeitoptimierung in einem 
Teilnetz der westlichen Kernstadt befindet sich in der 
Umsetzung. Die Maßnahme soll einen Beitrag zur 
Verkehrsverflüssigung und damit zu einer Reduktion 
der Schadstoffemissionen führen. Hierzu soll eine 
Vorher-Nachher-Untersuchung beauftragt werden. 
 
 
Aufgabenstellung gemäß MV 2015/0370: 
 
Bestandsaufnahme:  
 Das Gutachten von ZIV GmbH liegt vor und dient als 
Grundlage für die Formulierung der nächsten Untersu-
chungsschritte. Hierbei werden die Maßnahmen be-
treffend Verkehrsführung und Lichtsignalsteuerung 
weiter untersucht, die zu einer Verkehrsverflüssigung 
unter Berücksichtigung aller VerkehrsteilnehmerInnen-
gruppen führen können. Eine weitergehende Untersu-
chung wird zu den Fragen beauftragt. 
 
Konzeptentwicklung für die Gewichtung unterschied-
licher Ziele und Kriterien bezüglich der verschiede-
nen VerkehrsteilnehmerInnen  
- In Arbeit, Ergebnisse Herbst 2017 erwartet 
 
Kauf von Verkehrsfluss-Simulationssoftware mit zu-
gehörigen Emissionsmodulen 
Ist 2017 erfolgt, eine Stelle zur Ausführung dieser 
Arbeiten ist seit 1.4.2017 bei der Straßenverkehrs-
technik eingerichtet und besetzt. 
 
 
Die wesentlichen Ergebnisse sind: 
- Die Schadstoffbelastung steigt mit zunehmendem 
Verkehrsaufkommen (also in der Hauptverkehrs-
zeit) 
- Die Verflechtungen im Rampenbereich, also insbe-
sondere die Abbremsvorgänge, haben in dieser Zeit 
nur marginale Auswirkungen auf die Schadstoffbe-
lastung. 
- In der Hauptverkehrszeit kommt es in Folge der 
ÖPNV-Anforderungen am Knotenpunkt Hügelstra-
ße/Karlstraße zeitweise zu kurzfristigen Rückstaus 
bis zum Tunnelmund. Diese haben aber auch nur 
marginale Auswirkungen auf die Schadstoffbelas-
tung.

Anlage 1 
4 
 
Verkehrssimulation Konversion Süd 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Open-Data-Plattform für Verkehrs-
daten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verkehrsleitzentrale 
 
Aufbauend auf der verkehrstechnischen Untersuchung 
im Untersuchungsgebiet der Konversionsflächen Lin-
coln-Siedlung, Cambrai-Fritsch-Kaserne /Jefferson-
Siedlung (T+T, 2017) werden die Ergebnisse derzeit in 
einer Mikrosimulation detailliert überprüft. Bei der 
Simulation können u.a. auch die ÖPNV-
Bevorrechtigung sowie die Zwischenzeitanforderung 
durch den Radverkehr verkehrsabhängig dargestellt 
bzw. simuliert werden. 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt eine 
Vorreiterrolle mit der im Dezember 2015 in Betrieb 
genommenen Open-Data-Plattform (Digital Leader 
Preis, 2016). Über die an den Lichtsignalanlagen in 
Echtzeit erhobenen Verkehrsdaten dient sie als Daten-
grundlage für die Entwicklung einer App, die Informa-
tionen als Basis für Bürgerdienste, innovative Ver-
kehrsanwendungen für die Privatwirtschaft und wei-
tergehende Forschungsprojekte zur Verfügung stellt. 
Sie bildet die Voraussetzung für einen besseren Ver-
kehrsfluss. 
In Zusammenarbeit mit dem Urban Institut Darmstadt 
gibt es bereits eine innerstädtische Teststrecke. 
 
 
 
Es haben erste Abstimmungen bzgl. einer gemeinsa-
men Verkehrsleitzentrale (Stadt und HEAG mobilo) 
stattgefunden, mit dem Ziel eine Verknüpfung der 
Verkehrsrechner der Stadt mit dem Betriebsleitsystem 
von HEAG mobilo einzurichten. Dies wäre ein weiterer 
Baustein zur Verkehrsverflüssigung, da dadurch die 
Bevorrechtigungen des ÖPNV und  die Anforderungen 
des MIV an den Knotenpunkten optimiert werden kön-
nen. 
15. Förderung des Radverkehrs –  
 
Einrichtung von Fahrradstraßen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kontinuierlicher Ausbau des Rad-
wegenetzes inkl. Lückenschlüsse 
und Instandsetzungen 
 
 
 
 
 
 
Daueraufgabe 
 
Umgesetzt: 
Wilhelminenstraße 2015  
Pankratiusstraße 2016  
 
Geplant:  
2017: Heinrich-Fuhr-Straße mit Neuordnung der Zu-
fahrt zum Breslauer Platz 
 
danach: Im Ehrlich, Schreberweg  
 
 
Daueraufgabe 
Umgesetzt: 
2014: Hindemithstraße  
2016: Bismarckstraße West  
2016: Verbindung zw. Robert-Bosch-Str. und Rhein-
straße 
2016: Eugen-Kogon-Straße und gemeinsamer Geh- 
und Radweg von Breslauer Platz in Richtung Vivarium

Anlage 1 
5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Errichtung von Fahrradabstellanla-
gen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bike- und Ride Anlagen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fahrradvermietsystem: 
 
 
Einrichtung von 2 Radverkehrszähl-
stellen  
 
 
 
Radroutenplaner 
 
 
 
Geplant: 
2017: Heidelberger Straße –Teilabschnitt zw. Lands-
kronstraße und Herrmannstraße  
2017: Heidelberger Straße zw. Landskronstraße und 
Grenzweg 
2017: Rheinstraße zw. Neckarstraße und Fußgänger-
zone 
2018: Schutzstreifen Heinrichstraße 
2018: Grafenstraße 
2018: Zimmerstraße 
 
 
Daueraufgabe 
 
Umgesetzt: 
2015+2016: 1.800 neue Fahrradabstellanlagen (auch 
an Schulen) 
 
Geplant: 
2017: 750 neue Fahrradabstellanlagen (auch an Schu-
len) 
 
Planung einer zentralen Fahrradabstellanlage in der 
Innenstadt (Umsetzung über genehmigten Förderan-
trag) 
 
2016-2021: 
In der Lincoln-Siedlung, als Modellprojekt für autoar-
mes und nachhaltiges Wohnen, wird mit im städtebau-
lichen Vertrag geregelten 2,4 Fahrrad-Abstellanlagen 
pro Wohneinheit ein erhöhter Stellplatznachweis er-
bracht. Dies betrifft die privaten Abstellanlagen sowie 
die Abstellanlagen im öffentlichen Raum.  
 
Daueraufgabe: 
Im Rahmen des sukzessiven, barrierefreien Haltestel-
lenumbaus werden auch die bike+ride Anlagen ausge-
baut 
 
2017: bike+ride Anlagen an der Haltestelle Marienhö-
he und an der neuen Haltestelle Lincoln (im Rahmen 
des Förderprogramms für das Modellquartier zum 
autoarmen Wohnen in der Lincoln- Siedlung). 
 
2017: bike+ride-Anlage am P+R-Platz Wixhausen 
 
Daueraufgabe bzw. kontinuierlicher Ausbau: 
Stand 1.3.2017: 37 Stationen, 435 Fahrräder 
 
Im Rahmen des o.g. Förderprogramms werden in der 
Heidelberger Straße 2 Radverkehrszählstellen zum 
Monitoring der Entwicklung des Radverkehrs einge-
richtet 
 
Der Radroutenplaner Hessen ist der Routenplaner für 
Radfahrende in Hessen. Ob der Weg zu Schule, Arbeit 
und Einkauf oder die sportliche Tour, alles lässt sich 
über www.radroutenplaner.hessen.de planen.

Anlage 1 
6 
 
 
Meldeplattform Radverkehr 
 
 
 
 
 
 
Die Meldeplattform Radverkehr ermöglicht es den 
Radfahrenden, Mängel auf Radwegen kostenfrei im 
Internet über www.meldeplattform-radverkehr.de zu 
melden. Die AnsprechpartnerInnen bei der Stadt 
Darmstadt verwalten die Meldungen online bzw. initi-
ieren die Bearbeitung der Mängel. 
16. Schulisches Mobilitätsmanagement 
 
Netzwerk 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulmobilitätspläne 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Unterstützung der Aktion „Zu Fuß 
zur Schule“  
 
 
 
 
Fortbildung für LehrerInnen 
 
 
Kinderunfallkommission in Darm-
stadt  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Daueraufgabe 
 
Die seit 2010 regelmäßige tagende Netzwerkrunde 
„Schule und Mobilität“ unterstützt Schulen und Lehre-
rInnen bei Fragen zur Mobilitätsbildung. 
Die NetzwerkteilnehmerInnen setzen sich aus Vertre-
terInnen von staatl. Schulamt, Polizei, Jugendver-
kehrsschule, LehrerInnen, Eltern- und Schülervertrete-
rInnen, Verkehrswacht, HEAG mobilo, DADINA, Stra-
ßenverkehrsbehörde, Stadtplanungsamt sowie Ver-
kehrsplanerInnen zusammen. Neben den städtischen 
VertreterInnen nehmen auch VertreterInnen aus dem 
Landkreis Darmstadt-Dieburg teil. 
 
Das Netzwerk initiiert, unterstützt bzw. begleitet fol-
gende Aufgaben: 
 
Daueraufgabe: 
Begleitung von Schulen aus Stadt und Landkreis bei 
der Erstellung von Schulwegeplänen, inkl. Curriculum. 
Hierzu wird gemeinsam mit den Schulleitungen, Leh-
rerInnen, Eltern- und SchülerInnen in mehreren Pro-
jektsitzungen die jeweilige Situation der Schule analy-
siert (Befragung der SchülerInnen und Eltern, Ortsbe-
gehung). Je nach Schule wird das Thema auch in den 
Unterricht integriert. 
Mittlerweile konnten an 12 Schulen in Darmstadt und 
12 Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Schul-
mobilitätspläne umgesetzt werden. 
 
 
Initiierung von Fuß- und Bus-Projekten (z. B. in 
Wixhausen, Bessunger Schule, u.m.) für die jährlich 
stattfindende Aktion „Zur Fuß zur Schule“. Die Schu-
len mit den besten Ideen werden in einer Preisverlei-
hung durch das Netzwerk ausgezeichnet. 
 
Daueraufgabe zum Thema Mobilitätsbildung 
 
 
Daueraufgabe 
 
Derzeit erfolgt die Auswertung der aktuellen Daten zu 
Unfällen mit Kindern und Jugendlichen in Darmstadt. 
Auf der Basis sollen dann an gefährdeten Stellen im 
Straßenraum Verbesserungsvorschläge erarbeitet 
werden, um den Schulweg sicherer zu gestalten, um 
auf diesem Weg die Anzahl der Elterntaxen zu reduzie-
ren.

Anlage 1 
7 
 
 
Schülerradroutenplaner 
 
 
 
 
Wettbewerb Schulradeln 
 
 
 
 
 
 
Verkehrssicherheitstag 
 
 
Entwicklung der Internetplattform  
 
 
 
 
Einführung des Schülertickets Hes-
sen für alle hessischen Schüler und 
Schülerinnen zum 01.08.2017 
 
 
Daueraufgabe  
Seit 2013, online verfügbar, kontinuierliche Bewer-
bung erfolgt über das Netzwerk Schule und Mobilität  
 
 
Schulwettbewerb der parallel zum Stadtradeln seit 
2015 stattfindet. 
Zur Förderung der Teilnahme findet im Rahmen eines 
Netzwerktreffens eine Preisverleihung für die erfolg-
reichsten Schulen aus Darmstadt und dem Landkreis 
Darmstadt-Dieburg statt. 
 
Erstmals für 2017 geplant 
 
 
http://www.netzwerk-move.de/ 
Bietet Informationsmaterial für LehrerInnen und Eltern 
zum schulischen Mobilitätsmanagement 
 
 
Maßnahme zu einer nachhaltigen Mobilitätsbildung  
 
17. Sonstige Maßnahmen zur NO2-
Reduktion  
 
Gebäudebereich/ 
Klimaschutzkonzept 
Daueraufgabe 
 
 
Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten/teilweise be-
reits erfolgte Umsetzung folgender Vorschläge des 
integrierten Klimaschutzkonzeptes, das 2013 fertig 
gestellt worden ist: 
 
Systematische Prüfung des Einsatzes Erneuerbarer 
Energien bei Bau und Sanierung öffentlicher Gebäude 
– wird durch städtisches Immobilienmanagement be-
reits umgesetzt- (Passivhaus-Bürogebäude des EAD) 
 
Weitere öffentliche Gebäude für die Nutzung von So-
laranlagen erschließen – durch verringerte Vergütung 
schwierige Umsetzung  
Verstärkte energetische Sanierung von Wohngebäuden 
der großen Wohnungsunternehmen – Beratung und 
Informationen 
 
Aufbau eines kommunalen Beratungsnetzwerkes ener-
getische Gebäudesanierung – 2014 umgesetzt durch 
HSE/HBK, siehe http://www.effizienz-klasse.de  
 
Aufsuchende Vor-Ort-Energieberatung „Sanierungs-
Konvoi“ erstmals 2016 in einem Stadtquartier umge-
setzt, wird weiter fortgesetzt.

Anlage 1 
8 
 
18. Förderung von Elektromobilität  
 
Ladesäulen-Infrastruktur 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Elektromobilitätskonzept 
 
 
 
 
 
 
 
E-Lotse 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einrichtung von E-CarPooling /             
E-CarSharing 
 
 
 
Daueraufgabe 
 
Umgesetzt:  
2016: 1 Ladesäule in der Schulstraße  
2017: 1 Ladesäule am RP in der Bleichstraße 
2016: 3 Ladesäulen in der Lincoln-Siedlung als Mo-
dellquartier für autoarmes Wohnen, die u.a. von dem 
mieterbezogenen Elektro-Carpool genutzt werden. 
 
Insgesamt gibt es derzeit 27 Ladestationen, von de-
nen 9 öffentlich zugänglich sind. 
 
 
Geplant: 
2017: Errichtung von mind. 10-12 neuen Ladesäulen, 
verteilt über das Stadtgebiet teilweise aus dem För-
derprogramm der ENTEGA  
 
 
Förderantrag zur Erstellung eines Elektromobilitäts-
konzeptes beim Bundesministerium für Verkehr und 
digitale Infrastruktur ist gestellt: Zusage in Kürze er-
wartet. 
Ziel soll es sein, begleitet durch eine Ämterübergrei-
fende Arbeitsgruppe, die Ladeinfrastruktur in Darm-
stadt auszubauen. 
 
Zwei städtische VertreterInnen (Stadtplanungsamt 
und Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung) haben 
an dem vom Land Hessen initiierten Ausbildungspro-
gramm zum E-Lotsen teilgenommen und stehen mit 
dem dortigen Netzwerk in kontinuierlichem Aus-
tausch. 
Die E-Lotsen stehen in der Stadt als Erst-
AnsprechpartnerInnen sowohl für die eigene Verwal-
tung als auch für Unternehmen und Privathaushalte 
zur Verfügung. 
 
 
In der Lincoln-Siedlung wurde 2016 ein mieterbezo-
genes e-CarPooling-System eingeführt. 
Als Anreiz zur Nutzung können die Bauvereinsmiete-
rInnen die Fahrzeuge bis zu 4 Stunden pro Woche 
kostenfrei nutzen. Darüber hinaus fallen entsprechen-
de Gebühren an 
 
Die Entega plant für 2017 zwei öffentliche  
e-CarSharing Standorte (Ladesäule incl. E-Fahrzeug). 
Derzeit laufen die Abstimmungen mit der Stadt. 
 
19. Energetische Sanierung von Nicht- 
Wohngebäuden  
 
 
 
 
Unterstützung durch entsprechende Beratungsange-
bote durch die städtische Tochter Entega, 
http://www.entega.de/weitereprodukte/energieeffizie
nz-pk/beratung/fördermittel/geförderteProdukte 
Erdgasförderprogramme (Heizungsaustausch) - wird 
bei Beratung angeboten.

Anlage 1 
9 
 
20. Nutzung von Fernwärme  Mehr als 10 % aller Haushalte in Darmstadt werden 
durch die ENTEGA mit Fernwärme versorgt, sowie 
Gewerbe in der Weststadt, Weiternutzung des beste-
henden Wärmenetzes in der Konversionsfläche Lin-
colnsiedlung. 
 
21. Ausbau von Wärmenetzen für Nut-
zung von KWK-Techniken mit Bio-
maße/Biogas als Energieträger 
entsprechende Anlagen gibt es bereits, so Biogas in 
HKW Arheilgen, Umsetzung bei der Lincolnsiedlung 
geplant (Biogas-BHKW) 
 
22. Baustellenmanagement, Anforde-
rung bei Ausschreibung im öffentli-
chen Bereich 
Die bei der Fortschreibung zum Luftreinhalteplan 
2010 für den Hochbau und den Tiefbau in der Stadt 
Darmstadt eingeführten Merkblätter werden weiterhin 
verwendet. Inhalt: Aussagen zu den mechanischen 
Arbeitsprozessen, Anforderungen an Baumaschi-
nen/Geräten, Anforderung an die Art der Bauausfüh-
rung (Staubvermeidung), Einweisung des Bauperso-
nals 
 
23. Erstellung eines regionalen Mobili-
täts- und Verkehrskonzepts im 
Rahmen des Masterplans Mobilität 
2030 – Stadt Darmstadt und Region 
ergänzend zum Stadtentwicklungs-
plan 2030 
 
2017/2018:  
Identifizierung von Zielen und Anforderungen (Ver-
kehrsmittel- und Zielgruppenspezifische Angaben er-
arbeiten), Definition von ausgewählten Modulen mit 
besonderen Handlungserfordernissen 
 
24. Schulung für Kraftstoff sparende 
Fahrweise und Förderung von Fahr-
gemeinschaften  
Als ein Baustein des betrieblichen Mobilitätsmanage-
ments sollen die Schulungen im Rahmen des städti-
schen Fortbildungsprogramms angeboten werden. 
 
25. Betriebliches Mobilitätsmanage-
ment (in Stadt und Region) 
 
http://www.suedhessen-effizient-
mobil.de/ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Daueraufgabe 
 
Das vom Netzwerk „Südhessen effizient mobil“ entwi-
ckelte Beratungsprogramm für Unternehmen und In-
stitutionen geht dieses Jahr bereits in die 7.Runde. 
NetzwerkpartnerInnen sind neben der Wissenschafts-
stadt Darmstadt, DADINA, Landkreis Darmstadt-
Dieburg und Groß-Gerau, RMV, ivm und die IHK 
Darmstadt Rhein Main Neckar. 
 
Bisher haben 70 Unternehmen und Institutionen, da-
von 22 Arbeitgeber aus Darmstadt mit insgesamt ca. 
18.000 Beschäftigten an dem Programm teilgenom-
men, d.h. eine ausführliche Bestandsanalyse (u.a. mit 
Beschäftigtenbefragung, Standortanalyse usw.) 
durchgeführt und einen Mobilitätsplan erstellt sowie 
erste Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen 
Mobilität umgesetzt. 
 
Die IHK hat in Zusammenarbeit mit den kommunalen 
Gebietskörperschaften ein Audit „Betriebliches Mobili-
tätsmanagement“ erarbeitet. Eine Erstauditierung 
wurde mittlerweile von 9 Betrieben und Institutionen 
durchgeführt, ein Arbeitgeber hat bereits ein Reaudit 
nach 3 Jahren erstellt.  
Das Audit ist ein strategisches Instrument für Ent-
scheiderInnen in Unternehmen und Behörden, um 
nachhaltige Strategien für die eigene Mobilität zu ent-

Anlage 1 
10 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebliches Mobilitätsmanage-
ment in der Stadtverwaltung Darm-
stadt  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
wickeln und um Verbindlichkeit für die Umsetzung von 
Mobilitätsmaßnahmen zu schaffen. 
(TeilnehmerInnen waren u.a. TU Darmstadt, GSI, Fi-
nanzamt, Alnatura, Landeswohlfahrtsverband, Plan-
quadrat und andere) 
 
 
Die Stadtverwaltung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt hat an dem Programm „Südhessen Effizient 
mobil“ ebenfalls teilgenommen. 
 
2014 Erstellung des Mobilitätsplans und Einführung 
des JobTickets 
 
2015 erfolgte die Analyse – und eine Konzeptentwick-
lung zum städtischen Fuhrpark und zur Dienstwege-
mobilität 
 
2017 geplant: Auditierung sowie weitere Umsetzung 
von Bausteinen des Gesamtkonzeptes zur betriebli-
chen Mobilität der Stadt Darmstadt als Vorbildfunkti-
on. 
 
Das Hessische Jobticket für die Landesbediensteten 
wird ebenfalls eine Reduktion von Einzelfahrten bewir-
ken 
 
26. Geplante Maßnahmen im ÖPNV 
 
Innerstädtisch 
 
- Verlängerung der Linie 3 bis zu 
den Konversionsflächen Süd 
 
Neubau einer Straßenbahnlinie 2 
zur TU-Lichtwiese 
 
 
 
Überörtlich 
 
 
 
 
 
- HEAG-Mobi-Bus 
- Neuanschaffung von Bussen  
 
 
 
Kontinuierliche Verbesserung des ÖPNV Angebotes 
 
Nutzen-Kosten-Untersuchung in Bearbeitung 
 
 
Nutzen-Kosten-Untersuchung abgeschlossen. Zur Zeit 
in der öffentlichen Diskussion- Machbarkeitsstudie 
abgeschlossen, Planfeststellungsbeschluss wird Ende 
2017 erwartet 
 
Prüfung einer verbesserten ÖPNV-Anbindung im Kor-
ridor Darmstadt-Roßdorf-Groß-Zimmern. 
Machbarkeitsstudie Straßenbahnverlängerung bis 
Ortseingang B26 mit Park & Ride-Parkplatz an End-
haltestelle  
 
Kontinuierliche Beschaffung von weiteren Euro 6 Bus-
sen als Austausch von älteren Bussen. 
 
2016 Testfahrten mit Elektrobussen 
2017 Anschaffung von zwei Elektrobussen 
Umstellung der HEAG mobibus Busflotte auf Elektro-
betrieb bis 2025 
 
 
27. Öffentlichkeitsarbeit zur Mobilität  Daueraufgabe 
Eine zentrale Aufgabe des Mobilitätsmanagements. 
Im Rahmen des Modellprojektes Lincoln Siedlung 
werden gezielte Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit

Anlage 1 
11 
 
ergriffen, die auf Bestandsquartiere übertragen wer-
den sollen. 
 
28. Pendlernetz und  
Fahrradrouten Informationen  
 
LKW-Lotse 
Daueraufgabe 
 
 
Vom IVM GmbH für den Ballungsraum Rhein-Main 
entwickelt: Internetbasierter Routenplaner für LKW 
www.lkw-lotse.de 
 
29.
. 
Information der Öffentlichkeit bei 
hoher Luftbelastung 
Erfolgt über Internet, Verlinkung Hess. Landesamt für 
Umwelt und Geologie. 
 
30. Ausbau von CarSharing 
 
 
Unterstützung durch Sonderrecht, bis zur Umsetzung 
des neuen CarSharing-Gesetzes. 
Derzeit gibt es in Darmstadt 40 Stationen mit 65 
Fahrzeugen 
Es erfolgt ein kontinuierlicher Ausbau an Stationen. 
Gründung der HEAG book-n-drive CarSharing GmbH 
 
31. Lastenradverleihsystem 
„Heinerbike“ 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird dieses Jahr 
ein „freies Lastenradverleihsystem“ mit zunächst 
mindestens vier bis sechs Lastenrädern einrichten. 
Die Anschaffungskosten werden über eine Förderung 
aus dem Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radver-
kehr“ (Lincoln by bike) mitfinanziert. Für den Betrieb 
des Lastenradsystems „Heinerbike“ ist ebenfalls ein 
Förderbescheid eingegangen. Hierzu wird den parla-
mentarischen Gremien eine gesonderte Magistratsvor-
lage vorgelegt.  
 
32. City-Logistik mit Lastenrädern 2017: Modellprojekt mit GLS (ein Elektro-Lastenrad 
ersetzt einen Sprinter) 
 
Ausweitung wird angestrebt 
 
33. Mobilitätsstationen 
(ÖPNV-Haltestelle, CarSharing,  
BikeSharing, bike+ride,  
Ladestationen 
 
Entlang der Straßenbahnachse Linie 7/8, zunächst 
am Goldenen Löwen in Arheilgen, an der Wartehalle in 
Ebertstadt sowie an Haltestellen im Landkreis 
34. Lincoln-Siedlung 
Autoarmes Modellquartier mit 
Schwerpunkt Mobilitätsmanage-
ment und Elektromobilität  
Die Lincoln-Siedlung wird derzeit als innovatives Quar-
tier mit einem nachhaltigen Mobilitätsmix und redu-
ziertem Pkw-Stellplatz-Schlüssel mit Fokus auf den 
Radverkehr entwickelt.  
Folgende Maßnahmen liegen dem Mobilitätskonzept 
und der Infrastrukturplanung zugrunde und sind in 
einer Zusammenwirkung von Bauleitplanung, Ein-
schränkungssatzung zur Stellplatzregelung, städte-
baulichem Vertrag sowie Durchführungsvertrag zum 
Mobilitätsmanagement beschlossen worden: 
 Flächensparsame Erschließung für Kfz-Verkehr bei 
gleichzeitig dichtem Netz für den Fuß- und Radver-
kehr

Anlage 1 
12 
 
 
 Verkehrsberuhigter Ausbau aller Straßen im Quar-
tier (Tempo 30 oder Spielstraße) zur "Entschleuni-
gung" und Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öf-
fentlichen Raum. 
 Ertüchtigung der Fahrradinfrastruktur / Lücken-
schlüsse ab der Lincoln-Siedlung in die Innenstadt 
und die Nachbarstadtteile 
 Neue Übergänge an den angrenzenden Hauptver-
kehrsstraßen zur Anschlusssicherung an das über-
geordnete Fuß- und Radverkehrsnetz 
 Erhöhtes Angebot an hochwertigen Fahrradabstell-
anlagen auf Privatgrundstücken (2,4 Fahrradab-
stellplätze je Wohneinheit) und im öffentlichen 
Raum  
 Bau einer neuen Straßenbahnhaltestelle in Höhe 
des Quartiersplatzes zur Verdichtung der ÖPNV-
Anbindungen mit umsteigefreien Direktverbindun-
gen in die City, zum Hauptbahnhof und in die 
Nachbarstadtteile 
 Ausbau aller Haltestellen im Umfeld des Quartiers 
zu multimodalen Verknüpfungspunkten, insbeson-
dere mit dem Radverkehr / B+R 
 Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahr-
zeuge an den wohnungsnahen Stellplätzen, in den 
Sammelgaragen und im öffentlichen Straßenraum 
 Ausweitung des vorhandenen Fahrradvermietsys-
tems auf das Quartier mit mehreren Stationen 
 Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für 
Car Sharing-Angebote im öffentlichen Straßenraum 
 Bereitstellung von Lastenrädern und Zubehör (z.B. 
Fahrradanhänger) sowie von Elektroautos zunächst 
für die MieterInnen der bauverein AG, später für al-
le BewohnerInnen 
 Einrichtung einer Mobilitätszentrale für die Bewoh-
nerInnen der Lincoln-Siedlung 
 Reduzierter Stellplatzschlüssel: 0,65 Stellplätze 
pro Wohneinheit: davon sind 0,5 SP/WE in Sam-
melgaragen überwiegend am Quartiersrand ange-
ordnet, die übrigen 0,15 SP/WE sind wohnungsnah 
 Die 0,15 SP/W stehen vorwiegend CarPool-
Fahrzeugen und mobilitätseingeschränkten Perso-
nen zu Verfügung 
 Die Vergabe der Stellplätze erfolgt zentral, nach zu 
entwickelnden und abzustimmenden Vergabekrite-
rien 
 Die Umsetzung des Mobilitätskonzepts wird von

Anlage 1 
13 
 
Anfang an durch ein aktives, vor Ort (in der Mobili-
tätszentrale) angesiedeltes Mobilitätsmanagement 
begleitet. 
Das Mobilitätsmanagement stellt eine Ansprechpart-
nerIn für MieterInnen, BauherrInnen, Planende und 
ProjektentwicklerInnen. Um die BewohnerInnen in der 
Lincoln-Siedlung bereits beim Einzug aktiv und dauer-
haft in der Nutzung des multi-modalen Angebots zu 
unterstützen, wird für das Mobilitätsmanagement eine 
Geschäftsstelle in der Quartiersmitte eingerichtet. Hier 
erfolgt die Beratung rund ums Thema Mobilität. Ein 
Buchungsservice für alle Mobilitätsangebote wird ein-
gerichtet und es sollen neue Mobilitätsservices zu-
sammen mit der Bewohnerschaft und weiteren Akteu-
rInnen entwickelt werden (z.B. Lieferdienste von Ge-
schäften, Paketannahme).  
Das Mobilitätsmanagement ist auch für die Zuteilung 
der Kfz-Stellplätze zuständig. Das Konzept für die 
Lincoln-Siedlung beinhaltet die Entkopplung von Woh-
nen und Parkraum, d.h. wer in das Quartier einzieht, 
kauft oder mietet nicht automatisch einen Stellplatz, 
sondern kann sich darum bewerben (Nur wer einen 
Stellplatz benötigt muss auch dafür zahlen). Die 
Vergabe der Stellplätze erfolgt nach festgelegten 
Vergabekriterien.  
Eine weitere Aufgabe des Mobilitätsmanagements ist 
die Kommunikation. Hierzu gehören die Verteilung von 
Welcome Sets an neue BewohnerInnen, die Erarbei-
tung von Infobroschüren und die Durchführung von 
Infoveranstaltungen und Workshops für die Bewohner-
schaft, Informationsschreiben zur Stellplatzvergabe 
(insbesondere für Interimslösungen während der Ent-
wicklung der Baufelder) sowie die mediale Öffentlich-
keitsarbeit. 
 
Die Stadt Darmstadt hat mit dem umfangreichen 
Maßnahmenprogramm für den Radverkehr in und um 
das Konversionsgebiet Lincoln-Siedlung herum in dem 
Programm „Klimaschutz im Radverkehr“ beim Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und 
Reaktorsicherheit einen Förderantrag genehmigt be-
kommen. 
Neben den bereits beschriebenen baulichen Maßnah-
men wird das Projekt auch durch eine begleitende 
Image-Kampagne begleitet, die folgende Bausteine 
beinhaltet: 
- Info Tafeln im Quartier 
- Entwicklung von Neubürgerbroschüre  
- Thementage, Aktionen zur nachhaltigen Mobi-
lität mit dem Fahrrad im Rahmen des schuli-
schen Mobilitätsmanagements (an Schulen im 
Umfeld der Lincoln-Siedlung) 
-  
35. Parkraumbewirtschaftung Die Einführung von Parkraumbewirtschaftung und 
Bewohnerparken zur Reduzierung der Langzeitparker

Anlage 1 
14 
 
und somit Veränderung des Mobilitätsverhalten der 
Pendler, wird derzeit sukzessive in Darmstadt umge-
setzt: 
 
2016: Ausweitung der Innenstadtzone  
2017: Kapellplatzviertel 
2017/2018: Bessungen Nord 
2018: Johannesviertel 
 
36. Stellplatzsatzung Neufassung der Stellplatzsatzung ist geplant mit: 
- Einem reduzierten Stellplatznachweis bei guter 
ÖPNV-Anbindung 
- Reduziertem Stellplatznachweis bei Vorlage eines 
Mobilitätskonzeptes, z.B. CarSharing 
- Höherer Komfort und Erreichbarkeit von Fahr-
radabstellanlagen 
 
37. City-Trees Errichtung von 3 City-Trees (die Finanzierung und 
Ausführung erfolgt durch die HEAG). Die Ausgestal-
tung und Verortung wird nach fachlicher Prüfung und 
Beteiligung im Einvernehmen mit dem Umwelt- und 
Verkehrsdezernat festgelegt.

Beratungsverlauf (4)

TOP 7
TOP 288
TOP 8
TOP 29

Orte (23)

  • Hügelstraße 1994
  • Heinrichstraße 2018
  • Heidelberger Straße 2
  • Rheinstraße
  • Wilhelminenstraße 2015
  • Pankratiusstraße 2016
  • Heinrich-Fuhr-Straße
  • Bismarckstraße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Eugen-Kogon-Straße
  • Landskronstraße
  • Neckarstraße
  • Zimmerstraße
  • Breslauer Platz
  • Schreberweg
  • Aschaffenburger Straße
  • Hindemithstraße 2016
  • Mathildenplatz
  • Grafenstraße 2018
  • Schulstraße 2017
  • Bleichstraße 2016
  • Karlstraße
  • Grenzweg 2017

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0257
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.08.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00