AN/0598/2021
Anfrage der Fraktion Die Linke/Die Partei, betr.: Ein Anker für die Kultur? Welche Rolle kann die Fläche W401-021 (Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld) für Kunst und Kultur im Stadtbezirk Ehrenfeld spielen?
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Anfrage (Die Linke/Die Partei BV4)
2895 Zeichen
Bezirksrathaus Ehrenfeld · Venloer Straße 419 -421 · 50825 Köln
Telefon: 0221 / 221-94308 ·Telefax: 0221 / 221-94310
Fraktion DIE LINKE./Die P ARTEI, Venloer Str. 419-421, 50825 Köln
Herrn Bezirksbürgermeister
Volker Spelthann
Im Hause
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/0598/2021
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021
Anfrage der Fraktion Die Linke/Die Partei, betr.: Ein Anker für die Kultur? Welche Rolle
kann die Fläche W401-021 (Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld) für Kunst und Kultur im
Stadtbezirk Ehrenfeld spielen?
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir, die Fraktion DIE LINKE./Die PARTEI BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgende Anfrage in die
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 31. Mai 2021 aufzunehmen:
In 1482/2016, Anlage 2, wird das Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld als Potentialfläche W 401-
021 für den Wohnungsbau benannt.1 Hier ist angegeben, dass die Fläche sich in städtischem
Eigentum befindet. In 1167/20162 genauso wie in 1257/20163 wird erwähnt, dass das
Bebauungsplanverfahren aufgrund der Lärmbelastung seit 2012 ruht. In der Sitzung der
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 07.09.2020 wurde die Verwaltung aufgefordert, u.a. die
Voraussetzungen zu schaffen, die Flächen zu erwerben.
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE./Die PARTEI BV Ehrenfeld die
Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:
(1) Welche Grundstücke des Dreiecks südliche Bahnhof Ehrenfeld zwischen Venloer Straße,
Bahntrasse und Ehrenfeldgürtel befinden sich in städtischem Eigentum bzw. im
Eigentum stadteigener oder stadtnaher Gesellschaften?
(2) Mit welcher Frist sind einzelne Grundstücke/Flächen, die sich in städtischem Eigentum
bzw. im Eigentum stadteigener oder stadtnaher Gesellschaften befinden, mobilisierbar?
(3) Sofern sich einzelne (Teil-)Grundstücke im Besitz privater Dritter befinden. Sind
1 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=60554&search=1 , Zugriff: 06.02.2021.
2 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=59037&search=1 , Zugriff: 06.02.2021.
3 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=552397&type=do&, Zugriff: 06.02.2021.
- 2 -
Ankaufsverhandlungen bereits angelaufen oder sind zumindest die Voraussetzungen
geschaffen, die Flächen zu erwerben?
(4) Welche bspw. kulturelle Nutzung ist an diesem Standort denkbar? Eignet sich der
Standort für Proberäume, Ateliers oder Ausstellungsräume aufgrund der
Lärmproblematik?
Herzlichen Dank im Vorhinein.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Christoph Besser Ulrike Detjen
(Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreterin)
Leonard Schwanitz
(Bezirksvertreter)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Venloer Straße 419
- Ehrenfeldgürtel
- Straße 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0598/2021
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV4 (Die Linke)
- Datum
- 18.03.2021
- Erstellt
- 18.03.2021 12:38