2023/0204
Einrichtung von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz Wixhausen (Hindemithstraße/Schönbergerstraße/In den Wingerten)
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Punkt 9: Einrichtung von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz Wixhausen (Hindemithstraße/Schönbergerstraße/In den Wingerten) (V-Nr. 2023/0204) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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5701 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.06.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66 BW
IV
OBW
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0204
Magistratsbeschluss -Nr.
272
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000; 066-170-1000 Investitionsnummer: 08066-6099; 08066-0010
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010; 0613011
Betreff: Einrichtung von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz Wixhausen
(Hindemithstraße/Schönbergerstraße/In den Wingerten)
Vorlage vom: 07.06.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der vorgelegten Planung zu den Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz
Hindemithstraße/Schönbergerstraße/In den Wingerten wird zugestimmt.
2. Die Kostenberechnung gemäß datenschutzrelevanter Anlage wird zu Kenntnis genommen.
Die Finanzierung erfolgt aus der Inv estitionsnummer 08066 -6099 „Ausbau Hauptrouten
Fußwege“, Kostenstelle 066 -100-1000 sowie aus der Investitionsnummer 08066 -0010
„Erwerb AV Straßenbeleuchtung“, Kostenstelle 066 -170-1000. Die benötigten Mittel für
die Fußgängerüberwege (ohne Beleuchtung) wer den aus Deckungsmittel nicht benötigter
Haushaltsmittel der Investitionsnummer 08066 -6557, Kostenstelle 066 -100-1000 „Wege
im Baugebiet E 39 (Graz -/Isselstraße), auf der Investitionsnummer 08066 -6099,
Kostenstelle 066 -100-1000 bereitgestellt.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1: Plan
Anlage 2: Kostenberechnung
Datenschutzrelevante Anlage: Kostenberechnung
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 21.06.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07. Juni 2023
Ausgangssituation
Am Kreisverkehr in Wixhausen treffen die Hindemithstraße, die Schönbergstraße und die
Straße „In den Wingerten“ aufeinander. Die Hindemithstraße ist eine als Kreisstraße
klassifizierte u nd im Umfeld des Kreisverkehrs anbaufreie Hauptverkehrsstraße. Auf der
Hindemithstraße befindet sich ein Mehrzweckstreifen, der als Radfahrstreifen genutzt wird.
Der Kreisverkehr ist von Straßen geformt, die die Erschließung des Stadtteils mit öffentlichen
Verkehrsmitteln, Fahrrad und motorisiertem Individual /Lieferverkehr ermöglichen.
Zudem sind die derzeitige n Zufahrten zum Kreisverkehr in jede Richtung einspurig und
zwischen 5,5m und 7,50m breit. Diese verfügen weder über Fußgängerüberwege noch sind
sie signalisiert. Der Kreisverkehr und insbesondere die Zufahrten sind für die derzeitige
Verkehrsbelastung überdimensioniert sowie die Fußgängerinseln unterdimensioniert nach
den aktuellen Richtlinien . Diese Merkmale machen das Überqueren der Straße für Fußgänger
schwierig und unsicher. Des Weiteren sind die aktuellen Querungsstellen mit
Bordsteinabsenkungen versehen und die Mittelinseln liegen auf Straßenniveau.
Beschreibung der Maßnahme
Die Umgestaltung des Kreisverkehrs in Wixhausen, konkret an d en Zufahrtsstraßen, ist
zwingend erforderlich , um sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger in diesem Bereich
zu schaffen. Darüber hinaus sind laut dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren in
bebauten Gebieten Kreisverkehre und Fußgängerüberwege e inzurichten.
Zudem verläuft einer der Schulwege der Georg -August-Sinn-Schule über diesen Kreisverkehr
und ist dementsprechend sicher zu gestalten.
Aus diesen Gründen und um eine sichere, zugängliche Kreuzung zu schaffen, die die
Fußgängerfreundlichkeit in diesem Gebiet verbessert, werden auf der Grundlage der
geltenden Vorschriften folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Einengung der Furten: für die Einrichtung von FGÜs an den Fu rten, ist die Einengung
der Fahrbahn erforderlich. D ies erfolgt jeweils durch die Verbreiterung der Mittelinsel
mittels Markierungen auf der Straße und provisorischer Elemente zur Einengung der
Fahrbahn mit entsprechenden Schildern. Die Gestaltung der neue n Geometrie erfolgte
unter Berücksichtigung der Schleppkurven .
- FGÜ´s / Zebrastreifen: gestaltet nach der "Richtlinie für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen (R -FGÜ 2001)" und das Merkblatt für die Anlage für
Kreisverkehren , einschließlich der erforderlichen Beleuchtung.
- Barrierefreie Überquerungen: Ergänzung taktiler Elemente
Kosten:
Mit der Einrichtung der FGÜs ist zwingend eine Ergänzung der Beleuchtung erforderlich. Die
Kosten können der datenschutzrelevanten Anlage 2 entnommen werden.
Die Finanzierung erfolgt aus der Investitionsnummer 08066-6099 „Ausbau Hauptrouten
Fußwege“, Kostenstelle 066-100-1000. Die Ergänzung der Beleuchtung erfolgt aus der
Investitionsnummer 08066-0010 „Erwerb AV Straßenbeleuchtung“, Kostenstelle 066-170-
1000. Die benötigten Haushaltsmittel für die Fußgängerüberwege (ohne Beleuchtung) werden
aus Deckungsmitteln nicht benötigter Haushaltsmittel der Investitionsnummer 08066-6557,
Kostenstelle 066-100-1000, Wege im Baugebiet E 39 (Graz -/Isselstraße), auf der
Investitionsnummer 08066 -6099, Kostenstelle 066 -100-1000 bereitgestellt. Für die
Herstellung der Beleuchtung stehen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung.
Die Planung wurde dem Ortsbeirat Wixhausen in der Sitzung am 31.05.2023 vorab vorgeste llt.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 6
215 Zeichen
Punkt 5: Einrichtung von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz Wixhausen (Hindemithstraße/Schönbergerstraße/In den Wingerten) (V-Nr. 2023/0204) - Kenntnisnahme - Das Gremium nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
2023/0204
5628 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.06.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0204
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000; 066-170-1000 Investitionsnummer: 08066-6099; 08066-0010
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010; 061301 1
Betreff: Einrichtung von Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz Wixhausen
(Hindemithstraße/Schönbergerstraße/In den Wingerten)
Vorlage vom: 07.06.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der vorgelegten Planung zu den Fußgängerüberwegen am Kreisverkehrsplatz
Hindemithstraße/Schönbergerstraße/In den Wingerten wird zugestimmt.
2. Die Kostenberechnung gemäß datenschutzrelevanter Anlage wird zu Kenntnis genommen.
Die Finanzierung erfolgt aus der Investitionsnummer 08066 -6099 „Ausbau Hauptrouten
Fußwege“, Kostenstell e 066-100-1000 sowie aus der Investitionsnummer 08066 -0010
„Erwerb AV Straßenbeleuchtung“, Kostenstelle 066 -170-1000. Die benötigten Mittel für
die Fußgängerüberwege (ohne Beleuchtung) werden aus Deckungsmittel nicht benötigter
Haushaltsmittel der Investit ionsnummer 08066 -6557, Kostenstelle 066 -100-1000 „Wege
im Baugebiet E 39 (Graz -/Isselstraße), auf der Investitionsnummer 08066 -6099,
Kostenstelle 066 -100-1000 bereitgestellt.
- 2 -
- 3 -
Anlagen: Anlage 1: Plan
Anlage 2: Kostenberechnung
Datenschutzrelevante Anlage: Kostenberechnung
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07. Juni 2023
Ausgangssituation
Am Kreisverkehr in Wixhausen treffen die Hindemithstraße, die Schönbergstraße und die
Straße „In den Wingerten“ aufeinander. Die Hindemithstraße ist eine als Kreisstraße
klassifizierte und im Umfeld des Kreisverkehrs anbaufreie Hauptverkehrsstraße. Auf der
Hindemithstraße befindet sich ein Mehrzweckstreifen, der als Radfahrstreifen genutzt wird.
Der Kreisverkehr ist von Straßen geformt, die die Erschließung des Stadtteils mit öffentlichen
Verkehrsmitteln, Fahrrad und motorisiertem Individual /Lieferverkehr ermöglichen.
Zudem sind die derzeitige n Zufahrten zum Kreisverkehr in jede Richtung einspurig und
zwischen 5,5m u nd 7,50m breit. Diese verfügen weder über Fußgängerüberwege noch sind
sie signalisiert. Der Kreisverkehr und insbesondere die Zufahrten sind für die derzeitige
Verkehrsbelastung überdimensioniert sowie die Fußgängerinseln unterdimensioniert nach
den aktuellen Richtlinien . Diese Merkmale machen das Überqueren der Straße für Fußgänger
schwierig und unsicher. Des Weiteren sind die aktuellen Querungsstellen mit
Bordsteinabsenkungen versehen und die Mittelinseln liegen auf Straßenniveau.
Beschreibung der Maßnahme
Die Umgestaltung des Kreisverkehrs in Wixhausen, konkret an den Zufahrtsstraßen, ist
zwingend erforderlich , um sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger in diesem Bereich
zu schaffen. Darüber hinaus sind laut dem Merkblatt für die Anlage von Kre isverkehren in
bebauten Gebieten Kreisverkehre und Fußgängerüberwege einzurichten.
Zudem verläuft einer der Schulwege der Georg -August-Sinn-Schule über diesen Kreisverkehr
und ist dementsprechend sicher zu gestalten.
Aus diesen Gründen und um eine sichere, zugängliche Kreuzung zu schaffen, die die
Fußgängerfreundlichkeit in diesem Gebiet verbessert, werden auf der Grundlage der
geltenden Vorschriften folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Einengung der Furten: für die Einrichtung von FGÜs an den Furten , ist die Einengung
der Fahrbahn erforderlich. D ies erfolgt jeweils durch die Verbreiterung der Mittelinsel
mittels Markierungen auf der Straße und provisorischer Elemente zur Einengung der
Fahrbahn mit entsprechenden Schildern. Die Gestaltung der neuen Geometr ie erfolgte
unter Berücksichtigung der Schleppkurven .
- FGÜ´s / Zebrastreifen: gestaltet nach der "Richtlinie für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen (R -FGÜ 2001)" und das Merkblatt für die Anlage für
Kreisverkehren , einschließlich der erforderlichen Beleuchtung.
- Barrierefreie Überquerungen: Ergänzung taktiler Elemente
- 5 -
Kosten:
Mit der Einrichtung der FGÜs ist zwingend eine Ergänzung der Beleuchtung erforderlich. Die
Kosten können der datenschutzrelevanten Anlage 2 entnommen werden.
Die Finanzierung erfolgt aus der Investitionsnummer 08066-6099 „Ausbau Hauptrouten
Fußwege“, Kostenstelle 066-100-1000. Die Ergänzung der Beleuchtung erfolgt aus der
Investitionsnummer 08066-0010 „Erwerb AV Straßenbeleuchtung“, Kostenstelle 066-170-
1000. Die benötigten Haushaltsmittel für die Fußgängerüberwege (ohne Beleuchtung) werden
aus Deckungsmitteln nicht benötigter Haushaltsmittel der Investitionsnummer 08066-6557,
Kostenstelle 066-100-1000, Wege im Baugebiet E 39 (Graz -/Isselstraße), auf der
Investitionsnummer 08066 -6099, Kostenstelle 066 -100-1000 bereitgestellt. Für die
Herstellung der Beleuchtung stehen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung.
Die Planung wurde dem Ortsbeirat Wixhausen in der Sitzung am 31.05.2023 vorab vorgestellt.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Orte (4)
- Hindemithstraße
- Schönbergstraße
- In den Wingerten
- Isselstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0204
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.06.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00