2025/0123
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - (Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur Offenlage)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2025/0123
17672 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.05.25
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0123
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - (Beschluss zur
Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur Offenlage)
Vorlage vom: 11.04.2025
Beschlussvorschlag :
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Der Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2019 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 –
Gräfenhäuser Straße71 –, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 6.2.1.2
– Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße –, wird hinsichtlich des Geltungsbereichs und der
Zielsetzung geändert.
Der Geltungsbereich wird um die private Verkehrsfläche bis zur Leydheckerstraße mit dem
Flurstück Nr. 362/26 (tlw.) sowie dem Flurstück Nr. 364/1 (Trafostation) ergänzt.
Die Zielsetzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 wi rd geändert, da die
ehemals geplante soziale Nutzung (Darmstädter Tafel) in diesem Gebiet entfällt. Ziel des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – ist die Neuentwicklung
- 2 -
des ehemals gewerblich genutzten Gebiets mit überwiegend Wohnnutzung und einem Anteil
gewerblicher Nutzung.
Der gemäß Abbildung auf Seite 6 geänderte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – mit der geänderten Zielsetzung wird
beschlossen.
B. Offenlagebeschluss
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung und dem Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in der
Anlagen 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der
Stellungnahmen (Abwägungsvorschlag) laut Anlage 1 wird zugestimmt .
2. Dem vorliegenden Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2, Plan ist in Parlis einsehbar
und wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – wird zugestimmt.
3. Dem vorliegenden Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser
Straße 71 – (Anlage 3, Plan ist in Parlis einsehbar und wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt), der dazugehörigen Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 4) und den im Plan
enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen
zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser, wird zugestimmt.
4. Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB (elektronisch) wird beschlossen. Dazu sind die unter Ziff. 2 und 3 genannten
Unterlagen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu
Grunde zu legen. Dies gilt auch für die zusätzliche Auslegung im Stadtplanungsamt.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB
Anlage 2: Vorhaben - und Erschließungsplan (Plan ist in Parlis einsehbar und wird
zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt)
Anlage 3: Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf N84 (Plan ist in Parlis
einsehbar und wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt)
Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
Nur zur Kenntnis: Orientierende umwelttechn. Untersuchung 1996
(datenschutzrel. Anlage)
Nur zur Kenntnis: Zusammenfassende Bewert ung Altlasten (datenschutzrel.
Anlage)
Nur zur Kenntnis: Artenschutz (datenschutzrel. Anlage)
Nur zur Kenntnis: Verkehrsgutachten (datenschutzrel. Anlage)
Nur zur Kenntnis: Schallgutachten (datenschutzrel. Anlage)
Nur zur Kenntnis: Lokalklimat. Situation ( datenschutzrel. Anlage)
Nur zur Kenntnis: Erschließungskonzept+Anlagen (datenschutzrel. Anlage)
Nur zur Kenntnis: Geotechn. Bericht 1c (datenschutzrel. Anlage)
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0123 vom 11.04.2025:
Das Vorhabengrundstück Gräfenhäuser Straße 71 befindet sich in einem überwiegend
gewerblich geprägten Gebiet im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans
N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße –. Nordwestlich des Plangebiets
schließen sich die Betriebsflächen von Auto P rimus GmbH & Co. KG (Autowaschanlage) und
Linde Gas & More (Gasflaschenanbieter) an. Nordöstlich der privaten Verkehrsfläche, in
Verlängerung des Benzwegs, befindet sich das REWE Center (großflächiger Einzelhandel). Im
südöstlich anschließenden Mischgebiet gibt es überwiegend mischgebietsverträgliche,
gewerbliche Nutzungen und eine Einrichtung gesundheitlichen Zwecks.
Städtebauliches Konzept und Vorhaben
Das Vorhaben der EMON Vermögensverwaltung GmbH sieht unter Berücksichtigung der
stadträumlichen Rahmen bedingungen eine fünf - bis sechsgeschossige Blockrandbebauung
zuzüglich Staffelgeschoss vor. Diese stellt sich nach Nordwesten als Riegelbebauung
(Lärmschutz) zum Gewerbe (Auto Primus) dar. Zur Auflockerung dieser Riegelbebauung
dienen Vor- und Rücksprünge , die die Fassade gliedern. Im Südosten zum Mischgebiet hin,
wird die Bebauung durch zwei Baukörper aufgelockert. Der Gebäuderiegel an der
Gräfenhäuser Straße ist als gewerbliche Nutzung mit einem Beherbergungsbetrieb in Form
eines Boardinghouse (ca. 90 Zi mmer) geplant. An der privaten Erschließungsstraße in
Verlängerung des Benzweges sind Wohnnutzungen (studentisches Wohnen, ca. 27 Einheiten)
und gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Der ruhende Verkehr ist in der Tiefgarage
untergebracht, so dass die Grundstü cksfreiflächen begrünt werden und als wohnungsnahe
Freiflächen dienen können. Abstellflächen für Fahrräder befinden sich im Erdgeschoss und
im UG.
Schallschutzkonzept
Zu den benachbarten Emissionsquellen wird im Nord -Westen eine Riegelbebauung zur
Abschirmung des Gewerbelärms ausgebildet. Die Wohnungsgrundrisse mit durchgesteckten
Wohnungen sehen öffenbare Fenster zur lärmabgewandten Seite (Innenhof) vor. Die
detaillierten Festsetzungen und Maßnahmen zum Schallschutz im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan sowi e deren Sicherung durch Baulast dienen der Konfliktbewältigung und der
Sicherung des Fortbestands benachbarter gewerblicher Nutzungen.
Erschließung und ruhender Verkehr
Verkehrsbedingt ist zur Gräfenhäuser Straße lediglich eine Zufahrt zulässig. Diese dient den
Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge n als auch der Andienung des Boardinghouse und der
Anlieferung. Eine weitere Zufahrt nur für Feuerwehr und Rettungskräfte befindet sich an der
privaten Verkehrsstraße im Nordosten, von der auch die Tiefgarage durch eine Ein - und
Ausfahrt erschlossen wird. Die Erschließung über die private Verkehrsfläche wird durch
Baulasten und Dienstbarkeiten rechtlich gesichert.
Der Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge wird ausschließ lich in der Tiefgarage realisiert.
Abstellflächen für Fahrräder befinden sich im kleineren Umfang im Erdgeschoss. Der
überwiegende Teil der nachzuweisenden Fahrradabstellplätze für die Bewohner*innen /
Mieter*innen befindet sich im Untergeschoss.
Die Abfallentsorgung erfolgt hauptsächlich über zentrale Unterflur -Müllsammelcontainer die,
durch die Fahrzeuge des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen
(EAD), von der privaten Erschließungsstraße aus geleert werden können.
- 5 -
Geförderter Woh nungsbau
Im Plangebiet sind mindestens 25 % der für Wohnen festgesetzten Geschossfläche für
Wohnungen von Haushalten mit geringem Einkommen und mindestens 20 % der für Wohnen
festgesetzten Geschossfläche für den Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen als
öffentlich geförderte Wohnungen nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG), der
„Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ und den „Richtlinien
der Stadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ geplant und umzusetzen. Im Wohnungsmix
sind auch Wohneinheiten für studentisches Wohnen vorgesehen.
Grünstruktur und Klimaschutz
Ökologische und klimatische Aspekte finden durch Großgrün mit Bodenanschluss in den
nicht unterbauten Randbereichen sowie durch geeignete Maßnahmen bei der
Freiflächengestaltung Beachtung. Zudem ist eine intensive Dach - und Fassadenbegrünung
vorgesehen, die insbesondere zur Verbesserung des Lokalklimas beiträgt. Ein 10 m breiter
Grünstreifen entlang der Gräfenhäuser Straße wird zum Erhalt und Fortbestand festgesetzt .
Darüber hinaus hat sich der Vorhabenträger vertraglich verpflichtet, die Wohnbebauung in
KfW-Effizienzhaus-Standard 40 sowie die gewerbliche Nutzung in KfW -Effizienzhaus -Standard
55 zu realisieren. Auf den Dachflächen sind Anlagen zur Solarenergienutzung im Umfang
gemäß den städtischen Vorgaben vorgesehen. Die zur Beheizung erforderliche Energie soll
über Luft-Wasser-Wärmepumpen bereitgestellt werden.
Lokalklima und Besonnung
Die Studie zur lokalklimatischen Situation und zur Besonnung der geplanten Beba uung
macht deutlich, dass aufgrund der Rahmenbedingungen (Verkehrs - und Gewerbelärm) und
der ungünstigen Ausrichtung des Grundstücks, den Möglichkeiten einer besseren Belichtung
sowie einer guten Durchlüftung Grenzen gesetzt sind. Die Riegelbebauung zum Ge werbe und
zur Gräfenhäuser Straße bewirkt zwar eine Abschirmung von Lärm und Luftschadstoffen für
den Innenhof, bedingt allerdings auch eine Reduktion der Durchlüftung des
Innenhofbereiches sowie eine Verringerung der Besonnungsdauer einzelner Wohnungen.
Lediglich in eine r Wohnung der Punkthäuser wird die tägliche Besonnungsdauer der DIN EN
17037 von mindestens 1,5 Stunden unterschritten. Sie wurde aus der Wohnnutzung
herausgenommen und in einen Gemeinschaftsraum ohne dauerhaften Aufenthalt umgeplant.
Somit kann in allen Wohneinheiten ein ausreichendes Maß an Besonnung nachgewiesen
werden. Die Durchgrünung des Innenhofes, helle Anstriche sowie die Fassaden - und
Dachbegrünung sollen die Überwärmung reduzieren und das Lokalklima verbessern.
Verfahren
Mit dem Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.05.2019 wurde die Neuentwicklung des Grundstücks
Gräfenhäuser Straße 71 eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.05.2019 im
Darmstädter Echo be kanntgemacht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – wird in seinem
Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser Straße /
Leydheckerstraße – ändern.
Der Magistratsbeschluss zur frühzeitigen Beteil igung hierzu erfolgte bereits am 02.06.2021
(siehe MV Nr. 2021/0046); die Beteiligung fand vom 14.06.2021 bis einschließlich
14.07.2021 statt. Die Anregungen und Einwände wurden geprüft und in der vorliegenden
Entwurfsplanung berücksichtigt. Darüber hinaus hat eine interne Fachämterabstimmung zum
Entwurf des Bebauungsplans N 84 und der dazugehörigen Unterlagen stattgefunden.
- 6 -
Für den vorliegende n Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser
Straße 71 – mit Begründung incl. Umweltbericht soll der Offenlagebeschluss gefasst werden.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans N 84 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8
Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, erfolgt im Parallelverfahren die 16. Änderung des
Flächennutzungsplans. Siehe hierzu die Magistratsvorlage Nr. 2025/0122 zur 16. Änderung
des Flächennutzungsplans.
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 ist um die Teilflächen der
privaten Straßenverkehrsfläche bis zur Leydheckerstraße und um die Fläche für Versorgung
„Trafostation“ zu erweitern. Die Ergänzung dieser Flächen ist erforderlich, damit die
Erschließung des Vorhabens gesichert ist und die Fläche für Versorgung (Trafostation) in den
Geltungsbereich einbezogen werden kann.
Abb.: Neuer Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 mit den ergänzten
Teilflächen in Rot (private Verkehrsfläche und Trafostation) (ohne Maßstab)
- 7 -
Der neue Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 8.675 m² umfasst in der Gemarkung
Darmstadt, Flur 34, die Flurstücke Nr. 362/1, 362/8, 362/9, 362/17, 362/18, 363 und
364/1 (Trafostation) sowie die private Verkehrsfläche bis zur Leydheckerstraße mit dem
Flurstücken Nr. 362/24, 362/25 und 362/26 (tlw.).
Der Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2019 ist bezüglich des Geltungsbereichs und der
Zielsetzung bezüglich der sozialen Nutzung zu ändern. Durch den Wegfall der Darmstädter
Tafel entfällt im Vorhaben die soziale Nutzung. Ziel des Bebauungsplans ist die
Neuentwicklung des ehemals gewerblich genutzten Gebiets mit überwiegend Wohnnutzung und
einer gewerblichen Nutzung von mindestens 30 %.
Der städtebauliche Vertrag „Grundzustimmung“ mit der EMON Vermögensverwaltung GmbH ,
gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.05.2019 (MV Nr. 2019/0092) ,
behält hierzu weiterhin seine Gültigkeit. Lediglich die Regelung in der Grundzustimmung
bezüglich der sozialen Nutzung entfällt.
Der noch abzuschließende Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB dient zur Sicherung der
mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele und der Vorgaben städtischer Beschlüsse. Er regelt
und sichert insbesondere folgende Maßnahmen: Kampfmittelsondierung, Arten - und
Naturschutzmaßnahmen, Begrünungsmaßnahmen, Energiestandard, En ergiekonzept,
Gewerbliche Nutzung Boardinghouse, Feuerwehrzufahrten und Lieferverkehre, Sicherung der
Erschließung und der Schallschutzmaßnahmen durch Baulasten und Dienstbarkeiten.
B. Offenlagebeschluss
Zu 1.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzei tigen Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zu dem Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP) und den „Allgemeinen
Zielen und Zwecken der Planung“ zum vorhabenbezogenen Bebauungs plan N 84
zusammengefasst und entsprechend geprüft.
Nach der Offenlage wird die Prüfung der Stellungnahmen mit den zur Offenlage eingehenden
Stellungnahmen fortgeschrieben. Im Rahmen des Satzungsbeschlusses wird über die
endgültige Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) entschieden.
Zu 2.:
Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1 BauGB ein mit
der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP, Anlage 2). Der
vorliegende VEP (Plan ist in Parlis einsehbar wird zu Präsenzsitzungen aufgehängt /
ausgelegt), der das Vorhaben darstellt, wurde mit den betroffenen städtischen Ämtern
abgestimmt. Die Zustimmung zu dem vorliegenden VEP zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan N 84 ist Voraussetzung für das weitere Verfahren .
Zu 3.:
Der auf der Grundlage des VEP erarbeitete Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
N 84 (Anlage 3, Plan ist in Parlis einsehbar und wird zu den Sitzungen
aufgehängt/ausgelegt ) mit seiner Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 4) wurde mit den
- 8 -
Fachämtern abgestimmt. Die Zustimmung zu d em vorliegenden Entwurf zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – ist für das weitere
Verfahren erforderlich .
Zu 4.:
Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 sowie der Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach dem
Offenlagebeschluss der Stadtverordnetenversammlung und der öffentlichen Bekanntmachung
der Offenlage im Darmstädter Echo durch Interneteinstellung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der
unter Ziff. 2 und 3 genannten Unterlagen und der wesentlichen bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen. In der Bekanntmachung wird auch auf die zusätzliche
Einsichtnahmemöglichkeit im Stadtplanungsamt hingewiesen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB elektronisch beteiligt.
Hinweis:
Zur Einsichtnahme und Information für die Gremienmitglieder sind die der Planung zu Grunde
liegenden und inhaltlich in den Bebauungsplanentwurf und die Begründung mit Umweltbericht
eingearbeiteten Fachgutachten als datenschutzrelevante Anlagen in Parlis eingestellt. Diese
Gutachten werden später im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt, d.h. sie sind erst nach der
Bekanntmachung der Offenlage öffentlich einsehbar.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Vorab werden übersandt:
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters)
• 12 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs N 84 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
anlage 2
73024 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Seite 1 von 25Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nr. Prüfung der Stellungnahmen:Vorgebrachte Stellungnahmen: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 14.07.2021: Die für die Ausweisung eines Mischgebietes vorgesehene Fläche befindet sich innerhalb eines im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennut- zungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) festgelegten "Vorranggebiets Industrie und Gewerbe, Bestand". Wie unter Ziffer 5.1 der Beschreibung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zutreffend ausgeführt, entspricht die Planung nicht den regionalpla- nerischen Zielvorgaben, nach denen die bauleitplanerische Ausweisung von u. a. gemischten Bauflächen innerhalb der "Vorranggebiete Siedlung, Be- stand und Planung" stattzufinden hat (Z 3.4.1-3 RPS/RegFNP 2010). Da das mit 0,8 ha geplante Mischgebiet jedoch keine raumbedeutsame Flächen- größe einnimmt, werden aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken geltend gemacht. Die ebenfalls unter Ziffer 5.1 ersichtlichen Ausführungen zu den im Plange- biet vorgesehenen Dichtewerten lassen keinen Widerspruch zu den regio- nalplanerischen Dichtevorgaben (Z 3.4.1-9 RPS/RegFNP 2010) erkennen. Eine Zuständigkeit der oberen Naturschutzbehörde ist gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGB- NatSchG) nicht gegeben. (siehe hierzu auch Ziffer 3.5 des Erlasses des Hes- sischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) in städtebaulichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 11. Dezember 2019 -StAnz. 52/2019 S. 1373-). Keine Bedenken. Aus regionalplanerischer Sicht werden aufgrund der fehlenden Raumbedeut- samkeit keine Bedenken geltend gemacht. Es liegt kein Widerspruch zu den regionalplanerischen Dichtevorgaben vor. Der Hinweis, dass eine Zuständigkeit der oberen Naturschutzbehörde nicht gegeben ist, wurde zur Kenntnis genommen. Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt Darmstadt - zu vertretenden Belange teile ich Ihnen folgendes mit: Grundwasser Aus Sicht der von mir zu vertretenden Belange der Wasserversorgung und des Grundwasserschutzes sind im o. g. Verfahren folgende Anpassungen zu fordern: Der Anregung wurde gefolgt. Nach Aussage der e-netz Südhessen ist die Trinkwasserversorgung der in- nerstädtischen Bebauung im Plangebiet grundsätzlich gegeben. Des Weite- ren ist die Löschwasserversorgung über zwei Hydranten durch die Versor- gungsleitungen mit der Dimension DN 200 gewährleistet. Die Trink- und Löschwasserversorgung kann somit durch die beiden angrenzenden Trink- Anlage 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Bitte legen Sie die Sicherstellung der Wasserversorgung für das Baugebiet dar. Der gesamte Wasserbedarf (Trink-, Betriebswasser) ist zu ermitteln (Jahresmenge und Spitzenbedarf). Bei der Bedarfsermittlung ist bereits auf eine sparsame, rationelle Wasserverwendung zu achten. Der Nachweis, dass der gesamte Wasserbedarf durch den zuständigen Wasserversorger gedeckt werden kann, ist zu erbringen. wasserleitungen der e-netz Südhessen bereitgestellt werden. Nach Informa- tionen der Feuerwehr Darmstadt ist eine weitere Löschwasserentnahme- stelle (Hydrant) in der Privatstraße „Benzweg“ vorzusehen, damit die Lösch- wasserversorgung sichergestellt werden kann. Trotzdem sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen vorzusehen. Im Bereich der Privatstraße im nördlichen Geltungsbereich wird die Errich- tung eines neuen Hydranten erforderlich. Die Errichtung des neuen Hydran- ten im Bereich der Privatstraße erfolgt auf Veranlassung des Vorhabenträ- gers. Vorgehensweise und Kostenübernahme durch den Bauherrn sind im weiteren Planverfahren mit der Stadt abzustimmen. Die Verortung des Hyd- ranten wurde der Bauaufsicht vorgelegt und mit der Feuerwehr abgestimmt. Infolge der Darlegung wurde durch das Büro Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH eine Ermittlung der Trinkwasserverbrauchswerte (Stand 12.10.2021, überarbeitet zur Offenlage Stand 27.08.2024) bei der Erschlie- ßung des Gebietes "Gräfenhäuser Straße" vorgenommen und steht zur Ein- sicht zur Verfügung . Bei einer überschlägigen Prognose von ca. neuen 763 Einwohnern kann von einem täglichen prognostizierten Wasserbedarf (Qd) von 103,01 (m³/d) ausgegangen werden. Der maximale Stundenver- brauch [maxQh(maxQd)] kann mit 16,73 (l/s) angenommen werden. Der prognostizierte Jahresbedarf beträgt 37.597 m³/d. Mit E-Mail vom 21.02.2022 hat sich die Entega zum prognostizierten Was- serbedarf wie folgt geäußert: Der Spitzenverbrauch aus der Berechnung von UBS (16,73 l/s) kann über den vorhandenen Anschluss (DN80) an der Grä- fenhäuser Straße nicht bezogen werden. Hier müsste ein größer dimensio- nierter Hausanschluss verlegt werden. Nach Rückmeldung des Büro Um- weltplanung Bullermann Schneble GmbH hat die Aussage der e-netz keine Auswirkungen auf das Erschließungskonzept. Der Hausanschluss wird vo- raussichtlich zurückgebaut, was in Abstimmungsgesprächen 2019 zwischen der e-netz Südhessen, der Entega und dem Erschließungsbüro abgestimmt wurde. Die Versorgung über die Hauptleitung in der Gräfenhäuser Straße ist weiterhin möglich und gewährleistet. Der maximale Stundenverbrauch ist am Standort verfügbar, was die Entega auf Nachfrage bestätigt hat. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Aussagen zur Sicherstellung der Wasserversorgung für das Baugebiet wur- den zur Offenlage in die Begründung zum Bebauungsplanentwurf aufgenom- men. Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaf- tungsplans Hessisches Ried. Im Einzelnen sind die Vorgaben des Grund- wasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried, mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen „21 / 1999 S. 1659“ in der Fassung vom 17. Juli 2006 veröffentlicht im Staatsan- zeiger 31 / 2006 S. 1704, zu beachten. Ich bitte Sie, einen entsprechenden Hinweis in den Textteil des Bebauungsplans aufzunehmen. Der Anregung wurde gefolgt. Ein Hinweis zur Lage des Planungsgebiets im Einflussbereich des Grund- wasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried wurde zur Offenlage unter IV. Hinweise Ziff. 4 in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Oberflächengewässer Über den nördlichen Bereich des Plangeltungsbereichs erstreckt sich in un- terirdischer Lage der Darmbach (siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Verlauf des Darmbachs innerhalb des Geltungsbereiches Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um ein Bachbett eines ehemaligen Bachlaufs. Gemäß Aus- kunft des Mobilitätsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Abteilung Pla- nung, Sachgebiet Kanal- und Gewässerplanung verläuft der Wasserkanal des Darmbaches in einem Kastenprofil 3200/2450 SB, etwa 150 m nördlich vom Projektgrundstück, in der Grünfläche neben dem Carl-Schenck-Ring. Bei der Planung des Projektgrundstücks ist der Darmbach daher nicht zu beachten. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Aus den Planungsunterlagen lässt sich nicht erkennen, inwieweit der Darm- bach in der Bauleitplanung berücksichtigt wurde. Ich rege eine Abstimmung mit dem Eigentümer des Darmbachs in Hinblick auf die Bebauung der Flä- chen im Bereich des Darmbachs an. Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz Umgang mit Niederschlagswasser Ich weise darauf hin, dass für die Versickerung oder Einleitung von unbelas- tetem Niederschlagswasser bei der zuständigen Wasserbehörde (hier OWB) eine Erlaubnis nach §§ 8, 9 i.V.m. 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu be- antragen ist. Die Vorgaben des Merkblattes DWA-M 153 (Handlungsempfeh- lung zum Umgang mit Regenwasser) und des Arbeitsblattes DWA-A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Nieder- schlagswasser) sind in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Weiterhin gilt, dass nach den gesetzlichen Vorgaben die Menge des abzu- leitenden Niederschlagswassers entsprechend dem Stand der Technik so gering wie möglich zu halten ist. Ziel der abflussreduzierenden Maßnahmen ist es, die Kanalisation und die Kläranlage zu entlasten und eine ortsnahe Versickerung vorzuziehen. In der Planung sind daher Verwertungsmaßnah- men (gem. § 37 Abs. 4 S. 1 Hessisches Wassergesetz HWG) wie z.B. die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien für die Flächenbefesti- gung oder Niederschlagswasserverwertung als Brauchwasser oder zur Be- wässerung neben begrünten Dachflächen vordergründig zu realisieren. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Gemäß den Vorgaben der Stadt Darmstadt ist das auf dem Grundstück an- fallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Durch die Bodenunter- suchungen des Büros „Wolfgang Krajewski wurde eine Durchlässigkeit von zirka 1 x 10’5 m/s festgestellt. Gemäß der beispielhaften Bemessung ( siehe auch Erschießungskonzept Umweltplanung Bullermann und Schneble GmbH, Stand 27.08.2024) für ein Wohngebäude kann eine gezielte entwäs- serungstechnische Versickerung, z. B. in mehreren Rigolen, mit einer Sohl- fläche von jeweils ca. 18 m² erfolgen. Bei einer Muldenversickerung ist eine Fläche von ca. 33 m² erforderlich. Die entsprechenden Versickerungsflächen sind im Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan sowie im Freiflächenplan aufgeführt. Die eingetragenen Rigolen weisen einheitlich eine Größe von jeweils 42 m² auf. Durch die parallele Um- setzungsverpflichtung des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Nieder- schlagsentwässerung verbindlich. Die vorgesehenen Maßnahmen gewähr- leisten ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Plangebiet. Der An- trag auf Prüfung der Versickerungsplanung (Entwässerungsgesuch) erfolgt zeitgleich der Einreichung des Bauantrags. Die Genehmigung für ein Regen- wasserkonzept erfolgt unter Wahrung behördlich vorgegebener Maßgaben im Baugenehmigungsverfahren. Der Umgang mit Niederschlagswasser wurde zum gegenwärtigen Planungsstand ausreichend untersucht (Bericht Regenbewirtschaftung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Achim Richter - Haustechnische Planungen, Stand 01.12.2023) und dargestellt und fachgutachterlich in Grundzügen dokumentiert. Abflusswirksame befestigte Flächen und Niederschlagsabflüsse von der Tiefgaragendecke wurden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Der Hinweis, dass eine eventuelle Niederschlagswasserversickerung was- serrechtlich erlaubnispflichtig ist, wurde zur Kenntnis genommen. Vorgaben zur Niederschlagsentwässerung und zur Verwendung von wasserdurchläs- sigen Materialien (Oberflächenbefestigung) wurden zur Offenlage in die Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: textlichen Festsetzungen (Ziff. I. 13.1 und I. 13.2) zum Bebauungsplanent- wurf aufgenommen. Anforderungen an die Abwasserbeseitigung Das Schmutzwasser aus dem geplanten Baugebiet ist den kommunalen Ab- wasserbehandlungsanlagen zuzuführen. Die kommunale Abwassersatzung ist zu beachten. Für das geplante Bauvorhaben wird, wie in den Unterlagen beschrieben, der Bestand der Schmutzwasserkanäle weiterhin genutzt. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Schmutzwasseranfall wird mit ca. 0,5 Liter pro Sekunde abgeschätzt und kann gemäß Erschließungskonzept und nach Abstimmung mit den städti- schen Versorgern von der Schmutzwasserkanalisation in der Gräfenhäuser Straße aufgenommen werden. Bodenschutz Nachsorgender Bodenschutz Aus dem Kapitel 6.5 geht folgendes hervor: „Auf dem Vorhabengrundstück wurden mehrere Altlastenuntersuchungen durchgeführt. So wurde im Jahr 1996 eine orientierende umwelttechnische Untersuchung des Bodens und der Bodenluft durch das Büro Trischler und Partner (Orientierende umwelttechnische Untersuchung des Bodens und der Bodenluft, Trischler und Partner GmbH, 02.08.1996) vorgenommen. Weiter wurden auf dem Grundstück im Jahr 2000 Altlastenuntersuchungen durch- geführt“. Meine Prüfung hat ergeben, dass sich unter der Adresse Gräfenhäuser Straße 71 ein Eintrag mit der Schlüssel-Nr. 411.000.020-001.193 für einen Altstandort in der Altflächendatei FIS AG ergeben hat (Anlage 1). Anlage 1: Auszug aus der Altflächendatei ALTIS ALTIS-Nr.: 411.000.020-001.193 Lage: Gräfenhäuser Straße 71 Betriebe/Anlagen: Name: Paschke & Co. GmbH Beschreibung: Maschinenfabrik und Eisengießerei Branche: Der Anregung wurde gefolgt. Auf dem Vorhabengrundstück wurden mehrere Altlastenuntersuchungen durchgeführt. So wurde im 1996 eine orientierende umwelttechnische Unter- suchung des Bodens und der Bodenluft durch das Büro Trischler und Partner (Orientierende umwelttechnische Untersuchung des Bodens und der Boden- luft, Trischler und Partner GmbH, 02.08.1996) vorgenommen. Weiter wurden auf dem Grundstück im Jahr 2000 Altlastenuntersuchungen durchgeführt (Zusammenfassende Bewertung des Flurstücks 364/2 hinsichtlich Altlasten und Entsorgung von evtl. Bodenaushub, Büro Arcadis Trischler & Partner GmbH, 26.05.2000). Hierbei wurden Flur 34 Gemarkung Darmstadt, Flurstü- cke 364/2 und 363 (als kleine Teilfläche innerhalb des Flurstücks 364/2) be- trachtet. In Teilbereichen sind die aufgefüllten Böden aufgrund der festgestellten Schwermetallbelastungen als abfallrechtlich belastet einzustufen. Belastun- gen in Böden in den vorgefundenen Größenordnungen bedürfen keiner akuten Maßnahme. Bei Aushub dieser Bodenpartien muss das Material je- doch geordnet verwertet werden (z. B. zu deponiebautechnischen Maßnah- men). Für Boden und Bodenluft wurde kein altlastenrelevanter Sanierungs- bedarf festgestellt. Der gewachsene Boden ist abfallrechtlich als unbelastet einzustufen. Die Ergebnisse der Altlastenuntersuchung erstrecken sich nicht explizit auf die aktuellen Flurstücke 362/17, 363 und 364/1. Die Vorläufer dieser Flurstü- cke waren jedoch Teil der Untersuchungen. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass nicht mit flächigen Altlasten im Untergrund zu rechnen ist. Aufgefüllte Böden wurden in allen Aufschlüssen vorgefunden. Es handelt sich dabei um Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: (nach HLUG/ nach WZ2003) Maschinen und Maschinenbauerzeugnisse verschiede- ner Art, Herstellung / Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, anderweitig nicht genannt Klasse Branche/WZ: 4 / 4 Betriebsanfang: 02/1953 Betriebsende: 05/1964 Name: Papyros GmbH Beschreibung: Maschinenfabrik für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe, Faserplatten Branche: (nach HLUG/ nach WZ2003) Maschinen und Maschinenbauerzeugnisse verschiede- ner Art, Herstellung / Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe Klasse Branche/WZ: 4 / 4 Betriebsanfang: 03/1961 Betriebsende: 02/1969 Die erwähnten Gutachten sind mir nicht bekannt und sind daher dem RPDA zur Beurteilung vorzulegen. Erst nach Prüfung der Gutachten kann zu dem Planvorhaben ggf. eine abschließende Stellungnahme abgegeben werden. Dabei werde ich auch prüfen, ob die Eröffnung eines gesonderten boden- schutzrechtlichen Verfahrens notwendig wird. Die aufgeführten Gutachten wurden am 22.12.22 per E-Mail dem RP Darm- stadt, Dezernat IV/Da-41.5 Bodenschutz zur Beurteilung vorgelegt. sandig-schluffige Erdmassen, die mit Ziegel,- Beton- und Schlackebruchstü- cken durchsetzt sind. Die erschlossene Mächtigkeit der Auffüllung beträgt bis 2,5 m. Die aufgeführten Gutachten wurden am 22.12.22 per E-Mail dem RP Darm- stadt, Dezernat IV/Da-41.5 Bodenschutz zur Beurteilung vorgelegt. Nach Rückmeldung am 03.01.23 wurde erneut Stellung genommen: Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen nach Beurteilung der vorgelegten Gutachten gegen die Fortführung der Planungen keine Bedenken. Die Hinweise zu den Eintragungen aus der Altflächendatei FIS AG wurden zur Kenntnis genommen und als Hinweis im Bebauungsplanentwurf (Ziff. IV. 8) aufgenommen. Nach Rückmeldung am 03.01.23 wurde erneut Stellung genommen: Mit meinem Scheiben vom 08.06.2021 habe ich die in den Planunterlagen aufgeführten Bodengutachten nachgefordert. Diese wurden mir aktuell durch Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: das Architekturbüro Planquadrat vorgelegt. Das nachgereichte Gutachten des Büros Trischler und Partner vom 02.08.1996 beschreibt umwelttechni- sche Untersuchungen lediglich im nördlichen Bereich des Grundstückes Gräfenhäuser Straße 71. Über mögliche Untersuchungen des restlichen Are- als liegen mir keine Informationen vor. Untersucht wurden die anthropogene Auffüllung und der gewachsene Bo- den. In den Proben der künstlichen Auffüllung wurden leicht erhöhte Kon- zentrationen festgestellt (MKW und PAK), die nicht relevant sind. In den Pro- ben des gewachsenen Bodens wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Die durchgeführten Untersuchungen wurden vor Einführung der BBodSchV im Jahre 1999 vorgenommen. Ein Vergleich mit den heutigen Anforderungen an die Probennahme und Bewertung ist somit nicht möglich. Ich gehe davon aus, dass die anthropogene Auffüllung im Rahmen der Neu- bebauung entfernt und ordnungsgemäß entsorgt wird. Sofern die Auffüllun- gen vor Ort belassen werden, empfehle ich eine Untersuchung des Oberbo- dens nach den Vorgaben der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden- Mensch durchzuführen. Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen gegen die Fortführung der Planun- gen keine Bedenken. Vorsorgender Bodenschutz Der Plangeltungsbereich ist durch die bisherige Nutzung bereits anthropo- gen überprägt Keine Bedenken Immissionsschutz Zur Prüfung der o.g. Planung ist eine schalltechnische Untersuchung erfor- derlich, die die Auswirkungen der umliegenden gewerblichen Nutzung auf das Plangebiet bewertet. Dieses ist von der Planungsträgerin bereits in Auf- trag gegeben und wird im Rahmen der Offenlage geprüft. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Das aktuelle Schallgutachten wurde mehrfach überarbeitet und mit Datum vom 18.07.2024 zur Offenlage den Bebauungsplanunterlagen beigefügt. Im Rahmen der Baugenehmigung müssen ggf. kleinteilige Schallquellen geprüft werden. Zum Zeitpunkt liegt keine entsprechende Planung zu Quellen mög- licher Emissionen tieffrequenter Geräusche vor, sodass im Schallgutachten auf Ebene des Bebauungsplans keine seriösen Berechnungen durchgeführt werden können. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Gutachterlich vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen wurden zur Offen- lage in die Planzeichnung und textlichen Festsetzungen zum Bebauungspla- nentwurf aufgenommen (Ziff. I. 16). Es ist vorgesehen, erforderliche Verpflichtungen des Vorhabenträgers zum dauerhaften Erhalt der Riegelbebauung und die Sicherung durch eine Bau- last in den Durchführungsvertrag aufzunehmen. Für die bergrechtliche Stellungnahme wurden folgende Quellen als Daten- grundlage herangezogen: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: - Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP) 2010 - Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLNUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: - vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus: - bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegende Risse, - in der Datenbank vorliegende Informationen, - Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Berg- bau. Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans in- ventarisierten Beständen von Bergechtsamts- und Betriebsakten früherer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissblät- tern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflä- chen betroffen. Keine Bedenken. Bergbauliche Belange sind nicht berührt. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehen- den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten: Im Plangebiet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte ent- gegen. Der Kampfmittelräumdienst teilt mit, dass die Auswertung der beim Kampf- mittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befin- det. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätz- lich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodenein- greifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 5 Metern durchge- führt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen bis in eine Tiefe von 5 Metern (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Da- tenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Ver- siegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind aus Sicherheits- gründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bau- arbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrubenverbau (Spund- wand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in der Verbau- achse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondierung begleitet werden. Der Anregung wurde gefolgt. Es wurde ein Hinweis auf das Vorhandensein von Kampfmitteln in den Be- bauungsplanentwurf unter Hinweise aufgenommen (Ziff. IV. 10). Des Weiteren wird der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet, eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen vor- zunehmen und die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ zu beachten. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich bescheinigen lassen, dass die Kampfmittelräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durch- geführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete De- tektionsverfahren anzugeben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Wir bitten Sie, bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwendung des Datenmo- duls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen ört- lich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Wir bitten Sie nach Abschluss der Arbeiten um Übersendung des La- geplans und der KMIS-R-Datei, welche Sie durch die von Ihnen beauf- tragte Fachfirma erhalten. Das Datenmodul KMIS-R können Sie kostenlos von der nachstehenden In- ternetseite des Kampfmittelräumdienstes downloaden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) Teilbereiche wurden bereits überprüft. Die untersuchten Flächen (Tiefenan- gaben in Meter) sind im beiliegenden Lageplan (Anlage 2) grün dargestellt. Die Daten der überprüften Flächen mit den angegebenen Freigabetiefen wurden von den ausführenden gewerblichen Kampfmittelräumfirmen an den KMRD übermittelt und in das KMIS System ohne Vor-Ort-Kontrollen übertra- gen. Mit einer Luftbilddetailauswertung wurde ein Verdachtspunkt ermittelt, der auf einen möglicherweise noch vorhandenen Bombenblindgänger hinweist. Der Punkt wurde koordinatenmäßig erfasst und ist im beiliegenden Lageplan (Anlage 2) rot gekennzeichnet. Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist vor bodeneingreifenden Bauar- beiten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondierfähig sein sollte (wegen Der Hinweis wurde berücksichtigt. Im Bebauungsplan wurde der Verdachtspunkt auf einen möglichen Bomben- blindgänger verortet und der nebenstehende Hinweis aufgenommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: oberflächennaher magnetischer Störungen wie z.B. Auffüllung, Versiege- lung, Versorgungsleitungen) ist eine Überprüfung mittels Sondierungsboh- rungen erforderlich. Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist auch dann erforderlich, wenn sich dieser außerhalb des Baufeldes bzw. Grundstückes befindet und vor bodeneingreifenden Bauarbeiten ein Sicherheitsabstand im Radius von 15 Metern um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht eingehalten wer- den kann. Anlage 2: Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenla- gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/Interessentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigentümerin, Investor/Inves- torin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma bitte ich immer das Aktenzeichen des Kampfmittelräumdienstes I 18 KMRD- 6b 06/05- Da 2203-2021 anzugeben und eine Kopie der Stellung- nahme des Kampfmittelräumdienstes beizufügen. Als Anlage übersende ich Ihnen die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen (Merkblatt hier nicht abgedruckt). Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, halte ich die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unumgäng- lich. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rechnungsprü- fung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der All- gemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. Eine Kopie des Auftrages bitte ich mir zur Kenntnisnahme zuzusenden. Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der ge- fundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- wei- terhin auf eigene Kosten übernehmen. Sie werden gebeten, die Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes in allen Schritten des Bauleit- bzw. Planfeststellungsverfahrens zu ver- wenden, sofern sich keine wesentlichen Flächenänderungen ergeben. 1.2 e-netz Südhessen AG, Postfach 10 11 42, 64211 Darmstadt Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 16.06.2021: Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der e-netz Südhes- sen AG und ENTEGA Medianet GmbH. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Auf Grundlage des Erschließungskonzepts liegt ein „Trassensummenplan“ zu den Infrastrukturmedien vor. Das Vorhabensein der Gas-Netzanschluss- leitung wurde zur Kenntnis genommen. Notwendige Leitungsumlegungen Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Im Gebiet der Stadt Darmstadt sind wir Netzbetreiber folgender Sparten: Strom, Gas, Wasser, Straßenbeleuchtung. Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich eine Gas-Netzanschlusslei- tung unseres Unternehmens. Notwendige Leitungsumlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit uns abzusprechen. Unsere vorhandenen Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Längs der Leitungen ist ein Schutzstreifen von beidseitig jeweils einem Meter von Be- bauung freizuhalten. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Leitungen auf Kosten des Veranlassers umgelegt werden. Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Lei- tungstrasse ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu un- seren Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Abstand unter- schritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnah- men im Nahbereich unserer Betriebsmittel sind deshalb vorher mit uns ab- zustimmen. Wir beantragen, Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnahmen in den planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. Falls die Erdüberdeckung der Leitung zu gering sein sollte, muss eine Tiefer- legung unserer Leitungen durchgeführt werden. Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch Ergänzung und Er- weiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes im Zuge der Erschlie- ßungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbedarf der zukünftigen Ab- nehmer realisiert werden. Neue Versorgungsleitungen können erst dann gelegt werden, wenn die Bau- arbeiten für Kanalisation und Wasserversorgung abgeschlossen, die Er- schließungsarbeiten lage- und höhenmäßig hergestellt und die Grenzen sichtbar vermarkt sind. Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist es erforderlich, frühzeitig in die Planung bezüglich vorgesehener Parkflächen, die mit Ladesäulen für Elekt- rofahrzeuge auszustatten sind, einbezogen zu werden. In Abhängigkeit der werden grundsätzlich vor geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Bau- grunduntersuchungen mit der e-netz Südhessen AG abgestimmt. Vorhan- dene Leitungen werden bei der Umsetzung der Planung berücksichtigt. Die Hinweise zur Stromversorgung wurden zur Kenntnis genommen und werden bei der Umsetzung der Planung berücksichtigt. Durch das Plangebiet verläuft eine private Wasserleitung (Bestandsleitung VWN 200 GGG Trinkwasser, (siehe auch Erschießungskonzept Umweltpla- nung Bullermann und Schneble GmbH, Stand 27.08.2024 ), für die entspre- chende Leitungsrechte vorliegen. Die Leitung gehört gemäß der Auskunft der Entega der Firma „Westpark Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Invest KG" (Pallaswiesenstr. 172, Darmstadt). Die Leitung wird gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan mit einem Gehweg überbaut. Die Zufahrt der Tiefga- rage sowie mehrere Unterflursysteme grenzen an diesen Gehweg an. Etwa- ige notwendige Leitungsumlegungen (je nach Orts- und Tiefenlage der Un- terflurcontainer und Rampe im Leitungsbereich abhängig) gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit dem Eigentümer der Leitung und dem Versorger abzuspre- chen. Ein Leitungsrecht wie z.B. für die Entega muss jedenfalls nicht festge- setzt werden, da es sich um eine Privatleitung handelt. Ladesäulen für die E-Mobilität sind im Plangebiet vorgesehen. Zur Sicher- stellung der Stromversorgung werden vorgesehene Parkflächen und Lade- säulen in die Planung zur Stromversorgung frühzeitig mit einbezogen. Im weiteren Bebauungsplanverfahren wurde fachplanerisch geprüft, ob zusätz- liche Vorhalteflächen für weitere Trafostationen zur Sicherstellung des Ener- giebedarfs erforderlich werden (Erstellung einer Leistungsbilanz). Im Ergeb- nis wurde dabei festgestellt, dass für die Sicherstellung des Energiebedarfs eine weitere Trafostation neben der bestehenden Station an der „Gräfenhäu- ser Straße“ vorzusehen und zu errichten ist (siehe Erschließungskonzept, Bullermann Schneble GmbH, Stand 27.08.2024). Die Errichtung einer weite- ren Trafostation wird zur Offenlage in die Bebauungsplanunterlagen aufge- nommen. Die Standortplanung ist eng mit der Stadt und dem Energieversor- ger abgestimmt. Diese Fläche wurde im vorhabenbezogenen Bebauungsplan räumlich veror- tet und als Versorgungsfläche festgesetzt. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: vorgesehenen Parkflächen mit Ladesäulen ist der Energiebedarf in Bezug auf benötigte Transformatorenstationen und die Anzahl der Stromkabel in den öffentlichen Gehwegen und Straßen ein wesentlicher Planungsfaktor. Daraus kann ein Mehrbedarf an Flächen für die Errichtung von zusätzlichen Transformatorenstationen zur Sicherstellung des Energiebedarfs für die E- Mobilität resultieren. Für eine ökonomisch nachhaltige Erschließung sind die Flächen zur Errichtung von Transformatorenstationen bereits in die Bauleit- planung als Vorhalteflächen mit aufzunehmen. Um die bestehende Trafostation Gräfenhäuser Str. 73B werden zum Grund- stück Nr. 364/1 umlaufend 1,0 m zum bestehenden Grundstück als Ab- standsfläche benötigt. Ob eine zusätzliche Transformatorenstation erforder- lich ist, kann aktuell noch nicht bewertet werden. Entsprechende Flächen sollten hier in der Vorplanung aber berücksichtigt werden. Es ist auch bei der Planung zu berücksichtigen, dass der neue Standort oberirdisch und an der Grundstücksgrenze liegen muss. Der mögliche Standort, muss in der Vor- planung unbedingt mit der e-netz Südhessen AG abgestimmt werden. Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebäude, wie Sie dies in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müssen wir leider aus versor- gungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Die Trinkwasserleitungen gehören der ENTEGA AG. Dies ist in Anlage 2/S. 17, unter Punkt 7.4 "technische Infrastruktur" falsch dargestellt. Wir bitten, dies zu korrigieren. Um die bestehende und geplante Trafostation im Bereich der Gräfenhäuser Straße sind umlaufend Abstandsflächen von 1 m zur uneingeschränkten Er- reichbarkeit gewährleistet. Unmittelbar angrenzend an die Trafostation befin- det sich eine Fläche mit einem Pflanzgebot (Fläche P1), in die Bäume und Sträucher anzupflanzen sind. Die Anpflanzungen sind auf die Lage der Tra- fostationen abzustimmen, ein Widerspruch besteht ansonsten zwischen den beiden Nutzungen nicht. Der Trafo auf dem Flurstück 364/1 befindet sich im Geltungsbereich des Be- bauungsplans, ist aber nicht Teil des Vorhabenbereichs. Da es sich um eine Bestandsanlage handelt, erstrecken sich die Vorgabe zur Dachbegrünung von Flachdächern nicht auf entsprechende Anlage. Ferner sind Trafostationen von einer Dachbegrünung ausgenommen. Die Festsetzung zur Dachbegrünung bezieht sich gemäß Abstimmung mit den städtischen Ämtern auf das oberste Geschoss der zu errichtenden Gebäude im Plangebiet (Ziff. I. 13.3). Die tatsächlichen Eigentümer der Trinkwasserleitungen wurden im Erschlie- ßungskonzept zur Offenlage noch korrekt benannt. Ein Hinweis zu Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnahmen hinsichtlich der ge- planten Anpflanzungsmaßnahmen wurde zur Offenlage in die textlichen Festsetzungen aufgenommen (Ziff. IV. 7 und IV. 11). 1.3 DADINA, Europaplatz 1, 64293 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 21.06.2021: Nachdem wir uns bereits im Rahmen der parallel durchgeführten Änderun- gen des Flächennutzungsplans mit Schreiben vom 31 .03.2021 zum plange- genständlichen Vorhaben geäußert haben, möchten wir den Inhalt jener Stel- lungnahme der Vollständigkeit halber auch in dieses nunmehr auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durchgeführte Verfahren einführen: Das geplante Vorhaben liegt jeweils rund 300 Meter von den Bushaltestellen "Windmühle" und "Otto-Röhm-Straße" entfernt, die von den Buslinien R, Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet gilt als hinreichend durch den öffentlichen Personennahver- kehr (ÖPNV) erschlossen. Zur Offenlage wurde ein Kapitel zur Anbindung des Plangebiets durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in die Begründung zum Bebau- ungsplan (Kapitel 6.4) aufgenommen. Keine negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Belange des ÖPNV. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: WE1, WE2 und 751 bedient werden. Nach den Vorgaben des Nahverkehrs- plans für die Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt der Plangeltungsbereich so- mit als hinreichend durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) er- schlossen. Das Planungsziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neube- bauung des Anwesens Gräfenhäuser Straße 71 zu schaffen, wirkt sich über- dies nicht negativ auf die Belange des ÖPNV aus, weshalb wir vom Vortrag von Bedenken oder weiteren Anregungen absehen können. Keine Bedenken 1.4 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Hindenburgstr. 1, 64295 Darm- stadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 21.06.2021: Die Planungen betreffen Bereiche nördlich der Gräfenhäuser Straße in Darmstadt, die im Flächennutzungsplan bisher als Gewerbliche Bauflächen dargestellt sind. Der rechtskräftige Bebauungsplan aus 2001 setzt dort Ge- werbegebiet fest. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan soll dies ändern in Mischnutzung mit im Wesentlichen überwiegend Wohnnut- zung mit einem Anteil an nicht störender gewerblicher Nutzung in Form eines "Boardinghouses". Das Gebiet befindet sich angrenzend, aber außerhalb des Fördergebiet Pallaswiesenviertel / Mornewegviertel aus dem Programm zur Städtebauförderung "Sozialer Zusammenhalt" (ehemals "Soziale Stadt"). Zu der korrespondierenden Änderung des Flächennutzungsplanes haben wir uns in unserer Stellungnahme vom 20. April 2021 bereits sehr kritisch geäu- ßert. Darauf nehmen wir Bezug und äußern uns zu den Planungen wie folgt: Schon länger beobachten wir in der Region und auch in der Stadt Darmstadt die Tendenz zum Drängen von Wohnnutzung in gewerblich genutzte Berei- che hinein und in der Folge Boden- und Mietpreissteigerung , Nutzungskon- flikte und letztlich Verdrängung von gewerblichen Nutzungen. Bei allem Ver- ständnis für die Problematiken der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in einer wachsenden Stadt dürfen die Flächenbedarfe für eine prosperie- rende Wirtschaft, die Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt und zum Steueraufkommen beiträgt, nicht aus den Augen verloren werden . Ge- rade die vorliegenden Planungen sprechen diesen Überlegungen aber Hohn: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen, die Bedenken wurden nicht geteilt. Das Umfeld des Plangebiets ist bereits heute geprägt von dem Nebeneinan- der von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung. Die daraus resultierten städtebaulichen Mängel sollen im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ behoben werden. Das Ziel des Förderprogramms ist die Aufwertung des bestehenden Wohn- und Arbeitsumfelds und die Stärkung der bestehenden Nachbarschaften im Quartier. Das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ dient nicht der pla- nungsrechtlichen Steuerung eines Quartiers. Daher kann kommt es im För- dergebiet auch nicht zu einer Verschiebung des Gebiets hin zu mehr Misch- und Wohnnutzung. Eine Änderung der Nutzung erfolgt in der Regel nur über die Bauleitplanung. Mit der Änderung des FNP soll die Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – vorbereitet sowie die Flä- chennutzungsplandarstellung für den bereits existenten Bebauungsplan N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser- und Leydheckerstraße – entsprochen werden. Dieser Bebauungsplan setzt für den geplanten Geltungsbereich des Bebau- ungsplans N 84 gegenwärtig eine Gewerbegebietsnutzung fest. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Unmittelbar benachbart befindet sich das bereits angeführte Stadtentwick- lungsgebiet, das ursprünglich ebenfalls vor allem gewerblich geprägt war. Für dieses ist angesichts des dort bereits über lange Jahre eingesetzten Wandels noch akzeptabel, dass dort von der gewerblichen Nutzung abgewi- chen wird und im Rahmen des Fördergebietes eine Verschiebung hin zu mehr Misch- und auch Wohnnutzung gesteuert und begleitet wird. Dass dies nun aber nicht auf den Bereich des Fördergebietes gezielt begrenzt wird, sondern just außerhalb auch geduldet wird, franst das Fördergebiet aus und öffnet Tür und Tor für spekulative Bodenbevorratung und befördert letztlich die oben skizzierte Verdrängungsentwicklung. Hinzu kommt, dass die formal festgesetzte Mischnutzung in der erlebten Praxis ausschließlich als Wohn- bau wahrgenommen werden wird. Zum einen sollen zum Großteil Wohnbau- flächen festgesetzt werden , zum anderen ist ein Boardinghouse als ver- meintlicher Gewerbeante il kaum von einem Geschoßwohnungsbau zu un- terscheiden, gemäß den vorliegenden Plänen baulich durch eine gemein- same Tiefgarage mit dem Wohnnutzungsbereich verbunden und der Unter- schied für künftige Mieter kaum verm ittelbar. Überdies wird dies baupolizei- lich auch kaum kontrollierbar sein. Eine Entwicklung zu einem de facto Wohngebiet ist daher absehbar, was wiederum den Druck auf das umliegend verbleibende Gewerbe erhöhen wird. Wir halten es für nicht akzeptabel, dass abermals für gewerbliche Nutzung vorgesehene Flächen einer Umwandung zum Opfer und ersatzlos wegfallen und lehnen die Planungen daher ab. Die geplante Nutzung im Gebiet des neu aufzustellenden B-Plans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 - sieht eine gemischte Nutzung vor, gewerbliche Flächen fallen somit nicht vollständig weg. Durch die beabsichtigte Darstel- lung Gemischte Baufläche in der 16. FNP-Änderung werden in angemesse- ner und ausgleichender Weise die Belange der Vorhaltung von gewerblichen Bauflächen sowie Wohnbauflächen soweit als möglich gleichermaßen be- rücksichtigt. In kernstadtnahen und verkehrlich gut angeschlossenen Lagen strebt die Wissenschaftsstadt Darmstadt verstärkt die Ansiedlung von drin- gend benötigten, bezahlbaren Wohnbauflächen an. In diesem Kontext ist zu erwähnen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt ca. 76.000 Einpendler bei einer Einwohnerzahl von ca. 169.000 vorweisen kann. Das macht nahezu die Hälfte der Einwohnerzahl aus. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt derzeit noch unbebaute gewerbliche Bauflä- chen vorhält, jedoch keine unbebauten Wohnbauflächen enthält. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt bei der Ausweisung von Flä- chen die Belange der Vorhaltung von gewerblichen sowie Wohnbauflächen so weit als möglich gleichermaßen zu berücksichtigen. Das zeigt sich auch darin, dass im gleichen Zeitraum, wie gewerbliche Flächen für Wohnnutzung umgewandelt wurden, ca. 450.000 m² Gewerbeflächen ausgewiesen wurden (z.B. Kao Eberstadt, Otto-Röhm-Straße, ehem. Eisenbahnausbesserungs- werk, HSE Gasturbinenkraftwerk, Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks). 1.5 Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Ländlicher Raum, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 25.06.2021: Aus Sicht der vom Fachgebiet Landwirtschaft zu wahrenden öffentlichen Be- langen der Landwirtschaft / Feldflur werden zu den vorgelegten Planungsun- terlagen keine grundlegenden Bedenken vorgetragen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Bislang gibt es aber in den Planungsunterlagen keine Ausführungen zur Ein- griffs- / Ausgleichsbilanzierung. Aus Sicht der öffentlichen Belange der Landwirtschaft / Feldflur ist zu ge- währleisten, dass die Ausgleichsmaßnahmen analog zu den Vorgaben von § 2 Abs. 7 Satz 1 der Kompensationsverordnung (Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen vom 26. Ok- tober 2018 – Kompensations-VO) entwickelt und umgesetzt werden. Die Umsetzung ist nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vorzuneh- men, sondern es sind Alternativen zu prüfen wie z.B. Flächenentsiegelung, klimaverträgliche Umbaumaßnahmen in Waldbeständen, Kauf/Abbuchung von Ökopunkten. Bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen hat eine Abstimmung mit dem örtlichen Vertreter der Landwirtschaft (Orts- landwirt) zu erfolgen. Die naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung ist in Gänze dem Umweltbericht (siehe Kapitel 9) zu entnehmen (Umweltbericht mit Ab- handlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung (Umweltbericht, Mo- dus Consult, Januar 2025). Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich für die Bebauungspla- nung nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Dieser bauplanungsrechtliche „fiktive“ Bestand gilt als Ausgangspunkt für die Bewertung eines eventuellen Ausgleichsbedarfs. Ergänzend ist bei der Einordnung der tatsächliche Be- stand mit betrachtet und beim Schutzgut Pflanzen auch bilanziert. Für das Schutzgut Boden besteht dabei kein Ausgleichsbedarf aufgrund des abnehmenden Versiegelungsgrades. Aufwertungen erfolgen durch ergän- zende Dachbegrünung und die Entfernung von Bodenbelastungen vor dem Hintergrund der negativen Wertigkeit des Bodens im Bestand. Da sich hier- durch quantitativ und qualitativ offensichtlich insgesamt kein Eingriff in das Schutzgut Boden ergibt, wird auf eine detailliertere Bilanzierung zum Schutz- gut Boden nach der „Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in Hessen und Rheinland-Pfalz“ (Heft 14, Januar 2019) verzichtet. Die ökologische Bilanz für den Umweltbelang Tiere und Pflanzen zeigt, dass durch die plangebietsinternen Maßnahmen zusammen mit den festgesetzten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die Eingriffe rechnerisch mehr als kompensiert werden, und zwar nicht nur in Bezug auf den planungsrecht- lichen (fiktiven) Bestand, sondern auch in Bezug auf den kartierten, tatsäch- lichen Bestand. Dementsprechend wird die gebietsexterne Kompensation nicht erforderlich. In beiden Fällen ergibt die Bilanz einen Überschuss (vgl. Tabelle 6 und 7 gemäß Umweltbericht), und zwar um 4.705 Wertpunkte ge- genüber dem tatsächlichen Bestand und 8.431 Wertpunkte gegenüber dem bestehenden Planungsrecht. Durch den Überschuss an Ökopunkten gemäß naturschutzfachlicher Ein- griffsregelung besteht kein Erfordernis zum Rückgriff auf Ökopunkte des Ei- genbetriebs Immobilienmanagement. Der Umweltbericht wurde den Planunterlagen zur Offenlage beigefügt. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.6 Polizeipräsidium Darmstadt, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 29.06.2021: Aus verkehrspolizeilicher Sicht ist die Anzahl an Pkw-Stellflächen nicht aus- reichend. Bei der Planung der Tiefgarage ist die Garagenverordnung einzu- halten. Im Bereich der sechs eingeplanten Stellplätze im nördlichen Bereich des Bebauungsplans, ist aus verkehrspolizeilicher Sicht ein Gehweg zu er- richten. Im Bereich der Gräfenhäuser Straße soll die Andienung des Boardinghouses sowie die Andienung durch den EAD erfolgen. Aufgrund der Planungen ist davon auszugehen, dass die andienenden Fahrzeuge entweder rückwärts auf die Gräfenhäuser Straße, oder rückwärts in den örtlichen Geltungsbe- reich des Bebauungsplans einfahren müssen. Aufgrund der überörtlichen Verbindungsfunktion der B 3, sowie der damit verbundenen Unfallgefahr ist dies zu vermeiden. Hier wäre jeweils ein Wendebereich einzuplanen. Da das schalltechnische Gutachten nicht vorliegt, kann hierauf nicht näher eingegangen werden. Der Anregung wurde teilweise gefolgt. Es gelten die Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Regeln zur Minderung der Basisforderungen durch Maßnahmen wie Radab- stellanlagen, CarSharing, BikeSharing, Lastenrad-Sharing. Im nördlichen Plangebiet ist nun ein Gehweg vorgesehen, der eine Breite von 2,15 m aufweist. Somit wird eine sichere Fußwegeverbindung im Bereich der Privatstraße gewährleistet. Der Gehweg wird so gestaltet, dass ein naht- loser Übergang des Fußwegs vom Nachbargrundstück (hier: Flurstück 362/26 (östlicher Nachbar) zum neuen Grundstück hergestellt wird. Die für den Gehweg entfallenen sechs Stellplätze werden durch Fahrradab- stellplätze (mehr Doppelparker im Untergeschoss/Keller) abgelöst. Die Hauptzahl der Stellplätze wird unterirdisch in einer Tiefgarage angeordnet. Insgesamt können ausreichend Stellplätze gemäß städtischer Stellplatzsat- zung hergestellt werden. Der Stellplatznachweis ist im Baugenehmigungs- verfahren zu erbringen. Die Garagenverordnung ist in den Tiefgaragenplanungen berücksichtigt. Weiterhin führt entlang der Nordseite der Privatstraße ein bereits vorhande- ner durchgängiger (privater) Gehweg, der auf Höhe des Parkplatzes des Ein- kaufscenters nach Südwesten auf die Gräfenhäuser Straße führt und nach Norden auf den Carl-Schenk-Ring. Die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans zur Offenlage bein- haltet auch eine Änderung der Position von vorgesehenen Unterflurcontai- nern und Zufahrten zum Plangebiet. In südlicher Richtung wird aufgrund der Regelungen des noch rechtskräftigen Bebauungsplans die Freihaltung eines 5 m breiten Streifens gefordert. Hier dürfen sich keine baulichen Anlagen befinden. Dieser Vorgabe wird im überarbeiteten Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan und Bebauungsplanentwurf gefolgt. Zum Planstand der frühzeiti- gen Beteiligung befanden sich gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan noch Unterflurcontainer noch in dem freizuhaltenden Streifen. Diese entfal- len an diesem Standort. Zur Offenlage wurde der freizuhaltende Grünstreifen auf eine Breite von 10 m erweitert. Als Ersatz für den anfallenden Müll aus Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: der Gewerbenutzung im südlichen Bereich wird ein Müllraum in der Tiefga- rage angeordnet. Für die Wohnnutzungen werden 6 Unterflursysteme am nördlichen Grundstücksrand vorgesehen, die durch den EAD gut anfahrbar sind. Dies wurde mit dem örtlichen Entsorger abgestimmt. Zudem ist an der Privatstraße eine temporäre Müllaufstellfläche vorgesehen. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Müllaufstellflächen zur regelmäßigen Abholung und Unterflurcontainer nur in den hierfür festgesetzten Flächen (Mü) zulässig sind (Ziff. I. 10.1). Diese Flächen sind in der Planzeichnung festgesetzt. Weitere Standorte im Plangebiet sind nicht vorgesehen und un- zulässig. Auch die bisher zur frühzeitigen Beteiligung geplante zweite Zufahrt für den Liefereingang des Boardinghouses im südlichen und von Bebauung freizu- haltenden Bereich entfällt. Im überarbeiteten Vorhaben- und Erschließungs- plan ist nur noch eine Anlieferungszone vorgesehen. Zusätzliche Versiege- lungen der Flächen sowie zusätzliche verkehrsbezogene Bewegungen im Bereich der Gräfenhäuser Straße werden vermieden. Somit besteht von der Gräfenhäuser Straße nur noch eine Zufahrt zum Plangebiet, die sowohl zur Andienung von der Feuerwehr als auch des Boardinghouses von Paketzu- stellern und anderen Lieferfahrten genutzt werden kann. Eine Durchfahrt durch das Plangebiet ist aber nicht vorgesehen. Dies wird mit Pollern gesi- chert. Alle Planunterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, Bebauungs- plan, Freiflächenplan) wurden dahingehend geändert. Ein Umbau der Privatstraße im nördlichen Vorhabenbereich des Bebauungs- plans ist nicht erforderlich. Die geringfügige Verkleinerung der Parzellen 362/24 und 362/25 (vormals 364/18 (tlw.) und 362/20 (tlw.)), die als Privat- straße festgesetzt sind, ändert die Leistungsfähigkeit der Privatstraße und der garantierten Nutzungsrechte nicht. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.7 Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim/Ts. Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 01.07.2021: Nach Durchsicht der im Internet eingesehenen Planunterlagen betrachten wir den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Begründung und die Anbindung durch den ÖPNV als unzureichend dargestellt. Beziehen möchten wir uns hier auf das BauGB § 1, Absatz 6, Punkt 9 und zusätzlich auf den Regionalplan Südhessen, insbesondere Punkt G3.4-11: 'Unter Berücksichtigung der Verkehrserschließung, insbesondere durch den Umweltverbund (ÖPNV, Fußgänger- und Radverkehr) und der Auslastung von Versorgungseinrichtungen ist eine optimierte räumliche Zuordnung von Wohnen, Arbeiten, Erholen und Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die Ver- sorgung mit Dienstleistungen anzustreben. Dabei sollen bereits auf der Ebene der Bauleitplanung Verkehrskonzepte unter besonderer Berücksich- tigung des Umweltverbundes entwickelt und umgesetzt werden.' Wir bitten darum, bei der verkehrlichen Erschließung den Aspekt der ÖPNV- Anbindung in der Begründung von Vorhaben zu berücksichtigen. Der Anregung wurde gefolgt. Das Plangebiet gilt als hinreichend durch den öffentlichen Personennahver- kehr (ÖPNV) erschlossen. Der Aspekt der ÖPNV-Anbindung wurde in die Begründung zum Bebauungs- planentwurf zur Offenlage aufgenommen. 1.8 Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Erbacher Straße 46, 64720 Mi- chelstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 05.07.2021: Zur im Betreff genannten Planung nehmen wir als Träger öffentlicher Be- lange für die Bereiche Bodenordnung nach dem BauGB, Flurbereinigung (landeskulturelle Belange) sowie Kataster- und Vermessungswesen wie folgt Stellung: Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, die Grundstücke der EMON Vermögens- verwaltung zu vereinigen und zu einem Flurstück zu verschmelzen. Darüber hinaus bestehen keine Anregungen, Einwände oder Bedenken. Der Anregung wurde nicht gefolgt. Der Vorschlag zur Zusammenlegung der Flure (Grundstücksvereinigung) wurde zur Kenntnis genommen. Die Zusammenlegung der Flure soll jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden und ist nicht Rege- lungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanung. Die Grundstücksvereini- gung zu einem Flurstück ist insbesondere im Hinblick auf die zu erteilende Baugenehmigung von Bedeutung und erfolgt zur Bauantragsstellung. Mögli- che vertragliche Abstimmungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Gehwegs im Norden des Plangebiets werden hierbei berücksichtigt. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.9 Deutsche Telekom Technik GmbH, Wallstraße 88, 55122 Mainz Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 06.07.2021: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netz- eigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planver- fahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stel- lung: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die aktuellen Pläne sind unter https://trassenauskunftkabel.telekom.de/start.html ersichtlich und jederzeit einsehbar. Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Bebau- ungsplans so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb bitten wir, unsere Belange wie folgt zu berücksichtigen: Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzuneh- men: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstand- orte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesell- schaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baum- pflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommuni- kationslinien der Telekom nicht behindert werden. Der Anregung wurde teilweise gefolgt. Auf Grundlage des Erschließungskonzepts liegt ein „Trassensummenplan“ zu den Infrastrukturmedien vor. Telekomtrassen sind im Planbereich nicht erkenntlich. Etwaige Neuverlegungen oder notwendige Leitungsumlegungen werden grundsätzlich vor geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Bau- grunduntersuchungen mit der Telekom abgestimmt. Der Ausbau der Infrastrukturmedien ist Teil der Ausbauplanung und nicht Regelungsgegenstand der Bauleitplanung. Flächen für Wärmepumpen zur Versorgung des Vorhabens wurden zeichne- risch festgesetzt. Ein Hinweis zu Baumschutzmaßnahmen während der Bau- phase wurde unter Ziff. IV. 7 der textlichen Festsetzungen aufgenommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Zur Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erforderlich. Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich folgender Straßen stattfin- den werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Ko- ordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Lei- tungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungs- maßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, min- destens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in un- terirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. Wir bitten daher sicherzustellen, dass für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes im Erschließungsgebiet die ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftig ge- widmeten Verkehrswege möglich ist, entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB folgende Flächen als mit einem Leitungsrecht zu belastend festgesetzt werden und im zweiten Schritt eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der Te- lekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem Wortlaut eingetragen wird: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf Errichtung, Betrieb, Änderung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, verbunden mit einer Nutzungsbeschränkung." der Erschließungsträger verpflichtet wird, in Abstimmung mit uns im erfor- derlichen Umfang Flächen für die Aufstellung von oberirdischen Schaltge- häusen auf privaten Grundstücken zur Verfügung zu stellen und diese durch Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 23 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, im Grundbuch kostenlos zu sichern, eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Di- mensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinie- rung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt, die geplanten Verkehrswege nach der Errichtung der TK-Infrastruktur in Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden. 1.10 IHK Darmstadt, Postfach 10 07 05, 64207 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 06.07.2021: Plananlass ist die beabsichtigte Errichtung von Wohnbauflächen auf bisher rein gewerblich genutzten Flächen der Firma EMON Vermögensverwaltung GmbH. Ein Anteil der Flächen soll als „Boardinghouse“ genutzt werden. Bereits im April 2021 äußerten wir im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Änderung des Flächennutzungsplans unsere Bedenken hinsichtlich der Gewerbeflächenumwandlung. Diese halten wir vollumfänglich aufrecht und legen Sie auch in diesem Verfahren noch einmal dar. Wie in der vorliegenden Begründung zu lesen, wird mit der Umplanung des Areals die Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt, auf Gewer- beflächen den steigenden Wohnraumbedarf zu decken. Wir weisen darauf hin, dass Darmstadt nicht nur einen Mangel an Wohnraum hat, sondern auch an baureifen, schnellverfügbaren und bezahlbaren Gewerbeflächen. Insbe- sondere besteht Bedarf an Flächen die als Produktionsstandort baurechtlich gesichert sind und nicht in Konflikt mit Wohnnutzung treten. Die in Rede ste- henden Flächen liegen innerhalb eines Vorranggebietes für Gewerbe und Industrie. Wohnen ist hier laut Regionalplan nicht vorgesehen. Auch wenn es sich bei den aktuellen Planungen nur um Flächen von knapp 1 Hektar handelt, darf man die Vorgeschichte der großzügigen Umwandlung von Vor- rangflächen für Industrie- und Gewerbe, wie sie in den letzten 10 Jahren in Darmstadt stattgefunden hat, nicht unberücksichtigt lassen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen, die Bedenken werden nicht ge- teilt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt bei der Ausweisung von Flä- chen die Belange der Vorhaltung von gewerblichen sowie Wohnbauflächen so weit als möglich gleichermaßen zu berücksichtigen. Das zeigt sich auch darin, dass im gleichen Zeitraum, wie gewerbliche Flächen für Wohnnutzung umgewandelt wurden, ca. 450.000 m² Gewerbeflächen ausgewiesen wurden (z.B. Kao Eberstadt, Otto-Röhm-Straße, ehem. Eisenbahnausbesserungs- werk, HSE Gasturbinenkraftwerk, Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks). Die Bedenken, dass der Vorhabenträger lediglich den Kaufpreis für eine ge- werbliche Immobilie zahlt, werden nicht geteilt. Im Kaufvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Grundstückseigentümerin und dem Vor- habenträger ist geregelt, dass für den Fall der Änderung des Planungsrechts von gewerbliche auf gemischte Bauflächen der Kaufpreis entsprechend an- gepasst wird. Ebenfalls wurde im Kaufvertrag sowie im Bebauungsplan N 84 die Anforderung an die Schaffung von sozialem Wohnungsbau verbindlich festgesetzt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt durch Maßnahmen der Innenent- wicklung auf geeigneten Flächen die städtebauliche Entwicklung voranzu- bringen. Die Konfliktbewältigung findet auf Ebene der verbindlichen Bauleit- planung mit entsprechenden Festsetzungen (z.B. auch bzgl. Schallschutz) Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 24 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Doch nicht nur der Verlust der Gewerbeflächen steht in unserer Kritik, son- dern auch die Auswirkungen, die die vorliegende Planung langfristig mit sich bringen wird. Für Unternehmen bedeutet heranrückende Wohnbebauung häufig eine Ver- schlechterung des Standortes in Bezug auf Immissionskonflikte und Boden- preis-/Mietpreissteigerung. Die Bodenrichtwertkarte zeigt für das Plangebiet einen Wert von 320 €/m² an. Schon in geringer Entfernung, wenige Meter weiter im Fördergebiet „Soziale Stadt Pallaswiesenviertel - Mornewegviertel“ steigt der Wert um 75 % auf 560 €/m² an. Und genau darin liegt für Grundstückseigentümer und Bauträger die Attrak- tivität, Gewerbeflächen in Wohnnutzung umzuwandeln: die Bodenpreise sind niedrig. Bauen wird lukrativ. In Folge dessen ist es absehbar, dass für weitere Flächen im Umfeld des Plangebietes der Druck steigt, eine Umnutzung zu erfahren und im gleichen Zuge die Zukunft als Gewerbestandort gefährdet. Im Gewerbegebiet sitzen produzierende und emittierende Unternehmen. Wie den Planungen zu entnehmen ist, werden bereits jetzt Lärmgrenzwerte aufgrund von Gewerbelärmimmissionen überschritten. Unklar ist, wo die Emissionen entstehen und welche Folgen es für die verursachenden Be- triebe haben wird. Zu befürchten ist, dass die emittierenden Unternehmen Einschränkungen erfahren und verpflichtet werden, bautechnische Maßnah- men umzusetzen, die dem Schutz der heranrückenden sensiblen Wohnnut- zung dienen. Das sind Investitionen, die nicht nötig wären, wenn es denn ein Gewerbegebiet bliebe. Auch zukünftige Entwicklungen wie beispielsweise die Änderungen der Betriebsabläufe oder Expansionsmaßnahmen vor Ort werden aufgrund der Wohnnutzung durch die Bauaufsicht anders bewertet werden. Dies kann bis zur Standortaufgabe führen. Doch wo in Darmstadt soll sich das Unternehmen hin verlagern? Wir weisen darauf hin, dass die Unternehmen langfristig in ihren Standort investiert haben. Eine Einschrän- kung durch heranrückende Wohnbebauung ist nicht hinnehmbar. Bevor die Wissenschaftsstadt Darmstadt weiterhin Gewerbeflächen sukzes- sive umwandelt, empfehlen wir dringend, ein Gewerbeflächenmonitorring so- wie eine Strategie zu entwickeln, wie bestehende Gewerbegebiete auch für die Zukunft attraktiv gestaltet und vor konkurrierenden Nutzungen gesichert werden können. im Bebauungsplan und Regelungen im Durchführungsvertrag zum vorha- benbezogenen Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71– statt. Dies entspricht auch dem Ziel des Masterplans DA 2030+, das einen ganzheitli- chen, nachhaltigen Ansatz zur Bewältigung und Lenkung des Wachstums der Stadt verfolgt und somit die Grundlage des inzwischen durch die Stadt- verordnetenversammlung beschlossenen Zukunftskonzeptes bildet. Trotz klarem Bekenntnis des Masterplans zur Innenentwicklung und weitestgehen- den Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zeigt das Konzept ressourcenschonende mit den Konversionen vormals gewerblich und militä- risch genutzter Flächen Wachstumsstrategien für Darmstadt auf. Die umliegenden Gewerbebetriebe werden im schalltechnischen Gutachten mittels eines flächenbezogenen Schallleistungspegels berücksichtigt. Die Bebauung wurde dahingehend ausgerichtet, dass durch Riegelbebauung die Immissionsrichtwerte an den östlichen Gebäuden nach TA Lärm erfüllt wer- den. Die Riegelbebauung selbst kann zum Schutz der Immissionen durch Gewer- bebetriebe nicht mit passiven Schallschutzmaßnahen begegnen. Vielmehr sind an der Süd-West-Fassade zum Gewerbelärm keine zu öffnenden Fens- ter von Aufenthaltsräumen sowie Außenwohnbereiche zulässig. Die Anord- nung von nicht schutzbedürftigen Räumen oder durchgesteckten Wohnun- gen, deren Be- und Entlüftung des Raumes über die lärmabgewandte Seite erfolgt, stellen geeignete Maßnahmen an diesen Fassadenbereichen mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte dar. Aufgrund dieser festgesetzten und im Durchführungsvertrag zu sichernden Schallschutzmaßnahmen werden die umliegenden Gewerbebetriebe in ihren Rechten nicht eingeschränkt. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Stand: 09.04.2025 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 25 von 25 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Wir bitten daher die Flächen weiterhin für eine rein gewerbliche Nutzung zu erhalten und von der Umwandlung abzusehen – insbesondere, da es Stand heute keine adäquaten alternativen Gewerbeflächen in räumlicher Nähe gibt. Einer Entwicklung als Boardinghouse steht die bisherige Gewerbeflächen- ausweisung nicht entgegen. Zusätzliche gewerbliche Nutzungen wie Gast- ronomieangebote oder Büroflächen sehen wir als Standortaufwertung auch für umliegende Unternehmen. 1.11 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Berliner Allee 58, 64295 Darm- stadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 07.07.2021: Wir verweisen zunächst auf unsere Stellungnahme vom 19.04.2021 zur 16. Änderung des FNP in diesem Bereich. Gegen den vorgesehenen Bebauungsplan werden seitens der Denkmalfach- behörde keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderungswünsche vorge- bracht. Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 21 HDSchG wie folgt aufzunehmen: "Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege, hessenArchäologie, oder der Unteren Denk- malschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.“ Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkmal- pflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Belangen des Baudenkmal- schutzes und der Baudenkmalpflege behält sich die Denkmalfachbehörde vor. Der Anregung wurde gefolgt. Ein Hinweis zur Sicherung von Bodendenkmälern gemäß § 21 HDSchG wurde zur Offenlage in die Hinweise zum Bebauungsplanentwurf aufgenom- men (Ziff. IV. 3).
anlage 4
43397 Zeichen
H=126,10 m NHN
16,60
7,80
10,60
7,80
30,00
30,00
10,00
17,50
7,60
4,40
2,30
15,80
7,70
6,80
4,00
10,30
6,90
2,80
11,20
6,70
3,00
8,50
3,50
7,90
10,60
1,80
11,70
15,90
6,00
4,40
13,40
1,30
8,80
24,50
7,20
16,50
7,00
7,00
16,50
16,60
9,00
3,30
GFL
Wp
Wp
Wp
Mü
Mü
Fa
Fa
Fa
Tg
Tg
Tg
Mü
BF3b
I
BF1
BF3c
BF2a
BF2b
BF2a
BF2b
BF2a
BF2b
BF4
BF5
BF3a
Sonderf.
Sonderf.
Flur 34
362/9
363
79
36A
36
38
40
42
3
63
69
4
75
10
16
8
8A
77
10
Leydheckerstraße
Gräfenhäuser Straße
14/16
14/17
228/6
230/4
334/5
334/6
334/7
335
334/4
360
361
364/17
362/1
362/8
362/12
362/13
362/15
362/16
362/17
362/18
362/22
362/23
363
364/12
364/13
364/15
364/18
362/25
364/22
362/24
364/18
Benzweg
364/1
362/26
P2
P2
P1
P2
P2
P1
P2
P2
P1
M 1:500
1030 20 040
1.Bedingte Festsetzung
(§ 12 Abs. 3a BauGB i. V. m. § 9 Abs. 2 BauGB)
Im Rahmen der im Folgenden festgesetzten Nutzungen sind nur Vorhaben
zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im
Durchführungsvertrag zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
verpflichtet hat.
2.Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
3.Nutzungsschablone
Baufelder
Art der baulichen Nutzung (Ziff. I. 4.)
Maß der baulichen Nutzung (Ziff. I. 5.)
Höhe baulicher Anlagen (Ziff. I. 5.4.)
Zahl der Vollgeschosse (Ziff. I. 5.3.)
3.1.Definition Baufeld
Ein Baufeld kann aus mehreren Baufenstern bestehen, die durch
Baugrenzen geteilt sind. Die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung,
zur GR und GF gilt jeweils für das gesamte Baufeld.
3.2.Verbindung von Baufenstern zu einem Baufeld
4.Art der baulichen Nutzung
(9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 3a BauGB)
4.1.Allgemeine Festsetzung eines Baugebiets auf sonstige Weise
Im Geltungsbereich sind Wohnnutzungen sowie gewerbliche und sonstige
Nutzungen zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören, soweit sie
nicht durch Ziff. I. 4.4. bis 4.6. eingeschränkt werden.
Innerhalb der Baufelder ist die in der jeweiligen Nutzungsschablone
(s. Planzeichnung) festgelegte Art der baulichen Nutzung zulässig.
4.2.Wohnen
Zulässig sind Wohnnutzungen und Räume für freie Berufe gemäß
§ 13 BauNVO.
Es gilt auch Ziff. I. 4.4.
4.3.Gewerbe und sonstige Nutzungen
Zulässig sind Geschäfts- und Büronutzungen, Schank- und
Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige
Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltung und Anlagen für kirchliche,
kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, die das Wohnen
nicht wesentlich stören. Offene Verkaufsstände in Form von freistehenden
Pavillons (z. B. Kiosk) sind ausgeschlossen.
Es gelten auch Ziff. I. 4.4. bis I. 4.6.
4.4.Vergnügungsstätten
Vergnügungsstätten sowie sonstige Gewerbebetriebe und Nutzungen, die
der gewerblichen sexuellen Betätigung und Zurschaustellung dienen
(Bordelle, bordellartige Betriebe), sind im Geltungsbereich unzulässig.
4.5.Zuordnung von Gewerbenutzungen
Im Baufeld BF1 ist nur Gewerbe zulässig, im Baufeld BF3 ist Wohnnutzung
im Erdgeschoss unzulässig.
4.6.Mischungsverhältnis von Gewerbe zu Wohnen
Der Anteil von Gewerbe innerhalb des Geltungsbereichs muss mindestens
30 % der festgesetzten Geschossfläche betragen.
5.Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 ff. BauNVO)
5.1.Grundflächen (GR und GR II) (§§ 16, 19 BauNVO)
Festgesetzt ist die in der Nutzungsschablone (s. Planzeichnung) für das
jeweilige Baufeld eingetragene maximale Grundfläche (GR).
Die Summe der zulässigen maximalen Grundflächen der Baufelder ergibt
eine GR insgesamt von 3.100 m².
Durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten
Anlagen darf die festgesetzte GR im gesamten Geltungsbereich bis zu
insgesamt 5.650 m² in der Summe überschritten werden (GR II).
5.2.Geschossflächen (GF) (§§ 16, 20 BauNVO)
Festgesetzt ist die in der Nutzungsschablone (s. Planzeichnung) für das
jeweilige Baufeld eingetragene maximale Geschossfläche GF.
Flächen von Aufenthaltsräumen in Staffelgeschossen, einschließlich der zu
ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer
Umfassungswände sind bei der Ermittlung der GF mitzurechnen.
5.3.Zahl der Vollgeschosse (§§ 16, 20 BauNVO)
Festgesetzt ist die im jeweiligen Baufenster (s. Planzeichnung)
eingetragene Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß.
5.4.Höhe baulicher Anlagen (§§ 16, 18 BauNVO)
5.4.1.Mindest- und Maximalhöhe der Gebäude (GHmin und GHmax)
Festgesetzt ist die im jeweiligen Baufenster (s. Planzeichnung)
eingetragene maximale Gebäudehöhe GHmax inklusive Staffelgeschoss.
In den Baufeldern BF1, BF2 und BF3 ist gemäß Ziff. I. 16.2 zusätzlich die
Mindesthöhe GHmin festgesetzt.
Die Gebäudehöhe ist der oberste Abschluss der aufgehenden Außenwand,
Staffelgeschosswand bzw. Attika, gemessen vom Höhenbezugspunkt
(s. Ziff. I. 5.4.2).
Abweichungen von der festgesetzten GHmax sind bis maximal 0,3 m
zulässig, wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
Die festgesetzte GHmax darf für notwendige technische Dachaufbauten um
max. 2,5 m, für Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie um max.
1,5 m überschritten werden. Die Überschreitung muss allseitig mindestens
einen Abstand von 1,5 m, im Baufeld BF2a von 0,5 m, zur
darunterliegenden Gebäudeaußenwand aufweisen.
5.4.2.Höhenbezugspunkt
Höhenbezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlagen (GHmin und
GHmax).
6.Flächen für die soziale Wohnraumförderung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB)
Im Gebiet sind mindestens 25 % der Wohnfläche für den sozial geförderten
Mietwohnungsbau für geringe Einkommen und mindestens 20 % der
Wohnfläche für den Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen zu errichten,
die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung sowie der
Wohnraumförderung für mittlere Einkommen gefördert werden könnten.
7.Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 BauNVO)
7.1.Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen in der
Planzeichnung festgesetzt.
7.2.Ausnahmsweise zulässige Überschreitung der Baugrenzen (§ 23 Abs. 3
BauNVO)
Lüftungsschächte und Lichtschächte sowie Konstruktionen für die
Fassadenbegrünung dürfen die festgesetzte Baugrenze geringfügig
überschreiten.
Die festgesetzten Baugrenzen im Baufeld BF1 dürfen um bis zu 0,5 m
durch untergeordnete Balkone/Loggien überschritten werden.
Die festgesetzten Baugrenzen im Baufeld BF3 dürfen durch das
untergeordnete Vordach bis zu einer Tiefe von max. 1,5 m überschritten
werden.
8.Bauweise
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 22 Abs. 4 BauNVO)
Abweichende Bauweise
Im gesamten Geltungsbereich gilt die abweichende Bauweise mit seitlichem
Grenzabstand und Gebäudekörperlängen über 50 m.
9.Flächen für Stellplätze und Tiefgaragen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i. V.m. § 12 BauNVO)
9.1.Stellplätze
Stellplätze sind ausschließlich innerhalb von Tiefgaragen zulässig.
Oberirdische Stellplätze und Garagen sind nicht zulässig.
9.2.Tiefgaragen
Tiefgaragen sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen und in den hierfür festgesetzten Flächen Tg zulässig.
10.Flächen für sonstige Nebenanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i. V. m. § 14 BauNVO)
Folgende sonstige Nebenanlagen sind zulässig:
Müllbehälterstandplätze
Müllbehälterstandplätze zur regelmäßigen Abholung und
Unterflurcontainer für die Sammlung von Müll sind nur in den hierfür
festgesetzten Flächen Mü zulässig.
Fahrradabstellplätze
Die nachzuweisenden Fahrradabstellplätze sind ausschließlich in der
Tiefgarage, in der Erdgeschosszone innerhalb der festgesetzten Fläche Tg
und in den mit Fa festgesetzten Flächen zulässig.
Wärmepumpen
Wärmepumpen sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in
den hierfür festgesetzten Flächen Wp zulässig.
11.Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 11 BauGB)
11.1.Private Verkehrsfläche
11.2.Ein- und Ausfahrten
Grundstückszufahrten sind ausschließlich in den gekennzeichneten Ein-
und Ausfahrten zulässig.
Von der privaten Verkehrsfläche ist eine Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage
mit einer maximalen Zufahrtsbreite von 7,5 m zulässig.
Von der Gräfenhäuser Straße ist eine Zufahrt besonderer
Zweckbestimmung Sonderfahrzeuge mit einer maximalen Durchfahrtsbreite
von 6,0 m nur für Sonderfahrzeuge, wie Feuerwehr und Rettungsdienste
sowie Fahrzeuge zur Andienung des Beherbergungsbetriebs (Baufeld BF1),
zulässig.
Von der privaten Verkehrsfläche ist eine Zufahrt besonderer
Zweckbestimmung Sonderfahrzeuge mit einer maximalen Durchfahrtsbreite
von 6,0 m nur für Feuerwehr und Rettungsdienste zulässig.
12.Flächen für Versorgungsanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)
Die Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung
„Trafostation“ dient der Unterbringung baulicher Anlagen und Nebenanlagen
zur örtlichen Stromversorgung.
13.Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
13.1.Niederschlagswasserversickerung
Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist, soweit
wasserrechtliche und wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen,
auf dem jeweiligen Grundstück zu bewirtschaften (Versickerung,
Dachbegrünung, Regenwassernutzung).
Auf die „Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder
Verwenden von Niederschlagswasser“ unter Ziff. III. wird verwiesen.
13.2.Oberflächenbefestigung
Befestigte, nicht überbaute Flächen des Baugrundstückes wie
Fahrradabstellplätze, Wege, Zufahrten, Terrassen und sonstige befestigte
Grundstücksfreiflächen sind, soweit wasserwirtschaftliche und
brandschutzrechtliche Belange nicht entgegenstehen, als
wasserdurchlässige Flächen herzustellen.
Der Einbau von Schotterrasen für Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und
Bewegungsflächen ist nicht zulässig.
13.3.Dachbegrünung
Flachdächer sind im obersten Geschoss vollständig und dauerhaft extensiv
zu begrünen. Der Dachbegrünungsanteil darf durch Dachterrassen,
Aufbauten, Attika und technische Anlagen auf max. 70 % reduziert werden.
Für das Vorhaben sind somit mindestens 1.550 m² Dachfläche dauerhaft zu
begrünen.
Dabei muss die Substratschicht mind. eine mittlere Dicke von 15 cm
aufweisen. Die Vegetationsform hat mindestens einer
Sedum-Kräuter-Gras-Gesellschaft aus vornehmlich heimischen Arten zu
entsprechen.
Die Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen
- Dachbegrünungsrichtline - der Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) sind zu beachten.
13.4.Insektenfreundliche Außenbeleuchtung
Im Geltungsbereich dürfen nur voll abgeschirmte Außenbeleuchtungen mit
geringen UV- und Blauanteilen (max. 3.000 Kelvin Farbtemperatur,
Wellenlänge über 500 nm) verwendet werden. Die Ausleuchtung soll
zielgerichtet in den unteren Halbraum erfolgen und auf die Nutzflächen
beschränkt bleiben. Die Lichtpunkthöhe ist möglichst niedrig zu halten.
Die Außenbeleuchtung ist warm-weiß zu dimmen, künstliches Licht nur
einzusetzen, wo es begründet notwendig ist.
Bei allen Beleuchtungsanlagen sind Außenwirkungen auf angrenzende
potenzielle Lebensräume grundsätzlich zu vermeiden. Die Abstrahlung der
Leuchten ist zum Boden zu richten (Abstrahlwinkel max. 70 Grad) und auf
Nutzflächen zu beschränken. Himmelstrahler sind nach dem HeNatG § 35
Abs. 3 nicht erlaubt. Quartiere besonders geschützter Arten sind mit
Ausnahme von Verkehrssicherungsgründen weiträumig vom Lichtkegel
auszusparen.
13.5.Schutz gegen Vogelschlag
Zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasbauteilen sind ungegliederte,
großflächige Glasflächen ab 3 m² vorsorglich mit geeigneten, für Vögel sichtbaren
Oberflächen auszuführen. Hierzu zählen insbesondere reflexionsarme Gläser mit
einem Reflexionsgrad von max. 10 %, Glasbausteine, transluzente, mattierte,
eingefärbte, bombierte oder strukturierte Glasflächen, Sandstrahlungen,
Siebdrucke, farbige Folien oder feste vorgelagerte Konstruktionen wie z.B.
Rankgitterbegrünungen oder Brise Soleil (feststehender Sonnenschutz).
Markierungsabstand, Abdeckungsgrad, Kontrast und Reflektanz sind
entsprechend der anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen.
Große Glasflächen ohne Untergliederung, die z.B. über mehr als ein Geschoss
gehen, sind unzulässig.
13.6.Artenschutz
Im Gebiet sind im Zuge der Neubaumaßnahmen mind. 20 Kleinhöhlen- oder
Nischenbrüterkästen und drei Fledermauskästen an den Gebäuden oder Bäumen
fachgerecht zu installieren.
Es wird auch auf den Hinweis unter IV. Artenschutz verwiesen.
14. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
Auf der mit GFL festgesetzten Fläche sind Geh- und Fahrrechte zugunsten der
Allgemeinheit und Leitungsrechte zugunsten der Versorgungsträger und ihren
Rechtsnachfolgern zu sichern.
15. Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien
(§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB)
15.1.Dachflächen sollen unter Berücksichtigung notwendiger Nutzungen grundsätzlich
so geplant und gestaltet werden, dass diese sich für eine Solarnutzung in
Kombination mit Dachbegrünung so weit wie möglich eignen (Optimierungsgebot).
15.2.Bei Dachflächen mit Neigungen bis 20° sind Anlagen zur Solarenergienutzung mit
einer Modulfläche im Umfang von mindestens 55 % der überbauten Fläche des
Gebäudes vorzusehen.
15.3.Folgende Dachflächen oder Teildachflächen dürfen von der Anforderung
ausgenommen werden:
-andere zwingend notwendige Nutzungen der Dachfläche, wie z.B. Dachgärten,
Dachterrassen, technischen Anlagen (Aufstellfläche von Lüftungsanlage,
Wärmeerzeuger, inklusive erforderlichen Umläufen etc.) und z.B. Attiken bei
Flachdächern.
-Dachflächen, deren solare Einstrahlung durch Verschattung um mehr als 25 %
gegenüber dem jeweiligen Referenzwert reduziert wird.
-Kleine Dachflächen mit einer Fläche kleiner 10 m².
Es wird auf die Festsetzung zur Dachbegrünung Ziff. I. 13.3 hingewiesen.
16.Flächen, Maßnahmen oder bauliche und sonstige technische Vorkehrungen
zur Vermeidung oder Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen
i.S.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
16.1.Baulicher Schallschutz
Im Planungsgebiet sind an allen in den Inselkarten I.1 und I.2 gekennzeichneten
Fassaden, in denen sich schutzbedürftige Räume befinden, bei Errichtung und
Änderung der Gebäude technische Vorkehrungen zum Schutz vor Außenlärm
vorzusehen, die gewährleisten, dass die Anforderungen an die
Luftschalldämmung nach DIN 4109-1 eingehalten werden.
Die maßgeblichen Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche hierfür sind für den
Zeitbereich Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) in der Inselkarte I.1 und für den Zeitbereich
Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) in der Inselkarte I.2 fassadenweise festgesetzt.
Für alle Schlaf- und Kinderzimmer im Planungsgebiet sind schalldämmende
Lüftungseinrichtungen vorzusehen.
Außenwohnbereiche mit höheren Beurteilungspegeln als 64 dB(A) sind durch
Schallschutzmaßnahmen zu schützen. Die Schalldämmung muss mind.
R´W = 8 dB im funktionsfertig eingebauten Zustand betragen. Die
Schallschutzmaßnahmen können öffenbar ausgeführt werden.
Wird durch schalltechnische Berechnungen der Nachweis erbracht, dass
niedrigere Anforderungen an die Fassade nach DIN 4109 zulässig sind, kann
eine Ausnahme entsprechend § 31 Abs. 1 BauGB erteilt werden.
Die Normen DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 können bei der Stadt
eingesehen werden.
Inselkarte I.1 - Festsetzung Maßgebliche Außenlärmpegel und
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Zeitbereich Tag (6 Uhr bis 22 Uhr);
Höchster Pegel
Inselkarte I.2 - Festsetzung Maßgebliche Außenlärmpegel und
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Zeitbereich Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr);
Höchster Pegel
Inselkarte II.1 - Schallschutzmaßnahme S1, Geschlossene bauliche Anlage in den
Baufeldern BF 1, 2a, 2b, 3a und 3b
16.3.Schallimmissionen durch Anlagen nach TA Lärm - Grundrissorientierung, nicht
öffenbare Fenster (S2)
Bei den im Plan mit S2 bezeichneten Fassaden dürfen Immissionsorte nach der
sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen
Lärm - TA Lärm) nicht entstehen. Dies ist durch geeignete Grundrissorientierung
oder durch bauliche Maßnahmen (Festverglasungen u.dgl.) sicherzustellen.
Wird durch eine schalltechnische Berechnung der Nachweis erbracht, dass die
Einhaltung der Immissionsrichtwerte auf andere Art und Weise sichergestellt
wird, kann eine Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB erteilt werden.
Inselkarte II.2 - Schallschutzmaßnahme S2, Grundrissorientierung, nicht
öffenbare Fenster
Baufeld 2 (BF2)
(2a, 2b)
Wohnen
GR
GF (inkl. StG)
BF2a
GHmax
GHmin
VI
BF2b
GHmax
GHmin
V
775 m²
4.200 m²
18,00 m
17,00 m
15,15 m
14,15 m
NUTZUNGS-
SCHABLONE
Baufeld 1 (BF1)
Gewerbe
GR
GF (inkl. StG)
GHmax
GHmin
VI
730 m²
4.800 m²
22,05 m
21,05 m
Baufeld 3 (BF3)
(3a, 3b, 3c)
Wohnen/Gewerbe u. sonst.
GR
GF (inkl. StG)
BF3a
GHmax
GHmin
V
BF3b
GHmax
GHmin
V
BF3c
GHmax
I
675 m²
2.800 m²
19,15 m
18,15 m
16,15 m
15,15 m
4,00 m
Baufeld 4 (BF4)
Wohnen
GR
GF (inkl. StG)
GHmax
V
460 m²
2.500 m²
18,00 m
Baufeld 5 (BF5)
Wohnen
GR
GF (inkl. StG)
GHmax
V
460 m²
2.500 m²
18,00 m
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung: Darmstadt Flur: 362
Entwurf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
N 84
- Gräfenhäuser Straße 71 -
zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes N 6.2.1.2
Planteil 1/2
Dieser Planteil ist nur in Verbindung mit dem Planteil 2/2 gültig
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Stadtplanungsamt
Stand: 09.04.2025
ÜBERSICHTSPLAN (ohne Maßstab)
Diese Ausfertigung (Planteil 1/2) stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Der Plan ist nur in Verbindung mit dem Planteil 2/2 gültig.
Ausgefertigt: Darmstadt, den __________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
Der Dezernent
z.B. VI
Tg
Sonderf.
Mü
Fa
Wp
GHmax.
GHmin.
SCHEMAZEICHNUNG
GRUNDRISS TIEFGARAGE
(ohne Maßstab
z.B. GR
max. 730 m²
GR ges.
3.100 m²
GR II
bis 5.650 m²
GF (inkl. STG)
+126,10 m NHN
GFL
16.2.Geschlossene bauliche Anlage (S1)
Auf der in der Inselkarte II.1 mit dem Planzeichen S1 festgesetzten Linie ist eine
geschlossene bauliche Anlage mit einer Höhe entsprechend der zulässigen
Gebäudehöhe GHmax der jeweiligen Baufelder BF1, BF2a und BF2b sowie
BF3a und BF3b, mindestens jedoch mit einer GHmin, die 1,0 m unter der
zulässigen GHmax liegt, zu errichten.
Die bauliche Anlage kann aus Gebäuden oder aus Schallschutzwänden
bestehen. Das bewertete Schalldämm-Maß (R'W) der Schallschutzwände muss
mindestens 25 dB im funktionsfertig eingebauten Zustand betragen. Die
bauliche Anlage darf um bis zu 1 m von der festgesetzten Linie abweichen.
16.4.Tiefgarage
Es sind folgende Maßnahmen an der Ein- und Ausfahrt vorzusehen:
-Die Abdeckung der Regenrinne ist lärmarm (z.B. Regenrinne mit
verschraubten Gusseisenplatten oder ähnlich auszubilden.
-Die Rolltore sind gemäß dem Stand der Lärmminderungstechnik auszubilden.
-Die Rampe ist einzuhausen und die Innenseiten der Rampenwände sind
schallabsorbierend auszustatten. Die Einhausung soll eine Schalldämmung
von mind. R' w = 25 dB aufweisen. Die Schallabsorption soll einen bewerteten
Schallabsorptionsgrad in Höhe von αw≈0,6 nicht unterschreiten.
16.1.Gebäudetechnische Anlagen im Plangebiet
Die gebäudetechnischen Anlagen im Plangebiet haben je Anlage folgende
Schallleistungspegel LWA einzuhalten:
-Wärmepumpe je AnlageLWA = 60 dB(A)
-Müllraumventilator je AnlageLWA = 65 dB(A)
-RLT-Anlage je AnlageLWA = 60 dB(A)
-Außenluftansaugung Lüftungsgerät UGLWA = 60 dB(A)
-TrafostationLWA = 55 dB(A)
Die Anlagen dürfen nicht tonhaltig sein.
I.Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 9 BauGB i. d. F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und der
Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt:
Mit Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 - Gräfenhäuser Straße 71
- wird der bestehende Bebauungsplan N 6.2.1.2 - Gräfenhäuser Straße und
Leydheckerstraße - (in Kraft getreten am: 02.08.2001) in dessen Geltungsbereich überplant.
VERFAHRENSVERMERKE
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.05.2019.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“
am 24.05.2019.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 02.06.2021.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung und über die Gelegenheit zur Äußerung und telefonischen Erörterung (Anhörung) im
„Darmstädter Echo“ am 09.06.2021.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB .i.V.m. §§ 2 und 3 PlanSiG durch Einstellung der Planunterlagen in das
Internet in der Zeit vom 14.06.2021 bis einschließlich 14.07.2021. Anstelle der Auslegung tritt die
Internetbeteiligung.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur
Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB
und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom
07.06.2021.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Internet und der weiteren
Zugangsmöglichkeit im „Darmstädter Echo“ am .
Veröffentlichung des Entwurfs dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans, mit Begründung
und dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 im Internet in der Zeit vom bis einschließlich
und weitere Zugangsmöglichkeit durch öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen im o.g.
Zeitraum im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur
Planung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2
BauGB mit E-Mail vom .
Satzungsbeschluss:
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und den im
Bebauungsplan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von der
Stadtverordnetenversammlung am zur Satzung beschlossen.
Diese Ausfertigung (Planteile 1/2 und 2/2) stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan
überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Der Dezernent
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit
Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der öffentlichen Auslegung
sowie der Bereithaltung zur Einsichtnahme im „Darmstädter Echo“ am __________.
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung
(HGO) i.V.m. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt in der Zeit vom __________
bis einschließlich __________ im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12.
Inkrafttreten:
Mit Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 - Gräfenhäuser Straße 71
verliert der Bebauungsplan N 6.2.1.2 - Gäfenhäuser Straße / Leydheckerstraße - (in Kraft
getreten am 02.08.2001) für diesen Teilbereich seine rechtliche Wirkung.
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Der Dezernent
Darmstadt, den Stadtplanungsamt
_________________
Annette Laute
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung: Darmstadt Flur: 362
Entwurf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
N 84
- Gräfenhäuser Straße 71 -
zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes N 6.2.1.2
Planteil 2/2
Dieser Planteil ist nur in Verbindung mit dem Planteil 1/2 gültig
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Stadtplanungsamt
Stand: 09.04.2025
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3
des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch Art.
2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch
Art. 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 11.07.2024 (GVBl. Nr. 32)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert
durch Art. 48 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 323)
Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) i.d.F. vom 25.05.2023 (GVBl. I S. 379), zuletzt geändert durch
Art. 2 des Gesetzes vom 10.10.2024 (GVBl. Nr. 57)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt geändert durch
Art. 7 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 409)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 3
des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.02.2025 (BGBl. I Nr. 58)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540),
zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 323)
11. Leitungsschutzmaßnahmen
Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen
Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser Abstand
unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu
sichern oder die Standorte der Bäume entsprechend zu verschieben.
Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem
Versorgungsträger abzustimmen. Das „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und
Kanäle“, Ausgabe 2013 (FGSV 939) ist zu beachten.
12. Einstellplatzsatzung
Es gilt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen und Abstellplätzen
im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Einstellplatzsatzung) in der jeweils geltenden
Fassung.
13. Pflanzliste
Folgende Pflanzarten sind vorgesehen:
13.1. Bodennahe Vegetation
Pflasterrasen/Rasenwaben: trockenresistente Gras-Kräuter-Saatgutmischung, Saatgutanteil
Blumen und Kräuter mindestens 30 %
Wiese vor Gebäuden: Biodiversitätsfördernde Gras-Kräuter-Saatgutmischung für Wiesen,
Saatgutanteil Blumen und Kräuter mindestens 50 %
Bepflanzung vor Terrassen:
-Calamagrostis varia (Berg-Reitgras)
-Geranium spec.
-Salvia pratensis (Wiesen-Salbei)
-Sanguisorba officinalis (Großer Wiesenknopf)
-Sesleria autumnalis (Herbst-Blaugras)
13.2. Hecken
-Acer campestre (Feldahorn)
-Crataegus monogyna (Eingriffeliger Weißdorn)
-Ligustrum vulgare (Gewöhnlicher Liguster)
-Osmanthus burkwoodii (Frühlings-Duftblüte)
13.3. Großsträucher, Bäume 3. Ordnung
-Amelanchier lamarckii (Kupfer-Felsenbirne)
-Cornus mas (Kornelkirsche)
-Corylus avellana (Gemeine Hasel)
13.4. Bäume 2. Ordnung
-Acer campestre (Feldahorn)
-Carpinus betulus (Hainbuche)
-Fraxinus ornus (Manna-Esche)
-Sorbus domestica (Speierling)
Säulenförmige Bäume
-Acer platanoides ‚Cleveland' (Spitzahorn)
-Acer platanoides ‚Columnare' (Spitzahorn)
13.5. Bäume 1. Ordnung (3 x verpfl., StU mind. 18-20 cm)
-Castanea sativa (Esskastanie)
-Quercus cerris (Zerreiche)
-Quercus pubescens (Flaumeiche)
-Sophora japonica (japanischer Schnurbaum)
-Tilia cordata (Winterlinde)
13.6. Dachbegrünung über 5.OG
Biodiversitätsfördernde, für extensive Dachbegrünung geeignete
Sedum-Gras-Kräuter-Saatgutmischung, Saatgutanteil Blumen und Kräuter mindestens 50 %
13.7. Fassadenbegrünung (Gerüstkletterpflanzen)
-Aristolochia macrophylla (Pfeifenwinde)
-Clematis spec.
-Vitis vinifera (Echte Weinrebe)
-Wisteria sinensis (Blauregen)
V. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und
Erschließungsplan des Büros planquadrat vom 19.09.2024.
VI.Planzeichen ohne Festsetzungskarakter
Verdachtspunkt Bombenblindgänger
5. Fahrradabstellflächen
(§ 91 Abs. 1 Nr. 3 HBO)
Einhausungen und Überdachungen von Fahrradstellplatzanlagen in den Außenanlagen sind
unzulässig.
III.Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser
Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBI. I S.
548) i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf privaten und öffentlichen
Baugrundstücken Zisternen zu errichten und das auf Dachflächen anfallende
Niederschlagswasser darin zu sammeln. Dieses Niederschlagswasser soll als Brauchwasser
(z.B. für Gartenbewässerung, WC-Spülung etc.) genutzt werden.
Ausgenommen sind:
·begrünte Dächer, sofern sie nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind und
·Intensivgründächer.
Das Fassungsvermögen der Zisternen soll:
·mindestens 25 l/m² horizontal projizierte, unbegrünte Dachfläche
·mindestens 10 l/m² extensiv begrünte Dachfläche
betragen.
Hinweise:
Der Überlauf der Zisternen ist, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige
öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen, auf
dem Grundstück zu versickern und/oder in den öffentlichen Regenwasserkanal einzuleiten.
An die Zisterne angeschlossene, begrünte Dachflächen sind mit Dachabdichtungsbahnen
auszustatten, die keine Wurzelhemmstoffe oder Biozide nach der Definition der
Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthalten.
IV.Hinweise
1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften
Die genannten Gesetze, Verordnungen und die sonstigen zitierten Vorschriften können im
Stadtplanungsamt, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, zu den üblichen Bürozeiten
eingesehen werden.
2. Biodiversität
Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 12.02.2014 zur
Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversitätsstrategie sind bei
der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu berücksichtigen. Es wird auf die Checkliste zur
Erhaltung der biologischen Vielfalt für Neubauprojekte verwiesen.
https://www.darmstadt.de/leben/umwelt/im-gruenen/biologische-vielfalt
Eine Umsetzung von Teilen dieser Maßnahmen wird empfohlen.
3. Bodendenkmäler
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (z.B. Mauern, Verfärbungen, Gräber, Scherben,
Knochen) bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege
(hessenArchäologie) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen
(§ 21 HDSchG). Der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein
Kulturdenkmal oder Teile davon zerstören oder beseitigen, an einen anderen Ort verbringen
oder umgestalten will und wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals
Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf den Bestand oder das
Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann (§ 18 HDSchG).
4. Wasserwirtschaft
Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des „Grundwasserbewirtschaftungsplans
Hessisches Ried“. Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewirtschaftungsplans
Hessisches Ried“ zu beachten. Der Plan wurde mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und
im Staatsanzeiger für das Land Hessen StAnz. 21 / 1999, S. 1659, mit Ergänzung vom 17.
Juli 2006, StAnz. 31/2006, S. 1704, bekannt gemacht.
5. Artenschutz
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der europarechtlich und streng
geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen.
Der Abbruch von Gebäuden hat außerhalb der Brutzeit von Oktober bis Februar zu erfolgen
(ausschließlich in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar). Bei einem Abbruch von März bis
September ist eine vorherige Gebäudekontrolle notwendig.
Die Rodung von Bäumen und Gehölzen ist gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ausschließlich in
der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar zulässig. Eingriffe in Gehölze und die Entfernung von
Gehölzen und Gebüschen für die Baufeldfreimachung dürfen somit nur außerhalb der
Brutzeit erfolgen.
Die Errichtung von Fledermausquartieren im Quartier und Einflugöffnungen am Gebäude für
Mauersegler werden zur Förderung der Artenvielfalt empfohlen.
6. Außenbeleuchtung
Beleuchtung von Gebäuden und Freibereichen
Für die Außenbeleuchtung sollen Leuchten verwendet werden, die im installierten Zustand
nur unterhalb der Horizontalen (0 % Upward Light Ratio) strahlen. Rundum strahlende
Leuchten (z.B. Kugelleuchten, Solarkugeln, freistrahlende Röhren) sowie gezielte oder
flächige Fassadenanstrahlungen und Skybeamer (Himmelsstrahler) sollen nicht verwendet
werden.
Die Lichtmenge (Lichtstrom) soll auf ein begründet notwendiges Minimum reduziert werden.
Die Beleuchtungsdauer soll auf die Nutzungszeit begrenzt und möglichst während der
Nachtzeiten (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) abgeschaltet oder mindestens um 70 % gedimmt
werden. Die Innenbeleuchtung soll so gestaltet werden, dass sie nicht störend in den
Außenraum wirkt.
7. Baumschutzmaßnahmen
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor
Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen gemäß RAS-LP
4 und DIN 18920 zu schützen.
8. Altstandorte
In der Altflächendatei ALTIS ist für den Vorhabenbereich ein Eintrag mit der ALTIS-Nr.
411.000.020-001.193, Gräfenhäuser Straße 71, vermerkt. Es handelt sich um in
Teilbereichen des Vorhabenbereichs aufgefüllte Böden, die aufgrund der festgestellten
Schwermetallbelastungen als abfallrechtlich belastet einzustufen sind. Beim Aushub der
Bodenpartien ist das Material im Rahmen von deponiebautechnischen Maßnahmen zu
verwerten oder zu beseitigen.
9. Bodenveränderungen
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische
Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die
auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA
41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen.
10. Kampfmittelbelastung und -räumung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es muss
grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Auf allen
Grundstücksflächen, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind
systematische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten
und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die
Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachten.
Mit einer Luftbilddetailauswertung wurde ein Verdachtspunkt (siehe Planzeichnung) ermittelt,
der auf einen möglicherweise noch vorhandenen Bombenblindgänger hinweist. Der
Verdachtspunkt wurde als Hinweis in die Planzeichnung übernommen. Eine Überprüfung des
Verdachtspunktes ist vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich.
Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist auch dann erforderlich, wenn sich dieser
außerhalb des Baufeldes bzw. Grundstückes befindet und vor bodeneingreifenden
Bauarbeiten ein Sicherheitsabstand im Radius von 15 Metern um den eingemessenen
Verdachtspunkt nicht eingehalten werden kann.
18.Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
18.1Pflanzgebotsflächen P1 und P2
Die Pflanzgebotsflächen P1 und P2 sind als Grünflächen mit
Bodenanschluss und bodennaher Vegetation vollflächig anzulegen (Ziff. IV.
Pflanzliste). Davon sind 60 % mit niedrigen Sträuchern unterschiedlicher
Arten und heimischen Staudenarten zu bepflanzen.
In der Fläche P1 sind mind. 1 heimischer standortgerechter Baum
1. Ordnung und mind. 3 Bäume 2. Ordnung gemäß Pflanzliste (Ziff. IV.) zu
pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen.
Alle Bäume müssen einer Pflanzqualität von mindestens StU 18 - 20 cm
entsprechen und einen durchwurzelbaren Raum von mind. 24 m³/Baum
aufweisen.
In der Fläche P2 sind mind. 15 säulenförmige Bäume 2. Ordnung und mind.
1 Baum/Großstrauch 3. Ordnung gemäß Pflanzliste (Ziff. IV.) zu pflanzen,
dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Alle Bäume
in den Flächen P1 und P2 müssen einer Pflanzqualität von mindestens
StU 18 - 20 cm entsprechen und einen durchwurzelbaren Raum von mind.
24 m³/Baum aufweisen.
In der östlichen Fläche P2 ist die Errichtung von Hecken und Spielflächen
zulässig. In P1 und westliche Fläche P2 sind Hecken unzulässig.
Aufgrund von sonstigen Festsetzungen oder Satzungen zum Anpflanzen
oder zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern können diese angerechnet
werden. Abgänge sind gleichwertig zu ersetzen.
Die zeichnerisch festgesetzten Bäume dürfen bis zu 3,0 m von ihrem
zeichnerisch festgesetzten Standort abweichen.
Der flächige Einbau von Schotter-, Splitt-, Mineralstoff- oder Kiesflächen
bzw. losen Material- und Steinschüttungen zu rein gestalterischen Zwecken
ist nicht zulässig. Zudem ist der Einbau von Folien zur
Aufwuchsverdämmung unzulässig. Die Errichtung von Vorkehrungen für
bodengebundene Fassadenbegrünungen ist zulässig.
Die festgesetzte Pflanzgebotsfläche P1 darf durch eine Ein- und Ausfahrt
für die Versorgungsträger und Feuerwehr sowie durch zwei Zuwegungen
zum Plangebiet unterbrochen werden.
Der Einbau von Schotterrasen im Bereich von Feuerwehrzufahrten und
Aufstell- und Bewegungsflächen ist unzulässig.
18.2.Bepflanzung der sonstigen nicht überbauten Grundstücksflächen
Die sonstigen nicht überbauten, bzw. nicht gemäß § 19 Abs. 4 BauGB
genutzten Grundstücksflächen sind als Grünflächen mit Bodenanschluss
und bodennaher Vegetation anzulegen (Ziff. IV.) und dauerhaft zu
unterhalten.
Anzupflanzende Bäume
Es sind mind. 1 einheimischer standortgerechter Baum 1. Ordnung, mind.
3 säulenförmige Bäume 2. Ordnung und mind. 11 Bäume/Großsträucher
3. Ordnung gemäß Pflanzliste (Ziff. IV.) zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten
und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Alle Bäume müssen einer
Pflanzqualität von mindestens StU 18 - 20 cm entsprechen.
Die zeichnerisch festgesetzten Bäume dürfen bis zu 3,0 m von ihrem
zeichnerisch festgesetzten Standort abweichen.
Aufgrund von sonstigen Festsetzungen oder Satzungen zu pflanzende
Bäume und Sträucher können angerechnet werden. Abgänge sind
gleichwertig zu ersetzen.
Die Errichtung von Hecken ist zulässig. Es gilt auch Ziff. I. 18.1.
Der flächige Einbau von Schotter-, Splitt-, Mineralstoff- oder Kiesflächen
bzw. losen Material- und Steinschüttungen zu rein gestalterischen Zwecken
ist nicht zulässig.
Der Einbau von Schotterrasen im Bereich von Feuerwehrzufahrten und
Aufstell- und Bewegungsflächen ist unzulässig.
18.3.Fassadenbegrünung
Die Außenwände der Gebäude in den Baufeldern BF1 bis BF5 sind gemäß
Vorhaben- und Erschließungsplan auf einer Fassadenlänge von insgesamt
188 m durch Rank-, Schling- oder Kletterpflanzen gemäß Pflanzliste (Ziff.
IV.) zu begrünen, sofern dem keine brandschutzrechtlichen Regelungen
oder andere technische Regelungen entgegenstehen. Je 4,00 m
Fassadenlänge ist mindestens eine Schling- oder Kletterpflanze
anzupflanzen. Die Mindestgröße der Pflanzbeete je Pflanze soll 1,00 m tief
und 1,50 m breit sein.
18.4.Überdeckung von Tiefgaragendächern
Tiefgaragendächer, die nicht überbaut sind, sind mit einer
Bodensubstratschicht von mindestens 0,8 m im Mittel zu überdecken. Die
Oberkanten der Überdeckung sind allseitig niveaugleich an das umgebende
Gelände anzuschließen.
Im Bereich von Baumpflanzungen ist eine Bodensubstratschicht von
mindestens 1,2 m einzuhalten. Die Substrattiefe für Baumpflanzungen kann
mittels Aufkantungen hergestellt werden.
Im Bereich von Tiefgaragenzufahrten darf die Mindestüberdeckung
unterschritten werden, jedoch muss sie mindestens 0,3 m betragen.
19.Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)
Zu erhaltende Bäume
Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume sind
dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkrankung durch
geeignete Maßnahmen zu behandeln sowie bei Abgang durch
standortgerechte Nachpflanzungen zu ersetzen.
Ausgefallener Bewuchs ist durch gleichartige Neupflanzungen zu ersetzen.
II.Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl.
S. 198) i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
1.Dachgestaltung
(§ 91 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Die Gebäudedächer im Baugebiet sind als Flachdächer mit einer Neigung
von höchstens 5° herzustellen.
Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind auf den Dächern im
gesamten Geltungsbereich nur aufgeständert, d.h. in Verbindung mit der
Dachbegrünung, zulässig. Alle geeigneten Dachflächen ab 10 m² Größe
sind zu begrünen.
2.Fassaden
(§ 91 Abs. 1 Nr. 1 HBO)
Bei Gebäudefassaden, Nebenanlagen und befestigten Flächen ist eine
helle Oberflächenausbildung mit einem Hellbezugswert von > 40
auszubilden. Untergeordnete Bauteile zur Fassadengliederung können mit
einem Hellbezugswert von > 20 ausgeführt werden.
Spiegelnde und reflektierende Materialien an Fassaden sind nicht zulässig.
Ausgenommen hiervon sind Fassadenelemente ohne Blendwirkung, die der
Energiegewinnung dienen.
P1 / P2
3.Werbeanlagen
(§ 91 Abs. 1 Nr. 2 HBO)
Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung, bzw. an Gebäuden, die der gewerblichen
Nutzung zugeordnet sind, zulässig. Werbeanlagen für Fremdwerbung sind nicht zulässig. Die
Werbeanlage darf sind in Baufeld BF1 über mehrere Etagen erstrecken. Werbeanlagen
sollen eine Höhe von 16,0 m nicht überschreiten.
Sich bewegende oder spiegelnde Werbeelemente, Werbeanlagen mit wechselndem,
bewegtem oder grellem Licht (Lauf-, Wechsel- und Blinklichter sowie Leuchtschriften),
Lichtprojektionen einschließlich Laserwerbung, Bildschirmwerbungen sowie akustische
Werbeanlagen sind nicht zulässig. In den Pflanzgebotsflächen P1 und P2 sind Werbeanlagen
unzulässig.
4.Einfriedungen
(§ 91 Abs. 1 Nr. 3 HBO)
Zulässig sind mit Hecken begrünte Maschendrahtzäune, Mauern und Hecken bis zu einer
Höhe von 1,80 m und zwar ohne Einhaltung der Abstandsflächen.
In der Pflanzfläche P1 sind an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche Gräfenhäuser
Straße Einfriedungen nur auf der Grundstücksinnenseite und 5 m von der
Straßenbegrenzungslinie abgerückt zulässig.
ÜBERSICHTSPLAN (ohne Maßstab)
17.Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 i. V. m. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)
Gemäß Festsetzung Ziff. I. 16.2 ist eine geschlossene bauliche Anlage als
Maßnahme und Vorkehrung zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
festgesetzt. Die Maßnahme gemäß Ziff. I. 16.2 Geschlossene bauliche
Anlage ist bis zum Zeitpunkt des Bezugs der Wohnungen in den Baufeldern
BF4 und BF5 funktionsgerecht herzustellen. Es sind mindestens die
Fassaden in der festgesetzten Höhe und die Fenster in den Baufeldern
BF1, BF2a und BF2b sowie BF3a und BF3b im funktionsfähigen Zustand
herzustellen. Die Zulässigkeit der Wohnnutzung im Geltungsbereich ist erst
dann gegeben, wenn die geschlossene bauliche Anlage gemäß Ziff. I. 16.2
hergestellt, funktionstüchtig und dauerhaft gesichert ist. Bei Abgang der
geschlossenen baulichen Anlage ist ein temporärer Ersatz gemäß
Festsetzung Ziff. I. 16.2. i. V. m. Inselkarte II.1 zu schaffen.
anlage 14
17736 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.05.25
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0123
Magistratsbeschluss -Nr.
181
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - (Beschluss zur
Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur Offenlage)
Vorlage vom: 11.04.2025
Beschlussvorschlag :
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Der Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2019 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 –
Gräfenhäuser Straße71 –, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 6.2.1.2
– Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße –, wird hinsichtlich des Geltungsbereichs und der
Zielsetzung geändert.
Der Geltungsbereich wird um die private Verkehrsfläche bis zur Leydheckerstraße mit dem
Flurstück Nr. 362/26 (tlw.) sowie dem Flurstück Nr. 364/1 (Trafostation) ergänzt.
Die Zielsetzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 wird geändert, da die
ehemals geplante soziale Nutzung (Darmstädter Tafel) in diesem Gebiet entfällt. Ziel des
- 3 -
vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – ist die Neuentwicklung
des ehemals gewerblich genutzten Gebiets mit überwiegend Wohnnutzung und einem Anteil
gewerblicher Nutzung.
Der gemäß Abbildung auf Seite 6 geänderte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – mit der geänderten Zielsetzung wird
beschlossen.
B. Offenlagebeschluss
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung und dem Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentliche r Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in der
Anlagen 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der
Stellungnahmen (Abwägungsvorschlag) laut Anlage 1 wird zugestimmt .
2. Dem vorliegenden Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2, Plan ist in Parlis einsehbar
und wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – wird zugestimmt.
3. Dem vorliegenden Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser
Straße 71 – (Anlage 3, Plan ist in Parlis einsehbar und wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt), der dazugehörigen Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 4) und den im Plan
enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen
zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser, wird zugestimmt.
4. Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB (elektronisch) wird beschlossen. Dazu sind die unter Ziff. 2 und 3 genannten
Unterlagen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu
Grunde zu legen. Dies gilt auch für die zusätzliche Auslegung im Stadtplanungsamt.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB
Anlage 2: Vorhaben - und Erschließungsplan (Plan ist in Parlis einsehbar und wird
zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt)
Anlage 3: Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf N84 (Plan ist in Parlis
einsehbar und wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt)
Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
Nur zur Kenntnis: Orientierende umwelttechn. Untersuchung 1996
(datenschutzrel. Anlage)
Nur zur Kenntnis: Zusammenfassende Bewertung Altlasten (datenschutzrel.
Anlage)
Nur zur Kenntnis: Artenschutz (datenschutzrel. Anlage)
Nur zur Kenntnis: Verkehrsgutachten (datenschutzrel. Anlage)
Nur zur Kenntnis: Schallgutachten (datenschutzrel. Anlage)
Nur zur Kenntnis: Lokalklimat. Situation (datenschutzrel. Anlage)
Nur zur Kenntnis: Erschließungsk onzept+Anlagen (datenschutzrel. Anlage)
Nur zur Kenntnis: Geotechn. Bericht 1c (datenschutzrel. Anlage)
- 4 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 21.05.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 5 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0123 vom 11.04.2025:
Das Vorhabengrundstück Gräfenhäuser Straße 71 befindet sich in einem überwiegend
gewerblich geprägten Gebiet im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans
N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße –. Nordwestlich des Plangebiets
schließen sich die Betriebsflächen von Auto P rimus GmbH & Co. KG (Autowaschanlage) und
Linde Gas & More (Gasflaschenanbieter) an. Nordöstlich der privaten Verkehrsfläche, in
Verlängerung des Benzwegs, befindet sich das REWE Center (großflächiger Einzelhandel). Im
südöstlich anschließenden Mischgebiet gibt es überwiegend mischgebietsverträgliche,
gewerbliche Nutzungen und eine Einrichtung gesundheitlichen Zwecks.
Städtebauliches Konzept und Vorhaben
Das Vorhaben der EMON Vermögensverwaltung GmbH sieht unter Berücksichtigung der
stadträumlichen Rahmenbedingungen eine fünf - bis sechsgeschossige Blockrandbebauung
zuzüglich Staffelgeschoss vor. Diese stellt sich nach Nordwesten als Riegelbebauung
(Lärmschutz) zum Gewerbe (Auto Primus) dar. Zur Auflockerung dieser Riegelbebauung
dienen Vor- und Rücksprünge, die die Fassade gliedern. Im Südosten zum Mischgebiet hin,
wird die Bebauung durch zwei Baukörper aufgelockert. Der Gebäuderiegel an der
Gräfenhäuser St raße ist als gewerbliche Nutzung mit einem Beherbergungsbetrieb in Form
eines Boardinghouse (ca. 90 Zimmer) geplant. An der privaten Erschließungsstraße in
Verlängerung des Benzweges sind Wohnnutzungen (studentisches Wohnen, ca. 27 Einheiten)
und gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Der ruhende Verkehr ist in der Tiefgarage
untergebracht, so dass die Grundstücksfreiflächen begrünt werden und als wohnungsnahe
Freiflächen dienen können. Abstellflächen für Fahrräder befinden sich im Erdgeschoss und
im UG.
Schallschutzkonzept
Zu den benachbarten Emissionsquellen wird im Nord -Westen eine Riegelbebauung zur
Abschirmung des Gewerbelärms ausgebildet. Die Wohnungsgrundrisse mit durchgesteckten
Wohnungen sehen öffenbare Fenster zur lärmabgewandten Seite (Innenhof) vor. Die
detaillierten Festsetzungen und Maßnahmen zum Schallschutz im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan sowie deren Sicherung durch Baulast dienen der Konfliktbewältigung und der
Sicherung des Fortbestands benachbarter gewerblicher Nutzungen.
Erschließung und ruhender Verkehr
Verkehrsbedingt ist zur Gräfenhäuser Straße lediglich eine Zufahrt zulässig. Diese dient den
Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge n als auch der Andienung des Boardinghouse und der
Anlieferung. Eine weitere Zufahrt nur für Feue rwehr und Rettungskräfte befindet sich an der
privaten Verkehrsstraße im Nordosten, von der auch die Tiefgarage durch eine Ein - und
Ausfahrt erschlossen wird. Die Erschließung über die private Verkehrsfläche wird durch
Baulasten und Dienstbarkeiten rechtli ch gesichert.
Der Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge wird ausschließlich in der Tiefgarage realisiert.
Abstellflächen für Fahrräder befinden sich im kleineren Umfang im Erdgeschoss. Der
überwiegende Teil der nachzuweisenden Fahrradabstellplätze für die B ewohner*innen /
Mieter*innen befindet sich im Untergeschoss.
Die Abfallentsorgung erfolgt hauptsächlich über zentrale Unterflur -Müllsammelcontainer die,
durch die Fahrzeuge des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen
(EAD), von der priv aten Erschließungsstraße aus geleert werden können.
- 6 -
Geförderter Wohnungsbau
Im Plangebiet sind mindestens 25 % der für Wohnen festgesetzten Geschossfläche für
Wohnungen von Haushalten mit geringem Einkommen und mindestens 20 % der für Wohnen
festgesetzten Geschossfläche für den Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen als
öffentlich geförderte Wohnungen nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG), der
„Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ und den „Richtlinien
der Stadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus“ geplant und umzusetzen. Im Wohnungsmix
sind auch Wohneinheiten für studentisches Wohnen vorgesehen.
Grünstruktur und Klimaschutz
Ökologische und klimatische Aspekte finden durch Großgrün mit Bodenanschluss in den
nicht unterbauten Randbereichen sowie durch geeignete Maßnahmen bei der
Freiflächengestaltung Beachtung. Zudem ist eine intensive Dach - und Fassadenbegrünung
vorgesehen, die insbesondere zur Verbesserung des Lokalklimas beiträgt. Ein 10 m breiter
Grünstreifen entla ng der Gräfenhäuser Straße wird zum Erhalt und Fortbestand festgesetzt.
Darüber hinaus hat sich der Vorhabenträger vertraglich verpflichtet, die Wohnbebauung in
KfW-Effizienzhaus-Standard 40 sowie die gewerbliche Nutzung in KfW -Effizienzhaus -Standard
55 zu realisieren. Auf den Dachflächen sind Anlagen zur Solarenergienutzung im Umfang
gemäß den städtischen Vorgaben vorgesehen. Die zur Beheizung erforderliche Energie soll
über Luft-Wasser-Wärmepumpen bereitgestellt werden.
Lokalklima und Besonnung
Die Studie zur lokalklimatischen Situation und zur Besonnung der geplanten Bebauung
macht deutlich, dass aufgrund der Rahmenbedingungen (Verkehrs - und Gewerbelärm) und
der ungünstigen Ausrichtung des Grundstücks, den Möglichkeiten einer besseren Belichtung
sowie einer guten Durchlüftung Grenzen gesetzt sind. Die Riegelbebauung zum Gewerbe und
zur Gräfenhäuser Straße bewirkt zwar eine Abschirmung von Lärm und Luftschadstoffen für
den Innenhof, bedingt allerdings auch eine Reduktion der Durchlüftung des
Innenhofbereic hes sowie eine Verringerung der Besonnungsdauer einzelner Wohnungen.
Lediglich in eine r Wohnung der Punkthäuser wird die tägliche Besonnungsdauer der DIN EN
17037 von mindestens 1,5 Stunden unterschritten. Sie wurde aus der Wohnnutzung
herausgenommen und in einen Gemeinschaftsraum ohne dauerhaften Aufenthalt umgeplant.
Somit kann in allen Wohneinheiten ein ausreichendes Maß an Besonnung nachgewiesen
werden. Die Durchgrünung des Innenhofes, helle Anstriche sowie die Fassaden - und
Dachbegrünung sollen die Übe rwärmung reduzieren und das Lokalklima verbessern.
Verfahren
Mit dem Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.05.2019 wurde die Neuentwicklung des Grundstücks
Gräfenhäuser Straße 71 eingeleitet . Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.05.2019 im
Darmstädter Echo bekanntgemacht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – wird in seinem
Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser Straße /
Leydheckerstraße – ändern.
Der Magistratsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung hierzu erfolgte bereits am 02.06.2021
(siehe MV Nr. 2021/0046); die Beteiligung fand vom 14.06.2021 bis einschließlich
14.07.2021 statt. Die Anregungen und Einwände wurden geprüft und in der vorliegenden
Entwurfsplanung berücksichtigt. Darüber hinaus hat eine interne Fachämterabstimmung zum
Entwurf des Bebauungsplans N 84 und der dazugehörigen Unterlagen stattgefunden.
- 7 -
Für den vorliegende n Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s N 84 – Gräfenhäuser
Straße 71 – mit Begründung incl. Umweltbericht soll der Offenlagebeschluss gefasst werden.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans N 84 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8
Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, erfolgt im Parallelverfahren di e 16. Änderung des
Flächennutzungsplans. Siehe hierzu die Magistratsvorlage Nr. 2025/0122 zur 16. Änderung
des Flächennutzungsplans.
A. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 ist um die Teilflächen der
privaten Straßenverkehrsfläche bis zur Leydheckerstraße und um die Fläche für Versorgung
„Trafostation“ zu erweitern. Die Ergänzung dieser Flächen ist erforderlich, da mit die
Erschließung des Vorhabens gesichert ist und die Fläche für Versorgung (Trafostation) in den
Geltungsbereich einbezogen werden kann.
- 8 -
Abb.: Neuer Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 mit den ergänzten
Teilflächen in Rot (private Verkehrsfläche und Trafostation) (ohne Maßstab)
Der neue Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 8.675 m² umfasst in der Gemarkung
Darmstadt, Flur 34, die Flurstücke Nr. 362/1, 362/8, 362/9, 362/17, 362/18, 363 und
364/1 (Trafostation) sowie die private Verkehrsfläche bis zur Leydheckerstraße mit dem
Flurstücken Nr. 362/24, 362/25 und 362/26 (tlw.).
Der Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2019 ist bezüglich des Geltungsbereichs und der
Zielsetzung bezüglich der sozialen Nutzung zu ändern. Durch den Wegfall der Darmstädter
Tafel entfällt im Vorhaben die soziale Nutzung. Ziel des Bebauungsplans ist die
Neuentwicklung des ehemals gewerblich genutzten Gebiets mit überwiegend Wohnnutzung und
einer gewerblichen Nutzung von mindestens 30 %.
Der städtebauliche V ertrag „Grundzustimmung“ mit der EMON Vermögensverwaltung GmbH ,
gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.05.2019 (MV Nr. 2019/0092) ,
behält hierzu weiterhin seine Gültigkeit. Lediglich die Regelung in der Grundzustimmung
bezüglich der sozialen Nutzung entfällt.
Der noch abzuschließende Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB dient zur Sicherung der
mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele und der Vorgaben städtischer Beschlüsse. Er regelt
und sichert insbesondere folgende Maßnahmen: Kampfmittelso ndierung, Arten - und
Naturschutzmaßnahmen, Begrünungsmaßnahmen, Energiestandard, Energiekonzept,
Gewerbliche Nutzung Boardinghouse, Feuerwehrzufahrten und Lieferverkehre, Sicherung der
Erschließung und der Schallschutzmaßnahmen durch Baulasten und Dienstba rkeiten.
B. Offenlagebeschluss
Zu 1.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zu dem Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP) und den „Allgemeinen
Zielen und Zwecken der Planung “ zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84
zusammengefasst und entsprechend geprüft.
Nach der Offenlage wird die Prüfung der Stellungnahmen mit den zur Offenlage eingehenden
Stellungnahmen fortgeschrieben. Im Rahmen des Satzungsbeschlusses wird über die
endgültige Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) entschieden.
Zu 2.:
Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1 BauGB ein mit
der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP, Anlage 2). Der
vorliegende VEP (Plan ist in Parlis einsehbar wird zu Präsenzsitzungen aufgehängt /
ausgelegt), der das Vorhaben darstellt, wurde mit den betroffenen städtischen Ämtern
abgestimmt. Die Zustimmung zu dem vorliegenden VEP zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan N 84 ist Voraussetzung für das weit ere Verfahren .
Zu 3.:
Der auf der Grundlage des VEP erarbeitete Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
N 84 (Anlage 3, Plan ist in Parlis einsehbar und wird zu den Sitzungen
aufgehängt/ausgelegt ) mit seiner Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 4) wurde mit den
Fachämtern abgestimmt. Die Zustimmung zu d em vorliegenden Entwurf zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – ist für das weitere
Verfahren erforderlich .
Zu 4.:
Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 sowie der Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach dem
Offenlagebeschluss der Stadtverordnetenversammlung und der öffentlichen Bekanntmachung
der Offenlage im Darmstädter Echo durch Interneteinstellung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der
unter Ziff. 2 und 3 genannten Unterlagen und der wesentlichen bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen. In der Bekanntmachung wird auch auf die zusätzliche
Einsichtnahmemöglichkeit im Stadtplanungsamt hingewiesen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB elektronisch beteiligt.
Hinweis:
Zur Einsichtnahme und Information für die Gremienmitglieder sind die der Planung zu Grunde
liegenden und inhaltlich in den Bebauungsplanentwurf und die Begründung mit Umweltbericht
eingearbeiteten Fachgutachten als datenschutzrelevante Anlagen in Parlis eingestellt. Diese
Gutachten werden später im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt, d.h. sie sind erst nach der
Bekanntmachung der Offenlage öffentlich einsehbar.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Vorab werden übersandt:
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters)
• 12 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs N 84 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
anlage 16
330 Zeichen
Punkt 12: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - (Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur Offenlage) (V-Nr. 2025/0123) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: Die Linke.
anlage 3
17997 Zeichen
A B1 B2 B3 D C1 C2 Baufeld 2 Baufeld 4 Baufeld 3 Baufeld 5 Baufeld 1 N publiziert am 19.09.2024 um 13:36 UhrFormat: DIN A1 Überl. 970x594 Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 - GRÄFENHÄUSER STRAßE 71 - 19.09.2024 ±0,00 = 126,10m NhN Elfers Geskes Krämer PartG mbB Architekten und Stadtplaner BDA / DASL / dwb Platz der Deutschen Einheit 21 D-64293 Darmstadt Tel. +49-6151-81969-0 Fax -99 Architekt: planquadrat Vorhabenträger: EMON Vermögensverwaltung GmbH Herr E. Karakaya Marienburgstraße 27 64297 Darmstadt Dieser Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der gem. § 10 Abs. 1 BauGB am von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen wurde. Weitere Verfahrensvermerke finden sich auf der Planurkunde des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Diese Ausfertigung des Vorhaben- und Erschließungsplan stimmt mit dem beschlossenen Plan überein. Ausgefertigt: Darmstadt, den _________ Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________ Der Dezernent Übersichtsplan 5,00 Fluchtweglänge = 5,00 m 5,00 Fluchtweglänge = 5,00 m WM 6,07 31 ,82 5 7,99 5 7,93 5 6,07 39,82 7,93 5 ±0,00 OKFF EG +126,10 -0,35 ±0,00 OKFF EG +126,10 ±0,00 OKFF EG ±0,00 OKFF EG +126,10 ±0,00 OKFF EG +126,10 -0,07 = +126,03 -0,39= +125,71 -0,70 -0,70 -0,35 = +125,75 OKFFB EG Haus D ±0,00 OKFF EG +126,10 F-Abst,. zusätzl. (22,40 m2) Gräfenhäuser Straße GrünflächeGeh - u. Radweg Grünfläche I begrünte Fassade Überflur- Hydrant Außeneinheiten Wärmepumpe (Wandhängend) 12 Plätze (einseitige Anlage ) 8 Plätze (einseitige Anlage ) 12 Plätze (einseitige Anlage ) Abstpl. Lastenrad Besprechung 27,80 m2 Besprechung 27,80 m2 Vorhabengrundstück ca . 7.595 m ² 95,165 9,818,2216,037,2116,467,0116,567,0116,467,2317,3551,345 14,437,581,588,605,717,881,588,305,817,841,647,6216,59510,495 6,665 14,55 24,75 7,82 130,704,63 6,665 1,25 10,60 2,70 10,95 15,40 6,245 6,865 8,35 3,30 13,65 15,40 9,225 11,48135,432,225 7,915 10,60 13,65 15,40 9,215 6,865 1,05 24,25 15,40 6,29 6,865 8,35 16,95 15,40 6,285 6,865 8,35 16,95 3,40 8,60 3,40 6,31 8,04 35,84 2,89 7,84 11,4817,7216,402,1024,003,4012,502,1024,003,4012,709,802,655 8,315 6,90 2,15 1,95 2,15 73555665 2,20 4,80 80 1,25 3,00 1,25 8,04 35,84 10,73 2,89 28 ,42 5 2,405 42 1,50 1,415 3,635 1,30 OKG Bestand -0,05 = +126,05 OKG Bestand -0,13 = +125,97 OKG Bestand -0,48 = +125,62 OKG Bestand -0,46 = +125,64 OKG Bestand -0,40 = +125,70 OKG Bestand -0,44 = +125,66 OKG Bestand -0,14 = +125,96 OKG Bestand -0,25 = +125,85 OKG Bestand -0,11 = +125,99 OKG Bestand -0,06 = +126,04 OKG Bestand +0,08 = +126,18 OKG Bestand -0,31 = +125,79 OKG Bestand -0,615 = +125,485 OKG Bestand -0,18 = +125,92 OKG Bestand -0,32 = +125,78 OKG Bestand -0,23 = +125,87 OKG Bestand +0,21 = +126,31 OKG Bestand -0,01 = +126,09 OKG Bestand +0,43 = +126,53 OKG Bestand -0,325 = +125,775 OKG Bestand -0,42 = +125,68 -0,35 Schnitt 2-2 Schnitt 2-2 Schnitt 3-3 Schnitt 3-3 Schnitt B-B Schnitt B-B Eingang B1 Bestandsbaum Eingang B2 Eingang B3 Bestandsbaum Privatstraße (Benzweg ) 8 Fahrräder 8Fahrräder 8 Fahrräder 5 Fahrräder 5 Fahrräder Zugang Gewerbe Eingang A Eingang C2 Eingang C1 VK TG VK TG VK TG VK TG NA Spielfläche Spielfläche Außenanlagen gem. Landschaftsarchitekt Außenanlagen gem. Landschaftsarchitekt Außenanlagen gem. Landschaftsarchitekt Außenanlagen gem. Landschaftsarchitekt Außenanlagen gem. Landschaftsarchitekt Außenanlagen gem. Landschaftsarchitekt 6 Fahrräder VK TG VK TG VK TG begrünte Fassade 5,0 % 5,0 % 7,5 % 7,5 % 15 % 15 % 6 Fahrräder Anlieferung 2 UFS 4 UFS temp .Müll - aufstellfläche Gehweg Trafo2 x 3m Biomüll Restmüll Papier Papier Wertstoff Wertstoff 16 Fahrräder Lüftungsöffnung überfahrbar Traglast 16 Tonnen Eingang Gemeinschaftsraum begrünte Fassade begrünte Fassade begrünte Fassade Außeneinheiten Wärmepumpe z.B. BxTxH=1160x600x1400 Außeneinheiten Wärmepumpe z.B. BxTxH=1160x600x1400 Außeneinheiten Wärmepumpe z.B. BxTxH=1160x600x1400 Zufahrtsbegrenzung durch Poller (FFW und Anlieferung frei) Zufahrtsbegrenzung durch Poller (FFW frei) Nachtzugang begrünte Fassade begrünte Fassade Eingang D (Boarding) Außenluftansaugung Lüftungsgerät UG Gewerbe ca. 0,80m über GOK Außengelände Schalleistung 60 dB(A) VK TG Temporäres Parken Ladezone Service wagen Abstpl. Lastenrad Abstpl. Lastenrad Abstpl. Lastenrad Grenze Baurecht Grenze Baurecht Grenze Baurecht Grenze Baurecht Grenze Baurecht Grenze Baurecht Lüftungsöffnung überfahrbar Traglast 16 Tonnen ZimmerZimmerSchlafen Essen/ Wohnen Küche Flur WC Bad Zimmer Schlafen Essen/ Wohnen Abstell Bad Flur Flur Bad Küche WC Essen/ Wohnen Schlafen Schlafen Bad Flur Küche WC Essen/ Wohnen Bad Flur Abstell Schlafen Essen/Wohnen Bad Essen/ Wohnen Schlafen Flur Zimmer Zimmer Abstell Abstell Zimmer Fahrrad (32+5) 47,68 Zimmer Abstell Zimmer Service/ Wäschelager 21,71 m2 Anliefer./ NR 28,74 m2 Treppenhaus 25,16 m2 Treppenhaus 44,48 m2 Flur 18,38 m2 Treppenhaus/ Eingang Zimmer Flur Wohnen Abstell Schlafen Bad Wohnen Schlafen Zimmer Zimmer Bad DieleFlur BadAbstell Zimmer Schlafen Wohnen Abstell Flur Terrasse (25%) Terrasse (25%) Terrasse (25%) Bad Loggia (25%) Loggia (25%) Loggia (25%) Loggia (25%) Terrasse (25%) Zimmer Flur Wohnen Abstell Schlafen Bad ZimmerSchlafen DieleFlur BadAbstell Wohnen Wohnen Schlafen Zimmer Zimmer Bad DieleFlur BadAbstell Zimmer Schlafen Wohnen Abstell Flur Terrasse (25%) Terrasse (25%) Terrasse (25%) Terrasse (25%) Bad SB/ Empfang 43,07 m2 Küche 15,70 m2 PuMi 6,19 m2 WC 5,95 m2 NR 10,81 m2 Windfang 6,27 m2 Gemeinschaftsfl. Terrasse (25%) Flur 4,68 m2 WC 2,81 m2 Nebenraum 16,48 m2 Empfang/Flur 59,87 m2 2,75 m2 4,27 m2 10,90 m2 5,44 m2 Büro 19,99 m2 Büro 20,00 m2 Büro 15,84 m2 Büro 15,94 m2 Büro 15,83 m2 Büro 21,12 m2 Büro 43,47 m2 Flur 30,20 m2 Abst 9,92 m2 Besprecher 1 18,16 m2 Besprecher 2 21,48 m2 Gemeinschaftsr. Büro 14,90 m2 Terrasse (25%) Flur 4,29 m2 TreppenhausTreppenhaus Frühstücksraum 40,68 m2 Frühstücksraum 56,11 m2 Flur WC 4,02 m2 12,18 m2 WC 2,81 m2 Treppenhaus Aufzug Treppenhaus Aufzug Aufzug 4,42 m2 Treppenhaus Aufzug AufzugAufzug WC Aufzug Umkleide 3,99 m2 Umkleide 3,99 m2 WC 6,37 m2 WC 6,37 m2 Vorraum 4,12 m2 Vorraum 4,12 m2 Personal 19,40 m2 SB/ Service 12,26 m2 Besprechung 22,79 m2 Besprechung 20,46 m2 Gemeinschaft 43,31 m2 Flur 18,24 m2 F-Abst,. zusätzl. (22,40 m2) Gräfenhäuser Straße GrünflächeGeh - u. Radweg Grünfläche I begrünte Fassade Überflur- Hydrant Außeneinheiten Wärmepumpe (Wandhängend) 12 Plätze (einseitige Anlage ) 8 Plätze (einseitige Anlage ) 12 Plätze (einseitige Anlage ) Abstpl. Lastenrad Vorhabengrundstück ca . 7.595 m ² Eingang B1 Bestandsbaum Eingang B2 Eingang B3 Bestandsbaum Privatstraße (Benzweg ) 8 Fahrräder 8Fahrräder 8 Fahrräder 5 Fahrräder 5 Fahrräder Zugang Gewerbe Eingang A Eingang C2 Eingang C1 VK TG VK TG VK TG VK TG NA Spielfläche Spielfläche Außenanlagen gem. Landschaftsarchitekt Außenanlagen gem. Landschaftsarchitekt Außenanlagen gem. Landschaftsarchitekt Außenanlagen gem. Landschaftsarchitekt Außenanlagen gem. Landschaftsarchitekt Außenanlagen gem. Landschaftsarchitekt 6 Fahrräder VK TG VK TG VK TG begrünte Fassade 6 Fahrräder Anlieferung 2 UFS 4 UFS temp .Müll - aufstellfläche Gehweg Trafo2 x 3m Biomüll Restmüll Papier Papier Wertstoff Wertstoff 16 Fahrräder Lüftungsöffnung überfahrbar Traglast 16 Tonnen Eingang Gemeinschaftsraum begrünte Fassade begrünte Fassade begrünte Fassade Außeneinheiten Wärmepumpe z.B. BxTxH=1160x600x1400 Außeneinheiten Wärmepumpe z.B. BxTxH=1160x600x1400 Außeneinheiten Wärmepumpe z.B. BxTxH=1160x600x1400 Zufahrtsbegrenzung durch Poller (FFW und Anlieferung frei) Zufahrtsbegrenzung durch Poller (FFW frei) Nachtzugang begrünte Fassade begrünte Fassade Eingang D (Boarding) Außenluftansaugung Lüftungsgerät UG Gewerbe ca. 0,80m über GOK Außengelände Schalleistung 60 dB(A) VK TG Temporäres Parken Ladezone Service wagen Abstpl. Lastenrad Abstpl. Lastenrad Abstpl. Lastenrad Lüftungsöffnung überfahrbar Traglast 16 Tonnen 5,00 % 7,50 % 15,00 % 7,50 % 5,00 % 7,50 % 15,00 % 7,50 % 8,79 m2 F-Abst. zusätzl. (13,30 m2) Akkuschrank E-Fahrrad Akkuschrank E-Fahrrad 2823 2421 2214 15 61 62 63 64 7879 67686970 4748495051525354596074757677 55565758 10 11 16 17 18 19 25 26 30 31 32 33 34 3527 36 37 38 39 40 85 4 5 6 7 8 91 2 3 71728384 2012 8182 46 66 2,01 26 ,99 6,36 Fluchtweglänge = 35,36 m 65 13 8086 73 29 4142434445 120,24 24,286,8116,866,6116,966,6116,8625,25 31,43 7,37 25 3,1022,001,503,00 25 2,80 25 20 25 2,80 80 17,3151,647,0559257,1525,7016,3025,703,1525,37 2,62525 20 252,75 2,503,00 2,50 2,50 30 3,05 5,00 5,50 5,105 25 2,00 -3,80 = +122,30 -3,80 = +122,30 -3,80 = +122,30 -3,80 = +122,30 -3,80 = +122,30 -3,80 = +122,30 -3,80 = +122,30 B2 12 WE -> 3 Kellereinheiten im UG B1 -> 2 Kellereinheiten im UG B3 B1 16 WE 12 Fahrradabst. C1, 23 WE 23 Kellereinheiten C2, 24 WE 24 Kellereinheiten Doppelstock - Fahrradparker System Easylift 500 D o. glw . Radabstand: 500mm Einstellwinkel 90° B3 16 WE Fahrradabstell. 60 Stpl. (89,68 m²) Fahrrad 29 Stpl. (68,28 m²) LH: 3,0 m LH: 3,45 m LH: 3,45 m LH: 2,50 m LH: 2,85 m LH: 3,0 m LH: 3,0 m LH: 2,50 m LH: 3,15 m LH: 3,45 m LH: 2,50 m LH: 3,0 m 12 Plätze (einseitige Anlage ) 12 Plätze (einseitige Anlage ) 12 Plätze (einseitige Anlage ) 24 Plätze (zweiseitige Anlage ) 24 Plätze (zweiseitige Anlage ) 24 Plätze (zweiseitige Anlage ) 24 Plätze (zweiseitige Anlage ) 12 Plätze (einseitige Anlage ) 12 Plätze (einseitige Anlage ) 8 Plätze (einseitige Anlage) 12 Plätze (einseitige Anlage) 8 Plätze (einseitige Anlage) 12 Plätze (einseitige Anlage) 8 Plätze (einseitige Anlage) 8 Plätze (einseitige Anlage) LH: 2,50 m 12 Plätze (einseitige Anlage )Doppelstock - Fahrradparker System Easylift 500 D o. glw . Radabstand: 500mm Einstellwinkel 90° Treppenhaus Technik ELT Tiefgarage (1. Rauchabschnitt) 1.243,45 Keller (19 Einheiten á 4,4qm/ 6qm) Technik ELT Keller (10 Einheiten á ca. 4,4qm) Keller (7 Einheiten á 5,5qm) Schleuse Schleuse SchleuseWaschmaschinenraum Waschmaschinenraum Waschmaschinenraum Flur Schleuse Fahrradraum (120) 106,22 m2 HAR Gesamt 12,64 m2 Technik ELT HLS Haus B 19,56 m2 Technik ELT Keller (8 Einheiten á 6qm) Schleuse Schleuse ELT Haus D 38,13 m2 Technik HLS Technik B: 14,81 m2 Müllraum 33,55 m2 HAR Trinkwasser 20,68 Technik Lüftung 38,48 Technik Heizung 7,40 Technik Heizung 9,51 Technik Heizung 9,49 Technik Lüftung 40,39 m2 Technik Heizung 22,16 m2 Flur Technik Heizung 11,06 m2 Technik ELT Keller (23 Einheiten á 3,5 - 5qm) Keller (24 Einheiten á 4 - 5qm) Technik Heizung Keller Treppenhaus Treppenhaus Treppenhaus Treppenhaus Treppenhaus Keller Aufzug Aufzug Aufzug Treppenhaus Aufzug Aufzug Technik Heizung Schleuse AufzugAufzug Tiefgarage (1. Rauchabschnitt) 1.480,37 Fahrradabstell. 48 Stpl. 58,87 VK EG/ 1.OG RD UK -0,70 RD UK -0,85 RD UK -0,70 RD UK -0,85 RD UK -1,30 RD UK -0,85 RD UK -1,30 RD UK -0,35 VK 2.OG VK EG RD UK -1,30 RD UK -0,35 VK EG VK EG VK EG VK EG Elektroschlepper VK EG VK EG VK EG F-Abst. zusätzl. 8,87 F-Abst. zusätzl. 18,78 F-Abst. zusätzl. 12,34 Vorhabengrundstück ca . 7.595 m ² Schnitt 2-2 Schnitt 2-2 Schnitt 3-3 Schnitt 3-3 Schnitt B-B Schnitt B-B VK Vordach EG 10,438,2216,037,2116,467,0116,567,0116,467,219,4257,952,9056,345 18,391,2424,642,1024,003,4012,502,1024,003,4012,709,801,7656,44 7,915 10,60 13,65 3,40 8,60 3,40 9,24 6,665 7,75 17,75 2,10 11,20 2,10 6,235 6,665 1,25 5,95 32,10 7,825 8,04 38,49 8,22 132,886,345 115,7712,7011,5656,44 8,115 7,10 16,95 15,40 6,32 7,915 10,60 13,65 2,10 11,20 2,10 6,275 3,775 1,65 15,795 8,13 9,95 39,30 +5,70 +5,70 +6,85 +5,70+5,70 +6,85 +5,70 Luftraumbegrünte Fassade begrünte Fassade begrünte Fassade SchlafenZimmerZimmer Essen/ Wohnen Küche Abstell WC Bad Schlafen Zimmer Zimmer Essen/ Wohnen Küche Abstell WC Bad Flur Schlafen Küche/ Wohnen Bad Flur Flur BadKüche Essen/ Wohnen Schlafen Zimmer Flur Küche WC SchlafenZimmer Bad Flur Küche Abstell Schlafen Essen/Wohnen Küche Essen/ Wohnen Bad Flur ZimmerZimmer Schlafen Abstell Zimmer 22,30 m2 Zimmer 22,30 m2 Zimmer 22,30 m2 Zimmer 22,30 m2 Zimmer 22,30 m2 Zimmer 22,30 m2 Zimmer 22,30 m2 Zimmer 22,30 m2 Zimmer 22,30 m2 Zimmer 22,30 m2 Zimmer 22,30 m2 Zimmer 34,77 m2 Zimmer 23,17 m2 Bad 6,75 m2 Bad 4,07 m2 Bad 4,07 m2 Bad 4,07 m2 Bad 4,07 m2 Bad 4,07 m2 Bad 4,07 m2 Bad 4,07 m2 Bad 4,07 m2 Zimmer 21,64 m2 Zimmer 21,51 m2 Bad 4,07 m2 Bad 4,07 m2 Bad 4,07 m2 Bad 4,07 m2 Bad 4,07 m2 Küche/ Wohnen Küche/ Wohnen Bad Wohnen Flur Abstell Bad Loggia (25%) Loggia (25%) Loggia (25%) Loggia (25%) Balkon (25%) Balkon (25%) Abstell Balkon (25%) Balkon (25%) Abstell Bad Flur Bad Flur Küche/ Wohnen Flur Bad Schlafen Küche/ WohnenBad Flur Küche/ Wohnen Bad Balkon (25%) Bad Küche/ Wohnen Küche/ WohnenFlur Bad Schlafen Abstell Abstell Balkon (25%) Küche/ Wohnen Bad Balkon (25%) Zimmer 29,83 m2 Bad 4,04 m2 Zimmer 21,93 m2 Bad 4,21 m2 Balkon (25%) Balkon (25%) Balkon (25%) Balkon (25%) Flur Balkon (25%)Balkon (25%) Balkon (25%) Treppenhaus 17,93 m2 Flur 29,58 m2 Flur 18,13 m2 Flur 11,83 m2 Treppenhaus 23,05 m2 Servicebereich/ PuMi 26,39 m2 Bad 4,07 m2 Essen/ Wohnen Treppenhaus Treppenhaus Laubengang AufzugAufzug Aufzug Laubengang Treppenhaus Aufzug 4,42 m2 Vorhabengrundstück ca . 7.595 m ² Schnitt 2-2 Schnitt 2-2 Schnitt 3-3 Schnitt 3-3 Schnitt B-B Schnitt B-B 6,865 8,35 3,30 13,65 15,40 9,225 6,865 8,35 16,95 3,40 8,60 3,40 6,31 7,915 10,60 13,65 15,40 6,31 begrünte Fassade Grenze Baurecht Grenze Baurecht Grenze Baurecht Grenze Baurecht Grenze Baurecht Grenze Baurecht Treppenhaus Aufzug Treppenhaus Aufzug Treppenhaus Aufzug Zimmer Zimmer Zimmer Zimmer Abstell Bad Flur Bad Schlafen BadAbstell DieleFlur Diele Wohnen Wohnen Wohnen Balkon (25%) Balkon (25%) Balkon (25%) Flur Schlafen Zimmer Bad Abstell Balkon (25%) Bad Schlafen Zimmer Flur Wohnen Abstell Schlafen Bad Zimmer Zimmer Zimmer Zimmer Abstell Bad Flur Bad Schlafen BadAbstell DieleFlur Diele Wohnen Wohnen Wohnen Balkon (25%) Balkon (25%) Balkon (25%) Flur Schlafen Zimmer Bad Abstell Balkon (25%) Bad Schlafen Zimmer Flur Wohnen Abstell Schlafen Bad Vorhabengrundstück ca . 7.595 m ² Schnitt 2-2 Schnitt 2-2 Schnitt 3-3 Schnitt 3-3 Schnitt B-B Schnitt B-B VK 5.OG V+ VI+ VI I Rampe HAUS C1 HAUS D HAUS B3 HAUS B2 HAUS B1 HAUS A V+ V V V V V OK Attika +19,15 OK Attika +18,00 OK Attika +18,00 OK Attika +18,00 OK Attika +18,00 OK Attika +22,05 OK Attika +15,15 OK Attika +15,15 OK Attika +15,15 OK Attika +15,15 OK Attika +16,10 OK Attika +16,55 OK Attika +4,00 +15,35 +15,35 OK Attika +19,25 HAUS C2 OK Attika +18,00 V V V+ VI Dachausstieg RLT Anlage Boardinghouse ca . BxLxH = 1,3x6,0x2,0 m Aufzugsüberfahrt Kiesstreifen extensive Dachbegrünung Substratstärke mind . 15 cm Außeneinheiten Wärmepumpe z.B. BxTxH=1160x600x1400 Außeneinheiten Wärmepumpe z.B. BxTxH=1160x600x1400 Außeneinheiten Wärmepumpe z.B. BxTxH =1160 x600 x1400 (Wohnen, frei finanziert) (Wohnen, gefördert) VI (Wohnen, gefördert) VI (Wohnen, gefördert) (Wohnen, gefördert+student.; Gewerbeeinheit im EG) (Gewerbe) (Wohnen, frei finanziert) Dachausstieg Dachausstieg Dachausstieg Dachausstieg Dachausstieg Dachausstieg Müllabluft Dachventilator z.B. BxTxH =600 x600 x800 Wartungs und Anschlussfreiraum I OK Attika +4,00 V OK Attika +16,55 Grenze Baurecht Grenze Baurecht Grenze Baurecht Grenze Baurecht Grenze Baurecht Grenze Baurecht Gewerbliche Nutzung Studentisches Wohnen Frei finanziertes Wohnen Gefördertes Wohnen LEGENDE 40 2,50 45 80 40 2,85 60 35 3,45 20 35 2,50 35 2,50 35 2,50 35 2,50 40 2,50 20 30 15 19,70 2,70 75 50 ±0,00 = +126,10 40 3,10 35 4,35 2,85 2,85 2,85 2,85 3,05 2,50 50 +19,25 = +145,35 OK Attika +22,05 = +148,15 7,405 (Staffelgeschos) 2,01 6,53 (Staffelgeschoss) -0,05-0,05 +19,25 = +145,35 OK Attika +22,05 = +148,15 -0,35 = +125,75 Höhe Straße -0,26 = +125,84 15 22,40 8,90 (Staffelgeschoss) 7,80 7,70 (Staffelgeschoss) 6,10 30 6,10 19,60 2,80 7,80 8,90 (Staffelgeschoss) 40 3,00 45 4,35 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 55 2,50 20 30 3,80 4,00 2,85 2,85 2,85 2,90 3,00 70 +4,00 +6,85 +15,45 +18,45 -0,35 +4,00 +6,85 +9,70 +12,55 +15,40 +18,45 ±0,00 = +126,10 4,20 19,15 -3,80 +9,70 +12,55 +19,15 40 2,50 45 80 -0,45 -1,30 -0,80 6,23 10,855 1,775 10,93 29,50 12,50 29,50 12,985 17,72 10,285 Haus C1 Haus C2Haus A gefördertes Wohnen + Student. Wohnen Haus D Boarding Gründach Gründach Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung Luftraum 7±0,00 +8,55 +11,40 +15,15 = +141,25 5,00 (Balkone) 665 6,20 +18,00 = +144,10 3,80 2,85 2,85 2,85 2,85 3,05 40 3,35 10 20 15 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 25 30 40 2,50 45 80 15,40 2,65 6,02 40 3,35 10 20 15 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 22 18 2,50 20 28 3,82 2,85 2,85 2,85 2,85 2,90 2,98 15,15 18,38 6,20 7 7,30 (Staffelgeschoss) 1298 3,90 7,20 (Staffelgeschoss) 10 -0,05 = +126,05±0,00 = +126,10 +18,00 = +144,10 var. -0,38 = +125,72 OK Gelände±0,00 +2,85 +5,70 +8,55 +11,40 +14,30 +17,28 +15,35 = +141,45 +15,35 = +141,45 6,865 8,35 2,00 14,95 1,15 13,10 1,15 6,27 -3,80 40 2,15 35 45 12,50 2,65 18,00 Haus C frei finanziertes Wohnen Haus B gefördertes Wohnen Gründach Gründach begrünte Fassade 40 2,50 45 85 18,00 40 3,25 10 10 20 15 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 25 15 2,50 20 30 -0,85 ±0,00 +2,85 17,13 7,40 (Staffelgeschoss) 15 6,10515 7,40 -0,05 18,00 7,915 24,25 1,15 13,10 1,15 6,29 3,35 45 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 20 15 2,50 22 18 2,50 20 28 3,80 2,85 2,85 2,85 2,85 2,90 2,95 7,30 6,20 9 40 3,80 2,85 2,85 2,85 2,85 2,85 3,05 +18,00 6,05(Staffelgeschoss) 15,35 2,65 var. (-0,38) OK Gelände±0,00 +2,85 +5,70 +8,55 +11,40 +5,70 +8,55 +11,40 -3,80-3,80 -1,30 -3,80 -0,55-0,55 -0,45 -0,35 +14,25 +14,30 Haus C frei finanziertes Wohnen Haus B gefördertes Wohnen Gründach Gründach Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung N Maßstab: 1:500 Grundriss Untergeschoss Tiefgarage Schnitt B-B Schnitt 3-3Schnitt 2-2 Perspektive Privatstraße "Benzweg"Perspektive "Gräfenhäuser Str." Grundriss 2. Obergeschoss - Regelgeschoss Grundriss ErdgeschossGrundriss Dachaufsicht
anlage 17
310 Zeichen
Punkt 15: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - (Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur Offenlage) (V-Nr. 2025/0123) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: FDP und Stadtv. Barth Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD und 1 Stimme aus UWIGA/WGD
anlage 15
329 Zeichen
Punkt 7: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - (Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur Offenlage) (V-Nr. 2025/0123) Der Fachausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: UFFBASSE und Die Linke.
anlage 5
301837 Zeichen
Anlage 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Begründung (§ 2a BauGB) 09.04.2025 Dezernat III: Michael Kolmer Stadtrat Inhalt Seite 2 Teil A: Städtebauliche Begründung 1. Ziel und Zweck der Planung, Planungserfordernis ....................................................... 4 2. Rechtsgrundlagen ........................................................................................................... 4 3. Verfahren .......................................................................................................................... 5 3.1 Antrag auf Einleitung und Aufstellungsbeschluss ............................................................... 5 3.2 Frühzeitige Beteiligung ...................................................................................................... 5 4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich ............................................. 5 4.1 Lage im Stadtgebiet ........................................................................................................... 5 4.2 Vorhaben und Geltungsbereich ......................................................................................... 6 5. Planungsrechtliche Situation .......................................................................................... 7 5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan............................................. 7 5.2 Flächennutzungsplan ......................................................................................................... 8 5.3 Rechtsverbindlicher Bebauungsplan .................................................................................. 9 6. Bestand .......................................................................................................................... 10 6.1 Stadträumliche Einbindung .............................................................................................. 10 6.2 Vorhabengrundstück im Bestand ..................................................................................... 10 6.3 Gegenwärtige verkehrliche Erschließung ......................................................................... 10 6.4 Bestand und Bewertung der Naturraumpotentiale ............................................................ 11 6.5 Schutzausweisungen ....................................................................................................... 12 6.6 Altlasten ........................................................................................................................... 12 6.7 Kampfmittel ...................................................................................................................... 12 7. Planung .......................................................................................................................... 13 7.1 Städtebauliches Konzept ................................................................................................. 13 7.2 Grünordnung / Grün- und Freiflächen .............................................................................. 14 8. Technische Infrastruktur, Kommunikation und Energie ............................................. 16 8.1 Bestand ........................................................................................................................... 16 8.2 Energieversorgung .......................................................................................................... 16 9. Wasserwirtschaftliche Belange .................................................................................... 17 9.1 Versorgung ...................................................................................................................... 17 9.2 Wasserentsorgung ........................................................................................................... 18 10. Abfallwirtschaft .............................................................................................................. 19 11. Verkehr ........................................................................................................................... 19 11.1 Erschließungskonzeption ................................................................................................. 19 11.2 Verkehrliche Auswirkungen ............................................................................................. 20 12. Schallschutz ................................................................................................................... 21 13. Klimaschutz ................................................................................................................... 22 14. Bodengutachten ............................................................................................................ 24 15. Altlasten ......................................................................................................................... 25 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung ............................................................................... 25 17. Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung ......................................... 26 18. Biodiversität ................................................................................................................... 27 19. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ...... 28 19.1 Bedingte Festsetzung ...................................................................................................... 28 Inhalt Seite 3 19.2 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ....................................................................... 28 19.3 Art der baulichen Nutzung ............................................................................................... 28 19.4 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................................. 29 19.5 Flächen für die soziale Wohnraumförderung.................................................................... 32 19.6 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen ............................................... 33 19.7 Bauweise ......................................................................................................................... 33 19.8 Flächen für Stellplätze und Tiefgaragen (TG) .................................................................. 33 19.9 Flächen für sonstige Nebenanlagen ................................................................................ 34 19.10 Straßenverkehrsflächen ................................................................................................... 35 19.11 Flächen für Versorgungsanlagen ..................................................................................... 35 19.12 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) ...................................................................... 36 19.13 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ....................................................................................... 38 19.14 Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien ............................................................ 38 19.15 Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen oder Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). 38 19.16 Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ........................ 39 19.17 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen .......... 40 19.18 Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen .................. 42 20. Begründung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen ............................ 42 20.1 Dachgestaltung ................................................................................................................ 42 20.2 Fassaden ......................................................................................................................... 42 20.3 Werbeanlagen ................................................................................................................. 43 20.4 Einfriedungen .................................................................................................................. 43 20.5 Abfallsammelanlagen ...................................................................................................... 43 20.6 Fahrradabstellflächen ...................................................................................................... 43 21. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser .................................................................................................... 44 22. Hinweise ......................................................................................................................... 44 23. Durchführungsvertrag ................................................................................................... 44 24. Planungsstatistik ........................................................................................................... 45 25. Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundlagen ......................................... 46 Teil B: Umweltbericht Der Umweltbericht folgt als eigenes Dokument in Anschluss an Teil A der Begründung. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 4 1. Ziel und Zweck der Planung, Planungserfordernis Die Firma EMON Vermögensverwaltung GmbH (Vorhabenträger) ist Eigentümerin des Grundstücks Gräfenhäuser Straße 71 und beabsichtigt eine städtebauliche Neuentwicklung des Areals herbeizuführen, wofür die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- plans erforderlich ist. Die Nutzung des Grundstücks Gräfenhäuser Straße 71, dessen Flä- che bisher durch die Firma EMON gewerblich in Anspruch genommen wurde und mit einer Montagehalle und Lagerflächen bebaut ist, wurde aufgegeben und soll nach Abriss und Rückbau der Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden. Angesichts des hohen Bedarfs an Wohnbauflächen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll ein gemisch- tes Quartier mit überwiegend Wohnnutzung und einem gewerblichen Schwerpunkt entlang der Gräfenhäuser Straße entstehen, welches das südöstlich angrenzende bestehende Mischgebiet ergänzt. Mit der Umplanung des Areals wird die Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt ver- folgt, durch Umstrukturierung und Bebauung von bislang nicht für das Wohnen genutzten Flächen, den steigenden Wohnraumbedarf zu decken. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – liegt innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans (Bebauungsplan N 6.2.1.2). Der Bebauungsplan N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser und Leydheckerstraße – setzt für das Plangebiet des Vorhabens eine gewerbliche Nutzung der Flächen fest. Um Planungs- recht für die angestrebte Nachnutzung mit einer gemischten Nutzung, Schwerpunkt Wohn- nutzung, zu schaffen, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 erforderlich. Mit Erwerb des Grundstücks und durch die Formulierung konkreter Entwicklungsabsichten durch den Vorhabenträger wurde ein Vorhabenplan erarbeitet, der der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Abstimmung vorgelegt wurde. Durch den Aufstellungsbeschluss der Stadt- verordnetenversammlung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in ihrer Sitzung am 16.05.2019 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihre Zustimmung zum Projekt zum Aus- druck gebracht. Zur passgenauen Abbildung des Planvorhabens soll ein vorhabenbezogener Bebauungs- plan gemäß § 12 BauGB für das Plangebiet aufgestellt werden. 2. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geän- dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 32) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geän- dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. Nr. 24) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29. Juli .2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) i.d.F vom 25. Mai 2023, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Oktober 2024 (GVBl. Nr. 57) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geän- dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473) Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. I Nr. 58) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. IS. 540), zuletzt geändert Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Ok- tober 2024 (BGBl. I Nr. 323) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i.d.F. vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) vom 28. November 2016 (GVBl. S. 211) 3. Verfahren 3.1 Antrag auf Einleitung und Aufstellungsbeschluss Mittels des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 soll Planungsrecht für die geplante Mischnutzung im Plangebiet geschaffen werden. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebau- ungsplans zur Änderung des mittleren Teilbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans N 6.2.1.2 erforderlich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan N 84 überplant in seinem Geltungsbereich die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans N 6.2.1.2. Die Aufstellung des Bebauungsplans N 84 erfolgt im Normalverfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB. Um die Entwicklung des Bebauungsplans N 84 aus dem Flächennutzungsplan (FNP) gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist eine Teilbereichsänderung des Flä- chennutzungsplans erforderlich. Die Aufstellung des vorhabenbezogene Bebauungsplan N 84 erfolgt im „Parallelverfahren“ zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Wissen- schaftsstadt Darmstadt gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB für das Plangebiet auf- gestellt werden. Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger (hier: EMON Vermögens- verwaltung GmbH) auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag; siehe auch Kapitel Nr. 23). Der Vorhabenplan ist Bestandteil der vorliegenden Unterlagen und Grundlage für alle weiteren Planungs- und Verfahrensschritte zur Erstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans N 84. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan N 84 wird im Normalverfahren nach §§ 2 ff BauGB aufgestellt. Als gesonderter Teil der Begründung ist der Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB zu erstellen. 3.2 Frühzeitige Beteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 14.06.2021 bis ein- schließlich 14.07.2021 statt. Die Anregungen und Inhalte der abgegebenen Stellungnah- men wurden in der weiteren Bearbeitung beachtet und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet. 4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich 4.1 Lage im Stadtgebiet Das Vorhabengrundstück Gräfenhäuser Straße 71 liegt im Stadtteil Darmstadt Nord. Es grenzt im Südwesten an die Gräfenhäuser Straße an und wird im Nordosten vom Grund- stück Flur 34, Flurstück Nr. 364/20 begrenzt. Im Nordwesten schließen sich die Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 6 Grundstücke Gräfenhäuser Straße 75 sowie 75b an. Im Südosten wird das Plangebiet durch die Grundstücke der Gräfenhäuser Straße 69 und der Leydheckerstraße 8a und 10 abgeschlossen. Die im Norden gelegene Privatstraße ist bis zur äußeren Straßenbegren- zungslinie Bestandteil des räumlichen Geltungsbereichs. Die Flurstücke Nr. 362/24 und Nr. 362/25 sind im Eigentum des Vorhabenträgers. 4.2 Vorhaben und Geltungsbereich Der laut Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2019 ursprünglich vorgesehene Geltungsbe- reich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde vorliegend zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB geändert. Abb. 1: Neuer Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (ohne Maßstab, Quelle: planquadrat, 08.2024) Im Planverfahren wird nun gemäß § 12 Abs. 4 BauGB eine Fläche außerhalb des Vorha- benbereichs, die der Erschließung des Vorhabens und der städtebaulichen Neuordnung dient, in den Geltungsbereich einbezogen. Die entsprechende Fläche umfasst einen Teil- abschnitt der angrenzenden vorhandenen Privatstraße zur Erschließung des Vorhabens und zur Erreichbarkeit der öffentlichen Verkehrsfläche Leydheckerstraße, von der der Vor- habenbereich und die vorgesehene Tiefgarage durch PKW erreicht und angefahren werden kann. Hieraus ergibt sich eine Erweiterung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans. Im Planstand zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB war diese Fläche noch nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Die Änderung des Geltungsbe- reichs erfolgt aufgrund der Feststellung, dass das Teilstück der Privatstraße, welches von der Leydheckerstraße zum Vorhabengebiet führt, nicht im Eigentum des Vorhabenträgers steht und somit keine öffentlich-rechtliche Regelung und Sicherung zur Erreichbarkeit der geplanten Tiefgarage für Fahrzeuge besteht. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 7 Unter dem Einbezug der privaten Verkehrsfläche mit gleichzeitiger Gewährleistung von Geh- und Fahrrechten muss der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans N 84 um den Bereich der Privatstraße vom Ende der öffentlichen Verkehrs- fläche Leydheckerstraße bis zum westlichen Abschluss des Vorhabengebiets erweitert wer- den. Da die Sachlage im vorangegangenen Verfahrensschritt noch nicht abschließend bearbei- tet war, erfolgt die Erweiterung des Geltungsbereichs im Rahmen der Offenlage durch Än- derung des Aufstellungsbeschlusses. Das Vorhabengrundstück umfasst eine Fläche von ca. 8.070 m² und beinhaltet die Flurstü- cke Flur 34 Nr. 362/1, 362/8, 362/9, 362/17, 362/18 und 363 sowie die Flurstücke der pri- vaten Verkehrsfläche 362/25 (vormals 362/20 (tlw.)) und 362/24 (vormals 364/18 (tlw.)). Der erweiterte Geltungsbereich mit der privaten Straßenverkehrsfläche umfasst das Flur- stück Gemarkung Darmstadt, Flur 34, Nr. 362/26 (teilw.) mit einer Fläche von ca. 588 m² und das Flurstück Nr. 364/1 (Trafostation). Der gesamte Geltungsbereich (Geltungsbereich des Vorhabens und erweiterter Geltungs- bereich private Verkehrsfläche bis zur Leydheckerstraße des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans N 84 besitzt somit insgesamt eine Fläche von ca. 8.675 m². Durch den Kauf von Grundstücksteilflächen haben sich einige Flurstücknummern im Laufe des Planverfahrens geändert. Folgende Flurstücke, insbesondere die der privaten Ver- kehrsfläche, haben sich geändert: Gemarkung Darmstadt, Flur 34: neu 362/24 (vormals 362/20), neu 362/25 (vormals 362/20) und neu 362/26 (tlw.). Die Änderungen wurden dem- entsprechend in die Planunterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) eingearbeitet. 5. Planungsrechtliche Situation 5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan Der seit dem 17.10.2011 wirksame Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennut- zungsplan 2010 (RPS/Reg. FNP 2010) stellt die Flächen im Geltungsbereich des geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe im Be- stand dar. Die geplante Nutzung ist mit dieser Darstellung nicht konform. Da es sich bei den Flächendarstellungen des Regionalplans um Ziele der Raumordnung handelt, die bei der Aufstellung der Bauleitpläne gemäß § 1 Abs. 4 BauGB beachtet werden müssen (Ent- wicklungsgebot), ist bei abweichenden Planungen ein Zielabweichungsverfahren durchzu- führen, bzw. zu prüfen, ob es aufgrund der geringen Plangebietsgröße (< 5 ha) zu raumbe- deutsamen Auswirkungen kommt. Das Vorhaben umfasst eine Plangebietsgröße von unter 1 ha. Im Oberzentrum Darmstadt stellt ein Vorhaben mit dieser Größenordnung keine raum- bedeutsame Maßnahme dar. Ein Zielabweichungsverfahren zur Änderung der Darstellung im Regionalplan ist daher nicht erforderlich. Regionalplanerische Dichtevorgaben Als Ziel der Raumordnung bestimmt der Regionalplan Südhessen, dass im Rahmen der Bauleitplanung bestimmte Dichtevorgaben für verschiedene Siedlungstypen, bezogen auf Bruttowohnbauland, einzuhalten sind (Z3.4.1-9). Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist hier- bei dem Siedlungstyp „Großstadtbereich“ zuzuordnen, bei welchem mindestens 60 Wohneinheiten je ha vorgesehen sind. Als Bruttowohnbaufläche wird der Geltungsbereich (ca. 0,8 ha) herangezogen. Es entstehen 126 Wohneinheiten im Plangebiet. Dies entspricht einer Siedlungsdichte von ca. 157 Wohneinheiten je ha. Die Planung ist somit aus dem Ziel der Raumordnung entwickelt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 8 Abb. 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan Südhessen, Teilkarte 3, mit Kennzeichnung des Plange- biets; Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) 5.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (FNP 2006) ist das Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Für die geplante Nachnutzung des Gebiets ist eine Änderung der Darstellung in „Gemischte Baufläche“ gemäß § 8 Abs. 2 BauGB (Entwick- lungsgebot) erforderlich. Diese erfolgt im Parallelverfahren durch die 16. Änderung des Flä- chennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 BauGB. Abb. 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 mit 16. Änderung des Flächennutzungsplans (ohne Maßstab, Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt) Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung des Geländes Gräfen- häuser Straße 71 geschaffen werden. Zudem soll für den östlichen Bereich des Geltungs- bereichs eine Darstellung herbeigeführt werden, die den festgesetzten Nutzungen der da- runterliegenden verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan N 6.2.1.2, siehe Kapitel 5.3) entspricht. Mittels der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans wird dem Entwick- lungsgebot entsprochen und die Voraussetzungen geschaffen, mischgebietsartige Nutzun- gen als Übergang zu den östlich der Leydheckerstraße angrenzenden Wohngebieten zu ermöglichen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 9 Der Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungs- bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 sowie der südöstlich angrenzen- den Fläche bis zur Leydheckerstraße wurde am 16.05.2019 in der Sitzung der Stadtverord- netenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt gefasst. Die frühzeitige Beteiligung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplan gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB fand vom 26.03.2021 bis einschließlich 26.04.2021 statt. Die Anregungen und Inhalte der abgegebenen Stellungnahmen wurden in der weiteren Be- arbeitung beachtet und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange in die Flä- chennutzungsplanunterlagen eingearbeitet. Es ist vorgesehen, die Offenlage der Unterlagen zur 16. Änderung des Flächennutzungs- plans zeitgleich zur Offenlage des Bebauungsplans N 84 durchzuführen. 5.3 Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans N 6.2.1.2 - Gräfenhäu- ser und Leydheckerstraße -, in Kraft getreten am 02.08.2001 (siehe Abb. 4). Abb. 4: Rechtskräftiger Bebauungsplan N 6.2.1.2 mit Kennzeichnung des Plangebiets des vorha- benbezogenen Bebauungsplans N 84 (ohne Maßstab); Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt Für das Plangebiet ist gegenwärtig eine gewerbliche Nutzung nach § 8 BauNVO festge- setzt. Die Fläche innerhalb des Baufensters ist in offener Bauweise mit einer GRZ von 0,6 ausgewiesen, die zulässige Gebäudehöhe beträgt 16 m, wobei eine Überschreitung von Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 10 4 m für Nicht-Vollgeschosse und technische Aufbauten zugelassen werden kann. Das west- liche Flurstück Nr. 362/17 ist als nicht überbaubare Grundstückfläche ausgewiesen. Zur Gräfenhäuser Straße hin ist ein Pflanzgebot von 5 m Breite sowie anschließend ein 5 m breiter Streifen nicht überbaubarer Grundstücksfläche festgesetzt. So wird der innerörtlich erforderliche Bebauungsabstand von 10 m zur Bundesstraße B3 gewahrt. Für die Baukör- per entlang der Gräfenhäuser Straße ist eine Ausrichtung parallel zur Straße festgesetzt. Im Norden des Vorhabengebiets sichert der Bebauungsplan N 6.2.1.2 eine private Ver- kehrsfläche in Verlängerung des Benzweges sowie eine wegbegleitende Baumallee. Um Planungsrecht für die angestrebte Mischnutzung zu schaffen, ist auf Antrag des Vorhaben- trägers die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 zur teilweisen Än- derung des Bebauungsplans N 6.2.1.2 im mittleren Teilbereich erforderlich. Der vorhaben- bezogene Bebauungsplan N 84 überplant in seinem Geltungsbereich die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans N 6.2.1.2. 6. Bestand 6.1 Stadträumliche Einbindung Der Vorhabenbereich befindet sich in einem überwiegend gewerblich geprägten Gebiet ent- lang der Gräfenhäuser Straße. Nordwestlich des Vorhabengebiets schließen sich die Be- triebsflächen von Auto Primus GmbH & Co. KG (Autowaschanlage) und Linde Gas & More (Gasflaschenanbieter) an. Nordöstlich der privaten Verkehrsfläche, die in Verlängerung des Benzwegs verläuft, liegt das REWE Center (großflächiger Einzelhandel). Im Mischgebiet, das sich südöstlich anschließt, finden sich zwei Wohngebäude und gewerbliche Nutzungen mit der Brüel & Kjaer Vibro GmbH (Anbieter von Sicherheitssystemen), dem Wilfried Erb Automatenvertrieb, der W. & L. Jordan GmbH – Darmstadt (Fachhandel für Bodenbeläge) und dem Fitness-Club Kieser Training Darmstadt. Die umliegenden Gebäude weisen maß- geblich Geschossigkeiten von I- IV Geschossen auf. An dieses Mischgebiet schließt sich stadteinwärts in südöstlicher Richtung ein Wohngebiet an, das auch im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt wird. Auf der gegen- überliegenden Seite der Gräfenhäuser Straße ist eine ähnliche Abstufung von Mischflächen in Wohnbauflächen vorhanden. Hier weisen die Gebäude im Allgemeinen I-III Geschosse auf, wobei auch eine Ausnahme mit V Geschossen vorhanden ist. Grünbestand außerhalb des Plangebiets ist in der näheren Umgebung nur vereinzelt anzu- treffen. Hierzu gehören z.B. straßenbegleitende Bäume der umgebenden Straßen (Gräfen- häuser Str., Leydheckerstraße, An der Windmühle und zusätzlich nördlich des Plangebiets an der Privatstraße (Benzweg). 6.2 Vorhabengrundstück im Bestand Das Vorhabengrundstück ist überwiegend mit einer Industriehalle überbaut, die zuletzt als Lager und Werkhalle genutzt wurde. Im nordöstlichen Teil lagern gegenwärtig Wohncontai- ner, die zum Teil übereinandergestapelt sind, außerdem alte Baumaterialien, Abfallcontai- ner und Dämmmaterial. 6.3 Gegenwärtige verkehrliche Erschließung Das Baugebiet ist im Süden über die Gräfenhäuser Straße (B3) und im Norden des Plan- gebiets über einen Privatweg verkehrlich eingebunden. Der Privatweg ist an die Leyd- heckerstraße angeschlossen, die zwischen der Gräfenhäuser Straße und dem Carl- Schenk-Ring verläuft. Beide Anschlusspunkte der Leydheckerstraße an das Verkehrsnetz sind signalgeregelt. Gegenwärtig können von der Gräfenhäuser Straße unmittelbar angrenzende asphaltierte Flächen auf dem Vorhabengrundstück direkt angefahren werden. Die geplante Erschlie- ßung des Bauvorhabens soll über die bestehende Privatstraße im Norden mit Verknüpfung zur Leydheckerstraße erfolgen. Über den Privatweg sind die angrenzenden Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 11 Gewerbeeinheiten und Grundstücke innerhalb des Bebauungsplans N 6.2.1.2 zu erreichen, außerdem ist eine Umfahrung des nördlich angrenzenden Rewe Centers möglich. Das Plangebiet ist durch das Autobahnkreuz der A5 im weiteren nordwestlichen Verlauf der Gräfenhäuser Straße an den überregionalen Verkehr angeschlossen. Anbindung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet befindet sich in fußläufiger Nähe der beiden Bushaltestellen Otto-Röhm- Straße und Windmühle (jeweils in ca. 300 m Entfernung), die in ca. 5 Minuten Fußweg zu erreichen sind. Von beiden Haltestellen verkehren zahlreiche Buslinien zu Zielen im Stadt- gebiet sowie zu überörtlichen Zielen. Hierzu gehören die Linien Bus R, Bus WE1, Bus WE2, Bus X14, Bus X15, Bus N71 u.a. in Richtung Darmstadt Hauptbahnhof und Nordbahnhof, Technischer Universität und Innenstadt sowie nach Weiterstadt, Erzhausen und Mörfelden. An der Haltestelle Windmühle halten zudem noch die Buslinien Bus WE 3 und Bus WE 4 mit weiteren Zielen in Weiterstadt und Groß-Gerau. Die Taktfrequenz der innerstädtischen Busverkehre beträgt 15 Min. (Bus R) sowie 30-60 Min. bei überörtlichen Busverbindungen. Der Darmstädter Hauptbahnhof und Nordbahnhof mit Fahrtzielen in Richtung Frankfurt/Hei- delberg/Mainz/Aschaffenburg sowie in Richtung Odenwald sind mit dem Bus in unter 10 Min. Fahrzeit zu erreichen. Das Plangebiet im Nord-Westen des Stadtgebiets von Darmstadt gilt als hinreichend durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erschlossen. 6.4 Bestand und Bewertung der Naturraumpotentiale Lage im Raum Das Vorhabengebiet liegt im Innenbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt, integriert im Siedlungskörper. Durch die anthropogene Überformung des Gebiets liegt keine Prägung durch die Naturräume, die an den Siedlungskörper der Stadt angrenzen, vor. Die Bestands- vegetation auf dem Grundstück weist keine ortstypischen Merkmale auf. Geologie, Böden Gemäß der geologischen Karte (hier Geologische Karte von Hessen, Blatt 6117 Darmstadt, Maßstab 1:25.000) ist im Baugebiet flächig bis in größere Tiefe mit quartären Sanden zu rechnen. Oberflächennah stehen nach der Geologischen Karte geringtragfähige junge Ab- lagerungen der Überschwemmungsgebiete von Bächen an. Im Projektgebiet verläuft ein ehemaliger Bachlauf. Der Geotechnischer Bericht Nr. 1c, Neubau Wohnbebauung Darmstadt, Gräfenhäuser Straße 71, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Krajewski; Stand 24.08.2023 ergab folgenden Schicht- aufbau für den Untergrund: - Schicht 1: künstliche Auffüllungen Unter der Oberflächenbefestigung wurden in den Bohrungen bis in 1,5 m (BS 1) bzw. 0,7 m Tiefe (BS 2) künstliche Auffüllungen erkundet. Es handelt sich dabei im oberflächennahen Bereich bis etwa 0,7 m Tiefe um schwach bis stark kiesige Sande mit vereinzelten Ziegelresten. Die Böden sind dunkelbraun bis schwarz. Die dunkle Färbung zeigt eine etwaige chemische Belastung an. - Schicht 2: Quartäre Sande Unter den künstlichen Auffüllungen folgen hellbraune quartäre Mittel- und Fein- sande. Die Sande haben verschiedentlich schwach schluffige und/ oder schwach kiesige Beimengungen. Eine Versickerung von Niederschlagswässern ist in den anstehenden Böden technisch möglich. Die Wasserdurchlässigkeit des sandigen Untergrundes wurde zu ca. 1 bis 2×104 m/s ermittelt. Der Flurabstand des Grundwasserspiegels beträgt ≥ ca. 7 m. Die Mach- barkeit bzw. Zulässigkeit einer Versickerung unter den geltenden Randbedingungen ist vom Fachplaner im Verfahren zu klären. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 12 Gewässer, Wasserhaushalt Der Grundwasserflurabstand wird auf ca. 5-7,50 m GOK (siehe auch Kapitel 14. Bodengut- achten) geschätzt. Das Plangebiet liegt z.Z. in einem hydrogeologisch günstigen Gebiet. Örtliches Klima Darmstadt ist aufgrund seiner Lage im Rheingraben thermisch belastet. Im Abgleich mit verschiedenen Stationen im Umfeld und in Deutschland, ist die Zahl der Sommertage ver- gleichbar mit denen in Frankfurt und Wiesbaden. Gernsheim weist wegen der tieferen Lage eine höhere Anzahl an Sommertagen und heißen Tagen auf, Freiburg aufgrund seiner süd- lichen Lage. Kältestress dagegen ist mit niedrigen Temperaturen und höheren Windgeschwindigkeiten verknüpft. Eistage treten im Raum Darmstadt an ca. 13 Tagen im Jahr auf. Lokal hängt die bioklimatische Belastung von einer Vielzahl von Faktoren ab. Wesentlich sind dabei die kurz- und langwelligen Strahlungsanteile, die Lufttemperatur und -feuchte sowie die Windgeschwindigkeit. Das Plangebiet liegt in einer der überwärmten Zonen Darmstadts. Die Windverhältnisse im Untersuchungsgebiet sind zum Teil durch die orographische Situ- ation geprägt. Im Oberrheingraben findet man überwiegend eine Kanalisierung entlang dem Talverlauf. Am Flugplatz Egelsbach (nördlich von Darmstadt) wird die Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen beobachtet. Am häufigsten findet man Südwestwinde. Ein sekundäres Maximum liegt bei nordöstlichen Windrichtungen. Winde aus Nordwest und Südost sind selten. Darmstadt liegt an den nordwestlichen Ausläufern des Odenwaldes im Übergangsbereich zur Beckenlage des Rhein-Main-Gebietes. In den Abend- und Nachtstunden bilden sich Kaltluftabflüsse aus, die die Stadt von Osten her überströmen. Diese erreichen jedoch die westlichen Bereiche nicht, so dass das Plangebiet bei austauscharmen Wetterlagen nachts tendenziell schlecht durchlüftet wird. Vegetation Diese Flächen sind im Großteil mit Sukzessionsflächen durchsetzt, die im Norden überwie- gend aus Brombeergebüsch und im Südwesten mit Bäumen, vorwiegend Platanen, bestan- den sind. 6.5 Schutzausweisungen Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt nicht in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Ein Natura 2000-Gebiet ist nicht betroffen. Das Plangebiet liegt in keinem Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet. Das Plangebiet liegt in keinem Überschwemmungsgebiet. Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des „Grundwasserbewirtschaftungsplans Hes- sisches Ried“. Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried“ zu beachten. 6.6 Altlasten Unter der Adresse Gräfenhäuser Straße 71 liegt ein Eintrag mit der Schlüssel-Nr. 411.000.020-001.193 für einen Altstandort in der Altflächendatei vor. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wurde der Umgang mit der Altlast, bzw. dem Eintrag in Abstimmung mit der zuständigen Behörde abgeklärt (hierzu siehe Kap. 15.). 6.7 Kampfmittel Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt in einem Bombenab- wurfgebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Mit einer Luftbilddetailauswertung des Kampfmittelräumdienstes des Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 13 Regierungspräsidiums Darmstadt wurde ein Verdachtspunkt ermittelt, der auf einen mög- licherweise noch vorhandenen Bombenblindgänger hinweist. Der Verdachtspunkt wurde als Hinweis in die Planzeichnung übernommen. Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich. 7. Planung Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit qualifiziertem Freiflächenplan zugrunde. Der Vorhaben- und Erschließungsplan bildet das Vorhaben durch Grundrisse, Schnitte und Perspektiven ab. Das städtebauliche Konzept des Vorhaben- und Erschließungsplans wird im Folgenden aufgeführt. Gegenüber den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (Vorhaben- und Erschließungsplan, Ziele und Zwecke der Planung) gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurden u.a. folgende Änderungen vorgenommen: - Einbezug der privaten Verkehrsfläche in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Ergänzung eines Fußweges im nördlichen Bereich des Grundstücks - Entfall der oberirdisch vorgesehenen Stellplätze - Änderung der Standorte von Unterflurcontainern - Geringfügige Änderungen einzelner Gebäudepositionen und -kubaturen - Änderung der Wohnungsgrundrisse - Geänderte, vertiefte Freianlagenplanung und angepasste grünordnerische Maßnah- men (u.a. Pflanzflächen, Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen) - Änderung der Tiefgarageneinfahrt und der Feuerwehrdurchfahrt Nord, - Entfall der Zuliefermöglichkeit Südwest - Entfall der Räumlichkeiten für die soziale Nutzung zugunsten einer gewerblichen Nut- zung - Ergänzung von Anlagen zur Versorgung des Baugebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser (z.B. Trafostation und Wärmepumpen) Aufnahme und Anpassung von Fachbeiträgen (z.B. Energiekonzept) Die Änderungen sind in die jeweiligen Planunterlagen (Planzeichnung und textliche Fest- setzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Freianlagenplan) eingearbei- tet. 7.1 Städtebauliches Konzept Bebauungsstruktur und Art der Nutzungen Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht unter Berücksichtigung der stadträumlichen Rahmenbedingungen, wie die umgebende Bestandsbebauung, Verkehrsflächen und Lär- mimmissionen, eine fünf- bis sechsgeschossige Blockrandbebauung zuzüglich Staffelge- schoss vor. Diese stellt sich nach Nordwesten als Riegelbebauung zum bestehenden Ge- werbe dar und lockert sich nach Südosten zum Mischgebiet in Einzelbaukörper auf. Im Ge- bäude an der Gräfenhäuser Straße ist eine gewerbliche Nutzung in Form eines Boarding- house als Beherbergungsbetrieb vorgesehen (ca. 90 Zimmer), der rückliegende Bereich wird mit Wohnnutzungen beplant. Unter Beachtung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2017 (Vorlage Nr. 2017/0031) zur verpflichtenden Realisierung von gefördertem Wohnungsbau (25 % BGF Wohnen für untere Einkommensgruppen und 20 % BGF Wohnen für Haushalte mit mittlerem Einkommen) bei allen neuen Wohnbauprojekten, werden ca. 52 Wohneinhei- ten für diese Zielgruppen realisiert und zusätzlich ca. 74 frei finanzierte Wohnungen errich- tet. Bestandteil des vorgesehenen Wohnungsmix ist auch ein Anteil studentisches Wohnen Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 14 (ca. 27 Wohneinheiten). Weiterhin ist zur nördlichen Privatstraße im Erdgeschoss eine ge- werbliche Nutzung in Form von Büroflächen vorgesehen. Ein begrünter Innenhof sowie Pflanzbereiche im Plangebiet sichern für die Anwohner Aufenthaltsqualitäten. Die lange Nord-West-Fassade, die als Riegelbebauung mit nicht öffenbaren Fenstern zur Abschir- mung des Gewerbelärms dient, wird mit Vor- und Rücksprüngen in der Fassade gegliedert. Das Gebiet weist eine GRZ von ca. 0,41 für die Hauptnutzungen auf. Abb. 5: Städtebauliches Konzept (Blick von oben von der Gräfenhäuser Straße), Stand Februar 2024 (ohne Maßstab), Quelle: planquadrat 7.2 Grünordnung / Grün- und Freiflächen Gestalterischen Schwerpunkt bildet, trotz funktionell hoher Anforderungen an die Außen- anlagen, die Generierung eines möglichst hohen Grünanteils für den Innenhofbereich und die Schaffung von Aufenthaltsqualitäten, damit er allen Bewohnerinnen und Bewohnern gleichermaßen zur freien Verfügung steht. Der geplante Innenhofbereich wird in seiner Grundgeometrie und Größe weitestgehend über den Städtebau sowie die funktionalen Anforderungen (Feuerwehrumfahrt, Tiefgarage) bestimmt und ist maßgeblich durch eine Tiefgarage unterbaut. Daher wird für das überge- ordnete Gestaltungskonzept vor allem eine multifunktionale Gestaltung vorgesehen, die die strenge, städtebauliche Geometrie aufbricht und die verschiedenen Nutzungsansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner gestalterisch integriert. Der Innenhofbereich gliedert sich dabei primär in die Vorzonen und die Erschließungsflä- chen für die Feuerwehr (Fahrgasse). Um die optische Wirkung der Fahrgasse für die Feu- erwehr von den funktionalen Anforderungen zu entlasten und ein natürlicheres Bild zu er- zeugen, vermitteln wasserdurchlässige Beläge, z.B. Pflasterrasen / Rasenwaben mit Tritt- platten, zwischen Spuren viel begangener Zugangsbereiche zu weniger begangenen Rand- bereichen. Notwendige Fahrradabstellanlagen und Briefkastenanlagen werden jeweils in den Bereichen der Hauseingänge hergestellt. Die auf der Erdgeschossebene befindlichen und notwendigen Licht- und Lüftungsschächte (Zuluft für Tiefgarage) werden nach Möglich- keit mit Sitzauflagen aus Holz ausgestattet und in die Gestaltung integriert; insbesondere in den Randzonen, die nicht für die Feuerwehr notwendig sind. Über den Innenhof (Schächte Haus B1 - B3 gemäß Vorhabenplan) wird nur die Zuluft zur Tiefgarage erfolgen. Falls eine natürliche Entlüftung/ Entrauchung nach gutachterlicher Be- urteilung (zu einem späteren Zeitpunkt) nicht über die Außenschächte ausreicht, wird eine mechanische Entlüftung herangezogen. Zusätzliche Schächte zur Entlüftung müssen an der Außenfassade bei Haus B1 – B3 vorgesehen werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 15 Intensiv begrünte Vorzonen mit Gräserpflanzungen sowie Strauchpflanzungen, die vor den Wohnungen im Erdgeschoss angeordnet sind, bilden einen vegetativen (Sicht-) Schutz und einen visuellen Rahmen für die Fahrgasse. Hier ist auch die Errichtung von Hecken denk- bar. Die Randbereiche der Grundstücksflächen (im Bebauungsplan als Pflanzgebotsflä- chen festgesetzt) sind nicht unterbaut; daher besteht hier die Möglichkeit auf die städtebau- liche Umgebung mit der Freiraumgestaltung zu reagieren. So ist der bestehende Baumbe- stand zu erhalten und es sind ergänzende Baumneupflanzungen von Bäumen 1. Ordnung zur Gräfenhäuser Straße hin sowie von Bäumen 2. Ordnung im westlichen und östlichen Randbereich zu den Privatgrundstücken vorgesehen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan N 6.2.1.2 ist für das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 in einem 5 m breiten Streifen an der Gräfenhäuser Straße sowohl zeichnerisch als auch textlich ein Pflanzgebot festgesetzt. Dieser Pflanzstreifen wird analog in den Bebauungsplanentwurf N 84 übernommen und darüber hinaus auf eine Breite von 10 m erweitert. Gemäß Freiflächenplan sollen im Pflanzstreifen zu den 2 Bestandsbäumen ergänzend weitere Bäume gepflanzt werden. Zudem ist vorgesehen, den Pflanzstreifen als Wiese mit einem „Blühbereich“ (bodennahe Vegetation) gemäß der Pflanzliste des Freiflä- chenplans auszubilden. Die Erschließungsflächen sind als Spielstraße mit Aufenthaltsmöglichkeiten vorgesehen. Der Spielbereich im Übergangsbereich zwischen Gebäude D (Baufeld BF1) und B3 (Bau- feld BF2) ist mit einem Spielgerät für Kinder ü3 geplant. Ein mittiger Kinderspielbereich am Ende der Feuerwehraufstellfläche zwischen Gebäude C1 (Baufeld BF4) und C2 (Baufeld BF5) ist für Kinder u3 geplant und umfasst u.a. einen Sandkasten sowie eine Sitzgelegen- heit. Die entsprechenden grünordnerischen Festsetzungen, z.B. zur Anzahl der festzusetzenden Bäume, wurden zur Offenlage im Bebauungsplanentwurf ergänzt. Dach- und Fassadenbegrünung Die Flachdächer und geneigten Dächer mit einem Dachneigungswinkel bis zu 5° sind im obersten Geschoss vollflächig extensiv und dauerhaft zu begrünen. Die Vegetationsschicht soll eine Mächtigkeit von mindestens 15 cm aufweisen. Für die geplante Fassadenbegrünung in den gemäß Vorhabenplan gekennzeichneten Be- reichen sollen Gerüstkletterpflanzen wie z.B. Blauregen, Echte Weinrebe oder Pfeifenwinde gemäß Vorschlagsliste der textlichen Festsetzungen gepflanzt werden. Entsprechende Festsetzungen sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorzusehen und wurden nach Abstimmung mit den städtischen Ämtern zur Offenlage ergänzt. Materialien Für eine homogene Gestaltung der Außenanlagen soll ein einheitlicher Belag gewählt wer- den, der dem gesamten Bereich einen ruhigen, unaufgeregten Grundtonus gibt. Trotz der hohen funktionalen und technischen Anforderungen soll die Gestaltung einen möglichst geringen Versiegelungsgrad erzielen. Daher sind insbesondere wasserdurchläs- sige Beläge in den Funktionsbereichen für die Feuerwehr (Schleppkurven Feuerwehrum- fahrt, Feuerwehraufstellflächen) sowie teilweise auch für die notwendigen Fahrradabstell- anlagen vorgesehen, die den verschiedenen Anforderungen gerecht werden. Dabei bilden Bereiche mit Rasenwaben und Trittplatten unterschiedlicher Länge "grüne Be- lagsränder" mit trittstabiler - und in Ausnahmefällen - befahrbarer Vegetation zur Fahrgasse hin sowie im Bereich der erforderlichen Aufstellflächen zwischen den Neubauten. Vegetation Da die Erdgeschosszone im Innenhofbereich maßgeblich von der Tiefgarage unterbaut wird und nur vornehmlich in den Randbereichen ab Außenkante der Neubauten ein Bodenan- schluss ausgebildet wird, ergibt sich hieraus ein übergeordnetes Gestaltungs- und Pflanz- konzept: insbesondere in den Randbereichen mit Bodenanschluss werden Neupflanzungen Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 16 von Solitärbäumen vorgesehen und in einer erlebbaren Größe (mind. StU 18 bis 20 cm) gepflanzt. Für die Ausführung einer intensiven Begrünung mit Gräsern, Stauden und Sträuchern soll eine Erdüberdeckung über der Tiefgarage von 80 cm im Mittel ausreichend dimensioniert werden. Im Bereich von Baumpflanzungen ist eine Bodensubstratschicht von mindestens 1,0 m einzuhalten. Im Bereich von Tiefgaragenzufahrten darf die Mindestüberdeckung un- terschritten werden, jedoch muss sie mindestens 0,2 m betragen. Für die Vorzonen zu den Erdgeschosswohnungen hin, sollen intensiv begrünte Flächen- pflanzungen mit Gräsern, immergrünen Stauden und Bodendeckern mit Solitärgehölzen im Übergang zum Innenhof vorgesehen werden. Der Baumbestand soll weitestgehend erhal- ten bleiben. Zwei Bäume entlang der Gräfenhäuser Straße sind im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt. Die grünordnerischen Festsetzungen wurden zur Offenlage im Bebauungsplan ergänzt. 8. Technische Infrastruktur, Kommunikation und Energie 8.1 Bestand Das Vorhabengebiet liegt in einer erschlossenen Innenbereichslage und ist voll erschlos- sen. In der Gräfenhäuser Straße befindet sich ein Mischwasserkanal DN 500, in den Schmutz- wasser eingeleitet werden kann. Der Mischwasserkanal befindet sich im Besitz der Stadt Darmstadt. In der Privatstraße im Norden des Vorhabens befindet sich keine Kanalisation. Die Versorgung des Plangebiets mit Gas und Telekomunikation ist für die geplante Bebau- ung grundsätzlich über die Infrastruktur in der Gräfenhäuser Straße gegeben. Auf dem Flurstück Nr. 364/1 befindet sich die bestehende Trafostation Gräfenhäuser Str. 73B. Umlaufend wird 1,0 m als Abstandsfläche für Wartungszwecke benötigt. Es liegt derzeit kein Anschluss an die Fernwärmeversorgung vor. Die Energieversorgung des Vorhabens kann sowohl über Wärmepumpen als auch Gas-, Mittel- und Niederdruck- leitungen erfolgen. Anschlussmöglichkeiten liegen in den öffentlichen Flächen vor. 8.2 Energieversorgung Da derzeit kein Fernwärmeanschluss vorliegt, ist vorgesehen an die vorhandenen Systeme anzuschließen. Ladegeräte (wie z.B. Ladesäulen) für die E-Mobilität sind im Plangebiet (in der Tiefgarage) vorgesehen. Zur Sicherstellung der Stromversorgung werden vorgesehene Parkflächen und Ladesäulen in die Planung zur Stromversorgung frühzeitig mit einbezogen. Im Bebau- ungsplanverfahren wurde fachplanerisch geprüft, ob somit zusätzliche Vorhalteflächen für weitere Trafostationen zur Sicherstellung des Energiebedarfs erforderlich werden. Eine ent- sprechende Trafostation ist vorgesehen und soll an der Gräfenhäuser Str. neben der be- stehenden Trafostation auf dem Grundstück des Vorhabenträgers errichtet werden. Als Energiestandard für die Gebäude mit Wohnnutzung ist aktuell EH 40 und für das Boar- dinghouse der BEG Standard Gebäude definiert. Für die Anforderung an den Schallschutz der Haustechnik gelten mindestens die Mindestwerte der DIN 4109 Schallschutz im Hoch- bau. Grundlage aller in der Vorplanung getroffenen Festlegungen und Anlagenkonzeptio- nen ist die Planung (Stand 03.05.2023) des Architekturbüros Planquadrat zum vorhaben- bezogenen Bebauungsplan. Die Wärmeversorgung nimmt unter Berücksichtigung aktueller politischer Entwicklungen und der klimatischen Veränderungen eine immer wichtigere Rolle bei der Projektierung neuer Gebäude ein. Erneuerbare Energieträger sind daher gegenüber fossilen Energieträ- gern zu bevorzugen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 17 Im Detail sind für das Vorhaben folgende Maßnahmen vorgesehen: Beheizung Gebäude mit Wohnnutzung: Die zur Beheizung erforderliche Energie soll über Luft Wasser Wärmepumpen bereitgestellt werden. Die Wärmeübergabe erfolgt über eine Fußbodenheizung. Boardinghouse: Die zur Beheizung erforderliche Wärmeenergie soll über eine Kombination aus Luft Wasser Wärmepumpe und Gas- Spitzenlastkessel bereitgestellt werden. Vereinbart wurden, in Ab- stimmung mit den städtischen Ämtern der Wissenschaftsstadt Darmstadt, für die weitere TGA-Planung anteilig 70% Wärmepumpe / 30% Gas an der gesamten Gebäudeheizlast bei Norm-Auslegungstemperatur. Die Wärmeübergabe erfolgt über eine Fußbodenheizung. Warmwassererzeugung: Die Warmwasserbereitung des Gebäudes erfolgt als zentrale Frischwasser- Trinkwasser- erwärmung, die über das Heizsystem mit Energie versorgt werden. Die Warmwasserberei- tung ist im Untergeschoss des Gebäudes innerhalb der thermischen Hülle untergebracht. Lüftung Gebäude mit Wohnnutzung und Boardinghouse: Die Gebäude werden mit dezentraler Lüftung mit WRG und Abluft in innenliegenden Nass- zellen vorgesehen. Die dezentralen Einheiten sind gemeinsam gesteuert und arbeiten paar- weise zugeordnet. Im Boardinghouse ist für die Gästezimmer vorgesehen, ein zentrales Be- und Entlüftungs- gerät auf dem Dach des Gebäudes aufzustellen. Über das Gerät werden die Zimmer belüf- tet und die innenliegenden Bäder entlüftet. Für die Gastro-, Bar und Besprechungsräume wird ein zentrales Be- und Entlüftungsgerät in der Technikzentrale im Untergeschoss vorgesehen. Stromversorgung: Die Stromversorgung der Liegenschaft befindet sich derzeit noch in Klärung. Es wird auf- grund der Größe der Liegenschaft ein Anschluss an das Mittelspannungsnetz mit Transfor- matorstation benötigt. Ein bevorzugter Standort hierfür befindet sich neben der bestehen- den Trafostation an der Gräfenhäuser Straße und wurde im Vorhabenplan eingetragen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Errichtung entsprechender Anlagen im Plangebiet ist textlich festgesetzt. Das Konzept berücksichtigt Elektro-Ladestationen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder mit E-Antrieb. PV- Anlagen: Alle Gebäude erhalten auf der obersten Dachfläche PV Anlagen mit der Priorität der De- ckung des Eigenbedarfs. Überschüsse werden ins öffentliche Netz eingespeist. Städtische Vorgaben zum Umfang der zu errichtenden PV-Anlagen wurden berücksichtigt. Die vorgesehenen Maßnahmen stehen in Übereinstimmung mit dem Vorhaben- und Er- schließungsplan, insbesondere auch mit dem qualifizierten Freiflächenplan, und den Fest- setzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan. 9. Wasserwirtschaftliche Belange 9.1 Versorgung Die Trink- und Löschwasserversorgung kann durch die beiden angrenzenden Trinkwasser- leitungen der e-netz Südhessen in den anliegenden Straßen (Gräfenhäuser Straße und Privatstraße) bereitgestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Trinkwasserleitung in der Privatstraße im Bereich des geplanten Gehwegs liegt. Es ist mit dem Versorger ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 18 Mindestabstand von ca. 0,9 m zu den geplanten Standorten der Unterflursysteme für Müll abgestimmt. 9.2 Wasserentsorgung Niederschlagswasser Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser ist vor Ort zu versickern. Es wurde eine Durchlässigkeit von ca. 1 x 10-5 m/s festgestellt (siehe Kapitel Nr. 13). Dies stellt einen mittleren bis guten Wert für die Bodendurchlässigkeit dar, was eine Versickerung ohne Kanalanschluss ermöglicht. Basierend auf dem Bodengrundgutachten wurde das „Erschließungskonzept zum vorha- benbezogenen Bebauungsplan N 84 „Gräfenhäuser Straße 71“ in Darmstadt“ durch das Büro Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH, Stand 27.08.2024, erstellt. Anhand einer beispielhaften Bemessung einer Versickerungsanlage für ein Wohngebäude wurde nachgewiesen, dass eine gezielte entwässerungstechnische Versickerung, z. B. in mehreren Rigolen, mit einer Sohlfläche von jeweils ca. 18 m² auf dem Grundstück erfolgen kann. Bei einer Muldenversickerung wäre eine Fläche von ca. 33 m² erforderlich. Für den weiteren Planungsprozess wurde zugunsten einer reinen Versickerung über Rigolen ent- schieden, die in die Freianlagenplanung integriert wird. Abflusswirksame befestigte Flächen wurden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Die entsprechenden Versickerungsflächen sind im Vorhaben- und Erschließungsplan sowie im Freianlagenplan verortet. Die eingetragenen Rigolen weisen eine einheitliche Größe von jeweils 42 m² auf. Die beispielhafte Bemessung zeigt, dass grundsätzlich in den Freiflächen genügend Platz für die Versickerung des Regenwassers von den Dach- und Freiflächen vorhanden ist und somit eine vollständige Versickerung des anfallenden Regenwassers möglich ist. Das Re- genwasser kann somit vollständig auf dem Grundstück bewirtschaftet werden. Eine Nutzung des Regenwassers durch Zisternen – die den Rigolen vorgeschaltet werden – ist im Rahmen der zukünftigen Freiflächenplanung problemlos möglich und ermöglicht eine weitere Nutzung des Niederschlagswassers zur Bewässerung der Grünflächen. Schmutzwasser Der erwartete Schmutzwasseranfall wird mit ca. 0,5 Liter pro Sekunde abgeschätzt und kann von der Schmutzwasserkanalisation in der Gräfenhäuser Straße aufgenommen wer- den. Trink- und Löschwasser Zur Trink- und Löschwasserversorgung wird an die beiden angrenzenden Trinkwasserlei- tungen der e-netz Südhessen angeschlossen. Allerdings ist ein zusätzlicher Hydrant in der Privatstraße vorzusehen, der an der Nordost Ecke von Haus C1 (Baufeld BF4) errichtet werden soll. Unter einer überschlägigen Prognose von ca. 763 neuen Einwohnern kann von einem täg- lichen prognostizierten Wasserbedarf (Qd) von 103,01 (m³/d) ausgegangen werden. Der maximale Stundenverbrauch [maxQh(maxQd)] kann mit 16,73 (l/s) angenommen werden. Der prognostizierte Jahresbedarf beträgt 37.597 m³/a. Der Spitzenverbrauch kann über den vorhandenen Anschluss (DN80) an der Gräfenhäuser Straße nicht bezogen werden. Hier müsste ein größer dimensionierter Hausanschluss ver- legt werden. Diese Aussage hat keine Auswirkungen auf das Erschließungskonzept. Der Hausanschluss wird voraussichtlich zurückgebaut, was in Abstimmungsgesprächen 2019 zwischen der e- netz Südhessen, der Entega und dem Erschließungsbüro abgestimmt wurde. Die Versor- gung über die Hauptleitung in der Gräfenhäuser Straße ist weiterhin möglich und gewähr- leistet. Der maximale Stundenverbrauch ist gemäß Aussage des Versorgers am Standort verfügbar. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 19 Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden Festsetzungen zum Umgang mit dem Nie- derschlagswasser getroffen. Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets ist sichergestellt. 10. Abfallwirtschaft Nach Angaben des örtlichen Wertstoffunternehmens EAD besteht die Möglichkeit, die Wohnhäuser konventionell anzufahren und die verschiedenen Wertstofffraktionen in regel- mäßigen Abständen einzusammeln. Trotzdem wurde im Rahmen der Planung eine semi- zentrale Variante bevorzugt. Zur Sammlung der verschieden Wertstofffraktionen ist entlang des Privatwegs im nördli- chen Grundstücksbereich ein Müllstandort (Unterflurcontainer) vorgesehen. Das Boarding- house erhält als Gewerbe mit Gastronomieangebot einen eigenen, konventionellen Müll- raum mit Tonnen im Bereich der Tiefgarage, sowie eine Aufstellfläche zur Abholung an der Privatstraße. Die Wohnbebauung, studentisches Wohnen sowie die Gewerbeeinheit in Haus A nutzen die Unterflursysteme, die in Verlängerung des Benzwegs an der Privat- straße angeordnet sind. Es werden 6 Unterflursysteme für Wertstoff (2x), Papier (2x), Rest- müll (1x) und Bioabfall (1x) vorgesehen. Die Anfahrbarkeit der UFS zur Leerung ist durch die jetzige Rechtslage für die Privatstraße bereits geregelt. Eine Durchfahrt mit den Entsorgungsfahrzeugen durch das Quartier ist nicht vorgesehen. 11. Verkehr 11.1 Erschließungskonzeption Äußere Erschließung Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über die private Verkehrsfläche im nord- östlichen Bereich, die sich in Verlängerung des Benzweges befindet und Teil des Geltungs- bereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist. Für die Befahrbarkeit zwischen Leydheckerstraße und Vorhabengrundstück sind Geh-, Fahr- und Leitungsrechte erforder- lich, die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt sind. Über die private Ver- kehrsfläche wird die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage abgewickelt. Zudem besteht neben der Tiefgaragenzufahrt die Möglichkeit für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge, das Vorhab- engrundstück von Norden anzufahren. Ebenso bieten sich für Lieferdienste, Personenbe- förderung oder Behindertenfahrzeuge über die private Verkehrsfläche ausreichend Flächen für einen Haltebereich neben der Feuerwehrzufahrt an. Zufahrten von privaten PKW von der Bundesstraße B3 (Gräfenhäuser Straße) sind nicht vorgesehen, um den Verkehrsfluss der übergeordneten Verkehrsstraße nicht durch abbie- genden und auffahrenden Verkehr zu beeinträchtigen. Von der Gräfenhäuser Straße be- steht eine Zufahrt zum Plangebiet nur für die Feuerwehr und zur Andienung des Boarding- houses. Innere Erschließung Im Bereich der privaten Verkehrsfläche, in Verlängerung des Benzweges, befindet sich die Zufahrt der geplanten Tiefgarage, sodass keine Durchfahrbarkeit des Geländes für den PKW-Verkehr vorgesehen ist. Der innere Bereich des Plangebiets / der aufgebrochenen Blockrandstruktur wird ausschließlich fußläufig erschlossen. Die Feuerwehr kann das Plan- gebiet grundsätzlich queren, eine allgemeine Durchfahrt durch das Plangebiet, z.B. durch Abfallentsorger oder Lieferdienste ist aber nicht vorgesehen. Die Andienung des Boarding- houses zuzüglich Feuerwehrzufahrt stellt eine Ausnahme zur Befahrbarkeit des Quartiers mit Wendemöglichkeit dar, welches ansonsten nördlich und südlich mit Pollern begrenzt ist, wodurch der Innenbereich des Quartiers nicht für Fahrzeuge zugänglich ist. Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste ist beidseitig befahrbar. Die Anfahrbarkeit und Erreichbar- keit der Zufahrten wurde verkehrstechnisch untersucht und nachgewiesen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 20 Ruhender Verkehr Der ruhende Verkehr wird durch die geplante Tiefgarage mit 86 Stellplätzen (103 Stellplätze sind gemäß aktueller Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Vor- haben erforderlich) abgewickelt, die ausgehend von der privaten Verkehrsfläche erschlos- sen wird. Gemäß Stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine Stellplatzablöse mög- lich, wie z.B. durch den Tausch von PKW-Stellplätzen für Fahrradabstellplatze/Lastenräder. Es ist geplant, gemäß den Möglichkeiten der städtischen Stellplatzsatzung erforderliche PKW-Stellplätze gegen Fahrradstellplätze einzutauschen. So ist vorgesehen 15 Stellplätze gegen 60 Fahrradstellplätze zu ersetzen, sodass die geforderten Stellplätze nach Einstell- platzsatzung erfüllt werden (86 Stellplätze und ca. 368 Fahrradabstellplätze). Für das Vor- haben wurden keine Stellplätze für ein Car-Sharing-System eingeplant. Die verkehrstechnische Erschließung mit dem Bemessungsfahrzeug 3-achsiges Müllfahr- zeug ist auf der nord-östlichen Privatstraße gegeben. Es wird ein Straßenaufbau nach RStO 12 mit der Belastungsklasse 0,3 und einem Aufbau von insgesamt 40 Zentimeter empfoh- len. Eine Durchfahrt mit den Entsorgungsfahrzeugen durch das Quartier ist jedoch nicht vorgesehen. Private Ladesäulen für die E-Mobilität sind im Plangebiet (in der Tiefgarage) vorgesehen. Feuerwehr Um den vorgeschriebenen Brandschutz zu gewährleisten, sind Feuerwehrzufahrten sowohl von der privaten Verkehrsfläche von Norden als auch von der Gräfenhäuser Straße von Süden durch den Innenhof vorgesehen. Entlang der geplanten Feuerwehrzufahrt im Innen- hof wird die Bodenstruktur in einer befestigten Form erfolgen, so dass ein reibungsloses An- und Abfahren möglich ist. Es wurde zur Offenlage eine fachgutachterliche Abstimmung zu den Belangen des Brand- schutzes vorgenommen. Hierbei wurden die Feuerwehraufstell- und Bewegungsflächen (Überprüfung der Angriffswege) sowie das Rettungskonzept überprüft. Die Brandschutzan- forderungen gemäß HBO werden eingehalten. Fahrräder An den Eingangsbereichen im Norden und Süden des Plangebiets sowie im Innenhof wer- den Stellflächen für Fahrräder mit insgesamt 54 Stellplätzen angeordnet. Zusätzlich befin- det sich eine größere Fläche für den Radverkehr in einem Außenraum im Erdgeschoss der westlichen Blockrandbebauung. Hier können 56 Fahrräder untergebracht werden. Zudem sind in der Tiefgarage Abstellmöglichkeiten für 253 Fahrräder vorgesehen, sodass die ge- mäß Einstellplatzsatzung insgesamt 295 erforderlichen Stellplätze für Fahrräder im Plan- gebiet errichtet werden. Insgesamt werden 363 Fahrradstellplätze hergestellt, da durch die vorgesehene Ersetzung von 17 Stellplätzen durch 68 Fahrradstellplätze die Anzahl der Fahrradabstellplätze gegenüber der geforderten Anzahl nochmal erhöht wird. Fußgänger Das Plangebiet kann intern über den barrierefreien Innenhof fußläufig erschlossen werden und ist über die Gräfenhäuser Straße oder die private Verkehrsfläche im Nordosten an an- grenzende Quartiere angeschlossen. 11.2 Verkehrliche Auswirkungen In einem Fachbeitrag Verkehr durch das Planungsbüro von Mörner (Fachbeitrag Verkehr, Bauvorhaben Gräfenhäuser Straße, Stadt Darmstadt; November 2023) wurde die verkehr- lichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Bestandsnetz ermittelt und bewertet. Der Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass ausgehend vom prognostizierten Tages- verkehrsaufkommen von rund 540 Kfz/Tag, in der Spitzenzeit am Nachmittag mit rund 60 zusätzlichen Kfz-Fahrten im Querschnitt zu rechnen ist. In der Aufteilung sind hier ca. 40 Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 21 Kfz-Fahrten dem rückfließenden Berufsverkehr zuzurechnen und 20 Kfz-Fahrten dem aus- fließenden Freizeit- und Besorgungsverkehr. Da das Vorhabengebiet ausschließlich über die Privatstraße angefahren wird, wird die Leydheckerstraße somit mit bis zu 60 Kfz-Fahrten zusätzlich belastet. Die Leydhecker- straße ist an beiden Enden über signalgeregelte Knoten mit dem weiterführenden Netz ver- knüpft. Die zusätzlich zu verkraftenden Verkehrsmengen sind so gering, dass sie in Rela- tion zu den bestehenden Belastungen der Knoten mit den normalen Schwankungsbreiten von Belastungen (+/- 10 %) abgedeckt sind. Im vorliegenden Gutachten ist unabhängig von der Anzahl erforderlicher Stellplätze von einem fiktiven Verkehrsaufkommen des MIV ausgegangen worden. Für die Anzahl erfor- derlicher Stellplätze ist für die baurechtliche Planung zunächst von der gültigen Einstell- platzsatzung auszugehen. Die Verkehrsprognose selbst berücksichtigt allerdings bereits die besondere Lage des Bauvorhabens, so dass insbesondere über den Modal Split hier Abschläge eingerechnet sind. Maßgeblich für das Bauvorhaben ist die Berücksichtigung der Fahrradinfrastruktur (nach Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt) so- wie die leichte Erreichbarkeit der Fahrradabstellmöglichkeiten; dabei sollten zusätzlich auch Flächen für Lastenfahrräder vorgehalten werden. Grundsätzlich ist das Bauvorhaben über die Leydheckerstraße gut erschlossen und leis- tungsfähig angebunden. Weitere begleitende Maßnahmen sind aus Sicht der Verkehrsplanung nicht erforderlich. 12. Schallschutz Durch das Büro Grebner Ingenieure GmbH wurde ein Gutachten (Vorhabenbezogener Be- bauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Schallimmissionsschutz Gutachten, Stand 18.07.2024) zum Schallimmissionsschutz gemäß § 1 Abs.6 Nr. 1 BauGB erstellt und das Vorhaben schalltechnisch bewertet. Im Rahmen der Bebauung sollen überwiegend Wohnungen realisiert werden, ein geringer Anteil an gewerblicher Nutzung (mind. 30 %), wird u.a. durch ein Boardinghouse (Beher- bergungsstätte) realisiert. Die Festsetzung erfolgt in sonstiger Weise gemäß § 12 Abs. 3a BauGB. Für die schalltechnische Beurteilung wurde aus schalltechnischer Sicht unter Wür- digung der Gesamtsituation von der Schutzbedürftigkeit eines Mischgebietes (MI) ausge- gangen. Lärmquellen sind insbesondere die Gräfenhäuser Straße und die weiteren umliegenden Straßen. Ferner sind die umliegenden gewerblichen Anlagen gemäß TA Lärm zu berück- sichtigen. Die einzelnen Schallquellen werden in ein Rechenmodell überführt und die Schal- limmissionen berechnet. Durch den Verkehrslärm werden am Tag Beurteilungspegel Lr von 45 dB(A) bis 69 dB(A) und in der Nacht 38 dB(A) bis 62 dB(A) berechnet. Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden an mehreren Fassaden überschritten. Teilweise werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Abwägungsschwelle) überschritten. Durch den Gewerbelärm werden Beurteilungspegel Lr am Tag zwischen 41 dB(A) und 60 dB(A) und in der Nacht zwischen 27 dB(A) und 55 dB(A) berechnet. Der Richtwert am Tag in Höhe von 60 dB(A) wird an allen Immissionsorten erfüllt. In der Nacht wird der Richt- wert in Höhe von 45 dB(A) an den überwiegenden Immissionsorten erfüllt. Dort, wo die Immissionsrichtwerte überschritten werden, wurden Schallschutzmaßnahmen getroffen. An den Fassaden mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm dürfen keine maßgeblichen Immissionsorte nach TA Lärm entstehen. Dies kann beispielsweise durch entsprechende Grundrissorientierungen (z.B. nicht schutzbedürftige Aufenthalts- räume, durchgesteckte Wohnungen) oder nicht öffenbare Fenster bzw. Kastenfenstersys- temen sichergestellt werden. Hierfür werden in der Schalluntersuchung verschiedene Hin- weise formuliert, die im Vorhaben- und Erschließungsplan bereits übernommen wurden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 22 Aus den Beurteilungspegeln der gesamten Geräuscheinwirkungen wurden die maßgebli- chen Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 geschossweise, für die Zeit- bereiche Tag und Nacht und in Abhängigkeit von der Fassade bestimmt und in Inselkarten in die Festsetzungen übernommen. Dargestellt ist jeweils der höchste Pegel über alle Ge- schosse, daher wurde in die Festsetzungen zum Schallschutz eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB aufgenommen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Vorhabenplanung auf die verschiedenen Ge- räuscheinwirkungen reagiert und die Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt. Ferner wurde auf Basis von vier städtebaulichen Varianten mit der planungsrechtlich zuläs- sigen Nachbarbebauung eine schalltechnische Beurteilung durchgeführt. Die Untersuchun- gen zeigen, dass durch die Nachbarbebauungen Pegelerhöhungen durch Reflexionen von bis zu 2 dB(A) möglich sind. Dies wurde bei der Festsetzung der Lärmpegelbereiche be- rücksichtigt. Die konkret benannten gutachterlichen Festsetzungsvorschläge zum Schutz vor Schal- limmission wurden zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ergänzt und in die Planunterlagen aufgenommen. Schallschutzmaßnahmen werden durch Vereinbarun- gen im Durchführungsvertrag sowie tlw. bedingtes Baurecht gesichert. Fachgutachterlich wird darauf hingewiesen, dass im Gutachten zum Schallimmissions- schutz auf Basis der TGA-Angaben die Schallleistungspegel der jeweiligen Anlagen im Re- chenmodell berücksichtigt und die Einhaltung der Richtwerte nachgewiesen wurden. Für die Anlage „Außenluftansaugung Lüftungsgerät UG“ war der Schallleistungspegel mit 65 dB(A) seitens TGA Planung angegeben. Dieser Wert ist 5 dB(A) zu hoch und ist daher auf 60 dB(A) zu begrenzen (z.B. zusätzliche Schalldämpfer). Für die Anlage Außenluftansau- gung Lüftungsgerät UG ist somit ein maximaler Schallleistungspegel von LWA = 60 dB(A) zu planen. Die Schallleistungspegel der anderen Anlagen sind ausreichend bemessen. Die Anlagen dürfen nicht tonhaltig sein. Es ist anzumerken, dass auch bei Einhaltung der Richtwerte nicht erwartet werden darf, dass die Anlagen nicht mehr hörbar oder nicht mehr störend sind. 13. Klimaschutz In einer Studie (Studie zur lokalklimatischen Situation und zur Besonnungssituation der ge- planten Bebauung im Rahmen des VEP N 84 Gräfenhäuser Straße 71, Darmstadt; 17.11.2023) wurden die lokalklimatischen Auswirkungen des Vorhabens sowie die Belich- tung im Plangebiet untersucht. Aufgrund der vorhandenen Vorbelastung (Bebauung, Versiegelung) wurden die lokalklima- tischen Auswirkungen ohne Modellrechnungen beurteilt. Die Auswirkungen auf die Durch- lüftung und die thermischen Verhältnisse wurden dazu anhand von Richtlinien und Erfah- rungswerten abgeschätzt und dargestellt. Die Besonnungsverhältnisse wurden mit einer flächendeckenden Verschattungsanalyse für den Stichtag der DIN 5034-1:2011-07 (Tageslicht in Innenräumen – Teil 1: Allgemeine An- forderungen), den 21. März bzw. 23. September (Tag- und Nachtgleiche) berechnet. Thermische Verhältnisse Durch die vorhandene Bebauung und die Versiegelung von Lagerflächen heizt sich das überplante Gebiet an sonnigen Tagen stark auf. Durch die Wärmespeicherwirkung nimmt die Temperatur in den Nachtstunden nur langsam ab. Die Planung sieht eine Bebauungsverdichtung in Form einer Blockrandbebauung vor. Die Gebäudehöhen liegen zwischen 15,2 m (Haus B, Lage siehe Abbildung 2-2 gemäß Studie) und 22,5 m (Haus D, Lage siehe Abbildung 2-2 gemäß Studie). Gleichzeitig wird die Durch- grünung verbessert. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 23 Durch Verschattungen gibt es im Planfall Bereiche, die sich tagsüber weniger aufheizen als im Bestandsfall. Es gibt aber auch mehr Gebäudeflächen, die besonnt werden und sich aufwärmen. Durch die Horizonteinschränkung der geplanten Bebauung ist das nächtliche Abkühlpotenzial reduziert. Ziel muss sein, die Wärmespeicherung der Gebäude und Oberflächen gering zu halten. Die Gebäude sollten hinsichtlich der Wärmedämmung die aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllen oder darüber hinausgehen. Die besonnten Oberflächen heizen sich tagsüber zwar stark auf, kühlen nachts aber auch rasch ab, da der Wärmespeicherterm geringer ist als im Bestand oder bei konventioneller Bauweise. Folgende Planungshinweise zur Minimierung der thermischen Belastung werden empfoh- len: - Fassadenbegrünung der Süd- und Westfassaden (vorteilhaft in vorgehängten, hin- terlüfteten Systemen) - Dachbegrünung, um die Aufheizung zu reduzieren. - Helle Anstriche zur Reduzierung der Aufheizung, - Verbesserung der Durchgrünung Durchlüftung Obwohl Innenhöfe prinzipiell schlechter durchlüftet sind, da der Luftaustausch im Wesent- lichen durch die Strömung im Überdachniveau erfolgt, hat die vorliegende Hofsituation den Vorteil, dass Luftschadstoffimmissionen und Lärm der umliegenden Straßen und Gewerbe- betriebe abgeschirmt werden. Da bei austauscharmen Wetterlagen in den Nachtstunden kaum Wind im Dachniveau zu erwarten ist, ist eine weitere Reduktion als nicht erheblich einzuschätzen. Geringer Luftaustausch hat zur Folge, dass thermische und lufthygienische Belastungen schlecht abtransportiert werden. Um die lufthygienische Belastung gering zu halten, sollten im Innenhof möglichst keine Emissionen vorhanden sein. Insbesondere die Entlüftung von Tiefgaragen sollte nicht in den Innenhof erfolgen. Zur Minimierung der thermischen Belas- tung sollten die unter Kapitel 4.1 der Studie beschriebenen Planungshinweise beachtet wer- den. Besonnung In Bezug auf die Besonnung von Wohnungen gelten eine deutsche Norm (DIN 5034-1) und eine europäische Norm (DIN EN 17037:2019-03), die u.a. Empfehlungen für eine ausrei- chende Besonnung von Wohnungen geben. In der DIN 5034-1 wird am Stichtag 21. März eine Mindestbesonnung eines Aufenthaltsraums einer Wohnung von 4 Stunden formuliert. Im vorliegenden Fall ergeben sich hinsichtlich der Anforderungen der DIN 5034-1 in den unteren Geschossen deutliche Defizite, d.h. die Mindestbesonnung von 4 Stunden wird dort häufig unterschritten. Dafür ist hauptsächlich die Ausrichtung der Gebäude in Südwest- Nordost-Richtung verantwortlich. Dadurch verdeckt die jeweilige Fassade schon rund 2/3 der Sonnenbahn am 21. März, so dass auch bei niedrigerer Umgebungsbebauung der Ziel- wert nicht zu erreichen ist. Da in innerstädtischen Bereichen bereits häufig im Bestand diese Anforderung nicht erfüllt werden kann und dadurch auch ein flächenschonender Umgang verhindert würde, ist aus gutachterlicher Sicht die Anwendung der DIN EN 17037 praktikabler, die Empfehlungsstu- fen für die Besonnungsdauer ab 1,5 Stunden angibt. Die Grundrissorientierung der betroffenen Punkthäuser (C1 und C2, Abbildung 2-2 der Stu- die) konnte so optimiert werden, dass lediglich eine Wohnung im EG unter der Besonnungs- dauer von 1,5 Stunden liegt. Die einzige Wohnung, die gemäß Studie nicht ausreichend besonnt ist, wurde aus der Wohnnutzung herausgenommen und als Gemeinschaftsfläche Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 24 ohne dauerhaften Aufenthalt umgeplant. Somit kann in allen Wohneinheiten ein ausrei- chendes Maß an Besonnung nachgewiesen werden. Ergänzend wurden für 4 städtebauliche Studien die Verschattungsanalysen durchgeführt. Dabei wurde die maximal mögliche Nachbarbebauung berücksichtigt. Keine Variante erfüllt die Anforderungen der DIN 5034-1 und auch der DIN EN 17037:2019-03 vollumfänglich. Bei durchgesteckten Wohnungen hätte die Studie V1 (Donut) bei der Mindestbesonnung leichte Vorteile gegenüber den anderen Varianten. Sie wäre allerdings hinsichtlich der Durchlüftung und der thermischen Verhältnisse im Innenhofbereich etwas ungünstiger. Eine Riegelbebauung wie in Studie V2 wäre dagegen besser durchlüftet, hätte aber hin- sichtlich der Besonnung deutliche Defizite. Die beiden Varianten V3 und V4 ergeben, im Vergleich untereinander, auf den ersten Blick keine signifikanten Vor- oder Nachteile. Diese Varianten wären, wie auch die Planvariante, ein Kompromiss der lokalklimatischen Be- lange. Aktuell wurde die Höhe einiger Gebäude geringfügig erhöht. Die Berechnungen basieren auf Höhen der Punkthäuser von 17,8 m, die jetzt auf 18,5 m angehoben wurden. Dies führt nicht zu relevanten Änderungen der Besonnungsdauer und auch nicht zu einer Änderung der Bewertungen. Die gutachterlich vorgeschlagenen Maßnahmen wie eine Dach- und Fassadenbegründung wurden in die Planungen übernommen (siehe Darstellungen im Vorhabenplan). Zur Verrin- gerung der lufthygienischen Belastung im Innenhof ist gemäß Vorhabenplan vorgesehen, die Entlüftung der Tiefgarage außerhalb des Innenhofs anzuordnen. Die Photovoltaikan- lage führt durch die flache Anordnung nicht zu zusätzlichen Verschattungen. Grünordnerische Festsetzungen sowie Festsetzungen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Boden, Natur und Landschaft (z.B. zur Dachbegrünung oder Fassadenbegrü- nung) wurden ergänzt. 14. Bodengutachten Durch das Büro Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Krajewski wurden für die Baumaßnahme Baugrund- untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse im vorliegenden Baugrund- und Grün- dungsgutachten (Geotechnischer Bericht Nr. 1c, Neubau Wohnbebauung Darmstadt, Grä- fenhäuser Straße 71 Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Krajewski; Stand 24.08.2023) dokumentiert sind. Die Ergebnisse des Bodengrundgutachtens zur Versickerungsfähigkeit des Untergrunds wurden im Entwässerungskonzept berücksichtigt (siehe Ziff. Nr. 9.2) In der Ausführungsplanung ist zudem neben der Tragfähigkeit und Verformbarkeit des Bau- grundes beim Entwurf der Gründung das Abdichtungskonzept der erdberührten Flächen zu berücksichtigen. Das Grundwasser steht deutlich unter der angenommenen Gründungs- sohle (ca. 3 m unter Gelände) an. Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass in nieder- schlagsreichen Zeiten Sickerwasser auf schluffigen Zwischenlagen der oberflächennah an- stehenden Böden temporär als Stauwasser anfällt. Daher werden für die Hochbauplanung Gründungs- und Abdichtungsmaßnahmen empfohlen. So sollten die Bodenplatte und die erdberührten Kellerwände aus wasserundurchlässigem Beton der Beanspruchungsklasse 2 gemäß der DAfStb- Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ hergestellt werden. Dies bedingt, dass zeitweise aufstauendes Sickerwasser an den erdberührten Flä- chen zu vermeiden ist. Hierzu ist die Arbeitsraumverfüllung konsequent mit gut wasser- durchlässigen Sanden vorzunehmen, wozu sich ggf. entsprechend separierte und zunächst seitlich gelagerte Aushubböden eignen. Weiterführende Angaben zum Baugrund und zu Gründungs- und Abdichtungsmaßnahmen finden sich im Geotechnischen Bericht. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 25 15. Altlasten Auf dem Vorhabengrundstück wurden mehrere Altlastenuntersuchungen durchgeführt. So wurde im Jahr 1996 eine orientierende umwelttechnische Untersuchung des Bodens und der Bodenluft durch das Büro Trischler und Partner ( Orientierende umwelttechnische Un- tersuchung des Bodens und der Bodenluft, Trischler und Partner GmbH, 02.08.1996 ) vor- genommen. Weiter wurden auf dem Grundstück im Jahr 2000 Altlastenuntersuchungen durchgeführt (Zusammenfassende Bewertung des Flurstücks 364/2 hinsichtlich Altlasten und Entsorgung von evtl. Bodenaushub, Büro Arcadis Trischler & Partner GmbH, 26.05.2000). Die Flurstücksnummern im Vorhabenbereich wurden seitdem mehrfach geändert und be- stehen in dieser Form zum Zeitpunkt der Planaufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans N 84 nicht mehr. Die Grundstückszuschnitte der Untersuchungsbereiche in den Gutachten liegen so nicht mehr vor. Zudem wurden die Untersuchungen großflächiger als der aktuelle Geltungsbereich vorgenommen Die Ergebnisse der vorliegenden Altlastenun- tersuchungen erstrecken sich somit auf den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans N 84, aber auch auf außenliegende Flächen. Nachfolgend sind die Ergeb- nisse der Untersuchungen in Auszügen aufgeführt. Die Altlastenuntersuchung von 1996 kommt für das aktuelle Flurstück Nr. 362/1 auf Grund- lage von 4 Kernrammsondierungen (RKS) zu dem Ergebnis, dass in Teilbereichen die auf- gefüllten Böden aufgrund der festgestellten Schwermetallbelastungen als abfallrechtlich be- lastet einzustufen sind. Belastungen in Böden in den vorgefundenen Größenordnungen be- dürfen keiner akuten Maßnahme. Beim Aushub der Bodenpartien ist das Material im Rah- men von deponiebautechnischen Maßnahmen zu verwerten oder zu beseitigen. Für Boden und Bodenluft wurde kein altlastenrelevanter Sanierungsbedarf festgestellt. Der gewach- sene Boden ist abfallrechtlich als unbelastet einzustufen. Die Ergebnisse der Altlastenuntersuchung (Rammkernsondierungen, kleinkalibrige Boh- rungen, Schürfe und chemische Analysen) aus dem Jahr 2000 erstrecken sich nicht explizit auf die aktuellen Flurstücke Nr. 362/17, 363 und 364/1. Die Vorläufer dieser Flurstücke waren jedoch Teil der Untersuchungen. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass nicht mit flä- chigen Altlasten im Untergrund zu rechnen ist. Aufgefüllte Böden wurden in allen Aufschlüs- sen vorgefunden. Es handelt sich dabei um sandig-schluffige Erdmassen, die mit Ziegel-, Beton- und Schlackebruchstücken durchsetzt sind. Die erschlossene Mächtigkeit der Auf- füllung beträgt bis zu 2,5 m. In die Festsetzungen wurde ein Hinweis zum Altstandort und zur Meldepflicht bei Boden- veränderungen aufgenommen. Darüber hinaus besteht keine Erforderlichkeit für eine Kenn- zeichnung oder Sanierungsmaßnahmen. 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung Durch das Fachbüro Faunistik und Ökologie wurde ein Artenschutzbeitrag (Faunistische Untersuchung und Artenschutzbeitrag zum vorhabenbezogen Bebauungsplan Darmstadt N 84 „Gräfenhäuser Straße 71“, Oktober 2020) für das Vorhaben erstellt. Das Untersuchungsgebiet wurde 2019 achtmal begangen und auf Vorkommen von Tierar- ten aus den Gruppen Vögel und Reptilien sowie nach weiteren möglicherweise vorkom- menden besonders oder streng geschützten Arten aus anderen Tiergruppen (z.B. Bilche) untersucht. Im Rahmen der Detektoruntersuchungen wurden die zwei Fledermausarten Zwergfleder- maus und Großer Abendsegler bei den nächtlichen Begehungen nachgewiesen. Quartiere wurden in dem Gebäude nicht festgestellt, wobei zeitweilige Quartiere einzelner Individuen nicht auszuschließen sind. Insgesamt wurden 19 Vogelarten im Untersuchungsgebiet und dessen unmittelbarer Nach- barschaft im Erhebungszeitraum festgestellt. Davon wurden acht Arten als Brutvögel ein- gestuft und elf Arten waren als Gastvogelarten bzw. Überflieger zu sehen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 26 Einzig die in Hessen in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindliche Klappergrasmü- cke (Sylvia curruca) brütete im Plangebiet in dem Brombeer-Weiden-Gebüsch an der Nord- ostgrenze an der Privatstraße. Von den allgemein häufigen und nicht gefährdeten Arten brüten insgesamt sieben Arten in den Gebüschen und an bzw. im Gebäude bzw. den Con- tainern. Es konnten bei den Begehungen keine Reptilien nachgewiesen werden. Weitere besonders und strenggeschützte Arten wurden ausgeschlossen. In der Konfliktanalyse und Wirkungsprognose wurden bei einer Fledermausart (Zwergfle- dermaus) des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und bei einer europäisch geschützten Vogel- art (Klappergrasmücke) die Verbotstatbestände des BNatSchG in je einem Prüfbogen ab- geprüft. Für sieben allgemein häufige Vogelarten wurde die Prüfung der Verbotstatbe- stände im Rahmen einer vereinfachten Prüfung vorgenommen. Als Ergebnis wurde festge- stellt, dass die Verbotstatbestände des BNatSchG durch das Vorhaben nicht eintreten und eine Ausnahme nach § 45 BNatSchG nicht erforderlich ist, wenn die Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen eingehalten werden: - Eingriffe in Gehölze und Entfernung von Gehölzen und Gebüschen für die Baufeld- freimachung nur außerhalb der Brutzeit. - Abbruch von Gebäuden außerhalb der Brutzeit von Oktober bis Februar. Bei einem Abbruch von März bis September ist eine vorherige Gebäudekontrolle notwendig. - Zur Förderung der Artenvielfalt sollten bei der Bebauung generell künstliche Nisthil- fen für die in Hessen im Rückgang befindliche Gebäudebrüter Haussperling und Mauersegler eingeplant werden. Der Einbau von wartungsfreien Quartieren kann auch helfen, die Situation für Fledermäuse zu verbessern. - Für die geplante Beleuchtung des Geländes sollte ein Konzept erstellt werden, in dem die Anwesenheit von Fledermäusen und anderen nachtaktiven Tieren berück- sichtigt wird. Die Lichtquellen dürfen nicht zu einer Lockfalle z.B. für Käfer und Schmetterlinge (insektenfreundliche Beleuchtung) werden. - Zudem sind die Empfehlungen zur Verwendung von Glas an den Gebäuden zu be- achten, um den Anflug und damit den Tod von europäisch geschützten Vogelarten zu vermeiden. Gutachterlich vorgeschlagene Maßnahmen wurden in die Festsetzungen des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans, bzw. den qualifizierten Freiflächenplan aufgenommen. 17. Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 1a BauGB die Vermeidung und der Aus- gleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Die naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung ist in Gänze dem Umweltbericht zu entnehmen (Umweltbericht, Modus Consult, Januar 2025). Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich für die Bebauungsplanung nicht erfor- derlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zu- lässig waren. Dieser bauplanungsrechtliche „fiktive“ Bestand gilt als Ausgangspunkt für die Bewertung eines eventuellen Ausgleichsbedarfs. Ergänzend ist bei der Einordnung der tat- sächliche Bestand mit betrachtet und beim Schutzgut Pflanzen auch bilanziert. Mit den im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Vermeidungs- und Minde- rungsmaßnahmen für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflan- zen und biologische Vielfalt, Landschafts- und Ortsbild, Mensch/Erholung sowie Kultur- und Sachgüter verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen aufgrund der Planung, die ausgeglichen werden müssten. Für das Schutzgut Boden besteht dabei kein Ausgleichsbedarf aufgrund des abnehmenden Versiegelungsgrades. Aufwertungen erfolgen durch ergänzende Dachbegrünung und die Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 27 Entfernung von Bodenbelastungen vor dem Hintergrund der negativen Wertigkeit des Bo- dens im Bestand. Da sich hierdurch quantitativ und qualitativ offensichtlich insgesamt kein Eingriff in das Schutzgut Boden ergibt, wird auf eine detailliertere Bilanzierung zum Schutz- gut Boden nach der „Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutz- gut Boden in Hessen und Rheinland-Pfalz“ (Heft 14, Januar 2019) verzichtet. Die ökologische Bilanz für den Umweltbelang Tiere und Pflanzen zeigt, dass durch die plan- gebietsinternen Maßnahmen zusammen mit den festgesetzten Vermeidungs- und Minde- rungsmaßnahmen die Eingriffe rechnerisch mehr als kompensiert werden, und zwar nicht nur in Bezug auf den planungsrechtlichen (fiktiven) Bestand, sondern auch in Bezug auf den kartierten, tatsächlichen Bestand. Dementsprechend wird die gebietsexterne Kompen- sation nicht erforderlich. In beiden Fällen ergibt die Bilanz einen Überschuss (vgl. Tabelle 6 und 7 gemäß Umwelt- bericht), und zwar um 4.705 Wertpunkte gegenüber dem tatsächlichen Bestand und 8.431 Wertpunkte gegenüber dem bestehenden Planungsrecht. 18. Biodiversität Biodiversität – die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten sowie ihre genetische Variabilität – ist die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Lebensgrundlage für den Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert sauberes Trinkwasser, saubere Luft zum Atmen, fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsgrundlage und Rohstoffe zur Her- stellung von Gebrauchsgütern sowie die erfolgreiche Anpassung an Veränderungen wie sie z.B. der Klimawandel erfordert. Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökonomi- scher, sozialer und kultureller Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist des- halb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für künftige Generationen sowohl im besiedelten als auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Dies ist auch in der Hess. Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Mi- nisterium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) und deren Weiterentwicklung (Broschüre, Hrsg. Wie vor, Februar 2016) dokumentiert. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Bericht zum Erhalt der Biodiver- sität in Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12.02.2014 zur Kenntnis genommen und berück- sichtigt in seinem Planen und Handeln das „25-Schritte-Programm zur Förderung der Bio- logischen Vielfalt“. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 wurden folgende Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung und zum Erhalt der Biodiversität getroffen: - sparsamer Umgang mit Grund und Boden (Innenentwicklung, Nachnutzung), - extensive Begrünung von mind. 70% der technisch nutzbaren Dachflächen, - Fassadenbegrünung, - Versickerung vor Ort und dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung, - Entsieglung der Flächen und Durchgrünung des entstehenden Quartiers, - Festsetzungen zum Schutz von Natur und Landschaft (Pflanzbindungen und -ge- bote), - Maßnahmen zum Artenschutz, - Schutz von zum Erhalt festgesetzten Vegetationsbeständen gem. DIN 18920 wäh- rend der Bauphase, - Pflanzenlisten für Baum- und Gehölzpflanzungen, - Vorgaben zu Größe und Qualität des verwendeten Pflanzmaterials, - Einhaltung der Ziele des Klimaschutzes durch die geltenden Bestimmungen beim Bau von Gebäuden Für weitergehende Informationen wird auf den Umweltbericht (Teil B der Begründung) ver- wiesen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 28 19. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 19.1 Bedingte Festsetzung Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag zu diesem vorhabenbezo- genen Bebauungsplan verpflichtet. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Abs. 3a BauGB ermöglicht einen größeren Gestaltungsspielraum mit einer Kombina- tion aus Festsetzungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie individuell an das Vorhaben angepassten Festsetzungen. Der dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan an- hängende und für dieses Bauleitplanverfahren auszuarbeitende Durchführungsvertrag er- gänzt diese Festsetzungen durch weitere, auf das Vorhaben konkret abgestimmte Rege- lungsinhalte. Der Durchführungsvertrag wird vor Satzungsbeschluss vorgelegt. Die textlichen Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan lassen gegenüber dem Entwurfs- und Nutzungskonzept eine gewisse Bandbreite an möglichen Nutzungen zu, um ggf. geringfügige Spielräume für entwicklungsbedingte, notwendige Anpassungen zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Aufstellung eines Bebauungsplans einräumen zu können. 19.2 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Der festgesetzte Geltungsbereich beinhaltet das Vorhabengrundstück und die privaten Ver- kehrsflächen (Privatstraße)sowie die Fläche für Versorgung (Trafostationen) an der Grä- fenhäuser Straße, die nicht unmittelbarer Teil des Vorhabens ist. Beide Bereiche bilden den vollständigen Planumgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 ab. Weitere Aus- führungen zum Geltungsbereich finden sich in Kapitel 4. 19.3 Art der baulichen Nutzung Es ist vorgesehen, ein gemischtes Quartier mit überwiegend Wohnnutzung und einem ge- werblichen Schwerpunkt zu entwickeln. Auf eine Festsetzung zur Art der Nutzung (z.B. Mischgebiet MI) wird verzichtet, stattdessen wird das Vorhaben im Durchführungsver- trag eindeutig definiert werden (Festsetzung nach § 12 Abs. 3a BauGB). Die Art der bauli- chen Nutzung wird hiernach im vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch Festsetzung eines Baugebiets auf sonstige Weise allgemein festgesetzt. Als zulässige Art der baulichen Nutzung werden Nutzungen festgesetzt, die sich am Nut- zungskatalog von Mischgebieten nach § 6 BauNVO orientieren. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Im Sinne des Vorhabens sollen maßgeblich Wohnnutzungen und gewerbliche Nut- zungen wie ein Boardinghouse realisiert werden, aber auch Möglichkeiten zu weiteren ge- werblichen Nutzungen und weiteren Nicht-Wohnnutzungen beibehalten werden, sodass eine Anlehnung an ein Mischgebiet zweckdienlich ist. Das Boardinghouse stellt eine Art Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherber- gungsbetrieb dar. Bauplanungsrechtlich ist es bisher nicht geregelt. Die BauNVO normiert den Begriff des Boardinghouse nicht. Meist entscheidet sich die Zuordnung zum Wohnen oder einer Gewerbenutzung in Form eines Beherbergungsbetriebes anhand des konkreten Nutzungskonzeptes unter Berücksichtigung der baulichen Verhältnisse (VGH München Be- schl. v. 9.12.2016 – 15 CS 16.1417, BeckRS 2016, 110061 Rn. 14). Ob ein Boardinghouse der Wohn- oder Gewerbenutzung dient, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beur- teilen und kann nicht im Bebauungsplan konkretisiert werden. Wichtig ist die Betriebsbe- schreibung, die mit dem Baugenehmigungsantrag einzureichen ist. Daher wurde im Durch- führungsvertrag die Verpflichtung aufgenommen, dass ein konkretes Betriebs- und Nut- zungskonzept vor Erteilung der Baugenehmigung erforderlich ist, aus dem das notwendi- gen hoteltypischen Dienstleistungsangebot (Servicebereich, Dienstleistungen, Buchungs- und Abrechnungsmodalitäten usw.) hervorgeht. Änderungen des Nutzungskonzeptes Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 29 können zur Änderung der Art der Nutzung von gewerblicher Nutzung zur Wohnnutzung führen und sind daher genehmigungspflichtig. Mittels der vorgenommenen Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung kann das geplante Vorhaben in Kombination aus Wohnen und Gewerbe passgenau abgebildet werden. Perspektivisch können aber auch andere Nutzungen gemäß Zulässigkeitskatalog der textlichen Festsetzungen im Plangebiet untergebracht werden. In der Nutzungsschab- lone der Planzeichnung sind folgende zulässige Nutzungen aufgeführt: - Wohnen - Gewerbe und sonstige Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören Die Festsetzung unter I. Ziff. 4.3 (Gewerbe und sonstige Nutzungen) orientiert sich am Nut- zungskatalog von Mischgebieten. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird festgesetzt, dass Geschäfts- und Büronutzungen, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltung und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zulässig sind. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird geregelt, dass offene Verkaufsstände (z.B. Kioske) als bestimmte Art der in Mischgebieten sonst zulässigen Nutzungen, ausgeschlos- sen sind. Durch das unmittelbar nördlich angrenzende REWE Center (großflächiger Einzel- handel), sind Versorgungsmöglichkeiten in direkter Nähe vorhanden. Somit ist kein ergän- zendes Angebot erforderlich. Um zusätzliche Lärmemissionen durch etwaigen Publikums- verkehr in der stadträumlichen Gemengelage vor Ort zu reduzieren, ist es aus städtebauli- chen Gründen angemessen, Kioske am Standort nicht zuzulassen. Es werden explizit Vergnügungsstätten und sonstige Gewerbebetriebe und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung oder Zurschaustellung dienen, ausgeschlossen, um Trading-down-Effekte und zusätzliche Verkehre zu vermeiden. Zudem sind alle Nutzungen über den aufgeführten Nutzungskatalog hinaus unzulässig. Zur konkreten Umsetzung des geplanten städtebaulichen Konzepts wird zudem eine Steu- erung zulässiger Nutzungen in einzelnen Baufeldern vorgenommen. So ist im Baufeld BF1 nur Gewerbe zulässig, u. a. um angemessen auf die Schallsituation reagieren zu können. Im Baufeld BF3 ist zur Wahrung des gewerblichen Mindestanteils zudem im Erdgeschoss Wohnnutzung ausgeschlossen. Weiter ist ein bestimmtes Mischverhältnis von Gewerbe zu Wohnen festgesetzt. So ist ein Gewerbeanteil von mindestens 30 % der festgesetzten Geschossfläche zu erreichen, was auch Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen ist. Die Möglichkeit zur Festsetzung der Gebietskategorien Mischgebiete (MI) und Urbane Ge- biete (MU) gemäß §§ 6 und 6a BauNVO besteht vorliegend nicht. Die vorgesehenen Nut- zungen im Plangebiet entsprechen weder einem Mischgebiet (kein Mischverhältnis im Sinne eines MI) noch dem Gebietscharakter und der stadträumlichen Lage eines urbanen Gebiets. 19.4 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird gemäß § 16 Abs. 2 BauNVO mit der Bestimmung der maximalen Größe der Grundflächen der bau- lichen Anlagen (GR), Größe der Geschossflächen (GF), Anzahl der Vollgeschosse sowie der maximalen Gebäudehöhe (GHmax) bezogen auf den festgesetzten Höhenbezugspunkt in Meter innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baufelder BF) gemäß Vorhaben- plan festgesetzt. Zudem wird auf die Regelungen des Schallschutzes verwiesen, die in ei- nigen Bereichen Mindesthöhen zur Wahrung des Schallschutzes festsetzen. Die Festsetzungen der zulässigen Grundfläche (GR) und Geschossfläche (GF) in den über- baubaren Grundstücksflächen dienen der Umsetzung der Vorhabenplanung. Die Maße sind an die städtebauliche Konzeption des Vorhabenplans angepasst und beziehen sich auf das Vorhabengrundstück mit ca. 7.595 m². Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 30 Folgende städtebaulichen Kennwerte sind aufgrund der konkreten Planung des Vorhaben- und Erschließungsplans festgesetzt: Zulässige Grundfläche GR von 3.100 m² GRZ 1: ca. 0,41 Zulässige Überschreitung der GR bis insgesamt 5.650 m² GRZ 2: ca. 0,75 Zulässige Geschossfläche GF von 16.800 m² GFZ: ca. 2,2 Die Obergrenzen der Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung gem. § 17 BauNVO werden unter der Annahme, dass eine mischgebietsähnliche Nutzung vorgesehen ist, in Bezug auf die GRZ (MI: 0,6) und die Überschreitungsmöglich- keiten nach § 19 Abs. 4 BauNVO eingehalten. Hinsichtlich der Geschossflächenzahl (GFZ) wird die Obergrenze der Orientierungswerte (MI: 1,2) überschritten. Dies ist im Sinne der Bodenschutzklausel gerechtfertigt. Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Gemeinde bei der Bestimmung der Zulässigkeit der Vorhaben gemäß § 12 Abs. 3 BauGB nicht an die Festsetzungen nach § 9 BauGB und nach der auf Grund von § 9a BauGB erlassenen Verordnung (Baunut- zungsverordnung) gebunden; gleichwohl sollen die Festsetzungen begründet werden. Für die Überschreitung der Orientierungswerte der GFZ bestehen vorliegend städtebauli- che Gründe. Um der Nachfrage und dem Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum in der Wis- senschaftsstadt Darmstadt nachkommen zu können, wird eine verdichtete Wohnnutzung mit einer hohen Anzahl an Wohneinheiten vorgesehen. Zudem wird aufgrund des Grund- stückszuschnitts und der stadträumlichen Rahmenbedingungen u.a. auch eine Gebäude- form gewählt, die zur Entfaltung ihres Schutzzwecks vor Immissionseinflüssen auch eine geschlossene Bauform mit Mindesthöhen erhalten muss, was insgesamt zu einer erhöhten Geschossflächenzahl beiträgt. Die vorgesehenen festgesetzten maximalen Gebäudehöhen GHmax sowie die Festsetzung der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse tragen zur Diffe- renzierung der Höhenentwicklung im Plangebiet bei. Die geplanten Festsetzungen sollen die städtebauliche Kubatur des Entwurfs sichern. Ziel ist es, mit den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung das Einfügen der geplanten Bebauung in die bestehende und angrenzende Siedlungsstruktur zu steuern. Die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind durch Einhaltung der bauordnungsrecht- lichen Regelungen der Hessischen Bauordnung (HBO) wie Abstandsflächen gewahrt. Zu- dem sichern Festsetzungen und die Vorhabenplanung, insbesondere die Grundrissgestal- tungen, die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchungen zum Schallschutz sowie zu Licht- und Luftverhältnissen. Grundflächen (GR und GR II) Mit der Festsetzung der Grundfläche in Verbindung mit der Baukörperfestsetzung wird der Versiegelungsgrad der Baugrundstücke gesteuert. Die maximal zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO (Hauptnutzung) wird pro Baufeld gemäß Nutzungsschablone festgesetzt. Zur Klarstellung: die Flächen von Terrassen und Balkone sind in die zulässige Grundfläche einzurechnen. Aufgrund der Planung gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan entspricht die Summe der festgesetzten maximalen Grundflächen je Baufeld von 3.100 m² im Verhältnis zum Vorhab- engrundstück einer Grundflächenzahl (GRZ) von ca. 0,41. Da es sich vorliegend um keine Angebotsplanung, sondern um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, bein- haltet das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung keine wesentlichen Entwicklungsspiel- räume für abweichende Planungen. Die Obergrenze der Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nut- zung gem. § 17 BauNVO (MI: 0,6) wird deutlich unterschritten. Dies ermöglicht einen hohen Durchgründunggrad des Gebiets. Ferner ist festgesetzt, dass die zulässige Grundfläche GR von insgesamt 3.100 m² durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu 5.650 m² in der Summe überschritten werden darf (GR II). Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 31 wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach § 19 Abs. 4 S. 3 BauNVO eine abwei- chende Bestimmung zum Überschreitungsgrad zu treffen. Dies liegt u. a. an der großflächi- gen Unterbauung mit einer Tiefgarage zuzüglich Zufahrten, Unterflursystemen für die Müllentsorgung und den Erschließungswegen. Die Festsetzung entspricht einem maxima- len Versiegelungsgrad von ca. 0,74 entsprechend der Planung des Vorhaben- und Erschlie- ßungsplans. Die Obergrenzen der Orientierungswerte für Mischgebiete (GR II für MI: 0,8) werden somit vorliegend nicht überschritten. Geschossflächen (GF) Zur Steuerung der städtebaulichen Dichte wird eine Geschossfläche (GF) als Höchstmaß je Baufeld gem. Nutzungsschablone festgesetzt. Die Summe aus der festgesetzten GF (inkl. Staffelgeschoss) der einzelnen Baufelder be- trägt 16.800 m², das entspricht einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,2. Die Orientie- rungswerte gem. § 17 BauNVO für ein Mischgebiet werden zwar überschritten, dies liegt jedoch in mehreren städtebaulich relevanten Faktoren begründet. Um die Baukörper präzise steuern zu können, wurden entgegen der herkömmlichen Vor- gehensweise die Flächen der Staffelgeschosse mit eingerechnet. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass sich der Baukörper in seinem städtebaulich wirksamen Maß im Nachgang noch ändern kann. Auf diese Weise ist auch der Umgang mit den zu errichtenden Geschossen klar geregelt. Die Einbeziehung der Staffelgeschosse erhöht den festgesetzten Wert und somit auch die Verhältniszahl. Zudem wurde ein an Schallschutzerfordernisse angepasster städtebaulicher Entwurf ent- wickelt, der sich nach gutachterlicher Untersuchung als geeignete Gebäudekonstellation (Riegelbebauung zum Gewerbe im Nordwesten und zur Gräfenhäuser Straße im Südwes- ten, Erfordernis einer Mindesthöhe bzw. - Geschossigkeit) erweist, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet zu gewährleisten. Die Überschreitung der Obergrenze der Orientierungswerte der GFZ (MI: 1,2) gemäß § 17 BauNVO ist somit aus städtebaulichen Gründen erfolgt. Zahl der Vollgeschosse Die vorgesehene Geschossigkeit von 5 bis 6 Vollgeschossen in den Baufeldern beruht auf dem Vorhaben- und Erschließungsplan und schafft dringend benötigte Wohnangebote in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Durch die leicht isolierte Lage als neuer Wohnstandort im stadträumlichen Gefüge und uneinheitlichen Bebauungsstrukturen in der Umgebung, bei denen die umliegenden Gebäude maßgeblich Geschossigkeiten von I- IV Geschossen auf- weisen, können die geplanten Gebäudehöhen nicht einheitlich von angrenzenden Gebäu- den abgeleitet werden. Die Bebauung in den Baufeldern BF1 und BF2 weist zudem eine schallschützende Funktion für die östlich dahinter liegenden Baufelder des Plangebiets auf. Um Lärmeinträge des Gewerbes aus westlicher Richtung in das Plangebiet zu unterbinden, wird eine Bebauung mit schallabschirmender Wirkung errichtet, die gemäß Schallgutachten eine gewisse Mindesthöhe und somit auch Geschossigkeit aufweisen muss. Um die städ- tebauliche Wirkung des Gebäuderiegels zum westlichen Grundstück etwas zu strukturieren und zu gliedern, werden hier abwechselnd 5-6 Vollgeschosse festgesetzt. Über den Durch- führungsvertrag und die damit einhergehende Umsetzungsverpflichtung ist die vorgese- hene Geschossigkeit als Mindestmaß zu errichten. Unter dem gutachterlichen Nachweis gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist die An- zahl der Vollgeschosse städtebaulich vertretbar. Die für das jeweilige Baufeld in der Planzeichnung eingetragene Zahl der Vollgeschosse ist als Höchstmaß festgesetzt. Höhe baulicher Anlagen Nach § 16 Abs. 4 BauNVO wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Höhe der bau- lichen Anlagen festgesetzt. Die Gebäudehöhe wird gemessen an der Oberkante als Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 32 Höchstmaß, über dem festgesetzten Höhenbezugspunkt in Metern je Baufeld gem. Planein- trag festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe (GHmax) bemisst sich vom unteren Bezugspunkt (Höhenbe- zugspunkt H) bis zum obersten Abschluss der aufgehenden Wand (Attika) (oberer Bezugs- punkt). Der festgesetzte Höhenbezugspunkt (H=126,10 m über Normalhöhennull (NHN) ergibt sich aus der Mittelung der vorhandenen Geländeflächenoberkante und schließt zu- dem an die vorhandene Bordkante der Gräfenhäuser Straße bei ca. 126,00 m ü. NHN an. So wird die Höhenentwicklung der Gebäude auf ein regelmäßiges Höhenmaß beschränkt, welches sich zwischen den angrenzenden Gewerbenutzungen in westlicher Richtung und Mischgebietsnutzungen in östlicher Richtung einfügt. Durch den bestehenden Bebauungs- plan N 6.2.1.2 sind maximale Gebäudehöhen von 16,0 m + 4,0 m für Staffelgeschosse für die Umgebung festgesetzt. Diese Höhenentwicklung wurde im Plangebiet aufgegriffen und berücksichtigt. Zur Funktionssicherung des Schallschutzkonzepts sind für den westlichen Gebäuderiegel einschließlich der Kopfbauten an der Gräfenhäuser Straße und der Privatstraße zusätzlich Mindesthöhen festgesetzt. Da diese in den Schallschutzfestsetzungen geregelt werden, wird bei der Festsetzung des Maßes nur auf die entsprechende Festsetzung verwiesen. Zur Gewährleistung eines entwicklungsbedingten Spielraums, der im Rahmen der konkre- ten Umsetzung des Vorhabens ggf. erforderlich sein wird, wird ein Puffer von 0,3 m auf die geplante Gebäudehöhe gemäß Vorhabenplan aufgeschlagen. Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzte maximale Gebäudehöhe (GHmax) umfasst somit Gebäude bis zum obersten Abschluss der aufgehenden Wand (Attika) zuzüglich eines Puffers. Die festgesetzte maximal zulässige Gebäudehöhe inklusive des Puffers wurde in den gut- achterlichen Untersuchungen zum Lokalklima und Schallschutz berücksichtigt. Die Position und Höhe für notwendige technische Dachaufbauten und Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie werden begrenzt. Mit notwendigen technischen Dachaufbauten sind gemäß dem vorliegenden Energie-/Technikkonzept z.B. Lüftungsanlagen und Abluft- rohre gemeint. Die Dachaufbauten sollen nur in sehr geringfügigem Maß errichtet werden, damit das städtebauliche Bild durch derartige Anlagen nicht dominiert wird. Sie dürfen da- her die max. Gebäudehöhe GHmax nur um max. 2,5 m überschreiten. Die Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie dürfen die max. Gebäudehöhe um max. 1,5 m über- schreiten. Es besteht keine Flächenbeschränkung für Anlagen zur Nutzung solarer Strah- lungsenergie. Aus stadtgestalterischen Gründen muss die jeweils zulässige Überschreitung allseitig mindestens einen Abstand von 1,5 m zur darunterliegenden Gebäudeaußenwand aufweisen. Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind auf der kompletten Dachfläche aufge- ständert in Verbindung mit der Dachbegrünung zulässig und müssen entsprechend ange- bracht werden. Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie müssen aufgeständert an- gebracht werden (siehe Kapitel 20.1), sodass die Dachbegrünung von den technischen Aufbauten nicht beeinträchtigt wird. Die städtischen Anforderungen zur Umsetzung von Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien wurden berücksichtigt. 19.5 Flächen für die soziale Wohnraumförderung Der Vorhabenträger hat sich zu Beginn des Bauleitplanverfahrens durch eine „Grundzu- stimmung“ verpflichtet, im Vertragsgebiet mindestens 25 % der Bruttogeschossfläche Woh- nen für den sozial geförderten Mietwohnungsbau sowie zusätzlich mindestens 20 % der Bruttogeschossfläche Wohnen für den Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen als öf- fentlich geförderte Wohnungen nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) zu planen und zu errichten. Die Festsetzung sichert die vor Verfahrensbeginn geschlossene vertragliche Vereinbarung zusätzlich planungsrechtlich ab. Infolge der frühzeitigen Beteiligung wurde die Abstimmung mit der Stabsstelle Sozialpla- nung und Projektkoordination der Wissenschaftsstadt Darmstadt gesucht und die Thematik der Grundrisse und Förderfähigkeit von Wohnungen diskutiert. Die Grundrisse wurden Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 33 hierbei dem Amt vorgelegt und amtsseitig gewünschte Änderungen in den Vorhaben- und Erschließungsplan eingearbeitet. Die bisher vorgelegten Grundrisse wurden somit überar- beitet, um die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau zu gewährleisten. Die Zimmer- und Wohnungsgrößen entsprechen nun der Förderrichtlinie der Wissenschaftsstadt Darm- stadt und schaffen die Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit der Wohnungen. Die Ab- stimmung mit dem Amt für Wohnungswesen (Bauförderung) wurde dem Stadtplanungsamt zur Kenntnisnahme vorgelegt. 19.6 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baufelder) werden im vorliegenden vorhabenbezo- genen Bebauungsplan nach § 23 BauNVO durch Baugrenzen festgesetzt und sind der Planzeichnung zu entnehmen. Die Festsetzungen bestimmen die räumlichen Bereiche bzw. den Standort der Bauvorhaben auf dem Baugrundstück. Eine Baugrenze gibt vor, dass Gebäude diese Grenze nicht überschreiten dürfen. Die festzusetzenden überbaubaren Grundstücksflächen orientieren sich eng am Vorhaben- plan und berücksichtigen einen angemessenen Abstand zwischen den geplanten baulichen Anlagen und entsprechen demnach einer sogenannten Baukörperfestsetzung. Die festgesetzten Baugrenzen gewährleisten die Ausbildung von Gebäudefluchten zwi- schen den Baufeldern im Plangebiet sowie die Errichtung des großflächigen Gebäuderie- gels (Baufeld BF2), der eine bedeutsame Lärmschutzfunktion für das Plangebiet gegenüber den westlich angrenzenden Gewerbeeinheiten einnimmt. Untergeordnete Bauteile wie Balkone, Vordächer und weitere Bauteile (Lüftungs- und Licht- schächte, Konstruktionen für Fassadenbegrünung) dürfen die Baugrenzen geringfügig überschreiten. 19.7 Bauweise Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Bauweise als abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO festgesetzt. Im gesamten Geltungsbereich gilt die abweichende Bauweise mit seitlichem Grenzabstand und Gebäudekörperlängen über 50 m. Durch die Baukörpervorgaben des Vorhaben- und Erschließungsplans entsprechen die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen grundsätzlich einer Baukörperfestset- zung, wodurch auf die Bestimmung einer Bauweise verzichtet werden kann. Zur Absicherung der vorgesehenen Planungskonzeption wird aber klarstellend eine abwei- chende Bauweise definiert und festgesetzt. Hiernach müssen alle auf dem Vorhabengrund- stück vorgesehenen Gebäude den nach § 6 HBO notwendigen Grenzabstand zur Grund- stücksgrenze aufweisen. Gleichzeitig sollen die vorgesehenen Baukörperlängen gemäß Vorhabenplan umgesetzt werden, die vielfach eine Länge von 50 m überschreiten. Übli- cherweise gelten im Zusammenhang mit Gebäuden mit seitlichem Grenzabstand, also in offener Bauweise, gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO maximal zulässige Gebäudelängen von 50 m. Um aber auf die städtebauliche Konzeption gemäß Vorhabenplan reagieren zu kön- nen, die auch eine schallschützende Wirkung aufweisen muss, bestehen besondere Anfor- derungen an die Errichtung der Gebäude, die über die Festsetzung gewährleistet werden. 19.8 Flächen für Stellplätze und Tiefgaragen (TG) Oberirdische Stellplatzflächen sind im Plangebiet nicht vorgesehen. Stellplatzmöglichkeiten befinden sich im Plangebiet ausschließlich in Tiefgaragen. Ziel ist es, aufgrund des beson- deren Grundstückszuschnitts und begrenzter Platzverhältnisse im Plangebiet einen mög- lichst hohen Grad an Begrünung zu schaffen und den Versiegelungsgrad so gering wie möglich zu halten. Der Verzicht auf oberirdische Stellplätze trägt hierzu bei. Im Bereich der Privatstraße bieten sich ausreichend Flächen für einen Haltebereich für Lie- ferdienste und Personenbeförderung an. Eine Festsetzung des Bereichs erfolgt nicht im Bauleitplanverfahren, sondern erst auf Ausführungsebene. So wird eine Flexibilität der Pla- nung erhalten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 34 Die erforderlichen Stellplätze samt ihren Zufahrten sind in einer Tiefgarage angeordnet. Die Tiefgarage ist ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstückflächen sowie in den hierfür festgesetzten Flächen TG zulässig. Garagen und Carports sind im Plangebiet unzulässig. Freistehende Einzelgaragen und Car- ports sollen im Sinne einer städtebaulichen Ordnung und des angestrebten Freianlagen- konzepts im Plangebiet nicht zugelassen werden. Ausreichende Stellplatzmöglichkeiten werden unterirdisch in einer Tiefgarage bereitgestellt. 19.9 Flächen für sonstige Nebenanlagen Um die Grundstücksfreiflächen aus städtebaulichen Gründen von zusätzlichen Bauten frei- zuhalten, gelten für einige Nebenanlagen wie Müllbehälterstandplätze zur regelmäßigen Abholung und Unterflurcontainer für die Sammlung von Müll besondere Vorgaben. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sollen von baulichen Anlagen freigehalten werden, um die verfügbaren Frei- und Grünflächen aus lokalklimatischen Gründen sowie zur Förderung der Durchgrünung möglichst unverstellt zu lassen. Müllbehälterstandplätze (Mü) Gemeinschaftlich genutzte Nebenanlagen wie Müllbehälterstandplätze (inkl. Unterflurcon- tainer) sind nur auf den mit „Mü“ ausgewiesenen Flächen zulässig. Zur Wahrung eines ein- heitlichen und geordneten Erscheinungsbildes und um negative Auswirkungen auf das Straßen- und Ortsbild zu vermeiden sowie eine möglichst unverstellte Ansicht der Freibe- reiche zu gewährleisten, sind derartige Anlagen nur in den für sie vorgesehenen Bereichen zulässig. Die Errichtung von Unterflurcontainern zur Lagerung von Abfall soll im Plangebiet möglich sein. Die unterirdische Positionierung reduziert optisch unansehnliche Bereiche im Plangebiet sowie mögliche Geruchsbelastungen. Die Anfahrbarkeit dieser Anlagen bzw. der festgesetzten Standorte wurden im Vorfeld geprüft. Fahrradabstellplätze (Fa) Zudem bestehen besondere Anforderungen an die Errichtung von Fahrradabstellplätzen. Um das Plangebiet und die lediglich begrenzt verfügbaren Frei- und Grünflächen aus Grün- den des sparsamen Umgangs mit dem Boden nur geringfügig in Anspruch zu nehmen, sind Fahrradabstellplätze für Anwohner und Beschäftigte ausschließlich in der Tiefgarage sowie oberhalb der vorgesehenen Tiefgarage (festgesetzte Fläche TG) gem. des Vorhaben- und Erschließungsplans zulässig. Somit sollen Nutzungen konzentriert und erforderliche Bo- denversiegelungen reduziert werden. Fahrradabstellplätze für Besucher und Kunden sind ausschließlich oberirdisch, nur in den festgesetzten Flächen „Fa“ an der Privatstraße zuläs- sig. Durch die an der Privatstraße positionierten Flächen können Frei- und Grünräume weit- gehend von diesen baulichen Anlagen freigehalten werden. Sind weitere Nebenanlagen vorgesehen, sind diese ebenso nur oberhalb der Tiefgarage zulässig. Durch die Bündelung von Nebenanlagen in diesem Bereich bleiben die verfügba- ren Frei- und Grünflächen, wie z.B. die Pflanzgebotsflächen P1 und P2, unbebaut, was den Grünstrukturen im Plangebiet zugutekommt. Wärmepumpen (Wp) Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht entlang des westlichen Gebäuderiegels die Anordnung von Wärmepumpen vor. Diese sind als Nebenanlagen, die der Versorgung des Baugebiets dienen, in der Planzeichnung verortet und festgesetzt worden. So ist gesteuert worden, dass die Anlagen nicht im Innenhof errichtet werden. Die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen (zum Beispiel zu Geräu- schen der Anlagen im Sinne der TA Lärm) ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuwei- sen. Im Schallgutachten wurde dargelegt, dass bis auf ein Gerät (Außenluftansaugung Lüf- tungsgerät UG) die gebäudetechnischen Planungen keiner Steuerung bedürfen, da die Im- missionsrichtwerte mit den angesetzten Schallleistungspegeln und Standorten der Geräte eingehalten werden. Die Begrenzung des einen Geräts auf Lwa = 60 dB(A) wird über den Durchführungsvertrag festgehalten und ist Regelungsgegenstand des Baugenehmigungs- Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 35 verfahrens, wobei alle schalltechnisch relevanten Anlagen im Plangebiet im Baugenehmi- gungsnachweis zu betrachten sind. Eine Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungs- plan ist nicht erforderlich. 19.10 Straßenverkehrsflächen Private Straßenverkehrsfläche Im nördlichen Geltungsbereich ist eine private Verkehrsfläche festgesetzt. Diese verteilt sich sowohl auf den Vorhabenbereich als auch den Geltungsbereich. Bei der Fläche handelt es sich um das Teilstück der vorhandenen Privatstraße. Die Festsetzung der privaten Ver- kehrsfläche bis zur Leydheckerstraße sichert die Erreichbarkeit der geplanten Tiefgarage für Fahrzeuge und Fußgänger und die Erschließung vom angrenzenden öffentlichen Stra- ßenverkehrsnetz. Im Vorhabenbereich befinden sich die Zugänge zur Tiefgarage, zu Ge- bäuden sowie Standorte für Unterflurcontainer. Die Festsetzung der privaten Verkehrsflä- che unter gleichzeitiger Gewährleistung von Geh-, Fahr und Leitungsrechten sichert die Zugänglichkeit aller entsprechenden Anlagen. Zugunsten einer Anpassung des städtebaulichen Entwurfs hinsichtlich der Errichtung von Flächen für Müllsammelanlagen wie Unterflurcontainer (Mü), Fahrradabstellmöglichkeiten, Hauszugängen sowie der Tiefgaragen- und Feuerwehrzufahrt wurden die ursprünglichen Flurstücke der privaten Verkehrsfläche geringfügig verkleinert und überplant. Diese Ände- rungen sind möglich, da sich alle Flurstücke im Eigentum des Vorhabenträgers befinden. Die auf diesen Flächen eingetragenen Grunddienstbarkeiten und die damit verbundenen Nutzungsrechte bleiben davon unberührt. Ein- bzw. Ausfahrten und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen Auf Grundlage des vorliegenden Vorhabenplans wird die Anzahl der zulässigen Ein- bzw. Ausfahrten und der Anschluss an die Verkehrsflächen festgesetzt. Durch die zeichnerische Festsetzung der Ein- und Ausfahrtbereiche zur räumlichen Verortung im Plangebiet erfolgt eine Steuerung möglicher Verkehrsbewegungen, die gutachterlich geprüft und bestätigt und mit den städtischen Akteuren abgestimmt ist. Es besteht die Möglichkeit zur Errichtung einer Ein- und Ausfahrt von der Gräfenhäuser Straße, die im Bedarfsfall von der Feuerwehr und zur Andienung des Boardinghouse (z.B. durch Lieferdienste) genutzt werden soll. Die Befahrbarkeit durch andere Verkehrsträger ist nicht vorgesehen. Es besteht eine Vorgabe zur maximalen Durchfahrtsbreite. Die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage im Norden des Plangebiets ist ebenso festgesetzt. Die verkehrliche Umsetzbarkeit der geplanten Ein- und Ausfahrten ist gewährleistet. Die Flächen werden als wasserdurchlässige Oberflächenbefestigung (z.B. wassergebun- dene Decke, Rasengittersteine, Pflaster mit Rasenfugen) hergestellt und leisten daher ebenfalls ihren klimatischen Beitrag. 19.11 Flächen für Versorgungsanlagen Im Plangebiet befindet sich eine Trafostation, die auch bei der Nutzung des neuen Quartiers bestehen bleibt. Eine Verlagerung dieser kommt aus technischen Gründen nicht infrage, sodass diese an ihrem bisherigen Standort verbleibt. Zur Sicherung dieser Fläche wird eine Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung „Trafostation“ in der Planzeichnung festge- setzt (Flurstück Nr. 364/1). Diese Versorgungsfläche ist Teil des Geltungsbereichs des vor- habenbezogenen Bebauungsplans, steht aber nicht im Eigentum des Vorhabenträgers und ist somit auch nicht Bestandteil des Vorhabens. Um die bestehende Trafostation im Bereich der Gräfenhäuser Straße sind umlaufend Abstandsflächen von 1 m zur uneingeschränkten Erreichbarkeit gewährleistet. Zur Sicherstellung des Energiebedarfs ist die Errichtung einer weiteren Trafostation vorge- sehen. Diese soll an der Gräfenhäuser Str. neben der bestehenden Trafostation auf dem Grundstück des Vorhabenträgers in der Pflanzfläche P1 errichtet werden. Hierfür wird eine separate Fläche festgesetzt. Über die textlichen Festsetzungen wird sichergestellt, dass eine Versorgungsanlage für das Baugebiet an dieser Stelle im Plangebiet zulässig ist. Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 36 genaue Standort ist dem Vorhaben- und Erschließungsplan zu entnehmen. Durch die ge- plante räumliche Konzentration dieser baulichen Anlagen werden die übrigen Freiflächen so weit wie möglich von weiteren Versorgungsanlagen freigehalten. 19.12 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Durch entsprechende Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann erreicht werden, dass mögliche Umweltauswirkungen weitestgehend vermieden oder gemindert werden. Die Planung sieht hierzu insbesondere auch Grünordnungsmaßnahmen wie die Anpflanzung von Gräseransaaten, Bäumen und Sträuchern sowie Dach- und Fassadenbe- grünung vor. Grundlage sind der qualifizierte Freianlagenplan und die erstellten Fachbei- träge sowie Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Festsetzungen sind ebenso im Umweltbericht berücksichtigt. Niederschlagsversickerung Gemäß den Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das auf dem Grundstück an- fallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Durch die Festsetzung zur Bewirtschaftung von Niederschlagswasser (Versickerung, Dach- begrünung, Regenwassernutzung). können Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes vollständig vermieden werden. Dies betrifft nicht nur die Grundwasserneubildungsrate im Geltungsbereich, sondern im besonderen Maße auch die Reduktion des Oberflächenab- flusses und damit die Belastung der Vorfluter (Reduktion von Anzahl und Ausmaß von Hochwasserereignissen). Die Versickerungsfähigkeit der örtlichen Bodenverhältnisse wurde gutachterlich nachge- wiesen (vgl. Kap. Boden). Gemäß dem vorgelegten Erschließungskonzept kann eine ge- zielte entwässerungstechnische Versickerung, z. B. in mehreren Rigolen mit einer Sohlflä- che von ca. 18 m² erfolgen. Die entsprechend erforderlichen Flächen für eine Nieder- schlagsversickerung sind im Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Freianlagenplan ein- getragen und werden bei Umsetzung des Vorhabens entsprechend errichtet. Ein Kurzkonzept zur geplanten Regenwasserbewirtschaftung wurde den Planunterlagen zur Offenlage beigefügt. Maßnahmen wie z.B. Dachbegrünung sind im Vorhabenplan vor- gesehen und als Festsetzungen aufgenommen (siehe Kapitel 10.12.3). Oberflächenbefestigung Um den Anteil an versiegelten Flächen möglichst gering zu halten, werden Vorgaben zur Oberflächenbefestigung gemacht. Eine vollständige Versiegelung führt zum Aufheizen der Flächen im Sommer, Erwärmung der Umgebung durch Rückstrahlung, erhöhten Stauban- fall und schnellem Abfluss des Niederschlagswassers. Die getroffenen Festsetzungen sol- len diesen Auswirkungen entgegenwirken, insbesondere zur Gewährleistung eines ange- nehmen Lokalklimas vor Ort im Plangebiet. Fahrradabstellplätze, Wege, Zufahrten, Terrassen und sonstige befestigte Grundstücksfrei- flächen sind mit einer wasserdurchlässigen Oberflächenbefestigung (z.B. wassergebun- dene Decke, Rasengittersteine, Pflaster mit Rasenfugen) auszubilden, sofern die Voraus- setzungen (wasserrechtliche Erlaubnis) einer Versickerung gegeben sind. Die Ausführung von Feuerwehrzufahrten und Aufstell- und Bewegungsflächen mit Schot- terrasen (in Einfachbauweise) ist nicht zugelassen. Problematisch bei Schotterrasen ist hauptsächlich das Nicht-Pflegen der Schotterrasenfläche, wodurch durch Humusbildung die Tragfähigkeit und Stabilität deutlich verringert werden und ggf. Einsatzfahrzeuge beim Befahren von Schotterrasen festfahren. Dachbegrünung Es bestehen Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Dachbegrünung: Flachdächer sind vollständig und dauerhaft mindestens extensiv zu begrünen. Der Dach- begrünungsanteil darf durch Aufbauten, Dachterrassen, Attika, technische Aufbauten usw. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 37 auf max. 70 % der gesamten Dachfläche reduziert werden. Dabei muss die Substratschicht mind. eine mittlere Dicke von 15 cm aufweisen. Im Plangebiet sind ausschließlich Flachdächer und geneigte Dächer zulässig. Diese wer- den gemäß textlicher Festsetzung extensiv begrünt und mit einer Mindestvegetations- schicht von 15 cm versehen. Dem städtischerseits erforderlichen Dachbegrünungsanteil von 70 % wird im Vorhaben- und Erschließungsplan nachgekommen. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die städtischen Vorgaben als Mindestpro- zentzahl von 70 % plus eine Mindestfläche von 1.550 m² festgesetzt. Dieser Wert wird im Umweltbericht zur Bilanzierung herangezogen. Dachbegrünungen haben v. a. positive Auswirkungen auf das Stadtklima (Temperaturregu- lierung, Schutz vor unerwünschter Sonneneinstrahlung durch geringe Strahlungsreflexion, Luftreinigung), die Tier- und Pflanzenwelt und den Wasserhaushalt. Begrünte Flachdächer wirken im Plangebiet ausgleichend zum Anteil versiegelter Flächen durch das Vorhaben und den gutachterlich festgestellten Auswirkungen auf das Lokalklima aufgrund der Bebau- ungsdichte und -höhe. Die festgesetzte Dachbegrünung trägt somit zur Verbesserung des Mikroklimas vor Ort am Standort bei. Um diese positiven Wirkungen fortlaufend erzielen zu können, ist die Dachbegrünung dauerhaft zu erhalten. Auch die Untersuchungsergebnisse des lokalklimatischen Gutachtens schlagen eine Dachbegrünung vor, um mögliche Aufhei- zungseffekte zu reduzieren. Die Errichtung von Solaranlagen als technische Aufbauten auf den Flachdächern ist vorge- sehen. Begrünte Flachdächer und Solaranlagen sind kompatibel, Bei einer Aufständerung der Anlagen ist die extensive Dachbegrünung in diesen Bereichen weiter gewährleistet. Insektenfreundliche Außenbeleuchtung Für die spätere Beleuchtung des Geländes ist ein Konzept zu erstellen in dem die Anwe- senheit von Fledermäusen und anderen nachtaktiven Tieren berücksichtigt wird. Die Licht- quellen dürfen nicht zu einer Lockfalle z.B. für Käfer und Schmetterlinge (insektenfreundli- che Beleuchtung) werden. Hierfür sind bestimmte Anforderungen festgesetzt. Die Verwendung einer entsprechend angepassten Außenbeleuchtung wird die Beeinträch- tigungen der Insektenwelt deutlich vermindern und dient auch der Erhaltung einer ausrei- chenden Nahrungsgrundlage für europarechtlich geschützte Vogel- und Fledermausarten. Schutz gegen Vogelschlag Das Risiko einer signifikanten Erhöhung von Vogelschlag an Glasbauteilen ist insbeson- dere bei Neubaumaßnahmen mit großen Glasflächen vorhanden. Zum Schutz der im Gel- tungsbereich und dessen Umfeld vorkommenden Vogelarten sind aufgrund der Regelun- gen des § 44 BNatSchG Maßnahmen zur Minimierung von Vogelschlag vorzusehen. We- sentlich ist in diesem Zusammenhang das „Sichtbarmachen“ der Glaselemente für Vögel, wobei insbesondere ein möglichst geringer Reflexionsgrad bedeutsam ist. Aufgrund dessen sind ungegliederte, großflächige Glasflächen ab 3 m² vorsorglich mit ge- eigneten, für Vögel sichtbaren Oberflächen auszuführen. Hierzu zählen insbesondere re- flexionsarme Gläser. Weiter wird einschränkend festgesetzt, dass große Glasflächen ohne Untergliederung, die z.B. über mehr als ein Geschoss gehen, unzulässig sind. Hinweise zu Abständen, Deckungsgrad, Kontrast und Reflektanz können dem derzeit als anerkannte Regel der Technik geltenden Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ (H. Schmid, et al, 2012, https://vogelglas.vogelwarte.ch/) bzw. seinen jeweiligen Ak- tualisierungen entnommen werden. Artenschutz Zur Kompensation und zum Ausgleich des Verlusts von Sommerlebensräumen (wie von kleinen Bäumen) sind mehrere künstliche Nisthilfen im Vorhabenbereich anzubringen. Diese sind an den neu zu errichtenden Gebäuden oder an Bäumen vorzusehen. Die Maß- nahmen unterstützen die gutachterlichen Empfehlungen zur Unterstützung der Artenvielfalt. Der Einbau solcher Elemente trägt dazu bei, die Biodiversität in Darmstadt zu erhalten bzw. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 38 zu fördern und ist als aktiver Naturschutz mit Maßnahmen zur Wahrung bzw. Verbesserung des Erhaltungszustandes von Arten anzusehen. 19.13 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Für den Bereich der festgesetzten privaten Verkehrsfläche mit den Flurstücken 362/24, 362/25 und 362/20 (tlw.) ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit und ein Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger festgesetzt. Mittels der Festset- zung wird gewährleistet, dass die private Verkehrsfläche von der Allgemeinheit und von Versorgungsträgern für ihre jeweiligen Zwecke gequert werden darf. Somit ist die Erreich- barkeit des Vorhabenbereichs (z.B. Tiefgarageneinfahrt) gegeben und zugleich können Grundstücke, die im weiteren Verlauf in nordwestlicher Richtung an die Privatstraße gren- zen, erreicht werden. Die Befahrbarkeit der Privatstraße ist somit durchgehend möglich. 19.14 Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat beschlossen, dass Maßnahmen zum Einsatz erneu- erbarer Energien in Bebauungspläne aufgenommen werden sollen. Die städtischen Ziele sehen u.a. vor, möglichst das volle Potential zur Installation von Anlagen zur Solarenergie- nutzung (PV-Anlagen, thermische Solaranlagen) auf Dachflächen in Kombination mit Dach- begrünung auszuschöpfen. Um dies zu gewährleisten, sind besondere Anforderungen zu erfüllen. Dachflächen sollen unter Berücksichtigung notwendiger Nutzungen grundsätzlich so ge- plant und gestaltet werden, dass diese sich für eine Solarnutzung in Kombination mit Dach- begrünung so weit wie möglich eignen (Optimierungsgebot). Hierfür bestehen Vorgaben zum Umfang der Errichtung von Anlagen zur Solarenergienutzung. In Abstimmung mit den städtischen Ämtern wurde festgelegt, dass im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanverfahren bei Flachdächern eine Modulfläche im Umfang von mindestens 55% der überbauten Fläche des Gebäudes für Anlagen zur Solarenergienutzung vorzusehen ist. Dies nutzt auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans das vorhandene Potential bestmöglich aus. Die Photovoltaikanlagen konkurrieren nicht mit Dachflächenbegrünung, sondern stehen in positiver Wechselwirkung und sind in Kombination vorgesehen. Die städtischen Vorgaben zum Umfang der zu errichtenden PV-Anlagen wurden somit an- gemessen berücksichtigt. 19.15 Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen oder Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm- SchG) Die schalltechnischen Untersuchungen belegen, dass im Plangebiet in Hinblick auf die an- gestrebten Nutzungen Konfliktpotentiale durch Lärmeinträge bestehen. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse des vorliegenden Gutachtens zum Schallimmissionsschutz sind bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzunehmen. Baulicher Schallschutz Auf Grundlage der gutachterlichen Ergebnisse zu Schallschutz bestehen Anforderungen an die erforderliche Schalldämmung der Fassade/Außenbauteile. Es wurden gemäß dem Gut- achten die maßgeblichen Außenlärmpegel für die Zeitbereiche Tag und Nacht festgesetzt, die den Inselkarten der Festsetzungen zu A Ziff. 16.1 zu entnehmen sind. Die Festsetzun- gen erfolgen nicht geschossweise, sondern werden für die jeweils gesamte Fassade ge- troffen und berücksichtigen die höchste schalltechnische Anforderung, die an der jeweiligen Fassade anliegt. Durch die Festsetzung einer Öffnungsklausel ist es auf der Genehmi- gungsebene möglich, durch Nachweis auch niedrigere Anforderungen baulich umzusetzen und von der Festsetzung abzuweichen. Geschlossene bauliche Anlage Durch die in den Baufeldern BF1, BF2a, BF2b, BF3a und BF3b geplanten geschlossenen Gebäudestrukturen entsteht eine abschirmende Wirkung für die Baufelder BF4 und BF5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 39 Um diese Wirkung zu sichern, ist es erforderlich, diese geschlossene Bebauung als solche mit einer Mindesthöhe festzusetzen und bei Entfall der Bebauung den Ersatz zu sichern. Die Verortung der Maßnahme ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Inselkarte II.1 mit S1 festgesetzt worden. Der Erhalt der geschlossenen baulichen Anlage S1 zum Schutz der Wohnnutzung in den Baufeldern BF4 und BF5 wird im Durchführungsvertrag verpflichtend geregelt und ist durch Baulast und Grundbucheintrag zu sichern. Schalleinwirkungen durch Anlagen nach TA Lärm Zur Begrenzung von Schalleinwirkungen durch Anlagen nach TA Lärm sind mit den im Gut- achten angesetzten Immissionen Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderlich. Für Fassadenabschnitte, an denen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm in Höhe von 60 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht überschritten werden, sind Festsetzungen da- hingehend erforderlich, dass maßgebliche Immissionsorte nach TA Lärm nicht entstehen bzw. geeignete Schallschutzmaßnahmen getroffen werden. Hierzu kommen verschiedene Maßnahmen wie Grundrissorientierung oder der Einsatz nicht öffenbarer Fenster in Be- tracht. Für die entsprechenden betroffenen Fassadenabschnitte wurde in der Planzeich- nung die Schallschutzmaßnahme S2 festgesetzt. Zugleich wurde eine ergänzende Festset- zung formuliert, dass bei einem entsprechenden Nachweis im Rahmen einer schalltechni- schen Berechnung auch hiervon abweichende Anforderungen zugelassen werden können. Zum festgesetzten Gewerbegebiet westlich des Plangebiets ist ebenfalls ein abschirmen- der Gebäuderiegel vorgesehen. An der unmittelbar zum westlichen Gewerbegebiet hin ori- entierten Fassade dürfen keine schutzbedürftigen Aufenthaltsräume liegen, daher sieht der Vorhabenplan durchgesteckte Wohnungen vor, die Lüftungsmöglichkeiten zur lärmabge- wandten Seite ermöglichen. Gebäudetechnische Anlagen im Plangebiet Dem Schallgutachten liegen die Planungen der technischen Gebäudeausrüstung zu Grunde. Die gebäudetechnischen Anlagen im Plangebiet sind geeignet, um unzumutbare Belästigungen nicht hervorzurufen. Die jeweiligen Schallleistungspegel der einzelnen, ge- planten Anlagen sind einzuhalten. Lediglich die geplante Anlage Außenluftansaugung Lüf- tungsgerät Untergeschoss (UG) ist mit einem Schallleistungspegel von 65 dB(A) um 5 dB(A) zu reduzieren. Daher wird für diese Anlage ein maximaler Schallleistungspegel von LWA = 60 dB(A) festgesetzt. Darüber hinaus dürfen von den technischen Anlagen keine störenden Töne ausgehen, das bedeutet, die Anlagen sollen nicht tonhaltig sein. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass auch bei Einhaltung der Richtwerte nicht erwartet werden darf, dass die Anlagen nicht mehr hörbar oder nicht mehr störend sind. 19.16 Bedingte Festsetzung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Aufnahme von Wohnnutzun- gen in den Baufeldern BF4 und BF5 bis zur Errichtung der Gebäude im Baufeld BF1 bis BF3 bzw. der Gebäude im Rohbau mit geschlossener Fassade, d.h. bis die lärmabschir- mende Wirkung eingetreten ist, unzulässig. Die Festsetzung soll sicherstellen, dass ge- sunde Wohnverhältnisse für die zukünftigen Bewohner des Plangebiets gewährleistet sind. Da eine bedingte Festsetzung eine Abkehr vom Grundsatz des zeitlich unbeschränkten Baurechtes darstellt, sind derartige Festsetzungen nur in „besonderen Fällen“ zulässig. Die „Besonderheit“ des jeweiligen Einzelfalls muss sich dabei aus städtebaulichen Gründen er- geben. Hierzu können notwendige Maßnahmen zur sachgerechten Lösung von Immissi- onsschutzkonflikten zählen. So ist die Errichtung immissionsempfindlicher Wohnbebauung im Lärmschatten anderer, z.B. (zuerst zu errichtende schützende Riegelbebauung), denk- bar. Vor dem Hintergrund der auf das Plangebiet einwirkenden Lärmemissionen aus nordwest- licher, westlicher und südwestlicher Richtung der angrenzenden Gewerbebetriebe und Ver- kehrstrassen wurde eine bedingte Nutzungsmöglichkeit gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 BauGB festgesetzt. Die im Plangebiet westliche Bebauung (im wesentlichen BF2) stellt den Schutz Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 40 für die innenliegenden Bereiche, insbesondere BF4 und BF5, vor gewerblichem Anlagen- lärm sicher. Die Wohnnutzung im Baufeld BF2 ist durch entsprechend festgesetzte Schall- schutzmaßnahmen, z.B. durch Grundrissorientierung, ausreichend vor Lärmeinträgen ge- schützt. Um eine dauerhafte Sicherung der lärmabschirmenden Maßnahmen zu gewährleisten, ist im Fall eines Abgangs der geschlossenen Anlage S1, beispielsweise nach einem schweren Naturereignis, im Durchführungsvertrag die unverzügliche Wiederherstellung der lärmab- schirmenden Wirkung verpflichtend geregelt. 19.17 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Pflanzgebotsflächen P1+P2 Entlang der Gräfenhäuser Straße sowie an den westlichen und östlichen Grundstücksgren- zen sind die Pflanzgebotsflächen P1 und P2 festgesetzt. Die Pflanzgebotsfläche P1 beginnt an der Straßenhinterkante der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche (Gräfenhäuser Straße) und weist im Plangebiet eine Breite von 10 m auf. Die Festsetzung entspricht den bisherigen Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans N 6.2.1.2, der an dieser Stelle im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 sowie im weiteren Ver- lauf seines Geltungsbereichs an der Gräfenhäuser Straße eine Pflanzgebotsfläche mit ei- ner Breite von 5 m vorsieht. Zwecks einer eindeutigen Ausbildung von Grün- und Pflanzbe- reichen wurde die Fläche P1 auf 10 m verbreitert und verläuft nun von der Straßenhinter- kante bis zum festgesetzten Baufenster von Baufeld BF1. Die Festsetzung sichert die An- lage eines Grünstreifens mit Pufferwirkung zwischen den Verkehrsbewegungen auf der Gräfenhäuser Straße sowie den geplanten Nutzungen. Somit wird die Ausbildung eines Vorgartenbereichs gewährleistet, der als grünes verbindendes Element entlang der Grä- fenhäuser Straße verläuft. Hierdurch wird das Plangebiet, welches sich in einem stadträum- lichen Umfeld befindet, in dem Grünstrukturen unterrepräsentiert sind, grüngestalterisch aufgewertet und erfährt eine Abgrenzung gegenüber der Verkehrsinfrastruktur vor Ort. Durch den hohen Versiegelungsgrad im Plangebiet ist die Sicherung der verbleibenden Frei- und Grünstrukturen ein wichtiger Beitrag zum Mikroklima. So ist die Pflanzgebotsflä- che P2 an den Plangebietsrändern für die Anpflanzung von Bäumen von besonderer Be- deutung. Die zeichnerische Festsetzung gewährleistet durchgängige und unverbaute Frei- räume von der Privatstraße zur Gräfenhäuser Straße, die gemäß Freianlagenplan und den Mindestanforderungen der textlichen Festsetzungen bepflanzt werden müssen. Somit kön- nen sich in diesen Bereichen Grünstrukturen entwickeln, die der kompakten Bebauung als begrünter Gebietsrand entgegentreten. Im Zuge der Festsetzungen werden in den Pflanz- gebotsflächen P1 und P2 mind. 19 Bäume (standortgerechte Bäume 1. und 2. Ordnung) gepflanzt. Diese sind in der Planzeichnung festgesetzt. Die aufgrund von sonstigen Fest- setzungen oder Satzungen zu erhaltenden oder zu pflanzenden Bäumen und Sträucher können angerechnet werden. Um das Plangebiet mit Fahrzeugen zur Andienung des Boardinghouse sowie der Feuer- wehr ansteuern zu können, ist eine Zufahrt von max. 6 m Breite in der Pflanzgebotsfläche P1 zulässig. Die Fläche P1 wird durch eine Transformatorenstation unterbrochen, die unverrückbar am bestehenden Standort verbleibt. Zur Versorgung des Plangebiets mit Elektrizität ist geplant, in der Fläche P1 neben der Trafostation eine weitere kleine Trafostation zu errichten. Zu- dem ist vorgesehen, im westlichen Grünstreifen P2 auf festgesetzten Flächen max. 6 Au- ßengeräte der geplanten Wärmepumpen aufzustellen. Auf allen Pflanzflächen soll zur Vermeidung von Hitzeinseln, Verbesserung des lokalen Kleinklimas sowie der Förderung der örtlichen Fauna flächenhafter Mineralstoff-, Kies-, Splitt- und Schottergärten oder -schüttungen zu rein gestalterischen Zwecken ausgeschlos- sen werden. Diese Vorgabe gilt für das gesamte Plangebiet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 41 Bepflanzung der sonstigen nicht überbauten Grundstücksflächen Neben der Errichtung von Pflanzbereichen entlang der Plangebietsränder ist auch die Be- grünung der sonstigen Grundstücksfreiflächen von Bedeutung. Die privaten nicht überbau- ten Grundstücksfreiflächen müssen infolge ihrer Wohnungsnähe und der begrenzten Flä- chenverfügbarkeit im Plangebiet sowie zur Vermeidung von einer Aufheizung des überplan- ten Gebiets auch eine wichtige Funktion für die Freiraumerholung im Wohnumfeld überneh- men. Begrünte Grundstücksfreiflächen haben v. a. folgende positive Wirkungen auf den Naturhaushalt: - Erhaltung von Böden mit Regulations- und Lebensraumfunktionen, - klimatologische Wirkungen (Minderung des Wärmeinseleffektes, Luftreinigung) durch Temperaturregulierung, Schutz vor unerwünschter Sonneneinstrahlung, Schadstofffilterung und Sauerstoffproduktion, - Bereitstellung von Lebensräumen für die Tier- und Pflanzenwelt, - Bereitstellung von Flächen für die Retention von Niederschlägen, - grünordnerische Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, - Bereitstellung von Freiräumen für die Erholung im Wohnumfeld. Zur Gewährleistung eines Mindeststandards an - Lebensraumqualitäten für die Tier- und Pflanzenwelt, - Gestaltungsqualitäten des Wohnumfelds und - klimatologisch positiven Wirkungen der Freiflächen werden Mindestfestsetzungen (s. Festsetzungen Ziff. I Nr. 18.2) im Hinblick auf die Anzahl der vorzunehmenden Baum- und Strauchpflanzungen auf den nicht überbauten Grund- stücksflächen getroffen. Gemäß der vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen im qua- lifizierten Freiflächenplan werden im Zuge der Festsetzungen mind. 4 Bäume (standortge- rechte Bäume 1. und 2. Ordnung) und mind. 11 Bäume/Großsträucher (3. Ordnung) neu gepflanzt. Hiervon sind zwei Bäume zeichnerisch festgesetzt. Die Vorgaben zur Bepflan- zung gewährleisten Grünqualitäten am Wohnstandort, die der Steigerung der Aufenthalts- qualität dienen und das Plangebiet lokalklimatisch aufwerten. Fassadenbegrünung Die festgesetzte Fassadenbegrünung soll zu einer zügigen Durchgrünung des Plangebiets beitragen und ist eine wirkungsvolle Maßnahme zur gestalterischen Aufwertung von Ge- bäuden. Die Fassadenbegrünung stellt bereits nach kurzer Zeit die Entwicklung ökologisch und gestalterisch wirksamer Grünstrukturen sicher. Zudem bewirkt die Festsetzung von be- grünten Fassaden positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima sowie Landschafts- und Ortsbild. So wirkt die Fassadenbegrünung ausgleichend auf die Auswirkungen bauli- cher Verdichtung und trägt zur Verbesserung des örtlichen Klimas bei. Zudem schafft die Begrünung der Fassadenflächen ein gestalterisch wirkungsvolles Grünvolumen. Brand- schutzrechtliche Regelungen sind dabei zu beachten. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat Standardanforderungen für die Fassadenbegrünung benannt. So ist die Fassadenbegrünung auf mindestens 20 % der Fassadenflächen in Be- bauungsplänen der Wissenschaftsstadt Darmstadt umzusetzen. Im vorliegenden Verfahren wurden mit den städtischen Ämtern abweichende Regelungen vereinbart. Im Plangebiet sind die Außenwände der Gebäude auf einer Fassadenlänge von insgesamt 188 m zu begrünen, sofern dem keine brandschutzrechtlichen Regelungen oder andere technische Regelungen entgegenstehen. Auf die gesamte Länge sind mind. 43 Pflanzen zu verteilen. Die zu begrünende Fläche der Außenwände muss einer Mindestfläche von insgesamt 1.000 m² entsprechen. Somit sind für die anzupflanzenden Rank-, Schling- oder Kletterpflanzen im Schnitt gewisse Durchschnittsgrößen anzunehmen. Die Errichtung der Fassadenbegrünung wird in Bilanzierung zum Eingriff/Ausgleich berücksichtigt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 42 Überdeckung von Tiefgaragendächern Die Festsetzung stellt sicher, dass Tiefgaragendächer außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen gärtnerisch in die Grundstücksfreiflächen integriert werden und mit Bäumen, Sträuchern, Wiesen und Rasen bepflanzt werden können. Die Überdeckung der Tiefgaragendächer mit einer Bodensubstratschicht von mindestens 0,8 m im Mittel ist erforderlich, um die geplanten Pflanzungen auf dem Tiefgaragendach durchführen zu können. Hierbei sind gemäß Freianlagenplan maßgeblich Strauchpflanzun- gen vorgesehen. Im Bereich von Baumpflanzungen ist eine Bodensubstratschicht von min- destens 1,0 m einzuhalten. Eine geringere Substratdicke würde allenfalls Strauchpflanzun- gen ermöglichen und ist lediglich im Bereich von Tiefgaragenzufahrten zulässig, jedoch muss sie mindestens 0,3 m betragen. Geländeversprünge oder -stufen im Bereich der Tiefgaragendächer sollen vermieden wer- den, weshalb Oberkanten der Überdeckung allseitig niveaugleich an das umgebende Ge- lände anzuschließen sind. Auf diese Weise wird der visuelle Eindruck einer dem natürlichen Gelände angepassten Grünfläche vermittelt. 19.18 Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Zur Verminderung eingriffsbedingter Beeinträchtigungen wurde bereits im Vorfeld während der Planung der mögliche Erhalt von markanten Bäumen und Baumstrukturen berücksich- tigt. Zur Sicherung zweier Bestandsbäume im Plangebiet, die sich in der Pflanzgebotsfläche P1 befinden, sind diese im vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt. Die Bestandsbäume innerhalb des anzulegenden Grünstreifens sorgen punktuell für eine räum- liche Trennung zwischen den Verkehrsbewegungen auf der Gräfenhäuser Straße sowie den geplanten Nutzungen, was zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Gebäude in BF1 beiträgt. Die Erhaltung von größeren Bäumen und Baumstrukturen wirkt sich positiv auf das Stadt- bild aus und bietet gegenüber den Neubauten ein grünes Pendant mit einer Wirkung, die bei Neuanpflanzungen erst nach mehreren Jahren erzielt werden kann. Die darüber hinaus verbundenen positiven Funktionen im Naturhaushalt, wie v. a. positive Wirkung auf das Kleinklima, Erzeugung von Verdunstungskälte, Beschattung von versiegelten Flächen, die Bereitstellung von Lebensraum für Tiere etc., kommen zudem bei großen Bäumen in be- sonderem Maß zum Tragen. 20. Begründung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 20.1 Dachgestaltung Aufgrund einer fehlenden ortstypischen Dachlandschaft werden zugunsten einer modernen Architektursprache und eines hohen angestrebten Durchgrünungsgrades im Plangebiet einheitlich Flachdächer mit einer Neigung von höchstens 5° festgesetzt. Die Festsetzung einer maximalen Dachneigung soll die Grundvoraussetzung für eine er- folgreiche Dachbegrünung gewährleisten. Dachbegrünungen haben v. a. positive Wirkun- gen auf das Stadtklima, die Tier- und Pflanzenwelt und den Wasserhaushalt (siehe auch Kapitel Nr. 10.9.3). Anlagen zur Nutzung von Solarenergie müssen aufgeständert angebracht werden, sodass die Dachbegrünung von den technischen Aufbauten nicht beeinträchtigt wird. 20.2 Fassaden Um eine harmonische Einbindung der neuen Hauptbaukörper in die Umgebung, die insbe- sondere im östlichen Bereich durch kleinteiligere Bebauung geprägt ist, zu erreichen, sollen Fassaden der Hauptbaukörper hell gestaltet werden. Hierdurch wird eine optisch Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 43 angepasste Strukturierung zwischen der Bestandsbebauung und den neuen Gebäuden im Plangebiet ermöglicht. Durch die Festsetzung heller Fassaden (Hellbezugswert von > 40) kann die Sonnenein- strahlung besser reflektiert werden (Albedo), sodass den Erwärmungstendenzen entgegen- gewirkt wird. Untergeordnete Bauteile können mit einem geringeren Hellbezugswert aus- geführt werden. Die vorgesehenen hellen Anstriche tragen also dazu bei, die Aufheizung abzuschwächen, da sie einen Großteil der kurzwelligen Strahlung reflektieren. Mittels der Festsetzung wird auch den Empfehlungen des lokalklimatischen Gutachtens entsprochen. 20.3 Werbeanlagen Die Festsetzungen sollen eine angemessene Form und Gestaltung der Grundstücke er- möglichen und damit negative Auswirkungen auf das Straßen- und Ortsbild vermeiden. Durch die einschränkenden Regelungen und den Ausschluss ortsfremder Werbe- und auf- fälliger Lichtanlagen soll zudem geregelt werden, dass von Werbeanlagen kein störender Impuls für bestehende Wohnnutzungen in der näheren Umgebung sowie für die geplanten Wohnnutzungen ausgeht. In den Pflanzgebotsflächen P1 und P2 sind Werbeanlagen eben- falls unzulässig, um keine störenden Elemente mit negativen Auswirkungen auf diese Flä- chen zu bringen. 20.4 Einfriedungen Die Festsetzungen sollen eine angemessene Form und Gestaltung der Einfriedungen er- möglichen und damit negative Auswirkungen auf das Straßen- und Landschaftsbild vermei- den. Durch die stadträumliche Lage des Plangebiets, welches von gewerblichen Nutzungen und Verkehrsflächen umgeben ist, bestehen bestimmte Anforderungen an die Errichtung von Einfriedungen. Hierbei sind z.B. Einfriedungen wie Mauern und Hecken zulässig, die eine eindeutige und geschlossene Abgrenzung zu Nachbargrundstücken erlauben. Sollen Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen wie der Gräfenhäuser Straße errichtet wer- den, müssen diese von der Grundstücksgrenze hinter die 5 m tiefe Vorgartenzone zurück- springen. Dies gewährleistet, dass der entlang der Gräfenhäuser Straße über das Pflanz- gebot festgesetzte Grünstreifen auf einer Breite von 5 m unbeeinträchtigt sichtbar bleibt und die Ausbildung von Grün- und Pflanzbereichen in der Vorgartenzone vom öffentlichen Raum aus wahrnehmbar ist. Zudem kann so der über den rechtskräftigen Bestandsbebau- ungsplan N 6.2.1.2 festgesetzte durchgehende Grünstreifen entlang der Gräfenhäuser Straße im Stadtraum erhalten bleiben. 20.5 Abfallsammelanlagen Die Festsetzungen sollen eine angemessene Form und Gestaltung der Grundstücke er- möglichen und damit negative Auswirkungen auf das Straßen- und Ortsbild vermeiden. Zum Schutz des Erscheinungsbilds im Plangebiet sowie zur Reduzierung von Geruchsaus- wirkungen sind Standflächen für private Müll- Abfallbehältnisse einzuhausen oder einzugrü- nen. Für Müll- und Abfallsammelanlagen wie Unterflurcontainer sind Eingrünungen zu be- vorzugen, da diese aufgrund der Unterflurbauweise und der daraus folgenden Leerung mit- tels eines Krans nicht eingehaust werden können. Durch die Vorgaben sollen Abfallsam- melanlagen dem Blick der Betrachter entzogen werden und sich aus stadtgestalterischen Gründen nicht negativ auf die Erscheinung im Plangebiet auswirken. 20.6 Fahrradabstellflächen Die Festsetzungen sollen eine angemessene Form und Gestaltung der Grundstücke er- möglichen. Zusätzliche Baukörper wie oberirdische Fahrradstellplatzanlagen dürfen nicht eingehaust werden, um damit verbundene negative Auswirkungen auf das Stadt- und Orts- bild zu vermeiden. Einzelne Fahrradstellplätze sind im Bereich der Hauseingänge, oder im Bereich der Privatstraße sowie an der südwestlichen Grundstücksgrenze z.B. als einreihige Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 44 Stellplätze mit einer Maximalanzahl für Nutzer/Besucher im Vorhaben- und Erschließungs- plan eingetragen. 21. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Nie- derschlagswasser Als Vorgabe zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes wird durch die städtische „Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlags- wasser“ (kurz: "Zisternensatzung") aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz festge- setzt, dass auf den Grundstücken Zisternen zu errichten sind. Ziel der Maßnahme ist einer- seits die Minimierung der Niederschlagsabflüsse und andererseits die möglichst naturnahe Wiedereingliederung der unvermeidbaren Niederschlagsabflüsse in den natürlichen Was- serkreislauf. Abflussspitzen sowie Anteile des Oberflächenabflusses sollen dabei zuguns- ten von Rückhaltung, Verdunstung und Versickerung reduziert werden. Gemäß Festsetzung entfällt für begrünte Dächer und Intensivgründächer die Verpflichtung zur Errichtung einer Zisterne. Die Ausnahmen von der Zisternensatzung sollen einen Anreiz für eine Dachbegrünung schaffen, die über die Mindestanforderungen der Dachbegrü- nungsfestsetzungen hinausgeht und eine höhere Abflussretentionswirkung hat. Wenn Gründachflächen nicht an den Kanal angeschlossen sind, wird deren Regenwasser bereits vollständig auf dem Grundstück bewirtschaftet und wieder dem Wasserkreislauf zugeführt, weshalb eine Zisterne zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit entfallen kann. Im vorliegenden Vorhaben soll das Niederschlagswasser möglichst vollständig auf dem Grundstück bewirtschaftet werden. Dies beginnt bereits mit der Gestaltung der Dach- und Freiflächen. Die Dachflächen sind im vorliegenden Vorhaben alle extensiv begrünt, wodurch ein großer Teil des Niederschlagswassers im Substrat gebunden und über die Begrünung wieder verdunstet wird. Überschüssiges Regenwasser wird gemäß Nieder- schlagsentwässerungskonzept mittels unterirdischer Box-Rigolen Rigolen versickert. Die geeignete und nachgewiesene Bodendurchlässigkeit ermöglicht eine Versickerung ohne Kanalanschluss (weitere Ausführungen zum Umgang mit Niederschlagwasser siehe Kapi- tel 7.5.2). Verbliebene Flächen, die vorliegend nicht unter Gründächer fallen, sind zum Beispiel Dach- terrassen, für deren Niederschlagsentwässerung die Errichtung einer Zisterne erforderlich wird. Eine Nutzung des entsprechenden überschüssigen Regenwassers durch eine Zis- terne – die den Rigolen vorgeschaltet wird – ist im Rahmen der zukünftigen Freiflächenpla- nung problemlos möglich und ermöglicht eine Nutzung des Niederschlagswassers zur Be- wässerung der Grünflächen Die für die Zisterne erforderliche Fläche ist in der maximal zu- lässigen Grundflächenzahl zu berücksichtigen. Der Nachweis zur Errichtung einer Zisterne erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. 22. Hinweise Auf Grundlage des Umweltberichts, vorliegender Gutachten sowie der Vorgaben öffentli- cher Stellen und verschiedener Regelwerke sind Hinweise zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beachten, die in den textlichen Festsetzungen unter IV. Hinweise auf- geführt sind. 23. Durchführungsvertrag Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Durchführungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Vorhabenträger verfasst. Der Vertrag wird zwi- schen Offenlage und Satzungsbeschluss erstellt. Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB ist zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ein Durchführungs- vertrag zu vereinbaren, in dem Maßnahmen und Fristen zur Realisierung des Vorhabens verbindlich geregelt sind. Dieser beinhaltet auch städtebaulich relevante Aspekte, die im Rahmen des Vorhabens wirksam werden. Der Durchführungsvertrag muss erst zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 45 Satzungsbeschluss endabgestimmt vorliegen und vor Beschlussfassung vom Vorhabenträ- ger unterschrieben sein. Jedoch hat sich der Vorhabenträger zu Beginn des Bauleitplan- verfahrens bereits durch eine „Grundzustimmung“ verpflichtet, im Vertragsgebiet mindes- tens 25 % der Bruttogeschossfläche Wohnen für den sozial geförderten Mietwohnungsbau sowie zusätzlich mindestens 20 % der Bruttogeschossfläche Wohnen für den Mietwoh- nungsbau für mittlere Einkommen als öffentlich geförderte Wohnungen nach dem Hessi- schen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) zu planen und zu errichten. Weitere Regelungen im Durchführungsvertrag werden zur Sicherung folgender Maßnah- men vereinbart: - Kampfmittelsondierung - Arten- und Naturschutzmaßnahmen - Begrünungsmaßnahmen - Energiestandard, Energiekonzept - Gewerbliche Nutzung Boardinghouse - Feuerwehrzufahrten und Lieferverkehre - Sicherung der Schallschutzmaßnahmen - Baulasten und Dienstbarkeiten - Rechtsnachfolge - Haftung, Haftungsausschluss - Sicherheitsleistungen - Vertragsstrafen und Ersatzvornahme 24. Planungsstatistik Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan ca. 8.675 m² Vorhabenbereich ca. 8.070 m² - Nettobauland Vorhaben (inkl. Erweiterung Versorgungsfläche) ca. 7.595 m² - Private Verkehrsfläche im Vorhabenbereich ca. 475 m² Private Verkehrsfläche außerhalb Vorhabenbereich ca. 588 m² Versorgungsfläche Trafo Gräfenhäuser Straße 73a ca. 17 m² Aus den festgesetzten Flächen ergeben sich folgende städtebauliche Kennwerte: GRZ I: 0,41 GRZ II: 0,75 GFZ: 2,2 Gemäß des Vorhaben- und Erschließungsplans sind folgende Planungsdaten, die durch die Festsetzungen abgedeckt sind, vorgesehen: BGF R Wohnen, (oberirdisch, mit Staffelgeschoss): ca. 4.884 m² BGF R Wohnen, gefördert (oberirdisch, mit Staffelgeschoss): ca. 5.108 m² BGF R Wohnen, studentisch (oberirdisch, mit Staffelgeschoss): ca. 1.214 m² BGF R Wohnen gesamt: ca. 11.206 m² BGF R Gewerbe: ca. 5.168 m² BGF R GESAMT (inkl. Staffelgeschoss) ca. 16.374 m² Anzahl der Einheiten / Zimmer: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – (Entwurf) Seite 46 Wohnen, frei finanziert: 47 Wohnen, gefördert: 52 Wohnen, studentisch: 27 Boardinghouse: 90 Alle Werte sind überschlägig ermittelte Werte ohne Einplanung erforderlicher Fachplanungen und vorab einer Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Die angegebenen Werte können sich im Verlauf weiterer Pla- nungsschritte ändern. Alle Angaben ohne Gewähr. 25. Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundlagen - Fachbeitrag Verkehr, Bauvorhaben Gräfenhäuser Straße, Stadt Darmstadt, Pla- nungsbüro von Mörner; Stand November 2023 - Faunistische Untersuchung und Artenschutzbeitrag zum vorhabenbezogen Bebau- ungsplan Darmstadt N 84 „Gräfenhäuser Straße 71“, Fachbüro Faunistik und Öko- logie Dipl.-Biol. Andreas Malten; Stand Oktober 2020 - Studie zur lokalklimatischen Situation und zur Besonnungssituation der geplanten Bebauung im Rahmen des VEP N 84 Gräfenhäuser Straße 71, iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, 17.11.2023 - Geotechnischer Bericht Nr. 1c, Neubau Wohnbebauung Darmstadt, Gräfenhäuser Straße 71, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Krajewski; Stand 24.08.2023 - Schallimmissionsschutz Gutachten, Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 -, Grebner Bauphysik GmbH; Stand 18.07.2024 - Erschließungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 „Gräfenhäu- ser Straße 71“ in Darmstadt, Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH; Stand 27.08.2024 - Orientierende umwelttechnische Untersuchung des Bodens und der Bodenluft, Trischler und Partner GmbH, Stand 02.08.1996 - Zusammenfassende Bewertung des Flurstücks 364/2 hinsichtlich Altlasten und Ent- sorgung von evtl. Bodenaushub, Büro Arcadis Trischler & Partner GmbH, 26.05.2000 Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Karlsruhe Januar 2025 Umweltbericht Teil B der Begründung Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Bearbeiter Dipl.-Ing. Marc Christmann Alexander Herrmann Ameneh Larijani Verfasser MODUS CONSULT Gericke GmbH & Co. KG Hauptsitz: Niederlassung: Pforzheimer Straße 15b Landauer Straße 56 76227 Karlsruhe 67346 Speyer 0721 / 86009-0 0721/ 86009-0 Erstellt im Auftrag der EMON Vermögensverwaltung GmbH im Januar 2025 Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 5 1. Planungsanlass . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2. Lage, Abgrenzung und Charakteristik des Plangebietes . . . . . 9 3. Planvorhaben, Bedarf an Grund und Boden sowie Planungsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.1 Ziele des Bauleitplans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.2 Art und Umfang des Bebauungsplans. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.3 Bedarf an Grund und Boden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.4 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und übergeordneten Planungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 4. Bestandsbeschreibung und -bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 4.1 Fläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 4.2 Boden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 4.3 Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 4.4 Klima/Luft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 4.5 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 4.6 Wirkungsgefüge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 4.7 Landschafts- und Ortsbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 4.8 Menschen und deren Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 4.9 Kultur- und sonstige Sachgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 5. Prognose der Entwicklung des Umweltzustand es bei Nichtdurchführung der Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 6. Prognose der Entwicklung des Umweltzustand bei Durchführung der Planung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 6.1 Fläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 6.2 Boden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 6.3 Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 6.4 Klima/Luft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 6.5 Tiere und biologische Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 6.6 Pflanzen und biologische Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 6.7 Landschafts- und Ortsbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 6.8 Der Mensch und seine Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 W V Ka i o rls s r r s h uh a e e , 1 n b 7.0 sc e 1. h n 202 a b 5 f e U z m t . w ss B eltb t e a e ric d b ht u _ t a B D u Pla r n n a m g N8 s 4 s p Grä t l f a a en n ha d us t N er S 8 tr 4 aß e. – w p G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht 6 Umweltbericht 6.9 Kultur- und Sachgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 6.10 Natura 2000-Gebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 6.11 Umgang mit Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 7. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 7.1 Schutzgut Fläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 7.2 Schutzgut Boden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 7.3 Schutzgut Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 7.4 Schutzgut Klima / Luft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 7.5 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . 57 7.6 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 7.7 Maßnahmen zum Schutzgut Mensch/Erholung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 8. Artenschutzrechtliche Betrachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 9. Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 10. Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Planungsalternativen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 11. Beschreibung der verwendeten Verfahren der Umweltprüfung einschließlich Umgang und Detaillierungsgrad sowie Schwierigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . 63 12. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 13. Allgemeinverständliche Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . 64 14. Quellen- und Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 15. Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 7 Abb. 1: Lage des Plangebiets (9) Abb. 2: Freiflächen des Vorhaben- und Erschließungsplans (Elfers Geskes Krämer PartG mbB und Landschaftsarchitektur & Ökologie Dipl.-Ing. Angela Bezzenberger, Stand: 17.01.2024) (11) Abb. 3: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennu tzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 16. Änderung (ohne Maßstab) (13) Abb. 4: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Landschaftsplan 2004 mit Geltungsbereich (ohne Maßstab) (14) Abb. 5: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan N 6.2.1. 2 - Gräfenhäuser- und Leydheckerstraße mit Geltungsbereich (ohne Maßstab) (15) Tab. 1: Nutzungstypen im Geltungsbereich (26) Tab. 2: Bedeutung und Empfindlichkeit der Nutzungstypen im Geltungsbereich (27) Tab. 3: Liste der 2019 nachgewiesenen Fledermausarten (31) Tab. 4: Liste der 2019 im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten (33) Tab. 5: Bilanzierung Versieglung / Boden (43) Tab. 6: Biotopwertbilanzierung bezogen auf das bestehende Planungsrecht (61) Tab. 7: Biotopwertbilanzierung bezogen auf die Biotypenkartierung (62) Tab. 8: Zusammenfassung der wesentlichen Auswirkungen auf die Umweltbelange (65) Anlage 1 Bestandsplan (tatsächlicher Bestand, Oktober 2023) Anlage 2 Bestandskarte fiktiver Bestand (Oktober 2023) Anlage 3 Biotoptypen Planung (November 2024) Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 8 Umweltbericht Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 9 Abb. 1: Lage des Plangebiets Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 1. Planungsanlass Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltaus- wirkungen der Bebauungsplanung auf alle Umweltbelange nach Anlage 1 zum BauGB und speziell die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere und Pflanzen, das Wirkungsgefüge zwischen den abiotischen und biotischen Um- weltbelangen und die biologische Vielfalt, Menschen und deren Gesundheit, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter geprüft und die Ergebnisse im Um- weltbericht dargestellt. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans. 2. Lage, Abgrenzung und Charakteristik des Plangebietes Der Geltungsbereich (GB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich im Nordosten der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Hessen) in der Gemarkung Darmstadt Bezirk 6. Er umfasst die Flurstücke Flur 34 Nr. 362/1, 362/8, 362/9, 362/17, 362/18, 363, 364/1 sowie die Flurstücke der nördliche n privaten Verkehrs-fläche bis zur Leydheckerstraße mit den Flurstücken Nr. 362/24, 362/25 und 362/26 (tlw.). Im Norden und Süden wird der GB durch Straßen begrenzt (Verlän-gerung Benzweg (privat) und Gräfenhäuser Straße), im Osten und Westen durch Gewerbebebauung (Gräfenhäuser Straße 75/75b, Gräfenhäuser Straße 69 und Leydheckerstraße 8a und 10). Im Südosten liegen Mischgebiete mit Wohnbaunut-zung in räumlicher Nähe. Innerhalb des GB befindet sich aktuell eine leerstehen-de Montagehalle sowie eine Lagerfläche. Da das Gelände auf der Gewerbege-bietsfläche lange unbenutzt blieb, ist es teilweise verwildert und mit Gehölzen bewachsen. 10 Umweltbericht Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 3. Planvorhaben, Bedarf an Grund und Boden sowie Planungs- grundlagen 3.1 Ziele des Bauleitplans Das Plangebiet wurde bisher als Gewerbefläche der Fa. EMON genutzt. Da die Nutzung aufgegeben wurde und Bedarf an Wohnbauflächen in der Wissenschafts-stadt Darmstadt besteht, ist eine Umnutzung in ein gemischtes Quartier mit überwiegender Wohnnutzung vorgesehen. Hierzu sollen die Montagehalle und Lagerflächen zurückgebaut und neue Gewerbe- und Wohnbebauung sowie Grün-flächen hergestellt werden. Die Neuentwicklung zu einem gemischt genutzten Quartier stellt eine Ergänzung zu dem bereits vorhandenen, angrenzenden Misch-gebiet im Südosten dar. 3.2 Art und Umfang des Bebauungsplans Das Plangebiet erstreckt sich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,87 ha. Der Flächen- nutzungsplan (FNP) der Wissenschaftsstadt Darmstadt (FNP, 2006) sieht im GB eine gewerbliche Baufläche vor. Um die geplante Nutzung als gemischtes Gebiet realisieren zu können, ist eine Änderung des FNP nach § 8 Abs. 2 BauGB erforder- lich. Das FNP-Änderungsverfahren wird parallel durchgeführt. Der Bebauungsplan (vgl. Deckblatt) sieht ein gemischtes Quartier mit maximal 6 Vollgeschossen, Staffelgeschossen und gemeinsamer Tiefgarage vor. In dem gemischten Quartier entstehen zahlreiche Wohneinheiten sowie ein Boarding- haus mit Innenhof. Der Bebauungsplan begrenzt die zulässige Grundfläche auf maximal 3.100 m² mit Überschreitungsmöglichkeit bis 5.650 m². Der übrige Flä- chenanteil des Baugrundstücks ist als Vegetationsfläche anzulegen (vgl. in der Konkretion hierzu Abb. 2). Die Pflanzgebotsflächen sind zu mind. 60 % strukturreich(gemäß Pflanzliste und 60 % mit niedrigen Sträuchern unterschiedlicher Arten und heimischen Staudenarten) auszubilden, dort sind die meisten Gehölz- und Baumpflanzungen vorgesehen, u.a. entlang der Gräfenhäuser Straße, wo zwei Bäume erhalten und weitere ergänzt werden. Nicht überbaute Tiefgaragen sind im Mittel mit mindestens 80 cm Substrat zu überdecken. Mindestens 70 % der Flachdächer des obersten Geschosses sind extensiv zu begrünen, mindestens jedoch 1.550 m². Außerdem ist eine Fassadenbegrünung vorgesehen. Weitere Maßnahmen sind eine insektenfreundliche Außenbeleuchtung und die Begren-zung von Lichtwerbung, Maßnahmen gegen Vogelschlag, Vogelnist- und Fleder- mauskästen und das Verbot von Steingärten. Geplant sind ein Optimierungsgebot für Solaranlagen in Kombination mit der Dachbegrünung, bauliche Lärmschutz- Umweltbericht 11 Abb. 2: Freiflächen des Vorhaben- und Erschließungsplans (Elfers Geskes Krämer PartG mbB und Landschaftsarchitektur & Ökologie Dipl.-Ing. Angela Bezzenberger, Stand: 17.01.2024) maßnahmen gegen Außenlärm und eine Regenwassernutzung mit Zisternen und Brauchwassernutzung. Ergänzend sieht de r Bebauungsplan weiterhin eine Fläche für eine Trafostation an der Gräfenhäuser Straße und eine Verkehrsfläche im Nordosten vor. 3.3 Bedarf an Grund und Boden Bei der Planung handelt sich um ein Projek t der nachverdichtenden Innenent- wicklung, die im Sinne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden der Er- schließung neuer Bauflächen außerhalb des Siedlungsbereichs im Allgemeinen vorzuziehen ist. Der GB unterliegt zurzeit der gewerblichen Nutzung und weist mit einer großen Lagerfläche im Nordwesten und einer ze ntralen Montagehalle einen entspre- chend hohen Versiegelungsgrad auf. Der bestehende Bebauungsplan lässt zudem auf den Baugrundstücken eine Versiegelung bis 80 % der Grundstücksfläche zu. Durch die Planung wird die zulässige Versie gelung reduziert und zusätzlich Dach- begrünung gefordert. Im Zuge der Baumaßnahmen sind keine zusätzlichen Flächen außerhalb des GB für externe Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgesehen. 3.4 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und übergeordneten Planungen 3.4.1 Gesetzlich formulierte Umweltschutzziele Für die vorliegende Planung sind vorrangig folgende Fachgesetze zu berück- sichtigen: Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 12 Umweltbericht < Baugesetzbuch (BauGB) Grundsätze (Schutz und Entw § 1 icklung der Lebensgrundlagen, nachhaltige Nutzung) Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz (Bodenschutz, § 1a Innenentwicklung, Schutz land-, forstwirtschaftlicher und wohnbaulicher Flächen, Eingriffsregelung) §§ 2 und 2a i.V.m. Anlage 1 (Berücksichtigung der Belange des Umwelt- schutzes) < Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) § 3 Grundsätze (nachhaltige Sich erung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, sparsamer Umgang mit Boden) § 4 Pflichten (Vermeidung, Minderung, Sanierung) < Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) § 1 Zweck (Schutz und Vermeidu ng vor schädlichen Umweltein- wirkungen, Minderung von schädlichen Umwelteinwirkun- gen) < Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 1 § 47 § 55 < Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 1 Ziele (nachhaltige Sicherung, Erhalt, Wiederherstellung und Entwicklung von Natur und Landschaft, Vermeidung und Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen) §§ 13-18 Regelung Artenschutz § 44 Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Zweck (Sicherung von Gewässern) Bewirtschaftun g sziele für das Grundwasser (Erhalt oder Er-reichung einer guten Grundwasserquantität und - qualität) Grundsätze der Abwasserbeseitigung Regelung der Eingriffe in Natur und Landschaft (Verpflich- tung zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich) i.V. mit § 18 Umweltbericht 13 Abb. 3: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 16. Änderung (ohne Maßstab) < Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HaltBodSchG) Ziele (Vorsorge und Schutz des Bodens vor nachteiligen § 1 Einwirkungen, sparsamer und schonender Umgang mit Boden, Sanierung) < Hessisches Wassergesetz (HWG) Abwasserbeseitigungspflicht § 37 < Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) Ziele und Grundsätze § 1 Regelung der Eingriffe in Natur und Landschaft § 5 ff Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 3.4.2 Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen In dem seit 2011 wirksamen Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennut- zungsplan 2010 wird die Fläche im GB als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe im Bestand dargestellt. Am Plangebiet führt eine Bundesstraße vorbei. Obwohl die geplante Nutzung von der Darstellung abweicht, ist aufgrund der nicht regio- nalbedeutsamen Flächengröße kein Zielabweichungsverfahren durchzuführen. Der Flächennutzungsplan 2006 (Abb. 3) sieht den gesamten GB als "Gewerb- liche Baufläche" vor. Die südlich angrenzende Gräfenhäuser Straße ist für die Freihaltung für ÖPNV Trassen vorgesehen, eine Gasleitung verläuft ebenfalls 14 Umweltbericht Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd straßenbegleitend. In dem Plangebiet sind keinerlei Schutz- oder Grünflächen vermerkt. Der Darmstädter Landschaftsplan (2004) (Abb. 4) definiert räumlich konkrete Entwicklungsziele, aus denen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen abgeleitet werden können. Die Neuschaffung und Verbesserung von Grün auf Bauflächen gehört zu den Maßnahmen, welche der Landschaftsplan für den in Frage stehenden GB vorsieht. Zudem ist die Erhaltung der Baumreihe für die südlich angrenzende Straße festgelegt. Abb. 4: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Landschaftsplan 2004 mit Geltungsbereich (ohne Maßstab) 3.4.3 Schutzgebiete und geschützte Biotopstrukturen Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine geschützten Gebiete und ge- schützte Biotope nach §§ 21-30 BNatSchG. Im näheren Umfeld bzw. im Plan- gebiet selbst existieren keine gemäß Natura 2000-Richtlinie geschützten Gebiete. Die nächsten Schutzgebiete dieser Kategorie befinden sich ca. 4 km nord öst lich des Plangebiets. Dabei handelt es sich um das FFH-Gebiet “ Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiesen ” (Nr. 6018-305). Umweltbericht 15 Abb. 5: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan N 6.2.1.2 - Gräfenhäuser- und Leydheckerstraße mit Geltungsbereich (ohne Maßstab) Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 4. Bestandsbeschreibung und -bewertung Der GB liegt vollständig innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes N 6.2.1.2 "Gräfenhäuser Straße und Leydheckerstraße" aus dem Jahr 2001, der das Baugrundstück südlich einer privaten Verkehrsfläche als Gewerbegebiet und nur in einem kleinen Teil als Mischgebiet ausweist. An der Gräfenhäuser Straße liegt zudem eine kleine Fläche für Versorgungsanlagen (Transformatorenstation). Für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches gelten Festsetzungen (nicht überbaubare Fläche, private Verkehrsflächen sowie Pflanzgebote inkl. Dach- begrünung auf der Hälfte der Gebäudedächer), aufgrund derer die Aufstellung eines Bebauungsplans zur teilweisen Änderung des BPlans N 6.2.1.2 für die ge- plante Umnutzung erforderlich wird. Der Bebauungsplan N 84 über plant in seinem Geltungsbereich die Festsetzungen des bestehenden BPlans N 6.2.1.2 (Stadtplanungsamt, 2021). Dieser bauplanungsrechtlich „fiktive“ Bestand gilt als Ausgangspunkt für die Bewertung eines eventuellen Ausgleichsbedarfs gemäß der Eingriffsregelung. Denn gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich für die Bebauungsplanung nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Sollte es in der folgenden Bestandsanalyse Unterschiede zwischen dem tatsächlichen und dem fiktiven Bestand geben, wird das genauer dargestellt. 16 Umweltbericht Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 4.1 Fläche Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Der GB wird im Zusammenhang mit der naturräumlichen Gliederung in der hessi- schen Rheinebene, einem höhenmäßig nur schwach differenzierten Flachland, betrachtet (Klausing, 1974). Für das Schutzgut Fläche wird in § 1a BauGB eine allgemeine Vorschrift zum schonenden Umgang mit Grund und Boden formuliert: „ Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. “ (§ 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB) Die Fläche des Geltungsbereichs (ca. 8.700 m²) wird momentan als Gewerbegebiet fast vollständig durch Container als Lagerfläche genutzt. Bedeutung Vor diesem Hintergrund stellt der GB als Gewerbefläche eine geeignete Möglich- keit dar, dem steigenden Wohnungsdruck in Darmstadt mit Entwicklung neuer Wohnflächen entgegenzuwirken, ohne eine Flächenneuinanspruchnahme zu bewirken. Die Nachverdichtung in Form von Wohn- und Gewerbebebauung ist an diesem Ort als sinnvoll zu betrachten, da bestehende Wohnbebauung bereits unweit südöstlich anschließt und infrastrukturelle Voraussetzungen, z.B. Nah- verkehr, bereits in unmittelbarer Umgebung vorhanden sind. Für die Nachverdichtung, Wiedernutzbarmachung brachliegender Grundstücke und Wohnbauentwicklung nimmt der GB somit eine hohe Bedeutung ein. Durch die innerstädtische Lage und die starke Vorbelastung (Versiegelung) kommt der Fläche land- und forstwirtschaftlich keine Bedeutung zu. Empfindlichkeit Alle unversiegelten Flächen im Geltungsbereich sind dem Grunde nach empfind- lich gegenüber Neuversiegelung. Da der GB jedoch bereits vollständig der inner- städtischen Nutzung unterliegt und durch einen Bebauungsplan gewerblich überplant ist, besteht eine geringe Empfindlichkeit gegenüber der Umnutzung. Umweltbericht 17 Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Vorbelastung Eine Vorbelastung in Form der Nutzung besteht, jedoch ist diese in Anbetracht der innerstädtischen Entwicklung und Vermeidung von neuer Flächeninanspruch- nahme nicht negativ zu bewerten. 4.2 Boden Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Der GB befindet sich in der Bodeneinheit "Braunerden mit Bändern, Bänder- Parabraunerden, örtl. Podsol-Braunerden". Das Ausgangsgestein ist Dünensand, Terrassensand und -kies. Aufgrund des hohen Anteils an versiegelten und teil- weise versiegelten Siedlungsflächen handelt es sich um stark anthropogen beeinflusste Gebiete mit vielfältigen Substraten natürlichen und technischen Ur- sprungs. Nähere Aussagen über das Nitratrückhaltevermögen, das physikoche- mische Filtervermögen oder das Ertragspotenzial werden nicht getroffen (HLNUG 2019a). Die Geländehöhen des Plangebiets liegen zwischen 125,18 m ü. NHN und 126,17 NHN. Gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan wird der Höhenbezugs- punkt für die Höhe der baulichen Anlagen (OK) mit H = 126,10 m ü. NHN festgesetzt. Die Geländehöhenunterschiede sind vergleichsweise gering. Im gesamten GB sind die Böden stark anthropogen überprägt. Im bisher gültigen Bebauungsplan sind mindestens 20 % Hausgarten mit Bodenanschluss festgesetzt. Das Gebiet ist im tatsächlichen Bestand jedoch zu großen Teilen versiegelt,bei den nicht versiegelten Bodenstrukturen kann durch die andauernde Nutzung als Lager- und/oder Verkehrsfläche von einer starken Bodenverdichtung ausgegangen werden. Der typische Bodenaufbau ist gekennzeichnet durch (teilweise belastete) Auffüllungen unterschiedlicher Mächtigkeit über überwiegend schwach schluffigen Feinsanden (Krajewski 2023). Bedeutung Hinsichtlich der Beurteilung der Bedeutung von Böden ist der Aspekt des Natür- lichkeitsgrads zu beachten. Der Schutz des Bodens erfordert die Erhaltung von Flächen mit natürlichen Bodenfunktionen und entwickelten Bodenprofilen (vgl. § 1 Bundesbodenschutzgesetz). Daher ergibt sich neben der natürlichen Lagerung auch die Belastungsfreiheit eines Bodens als Bewertungskriterium. Unbelastete und ungestörte Böden werden höher bewertet als mit Schadstoffen belastete und umgelagerte Böden. Wie vorgehend beschrieben ist der Natürlichkeitsgrad 18 Umweltbericht dieser Böden vollständig verloren gegangen bzw. in den unversiegelten Teilen als sehr gering einzustufen. Die Bewertung des Bodens als Standort für Kulturpflanzen, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe wird in Anlehnung an die Bewertung des HLNUG vorgenommen. Darin sind die stark anthropogen überprägten Böden der Siedlungsflächen hinsichtlich Standort für Kulturpflan- zen, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und Filter/Puffer für Schadstoffe al- lerdings nicht bewertet (HLNUG 2017a). Auf Grund des hohen Grades an Versiege- lung und Verdichtung sowie des Standortes kann von einer äußerst geringen Bedeutung für diese Funktionen ausgegangen werden. Insgesamt ist das Plangebiet als „Fläche für Siedlung, Industrie und Verkehr“ nach dem Bodenflächenkataster (BFD50) und mit „-2“ eingestuft (HLNUG 2023). Empfindlichkeit Die Versiegelung ist als gravierender Bela stungsfaktor anzusehen, da sie zu einer Zerstörung sämtlicher Bodenfunktionen führt. Deshalb werden alle bisher nicht versiegelten oder überbauten Flächen als im Grundsatz empfindlich gegenüber Versiegelung eingestuft. Die Umlagerung von Boden sowie Boden auf- bzw. -abtrag stellen eine erhebliche Belastung des Bodenpotenzials dar, jedoch nur in Bereichen mit natürlichen Bodenprofilen. Die Böden im GB haben somit eine geringe Empfindlichkeit ge- genüber baulichen Eingriffen. Bodenverdichtungen, die z.B. während der Bauzeit entstehen können, führen vor allem zu einer Veränderung des Bodengefüges, d.h. zu einer Verminderung des Anteils an Grob- und Mittelporen. Hiermi t verbunden sind Störungen des Wasser- und Lufthaushalts, die alle wichtigen Bodenfunktionen beeinträchtigen. Der GB ist jedoch vollständig überprägt und durch die bisherige Nutzung bereits stark verdichtet, nur in den Bereichen der Ge hölzstrukturen im südwestlichen GB sind die Böden empfindlich gegenüber weiterer Verdichtung. Der bestehende Bebauungsplan lässt einen sehr hohen Versiegelungsgrad zu. Die Empfindlichkeit eines Bodens gegenüber Schadstoffe inträgen wird durch die Mobilität der Schadstoffe sowie durch seine Akkumulationsfähigkeit bestimmt. Beim geplanten Vorhaben ist ein Totalverlust der vorhandenen Strukturen vor- gesehen. Durch die geplante Nutzung is t keine Zunahme der Schadstoffbelastung des Bodens zu erwarten. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 19 Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Vorbelastung Lt. Stellungnahme des RP Darmstadt vom 14.07.21 ist in der Altflächendatei ALTIS ein Eintrag mit der ALTIS-Nr. 411.000.020-001.193, Gräfenhäuser Straße 71 vorhan- den. Dunkelfarbige Böden in Oberflächennähe zeigen stellenweise eine etwaige chemische Belastung an (Krajewski 2023). Auf dem Vorhabengrundstück wurden mehrere Altlastenuntersuchungen durch- geführt. So wurden im Jahr 1996 eine orientierende umwelttechnische Untersu- chung des Bodens und der Bodenluft und im Jahr 2000 eine Altlastenuntersu- chung vorgenommen. (Orientierende umwelttechnische Untersuchung des Bo- dens und der Boden Luft, Trischler und Partner GmbH, Stand 02.08.1996; Zu- sammenfassende Bewertung des Flurstücks 364/2 hinsichtlich Altlasten und Entsorgung von evt. Bodenaushub, Büro Arcadis Trischler & Partner GmbH, 26.05.2000). Hierbei wurden in der Gemarkung Darmstadt, Flur 34, die Flurstücke Nr. 364/2 und 363 (als kleine Teilfläche innerhalb des Flurstücks 364/2) betrachtet. Die Flurstücksnummern im Vorhabenbereich wurden seitdem mehrfach geändert und bestehen in dieser Form zum Zeitpunkt der Planaufstellung des Bebauungsplans N 84 nicht mehr. Die Grundstückszuschnitte der Untersuchungsbereiche in den Gutachten liegen so nicht mehr vor. Zudem wurden die Untersuchungen großflächiger als der aktuelle Geltungsbereich vorgenommen. Die Ergebnisse der vorliegenden Altlastenuntersuchungen erstrecken sich somit auf den Geltungsbereich des N 84, aber auch auf außenliegende Flächen. Nachfolgend sind die Ergebnisse der Untersuchungen in Auszügen aufgeführt. Die Altlastenuntersuchung von 1996 kommt für das Flurstück Nr. 362/1 zu dem Ergebnis, dass in Teilbereichen die aufgefüllten Böden aufgrund der fest- gestellten Schwermetallbelastungen als abfallrechtlich belastet einzustufen sind. Belastungen in Böden in den vorgefundenen Größenordnungen bedürfen keiner akuten Maßnahme. Bei Aushub dieser Bodenpartien muss das Material jedoch geordnet verwertet werden (z. B. zu deponiebautechnischen Maßnahmen). Für Boden und Bodenluft wurde kein altlastenrelevanter Sanierungsbedarf fest- gestellt. Der gewachsene Boden ist abfallrechtlich als unbelastet eingestuft. Die Ergebnisse der Altlastenuntersuchung aus dem Jahr 2000 erstrecken sich nicht explizit auf die aktuellen Flurstücke Nr. 362/17, 363 und 364/1. Die Vorläufer dieser Flurstücke waren jedoch Teil der Untersuchungen. Grund- sätzlich wurde festgestellt, dass nicht mit flächigen Altlasten im Untergrund zu rechnen ist (Darmstadt, 2023). Aufgefüllte Böden wurden in allen Aufschlüssen vorgefunden. Es handelt sich dabei um sandig-schluffige Erdmassen, die mit Ziegel-, Beton- Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 20 Umweltbericht und Schlackebruchstücken durchsetzt sind. Die erschlossene Mächtigkeit der Auffüllung beträgt bis 2,5 m. Die aufgeführten Gutachten wurden dem RP Darmstadt, Dezernat IV/Da-41.5 Bodenschutz zur Beurteilung vorgelegt. Hiernach bestehen nach Beurteilung der vorgelegten Gutachten gegen die Fortführung der Planungen keine Bedenken. Bei Baugenehmigungen, die Altflächen und insbesondere die Verfüllung von Gruben (vorsorgenden Bodenschutz) betreffen, ist die untere Bodenschutzbehör- de zu beteiligen. Beim Aushub der belasteten Bodenpartien ist das Material geordnet zu verwerten. Der Kampfmittelräumdienst teilte in der Stellungnahme des Regierungspräsidi- ums Darmstadt vom 14.07.2021 mit, dass die Auswertung der beim Kampfmittel- räumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das Plangebiet in einem vormaligen Bombenabwurfgebiet befindet und daher grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden muss. In der Planzeich- nung des Bebauungsplans ist zudem ein Verdachtspunkt eines Bombenblindgän- gers gekennzeichnet. Vor Bodeneingriffen sollte eine Kampfmittelsondierung erfolgen. 4.3 Wasser Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Der GB liegt im hydrogeologischen Großraum "Oberrheingraben mit Mainzer Becken und nordhessischem Tertiär" (ID 03), im Hydrologischen Raum "Ober- rheingraben mit Mainzer Becken" (ID 031) und im hydrologischen Teilraum "Rheingrabenschollen" (ID 03101) (BGR 2017). Grundwasservorkommen wurden bei Bohraufschlüssen mit einer Tiefe von 7,0 m nicht angetroffen. Innerhalb des geotechnischen Berichts, in dessen Zuge Bau- grunduntersuchungen wie auch Bohraufschlüsse durchgeführt wurden, wird ein Bemessungswasserspiegel von 120,0 m ü. NN vorgeschlagen. Aufgrund bindiger Zwischenlagen muss bei größeren Niederschlagsmengen mit Schichten- wie auch Stauwasser gerechnet werden. (Krajewski, 2023) Im Erschließungskonzept (Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH, August 2024) ist ausgeführt: „Gemäß dem hydrogelologischen Kartenwerk des HNLUG … ist ein Grundwasserstand bei zirka 115 Meter ü. NN bis 119 Meter ü. NN zu erwarten. Dies entspricht einem Flurabstand von zirka 7 - 10 m.“ Durch die Bodenuntersuchungen wurde eine Durchlässigkeit von zirka 1 x 10 -5 m/s festgestellt.“ „Eine gezielte entwässerungstechnische Versickerung ist somit grundsätzlich möglich.“ Umweltbericht 21 Der GB befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten. Die nächsten Wasser- schutzgebiete liegen rund 5 km ös tlich bzw. n ö rdlich des Untersuchungs- gebietes und besitzen keine Relevanz für die vorliegenden Planungen. Im Untersuchungsgebiet selbst und in unmittelbarer Umgebung befinden sich keine Oberflächengewässer. Aus diesem Grund erfolgen hierzu keine weiteren Ausführungen. Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried, der das Planvorhaben nicht wirklich tangiert. Der Vollständigkeit halber wird er dennoch in diese Untersuchung mit aufgenommen. Im Einzelnen sind die Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried zu beachten. In erster Linie handelt es sich um eine quantitative Betrachtung der regionalen Grundwasserverhältnisse. Im Ergebnis dieser Betrachtung ist die Wasserversorgung im Ballungsraum Rhein-Main unter Berücksichtigung der angenommenen Randbedingungen langfristig gesichert und ökologisch ver- träglich. Der Grundwasser-Bewirtschaftungsplan entfaltet seine wesentlichen Wirkungen in den Wasserrechtsverfahren, in denen Erlaubnisse, gehobene Er- laubnisse und Bewilligungen erteilt werden, die zur Entnahme von Grundwasser berechtigen. Die Zielvorgaben des Plans müssen also von den Wasserbehörden in den einzelnen wasserrechtlichen Zulassungen umgesetzt werden. Zu diesem Zweck wird bei der Bescheidung von Grundwasser-Entnahmen – vom Regierungs- präsidium Darmstadt als zuständiger Oberer Wasserbehörde – der Richtwert als Zielvorgabe und der zugehörige untere Grenzgrundwasserstand verwendet, um ein weiteres Absinken des Grundwasserstandes in Trockenzeiten zu verhindern. Bei Erreichen des unteren Grenzgrundwasserstandes sollen gezielt Maßnahmen zur Stabilisierung des Grundwasserstands greifen: beispielsweise Fördermen- genreduzierungen, Fördermengenverlagerungen oder Fremdbezug über einen Leitungsverbund (Regierungspräsidium Darmstadt, 2020). Bedeutung Grundwasservorkommen sind umso bedeutender, je größer ihre Ergiebigkeit ist. Die Ergiebigkeit des Grundwassers ist im Wesentlichen abhängig von der Grund- wasserneubildungsrate, das heißt der Niederschlagsmenge abzüglich Verdun- stung und Abfluss. Für den Großraum Darmstadt wird eine hohe Ergiebigkeit von > 30 l/s (HLNUG 2019b) und eine mittlere Grundwasserneubildungsrate von 20- 100 mm/a (BGR 2019) angegeben. Für den GB selbst ist jedoch keine besondere Bedeutung für den Grundwasserkörper anzunehmen, da durch den hohen Versie- gelungsgrad und die gewerbliche Nutzung generell keine Regenwasserbewirt- schaftung und eine Entwässerung über die Kanalisation vorhanden ist und die W V Ka i o rls s r r s h uh a e e , 1 n b 7.0 sc e 1. h n 202 a b 5 f e U z m t . w ss B eltb t e a e ric d b ht u _ t a B D u Pla r n n a m g N8 s 4 s p Grä t l f a a en n ha d us t N er S 8 tr 4 aß e. – w p G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht 22 Umweltbericht zulässige Versiegelung im Plangebiet sinkt. Niederschlagswasser soll aber inzwi- schen allgemein auf dem Grundstück zurückgehalten oder genutzt oder ansons- ten ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Ge wässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen (z.B. aufgrund von Bodenbela- stungen). Da keine stehenden Oberflächengewässer in der Umgebung des Plangebiets bestehen, ist von keiner Bedeutung für deren Funktionen auszugehen. Empfindlichkeit Für das Schutzgut Wasser bzw. Grundwa sser ist die Überbauung und Versiegelung von Flächen und der damit verbundene Verlu st an Infiltrationsfläche ein maß- geblicher Störfaktor. Da der Geltungsbereic h bereits sehr stark versiegelt ist, wird die Empfindlichkeit gegenüber der Flächenversiegelung als gering eingestuft. Eine grundsätzliche Empfindlichkeit besteht gegenüber dem Eintrag von Schad- stoffen in das Grundwasser. Vorbelastung Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser sind durch die bestehenden Flächen- versiegelungen, Überbauungen und Bodenb elastungen vorhanden. Aussagen zum Wirkpfad Wasser beinhaltet die Altlaste nuntersuchung von 1996 nicht, vmtl. aufgrund des tiefliegenden Grundwassers und da der gewachsene Boden abfall- rechtlich als unbelastet eingestuft ist. Auf die Ausführungen zur Vorbelastung beim Schutzgut Boden wird ergänzend verwiesen. 4.4 Klima/Luft Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Der Planungsraum in Darmstadt befindet sich im Klimabezirk "Südwestdeutsch- land" mit einem langjährigen Mittelwert der Jahrestemperatur von ca. 10,6°C (de.climate-data.org, 2023). Als Planungsgrundlage liegt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Klima- funktionskarte auf Basis einer gesamtstädtischen Klimaanalyse vor; hieraus wurden Planungshinweise abgeleitet. Der Geltungsbereich liegt in einem Gebiet mit starker Überwärmung. Das südliche Dri ttel ist in der Planungshinweiskarte als Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 23 „Bebautes Gebiet mit klimarelevanter Funktion“ während der Rest als „Bebautes Gebiet mit klimatischen Nachteilen“ gekennzeichnet ist. Anhand des lokalklimatischen Gutachtens (iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, August 2023) lässt sich bezüglich der thermischen Situation Darmstadts sagen, dass besonders der nordwestlich gelegene Teil Darmstadts aufgrund der Lage im Rheingraben und des großflächigen Gewerbegebiets mit geringem Grünanteil thermisch belastet ist. Sowohl die Anzahl der Sommertage wie auch heiße Tage (52 Sommertage und 13 heiße Tage) ist vergleichbar mit der Anzahl der Sommertage und heiße n Tage der beiden Großstädte Frankfurt (Main) (52 Sommertage, 14 heiße Tage) und Wiesbaden (53 Sommertage, 13 heiße Tage). Die thermische Belastung zeigt sich weiter-hin durch den Kältestress, welche r durch die im Winter niedrigen Temperaturen einhergeht. Im Raum Darmstadt treten gemäß dem lokalklimatischen Gutachten rund 13 Eistage im Jahr auf, der durchschnittliche Jahresniederschlag liegt bei 729 mm, der Mittelwert der Sonnenscheindauer pro Jahr erreicht 1.644 Stunden(Bezugszeitraum 1981-2010, DWD). Das Plangebiet, das sich innerhalb eines stark versiegelten und be bauten Gewer- begebiets liegt, befindet sich innerhalb einer überwärmten Zone Darmstadts mit vorwiegend Südwest- und Nordostwinden in einem bei austauscharmen Wetter- lagen nachts tendenziell schlecht durchlüfteten Bereich. Bedeutung Als Gewerbestandort mit hoher Flächenversiegelung im nordwestlichen Rand- bereich von Darmstadt kommt dem Geltungsbereich keine Bedeutung hinsicht- lich klimatischer Aspekte wie der Klimaregulierung und Frischluftproduktion zu. Für die direkt angrenzende Bebauung kann jedoch ein Beitrag zur Überwärmung angenommen werden. Empfindlichkeit Das Klima wird durch vorhandene Grünstrukturen positiv beeinflusst, indem frische und kühle Luft produziert wird, während überbaute und versiegelte Flächen durch die Wärmespeicherung der Oberfläche zur Überwärmung der umliegenden Bereiche beitragen. Der geringe Anteil der Grünflächenstrukturen hat keinen klimatischen Einfluss, der über das K leinräumliche hinausreicht. Auch innerhalb des Untersuchungs- W V Ka o rl i s s r ru s h h a e e , 1 n b 7.0 s 1. c en 202 h b 5 a f e U z m t . w s el s B tb t e a e ric d b ht_ t au B P D u la n n a g N r 8 m s 4 p Gr s ä l f t a en a n ha d us t N er S 8 tr 4 aße. – wp G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht 24 Umweltbericht gebietes sind die kühlenden Effekte lokal begrenzt und werden durch die groß- flächige Versiegelung rundherum überlagert. Daher wird für den gesamten Gel- tungsbereich die Empfindlichkei t der klimatischen Funktionen als „gering“ einge- stuft. Vorbelastung Vorbelastungen sind im gesamten Bereich durch versiegelten und bebauten Flächen gegeben (Hitzeinsel). Durch die Gräfenhäuser Straße (Bundesstraße B3) und die Leydhecker Straße sowie LKW- und PKW-Nutzung innerhalb des ge- samten Gewerbegebiets besteht zudem für den Verkehr eine verkehrsübliche Abgasbelastung. Das Plangebiet ist sowohl durch gewerblichen Lärm als auch durch Lärm der öffentlichen Straßen stark vorbelastet. 4.5 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 4.5.1 Pflanzen und biologische Vielfalt Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Die Bestandserfassung der tatsächlichen, aktuellen Vegetation basiert auf einer flächendeckenden Geländeerhebung der Nu tzungstypen nach der hessischen Kompensationsverordnung (HMUKLV 2018) im Frühjahr 2019 und September 2023. Die erfassten Nutzungstypen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet und beschrieben. Zur kartographischen Darste llung siehe Anhang 1 (Bestandskarte). Nummer nach KV (HMULV 2018) Beschreibung Nutzungstyp Gehölze Gebüsche, Hecken, Säume 02.200 heimischer Arten auf fri- schen Standorten Durch Verbuschung dege- 02.700 nerierte Sonderstandorte Im gesamten Plangebiet vorkommend, Randstru- kturen, alte Ablagerungen oder Brachflächen, überwiegend von Brombeere (Rubus sect. Ru- bus) vollständig überwachsene Flächen, zudem Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Schmale Heckenpflanzung teilweise entlang der süd - und n o rd öst lichen Grundstücksgrenze, Gehölze überwiegend Sträucher heimischer Arten, verein-zelt kleine Bäume, u.a. Spitzahorn ( Acer plata-noides), Walnuss (Juglans regia), Liguster (Ligu-strum vulgare), Hasel (Corylus avellana), Schmet-terlingsflieder (Buddleja davidii), Roter Hartrie-gel (Cornus sanguinea) und Brombeere (Rubus sect. Rubus). Umweltbericht 25 Nummer nach KV (HMULV 2018) Nutzungstyp Beschreibung Brennnessel (Urtica dioica), Goldrute (solidago spec.) und junger Gehölzaufwuchs, u.a. Birke (Betula pendulaund), Pappel (Populus spec.), Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), äußerst dominant ist hier der Götterbaum (Ailanthus altissima); z.T. deutlich durch Müllablagerungen geprägt (s. Darstellung Anhang 1 - Bestandskarte). 04.110 Einzelbaum, einheimisch Im südlichen Plangebiet stehen fünf Platanen (Platanus x hispanica) im Eingangsbereich vor der Halle sowie ein Bergahorn (Acer pseudopla- tanus) und eine Schwarz-Pappel (Pupulus nigra) neben der Gräfenhäuser Straße. 04.120 Einzelbaum, nicht hei- misch, nicht standortge- recht Prägende Einzelbäume im Plangebiet sind ein Silber-Ahorn (Acer saccharinum), ein großer Götterbaum im Norden des Plangebietes neben der Halle sowie ein großer Götterbaum im Süden an der Gräfenhäuser Straße. Aufwuchs mehrerer junger Götterbäume (Ailanthus altissima) im südlichen sowie nördlichen Plangebiet. 04.210 Baumgruppe / Baumreihe, einheimisch, standortge- recht Junger Gehölzaufwuchs im südwestlichen Plan- gebiet; Aufbau aus jungen Bäumen, kaum Sträu- cher, Pionierwaldcharakter; prägende Arten sind Schwarz-Pappel (Populus nigra), Birke (Betula pendula) und Salweide (Salix caprea), hinzu vereinzelt Zitterpappel (Populus tremula), Esch- en-Ahorn (Acer negundo), Esche (Fraxinus excel- sior) und Roter Hartriegel (Cornus sanguinea). Ruderalfluren und krautige Säume 09.123 Artenarme oder nitrophy- tische Ruderalvegetation Überwiegend krautige Ruderalvegetation auf stark gestörten und noch nicht überwucherten standorten, vorkommende Arten u.a. Tüpfel- Johanniskraut (Hypericum perforatum), Rainfarn (Tanacetum vulgare), Hohes Fingerkraut (Poten- tilla recta), Wicke (Vicia spec.) Und Goldrute (Solidago spec.); z.T. bereits anfängliche Verbu- schung. 09.160 Straßenränder Artenarme, aus überwiegend Gräsern bestehen- de und intensiv gepflegte Straßenränder; weitere Arten u.a. Spitzwegerich (Plantago lanceolata) und Klee (Trifolium spec.). Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 26 Umweltbericht Nummer nach KV (HMULV 2018) Nutzungstyp Beschreibung Versiegelte und teilversiegelte Flächen 10.430 Schotterhalde, Abraum- halde, Abbruchmaterial von Gebäuden, naturfern und/oder vegetationsfrei Großflächige Ablagerung von Bauschutt, Splitt und Erdaushub, teilw. Zusammen mit Abfall ent- sorgt, vegetationsfrei. 10.510 Sehr stark und völlig ver- siegelte Flächen Versiegelte Hof-, Lager- und Verkehrsflächen im Plangebiet. 10.520 Nahezu versiegelte Flä- chen, Pflaster Kleine Pflasterflächen vor der Halle und an der Straße im südlichen Plangebiet. 10.530 Schotter-, Kies- und Sand- wege oder -plätze Zwei Sand- bzw. Schotterflächen, mit fortge- schrittener Ruderalisierung. Überbaute Flächen 10.710 Dachfläche nicht begrünt Die Gebäude im Plangebiet weisen keine Dachbegrünung auf. An mehreren Stellen auf dem Gelände wurde eine große Anzahl von alten Containern abgestellt. Tab. 1: Nutzungstypen im Geltungsbereich Bedeutung Die Bewertung der Nutzungstypen erfolgt nach der "Verordnung über die Durch- führung von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen" (HMUKLV, 2018). Die Kompensationsverordnung Hessen weis t jedem Nutzungstyp Wertpunkte je Quadratmeter zu. Mit zunehmender Anzahl der Wertpunkte (WP, maximal 80) steigt die Bedeutung der Nutzungstypen. Es ergibt sich folgende Bewertung: sehr hohe Bedeutung ÿ > 51 Wertpunkte hohe Bedeutung ÿ 41 - 50 Wertpunkte mittlere Bedeutung ÿ 21 - 40 Wertpunkte geringe Bedeutung ÿ 11 - 20 Wertpunkte sehr geringe Bedeutung ÿ 1 - 10 Wertpunkte Da sich die Empfindlichkeit entsprechend der Beurteilung der Bedeutung dar- stellt, wird in Tabelle 2 auch bereits die Empfindlichkeit des Nutzungstyps ange- geben. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 27 Nummer nach KV (HMULV 2018) Nutzungstyp Bedeutung WP Bedeu- tung ver- bal Empfind- lichkeit Gehölze 02.200 Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf fri- schen Standorten 39 M M 02.700 durch Verbuschung dege- nerierte Sonderstandorte 27 M M 04.110 Einzelbaum, einheimisch 34 M M 04.120 Einzelbaum, nicht hei- misch, nicht standortge- recht 23 M M 04.210 Baumgruppe / Baumreihe, einheimisch, standortge- recht 34 M M Ruderalfluren und krautige Säume 09.123 Artenarme oder nitrophy- tische Ruderalvegetation 25 M M 10.520 Straßenränder 13 G G Versiegelte und teilversiegelte Flächen 10.430 Schotterhalde, Abbruch- material von Gebäuden 14 G G 10.510 Sehr stark und völlig ver- siegelte Flächen 3 SG SG 10.520 Nahezu versiegelte Flä- chen, Pflaster 3 SG SG 10.530 Schotter-, Kies- und Sand- wege oder -plätze 6 SG SG Überbaute Flächen 10.710 Dachfläche nicht begrünt 3 SG SG Tab. 2: Bedeutung und Empfindlichkeit der Nutzungstypen im Geltungsbereich SG- sehr gering, G - gering, M - mittel, H - hoch, SH - sehr hoch Die Nutzungstypen innerhalb des Untersuchungsgebietes weisen mit den Ge- hölzen und den Ruderalfluren eine maximal mittlere Bedeutung auf, die versie- gelten Siedlungsstrukturen bilden die Nutzungstypen der geringsten Wertigkeit. Das Untersuchungsgebiet ist aufgrund der Gewerbenutzung durch einen sehr Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 28 Umweltbericht hohen Versiegelungsgrad geprägt. Lediglich im südwestlichen Bereich des Gel- tungsbereiches sind größere Vegetationsb estände zu finden, wenn auch auf stark gestörten Standorten. Werden – wie im bestehenden Bebauungsplan möglich - die nicht versiegelbaren Bereiche des Baugrundstücks fiktiv als arten- und strukturarme Hausgärten (11.221) angesetzt, so ist deren Bedeutung und Empfindlichkeit als gering zu bewerten. Das Plangebiet weist hinsichtlich der biologischen Vielfalt der Flora keine be- sondere Bedeutung auf und ist deutlich auch von Neophyten geprägt. Mangels wertgebender Strukturen im Anschluss hat es heute auch keine besondere Be- deutung für die Biotopvernetzung, auch da der bestehende Bebauungsplan auf dem Baugrundstück 80 % Versiegelung zulässt und standortgenau nur straßen- begleitend Vorgarten fordert. Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit ist entsprechend der Bedeutung der Biotopstrukturen als sehr gering bis mittel zu bewerten, vgl. dazu letzte Spalte Tabelle 2. Vorbelastung Die wichtigste Vorbelastung stellt die gr oßflächige Teil- und Vollversiegelung und Überbauung dar, die selbst im realisierten Bestand über 70 % der Fläche des Baugrundstückes einnimmt. Entsprechend gering ist das Vorkommen an bedeu- tenden Biotopstrukturen oder unbelastetem Boden. 4.5.2 Tiere und biologische Vielfalt Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Rechtsgrundlage für die Betrachtung de s Artenschutzes ist das Bundesnatur- schutzgesetz in der aktuellen Fassung. Demnach müssen die Artenschutzbelange bei allen genehmigungspflichtigen Pl anungs- und Zulassungsverfahren den europarechtlichen Bestimmungen entsprechend beachtet werden. So ist es nach § 44 Abs. 1 BNatschG verboten, 1. wildlebenden Tieren der besonders geschü tzten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd W V Ka i o rls s r r s h uh a e e , 1 n b 7.0 sc e 1. h n 202 a b 5 f e U z m t . w ss B eltb t e a e ric d b ht u _ t a B D u Pla r n n a m g N8 s 4 s p Grä t l f a a en n ha d us t N er S 8 tr 4 aß e. – w p G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Umweltbericht 29 2. wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogel- arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwick- lungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu be- schädigen oder zu zerstören. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft gelten diese Verbote nach § 44 Abs. 5 BNatSchG und HMUELV (2011) nur für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL, die europäischen Vogelarten und die so ge- nannten nationalen “Verantwortungsarten”, die im folgenden “europäisch ge- schützte Arten” genannt werden. Soweit die ökologische Funktion der betroffe- nen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wildlebender Tiere im räumlichen Zu- sammenhang erfüllt wird, kann ggf. eine Freistellung von bestimmten Verbotstat- beständen bei unvermeidbarer Beeinträchtigung erfolgen. Dies setzt in der Regel zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) voraus. Darüber hinausgehende Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG kommen nur aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses in Betracht, wenn keine zumutbaren Alternativen gegeben sind und das Vorhaben und der Eingriff sich nicht negativ auf den Erhaltungszustand der jeweiligen Population auswirkt. Hierfür können kompensatorische Maßnahmen (FCS-Maßnahmen) erforderlich sein. Die bestehende bauliche Struktur im Plangebiet, die zuletzt als Lager und Werkhalle genutzt wurde, weist einen Gewerbegebietscharakter auf. Diese Flächen sind im Großteil mit Sukzessionsflächen durchsetzt, die im Norden überwiegend aus Brombeergebüsch und im Südwesten mit den Bäumen, vorwiegend Platanen, bestanden sind. Im Zuge der laufenden Planung wurde ein Fachbeitrag zur speziellen Artenschutz- prüfung seitens des Unternehmens "MALTEN - Fachbüro Faunistik und Ökologie" erstellt. Dieser untersucht den tatsächlichen Bestand im Plangebiet. Im Zeitraum von April bis Juni 2019 wurden daher mehrmalig Begehungen zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Sachverhalte durchgeführt. Dabei wurde nach Tierarten aus den Gruppen aus den einschlägigen europäischen Richtlinien, der Fauna- 30 Umweltbericht Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL), sowie aus der nationalen Gesetzgebung (BNatSch G) gesucht. Zur Erfassung des Artenin- ventars sowie für die Ermittlung der Flugaktivitäten von Fledermäusen wurden in den Abend- bzw. Nachtstunden Begehu ngen mit einem Ultraschalldetektor durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurde festgestellt, dass innerhalb des Plan- gebiets folgende Arten vorkommen und von der Planung betroffen sind: Fledermäuse Alle Fledermausarten sind durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) be- sonders und streng geschützt und sie sind alle in der FFH-RL der EU aufgelistet. Ebenso sind alle Fledermausarten auf der Roten Liste Hessen (Kock & Kugel- schafter 1996) – wobei auch ein Status al s „ungefährdet“ möglich ist - verzeich- net, die sich jedoch von der Roten Liste Deutschlands (Meinig et al. 2009) unter- scheidet. Im Rahmen der Detektoruntersuchungen wurden von den 22 in Hessen nach- gewiesenen Fledermausarten 2019 zwei überfliegende Fledermausarten bei den nächtlichen Begehungen nachgewiesen. Die häufigste Art im Untersuchungs- gebiet ist die Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus ), die bei uns generell auch im bebauten Bereich regelmäßig auftritt. Von der Zwergfledermaus wurden bei den beiden Begehungen jeweils einzelne Individuen beobachtet. Hinweise auf Quartiere liegen nicht vor. Zweimal wurden Überflüge einzelner Individuen vom Großen Abendsegler ( Nycta- lus noctula ) festgestellt, die keinen Bezug zu den Strukturen im Untersuchungs- gebiet haben. Hinweise auf Quartiere in der Umgebung liegen nicht vor. Mutmaßlich von dem Vorhaben erheblich betroffen ist gemäß dem Artenschutz- gutachten voraussichtlich keine Art. Beeinträchtigungen durch falsche Beleuch- tungseinrichtungen wären aber möglich. Schutz und Gefährdung: BNG = Angabe des Schutzstatus: b = besonders geschützt, s = streng geschützt FFH = FFH-Richtlinie der EU: Angabe der Arten der Anhänge II oder IV RLH = Einstufung in der Roten Liste Hessens (Kock & Kugelschafter 1996) RLD = Einstufung in der Roten Liste Deutschlands (Meinig et al. 2009) Gefährdungskategorien: 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, * = Ungefährdet E = Erhaltungszustand (Ampelschema) in Hessen (HLNUG 2019) Kategorien: FV = günstig (grün); U1 = unzureichend (gelb); Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 31 Schutz und Gefährdung wiss. Name deutscher Name BNG FFH RLH RLD E s b II IV X X X 3 V U1 Nyctalus noctula Großer Abendsegler X X X 3 * FV Pipistrellus pipistrel- lus Zwergfledermaus Tab. 3 : Liste der 2019 nachgewiesenen Fledermausarten Vögel Insgesamt wurden 19 Vogelarten im Untersuchungsgebiet und dessen unmittel- barer Nachbarschaft im Erhebungszeitraum festgestellt. Davon wurden acht Arten als Brutvögel eingestuft und elf Arten waren als Gastvogelarten bzw. Überflieger zu sehen. Hinsichtlich der Detailergebnisse bzgl. vorgefundener Arten, Erhal- tungszustand und Status wird auf den Fachbeitrag zur speziellen Artenschutz- prüfung verwiesen. Alle einheimischen Vogelarten sind durc h die VS-RL und das BNatSchG besonders geschützt. Unter „wertbestimmende Arten“ werden allerdings hier die Vogelarten gefasst, die sich nach WERNER et al. (2014) in Hessen in einem „ungünstigen“ Erhaltungszustand befinden oder in einem Gefährdungsgrad in den Roten Listen geführt werden. Lediglich zwei Arten, die beide als Gastvogelarten einmalig festgestellt wurden, sind als gefährdet in der Roten Liste Deutschlands (Star Sturnus vulgaris ) bzw. Hessens (Bluthänfling Carduelis cannabina ) aufgeführt. In Hessen befindet sich der Star (noch) in einem günstigen Erhaltungszustand und ist nicht gefährdet. Dagegen befindet sich der gefährdete Bluthänfling in Hessen in einem schlechten Erhaltungszustand. Von den Arten der Vorwarnliste zur Roten Liste Hessens wurden die Gastvogelart Haussperling ( Passer domesticus ) und Stieglitz ( Cardue- lis carduelis ) beobachtet, die in der weiteren Umgebung brüten. Weiterhin befin- det sich der Mauersegler ( Apus apus ), der als Überflieger des Untersuchungs- gebietes beobachtet wurde, in Hessen in einem ungünstigen Erhaltungszustand, da er als Gebäudebrüter immer weniger geeignete Brutplätze findet. Einzig die in Hessen in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindliche Klappergrasmücke ( Sylvia curruca ) brütete im Plangebiet in dem Brombeer-Weiden-Gebüsch an der Nordostgrenze an der Privatstraße (ein Brutpaar). In Mitteleuropa ist die Art vom Tiefland bis in die Alpen ein verbreiteter und nicht seltener Brutvogel. Der Brut- Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 32 Umweltbericht bestand wird in Hessen auf 6.000-14.000 Paare geschätzt. Die Art brütet in weit- gehend offenem Gelände in Hecken und Gehölzen, in jungen Forsten und in Parks und Gärten im Siedlungsbereich. Von den allgemein häufigen und nicht gefährdeten Arten brüten insgesamt sieben Arten in den Gebüschen und an bzw. im Gebäude bzw. den Containern. Bei diesen Brutvogelarten wird davon ausgegangen, dass sie weit verbreitet sind und auch im weiteren Umfeld nicht selten auftreten. ST = Status (BV = Brutvogel, GV = Gastvogel, Nahrungsgast oder Überflieger) E = Erhaltungszustand nach Werner et al. 2014 (G = günstig (grün), Uu = ungünstig-unzureichend (gelb), Us = ungünstig- schlecht (rot)) BN = Bundesnaturschutzgesetz (s = streng geschützt, b = besonders geschützt) EAV = EG Artenschutzverordnung (A = Anhang A) VSR = Vogelschutzrichtlinie (I = Anhang I, a = allgemein geschützt) RLD = Rote Liste Deutschland (3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste) RLH = Rote Liste Hessen (3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste) Deutscher Name Wissens. Name ST E BN EAV VSR RLD RLH Amsel Turdus merula BV G b a * * Bachstelze Motacilla alba GV G b a * * Blaumeise Parus caeruleus GV G b a * * Bluthänfling Carduelis cannabina GV Us b a V 3 Elster Pica pica GV G b a * * Grünfink Carduelis chloris BV G b a * * Hausrotschwanz Phoenicurus ochuros BV G b a * * Haussperling Passer domesticus GV Uu b a V V Kohlmeise Parus major BV G b a * * Klappergrasmücke Sylvia curruca BV Uu b a * V Mauersegler Apus Apus GV Uu b a * * Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV G b a * * Rabenkrähe Corvus corone GV G b a * * Ringeltaube Columba palumbus BV G b a * * Rotkehlchen Erithacus philomelos BV G b a * * Singdrossel Turdus philomelos GV G b a * * Star Sturnus vulgaris GV G b a 3 * Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 33 Deutscher Name Wissens. Name ST E BN EAV VSR RLD RLH Stieglitz Carduelis carduelis GV Uu b a * V Zilpzalp Phylloscopus collybita GV G b a * * Tab. 4 : Liste der 2019 im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten Reptilien Bei der Suche nach Reptilien wurde keine Art gefunden. Damit fehlen hier auch Hinweise auf Vorkommen der Zauneidechse ( Lacerta agilis ) oder der Mauerei- dechse ( Podarcis muralis ), die beide im Anhang IV der FFH-RL aufgeführt werden und streng geschützt sind. Schmetterlinge Weit verbreitete besonders geschützte Tagfalterarten, wie Kleines Wiesenvögel- chen ( Coenonympha pamphilus ) oder Gemeiner Bläuling ( Polyommatus icarus ) treten an blütenreichen Standorten fast üb erall auf und sind auch hier zu erwarten. Libellen Grundsätzlich sind alle Libellenarten durch das BNatSchG besonders geschützt. Auf Grund des Fehlens eines Gewässers ist eine Fortpflanzung im Untersuchungs- gebiet nicht möglich. Gelegentlich können Libellen bei ihren Nahrungsflügen auch im Untersuchungsgebiet auftreten. Das Vorhaben hat aber keinen Einfluss auf die Populationen der Libellenarten der weiteren Umgebung. Käfer Zahlreiche Käferarten sind durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Teilweise sind diese Arten weit verbreitet und nicht selten. Streng geschützte Arten, wie z. B. der Heldbock ( Cerambyx cerdo ), wurden nicht gefun- den. Die genannte Art ist aber auf Grund des Fehlens von geeigneten alten Eichen auch in der Umgebung des Untersuchungsgebietes nicht zu erwarten. Vorkom- men von lediglich besonders geschützten Käferarten betreffen z.B. den Rosenkä- fer ( Cetonia aurata ), der sich in Komposthaufen entwickelt und praktisch überall auftreten kann. Eine besonders geschützte Art ist der Feld-Sandlaufkäfer ( Cicin- dela campestris ), der auf den vegetationsfreien Erdablagerungen beobachtet wurde. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 34 Umweltbericht Hautflügler Diese Artengruppe beinhaltet ausschließlich national besonders geschützte Arten. Dazu zählen alle Wildbienen ( Apoidea ssp. ), Kreiselwespen ( Bembix ssp. ), Knopfhornwespen ( Cimbex ssp. ) und mehrere Ameisenarten. Insbesondere Individuen aus der Gruppe der Wildbienen sind bei uns grundsätzlich überall zu erwarten und verschiedene unbestimmte Arten wurden auch im Untersuchungs- gebiet bei den Begehungen beobachtet. Heuschrecken: Von den Heuschrecken ist auf Grund der Lebensräume allenfalls die besonders geschützte Blauflügelige Ödlandschrecke ( Oedipoda caerulescens ) zu erwarten, die in und um Darmstadt verbreitet und nicht selten ist. Netzflügler: Ein Vorkommen der beiden in der Bundesartenschutzverordnung als streng geschützt aufgeführten Vertreter sind im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Ein Vorkommen der häufigen Arten ist zu erwarten. Weitere besonders und streng geschützte Arten Ein Auftreten von besonders oder streng geschützten Fischarten und Rundmäu- lern, Amphibien und Krebsen sowie Ringelwürmer ist aufgrund des Fehlens eines Gewässers im Plangebiet auszuschließen. Die fünf in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführten besonders und streng geschützten Spinnenarten kommen auf Grund ihrer Verbreitung und die speziel- len Lebensraumansprüche im Untersuchungsgebiet nicht vor. Vorkommen weiterer streng geschützter Säugetierarten (außer Fledermäuse), wie Bieber, Feldhamster, Wildkatze, Wolf oder auch Fischotter können derzeit für das Untersuchungsgebiet gänzlich ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss ergibt sich aufgrund der Lebensraumansprüche dieser Arten sowie ihrer nachgewiese- nen Verbreitung in Hessen. Es ist in jedem Fall das Vorkommen weiterer be- sonders geschützter Säugetierarten, wie Igel ( Erinaceus europaeus ) und Spitz- mäuse ( Gattungen Sorex und Crocidura ), Wald- und Gelbhalsmaus ( Apodemus sylvaticus, A. flavicollis ) und Eichhörnchen ( Sciurus vulgaris ) zu erwarten. Weiterhin ist ein Vorkommen von Gartenschläfer ( Eliomys quercinus ) und/oder Siebenschläfer ( Glis glis ) denkbar, worauf aber keine Hinweise gefunden wurden. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 35 Bedeutung Das Plangebiet weist hinsichtlich der biologischen Vielfalt der Fauna keine be- sondere Bedeutung auf. Es ist als von geringer Bedeutung für die zwei über- fliegenden Fledermausarten einzustufen, da keine Quartiere in der Untersuchung festgestellt wurden. Die Bedeutung des Plangebietes als Nahrungshabitat wird vom Artenschutz-Gutachter als gering eingestuft, da zum einen nur einzelne Tiere beobachtet wurden und zum anderen sich in der Umgebung (z.B. entlang der Gräfenhäuser Straße und den angrenzenden Wohnsiedlungen) zahlreiche ältere Bäume/Gehölze befinden. Das Plangebiet und die darauf befindliche Halle geben keine Hinweise auf eine Nutzung durch Zauneidechsen oder anderen besonders oder streng geschützten Reptilien mit ungünstigem Erhaltungszustand. Von den im Eingriffsbereich vorkommenden Vogelarten brütete nur die Klappergrasmücke im Plangebiet, die einen unzureichenden Erhaltungszustand in Hessen aufweist. Da diese aber nicht als ortstreue Art einzustufen ist, ist das Planungsgebiet für diese Art nur von geringer Bedeutung, für andere Vogelarten ist es von sehr gering er Bedeutung. Empfindlichkeit Die Empfindlichkeiten richten sich je nach Artengruppe. Grundsätzlich sind jedoch Faktoren wie Störungen durch Erschütterung, Staub, Lärm, Bewegungen und Licht oder Verlust bzw. Verschlechterung von Lebensräumen entscheidend. Die vorhandenen Strukturen gehen aufgrund der vorgesehenen Baumaßnahmen vollständig verloren. Es besteht eine Empfindlichkeit gegenüber einem Flächen- verlust, Brutplatzverlust sowie o.g. Baustörungen. Vorbelastung Als wesentliche Vorbelastung ist der große Anteil der bereits überbau- ten/versiegelten Flächen zu nennen sowie das entsprechend geringe Vorkommen von ungestörten Gehölzbeständen oder Grünflächen, außerdem allgemein auch der Straßenlärm. Im Ergebnis sind vorliegend nur wenig geeignete Lebensräume vorhanden und die biologische Vielfalt wird entsprechend insgesamt mit gering bewertet. 36 Umweltbericht 4.6 Wirkungsgefüge Ökosystemare Wechselwirkungen sind alle denkbaren funktionalen und struktu- rellen Beziehungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern (zwischen und innerhalb von Schutzgutfunktionen und Schutzgutkriterien) sowie zwischen und innerhalb von landschaftlichen Ökosystemen. Eine gewisse lokale Multifunktionalität weist der bewachsene Streifen im Gel- tungsbereich auf für die Schutzgüter Tiere/Pflanzen, Boden/Wasser, Klima/Luft und Landschaft. Ökosystemtypen/-komplexe, die ein ausgeprägtes funktionales Wirkungsgefüge im Sinne ökosystemarer Wechselwirkungskomplexe besitzen, kommen im Planungsgebiet aufgrund der heutigen Nutzung und Vorbelastung aber nicht vor. Insofern sind hier keine Bereiche mit besonderer Empfindlichkeit bezüglich der Wechselwirkungen vorhanden und es findet keine gesonderte Betrachtung der Wechselwirkungen statt. Hinsichtlich Biodiversität stellt der GB des Bebauungsplanes - aufgrund der Lage im Siedlungsbereich und der bisherigen Nutzung - keinen Schwerpunktbereich mit besonders hohen Dichten an Arten, Ökosystemen und genetischer Vielfalt dar. Zudem sind keine an besondere Standortverhältnisse angepasste Arten zu erwarten. 4.7 Landschafts- und Ortsbild Naturräumliche Gegebenheit / Bestand Das Landschafts- bzw. Stadtbild ist im GB v.a. durch die angrenzenden Gewer- begebiete geprägt und demnach als bereits stark beeinträchtigt zu bewerten. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Grundstücke mit minimalem Grün- und Gehölzanteil, teilweise mit großen Hallengebäuden bzw. Funktionsbauten ohne besondere gestalterische Qualität, Dachbegrünung fehlt in der Regel. Der be- stehende Bebauungsplan lässt zwar vier Vollgeschosse zu, die jedoch überwie- gend nicht ausgeschöpft sind. Südöstlich grenzt ein Fachhandel mit großem Bürogebäude an, im Nordwesten besteht ein Autowasch-Betrieb. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ist im Umfeld als minimal zu bewerten. Bedeutung Der GB nimmt eine geringe Bedeutung für das Stadtbild ein. Zum einen, da der Bestand von einer Lagerhalle dominiert wird, die keinen positiven Einfluss auf das Stadtbild hat, und zum anderen, da das Gelände verwahrlost aussieht. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd W V Ka i o rls s r r s h uh a e e , 1 n b 7.0 sc e 1. h n 202 a b 5 f e U z m t . w ss B eltb t e a e ric d b ht u _ t a B D u Pla r n n a m g N8 s 4 s p Grä t l f a a en n ha d us t N er S 8 tr 4 aß e. – w p G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Umweltbericht 37 Gleichwohl erhöhen die bestehenden Grünstrukturen die grünordnerische Viel- falt im Orts- und Landschaftsbild des grünordnerisch eher tristen Umfeldes. Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit gegenüber der Umnutzung ist entsprechend der Bedeutung als gering einzustufen. Eine Umwandlung in ein Wohngebiet mit einer gestalteten Grünordnung kann eine Aufwertung des Erscheinungsbildes darstellen. Vorbelastung Als Vorbelastung für das Orts- und Landschaftsbild ist der GB selbst in seiner momentanen Erscheinungsform zu nennen, die angrenzenden Gewerbebetriebe als auch die an der Gräfenhäuser Straße entstehenden Emissionen. 4.8 Menschen und deren Gesundheit Bestand und Vorbelastung Das Plangebiet ist durch Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen vorbelastet. Das Schallgutachten (Grebner Bauphysik GmbH, Juli 2024) kommt zum Ergebnis, dass die Beurteilungspegel der 16. B I mSchV für Mischgebiete für Verkehrslärm am Tag und in der Nacht teilweise überschritten, in den Innenhofbereichen im Tag- zeitraum jedoch eingehalten werden. Die aus der gewerblich geprägten Umge- bung kommenden Gewerbelärmimmissionen übersteigen in der Nacht nord- westseits und teilweise im Südwesten an der Gräfenhäuser Straße an den geplan- ten Baugrenzen die Richtwerte nach TA Lärm. Entsprechend gibt es auch in den einzelnen Lärmarten und in der Gesamtbelastung Überschreitungen der Orien- tierungswerte nach der DIN 18005. Auf die Lärmvorbelastung muss entsprechend zum Schutz des Menschen und seiner Gesundheit planerisch reagiert werden. Hinsichtlich der Belichtung, Besonnung und Belüftung gelten die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der Regel als gewährleistet, wenn die nach Landesbaurecht erforderlichen Grenzabstände eingehalten werden. Vorliegend wurden die lokalklimatische und Besonnungssituation genauer gut- achterlich untersucht (iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG., August 2023). Dem- nach ist ganz Darmstadt aufgrund seiner Lage im Rheingraben thermisch belas- tet. Das UG liegt in einer der überwärmten Zonen Darmstadts. Insbesondere bei austauscharmen Wetterlagen ist es nachts tendenziell schlecht durchlüftet. Von Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 38 Umweltbericht einer Betroffenheit der thermischen Vorbelastung und Belüftung ist daher im Bestand auszugehen. Besondere Staubemissionen aus der Umgebung sind nicht bekannt. Da der Baubetrieb auf dem Grundstück aufgegeben werden soll, ist dieser eine entfal- lende und für die Planung nicht mehr maßgebliche Vorbelastung. Eine erhebliche Luftschadstoffbelastung im Plangebiet ist nicht bekannt. Die verkehrstypischen Abgase und Gerüche von der Straße können aber auftreten. Eine gewisse Belastung besteht durch Licht aus angrenzenden Flurstücken. Bedeutung und Empfindlichkeit Aufgrund der heutigen gewerblichen Nutzung ist das Plangebiet heute nicht besonders empfindlich, die Empfindlichkeit steigt mit dem Wechsel zur Mischnut- zung mit Wohnen an. Die Bedeutung des Lärmschutzes und der Berücksichtigung der thermischen Ausgangslage und Belüftung ist aufgrund der Vorbelastung hoch. 4.9 Kultur- und sonstige Sachgüter Der GB des Bebauungsplans tangiert keine bekannten Kulturdenkmale oder archäologischen Denkmale. Eine Betroffenheit von Belangen des kulturellen Erbes ist daher nicht zu erwarten. 5. Prognose der Entwicklung des Umweltzustand es bei Nichtdurchführung der Planung Im Falle der Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche voraussichtlich weiterhin überwiegend als Gewerbegebiet mit heute teilweise belasteten Auffül- lungen im Oberboden und ohne die Vorgaben zur Grünordnung und Regen- wasserbewirtschaftung bestehen bleiben. Gleichzeitig würde die Fläche weiter verbrachen, was zu mehr Lebensräumen führen könnte (Wiedereroberung der Natur). Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 39 6. Prognose der Entwicklung des Umweltzustand es bei Durchführung der Planung Trotz der in der Planung schon berücksichtigten Vermeidungs- und Minimie- rungsmaßnahmen, die durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan verankert werden, sind umweltrelevante Auswirkungen zu erwarten. Hinsichtlich der Beurteilung dieser umweltrelevanten Auswirkungen der Planung ist die Veränderung gegenüber dem heutigen bzw. i nsbesondere für die Eingriff- / Ausgleichsbewertung des (fiktiven) Rechtsbestands auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts von Bedeutung. Die Auswirkungsprognose bezieht sich auf die vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus- gehenden potenziellen Projektwirkungen. Grundsätzlich sind folgende Wirkfaktoren zu erwarten: < baubedingte Wirkfaktoren, < anlagebedingte Wirkfaktoren, < betriebsbedingte Wirkfaktoren. Sie ergeben sich durch die Herstellung, die Nutzung und den Betrieb bzw. auch die Unterhaltung der vorgesehenen Anlage. Baubedingte Wirkfaktoren Sie ergeben sich im Zuge der Bautätigkeit und können zeitlich auf die Bauphase des Vorhabens befristet oder dauerhaft sein. Erwartungen zu den baubedingten Wirkungen: a) Die Art und Menge der ggfs. erzeugten Abfälle ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannt. Alle durch das Vorhaben anfallenden Aushubmaterialien werden nach Prüfung fachgerecht wiederverwendet oder entsorgt. Die durch das Vorhaben ggfs. anfallenden, schadstoffhaltigen Aushubmaterialien werden gesondert ordnungsgemäß und fachgerecht entsorgt. b) Bei den während des Baus verwendeten Bautechnologien handelt es sich um gewöhnliche Technologien, die von den beauftragten Unternehmen regel- mäßig ausgeführt werden. Außergewöhnliche Technologien sind nicht vor- gesehen. c) Die Gefahr von bauzeitlichen Unfällen mit Schadstoffeinträgen wird durch Verwendung ordnungsgemäß gewarteter Baumaschinen und den sachgemä- ßen Umgang mit umweltgefährdenden Materialien während der Bauzeit vermieden. 40 Umweltbericht Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd d) Im Rahmen des Vorhabens werden die allgemein gültigen Regeln, technische Standards usw. eingehalten. Das Risiko für Störfälle, Unfälle und Katastro- phen während des Baus und des Betriebs erhöht sich damit nicht. anlagebedingte Wirkfaktoren Sie entstehen z. B. durch geplante Baukörper, Verkehrswege und sind als bauli- che Anlagen zeitlich unbegrenzt. betriebsbedingte Wirkfaktoren Sie ergeben sich durch die Nutzung und den Betrieb bzw. auch die Unterhaltung der vorgesehenen Anlage. Bewertung der Auswirkungen Die geplanten Veränderungen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungs- plans führen für die einzelnen Umweltbelange zu unterschiedlichen Auswirkun- gen, die im Folgenden beschrieben werden. Je nach Beeinträchtigungsintensität erfolgt jeweils eine Bewertung der Auswirkungen in < hohe Beeinträchtigungsintensität, < mittlere Beeinträchtigungsintensität, < geringe Beeinträchtigungsintensität. 6.1 Fläche Beim Plangebiet handelt sich um eine Fläche von ca. 0,87 ha. Durch die Planung von verdichteter Bebauung mit Tiefgaragen, notwendiger Erschließung sowie randlicher und im Innenhof liegender Begrünung wird das weitgehend hoch- versiegelbare Gewerbegebiet neu gegliedert. Durch Neuentwicklung wird das Plangebiet zu einem gemischt genutzten Gebiet mit gewerblicher und überwie- gender Wohnnutzung verändert und die Geschossfläche erhöht. Im bestehenden Bebauungsplan sind lediglich vier Vollgeschosse festgesetzt, diese werden nun teilweise auf bis zu 6 erhöht. Hinsichtlich des Schutzguts Fläche werden bau- und anlagenbedingt ausschließlich Innenentwicklungsflächen im GB des Bebauungsplans in Anspruch Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd MODUS CONSULT | Umweltbericht 41 genommen. Der Bebauungsplan begrenzt die zulässige Grundfläche auf maximal 3.100 m² mit Überschreitungsmöglichkeit bis 5.650 m². Da durch die Baumaß- nahmen die Situation gegenüber dem Voreingriffszustand im GB verbessert wird, wird keine zus ä tzliche Ausgleichsfläche für die Biotop- und Artenschutzmaß -nahmen gesichert. Laut bestehende m Bebauungsplan darf die Fläche auf dem Baugrundstück zu 80% versiegelt werden, nach dem neuen Bebauungsplan,dürfen in den Baufeldern insgesamt nur noch etwas weniger als 75 % der Fläche versiegelt werden. Daher ist für die Auswirkungsprognose der negativen Umwelt-auswirkungen nur das Plangebiet relevant. Die Erhöhung der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse und damit der Geschossfläche führt zu einem höheren Ausnutzungsgrad des Baugrundstückes, ohne dass sich seine ökologische Qualität insgesamt verschlechtert. Dabei sieht die Planung wie auch bisher u.a. Dachbegrünungen und damit eine Doppelnut- zung der Grundfläche vor und nutzt auch Fassaden zur Begrünung. Entsprechend trägt die Planung dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung, indem sie das Schutzgut Fläche effizient ausnutzt und in die Höhe baut anstatt in die Breite. Der Wohnraum, der durch dieses Projekt mit seiner Höhenentwicklung und Dichte geschaffen wird, müsste sonst an anderer Stelle geschaffen werden und damit weitere Fläche versiegeln. Insofern sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche als neutral bis leicht positiv zu bewerten. 6.2 Boden Als Eingriffe in das Bodenpotenzial sind grundsätzlich alle Maßnahmen anzuse- hen, die zu einer Veränderung der Bodenoberfläche und zu Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen (Regelungs-, Produktions- und Lebensraumfunktion) füh- ren. Aufgrund der bereits vorhandenen anthropogenen Einflüsse und bestehen- den Vorbelastungen ist ein natürliches Bodengefüge im GB kaum noch anzutref- fen. Somit ist der GB bezüglich seiner Bodenfunktionen in weiten Teilen bereits in erheblichem Maße beeinträchtigt. Zudem ist das Plangebiet als „Fläche für Siedlung, Industrie und Verkehr“ nach dem Bodenflächenkataster (BFD50) und mit „-2“ eingestuft und bei dieser Einstufung bleibt es auch mit der Planung. Kleinräumig sind aber möglich: < Überbauung und Versiegelung, < Bodenverdichtung, < großvolumige Verlagerung von Böden, 42 Umweltbericht < Veränderung der Bodenstruktur (Horizontdurchmischung), < mögliche Stoffeinträge. Diese Eingriffe sind jedoch vor dem Hintergrund eines quantitativen Vergleichs zwischen Voreingriffszustand (Status quo) und Nacheingriffszustand (Umsetzung des B-Plans) unerheblich, da insgesamt keine bedeutsame Erhöhung des Versie- gelungsgrads erfolgt (vgl. Tabelle Nr. 5). Mit der Planung ist die Wiedernutzbarmachung der baulich beanspruchten Fläche verbunden, womit die Neubeanspruchung natürlicher Böden an anderer Stelle vermieden wird. Baubedingt Es wird davon ausgegangen, dass temporäre Baustellen-Einrichtungsflächen auf Flächen angelegt werden, die ohnehin dauerhaft beansprucht werden können. Somit werden baubedingt keine Flächen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beansprucht. Während der Bauphase besteht die Gefahr des Schadstoffeintrags durch umweltgefährdende Bau- und Betriebsstoffe der Bau- maschinen. Das Risiko des Schadstoffeintrags wird jedoch mit ordnungsgemäß gewarteten Baumaschinen sowie einem sachgemäßen Umgang mit umweltge- fährdenden Materialien minimiert, so dass hierdurch keine erheblichen Beein- trächtigungen zu erwarten sind. Die geotechnischen Ergebnisse zeigen, dass der in der geplanten Gründungstiefe (ca. 3 m unter Gelände) anstehende Baugrund gründungstechnisch i. A. als gut geeignet bezeichnet werden kann. Die anstehenden Fein- und Mittelsande weisen eine mitteldichte Lagerung auf, womit eine vergleichsweise hohe Festigkeit und geringe Verformbarkeit vorliegt. Trotzdem sollten zur Vermeidung der Beeinträchtigungen die empfohlenen Gründungs- und Abdichtungsmaßnahmen durchgeführt werden (Krajewski, 2023). In Abhängigkeit der späteren Nutzung wird neuer Oberboden angedeckt, der dann eine allmähliche Bodenreife erfährt und in zunehmendem Maße Boden- funktionen erfüllen kann (Basiskomponente für pflanzliche und tierische Lebewe- sen, Speicherraum für Stoffe und Wasser sowie Filter-, Puffer- und Transport- funktionen). Insgesamt sind aufgrund von Durchmischungen, Verlagerungen und Auffüllungen in der Vergangenheit ausschließlich anthropogene Böden betroffen. Vor diesem Hintergrund ist den kleinräumig möglichen Eingriffen in das Schutz- gut Boden dennoch keine besondere Erheblichkeit zuzuordnen. W V Ka o rl i s s r ru s h h a e e , 1 n b 7.0 s 1. c en 202 h b 5 a f e U z m t . w s el s B tb t e a e ric d b ht_ t au B P D u la n n a g N r 8 m s 4 p Gr s ä l f t a en a n ha d us t N er S 8 tr 4 aße. – wp G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Umweltbericht 43 Tab. 5 : Bilanzierung Versieglung / Boden Insgesamt ist für den Umweltbelang Bode n baubedingt somit nur eine geringe Beeinträchtigungsintensität und bei Entsorgung belasteten Bodens eine Ver- besserung der Bodenfunktionen zu erwarten. Anlagebedingt Durch Vollversiegelung (inkl. Bebauung) kommt es zu einem dauerhaften und vollständigen Verlust der Bodenfunktionen und einer hohen Beeinträchtigungs- intensität. Aufgrund ihres geringeren Versiegelu ngsgrades wird die Beeinträchti- gungsintensität von Teilversiegelung als mittel bewertet. Die Beeinträchtigung durch versiegelnde Bebauung kann durch Dachbegrünung oder Substratüber- deckung auf eine mittlere Beeinträchtigu ngsintensität gemindert werden. Denn hierdurch wird zusätzliches Bodenpotenzial geschaffen, welches, wenn auch in begrenztem Maße, Bodenfunktionen erfüllen kann. Die Festsetzungen des Bebauungsplans bedeuten bei voller Anrechnung der unversiegelten Flächen und hälftiger An rechnung der teilversiegelten Flächen (hier: Nutzungstypen 10.430 und 10.530) eine Erhöhung der unversiegelten Fläche von 1.286 m² im kartierten bzw. 1.544 m² im fiktiven Bestand auf 1.943 m² durch die Planung, d.h es erfolgt eine rechnerische Entsiegelung sowohl bezogen auf den tatsächlichen als auch auf den fiktiven Bestand (vgl. Tab. 5, Anlage 2 und Anlage 3). Zusätzlich erhöht sich bei der festgesetzten Dachbegrünung die Min- destsubstratschichtdicke. Die ohne Flächengröße festgesetzte (und daher nicht bilanzierte) Bodensubstratüberdeckung von Tiefgaragen bedeutet eine weitere Aufwertung. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 44 Umweltbericht Betriebsbedingt Durch die Änderung von einer rein gewerblichen zu einer Mischnutzung minimiert sich das Risiko gewerblicher Bodenbelastungen. Die betriebsbedingten Auswirk- ungen auf das Schutzgut Boden sind daher insgesamt als positiv zu bewerten. Insgesamt kommt es bei Umsetzung des Bebauungsplans nicht zu erhöhten Belastungen oder zusätzlichen Beeinträchtigungen der ohnehin eingeschränkten Bodenfunktionen und insofern auch zu keinem planbedingten Eingriff in das Schutzgut Boden, sondern es ist von einer Aufwertung auszugehen. Bei Aushub der abfallrechtlich belasteten Bodenpartien muss das Material geordnet ver- wertet werden. 6.3 Wasser Baubedingt Baubedingt besteht die Gefahr des Schadstoffeintrags durch umweltgefährdende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen und es bestehen Bodenbelastungen auf dem Grundstück. Das Risiko des Schadstoffeintrags wird jedoch durch ord- nungsgemäß gewartete Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Materialien minimiert, so dass keine erheblichen Beein- trächtigungen zu erwarten sind. Anlagebedingt Ein Verlust von Infiltrationsflächen würde eine Minderung der Grundwasserneu- bildung und damit Beeinträchtigung für das Grundwasser darstellen. Im vorlie- genden Vorhaben ermöglicht allerdings das nachhaltige Regenwasserbewirt- schaftungskonzept, unvermeidbare Niederschlagabflüsse zurückzuhalten und zu minimieren bzw. über Rigolen in den natürlichen Wasserkreislauf einzuleiten. Gemäß den Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das auf dem Grund- stück anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Dachflächen werden extensiv begrünt, wodurch ein Teil des Niederschlagswassers im Substrat gebun- den und über die Begrünung wieder verdunstet wird. Dies kommt dem inner- städtischen Mikroklima in sommerlichen Hitzeperioden zu Gute und reduziert die zu bewirtschaftenden Regenmengen auf dem Grundstück (Achim Richter - Haus- technische Planungen, 2023). Anlagenbedingt wird durch Versickerungsanlagen und abflussverzögernde Dach- begrünung sowie Zisternen zur Regenwassernutzung (z.B. zur Gartenbewässe- W V Ka i o rls s r r s h uh a e e , 1 n b 7.0 sc e 1. h n 202 a b 5 f e U z m t . w ss B eltb t e a e ric d b ht u _ t a B D u Pla r n n a m g N8 s 4 s p Grä t l f a a en n ha d us t N er S 8 tr 4 aß e. – w p G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Umweltbericht 45 rung) eine Reduzierung des Oberflächenwasserabflusses bewirkt. Der Überlauf der Zisternen wird, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen, auf dem Grundstück versickert oder in den öffentlichen Regenwasser- bzw. Ab- wasserkanal eingeleitet. Das anfallende Niederschlagswasser auf der Erdge- schossebene (Terrassen, Feuerwehr-Umfahrt) wird über ein entsprechendes Oberflächengefälle in tieferliegende Ri golen abgeleitet und lokal auf dem Grund- stück versickert (Bezzenberger, 2022). Das Bodengutachten weist einen mittleren bis guten Wert für die Bodendurch- lässigkeit aus, was eine Versickerung ohne Kanalanschluss ermöglicht. Die Rigo- len sollen wegen der großflächigen Tiefgara ge nicht als Mulden, sondern als unterirdische Box-Rigolen ausgebildet werden. Die Rigolen werden zur Reduzie- rung langer Leitungswege dezentral ve rteilt (Achim Richter - Haustechnische Planungen, 2023). Eine weitere Minderung der Auswirkungen wird durch Verwendung von versicke- rungsfähigen Befestigungsmaterialien auf befestigen, nicht überbauten Flächen des Baugrundstücks und im Innenhof im Plangebiet selbst erzielt. Betriebsbedingt Betriebsbedingt sind, bei fachgerechter Umsetzung der Entwässerung und Regen- wasserbewirtschaftung, keine relevanten Beeinträchtigungen des Umweltbelangs Wasser zu erwarten. Insgesamt ist aufgrund der Planung mit positiven Umweltauswirkungen für das Schutzgut Wasser zu rechnen. 6.4 Klima/Luft Im Klimagutachten des Büros iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG werden die lokalklimatischen Auswirkungen aufgrund der vorhandenen Vorbelastung (Be- bauung, Versiegelung) ohne Modellrechnungen beurteilt. Nachfolgend werden die Auswirkungen auf die Durchlüftung und die thermischen Verhältnisse sowie die Besonnungsverhältnisse abgeschätzt und berechnet. “Durch die vorhandene Bebauung und die Versiegelung von Lagerflächen heizt sich das überplante Gebiet an sonnigen Tagen stark auf. Durch die Wärmespei- cherwirkung nimmt die Temperatur in den Nachts tunden nur langsam ab. Die Planung sieht eine Bebauungsverdichtung in Form einer Blockrandbebauung vor. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 46 Umweltbericht Gleichzeitig wird die Durchgrünung verbessert. Durch Verschattungen gibt es im Planfall Bereiche, die sich tagsüber weniger aufheizen als im Bestandsfall. Es gibt aber auch mehr Gebäudeflächen, die besonnt werden und sich aufwärmen. Durch die Horizonteinschränkung der geplanten Bebauung ist das nächtliche Abkühlpo- tenzial reduziert. Ziel muss sein, die Wärmespeicherung der Gebäude und Ober- flächen gering zu halten. Die Gebäude sollten hinsichtlich der Wärmedämmung die aktuellen Anforderungen erfüllen oder darüber hinausgehen. Die besonnten Oberflächen heizen sich tagsüber zwar stark auf, kühlen nachts aber auch rasch ab, da der Wärmespeicherterm geringer ist als im Bestand oder bei konventioneller Bauweise. Ferner wäre eine Fassadenbegrünung der Süd- und Westfassaden sowie eine Dachbegrünung hilfreich, um die Aufheizung zu reduzie- ren. Bei der Fassadenbegrünung haben vorgehängte, hinterlüftete Systeme Vorteile. Helle Anstriche reduzieren zudem die Aufheizung, da sie einen Großteil der kurzwelligen Strahlung reflektieren“ (iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, August 2023). Durch die geplante Wohnbebauung wird insbesondere die bodennahe Durch- lüftung reduziert. “Innenhöfe sind prinzipiell schlecht durchlüftet, da der Luft- austausch im Wesentlichen durch die Strömung im Überdachniveau erfolgt. Die Hofsituation hat jedoch den Vorteil, dass Luftschadstoffimmissionen und Lärm der umliegenden Straßen und Gewerbebetriebe abgeschirmt werden. Da bei austauscharmen Wetterlagen in den Nachtstunden kaum Wind im Dachniveau zu erwarten ist, ist eine weitere Reduktion als nicht erheblich einzuschätzen. Gerin- ger Luftaustausch hat zur Folge, dass thermische und lufthygienische Belastun- gen schlecht abtransportiert werden. Um die lufthygienische Belastung gering zu halten, sollten im Innenhof möglichst keine Emissionen vorhanden sein. Ins- besondere die Entlüftung von Tiefgaragen sollte nicht in den Innenhof erfolgen“ (iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, August 2023). Die Umsetzung der eingestrahlten Sonnenenergie änder t sich, sodass es Flächen geben wird, die sich im Vergleich zum Voreingriffszustand stärker bzw. weniger stark aufheizen. Vor diesem Hintergrund setzt der Bebauungsplan helle Fassaden, Fassaden- und Dachbegrünung sowie Baumpflanzungen fest. Insgesamt werden die klimatischen Auswirkungen aufgrund der Planänderung damit als verträglich bewertet. Die Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist vergleich- bar mit den umgebenden Siedlungsflächen. Resilienzmaßnahmen werden bei der Planung mit den vorgenannten Maßnahmen und Verschattungswirkungen der Gebäude aber mitgedacht. Starkregenereignisse sollten bei der Dimensionierung berücksichtigt werden. W V Ka o rl i s s r ru s h h a e e , 1 n b 7.0 s 1. c en 202 h b 5 a f e U z m t . w s el s B tb t e a e ric d b ht_ t au B P D u la n n a g N r 8 m s 4 p Gr s ä l f t a en a n ha d us t N er S 8 tr 4 aße. – wp G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Umweltbericht 47 Baubedingt Baubedingt besteht die Gefahr der Schadstoffbelastung durch die Baumaschinen. Das Risiko des Schadstoffeintrags in die Luft wird durch ordnungsgemäß gewar- tete Baumaschinen minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Anlagebedingt Anlagebedingt führt die Bebauungsplanänderung zu einer Minderung der recht- lich zulässigen Versiegelung. Gerade auch vor dem Hintergrund des allgemeinen Klimawandels wirken die im Vergleich zum rechtskräftigen Bebabauungsplan erweiterten Fassaden- und Dachbegrünungsvorgaben der Überhitzung des Ge- biets entgegen. Die zeitgemäße Dachbegrünung trägt dabei auch der Tatsache Rechnung, dass insbesondere im westlichen Teil des Geltungsbereichs im heuti- gen tatsächlichen Bestand keine Vollversiegelung vorliegt und die Durchlüftung durch die Bebauung abnehmen wird. Zudem werden bei der Planung zur Vermeidung der thermischen Zusatzbelastun- gen z.B. bei reduzierter nächtlicher Be- und Entlüftung insbesondere helle Far- ben, wasserdurchlässige Materialien bei befestigten, nicht überbauten Flächen und Grünanlagen berücksichtigt. Außerdem bewirkt die geplante, umschließende Bebauung eine Reduktion der Durchlüftung des Innenhofbereiches. Zum Vorteil hat dies, dass die Wohnbebau- ung dadurch abgeschirmt ist von Lärm und Luftschadstoffen des angrenzenden Gewerbegebiets. Nachteilig wirkt sich die geplante Bebauung dahingehend aus, dass sie im Innenhof zu einem schlechteren Abtransport von thermischen oder lufthygienischen Belastungen führt. Deshalb sollten sich gemäß der Empfehlung des lokalklimatischen Gutachtens im Innenhof keine Luftschadstoffquellen, insbesondere die Entlüftung der Tiefgarage, befinden. Zur Reduktion der Über- wärmung ist auf eine gute Durchgrünung des Innenhofs zu achten. Weitere Emp- fehlungen sind helle Anstriche oder Fassadenbegrünungen. Ziel sollte die Reduk- tion der Wärmerspeicherung der Gebäude sein. Betriebsbedingt Betriebsbedingt kann, aufgrund des Verkehrsaufkommens, welches mit den zusätzlichen Wohneinheiten einhergeht, eine gewisse Erhöhung der Luftschad- stoffimmissionen im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der W V Ka i o rls s r r s h uh a e e , 1 n b 7.0 sc e 1. h n 202 a b 5 f e U z m t . w ss B eltb t e a e ric d b ht u _ t a B D u Pla r n n a m g N8 s 4 s p Grä t l f a a en n ha d us t N er S 8 tr 4 aß e. – w p G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 48 Umweltbericht Vorbelastungen durch das Siedlungsgebiet sowie die gewerblichen Betriebe wird jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung abgeleitet. Hinsichtlich des Klimawandels hat das grundstücksumnutzende Vorhaben keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen, zumal aktuell eine nachhaltige Energieversorgung und Wasserkonzeption mitgedacht werden (vgl. hierzu im Detail: " Erschließungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 Gräfenhäuser Straße 71 in Darmstadt", Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH). Andere Vorteile eines Umgangs mit Regenwasser liegen insbesondere in der Förderung der lokalen Grundwasserneubildung, der Verbesserung des Klein- klimas durch erhöhte Verdunstungsraten sowie einer kostengünstigen Abwasser- entsorgung durch Abflussreduzierung. 6.5 Tiere und biologische Vielfalt Zum Zweck der Wirkungsprognose wurden bei einer Fledermausart (Zwergfleder- maus) des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und bei einer europäisch geschützten Vogelart (Klappergrasmücke) die Verbotstatbestände des BNatSchG in je einem Prüfbogen abgeprüft (vgl. Faunistische Untersuchung und Artenschutzbeitrag zum vorhabenbezogen Bebauungsplan Darmstadt N 84 “Gräfenhäuser Straße 71”). Für sieben allgemein häufige Vogelarten wurde die Prüfung der Verbotstatbe- stände im Rahmen einer vereinfachten Prüfung vorgenommen. Die Verbotstat- bestände des BNatSchG treffen nicht zu, da aufgrund ihrer Häufigkeit, ihrer Anpassungsfähigkeit und ihres günstigen Erhaltungszustandes in Hessen (“all- gemein häufige Vogelarten”) die Funktion ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewahrt bleibt und keine Verschlechte- rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population eintreten kann. Bei den Gastvogelarten, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befin- den, ist eine Betroffenheit nicht zu erkennen. Es wird davon ausgegangen, dass diese von dem Projekt nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die Arten haben ihren Lebensmittelpunkt außerhalb der Eingriffe bzw. des Untersuchungsgebietes und sind auf das Untersuchungsgebiet als essenziellen Teillebensraum nicht angewiesen. Für alle Arten, auch aus anderen Gruppen, wie z. B. Reptilien, Amphibien, Mollus- ken, Krebse und Tagfalter, wurden aufgrund der Kenntnisse aus der Kartierung und der Literatur, also dem Fehlen der Arten bzw. geeigneter Lebensräume sowie der Vorhabenscharakteristik, erhebliche Beeinträchtigungen von vorneherein ausgeschlossen. Umweltbericht 49 Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG durch das Vorhaben nicht eintreten und eine Ausnahme nach § 45 BNatSchG nicht erforderlich ist, wenn die Vermeidungsmaßnahmen eingehalten werden: < Eingriffe in Gehölze und Entfernung von Gehölzen und Gebüschen für die Baufeldfreimachung nur außerhalb der Brutzeit. < Abbruch von Gebäuden außerhalb der Brutzeit von Oktober bis Februar. Bei einem Abbruch von März bis September ist eine vorherige Gebäudekontrolle durch einen Faunisten notwendig. Als ergänzende Maßnahme zur Förderung der Artenvielfalt werden Nisthilfen für Haussperling und Mauersegler sowie Fledermäuse an Bäumen und Gebäuden festgesetzt. Baubedingt Durch die Bautätigkeiten sind temporäre Störungen der Fauna (durch Lärm, Erschütterungen, Staub, optische Störungen usw.) zu erwarten, die auch au- ßerhalb der Baugrundstücke wirken. Diese sind jedoch auf den Zeitraum der Bauphase begrenzt und werden durch ein entsprechendes Management (zeitliche und räumliche Staffelung) minimiert werden. Außerdem sind der Abbruch von Gebäuden und temporäre Beseitigung von Strukturen, wie Hecken und Gehölzen, als weitere baubedingte Wirkfaktoren zu nennen, die mit vorgesehene n Ver- meidungsmaßnahme n minimiert werden. Der Abbruch der Industriehalle betrifft Brutplätze von Kohlmeise und Hausrotschwanz und möglicherweise bisher un-erkannte Quartiere von Fledermäusen. Diese Belastungen stellen sich vor dem Kontext der Lage in einem Gewerbegebiet als unerhebliche Mehrbelastungen dar. Anlagebedingt Anlagebedingt besteht die Gefahr der Kollision an Glas und eine nicht genug gegebene Nahrungsbasis für bestimmte Vogelarten (z.B. Klappergrasmücke), die häufig in dicht besiedelten Gebieten auftreten. Dem wird durch Vogel- schutzverglasung allerdings adäquat entgegengewirkt. Betriebsbedingt Betriebsbedingt ist eine Betroffenheit von Tierlebensräumen (z.B. Lärm, optische Störungen) durch die zukünftige Nachverdichtung des Siedlungsbereichs in- W V Ka i o rls s r r s h uh a e e , 1 n b 7.0 sc e 1. h n 202 a b 5 f e U z m t . w ss B eltb t e a e ric d b ht u _ t a B D u Pla r n n a m g N8 s 4 s p Grä t l f a a en n ha d us t N er S 8 tr 4 aß e. – w p G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht 50 Umweltbericht klusive der damit einhergehenden Verkehre und der Nutzungsintensivierung z u erwarten. Aufgrund der Vorbelastung im Gebiet und in der Umgebung und mit den getroffe- nen Artenschutzmaßnahmen sind die betriebsbedingten Auswirkungen der Planung aber als gering zu bewerten; sie könnten mit dem Gewerbegebiet im bestehenden Bebauungsplan größer sein. 6.6 Pflanzen und biologische Vielfalt Baubedingt Baubedingt wird kein zusätzlicher Biotopverlust außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans bewirkt, da die Baustelleneinrichtungsflächen alle innerhalb des Geltungsbereichs oder auf den bereits bestehenden Verkehrswegen realisiert werden können. Anlagebedingt Anlagebedingt ist durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes für den GB wie bisher eine hohe Versiegelung oder Überbauung geplant. Auf den versiegelten Flächen wird das Biotopentwicklungspotenzial unterbunden, wohingegen die geplante Dachbegrünung und Fassadenbegrünung Minimierungsmaßnahmen darstellen. Aufgrund der Planung sind Baumfällungen zu erwarten; nur die zwei bestehenden Platanen (Platanus x hispanica) im Eingangsbereich vor der Halle sind zu erhalten und müssen entsprechend bei Beschädigung oder Erkrankung durch geeignete Maßnahmen behandelt werden. Die anderen Bäume sollen gemäß Vorhabenplanung gefällt und durch standortgerechte, einheimische Bäume an anderen Standorten ersetzt werden. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans ändert sich die Biotopstruktur des Gebiets grundlegend. Das Gewerbegebiet ist derzeit überwiegend mit wenig ökologischen Potenzialen bedeckt. Die kaum bebaute und begrünte Struktur im südwestliche n Bereich geht mit der Planung verloren. Jedoch wird entlang der Gräfenhäuser Straße eine Grünstruktur mit Bäumen festgesetzt; gleiches gilt entlang der seitlichen Grundstücksgrenzen, was eine gewisse Vernetzungswirkung zwischen den Straßen darstellen kann. Um die biologische Vielfalt im Gebiet zu erhöhen, ist in den Pflanzgebotsflächen eine überwiegend artenreiche Ausbildung vorgesehen, außerdem Fassaden- begrünung und extensive Dachbegrünung auf dem obersten Geschoss. Unter W V Ka i o rls s r r s h uh a e e , 1 n b 7.0 sc e 1. h n 202 a b 5 f e U z m t . w ss B eltb t e a e ric d b ht u _ t a B D u Pla r n n a m g N8 s 4 s p Grä t l f a a en n ha d us t N er S 8 tr 4 aß e. – w p G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 51 anderem sollen kräuterreiche, biodiversitätsfördernde Ansaaten realisiert wer- den. Die Grundstücksfreiflächen sind im Inneren der Bebauung durch Feuerwehr- zufahrten und Aufstellflächen funktional belegt. In Anbetracht dessen sind kon- kret die Herstellung von hausnahen intensiv begrünten Vorbereichen mit Gräsern und Hecken, Fassadenbegrünung, immergrünen Stauden sowie die Pflanzung von Bäumen und als visueller Rahmen für die Mittelgasse von Gehölzen geplant. Zudem sind an der Gräfenhäuser Straße der Erhalt zweier Bestandsbäume und die Anpflanzung zweier weiterer Bäume vorgesehen. Die Randbereiche der Grundstücksflächen sind größtenteils nicht unterbaut. Grüne Belagsränder mit robuster, betretbarer Vegetation werden daher entwickelt werden können. Für die Ausführung einer intensiven Begrünung mit Gräsern, Stauden und Sträuchern ist eine Erdüberdeckung über der Tiefgarage im Mittel von 80 cm ausreichend dimensioniert. Folgende Pflanzungen sind gemäß qualifiziertem Freiflächenplan (Stand 16.10.2023) vorgesehen: 1. Bodennahe Vegetation < Pflasterrasen; Rasenwaben “Ridcon” mit Wildblumenoptik Fa. Rieger-Hof- mann < Wiese vor Gebäuden: “13" Blumenrasen, Kräuterrasen < Gräser vor Terrassen: Calamagrostis varia, Sanguisorba officinalis, Sesleria autumnvalis < Rasenwaben 2. Gehölze < Hecken (Nachbargrundstück): Osmanthus burkwoodii < Großsträucher, kleinkronige Bäume: Amelanchi e r lamarckii (Kupfer-Felsen- birne), Cornus mas (Kornelkirsche) < Mittelgroße Bäume: Sorbus aria (Echte Mehlbeere), Fraxinus ornus (Manna- Esche) < Säulenförmige Bäume: Acer rubrum ‘Scanlon’Gingko biloba ‘Fastigiata Bla- gon’ < Großkronige Bäume (3 x verpfl., StU mind. 18-20 cm): Castanea sativa (Ess- kastanie), Sophora japonica (japanische Schnurbaum), Quercus cerris (Zierei- che) 3. Dachbegrünung über 5.OG < “13" Blumenrasen, Kräuterrasen 52 Umweltbericht 4. Fassadenbegrünung < Gerüstkletterpflanzen: Lonicera henryi (Immergrünes Geißblatt), Wisteria sinensis (Blauregen), Aristolochia macrophylla (Pfeifenwind e ) Gegenüber der tatsächlichen Ausgangslage wird die Beeinträchtigung durch die Versiegelung z.B. durch die Dach- und Fassadenbegrünung insgesamt verringert. Dies ist zwar schon im bestehenden Bebauungsplan festgesetzt, wurde allerdings nicht oder nur geringfügig umgesetzt. Diese Veränderungen werden auf Grundla- ge der Hessischen Kompensationsverordnung 2018 einer Bewertung untergezo- gen, welche den Kompensationsbedarf in Wertpunkten darstellt. Eine aufge- schlüsselte rechnerische Ermittlung der Nutzungstypenbilanz findet sich in Kapitel 9. Ergebnis dieser Bilanz, welche die Wertigkeit der Biotope vor und nach der Um- setzung des Bebauungsplans verrechnet, ist, dass durch das Vorhaben eine Aufwertung gegenüber dem Voreingriffszustand erfolgt, und zwar bezogen auf den kartierten und auf den rechtlichen (fiktiven) Bestand. Die heute im tat- sächlichen Bestand kaum bebaute westliche Struktur geht mit der Planung aber verloren. Insgesamt werden mit den festgesetzten Vermeidungs- und Ausgleich- maßnahmen die Umweltauswirkungen des aufzustellenden Bebauungsplans vollständig intern kompensiert. Betriebsbedingt Aufgrund der Vorbelastungen durch die gewerblichen Betriebe im Gebiet und in der Umgebung wird keine nennenswerte Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt erwartet. Insgesamt sind die Auswirkungen der Planung als positiv zu bewerten, indem grünordnerische Festsetzungen zur Verbesserung der Biotoptypen und durch die Vielfältigkeit der geplanten Pflanzungen auch der Biodiversität getroffen werden. 6.7 Landschafts- und Ortsbild Baubedingt Baubedingt werden, außerhalb der anlagebedingt beanspruchten Flächen, keine weiteren Flächen benötigt und somit auch keine Flächen mit besonderer Bedeu- tung für das Ortsbild beeinträchtigt. Im Bereich des Baufeldes innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes können Veränderungen des Ortsbildes während der Bauzeit nicht ausgeschlossen werden (z.B. durch das Aufstellen von W V Ka i o rls s r r s h uh a e e , 1 n b 7.0 sc e 1. h n 202 a b 5 f e U z m t . w ss B eltb t e a e ric d b ht u _ t a B D u Pla r n n a m g N8 s 4 s p Grä t l f a a en n ha d us t N er S 8 tr 4 aß e. – w p G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Umweltbericht 53 Gerüsten oder Kränen). Diese wirken je doch nur temporär und verursachen somit keine erheblichen Beeinträchtigungen, da die Lage im Gewerbegebiet generell wenig empfindlich gegenüber Störungen des Landschaftsbildes ist. Anlagebedingt Anlagenbedingt kommt es durch das Vorh aben zu einer Änderung des Gebiet- styps, zu einer größeren Bauhöhe und zu einer Bebauung ohne seitliche Freihal- tung einer breiten nicht überbaubaren (aber versiegelbaren) Grundstücksfläche. Durch die stärkere Ausformulierung der gegliederten Raum- und Formbildung mit Baumpflanzungen und sonstiger Begrünung, auch der Fassade und insbesondere an der Gräfenhäuser Straße, ist die Planung als vorteilhaft für das vorbelastete Orts- und Landschaftsbild anzusehen. Die Baumpflanzungen an der seitlichen Grundstücksgrenze bewirken eine positive Aufwertung des Geländes gegenüber der jetzigen Gewerbebebauung mit geringer gestal terischer Qualität und teil- weise brachliegenden Freiflächen. Daher wi rd durch die Planung in gewerblich geprägter Innerortslage keine Verschlechterung des Landschaftsbildes bewirkt. Betriebsbedingt Betriebsbedingt sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu erwarten. 6.8 Der Mensch und seine Gesundheit Die Auswirkungen auf den Menschen und seine Ge sundheit betreffen im Wesent- lichen die Auswirkungen der Planung au f Freizeit und Erholung, Emissionen (Schadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung), erzeugte Abfälle und ihre Verwertung, die Gesundheit und (im Plangebiet nicht bekannte, be- sondere) mögliche Risiken durch Unfälle und Katastrophen. Baubedingt Baubedingt sind Störungen der Umgebung durch Emissionen (v.a. Lärm, ggf. Erschütterungen) von Baumaschinen nicht ausz uschließen. Aufgrund der Bau- arbeiten und da solche bereits heute zulässig wären, jedoch nicht über die gesamte Bauphase an der gleichen Stelle stattfinden, wird dies insgesamt mit einer mittleren, temporär auch einer hohen Beeinträchtigungsintensität im direkten Umfeld bewertet. Die ordnungsgemäße Beseitigung belasteten Boden- materials dient auch dem Menschen und seiner Gesundheit. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 54 Umweltbericht Anlagebedingt Die lärmtechnischen Auswirkungen der Planung sind im Lärmgutachten (Grebner Bauphysik GmbH, Juli 2024) untersucht. Durch die Abschirmwirkung der Randbe- bauung, die nur zum Mischgebiet hin geöffnet ist, wird in der Planung im Innen- hof ein Bereich für den Aufenthalt des Menschen im Freien, auch im Sinne von Freizeit und Erholung, geschaffen. Hierzu wird eine bedingte Festsetzung zur Sicherstellung nordseits lärmabschirmender Bebauung als Voraussetzung für den Bezug von Wohnungen getroffen. An den Stellen der Fassaden, an denen die Richtwerte nach TA Lärm überschritten werden, sind Immissionsorte zu vermei- den durch eine entsprechende Grundrissorientierung oder nicht öffenbare Fens- ter o.ä. Zum Schutz vor dem Verkehrs- und Gewerbelärm sind im Bebauungsplan zudem schalldämmende Außenbauteile verschiedener Lärmpegelbereiche bzw. Schalldämmlüfter zum Schutz der Nachtruhe festgesetzt. Im Ergebnis lässt sich so ein Lärmkonflikt vermeiden. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass die Belichtung, Belüftung und Besonnung ausreicht, wenn die Abstandsflächen eingehalten sind. Das Vorhaben wurde hinsichtlich seiner Auswirkungen auf der lokalklimatischen Situation vom Ingenieurbüro iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG beurteilt. Die verursachte Überwärmung und reduzierte Durchlüftung werden in dieser Stel- lungnahme als thermische oder lufthygienische Belastungen betrachtet. Mit der Aufnahme gutachterlich empfohlener Festsetzungen (Fassadenbegrünungen und Baumpflanzungen, helle Anstriche, Durchgrünung des Innenhofs, Retentions- dächer, Verschattung, Vermeidung der Tiefgaragenentlüftung im Innenhof, usw.) wird dem Schutz des Menschen und den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse trotz der sehr hohen Dichte und großen Gebäudehöhe Rechnung getragen. Im Hinblick auf die Besonnung ist die vorliegende Konzeptvariante insgesamt ein guter Kompromiss, der auch dem Schallschutz und lokalklimatischen Belangen Rechnung trägt (iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, 2023; Grebner Bauphysik GmbH, 2022; planquadrat, 2021). Betriebsbedingt Betriebsbedingt kommt es aufgrund der Bebauungsplanänderung auf den Stra- ßen in der Umgebung zu geringen Verkehrszunahmen (vgl. Planungsbüro von Mörner, 2023), die hinsichtlich der Abgasemissionen aber dem Grundsatz gesun- der Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht widerspricht. Die geplante Art der W V Ka i o rls s r r s h uh a e e , 1 n b 7.0 sc e 1. h n 202 a b 5 f e U z m t . w ss B eltb t e a e ric d b ht u _ t a B D u Pla r n n a m g N8 s 4 s p Grä t l f a a en n ha d us t N er S 8 tr 4 aß e. – w p G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 55 baulichen Nutzung ist bzgl. Gewerbelärm weniger emissionsintensiv als der planungsrechtliche Bestand. Das insektenfreundliche Lichtregime und die dadurch reduzierte Lichtbelastung dient auch dem Schutz des Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen. Insgesamt trägt die Planung dem Schutz des Menschen und seiner Gesundheit Rechnung. 6.9 Kultur- und Sachgüter Der Bereich des Bebauungsplans umfasst keine bekannten Denkmäler und liegt außerhalb bekannter archäologischer Kulturdenkmale. Für die Umwelt relevante erwähnenswerte Sachgüter sind nicht bekannt. Daher ergeben sich durch die Planung keinerlei Auswirkungen auf diesen Umweltbelang. Sollten bei Erdarbeiten bis dahin unbekannte archäologische Funde oder Befun- de zutage kommen, sind diese nach § 21 HDSchG der Denkmalfachbehörde an- zuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige im unveränderten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung des Fundes zu schützen. 6.10 Natura 2000-Gebiete Natura 2000-Gebiete sind von der Planung nicht betroffen. 6.11 Umgang mit Energie Der Umgang mit Energie ist durch die fachgesetzlichen Regelungen (z.B. GEG/Gebäudeenergiegesetz) eingeschränkt. Gemäß dem Energiekonzept (Richter, Oktober 2023) soll die zur Beheizung erforderliche Energie der Gebäude mit Wohnnutzung (aktuell geplant als EH40) über Luft-Wasser-Wärmepumpen bereit- gestellt werden. Das Boardinghaus (geplant in Standardbauweise) soll über eine Kombination aus Luft-Wasser -Wärmepumpe und Gas-Spitzenlastkessel beheizt werden. Im Plankonzept zum Objekt ist keine Kälteanlage (zur Klimatisierung) vorgesehen. Die Warmwasserbereitung erfolgt innerhalb der thermischen Hülle als zentrale Frischwasser -Trinkwassererwärmung, die über das Heizsystem mit Energie versorgt wird. Ergänzend gibt es eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Alle Gebäude erhalten auf der obersten Dachfläche PV Anlagen mit der Priorität der Deckung des Eigenbedarfs. Überschüsse werden ins öffentliche Netz einge- speist. Es werden E-Ladestationen für KFZ und Fahrräder vorgesehen. Zudem werden energiesparende LED- Beleuchtungssysteme vorgesehen. 56 Umweltbericht 7. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Aus- gleich 7.1 Schutzgut Fläche Die Auswirkungen der Planung auf das Schu tzgut Fläche sind positiv zu bewerten. Entsprechend werden für dieses Schutzgut keine Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erforderlich. 7.2 Schutzgut Boden Die Planung setzt fest, dass die versiegelbare Fläche gegenüber dem fiktiven Bestand sinkt. Im aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan ist auf dem Baugrund- stück eine versiegelbare Fläche von insgesamt 80 % festgesetzt, in der Änderung des Bebauungsplan liegt die höchste zulässige Versiegelung in den Baufeldern insgesamt bei knapp unter 75 %. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden weiter gemindert durch die festgesetzte Dachbegrünung, die Substratüberdeckung der nicht überbauten Teile der Tiefgarage sowie Vorgaben zur Wasserdurchlässigkeit von Oberflächen- belägen. Werden in der Umsetzung bestehende Bodenbelastungen und evtl. Kampfmittel fachgerecht entfernt, führt dies zudem zu einer Verringerung be- stehender Vorbelastungen des Bodens. 7.3 Schutzgut Wasser Die Planung setzt fest, dass die versiegelbare Fläche gegenüber dem fiktiven Bestand sinkt. Im aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan ist auf dem Baugrund- stück eine versiegelbare Fläche von insgesamt 80 % festgesetzt, in der Änderung des Bebauungsplan liegt die höchste zulässige Versiegelung in den Baufeldern insgesamt bei knapp unter 75 %. Die Auswirkungen auf das Grundwasser werden weiter gemindert durch die geplante Niederschlagswasserversickerung mit Rigolen auf dem Grundstück in Verbindung mit einem Regenwassermanagement mit Zisterne (z.B. zur Gartenbe- wässerung) und verzögerter Regenwassereinleitung durch Dachbegrünung sowie durch Vorgaben zur Wasserdurchlässigkeit vo n Oberflächenbelägen. Werden in der Umsetzung bestehende Bodenbelastung en fachgerecht entfernt, führt dies zu einer gewissen Verringerung bestehender Vorbelastungen. Dies ist unabhängig davon, ob das Grundwasser tief liegt oder ob in Bezug auf das Schutzgut Wasser Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 57 gesetzlich geregelte Mengenschwellen bezüglich der Bodenbelastungen erreicht werden oder nicht. Aufgrund der planimmanenten Verbesserungen bedarf es keiner weiteren Aus- gleichsmaßnahmen bzgl. des Schutzgutes Wasser. 7.4 Schutzgut Klima / Luft Die Planung vermeidet eine Erhöhung der zulässigen Versiegelung, indem die versiegelbare Fläche sinkt (vgl. Tabelle 5). Als Minderungsmaßnahme setzt der Bebauungsplan helle Fassaden, Fassaden- und Dachbegrünung sowie Baumpflanzungen und die Niederschlagswasser- versickerung und –nutzung fest. Die Vermeidungs- und die Minderungsmaßnahmen dienen neben einer gewissen Luftreinigung durch Fassadenbegrünung auch als Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. Dem Klimawandel entgegen wirkt das geplante Energiekonzept, indem auf Däm- mung und eine Reduzierung der Lüftungswärmeverluste, eine Beleuchtung mit LED und zumindest überwiegend auf eine regenerative Energiegewinnung gesetzt wird. Aufgrund der fehlenden erheblichen Auswirkungen auf das Kleinklima und die Luft bedarf es keiner weiteren Ausgleichsmaßnahmen bzgl. des Schutzgutes Klima. 7.5 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Die Planung vermeidet eine Erhöhung der zulässigen Versiegelung, indem die versiegelbare Fläche sinkt. Zwei bestehende Bäume an der Gräfenhäuser Straße werden erhalten und Schottergärten werden ausgeschlossen. Allgemein sind die artenschutzrechtlichen Verbote zu beachten, und als Maßnahme müssen die Zeitpunkte für Gehölzrodungen und den Abbruch von Gebäuden müssen außerhalb der Vogelbrutzeit liegen (d.h. zwischen Anfang Oktober und Ende Februar). Das abzubrechende Gebäude ist vor dem Abbruch zu kontrollieren und ggf. angetroffene Tiere sind zu bergen und zu sichern (vgl. Faunistische Untersuchung und Artenschutzbeitrag zum vorhabenbezogen Bebauungsplan Darmstadt N 84 “Gräfenhäuser Straße 71”). 58 Umweltbericht Als Ausgleichsmaßnahmen werden entlang der Gräfenhäuser Straße und entlang der seitlichen Grundstücksgrenzen (teilweise artenreiche) Grünstrukturen mit Bäumen und auf dem Grundstück weitere Gehölze und Bodenbewuchs festge- setzt, außerdem Fassaden- und extensive Dachbegrünung. Der Minderung negati- ver Auswirkungen auf die Fauna dienen die geplante insektenfreundliche, ge- richtete Außenbeleuchtung und die Begrenzung von Lichtwerbung, das Anbrin- gen von mindestens 20 Nistkästen, Schutzmaßnahmen gegen Vogelschlag (Vogel- schutzverglasung) sowie 3 Fledermauskästen. Aufgrund des Nicht-Eintretens von Verbotstatbeständen sowie der planimmanen- ten Verbesserungen bedarf es keiner weiteren Ausgleichsmaßnahmen bzgl. des Schutzgutes Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt. 7.6 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild Minderungsmaßnahmen sind die Fassadenbegrünung und Baumpflanzungen vor den Fassaden. Das Schutzgut wird nicht erheblich beeinträchtigt, es bedarf keiner weiteren Ausgleichsmaßnahmen bzgl. des Schutzgutes Landschafts- und Ortsbild. 7.7 Schutzgut Mensch/Erholung Zur Vermeidung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen werden eine Lärm- schutzbebauung mit Innenhof und eine Grundrisszonierung/gezielte Anordnung öffenbarer Fenster getroffen ohne Tiefgaragenentlüftung im Innenhof. “Auch die gebäudetechnischen Planungen [...] sind geeignet. Lediglich bei einer Anlage (Außenluftansaugung Lüftungsgerät UG) ist der Schallleistungspegel auf LWA = 60 dB(A) zu reduzieren” (Grebner Bauphysik GmbH, S. 30). Die Vorgaben der TA Lärm sind dabei zu beachten. Ergänzend sieht die Planung Festsetzungen zum passiven Schallschutz vor. Die Auswirkungen werden weiter optimiert durch einen einseitig teilweise geöff- neten Blockrand, Fassadenbegrünungen und Baumpflanzungen, helle Anstriche, Durchgrünung des Innenhofs, Retentionsdächer und Verschattung, indem so die Besonnung, Belüftung und Aufenthaltsqualität auch verbessert werden und z.B. durch Zeitschaltuhren der Beleuchtung auch der Tag-Nacht-Rhytmus des Menschen Berücksichtigung findet. Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz des Menschen und seiner Gesundheit und Erholung werden nicht erforderlich, da diese Belange nicht erheblich beein- trächtigt werden. W V Ka i o rls s r r s h uh a e e , 1 n b 7.0 sc e 1. h n 202 a b 5 f e U z m t . w ss B eltb t e a e ric d b ht u _ t a B D u Pla r n n a m g N8 s 4 s p Grä t l f a a en n ha d us t N er S 8 tr 4 aß e. – w p G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Umweltbericht 59 7.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Mangels bekannter Kulturdenkmäler oder besonderer schützenswerter Sachgüter werden für diese keine Vermeidungs-, Mi nderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Sollten bei Erdarbeiten bis dahin unbekannte archäologische Funde oder Befunde zutage kommen, sind diese nach § 21 HDSchG der Denkmalfach- behörde anzuzeigen bzw. zu schützen. 8. Artenschutzrechtliche Betrachtung Für den Bebauungsplan wurde der Artenschutz untersucht (Malten, Oktober 2020) und es wurden Festsetzungen und Hinw eise in den Bebauungsplan aufgenom- men, die eine artenschutzkonforme Realisierbarkeit des Bebauungsplans erwar- ten lassen. Auf die den Artenschutz betr effenden Darlegungen zum Schutzgut Tiere in den 4.5.2, 6.5 und 7.5 wird verwiesen. 9. Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich für die Bebauungsplanung nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Dieser bauplanungsrechtliche „fiktive“ Bestand gilt als Ausgangspunkt für die Bewertun g eines eventuellen Ausgleichsbedarfs. Ergänzend ist bei der Einordnung der tatsächliche Bestand mit betrachtet und beim Schutzgut Pflanzen auch bilanziert worden. Wie vorgehend bereits detailliert dargelegt, verbleiben mit den getroffenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (z.B. Abschalten der Beleuchtung in der Nacht auf das Nötigste) für die Schutz güter Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und biologisch e Vielfalt, Landschafts- und Ortsbild, Mensch/Erholung sowie Kultur- und Sachgüte r keine erheblichen Umweltaus- wirkungen aufgrund der Planung, die ausgeglichen werden müssten (vgl. Kap. 6 und 7). Für das Schutzgut Boden besteht dabei kein Ausgleichsbedarf aufgrund des abnehmenden Versiegelungsgra des (vgl. Tabelle 5). Eine Aufwertung erfolgt durch ergänzende Dachbegrünung und die Entfernung von Bodenbelastungen vor dem Hintergrund der negativen Wertigkeit des Bodens im Bestand. Da sich hierdurch quantitativ und qualitativ offensichtlich insgesamt kein Eingriff in das Schutzgut Boden ergibt, wird auf eine detaillierte re Bilanzierung zum Schutzgut Boden nach der „Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 60 Umweltbericht Boden in Hessen und Rheinland-Pfalz“ (Heft 14, Januar 2019) verzichtet. Die ökologische Bilanz für den Umweltbelang Tiere und Pflanzen zeigt, dass durch die plangebietsinternen Maßnahmen zusammen mit den festgesetzten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die Eingriffe rechnerisch mehr als kompensiert werden, und zwar nicht nur in Bezug auf den planungsrechtlichen (fiktiven) Bestand sondern auch in Bezug auf den kartierten, tatsächlichen Be- stand. Dementsprechend wird die gebietsexterne Kompensation nicht erforder- lich. In beiden Fällen ergibt die Bilanz einen Überschuss (vgl. Tabelle 6 und 7), und zwar um 4.705 Wertpunkt gegenüber dem tatsächlichen Bestand und 8.431 Wert- punkte gegenüber dem bestehenden Planungsrecht. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 61 Tab. : Biotopwertbilanzierung bezogen auf das bestehende Planungsrecht Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 62 Umweltbericht Tab. : Biotopwertbilanzierung bezogen auf die Biotypenkartierung Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 63 10. Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Planungsalternativen) Angesichts des hohen Bedarfs an Wohnbauflächen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll ein gemischtes Quartier mit überwiegend Wohnnutzung und einem gewerblichen Schwerpunkt entlang der Gräfenhäuser Straße entstehen, welches das südöstlich angrenzende bestehende Mischgebiet ergänzt. Das Plan- gebiet ist eine innerstädtische Fläche, die durch Umstrukturierung und Bebauung von bislang nicht für das Wohnen genutzte n Flächen das Potential für Wohn- bauflächen bietet. Im Zuge der städtebaulichen Planung wurden verschiedene Bautypologien und Grünflächenanordnungen untersucht (s. u.a. iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, 2023). Die gewählte verdichtete Blockrandbebauung mit begrünte m Innenhof entspricht dem Grundsatz einer flächensparenden, nachhaltigen Quartiersentwicklung. Die vorliegende Bebauung sichert für die Anwohner Auf- enthaltsqualitäten und bietet die Möglichkeit, einen lebendigen Nachbarschaftstreff zu schaffen. Im Hinblick auf die Dichte, den Schallschutz, die Belüftung und die Besonnung ist die vorliegende Konzeptvariante insgesamt ein guter Kompromiss (iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, 2023; Grebner Bauphysik GmbH, 2022). Denn dem Ziel eines hohen Ausnutzungsgrades und der Schaffung von Wohnraum wird Rech- nung getragen, es wird zu den lauten Seiten hin eine Lärmschutzbebauung mit Innenhof etabliert, durch die Auflockerung nach Südosten wird die Besonnung und Belüftung verbessert. 11. Beschreibung der verwendeten Verfahren der Umweltprüfung einschließlich Um f ang und Detaillierungsgrad sowie Schwie- rigkeiten Die Umweltprüfung erfolgte in Umfang und Detaillierungsgrad nach den Vorga- ben nach Anlage 1 BauGB und der Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen. Die Literatur und Internet-Recherche wurde ergänzt durch mehrere Kartierungen im Plangebiet sowie die Auswertung von Fachgutachten. Die Bewertung für das Schutzgut Boden erfolgte nach Berechnung der Versiegelungsgrade verbal-argumentativ. Nennenswerte Schwierigkeiten ergaben sich bei der Erstellung der Umweltprüfung nicht. 64 Umweltbericht 12. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung Der Erfolg der Funktionalität der Vermeidungs-, Minimierungs- und internen Kompensationsmaßnahmen hängt wesentlich von deren konsequenter Umset- zung ab. Um eventuellen Defiziten der Umweltziele rechtzeitig entgegenwirken zu können, ist eine dauerhafte regelmäßig e Kontrolle ihrer Entwicklungsstände zweckmäßig. Diese kann auch vertraglich ge regelt werden. Eine Einschätzung der Wirksamkeit der grünordnerischen Festsetzungen kann beispielsweise nach einem, drei und fünf Jahren nach Bauende erfolgen. 13. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Größe von ca. 0,87 ha) umfasst be- reits durch einen Bebauungsplan beplante, bebaute Innenbereichsflächen, die gewerblich geprägt sind. Mit der Planung soll der gewerbliche Bestand überwie- gend abgerissen werden und das Gebiet zu einem verdichteten Wohn-/ gemisch- ten Quartier mit grünem Innenhof und randlichen Begrünungen entwickelt wer- den. Durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan kann erreicht werden, dass mögliche Umweltauswirkungen weitestgehend vermieden oder gemindert werden, so dass plangebietsexterne Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich werden. wesentliche Auswirkungen unter Berücksichtigung der geplan- Umweltbelang ten Festsetzungen Durch die verdichtete Planung erfolgt eine höhere Ausnutzung der Fläche Fläche und eine Doppelnutzung der Fläche durch Fassaden und Dach- begrünung sowie Tiefgarage. Die zu erwartenden Umweltauswirkungen sind für das Schutzgut Fläche insgesamt neutral. Die versiegelbaren sowie versiegelten Flächen nehmen im Plangebiet Boden ab. Zusätzlich stellt Dachbegrünung eine Aufwertung dar, und belaste- Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd te Böden werden geordnet verwertet. Die zu erwartenden Umweltaus- wirkungen sind für das Schutzgut Boden insgesamt leicht positiv. Wasser Regenwasserversickerung über Rigolen und Zisternen dienen dem sparsamen Umgang mit Trinkwasser und der Grundwasserneubildung. Durch Dachbegrünung wird de r Wasserabfluss verzögert. Die zu erwar- tenden Umweltauswirkungen sind für das Schutzgut Wasser insgesamt positiv. Umweltbericht 65 Umweltbelang wesentliche Auswirkungen unter Berücksichtigung der geplan- ten Festsetzungen Klima/Luft Durch entsprechende Maßnahmen kann die durch die Bebauung erfol- gende Erwärmung reduziert werden. Die lokale Wasserversickerung beeinflusst das Kleinklima positiv. Insgesamt kommt es damit zu kei- nen erheblichen negativen Umweltauswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima/Luft. Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans ändert sich das Gebiet grundlegend. Dabei wird mit einer leicht sinkenden Versiegelung, ver- schiedenen Baum-, Strauch- und sonstigen teilweise extensiven Be- pflanzungen sowie Dach- und Fassadenbegrünung eine rechnerische Aufwertung im Plangebiet erreicht. Der biologischen Vielfalt wird Rechnung getragen. Das wird insbesondere durch die Begrünung an der Gräfenhäuser Straße und längsseitig der geplanten Bebauung erreicht. Dabei stehen bei fachgerechter Umsetzung artenschutzrecht- liche Verbote der Planung nicht entgegen. Insgesamt kommt es damit zu keinen erheblichen negativen Umweltauswirkungen der Planung auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, sondern es erfolgt eine rechnerische Aufwertung. Landschaft Der vergleichsweise hohe Planung wird einen gestalterisch wenig an- spruchsvollen Bestand ersetzen und dabei durch Fassadenbegrünung und Bäume umgrünt. An der Gräfenhäuser Straße verbleiben Grün- strukturen. Insgesamt kommt es damit zu keiner Verschlechterung des Orts- und Landschaftsbildes. Mensch und deren Ge- sundheit Bei den Bauarbeiten kann es zu Lärm- und Schadstoffemissionen kommen; diese sind jedoch nur temporär. Das Vorhaben selber muss sich vor Verkehrs- und Gewerbelärm aus der Umgebung schützen. Entsprechenden Regelungen sieht der Bebauungsplan vor. Die Pla- nung beachtet die Auswirkungen auf den Menschen und seine Ge- sundheit. Kultur- und Sachgüter Kulturdenkmäler oder sonstige besondere Kultur- und Sachgüter be- stehen im Geltungsbereich nicht. Tab. : Zusammenfassung der wesentlichen Auswirkungen auf die Umweltbelange Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd 66 Umweltbericht 14. Quellen- und Literaturverzeichnis A CHIM R ICHTER - Haustechnische Planungen (Oktober 2023): Bericht technische Ausrüstung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A CHIM R ICHTER - Haustechnische Planungen (Dezember 2023): Bericht Regenbewirt- schaftung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A NDREAS M ALTEN . Fachbüro Faunistik und Ökologie Dipl.-Biol. (Oktober 2020): Faunistische Untersuchung und Artenschutzbeitrag zum vorhabenbezogen Be- bauungsplan Darmstadt N 84 „Gräfenhäuser Straße 71“ A NGELA B EZZENBERGER (August 2022): Erläuterungsbericht Außenanlagen zum Vorha- benbezogenen Bebauungsplan Landschaftsarchitektur und Ökologie B UNDESANSTALT FÜR G EOWISSENSCHAFTEN UND R OHSTOFFE (BGR 2017/2019): BGR Geovie- wer, (https://geoviewer.bgr.de/mapapps/ resources/apps/geoviewer/ index.html?lang=de); Stand: 2017/2019.Büro A RCADIS T RISCHLER & P ARTNER G MB H (Mai 2000): Zusammenfassende Bewertung des Flurstücks 364/2 hinsichtlich Altlasten und Entsorgung von evt. Bodenaushub C LIMATE D ATA (November 2023): https://de.climate-data.org/europa/ deutschland/hessen/darmstadt-2129/ E LFERS G ESKES K RÄMER P ART G MB B & LANDSCHAFTSARCHITEKTUR & ÖKOLOGIE D IPL .- I NG . A NGELA B EZZENBERGER (Januar 2024): Qualifizierter Freianlagenplan G REBNER B AUPHYSIK G MB H (September 2023): Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 - Gräfenhäuser Straße 71 - Schallimmissionsschutz Gutachten; Stand: 18.07.2024 H ESSISCHES L ANDESAMT FÜR N ATURSCHUTZ , U MWELT UND G EOLOGIE (HLNUG 2019a/2023): BodenViewer Hessen (http://bodenviewer.hessen.de/mapapps/resources/ apps/bodenviewer/index.html?lang=de); Stand: März 2019 bzw. Oktober 2023 U MWELT UND G EOLOGIE , B ÖDEN UND B ODENSCHUTZ IN H ESSEN , Heft 14: Kompensation des Schutzguts Boden in der Bauleitplanung nach BauGB. Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in Hessen und Rheinland- Pfalz (2019) I MA R ICHTER & R ÖCKLE G MB H & C O . KG (August 2023): Studie zur lokalklimatischen Situation und zur Besonnungssituation der geplanten Bebauung im Rahmen des VEP N 84 Gräfenhäuser Straße 71, Darmstadt. Umweltbericht 67 K LAUSING (1974): Die Naturräume Hessens von Otto Klausing mit einer Karte der naturräumlichen Gliederung im Maßstab 1:200 000. Hessische Landesanst. f ür Umwelt. K OCK & K UGELSCHAFTER (1996): Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens. Teilwerk I, Säugetiere. (3. Fassung , Stand Juli 1995), Hessisches Ministe- rium des Innern für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (Hrsg.). M EINIG , H. et al., Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (Oktober 2008): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands; 2009; Rote Liste und Gesamt- artenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. P LANQUADRAT E LFERS G ESKES K RÄMER G MB H: Freiflächenplan des Vorhaben- und Er- schließungsplans, Stand: 16.08.2024 P LANUNGSBÜRO VON M ÖRNER (Juli 2023): Fachbeitrag Verkehr, Bauvorhaben Gräfen- häuser Straße, Stadt Darmstadt. PLANQUADRAT , E LFERS G ESKES K RÄMER P ART G MB B A RCHITEKTEN UND S TADTPLANER BDA (Okto- ber 2023): Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan N 84. P ROF . D R .-I NG . W OLFGANG K RAJEWSKI (August 2023): Geotechnischer Bericht Nr. 1c, Neubau Wohnbebauung Darmstadt, Gräfenhäuser Straße 71. R EGIERUNGSPRÄSIDIUM D ARMSTADT (2011): Regionalplan Südhessen/Regionaler Flä- c h e n n u t z u n g s p l a n 2 0 1 0 , h t t p s : / / r p - d a r m s t a d t . h e s s e n . de/infrastruktur-und-wirtschaft/regionalplanung/regionalplan-suedhessen/re gionalplan-suedhessen-regionaler-flaechennutzungsplan R EGIERUNGSPRÄSIDIUM D ARMSTADT A BTEILUNG A RBEITSSCHUTZ UND U MWELT D ARMSTADT (2020): Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried, https://rp-darmstadt. hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-04/grundwasserbewirt schaftungsplan_hessisches_ried_stand_2020.pdf T RISCHLER UND P ARTNER G MB H (August 1996): Orientierende umwelttechnische Unter- suchung des Bodens und der Bodenluft. U MWELTPLANUNG B ULLERMANN S CHNEBLE G MB H (August 2024): Erschließungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 „Gräfenhäuser Straße 71“ in Darmstadt. H ESSISCHES MINISTER IUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (HMUKLV 2018): Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festset zung von Ersatzzahlungen (Kompensationsverordnung – KV) vom 26.10.2018. W V Ka o rl i s s r ru s h h a e e , 1 n b 7.0 s 1. en 2 c 02 h b 5 a e U f z m t . w s el s B tb t e a e ric d b ht_ t au BP D u la n n a g N r 8 m s 4 p Gr s ä l f t a en a n ha d us t N er S 8 tr 4 aße. – wp G d räfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht 68 Umweltbericht zung von Ersatzzahlungen (Kompensationsverordnung – KV) vom 26.10.2018. W ERNER , M., B AUSCHMANN , G., H ORMANN , M. & S TIEFEL , D. (2014): Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens 2. Fassung (März 2014). - Vogel und Umwelt 21: 37-69. W ISSENSCHAFTSTADT D ARMSTADT , S TADTPLANUNGSAMT (Februar 2021): Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84, Gräfenhäuser Straße 71. Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd Umweltbericht 69 15. Anlagen Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbez.Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – Umweltbericht Karlsruhe, 17.01.2025 Umweltbericht_BPlan N84 Gräfenhauser Straße.wpd LB 0.3/10) LB 0.3/10) Legende Nutzungstypen GebscheheimischerArtenauffrischenStandorten DurchVerbuschungdegenerierteSonderstandorte 04.110-Einzelbaumeinheimisch,standortgerecht ArtenarmeodernitrophytischeRuderalvegetation Straäenrönder Schotterhalde,Abraumhalde,AbbruchmaterialvonGeböuden,naturfernund/odervegetationsfrei SehrstarkodervülligversiegelteFlöchen(Ortbeton,Asphalt) NahezuversiegelteFlöchen,Pflaster Schotter-,Kies-undSandflöchen,-wege,-plötzeo.anderewasserdurchlössigeFlöchenbefestigungen ÜberbauteFlöchen,Dachflöchenichtbegrnt GrenzenundweitereNutzungen Geltungsbereich FlurstckemitFlurstcksnummer UmfangreicheMllablagerungen(z.B.Autofracks,Mübel,Matratzen) Baumbestand(StadtDarmstadt) Laterne(StadtDarmstadt) Plangrüäe: Maästab: gez. gepr. bearb. Datum Name Stand: Darmstadt,GröfenhöuserStraäe71 Darmstadt,den..................................................................................... Speyer,den........................................................................................ Okt.2023 590x297mm 1:500 ENTWURFSPLANUNG Bestandsplan Anlage: Blatt: Sep.2023 Sep.2023 KT AL 04.120-Einzelbaumnichtheimisch,nichtstandortgerecht ModusConsultGerickeGmbH&Co.KG LandauerStraäe56,67346Speyer NiederlassungSpeyer Tel.0721/86009-0 Fax0721/86009-011 erhaltenswertePlatane erhaltenswertePlatane GE MI Legende Baugebiet,davon80%versiegelbar(10.510/10.710), 20%Hausgarten(11.221) GE/MI fiktiverBestand VersiegelbareVerkehrsflächen/Versorgungsfläche (10.510/10.710) GrenzedesGeltungsbereiches Plangrße: Maßstab: gez. gepr. bearb. Datum Name Stand: Darmstadt,GräfenhäuserStraße71 Darmstadt,den..................................................................................... Speyer,den........................................................................................ Okt.2023 590x297mm 1:500 ENTWURFSPLANUNG BestandskartefiktiverBestand Anlage: Okt.2023 Okt.2023 AL AL ModusConsultGerickeGmbH&Co.KG LandauerStraße56,67346Speyer NiederlassungSpeyer Tel.0721/86009-0 Fax0721/86009-011 Baugrenze(nachrichtlich) Vorgarten(nachrichtlich)
Beratungsverlauf (4)
Orte (13)
- Gräfenhäuser Straße 71
- Leydheckerstraße
- Mina-Rees-Straße 12
- Pallaswiesenstraße 172
- Otto-Röhm-Straße
- Jägertorstraße 207
- Klappacher Straße 145
- Erbacher Straße 46
- Berliner Allee 58
- Benzweg 364
- Carl-Schenck-Ring
- Europaplatz 1
- Marienburgstraße 27
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0123
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.04.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00