V/0320/2015
Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk7 Münster-Nienberge
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Beschlussvorlage
1815 Zeichen
V/0320/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechts- und Ausländeramt Betrifft Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk7 Münster-Nienberge Beratungsfolge 28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster - Nienberge wird wiedergewählt Frau Elisabeth Dieckmann Frau Dieckmann ist 66 Jahre alt und hat ihren Wohnsitz in Münster – Nienberge. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Frau Dieckmann ist bereits seit 5 Jahren als stellvertretende Schiedsfrau für den Bezirk Nienberge tätig. Ihre Amtszeit endet im Mai 2015. Frau Dieckmann steht für eine weitere Amtszeit zur Verfü- gung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge- eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe- zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Frau Dieckmann vor. I. V. Paal Vorlagen-Nr.: V/0320/2015 Auskunft erteilt: Frau Kistler Ruf: 492-3025 E-Mail: KistlerP@stadt-muenster.de Datum: 21.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0320/2015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0320/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37