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Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet Holtrup" mit der rechtskräftigen 2. und 3. Änderung Befreiungstatbestände: Teilweise Nutzung einer ehemaligen Möbelfabrik ohne funktionalen und baulichen Zusammenhang mit dem zugehörigen Betrieb in eine Verkaufsstätte (Einzelhandel) für Küchen mit Ausstellungsfläche

Beschluss-Vorlage 108/2012 vom 25.06.2012

Stand: Am 25.06.2012 im Ausschuss für Planung und Umweltschutz beraten. Ergebnis: Einstimmig.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 25.06.2012

    Ausschuss für Planung und Umweltschutz

    TOP 4.1. Ergebnis: Einstimmig

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